Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.04.2002 - 1 U 75/01   

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https://dejure.org/2002,2551
OLG Frankfurt, 15.04.2002 - 1 U 75/01 (https://dejure.org/2002,2551)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.04.2002 - 1 U 75/01 (https://dejure.org/2002,2551)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. April 2002 - 1 U 75/01 (https://dejure.org/2002,2551)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsicherungspflichten eines Busfahrers; Halt an einer Steigungsstrecke; Sturz eines Fahrgastes; Haftung des Fahrzeughalters; Mitverschulden

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847; ; StVG § 7; ; StVG § 17; ; StVG § 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 847; StVG § 7 § 17 § 18
    Zur Frage des Schadensersatzes und Schmerzensgeldes bei Sturz eines Fahrgastes bei normal "ruckendem" Anhalten eines Busses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 367
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 19.03.1999 - 19 U 156/98

    Sorgfaltsanforderungen an einen Busfahrer beim Anfahren einer Haltestelle

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2002 - 1 U 75/01
    Jeder Fahrgast ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass er durch typische und zu erwartende Bewegungen des Busses nicht zu Fall kommt (vgl. auch OLG Köln, Versicherungsrecht 2000, 1120 bis 1121).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2015 - 12 U 16/14

    Schadensersatzansprüche von Fahrgästen eines Linienbusses

    Da Fahrgäste in Linienbussen sowohl beim Anfahren, während der Fahrt und auch beim Anhalten stets für die eigene Sicherheit zu sorgen und sich festen Halt zu verschaffen haben (§ 4 BefBedV), besteht ein Beweis des ersten Anscheins, dass ein Sturz während der Fahrt auf eine schuldhafte Verletzung der Pflicht zur Gewährleistung eines festen Halts zurückzuführen ist (OLG Dresden, 7 U 1506/13; OLG Naumburg, 1 U 129/12; OLG Bremen, 3 U 19/10; OLG Frankfurt, 14 U 209/09; 1 U 75/01; KG, 12 U 95/09, 12 U 30/10; OLG Köln, 2 U 173/90).
  • KG, 29.06.2010 - 12 U 30/10

    Schadensersatz bei Fahrgastunfall beim Abbremsen eines Linienbusses und Verfehlen

    Es obliegt dem Fahrgast eines Linienomnibusses im Stadtverkehr für eine hinreichende Eigensicherung zu sorgen, da er jederzeit auch mit einem scharfen Bremsen des Busses rechnen muss (vgl. Senat VerkMitt 1996, 45 Nr. 61; OLG Hamm VerkMitt 1999, 37 Nr. 36; DAR 2000, 64; vgl. auch OLG Köln, VersR 2000, 1120; OLG Frankfurt NZV 2002, 367 sowie Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, StVG § 16 Rn. 5).

    Der Fahrgast ist selbst dafür verantwortlich, dass er durch typische und zu erwartende Bewegungen des Busses oder der Straßenbahn nicht zu Fall kommt (OLG Frankfurt, Urteil vom 15. April 2002 - 1 U 75/01 - NZV 202, 367 = VRS 103, 6) und muss sich Halt auch gegen unvorhergesehene Bewegungen verschaffen (OLG Düsseldorf VersR 1972, 1171; Senat, Beschluss vom 1. März 2010 - 12 U 95/09 - für Straßenbahn).

    In der Regel wird das Eigenverschulden des Fahrgastes, der sich nicht ordnungsgemäß festgehalten hat, die Gefährdungshaftung aus einfacher Betriebsgefahr vollständig verdrängen (vgl. z. B. OLG Frankfurt NZV 2002, 367; OLG Düsseldorf VersR 2000, 70, 71; Senat, Beschluss vom 1. März 2010 - 12 U 95/09 -).

  • OLG Celle, 26.06.2018 - 14 U 70/18

    Pflichten des Fahrers eines Linienbusses vor dem Anfahrvorgang

    Auch hier liegt es allein in der Verantwortung des Fahrgastes, für einen sicheren Halt zu sorgen, um nicht bei typischen oder zu erwartenden Bewegungen des Busses zu Fall zu kommen (OLG Koblenz, Urt. v. 14. August 2000 - 12 U 895/99 - OLG Frankfurt, Urt. v. 15. April 2002 - 1 U 75/01 - KG Berlin, Urt. v. 7. Mai 2012 - 22 U 251/11 - juris).
  • KG, 01.03.2010 - 12 U 95/09

    Haftung für den Sturz eines Fahrgastes in der Straßenbahn auf Grund scharfen

    Er ist daher selbst dafür verantwortlich, dass er durch typische und zu erwartende Bewegungen der Straßenbahn nicht zu Fall kommt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 15. April 2002 - 1 U 75/01, Juris = NZV 2002, 367, dort für die Fahrt mit einem Bus) und muss sich Halt auch gegen unvorhersehbare Bewegungen verschaffen (OLG Düsseldorf, VersR 1972, 1171).

    Das erhebliche Eigenverschulden des Fahrgastes kann die Anrechnung der Betriebsgefahr vollständig verdrängen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 15. April 2002 - 1 U 75/01, Juris = NZV 2002, 367).

  • AG Saarbrücken, 14.12.2005 - 36 C 190/04

    Fahrgaststurz - Linienbus

    Nur ausnahmsweise muss sich der Fahrer vergewissern, ob der Fahrgast einen Platz oder Halt im Wagen gefunden hat (BGH, NJW 1993, 654 f.; s. auch OLG Oldenburg, MDR 1999, 1321 f.; OLG Frankfurt NZV 2002, 367; LG Kassel, VersR 1995, 111; AG Remscheid, NZV 2002, 185 und VRS 102, 22 ff.; AG München, VRS 108, 21 f.).

