Rechtsprechung
| BSG, 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Unfallversicherung
- lexetius.com
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagungsbescheid - Gefahrtarif - Gewerbezweigbildung - Technologieprinzip - Gefahrklasse - Anspruch auf Verselbständigung - allgemeinbildende Schule - berufsbildende Schule - schulische Einrichtung - ...
- openjur.de
Gesetzliche Unfallversicherung; Beitragsrecht; Veranlagungsbescheid; Gefahrtarif; Gewerbezweigbildung; Technologieprinzip; Gefahrklasse; Anspruch auf Verselbständigung; allgemeinbildende Schule; berufsbildende Schule; schulische Einrichtung; Unternehmens ...
- Judicialis
SGB VII § 157 Abs 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ermittlung der Höhe des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung einer Waldorfschule; Umschreibung einer Unternehmensart mit "Schule, schulische Einrichtung"; Zusammenfassung der allgemeinbildenenden und berufsbildenden Schulen zu einem gemeinsamen Gefahrtarif; ...
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Veranlagung eines Unternehmens - Gefahrtarif - allgemeinbildende und berufsbildende Schulen als einheitlicher Gewerbezweig - Waldorfschule
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VII § 157 § 159 Abs. 1 S. 1
Rechtmäßigkeit des Gefahrtarifs 1998 der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 14.01.2003 - S 6 U 3402/00
- LSG Baden-Württemberg, 24.01.2005 - L 1 U 1345/03
- BSG, 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R
Wird zitiert von ... (48) Zitiert selbst (11)
- BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 - …
Auszug aus BSG, 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R
Den Unfallversicherungsträgern ist als ihre Angelegenheiten selbst regelnden öffentlich-rechtlichen Körperschaften ein Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum eingeräumt, soweit sie innerhalb der ihnen erteilten gesetzlichen Ermächtigung Recht setzen (BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 12 mwN).Angesichts der Entwicklung der modernen Arbeitswelt zu einer Dienstleistungsgesellschaft verlieren zwar klassische technologische Abgrenzungskriterien immer mehr an Bedeutung; dennoch bleiben für den Zuschnitt der Gewerbezweige auch unter den veränderten Bedingungen der heutigen Berufs- und Arbeitswelt in erster Linie Art und Gegenstand des Unternehmens maßgebend, da sie den zuverlässigsten Aufschluss über die Unfallgefahren in den Unternehmen geben (BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 15).
Zudem ist der Solidarausgleich innerhalb des gesamten Systems der gewerblichen BGen auf den verschiedenen Ebenen zu beachten, der vom Ausgleich innerhalb der Gefahrtarifstellen bis zum Ausgleich zwischen den BGen reicht (vgl BSGE 91, 128 ff = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 25, 28;… BSGE 92, 190 = SozR 4-2700 § 152 Nr. 1, jeweils RdNr 18 f;… BSGE 95, 47 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 2, jeweils RdNr 18).
Wie oben dargelegt, gibt es regelmäßig innerhalb eines jeden Gewerbezweiges unterschiedliche Tätigkeiten mit unterschiedlichen Gefährdungsrisiken; diese Risikomischung auf der Ebene des jeweiligen Gewerbezweiges ist eine Konsequenz eines Gewerbezweigstarifs und damit eine Entscheidung, die der Selbstverwaltung der Beklagten vorbehalten ist (BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 19).
- BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragshöhe - Gefahrtarif - …
Auszug aus BSG, 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R
Die Risikobewertung nach dem Gewerbezweigprinzip ist damit im Grundsatz mit den Zielvorstellungen und Wertentscheidungen des Gesetzes und der Verfassung vereinbar, wie der Senat in zahlreichen Entscheidungen zur Rechtslage nach der RVO und nunmehr auch nach dem SGB VII entschieden hat (BSGE 95, 47 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 2, jeweils RdNr 13).Zudem ist der Solidarausgleich innerhalb des gesamten Systems der gewerblichen BGen auf den verschiedenen Ebenen zu beachten, der vom Ausgleich innerhalb der Gefahrtarifstellen bis zum Ausgleich zwischen den BGen reicht (…vgl BSGE 91, 128 ff = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 25, 28;… BSGE 92, 190 = SozR 4-2700 § 152 Nr. 1, jeweils RdNr 18 f; BSGE 95, 47 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 2, jeweils RdNr 18).
Allgemeine Überlegungen zur Abschätzung des Unfallrisikos, wie sie der Kläger anstellt, sind angesichts der zahlreichen Gesichtspunkte, die das Unfallrisiko und die sich daraus ergebenden Entschädigungsleistungen beeinflussen können - Häufigkeit der Versicherungsfälle, die zB bei Wegeunfällen von der Länge des Weges und der Art des Fortbewegungsmittels abhängen, Kreis der Versicherten, Schwere der Versicherungsfälle, Höhe der vom Entgelt der Versicherten abhängigen Leistungen, Meldeehrlichkeit der Unternehmen, Arbeitsaufnahme trotz fortbestehender Arbeitsunfähigkeit - in der Regel willkürlich und reichen daher als Rechtfertigung nicht aus (BSGE 95, 47 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 2, jeweils RdNr 25).
- BSG, 14.12.1967 - 2 RU 60/65
Zugang einer Einschreibesendung - Aushändigung an Postabholer - Zugangszeitpunkt …
Auszug aus BSG, 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R
Dabei darf sich die Betrachtung nicht auf einzelne für oder gegen eine Vergleichbarkeit sprechende Gesichtspunkte beschränken; sie muss vielmehr alle das Gefährdungsrisiko beeinflussenden Faktoren einbeziehen (BSGE 27, 237, 241 ff = SozR Nr. 1 zu § 730 RVO).Ergibt sich, dass bei einer bestimmten Art von Unternehmen ein vom Durchschnitt des Gewerbezweiges erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko besteht, kann daraus ein Anspruch auf Verselbstständigung als eigener Gewerbezweig oder auf Zuteilung zu einem anderen, "passenderen" Gewerbezweig folgen (dazu nochmals BSGE 27, 237, 241 ff = SozR Nr. 1 zu § 730 RVO; ferner: Urteil des Senats vom 22. September 1988 - 2 RU 2/88 = HV-INFO 1988, 2215).
- BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf …
Auszug aus BSG, 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R
Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden Fassung, die im vorliegenden Fall noch anzuwenden war (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24). - BSG, 12.12.1985 - 2 RU 40/85
Unfallversicherung - Gefahrklassenbildung
Auszug aus BSG, 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R
In der Wertung der empirischen Grundlagen sind die Unfallversicherungsträger - innerhalb der bereits aufgezeigten Grenzen - frei; denn auch dies ist Ausfluss des Regelungsspielraumes, der ihnen bei der Erstellung autonom gesetzten Rechts eingeräumt ist (BSG SozR 2200 § 731 Nr. 2). - BSG, 24.02.2004 - B 2 U 31/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Gefahrtarif - Beitrag - Altlasten - DDR - …
Auszug aus BSG, 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R
Zudem ist der Solidarausgleich innerhalb des gesamten Systems der gewerblichen BGen auf den verschiedenen Ebenen zu beachten, der vom Ausgleich innerhalb der Gefahrtarifstellen bis zum Ausgleich zwischen den BGen reicht (…vgl BSGE 91, 128 ff = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 25, 28; BSGE 92, 190 = SozR 4-2700 § 152 Nr. 1, jeweils RdNr 18 f;… BSGE 95, 47 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 2, jeweils RdNr 18). - BSG, 06.05.2003 - B 2 U 7/02 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Herabsetzung - Gefahrklasse - …
Auszug aus BSG, 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R
Hierbei können die Kriterien, die unter Geltung der Reichsversicherungsordnung (RVO) aufgestellt worden sind, herangezogen werden, da bei der Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch als SGB VII im Wesentlichen das zuvor geltende Recht der RVO übernommen worden ist und auch die neu eingeführte Vorschrift des § 157 Abs. 2 Satz 1 SGB VII über die Bildung der Gefahrtarifstellen lediglich der bisherigen Praxis der BGen Rechnung trägt (vgl Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung, BT-Drucks 13/2204, S 73, 110 ff; BSG SozR 4-2700 § 162 Nr. 1 RdNr 5). - BSG, 21.08.1991 - 2 RU 54/90
Arbeitnehmerüberlassung - Gefahrtarifstelle - Unfallversicherungsbeitrag
Auszug aus BSG, 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R
Dass alle gewerbezweigzugehörigen Betriebe und Einrichtungen trotz unterschiedlicher Gefährdungslagen zur selben Gefahrklasse veranlagt und deshalb einzelne von ihnen stärker mit Beiträgen belastet werden als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (…siehe dazu bereits: BSG SozR 2200 § 734 Nr. 1;… BVerfG SozR 2200 § 734 Nr. 2; Urteil des Senats vom 21. August 1991 - 2 RU 54/90 = NZA 1992, 335). - BVerfG, 04.03.1982 - 1 BvR 34/82
Auszug aus BSG, 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R
Indessen sind den Bestrebungen nach Differenzierung und Berücksichtigung des individuellen Gefährdungsrisikos bei der Bildung von Gewerbezweigen Grenzen gesetzt, die sich aus der Funktion und der Systematik eines Gefahrtarifs ergeben (BVerfG , Beschluss vom 4. März 1982 - 1 BvR 34/82 = SozR 2200 § 734 Nr. 2). - BSG, 29.10.1981 - 8a RU 34/80
Unfallversicherungsträger - Gefahrtarifstelle - Unternehmensgröße
Auszug aus BSG, 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R
Dass alle gewerbezweigzugehörigen Betriebe und Einrichtungen trotz unterschiedlicher Gefährdungslagen zur selben Gefahrklasse veranlagt und deshalb einzelne von ihnen stärker mit Beiträgen belastet werden als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (siehe dazu bereits: BSG SozR 2200 § 734 Nr. 1;… BVerfG SozR 2200 § 734 Nr. 2; Urteil des Senats vom 21. August 1991 - 2 RU 54/90 = NZA 1992, 335). - BSG, 22.09.1988 - 2 RU 2/88
- BSG, 11.04.2013 - B 2 U 8/12 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagung - Gefahrtarif 2005 - …
Rn. 18 Prüfungsmaßstab für die zu prüfende Rechtmäßigkeit der Gefahrtarifstelle 1 des Gefahrtarifs 2005 der Beklagten ist, ob das autonom gesetzte Recht mit dem SGB VII, insbesondere mit der Ermächtigungsgrundlage in § 157 SGB VII, sowie mit tragenden Grundsätzen des Unfallversicherungsrechts und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar ist (vgl insbesondere zur Tarifstellenbildung: BSG vom 21.8.1991 - 2 RU 54/90 - NZA 1992, 335 = HV-INFO 1991, 2159; BSG vom 18.10.1994 - 2 RU 6/94 - SGb 1995, 253; BSG vom 18.4.2000 - B 2 U 2/99 R - HVBG-INFO 2000, 1816; BSG vom 11.11.2003 - B 2 U 55/02 R - HVBG-INFO 2004, 62;… BSG vom 28.11.2006 - B 2 U 33/05 R - BSGE 97, 279 = SozR 4-2700 § 136 Nr. 2; BSG vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R - UV-Recht Aktuell 2007, 105; BSG vom 20.3.2007 - B 2 U 9/06 R - UV-Recht Aktuell 2007, 316;… BSG vom 8.5.2007 - B 2 U 14/06 R - BSGE 98, 229 = SozR 4-2700 § 153 Nr. 2; umfassend referiert die Rechtsprechung zur Tarifstellenbildung Burchardt in Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, Gesetzliche Unfallversicherung - SGB VII, Stand März 2008, § 157 RdNr 17 f; zuletzt auch Eckhoff, Anreizsysteme bei der Beitragsgestaltung in der gesetzlichen Unfallversicherung, 2010, S 54 ff; ähnlich zu den Anordnungen der Bundesanstalt für Arbeit: BSG vom 20.6.2001 - B 11 AL 10/01 R - BSGE 88, 172, 179;… BSG vom 27.6.2012 - B 6 KA 28/11 R - BSGE 111, 114 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 26, RdNr 28; zur Festsetzung der Beitragsbemessungsgrundlagen in der gesetzlichen Krankenversicherung: BSG vom 29.2.2012 - B 12 KR 7/10 R - BSGE 110, 151;… vgl auch BVerfG vom 3.7.2007 - 1 BvR 1696/03 - SozR 4-2700 § 157 Nr. 3).Dagegen steht den Gerichten die Prüfung, ob der Gefahrtarif die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Regelung trifft, nicht zu (BSG vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R - UV-Recht Aktuell 2007, 105).
Der Senat hat bereits entschieden (vgl BSG vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R - RdNr 18 ff), dass namentlich bei heterogen zusammengesetzten Gewerbezweigen geprüft werden muss, ob die nach technologischen Gesichtspunkten vorgenommene Zuordnung und die daran geknüpfte Vermutung einer gemeinsamen "gewerbetypischen" Unfallgefahr die tatsächliche Risikosituation in den betroffenen Unternehmen zutreffend widerspiegelt.
- BSG, 11.04.2013 - B 2 U 4/12 R
Von Bäckereien und Konditoreien dürfen in der gesetzlichen Unfallversicherung …
Rn. 18 Prüfungsmaßstab für die Rechtmäßigkeit der Gefahrtarifstelle 1 des Gefahrtarifs 2005 der Beklagten ist, ob das autonom gesetzte Recht mit dem SGB VII, insbesondere mit der Ermächtigungsgrundlage in § 157 SGB VII, sowie mit tragenden Grundsätzen des Unfallversicherungsrechts und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar ist (vgl insbesondere zur Tarifstellenbildung: BSG vom 21.8.1991 - 2 RU 54/90 - NZA 1992, 335 = HV-Info 1991, 2159; BSG vom 18.10.1994 - 2 RU 6/94 - SGb 1995, 253; BSG vom 18.4.2000 - B 2 U 2/99 R - HVBG-INFO 2000, 1816; BSG vom 11.11.2003 - B 2 U 55/02 R - HVBG-INFO 2004, 62;… BSG vom 28.11.2006 - B 2 U 33/05 R - BSGE 97, 279 = SozR 4-2700 § 136 Nr. 2; BSG vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R - UV-Recht Aktuell 2007, 105; BSG vom 20.3.2007 - B 2 U 9/06 R - UV-Recht Aktuell 2007, 316;… BSG vom 8.5.2007 - B 2 U 14/06 R - BSGE 98, 229 = SozR 4-2700 § 153 Nr. 2; umfassend referiert die Rechtsprechung zur Tarifstellenbildung Burchardt in Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, Gesetzliche Unfallversicherung - SGB VII, Stand März 2008, § 157 RdNr 17 f; zuletzt auch Eckhoff, Anreizsysteme bei der Beitragsgestaltung in der gesetzlichen Unfallversicherung, 2010, S 54 ff; ähnlich zu den Anordnungen der Bundesanstalt für Arbeit: BSG vom 20.6.2001 - B 11 AL 10/01 R - BSGE 88, 172, 179;… BSG vom 27.6.2012 - B 6 KA 28/11 R - BSGE 111, 114 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 26, RdNr 28; zur Festsetzung der Beitragsbemessungsgrundlagen in der gesetzlichen Krankenversicherung: BSG vom 29.2.2012 - B 12 KR 7/10 R - BSGE 110, 151;… vgl auch BVerfG vom 3.7.2007 - 1 BvR 1696/03 - SozR 4-2700 § 157 Nr. 3).Dagegen steht den Gerichten die Prüfung, ob der Gefahrtarif die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Regelung trifft, nicht zu (BSG vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R - UV-Recht Aktuell 2007, 105).
Der Senat hat bereits entschieden (vgl BSG vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R - RdNr 18 ff), dass namentlich bei heterogen zusammengesetzten Gewerbezweigen geprüft werden muss, ob die nach technologischen Gesichtspunkten vorgenommene Zuordnung und die daran geknüpfte Vermutung einer gemeinsamen "gewerbetypischen" Unfallgefahr die tatsächliche Risikosituation in den betroffenen Unternehmen zutreffend widerspiegelt.
- LSG Baden-Württemberg, 15.03.2016 - L 9 U 1318/14 Denn Veranlagungs- und Beitragsbescheide sind eingreifende Verwaltungsakte, die nur auf einer klaren rechtlichen und tatsächlichen Grundlage erlassen werden dürfen (Bundessozialgericht (BSG), Urteile vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R - und vom 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R - jeweils Juris).
Die Risikobewertung nach dem Gewerbezweigprinzip ist damit im Grundsatz mit den Zielvorstellungen und Wertentscheidungen des Gesetzes und der Verfassung vereinbar, wie das BSG in zahlreichen Entscheidungen zur Rechtslage nach der RVO und nunmehr auch nach dem SGB VII entschieden hat (BSG, Urteile vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R - und vom 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R - jeweils Juris).
