Rechtsprechung
| EuGH, 22.09.1988 - 358/85, 51/86 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
EGKS-Vertrag Art. 25; ; EGKS-Vertrag Art. 77; ; EWG-Vertrag Art. 5; ; EWG-Vertrag Art. 142; ; EWG-Vertrag Art. 216; ; EAG-Vertrag Art. 112; ; EAG-Vertrag Art. 189
- EU-Kommission
Frankreich / Parlament
1 . Verfahren - Einrede der Rechtshängigkeit - Identität der Parteien, des Gegenstands und der Klagegründe von zwei Klagen - Unzulässigkeit der später eingereichten Klage
- EU-Kommission
Frankreich / Parlament
- Wolters Kluwer
Einrede der Rechtshängigkeit; Identität der Parteien, des Klagegegenstandes und der Klagegründe von zwei Nichtigkeitsklagen; Verletzung wesenltlicher Formvorschriften im Nichtigkeitsverfahren; Verstoß des Parlaments gegen die Geschäftsordnung; Interne Organisationsarbeit ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Verfahren - Einrede der Rechtshängigkeit - Identität der Parteien, des Gegenstands und der Klagegründe von zwei Klagen - Unzulässigkeit der später eingereichten Klage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Arbeitsorte des Europäischen Parlaments - Entschließung zu den Sitzungssälen in Brüssel - Rechtmäßigkeit - Rechtshängigkeit.
Verfahrensgang
- EuGH, 03.07.1986 - 358/85
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988 - 358/85
- EuGH, 22.09.1988 - 358/85, 51/86
Papierfundstellen
- NJW 1990, 1411
Wird zitiert von ... (50) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 10.02.1983 - 230/81
Luxemburg / Parlament
Auszug aus EuGH, 22.09.1988 - 358/85
29 Angesichts der vorstehenden Erwägungen muß, wie es der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 10. Februar 1983 in der Rechtssache 230/81 ( Großherzogtum Luxemburg/Parlament, Slg. 1983, 255 ) getan hat, zunächst festgestellt werden, daß die Regierungen der Mitgliedstaaten ihrer Verpflichtung zur Festlegung des Sitzes der Organe gemäß den Artikeln 77 EGKS-Vertrag, 216 EWG-Vertrag und 189 EAG-Vertrag noch nicht nachgekommen sind. - EuGH, 19.09.1985 - 172/83
Hoogovens Groep / Kommission
Auszug aus EuGH, 22.09.1988 - 358/85
Tü er dies jedoch, so bestuende im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe insbesondere Urteil vom 19. September 1985 in den verbundenen Rechtssachen 172 und 226/83, Hoogovens Gröp/Kommission, Slg. 1985, 2831 ) keine Rechtshängigkeit, da diese die Identität der beiden Klagen auch hinsichtlich der Klagegründe voraussetzen würde.
- Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1997 - C-345/95
Französische Republik gegen Europäisches Parlament. - Sitz der Organe - …
(1) - Urteil vom 10. Februar 1983 in der Rechtssache 230/81 (Luxemburg/Parlament, Slg. 1983, 255); Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 108/83 (Luxemburg/Parlament, Slg. 1984, 1945); Urteil vom 22. September 1988 in den verbundenen Rechtssachen 358/85 und 51/86 (Frankreich/Parlament, Slg. 1988, 4821); Urteil vom 28. November 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-213/88 und C-39/89 (Luxemburg/Parlament, Slg. 1991, I-5643).(8) - Vgl. Rechtssache 294/83 (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 25); verbundene Rechtssachen 358/85 und 51/86 (zitiert in Fußnote 1, Randnr. 13); verbundene Rechtssachen C-213/88 und C-39/89 (zitiert in Fußnote 1, Randnr. 16).
(10) - Vgl. Urteil vom 10. Februar 1983 in der Rechtssache 230/81 (zitiert in Fußnote 1, Randnr. 30); Urteil vom 22. September 1988 in den verbundenen Rechtssachen 358/85 und 51/86 (zitiert in Fußnote 1, Randnr. 15); Urteil vom 28. November 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-213/88 und C-39/89 (zitiert in Fußnote 1, Randnrn. 16 und 24).