    Jeder Fahrgast eines Busses muss nämlich selbst dafür Sorge tragen, dass er nicht durch typische und zu erwartende Bewegungen des Busses zu Fall kommt (OLG Frankfurt, NZV 2002, 367; LG Kassel, VersR 1995, 111; AG Remscheid, VRS 102, 22 ff.).

    Dies gilt insbesondere, wenn man berücksichtigt, dass ein Fahrgast in einem Omnibus des öffentlichen Personennahverkehrs und insbesondere im innerörtlichen Straßenverkehr ständig mit heftigen Bremsmanövern rechnen muss (AG München, VRS 108, 21 f.; vgl. auch OLG Frankfurt, NZV 2002, 367).

    Allerdings ist anerkannt, dass in Fällen wie dem vorliegenden, in denen ein Fahrgast, ohne dass eine Pflichtverletzung des Fahrers vorliegt, zu Fall kommt, das Verschulden des Fahrgastes am Unfall so weit überwiegt, dass die Anrechnung der Betriebsgefahr, die von dem Bus ausgeht, vollständig zurücktritt (vgl. dazu nur OLG Frankfurt, NZV 2002, 367; LG Kassel, VersR 1995, 111).

  • KG, 17.08.2011 - 22 W 50/11

    Bus - Fahrgaststurz - Haftung

    Der Fahrgast selbst ist dafür verantwortlich, dass er durch typische und zu erwartende Bewegungen des Busses oder der Straßenbahn nicht zu Fall kommt (OLG Frankfurt v. 15.4.2002 - 1 U 75/01, NZV 2002, 367) und muss sich deshalb festen Halt auch gegen unvorhergesehene Bewegungen verschaffen (KG v. 29.6.2010 - 12 U 30/10, zfs 2010, 612, 613; KG v. 1.3.2010 - 12 U 95/09 - für Straßenbahn; OLG Düsseldorf v. 26.6.1972 - 1 U 251/71, VersR 1972, 1171).

    In der Regel wird ein solches Eigenverschulden des Fahrgastes, der sich nicht ordnungsgemäß festgehalten hat, die Gefährdungshaftung aus einfacher Betriebsgefahr vollständig verdrängen (KG v. 29.6.2010 - 12 U 30/10, zfs 2010, 612, 613; OLG Bremen v. 9.5.2011 - 3 U 19/10, zitiert nach juris; OLG Frankfurt v. 15.4.2002 - 1 U 75/01, NZV 2002, 367; OLG Düsseldorf v. 16.2.1998 - 1 U 125/97, VersR 2000, 70, 71).

  • LG Offenburg, 11.04.2008 - 3 O 332/07

    Fahrgaststurz - Linienbus

    LG Offenburg v. 11.04.2008: Der Fahrgast eines Linienbusses ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, sich jederzeit festen Halt zu verschaffen, so dass er durch typische und zu erwartende Bewegungen des Busses nicht zu Fall kommt (OLG Frankfurt, 15. April 2002, 1 U 75/01. juris).

    Der Fahrgast eines Linienbusses ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, sich jederzeit festen Halt zu verschaffen, so dass er durch typische und zu erwartende Bewegungen des Busses nicht zu Fall kommt (OLG Frankfurt, 15. April 2002, 1 U 75/01. juris).

    Der Fahrgast eines Linienbusses ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, sich jederzeit festen Halt zu verschaffen, so dass er durch typische und zu erwartende Bewegungen des Busses nicht zu Fall kommt (OLG Frankfurt, 15. April 2002, 1 U 75/01. juris).

  • LG Wiesbaden, 01.04.2010 - 2 O 296/07

    Es obliegt dem Fahrgast eines Linienbusses für hinreichende Eigensicherung zu

    Die Tatsache, dass keine weiteren Fahrgäste gestürzt sind, macht vielmehr auch deutlich, dass ein starkes Bremsmanöver nicht anzunehmen ist (vgl. OLG Frankfurt NZV 2002, 367, AG Frankfurt NZV 2008, 36).

    Die grundsätzlich zu berücksichtigende Betriebsgefahr des Busses gemäß § 254 BGB tritt jedoch unter dem Gesichtspunkt des schwerwiegenden Selbstverschuldens des Fahrgastes zurück, wenn dieser sich nicht ausreichend festgehalten hat (LG Köln vom 02.04.2009, Az.: 29 O 134/08, OLG Frankfurt am Main, NZV 2002, 367).

  • AG Eutin, 18.09.2003 - 6 C 173/02

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Busunfall;

    Jeder Fahrgast eines Busses ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass er durch typische und zu erwartende Bewegungen des Busses nicht zu Fall kommt (vgl. OLG Frankfurt NZV 2002, 367 und OLG Köln Versicherungsrecht 2000, 1120).
  • LG Berlin, 11.11.2009 - 42 O 56/09

    Bus, Doppeldecker - Fahrgaststurz - Haftung

    Nur ausnahmsweise muss sich der Fahrer vergewissern, ob der Fahrgast einen Platz oder Halt im Wagen gefunden hat (BGH, NJW 1993, 654 f.; s. auch OLG Oldenburg, MDR 1999, 1321 f.; OLG Frankfurt NZV 2002, 367; LG Kassel, VersR 1995, 111; AG Remscheid, NZV 2002, 185 und VRS 102, 22 ff.; AG München, VRS 108, 21 f.).

