Rechtsprechung
| EuGH, 29.06.2006 - C-289/04 P |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Graphitelektroden - Artikel 81 Absatz 1 EG - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Mitteilung über Zusammenarbeit - Grundsatz ne bis in idem
- Judicialis
EG Art. 81 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 17 Art. 11; ; Verordnung Nr. 17 Art. 15
- Europäischer Gerichtshof
Showa Denko / Kommission
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Graphitelektroden - Artikel 81 Absatz 1 EG - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Mitteilung über Zusammenarbeit - Grundsatz ne bis in idem
- EU-Kommission
Showa Denko / Kommission
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Graphitelektroden - Artikel 81 Absatz 1 EG - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Mitteilung über Zusammenarbeit - Grundsatz ne bis in idem
- EU-Kommission
Showa Denko / Kommission
Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des Grundsatzes "ne bis in idem" im Verhältnis zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada einerseits und der Europäischen Gemeinschaft andererseits; Festsetzung von Geldbußen gegen Unternehmen und Unternehmensvereinigungen durch Entscheidung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Graphitelektroden - Artikel 81 Absatz 1 EG - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Mitteilung über Zusammenarbeit - Grundsatz ne bis in idem - Sachgebiete: Wettbewerb
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Showa Denko / Kommission
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Graphitelektroden - Artikel 81 Absatz 1 EG - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Mitteilung über Zusammenarbeit - Grundsatz ne bis in idem
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel der Showa Denko KK gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 29. April 2004 in den verbundenen Rechtssachen T-236/01, T-239/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01, Tokai Carbon Co. Ltd u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, ...
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 29. April 2004 in den verbundenen Rechtssachen T-236/01, T-239/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01 (Tokai Carbon Co. Ltd u. a./Kommission), mit dem die Entscheidung 2002/271/EG der Kommission vom 18. Juli 2001 in einem Verfahren ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (51) Zitiert selbst (18)
- EuGH, 07.06.1983 - 100/80
Musique Diffusion française / Kommission
Auszug aus EuGH, 29.06.2006 - C-289/04
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Urteil vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Musique Diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnrn.Daher kann die Kommission bei der Berechnung der Geldbuße u. a. die Größe und die Wirtschaftskraft des betreffenden Unternehmens berücksichtigen (vgl. Urteil Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnrn. 119 bis 121).
29 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes gehört die Größe des betreffenden Unternehmens zu den Faktoren, die bei der Bußgeldberechnung und damit bei der Festlegung des "Abschreckungsmultiplikators" herangezogen werden können (vgl. u. a. Urteil Musique Diffusion française u. a./Kommission und Urteil vom 28. Juni 2005 in den Rechtssachen C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, Slg. 2005, I-5425, Randnrn.
- EuGH, 13.02.1979 - 85/76
Hoffmann-La Roche / Kommission
Auszug aus EuGH, 29.06.2006 - C-289/04
68 Es ist daran zu erinnern, dass die Wahrung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu Sanktionen, namentlich zu Geldbußen oder Zwangsgeldern führen können, einen fundamentalen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts darstellt, der auch in einem Verwaltungsverfahren beachtet werden muss (vgl. Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnr. 9). - EuGH, 09.11.1983 - 322/81
Michelin / Kommission
Auszug aus EuGH, 29.06.2006 - C-289/04
69 Insoweit ist hinzuzufügen, dass der Pflicht, die Unternehmen anzuhören, die Gegenstand eines Verfahrens nach Artikel 81 EG sind, nachgekommen wurde, wenn die Kommission in der Mitteilung der Beschwerdepunkte erklärt, dass sie prüfen werde, ob gegen die betreffenden Unternehmen Geldbußen zu verhängen sind, und wenn sie die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte angibt, die - wie Schwere und Dauer der vermuteten Zuwiderhandlung - zur Festsetzung einer Geldbuße führen können (vgl. u. a. Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1981, 3461, Randnrn.
