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Rechtsprechung
   LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 393/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,48620
LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 393/15 (https://dejure.org/2015,48620)
LAG München, Entscheidung vom 23.11.2015 - 3 Sa 393/15 (https://dejure.org/2015,48620)
LAG München, Entscheidung vom 23. November 2015 - 3 Sa 393/15 (https://dejure.org/2015,48620)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 2 Abs. 1 BetrAVG, § ... 305 c Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, § 280 Abs. 1 S. 1 BGB, § 249 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 310 Abs. 4 S. 4 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 812 Abs. 1 BGB, § 346 BGB, § 26 SGB IV, §§ 305 ff. BGB, §§ 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB, § 313 Abs. 1, Abs. 3 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB, Abs. 2 BGB, 241 Abs. 2, 249 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 267 AEUV, § 305c BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 310 Abs. 4 S. 3 BGB, § 307 Abs. 3 BGB, § 306 BGB, § 64 Abs. 1, Abs. 2 lit. b) ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 119, 123 BGB, § 533 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 264 Nr. 1 ZPO, § 305 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1, § 305 c Abs. 2 BGB, Anlage 3a, § 305c Abs. 1 BGB, § 779 BGB, §§ 3 Abs. 1, 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG, §§ 3, 17 BetrAVG, § 3 Abs. 1 BetrAVG, Art. 75 Abs. 4 Nr. 4 BayPVG, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, §§ 307 bis 309 BGB, §§ 308, 309 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 310 Abs. 4 BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 267 Abs. 2 AEUV, § 313 Abs. 3 S. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung aufgrund schriftlicher Einverständniserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung der Erteilung von Direktzusagen auf beamtenähnliche Versorgung aufgrund schriftlicher Einverständniserklärung; Unbegründete Klage einer Bankangestellten auf Zustimmung zum Abschluss einer Versorgungszusage und Zahlung entsprechender Nettovorteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (23)

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 393/15
    Den Klagen, gerichtet auf Verurteilung der E., den Klageparteien ein Angebot auf Abschluss eines Versorgungsvertrags nach beamtenähnlichen Grundsätzen zu unterbreiten, wurden durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.05.2012 - u.a. 3 AZR 610/11 - stattgegeben.

    Zwar habe der Klagepartei grundsätzlich einen Anspruch aus betrieblicher Übung auf Erteilung einer Versorgungszusage (Versorgungsrecht) nach beamtenähnlichen Grundsätzen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (BAG, Urteil vom 15.05.2012 - 3 AZR 610/11 - u.a.) zugestanden.

    Es war unter anderem im Mitarbeiterhandbuch, Fassung Oktober 1988, auf Seite 25 - 27 umfassend beschrieben worden, nämlich hinsichtlich der Beihilfeberechtigung, des erweiterten Kündigungsschutzes, der erweiterten Entgeltfortzahlung sowie der Sozialversicherungsfreiheit (wiedergegeben in BAG, Urteil vom 15.05.2002 - 3 AZR 610/11 - NZA 2012, 1279).

    Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.05.2012 - 3 AZR 610/11 - war jedenfalls die Frage, ob die fehlende Beteiligung des Personalrats nach Art. 75 Abs. 4 Nr. 4 BayPVG Ansprüche der Arbeitnehmer aus betrieblicher Übung hindern könnte, höchstrichterlich nicht entschieden (…Rn. 86).

    Ebenso informierte das Mitarbeiterhandbuch in der Fassung von Oktober 1988 auf den Seiten 25 bis 27 unter der Überschrift "Altersversorgung" über die "Alternative 1 (Versorgungskasse)" und die "Alternative 2 (Versorgung durch die Bank)" (vgl. BAG, Urteil vom 15.05.2012 - 3 AZR 610/11 - a.a.O.).

    (wiedergegeben im Urteil des BAG vom 15.05.2012 - 3 AZR 610/11 - a.a.O.).

    Auch die im Intranet eingestellte Präsentation mit der Überschrift "Betriebliche Altersversorgung in der E. - Versorgungskasse und Versorgungswerk - Stand Oktober 2008" bestätigt, dass es nur ein Versorgungssystem bei der Beklagten gab (wiedergegeben im Urteil des BAG vom 15.05.2012 - 3 AZR 610/11 - a.a.O.).

  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 807/11

    Entgeltumwandlung - Aufklärungspflicht des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 393/15
    Grundsätzlich hat jede Partei für die Wahrnehmung ihrer Interessen selbst zu sorgen und sich Klarheit über die Folgen ihres Handels zu verschaffen (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.2014 - 3 AZR 807/11 - NZA 2014, 903 , Rn. 15 und 16 m. w. Nachw.).

    Ist aber eine Versorgungsregelung für jedermann zugänglich und verständlich, besteht keine weitere Hinweispflicht des Arbeitgebers (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.2014, a.a.O., Rn. 19).

