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   LAG München, 19.01.2017 - 3 Sa 492/16   

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LAG München, 19.01.2017 - 3 Sa 492/16 (https://dejure.org/2017,4772)
LAG München, Entscheidung vom 19.01.2017 - 3 Sa 492/16 (https://dejure.org/2017,4772)
LAG München, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - 3 Sa 492/16 (https://dejure.org/2017,4772)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 12; BGB § 133, § 157, § 162 Abs. 2, § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 611 Abs. 1
    Benachteiligende Rückzahlungsklausel zur Weihnachtsgratifikation

  • IWW

    § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § ... 307 Abs. 1 BGB, § 64 Abs. 1, Abs. 2 lit. b) ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519 Abs. 2, 520 Abs. 3 ZPO, § 611 BGB, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, §§ 157, 242 BGB, Art. 12 GG, § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 162 Abs. 2 BGB, § 23 Abs. 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, § 611 Abs. 1 BGB, § 4 a EFZG, 2 Nr. 1 BGB, §§ 291, 288 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 a ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unangemessene Benachteiligung durch Formularklausel zur Rückzahlung der Weihnachtsgratifikation bei Ausscheiden im ersten Quartal des Folgejahres

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    BGB §§ 133, 157, 162 Abs. 2, 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, 611 Abs. 1; GG Art. 12
    Benachteiligende Rückzahlungsklausel, Weihnachtsgratifikation

  • rewis.io

    Benachteiligende Rückzahlungsklausel zur Weihnachtsgratifikation

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung der Rückzahlbarkeit der Weihnachtsgratifikation beim Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis bis zum 31.03. des Folgejahres

  • rechtsportal.de

    Unangemessene Benachteiligung durch Formularklausel zur Rückzahlung der Weihnachtsgratifikation bei Ausscheiden im ersten Quartal des Folgejahres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Benachteiligende Rückzahlungsklausel der Weihnachtsgratifikation

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unangemessene Benachteiligung eines Arbeitnehmers durch arbeitsvertragliche Klausel zur Rückzahlung der Weihnachtsgratifikation

Besprechungen u.ä.

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Stichtagsklausel bzw. Rückforderungsklausel zur Weihnachtsgratifikation, AGB-Kontrolle

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 667/10

    Weihnachtsgratifikation - gekündigtes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG München, 19.01.2017 - 3 Sa 492/16
    Die Beklagte hat erstinstanzlich die Auffassung vertreten, Ziff. 5 Abs. 5 des Arbeitsvertrages entspreche der für rechtswirksam beurteilten Rückforderungsklausel im Urteil des BAG vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10.

    d) Darüber hinaus darf nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine freiwillig gezahlte Gratifikation dann nicht mit einem Rückzahlungsvorbehalt verbunden werden, wenn es sich auch um Entgelt für eine bereits erbrachte Arbeitsleistung handelt und sie vom Arbeitnehmer durch die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung verdient worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 612/10 - a.a.O., Rn. 22; Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - NZA 2012, 620, Rn. 9; siehe auch BAG, Urteil vom 13.05.2015 - 10 AZR 266/14 - NZA 2015, 992, Rn. 15).

    Für die Frage, ob eine Sonderzahlung auch Vergütung für bereits erbrachte Arbeitsleistung darstellt, sind die vom Arbeitgeber mit einer Sonderzahlung verfolgten Zwecke durch Auslegung der vertraglichen Vereinbarungen zu ermitteln (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.2012, a.a.O., Rn. 15).

    Zwar legt der Begriff "Weihnachtsgratifikation" nahe, dass damit ein Beitrag des Arbeitgebers zu den erhöhten Weihnachtsaufwendungen des Arbeitnehmers zugesagt werden sollte, eindeutig ist dies für sich genommen jedoch nicht (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.2012, a.a.O., Rn. 18).

    Im Unterschied zu der Vertragsgestaltung, die dem Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - zugrunde lag, verdeutlicht der weitere vertragliche Zusammenhang der Regelung nicht, dass die zugesagte Weihnachtsgratifikation keinen Vergütungscharakter haben sollte.

    Für die Annahme eines Entgeltcharakters der Weihnachtsgratifikation spricht zudem die in Ziff. 5 Abs. 5 Satz 1 des Arbeitsvertrages geregelte anteilige Zahlung für unterjährig eintretende Mitarbeiter (vgl. BAG, Urteil vom 13.11.2013 - 10 AZR 848/12 - NZA 2014, 368, Rn. 20; anders aber BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - a.a.O., Rn. 18).

  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14

    Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten -

    Auszug aus LAG München, 19.01.2017 - 3 Sa 492/16
    d) Darüber hinaus darf nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine freiwillig gezahlte Gratifikation dann nicht mit einem Rückzahlungsvorbehalt verbunden werden, wenn es sich auch um Entgelt für eine bereits erbrachte Arbeitsleistung handelt und sie vom Arbeitnehmer durch die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung verdient worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 612/10 - a.a.O., Rn. 22; Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - NZA 2012, 620, Rn. 9; siehe auch BAG, Urteil vom 13.05.2015 - 10 AZR 266/14 - NZA 2015, 992, Rn. 15).

