Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.11.2025 - 2 U 263/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,37140
OLG Stuttgart, 20.11.2025 - 2 U 263/21 (https://dejure.org/2025,37140)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.11.2025 - 2 U 263/21 (https://dejure.org/2025,37140)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. November 2025 - 2 U 263/21 (https://dejure.org/2025,37140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,37140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 287 ZPO, § 33 GWB vom 01.01.1999, § 101 AEUV, § 138 ZPO, § 253 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellschadensersatz; Schadensschätzung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 287
    Schadensersatz wegen Beteiligung am sogenannten Badarmaturen-Kartell; Schätzung einer kartellbedingten Preisüberhöhung; Maß der Weitergabe kartellbedingter Preisaufschläge an nachgelagerte Abnehmer

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kartellschadensersatz; Schadensschätzung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2026, 205
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (98)

  • BGH, 23.09.2020 - KZR 35/19

    LKW-Kartell - Kartellschadensersatz für den Käufer vom sog. LKW-Kartell …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2025 - 2 U 263/21
    Konkurrierend ergibt sich ein Anspruch aus § 823 Absatz 2 BGB i.V.m. Art. 85 EGV, da die darin niedergelegten Verbote von abgestimmten Verhaltensweisen ihrer Natur nach geeignet sind, in den Beziehungen zwischen Einzelnen unmittelbare Wirkungen zu erzeugen und deshalb unmittelbar in deren Person Rechte entstehen zu lassen, die die Gerichte der Mitgliedstaaten zu wahren haben (BGH…, Urteil vom 12. Mai 1998 - KZR 23/96, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 16 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 12 - LKW-Kartell II).

    Rn. 46 Nach diesen Grundsätzen ist Voraussetzung des haftungsbegründenden Tatbestands eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs, dass dem Anspruchsgegner ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten anzulasten ist, das - vermittelt durch den Abschluss von Umsatzgeschäften oder in anderer Weise - geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers unmittelbar oder mittelbar zu begründen (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 31 - LKW-Kartell I).

    Rn. 48 Für die Feststellung der hiernach maßgeblichen Voraussetzungen gilt der Beweismaßstab des § 286 ZPO (BGH…, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 25 - Schienenkartell IV; BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 31 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 21 - LKW-Kartell II; BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, juris Rn. 16 f.; BGH…, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18, juris Rn. 14 f.).

    Rn. 89 Bei der Gesamtwürdigung ist zu berücksichtigen, dass zugunsten des Abnehmers eines an einer Kartellabsprache beteiligten Unternehmens eine auf der hohen Wahrscheinlichkeit eines solchen Geschehens beruhende tatsächliche Vermutung - im Sinne eines Erfahrungssatzes - dafür streiten kann, dass die im Rahmen des Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten (BGH…, Urteil vom 8. April 2025 - KZR 71/23, juris Rn. 32 - LKW-Kartell VI; BGH…, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 40 - Schienenkartell II; BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 39 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 12. Juni 2018 - KZR 56/16, juris Rn. 35 - Grauzementkartell II).

    Treffen Unternehmen trotz der damit einhergehenden erheblichen Risiken solche Absprachen, streitet eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die im Rahmen eines Kartells erzielten Preise im Schnitt über denen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache bildeten (BGH…, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, juris Rn. 55 - Schienenkartell I; BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 40 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 26 - LKW-Kartell II).

    Für die Beurteilung, in welchem Maß das Verhalten seiner Art nach geeignet ist, den Wettbewerb zu beschränken und dadurch einen Preiseffekt hervorzurufen, kann auf die Einschätzung der Wettbewerbsbehörden zurückgegriffen werden (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 18 - LKW-Kartell I).

    Selbst erhebliche Marktanteilsverschiebungen stehen der Annahme eines Preiseffektes jedoch nicht entgegen (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 92 - LKW-Kartell I).

    In die Würdigung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein kartellbedingter Preisüberhöhungsschaden entstanden ist, sind sämtliche Umstände einzubeziehen, die festgestellt sind oder für die diejenige Partei, die sich auf einen ihr günstigen Umstand mit indizieller Bedeutung für oder gegen einen Preiseffekt des Kartells beruft, Beweis angeboten hat (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 56 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 36 - Schienenkartell II; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 64 - LKW-Kartell II; in praktischer Anwendung: BGH…, Urteil vom 5. Dezember 2023 - KZR 46/21, juris Rn. 37 - LKW-Kartell III).

    Rn. 329 Der Vortrag muss auf die allgemeinen Marktverhältnisse auf den relevanten Absatzmärkten eingehen, insbesondere auf die Nachfrageelastizität, die Preisentwicklung und die Produkteigenschaften (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 97 - LKW-Kartell I).

    Rn. 332 Die Bindungs- oder Feststellungswirkung erstreckt sich auf alle Feststellungen tatsächlicher und rechtlicher Natur, mit denen die Wettbewerbsbehörde einen Verstoß gegen das materielle Wettbewerbsrecht begründet (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 24 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 18 - LKW-Kartell II).

    Rn. 379 Wegen dieses Austausches können auch die Feststellungen der Europäischen Kommission aus Arbeitsgruppen herangezogen werden, an denen die Beklagte nicht unmittelbar beteiligt war, um die Wirkungsweise des Kartells zu verstehen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 89 - LKW-Kartell I).

    Rn. 509 Die aus den einzelnen Erwerbsvorgängen abgeleiteten Schäden bilden materiell-rechtlich jeweils selbstständige Ansprüche, die jedenfalls mit dem Vollzug der Kaufverträge zu kartellbedingt erhöhten Preisen entstanden sind (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 73 - LKW-Kartell I).

    Für die bis zum 31. Dezember 2001 vollzogenen Kaufverträge galt nach dem damals geltenden Schuldrecht gemäß § 852 Absatz 1 i.V.m. § 198 BGB a.F. eine dreijährige Verjährungsfrist, die jedoch erst zu dem Zeitpunkt in Lauf gesetzt wurde, in welchem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangte (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 75 - LKW-Kartell I).

    Dabei setzt die Verjährungshemmung bereits mit der Vornahme von gegen bestimmte Unternehmen gerichteten Ermittlungsmaßnahmen ein (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 80 - LKW-Kartell I), so wie hier die Durchsuchungsmaßnahmen.

