Rechtsprechung
   BGH, 10.11.2005 - VII ZR 147/04   

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https://dejure.org/2005,574
BGH, 10.11.2005 - VII ZR 147/04 (https://dejure.org/2005,574)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2005 - VII ZR 147/04 (https://dejure.org/2005,574)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2005 - VII ZR 147/04 (https://dejure.org/2005,574)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bauvertragsrisiko bei Ausfiihrung nach Regeln der Technik/Herstellerangaben

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Werkvertrag: Mangelbegriff; Verschuldenerfordernis beim Unternehmer; Kündigung eines Bauvertrages wegen des Einbaus von Mängeln an Terassentüren; Anspruch auf Ersatz von kündigungsbedingten Fertigstellungsmehrkosten; Überprüfung der Mängel an einem Werk

  • Judicialis

    BGB § 633 a.F.; ; VOB/B § 13 Nr. 1 a. F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 633 (a.F.); VOB/B § 13 Nr. 1 (a.F.)
    Verschuldensabhängigkeit des Fehlerbegriffs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist Leistung aufgrund Abweichung mangelhaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Unverschuldete Baumängel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unverschuldete Baumängel

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Mängelbeseitigungsanspruch ohne Verschulden

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Mangel der Werkleistung unabhängig vom Verschulden des Werkunternehmers

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Mängelhaftung setzt kein Verschulden voraus

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelhaftung ist Erfolgshaftung! (IBR 2006, 16)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    § 648a BGB: AN verliert Wettlauf der Fristen! (IBR 2006, 91)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 240
  • MDR 2006, 260
  • DNotZ 2006, 195
  • NZBau 2006, 112
  • WM 2006, 447
  • BauR 2006, 153 (Ls.)
  • BauR 2006, 375
  • ZfBR 2006, 153
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 10.11.2005 - VII ZR 147/04
    Die durch die berechtigte Kündigung bereits entstandenen Ansprüche auf Ersatz der Fertigstellungsmehrkosten und etwaiger Mängelbeseitigungskosten bleiben durch das Sicherungsbegehren unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2000 - VII ZR 82/99, BGHZ 146, 24, 33).
  • BGH, 16.07.1998 - VII ZR 350/96

    Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen

    Auszug aus BGH, 10.11.2005 - VII ZR 147/04
    Im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen schuldet der Auftragnehmer ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk (BGH, Urteil vom 16. Juli 1998 - VII ZR 350/96, BGHZ 139, 244, 247 f.; Urteil vom 11. November 1999 - VII ZR 403/98, BauR 2000, 411 = NZBau 2000, 74 = ZfBR 2000, 121).
  • BGH, 11.11.1999 - VII ZR 403/98

    Dichtigkeit eines Daches

    Auszug aus BGH, 10.11.2005 - VII ZR 147/04
    Im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen schuldet der Auftragnehmer ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk (BGH, Urteil vom 16. Juli 1998 - VII ZR 350/96, BGHZ 139, 244, 247 f.; Urteil vom 11. November 1999 - VII ZR 403/98, BauR 2000, 411 = NZBau 2000, 74 = ZfBR 2000, 121).
  • BGH, 09.07.2002 - X ZR 242/99

    Anforderungen an die Funktionstauglichkeit eines herzustellenden Werks;

    Auszug aus BGH, 10.11.2005 - VII ZR 147/04
    Die davon abweichende Leistung des Unternehmers ist auch dann mangelhaft, wenn ihn kein Verschulden trifft, etwa weil die Ausführung den für diese Zeit anerkannten Regeln der Technik entspricht (BGH, Urteil vom 9. Juli 2002 - X ZR 242/99, NZBau 2002, 611 = ZfBR 2003, 22) oder weil er nach allgemeinem Fachwissen auf Herstellerangaben und sonstige Informationen vertrauen konnte.
  • BGH, 07.02.2019 - VII ZR 274/17

    Anwendung der Beweislastregeln zur Streitentscheidung als eine ultima ratio;

    Der Unternehmer schuldet Nacherfüllung verschuldensunabhängig auch dann, wenn ihm ein Ausführungsfehler, der dazu geführt hat, dass die vereinbarte Beschaffenheit nicht erreicht wurde, nicht nachzuweisen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2005 - VII ZR 147/04 Rn. 11, BauR 2006, 375, juris Rn. 11 = NZBau 2006, 112; BGH, Urteil vom 8. November 2007 - VII ZR 183/05 Rn. 19, BGHZ 174, 110; Kniffka/Krause-Allenstein, Bauvertragsrecht, 3. Aufl., § 635 Rn. 4).
  • BGH, 21.11.2013 - VII ZR 275/12