- EuGH, 15.07.1970 - 41/69
Chemiefarma / Kommission
Auszug aus EuGH, 29.06.2006 - C-289/04
61 Das Abschreckungsziel, das die Kommission bei der Bemessung einer Geldbuße verfolgen darf, besteht nämlich darin, zu gewährleisten, dass die Unternehmen die im EG-Vertrag für ihre Tätigkeiten innerhalb des Gemeinsamen Marktes festgelegten Wettbewerbsregeln beachten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnrn. - EuGH, 28.06.2005 - C-189/02
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …
Auszug aus EuGH, 29.06.2006 - C-289/04
29 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes gehört die Größe des betreffenden Unternehmens zu den Faktoren, die bei der Bußgeldberechnung und damit bei der Festlegung des "Abschreckungsmultiplikators" herangezogen werden können (vgl. u. a. Urteil Musique Diffusion française u. a./Kommission und Urteil vom 28. Juni 2005 in den Rechtssachen C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, Slg. 2005, I-5425, Randnrn. - EuGH, 15.10.2002 - C-238/99
DSM und DSM Kunststoffen / Kommission
Auszug aus EuGH, 29.06.2006 - C-289/04
50 Zunächst ist daran zu erinnern, dass der auch in Artikel 4 des Protokolls Nr. 7 zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankerte Grundsatz ne bis in idem einen fundamentalen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts darstellt, den der Gemeinschaftsrichter zu beachten hat (vgl. u. a. Urteile vom 5. Mai 1966 in den Rechtssachen 18/65 und 35/65, Gutmann/EAG-Kommission, Slg. 1966, 154, 178, und vom 15. Oktober 2002 in den Rechtssachen C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 59). - EuG, 29.04.2004 - T-236/01
Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit …
Auszug aus EuGH, 29.06.2006 - C-289/04
1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Showa Denko KK (im Folgenden: Rechtsmittelführerin), das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 29. April 2004 in den Rechtssachen T-236/01, T-239/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01 (Tokai Carbon u. a./Kommission, Slg. 2004, II-1181, im Folgenden: angefochtenes Urteil) insoweit teilweise aufzuheben, als darin die durch die Entscheidung 2002/271/EG der Kommission vom 18. Juli 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen - Sache COMP/E-1/36.490 - Graphitelektroden (…ABl. 2002, L 100, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) gegen die Rechtsmittelführerin verhängte Geldbuße auf 10 440 000 Euro festgesetzt wurde. - EuGH, 16.11.2000 - C-291/98
Sarrió / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag …
Auszug aus EuGH, 29.06.2006 - C-289/04
17 Hinzuzufügen ist, wie es das Gericht in Randnummer 239 des angefochtenen Urteils getan hat, dass der Gerichtshof insbesondere die Relevanz der Berücksichtigung des Gesamtumsatzes jedes an einem Kartell beteiligten Unternehmens für die Festlegung der Geldbuße hervorgehoben hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-291/98 P, Sarrió/Kommission, Slg. 2000, I-9991, Randnrn. - EuGH, 17.07.1997 - C-219/95
Ferriere Nord / Kommission
Auszug aus EuGH, 29.06.2006 - C-289/04
36 Nach ständiger Rechtsprechung verfügt die Kommission über ein besonders weites Ermessen in Bezug auf die Wahl der bei der Bemessung der Geldbußen zu berücksichtigenden Gesichtspunkte, zu denen u. a. die besonderen Umstände der Sache, ihr Kontext und die Abschreckungswirkung der Geldbußen gehören, ohne dass es eine zwingende oder abschließende Liste von Kriterien gäbe, die auf jeden Fall berücksichtigt werden müssten (vgl. u. a. Beschluss vom 25. März 1996 in der Rechtssache C-137/95 P, SPO u. a./Kommission, Slg. 1996, I-1611, Randnr. 54, und Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 33). - EuGH, 25.03.1996 - C-137/95
SPO u.a. / Kommission
Auszug aus EuGH, 29.06.2006 - C-289/04
