Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 28.04.2021 - 4 U 72/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 55 InsO, § 155 InsO
Vergütungsansprüche des Abschlussprüfers in der Insolvenz - degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Insolvenzrecht: Vergütungsansprüche des Abschlussprüfers in der Insolvenz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 55 InsO ; § 155 InsO
Vergütungsansprüche des Abschlussprüfers in der Insolvenz - rechtsportal.de
§ 55 InsO ; § 155 InsO
Ansprüche aus Insolvenzanfechtung; Wegfall einer Gläubigerbenachteiligung; Vor einer Insolvenzeröffnung erbrachte Leistungen eines Abschlussprüfers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Vergütungsansprüche des Abschlussprüfers in der Insolvenz
- die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)
Vergütungsansprüche des Abschlussprüfers in der Insolvenz
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Insolvenzrechtliche Einordnung von Vergütungsansprüchen eines Abschlussprüfers
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 28.07.2006 - 3 O 397/05
- LG Frankfurt/Oder, 30.11.2006 - 13 O 183/06
- OLG Brandenburg, 18.07.2007 - 7 U 7/07
- OLG Karlsruhe, 25.07.2008 - 14 U 165/06
- BGH, 16.10.2008 - IX ZR 147/07
- AG Hildesheim, 01.10.2009 - 448 C 33/09
- LG Hildesheim, 14.01.2010 - 1 S 58/09
- BGH, 14.10.2010 - IX ZR 16/10
- BGH, 17.03.2011 - IX ZR 166/08
- AG Bonn, 17.07.2019 - 115 C 240/18
- LG Karlsruhe, 02.10.2019 - 5 O 16/19
- LG Köln, 15.10.2019 - 16 O 233/18
- LG Duisburg, 12.12.2019 - 4 O 291/18
- OLG Köln, 04.03.2020 - 2 U 37/19
- LG Frankfurt/Main, 10.03.2020 - 14 O 226/18
- LG Bonn, 17.03.2020 - 8 S 128/19
- OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 12 U 1/20
- BGH, 28.01.2021 - IX ZR 64/20
- OLG Frankfurt, 28.04.2021 - 4 U 72/20
- BGH, 06.05.2021 - IX ZR 72/20
- OLG Karlsruhe, 14.07.2021 - 3 U 8/20
- OLG Karlsruhe, 22.07.2021 - 3 U 8/20
- BGH, 09.12.2021 - IX ZR 201/20
- BGH, 23.06.2022 - IX ZR 75/21
- BGH, 13.10.2022 - IX ZR 130/21
- LG Frankfurt/Main, 07.12.2022 - 13 O 295/21
- OLG Frankfurt, 23.05.2024 - 4 U 2/23
Papierfundstellen
- ZIP 2021, 1978
- DB 2021, 2689
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (15)
- BGH, 12.05.2016 - IX ZR 65/14
Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers für Zahlungen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2021 - 4 U 72/20
Denn die Rechtshandlung ist in diesem Fall von einem anfechtungsrechtlich unbedenklichen Willen geleitet und das Bewusstsein der Benachteiligung anderer Gläubiger tritt in den Hintergrund (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 12.05.2016, IX ZR 65/14, Rn. 14; vgl. auch BGH…, Urteil vom 28.03.2019, IX ZR 7/18, Rn. 7, Rn. 10, jeweils zit. nach juris).Die bloße Hoffnung des Schuldners auf eine Sanierung räumt seinen Benachteiligungsvorsatz nicht aus, wenn die dazu erforderlichen Bemühungen über die Entwicklung von Plänen und die Erörterung von Hilfsmöglichkeiten nicht hinausgekommen sind (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 12.05.2016, IX ZR 65/14, Rn. 15).
Dabei trägt der Gläubiger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 12.05.2016, IX ZR 65/14, Rn. 23 f.).
- BGH, 08.05.2018 - II ZB 17/17
Handelsregisterverfahren auf Bestellung eines Abschlussprüfers für eine …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2021 - 4 U 72/20
Die Qualifikation der Honoraransprüche als Masseverbindlichkeiten der Schuldnerin ergebe sich daraus, dass die Wirksamkeit der Bestellung des Abschlussprüfers nach § 155 Abs. 3 S. 2 InsO für das bis zur Insolvenzeröffnung laufende (Rumpf-)Geschäftsjahr von der Insolvenzeröffnung unberührt bleibe und dies nach der Grundsatzentscheidung des BGH vom 08.05.2018 (II ZB 17/17) in analoger Anwendung der Vorschrift auch für noch andauernde Prüfungen für vorherige Geschäftsjahre gelte.Soweit die Beklagte auf die Rechtsprechung des 2. Zivilsenats des BGH (Beschluss vom 08.05.2018, II ZB 17/17, Rn. 8 ff., zit. nach juris) verweist, nach der die Wirksamkeit der vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgten Bestellung eines Abschlussprüfers nicht nur für das Geschäftsjahr vor der Eröffnung des Verfahrens, sondern auch für die davorliegenden Geschäftsjahre von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberührt bleibt, ergibt sich daraus, dass § 155 Abs. 3 S. 2 InsO als gesetzliche Durchbrechung der Regelungen der §§ 115, 116 InsO anzusehen ist, nach denen Geschäftsbesorgungsverträge durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen (…vgl. BGH, a.a.O., Rn. 9 m.w.N.).