    Bauträgervertrag über die Errichtung einer Eigentumswohnanlage: Baumangel bei

    Die Leistung des Unternehmers ist danach nur vertragsgerecht, wenn sie die Beschaffenheit aufweist, die für den vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch erforderlich ist (BGH, Urteil vom 16. Juli 1998 - VII ZR 350/96, BGHZ 139, 244, 247; Urteil vom 10. November 2005 - VII ZR 147/04, BauR 2006, 375, 376 = NZBau 2006, 112).
  • OLG Hamm, 27.09.2012 - 17 U 170/11

    Begriff des Werkmangels

    Auch wenn der Unternehmer regelmäßig verpflichtet ist, die aktuell anerkannten Regeln der Technik zu beachten, so schließt doch umgekehrt die Beachtung dieser Regeln die Annahme eines Sachmangels nicht aus (BGH NJW-RR 2006, 240 f. = IBR 2006, 16; BGHZ 172, 346, 352 ff = NJW 2007, 2983, 2984; Vorwerk, BauR 2003, 1, 4 f.; Erman/Schwenker, § 633 BGB, Rn. 13; BeckOK/Voit, § 633 BGB, Rn. 4a, 12; vgl. auch BT-Drucks 14/6040 S 261).
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2009 - 4 U 160/08

    Änderungsvorbehalte sind (stets) unwirksam!

    Die Beklagte schuldete als Bauträgerin den einzelnen Erwerbern wie jede andere Werkunternehmerin im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk (BGH NJW-RR 2006, 240, BGHZ 139, 244; BauR 2000, 411).
  • OLG Brandenburg, 09.05.2007 - 13 U 103/03

    Bauvertrag: Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung von

    Anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des BGH vom 10.11.2005 (BauR 2006, 375 ff. d.A.).
  • OLG Celle, 11.06.2008 - 14 U 213/07

    Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beachtung der DIN-Vorschriften

    Ob ein Mangel des Werkes vorliegt, ist nicht davon abhängig, ob die Klägerin aufgrund der ihr zugänglichen fachlichen Informationen darauf vertrauen konnte, dass die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit durch ihre Leistung erfüllt wird; auch ihre davon abweichende Leistung ist mangelhaft, selbst wenn sie kein Verschulden daran trifft, etwa weil die Bauausführung den für jene Zeit anerkannten Regeln der Technik noch entsprach ( BGH, Urteil vom 10. November 2005 - VII ZR 147/04 , BauR 2006, 375, insb. [...]Rdnr. 11; ebenso BGH, Urteil vom 9. Juli 2002 - X ZR 242/99 , NJW-RR 2002, 1533, Leitsatz 2).
  • OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 8 U 82/09

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Rechtsstreits auf Schadensersatz wegen

    Während der Gewährleistungszeit eintretende Änderungen des technisches Verständnisses sind dabei eingeschlossen (vgl. OLG Frankfurt NJW 1983, 456 ; BGH BauR 2006, 375 ).
  • OLG München, 18.01.2011 - 9 U 2546/10

    Architektenhaftung: Gesamtschuldnerische Haftung mit dem Statiker bei

    In Folge dessen ist sein Werk mangelhaft, selbst wenn seine Planung im Zeitpunkt ihrer Erstellung dem Stand der Technik oder der üblichen Bauweise entsprochen haben sollte und er darauf vertraut haben sollte (BGH BauR 2006, 375).
  • OLG Koblenz, 27.09.2016 - 4 U 674/14

    Auftragnehmer trägt das Risiko einer Änderung der anerkannten Regeln der Technik!

    Die Leistung des Unternehmers ist auch dann mangelhaft, wenn ihn kein Verschulden trifft, etwa weil die Ausführung der für diese Zeit anerkannten Regeln der Technik entsprach (vgl. BGH NJW-RR 2006, 240 f.; NZBau 2002, 611).
  • KG, 11.03.2014 - 7 U 40/13

    Baumängelhaftung: Unvermeidbarkeit von Ausblühungen und Verfärbungen auf einer

    Die von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweichende Leistung des Unternehmers ist auch dann mangelhaft, wenn ihn kein Verschulden trifft, etwa weil die Ausführung den für diese Zeit anerkannten Regeln der Technik entspricht oder weil er nach allgemeinem Fachwissen auf Herstellerangaben und sonstige Informationen vertrauen konnte (BGH NJW-RR 2006, 240).
  • OLG Naumburg, 10.01.2008 - 2 U 125/07

    Mangelhaftigkeit einer Störmeldeanlage wegen Inkompatibilität des

  • OLG Düsseldorf, 09.10.2018 - 23 U 43/17

    Ansprüche aus einem Vertrag über die Durchführung von Rohbauarbeiten; Unzumutbare

  • KG, 15.04.2014 - 7 U 57/13

    VOB-Vertrag: Sachmängelhaftung des Auftragnehmers bei Verwendung eines vom

  • OLG Celle, 30.04.2019 - 7 U 282/18

    Anforderungen an eine konkludente Abnahme?