    Jeder Fahrgast eines Busses muss nämlich selbst dafür Sorge tragen, dass er nicht durch typische und zu erwartende Bewegungen des Busses zu Fall kommt (OLG Frankfurt, NZV 2002, 367; LG Kassel, VersR 1995, 111; AG Remscheid, VRS 102, 22 ff.).

  • LG Hamburg, 02.11.2012 - 306 O 286/10

    Busfahrerhaftung aufgrund des Sturzes eines Fahrgastes

  • KG, 07.05.2012 - 22 U 251/11

    Zur Haftung beim Sturz eines Fahrgastes beim Einsteigen

  • LG Gießen, 11.11.2010 - 5 O 167/10
  • LG Wuppertal, 30.09.2011 - 1 O 397/10

    Prüfung des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung eines Busfahrers im

  • LG Köln, 02.04.2009 - 29 O 134/08

    Sorgfaltspflichten von Busfahrern beim Bremsen vor Haltestellen und zumutbare

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2012 - 1 U 50/12

    Schadensersatzanspruch eines Fahrgastes wegen Sturzes infolge einer

  • LG Duisburg, 23.04.2009 - 5 S 140/08

    Haftung des Betreibers einer Straßenbahn bei einer Fahrgastverletzung;

  • OLG Hamm, 01.12.2021 - 11 U 73/21

    Schadensersatz wegen eines Sturzes in einem Bus; Verkehrsbedingtes Abbremsen;

  • AG Köln, 31.07.2015 - 136 C 49/14

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Fahrgastunfalls in

  • LG Duisburg, 23.06.2014 - 2 O 117/12

    Schadensersatz und Zahlung von Schmerzensgeld wegen des Sturzes eines Reisenden

  • AG Paderborn, 06.06.2011 - 59 C 511/10

    Schadensersatz gegen den Betreiber eines Linienbusses wegen eines

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2009 - 1 U 4/09

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch des Fahrgastes einer Straßenbahn wegen

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.02.2002 - 16 UF 177/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4539
OLG Karlsruhe, 28.02.2002 - 16 UF 177/01 (https://dejure.org/2002,4539)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.02.2002 - 16 UF 177/01 (https://dejure.org/2002,4539)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 16 UF 177/01 (https://dejure.org/2002,4539)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1225
  • FamRZ 2002, 1032
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 70/87

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung eines hinterlegten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2002 - 16 UF 177/01
    Deshalb ist von einer Gleichartigkeit der Ansprüche i.S. des § 387 BGB auszugehen (st.Rspr. des BGH, vgl. NJW-RR 1989, 173 = FamRZ 1989, 166 m.w.N. zum Schrifttum; zuletzt BGH FamRZ 2000, 355, 357).

    Dieser Anspruch ist - da er aus demselben Rechtsverhältnis herrührt - geeignet, ein Zurückbehaltungsrecht der Antragstellerin gemäß § 273 BGB gegenüber dem Verlangen des Antragsgegners zu begründen, was in der Regel zu einer Zug-um-Zug-Verurteilung führt (§ 274 Abs. 1 BGB; vgl. BGH FamRZ 1989, 166).

    b) Das Zurückbehaltungsrecht besteht jedoch nur, soweit der Antragstellerin der Höhe nach ein Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung ihres Erlösanteils, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt ist, noch zusteht (BGH FamRZ 1989, 166; 1990, 254, 255 f.).

  • BGH, 17.11.1999 - XII ZR 281/97

    Ausübung des Zurückbehaltungsrechts gegen güterrechtliche Ansprüche im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2002 - 16 UF 177/01
    Deshalb ist von einer Gleichartigkeit der Ansprüche i.S. des § 387 BGB auszugehen (st.Rspr. des BGH, vgl. NJW-RR 1989, 173 = FamRZ 1989, 166 m.w.N. zum Schrifttum; zuletzt BGH FamRZ 2000, 355, 357).

    Bei der Abwicklung vermögensrechtlicher Beziehungen zwischen früheren Ehegatten ist hingegen die Aufrechnung mit einem Zugewinnausgleichsanspruch gegen einen Anspruch auf Zustimmung zur Auszahlung des hinterlegten Erlöses nach der Natur der Rechtsbeziehungen oder dem Zweck der geschuldeten Leistung nicht grundsätzlich ausgeschlossen (std. Rspr.; vgl. BGH FamRZ 2000, 355, 357).

    Auch unabhängig hiervon kann eine an sich zulässige Aufrechnung im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn die erhobene Forderung liquide ist, die Gegenforderung dagegen langwieriger Aufklärung bedarf, obwohl der Beklagte aufgrund des zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnisses verpflichtet gewesen wäre, für Klarheit der Abrechnungsverhältnisse zu sorgen (vgl. BGH FamRZ 2000, 355, 357).

