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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2018 - III ZR 183/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19336
BGH, 12.07.2018 - III ZR 183/17 (https://dejure.org/2018,19336)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2018 - III ZR 183/17 (https://dejure.org/2018,19336)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - III ZR 183/17 (https://dejure.org/2018,19336)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks: Anspruch der Erben auf Zugang zu dem Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 2 BGB, § 1922 Abs 1 BGB, § 88 Abs 3 S 1 TKG
    Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks: Anspruch der Erben auf Zugang zu dem Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten

  • wbs-law.de PDF
  • IWW

    § 1922 BGB, § ... 88 Abs. 3 Satz 3 TKG, § 3 Nr. 6 TKG, § 2 Satz 1 Nr. 1 TMG, § 3 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 4 TMG, § 7 Abs. 3 Satz 2 TMG, § 88 Abs. 3 TKG, § 88 TKG, §§ 91 ff TKG, §§ 280, 1922 BGB, § 34 BDSG, Art. 18 Abs. 1 Var. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012, § 107 BGB, Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008, § 1922 Abs. 1 BGB, § 305 Abs. 2 BGB, § 305 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB, § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, 2 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 308 Nr. 4 BGB, § 399 BGB, § 38 BGB, § 2047 Abs. 2 BGB, § 2373 Satz 2 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, § 88 Abs. 3 Satz 1 TKG, Art. 10 Abs. 1 GG, § 2047 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, Verordnung (EU) 2016/679, Richtlinie 95/46/EG, Art. 99 Abs. 2 DS-GVO, Art. 99 Abs. 1 DS-GVO, § 1 Abs. 5 BDSG, Richtlinie (EU) 2016/680, Art. 6 Abs. 1 Buchst. b Var. 1 DS-GVO, Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DS-GVO, Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46/EG, § 32 BDSG, Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und f DS-GVO, Art. 267 AEUV, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO

  • JurPC

    Vererblichkeit eines Facebook-Nutzungsvertrages

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1922 Abs. 1, 307 Abs. 1 u. 2; TKG § 88; DSGVO Art. 6 Abs. 1
    Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks; Übergang des Nutzungsvertrags auf die Erben

  • Wolters Kluwer

    Übergang des Nutzungsvertrags eines sozialen Netzwerks auf die Erben des Kontoinhabers bei dessen Tod; Zugang der Erben zu dem Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten mit Blick auf das postmortale Persönlichkeitsrecht, das Fernmeldegeheimnis und ...

  • rabüro.de

    Zum Anspruch der Erben auf Zugang zu dem Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten

  • online-und-recht.de

    Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ist das Benutzerkonto eines sozialen Netzwerkes vererbbar?

  • Betriebs-Berater

    Vererbbarkeit des Vertrags über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Benutzerkonto eines sozialen Netzwerks vererbbar

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beim Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks geht der Nutzervertrag grundsätzlich nach § 1922 BGB auf dessen Erben über

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergang des Nutzungsvertrags eines sozialen Netzwerks auf die Erben des Kontoinhabers bei dessen Tod; Zugang der Erben zu dem Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten mit Blick auf das postmortale Persönlichkeitsrecht, das Fernmeldegeheimnis und ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht: Vererbbarkeit eines Benutzerkontos eines sozialen Netzwerks

  • datenbank.nwb.de

    Benutzerkonto eines sozialen Netzwerks vererbbar

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vererbbarkeit eines Benutzerkontos in sozialem Netzwerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (67)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Erbe kann Zugang zum Facebookkonto des Verstorbenen verlangen

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Wer darf auf das Facebook-Konto eines Verstorbenen zugreifen?