  • OLG München, 27.02.2018 - 9 U 3595/16

    Hälfte des Straßenbelags erreicht Warnwert vorzeitig: Gesamter Belag ist

  • OLG München, 22.05.2007 - 9 U 3081/06

    Aufrechnung mit Vorschussanspruch wegen Mängeln

  • OLG Stuttgart, 28.01.2020 - 10 U 47/19

    Anspruch auf Beseitigung von Mängeln an Polycarbonatplatten

  • OLG München, 10.11.2009 - 9 U 5150/07

    Bauvertrag: Fälligkeit der Werklohnforderung bei Begründung eines

  • OLG Bremen, 09.05.2007 - 1 U 6/07
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 27.07.2005 - 1 U 515/04-149   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7409
OLG Saarbrücken, 27.07.2005 - 1 U 515/04-149 (https://dejure.org/2005,7409)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.07.2005 - 1 U 515/04-149 (https://dejure.org/2005,7409)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 1 U 515/04-149 (https://dejure.org/2005,7409)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Bauvertrag: Auftragserteilung durch Rückübersendung eines vom Unternehmer erstellten Angebots.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichtdurchführung eines Vertrages im Zusammenhang mit der Lieferung und Montage von Fensterelementen für ein Bauvorhaben; Art und Weise der Auslegung von empfangsbedürftigen Willenserklärungen; Anforderungen an das Schriftbild einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § ... 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 4; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 119; ; BGB § 119 Abs. 1; ; BGB § 121 Abs. 1; ; BGB § 164 Abs. 2; ; BGB § 179; ; BGB § 631 Abs. 1; ; BGB § 651

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf "entgangenen Gewinn" aus einem nicht durchgeführten Werklieferungsvertrag für ein Bauvorhaben

  • ibr-online

    Baustofflieferung - Zustandekommen eines Werklieferungsvertrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Werklieferungsvertrag: Wann liegt Vertragsschluss vor? (IBR 2006, 1043)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 153 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 225/03

    Rechte des Auftragnehmers bei endgültiger Erfüllungsverweigerung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2005 - 1 U 515/04
    Er muss sich allerdings anrechnen lassen, was er infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (BGH NZBau 2005/335 ff; BGH NJW 1990, 3008; BGHZ 50, 175).

    Der Auftraggeber muss sich allerdings anrechnen lassen, was er infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (BGH NZBau 2005, 335 ff).Entsprechend der ihr obliegenden Darlegungslast hat die Klägerin hierzu Sachvortrag unterbreitet, dessen Richtigkeit die Beklagte in zulässiger Weise bestritten hat (§ 138 ZPO).

  • BGH, 22.10.1993 - V ZR 112/92

    Anforderungen an eine Unterschrift

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2005 - 1 U 515/04
    Erforderlich, aber auch genügend ist ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist und sich als Wiedergabe eines Namens darstellt (BGH NJW 1994, 55).
  • BGH, 16.05.1968 - VII ZR 40/66

    Rechte des Unternehmers bei grundloser Erfüllungsverweigerung durch den Besteller

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2005 - 1 U 515/04
    Er muss sich allerdings anrechnen lassen, was er infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (BGH NZBau 2005/335 ff; BGH NJW 1990, 3008; BGHZ 50, 175).
  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 488/99

    Pflichten des Architekten nach Kündigung des Vertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2005 - 1 U 515/04
    Ein Grundurteil darf nach ständiger Rechtsprechung nur ergehen, wenn ein Anspruch nach Grund und Höhe streitig ist, alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und nach dem Sach- und Streitstand der Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht (BGH, Urteil vom 21.12.2000 - VII ZR 488/99; BauR 2001, 667; ZFBR 2005, 460).
  • BGH, 15.05.1990 - X ZR 128/88

    Rechtsfolgen der Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Besteller

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2005 - 1 U 515/04
    Er muss sich allerdings anrechnen lassen, was er infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (BGH NZBau 2005/335 ff; BGH NJW 1990, 3008; BGHZ 50, 175).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 169/88