Die Frage, ob vor der Insolvenzeröffnung erbrachte Leistungen eines Abschlussprüfers in Fällen, in denen die Abschlussprüfung erst nach Insolvenzeröffnung abgeschlossen wird, Masseverbindlichkeiten begründen, ist bislang ungeklärt und vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 08.05.2018 (II ZB 17/17) voraussichtlich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen relevant.
- BGH, 17.11.2016 - IX ZR 65/15
Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers für die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2021 - 4 U 72/20
In diesem Fall weiß der Schuldner, dass sein Vermögen nicht ausreicht, um sämtliche Gläubiger zu befriedigen (BGH, Urteil vom 17.11.2016, IX ZR 65/15, Rn. 19 m.w.N., zit. nach juris).Es genügt daher, dass der Anfechtungsgegner die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Bewertung die (drohende) Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 09.06.2016, IX ZR 174/15, Rn.17; Urteil vom 17.11.2016, IX ZR 65/15, Rn.13, jeweils m.w.N., zit. nach juris).
- BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04
Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2021 - 4 U 72/20
Der zuerkannte Zinsanspruch ergibt sich ab dem Tag nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis einschließlich zum 04.04.2017 aus der nach Art. 103j Abs. 2 S. 1 EGInsO insoweit weiter anzuwendenden Vorschrift des § 143 Abs. 1 S. 2 InsO in der bis zum 04.04.2017 geltenden Fassung i.V.m. den §§ 819 Abs. 1, 291, 288 Abs. 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 1.2.2007, IX ZR 96/04, Rn. 14 ff., zit. nach juris). - BGH, 10.07.2014 - IX ZR 192/13
Insolvenzanfechtung: Bargeschäftsprivileg für Lohnzahlungen des insolventen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2021 - 4 U 72/20
Der Sache nach ist hinsichtlich der "Nach Auftragsbestätigung" zu leistenden ersten Zahlung der für ein Bargeschäft maßgebende Zeitraum von 30 Tagen (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2014, IX ZR 192/13, Rn. 33, zit. nach juris) bereits deshalb überschritten, weil die Beklagte die erste Abschlagsrechnung vom 13.03.2014 nach der vom 03.02.2014 datierenden Gegenzeichnung des Auftragsbestätigungsschreibens durch die Schuldnerin unter faktischer Kreditierung der Abschlagsforderung erst mit einer Verzögerung von mehr als einem Monat gestellt hat, bevor die betreffende Zahlung dann von der Schuldnerin mit einer weiteren Verzögerung von 2 Wochen am 27.03.2014 geleistet wurde. - BGH, 04.05.2017 - IX ZR 285/16
Insolvenzanfechtung: Wissen des Anfechtungsgegners um drohende …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2021 - 4 U 72/20
Dem liegt zugrunde, dass dem Schuldner in diesem Fall infolge des gleichwertigen Leistungsaustauschs die dadurch eingetretene mittelbare Gläubigerbenachteiligung nicht bewusstgeworden sein kann (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 04.05.2017, IX ZR 285/16, Rn. 7 m.w.N.., zit. nach juris). - BGH, 27.09.2018 - IX ZR 313/16
Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung von Pachtzahlungen im Altfall: …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2021 - 4 U 72/20
Der Anfechtungsgegner muss deshalb darlegen, dass in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der angefochtenen kongruenten Leistung des Schuldners eine gleichwertige, zur Fortführung des Unternehmens des Schuldners unentbehrliche Gegenleistung in das Vermögen des Schuldners gelangt ist (BGH, Beschluss vom 27.09.2018, IX ZR 313/16, Rn. 3 f. m.w.N., zit. nach juris). - BGH, 14.07.2016 - IX ZR 188/15
Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2021 - 4 U 72/20
Dabei hat der Tatrichter die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung gemäß § 286 ZPO unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme zu prüfen (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 14.07.2016, IX ZR 188/15, Rn. 12, zit. nach juris). - BGH, 12.02.2015 - IX ZR 180/12
Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen der Schuldnerkenntnis von seiner …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2021 - 4 U 72/20
Dies gilt auch bei der Anfechtung kongruenter Deckungen, wenn der Schuldner nur weiß, dass er zur Zeit der Wirksamkeit der angefochtenen Rechtshandlung (§ 140 InsO) zahlungsunfähig oder drohend zahlungsunfähig war (BGH, Urteil vom 12.02.2015, IX ZR 180/12, Rn. 22 m.w.N., zit. nach juris). - BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99
Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2021 - 4 U 72/20
Eine Teilbarkeit von Leistungen liegt vor, wenn sich der Wert der erbrachten Teilleistung und ein auf sie entfallender Anteil der Gegenleistung nach objektiven Gesichtspunkten bestimmen lassen (…Knof, Uhlenbruck InsO 15. Aufl., § 105 Rn. 8; vgl. auch BGH, Urteil vom 25.04.2002, IX ZR 313/99, Rn. 23, zit. nach juris), während subjektive Elemente - wie ein mangelndes Interesse an der Teilleistung - ohne Bedeutung sind (…Knof, a.a.O., § 105 Rn. 11). - BGH, 09.06.2016 - IX ZR 174/15