  • BGH, 20.02.1984 - II ZR 112/83

    Aufhebung der Grundstücksgemeinschaft durch Zwangsversteigerung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2002 - 16 UF 177/01
    Der Antragsgegner hat insoweit einen Freigabeanspruch gegen die Antragstellerin, der auf § 812 BGB beruht (vgl. BGH NJW 1970, 463; 1981, 1505), auf die Einwilligung in die Auszahlung dieses Anteils gerichtet ist (vgl. BGHZ 90, 194) und die aufgelaufenen anteiligen Hinterlegungszinsen (§ 8 HinterlO) umfasst.
  • BGH, 27.02.1981 - V ZR 9/80

    Anmeldung von rückständigen Grundschuldzinsen im Versteigerungsverfahren -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2002 - 16 UF 177/01
    Der Antragsgegner hat insoweit einen Freigabeanspruch gegen die Antragstellerin, der auf § 812 BGB beruht (vgl. BGH NJW 1970, 463; 1981, 1505), auf die Einwilligung in die Auszahlung dieses Anteils gerichtet ist (vgl. BGHZ 90, 194) und die aufgelaufenen anteiligen Hinterlegungszinsen (§ 8 HinterlO) umfasst.
  • BGH, 11.11.1971 - VII ZR 57/70

    Rechtsfolgen der Prozeßaufrechnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2002 - 16 UF 177/01
    Durch die Prozessaufrechnung, welche die Gegenforderung nicht rechtshängig macht (BGHZ 57, 242), wird der Rechtsstreit nicht zu einer Nicht - Familiensache (BayObLG FamRZ 1985, 1057; ebenso OLG Stuttgart FamRZ 1979, 717 f. für den umgekehrten Fall einer Aufrechnung mit einer Familiensache im ordentlichen Zivilprozess).
  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 60/88

    Anspruch auf Zahlung von Elementarunterhalt und Vorsorgeunterhalt - Erlöse, die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2002 - 16 UF 177/01
    b) Das Zurückbehaltungsrecht besteht jedoch nur, soweit der Antragstellerin der Höhe nach ein Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung ihres Erlösanteils, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt ist, noch zusteht (BGH FamRZ 1989, 166; 1990, 254, 255 f.).
  • BGH, 17.12.1969 - VIII ZR 10/68

    Sonderkonto Pfandgläubiger - Prätendentenstreit bei Hinterlegung außerhalb der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2002 - 16 UF 177/01
    Der Antragsgegner hat insoweit einen Freigabeanspruch gegen die Antragstellerin, der auf § 812 BGB beruht (vgl. BGH NJW 1970, 463; 1981, 1505), auf die Einwilligung in die Auszahlung dieses Anteils gerichtet ist (vgl. BGHZ 90, 194) und die aufgelaufenen anteiligen Hinterlegungszinsen (§ 8 HinterlO) umfasst.
  • BayObLG, 14.06.1985 - Allg. Reg. 58/85

    Familiensache; Ausgleichsanspruch; Ehegatten; Bankkredit; Hausratsverteilung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2002 - 16 UF 177/01
    Durch die Prozessaufrechnung, welche die Gegenforderung nicht rechtshängig macht (BGHZ 57, 242), wird der Rechtsstreit nicht zu einer Nicht - Familiensache (BayObLG FamRZ 1985, 1057; ebenso OLG Stuttgart FamRZ 1979, 717 f. für den umgekehrten Fall einer Aufrechnung mit einer Familiensache im ordentlichen Zivilprozess).
  • BGH, 12.10.2017 - IX ZR 267/16

    Hinterlegung: Anspruch Verzugszinsen bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten

    Diese Erkenntnis, die breite Zustimmung erfahren hat (z.B. OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1225; Soergel/Schreiber, BGB, 13. Aufl., § 387 Rn. 6; Erman/Wagner, BGB, 15. Aufl., § 387 Rn. 11; MünchKomm-BGB/Schlüter, 7. Aufl., § 387 Rn. 34; Palandt/Grüneberg, BGB, 76. Aufl., § 387 Rn. 9; NK-BGB/Wermecker, 3. Aufl., § 387 Rn. 25; BeckOGK-BGB/Skamel, 2017, § 387 Rn. 108; BeckOK BGB/Dennhardt, 2017, § 387 Rn. 27.1; Pfeiffer in Prütting/Wegen/Weinrich, BGB, 12. Aufl., § 387 Rn. 15; vgl. auch Koenig/Fritsch, AO, 3. Aufl., § 226 Rn. 25; Jäger/Windel, InsO, § 94 Rn. 119; MünchKomm-InsO/Brandes/Lohmann, 3. Aufl., InsO § 94 Rn. 26; Uhlenbruck/Sinz, InsO, 14. Aufl. § 94 Rn. 29; aA Staudinger/Gursky, BGB, 2016, § 387 Rn. 93; Schmitz MDR 1989, 582), stützt die Gleichstellung des Anspruchs auf Einwilligung in die Auszahlung hinterlegten Geldes mit einer Geldschuld im Sinne von § 288 Abs. 1 BGB.
  • KG, 01.11.2006 - 26 U 28/06

    Ansprüche in der Insolvenz: Aussonderungsrecht bei Zahlungsabwicklung über ein

    Gegen einen Zahlungsanspruch kann auch mit einem Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung hinterlegten Geldes aufgerechnet werden (BGH NJW-RR 89, 173; OLG Karlruhe, NJW-RR 02, 1225).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 21 W 48/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1798
OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 21 W 48/01 (https://dejure.org/2002,1798)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.03.2002 - 21 W 48/01 (https://dejure.org/2002,1798)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. März 2002 - 21 W 48/01 (https://dejure.org/2002,1798)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe einer Partei kraft Amtes; PKH für Insolvenzverwalter; Wirtschaftliche Beteiligung von Gläubigern am Rechtsstreit; Zumutbarkeit der Aufbringung der Kosten des Rechtsstreits; Vorschusspflicht der Gesamtheit der Gläubiger; Mißverhältnis zwischen den ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 1208
  • MDR 2002, 846
  • NZI 2002, 661
  • BauR 2002, 981
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 28.05.1999 - 2 W 84/99