    Entscheidung über das Leistungsbegehren im Rahmen einer Stufenklage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2005 - 1 U 515/04
    Insbesondere kann ein Grundurteil auch im zweiten Rechtszug unter Zurückverweisung wegen des Betrages ergehen (BGH NJW 1995, 1093; BGH NJW 1991, 1893).
  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80

    Ein Arbeitsvertrag kann bei zwischenzeitlicher außer Funktion Setzung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2005 - 1 U 515/04
    Bloßes Kennenmüssen genügt nicht, eben so wenig das Vorliegen von Verdachtsmomenten (BGH WM 73, 751; BAG NJW 84, 446; BayObLG NJW-RR 98, 797).
  • BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Voraussetzungen der Zurückverweisung durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2005 - 1 U 515/04
    Ein Grundurteil darf nach ständiger Rechtsprechung nur ergehen, wenn ein Anspruch nach Grund und Höhe streitig ist, alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und nach dem Sach- und Streitstand der Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht (BGH, Urteil vom 21.12.2000 - VII ZR 488/99; BauR 2001, 667; ZFBR 2005, 460).
  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 18/94

    Anforderungen an Nachweis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht; Vorabentscheidung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2005 - 1 U 515/04
    Insbesondere kann ein Grundurteil auch im zweiten Rechtszug unter Zurückverweisung wegen des Betrages ergehen (BGH NJW 1995, 1093; BGH NJW 1991, 1893).
  • BayObLG, 22.12.1997 - 1Z BR 138/97

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft bei Irrtum über Sittenwidirgkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.07.2005 - 1 U 515/04
    Bloßes Kennenmüssen genügt nicht, eben so wenig das Vorliegen von Verdachtsmomenten (BGH WM 73, 751; BAG NJW 84, 446; BayObLG NJW-RR 98, 797).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.09.2004 - I-22 U 15/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17201
OLG Düsseldorf, 10.09.2004 - I-22 U 15/04 (https://dejure.org/2004,17201)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.09.2004 - I-22 U 15/04 (https://dejure.org/2004,17201)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. September 2004 - I-22 U 15/04 (https://dejure.org/2004,17201)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unterschriebene Stundenlohnzettel können Stundenlohnabrede begründen! (IBR 2005, 669)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 153 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.1994 - VII ZR 186/93

    Formularmäßige Verneinung der Vertretungsmacht eines Bauleiters; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2004 - 22 U 15/04
    Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln und die damit verbundene Anerkennungswirkung betrifft zwar regelmäßig nur Art und Umfang der erbrachten Leistungen (BGH NJW-RR 1995, 80, 81; OLG Düsseldorf, OLGR 1994, 215, 216), kann jedoch zumindest im Einzelfall auch weiter gehen (vergl. HansOLG, BauR 2000, 1491, 1492: Abzeichnung von Stundenzetteln auch Anerkenntnis hinsichtlich einer grundlegenden Abrechnung nach Arbeitsstunden).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2000 - 23 U 78/99

    VOB-Vertrag: Prüfbarkeit einer Stundenlohnabrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2004 - 22 U 15/04
    Dabei ist für die Wirkung eines Schuldanerkenntnisses regelmäßig erforderlich, dass die Stundenzettel die Arbeiten nachvollziehbar und detailliert beschreiben (OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1470, 1471; OLG Karlsruhe, BauR 1995, 114, 115).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2000 - 22 U 154/99

    Prüfung der Abschlagsrechnung durch Architekten - Unklarheiten des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2004 - 22 U 15/04
    Dabei stellt die Zahlung auf eine Abschlagsrechnung insgesamt zwar kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar, weil ihr der abschließende Charakter einer geprüften Schlussrechnung fehlt (vergl. auch Senatsentscheidung vom 11.2.2000, BauR 2001, 806, 807 f.).
  • OLG Hamburg, 21.12.1999 - 8 U 189/99

    Beweiskraft des Stundenzettels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2004 - 22 U 15/04
    Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln und die damit verbundene Anerkennungswirkung betrifft zwar regelmäßig nur Art und Umfang der erbrachten Leistungen (BGH NJW-RR 1995, 80, 81; OLG Düsseldorf, OLGR 1994, 215, 216), kann jedoch zumindest im Einzelfall auch weiter gehen (vergl. HansOLG, BauR 2000, 1491, 1492: Abzeichnung von Stundenzetteln auch Anerkenntnis hinsichtlich einer grundlegenden Abrechnung nach Arbeitsstunden).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.1993 - 8 U 251/93