(30) - Vgl. Rechtssache 230/81 (zitiert in Fußnote 1, Randnr. 37); vgl. auch verbundene Rechtssachen 358/85 und 51/86 (zitiert in Fußnote 1, Randnr. 35).
(34) - Rechtssache 230/81 (zitiert in Fußnote 1); verbundene Rechtssachen 358/85 und 51/86 (zitiert in Fußnote 1).
Rn. 51 Dem Wortlaut des Beschlusses von Edinburgh ist auch kein Hinweis darauf zu entnehmen, wie noch im Urteil vom 22. September 1988 in den verbundenen Rechtssachen 358/85 und 51/86 verlangt, daß zusätzliche Plenartagungen Ausnahmecharakter(39).
(39) - Vgl. verbundene Rechtssachen 358/85 und 51/86 (zitiert in Fußnote 1, Randnrn. 36 und 40).
(40) - Vgl. verbundene Rechtssachen 358/85 und 51/86 (zitiert in Fußnote 1, Randnrn. 40 und 41).
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988 - 358/85
Französische Republik gegen Europäisches Parlament. - Arbeitsorte des …
SCHLUSSANTRÄGE VON HERRN MANCINI - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 358/85 UND 51/86 SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS G. FEDERICO MANCINI.meine Herren Richter! 1. Diese Schlußanträge beziehen sich auf die Rechtssachen 358/85 und 51/86, in denen die Französische Republik gegen das Europäische Parlament Klage erhoben hat und die vom Gerichtshof durch Beschluß vom 8. Juli 1987 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung verbunden worden sind.
Erinnern wir zunächst daran, daß das beklagte Organ am 25. März 1986 eine Einrede der Unzulässigkeit gegenüber der zweiten französischen Klage (51/86) unter Berufung darauf erhoben hat, daß die Streitsache nach Erhebung der Klage vom 20. November 1985 (358/85) bereits rechtshängig sei.
Die Klage 51/86 weist aber ähnliche Merkmale auf: Der zur Stützung dieser Klage angeführte Klagegrund - die Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - wurde nämlich schon in der ersten Klage, wenn auch im Stadium der Erwiderung, geltend gemacht.
Trotz alledem hat die französische Regierung keine Einwände, daß die Klage 51/86 für unzulässig erklärt wird.
Die Klage in der Rechtssache 51/86 ist unzulässig.
Die Französische Republik trägt die Kosten des Verfahrens in der Rechtssache 51/86".
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-73/17
Generalanwalt Wathelet schlägt dem Gerichtshof vor, nur die Handlung, mit der der …
Rn. 35 Das Urteil vom 22. September 1988, Frankreich/Parlament (358/85 und 51/86, EU:C:1988:431), erging zwar vor Erlass des Beschlusses von Edinburgh, doch haben der Grundsatz und die angewandte Methodik meines Erachtens nichts von ihrer Bedeutung verloren.{FN:5} Vgl. Urteile vom 10. Februar 1983, Luxemburg/Parlament (…230/81, EU:C:1983:32, Rn. 30), vom 22. September 1988, Frankreich/Parlament (358/85 und 51/86, EU:C:1988:431, Rn. 15), vom 28. November 1991, Luxemburg/Parlament (…C-213/88 und C-39/89, EU:C:1991:449, Rn. 16), sowie vom 13. Dezember 2012, Frankreich/Parlament (…C-237/11 und C-238/11, EU:C:2012:796, Rn. 20).
{FN:17} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Februar 1983, Luxemburg/Parlament (…230/81, EU:C:1983:32, Rn. 37 und 38), vom 22. September 1988, Frankreich/Parlament (358/85 und 51/86, EU:C:1988:431, Rn. 34 und 35), vom 1. Oktober 1997, Frankreich/Parlament (…C-345/95, EU:C:1997:450, Rn. 31 und 32), sowie vom 13. Dezember 2012, Frankreich/Parlament (…C-237/11 und C-238/11, EU:C:2012:796, Rn. 41 und 42).
{FN:18} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. September 1988, Frankreich/Parlament (358/85 und 51/86, EU:C:1988:431, Rn. 36).
{FN:19} Vgl. Urteil vom 22. September 1988, Frankreich/Parlament (358/85 und 51/86, EU:C:1988:431, Rn. 39).
