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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04 (2)   

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BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04 (2) (https://dejure.org/2005,22)
BVerfG, Entscheidung vom 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04 (2) (https://dejure.org/2005,22)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juli 2005 - 2 BvR 2236/04 (2) (https://dejure.org/2005,22)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    Art. 16 Abs. 1 GG; Art. 16 Abs. 2 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 23 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 1, Ab. 2 GG; Art. 5 EMRK; Art. 6 Abs. 2 EMRK; Art. 7 EMRK; Art. 34 Abs. 2 lit. b EU
    Ausbürgerungs- und Auslieferungsverbot (kein verfassungswidriges Verfassungsrecht; keine Entstaatlichung); "dritte Säule" der Europäischen Union (begrenzte gegenseitige Anerkennung; gegenseitiges Vertrauen; gebotene Einzelfallprüfung); Europäisches Haftbefehlsgesetz ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Europäischer Haftbefehl

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der deutschen gesetzgeberischen Umsetzung des europäischen Haftbefehls; Vereinbarkeit des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16 Abs. 2
    Zur Verfassungsmäßigkeit des Europäisches Haftbefehlsgesetzes; Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs in die Auslieferungsfreiheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Europäisches Haftbefehlsgesetz nichtig

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Nichtigkeit des Europäisches Haftbefehlsgesetzes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Europäisches Haftbefehlsgesetz nichtig

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Das Europäische Haftbefehlsgesetz ist verfassungswidrig

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Europäisches Haftbefehlsgesetz nichtig

  • migrationsrecht.net (Pressebericht)

    Europäischer Haftbefehl

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Kurzinformation)

    Das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verstößt gegen das Grundgesetzes und ist nichtig

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.04.2005)

    Europäischer Haftbefehl: "Identität des deutschen Verfassungsstaates"

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.03.2005)

    Bürgerrechte - Die Leviathan-Frage

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Fehler im Denksystem (DER SPIEGEL 16/2005; 18.04.2005)

  • 123recht.net (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.6.2005)

    Karlsruhe verkündet Urteil zum europäischen Haftbefehl am 18. Juli

Besprechungen u.ä. (8)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Grundrechtsschutz in Deutschland und Europa: Das BVerfG hebt die Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl auf (Ulf Buermeyer; HRRS 8/2005, S. 273 ff.)

  • nrw.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Europäischer Haftbefehl

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 34 Abs. 1 b EU; 16 Abs. 2, 19 Abs. 4 GG; BS 2002/584; IRG
    Verfassungswidrigkeit der Umsetzung des Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl

  • asser.nl PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Eckpunkte für die zukünftige Ausgestaltung des deutschen Auslieferungsverfahrens (Prof. Dr. Otto Lagodny; StV 2005, 515)

  • Universität des Saarlandes (Entscheidungsbesprechung)

    Der Europäische Haftbefehl vor dem Bundesverfassungsgericht - Zur Verzahnung des nationalen und europäischen Strafrechts (Dr. Martin Wasmeier; ZEuS 2006, 23)

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der europäische Haftbefehl: Zur Umsetzung europäischer Vorgaben in Deutschland (Prof. Dr. Martin Heger; ZIS 5/2007, S. 221-225)

  • blaetter.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Europaweit verhaften (Kai Rogusch; Blätter für deutsche und internationale Politik 9/2005)

  • archive.org PDF (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Der Europäische Haftbefehl - ein Fehler im System?