    Voraussetzungen eines Werklohnanspruchs für Stundenlohnarbeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2004 - 22 U 15/04
    Dabei ist für die Wirkung eines Schuldanerkenntnisses regelmäßig erforderlich, dass die Stundenzettel die Arbeiten nachvollziehbar und detailliert beschreiben (OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1470, 1471; OLG Karlsruhe, BauR 1995, 114, 115).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.1994 - 5 U 259/93

    Unterschriebene Rapporte: Ausschluß von Einwänden?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2004 - 22 U 15/04
    Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln und die damit verbundene Anerkennungswirkung betrifft zwar regelmäßig nur Art und Umfang der erbrachten Leistungen (BGH NJW-RR 1995, 80, 81; OLG Düsseldorf, OLGR 1994, 215, 216), kann jedoch zumindest im Einzelfall auch weiter gehen (vergl. HansOLG, BauR 2000, 1491, 1492: Abzeichnung von Stundenzetteln auch Anerkenntnis hinsichtlich einer grundlegenden Abrechnung nach Arbeitsstunden).
  • KG, 10.10.2006 - 21 U 75/04

    Vollmacht des Architekten zur Aushandlung des Bauvertrages: Anscheinsvollmacht

    Im übrigen wird auf die Ausführungen des Landgerichts (UA Seite 15) Bezug genommen (vgl. im übrigen OLG Düsseldorf IBR 2005, 669).

    Die Abschlagszahlung beinhaltet zwar regelmäßig kein Anerkenntnis der Berechtigung (OLG Hamm BauR 2002, 1105; Werner/Pastor aaO Rn. 1224), hier kam aber in der Zahlung zum Ausdruck, daß an der Berechtigung zur Erweiterung des Leistungssolls durch den Architekten kein Anlaß zu Zweifeln dem Grunde nach bestand (vgl. BGH BauR 1983, 165, 166; s.a. OLG Düsseldorf IBR 2005, 669).

    Dieses Einverständnis ist noch einmal in der Übersendung der korrigierten Schlußrechnung durch den bevollmächtigten Architekten an die Klägerin zum Ausdruck gekommen (vgl. OLG Düsseldorf IBR 2005, 669 zu einer besonderen Situation bei der Unterzeichnung und Bezahlung von Stundenlohnzetteln).

    Die Abschlagszahlung bedeutet zwar kein Anerkenntnis der Berechtigung der Forderung (OLG Hamm BauR 2002, 1105; Werner/Pastor aaO Rn. 1224), hier kam aber in der Zahlung zum Ausdruck, daß an der Berechtigung zur Erweiterung des Leistungssolls durch den Architekten kein Anlaß zu Zweifeln dem Grunde nach bestand (vgl. BGH BauR 1983, 165, 166; s.a. OLG Düsseldorf IBR 2005, 669).

  • BGH, 22.09.2005 - VII ZR 245/04
    OLG Düsseldorf - Az. I-22 U 15/04 vom 10.09.2004.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.11.2005 - I-10 U 179/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10155
OLG Düsseldorf, 10.11.2005 - I-10 U 179/04 (https://dejure.org/2005,10155)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.11.2005 - I-10 U 179/04 (https://dejure.org/2005,10155)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. November 2005 - I-10 U 179/04 (https://dejure.org/2005,10155)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Abbruchs von Vertragsverhandlungen; Anforderungen an das Verhalten der Parteien vor Vertragsschluss hinsichtlich der Beendigung der Verhandlungen; Haftung auf Grund eines Schuldanerkenntnisses; Begriff der "Geschäfte der laufenden ...

  • Judicialis

    BGB § 125; ; BGB § ... 133; ; BGB § 157; ; BGB § 177 Abs. 1; ; BGB § 182; ; BGB § 278; ; BGB § 280; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 311 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 311 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 781; ; GO NW § 64; ; GO NW § 64 Abs. 1; ; GO NW § 64 Abs. 1 Satz 2; ; GO NW § 64 Abs. 2; ; GO NW § 68; ; ZPO § 139 Abs. 1; ; ZPO § 311 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1 § 311 Abs. 2 Nr. 1
    Zur Entstehung eines Schadensersatzanspruchs nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluss bzw. § 311 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 280 Abs. 1 BGB wegen grundlosen Abbruchs von Vertragsverhandlungen

  • ibr-online

    Abbruch von Vertragsverhandlungen: Schadensersatz?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Abbruch von Vertragsverhandlungen: Schadensersatz? (IBR 2006, 1091)

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 153 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2005 - 10 U 179/04
    Sie sind daher bei Missachtung der in § 64 GO NW vorgesehenen Erfordernisse nicht anwendbar (BGH NJW 1984, 606 [607]; BGH NJW 1985, 1778 [1780]).