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Zwangsgeldbeschluss für Facebook - Digitale Erben verlangten mehr als nur einen USB-Stick

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Erben erben auch Benutzerkonto in einem sozialen Netzwerk / Digitales Erbe

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Erben erhalten Zugriff auf Facebook-Konto von Verstorbenen - Vertrag über Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk vererbbar - Digitaler Nachlass

  • heise.de (Pressebericht, 12.07.2018)

    Eltern dürfen Facebook-Konto der toten Tochter einsehen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Erbrecht und Social-Media: Wer darf in den Facebook-Account von Verstorbenen?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Digitaler Nachlass: Facebook-Chats sind auch nur Briefe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Facebook-Account der verstorbenen Tochter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar

  • archive.is (Pressebericht, 12.07.2018)

    Auch digitale Inhalte sind vererbbar

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Eltern erben Facebook-Konto der toten Tochter

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vererbbarkeit des Vertrags über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Digitales Erbe - Klägerin erhält Einsicht in die Kommunikation der verstorbenen Tochter

  • versr.de (Kurzinformation)

    Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar

  • isuv.de (Kurzinformation)

    §§ 1922 Abs. 1, 307 Abs. 1, 307 Abs. 2 BGB
    Erbrecht | Facebook-Urteil

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Facebook Account ist vererbbar

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Facebook: Benutzerkonto ist vererbbar

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Auch der digitale Nachlass geht zweifelsohne auf die Erben über

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Der Zugang zu einem Facebook-Account ist vererbbar

  • recht.help (Kurzinformation und Auszüge)

    Verstirbt eine Person, so gehen dessen Social-Media-Konten auf die Erben über

  • juve.de (Kurzinformation)

    Digitales Erbe: Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Eltern erben Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Eltern erben Facebook-Konto der toten Tochter

  • weka.de (Kurzinformation)

    Vererbung von Internet-Accounts

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Streit um digitalen Nachlass geht weiter - Erben erwirken Zwangsgeldbeschluss gegen Facebook

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Zugriff für die Erben auf das Facebook-Konto eines verstorbenen Nutzers

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Update: zum digitalen Nachlass

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Vererblichkeit von Internetkonten

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 12.07.2018)

    Internet-Konten sind vererbbar

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Facebook muss Eltern Zugriff auf Account der verstorbenen Tochter ermöglichen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Eltern dürfen auf das Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter zugreifen

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Eltern erben Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Digitaler Nachlass - Eltern erhalten Zugriff auf Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vererblichkeit eines Facebook-Kontos

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Eltern haben Anspruch auf Facebook-Zugang der verstorbenen Tochter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zwangsgeld gegen Facebook

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vererbbarkeit des Kontos eines sozialen Netzwerkes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bitoins als mögliches Erbe?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verstorbenendaten und die DSGVO

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Was passiert im Erbfall mit dem Benutzerkonto eines sozialen Netzwerks?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Facebook: Erben haben Anspruch gegen den Netzwerkbetreiber auf Zugang zum Benutzerkonto

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Digitaler Nachlass: Erben müssen Zugriff auf Social-Media-Konten bekommen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Digitaler Nachlass - Wie den Zugriff der Erben verhindern?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Digitaler Nachlass - Kann ein Facebook-Account vererbt werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erben können auf den Facebook-Account Verstorbener zugreifen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk geht grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Digitaler Nachlass: Erben dürfen Konto des Verstorbenen im Sozialen Netzwerk einsehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Digitaler Nachlass: Facebook-Konto grundsätzlich vererbbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch ein Facebook-Account fällt den Erben zu

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vollständiger Facebook-Account gehört zum Erbe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist ein Facebook-Konto Bestandteil des Erbes?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Facebook-Account Verstorbener geht auf Erben über!

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Facebook muss Erben Zugriff auf kompletten Accout ermöglichen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Digitaler Nachlass: Eltern erben elektronische Inhalte der Tochter

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zugang von Erben auf das Konto eines verstorbenen Nutzers eines sozialen Netzwerks

  • lhr-law.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Wer darf auf den Facebook-Account eines Verstorbenen zugreifen?