Insolvenzanfechtung einer kongruenten Leistungen: Indizien für eine erkennbare …
- BGH, 12.01.2017 - IX ZR 87/16
Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Emittenten: Rechtsnatur des Anspruchs …
- BGH, 15.09.2016 - IX ZR 250/15
Insolvenzanfechtung wegen einer unentgeltlichen Leistung: Kaufpreiszahlung des …
- BGH, 28.03.2019 - IX ZR 7/18
Vorsatzanfechtung bei vorliegendem Sanierungskonzept
- BGH, 07.05.1991 - IX ZR 30/90
Benachteiligung der Konkursgläubiger bei Bestehen von Ansprüchen anderer …
- BGH, 23.06.2022 - IX ZR 75/21
Insolvenzverfahren über Vermögen einer AG: Gläubigerbenachteiligung durch Zahlung …
Rn. 7 Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZIP 2021, 1978 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die Zahlungen der Schuldnerin an die Beklagte seien gemäß § 133 Abs. 1 InsO aF anfechtbar. - BGH, 28.04.2022 - IX ZR 69/21
Wirksamkeit der Bestellung eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vor der …
Nach der überwiegenden Auffassung beinhaltet § 155 Abs. 3 Satz 2 InsO hingegen als lex specialis eine Durchbrechung der §§ 115, 116 InsO mit der Folge, dass auch der vor Insolvenzeröffnung abgeschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag und der daraus folgende Vergütungsanspruch des Abschlussprüfers fortbestehen (vgl. OLG Frankfurt, ZInsO 2004, 95, 96 und ZIP 2021, 1978, 1980;… MünchKomm-InsO/Jaffé, 4. Aufl., § 155 Rn. 21;… Uhlenbruck/Sinz, InsO, 15. Aufl., § 155 Rn. 24;… Kübler in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2016, § 155 Rn. 70;… HK-InsO/Depré, 10. Aufl., § 155 Rn. 16;… FK-InsO/Boochs/Nickel, 9. Aufl., § 155 Rn. 244;… Graf-Schlicker/Breitenbücher, InsO, 6. Aufl., § 155 Rn. 27;… Schmidt/Schmittmann, InsO, 19. Aufl., § 155 Rn. 58;… Jaeger/Eckardt, InsO, § 155 Rn. 113;… Müller/Gelhausen in Festschrift Claussen, 1997, S. 687, 696; Kniebes, ZInsO 2015, 383, 385; Gehrlein, ZInsO 2019, 697, 703; Kaiser/Berbuer, ZIP 2017, 161, 162; Hillebrand, ZInsO 2019, 774, 776; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 8. Mai 2018 - II ZB 17/17, ZIP 2018, 1358 Rn. 9).Nach der Gegenauffassung liegt eine Masseverbindlichkeit nur für die Zeit ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor, hinsichtlich der Vergütung der Tätigkeit des Abschlussprüfers in der Zeit davor sei hingegen eine bloße Insolvenzforderung anzunehmen (vgl. OLG Frankfurt, ZIP 2021, 1978, 1980).
Auch der Abschlussprüfer, der nur einen Teil seiner Tätigkeit vor Eröffnung erbracht hat, kann nicht besser stehen als derjenige, der seine Prüfung zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig abgeschlossen hat und insgesamt nur Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO ist (ebenso OLG Frankfurt, ZIP 2021, 1978, 1981).
Nach anderer Meinung kommt eine Teilbarkeit grundsätzlich auch dann in Betracht (…BAGE 132, 333 Rn. 29 ff für einen Rechtsanwalt; OLG Frankfurt, ZIP 2021, 1978, 1980 für einen Abschlussprüfer;… Uhlenbruck/Wegener, InsO, 15. Aufl., § 105 Rn. 11;… Jaeger/Jacoby, InsO, 2. Aufl., § 105 Rn. 28;… Schmidt/Ringstmeier, InsO, 19. Aufl., § 105 Rn. 11).
Die Verpflichtung zur vollständigen Leistungserbringung wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens dann nämlich gerade nicht in Frage gestellt (vgl. OLG Frankfurt, ZIP 2021, 1978, 1980;… Uhlenbruck/Wegener, InsO, 15. Aufl., § 105 Rn. 11;… Jaeger/Jacoby, InsO, 2. Aufl., § 105 Rn. 28).
- BGH, 28.04.2022 - IX ZR 68/21
Insolvenzeröffnung gegen eine Kapitalgesellschaft: Wirkungen für die Bestellung …
Nach der überwiegenden Auffassung beinhaltet § 155 Abs. 3 Satz 2 InsO hingegen als lex specialis eine Durchbrechung der §§ 115, 116 InsO mit der Folge, dass auch der vor Insolvenzeröffnung abgeschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag und der daraus folgende Vergütungsanspruch des Abschlussprüfers fortbestehen (vgl. OLG Frankfurt, ZInsO 2004, 95, 96 und ZIP 2021, 1978, 1980;… MünchKomm-InsO/Jaffé, 4. Aufl., § 155 Rn. 21;… Uhlenbruck/Sinz, InsO, 15. Aufl., § 155 Rn. 24;… Kübler in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2016, § 155 Rn. 70;… HK-InsO/Depré, 10. Aufl., § 155 Rn. 16;… FK-InsO/Boochs/Nickel, 9. Aufl., § 155 Rn. 244;… Graf-Schlicker/Breitenbücher, InsO, 6. Aufl., § 155 Rn. 27;… Schmidt/Schmittmann, InsO, 19. Aufl., § 155 Rn. 58;… Jaeger/Eckardt, InsO, § 155 Rn. 113;… Müller/Gelhausen in Festschrift Claussen, 1997, S. 687, 696; Kniebes, ZInsO 2015, 383, 385; Gehrlein, ZInsO 2019, 697, 703; Kaiser/Berbuer, ZIP 2017, 161, 162; Hillebrand, ZInsO 2019, 774, 776; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 8. Mai 2018 - II ZB 17/17, ZIP 2018, 1358 Rn. 9).Nach der Gegenauffassung liegt eine Masseverbindlichkeit nur für die Zeit ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor, hinsichtlich der Vergütung der Tätigkeit des Abschlussprüfers in der Zeit davor sei hingegen eine bloße Insolvenzforderung anzunehmen (vgl. OLG Frankfurt, ZIP 2021, 1978, 1980).