Dies setzt voraus, dass eine sachgerechte Abgrenzung der Gewerbezweige und ihre korrekte Zuordnung zu den Gefahrtarifstellen stattgefunden hat, denn die Veranlagung nach Gefahrklassen soll eine möglichst gerechte Verteilung der Unfalllast auf die Beitragspflichtigen gewährleisten (BSG, Urteil vom 28.11.2006, a.a.O.; Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 04.03.1982 - 1 BvR 34/82 - jeweils Juris).
Angesichts der Entwicklung der modernen Arbeitswelt zu einer Dienstleistungsgesellschaft verlieren zwar klassische technologische Abgrenzungskriterien immer mehr an Bedeutung; dennoch bleiben für den Zuschnitt der Gewerbezweige auch unter den veränderten Bedingungen der heutigen Berufs- und Arbeitswelt in erster Linie Art und Gegenstand des Unternehmens maßgebend, da sie den zuverlässigsten Aufschluss über die Unfallgefahren in den Unternehmen geben (BSG, Urteile vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R - und vom 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R - jeweils Juris).
Wie bereits dargelegt, gibt es regelmäßig innerhalb eines jeden Gewerbezweiges unterschiedliche Tätigkeiten mit unterschiedlichen Gefährdungsrisiken; diese Risikomischung auf der Ebene des jeweiligen Gewerbezweiges ist eine Konsequenz eines Gewerbezweigtarifs und damit eine Entscheidung, die der Selbstverwaltung der Beklagten vorbehalten ist (BSG, Urteile vom 28.11.2006, a.a.O. …und vom 24.06.2003, a.a.O. jeweils Juris).
Ergibt sich, dass bei einer bestimmten Art von Unternehmen ein vom Durchschnitt des Gewerbezweiges erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko besteht, kann daraus ein Anspruch auf Verselbstständigung als eigener Gewerbezweig oder auf Zuteilung zu einem anderen, "passenderen" Gewerbezweig folgen (vgl. BSG, Urteil vom 28.11.2006, a.a.O., m.w.N).
Dass alle gewerbezweigzugehörigen Betriebe und Einrichtungen trotz unterschiedlicher Gefährdungslagen zur selben Gefahrklasse veranlagt und deshalb einzelne von ihnen stärker mit Beiträgen belastet werden als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (BSG, Urteil vom 28.11.2006, a.a.O., m.w.N.).
- BSG, 26.11.2019 - B 2 U 29/17 R
Gesetzliche Unfallversicherung - landwirtschaftliches Unternehmen - …
Den Gerichten steht eine Prüfung, ob die Gebührensatzung jeweils die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Regelung trifft, nicht zu (BSG Urteil vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R - UV-Recht Aktuell 2007, 105). - LSG Sachsen, 03.12.2015 - L 2 U 158/12
Gesetzliche Unfallversicherung; Beitragsrecht; Veranlagung eines Wach- und …
Denn Veranlagungs- und Beitragsbescheide sind eingreifende Verwaltungsakte, die nur auf einer klaren rechtlichen und tatsächlichen Grundlage erlassen werden dürfen (vgl. BSG, Urteil vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R - juris).Angesichts der Entwicklung der modernen Arbeitswelt zu einer Dienstleistungsgesellschaft verlieren zwar klassische technologische Abgrenzungskriterien immer mehr an Bedeutung; dennoch bleiben für den Zuschnitt der Gewerbezweige auch unter den veränderten Bedingungen der heutigen Berufs- und Arbeitswelt in erster Linie Art und Gegenstand des Unternehmens maßgebend, da sie den zuverlässigsten Aufschluss über die Unfallgefahren in den Unternehmen geben (BSG, Urteil vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R - juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2012 - L 8 U 1970/10 - juris RdNr. 31).
Ergibt sich, dass bei einer bestimmten Art von Unternehmen ein vom Durchschnitt des Gewerbezweiges erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko besteht, kann daraus ein Anspruch auf Verselbstständigung als eigener Gewerbezweig oder auf Zuteilung zu einem anderen, sachgerechteren Gewerbezweig folgen (vgl. BSG, Urteil vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R - juris).
Dass alle gewerbezweigzugehörigen Betriebe und Einrichtungen trotz unterschiedlicher Gefährdungslagen zur selben Gefahrklasse veranlagt und deshalb einzelne von ihnen stärker mit Beiträgen belastet werden als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R - juris).
Wie oben unter Verweis auf die Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R - juris) bereits ausgeführt, ist es als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen, dass innerhalb eines Gewerbezweigs Tätigkeiten mit unterschiedlichen Gefährdungslagen nach einer einheitlichen Gefahrklasse veranlagt werden.
- SG Konstanz, 05.08.2025 - S 1 U 2020/24
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagung nach dem 4. …
Zwar muss die Bildung des Gefahrtarifs auf gesichertem Zahlenmaterial fußen und versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechen (BSG, Urteil vom 28. November 2006, a.a.O.).Dagegen steht den Gerichten die Prüfung, ob der Gefahrtarif die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Regelung trifft, nicht zu (BSG, Urteil vom 28. November 2006, B 2 U 10/05 R, BeckRS 2007, 40081; BSG…, Urteil vom 11. April 2013, a.a.O.).
Dabei darf sich die Betrachtung nicht auf einzelne für oder gegen eine Vergleichbarkeit sprechende Gesichtspunkte beschränken; sie muss vielmehr alle das Gefährdungsrisiko beeinflussenden Faktoren einbeziehen (BSG, Urteil vom 28. November 2006, a.a.O.;… Brandenburg/K. Palsherm, a.a.O., Rn. 38).
Die Rechtsprechung lässt ausdrücklich auch heterogen zusammengesetzte Gewerbezweige zu, denen eine nach technologischen Gesichtspunkten vorgenommene Zuordnung und die daran geknüpfte Vermutung einer gemeinsamen "gewerbetypischen" Unfallgefahr zugrunde liegt (BSG, Urteil vom 28. November 2006, a.a.O.).
Hierbei wird in der Rechtsprechung die Spreizungsobergrenze von 30 v.H. diskutiert (vgl. BSG, Urteil vom 28. November 2006, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 16. September 2021, a.a.O.; Brosius-Gersdorf, SGb 2023, 461, 465f m.w.N.).
- BSG, 23.06.2020 - B 2 U 14/18 R
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheids - …
Rn. 25 Den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit steht darüber hinaus eine Prüfung, ob die Gebührensatzung jeweils die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Regelung trifft, nicht zu (…BSG Urteil vom 11.4.2013 - B 2 U 8/12 R - BSGE 113, 192 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 5, RdNr 18;… BSG Urteil vom 8.5.2007 - B 2 U 14/06 R - BSGE 98, 229 = SozR 4-2700 § 153 Nr. 2; BSG Urteil vom 20.3.2007 - B 2 U 9/06 R - UV-Recht Aktuell 2007, 1065; BSG Urteil vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R - UV-Recht Aktuell 2007, 105;… BSG Urteil vom 28.11.2006 - B 2 U 33/05 R - BSGE 97, 279 = SozR 4-2700 § 136 Nr. 2; BSG Urteil vom 11.11.2003 - B 2 U 55/02 R - HVBG-INFO 2004, 62; BSG Urteil vom 18.10.1994 - 2 RU 6/94 - SGb 1995, 253; BSG Urteil vom 18.4.2000 - B 2 U 2/99 R - HVBG-INFO 2000, 1816; BSG Urteil vom 21.8.1991 - 2 RU 54/90 - NZA 1992, 335 = HV-INFO 1991, 2159). - LSG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - L 6 U 51/08
Einstufung eines Versicherungs- und Finanzmaklers in die für ihn zutreffende …
Um eine Abstufung der Beiträge nach dem Grad der Unfallgefahr zu ermöglichen, muss jede Berufsgenossenschaft nach § 157 Abs. 1 Satz 1 SGB VII einen Gefahrtarif aufstellen und in ihm zur Abstufung der Beiträge Gefahrklassen feststellen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 28. November 2006 - B 2 U 10/05 R - juris, RdNr. 13, 14).Auch die Abwägung zwischen mehreren wesentlichen Gesichtspunkten für die eine oder andere Regelung obliegt den Unfallversicherungsträgern (BSG, Urteil vom 28. November 2006, a.a.O., juris, RdNr. 16).