  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

    Auszug aus LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 393/15
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (st. Rspr., z.B. BAG, Urteil vom 21.01.2015 - 10 AZR 64/14 - BeckRS 2015, 67796, Rn. 26 m.w.N.;… Urteil vom 19.03.2014 - 10 AZR 622/13 - NZA 2014, 595, Rn. 29 f. m.w.N.).

    Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB (st. Rspr., z. B. BAG, Urteil vom 21.01.2015 - 10 AZR 84/14 -, BeckRS 2015, 67796, Rn. 33;… Urteil vom 14.09.2011 - 10 AZR 526/10 -, BAGE 139, 156 , Rz. 22 m. w. N.).

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 393/15
    Schon wegen der Kürze des Textes ist ausgeschlossen, den Arbeitnehmer mit einer versteckten Klausel zu überraschen (vgl. BAG, Urteil vom 21.06.2011 - 9 AZR 203/10 - NJW 2012, 103 f., Rn. 36).

    Darum unterliegt in einem Aufhebungsvertrag die Beendigungsvereinbarung als solche ebenso wenig einer Angemessenheitskontrolle wie eine als Gegenleistung für die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses etwaig gezahlte Abfindung (vgl. BAG, Urteil vom 21.06.2011 - 9 AZR 203/10 -, BAGE 138, 136 , Rn. 43).

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …

    Auszug aus LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 393/15
    Demgegenüber sind Begleitumstände bei der Auslegung heranzuziehen, die nicht ausschließlich die konkrete Vertragssituation betreffen, sondern den Abschluss einer jeden vergleichbaren vertraglichen Abrede begleiten (vgl. BAG, Urteil vom 15.02.2011 - 3 AZR 35/09 - NZARR 2011, 541, Rn. 39 m.w.Nachw.;… Urteil vom 15.02.2011 - 3 AZR 196/09 - BeckRS 2011, 73996, Rn. 42 m.w.Nachw.;… Urteil vom 08.08.2011 - 6 AZR 436/10 -, NJOZ 2011, 2047, Rn. 20 m. w. Nachw.; LAG C-Stadt, Urteil vom 30.11.2012 - 6 Sa 1511/12 - BeckRS 2013, 68317; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.01.2014 - 7 Sa 334/13 -, BeckRS 2014, 68074;… Gotthardt in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrechtskommentar, 6.Aufl. 2014, § 305 c, Rn. 8).

    Es macht keinen Unterschied, ob Arbeitnehmern Informationsschreiben ausgehändigt werden (wie im Fall des BAG, Urteil vom 15.02.2011 - 3 AZR 35/09 - NZA-RR 2011, 541 ) oder ob ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Einsichtnahme und ggf. Ausdruck der Informationen gegeben wird.

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach …

    Auszug aus LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 393/15
    Zwischen den durch die Umstände bei Vertragsschluss begründeten Erwartungen und dem tatsächlichen Vertragsinhalt muss deshalb ein deutlicher Widerspruch bestehen (vgl. BAG, Urteil vom 19.02.2014 - 5 AZR 920/12 - NJOZ 2014, 992, Rn. 17).

    Im Einzelfall muss der Verwender darauf besonders hinweisen oder die Klausel drucktechnisch hervorheben (vgl. BAG, Urteil vom 19.02.2014, a.a.O.).

  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 125/84

    Vergleich - Revision

    Auszug aus LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 393/15
    Deshalb hat das Bundesarbeitsgericht Tatsachenvergleiche, mit denen sich die Parteien über die tatsächlichen Voraussetzungen von Ruhegeldansprüchen und Anwartschaften vergleichen, als zulässig angesehen (vgl. BAG, Urteil vom 18.12.1984 - 3 AZR 125/84 - NZA 1986, 95 unter I. 2. b) der Gründe).

    Derartige Tatsachenvergleiche werden vom Schutzzweck der gesetzlichen Regelungsverbote nicht erfasst (vgl. BAG, Urteil vom 18.12.1984, a.a.O.).

  • ArbG München, 13.01.2010 - 37 Ca 3566/09

    Gesamtzusage, Versorgungsvertrag, Versorgungsrecht, Personalinformation

    Auszug aus LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 393/15
    Er hat dabei ausdrücklich die stattgebenden Entscheidungen des Arbeitsgerichts München vom 13.01.2010 (u.a. 37 Ca 3566/09) aufgegriffen, nach denen ein "Anspruch auf Abschluss des Versorgungsvertrags" aufgrund Gesamtzusage vorläge, und erklärt, dass die Entscheidung, "ob Sie (gemeint die Mitarbeiter) wechseln ... oder das Versorgungsrecht einklagen" wollen, kein Personalrat abnehmen könne.

    Vor allem hatte eine Vielzahl von Arbeitnehmern Klage wegen Erteilung des Versorgungsrechts vor dem Arbeitsgericht B-Stadt erhoben, von denen das Arbeitsgericht München am 13.01.2010 in zwei Fällen einen Anspruch der Arbeitnehmer auf Erteilung des Versorgungsrechts bejaht und die einseitige Einstellung des Versorgungsrechts verneint hatte (vgl. Arbeitsgericht München, Urteil vom 13.01.2010 - 37 Ca 3566/09).