  • BGH, 11.12.2018 - KZR 26/17

    Quoten- und Kundenschutzkartell: Anscheinsbeweis hinsichtlich des Eintritts eines …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2025 - 2 U 263/21
    Rn. 37 Für den Schadensersatzanspruch ist das im Belieferungszeitraum geltende Recht maßgeblich (BGH…, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 13 - ORWI; BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, juris Rn. 44 - Schienenkartell I).

    Treffen Unternehmen trotz der damit einhergehenden erheblichen Risiken solche Absprachen, streitet eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die im Rahmen eines Kartells erzielten Preise im Schnitt über denen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache bildeten (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, juris Rn. 55 - Schienenkartell I; BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 40 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 26 - LKW-Kartell II).

    Zu einem Anscheinsbeweis führt dieser Erfahrungssatz jedoch nicht (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, juris Rn. 57 - Schienenkartell I).

    Hierzu zählen insbesondere Mengenabsprachen, Kunden- oder Gebietszuweisungen, Quotenregelungen sowie die Aufteilung von Märkten (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, juris Rn. 55 - Schienenkartell I; BGH…, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KRB 2/05, juris Rn. 20 - Transportbeton;… Oxera, a.a.O., S. 15;… eingehend Harrington, a.a.O., S. 25 bis 42).

    Rn. 171 Eine längere Bestandsdauer legt zudem nahe, dass die Beteiligten die Absprache als wirksam und preiseffektiv einschätzen, da andernfalls ein Fortbestand der Koordination ökonomisch wenig sinnvoll wäre (hierauf die tatsächliche Vermutung eines Preisaufschlags stützend: BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, juris Rn. 55 - Schienenkartell I).

    Dieses Risiko kann mit der Teilnehmerzahl steigen (Anzahl der beteiligten Unternehmen als beeinflussender Faktor anerkannt von BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, juris Rn. 57 - Schienenkartell I).

    Rn. 195 Das von den beteiligten Unternehmen gemeinschaftlich verfolgte Ziel, als auskömmlich angesehene Preise zu erzielen, kann regelmäßig umso eher erreicht werden, je konsequenter die Absprachen umgesetzt werden und je höher die Kartelldisziplin ist (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, juris Rn. 57 - Schienenkartell I).

    Rn. 197 Es darf nicht aus dem Blick geraten, dass die Absprachen von Unternehmen getroffen werden, die grundsätzlich eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen und nicht durchweg bereit sein müssen, sich der Kartelldisziplin zu fügen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, juris Rn. 57 - Schienenkartell I).

    Für die Effektivität von Kartellen ist der Erhalt solcher Informationen von entscheidender Bedeutung (Informationsaustausch als beeinflussender Faktor anerkannt von BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, juris Rn. 57 - Schienenkartell I).

    Ein zentraler Indikator hierfür ist die Marktabdeckung des Kartells (BGH…, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - KRB 58/16, juris Rn. 65 - Flüssiggas II; BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, juris Rn. 57 - Schienenkartell I).

    Rn. 219 Die Zahl und Größe der Marktteilnehmer ist daher ein wesentliches Kriterium bei der Bewertung des Preiseffekts (als relevanter Faktor anerkannt von BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, juris Rn. 57 - Schienenkartell I).

    Rn. 223 Eng verbunden mit den Marktverhältnissen ist die Frage, inwieweit die Marktgegenseite der Preisgestaltung ausweichen konnte, also ob sie ihren Bedarf anderweitig decken oder sonstige Gegenmaßnahmen ergreifen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, juris Rn. 57 - Schienenkartell I).

    Rn. 266 Gerade bei Kartellabsprachen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und ein großes Gebiet abdecken, ist damit zu rechnen, dass ihre Intensität zeitlich und räumlich variiert (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, juris Rn. 64 - Schienenkartell I).

  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2025 - 2 U 263/21
    Rn. 37 Für den Schadensersatzanspruch ist das im Belieferungszeitraum geltende Recht maßgeblich (BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 13 - ORWI; BGH…, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, juris Rn. 44 - Schienenkartell I).

    Die praktische Wirksamkeit des gemeinschaftsrechtlichen Kartellverbotes erfordert, dass jedermann Ersatz des Schadens verlangen kann, der ihm durch einen Vertrag, der den Wettbewerb beschränkt oder verfälscht, oder durch ein entsprechendes Verhalten entstanden ist (BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 15 - ORWI; EuGH…, Urteil vom 20. September 2001 - C-453/99, Rn. 26 - Courage; EuGH…, Urteil vom 13. Juli 2006 - C-295/04 bis C-298/04, Rn. 60 - Manfredi; EuGH…, Urteil vom 05. Juni 2014 - C-557/12, Rn. 22 - Kone; EuGH…, Urteil vom 14. März 2019 - C-724/17, Rn. 26 - Skanska; EuGH…, Urteil vom 12. Dezember 2019 - C-435/18, Rn. 27 - Otis).

    Der Kreis der durch das Kartellverbot des Artikel 101 Absatz 1 AEUV geschützten Personen ist nicht auf solche Abnehmer beschränkt, gegen die sich die Kartellabsprache gezielt richtet (BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 16 f. - ORWI; BGH…, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 24 - Schienenkartell II).

    Rn. 166 Der Dauer der Zuwiderhandlung misst die Rechtsprechung ein erhebliches Gewicht bei (vgl. BGH…, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 49 - Schienenkartell II; BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 47 - ORWI; BGH…, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KRB 2/05, juris Rn. 21 - Transportbeton).

    Rn. 272 Für die Bestimmung des Weitergabeeffekts ist zu unterscheiden, ob Preiserhöhungen auf der nachgelagerten Marktstufe ihre Ursache in der Kartellabsprache haben oder auf davon unabhängigen Gegebenheiten des Anschlussmarktes beruhen, etwa auf besonderen kaufmännischen Leistungen oder einer eigenständigen Preispolitik des weiterliefernden Abnehmers (BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 46 - ORWI).

    Rn. 273 Zu den maßgeblichen Umständen der Marktverhältnisse gehören die Preiselastizität von Angebot und Nachfrage, die Dauer des Verstoßes sowie die Intensität des Wettbewerbs auf dieser Stufe (BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 47 - ORWI).

    Die Vorschrift beruht auf den allgemeinen Grundsätzen der Vorteilsausgleichung (…Bornkamm/Tolkmitt in Bunte, a.a.O., § 33c GWB Rn. 78), die auch für ältere Sachverhalte - wie den vorliegenden - maßgeblich sind (BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 56 - ORWI).