    Die einmal erbrachte Arbeitsleistung gewinnt auch regelmäßig nicht durch bloßes Verharren des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis nachträglich an Wert (vgl. BAG, Urteil vom 13.05.2015, a.a.O.).

    Wird die Zahlung erbracht, ohne dass weitere Anspruchsvoraussetzungen vereinbart sind, spricht dies ebenfalls dafür, dass die Sonderzahlung als Gegenleistung für die Arbeitsleistung geschuldet wird (vgl. BAG, Urteil vom 13.05.2015, a.a.O., Rn. 13 m.w.N.).

    Ein weiteres Merkmal derartiger Zahlungen ist, dass sie nicht von einer bestimmten Arbeitsleistung, sondern regelmäßig nur vom Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängen (vgl. BAG, Urteil vom 13.05.2015, a.a.O., Rn. 14 m.w.N.).

    Sie schließt einen Rechtsanspruch auf die Leistung nicht aus (vgl. BAG, Urteil vom 13.05.2015, a.a.O., Rn. 22).

  • LAG Düsseldorf, 19.07.2011 - 16 Sa 607/11

    Unwirksame Arbeitsvertragsklausel zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes bei

    Auszug aus LAG München, 19.01.2017 - 3 Sa 492/16
    c) Nach der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte zu § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB muss eine Rückzahlungsverpflichtung von Weihnachtsgratifikation danach unterscheiden, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in den Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers fällt (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2011 - 16 Sa 607/11 - NZA-RR 2011, 630; LAG München, Urteil vom 26.05.2009 - 6 Sa 1135/08 - BeckRS 2009, 67470; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.07.2007 - 6 Sa 315/07 - BeckRS 2007, 47223).

    Sehe in derartigen Fällen eine Arbeitsvertragsklausel eine Rückzahlungsverpflichtung auch für den Fall einer vor Ablauf der Vertragsbindungsfrist ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber vor, habe es der Arbeitnehmer nicht mehr in der Hand, durch eigene Betriebstreue der Rückzahlungspflicht zu entgehen (vgl. LAG München, Urteil vom 26.05.2009, a.a.O.; ihm folgend LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2011, a.a.O.).

    Diese Überlegung gelte in gleicher Weise bei Zahlung von Weihnachtsgratifikationen (vgl. LAG München, Urteil vom 26.05.2009, a.a.O.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2011, a.a.O.).

    Sei aber eine objektive Fallgestaltung denkbar, die zur Unangemessenheit führe, sei eine auf die undifferenzierte "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" abstellende Klausel unwirksam (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.07.2007, a.a.O.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2011, a.a.O.).

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10

    Sonderzahlung mit Mischcharakter

    Auszug aus LAG München, 19.01.2017 - 3 Sa 492/16
    Bei dieser wechselseitigen Berücksichtigung und Bewertung rechtlich anzuerkennender Interessen der Vertragspartner, bei der auch grundrechtlich geschützte Rechtspositionen zu beachten sind, ist ein genereller, typisierender Maßstab anzulegen (vgl. BAG, Urteil vom 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 - NZA 2008, 40, Rn. 23 m.w.N., vgl. BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 612/10 - NZA 2012, 561, Rn. 19 m.w.Nachw.).

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass mit Sonderzahlungen verbundene einzelvertragliche Stichtags- und Rückzahlungsklauseln einen Arbeitnehmer nicht in unzulässiger Weise in seiner durch Art. 12 GG garantierten Berufsfreiheit behindern dürfen und insoweit einer Inhaltskontrolle durch die Arbeitsgerichte gemäß § 307 BGB unterliegen (vgl. BAG, Urteil vom 24.10.2007, a.a.O., Rn. 24 m.w.N., BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 612/10 -, a.a.O., Rn. 20 m.w.Nachw.).

    d) Darüber hinaus darf nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine freiwillig gezahlte Gratifikation dann nicht mit einem Rückzahlungsvorbehalt verbunden werden, wenn es sich auch um Entgelt für eine bereits erbrachte Arbeitsleistung handelt und sie vom Arbeitnehmer durch die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung verdient worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 612/10 - a.a.O., Rn. 22; Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - NZA 2012, 620, Rn. 9; siehe auch BAG, Urteil vom 13.05.2015 - 10 AZR 266/14 - NZA 2015, 992, Rn. 15).

    Ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer Lohn für geleistete Arbeit ggf. vorzuenthalten zu können, ist nicht ersichtlich (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 612/10 - a.a.O., Rn. 23).

  • LAG München, 26.05.2009 - 6 Sa 1135/08

    Weihnachtsgratifikation - Verpflichtung zur Rückzahlung

    Auszug aus LAG München, 19.01.2017 - 3 Sa 492/16
    c) Nach der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte zu § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB muss eine Rückzahlungsverpflichtung von Weihnachtsgratifikation danach unterscheiden, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in den Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers fällt (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2011 - 16 Sa 607/11 - NZA-RR 2011, 630; LAG München, Urteil vom 26.05.2009 - 6 Sa 1135/08 - BeckRS 2009, 67470; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.07.2007 - 6 Sa 315/07 - BeckRS 2007, 47223).

