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Rechtsprechung
   EGMR, 01.09.2005 - 290/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19848
EGMR, 01.09.2005 - 290/03 (https://dejure.org/2005,19848)
EGMR, Entscheidung vom 01.09.2005 - 290/03 (https://dejure.org/2005,19848)
EGMR, Entscheidung vom 01. September 2005 - 290/03 (https://dejure.org/2005,19848)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Eigentumsrechten im Sinne von Art. 1 des Protokolls Nr. 1 zur Konvention über europäische Menschenrechte (EMRK) durch eine Einstellung von durch die DDR geleisteten Zuwendungszahlungen; Auslegung des Art. 9 des deutschen Einigungsvertrages; Voraussetzungen ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    ADAM AND OTHERS v. GERMANY

    Protokoll Nr. 1 Art. 1, Art. 9, Art. 14+P1 Abs. 1, Art. 14, Art. 6, Art. 6 Abs. 1 MRK
    Inadmissible (englisch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (13)

  • EGMR, 21.12.2000 - 33958/96

    WETTSTEIN v. SWITZERLAND

    Auszug aus EGMR, 01.09.2005 - 290/03
    Beim subjektiven Ansatz ist bis zum Beweis des Gegenteils die persönliche Unparteilichkeit zu vermuten (siehe Wettstein ./. die Schweiz , Individualbeschwerde Nr. 33958/96, Rdnr. 43, ECHR 2000-XII).
  • EGMR, 10.07.2002 - 39794/98

    GRATZINGER ET GRATZINGEROVA c. REPUBLIQUE TCHEQUE

    Auszug aus EGMR, 01.09.2005 - 290/03
    Obgleich die Anwendung von Art. 14 eine Verletzung dieser Bestimmungen nicht voraussetzt - und er insoweit autonom ist -, kann es Raum für seine Anwendung nur geben, wenn der in Frage stehende Sachverhalt unter eine oder mehrere dieser Bestimmungen fällt ( Gratzinger und Gratzingerova ./. die Tschechische Republik (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 39794/98, ECHR 2002-VII, Rdnr. 76).
  • EGMR, 12.10.2000 - 43440/98
    Auszug aus EGMR, 01.09.2005 - 290/03
    Bei Betrachtung des konkreten Wortlauts der maßgeblichen Bestimmung und unter Berücksichtigung des von der Bundesrepublik und der DDR bei Abschluss des Einigungsvertrags verfolgten Ziels und Zwecks (Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969, Art. 31, Abs. 1) - d.h. ungerechtfertigte Leistungen abzuschaffen und überhöhte Leistungen abzubauen - deutet nichts darauf hin, dass diese Auslegung willkürlich war oder über den großen Ermessensspielraum hinausging, den der Gerichtshof insbesondere für das Erreichen einer umfassenden Lösung in Bezug auf die Folgen der deutschen Wiedervereinigung einräumt (…siehe Maltzan u.a. , a. a. O., Rdnr. 94; Kuna ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 52449/99, ECHR 2001-V; und Jankovic ./. Kroatien (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 43440/98, ECHR 2000-X).
  • EGMR, 30.03.2005 - 71916/01

    Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) für die …

    Auszug aus EGMR, 01.09.2005 - 290/03
    Davon ausgehend, dass Art. 1 des Protokolls Nr. 1 anwendbar ist, erinnert der Gerichtshof daran, dass die Rechte, in Bezug auf welche die Bürger der DDR nach der Wiedervereinigung eine berechtigte Erwartung haben konnten, durch die verschiedenen Gesetze und Verträge festgelegt wurden, welche die DDR und die Bundesrepublik im Wiedervereinigungsprozess vereinbart haben (siehe Maltzan u.a. ./. Deutschland [GK] (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 71916/01, 30. März 2005, Rdnr. 92).
  • EGMR, 28.08.2001 - 48539/99

    ALLAN v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 01.09.2005 - 290/03
    Was Rügen angeht, die nicht in der ursprünglichen Individualbeschwerde enthalten sind, wird der Lauf der Sechs-Monats-Frist erst unterbrochen, wenn die betreffende Rüge dem Gerichtshof erstmals unterbreitet wird (siehe Allan ./. das Vereinigte Königreich (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 48539/99, 28. August 2001).
  • EGMR, 22.06.1993 - 12914/87