36 Nach ständiger Rechtsprechung verfügt die Kommission über ein besonders weites Ermessen in Bezug auf die Wahl der bei der Bemessung der Geldbußen zu berücksichtigenden Gesichtspunkte, zu denen u. a. die besonderen Umstände der Sache, ihr Kontext und die Abschreckungswirkung der Geldbußen gehören, ohne dass es eine zwingende oder abschließende Liste von Kriterien gäbe, die auf jeden Fall berücksichtigt werden müssten (vgl. u. a. Beschluss vom 25. März 1996 in der Rechtssache C-137/95 P, SPO u. a./Kommission, Slg. 1996, I-1611, Randnr. 54, und Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 33). - EuGH, 05.05.1966 - 18/65
Gutmann / Kommission EAG
- EuGH, 14.07.2005 - C-57/02
Acerinox / Kommission - Rechtsmittel - EGKS-Vertrag - Kartelle - …
- EuGH, 07.06.1983 - 103/80
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99
Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99
Degussa / Kommission
- EuG, 29.04.2004 - T-245/01
Showa Denko / Kommission
- EuGH, 05.05.1966 - 35/65
- RG, 11.07.1936 - 1/36
Eine Berichtigung der Sitzungsniederschrift hat das Revisionsgericht auch dann zu …
- EuGH, 14.09.2010 - C-550/07
Im Bereich des Wettbewerbsrechts ist der unternehmensinterne Schriftwechsel mit …
Rn. 92 Die Wahrung der Verteidigungsrechte stellt in allen Verfahren, die zu Sanktionen, namentlich zu Geldbußen oder Zwangsgeldern, führen können, einen fundamentalen Grundsatz des Unionsrechts dar, der in der Rechtsprechung des Gerichtshofs wiederholt bekräftigt worden ist (vgl. Urteile vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, Slg. 2003, I-10821, Randnr. 30, vom 29. Juni 2006, Showa Denko/Kommission, C-289/04 P, Slg. 2006, I-5859, Randnr. 68, und vom 8. Februar 2007, Groupe Danone/Kommission, C-3/06 P, Slg. 2007, I-1331, Randnr. 68) und in Art. 48 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Union verankert worden ist. - EuG, 07.06.2011 - T-217/06
Arkema France u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Methacrylate …
Daher kann die Kommission bei der Bemessung der Geldbuße u. a. die Größe und die Wirtschaftskraft des betreffenden Unternehmens berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 2006, Showa Denko/Kommission, C-289/04 P, Slg. 2006, I-5859, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).So ist bereits entschieden worden, dass die Kommission bei der Bemessung der Geldbuße in einer Höhe, die eine hinreichende Abschreckungswirkung sicherstellt, den Gesamtumsatz des betreffenden Unternehmens berücksichtigen kann (Urteile des Gerichtshofs Showa Denko/Kommission, oben in Randnr. 210 angeführt, Randnrn.
Folglich ist es insbesondere die Möglichkeit, dass eines der betroffenen Unternehmen die zur Zahlung seiner Geldbuße erforderlichen Mittel leichter aufbringen kann, die im Hinblick auf eine hinreichende Abschreckungswirkung der Geldbuße die Anwendung eines Multiplikators rechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs Showa Denko/Kommission, oben in Randnr. 210 angeführt, Randnr. 18, sowie die Urteile des Gerichts Degussa/Kommission, Randnr. 284, und Hoechst/Kommission, Randnr. 379).
Rn. 234 Mit Geldbußen wegen Verstößen gegen Art. 81 EG, wie sie in Art. 23 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 vorgesehen sind, sollen rechtswidrige Handlungen der betreffenden Unternehmen geahndet und diese Unternehmen und andere Wirtschaftsteilnehmer vor künftigen Verletzungen der Wettbewerbsregeln des Unionsrechts abgeschreckt werden (Urteil Showa Denko/Kommission, oben in Randnr. 210 angeführt, Randnr. 16).
Der Abschreckungsfaktor wird somit unter Einbeziehung einer Vielzahl von Gesichtspunkten und nicht nur der besonderen Situation des betreffenden Unternehmens ermittelt (Urteil Showa Denko/Kommission, oben in Randnr. 210 angeführt, Randnr. 23, und Urteil des Gerichts vom 30. April 2009, Nintendo und Nintendo of Europe/Kommission, T-13/03, Slg. 2009, II-947, Randnr. 71).