    Vertretungsregelungen können grundsätzlich nicht durch den Einwand des Verstoßes gegen Treu und Glauben außer Kraft gesetzt werden (BGH NJW 1985, 1778 [1780]; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 1425 [1426]).

  • BGH, 13.10.1983 - III ZR 158/82

    Ungültigkeit einer formwidrigen Verpflichtungserklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2005 - 10 U 179/04
    Sie sind daher bei Missachtung der in § 64 GO NW vorgesehenen Erfordernisse nicht anwendbar (BGH NJW 1984, 606 [607]; BGH NJW 1985, 1778 [1780]).
  • BGH, 23.10.1963 - V ZR 146/57

    Ausländischer Fiskus im Prozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2005 - 10 U 179/04
    Zwar ist anerkannt, dass die für diese Rechtsfiguren entwickelten Grundsätze gleichfalls gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts Anwendung finden, wenn deren vertretungsberechtigte Organe das Vertreterhandeln eines Dritten geduldet oder nicht gehindert haben (BGHZ 40, 197 [204]).
  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2005 - 10 U 179/04
    Wer jedoch in einem anderen das Vertrauen erweckt, der beabsichtigte Vertrag werde mit Sicherheit zustande kommen, darf die Verhandlungen nicht ohne triftigen Grund abbrechen (BGH NJW 1996, 1884 [1885]; BGH NJW 2001, 381 [382]).
  • BGH, 20.02.1979 - VI ZR 256/77

    Inanspruchnahme aus erschwindelten Geschäften einer Gemeinde; Aufnahme eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2005 - 10 U 179/04
    Einmalige Maßnahmen wie hier können daher den Geschäften der laufenden Verwaltung zugeordnet werden, wenn sie keine größeren finanziellen Belastungen zur Folge haben und politisch nicht von weittragender Bedeutung sind (vgl. zum Vorstehenden: OVG NW OVGE 25, 186 [193]; BGH NJW 1980, 115 [117]; BGH NJW 1990, 403 [404]; Erlenkämper, in: Articus/Schneider, GO NW, 2. Aufl., Erl. 4.3 zu § 41 GO).
  • BGH, 20.10.1983 - III ZR 32/83

    Anforderungen an Revisionsgrund des Mangels im Tatbestand des Berufungsurteils -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2005 - 10 U 179/04
    (3) Dieser rechtlichen Wertung stehen die von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29.01.1968, Az. VII ZR 126/65 (WM 1968, 531), und vom 20.10.1983, Az. III ZR 32/83 (WM 1984, 205), nicht entgegen.
  • OLG Frankfurt, 20.12.1988 - 22 U 35/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.11.2005 - 10 U 179/04
    Vertretungsregelungen können grundsätzlich nicht durch den Einwand des Verstoßes gegen Treu und Glauben außer Kraft gesetzt werden (BGH NJW 1985, 1778 [1780]; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 1425 [1426]).
  • LG Berlin, 14.06.2022 - 34 O 469/20

    Forderungen wegen erbrachter Architektenleistungen für eine Kirchengemeinde in

    Im Übrigen reicht allein die Mitteilung, die Erteilung einer Genehmigung sei reine Formsache, nicht aus, um schützenswertes Vertrauen zu begründen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2005 - I-10 U 179/04, BauR 2006, 153, nach juris, Rn. 23).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02   

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https://dejure.org/2004,22710
OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02 (https://dejure.org/2004,22710)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.03.2004 - 9 U 12/02 (https://dejure.org/2004,22710)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. März 2004 - 9 U 12/02 (https://dejure.org/2004,22710)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Minderung nach den Mangelbeseitigungskosten im Falle fehlender Verhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung; Verwendung minderwertigen Materials i.R.e. Mängelbeseitigung und Minderung der Vergütung des Auftragsnehmers um die Differenz zwischen der erbrachten ...