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Europäischer Haftbefehl

Sonstiges (3)

  • faz.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 14.07.2006)

    Mamoun Darkazanli: Ermittlungen gegen Al-Qaida-Kontaktmann eingestellt

  • 123recht.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)

    20 Verdächtige nach Karlsruher EU-Haftbefehl-Urteil freigelassen - Ziercke: Unter ihnen keine weiteren Terrorverdächtigen

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Unberührbare (DER SPIEGEL 48/2005; 28.11.2005)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 113, 273
  • NJW 2005, 2289
  • NVwZ 2005, 1302 (Ls.)
  • NStZ 2006, 104 (Ls.)
  • EuZW 2005, 640 (Ls.)
  • StV 2005, 505
  • DVBl 2005, 1119
  • DÖV 2005, 868
  • JR 2005, 464
 
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Wird zitiert von ... (221)Zitiert selbst (32)

  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95

    Überstellung auf Wunsch

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04
    Schützt die Norm demgegenüber keine rechtlichen Interessen des Betroffenen, muss die Ermessensentscheidung für ihn nicht justitiabel sein; im Grenzbereich verdient die grundrechtsfreundliche Interpretation den Vorzug (vgl. BVerfGE 96, 100, 114 f. m.w.N.).

    Schützt die Norm demgegenüber keine rechtlichen Interessen des Betroffenen, muss die Ermessensentscheidung für ihn nicht justitiabel sein; im Grenzbereich verdient die grundrechtsfreundliche Interpretation den Vorzug (vgl. BVerfGE 96, 100 m.w.N.).

    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in einer Entscheidung zur parallelen Problematik der Überstellung von Strafgefangenen die Nichtanfechtbarkeit der Exekutiventscheidung als mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar angesehen, weil durch die Entscheidung keine rechtlichen Interessen des Betroffenen berührt worden seien (vgl. BVerfGE 96, 100 ff.).

    In dieser Regelung kommt zum Ausdruck, dass Auslieferungen als Teil der auswärtigen Beziehungen einzuordnen sind, für die der Bund gemäß Art. 32 Abs. 1 GG die ausschließliche Zuständigkeit hat (vgl. BVerfGE 96, 100 ).

  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04
    Die Auslieferung als traditionelles Institut der internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit von Staaten ist als Grundrechtseingriff dadurch gekennzeichnet, dass eine Person auf Ersuchen zwangsweise aus dem Bereich der inländischen Hoheitsgewalt entfernt und einer ausländischen Hoheitsgewalt überstellt wird (vgl. BVerfGE 10, 136 ), damit ein dort betriebenes Strafverfahren abgeschlossen oder eine dort verhängte Strafe vollstreckt werden kann (vgl. BVerfGE 29, 183 ).

    Der Zweck des Freiheitsrechts auf Auslieferungsschutz liegt nicht darin, den Betroffenen einer gerechten Bestrafung zu entziehen ( BVerfGE 29, 183 ).

    Jeder Staatsangehörige soll - soweit er sich im Staatsgebiet aufhält - vor den Unsicherheiten einer Aburteilung unter einem ihm fremden Rechtssystem und in für ihn schwer durchschaubaren fremden Verhältnissen bewahrt werden (vgl. BVerfGE 29, 183 ; siehe auch von Martitz, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Bd. I S. 1888;… Mettgenberg, Ein Deutscher darf nicht ausgeliefert werden!, 1925, S. 6 ff.; S. 35 ff.;… Baier, Die Auslieferung von Bürgern der Europäischen Union an Staaten innerhalb und außerhalb der EU, GA 2001, S. 427 ).

    Weder wird durch eine rechtsstaatlichen Grundsätzen gehorchende Auslieferung Deutscher deren Menschenwürde verletzt noch werden dadurch die Staatsstrukturprinzipien des Art. 20 GG angetastet (vgl. bereits BVerfGE 4, 299 ; 29, 183 ).

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04
    cc) Die Möglichkeit der Einschränkung des bislang absolut geltenden Auslieferungsverbots Deutscher führt auch nicht zu einer Entstaatlichung der vom Grundgesetz verfassten Rechtsordnung, die wegen der unantastbaren Grundsätze des Art. 20 GG der Dispositionsfreiheit des verfassungsändernden Gesetzgebers entzogen wäre (vgl. BVerfGE 89, 155 ).