- EuG, 15.09.1998 - T-11/95
BP Chemicals / Kommission
Unter diesen Umständen habe die Klägerin, wie die Generalanwälte Reischl und Mancini in ihren Schlußanträgen zu den Urteilen des Gerichtshofes vom 5. März 1980 in der Rechtssache 76/79 (Könecke/Kommission, Slg. 1980, 665) und vom 22. September 1988 in den Rechtssachen 358/85 und 51/86 (Frankreich/Parlament, Slg. 1988, 4821) dargelegt hätten, mit der Erhebung ihrer Klage nicht bis zur Veröffentlichung der streitigen Entscheidung warten dürfen. - EuG, 05.08.2003 - T-116/01
Diputación Foral de Vizcaya / Kommission
Nach ständiger Rechtsprechung steht die Rechtskraft eines Urteils der Zulässigkeit einer Klage entgegen, wenn die Klage, die zu dem fraglichen Urteil geführt hat, dieselben Parteien und denselben Gegenstand betraf und auf denselben Grund gestützt wurde (Urteile des Gerichtshofes vom 19. September 1985 in den Rechtssachen 172/83 und 226/83, Hoogovens Groep/Kommission, Slg. 1985, 2831, Randnr. 9, und vom 22. September 1988 in den Rechtssachen 358/85 und 51/86, Frankreich/Parlament, Slg. 1988, 4821, Randnr. 12; Urteil des Gerichts vom 8. März 1990 in der Rechtssache T-28/89, Maindiaux u. a./WSA, Slg. 1990, II-59, Randnr. 23), wobei diese Voraussetzungen nebeneinander vorliegen müssen (Urteil des Gerichts vom 5. Juni 1996 in der Rechtssache T-162/94, NMB France u. a./Kommission, Slg. 1996, II-427, Randnr. 37). - Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2020 - C-119/19
Kommission/ Carreras Sequeros u.a. - Rechtsmittel - Beamtenrecht - Reform des …
- EuG, 09.07.2009 - T-246/08
Melli Bank / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive …
Rn. 34 Zum anderen ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass eine Klage drei Voraussetzungen erfüllen muss, um wegen Rechtshängigkeit für unzulässig erklärt zu werden: Sie muss dieselben Parteien wie die früher eingereichte Klage betreffen, auf dieselben Ziele gerichtet sein und auf dieselben Klagegründe gestützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 19. September 1985, Hoogovens Groep/Kommission, 172/83 und 226/83, Slg. 1985, 2831, Randnr. 9, Beschluss des Gerichtshofs vom 1. April 1987, Ainsworth u. a./Kommission, 159/84, 267/84, 12/85 und 264/85, Slg. 1987, 1579, Randnrn. 3 und 4, sowie Urteil des Gerichtshofs vom 22. September 1988, Frankreich/Parlament, 358/85 und 51/86, Slg. 1988, 4821, Randnr. 12). - Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1993 - C-137/92
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen BASF AG, Limburgse Vinyl …
Der Gerichtshof hat wiederholt die Nichterfuellung dieser Verpflichtung festgestellt: vgl. Urteil vom 10. Februar 1983 in der Rechtssache 230/81 (Luxemburg/Parlament, Slg. 1983, 255, Randnr. 36), Urteil vom 22. September 1988 in den verbundenen Rechtssachen 358/85 und 51/86 (Frankreich/Parlament, Slg. 1988, 4821, Randnr. 29); Urteil vom 28. November 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-213/88 und C-39/89 (Luxemburg/Parlament, Slg. 1991, I-5643, Randnr. 52).In Fällen, in denen keine Mitgliedschaft vorlag, zeigte der Gerichtshof dagegen Zurückhaltung: So weigerte er sich wiederholt, auf Klagen von Mitgliedstaaten einen Beschluß des Europäischen Parlaments anhand der Geschäftsordnung dieses Organs zu prüfen, da dieser Beschluß zur internen Organisation der Parlamentsarbeiten gehört und daher nicht Gegenstand einer gerichtlichen Kontrolle sein kann : Urteil vom 22. September 1988 in den verbundenen Rechtssachen 358/85 und 51/86 (Frankreich/Parlament, Slg. 1988, 4821, Randnrn. 16 f.) und Urteil vom 28. November 1991 in der Rechtssache Luxemburg/Parlament, a. a. O. (Fußnote 17), Randnrn.