    MELIN c. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 01.09.2005 - 290/03
    Im vorliegenden Zusammenhang sieht der Gerichtshof es als besonders bedeutsam an, dass die Beschwerdeführer durch einen Anwalt vertreten waren (siehe sinngemäß Melin ./. Frankreich , Urteil vom 22. Juni 1993, Serie A, Band 261-A, Rdnr. 24; und Bertuzzi ./. Frankreich (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 36378/97, 16. April 2002; und, im Gegensatz dazu, Appietto ./. Frankreich (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 56927/00, 26. Februar 2002).
  • EGMR, 10.04.2001 - 52449/99

    KUNA v. GERMANY

    Auszug aus EGMR, 01.09.2005 - 290/03
    Bei Betrachtung des konkreten Wortlauts der maßgeblichen Bestimmung und unter Berücksichtigung des von der Bundesrepublik und der DDR bei Abschluss des Einigungsvertrags verfolgten Ziels und Zwecks (Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969, Art. 31, Abs. 1) - d.h. ungerechtfertigte Leistungen abzuschaffen und überhöhte Leistungen abzubauen - deutet nichts darauf hin, dass diese Auslegung willkürlich war oder über den großen Ermessensspielraum hinausging, den der Gerichtshof insbesondere für das Erreichen einer umfassenden Lösung in Bezug auf die Folgen der deutschen Wiedervereinigung einräumt (…siehe Maltzan u.a. , a. a. O., Rdnr. 94; Kuna ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 52449/99, ECHR 2001-V; und Jankovic ./. Kroatien (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 43440/98, ECHR 2000-X).
  • EGMR, 15.06.2004 - 58177/00

    HOUFOVÁ c. REPUBLIQUE TCHEQUE (N° 1)

    Auszug aus EGMR, 01.09.2005 - 290/03
    Der Gerichtshof stellt fest, dass die vorliegende Rechtssache von der Rechtssache Houfová ./. die Tschechische Republik (Nr. 1) (Individualbeschwerde Nr. 58177/00, Rdnr., 31, 15. Juni 2004) insoweit unterschieden werden kann, dass der Anwalt der Beschwerdeführer in der vorliegenden Rechtssache nicht einmal die Passage aus Art. 6 zitierte, in der es um das Recht auf eine Verhandlung innerhalb angemessener Frist geht.
  • EGMR, 17.10.2002 - 64321/01

    ZERVAKIS contre la GRECE

    Auszug aus EGMR, 01.09.2005 - 290/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs reicht die Tatsache, dass ein Beschwerdeführer oder sein Anwalt Art. 6 geltend macht, allein nicht aus, um alle anschließend nach dieser Bestimmung vorgebrachten Rügen wirksam zu erheben (siehe Zervakis ./. Griechenland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 64321/01, 17. Oktober 2002 sowie Allan , a. a. O.).
  • EGMR, 23.11.2004 - 54857/00

    PUOLITAIVAL AND PIRTTIAHO v. FINLAND

    Auszug aus EGMR, 01.09.2005 - 290/03
    Nach der ständigen Rechtssprechung des Gerichtshofs ist die Unparteilichkeit anhand eines subjektiven Ansatzes, d.h. ausgehend von der persönlichen Überzeugung eines bestimmten Richters in einer bestimmten Rechtssache, und eines objektiven Ansatzes, d.h. durch die Feststellung, ob der Richter hinreichend Gewähr dafür geboten hat, dass alle berechtigten Zweifel insoweit auszuschließen sind, zu prüfen (siehe Puolitaival und Pirttiaho ./. Finnland , Individualbeschwerde Nr. 54857/00, Rdnr. 41, 23.
  • EGMR, 16.04.2002 - 36378/97