    Rn. 326 Ist eine Vorteilsausgleichung aus Rechtsgründen durchzuführen, trägt der Schädiger die Darlegungs- und Beweislast für die Vorteile des Geschädigten, die dessen Schaden mindern (BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 64 - ORWI, vgl. auch Artikel 13 Satz 2 Schadensersatzrichtlinie).

    Rn. 328 Hat der Anspruchsteller die bezogenen Waren weiterverarbeitet oder zur Erbringung einer Dienstleistung eingesetzt, genügt nicht allein die Feststellung, dass die Preise auf dem Anschlussmarkt gestiegen sind (BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 46 - ORWI).

    Soweit sich Preiserhöhungen auf den eigenen Wertschöpfungsanteil des Weiterverkäufers beziehen, können sie nicht als kartellbedingt angesehen werden (BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 69 - ORWI).

    Rn. 485 Von diesem Betrag ist im Rahmen der Schätzung kein Sicherheitsabschlag im Hinblick auf die Behauptung der Beklagten vorzunehmen, auf die berechneten Preise seien zusätzliche Konditionen gewährt worden (zur Zulässigkeit von Zu- und Abschlägen vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 83 - ORWI).

    Mangels einer entsprechenden Übergangsvorschrift ist § 33 GWB 2005 nicht auf Ansprüche anwendbar, die vor der Gesetzesänderung entstanden sind (BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 13 - ORWI).

  • BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17

    Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2025 - 2 U 263/21
    Allerdings sind die Vorgaben des Unionsrechts zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 23 - Schienenkartell II).

    Der Kreis der durch das Kartellverbot des Artikel 101 Absatz 1 AEUV geschützten Personen ist nicht auf solche Abnehmer beschränkt, gegen die sich die Kartellabsprache gezielt richtet (BGH…, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 16 f. - ORWI; BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 24 - Schienenkartell II).

    Preise und Preisniveau unter nicht manipulierten Marktbedingungen sind hingegen notwendigerweise hypothetisch (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 34 - Schienenkartell II).

    Weil es bei der Behandlung von Anträgen zum Beweis von Indizien freier gestellt ist als bei sonstigen Beweisanträgen, darf und muss es bei einem Indizienbeweis vor der Beweiserhebung prüfen, ob die vorgetragenen Indizien - ihre Richtigkeit unterstellt - es von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugten (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 36, 47 - Schienenkartell II; BGH…, Urteil vom 29. November 2022 - KZR 42/20, juris Rn. 41 - Schlecker).

    Auch der Sachverständige kann die Frage nur aufgrund einer Bewertung der gegebenen Anknüpfungstatsachen und einem darauf beruhenden Schluss von den vorliegenden Indizien auf die unter Beweis gestellte Haupttatsache beantworten (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 36 f. - Schienenkartell II).

    Rn. 89 Bei der Gesamtwürdigung ist zu berücksichtigen, dass zugunsten des Abnehmers eines an einer Kartellabsprache beteiligten Unternehmens eine auf der hohen Wahrscheinlichkeit eines solchen Geschehens beruhende tatsächliche Vermutung - im Sinne eines Erfahrungssatzes - dafür streiten kann, dass die im Rahmen des Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten (BGH…, Urteil vom 8. April 2025 - KZR 71/23, juris Rn. 32 - LKW-Kartell VI; BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 40 - Schienenkartell II; BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 39 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 12. Juni 2018 - KZR 56/16, juris Rn. 35 - Grauzementkartell II).

    Dem Erfahrungssatz kommt kein abstrakt quantifizierbarer Einfluss auf das Ergebnis der Würdigung aller Umstände des Einzelfalles zu (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 41 - Schienenkartell II).

    Daraus ergibt sich, dass ein Sachverständigengutachten weder die richterliche Gesamtwürdigung ersetzen kann, noch die Vorlage eines solchen Gutachtens durch eine der Parteien diese Würdigung in der einen oder anderen Richtung präjudiziert (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 48 - Schienenkartell II).

    Rn. 166 Der Dauer der Zuwiderhandlung misst die Rechtsprechung ein erhebliches Gewicht bei (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 49 - Schienenkartell II; BGH…, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 47 - ORWI; BGH…, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KRB 2/05, juris Rn. 21 - Transportbeton).

    In die Würdigung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein kartellbedingter Preisüberhöhungsschaden entstanden ist, sind sämtliche Umstände einzubeziehen, die festgestellt sind oder für die diejenige Partei, die sich auf einen ihr günstigen Umstand mit indizieller Bedeutung für oder gegen einen Preiseffekt des Kartells beruft, Beweis angeboten hat (BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 56 - LKW-Kartell I; BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 36 - Schienenkartell II; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 64 - LKW-Kartell II; in praktischer Anwendung: BGH…, Urteil vom 5. Dezember 2023 - KZR 46/21, juris Rn. 37 - LKW-Kartell III).

    Vorgelegte Parteigutachten haben weder in die eine noch in die andere Richtung eine präjudizierende Wirkung (BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 48 - Schienenkartell II).

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 19/20

    LKW-Kartell II - Kartellschadensersatz für Endkunden im LKW-Kartell: Erzielung …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2025 - 2 U 263/21
    Konkurrierend ergibt sich ein Anspruch aus § 823 Absatz 2 BGB i.V.m. Art. 85 EGV, da die darin niedergelegten Verbote von abgestimmten Verhaltensweisen ihrer Natur nach geeignet sind, in den Beziehungen zwischen Einzelnen unmittelbare Wirkungen zu erzeugen und deshalb unmittelbar in deren Person Rechte entstehen zu lassen, die die Gerichte der Mitgliedstaaten zu wahren haben (BGH…, Urteil vom 12. Mai 1998 - KZR 23/96, juris Rn. 16; BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 16 - LKW-Kartell I; BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 12 - LKW-Kartell II).

    Rn. 48 Für die Feststellung der hiernach maßgeblichen Voraussetzungen gilt der Beweismaßstab des § 286 ZPO (BGH…, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 25 - Schienenkartell IV; BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 31 - LKW-Kartell I; BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 21 - LKW-Kartell II; BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, juris Rn. 16 f.; BGH…, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18, juris Rn. 14 f.).

    Treffen Unternehmen trotz der damit einhergehenden erheblichen Risiken solche Absprachen, streitet eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die im Rahmen eines Kartells erzielten Preise im Schnitt über denen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache bildeten (BGH…, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, juris Rn. 55 - Schienenkartell I; BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 40 - LKW-Kartell I; BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 26 - LKW-Kartell II).