  • meyer-koering.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Das digitale Erbe

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 12.07.2018)

    Digitales Erbe: In Code begraben

  • verweyen.legal (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zugang von Erben auf das Konto eines verstorbenen Nutzers eines sozialen Netzwerks

  • verweyen.legal (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zugang von Erben auf das Konto eines verstorbenen Nutzers eines sozialen Netzwerks

Besprechungen u.ä. (9)

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der digitale Nachlass

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Zugang für die Erben gesichert, aber viele Fragen offen: Das BGH-Urteil zu digitalen Hinterlassenschaften

  • zeit.de (Pressekommentar, 12.07.2018)

    Alles andere wäre unheimlich gewesen

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 307, 1922 BGB; Art. 6 Abs. 1 DS-GVO; § 88 TKG
    Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Digitaler Nachlass - Vererbbarkeit eines Facebook-Accounts

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Einzelfall zur Erbschaft: Digitaler Nachlass

  • taz.de (Pressekommentar, 12.07.2018)

    Digitalen Erbe: Auslagerungen unseres Selbst

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Digitaler Nachlass: Facebook und die Toten

  • juwiss.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Datenschutz post mortem

Sonstiges

  • verweyen.legal (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    "Digitales Erbe" - Zugang von Erben auf das Konto eines verstorbenen Nutzers eines sozialen Netzwerks

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 219, 243
  • NJW 2018, 3178
  • ZIP 2018, 1881
  • MDR 2018, 1002
  • GRUR 2019, 100
  • DNotZ 2018, 846
  • FamRZ 2018, 1456
  • VersR 2019, 111
  • WM 2018, 1606
  • MMR 2018, 740
  • K&R 2018, 633
  • ZUM 2018, 711
 
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Wird zitiert von ... (60)Zitiert selbst (22)

  • KG, 31.05.2017 - 21 U 9/16

    Kein Zugriff der Mutter auf den Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - III ZR 183/17
    Rn. 9 Das Berufungsgericht (FamRZ 2017, 1348) hat offen gelassen, ob die Erbengemeinschaft aus erbrechtlicher Sicht nach § 1922 BGB einen Anspruch auf Zugang zu dem Benutzerkonto der Erblasserin habe.

    Ein Verstoß gegen § 88 Abs. 3 TKG liegt jedenfalls deshalb nicht vor, weil der Erbe eines Kommunikationspartners entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht "anderer" im Sinne dieser Vorschrift ist (…MüKoBGB/Leipold, 7. Aufl., § 1922 Rn. 27; Biermann, ZErb 2017, 210, 215; Herzog, ZErb 2017, 205, 208;… Herzog/Pruns, Der digitale Nachlass in der Vorsorge- und Erbrechtspraxis, § 4 Rn. 60; Litzenburger, FD-ErbR 2017, 392155; Salomon, NotBZ 2016, 324, 327;… Seidler, Digitaler Nachlass, 2016, S. 114 f; Steiner/Holzer, ZEV 2015, 262, 264; Wüsthof, ErbR 2017, 496, 510; Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Digitaler Nachlass - Zum Umgang mit digitaler Hinterlassenschaft, S. 9; Bericht der Arbeitsgruppe "Digitaler Neustart" vom 15. Mai 2017, http://www.jm.nrw.de/JM/schwerpunkte/digitaler_neustart/index.php, S. 343 ff;… a.A. Staudinger/Kunz (2017), BGB § 1922 Rn. 596.35 ff; Bock, AcP 217, 370, 406).

    Rn. 59 Es kann im vorliegenden Fall unterstellt werden, dass, wovon das Berufungsgericht ausgegangen ist, die auf den Servern der Beklagten unter den Benutzerkonten der Teilnehmer ihres Netzwerks abgespeicherten Inhalte noch dem Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses unterliegen, auch wenn der technische Übermittlungsvorgang abgeschlossen ist (so z.B. auch: Biermann, ZErb 2017, 210, 214; Bock, AcP 217, 370, 405 f; Deusch, ZEV 2017, 386, 399; Leeb, K&R 2014, 693, 696 f; Uhrenbacher, Digitales Testament und digitaler Nachlass, S. 176; kritisch hierzu: Brisch/Müller-ter Jung, CR 2013, 446, 450 f; Klas/Möhrke-Sobolewski, NJW 2015, 3473, 3477 f;… Kutscher, Der digitale Nachlass, 2015, S. 144 f).