    Die Unionsbürgerschaft ist - ungeachtet ihrer sonstigen Bedeutung (vgl. BVerfGE 89, 155 ) - ein abgeleiteter und die mitgliedstaatliche Staatsangehörigkeit ergänzender Status (Art. 17 Abs. 1 Satz 2 EG); auch Art. 1-10 Abs. 1 Satz 2 des Vertrages über eine Verfassung für Europa hält daran fest, wenn er bestimmt, dass die Unionsbürgerschaft zur nationalen Staatsbürgerschaft hinzutritt, ohne diese zu ersetzen.

    Als Handlungsform des Unionsrechts steht der Rahmenbeschluss außerhalb der supranationalen Entscheidungsstruktur des Gemeinschaftsrechts (vgl. zum Unterschied von Unions- und Gemeinschaftsrecht BVerfGE 89, 155 ).

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …

    Darüber hinaus prüft das Bundesverfassungsgericht, ob der unantastbare Kerngehalt der Verfassungsidentität des Grundgesetzes nach Art. 23 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG gewahrt ist (vgl. BVerfGE 113, 273 ).

    Rn. 240 Innerhalb der deutschen Jurisdiktion muss es zudem möglich sein, die Integrationsverantwortung im Fall von ersichtlichen Grenzüberschreitungen bei Inanspruchnahme von Zuständigkeiten durch die Europäische Union - dies wurde auch von den Bevollmächtigten des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung in der mündlichen Verhandlung betont - und zur Wahrung des unantastbaren Kerngehalts der Verfassungsidentität des Grundgesetzes im Rahmen einer Identitätskontrolle einfordern zu können (vgl. BVerfGE 75, 223 ; 89, 155 ; 113, 273 ).

    Darüber hinaus prüft das Bundesverfassungsgericht, ob der unantastbare Kerngehalt der Verfassungsidentität des Grundgesetzes nach Art. 23 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG gewahrt ist (vgl. BVerfGE 113, 273 ).

    Eine Übertragung von Hoheitsrechten über die intergouvernementale Zusammenarbeit hinaus darf in diesem grundrechtsbedeutsamen Bereich nur für bestimmte grenzüberschreitende Sachverhalte unter restriktiven Voraussetzungen zu einer Harmonisierung führen; dabei müssen grundsätzlich substantielle mitgliedstaatliche Handlungsfreiräume erhalten bleiben (vgl. BVerfGE 113, 273 ).

    Dies gilt vor allem für den Prozess der Herausbildung einer internationalen Strafjustiz für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen (vgl. BVerfGE 113, 273 ;… BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 -, NJW 2001, S. 1848 ff.).

  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Rn. 115 Soweit Maßnahmen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union Auswirkungen zeitigen, die mit den Grundsätzen der Art. 1 und Art. 20 GG die Verfassungsidentität des Grundgesetzes berühren, gehen sie über die durch die Verfassung gezogenen Grenzen offener Staatlichkeit hinaus (vgl. BVerfGE 113, 273 ; 123, 267 ; 134, 366 ; 142, 123 ).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der …

    Wird die Verletzung der Menschenwürdegarantie geltend gemacht, so prüft das Bundesverfassungsgericht - ungeachtet der bisherigen Rechtsprechung zur Unzulässigkeit von Verfassungsbeschwerden und Vorlagen, mit denen die Verletzung in Grundrechten des Grundgesetzes durch sekundäres Gemeinschafts- beziehungsweise Unionsrecht gerügt wurde (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 102, 147 ) - einen solchen schwerwiegenden Grundrechtsverstoß im Rahmen der Identitätskontrolle (vgl. BVerfGE 113, 273 ; 123, 267 ; 126, 286 ; 129, 78 ; 134, 366 ; dazu sogleich unter C.I.2.bis 5.).