  • ra.de
  • ibr-online

    Unverhältnismäßiger Aufwand: Glück im Unglück?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mängel im Heizungsbau: Nachbesserung oder Minderung? (IBR 2005, 674)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 153 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.01.2003 - VII ZR 181/00

    Minderung des nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauchs; Belastbarkeit einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02
    Ihr steht aber gem. § 13, Nr. 6, Nr. 1 VOB/B eine Minderung zu, die sich nach dem Vergütungsanteil errechnet, der der Differenz zwischen der erbrachten und der geschuldeten Ausführung entspricht (BGH, Urteil vom 09.01.2003, Az. VII ZR 181/00).
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 91/98

    Berechnung des Vergütungsanspruchs; Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02
    Dieses bestimmt und begrenzt den Umfang und die Differenzierung der für die Prüfung erforderlichen Angaben der Schlussrechnung (BGH, NJW 2001, 521 f.; BGH NJW 1999, 2036).
  • BGH, 26.10.2000 - VII ZR 99/99

    Prüfbarkeit einer Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02
    Dieses bestimmt und begrenzt den Umfang und die Differenzierung der für die Prüfung erforderlichen Angaben der Schlussrechnung (BGH, NJW 2001, 521 f.; BGH NJW 1999, 2036).
  • BGH, 07.11.1996 - VII ZR 82/95

    Rechte des Unternehmers bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages durch den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02
    Für die nicht erbrachten Leistungen müsste sich der Unternehmer dann u.a. dasjenige anrechnen lassen, was er durch die Kündigung an Aufwendungen ersparte und was er gegebenenfalls durch anderweitigen Erwerb ausgleichen konnte (BGH NJW 1997, 733; BGH NJW-RR 1998, 234; BGH NJW 1995, 2712; BGH NJW-RR 1999, 960).
  • BGH, 29.06.1995 - VII ZR 184/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02
    Für die nicht erbrachten Leistungen müsste sich der Unternehmer dann u.a. dasjenige anrechnen lassen, was er durch die Kündigung an Aufwendungen ersparte und was er gegebenenfalls durch anderweitigen Erwerb ausgleichen konnte (BGH NJW 1997, 733; BGH NJW-RR 1998, 234; BGH NJW 1995, 2712; BGH NJW-RR 1999, 960).
  • BGH, 30.10.1997 - VII ZR 321/95

    Abrechnung eines durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages; Erstattung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02
    Für die nicht erbrachten Leistungen müsste sich der Unternehmer dann u.a. dasjenige anrechnen lassen, was er durch die Kündigung an Aufwendungen ersparte und was er gegebenenfalls durch anderweitigen Erwerb ausgleichen konnte (BGH NJW 1997, 733; BGH NJW-RR 1998, 234; BGH NJW 1995, 2712; BGH NJW-RR 1999, 960).
  • BGH, 28.05.1998 - VII ZR 160/97

    Zurückweisung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02
    Dazu zählt auch ein Vorbringen, das eine Partei im ersten Rechtszug zunächst vorgetragen, später jedoch wieder hat fallen lassen (BGH NJW 1998, 2977 ff. m.w.N.).
  • BGH, 11.03.1999 - VII ZR 371/97

    Abrechnung eines vorzeitig durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02
    Für die nicht erbrachten Leistungen müsste sich der Unternehmer dann u.a. dasjenige anrechnen lassen, was er durch die Kündigung an Aufwendungen ersparte und was er gegebenenfalls durch anderweitigen Erwerb ausgleichen konnte (BGH NJW 1997, 733; BGH NJW-RR 1998, 234; BGH NJW 1995, 2712; BGH NJW-RR 1999, 960).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2000 - 10 U 36/00

    Nutzungsentschädigung wegen mängelbedingter Lärmbelästigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02
    Nachdem der Wohnungsverkauf und das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (10 U 36/00), in dem die Beklagte zum Preisnachlass wegen dieses Mangels verurteilt wurde, zeitlich auseinander liegen müssen, ist vorstellbar, dass die im Preisnachlass enthaltene Umsatzsteuer von der Beklagten als Vorsteuer nicht mehr beim Finanzamt geltend gemacht werden kann, so dass ihr ein Schaden dann auch insoweit entstanden wäre.
  • OLG Bremen, 16.02.1999 - 3 U 95/98

    Prüfung deliktischer Haftung im Falle "herausgeforderter" Verletzung, die sich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02
    Selbst wenn man eine Zahlung der Beklagten unmittelbar nach Verkündung des Berufungsurteils des Oberlandesgerichts Stuttgart in dieser Sache (Az. 3 U 95/98) am 23.12.1998 unterstellen würde, ergäbe sich damit ein weiterer (Zins-)anspruch in Höhe eines Betrages von mehr als von DM 30.000,-.
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2008 - 10 U 68/07

    Kaufvertrag: Sachmangel bei kaum erkennbaren Farbunterschieden und einer geringen

    Der Beklagte hat nicht vorgebracht, dass er dem zuständigen Verkäufer gegenüber besonderen Wert auf den konkreten Farbton gelegt hat und er bzw. der Bauherr auch bei Kenntnis möglicher Lieferschwierigkeiten trotz des herrschenden Zeitdrucks unter keinen Umständen eine geringfügige Farbabweichung als ausreichende Leistung akzeptiert hätten (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart, BauR 2006, 153).
  • OLG Köln, 03.06.2014 - 22 U 185/11

    Unbespielbarer Sportplatz ist mangelhaft!