  • LG Berlin, 17.12.2015 - 20 O 172/15

    Vererbbarkeit eines Facebook-Accounts: Zugangsberechtigung der erbberechtigten …

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - III ZR 183/17
    Rn. 6 Das Landgericht hat die Beklagte verurteilt, der Erbengemeinschaft Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto der Erblasserin und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten zu gewähren (FamRZ 2016, 738).

    Rn. 28 (1.2.2) Die Regelungen zum Gedenkzustand schließen ungeachtet dessen auch nach Maßgabe von § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB die Vererbbarkeit des aus dem Nutzungsverhältnis folgenden Kontozugangsrechts nicht wirksam aus (…für eine Unwirksamkeit der Regelungen zum Gedenkzustand auch MüKoBGB/Leipold, 7. Aufl., § 1922 Rn. 29;… NK-NachfolgeR/Herzog, Kap. 9 Rn. 95; Deusch, ZEV 2016, 189, 195; Gloser, DNotZ 2016, 537, 548 f; Kutscher, Der digitale Nachlass, S. 126 ff; Litzenburger, FD-ErbR 2017, 392155; Ludyga, JM 2016, 442, 446; ders., ZEV 2018, 1, 3; Pruns, AnwZert ErbR 16/2016 Anm. 2; Raude, RNotZ 2017, 17, 23; offen: Lange/Holtwiesche, ZErb 2016, 125, 129;… aA im Hinblick auf § 88 TKG: Staudinger/Kunz (2017), BGB § 1922 Rn. 596.26 f).

    Rn. 31 Zugleich liegt ein Verstoß gegen § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB vor, da das Versetzen in den Gedenkzustand dazu führt, dass die wesentlichen Rechte aus dem Vertragsverhältnis, nämlich der Zugang zu dem Benutzerkonto, der Zugriff auf die dort gespeicherten Inhalte und die Verfügungsbefugnis hierüber, entfallen, so dass die Erreichung des Vertragszwecks nicht mehr möglich ist (vgl. Gloser, DNotZ 2016, 537, 548 f; Kutscher, Der digitale Nachlass, S. 126 ff; Raude, RNotZ 2017, 17, 23).

  • EuGH, 19.10.2016 - C-582/14

    Breyer - Der Betreiber einer Website kann ein berechtigtes Interesse daran haben, …

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - III ZR 183/17
    Rn. 75 Die Frage der Zulässigkeit einer Datenverarbeitung aufgrund von berechtigten Interessen eines Dritten ist grundsätzlich von den konkreten Umständen des betroffenen Einzelfalls abhängig und dementsprechend auch einzelfallbezogen zu ermitteln und zu beurteilen (EuGH, NJW 2016, 3579 Rn. 62 [zu dem Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DS-GVO entsprechenden Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46/EG]).

    Denn nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung des Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46/EG steht fest, dass eine von den Umständen der konkreten Konstellation abhängige Einzelfallabwägung zu erfolgen hat (EuGH, NJW 2016, 3579 Rn. 62, acte éclairé), die auf Grundlage der vorliegenden Umstände zugunsten der Erben ausfällt.

  • EuGH, 06.10.2015 - C-362/14

    Datenschutz: Safe-Harbor-Abkommen zwischen USA und EU ist ungültig

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - III ZR 183/17
    Dem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sieht sich die Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet (EG 1 und 2) und auch der Gerichtshof der Europäischen Union hebt die Bedeutung des durch Art. 8 EUGRCh gewährleisteten Grundrechts hervor (vgl. EuGH, NJW 2015, 3151 Rn. 38 f und 78 mwN).

    Darüber hinaus ist das damit im Zusammenhang stehende Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und der Kommunikation gemäß Art. 7 EUGRCh zugunsten der Kommunikationspartner mit in die Abwägung einzustellen (…Heberlein in: Ehmann/Selmayr, EU-DSGVO, Art. 6 Rn. 24; s. auch EuGH, NJW 2015, 3151 Rn. 39).