Die klassische Gliederung der Tarifstellen in Gewerbezweige nach dem Technologieprinzip (Art, Herstellung und Bearbeitung der erzeugten Güter), die rechtlich nicht zu beanstanden war (siehe BSG, Urteil vom 28. November 2006, a.a.O., RdNr. 17 m.w.N.), ist auf Dienstleistungsunternehmen nicht anwendbar.
Dieses Prinzip ist mit der in § 157 Abs. 2 SGB VII geforderten Gliederung in Gefahrengemeinschaften nach Gefährdungsrisiken vereinbar (so BSG bereits zum Gefahrtarif 1998, Urteil vom 28. November 2006, a.a.O., juris, RdNr. 17).
Rn. 21 Die Bildung der Tarifstellen nach der Art des Unternehmens erfordert eine sachgerechte Abgrenzung der Dienstleistungsunternehmen und deren korrekte Zuordnung zu den Gefahrtarifstellen (BSG, Urteil vom 28. November 2006, a.a.O., RdNr. 18).
Maßgebend sind in erster Linie Art und Gegenstand des Unternehmens, weil sie den zuverlässigsten Aufschluss über die Unfallgefahren in den Unternehmen geben (BSG, Urteil vom 28. November 2006, a.a.O., juris, RdNr. 18).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 14/3 U 189/10
Gefahrtarif - einheitliche Gefahrtarifstelle für Konditoreien und Bäckereien - …
Angesichts dieser vom Gesetzgeber gewollten Kontinuität behält die bisherige Rechtsprechung zur Bildung von Gefahrtarifen nach der RVO auch für das geltende Recht ihre Bedeutung (BSG, Urteil vom 28.11.2006, B 2 U 10/05 R, veröffentlicht unter www.juris.de).Angesichts der Entwicklung der modernen Arbeitswelt zu einer Dienstleistungsgesellschaft verlieren zwar klassische technologische Abgrenzungskriterien immer mehr an Bedeutung; dennoch bleiben für den Zuschnitt der Gewerbezweige auch unter den veränderten Bedingungen der heutigen Berufs- und Arbeitswelt in erster Linie Art und Gegenstand des Unternehmens maßgebend, da sie den zuverlässigsten Aufschluss über die Unfallgefahren in den Unternehmen geben (BSG…, Urteil vom 24.06.2003, B 2 U 21/02 R - BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, Rn. 15; BSG, Urteil vom 28.11.2006, aaO, Rn. 18).
Das Hessische LSG (Urteil vom 30.08.2011, L 3 U 147/08 - www.juris.de) hat in der jüngeren Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 5.7.2005 und 28.11.2006, aaO) zwar eine Aufgabe dieser vorherigen Rechtsprechung gesehen und ausgeführt, nunmehr sei auch nach Ansicht des BSG bereits bei der Bildung von Gewerbezweigen die Zusammenfassung annähernd gleicher Gefährdungsrisiken nach Maßgabe des § 157 Abs. 2 Satz 2 SGB VII geboten, wobei die gemeinsame Zuordnung von Bäckerei- und Konditoreibetrieben zur Gewerbegruppe 11 unter Gefahrtarifstelle 1 des Gefahrtarifs 2005 "Herstellung von Back- und Konditoreiwaren" bei annähernd gleichen Gefährdungsrisiken beider rechtsfehlerfrei erfolgt sei.
Dass alle gewerbezugehörigen Betriebe und Einrichtungen trotz unterschiedlicher Gefährdungslagen zur selben Gefahrklasse veranlagt und deshalb einzelne von ihnen stärker mit Beiträgen belastet werden als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (BSG vom 28.11.2006, aaO, Rn. 21;… BSG vom 05.07.2006, aaO, Rn. 30, jeweils m. w. N.) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass der Unfallversicherungsträger nicht gehindert ist, durch Typisierungen den Bedürfnissen einer Massenverwaltung Rechnung zu tragen (…vgl. Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 03.07.2007 - 1 BvR 1696/03 - SozR 4-2700 § 157 Nr. 3).
- SG Reutlingen, 19.11.2025 - S 8 U 762/25 Tarifstellen werden in der Praxis entweder nach Tätigkeiten gebildet, die die einzelnen Versicherten verrichten (Tätigkeitstarif) oder es werden die Unternehmen als Ganzes betrachtet und gleichartige Unternehmen zu Gruppen zusammengefasst (Gewerbezweigtarif) (BSG, Urteil vom 24.06.2003 - B 2 U 10/05 R).
Die Bildung von Gefahrklassen nach dem Gewerbezweigprinzip hat zur zwangsläufigen Folge, dass es innerhalb der Gewerbezweige nicht nur gewerbetypische, sondern auch vom Durchschnitt der Gruppe mehr oder weniger deutlich abweichende Unternehmen und Unternehmensarten gibt (BSG, Urteil vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R, Rz. 21 juris m.w.N.).
Zudem ist der Solidarausgleich innerhalb des gesamten Systems der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf den verschiedenen Ebenen zu beachten, der vom Ausgleich innerhalb der Gefahrtarifstellen bis zum Ausgleich zwischen den Berufsgenossenschaften reicht (BSG, Urteil vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R, Rz. 21 juris m.w.N.).
Dass alle gewerbezweigzugehörigen Betriebe und Einrichtungen trotz unterschiedlicher Gefährdungslagen zur selben Gefahrklasse veranlagt und deshalb einzelne von ihnen stärker mit Beiträgen belastet werden als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (BSG, Urteil vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R, Rz. 21 juris m.w.N.).
- SG Reutlingen, 19.11.2025 - S 8 U 2159/24
- LSG Bayern, 18.04.2018 - L 2 U 421/16
Prüfungsmaßstab der Rechtmäßigkeit von Gefahrtarifen
- SG Gießen, 12.04.2019 - S 1 U 99/15
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - L 3 U 247/08
Zuordnung der Pfandleiher zur Gefahrtarifstelle 13 der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - L 3 U 107/15
Gefahrtarif - Gewerbezweigtarif - Auffangstreitwert
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2010 - L 3 U 549/08
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagung zum Gefahrtarif 2007 …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2007 - L 6 U 96/06
Aufbau von Partyzelten als Zeltbauer im gewerberechtlichen Sinn; Änderung der …
- LSG Hessen, 30.08.2011 - L 3 U 147/08
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagung - Gefahrtarif 2005 - …
- SG München, 05.06.2013 - S 23 U 268/11
Unfallversicherung
- LSG Sachsen, 02.02.2022 - L 6 U 126/17
1. Die Berücksichtigung des Leistungsaufwandes der sogenannten 'Altlasten …
- LSG Baden-Württemberg, 19.09.2011 - L 1 U 1782/11
- LSG Baden-Württemberg, 18.01.2010 - L 1 U 2197/09
- LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 8 U 1970/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Gegenstand des Berufungsverfahrens gem § 96 SGG - …
- LSG Hessen, 22.02.2022 - L 3 U 86/20
Beitragsfestsetzung für im Bereich der Landwirtschaft tätige Unternehmer zur …
- LSG Sachsen, 02.02.2022 - L 6 U 96/17
- LSG Sachsen, 21.04.2016 - L 2 U 80/14
Unfallversicherung - Zur Veranlagung von Unternehmen nach Gefahrklassen im …
- LSG Thüringen, 01.07.2009 - L 1 U 85/09
Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren; Anordnungsanspruch …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2017 - L 17 U 483/14
Veranlagung zu einem Gefahrtarif
- SG Augsburg, 13.12.2013 - S 5 U 280/13
Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung mit einer Praxis für …
- LSG Baden-Württemberg, 28.11.2005 - L 1 U 4484/04
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit - …
- LSG Hessen, 30.08.2011 - L 3 U 141/09
Zuordnung eines Versicherungsmaklers zu dem für ihn maßgeblichen Gefahrtarif des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - L 17 U 108/06
Maßstab für die Beurteilung der Beitragserhebung in der gesetzlichen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.01.2011 - L 2 U 602/08
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagung - Gefahrtarif 2007 - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - L 31 U 450/08
Veranlagung zum Gefahrtarif - Haus- und Grundbesitzerverein - wirtschaftliches …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2018 - L 10 U 694/17
Veranlagung zu einem Gefahrtarif
- LSG Bayern, 27.02.2014 - L 18 U 577/11