    Die Abstimmung von Listenpreiserhöhungen führt daher regelmäßig zu einem überhöhten Marktpreis (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 30 bis 45 - LKW-Kartell II).

    In die Würdigung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein kartellbedingter Preisüberhöhungsschaden entstanden ist, sind sämtliche Umstände einzubeziehen, die festgestellt sind oder für die diejenige Partei, die sich auf einen ihr günstigen Umstand mit indizieller Bedeutung für oder gegen einen Preiseffekt des Kartells beruft, Beweis angeboten hat (BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 56 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 36 - Schienenkartell II; BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 64 - LKW-Kartell II; in praktischer Anwendung: BGH…, Urteil vom 5. Dezember 2023 - KZR 46/21, juris Rn. 37 - LKW-Kartell III).

    Je geringer deren Anreiz zur Rechtsverfolgung ist, desto näher liegt aus Wertungsgründen ein Ausschluss der Vorteilsausgleichung (BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 100 - LKW-Kartell II; BGH…, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 62 - Schienenkartell IV).

    Rn. 332 Die Bindungs- oder Feststellungswirkung erstreckt sich auf alle Feststellungen tatsächlicher und rechtlicher Natur, mit denen die Wettbewerbsbehörde einen Verstoß gegen das materielle Wettbewerbsrecht begründet (BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 24 - LKW-Kartell I; BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 18 - LKW-Kartell II).

    Rn. 333 Nicht bindende Feststellungen können zur Grundlage der Entscheidung im Schadensersatzprozess gemacht werden, solange diese von den Beklagten nicht oder nicht hinreichend bestritten worden sind (BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 59 - LKW-Kartell II).

    Auch wenn einer Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse der Europäischen Kommission kein Suspensiveffekt zukommt, beginnt die sechsmonatige Frist nicht mit der Bekanntgabe des Bußgeldbeschlusses, sondern erst nach Ablauf der Frist für die Erhebung der Nichtigkeitsklage (BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 79 - LKW-Kartell II; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 20/20, juris Rn. 78).

  • BGH, 09.07.2024 - KZR 98/20

    Anforderungen an Darlegung zu kartellbedingtem Preishöhenschadens - LKW-Kartell …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2025 - 2 U 263/21
    Der gemäß § 251 Absatz 1 BGB zu leistende Schadensersatz bestimmt sich aus der Differenz zwischen dem tatsächlich bezahlten Preis und dem fiktiven Wettbewerbspreis, der sich ohne die Zuwiderhandlung gebildet hätte (BGH, Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20, juris Rn. 18 - LKW-Kartell IV).

    Rn. 88 Zu würdigen sind alle Indizien, die geeignet sind, auf die Höhe des Schadens zu schließen, insbesondere aus den im Bußgeldbeschluss festgestellten Umständen (BGH, Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20, juris Rn. 21 - LKW-Kartell IV).

    Rn. 91 Die tatsächliche Vermutung gewinnt an Gewicht, je länger und nachhaltiger ein Kartell praktiziert wurde und je höher daher die Wahrscheinlichkeit ist, dass es Auswirkungen auf das Preisniveau gehabt hat, das sich infolge der Ausschaltung oder zumindest starken Dämpfung des Wettbewerbs eingestellt hat (BGH…, Urteil vom 3. Dezember 2019 - KZR 25/17, juris Rn. 55; BGH, Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20, juris Rn. 11 - LKW-Kartell IV).

    Die Ergebnisse bleiben aufgrund der methodischen Unsicherheiten häufig umstritten und können allenfalls als Indiz für kartellbedingte Preisänderungen gewertet werden (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20, juris Rn. 18 - Lkw-Kartell IV; BGH…, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18, juris Rn. 34 - Schienenkartell VI; zu entsprechenden Hinweisen in der britischen Rechtsprechung: Tolkmitt, ZWeR 2023, 309 [321, 324]).

    Rn. 103 Ist das Gericht von der Entstehung eines Schadens überzeugt, kann es regelmäßig aus den Tatsachen, die für das Bestehen eines erheblichen Schadens sprechen, zugleich eine hinreichende Grundlage für die Schätzung seiner Höhe gewinnen (BGH, Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20, juris Rn. 15 - LKW-Kartell IV).

    Diese Studie kann zur Schadensschätzung herangezogen werden (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20, juris Rn. 25 - LKW-Kartell IV).

    Rn. 257 Für den Kartellschadensersatzprozess folgt daraus, dass an die Darlegung konkreter Anhaltspunkte für die Feststellung eines aus einer wettbewerbswidrigen Absprache resultierenden Schadens keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen (BGH, Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20, juris Rn. 17 - LKW-Kartell IV).

    Zwar unterliegt die Schadensschätzung nur eingeschränkter Nachprüfung durch das Revisionsgericht am Maßstab des § 287 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20, juris Rn. 13 - LKW-Kartell IV).

  • BGH, 29.11.2022 - KZR 42/20

    Schaden für Schlecker durch Drogeriekartell?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2025 - 2 U 263/21
    Der Effektivitätsgrundsatz verlangt, dass die nationalen Rechtsvorschriften, die die Beweiswürdigung und das Beweismaß regeln, die Durchsetzung der Wettbewerbsregeln der Union nicht unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (BGH, Urteil vom 29. November 2022 - KZR 42/20, juris Rn. 59).

    Weil es bei der Behandlung von Anträgen zum Beweis von Indizien freier gestellt ist als bei sonstigen Beweisanträgen, darf und muss es bei einem Indizienbeweis vor der Beweiserhebung prüfen, ob die vorgetragenen Indizien - ihre Richtigkeit unterstellt - es von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugten (BGH…, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 36, 47 - Schienenkartell II; BGH, Urteil vom 29. November 2022 - KZR 42/20, juris Rn. 41 - Schlecker).

    Nach ökonomischem Erfahrungswissen berücksichtigt ein Unternehmen Kenntnisse über beabsichtigtes oder erwogenes Marktverhalten eines Wettbewerbers in der Regel bei der Bestimmung des eigenen Marktverhaltens (eingehend BGH, Urteil vom 29. November 2022 - KZR 42/20, juris Rn. 46 ff. - Schlecker; vgl. auch BGH…, Urteil vom 12. April 2016 - KZR 31/14, juris Rn. 51 - Gemeinschaftsprogramme; BGH…, Beschluss vom 13. Juli 2020 - KRB 99/19, juris Rn. 40 - Bierkartell).