Auch der Abschlussprüfer, der nur einen Teil seiner Tätigkeit vor Eröffnung erbracht hat, kann nicht besser stehen als derjenige, der seine Prüfung zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig abgeschlossen hat und insgesamt nur Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO ist (ebenso OLG Frankfurt, ZIP 2021, 1978, 1981).
Nach anderer Meinung kommt eine Teilbarkeit grundsätzlich auch dann in Betracht (…BAGE 132, 333 Rn. 29 ff für einen Rechtsanwalt; OLG Frankfurt, ZIP 2021, 1978, 1980 für einen Abschlussprüfer;… Uhlenbruck/Wegener, InsO, 15. Aufl., § 105 Rn. 11;… Jaeger/Jacoby, InsO, 2. Aufl., § 105 Rn. 28;… Schmidt/Ringstmeier, InsO, 19. Aufl., § 105 Rn. 11).
Die Verpflichtung zur vollständigen Leistungserbringung wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens dann nämlich gerade nicht in Frage gestellt (vgl. OLG Frankfurt, ZIP 2021, 1978, 1980;… Uhlenbruck/Wegener, InsO, 15. Aufl., § 105 Rn. 11;… Jaeger/Jacoby, InsO, 2. Aufl., § 105 Rn. 28).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 20.07.2021 - 4 U 72/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UWG § 8 Abs. 1; UWG § ... 8 Abs. 4; UWG § 3a; UWG § 12 Abs. 1 Satz2 a.F.; UWG § 13 Abs. 3 n.F.; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 9; BGB § 204 Abs. 2 Satz1; BGB § 273; BGB § 288 Abs. 2; ElektroG § 9 Abs. 2; DIN EN; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 936; ZPO § 927
Marktverhaltensregel, DIN EN 50419, Spürbarkeit, Bestimmtheit des Klageantrags, Klagebefugnis, Rechtsmissbrauch, forum shopping, Verjährung, Beendigung der Hemmung, Aufhebung, Kennzeichnung von Leuchten, Mülltonnensymbol, Abmahnkosten, Zinsen, Zurückbehaltungsrecht, ... - JurPC
Kennzeichnung von Leuchten
- rechtsportal.de
Marktverhaltensregel; DIN EN 50419; Spürbarkeit; Bestimmtheit des Klageantrags; Klagebefugnis; Rechtsmissbrauch; forum shopping; Verjährung; Beendigung der Hemmung; Aufhebung; Kennzeichnung von Leuchten; Mülltonnensymbol; Abmahnkosten; Zinsen; Zurückbehaltungsrecht; ...
- rechtsportal.de
Vertrieb von Leuchten und Leuchtmittel über das Internet; Kennzeichnungspflicht für Leuchten nach dem ElektroG
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Durchgestrichene Mülltonne
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbräuchliche Abmahnung und Forum Shopping
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Fehlende Kennzeichnung von Elektrogeräten abmahnfähig
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
§ 9 Abs. 2 ElektroG ist eine Marktverhaltensregel - Fehlende "Durchgestrichene Mülltonne" ist abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtsmissbräuchliches "forum shopping" im Eilverfahren
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)
Fehlende Kennzeichnung nach ElektroG ist wettbewerbswidrig
- wbs.legal (Kurzinformation)
Fehlende Müll-Kennzeichnung an Elektrogeräten ist wettbewerbswidrig
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 27.04.2020 - 10 O 16/19
- OLG Hamm, 20.07.2021 - 4 U 72/20
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2021, 489
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (25)
- OLG Frankfurt, 25.07.2019 - 6 U 51/19
Wettbewerbsverstoß durch fehlende Kennzeichnung nach § 9 II ElektroG
Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2021 - 4 U 72/20
§ 9 Abs. 2 ElektroG ist eine Marktverhaltensregel i. S. v. § 3a UWG (Anschließung an OLG Frankfurt, Urteil vom 25.07.2019 - 6 U 51/19, WRP 2019, 1351).Rn. 5 In der Folgezeit verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt/Main die Beklagte im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren (Landgericht Darmstadt, Az. 12 O 19/19 = OLG Frankfurt, Az. 6 U 51/19), dessen Akte der Senat zu Informationszwecken beigezogen hat, am 25.07.2019 zunächst antragsgemäß zur Unterlassung.