    Prozesskostenhilfe für den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 21 W 48/01
    Es ist diesen zwölf Gläubigern auch zuzumuten, die Kosten allein zu tragen und nicht alle Gläubiger an der Kostragungspflicht zu beteiligen; Gläubiger mit Minimalforderungen sind nicht an der Kostenaufbringung zu beteiligen (OLG Naumburg, ZIP 1994, 383, 384; Zöller/Philippi, aaO, § 116 Rdn. 7; vgl. OLG Köln, MDR 2000, 51, wonach bei vollständiger Befreidigung nur die beiden Großgläubiger die Kosten aufbringen müssen).

    Ein solches Mißverhältnis nimmt das Oberlandesgericht Köln (MDR 2000, 51) noch nicht bei vorzustreckenden Kosten an, die etwa 12, 7 % der von den Großgläubigern angemeldeten Forderungen ausmachen.

    Da der antragstellende Insolvenzverwalter nicht dargelegt hat, daß diesen zwölf wirtschaftlich Beteiligten die Mittel fehlen, kann der Senat auch davon ausgehen, daß ihnen die Bezahlung der Kosten möglich ist Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin kommt es nicht darauf an, ob die wirtschaftlich Beteiligten auch bereit sind, die Kosten vorzuschießen (BGH, MDR 2000, 51).

  • OLG Naumburg, 02.02.1994 - 7 W 1/94

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 21 W 48/01
    Es ist diesen zwölf Gläubigern auch zuzumuten, die Kosten allein zu tragen und nicht alle Gläubiger an der Kostragungspflicht zu beteiligen; Gläubiger mit Minimalforderungen sind nicht an der Kostenaufbringung zu beteiligen (OLG Naumburg, ZIP 1994, 383, 384; Zöller/Philippi, aaO, § 116 Rdn. 7; vgl. OLG Köln, MDR 2000, 51, wonach bei vollständiger Befreidigung nur die beiden Großgläubiger die Kosten aufbringen müssen).
  • KG, 28.07.2008 - 2 U 50/08

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit der Prozesskostenaufbringung durch

    (ebenso BGH, Beschluss vom 06.12.2007, II ZA 12/07; Senat, Beschluss vom 14.07.2008, 2 W 91/08; OLG Hamm, OLGR 2007, 765; OLG München, Beschluss vom 02.03.2006, 21 U 1844/06; OLG Rostock, OLGR 2003, 254; OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 315).

    Von dem Betrag, der demgemäß den Insolvenzgläubigern zur Verfügung steht, ist ferner derjenige Anteil abzuziehen, der auf die Kleingläubiger (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 315, m.w.N.; OLG Rostock, OLGR 2003, 254), die Arbeitnehmer des Gemeinschuldners, die Träger der Sozialverwaltung und die Bundesanstalt bzw. -agentur für Arbeit (vgl. Philippi in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 116 Rdnr. 8, m.Rspr.N.) entfällt.

    Im Übrigen ist der Umstand, dass einzelne Insolvenzgläubiger nicht bereit sind, sich an den Prozesskosten zu beteiligen, unerheblich (BGH MDR 1998, 737 [738]; OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 315; OLG Köln, OLGR 2000, 19).

    Dabei hat der Senat diejenigen Insolvenzgläubiger als "Kleingläubiger" angesehen, deren jeweilige Insolvenzforderung unter 1% der Summe aller Insolvenzforderungen, d.h. unter einem Betrag von ... EUR, lag (ähnlich: OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 315, und OLG Rostock, OLGR 2003, 254, die die Grenze bei ... DM, d.h. ... EUR, angesetzt haben, ohne dies allerdings näher zu begründen).

  • OLG Nürnberg, 30.11.2004 - 5 W 3947/04

    Zur Zumutbarkeit der Finanzierung der Prozesskosten durch alle Insolvenzgläubiger

    Ob die wirtschaftlich Beteiligten auch leistungsbereit sind, ist unerheblich (BGH MDR 98, 737; OLG Köln MDR 2000, 51; OLG Düsseldorf MDR 2002, 846, Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Auflage, § 116 Rdnr. 15 f.).

    Der Senat hält es mit dem Antragsteller für richtig, in erster Linie den konkreten, in absoluten Beträgen zu messenden Einsatz an Prozesskosten für das Verfahren, in dem Prozesskostenhilfe beantragt wird, und den ebenfalls in absoluten Beträgen zu messenden, für die Gesamtheit der zumutbar wirtschaftlich Beteiligten erwarteten Prozesserfolg gegenüberzustellen" (so auch OLG Nürnberg vom 12. Mai 2003, 4 W 1078/03; OLG Karlsruhe JurBüro 1999, 476; OLG Düsseldorf ZIP 2002, 1208; Zöller/Philippi, ZPO, 24. Auflage, § 116 Rdnr. 7; Steenbuck, a.a.O.).