- EuGH, 02.10.2018 - C-73/17
Das Europäische Parlament kann einen Teil seiner Haushaltsbefugnisse in Brüssel …
Rn. 43 Im Übrigen liegen dem Protokoll über die Sitze der Organe nach ständiger Rechtsprechung die gegenseitige Achtung der jeweiligen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und des Parlaments sowie gegenseitige Pflichten zur loyalen Zusammenarbeit zugrunde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. September 1988, Frankreich/Parlament, 358/85 und 51/86, EU:C:1988:431, Rn. 34 und 35…, vom 1. Oktober 1997, Frankreich/Parlament, C-345/95, EU:C:1997:450, Rn. 31 und 32, …sowie vom 13. Dezember 2012, Frankreich/Parlament, C-237/11 und C-238/11, EU:C:2012:796, Rn. 41, 42 und 60). - EuG, 25.06.2010 - T-66/01
Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer …
Rn. 197 Nach ständiger Rechtsprechung steht die Rechtskraft eines Urteils der Zulässigkeit einer Klage entgegen, wenn die Klage, die zu dem fraglichen Urteil geführt hat, dieselben Parteien und denselben Gegenstand betraf und auf denselben Grund gestützt war (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 19. September 1985, Hoogovens Groep/Kommission, 172/83 und 226/83, Slg. 1985, 2831, Randnr. 9, und vom 22. September 1988, Frankreich/Parlament, 358/85 und 51/86, Slg. 1988, 4821, Randnr. 12; Urteil des Gerichts vom 8. März 1990, Maindiaux u. a./WSA, T-28/89, Slg. 1990, II-59, Randnr. 23), wobei diese Voraussetzungen nebeneinander vorliegen müssen (Urteil des Gerichts vom 5. Juni 1996, NMB France u. a./Kommission, T-162/94, Slg. 1996, II-427, Randnr. 37). - EuG, 28.11.2019 - T-377/16
Hypo Vorarlberg Bank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …
- EuGH, 24.11.2005 - C-138/03
Italien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Strukturfonds - Kofinanzierung - …
- EuG, 20.06.2018 - T-156/17
L/ Parlament - Öffentlicher Dienst - Akkreditierter parlamentarischer Assistent - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-71/09
Comitato "Venezia vuole vivere" u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Art. 87 EG - …
- EuGH, 28.11.1991 - 213/88
Luxemburg / Parlament
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2015 - C-203/14
Consorci Sanitari del Maresme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit des …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-286/95
Kommission / ICI
- Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-149/96
Portugiesische Republik gegen Rat der Europäischen Union. - Gemeinsame …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-131/03
Reynolds Tobacco u.a. / Kommission
- EuGH, 13.12.2012 - C-237/11
Der Gerichtshof erklärt die Beschlüsse des Europäischen Parlaments über den …
- EuGöD, 13.01.2010 - F-124/05
A und G / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Anfechtungsklage - …
- EuG, 12.12.1996 - T-177/94
Henk Altmann und Margaret Casson gegen Kommission der Europäischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-442/03
P&O European Ferries (Vizcaya) / Kommission - Anfechtung eines Urteils des …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.11.2001 - C-61/96
Spanien / Rat
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2012 - C-394/11
Belov - Zulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens - "Gericht eines …
- EuG, 10.03.2005 - T-228/00
Gruppo ormeggiatori del porto di Venezia / Kommission - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 01.10.1997 - C-345/95
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT IST VERPFLICHTET, ZWÖLF ORDENTLICHE PLENARTAGUNGEN IN …
- EuG, 01.07.2008 - T-276/04
Compagnie maritime belge / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer kollektiven …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2005 - C-138/03
Italien / Kommission - Strukturfonds - Kofinanzierung - Verordnung (EG) Nr. …
- EuG, 14.06.2007 - T-68/07
Landtag Schleswig-Holstein / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zugang zu den …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-76/09