Unfallversicherung, Einkommen, Lebensunterhalt, Gefahrtarif, Fußballverein, …
- LSG Bayern, 27.06.2007 - L 2 U 276/06
Veranlagung der Unternehmen für die Tarifzeit nach dem Gefahrtarif zu …
- SG Karlsruhe, 21.02.2013 - S 4 U 1090/11
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Rechtmäßigkeit und …
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - L 3 U 50/15
- SG Detmold, 24.02.2021 - S 10 U 314/19
Lediglich inzidente gerichtliche Überprüfung eines Gefahrtarifs eines …
- LSG Baden-Württemberg, 28.07.2016 - L 6 U 3903/15
- SG Karlsruhe, 21.02.2013 - S 4 U 1436/12
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Rechtmäßigkeit und …
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2010 - L 1 U 4396/10
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2010 - L 1 U 4395/10
- SG Stuttgart, 25.06.2024 - S 21 U 4977/20
Ermittlung des für ein Unternehmen maßgeblichen Gefahrtarifs bzw. der …
- SG Augsburg, 28.03.2012 - S 8 U 4/12
Veranlagung eines Maschinenbauunternehmens auf der Basis des Gefahrtarifs der BG …
- LSG Baden-Württemberg, 26.01.2011 - L 2 U 3902/09
- SG Gelsenkirchen, 26.10.2016 - S 13 U 269/14
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - VI-2 U (Kart) 10/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
TKG § 12 aF; ; TKG § ... 12 Abs. 1 aF; ; TKG § 12 Abs. 1 S. 2 aF; ; TKG § 12 Abs. 2 aF; ; GWB § 26 Abs. 2 aF; ; GWB § 26 Abs. 2 S. 1; ; GWB § 20 Abs. 1; ; GWB § 26 Abs. 2; ; GWB § 26 Abs. 2 S. 1 aF; ; GWB § 33 nF; ; GWB § 33 S. 1; ; GWB § 35 aF; ; GWB § 35 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 134; ; BGB § 195; ; BGB § 197 aF; ; BGB § 199 Abs. 1 nF; ; BGB § 201 aF; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 291; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.; ; BGB § 818 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 852 Abs. 1 aF; ; UrhG § 87 b; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1; ; HGB § 352; ; ZPO § 543 Abs. 2
- rechtsportal.de
Behinderung anderer Marktteilnehmer wegen übersetzter Preise für die Bereitstellung von Telekommunikationsteilnehmerdaten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Überlassung von Teilnehmerdaten an Konkurrenten: Telekom hat lediglich Anspruch auf Zahlung der Kosten einer effizienten Bereitstellung
- beck.de (Leitsatz)
Kartellrechtswidriges Entgelt für die Überlassung von Telefondaten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bereicherungsausgleich wegen zuviel gezahlter Entgelte und einer Zinsnutzung für Informationen über Inhaber von Telefonanschlüssen; Verfahren des Bundeskartellamts und des Europäischen Gerichtshofs wegen überhöhter Entgelte für das Zurverfügungstellen von ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 31.08.2005 - 91 O (Kart) 230/04
- LG Köln, 31.08.2005 - 91 O 230/04
- OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - VI-2 U (Kart) 10/05
- BGH, 10.02.2009 - KZR 41/07
- BGH, 13.10.2009 - KZR 41/07
- OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - U (Kart) 2/11
- BGH, 09.10.2012 - KZR 40/11
Papierfundstellen
- MMR 2007, 718
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (18)
- OLG Düsseldorf, 15.11.2006 - U (Kart) 1/06
Nichtigkeit der entgeltlichen Überlassung der Teilnehmerdaten von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05
§ 12 Abs. 1 TKG aF ist, auch soweit er sich über das Entgelt für die Überlassung von Teilnehmerdaten verhält, ein Verbotsgesetz i.S.v. § 134 BGB (so auch der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf, Urteile vom 2.5.2007, VI-U (Kart) 31/06, UA 12 und vom 15.11.2006 - VI-U (Kart) 1/06, UA 8).Wie oft vom zugänglich gemachten Datenbestand durch Suchanfragen später Gebrauch gemacht wird, steht mit der Datenbereitstellung und dem dadurch veranlassten Aufwand in keinem Zusammenhang (so auch OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urteil vom 15.11.2006 - VI-U (Kart) 1/06, UA 17).
Sie hat Teilnehmerdaten nicht kostenlos zur Verfügung zu stellen, sondern kann dafür ein kostenorientiertes Entgelt berechnen, das einen angemessenen Ausgleich gewährt (so auch OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urteil vom 15.11.2006 - VI-U (Kart) 1/06, UA 16).
Die unternehmerische Freiheit der Beklagten, die ihr verfügbaren Teilnehmerdaten nach eigenen Vorstellungen, und zwar auch hinsichtlich des Preises, zu verwerten, hat in § 12 Abs. 1 TKG aF eine gesetzliche Regelung gefunden, die durch Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist (so auch OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urteil vom 15.11.2006 - VI-U (Kart) 1/06, UA 16 f.).
Anderenfalls könnte die Vorschrift die ihr zugedachte ordnungspolitische Funktion nicht erfüllen (ebenso: OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urteil vom 15.11.2006 - VI-U (Kart) 1/06, UA 19).
Dadurch wurde lediglich die Beklagte gebunden, nicht aber ist die Klägerin daran gehindert geltend zu machen, ihr gegenüber sei die Beklagte zu einer weitergehenden Herabsetzung der Entgelte verpflichtet (ebenso: OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Urteil vom 15.11.2006 - VI-U (Kart) 1/06, UA 9 f.).
Die ONP-Richtlinie vom 26.2.1998 unterscheidet bei der Entgeltbestimmung nicht danach, ob Teilnehmerdaten für Sprachtelekommunikationsdienstleister oder für Dritte bereitgestellt werden (ebenso OLG Düsseldorf, 1, Kartellsenat, Urteil vom 15.11.2006 - VI- U (Kart) 1/06, UA 12).
- BGH, 11.07.2006 - KZR 29/05
Suchmaschine
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05
In einem anderen Rechtsstreit klagt die Klägerin - auf der Grundlage der Unterwerfungserklärung der Beklagten im Verfahren vor dem Bundeskartellamt - (vereinfachend ausgedrückt) auf teilweise Erstattung aufgrund des NDIS-Vertrages im Jahr 1999 überzahlter Entgelte (Az. 91 O 72/00 LG Köln, VI-U (Kart) 4/02 OLG Düsseldorf, KZR 29/05 BGH).Unabhängig davon ist der Beklagten verwehrt, den Entgeltmaßstab in § 12 Abs. 1 TKG aF dadurch außer Kraft zu setzen, indem sie Teilnehmerdaten - über die Verpflichtung nach dem Gesetz hinaus - ausschließlich in der Form einer an sich urheberrechtlich geschützten Datenbank zugänglich macht (BGH, Urteil vom 11.7.2006 - KZR 29/05, UA 11).
Deshalb ist die Beklagte auch bei einer Benutzung der Suchmaschine NDIS auf eine reine Kostenerstattung beschränkt, m.a.W. hinsichtlich des Entgelts analog § 12 Abs. 1 TKG aF zu behandeln (vgl. BGH, Urteil vom .11.7.2006 - KZR 29/05, UA 11).
Sofern - so der Bundesgerichtshof im Urteil vom 11.7.2006 (KZR 29/05, UA 11) - ein faktischer Zwang, bei der Online-Nutzung zu bleiben, bereits davon ausgeht, dass eine Datenbereitstellung offline wegen nicht zeitnaher Veränderungsdaten unpraktikabel ist, hat dies erst recht in dem Fall zu gelten, in dem ein Offline-Datenbezug um mehrere Millionen DM teurer als der Online-Bezug ist.
Rechtssicherheit ist insoweit erst infolge des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 11.7.2006 (KZR 29/05) eingetreten.
- OLG Düsseldorf, 22.06.2005 - U (Kart) 4/02
Entgelt für Anschluss an eine Auskunftsdatenbank
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05
In einem anderen Rechtsstreit klagt die Klägerin - auf der Grundlage der Unterwerfungserklärung der Beklagten im Verfahren vor dem Bundeskartellamt - (vereinfachend ausgedrückt) auf teilweise Erstattung aufgrund des NDIS-Vertrages im Jahr 1999 überzahlter Entgelte (Az. 91 O 72/00 LG Köln, VI-U (Kart) 4/02 OLG Düsseldorf, KZR 29/05 BGH).Davon hat sie den im anderweiten Rechtsstreit, der zur Zeit noch vor dem OLG Düsseldorf anhängig ist (Az. VI-U (Kart) 4/02), eingeklagten Betrag von 4.251.711,49 EUR abgesetzt.