  • OLG Schleswig, 10.02.2009 - 1 W 38/08

    Kostenbeteiligung der Gläubiger bei Prozess des Insolvenzverwalters

    Dem sind die Instanzgerichte bereits vorher, aber auch nachher zu Recht nicht gefolgt (AG Göttingen, NZI 1999, 506: Grenze bei 20 Gläubigern; OLG Düsseldorf ZIP 2002, 1208: 12 Gläubiger unproblematisch; OLG Koblenz OLGR 2006, 316: 15 Gläubiger noch zumutbar; OLG Schleswig, SchlAnz 2008, 25: 12 Gläubiger zumutbar).
  • OLG Rostock, 04.03.2003 - 4 W 19/02

    Kostenbeteiligung am Gegenstand des Rechtsstreits eines Insolvenzverwalters

    Das OLG Koblenz (MDR 2000, 1396) hat ohne nähere Begründung die Zumutbarkeit bei einer Quote von 4, 5 % bejaht (offengelassen von OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 315 [dort Quote von 20 %]).
  • OLG Rostock, 21.02.2008 - 1 W 7/08

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit für Gläubiger des Insolvenzverfahrens zur

    Wann eine Minimalforderung vorliegt, ist im Einzelfall abhängig von den aufzubringenden Kosten [hier: ca. EUR 3.900,-; dazu gleich], der zu erlangenden Quote [hier: 4,17 %] und der Anzahl der Gläubiger [hier: 19] (OLG Düsseldorf, MDR 2002, 846).
  • OLG Hamburg, 14.02.2005 - 11 W 93/04

    Mutwilligkeit einer Klage des Insolvenzverwalters gegen die Gesellschafter auf

    Dabei ist es unerheblich, ob die Gläubiger dazu bereit sind, die Kosten aufzubringen (BGH MDR 1998, 737; OLG Düsseldorf NZI 2002, 661 [662]).
  • OLG Köln, 07.07.2006 - 8 W 23/05

    Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter; Darlegung der Bedürftigkeit der Masse

    Ein Beitrag zu den Kosten des beabsichtigten Rechtsstreits ist danach dann zumutbar, wenn die erforderlichen Finanzierungsmittel von den betroffenen Gläubigern unschwer aufgebracht werden können und der zu erwartende Nutzen des Rechtsstreits bei vernünftiger Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung voraussichtlich deutlich größer sein wird als die aufzubringenden Prozesskosten (BGH NJW 1991, 40; OLG Karlsruhe, JurBüro 1999, 476; OLG Düsseldorf ZIP 2002, 1208; OLG Nürnberg ZInsO 2005, 102; Philippi in Zöller, a.a.O., zu § 116 Rn. 7).
  • OLG Koblenz, 17.10.2005 - 6 W 581/05

    Prozesskostenhilfe: Grenze der Zumutbarkeit für die am Rechtsstreit des

    Bei der Prüfung, welchen Gläubigern eine Vorschusspflicht zumutbar ist, scheiden Gläubiger mit Minimalforderungen aus (OLG Düsseldorf, MDR 2002, 846; OLG Naumburg, ZIP 1994, 383; Zöller-Vollkommer, aaO, § 116 Rnr. 7).
  • OLG Düsseldorf, 05.01.2015 - 4 W 36/14

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

    Dabei ist anerkannt, dass dann, wenn mehrere Gläubiger an dem Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich beteiligt sind, auf die Gesamtheit der Gläubiger abzustellen ist, denen der Prozesserfolg zugute käme (OLG Düsseldorf, 21. Zivilsenat, NZI 2002, 661).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2007 - W (Kart) 2/07

    Kein kartellrechtlicher Schadensersatzanspruch bei fehlendem Sachvortrag zur

    Es ist vielmehr eine wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich, in die jedenfalls die Insolvenzquote, die Quotenerhöhung, das Prozess- und Vollstreckungsrisiko, die Gläubigerstruktur, die Höhe des auf den jeweiligen Gläubiger entfallenden Kostenvorschusses und das eigenständige schutzwürdige Interesse des Insolvenzverwalters im Rahmen des geordneten Insolvenzverfahrens einzubeziehen sind (BGH, NJW-RR 2006, 1064; OLG Düsseldorf NZI 2002, 661).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2002 - 5 W 43/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.03.2002 - 7 U 112/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4729
OLG Köln, 14.03.2002 - 7 U 112/01 (https://dejure.org/2002,4729)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.03.2002 - 7 U 112/01 (https://dejure.org/2002,4729)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. März 2002 - 7 U 112/01 (https://dejure.org/2002,4729)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Zwecks einer Gesellschaft; Unmöglichwerden der Erreichung des Gesellschaftszwecks; Auflösung der Gesellschaft; Anforderungen an die Unmöglichkeit; Durch Kapitalmangel begründete, offenbare Unmöglichkeit; Forderungen als unselbständige Rechnungsposten einer ...

  • Judicialis

    BGB § 726; ; BGB § 726 2. Alt.; ; ZPO § 92; ; ZPO § 713; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 726
    Auflösung der Gesellschaft, wenn das Erreichen des Gesellschaftszwecks unmöglich geworden ist

  • ibr-online

    BGB-Gesellschaft - Auflösung einer BGB-Gesellschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 726
    Auflösung einer BGB-Gesellschaft bei Nichterreichen des Gesellschaftszwecks

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2002, 1167 (Ls.)
  • DB 2002, 1823 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.10.1994 - II ZR 231/93

    Umdeutung eines Leistungs- in ein Feststellungsbegehren im Rahmen der

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2002 - 7 U 112/01
    Dies ist dann der Fall, wenn es nur noch um die Verteilung des letzten Aktivpostens geht oder wenn bereits vor Abschluss der Auseinandersetzung feststeht, dass einem Gesellschafter ein bestimmter Betrag in jedem Fall zusteht (vgl. etwa: BGH ZIP 1994, 1846 = WM 1995, 109 = NJW 1995, 188 und ZIP 1999, 1526 = WM 1999, 1827 = NJW 1999, 3557).