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - III ZR 183/17
    Dies entspricht dem verfassungsrechtlichen Schutz nach Art. 10 Abs. 1 GG, dessen Träger die - auch minderjährigen - tatsächlichen Kommunikationsteilnehmer sind (BVerfGE 120, 274, 340; 85, 386, 398 f;… Maunz/Dürig/Durner, GG, Stand Januar 2018, Art. 10 Rn. 100 f jew mwN).
  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher …

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - III ZR 183/17
    Teilweise wird hierbei auch mit demselben Ergebnis auf die zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelten Kriterien wie Anlasslosigkeit, Streubreite und Einschüchterungswirkung zurückgegriffen (…Sydow/Reimer, Europäische Datenschutzgrundverordnung, Art. 6 Rn. 61; s. auch BVerfG, NVwZ 2007, 688, 691).
  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 277/03

    kinski-klaus. de

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - III ZR 183/17
    Bei einem Eingriff in dessen immaterielle Bestandteile können die nächsten Angehörigen des Verstorbenen Abwehrrechte in Form von Unterlassungs- und Widerrufsansprüchen geltend machen (vgl. BGH, Urteile vom 5. Oktober 2006 - I ZR 277/03, BGHZ 169, 193 Rn. 11 und vom 6. Dezember 2005 - VI ZR 265/04, BGHZ 165, 203, 206, jeweils mwN;… MüKoBGB/Rixecker, 7. Aufl., § 12 Anh. Rn. 49, 55;… MüKoBGB/Leipold, 7. Aufl., § 1922 Rn. 123;… Staudinger/Kunz (2017), BGB § 1922 Rn. 596.8; Bock, AcP 217, 370, 389).
  • BGH, 06.12.2005 - VI ZR 265/04

    Zum postmortalen Geldentschädigungsanspruch

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - III ZR 183/17
    Bei einem Eingriff in dessen immaterielle Bestandteile können die nächsten Angehörigen des Verstorbenen Abwehrrechte in Form von Unterlassungs- und Widerrufsansprüchen geltend machen (…vgl. BGH, Urteile vom 5. Oktober 2006 - I ZR 277/03, BGHZ 169, 193 Rn. 11 und vom 6. Dezember 2005 - VI ZR 265/04, BGHZ 165, 203, 206, jeweils mwN;… MüKoBGB/Rixecker, 7. Aufl., § 12 Anh. Rn. 49, 55;… MüKoBGB/Leipold, 7. Aufl., § 1922 Rn. 123;… Staudinger/Kunz (2017), BGB § 1922 Rn. 596.8; Bock, AcP 217, 370, 389).
  • EuGH, 04.05.2017 - C-13/16

    Rīgas satiksme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 95/46/EG - Art. …

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - III ZR 183/17
    Die Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung eigener Rechte ist ein berechtigtes Interesse für die Datenverarbeitung (…Assion/Notel/Veil in Gierschmann/Schlender/Stentzel/Veil, DS-GVO, Art. 6 Rn. 136;… Sydow/Reimer, Europäische Datenschutzgrundverordnung, Art. 6 Rn. 55; vgl. für das berechtigte Interesse im Sinne des Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46/EG eines Dritten, eine persönliche Information über einen Schädiger zu erlangen, um eine Schadensersatzklage zu erheben EuGH, CR 2017, 504 Rn. 29).
  • BGH, 16.09.2008 - VI ZR 244/07

    Rechtsschutzbedürfnis und Feststellungsbedürfnis der Klage eines Theaterverlags …

    Auszug aus BGH, 12.07.2018 - III ZR 183/17
    Rn. 53 Dieses wird aus dem Grundrecht der Unantastbarkeit der Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet und dient dem Schutz des allgemeinen Achtungsanspruchs, der dem Menschen kraft seines Personseins zusteht, und des sittlichen, personalen und sozialen Geltungswerts, den die Person durch ihre eigene Lebensleistung erworben hat (…st. Rspr., s. nur BVerfG, NVwZ 2008, 549 Rn. 7 f; BGH, Versäumnisurteil vom 16. September 2008 - VI ZR 244/07, NJW 2009, 751 Rn. 16).
  • BGH, 17.04.2014 - III ZR 87/13