Einen so weitgehenden Standpunkt hat sie im Prozess VI-U (Kart) 4/02 vor dem 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf nicht eingenommen.
Der Betrag von 4.251.711,49 EUR, der Gegenstand des in zweiter Instanz vor dem 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf anhängigen Rechtsstreits VI-U (Kart) 4/02 ist, ist davon abgezogen.
Die Differenz zu den erbrachten Zahlungen - 44.010.040,96 EUR abzüglich des Betrages von 4.251.711,49 EUR, welcher noch den Gegenstand des Rechtsstreits VI-U (Kart) 4/02) vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf bildet, mithin 39.758.329,47 EUR - macht, so der Vortrag der Klägerin, den ihr entstandenen Schaden aus.
- BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96
Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05
Der einzelne Vorteil muss, sofern er angerechnet werden soll, mit dem einzelnen Nachteil kongruent sein, d.h. ihm seiner Art nach entsprechen (vgl. BGH NJW-RR 2004, 79, 80; NJW 1997, 2378, 2379; 1984, 229, 230; BGHZ 77, 151, 154 ff.).Daran hat der Schädiger keinen Verdienst (vgl. BGH NJW 1997, 2378, 2379).
- BGH, 04.12.1996 - VIII ZR 360/95
Rückabwicklung eines langjährig durchgeführten Getränkelieferungs- und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05
Insofern ist (tatsächlich) zu vermuten, dass Nutzungen im Wert der sonst üblicherweise zu zahlenden Zinsen gezogen worden sind, wenn das Kapital - wie etwa bei dessen Einsatz als Betriebsmittel - in einer Art und Weise verwendet worden ist, die nach der Lebenserfahrung einen bestimmten wirtschaftlichen Vorteil erwarten lässt (BGH NJW 1997, 933, 935).Für den Wert der gezogenen Nutzungen (§ 818 Abs. 2 BGB) ist zu vermuten, dass er mindestens dem marktüblichen Preis für die Überlassung von Fremdkapital entspricht (vgl. BGH NJW 1997, 933, 936).
- EuGH, 25.11.2004 - C-109/03
KPN Telecom
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05
Unterdessen entschied der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Urteil vom 25.11.2004 (Rs. C-109/03) unter anderem, dass nach Maßgabe des einschlägigen Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 98/10/EG vom 26.2.1998 über die Anwendung des offenen Netzzugangs der Universaldienstanbieter für die Überlassung von Teilnehmerdaten (ONP-Richtlinie) nur die Kosten für das tatsächliche Zurverfügungstellen dieser Daten an Dritte in Rechnung gestellt werden können.In diesem Sinn hat auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entschieden (Urteil vom 25.11.2004 - C-109/03, Tz. 37 ff. i.V.m. den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 14.7.2004, Tz. 49 ff.).
- BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06
Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05
Sie beginnt erst mit dem Schluss des Kalenderjahres, in welchem der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit davon Kenntnis hätte erlangen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 23.1.2007 - XI ZR 44/06, UA unter II.3.b); Heß, NJW 2002, 253, 258; Gsell, NJW 2002, 1297, 1298). - BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02
Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05
Der einzelne Vorteil muss, sofern er angerechnet werden soll, mit dem einzelnen Nachteil kongruent sein, d.h. ihm seiner Art nach entsprechen (vgl. BGH NJW-RR 2004, 79, 80; NJW 1997, 2378, 2379; 1984, 229, 230; BGHZ 77, 151, 154 ff.). - BGH, 05.11.2002 - XI ZR 381/01
Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Finanzaffäre Koch
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05
Denn auf bereicherungsrechtliche Ansprüche findet die von der Beklagten angestrebte Vorteilsanrechnung bereits im Ansatz nicht statt (vgl. BGH NJW 2003, 582, 584). - BGH, 06.03.1998 - V ZR 244/96
Herausgabe des durch ersparte Zinszahlungen Erlangten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.05.2007 - 2 U (Kart) 10/05
Die Ersparnis von Fremdkapitalzinsen hat Vermögenswert (vgl. BGH, Urteil vom 6.3.1998 - V ZR 244/96, UA unter II.3.). - BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98
Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung
- BGH, 15.02.2000 - XI ZR 76/99
Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe von Zinsnutzungen
- BGH, 16.05.1980 - V ZR 91/79
Verzug der Verpflichtung zur Löschung einer Auflassungsvormerkung; …
- BGH, 02.07.1996 - KZR 31/95
"Kraft-Wärme-Kopplung"; Bemessung der angemessenen Vergütung für die …
- LG Köln, 31.08.2005 - 91 O 230/04
Telefonauskunft: Millionen-Klage gegen die Telekom
- BGH, 22.09.1983 - III ZR 171/82
Geschäftsräume des Darlehnsvermittlers - Kauffinanzierungsdarlehn - …
- OLG Düsseldorf, 02.05.2007 - U (Kart) 31/06
Bestimmung des angemessenen Entgeltes gemäß § 12 Abs. 2 TKG a. F. für die …
- LG Köln, 12.09.2001 - 91 O 72/00
- OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - 2 U (Kart) 14/05
Begriff der Angemessenheit der Kostenberechnung für die Überlassung von …
Der Senat hat dazu bereits in seinem Urteil vom 16. Mai 2007 (VI-2 U (Kart) 10/05) ausgeführt:.Die ONP-Richtlinie vom 26.02.1998 unterschied bei der Entgeltbestimmung nämlich nicht danach, ob Teilnehmerdaten für Sprachtelekommunikationsdienstleister oder für Dritte bereit gestellt werden (vgl. Urteil des Senats vom 16.05.2006 - VI-2 U (Kart) 10/05, UA 24; Urteile des 1. Kartellsenats des OLG Düsseldorf vom 15.11.2006 - VI-U (Kart) 1/06), UA 10 - 12, und vom 02.05.2007 - VI-U (Kart) 31/06, UA 12/13).
Der Senat hat dazu im Urteil vom 16.05.2007 (VI-2 U (Kart) 10/05; s. auch Urteil des 1. Kartellsenats vom 02.05.2007 - VI-U (Kart) 31/06, UA 18/19) ausgeführt:.
Der Senat hat in seinem Urteil vom 16.05.2007 (VI-2 U (Kart) 10/05) dazu ausgeführt: .
a) Des Weiteren ist die Beklagte der Klägerin, wie der Senat bereits im Urteil vom 16. Mai 2007 (VI-2 U (Kart) 10/05) zu einer vergleichbaren Fallgestaltung ausgeführt hat, wegen einer missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung nach § 33 S. 1, § 19 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 1 GWB (in der Fassung der 6. GWB-Novelle), zu Schadensersatz verpflichtet.
Der Senat hat dazu bereits in seinem Urteil vom 16.05.2007 (VI-2 U (Kart) 10/05) ausgeführt:.
- OLG Düsseldorf, 18.07.2007 - 2 U (Kart) 12/05
Möglichkeit einer wettbewerblichen Behinderung auf Drittmarkt bei Vorliegen des …
Der Senat hat dazu in seinem Urteil vom 16. Mai 2007 (VI-2 U 10/05) ausgeführt:.Der Senat hat dazu bereits in seinem Urteil vom 16. Mai 2007 (VI-2 U (Kart) 10/05) ausgeführt:.
Die dem Gesetz zugrundeliegende ONP-Richtlinie vom 26.02.1998 unterschied bei der Entgeltbestimmung nämlich nicht danach, ob Teilnehmerdaten für Sprachtelekommuniktionsdienstleister oder für Dritte bereit gestellt werden (vgl. Urteil des hiesigen Senats vom 16.05.2006 - VI-2 U (Kart) 10/05, UA 24; Urteile des 1. Kartellsenats des OLG Düsseldorf vom 15.11.2006 - VI-U (Kart) 1/06), UA 10 - 12, und vom 02.05.2007 - VI-U (Kart) 31/06, UA 12/13).
Der Senat hat dazu bereits in seinem Urteil vom 16.05.2007 (VI-2 U (Kart) 10/05; s. auch Urteil des 1. Kartellsenats vom 02.05.2007 - VI-U (Kart) 31/06, UA 18/19) ausgeführt:.
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 16.05.2007 (VI-2 U (Kart) 10/05) dazu ausgeführt:.
Der Senat hat dazu bereits in seinem Urteil vom 16.05.2007 (VI-2 U (Kart) 10/05) ausgeführt:.
- OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 2 U (Kart) 9/05
Zur wettbewerbsrechtlichen Beeinträchtigung auf dem Markt des Betriebs von …
§ 12 TKG a.F. bezweckt, auch soweit er sich über das Entgelt für die Überlassung von Teilnehmerdaten an Dritte verhält (zum Charakter der Vorschrift als Verbotsgesetz und der Nichtigkeit der Entgeltabrede: vgl. Senat, Urt. v. 16.5.2007, VI-2 U (Kart) 10/05, Umdruck S. 13 m.w.N.), eine Marktöffnung und die Entwicklung eines chancengleichen Wettbewerbs auf den angesprochenen Märkten.Nach dem Vorbringen der T...AG in dem parallelen Rechtsstreit VI-2 U (Kart) 10/05 ist ihr unter dem 18. Dezember 1997 eine Lizenz zur Ausübung von Sprachtelefondiensten erteilt worden.
Insoweit kann auf die Ausführungen des Senats im Urteil vom 16. Mai 2007 (VI -2 U (Kart) 10/05, Umdruck Seite 22, 23) verwiesen werden.
Die volle Wirksamkeit der kartellrechtlichen Mißbrauchstatbestände wäre beeinträchtigt, wenn nicht jedermann Ersatz des Schadens verlangen könnte, der ihm durch eine Vereinbarung, die den Wettbewerb beschränkt, entstanden ist (Senatsurt. vom 16. Mai 2007, aaO. S. 28;… für die volle Wirksamkeit des Art. 85 EG, jetzt Art. 82 EGV: vgl. EuGH, Urt. v. 20.9.2001, Rs. C-453/99, Tz. 26 - Courage vs. Crehan;… Urt. v. 13.7.2005, C-259/04 bis C-298/04, EuZW 2006, 529 - Manfredi vs. Llyod Adriatico Assicurazioni SpA, u.a.).
- OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - U (Kart) 2/11
Deutsche Telekom AG zur Zahlung von 41 Millionen verurteilt
Die Berufung der Klägerin gegen das am 31. August 2005 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln wird - soweit über sie nicht bereits durch Urteil des 2. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. Mai 2007, VI-2 U (Kart) 10/05, rechtskräftig entschieden ist - zurückgewiesen.Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 31. August 2005 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln teilweise abgeändert und - unter Berücksichtigung des Urteils des 2. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. Mai 2007, VI-2 U (Kart) 10/05, soweit hierdurch die Klage bereits rechtskräftig abgewiesen worden ist - wie folgt neugefasst:.
- LG Köln, 19.03.2008 - 90 O (Kart) 99/07
Rückzahlung der Entgelte für die Überlassung von Telefonteilnehmerdaten in Höhe …
Eine derartige Verwendung oder eine solche für andere Unternehmenszwecke ist nach der wirtschaftlichen Erfahrung naheliegend (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - VI-2 U (Kart) 10/05 -, aus Juris Rn. 76).Die Ersparnis von Fremdkapitalzinsen hat Vermögenswert (BGH, Urteil vom 06.03.1998 - V ZR 244/96, UA unter II. 3.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - VI-2 U (Kart) 10/05 -, aus Juris Rn. 76).
Deshalb gilt weiterhin die Vermutung, dass die Beklagte aus den Zahlungen der Klägerin Nutzungen im Wert der sonst üblicherweise zu entrichtenden Zinsen gezogen hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - VI-2 U (Kart) 10/05 -, aus Juris Rn. 76).
Rn. 46 b) Für den Wert der gezogenen Nutzungen (§ 818 Abs. 2 BGB) ist zu vermuten, dass er mindestens dem marktüblichen Preis für die Überlassung von Fremdkapital entspricht (BGH NJW 1997, 933, 936; (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - VI-2 U (Kart) 10/05 -, aus Juris Rn. 77).
Infolge dessen fehlt es an der Zumutbarkeit einer Klageerhebung als einer übergreifenden Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (BGH NJW 1999, 2041, 2042; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2007 - VI-2 U (Kart) 10/05 -, aus Juris Rn. 80).
- OLG Düsseldorf, 18.07.2007 - 2 U (Kart) 11/05
Wirksamkeit eines Vertrags der Telekom AG mit einem Telefonauskunftdienst über …
Rn. 57 § 12 TKG a.F. bezweckt, auch soweit er sich über das Entgelt für die Überlassung von Teilnehmerdaten an Dritte verhält (zum Charakter der Vorschrift als Verbotsgesetz und der Nichtigkeit der Entgeltabrede: vgl. Senat, Urt. v. 16.5.2007, VI-2 U (Kart) 10/05, Umdruck S. 13 m.w.N.), eine Marktöffnung und die Entwicklung eines chancengleichen Wettbewerbs auf den betreffenden Märkten.Auf die Ausführungen im Urteil des Senats vom 16.5.2007, VI-2 U (Kart) 10/05, Umdruck S. 17 f., wird verwiesen.
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 2 U 10/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
BauGB § 30; ; BauGB § ... 30 Abs. 2; ; BauGB § 34; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 34 Abs. 2; ; BauNVO § 2 Abs. 5; ; BauNVO § 4; ; StHG § 1; ; StHG § 1 Abs. 1; ; StHG § 2; ; StHG § 4; ; StHG § 4 Abs. 1; ; StHG § 4 Abs. 2 Abs. 1; ; StHG § 4 Satz 2; ; StHG § 5; ; StHG § 5 Abs. 1; ; StHG § 5 Abs. 3; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 12; ; BGB § 209; ; BGB § 209 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 211 a. F.; ; BGB § 254; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 3; ; BGB § 852; ; GG Art. 34; ; ZPO §§ 91 ff.; ; ZPO § 167; ; ZPO § 187 Abs. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 524 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 524 Abs. 3; ; BauO Brb § 54; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 2
- rechtsportal.de
Amtshaftungsanspruch wegen rechtswidrigem Verwaltungsakt - Verjährungsunterbrechung durch verwaltungsgerichtliche Klage
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau einer Remise zu Wohnzwecken; Entstehen von Schäden durch die rechtswidrige Verweigerung einer Baugenehmigung; Hemmung der Verjährung eines Amtshaftungsanspruchs durch die Erhebung von Rechtsbehelfen; Auswirkungen ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 27.12.2004 - 4 O 72/03
- OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 2 U 10/05
- BGH, 25.10.2007 - III ZR 62/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 07.05.1992 - III ZR 95/91
Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch wegen einer sog faktischen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 2 U 10/05
In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof in der bereits zitierten Entscheidung (NVwZ 1992, 1119, 1121) ausgeführt, ein Bauwilliger, der eine ihm günstige Klausel im Vertrag mit dem Verkäufer des Baugrundstücks, wonach der Kaufpreis erst mit bestandskräftiger Erteilung der Baugenehmigung zu belegen sei, noch vor Stellung des Bauantrages zu seinem Nachteil ändere, müsse sich im Falle der verzögerten Erteilung der Baugenehmigung (faktische Bausperre) einen Mitverursachungsanteil nicht anrechnen lassen: die Einzelheiten der Vertragsgestaltung fielen in den Bereich der freien unternehmerischen Entscheidung des Klägers und er habe nicht mit einem amtspflichtwidrigen Verhalten der Beklagten rechnen und sich daher nicht vor dessen Folgen vertraglich absichern müssen. - BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92
Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 2 U 10/05
Im Übrigen bestätigt die angeführte Entscheidung nur den Grundsatz, dass bei einer Nutzungsänderung der Bestandsschutz der bisherigen Nutzung erlischt und das Vorhaben daher grundsätzlich nach denselben Kriterien wie ein Neubauvorhaben zu beurteilen ist (vgl. BVerwG, NVwZ 1994, 1006, 1007). - BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03
Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 2 U 10/05
Bei der Prüfung, ob die im Ergebnis rechtswidrige Anwendung von Rechtsvorschriften auf einer schuldhaften Verletzung von Amtspflichten beruht, ist darauf abzustellen, ob der Amtsträger die Rechtslage auf der Grundlage eines ausreichenden ermittelten Sachverhalts und unter Zuhilfenahme der ihm zur Verfügung stehenden Hilfsmittel sorgfältig und gewissenhaft überprüft hat und sich danach aufgrund vernünftiger Überlegungen eine (vertretbare) Rechtsmeinung bildet (BGH, NJW 2003, 3693, 3696).