Italgas / Kommission - Rechtsmittel - Art. 87 EG - Multisektorales …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-73/09
Hotel Cipriani / Kommission - Rechtsmittel - Art. 87 EG - Multisektorales …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-105/02
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Eigenmittel der …
- EuG, 25.03.2015 - T-563/12
Central Bank of Iran / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …
- EuG, 21.12.2021 - T-721/18
Apostolopoulou und Apostolopoulou-Chrysanthaki/ Kommission - Außervertragliche …
- EuG, 05.06.1996 - T-162/94
NMB France SARL, NMB-Minebea-GmbH, NMB UK Ltd und NMB Italia Srl gegen Kommission …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-767/21
Rivière u. a./ Parlament - Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Europäisches …
- OLG Köln, 19.12.2008 - 6 AuslA 95/08
Zulässigkeit der Auslieferung eines in Abwesenheit verurteilten Straftäters nach …
- EuG, 12.12.1996 - T-99/95
Peter Esmond Stott gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuGH, 24.11.2005 - C-324/03
- EuGH, 24.11.2005 - C-431/03
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-237/11
Generalanwalt Mengozzi schlägt dem Gerichtshof vor, die Beschlüsse des …
- EuG, 16.11.2018 - T-576/16
OT/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Bewerbung auf die …
- EuGöD, 25.01.2008 - F-80/06
Duyster / Kommission
- EuGöD, 13.12.2007 - F-51/05
Tineke Duyster gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Statut und …
- OLG Köln, 06.10.2006 - 6 Ausl 9/06
Auslieferung eines albanischen Staatsangehörigen zur Vollstreckung der gegen ihn …
- EuG, 07.01.2015 - T-607/14
Cham und Bena Properties / Rat
- EuG, 10.06.1998 - T-116/95
Cementir / Kommission - "Unzulässigkeit - Bestätigende Maßnahme - …
- EuGöD, 14.12.2007 - F-82/06
Duyster / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 25.04.1991 - 213/88
Großherzogtum Luxemburg gegen Europäisches Parlament. - Sitz der Organe und …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| EuGH, 03.07.1986 - 358/85 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
Protokoll über die Satzung des Gerichtshofes der EGKS Art. 34 Abs. 1; ; Verfahrensordnung Art. 93
- EU-Kommission
Frankreich / Parlament
VERFAHREN - STREITHILFE - KLAGE GEGEN DIE HANDLUNG EINES ORGANS - BEITRITT EINES MITGLIEDS DES BEKLAGTEN ORGANS - UNZULÄSSIGKEIT
- EU-Kommission
Frankreich / Parlament
- Wolters Kluwer
Antrag auf Zulassung von Streithelfern
- rechtsportal.de
VERFAHREN - STREITHILFE - KLAGE GEGEN DIE HANDLUNG EINES ORGANS - BEITRITT EINES MITGLIEDS DES BEKLAGTEN ORGANS - UNZULÄSSIGKEIT
Verfahrensgang
- EuGH, 03.07.1986 - 358/85
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988 - 358/85
- EuGH, 22.09.1988 - 358/85
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 10.02.1983 - 230/81
Luxemburg / Parlament
Auszug aus EuGH, 03.07.1986 - 358/85
DIE FÜNF ANTRAGSTELLER MACHEN UNTER BEZUGNAHME AUF DIE URTEILE DES GERICHTSHOFES VOM 10. FEBRUAR 1983 IN DER RECHTSSACHE 230/81 ( LUXEMBURG/PARLAMENT , SLG. 1983, 255 ) UND VOM 10. APRIL 1984 IN DER RECHTSSACHE 108/83 ( LUXEMBURG/PARLAMENT , SLG. 1984, 1945 ) GELTEND , DASS DAS PARLAMENT IN DIESEN RECHTSSACHEN BESTIMMTE GRUNDSATZFRAGEN NICHT ERÖRTERT HABE , DIE , WENN SIE JETZT NICHT ALS STREITHELFER ZUGELASSEN WÜRDEN , MÖGLICHERWEISE WIEDER NICHT AUFGEWORFEN WÜRDEN , SO DASS DER AUSGANG DES VORLIEGENDEN VERFAHRENS IHRE LAGE VERSCHLECHTERN KÖNNTE. - EuGH, 10.04.1984 - 108/83
Luxemburg / Parlament
Auszug aus EuGH, 03.07.1986 - 358/85
DIE FÜNF ANTRAGSTELLER MACHEN UNTER BEZUGNAHME AUF DIE URTEILE DES GERICHTSHOFES VOM 10. FEBRUAR 1983 IN DER RECHTSSACHE 230/81 ( LUXEMBURG/PARLAMENT , SLG. 1983, 255 ) UND VOM 10. APRIL 1984 IN DER RECHTSSACHE 108/83 ( LUXEMBURG/PARLAMENT , SLG. 1984, 1945 ) GELTEND , DASS DAS PARLAMENT IN DIESEN RECHTSSACHEN BESTIMMTE GRUNDSATZFRAGEN NICHT ERÖRTERT HABE , DIE , WENN SIE JETZT NICHT ALS STREITHELFER ZUGELASSEN WÜRDEN , MÖGLICHERWEISE WIEDER NICHT AUFGEWORFEN WÜRDEN , SO DASS DER AUSGANG DES VORLIEGENDEN VERFAHRENS IHRE LAGE VERSCHLECHTERN KÖNNTE.