    Abzustellen ist auf den technischen und merkantilen Minderwert (OLG Stuttgart, Urteil vom 31.03.2004 - 9 U 12/02, juris).

    Eine Rolle spielt auch, inwieweit der Unternehmer den Mangel verschuldet hat (BGH, Urteil vom 23.02.1995 - VII ZR 235/93, NJW 1995, 1836, 1837; BGH, Urteil vom 06.12.2001 - VII ZR 241/00, NZBau 2002, 338, 340; BGH, Urteil vom 10.11.2005 - VII ZR 64/04, NZBau 2006, 110 Rn. 14 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 31.03.2004 - 9 U 12/02, juris Rn. 144; OLG Köln, Urteil vom 16.09.2010 - 7 U 158/08, juris Rn. 35).

  • LG Frankfurt/Main, 19.07.2017 - 32 O 248/16

    Warmwasserversorgung nach Baubeschreibung nicht ausführbar: Schadensersatz!

    Für die Berechnung des mit der Änderung der Leistung von BHKW auf Gastherme verbundenen Minderwertes ist in den Fällen, in denen die Mangelbeseitigung nicht durchführbar oder unverhältnismäßig ist, und der Auftragnehmer deshalb gegenüber der geschuldeten Ausführung minderwertiges Material verwendet, die Vergütung des Auftragnehmers um den Vergütungsanteil zu mindern, der der Differenz zwischen der erbrachten und der geschuldeten Ausführung entspricht (vgl. hierzu BGH Urt. vom 09.01.2003, VII ZR 181/00; OLG Stuttgart, Urteil vom 31.03.2004, 9 U 12/02).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.12.2004 - 13 U 19/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,29752
OLG Celle, 16.12.2004 - 13 U 19/04 (https://dejure.org/2004,29752)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.12.2004 - 13 U 19/04 (https://dejure.org/2004,29752)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 13 U 19/04 (https://dejure.org/2004,29752)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Baumangel: Entbehrlichkeit einer Nachfristsetzung zur weiteren Nachbesserung einer fehlerhaften Kellerabdichtung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 Nr 7 VOB/B
    Auftraggeber; Auftragnehmer; Bauherr; Baumangel; Bauunternehmer; Bauvertrag; Bitumendickbeschichtung; grobe Fehlerhaftigkeit; grobe Mangelhaftigkeit; Kellerabdichtung; neue Nachfristsetzung; neuer Mangelbeseitigungsversuch; neuer Mängelbeseitigungsversuch; neuer ...

  • ibr-online

    Bitumendickbeschichtung: Entbehrlichkeit d. Mangelbeseitigungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bitumendickbeschichtung undicht: Mangelbeseitigungsfrist entbehrlich? (IBR 2006, 1035)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 153 (Ls.)
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 30.09.2005 - 5 U 776/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,36719
OLG Dresden, 30.09.2005 - 5 U 776/05 (https://dejure.org/2005,36719)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.09.2005 - 5 U 776/05 (https://dejure.org/2005,36719)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. September 2005 - 5 U 776/05 (https://dejure.org/2005,36719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mangel und Verschulden (IBR 2006, 1061)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 153 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.12.1995 - VIII ZR 270/94

    Berechnung des Abzugs "neu für alt"

    Auszug aus OLG Dresden, 30.09.2005 - 5 U 776/05
    Der Abzug "neu für alt" soll den Vorteil ausgleichen, der einem Geschädigten daraus erwächst, dass er im Zuge der Schadensbehebung eine schadhafte alte eine neue Sache erlangt (BGH NJW 1996, 584, 585).
  • BGH, 07.11.1985 - VII ZR 270/83

    Konkurrenz von werkvertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Dresden, 30.09.2005 - 5 U 776/05
    a) Für die Frage der Vertragswidrigkeit kommt es auf ein Vertretenmüssen, also ein Verschulden, des Auftragnehmers nicht an (vgl. BGH NJW 1986, 922).
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 24/95

    Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserungskosten

    Auszug aus OLG Dresden, 30.09.2005 - 5 U 776/05
    Die Unverhältnismäßigkeit ist in der Regel nur anzunehmen, wenn einem objektiv geringen Interesse des Bestellers an einer völlig ordnungsgemäßen Vertragsleistung ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht (BGH NJW 1996, 3269, 3270).
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