- BGH, 11.07.1985 - III ZR 62/84
Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 2 U 10/05
Im Übrigen unterbricht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 95, 238, 246) in den Fällen, in denen das amtspflichtwidrige Verhalten der öffentlichen Hand im Erlass eines (rechtswidrigen) Verwaltungsaktes besteht, die dagegen erhobene Anfechtungsklage, (Fortsetzungs-) Feststellungsklage oder Verpflichtungsklage auch die Verjährung des Amtshaftungsanspruchs. - BGH, 08.01.2004 - III ZR 39/03
Amtshaftung eines Notars; Gebrauch eines Rechtsmittels
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 2 U 10/05
Die Vorschrift greift nicht in dem Zeitraum, bevor die Pflichtverletzung überhaupt begangen ist (BGH NJW-RR 2004, 706, 707), vielmehr kommt insoweit allenfalls die - hier zu verneinende - Berücksichtigung eines anspruchsmindernden Mitverschuldens über § 254 BGB in Betracht. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2004 - 7 A 4529/02
Wann ist Nutzungsänderung genehmigungspflichtig?
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 2 U 10/05
Die von ihr in Bezug genommene Entscheidung des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen (BauR 2004, 1765ff.) betrifft allein die Frage, ob sich die bauordnungsrechtliche Frage der Abstandsflächen im Fall einer beabsichtigten Umnutzung neu stellt. - BGH, 27.01.1994 - III ZR 97/92
Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 2 U 10/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1994, 2544) kann der Ersatz nur solcher Schäden verlangt werden, deren Ausgleich vom Schutzzweck der verletzten Amtspflicht oder der getroffenen ordnungsbehördlichen Maßnahme gedeckt ist. - OLG Braunschweig, 31.10.2002 - 2 U 33/02
Werberundschreiben von Rechtsanwälten; Unzulässige Anwaltswerbung; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 2 U 10/05
In dem Urteil vom 15. Juli 2003 (2 U 33/02) hat der Senat hierzu ausgeführt:. - VGH Baden-Württemberg, 10.03.1993 - 8 S 3004/92
Nutzungsänderung und Vorschriften über das Maß der baulichen Nutzung
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 2 U 10/05
Demgegenüber belegen die von der Klägerin angeführten Entscheidungen (…BVerwG, a.a.O.; VGH Baden-Württenberg, Beschluss vom 10. März 1993, Az.: 8 S 3004/92, dokumentiert bei Juris) die in der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretene Auffassung, dass bei bloßen Nutzungsänderungen eine Neuberwertung des "Einfügens" nicht veranlasst ist, wenn und soweit das Gebäude in seinem Äußeren unverändert bleibt.
- OLG Brandenburg, 26.02.2010 - 2 U 13/08
Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch: Aberkennung der …
Der von der Klägerin unter Verweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1995, 2778) sowie eine Entscheidung des Senats (Urteil vom 13.02.2007, Az.: 2 U 10/05, dokumentiert bei juris) zu Recht in Bezug genommene Grundsatz der "quasi-verjährungsunterbrechenden" Wirkung fachspezifischen Primärrechtsschutzes beruht letztlich auf einer Abwägung der Interessen der Beteiligten und auf Zumutbarkeitserwägungen.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - I-2 U 10/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de
BGB § 839; GG Art. 34; StrWG NW § 9a
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Gemeinde, wenn eine unsachgemäße Pflasterung für einen Fahrradsturz ursächlich geworden ist - Wolters Kluwer
Anspruch eines Bürgers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber einer Gemeinde wegen Verletzung von dieser obliegenden Verkehrssicherungspflichten; Pflicht einer Gemeinde zur Sicherung der Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten, sich aus der Beschaffenheit einer ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92
Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 2 U 10/05
Zwar hat der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (vgl.u.a.BGH VersR 1962, 449 und BGH VersR 1994, 324, 325 = BGH NJW 1994, 945, 946) ausgeführt, dass der Sturz eines Fußgängers in unmittelbarer Nähe bzw. im Bereich einer verkehrswidrigen Gefahrenquelle nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises den Schluss nahelege, dass die Gefahrenquelle Ursache des Sturzes war. - BGH, 17.09.1987 - III ZR 138/86
lose Gehwegplatten - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis bei Sturz in der Nähe des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 2 U 10/05
Nach seinem eigenen Vorbringen ist der Kläger "im üblichen Abstand", was das auch immer heißt, zur Regenrinne gefahren (vgl. Berufungsbegründung vom 8. Februar 2005 Seite 5 - Bl. 88 GA) und hat sich damit nicht in unmittelbarer Nähe dieser vermeintlich verkehrswidrigen Gefahrenquelle befunden (vgl. zum Begriff "in unmittelbarer Nähe einer Gefahrenquelle" auch den Beschluss des BGH vom 17. September 1987 in Sachen III ZR 138/86). - OLG Hamm, 04.05.1993 - 9 U 204/92
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 2 U 10/05
Inhalt der Verkehrssicherungspflicht kann nur sein, was im Interesse des Verkehrs nach objektiven Maßstab billigerweise verlangt werden kann und zumutbar ist (OLG Schleswig, VersR 1989 1989, 627; OLG Hamm, OLGZ 1994, 301, 303). - BGH, 13.02.1962 - VI ZR 81/61
Holzbohlen am Bahnübergang - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis bei Sturz in der Nähe des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 2 U 10/05
Zwar hat der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (vgl.u.a.BGH VersR 1962, 449 und BGH VersR 1994, 324, 325 = BGH NJW 1994, 945, 946) ausgeführt, dass der Sturz eines Fußgängers in unmittelbarer Nähe bzw. im Bereich einer verkehrswidrigen Gefahrenquelle nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises den Schluss nahelege, dass die Gefahrenquelle Ursache des Sturzes war.
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Rechtsprechung
| BSG, 09.01.2007 - B 2 U 10/05 B |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BSG, 15.07.2004 - B 9 V 24/03 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Beweisaufnahme - Sachverständigengutachten - …
Auszug aus BSG, 09.01.2007 - B 2 U 10/05 B
Zu der Frage, in welchem Umfang ein vom Gericht bestellter Sachverständiger bei der Erstellung des Gutachtens auf die Mitarbeit anderer sachkundiger Personen zurückgreifen darf und wie sich Verstöße gegen die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben auf die Verwertbarkeit des Gutachtens auswirken, hat sich zuletzt der 9. Senat des Bundessozialgerichts in zwei Beschlüssen vom 18. September 2003 (…SozR 4-1750 § 407a Nr. 1) und vom 13. Juli 2004 (SozR 4-1750 § 407a Nr. 2) zusammenfassend geäußert.Eine fehlende Information über den Umfang der Mitarbeit des anderen Arztes (Verstoß gegen § 407a Abs. 2 Satz 2 ZPO) führt dann zur Unverwertbarkeit, wenn dadurch dem Beteiligten die Möglichkeit genommen wurde, die Grenzen der erlaubten Mitarbeit zu überprüfen; Voraussetzung ist, dass (1) der Beteiligte objektiv ein berechtigtes Interesse an den Angaben nach § 407a Abs. 2 Satz 2 ZPO hat und (2) das Gericht seinen Antrag, vom Sachverständigen die Informationen nach dieser Vorschrift anzufordern, übergangen hat (dazu im Einzelnen: BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 2 RdNr 7 ff).
- BSG, 18.09.2003 - B 9 VU 2/03 B
Verfahrensmängel bei Sachverständigengutachten
Auszug aus BSG, 09.01.2007 - B 2 U 10/05 B
Zu der Frage, in welchem Umfang ein vom Gericht bestellter Sachverständiger bei der Erstellung des Gutachtens auf die Mitarbeit anderer sachkundiger Personen zurückgreifen darf und wie sich Verstöße gegen die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben auf die Verwertbarkeit des Gutachtens auswirken, hat sich zuletzt der 9. Senat des Bundessozialgerichts in zwei Beschlüssen vom 18. September 2003 (SozR 4-1750 § 407a Nr. 1) und vom 13. Juli 2004 (…SozR 4-1750 § 407a Nr. 2) zusammenfassend geäußert. - BSG, 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R
Erläuterungsbedürftigkeit von Sachverständigengutachten als Verfahrensmangel, …
Auszug aus BSG, 09.01.2007 - B 2 U 10/05 B
Einem auf § 411 Abs. 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) gestützten Antrag, der nicht vorrangig der weiteren Sachaufklärung, sondern der Gewährung rechtlichen Gehörs dient, muss das Gericht nur folgen, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt war und der Beteiligte sachdienliche Fragen angekündigt hatte (…BSG SozR 1750 § 411 Nr. 2; BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1 S 4 f).
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