    BERTUZZI contre la FRANCE

  • EGMR, 26.09.2002 - 63831/00

    CHALKLEY v. THE UNITED KINGDOM

  • EGMR, 26.02.2002 - 56927/00

    APPIETTO contre la FRANCE

  • EGMR, 03.02.2011 - 18136/02

    Art. 9 EMRK ;Kündigung kirchlicher Arbeitgeber;Loyalitätspflicht

    Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass die beiden Absätze in den Schlussfolgerungen der Verfassungsbeschwerde zu Artikel 4 des Grundgesetzes (Randnummer 18 oben) nicht ausreichen dürften, um anzunehmen, dass die von einem Rechtsanwalt vertretene Beschwerdeführerin der Sache nach eine Rüge wegen Diskriminierung erhoben hat (siehe sinngemäß A. u.a. ./. Deutschland (Entsch.), Nr. 290/03, 1. September 2005, m.w.N.).
  • EGMR, 24.03.2015 - 42609/08

    Treuhand-Streit: Bernd Breuer gegen die BRD

    Die Tatsache, dass sich die beschwerdeführenden Unternehmen in ihrer Individualbeschwerde ursprünglich auf Artikel 6 der Konvention beriefen, reicht für sich genommen nicht aus, um alle späteren nach dieser Bestimmung erhobenen Rügen als eingeführt anzusehen, wenn ursprünglich kein Hinweis auf die Tatsachengrundlage dieser Rügen und die Art der angeblichen Konventionsverletzungen gegeben wurde (siehe Allan./. Vereinigtes Königreich (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 48539/99, 28. August 2001; A. u. a../. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 290/03, 1. September 2005).
  • EGMR, 17.02.2011 - 12884/03

    Pflichtangaben zur Religionszugehörigkeit auf Lohnsteuerkarte: Kein Verstoß gegen …

    Als Anwalt von Beruf (s. mutatis mutandis, A. u.a. ./. Deutschland (Entsch.), Nr. 290/03, 1. September 2005) hat der Betroffene Artikel 3 GG, der den Gleichheitsgrundsatz verankert, nicht angeführt und keine Stellungnahme zu einer möglichen Diskriminierung vorgelegt, so wie er es vor dem Gerichtshof getan hat.
  • EGMR, 20.03.2018 - 37685/10

    RADOMILJA AND OTHERS v. CROATIA

    (c) in the application of the six-month rule (see Allan v. the United Kingdom (dec.), no. 48539/99, 28 August 2001; Zervakis v. Greece (dec.), no. 64321/01, 17 October 2002; Houfová v. the Czech Republic (no. 1), no. 58177/00, §§ 29-34, 15 June 2004; Sâmbata Bihor Greek Catholic Parish v. Romania (dec.), no. 48107/99, 25 May 2004; Božinovski v. the former Yugoslav Republic of Macedonia (dec.), no. 68368/01, 1 February 2005; Adam and Others v. Germany (dec.), no. 290/03, 1 September 2005; Marchiani v. France (dec.), no. 30392/03, 24 January 2006; and Răducanu v. Romania, no. 17187/05, §§ 56-60, 12 June 2012);.
  • EGMR, 18.09.2007 - 52336/99

    St. Salvator (München)

    Es trifft zwar zu, dass der Gerichtshof keine formalistische Einstellung bezüglich der Frage bekundet hat, ob ein nicht anwaltlich vertretener Beschwerdeführer eine Rüge im Wesentlichen erhoben hat (siehe z.B. Appietto ./. Frankreich (Entsch.), Nr. 56927/00, 25. Februar 2003, und Adam u.a. ./. Deutschland (Entsch.), Nr. 290/03, 1. September 2005), gleichwohl ist in der vorliegenden Sache anzumerken, dass die von drei Mitgliedern des Kirchenverwaltungsrats vertretene Beschwerdeführerin, die den Beschwerdegegenstand auf drei Seiten beschrieben hatte, nicht den Eindruck erweckt hat, sie sei nicht in der Lage, die überlange Verfahrensdauer im Wesentlichen zu rügen, dies umso mehr, weil es nicht schwierig ist, eine solche Rüge vorzubringen, selbst für jemanden ohne juristische Ausbildung und ohne Unterstützung durch einen unterrichteten Rechtsbeistand.
  • VG Freiburg, 19.09.2005 - 1 K 1641/05

    Anspruch auf Aushändigung einer Reisepasskopie gegenüber Ausländerbehörde, hier …

    Rn. 19 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich aufgrund der grundrechtlichen Vorwirkungen des Art. 6 GG, der zwar nicht das Verlöbnis als solches, wohl aber die Eheschließungsfreiheit schützt, auch für einen ansonsten vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer ein Anspruch auf kurzfristige Duldung (§ 60 a Abs. 2 AufenthG) zum Zwecke der Eheschließung mit einem deutschen Ehepartner im Inland selbst dann ergeben kann, wenn zwar ein konkreter Eheschließungstermin beim Standesamt als solcher noch nicht feststeht, wenn aber mit der Eheschließung konkret und binnen absehbarer Zeit alsbald zu rechnen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl.v.26.06.1991 - 11 S 2224/90-, FamRZ 1992, 313 [314]; BayVGH, Beschl.v.25. September 1989, Az: 21 CS 89.31386 -, BayVBl. 1990, 54; OVG NdS., Beschl.v.11.07.2003 - 4 ME 290/03; strenger allerdings: OVG NRW, Beschl.v.11. Januar 1999, Az: 18 B 2712/98 -, juris; auf einen konkret bestimmten Eheschließungstermin abstellend HessVGH, Beschl.v.19.11.1993 -12 TG 2539 /93-, InfAuslR 1994, 102 und OVG Thür., NVwZ-RR 1996, 710).
  • EGMR, 15.02.2007 - 19124/02

    Rechtssache K. gegen DEUTSCHLAND

    Die einschlägigen innerstaatlichen Bestimmungen zu den Einzelheiten dieses Übergangs und seines gesetzlichen Rahmens, wie der Einigungsvertrag und die Gesetze zur Überführung von Rentenansprüchen, sind in der Rechtssache Adam u.a. ./. Deutschland ([Entsch.], Nr. 290/03, 1. September 2005) wiedergegeben.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.02.2008 - L 1 R 388/06

    Abtrennung; Klageerwiderung; Sachdienlichkeit; bbZ; überlanges Verfahren; …

    Rn. 29 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (3. Sektion) (EGMR) hat am 1. September 2005 die Beschwerde hiergegen nur hinsichtlich der Rüge überlanger Verfahrensdauer und des Fehlens eines entsprechenden wirksamen Rechtsbehelfes für zulässig und im Übrigen für unzulässig erklärt (Az. 010905 Entscheidung über die Zulässigkeit der Individualbeschwerde Nr. 290/03 Rüdiger Adam u. a. ./. Deutschland).
  • EGMR, 25.09.2007 - 12923/03

    G. K gegen Deutschland

    Diesbezüglich verfügte der Gesetzgeber über einen weiten Ermessensspielraum (genannte Rechtssache von Maltzan , Rdnr. 74, und Adam u.a../. Deutschland (Entsch.) Nr. 290/03, 1. September 2005).
  • SG Berlin, 16.08.2011 - S 14 RA 2111/02

    Rentenkürzung für DDR-Staatsanwalt rechtmäßig

    Diesbezüglich verfügte der Gesetzgeber über einen weiten Ermessensspielraum (Rechtssache von Maltzan, Rdnr. 74, und Adam u.a../. Deutschland (Entsch.) Nr. 290/03, 1. September 2005).
  • BSG, 14.05.2007 - B 5 R 480/06 B
  • BSG, 05.03.2007 - B 4 RS 32/06 B
  • BSG, 23.01.2007 - B 4 RS 2/06 B
  • EGMR, 18.10.2016 - 52257/11

    BAK AND OTHERS v. HUNGARY

  • EGMR, 04.10.2016 - 36618/06

    ÜRÜN c. TURQUIE

  • EGMR, 03.07.2012 - 16234/05

    ZVEREV v. RUSSIA

  • EGMR, 15.05.2012 - 13755/03

    [ENG]

  • EGMR, 09.07.2013 - 63541/10

    [FRE]

  • EGMR, 10.03.2009 - 781/06

    T. E. gegen Deutschland

  • EGMR, 27.10.2015 - 66048/09

    [ENG]

  • EGMR, 04.09.2012 - 12498/08

    [FRE]

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