Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 13.06.2017 - 7 TaBV 80/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
§§ 29 Absatz 2, ... 25 Absatz 1 Satz 2 BetrVG, § 87 Absatz 1 BetrVG, §§ 87 Absatz 2, 66 Absatz 1 ArbGG, § 66 ArbGG, § 66 Absatz 1 Satz 2 ArbGG, § 222 ZPO, §§ 187 Absatz 1, 188 Absatz 1, Absatz 2 BGB, § 9 Absatz 5 Satz 3 und 4 ArbGG, § 87 Absatz 2 ArbGG, § 233 ZPO, § 85 Absatz 2 ZPO, Art. 2 Absatz 1, 20 Absatz 3, 19 Absatz 4 GG, § 81 ZPO, § 46 Absatz 2 ArbGG, § 87 ZPO, §§ 51, 26 Absatz 2 Satz 1 BetrVG, § 29 Absatz 2 Satz 3 BetrVG, § 29 Absatz 2 Satz 6 BetrVG, § 51 Absatz 2 Satz 3 BetrVG, §§ 29 Absatz 2 Satz 6, 25 Absatz 1 BetrVG, § 83 Absatz 1 ArbGG, §§ 80 Absatz 3, 40 Absatz 1 BetrVG, § 80 Absatz 3 BetrVG, § 40 BetrVG, § 51 Absatz 1 Satz 1 BetrVG, § 40 Absatz 1 BetrVG, § 111 Satz 2 BetrVG, § 50 Absatz 1 BetrVG, § 50 Absatz 2 BetrVG, § 2 Absatz 1 RVG, § 3a RVG, § 308 Absatz 1 Satz 1 ZPO, §§ 92, 72 Absatz 1 ArbGG
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 29 Abs. 2 Satz 6, 25 Abs. 2 BetrVG
Einleitung Beschlussverfahren - Betriebsratsbeschluss - Heilung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Freistellung von den Kosten der Beauftragung eines Sachverständigen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Freistellung von den Kosten der Beauftragung eines Sachverständigen; nachträgliche Genehmigung eines fehlerhaft zustande gekommenen Betriebsratsbeschlusses nach Antragsabweisung wegen fehlender Beschlussfassung bei fehlerhafter Prozessentscheidung infolge unterbliebener ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 30.06.2016 - 8 BV 36/15
- LAG Nürnberg, 13.06.2017 - 7 TaBV 80/16
Papierfundstellen
- AE 2018, 16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BAG, 14.12.2016 - 7 ABR 8/15
Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Vertretung bei …
Auszug aus LAG Nürnberg, 13.06.2017 - 7 TaBV 80/16
Dagegen ist es weder Aufgabe eines Sachverständigen noch Aufgabe eines Beraters, als Vertreter des Betriebsrats aufzutreten und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu führen (Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 14.12.2016 - 7 ABR 8/15; juris).Rn. 124 Die Prozessvertreter des Antragstellers könnten somit allenfalls - vorausgesetzt, es war die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats überhaupt gegeben - nach § 2 Absatz 1 RVG abrechnen (Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 14.12.2016 - 7 ABR 8/15; juris).
- BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13
Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens - …
Auszug aus LAG Nürnberg, 13.06.2017 - 7 TaBV 80/16
Die Einhaltung dieser nach § 51 Absatz 2 Satz 3 BetrVG auch für den Gesamtbetriebsrat geltenden Vorschriften ist wesentlich für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Beschlusses (Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 04.11.2015 - 7 ABR 61/13; juris).Durch eine nachträgliche Genehmigung darf einer zu Recht ergangenen Prozessentscheidung nicht die Grundlage entzogen werden (Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 04.11.2015 - 7 ABR 61/13 unter Hinweis auf den Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83; juris).
- BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 709/05
Berufungsfrist - Fristversäumung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus LAG Nürnberg, 13.06.2017 - 7 TaBV 80/16
Nach der auch zum neuen Recht ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beginnen der Lauf der Berufungsfrist und der Lauf der Berufungsbegründungsfrist bzw. der Beschwerdebegründungsfrist (§ 87 Absatz 2 ArbGG) des § 66 Absatz 1 Satz 2 ArbGG bereits nach fünf Monaten (Bundesarbeitsgericht - 24.10.2006 - 9 AZR 709/05; juris).Beruht die Fristversäumung auf einer unzutreffenden Rechtsmittelbelehrung, sind die Anforderungen an eine Wiedereinsetzung mit besonderer Fairness zu handhaben, es sei denn, die Rechtsmittelbelehrungist offensichtlich falsch (Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 24.10.2006 - 9 AZR 709/05; juris).
- BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 43/14
Nachweispflichten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - Zuständigkeit des …
Auszug aus LAG Nürnberg, 13.06.2017 - 7 TaBV 80/16
Unterliegt aber bereits das "Ob" der Maßnahme oder Leistung der Mitbestimmung, vermögen weder Zweckmäßigkeitserwägungen noch der bloße Wunsch des Arbeitgebers nach einer betriebsübergreifenden Regelung eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats herbeizuführen (Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 23.08.2016 - 1 ABR 43/14). - BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch Wahlvorstand
Auszug aus LAG Nürnberg, 13.06.2017 - 7 TaBV 80/16
Ein Vergütungsanspruch setzt damit eine nähere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über seine Beauftragung voraus (Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 11.11.2009 - 7 ABR 26/08; Juris). - GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2.83
Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht
Auszug aus LAG Nürnberg, 13.06.2017 - 7 TaBV 80/16
Durch eine nachträgliche Genehmigung darf einer zu Recht ergangenen Prozessentscheidung nicht die Grundlage entzogen werden (Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 04.11.2015 - 7 ABR 61/13 unter Hinweis auf den Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83; juris). - BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87
Anschlußrechtsbeschwerde - Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Nürnberg, 13.06.2017 - 7 TaBV 80/16
Das in § 308 Absatz 1 Satz 1 ZPO ausdrücklich normierte Prinzip der Bindung des Gerichts an die Parteianträge gilt in gleicher Weise für das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren (Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 20.12.1988 - 1 ABR 63/87; juris). - BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung
Auszug aus LAG Nürnberg, 13.06.2017 - 7 TaBV 80/16
Die Erfüllung dieser Pflicht wird dem Betriebsratsmitglied bereits durch die Angabe der zeitlichen und örtlichen Lage der Betriebsratssitzung ermöglicht (Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 (B); juris). - BAG, 06.12.2006 - 7 ABR 62/05
Beschlussverfahren - Zulässigkeit des Antrags - Beschlussfassung des Betriebsrats …
Auszug aus LAG Nürnberg, 13.06.2017 - 7 TaBV 80/16
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Beteiligten über die Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung des Betriebsrats zur Einleitung des Verfahrens streiten (Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 06.12.2006 - 7 ABR 62/05; juris). - BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 53/12
Wahlvorstand - Wirksamkeit der Errichtung - Amtszeit
Auszug aus LAG Nürnberg, 13.06.2017 - 7 TaBV 80/16
Die Bevollmächtigung setzt eine wirksame Beschlussfassung des Gremiums voraus (Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 15.10.2014 - 7 ABR 53/12; juris).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.2025 - 5 TaBV 2/25
Hinzuziehung eines Sachverständigen durch Betriebsrat - Erstellung einer …
Durch das Erfordernis einer Vereinbarung wird dem Arbeitgeber insbesondere die Möglichkeit eröffnet, im Hinblick auf die von ihm zu tragenden Kosten Einwendungen gegen die Beauftragung eines Sachverständigen zu erheben, dem Betriebsrat seinen Sachverstand oder eigene sachkundige Personen anzubieten und den Gegenstand der Beauftragung des Sachverständigen zuverlässig zu begrenzen (BAG…, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 7 ABR 70/12 - Rn. 20, juris = NZA 2015, 629; BAG…, Beschluss vom 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 27, juris = NZA 2010, 353; LAG Nürnberg, Beschluss vom 13. Juni 2017 - 7 TaBV 80/16 - Rn. 113, juris = AE 2018, 16).
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