Dies folge zwingend daraus, dass die vom Oberlandesgericht Frankfurt/Main im dortigen Verfahren 6 U 51/19 am 25.07.2019 erlassene einstweilige Verfügung mangels wirksamer Vollziehung mit ex tunc-Wirkung der Aufhebung unterliege.
Rn. 122 Nach anderer Auffassung stellt § 9 Abs. 2 ElektroG hingegen eine Marktverhaltensregel dar (vgl. bspw. OLG Frankfurt im vorangegangenen Verfügungsverfahren, Urteil vom 25.07.2019 - 6 U 51/19, WRP 2019, 1351, Rn. 21 ff.;… Senatsurteil vom 04.09.2014 - 4 U 77/14, NJOZ 2015, 933, Rn. 80 ff. mwN.
Die diesbezüglichen Erwägungen des Landgerichts insbesondere zu der Frage, ob jeweils der Ausnahmetatbestand des § 9 Abs. 2 Satz 2 ElektroG greift, sind ebenfalls nicht zu beanstanden (so auch OLG Frankfurt
, Urteil vom 25.07.2019 - 6 U 51/19, WRP 2019, 1351, Rn. 28 ff., zit. nach juris).Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber vor, dass das Symbol grundsätzlich unmittelbar auf dem Produkt anzubringen ist und nicht lediglich in den Begleitunterlagen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 25.07.2019 - 6 U 51/19, WRP 2019, 1351, Rn. 32, zit. nach juris).
Rn. 150 Der Umstand, dass das Landgericht Dortmund die vom Oberlandesgericht Frankfurt/Main im dortigen Berufungsverfahren 6 U 51/19 mit Urteil vom 25.07.2019 erlassene einstweilige Verfügung mit Urteil vom 27.04.2020 (Az. 10 O 49/19) mangels Vollziehung binnen der Frist der §§ 936, 929 Abs. 2 ZPO zu Recht wegen veränderter Umstände aufgehoben hat und die hiergegen gerichtete Berufung der hiesigen Klägerin vor dem Senat (Az. 4 U 62/20) erfolglos geblieben ist, führt entgegen der Ansicht der Beklagten nicht dazu, dass die Hemmungswirkung ex tunc entfallen ist.
- OLG Karlsruhe, 02.02.2024 - 4 U 62/20
Diesel-Abgasskandal: Differenzschadensersatz aufgrund des Kaufs eines Pkw …
Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2021 - 4 U 72/20
Die hiergegen gerichtete Berufung der hiesigen Klägerin ist vor dem Senat (Az. 4 U 62/20) erfolglos geblieben.Rn. 49 Bemerkenswert sei - wie die Beklagte mit Schriftsatz vom 12.07.2021 geltend macht - ferner, dass sie, die hiesige Beklagte, im parallelen Aufhebungsverfahren (Senat, Az. 4 U 62/20) trotz erstinstanzlichen Obsiegens nun als Zweitschuldnerin für die Gerichtskosten in Anspruch genommen werde, weil die hiesige Klägerin und dortige Aufhebungsbeklagte unter ihrer bisherigen Anschrift nicht zu ermitteln sei.
Rn. 92 Gemessen an diesen Grundsätzen fehlt es auch unter Berücksichtigung des gem. § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO zuzulassenden Vorbringens der Beklagten aus dem Schriftsatz vom 12.07.2021 betreffend ihre Inanspruchnahme als Zweitschuldnerin im parallelen Aufhebungsverfahren (Senat - 4 U 62/20) nicht an einer konkreten Ausübung des Gewerbes der Klägerin.
Für die Annahme eines Rechtsmissbrauchs reicht diese Motivation ebenso wenig aus wie der Umstand, dass die Parteien - wie dem Senat aufgrund der bei ihm anhängigen drei Berufungsverfahren (neben dem vorliegenden Verfahren noch die Berufungsverfahren mit den Az. 4 U 57/20 und 4 U 62/20) bekannt ist - in einer Vielzahl von Konstellationen aufgrund wechselseitig ausgesprochener Abmahnungen streiten (vgl. BGH…, Urteil vom 21.01.2021 - I ZR 17/18, WRP 2021, 746, Rn. 44, zit. nach juris - Berechtigte Gegenabmahnung).
Rn. 150 Der Umstand, dass das Landgericht Dortmund die vom Oberlandesgericht Frankfurt/Main im dortigen Berufungsverfahren 6 U 51/19 mit Urteil vom 25.07.2019 erlassene einstweilige Verfügung mit Urteil vom 27.04.2020 (Az. 10 O 49/19) mangels Vollziehung binnen der Frist der §§ 936, 929 Abs. 2 ZPO zu Recht wegen veränderter Umstände aufgehoben hat und die hiergegen gerichtete Berufung der hiesigen Klägerin vor dem Senat (Az. 4 U 62/20) erfolglos geblieben ist, führt entgegen der Ansicht der Beklagten nicht dazu, dass die Hemmungswirkung ex tunc entfallen ist.