    Umkehrschlüsse sind jedoch nicht zwingend, da Häufigkeit und Dauer einzelner Absprachen stets von den Umständen des Einzelfalls abhängen (vgl. zum Informationsaustausch: BGH, Urteil vom 29. November 2022 - KZR 42/20, juris Rn. 62 - Schlecker).

    In persönlicher Hinsicht beschränkt sich die Bindungswirkung für jeden Beklagten auf den gegen ihn ergangenen Bußgeldbeschluss, wenn er selbst oder ein Konzernunternehmen an dem Verfahren der anderen Kartellanten nicht beteiligt war (BGH, Urteil vom 29. November 2022 - KZR 42/20, juris Rn. 26 - Schlecker; EuGH…, Urteil vom 6. Oktober 2021 - C-882/19, Rn. 55; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 9. April 2014 - VI-U (Kart) 10/12, juris Rn. 36).

    Darüber hinausgehende Beschreibungen und Erwägungen erfasst die Bindungswirkung hingegen nicht, und auch Fragen der Schadenskausalität sowie der Schadenshöhe nehmen nicht an ihr teil, sondern unterliegen der freien Beweiswürdigung des Gerichts (EuGH…, Urteil vom 6. November 2012 - C-199/11, Rn. 65; BGH, Urteil vom 29. November 2022 - KZR 42/20, juris Rn. 32 ff. - Schlecker).

  • BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18

    BGH billigt Pauschalierungsklausel für Schäden durch Kartellabsprachen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2025 - 2 U 263/21
    Rn. 48 Für die Feststellung der hiernach maßgeblichen Voraussetzungen gilt der Beweismaßstab des § 286 ZPO (BGH…, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 25 - Schienenkartell IV; BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 31 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 21 - LKW-Kartell II; BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, juris Rn. 16 f.; BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18, juris Rn. 14 f.).

    Die Ergebnisse bleiben aufgrund der methodischen Unsicherheiten häufig umstritten und können allenfalls als Indiz für kartellbedingte Preisänderungen gewertet werden (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20, juris Rn. 18 - Lkw-Kartell IV; BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18, juris Rn. 34 - Schienenkartell VI; zu entsprechenden Hinweisen in der britischen Rechtsprechung: Tolkmitt, ZWeR 2023, 309 [321, 324]).

    Diese Unsicherheit darf jedoch nicht zulasten der Geschädigten gehen, denn die Erschwernisse bei der Ermittlung des hypothetischen Wettbewerbspreises beruhen auf der kartellwidrigen Absprache selbst (BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18, juris Rn. 41 - Schienenkartell VI).

    Trotz methodischer Unterschiede zwischen den Untersuchungen lassen sich die Ergebnisse kritisch würdigen und in den Schätzansatz einbeziehen (BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18, juris Rn. 38 - Schienenkartell VI).

    Der Bundesgerichtshof hat einen Wert von bis zu fünfzehn Prozent des Kaufpreises als ökonomisch fundiert bewertet und für die Zwecke einer Schadenspauschalierung gebilligt (BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18, juris Rn. 44 f. - Schienenkartell VI).

  • BGH, 23.09.2020 - KZR 4/19

    Schienenkartell V - Kartellschadensersatz für ein Unternehmen des öffentlichen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2025 - 2 U 263/21
    Rn. 48 Für die Feststellung der hiernach maßgeblichen Voraussetzungen gilt der Beweismaßstab des § 286 ZPO (BGH…, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 25 - Schienenkartell IV; BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 31 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 21 - LKW-Kartell II; BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, juris Rn. 16 f.; BGH…, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18, juris Rn. 14 f.).

    Jeder Erwerbsvorgang ist als eigener Streitgegenstand zu betrachten (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, juris Rn. 70 - Schienenkartell V) und zu jedem ist der Vortrag hinreichend konkret, weil er die maßgeblichen Umstände des jeweiligen Kaufs (Vertragsparteien, Zeitpunkt, Kaufgegenstand, bezahlter Preis) umfasst.

    Es ist sicherzustellen, dass der Kartellbeteiligte für sämtliche durch den Verstoß verursachte Schäden einsteht und nicht die Früchte seines rechtswidrigen Handelns behält (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, juris Rn. 50 - Schienenkartell V).

    Maßgeblich ist, ob und aus welchen Gründen eine Inanspruchnahme durch mittelbare Abnehmer zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, juris Rn. 51 - Schienenkartell V).

    In einem solchen Fall muss der Kartellbeteiligte greifbare Anhaltspunkte vorbringen, die für eine Weitergabe des kartellbedingten Schadens sprechen, wobei der erforderliche Detaillierungsgrad des Vorbringens den Umständen des Einzelfalles, insbesondere der Komplexität der ökonomischen Zusammenhänge, Rechnung zu tragen hat (BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, juris Rn. 38 - Schienenkartell V).

  • BGH, 19.05.2020 - KZR 8/18

    Schienenkartell IV - Anspruch auf Ersatz eines kartellbedingten Schadens - …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2025 - 2 U 263/21
    Rn. 48 Für die Feststellung der hiernach maßgeblichen Voraussetzungen gilt der Beweismaßstab des § 286 ZPO (BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 25 - Schienenkartell IV; BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 31 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 21 - LKW-Kartell II; BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, juris Rn. 16 f.; BGH…, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18, juris Rn. 14 f.).

    Für die Überzeugungsbildung genügt eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden entstanden ist (BGH…, Urteil vom 12. Juli 2016 - KZR 25/14, juris Rn. 41 - Lottoblock II; BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 40 - Schienenkartell IV).

    Begünstigt wird ein Preisschirmeffekt zudem durch eine geringe Angebotselastizität der Kartellaußenseiter, eine geringe Wettbewerbsintensität zwischen den Kartellaußenseitern und einen geringen Wettbewerbsdruck durch die Nachfrageseite (BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 39 - Schienenkartell IV).

    Je geringer deren Anreiz zur Rechtsverfolgung ist, desto näher liegt aus Wertungsgründen ein Ausschluss der Vorteilsausgleichung (BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 100 - LKW-Kartell II; BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 62 - Schienenkartell IV).

    Zu einzelnen Teilaspekten kann dem Kläger eine sekundäre Darlegungslast obliegen (BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, juris Rn. 53 - Schienenkartell IV; vgl. auch Randziffer 379).

  • BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16

    Flüssiggas I - Kartellbußgeldsache: Ermittlung des kartellbedingten Mehrerlöses …

  • BGH, 08.04.2025 - KZR 71/23

    LKW-Kartell VI

  • BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen

  • BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

  • BGH, 01.10.2024 - KZR 60/23

    LKW-Kartell V - Schadensersatzklage der Geschädigten aus einem Europäischen …

  • EuGH, 22.06.2022 - C-267/20

    The Court specifies the temporal scope of the rules governing the limitation …

  • BGH, 28.06.2005 - KRB 2/05

    Verjährungsunterbrechung gegenüber Organen (Wirkung für verjährte Handlungen …

  • BGH, 09.10.2018 - KRB 58/16

    Kartellbußgeldsache: Tatbeendigung als Voraussetzung für den Beginn der …

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 20/20

    Kartellrechtlicher Schadensersatzanspruch: Schadensersatz wegen Erwerbs eines …

  • BGH, 10.02.2021 - KZR 94/18

    Zahlung von Schadensersatz als Anspruch eines Verkehrsunternehmens wegen …

  • BGH, 05.12.2023 - KZR 46/21

    LKW-Kartell III - Zum Kartellschadensersatz für geleaste Lastkraftwagen

  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 146/07

    Abstellen auf den Kenntnisstand des gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafters …

  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 322/20

    Zahlungsanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs auf Schadensersatz wegen …

  • EuG, 16.09.2013 - T-375/10

    Hansa Metallwerke u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer, …

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem …

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der …

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende …

  • BGH, 08.03.2021 - VI ZR 505/19

    Dieselskandal: Audi muss sich VW-Wissen nicht zurechnen lassen

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 277/06

    Getrennt erfolgte Abmahnungen wegen Verletzung des Allgemeinen …

  • BGH, 05.02.2015 - IX ZR 167/13

    Steuerberaterhaftung: Kompensation steuerlicher Nachteile des fehlerhaft …

  • BGH, 07.02.2013 - VII ZB 2/12

    Auslegung eines Zahlungstitels durch den Gerichtsvollzieher: Zinsausspruch "8 % …

  • BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20

    Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der …

  • OLG Stuttgart, 16.02.2023 - 2 U 226/21

    Pkw-Unfallregulierung: Auswirkungen eines wahrheitswidrigen Prozessverhaltens; …

  • BGH, 27.10.2022 - IX ZR 145/21

    Verwertungsrecht eines Insolvenzverwalters bezüglich sonstiger Rechte

  • BGH, 27.09.2011 - II ZR 221/09

    Revision: Beschränkung der Zulassung auf die Höhe des Anspruchs

  • BGH, 08.08.2022 - KZR 111/18

    VBL-Gegenwert III - Kartellrechtsverstoß: Rechtsfolgen der rückwirkenden …

  • BGH, 02.04.2025 - XII ZR 15/23

    Berechnung des Schadensersatzanspruchs eines Eisenbahnverkehrsunternehmens gegen …

  • BGH, 02.11.2021 - VI ZR 731/20

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtwagens gegen den Hersteller …

  • OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 W 7/20

    Gegenstandswert bei Schadensersatzklagen - Streitwertfestsetzung in …

  • EuGH, 26.01.2017 - C-611/13

    Hansa Metallwerke u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …

  • OLG Koblenz, 20.01.2004 - 12 W 35/04

    Bemessung der Beschwer und Festsetzung des Gebührenstreitwerts bei der …

  • BGH, 15.10.2019 - VI ZR 377/18

    Behauptung der fehlenden Kenntnis eines Geschädigten eines Verkehrsunfalles von …

  • BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08

    Haftung des Rechtsanwalts: Substanziierung des Bestreitens eines Schadens aus den …

  • BGH, 13.07.2021 - VI ZR 128/20

    Weitere Entscheidung zum Daimler-Thermofenster

  • OLG Stuttgart, 04.04.2019 - 2 U 101/18

    LKW-Kartell - LKW-Kartellrechtsverfahren: Darlegungs- und Beweislast des …

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 204/15

    Grauzementkartell - Kartellschadensersatz: Zulässigkeit der Feststellungsklage; …

  • EuGH, 06.10.2021 - C-882/19

    Das Opfer einer von einer Muttergesellschaft begangenen Zuwiderhandlung gegen das …

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter …

  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

  • BGH, 31.05.2017 - VIII ZR 181/16

    Mieterhöhungsverfahren: Einfaches Bestreiten der vom Vermieter vorgetragenen …

  • BGH, 08.05.2018 - VI ZR 295/17

    Schadensersatz bei Beschädigung eines Stromkabels: Anspruch des Netzbetreibers …

  • EuGH, 14.03.2019 - C-724/17

    Skanska - Kartellschadensersatz kann auch gegen Nachfolgesellschaft bestehen

  • BGH, 25.07.2005 - II ZR 199/03

    Vergütung des Liquidators einer GmbH

  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe …

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …

  • BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19

    Bierkartell - Kartellrechtsverstoß: Zweigliedrigkeit des Abgestimmten Verhaltens; …

  • BGH, 15.08.2019 - III ZR 205/17

    Ordnungsgemäße Risikoaufklärung des Anlegers bei der Zeichnung von Beteiligungen …

  • BGH, 20.11.2014 - III ZR 509/13

    Haftung des Stiftungsvorstands: Einwand der Mitverantwortlichkeit eines anderen …

  • EuGH, 05.06.2014 - C-557/12

    Führt ein Kartell dazu, dass die Wettbewerber sich veranlasst sehen, ihre Preise …

  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni - "Rechtsmittel - Geschäftsordnung der …

  • BGH, 21.01.2016 - I ZR 90/14

    Deltamethrin II - Aufhebung des Urteils im Revisionsverfahren bei fehlender …

  • EuG, 06.06.2002 - T-342/99

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, …

  • OLG Stuttgart, 15.08.2024 - 2 U 30/22

    Rundholzkartell - Sammelklage-Inkasso bei Kartellschadensansprüchen; …

  • BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17

    Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung der an einer Grundabsprache beteiligten …

  • BGH, 12.04.2016 - KZR 31/14

    Vermutung eines Kartellverstoßes bei Abstimmung über künftiges Marktverhalten - …

  • EuGH, 12.12.2019 - C-435/18

    Personen, die nicht als Anbieter oder Nachfrager auf dem von einem Kartell …

  • EuGH, 06.11.2012 - C-199/11

    Die Grundrechtecharta hindert die Kommission nicht daran, im Namen der Union vor …