- EuGH, 06.11.2023 - C-249/23
ClientEarth/ Kommission - Rechtsmittel - Streithilfe - Art. 40 Abs. 2 der Satzung …
Rn. 7 Ferner können Mitglieder des Parlaments nicht über ein hinreichend qualifiziertes Interesse verfügen, wenn sie das geltend gemachte Interesse ausschließlich mit ihrer Eigenschaft als Mitglieder dieses Organs begründen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 3. Juli 1986, Frankreich/Parlament, 358/85, EU:C:1986:286, Rn. 10).Rn. 12 [Berichtigt mit Beschluss vom 4. Dezember 2023] Da sich ihr Interesse nicht mit dem Interesse des Parlaments decke und dieses Organ am Rechtsstreit nicht einmal beteiligt sei, unterscheide sich überdies ihre Situation von derjenigen, die dem Beschluss vom 3. Juli 1986, Frankreich/Parlament (358/85, EU:C:1986:286), zugrunde gelegen habe, in der ein Streithilfeantrag von Abgeordneten des Parlaments zurückgewiesen worden sei.
Die von ihnen vorgetragenen Unterschiede zwischen den Umständen des vorliegenden Falls und denjenigen der Rechtssache, in der der Beschluss vom 3. Juli 1986, Frankreich/Parlament (358/85, EU:C:1986:286), ergangen ist, können diese Feststellung nicht entkräften.
- EuGH, 04.12.2023 - C-249/23
ClientEarth/ Kommission
« Elles soutiennent, enfin, que, dès lors que leur intérêt ne se confond pas avec celui du Parlement et que cette institution n'est même pas une partie au présent litige, leur situation est à distinguer de celle qui était en cause dans l'ordonnance du 3 juillet 1986, France/Parlement (358/85, EU:C:1986:286), dans laquelle une demande d'intervention de députés du Parlement avait été rejetée.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988 - 358/85 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Französische Republik gegen Europäisches Parlament.
Arbeitsorte des Europäischen Parlaments - Entschließung zu den Sitzungssälen in Brüssel - Rechtmäßigkeit - Rechtshängigkeit
Verfahrensgang
- EuGH, 03.07.1986 - 358/85
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988 - 358/85
- EuGH, 22.09.1988 - 358/85
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 10.02.1983 - 230/81
Luxemburg / Parlament
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988 - 358/85
Wie Sie sich erinnern werden, wurden Sie in den ersten beiden Fällen von unserem Gastland angerufen: am 7. August 1981 gegen eine Maßnahme, die seiner Auffassung nach die Verpflichtung zur Abhaltung bestimmter Plenartagungen in Luxemburg verletzte (Urteil vom 10. Februar 1983 in der Rechtssache 230/81, Slg. 1983, 255), und am 10. Juni 1983 gegen eine Entschließung, von der es annahm, sie sei in rechtswidriger Weise darauf gerichtet, einen großen Teil der Beamten des Generalsekretariats von Luxemburg nach Brüssel und nach Straßburg zu versetzen (Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 108/83, Slg. 1984, 1945).Ein Interesse am Beitritt machen die Antragsteller jedoch auch als Mitglieder des Parlaments und als Vertreter von Argumenten geltend, die das Organ in den Rechtssachen 230/81 und 108/83 nicht vorgebracht habe und die ohne ihren Beitritt als Streithelfer erneut unausgesprochen bleiben würden.
Die Handlungen, auf die sich die Rechtssachen 230/81 und 108/83 beziehen, wurden innerhalb der Frist des Artikels 173 EWG- Vertrag (im ersten Fall) und innerhalb der Frist des Artikels 38 EGKS-Vertrag (im zweiten Fall) angefochten, beide jedoch vor ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt.
Ich erinnere daran, daß ein Argument dieser Art auch im Rahmen der Rechtssache 230/81 von dem beklagten Organ vorgebracht wurde.
Wie der Gerichtshof bei der Zurückweisung eines ähnlichen Klagegrunds der luxemburgischen Regierung in der Rechtssache 230/81 festgestellt hat, hat die Klägerin "keine Verletzung wesentlicher Formvorschriften, die vom Parlament bei der Annahme einer Entschließung wie der in Rede stehenden zu beachten sind, dargetan" (Randnr. 61).
Ich möchte hinzufügen, daß der Entscheidung, ob ein Thema aktuell ist und eine Dringlichkeitsdebatte erfordert, einer gerichtlichen Kontrolle entzogene Überlegungen zugrunde liegen; was die von den Abgeordneten, die gegen die Entschließung stimmten, geäußerten Ansichten betrifft, bin .ch, wie ich es schon in den Schlußanträgen in der Rechtssache 230/81 ausgedrückt habe, der Auffassung, daß es "ein guter Grundsatz [ist], Maßnahmen, die von einer Versammlung erlassen worden sind, möglichst anhand des von der Versammlung angenommenen Textes auszulegen".
Auch in dem Urteil in der Rechtssache 230/81 sei keine Ausnahme vorgesehen worden.
Hieraus folge, daß der Bau eines Saales für 600 Personen die Bedürfnisse des Parlaments an seinem belgischen Arbeitsort überschreite und somit im Widerspruch zu dem Urteil in der Rechtssache 230/81 stehe.
Was das Parlament angehe, so sei diese Regel durch das Urteil in der Rechtssache 230/81 bestätigt worden: Der Gerichtshof habe nämlich die Praxis, bestimmte Sitzungen in der Hauptstadt des Großherzogtums abzuhalten, nicht beanstandet und so implizit anerkannt, daß sich das Parlament, falls erforderlich, außerhalb Straßburgs versammeln könne.
Ich habe dieser Frage einen beträchtlichen Teil meiner Schlußanträge in der Rechtssache 230/81 gewidmet (Punkte 13 bis 17); einige der Gesichtspunkte, die ich damals vorgetragen habe, werden heute von den Parteien aufgenommen, und sei es auch, um zu entgegengesetzten Ergebnissen zu gelangen.
10. Verdient das Hilfsvorbringen ein besseres Los? Wie ich schon in meinen Schlußanträgen in der Rechtssache 230/81 betont habe, ist die Entscheidung, gewisse Sitzungen außerhalb Straßburgs abzuhalten, letztlich rechtmäßig, da darin eine Befugnis zur Selbstorganisation zum Ausdruck kommt, die sowohl auf den allgemeinen Grundsätzen für die Tätigkeit jeder öffentlichen Einrichtung als auch auf den Vertragsbestimmungen beruht, die das Parlament ermächtigen, sich eine Geschäftsordnung mit einer Bestimmung wie Artikel 10 zu geben.
- EuGH, 22.09.1988 - 358/85
Frankreich / Parlament
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988 - 358/85
SCHLUSSANTRÄGE VON HERRN MANCINI - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 358/85 UND 51/86 SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS G. FEDERICO MANCINI.meine Herren Richter! 1. Diese Schlußanträge beziehen sich auf die Rechtssachen 358/85 und 51/86, in denen die Französische Republik gegen das Europäische Parlament Klage erhoben hat und die vom Gerichtshof durch Beschluß vom 8. Juli 1987 zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung verbunden worden sind.