- BGH, 21.01.2021 - I ZR 17/18
Berechtigte Gegenabmahnung - Wettbewerbsverstoß im Internet-Versandhandel über …
Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2021 - 4 U 72/20
Für die Annahme eines Rechtsmissbrauchs reicht diese Motivation ebenso wenig aus wie der Umstand, dass die Parteien - wie dem Senat aufgrund der bei ihm anhängigen drei Berufungsverfahren (neben dem vorliegenden Verfahren noch die Berufungsverfahren mit den Az. 4 U 57/20 und 4 U 62/20) bekannt ist - in einer Vielzahl von Konstellationen aufgrund wechselseitig ausgesprochener Abmahnungen streiten (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.2021 - I ZR 17/18, WRP 2021, 746, Rn. 44, zit. nach juris - Berechtigte Gegenabmahnung).Rn. 161 Dies ist der Fall, wenn sie begründet ist, ihr also ein materiell-rechtlicher Unterlassungsanspruch zugrunde liegt, und sie außerdem wirksam sowie erforderlich ist, um dem Unterlassungsschuldner einen Weg zu weisen, den Unterlassungsgläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (st. Respr., vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 21.01.2021 - I ZR 17/18, WRP 2021, 746, Rn. 13 mwN., zit. nach juris - Berechtigte Gegenabmahnung).
Der Abmahnende muss daher (nur) die begangene Verletzungshandlung in tatsächlicher Hinsicht so detailliert schildern, dass dem Abgemahnten deutlich wird, was der Abmahnende konkret beanstandet und was der Abgemahnte abstellen oder künftig unterlassen soll (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.2021 - I ZR 17/18, WRP 2021, 746, Rn. 26 mwN., zit. nach juris - Berechtigte Gegenabmahnung).
- OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 67/06
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Weitere Anspruchsverfolgung in …
Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2021 - 4 U 72/20
Macht der Kläger das Hauptsacheverfahren vor einem anderen Gericht anhängig als das vorangegangene einstweilige Verfügungsverfahren, stellt dies jedenfalls dann kein rechtsmissbräuchliches "forum shopping" dar, wenn er den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach dessen abschlägiger Bescheidung nicht zurücknimmt, um an einen anderen, ihm vermeintlich "günstigeren" Gerichtsstand auszuweichen und dort einen inhaltsgleichen (Hauptsache-)Antrag zu stellen, sondern stattdessen gegen die ihm ungünstige erstinstanzliche Entscheidung Berufung einlegt und auf diese Weise letztlich eine ihm günstige Entscheidung des Berufungsgerichts erstreitet (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2019 - 20 U 87/18, GRUR 2019, 438; OLG München, Beschluss vom 27.12.2010 - 6 U 4816/10, WRP 2011, 364; OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06, GRUR 2007, 614; Frankfurt, Urteil vom 14.07.2005 - 16 U 23/05, GRUR 2005, 972).sog. "forum shoppings" (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06, GRUR 2007, 614, Rn. 16, zit. nach juris).
Rn. 109 Sämtlichen von der Beklagten insoweit zitierten Entscheidungen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2019 - 20 U 87/18, GRUR 2019, 438; OLG München, Beschluss vom 27.12.2010 - 6 U 4816/10, WRP 2011, 364; OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06, GRUR 2007, 614; Frankfurt, Urteil vom 14.07.2005 - 16 U 23/05, GRUR 2005, 972) ist gemein, dass der jeweilige Antragsteller bzw. Verfügungskläger in dem prozessual nicht schutzwürdigen Bestreben, eine vom ursprünglich angerufenen Gericht vorgesehene Beteiligung des Prozessgegners an der Entscheidungsfindung zu vereiteln und auf diese Weise eine gerichtliche Eilentscheidung ohne die Gewährung rechtlichen Gehörs des Prozessgegners erlangen zu wollen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06, GRUR 2007, 614, Rn. 23 mwN., zit nach juris), seinen Antrag zurückgenommen und an einem anderen Gericht erneut inhaltsgleich gestellt hat, nachdem das ursprünglich angerufene Gericht Termin anberaumt bzw. Zweifel an den Erfolgsaussichten des Antrags geäußert hatte.
- BGH, 08.11.2018 - I ZR 108/17
Wettbewerb zweier Vermarktungsunternehmen für Hörfunkwerbezeiten: …
Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2021 - 4 U 72/20
Rn. 76 Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. nur Urteil vom 08.11.2018 - I ZR 108/17, GRUR 2019, 627, Rn. 15 mwN., zit. nach juris - Deutschland-Kombi), der der Senat folgt, darf ein Unterlassungsantrag gem. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, letztlich dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt.Dieser Antrag erfasst über die beschriebene konkrete Verletzungsform hinaus alle kerngleichen Verletzungshandlungen, in denen das Charakteristische der beanstandeten Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.2018 - I ZR 108/17, GRUR 2019, 627, Rn. 19 mwN., zit. nach juris - Deutschland-Kombi).
- BGH, 26.09.2013 - VII ZR 2/13
Bauvertrag: Erstattungsanspruch gegen den Bauunternehmer wegen der Zahlung von …
Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2021 - 4 U 72/20
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB schließt den bereits eingetretenen Verzug nur aus, wenn der Schuldner die geschuldete eigene Leistung seinerseits Zug um Zug gegen Erfüllung des Gegenanspruchs anbietet (Anschluss an BGH, Urteil vom 26.09.2013 - VII ZR 2/13, NJW 2014, 55).Rn. 178 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB schließt den bereits eingetretenen Verzug nur aus, wenn der Schuldner die geschuldete eigene Leistung seinerseits Zug um Zug gegen Erfüllung des Gegenanspruchs anbietet (vgl. BGH, Urteil vom 26.09.2013 - VII ZR 2/13, NJW 2014, 55, Rn. 46;… Palandt/Grüneberg, aaO., § 273 BGB, Rn. 20 mwN.).