  • BGH, 22.11.2006 - IV ZR 21/05

    Beweiswürdigung bei Verdacht der Eigenbrandstiftung

  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission - Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichts - …

  • BGH, 15.03.1988 - VI ZR 81/87

    Pflicht des Gerichs zur Beweiserhebung über bestrittene Ausgangstatsachen bzw. …

  • OLG Düsseldorf, 09.04.2014 - U (Kart) 10/12

    Lotto-Gesellschaft aufgrund vorsätzlichen Kartellverstoßes zu 11,5 Mio. Euro …

  • BGH, 12.05.1998 - KZR 23/96

    "Depotkosmetik"; Rechtsfolgen der Verweigerung der Aufnahme in ein selektives …

  • OLG Celle, 12.08.2021 - 13 U 120/16

    Zulässigkeit eines Grundurteils im Schadensersatzprozess wegen unzulässiger …

  • BGH, 23.10.1991 - XII ZR 144/90

    Erleichterung der Beweisführung und Darlegungslast bei Anspruch auf Ersatz des …

  • BGH, 22.01.1991 - XI ZR 342/89

    Inanspruchnahme eines Gesamtschuldners bei Freistellungsvereinbarung im …

  • BGH, 23.04.2002 - X ZR 29/00

    Berücksichtigung von Mitverschulden im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs wegen …

  • OLG Stuttgart, 23.02.2023 - 2 U 77/19

    Lkw-Kartell - Kartellschadensersatz für Endkunden im LKW-Kartell: …

  • OLG Stuttgart, 06.04.2023 - 2 U 58/22

    Anspruch auf Ersatz kartellbedingten Schadens im Zusammenhang mit dem Erwerb bzw. …

  • BGH, 24.09.1986 - IVa ZR 236/84

    Beratungsverschulden und Schaden bei der Neuordnung der Vermögensverhältnisse von …

  • BGH, 03.12.2019 - KZR 25/17

    Revision gegen ein Urteil nach einer Klage auf Ersatz kartellbedingten Schadens …

  • BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 342/20

    Erteilung einer "Datenkopie" nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 190/19

    Zum sog. Dieselskandal: Ersatzlieferung eines erheblich höherwertigen …

  • BGH, 06.05.2014 - II ZR 217/13

    Geltendmachung mehrerer Ansprüche durch Erhebung einer Teilklage: Hemmung der …

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 295/00

    Individualisierung der Klagegründe durch Bezugnahme auf eine Anlage

  • BGH, 12.09.2019 - IX ZR 16/18

    Baumarkt - Insolvenzanfechtung wegen inkongruenter Deckung: Drittzahlung als nur …

  • BGH, 11.04.2018 - VII ZR 177/17

    Rechtliches Gehör: Nichtzulassung neuen entscheidungserheblichen Vortrags bei …

  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 172/11

    Abtretung eines aus einer Insolvenzanfechtung folgenden streitigen …

  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89

    Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des …

  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 25/03

    Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Auslegung einer als Vorschussklage …

  • BGH, 06.05.2008 - X ZR 28/07

    Umfang des Anwaltszwangs

  • BGH, 27.11.1996 - VIII ZR 311/95

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Provisionszahlung nach Kündigung - …

  • BGH, 29.04.1959 - V ZR 11/58

    In-sich-Geschäfte des Testamentvollstreckers

  • BGH, 15.03.2022 - VIII ZB 43/21

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • BGH, 07.02.2024 - IV ZB 34/23

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Leistungsansprüche aus einer …

  • BGH, 04.07.1989 - XI ZR 45/88
  • LG Dortmund, 04.02.2026 - 8 O 21/23
    Das Gericht muss nur in die Lage versetzt werden, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens der Partei zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen des geltend gemachten Rechts vorliegen (BGH…, Urteil vom 16. September 2021 - VII ZR 322/20, juris Rn. 21 und ausführlich auch OLG Stuttgart, Urteil vom 20. November 2025 - 2 U 263/21 -, Rn. 60, juris).

    Der Hinweis der Beklagtenseite entbindet hiervon nicht, da die Klägerseite nicht wissen kann, ob das Gericht die Einschätzung des Gegners, der den Vortrag in tatsächlicher Hinsicht für unzureichend hält, teilt (vgl. hierzu BGH…, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZR 183/15 -, Rn. 8, juris, m.w.N. und insbesondere BGH…, Beschluss vom 9. Februar 2023 - V ZR 93/22 -, Rn. 12, juris sowie jüngst OLG Stuttgart, Urteil vom 20. November 2025 - 2 U 263/21 -, Rn. 20, juris).

    Demnach genügt es für den substantiierten Vortrag zu den Erwerbsvorgängen, für die Einzelheiten auf die elektronischen Dokumente zu verweisen (vgl. jüngst OLG Stuttgart, Urteil vom 20. November 2025 - 2 U 263/21 -, Rn. 22, juris).

    Rn. 13 Im Rahmen dieses zu erbringenden Vortrags wird die Klägerseite zudem eine Einordnung vorzunehmen haben, ob es sich bei den Erwerben um unmittelbare oder mittelbare Erwerbe bzw. um Preisschirmerwerbe handelt, ggf. auch, ob abgetretene Ansprüche geltend gemacht werden (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 20. November 2025 - 2 U 263/21 -, Rn. 23, juris).

    Rn. 16 Im Hinblick auf das beabsichtigte weitere Vorgehen der Kammer nach entsprechender Ergänzung des Klägervortrags wird zur Vermeidung überlanger Ausführungen im Beschluss hier Bezug genommen auf Klumpe, WuW 2022, 596, 599 ff. (vgl. zum dort vorgeschlagenen Vorgehen im Wege von Stichproben jetzt auch OLG Stuttgart, Urteil vom 20. November 2025 - 2 U 263/21-, Rn. 58, juris).

    Rn. 20 Im Hinblick auf die Frage der Bestimmtheit im Sinne des § 253 Abs. 2 ZPO (vgl. hierzu in vergleichbarer Fallgestaltung zutreffend auch OLG Stuttgart, Urteil vom 20. November 2025 - 2 U 263/21 -, Rn. 19 f., juris) weist die Kammer auf die mögliche Bedeutung des Verfahrens EuGH (Stichting Cartel Compensation / Luftfrachtkartell; Rs. C-426/25) hin.