Mithin kann es im Hinblick auf eine hinreichende Abschreckungswirkung der Geldbuße die Anwendung eines Multiplikators rechtfertigen, dass das betreffende Unternehmen die zur Zahlung seiner Geldbuße erforderlichen Mittel leichter aufbringen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Showa Denko/Kommission, oben in Randnr. 210 angeführt, Randnr. 18; und die oben in Randnr. 213 angeführten Urteile Degussa/Kommission, Randnr. 284, und Hoechst/Kommission, Randnr. 379; vgl. auch Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-413/08
Lafarge / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Gipsplattenmarkt - …
Rn. 123 Zum Begriff der Abschreckung hat der Gerichtshof im Urteil Showa Denko/Kommission festgestellt, dass er einen der bei der Bußgeldberechnung zu berücksichtigenden Gesichtspunkte darstelle.{FN-VERWEIS:82} Nach ständiger Rechtsprechung sollten mit Geldbußen wegen Verstößen gegen Art. 81 EG, wie sie in Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 17 vorgesehen seien, rechtswidrige Handlungen der betreffenden Unternehmen geahndet sowie diese Unternehmen und andere Wirtschaftsteilnehmer von künftigen Verletzungen der Wettbewerbsregeln des Gemeinschaftsrechts abgeschreckt werden.Rn. 124 Dem Urteil Showa Denko/Kommission lässt sich die Auffassung des Gerichtshofs entnehmen, dass die Anwendung eines Abschreckungsmultiplikators zulässig ist, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sich eine Geldbuße auf die einzelnen Kartellmitglieder in unterschiedlicher Weise auswirkt.
{FN:81} - Vgl. u. a. Urteil vom 29. Juni 2006, Showa Denko/Kommission (C-289/04 P, Slg. 2006, I-5859, Randnr. 36), Beschluss vom 25. März 1996, SPO u. a./Kommission (C-137/95 P, Slg. 1996, I-1611, Randnr. 54), und Urteil vom 17. Juli 1997, Ferriere Nord/Kommission (C-219/95 P, Slg. 1997, I-4411, Randnr. 33).
{FN:83} - Vgl. Urteile Showa Denko/Kommission, in Fn. 81 angeführt, Randnr. 18, und Musique Diffusion française u. a. /Kommission, in Fn. 55 angeführt, Randnrn.
{FN:84} - Vgl. Urteil Showa Denko/Kommission, in Fn. 81 angeführt, Randnr. 18.
{FN:86} - Ich möchte allerdings auf die Ausführungen des Gerichtshofs im Urteil Showa Denko/Kommission (in Fn. 81 angeführt, Randnr. 23) hinweisen, denen zufolge die Geldbuße eines Unternehmens unter Einbeziehung eines Abschreckungsfaktors berechnet werden kann, bei dessen Ermittlung eine Vielzahl von Gesichtspunkten und nicht nur die besondere Situation des betreffenden Unternehmens zu berücksichtigen ist.
- EuGH, 11.12.2007 - C-280/06
DIE VERANTWORTLICHKEIT FÜR EINE ZUWIDERHANDLUNG GEGEN DIE WETTBEWERBSREGELN KANN …
Das Ziel, gegen die Wettbewerbsregeln des Vertrags verstoßende Verhaltensweisen zu ahnden und ihrer Wiederholung durch abschreckende Sanktionen vorzubeugen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 15. Juli 1970, ACF Chemiefarma/Kommission, 41/69, Slg. 1970, 661, Randnr. 173, vom 29. Juni 2006, Showa Denko/Kommission, C-289/04 P, Slg. 2006, I-5859, Randnr. 61, und vom 7. Juni 2007, Britannia Alloys & Chemicals/Kommission, C-76/06 P, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 22), würde dadurch beeinträchtigt. - EuGH, 17.06.2010 - C-413/08
Der Gerichtshof bestätigt die gegen Lafarge wegen ihres wettbewerbswidrigen …
Daher kann die Kommission bei der Berechnung der Geldbuße u. a. die Größe und die Wirtschaftskraft des betreffenden Unternehmens berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 2006, Showa Denko/Kommission, C-289/04 P, Slg. 2006, I-5859, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 105 Der Gerichtshof hat daher entschieden, dass das Gericht annehmen durfte, dass ein Unternehmen aufgrund seines im Verhältnis zu den übrigen Kartellmitgliedern "erheblich höheren" Gesamtumsatzes die zur Zahlung der Geldbuße erforderlichen Mittel leichter würde aufbringen können, was im Hinblick auf eine hinreichende abschreckende Wirkung der Geldbuße die Anwendung eines Multiplikators rechtfertigte (vgl. Urteil Showa Denko/Kommission, Randnr. 18).