    Gewerbetreibende haben Anspruch, kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung im …

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07

    Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch Theaterstück - …

  • BGH, 20.01.2005 - IX ZB 134/04

    BGH billigt die Weitergeltung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung alter …

  • BGH, 10.10.1995 - XI ZR 263/94

    Eintritt des Nacherben in ein vom Vorerben vorgeführtes Girovertragsverhältnis …

  • BGH, 18.01.2000 - XI ZR 160/99

    Eintritt von Miterben in ein Girovertragsverhältnis des Erblassers

  • BGH, 19.02.1993 - V ZR 269/91

    Nutzungsrechte an beschlagnahmten DDR-Grundstücken

  • BGH, 21.02.1962 - V ZR 144/60

    Revisibilität ausländischen Rechts

  • BGH, 14.12.2017 - III ZR 117/17

    Verjährter unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch bei unionsrechtswidrig …

  • BGH, 15.12.1983 - III ZR 207/82

    Zulässigkeit - Speicherung - Personenbezogene Daten

  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

  • BGH, 05.10.2017 - III ZR 56/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens: …

  • BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20

    Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht

    Rn. 32 Bei den Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsstandards der Beklagten handelt es sich um vorformulierte Vertragsbedingungen und damit um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 305 ff BGB (vgl. Senat, Urteil vom 12. Juli 2018 - III ZR 183/17, BGHZ 219, 243 Rn. 25).
  • LAG Hamm, 14.12.2021 - 17 Sa 1185/20

    Datenübermittlung im Konzern; Immaterieller Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 …

    Die in den EG 47-50 der DSGVO genannten Beispiele berechtigter Interessen wie unter anderem die Verarbeitung im Rahmen einer konzerninternen Übermittlung (EG 48 Satz 1 DSGVO) zeigen, dass vielfältige und unterschiedlich bedeutsame berechtigte Interessen berücksichtigungsfähig sind (BGH 12.07.2018 - III ZR 183/17 - Rn. 76).

    Die Datenverarbeitung ist daher erforderlich, wenn kein milderes, gleich effektives Mittel zur Verfügung steht, um die Interessen des Verantwortlichen zu erreichen (BGH 12.7.2018 - III ZR 183/17 - Rn. 82;… ebenso zum Begriff der Erforderlichkeit in Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DSGVO BAG 26.08.2021 - 8 AZR 253/20 (A) - Rn. 31).

    Dabei sind unter anderem die relevanten Grundrechtsbezüge, die Eingriffsintensität, die Art der verarbeiteten Daten, die Art der Betroffenen, mögliche Aufgaben oder Pflichten und die Zwecke der Datenverarbeitung zu berücksichtigen (BGH 12.07.2018 - III ZR 183/17 - Rn. 86 mwN.).

    Dabei geht es im Kern um einen Ausgleich zwischen den Privatheitsinteressen des Betroffenen einerseits und den Verwendungsinteressen der Verantwortlichen bzw. Dritten andererseits im konkreten Einzelfall (BGH 12.07.2018 - III ZR 183/17 - aaO).

    Es sind Art, Inhalt und Aussagekraft der betroffenen Daten an dem mit der Datenverarbeitung verfolgten Zweck zu messen und gegenüberzustellen (BGH 12.07.2018 - III ZR 183/17 - aaO).

    Rn. 125 (b) Im Rahmen der Abwägung sind auch die Erwägungsgründe zur Güterabwägung nach der DSGVO zu berücksichtigen (BGH 12.07.2018 - III ZR 183/17 - Rn. 87 mwN;… Auernhammer/Kramer, Art. 6 DS-GVO Rn. 37).

    Maßgebend ist ein objektivierter Maßstab, d.h. welche Erwartungen ein vernünftiger Dritter in der Person des Betroffenen hätte (BGH 12.07.2018 - III ZR 183/17 - aaO mwN).