- OLG Hamm, 19.11.2013 - 4 U 65/13
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung
Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2021 - 4 U 72/20
Der Freistellungsanspruch wandelt sich dann in einen Zahlungsanspruch um (Fortführung von OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2013 - 4 U 65/13, BeckRS 2014, 2228).Dann wandelt sich der Freistellungsanspruch in einen Zahlungsanspruch um (vgl. Senatsurteil vom 19.11.2013 - 4 U 65/13, BeckRS 2014, 2228).
- OLG Frankfurt, 14.07.2005 - 16 U 23/05
Zivilprozessrecht: Zweiter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; …
Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2021 - 4 U 72/20
Macht der Kläger das Hauptsacheverfahren vor einem anderen Gericht anhängig als das vorangegangene einstweilige Verfügungsverfahren, stellt dies jedenfalls dann kein rechtsmissbräuchliches "forum shopping" dar, wenn er den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach dessen abschlägiger Bescheidung nicht zurücknimmt, um an einen anderen, ihm vermeintlich "günstigeren" Gerichtsstand auszuweichen und dort einen inhaltsgleichen (Hauptsache-)Antrag zu stellen, sondern stattdessen gegen die ihm ungünstige erstinstanzliche Entscheidung Berufung einlegt und auf diese Weise letztlich eine ihm günstige Entscheidung des Berufungsgerichts erstreitet (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2019 - 20 U 87/18, GRUR 2019, 438; OLG München, Beschluss vom 27.12.2010 - 6 U 4816/10, WRP 2011, 364; OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06, GRUR 2007, 614; Frankfurt, Urteil vom 14.07.2005 - 16 U 23/05, GRUR 2005, 972).Rn. 109 Sämtlichen von der Beklagten insoweit zitierten Entscheidungen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2019 - 20 U 87/18, GRUR 2019, 438; OLG München, Beschluss vom 27.12.2010 - 6 U 4816/10, WRP 2011, 364; OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06, GRUR 2007, 614; Frankfurt, Urteil vom 14.07.2005 - 16 U 23/05, GRUR 2005, 972) ist gemein, dass der jeweilige Antragsteller bzw. Verfügungskläger in dem prozessual nicht schutzwürdigen Bestreben, eine vom ursprünglich angerufenen Gericht vorgesehene Beteiligung des Prozessgegners an der Entscheidungsfindung zu vereiteln und auf diese Weise eine gerichtliche Eilentscheidung ohne die Gewährung rechtlichen Gehörs des Prozessgegners erlangen zu wollen (vgl. OLG Hamburg…, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06, GRUR 2007, 614, Rn. 23 mwN., zit nach juris), seinen Antrag zurückgenommen und an einem anderen Gericht erneut inhaltsgleich gestellt hat, nachdem das ursprünglich angerufene Gericht Termin anberaumt bzw. Zweifel an den Erfolgsaussichten des Antrags geäußert hatte.
- OLG Düsseldorf, 31.01.2019 - 20 U 87/18
Rechtsschutzbedürfnis für die erneute Beantragung einer Unterlassungsverfügung …
Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2021 - 4 U 72/20
Macht der Kläger das Hauptsacheverfahren vor einem anderen Gericht anhängig als das vorangegangene einstweilige Verfügungsverfahren, stellt dies jedenfalls dann kein rechtsmissbräuchliches "forum shopping" dar, wenn er den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach dessen abschlägiger Bescheidung nicht zurücknimmt, um an einen anderen, ihm vermeintlich "günstigeren" Gerichtsstand auszuweichen und dort einen inhaltsgleichen (Hauptsache-)Antrag zu stellen, sondern stattdessen gegen die ihm ungünstige erstinstanzliche Entscheidung Berufung einlegt und auf diese Weise letztlich eine ihm günstige Entscheidung des Berufungsgerichts erstreitet (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2019 - 20 U 87/18, GRUR 2019, 438; OLG München, Beschluss vom 27.12.2010 - 6 U 4816/10, WRP 2011, 364; OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06, GRUR 2007, 614; Frankfurt, Urteil vom 14.07.2005 - 16 U 23/05, GRUR 2005, 972).Rn. 109 Sämtlichen von der Beklagten insoweit zitierten Entscheidungen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2019 - 20 U 87/18, GRUR 2019, 438; OLG München, Beschluss vom 27.12.2010 - 6 U 4816/10, WRP 2011, 364; OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06, GRUR 2007, 614; Frankfurt, Urteil vom 14.07.2005 - 16 U 23/05, GRUR 2005, 972) ist gemein, dass der jeweilige Antragsteller bzw. Verfügungskläger in dem prozessual nicht schutzwürdigen Bestreben, eine vom ursprünglich angerufenen Gericht vorgesehene Beteiligung des Prozessgegners an der Entscheidungsfindung zu vereiteln und auf diese Weise eine gerichtliche Eilentscheidung ohne die Gewährung rechtlichen Gehörs des Prozessgegners erlangen zu wollen (vgl. OLG Hamburg…, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06, GRUR 2007, 614, Rn. 23 mwN., zit nach juris), seinen Antrag zurückgenommen und an einem anderen Gericht erneut inhaltsgleich gestellt hat, nachdem das ursprünglich angerufene Gericht Termin anberaumt bzw. Zweifel an den Erfolgsaussichten des Antrags geäußert hatte.