    Auf einer primärrechtlichen Ermächtigung kann eine derartige Maßnahme nicht beruhen, weil auch der mit der Mehrheit des Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG in Verbindung mit Art. 79 Abs. 2 GG entscheidende Integrationsgesetzgeber der Europäischen Union keine Hoheitsrechte übertragen kann, mit deren Inanspruchnahme eine Berührung der von Art. 79 Abs. 3 GG geschützten Verfassungsidentität einherginge (vgl. BVerfGE 113, 273 ; 123, 267 ; 134, 366 ).

    Die in Art. 23 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG für integrationsfest erklärten Schutzgüter dulden auch keine Relativierung im Einzelfall (vgl. BVerfGE 113, 273 ; 123, 267 ; 126, 286 ; 129, 78 ; 129, 124 ; 132, 195 ; 134, 366 ).

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   BVerfG, 24.11.2004 - 2 BvR 2236/04   

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BVerfG, 24.11.2004 - 2 BvR 2236/04 (https://dejure.org/2004,1876)
BVerfG, Entscheidung vom 24.11.2004 - 2 BvR 2236/04 (https://dejure.org/2004,1876)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 16 Abs. 2 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 81 Abs. 1 Nr. 4 IRG
    Einstweilige Anordnung im Verfahren der Verfassungsbeschwerde (Folgenabwägung); Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Europäischer Haftbefehl; Auslieferung nach Spanien; unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    IRG § 81 Abs. 1 Nr. 4; ; IRG § 83b Nr. 1; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 16 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Übergabe des Beschwerdeführers an die spanischen Behörden bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde; Auslieferung des Beschwerdeführers mit deutscher und syrischer Staatsangehörigkeit auf Grund eines europäischen Haftbefehls; Erlass einer ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 16 Abs. 2; BVerfGG § 32 Abs. 1
    Aussetzung der Auslieferung eines Deutsch-Syrers an die spanischen Behörden im Wege der einstweiligen Anordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Antrag auf einstweilige Anordnung erfolgreich: Übergabe eines deutschen Staatsangehörigen an Spanien einstweilen ausgesetzt

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Antrag auf einstweilige Anordnung erfolgreich: Übergabe eines deutschen Staatsangehörigen an Spanien einstweilen ausgesetzt

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Art. 16 Abs. 2 GG, § 32 Abs. 1 BVerfGG, § 81 Abs. 1 IRG
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Außervollzugsetzung eines Auslieferungsbeschlusses aufgrund bestehenden Europäischen Haftbefehls

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Übergabe eines deutschen Staatsangehörigen an Spanien einstweilen ausgesetzt

  • berliner-zeitung.de (Pressebericht, 26.11.2004)

    Anwälte des terrorverdächtigen Deutsch-Syrers Darkazanli legen Verfassungsbeschwerde ein: Karlsruhe prüft Zulässigkeit des EU-Haftbefehls

Sonstiges

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 04.01.2010)

    Fall Darkazanli: Bericht über CIA-Mordkomplott entsetzt deutsche Politiker

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 112, 90
  • NJW 2005, 2060
  • StV 2005, 29
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03

    Napster

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2004 - 2 BvR 2236/04
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist jedoch nur begründet, wenn eine vorläufige Regelung zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum allgemeinen Wohl dringend geboten ist (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 1198/03 -, NJW 2003, S. 2598 f., m.w.N., stRspr).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Mit Beschluss vom 24. November 2004 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts auf Antrag des Beschwerdeführers eine einstweilige Anordnung erlassen, mit der die für denselben Tag geplante Übergabe des Beschwerdeführers an die Behörden des Königreichs Spanien bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, ausgesetzt worden ist (EuGRZ 2004, S. 667).
  • OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 1/05

    Voraussetzungen der Auslieferung eines Deutschen an einen EU-Mitgliedstaat

    An dem Erlass des Auslieferungshaftbefehls sieht sich der Senat nicht durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. November 2004 - 2 BvR 2236/04 (StV 2005, 29) gehindert.
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2005 - 1 AK 36/04