    Sehe in derartigen Fällen eine Arbeitsvertragsklausel eine Rückzahlungsverpflichtung auch für den Fall einer vor Ablauf der Vertragsbindungsfrist ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber vor, habe es der Arbeitnehmer nicht mehr in der Hand, durch eigene Betriebstreue der Rückzahlungspflicht zu entgehen (vgl. LAG München, Urteil vom 26.05.2009, a.a.O.; ihm folgend LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2011, a.a.O.).

    Diese Überlegung gelte in gleicher Weise bei Zahlung von Weihnachtsgratifikationen (vgl. LAG München, Urteil vom 26.05.2009, a.a.O.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2011, a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2007 - 6 Sa 315/07

    Gratifikation - allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen - Unwirksamkeit einer

    Auszug aus LAG München, 19.01.2017 - 3 Sa 492/16
    c) Nach der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte zu § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB muss eine Rückzahlungsverpflichtung von Weihnachtsgratifikation danach unterscheiden, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in den Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers fällt (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2011 - 16 Sa 607/11 - NZA-RR 2011, 630; LAG München, Urteil vom 26.05.2009 - 6 Sa 1135/08 - BeckRS 2009, 67470; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.07.2007 - 6 Sa 315/07 - BeckRS 2007, 47223).

    Sei aber eine objektive Fallgestaltung denkbar, die zur Unangemessenheit führe, sei eine auf die undifferenzierte "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" abstellende Klausel unwirksam (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.07.2007, a.a.O.; LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2011, a.a.O.).

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus LAG München, 19.01.2017 - 3 Sa 492/16
    Bei dieser wechselseitigen Berücksichtigung und Bewertung rechtlich anzuerkennender Interessen der Vertragspartner, bei der auch grundrechtlich geschützte Rechtspositionen zu beachten sind, ist ein genereller, typisierender Maßstab anzulegen (vgl. BAG, Urteil vom 24.10.2007 - 10 AZR 825/06 - NZA 2008, 40, Rn. 23 m.w.N., vgl. BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 612/10 - NZA 2012, 561, Rn. 19 m.w.Nachw.).

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass mit Sonderzahlungen verbundene einzelvertragliche Stichtags- und Rückzahlungsklauseln einen Arbeitnehmer nicht in unzulässiger Weise in seiner durch Art. 12 GG garantierten Berufsfreiheit behindern dürfen und insoweit einer Inhaltskontrolle durch die Arbeitsgerichte gemäß § 307 BGB unterliegen (vgl. BAG, Urteil vom 24.10.2007, a.a.O., Rn. 24 m.w.N., BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 612/10 -, a.a.O., Rn. 20 m.w.Nachw.).

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Auszug aus LAG München, 19.01.2017 - 3 Sa 492/16
    Für die Annahme eines Entgeltcharakters der Weihnachtsgratifikation spricht zudem die in Ziff. 5 Abs. 5 Satz 1 des Arbeitsvertrages geregelte anteilige Zahlung für unterjährig eintretende Mitarbeiter (vgl. BAG, Urteil vom 13.11.2013 - 10 AZR 848/12 - NZA 2014, 368, Rn. 20; anders aber BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - a.a.O., Rn. 18).
  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 15/08

    Weihnachtsgeld

    Auszug aus LAG München, 19.01.2017 - 3 Sa 492/16
    Darüber hinaus ist aus einer unwirksamen Rückzahlungsklausel zu folgern, dass dann auch der damit verfolgte Zweck, nämlich die Honorierung von Betriebstreue, nicht mehr anzuerkennen ist (vgl. BAG, Urteil vom 10.12.2008 - 10 AZR 15/08 - NJW 2009, 1369, Rn. 15).
  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06

    Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG München, 19.01.2017 - 3 Sa 492/16
    Im Übrigen betraf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.03.2007 - 10 AZR 261/06 - einen anderen Sachverhalt.
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.11.2017 - 4 Sa 340/17

    Sonderzuwendung, Weihnachtsgratifikation, Arbeitsverhältnis, ungekündigtes,

    Die vom Arbeitsgericht angeführte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2011 - 16 Sa 607/11 - zitiert nach juris) und auch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 19.01.2017 (3 Sa 492/16 - zitiert nach juris) geben keine Veranlassung, von der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts abzuweichen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2018 - 2 Sa 392/17

    Weihnachtsgratifikation - Rückzahlungsklausel - Verzugspauschale

    Das ist nach der Rechtsprechung bei einer im Formulararbeitsvertrag enthaltenen Rückzahlungsklausel der Fall, wenn diese - wie hier in § 4 Abs. 3 des Arbeitsvertrages - eine Verpflichtung zur Rückzahlung der Weihnachtsgratifikation auch bei einer nicht in den Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers fallenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht ( vgl. LAG München 19. Januar 2017 - 3 Sa 492/16 - Rn. 28, juris; LAG Rheinland-Pfalz 13. Juli 2007 - 6 Sa 315/07 - Rn. 32 f., juris ).
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