- OLG München, 27.12.2010 - 6 U 4816/10
Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Pay-TV-Werbung für …
Auszug aus OLG Hamm, 20.07.2021 - 4 U 72/20
Macht der Kläger das Hauptsacheverfahren vor einem anderen Gericht anhängig als das vorangegangene einstweilige Verfügungsverfahren, stellt dies jedenfalls dann kein rechtsmissbräuchliches "forum shopping" dar, wenn er den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach dessen abschlägiger Bescheidung nicht zurücknimmt, um an einen anderen, ihm vermeintlich "günstigeren" Gerichtsstand auszuweichen und dort einen inhaltsgleichen (Hauptsache-)Antrag zu stellen, sondern stattdessen gegen die ihm ungünstige erstinstanzliche Entscheidung Berufung einlegt und auf diese Weise letztlich eine ihm günstige Entscheidung des Berufungsgerichts erstreitet (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2019 - 20 U 87/18, GRUR 2019, 438; OLG München, Beschluss vom 27.12.2010 - 6 U 4816/10, WRP 2011, 364; OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06, GRUR 2007, 614; Frankfurt, Urteil vom 14.07.2005 - 16 U 23/05, GRUR 2005, 972).Rn. 109 Sämtlichen von der Beklagten insoweit zitierten Entscheidungen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2019 - 20 U 87/18, GRUR 2019, 438; OLG München, Beschluss vom 27.12.2010 - 6 U 4816/10, WRP 2011, 364; OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06, GRUR 2007, 614; Frankfurt, Urteil vom 14.07.2005 - 16 U 23/05, GRUR 2005, 972) ist gemein, dass der jeweilige Antragsteller bzw. Verfügungskläger in dem prozessual nicht schutzwürdigen Bestreben, eine vom ursprünglich angerufenen Gericht vorgesehene Beteiligung des Prozessgegners an der Entscheidungsfindung zu vereiteln und auf diese Weise eine gerichtliche Eilentscheidung ohne die Gewährung rechtlichen Gehörs des Prozessgegners erlangen zu wollen (vgl. OLG Hamburg…, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06, GRUR 2007, 614, Rn. 23 mwN., zit nach juris), seinen Antrag zurückgenommen und an einem anderen Gericht erneut inhaltsgleich gestellt hat, nachdem das ursprünglich angerufene Gericht Termin anberaumt bzw. Zweifel an den Erfolgsaussichten des Antrags geäußert hatte.
- LG Darmstadt, 02.04.2019 - 12 O 19/19
- LG Dortmund, 27.04.2020 - 10 O 16/19
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- OLG Düsseldorf, 28.10.2021 - 15 U 37/21
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Eine solche liegt nämlich nur vor, wenn die in Rede stehende Geldforderung die Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung ist (…BGH, NJW 2010, 1872 Rn. 23;… NJW 2010, 3226 Rn. 12), was für den Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten nicht zutrifft (…BGH, Urt. v. 22.07.2021 - I ZR 123/20, GRUR-RS 2021, 27885 Rn. 44 - Vorstandsabteilung;… Beschl. v. 08.12.2016 - I ZR 88/16, GRUR-RS 2016, 113929 Rn. 12 - Testsiegelwerbung;… GRUR 2015, 187 Rn. 27 - Zuwiderhandlung während der Schwebezeit; OLG Celle, GRUR-RR 2007, 111 - Hörgeräte;… OLG Frankfurt, GRUR-RR 2018, 515 Rn. 36 - Pfefferspray; OLG Hamm, Urt. v. 20.07.2021 - 4 U 72/20, GRUR-RS 2021, 21779 Rn. 122;… Kühnen, a.a.O., Kap. C Rn. 77). - LG Hamburg, 28.03.2024 - 312 O 20/23 § 288 Abs. 2 BGB ist nicht anwendbar, da es sich bei den Abmahnkosten nicht um eine Entgeltforderung, d.h. um eine Forderung im Rahmen eines Austauschgeschäfts handelt (…s. z.B. Bornkamm/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 42. Aufl, § 13 UWG, Rn. 136; OLG Hamm; Urteil v. 20. Juli 2021, Az. 4 U 72/20, Abs. 131 "Mülltonnensymbol" - juris, jeweils m.w.N.).
- LG Hamburg, 30.04.2024 - 310 O 245/22 Die Abmahnkosten können vorliegend nicht als "Entgelt" betrachtet werden (…vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 03.05.2018, 6 U 89/17, GRUR-RR 2018, 515 Rn. 36; OLG Hamm, Urt. v. 20.07.2021, 4 U 72/20, GRUR-RR 2021, 489, Rn. 122;… so auch Grüneberg in: ders., BGB, 83. Aufl 2024, § 286 BGB Rz. 27).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 18.03.2021 - 4 U 72/20 |
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 19.03.2020 - 10 O 457/18
- OLG Naumburg, 18.03.2021 - 4 U 72/20
- BGH, 01.12.2022 - III ZR 54/21
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