    Rn. 127 (4) Die Frage der Zulässigkeit einer Datenverarbeitung aufgrund von berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten ist von den konkreten Umständen des betroffenen Einzelfalls abhängig und dementsprechend auch einzelfallbezogen zu ermitteln und zu beurteilen (vgl. zur Vorgängerregelung in Art. 7 Buchstabe f der RL 95/46/EG EuGH 19.10.2016 - C-582/14 - Rn- 62; BGH 12.07.2018 - III ZR 183/17 - Rn. 75).

  • BGH, 27.08.2020 - III ZB 30/20

    Zur Auslegung eines Urteils, das die Betreiberin eines sozialen Netzwerks …

    Zur Auslegung eines Vollstreckungstitels (siehe BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - III ZR 183/17, BGHZ 219, 243), der die - ein soziales Internet-Netzwerk betreibende - Schuldnerin verpflichtet, den Erben einer verstorbenen Teilnehmerin an dem Netzwerk Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten der Erblasserin zu gewähren.

    Auf die Revision der Gläubigerin hat der Senat mit Urteil vom 12. Juli 2018 das Urteil des Kammergerichts aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts zurückgewiesen (III ZR 183/17, BGHZ 219, 243).

    Rn. 26 (a) Dies ist bereits an der zahlreich im Senatsurteil erfolgenden Bestimmung der Verpflichtung der Schuldnerin zur kumulativen Gewährung sowohl des Zugangs zum vollständigen Benutzerkonto als auch zu dessen Kommunikationsinhalten erkennbar (vgl. Senatsurteil vom 12. Juli 2018 aaO Rn. 17, 18, 21, 28, 29, 31, 38, 54 und 78; ähnlich bereits oben unter bb zur Auslegung des Tenors des Vollstreckungstitels).

    Der Senat hat ausgeführt, das Vertragsverhältnis sei mit seinen Rechten und Pflichten mit dem Tod der Erblasserin auf die Erben übergegangen, die hierdurch in dieses eingetreten seien und deshalb als Vertragspartner und neue Kontoberechtigte einen Primärleistungsanspruch auf Zugang zu dem Benutzerkonto der Erblasserin sowie den darin enthaltenen digitalen Inhalten hätten (Senatsurteil vom 12. Juli 2018 aaO Rn. 21 ff, 44, 50, 78, 91).

    Rn. 28 Dementsprechend hat der Senat an anderer Stelle ausgeführt, das Versetzen in den Gedenkzustand führe dazu, dass die wesentlichen Rechte aus dem Vertragsverhältnis, nämlich der Zugang zu dem Benutzerkonto, der Zugriff auf die dort gespeicherten Inhalte und die Verfügungsbefugnis hierüber, entfielen, so dass die Erreichung des Vertragszwecks nicht mehr möglich sei (Senatsurteil vom 12. Juli 2018 aaO Rn. 31).

    Der Erbe werde mit dem Tod des ursprünglichen Kontoberechtigten als neuer Vertragspartner und Kontoberechtigter zum Teilnehmer der auf Grund der Speicherung und Bereitstellung der Inhalte für das Benutzerkonto fortlaufenden Kommunikationsvorgänge (Urteil vom 12. Juli 2018 aaO Rn. 60).

    Die Beklagte sei in den Kommunikationsprozess insoweit eingebunden, als sie die Nachrichten zum Abruf für das Empfängerkonto bereitstelle sowie den Zugriff auf die geteilten Inhalte ermögliche und die entsprechende Plattform zur Verfügung stelle (Urteil vom 12. Juli 2018 aaO Rn. 69).

    Dementsprechend ist die Beklagte nach der Entscheidung des Senats verpflichtet, den Abruf der auf ihrem Server gespeicherten Nachrichten dauerhaft zu ermöglichen, wobei der Tod des ursprünglich Berechtigten hieran nichts ändert, da das Konto nach dem Erbfall fortbesteht und der Erbe damit Berechtigter wird (Urteil vom 12. Juli 2018 aaO Rn. 73).

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