    Auslieferungsverfahren aufgrund Europäischen Haftbefehls: Anforderung ergänzender …

    Rn. 4 Zur Prüfung der Frage, ob die dem Verfolgten im Tatvorwurf Nr. 11. - bezüglich des Tatvorwurfs Nr. 1 ergibt sich eine Strafbarkeit nach deutschem Recht nach vorläufiger Bewertung aus §§ 3, 78, 81 Nr. 3 IRG i.V.m. § 370 AO - zur Last gelegte Zugehörigkeit zu einer "organisierten Verbrechensgruppe" bei sinngemäßer Umstellung des Sachverhalts (…Schomburg/Lagodny, IRG, 3. Aufl. 1998, § 3 Rn. 4) als strafbare Verabredung zu einem Verbrechen (vgl. hierzu das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz - STVBG - vom 18.12.2001 - BGBl. I, 3922 i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsprivileges und zur Änderung von Steuergesetzes - StBAG - vom 23.07.2002, BGBl. I 2715) der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Steuerhinterziehung nach §§ 30 Abs. 2 StGB, 370 a AO) angesehen werden kann, bedarf es unbeschadet von Fragen der Rückwirkung (BVerfG StV 2005, 29 f.; Kohlmann Steuerstrafrecht;… Loseblattkommentar, § 370 a AO Rn. 8) einer näheren Beschreibung der durch die polnischen Justizbehörden erhobenen Tatvorwürfe, eines eventuellen Zusammenhangs beider Taten sowie einer näheren Erläuterung der Strukturen der "Verbrechensgruppe" und der Darlegung, ob deren Ziel auf eine Verkürzung von Steuern in großem Ausmaß (vgl. BGH StV 2004, 543 f.) oder der Erlangung von Steuervorteilen für den Verfolgten oder einen Dritten gerichtet war.
  • OLG Karlsruhe, 08.06.2005 - 1 AK 18/04

    Auslieferung eines Deutschen nach Frankreich: Verfahrensaussetzung wegen …

    Die beim Bundesverfassungsgericht derzeit anhängige verfassungsrechtliche Klärung der Zulässigkeit der Auslieferung deutscher Staatsangehöriger an einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (§ 80 Abs. 1 IRG) ist für das vorliegende Verfahren insbesondere deshalb von Bedeutung und vorgreiflich, weil zu klären gilt, ob das IRG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vom 21.07.2004 (BGBl. I, S. 1748) gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere die in Art. 16 Abs. 2 GG gewährleisteten unverzichtbaren Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaates verstößt (BVerfG StV 05, 29).
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   BVerfG, 28.04.2005 - 2 BvR 2236/04 (1)   

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BVerfG, 28.04.2005 - 2 BvR 2236/04 (1) (https://dejure.org/2005,22365)
BVerfG, Entscheidung vom 28.04.2005 - 2 BvR 2236/04 (1) (https://dejure.org/2005,22365)
BVerfG, Entscheidung vom 28. April 2005 - 2 BvR 2236/04 (1) (https://dejure.org/2005,22365)
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  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG
    Einstweilige Anordnung (Wiederholung); Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Europäischer Haftbefehl

  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 6 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Begrenzung der Wiederholung einer einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 23.11.2004 - Ausl 28/03
    Auszug aus BVerfG, 28.04.2005 - 2 BvR 2236/04
    gegen a) die Bewilligungsentscheidung der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg vom 24. November 2004 - 9351 E - S 6 - 26.4 -, b) den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 23. November 2004 - Ausl 28/03 - .
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  • OLG Hamburg, 23.11.2004 - Ausl 28/03
    Auszug aus BVerfG, 27.04.2006 - 2 BvR 2236/04
    gegen a) die Bewilligungsentscheidung der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg vom 24. November 2004 - 9351 E - S 6 - 26.4 -, b) den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 23. November 2004 - Ausl 28/03 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung .
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