    Treffen Unternehmen trotz der damit einhergehenden erheblichen Risiken solche Absprachen, streitet eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die im Rahmen eines Kartells erzielten Preise im Schnitt über denen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache bildeten (BGH…, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17 -, juris Rn. 55 - Schienenkartell I; BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19 -, juris Rn. 40 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20 -, juris Rn. 26 - LKW-Kartell II und jüngst OLG Stuttgart, Urteil vom 20. November 2025 - 2 U 263/21 -, Rn. 86, juris).

    Rn. 34 Insbesondere aufgrund des letzten Aspekts wäre derzeit eine freie Schätzung auch nicht unter Berücksichtigung der Ausführungen des EuGH und des BGH zum sog. "Dieselskandal" (vgl. hierzu Klumpe, NZKart 2024, 237, 238) bzw. unter Anwendung des Stufenmodells des OLG Stuttgart (Urteil vom 20. November 2025 - 2 U 263/21 -, Rn. 97 ff., juris und hierzu Weitbrecht, NZKart 2026, 15 ff.) bzw. in entsprechender Vorgehensweise mit Berücksichtigung von Fallbesonderheiten (etwa wie im Urteil der Kammer vom 30.09.2020 - 8 O 115/14 Kart -) möglich.

    Rn. 35 Ohne einen solchen Vortrag dürften auch nicht genügend Anknüpfungstatsachen für eine sachverständige Begutachtung vorliegen, sofern man deren Anwendung überhaupt in einem kontradiktorischen Gerichtsverfahren für praxistauglich hält (vgl. instruktiv hierzu OLG Stuttgart, Urteil vom 20. November 2025 - 2 U 263/21 -, Rn. 95, juris).

  • LG Dortmund, 04.02.2026 - 8 O 22/23
    Das Gericht muss nur in die Lage versetzt werden, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens der Partei zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen des geltend gemachten Rechts vorliegen (BGH…, Urteil vom 16. September 2021 - VII ZR 322/20, juris Rn. 21 und ausführlich auch OLG Stuttgart, Urteil vom 20. November 2025 - 2 U 263/21 -, Rn. 60, juris).

    Der Hinweis der Beklagtenseite entbindet hiervon nicht, da die Klägerseite nicht wissen kann, ob das Gericht die Einschätzung des Gegners, der den Vortrag in tatsächlicher Hinsicht für unzureichend hält, teilt (vgl. hierzu BGH…, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZR 183/15 -, Rn. 8, juris, m.w.N. und insbesondere BGH…, Beschluss vom 9. Februar 2023 - V ZR 93/22 -, Rn. 12, juris sowie jüngst OLG Stuttgart, Urteil vom 20. November 2025 - 2 U 263/21 -, Rn. 20, juris).

    Demnach genügt es für den substantiierten Vortrag zu den Erwerbsvorgängen, für die Einzelheiten auf die elektronischen Dokumente zu verweisen (vgl. jüngst OLG Stuttgart, Urteil vom 20. November 2025 - 2 U 263/21 -, Rn. 22, juris).

    Rn. 13 Im Rahmen dieses zu erbringenden Vortrags wird die Klägerseite zudem eine Einordnung vorzunehmen haben, ob es sich bei den Erwerben um unmittelbare oder mittelbare Erwerbe bzw. um Preisschirmerwerbe handelt, ggf. auch, ob abgetretene Ansprüche geltend gemacht werden (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 20. November 2025 - 2 U 263/21 -, Rn. 23, juris).

    Rn. 16 Im Hinblick auf das beabsichtigte weitere Vorgehen der Kammer nach entsprechender Ergänzung des Klägervortrags wird zur Vermeidung überlanger Ausführungen im Beschluss hier Bezug genommen auf Klumpe, WuW 2022, 596, 599 ff. (vgl. zum dort vorgeschlagenen Vorgehen im Wege von Stichproben jetzt auch OLG Stuttgart, Urteil vom 20. November 2025 - 2 U 263/21-, Rn. 58, juris).

    Rn. 20 Im Hinblick auf die Frage der Bestimmtheit im Sinne des § 253 Abs. 2 ZPO (vgl. hierzu in vergleichbarer Fallgestaltung zutreffend auch OLG Stuttgart, Urteil vom 20. November 2025 - 2 U 263/21 -, Rn. 19 f., juris) weist die Kammer auf die mögliche Bedeutung des Verfahrens EuGH (Stichting Cartel Compensation / Luftfrachtkartell; Rs. C-426/25) hin.

    Treffen Unternehmen trotz der damit einhergehenden erheblichen Risiken solche Absprachen, streitet eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die im Rahmen eines Kartells erzielten Preise im Schnitt über denen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache bildeten (BGH…, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17 -, juris Rn. 55 - Schienenkartell I; BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19 -, juris Rn. 40 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20 -, juris Rn. 26 - LKW-Kartell II und jüngst OLG Stuttgart, Urteil vom 20. November 2025 - 2 U 263/21 -, Rn. 86, juris).

    Rn. 34 Insbesondere aufgrund des letzten Aspekts wäre derzeit eine freie Schätzung auch nicht unter Berücksichtigung der Ausführungen des EuGH und des BGH zum sog. "Dieselskandal" (vgl. hierzu Klumpe, NZKart 2024, 237, 238) bzw. unter Anwendung des Stufenmodells des OLG Stuttgart (Urteil vom 20. November 2025 - 2 U 263/21 -, Rn. 97 ff., juris und hierzu Weitbrecht, NZKart 2026, 15 ff.) bzw. in entsprechender Vorgehensweise mit Berücksichtigung von Fallbesonderheiten (etwa wie im Urteil der Kammer vom 30.09.2020 - 8 O 115/14 Kart -) möglich.

    Rn. 35 Ohne einen solchen Vortrag dürften auch nicht genügend Anknüpfungstatsachen für eine sachverständige Begutachtung vorliegen, sofern man deren Anwendung überhaupt in einem kontradiktorischen Gerichtsverfahren für praxistauglich hält (vgl. instruktiv hierzu OLG Stuttgart, Urteil vom 20. November 2025 - 2 U 263/21 -, Rn. 95, juris).

  • LG Frankfurt/Main, 25.02.2026 - 6 O 426/24

    FRAND-Abschlussklage

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist daher, dass die Schätzung unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände in sich schlüssig, nachvollziehbar und wirtschaftlich plausibel ist und zu realistischen Ergebnissen führt (OLG Stuttgart, NZKart 2025, 658 Rn. 130) bzw. nicht "in der Luft" hängt (…vgl. dazu BGH, NZKart 2024, 639 Rn. 15 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Stuttgart
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht