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Weitere Entscheidung unten: OLG Braunschweig, 06.01.2023

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 18.07.2023 - 4 U 46/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,19924
OLG Rostock, 18.07.2023 - 4 U 46/22 (https://dejure.org/2023,19924)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18.07.2023 - 4 U 46/22 (https://dejure.org/2023,19924)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18. Juli 2023 - 4 U 46/22 (https://dejure.org/2023,19924)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    § 214 Abs. 1 BGB, § 242 BGB, § 3 Abs. 4 VVG, § 260 ZPO, § 666 BGB, § 675 Abs. 1 BGB, § 808 BGB analog § 810 BGB analog
    BGB, VVG, ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Stufenklage bei Rückerstattungsverlangen von Beitragsanteilen gegenüber privater Krankenversicherung; Bestimmung des Streitwerts

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Stufenklage bei Rückerstattungsverlangen von Beitragsanteilen gegenüber privater Krankenversicherung; Bestimmung des Streitwerts

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)

    § 3 ZPO, § 254 ZPO, Art 12 Abs 5 S 2 EUV 2016/679, Art 15 Abs 1 EUV 2016/679, Art 15 Abs 3 S 1 EUV 2016/679
    Zulässigkeit einer Stufenklage bei Rückerstattungsverlangen von Beitragsanteilen gegenüber privater Krankenversicherung; Bestimmung des Streitwerts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Rückerstattungsansprüchen gegenüber dem Versicherungsgeber im Wege der Stufenklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückerstattung von Beitragsanteilen aus unwirksamen Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung; Zulässigkeit der Stufenklage im Falle der Unwirksamkeit der Beitragsänderungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 1453
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (17)

  • OLG Dresden, 29.03.2022 - 4 U 1905/21

    Klage um Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Rostock, 18.07.2023 - 4 U 46/22
    Denn etwa bezogen auf eine Unwirksamkeit der Prämienerhöhungen stützt er sich bereits (unter anderem) auf eine Unzulänglichkeit ihrer Begründung in den betreffenden Anschreiben und Informationsblättern der Beklagten, welche ihm (zumindest) über seine in einer Vielzahl vergleichbarer Verfahren tätigen Prozessbevollmächtigten vorliegen; der Auskunftsanspruch dient damit gerade nicht ausschließlich dazu, eine Beurteilung des Bestehens von Leistungsansprüchen überhaupt erst zu ermöglichen (…vgl. OLG Schleswig, a. a. O., Rn. 68 ff.; anders etwa bei OLG Dresden, Urteil vom 29.03.2022, Az.: 4 U 1905/21, Rn. 25 f. und 62, wo [auch] die "die der Klägerseite zum Zwecke der Beitragserhöhung übermittelten Begründungen sowie Beiblätter" [erst] mit herausverlangt worden sind; widersprüchlich OLG Karlsruhe…, Urteil vom 29.11.2022, Az.: 12 U 305/21, Rn. 36 und 46 f., wo einerseits die Zulässigkeit einer Stufenklage verneint wird, weil die geforderte Auskunft erst die Voraussetzungen für die Prüfung schaffen solle, ob dem Kläger ein Leistungsanspruch dem Grunde nach zustehe, während andererseits eine von dem Kläger ausreichend behauptete und von der Beklagten nicht substantiiert entkräftete formelle Unwirksamkeit unstreitig erfolgter Beitragsanpassungen angenommen wird, jeweils zitiert nach juris).

    Aus der Zweckrichtung des Art. 15 DS-GVO folgt keineswegs zwingend, dass der Anspruch auch nur mit ihr übereinstimmend ausgeübt werden darf (…vgl. anders OLG München, a. a. O., Rn. 55 f.;… OLG Schleswig, a. a. O., Rn. 43 f.; OLG Hamm…, Beschluss vom 15.11.2021, Az.: 20 U 269/21, Rn. 8 ff.; OLG Nürnberg…, Urteil vom 14.03.2022, Az.: 8 U 2907/21, Rn. 43 f.; OLG Dresden, Urteil vom 29.03.2022, Az.: 4 U 1905/21, Rn. 64 ff., jeweils zitiert nach juris;… zumindest zweifelnd OLG Koblenz, a. a. O., Rn. 26 ff.), zumal von einem Begründungserfordernis für das Auskunfts- und Kopieverlangen nach dem Wortlaut der Vorschrift abgesehen wurde.

  • OLG Schleswig, 18.07.2022 - 16 U 181/21

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erteilung von …

    Auszug aus OLG Rostock, 18.07.2023 - 4 U 46/22
    Im Hinblick auf die Rückerstattung von Beitragsanteilen aus unwirksamen Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung kann der Versicherungsnehmer im Wege der Stufenklage nach § 254 ZPO vorgehen, wenn er sich für die Unwirksamkeit der Beitragsänderungen auf eine Unzulänglichkeit ihrer Begründung in von ihm in Bezug genommen entsprechenden Anschreiben und Informationsblättern des Versicherers stützt (Anschluss an OLG Schleswig, Urteil vom 18. Juli 2022, Az.: 16 U 181/21, - zitiert nach juris -, Rn. 65 ff.).

    Sie ist dagegen schon dann zulässig, wenn nur ein Teil der für die Bezifferung benötigten Informationen im Wege der Auskunftsklage zu erlangen ist und es darüber hinaus weiterer Informationen bedarf (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 18.07.2022, Az.: 16 U 181/21, - zitiert nach juris -, Rn. 65 f. m. w. N.).

  • BGH, 15.06.2021 - VI ZR 576/19

    Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO gegen eine …

    Auszug aus OLG Rostock, 18.07.2023 - 4 U 46/22
    Ob die entsprechenden Informationen dem Versicherungsnehmer bereits bekannt sind und ob er die Unterlagen noch hat oder entschuldbar nicht mehr hat, ist dabei irrelevant; denn der Umstand, dass Schreiben dem Versicherungsnehmer bekannt sind, schließt den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nicht aus, zumal auch wiederholt Auskunft verlangt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 15.06.2021, Az.: VI ZR 576/19, - zitiert nach juris -, Rn. 25;… Sydow/Marsch-Bienemann, DS-GVO/BDSG, 3. Aufl., 2022, Art. 15 DS-GVO Rn. 70).
  • OLG Hamm, 15.11.2021 - 20 U 269/21

    Feststellung der Unwirksamkeit von noch näher zu bezeichnenden Prämienerhöhungen …

    Auszug aus OLG Rostock, 18.07.2023 - 4 U 46/22
    Aus der Zweckrichtung des Art. 15 DS-GVO folgt keineswegs zwingend, dass der Anspruch auch nur mit ihr übereinstimmend ausgeübt werden darf (…vgl. anders OLG München, a. a. O., Rn. 55 f.;… OLG Schleswig, a. a. O., Rn. 43 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 15.11.2021, Az.: 20 U 269/21, Rn. 8 ff.; OLG Nürnberg…, Urteil vom 14.03.2022, Az.: 8 U 2907/21, Rn. 43 f.; OLG Dresden…, Urteil vom 29.03.2022, Az.: 4 U 1905/21, Rn. 64 ff., jeweils zitiert nach juris;… zumindest zweifelnd OLG Koblenz, a. a. O., Rn. 26 ff.), zumal von einem Begründungserfordernis für das Auskunfts- und Kopieverlangen nach dem Wortlaut der Vorschrift abgesehen wurde.
  • OLG Celle, 15.12.2022 - 8 U 165/22

    Voraussetzungen und Reichweite des Auskunftsanspruchs gemäß Art. 15 DS-GVO

    Auszug aus OLG Rostock, 18.07.2023 - 4 U 46/22
    Darauf, ob Zahlungsansprüche, die mit Hilfe der erteilten Auskünfte und Kopien substantiiert werden könnten, verjährt sind, kommt es für den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch nicht an (…vgl. wie hier zum ganzen OLG Köln, a. a. O., Rn. 69 ff.; OLG Celle, Urteil vom 15.12.2022, Az.: 8 U 165/22, Rn. 124 ff., jeweils zitiert nach juris und m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 14.03.2022 - 8 U 2907/21

    Erfolglose Klage gegen PKV-Beitragserhöhungen; rechtsmissbräuchliches …

    Auszug aus OLG Rostock, 18.07.2023 - 4 U 46/22
    Aus der Zweckrichtung des Art. 15 DS-GVO folgt keineswegs zwingend, dass der Anspruch auch nur mit ihr übereinstimmend ausgeübt werden darf (…vgl. anders OLG München, a. a. O., Rn. 55 f.;… OLG Schleswig, a. a. O., Rn. 43 f.; OLG Hamm…, Beschluss vom 15.11.2021, Az.: 20 U 269/21, Rn. 8 ff.; OLG Nürnberg, Urteil vom 14.03.2022, Az.: 8 U 2907/21, Rn. 43 f.; OLG Dresden…, Urteil vom 29.03.2022, Az.: 4 U 1905/21, Rn. 64 ff., jeweils zitiert nach juris;… zumindest zweifelnd OLG Koblenz, a. a. O., Rn. 26 ff.), zumal von einem Begründungserfordernis für das Auskunfts- und Kopieverlangen nach dem Wortlaut der Vorschrift abgesehen wurde.
  • OLG Köln, 13.05.2022 - 20 U 198/21

    Auskunftsanspruch Beitragsanpassungen

    Auszug aus OLG Rostock, 18.07.2023 - 4 U 46/22
    Der betroffenen Person sind von der speichernden Stelle mithin sämtliche von ihr gespeicherten personenbezogenen Daten in der bei ihr vorliegenden Rohfassung als Kopie zu übermitteln (vgl. OLG Köln, Urteil vom 13.05.2022, Az.: 20 U 198/21, - zitiert nach juris -, Rn. 79 m. w. N. auch zum Streitstand;… siehe im Übrigen OLG Koblenz, a. a. O., Rn. 50 ff.).
  • BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 168/05

    Pflicht des Zwangsverwalters eines vermieteten Grundstücks zur Abrechnung von …

    Auszug aus OLG Rostock, 18.07.2023 - 4 U 46/22
    Rn. 117 C. Im Übrigen ist die Sache analog § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ZPO an das Landgericht zurückzuverweisen; diese Vorschrift kommt entsprechend zur Anwendung, wenn das erstinstanzliche Gericht eine Stufenklage insgesamt abgewiesen hat, das Berufungsgericht hingegen dem Rechnungslegungs- oder Auskunftsanspruch stattgibt (vgl. BGH, Urteil vom 03.05.2006, Az.: VIII ZR 168/05, - zitiert nach juris -, Rn. 13 ff. m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2022 - 12 U 305/21

    Umfassender Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers in der privaten …

    Auszug aus OLG Rostock, 18.07.2023 - 4 U 46/22
    Denn etwa bezogen auf eine Unwirksamkeit der Prämienerhöhungen stützt er sich bereits (unter anderem) auf eine Unzulänglichkeit ihrer Begründung in den betreffenden Anschreiben und Informationsblättern der Beklagten, welche ihm (zumindest) über seine in einer Vielzahl vergleichbarer Verfahren tätigen Prozessbevollmächtigten vorliegen; der Auskunftsanspruch dient damit gerade nicht ausschließlich dazu, eine Beurteilung des Bestehens von Leistungsansprüchen überhaupt erst zu ermöglichen (…vgl. OLG Schleswig, a. a. O., Rn. 68 ff.; anders etwa bei OLG Dresden…, Urteil vom 29.03.2022, Az.: 4 U 1905/21, Rn. 25 f. und 62, wo [auch] die "die der Klägerseite zum Zwecke der Beitragserhöhung übermittelten Begründungen sowie Beiblätter" [erst] mit herausverlangt worden sind; widersprüchlich OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.11.2022, Az.: 12 U 305/21, Rn. 36 und 46 f., wo einerseits die Zulässigkeit einer Stufenklage verneint wird, weil die geforderte Auskunft erst die Voraussetzungen für die Prüfung schaffen solle, ob dem Kläger ein Leistungsanspruch dem Grunde nach zustehe, während andererseits eine von dem Kläger ausreichend behauptete und von der Beklagten nicht substantiiert entkräftete formelle Unwirksamkeit unstreitig erfolgter Beitragsanpassungen angenommen wird, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG München, 24.11.2021 - 14 U 6205/21

    Auskunftsklage wegen behauptet unwirksamer Prämienanpassungen

    Auszug aus OLG Rostock, 18.07.2023 - 4 U 46/22
    Rn. 108 2. Unproblematisch mit der Person des Versicherungsnehmers verknüpft sind die Versicherungsscheine und deren Nachträge; denn aus ihnen ergibt sich, mit welchem Inhalt und zu welchen Konditionen für den Versicherungsnehmer bei dem Versicherer Versicherungsschutz besteht (vgl. anders OLG München, Beschluss vom 24.11.2021, Az.: 14 U 6205/21, Rn. 51 ff.: "Was die Person für die Versicherungsleistung ausgibt, ist nicht unter die personenbezogenen Daten zu rechnen."; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 17.03.2023, Az.: 25 U 227/22, Rn. 56; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 21.11.2022, Az.: 8 U 1621/22, Rn. 46; OLG Dresden…, Beschluss vom 12.09.2022, AZ.: 4 U 1327/22, Rn. 9, jeweils zitiert nach juris;… mit weitergehender Differenzierung ähnlich OLG Schleswig, a. a. O., Rn. 46 ff.;… siehe dazu auch OLG Koblenz, EuGH-Vorlage vom 19.10.2022, Az.: 10 U 603/22, - zitiert nach juris, Rn. 40 ff.).
  • BGH, 01.03.2018 - I ZB 97/17

    Provisionsanspruch aus der Vermittlervereinbarung für den Verkauf einer Sammlung …

  • OLG Koblenz, 19.10.2022 - 10 U 603/22

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zum Umfang der Informationspflichten eines …

  • OLG Karlsruhe, 17.03.2023 - 25 U 227/22

    Auskunft über Höhe auslösender Faktoren bei Beitragsanpassung privater …

  • OLG Nürnberg, 21.11.2022 - 8 U 1621/22

    Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung

  • OLG Rostock, 14.10.2021 - 4 U 50/21

    Abgrenzung kostenrechtlicher zu prozessrechtlichen Wertvorschriften

  • OLG Dresden, 12.09.2022 - 4 U 1327/22

    Wirksamkeit einer Beitragserhöhung in einer privaten Krankenversicherung Kein …

  • KG, 23.03.1993 - 1 W 6310/92
  • OLG Saarbrücken, 28.08.2023 - 5 W 43/23

    Festsetzung des Gebührenwerts einer Stufenklage

    Mit den von ihm errechneten Beträgen bewegte er sich damals angesichts des zeitlichen Umfanges der Klage und der allgemein bekannten üblichen Größenordnung von Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung durchaus noch im Bereich des Möglichen, mögen sich diese Vorstellungen auch im Nachhinein nicht bestätigt haben; sie sind daher - auch mangels anderer, dagegen sprechender Anhaltspunkte - geeignet, das nach § 44 GKG maßgebliche Interesse des Klägers an einer Verurteilung der Beklagten auf der Leistungsstufe zu begründen (so i.E. auch OLG Celle, VersR 2023, 429; OLG Rostock, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 U 46/22, juris; abweichend OLG München, Beschluss vom 28. Februar 2023 - 38 U 5632/22, juris).

    Gleichsam unschädlich ist es, dass der vom Kläger genannte Gesamtbetrag von 10.750,- Euro nach seiner Darstellung die in Ziff. 2 bis 4 der Klage angekündigten Leistungs- und Feststellungsanträge in ihrer Gesamtheit umfasst und damit auch dessen Interesse an einer Erstattung von Nutzungen (§§ 812 Abs. 1 Satz 1, 818 Abs. 1 BGB) berücksichtigt, weil es sich dabei, entgegen der Ansicht des Landgerichts, nicht um bloße Nebenforderungen handelt und ihre Geltendmachung daher ebenfalls werterhöhend wirkt (Senat, Urteil vom 1. Dezember 2021 - 5 U 93/20, VersR 2022, 308; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - IV ZB 10/18, VersR 2019, 251; wie hier OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Juni 2023 - 1 U 222/22, juris; a.A. OLG Rostock, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 U 46/22, juris), weshalb insoweit auch kein Abschlag veranlasst ist.

  • OLG Köln, 19.09.2023 - 9 U 231/22

    Wirksamkeit Beitragserhöhung private Krankenversicherung Herausgabe Nutzungen aus …

    Rn. 35 Mit den genannten Gesichtspunkten setzt sich das OLG Rostock (Urt. v. 18.07.2023 - 4 U 46/22 -, juris) nicht auseinander.
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 06.01.2023 - 4 U 46/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,17764
OLG Braunschweig, 06.01.2023 - 4 U 46/22 (https://dejure.org/2023,17764)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06.01.2023 - 4 U 46/22 (https://dejure.org/2023,17764)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06. Januar 2023 - 4 U 46/22 (https://dejure.org/2023,17764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 242; BGB § ... 286; BGB § 288; BGB § 294; BGB § 355 Abs 3 S 1; BGB § 357 Abs 4 S 1; BGB § 358 Abs 4 S 1; BGB § 491; BGB § 495 Abs 1; BGB § 812 Abs 1 S 1; BGB § 818; ZPO § 3; ZPO § 4; ZPO § 522 Abs 2; GKG § 47; GKG § 48; EGBGB Art 229 § 32 Abs 1; EGBGB Art 229 § 38 Abs 1; EGBGB Art 229 § 40 Abs 1
    Widerruf; Verbraucher; Verbraucherdarlehensvertrag; Auslegung; Umfinanzierung; Anschlussfinanzierung; unechte Abschnittsfinanzierung; Prolongation; Nennbetrag; fällige Schlussrate; Rechtsmissbrauch; Einzelfall; Einzelfallbetrachtung; rechtsmissbräuchlich; unauflösbarer ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Widerruf eines zum Zwecke der Finanzierung eines Pkw-Kaufs abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrages; Rechtsfolgen des Abschlusses eines neuen Darlehensvertrages über die Finanzierung der Schlussrate eines widerrufenen ...

  • rechtsportal.de

    Widerruf; Verbraucher; Verbraucherdarlehensvertrag; Auslegung; Umfinanzierung; Anschlussfinanzierung; unechte Abschnittsfinanzierung; Prolongation; Nennbetrag; fällige Schlussrate; Rechtsmissbrauch; Einzelfall; Einzelfallbetrachtung; rechtsmissbräuchlich; unauflösbarer ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückabwicklungsansprüche nach Widerruf eines Darlehensvertrages

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.01.2023 - 4 U 46/22
    Aus diesem Grund folgt aus § 358 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB die Pflicht des Klägers, nach Widerruf eines mit einem Pkw-Kaufvertrag verbundenen Darlehensvertrages das Fahrzeug vorleistungspflichtig an den Kreditgeber - hier die Beklagte - herauszugeben oder nachzuweisen, dass er das Fahrzeug an diese versandt hat (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 10. November 2020 - XI ZR 426/19 -, Rn. 21, juris; BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 -, Rn. 29, juris).

    Dessen Wegfall würde voraussetzen, dass der Kläger die von ihm selbst aus dem Rückgewährschuldverhältnis geschuldete Leistung der Beklagten in einer den Annahmeverzug begründenden Weise angeboten hätte (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 -, BGHZ 227, 253-268, Rn. 25, juris; BGH…, Urteil vom 25. Januar 2022 - XI ZR 559/20 -, Rn. 20, juris).

    Die Rückgabepflicht des Verbrauchers ist mangels anderweitiger Vereinbarung eine Bring- oder Schickschuld, die der Schuldner dem Gläubiger an dessen Wohnsitz anbieten oder an ihn absenden muss (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 -, BGHZ 227, 253-268, Rn. 24, juris).

  • EuGH, 09.09.2021 - C-33/20

    Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.01.2023 - 4 U 46/22
    Diese Entscheidung hatte die Vorlagefragen zum Gegenstand, ob Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (im Folgenden: Verbraucherkreditrichtlinie) oder die Verbraucherkreditrichtlinie selbst dahin auszulegen sei, dass es dem Kreditgeber verwehrt sei, sich unabhängig von der Kenntnis des Verbrauchers sein Widerrufsrecht betreffend gegenüber der Ausübung des Widerrufsrechts auf den Einwand der Verwirkung oder im Fall der Ausübung des Widerrufsrechts auf den Einwand des Rechtsmissbrauchs zu berufen, wenn eine der nach der Verbraucherkreditrichtlinie vorgesehenen zwingenden Angaben weder im Kreditvertrag enthalten noch nachträglich ordnungsgemäß mitgeteilt worden sei (EuGH, Urteil vom 9. September 2021 - C-33/20, C-155/20 und C-187/20 -, Vorlagefragen Ziffer 6. und 7., juris).

    Allein diese Fragen betreffend hat der Gerichtshof der Europäischen Union Antworten formuliert, wonach Art. 14 Abs. 1 der Verbraucherkreditrichtlinie bzw. die Verbraucherkreditrichtlinie selbst dahin auszulegen sei, dass es dem Kreditgeber unabhängig von einer Kenntnis des Verbrauchers von seinem Widerrufsrecht verwehrt sei, sich gegenüber der Ausübung des Widerrufsrechts auf den Einwand der Verwirkung zu berufen bzw. im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts einen Rechtsmissbrauch anzunehmen, wenn eine der in Art. 10 Abs. 2 der Verbraucherkreditrichtlinie vorgesehenen zwingenden Angaben weder im Kreditvertrag enthalten noch nachträglich ordnungsgemäß mitgeteilt worden sei (EuGH, Urteil vom 9. September 2021 - C-33/20, C-155/20 und C-187/20 -, Tenor Ziffer 6. und 7., Rn. 121, 127, juris).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.01.2023 - 4 U 46/22
    Die Geltendmachung von Widerrufsrechten nach der - u.U. wirksamen - Erklärung eines Widerrufs kann im Einzelfall eine unzulässige Rechtsausübung aus sonstigen Gründen darstellen und in Widerspruch zu § 242 BGB stehen, obwohl die Voraussetzungen einer Verwirkung nicht vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, Rn. 43, juris).

    Welche Anforderungen sich daraus im Einzelfall ergeben, ob insbesondere die Berufung auf eine Rechtsposition rechtsmissbräuchlich erscheint, kann regelmäßig nur mit Hilfe einer umfassenden Bewertung der gesamten Fallumstände entschieden werden, wobei die Interessen aller an einem bestimmten Rechtsverhältnis Beteiligten zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, Rn. 43, juris).

  • BGH, 07.11.2017 - XI ZR 369/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruflichkeit des Widerrufs

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.01.2023 - 4 U 46/22
    Da eine Änderung der Verhältnisse dazu führen kann, dass die zunächst zulässige Rechtsausübung missbräuchlich wird, und im Rechtsstreit auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen ist, kann der Tatrichter bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 242 BGB darüber hinaus auch solche Umstände berücksichtigen, die erst nach Erklärung des Widerrufs eingetreten sind (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2017 - XI ZR 369/16 -, Rn. 17, juris).

    Dies liegt nahe, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten des Verbrauchers mit seinem späteren Verhalten sachlich unvereinbar ist, dies den Rückschluss auf das subjektive Element des Missbrauchs zulässt und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (…vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 31. Januar 2022 - XI ZR 113/21 -, Rn. 73, juris; BGH, Urteil vom 7. November 2017 - XI ZR 369/16 -, Rn. 17, juris; vgl. BGH…, Urteil vom 12. Juli 2016 - IX ZR 501/15 -, Rn. 20, juris).

  • BGH, 28.10.2003 - XI ZR 263/02

    Umfang einer Sicherungsvereinbarung; Sicherung von Ansprüchen des Kreditgebers …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.01.2023 - 4 U 46/22
    Denn eine Sicherungsabrede erfasst auch ohne entsprechende ausdrückliche Vereinbarung regelmäßig nicht nur die eigentlichen Erfüllungsansprüche, sondern auch diejenigen, die als typische Folgeansprüche für den Fall einer sich im Laufe der Vertragsabwicklung herausstellenden Unwirksamkeit der Erfüllungsansprüche entstehen (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2003 - XI ZR 263/02 -, Rn. 22, juris; BGH…, Urteil vom 13. März 1991 - VIII ZR 34/90 -, Rn. 46, juris).

    Nur bei Vorliegen besonderer - vom Schuldner darzulegender und zu beweisender - Gründe, die ausnahmsweise gegen die Einbeziehung der Folgeansprüche in die Sicherungsvereinbarung sprechen könnten, kann etwas anderes gelten (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2003 - XI ZR 263/02 -, Rn. 22, juris).

  • OLG Brandenburg, 28.04.2021 - 4 U 171/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.01.2023 - 4 U 46/22
    Damit bestand für den Kläger im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags am 12. Januar 2019 kein Nutzungsrecht an dem mit dem ersten Vertrag überlassenen Kapital mehr (vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. April 2021 - 4 U 171/20 -, Rn. 37, juris).

    Dies kann nur dahin verstanden werden, dass der Darlehensvertrag aus dem Jahr 2014 beendet, die Sicherheit freigegeben und erneut - in einem weiteren Darlehensvertrag - als Sicherheit eingesetzt werden sollte (so auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. April 2021 - 4 U 171/20 -, Rn. 36, juris).

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.01.2023 - 4 U 46/22
    Der Schuldnerverzug setzt einen vollwirksamen und fälligen Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner voraus (…Grüneberg/Grüneberg, BGB, 82. Aufl. 2023, § 286 Rn. 8 ff.; BGH, Versäumnisurteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15 -, Rn. 24, juris).
  • BGH, 25.01.2022 - XI ZR 559/20

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.01.2023 - 4 U 46/22
    Dessen Wegfall würde voraussetzen, dass der Kläger die von ihm selbst aus dem Rückgewährschuldverhältnis geschuldete Leistung der Beklagten in einer den Annahmeverzug begründenden Weise angeboten hätte (vgl. BGH…, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 -, BGHZ 227, 253-268, Rn. 25, juris; BGH, Urteil vom 25. Januar 2022 - XI ZR 559/20 -, Rn. 20, juris).
  • BGH, 14.06.2022 - XI ZR 552/20

    Zu den Voraussetzungen des Annahmeverzugs nach §§

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.01.2023 - 4 U 46/22
    Überdies muss das wörtliche Angebot, um zur Herbeiführung eines Annahmeverzugs der Beklagten geeignet zu sein, auch die den Kläger treffende Vorleistungspflicht abbilden (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2022 - XI ZR 552/20 -, Rn. 18, juris).
  • OLG Koblenz, 01.07.2022 - 8 U 841/21

    Kfz-Finanzierungsdarlehen: Treuwidrigkeit eines wirksam ausgeübten Widerrufs …

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.01.2023 - 4 U 46/22
    Sie hätte daher lediglich entsprechend der ihrer Auffassung nach fortbestehenden vertraglichen Pflichten gehandelt, ohne damit zum Ausdruck zu bringen, dass der Kläger ein etwaiges Widerrufsrecht weiter in Anspruch nehmen dürfe (vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 1. Juli 2022 - 8 U 841/21 -, Rn. 51, juris).
  • BGH, 31.01.2022 - XI ZR 113/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über …

  • BGH, 10.11.2020 - XI ZR 426/19

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen zur Finanzierung eines …

  • BGH, 04.04.2017 - II ZR 179/16

    Rückabwicklung einer kreditfinanzierten Fondsbeteiligung nach Widerruf: …

  • BGH, 13.03.1991 - VIII ZR 34/90

    Abwicklung eines Leasingvertrages nach Wandelung des Kaufvertrages mit dem …

  • OLG Brandenburg, 09.02.2022 - 4 U 202/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines …

  • OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 283/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages Treuwidriger Widerruf …

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