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 393/15
    Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB (st. Rspr., z. B. BAG…, Urteil vom 21.01.2015 - 10 AZR 84/14 -, BeckRS 2015, 67796, Rn. 33; Urteil vom 14.09.2011 - 10 AZR 526/10 -, BAGE 139, 156 , Rz. 22 m. w. N.).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG München, 23.11.2015 - 3 Sa 393/15
    Dies setzt eine objektiv ungewöhnliche Klausel voraus, mit der der Arbeitnehmer subjektiv nicht zu rechnen brauchte (vgl. BAG, Urteil vom 16.05.2012 - 5 AZR 331/11 - NZA 2012, 908 , Rn. 16 m.w.N.).
  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

  • BAG, 04.08.2011 - 6 AZR 436/10

    Befristeter Formulararbeitsvertrag - Abrede der Kündbarkeit

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

  • BAG, 14.06.2005 - 3 AZR 185/04

    Teilanfechtung - Verzicht auf Versorgungsrechte

  • BAG, 13.07.2005 - 10 AZR 532/04

    Wettbewerbsverbot - aufschiebende Bedingung

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 196/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 427/03

    Aufhebungsvertrag

  • BAG, 10.12.2014 - 10 AZR 64/14

    Auslegung eines Prozessvergleichs - Nachtschicht

  • LAG Düsseldorf, 30.11.2012 - 6 Sa 1511/12

    Anpassung einer Betriebsrente für Frauen ab Vollendung des 60. Lebensjahres

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2014 - 7 Sa 334/13

    Jährliche Sonderzuwendung - allgemeine Geschäftsbedingungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2013 - 5 TaBV 16/13

    Außerordentliche Kündigung - Zustimmungsersetzungsverfahren - Ausschlussfrist

  • ArbG München, 13.03.2015 - 33 Ca 14749/13

    AGB-Kontrolle, überraschende Klausel, Anfechtung, Änderung einer …

  • LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 393/16

    Abmahnungsentfernungsanspruch - außerordentliche, hilfsweise ordentliche …

    LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 3 Sa 393/15 14 Ca 937/15 (Arbeitsgericht Nürnberg).

    3 Sa 393/15 -2-.

    3 Sa 393/15 -3Die Beklagte betrieb in Krisengebieten UN-Stationen an sieben Orten, wobei jeweils eine Crew mit einem Flugkapitän und einem Co-Piloten benötigt wurde.

    3 Sa 393/15 -4-.

    3 Sa 393/15 -5Gegen die Kündigung hat der Kläger mit Klageschrift vom 19.02.2015, beim Arbeitsgericht Nürnberg an diesem Tag eingegangen und der Beklagten am 03.03.2015 zugestellt, Klage erhoben und die Feststellung der Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung und des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses sowie die Entfernung der Abmahnung vom 27.01.2015 begehrt.

    3 Sa 393/15 -63.

    3 Sa 393/15 -7-.

    3 Sa 393/15 -81.

    3 Sa 393/15 -9-.

    3 Sa 393/15 - 10 vom 27.01.1988 - 5 AZR 604/86; Hessisches LAG vom 22.06.2010 - 12 Sa 829/09 Rn. 17; LAG Köln vom 15.06.2007 - 11 Sa 243/07 Rn. 26 f., alle juris).

    3 Sa 393/15 - 11 wertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (…vgl. BAG vom 19.07.2012 - 2 AZR 782/11 Rn. 13;… vom 12.08.2010 - 2 AZR 593/09 Rn. 10;… vom 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 Rn. 13, alle juris).

    3 Sa 393/15 - 12 -.

    3 Sa 393/15 - 13 ners auf, wenn die Leistungserbringung für diesen in hohem Maße belastend ist, weil ein Fall besonderer Leistungserschwerung vorliegt (…vgl. BAG vom 22.10.2015 - 2 AZR 569/14 Rn. 26, juris).

    3 Sa 393/15 - 14 -.

    3 Sa 393/15 - 15 -.

    3 Sa 393/15 - 16 außerordentliche Kündigung daher als gerechtfertigt angesehen werden kann (BAG vom 26.03.2009 - 2 AZR 953/07; vom 27.04.2006 - 2 AZR 386/05, beide juris).

    3 Sa 393/15 - 17 Die außerordentliche Kündigung erweist sich nicht deswegen als unwirksam, weil die Beklagte den Kläger zuvor nicht auf die Erfüllung seiner vertraglichen Hauptleistungspflicht hingewiesen und entsprechend abgemahnt hat.

    3 Sa 393/15 - 18 von UNO-Missionen in Krisen- und /oder Kriegsgebieten.

    3 Sa 393/15 - 19 herangezogen werden (…vgl. BAG vom 12.05.2011 - 2 AZR 479/09 Rn. 56 m.w.N.).

    3 Sa 393/15 - 20 Rn. 225 f.).

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