    3) Allerdings ist anerkannt, dass in dem wegen Fehlens der abschließenden Auseinandersetzungsrechnung verfrühten und deswegen derzeit unbegründeten Leistungsbegehren als Minus der Feststellungsantrag ohne weiteres enthalten ist, dass eine bestimmte, derzeit nicht isoliert einklagbare Forderung zu Gunsten des auf Leistung klagenden Gesellschafters in die zu erstellende Auseinandersetzungsrechnung eingestellt wird (vgl. etwa: BGH ZIP 1994, 1846 = WM 1995, 109 = NJW 1995, 188 und ZIP 2000, 1208 = NJW 2000, 2586).

  • BGH, 15.05.2000 - II ZR 6/99

    Ansprüche gegen einen Kommanditisten nach Ausscheiden aus der KG

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2002 - 7 U 112/01
    2) Ist wie im Streitfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufgelöst, so ist anerkannt (st. Rspr. vgl. etwa: BGHZ 37, 299 (304 f.) und aus neuerer Zeit: BGH ZIP 2000, 1208 = WM 2000, 1443 = NJW 2000, 2586), dass die früheren Gesellschafter grundsätzlich daran gehindert sind, ihre jeweiligen Ansprüche gegen die Gesellschaft oder gegeneinander isoliert geltend zu machen.

    3) Allerdings ist anerkannt, dass in dem wegen Fehlens der abschließenden Auseinandersetzungsrechnung verfrühten und deswegen derzeit unbegründeten Leistungsbegehren als Minus der Feststellungsantrag ohne weiteres enthalten ist, dass eine bestimmte, derzeit nicht isoliert einklagbare Forderung zu Gunsten des auf Leistung klagenden Gesellschafters in die zu erstellende Auseinandersetzungsrechnung eingestellt wird (vgl. etwa: BGH ZIP 1994, 1846 = WM 1995, 109 = NJW 1995, 188 und ZIP 2000, 1208 = NJW 2000, 2586).

  • BGH, 12.07.1999 - II ZR 4/98

    Abfindungsanspruch eines ausscheidenden BGB -Gesellschafters

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2002 - 7 U 112/01
    Dies ist dann der Fall, wenn es nur noch um die Verteilung des letzten Aktivpostens geht oder wenn bereits vor Abschluss der Auseinandersetzung feststeht, dass einem Gesellschafter ein bestimmter Betrag in jedem Fall zusteht (vgl. etwa: BGH ZIP 1994, 1846 = WM 1995, 109 = NJW 1995, 188 und ZIP 1999, 1526 = WM 1999, 1827 = NJW 1999, 3557).
  • BGH, 02.07.1962 - II ZR 204/60

    Rückständige Gewerbesteuer - § 110 HGB, subsidiäre Haftung der Mitgesellschafter,

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2002 - 7 U 112/01
    2) Ist wie im Streitfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufgelöst, so ist anerkannt (st. Rspr. vgl. etwa: BGHZ 37, 299 (304 f.) und aus neuerer Zeit: BGH ZIP 2000, 1208 = WM 2000, 1443 = NJW 2000, 2586), dass die früheren Gesellschafter grundsätzlich daran gehindert sind, ihre jeweiligen Ansprüche gegen die Gesellschaft oder gegeneinander isoliert geltend zu machen.
  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 157/81

    Auflösung der stillen Gesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2002 - 7 U 112/01
    Vielmehr muss die Unmöglichkeit eine dauernde und überdies offenbar sein (vgl. etwa: BGHZ 84, 379 (381); Erman-Westermann, BGB, 10. Aufl., § 726, Rn. 1; MüKo-Ulmer, BGB, 3. Aufl., § 726, Rn.4).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.06.2002 - 11 U 181/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6335
OLG Celle, 20.06.2002 - 11 U 181/01 (https://dejure.org/2002,6335)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.06.2002 - 11 U 181/01 (https://dejure.org/2002,6335)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - 11 U 181/01 (https://dejure.org/2002,6335)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    CMR-Transport: Wertersatz bei Beschädigung des Transportgutes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 17 CMR; Art. 23 CMR; Art. 25 CMR
    Haftung des Frachtführers für den gänzlichen oder teilweisen Verlust und die Beschädigung des Gutes im Sinne einer Gefährdungshaftung; Berechnung der Schadenshöhe nach pauschalierten Haftungssummen

  • Wolters Kluwer

    Haftung des Frachtführers für den gänzlichen oder teilweisen Verlust und die Beschädigung des Gutes im Sinne einer Gefährdungshaftung; Berechnung der Schadenshöhe nach pauschalierten Haftungssummen

  • Judicialis

    CMR Art. 17; ; CMR Art. 23; ; CMR Art. 25

  • rechtsportal.de

    CMR Art. 17, Art. 23, Art. 25
    Scahdensersatzleistung wegen Beschädigung des Transportgutes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.02.1997 - I ZR 202/94