Erinnern wir zunächst daran, daß das beklagte Organ am 25. März 1986 eine Einrede der Unzulässigkeit gegenüber der zweiten französischen Klage (51/86) unter Berufung darauf erhoben hat, daß die Streitsache nach Erhebung der Klage vom 20. November 1985 (358/85) bereits rechtshängig sei.
Die Klage 51/86 weist aber ähnliche Merkmale auf: Der zur Stützung dieser Klage angeführte Klagegrund - die Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - wurde nämlich schon in der ersten Klage, wenn auch im Stadium der Erwiderung, geltend gemacht.
Trotz alledem hat die französische Regierung keine Einwände, daß die Klage 51/86 für unzulässig erklärt wird.
Die Klage in der Rechtssache 51/86 ist unzulässig.
Die Französische Republik trägt die Kosten des Verfahrens in der Rechtssache 51/86".
- EuGH, 10.04.1984 - 108/83
Luxemburg / Parlament
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988 - 358/85
Wie Sie sich erinnern werden, wurden Sie in den ersten beiden Fällen von unserem Gastland angerufen: am 7. August 1981 gegen eine Maßnahme, die seiner Auffassung nach die Verpflichtung zur Abhaltung bestimmter Plenartagungen in Luxemburg verletzte (Urteil vom 10. Februar 1983 in der Rechtssache 230/81, Slg. 1983, 255), und am 10. Juni 1983 gegen eine Entschließung, von der es annahm, sie sei in rechtswidriger Weise darauf gerichtet, einen großen Teil der Beamten des Generalsekretariats von Luxemburg nach Brüssel und nach Straßburg zu versetzen (Urteil vom 10. April 1984 in der Rechtssache 108/83, Slg. 1984, 1945).Ein Interesse am Beitritt machen die Antragsteller jedoch auch als Mitglieder des Parlaments und als Vertreter von Argumenten geltend, die das Organ in den Rechtssachen 230/81 und 108/83 nicht vorgebracht habe und die ohne ihren Beitritt als Streithelfer erneut unausgesprochen bleiben würden.
Die Handlungen, auf die sich die Rechtssachen 230/81 und 108/83 beziehen, wurden innerhalb der Frist des Artikels 173 EWG- Vertrag (im ersten Fall) und innerhalb der Frist des Artikels 38 EGKS-Vertrag (im zweiten Fall) angefochten, beide jedoch vor ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt.
Wie ich gerade festgestellt habe, wurde die Entschließung, in der sie enthalten ist, (ob nun rechtmäßiger- oder rechtswidrigerweise) auf der Grundlage der internen Organisationsgewalt angenommen, die dem Organ nach den Verträgen zukommt; dieser Umstand und die Feststellung, daß diese Entschließung präzise Bestimmungen enthält, erlauben es, ihr im technischen Sinne Entscheidungscharakter zuzuerkennen und demgemäß die Eignung, rechtliche Wirkungen zu entfalten (Urteil in der Rechtssache 108/83, Randnrn.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| RG, 21.04.1886 - Rep. V. 358/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zulässigkeit des Rechtswegs über die Befugnis zum Betriebe der Schankwirtschaft auf einem mit einer Realgerechtigkeit verbundenen Grundstücks
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 15, 138
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- RG, 07.11.1882 - III 306/82
Klagegegner bei Geltendmachung einer Befreiung von einer durch eine polizeiliche …
Auszug aus RG, 21.04.1886 - V 358/85
des R.G.'s in Civils. Bd. 8 S. 226,.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| FG Hamburg, 24.01.1989 - I 358/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 42 AO; §§ 7 ff.AStG
Abgabenordnung; Einschaltung einer schweizerischen AG als Gestaltungsmißbrauch
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BFH, 29.07.1976 - VIII R 142/73
Basisgesellschaft - Ausland - Tatbestand des Rechtsmißbrauchs - Sitz - Rechtsform …
Auszug aus FG Hamburg, 24.01.1989 - I 358/85
[Hinweis:] Im Streitfall handelte es sich bei der AG um eine sog. Basisgesellschaft im niedrig besteuerten Ausland, die vor allem dann den Tatbestand des § 42 AO erfüllt, wenn für ihre Errichtung wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen und keine eigene wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet wird (vgl. BFH, Urt. v. 29.7.1976 - VIII R 142/73, BStBl 1977 II 263).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".