Rn. 109 Im Übrigen wird der Abschreckungsfaktor, der in die Berechnung der gegen ein Unternehmen verhängten Geldbuße einbezogen werden kann, unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Gesichtspunkten und nicht nur der besonderen Situation des betreffenden Unternehmens ermittelt (vgl. in diesem Sinne Urteil Showa Denko/Kommission, Randnr. 23).
- EuGH, 22.03.2022 - C-151/20
Kumulierung von Verfolgungsmaßnahmen und Sanktionen strafrechtlicher Natur im …
Rn. 22 Zweitens stellt sich dem vorlegenden Gericht die Frage, ob bei der Beurteilung der "idem"-Komponente neben anderen Gesichtspunkten die territorialen Auswirkungen von Kartellen, die in den Hoheitsgebieten verschiedener Mitgliedstaaten stattgefunden haben, entsprechend der Lösung in den Urteilen vom 18. Mai 2006, Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission (C-397/03 P, EU:C:2006:328), vom 29. Juni 2006, Showa Denko/Kommission (C-289/04 P, EU:C:2006:431), und vom 14. Februar 2012, Toshiba Corporation u. a. (…C-17/10, EU:C:2012:72, Rn. 99 bis 103), zu berücksichtigen sind. - EuGH, 14.02.2012 - C-17/10
Die tschechische Wettbewerbsbehörde kann die Auswirkungen eines weltumspannenden …
338 bis 340, und vom 29. Juni 2006, Showa Denko/Kommission, C-289/04 P, Slg. 2006, I-5859, Randnr. 50). - EuG, 12.10.2011 - T-38/05
Agroexpansión / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den …
Nach ständiger Rechtsprechung sollen mit Geldbußen wegen Verstößen gegen Art. 81 EG, wie sie in Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 17 und in Art. 23 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 vorgesehen sind, rechtswidrige Handlungen der betreffenden Unternehmen geahndet und diese Unternehmen und andere Wirtschaftsteilnehmer vor künftigen Verletzungen der wettbewerbsrechtlichen Regeln abgeschreckt werden (Urteil des Gerichtshofs vom 29. Juni 2006, Showa Denko/Kommission, C-289/04 P, Slg. 2006, I-5859, Randnr. 16).Rn. 207 Ferner gehören die Größe und die Wirtschaftskraft des betreffenden Unternehmens zu den Faktoren, die bei der Berechnung der Geldbuße und damit bei der Festlegung des Multiplikators, der deren abschreckende Wirkung sicherstellen soll, herangezogen werden können (vgl. Urteil Showa Denko/Kommission, oben in Randnr. 205 angeführt, Randnrn.
Rn. 209 Der Gerichtshof hat daher entschieden, dass das Gericht annehmen durfte, dass ein Unternehmen aufgrund seines im Verhältnis zu den übrigen Kartellmitgliedern "erheblich höheren" Gesamtumsatzes die zur Zahlung der Geldbuße erforderlichen Mittel leichter würde aufbringen können, was im Hinblick auf eine hinreichend abschreckende Wirkung der Geldbuße die Anwendung eines Multiplikators rechtfertigte (vgl. Urteil Showa Denko/Kommission, oben in Randnr. 205 angeführt, Randnr. 18).
Zu diesem Ergebnis ist der Gerichtshof nach dem Hinweis darauf gelangt, dass er die Relevanz der Berücksichtigung des Gesamtumsatzes jedes an einem Kartell beteiligten Unternehmens für die Festlegung der Geldbuße bereits hervorgehoben hatte (vgl. Urteil Showa Denko/Kommission, oben in Randnr. 205 angeführt, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 13.06.2013 - C-511/11
Versalis / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und …
23 und 24 des Urteils vom 29. Juni 2006, Showa Denko/Kommission (C-289/04 P, Slg. 2006, I-5859), bereits entschieden habe, "unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Gesichtspunkten und nicht nur der besonderen Situation des betreffenden Unternehmens ermittelt [wird]".Rn. 94 Was erstens die Bezugnahme auf das Urteil Showa Denko/Kommission betrifft, ist festzustellen, dass Versalis dieses Urteil falsch auslegt.
- Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-117/20
Generalanwalt Bobek schlägt eine einheitliche Prüfung für den Schutz gegen …
{FN:17} Urteile vom 29. Juni 2006, Showa Denko / Kommission (C-289/04 P, EU:C:2006:431, Rn. 52 bis 56), SGL Carbon / Kommission (…C-308/04 P, EU:C:2006:433, Rn. 28 bis 32), und vom 10. Mai 2007, SGL Carbon / Kommission (…C-328/05 P, EU:C:2007:277, Rn. 24 bis 30).{FN:18} Vgl. z. B Urteile vom 29. Juni 2006, Showa Denko / Kommission (C-289/04 P, EU:C:2006:431, Rn. 53).
- EuGH, 10.05.2007 - C-328/05
SGL Carbon / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Leitlinien für …
- EuG, 13.07.2011 - T-144/07
ThyssenKrupp Liften Ascenseurs / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2014 - Gutachten 2/13
Abschluss internationaler Übereinkünfte durch die Union - Beitritt der Union zur …
- EuG, 16.09.2013 - T-373/10
Villeroy & Boch u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer, …
- EuG, 03.03.2011 - T-122/07
Siemens Österreich und VA Tech Transmission & Distribution / Kommission - …
- EuG, 13.07.2011 - T-59/07
Polimeri Europa / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2019 - C-10/18
Marine Harvest/ Kommission - Rechtsmittel - Kontrolle von …
- EuG, 13.07.2011 - T-39/07
ENI / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-97/08
Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 …
- EuGH, 04.09.2014 - C-408/12
YKK u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse, …
- EuG, 13.07.2011 - T-38/07
Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission über das Kartell auf dem …
- EuG, 12.07.2011 - T-59/07
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und …
- EuG, 03.03.2011 - T-117/07
Areva u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich …
- EuGH, 09.07.2015 - C-231/14
Der Gerichtshof bestätigt die Geldbuße in Höhe von 288 Mio. Euro, die gegen …
- EuG, 13.07.2011 - T-42/07
Dow Chemical u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuG, 05.06.2012 - T-214/06
Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuG, 13.07.2011 - T-141/07
General Technic-Otis u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für die …
- EuG, 27.09.2012 - T-343/06
Shell Petroleum u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer …
- EuG, 30.04.2009 - T-12/03
DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE GEGEN DIE NINTENDO-GRUPPE AUF 119,24 MILLIONEN …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-295/12
Generalanwalt Melchior Wathelet schlägt dem Gerichtshof vor, die Rechtssache, in …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-17/10
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott schließt das Verbot der Doppelbestrafung …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2007 - C-280/06
ETI u.a. - Wettbewerb - Art. 81 EG - Absprache über den Verkaufspreis von …
- EuG, 30.03.2022 - T-324/17
Kartell auf dem Luftfrachtmarkt: Das Gericht entscheidet über die Klagen mehrerer …
- EuGH, 26.02.2026 - C-403/22
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Luftfrachtmarkt - Beschluss der …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-434/13
Kommission / Parker Hannifin Manufacturing und Parker-Hannifin - Rechtsmittel - …
- EuG, 05.10.2011 - T-39/06
Transcatab / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Italienischer Markt für den …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14
InnoLux / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2014 - C-129/14
Spasic - Eilvorabentscheidungsverfahren - Polizeiliche und justizielle …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-511/06
Archer Daniels Midland / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts …
- EuG, 03.03.2011 - T-121/07
Alstom / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-418/11
Texdata Software - Gesellschaftsrecht - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 AEUV und …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-441/11
Kommission / Verhuizingen Coppens - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2011 - C-489/10
Bonda - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 1973/2004 - Ausschluss und Kürzung …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2008 - C-510/06
Archer Daniels Midland / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 81 EG - …
- EuG, 14.07.2011 - T-190/06
Total und Elf Aquitaine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-665/20
X (Mandat d'arrêt européen - Ne bis in idem) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuG, 16.06.2011 - T-192/06
Caffaro / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2007 - C-328/05
SGL Carbon / Kommission - (Rechtsmittel - Wettbewerb - Spezialgraphit - Ne bis in …
- EuG, 30.04.2009 - T-13/03
Nintendo und Nintendo of Europe / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuG, 14.07.2011 - T-189/06
Das Gericht erhält die gegen Arkema France und deren Muttergesellschaften, Total …
- EuG, 27.06.2016 - T-810/14
Portugal / Kommission - Nichtdurchführung eines Urteils des Gerichtshofs, mit dem …
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