    Entwertung der Sendung durch Beschädigung einzelner Teile

    Auszug aus OLG Celle, 20.06.2002 - 11 U 181/01
    Die BGH-Entscheidung I ZR 202/94 vom 6. Februar 1997 (Transportrecht 1997, 335 ff.) geht in dieser Frage dahin, dass bei Beschädigung einzelner Teile von einer Entwertung der ganzen Sendung auszugehen und für diese Ersatz zu leisten ist, wenn durch die Beschädigung nur eines Teils die gesamte Sendung unbrauchbar wird.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.03.2002 - 3 U 51/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6002
OLG Köln, 19.03.2002 - 3 U 51/01 (https://dejure.org/2002,6002)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.03.2002 - 3 U 51/01 (https://dejure.org/2002,6002)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. März 2002 - 3 U 51/01 (https://dejure.org/2002,6002)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Vertragsschluss unter Einschaltung eines Vertreters; Herausgabeanspruch bei bestehendem Pfandrecht ; Bezug auf konnexe Forderungen; Abgrenzung von Lagervertrag und reinem Speditionsgeschäft; Vergütungsanspruch für Transportleistung zeitlich erforderliche Zwischenlagerung

  • Judicialis

    HGB § 421; ; HGB § ... 25 Abs. 1; ; HGB § 410 a. F.; ; HGB § 366 Abs. 3. F.; ; BGB § 164 Abs. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 675; ; BGB § 667; ; BGB § 398; ; BGB § 284 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 1257; ; BGB § 1223 Abs. 2; ; BGB § 164 Abs. 2; ; GÜKUMB § 22; ; GÜKUMB § 22 Abs. 1 Satz 2; ; ADSp § 50 a. F.; ; ADSp § 50 Abs. a Satz 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1; ; ZPO § 543 n. F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    HGB § 410 (a.F.)
    Entstehung des gesetzlichen Pfandrechts am Transportgut

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 957
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 17.05.1933 - I 299/32

    1. Inwieweit muß sich der Verpfänder, der die Rückgabe des Pfandes verlangt, zur

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2002 - 3 U 51/01
    Im Zweifel wird anzunehmen sein, dass er wenigstens hilfsweise bereit ist, die gerichtlich festgestellte Schuld zu bezahlen (vgl. RGZ 92, 280 ff. und 140, 345 ff.; Palandt/Bassenge, BGB 60. Aufl., § 1223 Rn. 2).
  • RG, 02.03.1918 - V 329/17

    Anspruch auf Rückgabe der Pfandsache

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2002 - 3 U 51/01
    Im Zweifel wird anzunehmen sein, dass er wenigstens hilfsweise bereit ist, die gerichtlich festgestellte Schuld zu bezahlen (vgl. RGZ 92, 280 ff. und 140, 345 ff.; Palandt/Bassenge, BGB 60. Aufl., § 1223 Rn. 2).
  • OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 7/07

    Pfandrecht des Frachtführers und Überverkauf

    Im Fall einer konnexen Forderung entsteht ein Pfandrecht des Frachtführers an Gut, das nicht im Eigentum des Absenders steht, wenn der Absender verfügungsberechtigt ist, d.h. vom Eigentümer ermächtigt worden ist, über das betreffende Gut im eigenen Namen einen Frachtvertrag abzuschließen, oder der Eigentümer mit dem Transport uneingeschränkt einverstanden war (vgl. OLG Köln, TranspR 2002, 247 ff., zu § 410 HGB a. F.; Koller, Transportrecht, § 441 HGB, Rn3).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.02.2001 - 23 W 650/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9455
OLG Hamm, 15.02.2001 - 23 W 650/00 (https://dejure.org/2001,9455)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.02.2001 - 23 W 650/00 (https://dejure.org/2001,9455)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - 23 W 650/00 (https://dejure.org/2001,9455)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Entstehung der Beweisgebühr; Prozeßleitende Ladung von Zeugen; Bezeichnung des Termins; Durchführung der Beweisaufnahme; Vorsorgliche Zeugenbelehrung; Verkündeter Beschluss; Vernehmung der Zeugen; Wegfall der Beweisgebühr; Nichtausführung der verkündeten Beweisanordnung

  • Judicialis

    ZPO § 273 Abs. 2 Nr. 4; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 273 Abs. 2 Nr. 4; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3
    Keine Entstehung der Beweisgebühr durch prozeßleitende Ladung von Zeugen, durch Bezeichnung des Termins als solchen zur Durchführung der Beweisaufnahme sowie durch vorsorgliche Zeugenbelehrung im Termin; aber regelmäßig Entstehung der Beweisgebühr durch im Termin ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 14.12.1989 - 23 W 515/89

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2001 - 23 W 650/00
    Auch die Anordnung der vorbereitenden Ladung von Zeugen stellt selbst dann noch keine Beweisaufnahme dar, wenn - wie hier - den Zeugen ein Beweisthema mitgeteilt worden ist (vgl. OLG Hamm JurBüro 1990, 864).
  • FG Sachsen-Anhalt, 23.08.2005 - 4 KO 888/05

    Voraussetzungen der Entstehung einer Beweisgebühr; Nachweis über die Durchführung

    Das Beweisaufnahmeverfahren beginnt daher erst, wenn das Gericht in der mündlichen Verhandlung die Beweisaufnahme beschließt (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 14. April 2004 - 16 Ta 203/04 - juris; Beschluss vom 17. September 2001 - 7 Ta 213/01 - MDR 2001, 1441; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. Februar 2001 - 14 W 115/01 - JurBüro 2002, 77; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Februar 2001 - 23 W 650/00 - JurBüro 2001, 637; Schl-Hol.
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