Rechtsprechung
| KG, 12.12.2003 - 4 U 263/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242 (a.F.); BGB § 313 (n.F.)
Restwerklohnforderung für den Einbau von Aufzugsanlagen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstellung eines Zahlungsplans; Abrechnungseinwand wegen unzureichender Skontoberücksichtigung; Wirksamkeit einer Skontoabrede; Geltendmachung eines Sicherheitseinbehaltes; Aufschlag der Bauwesenversicherung (BWV) auf die Mehrwertsteuer; Nichterbringung von ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Skontoabzug nur bei vollständigem Rechnungsausgleich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Werkvertragsrecht - Skontoabzug nur bei vollem Rechnungsausgleich
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Skontoabzug nur bei vollständigem Rechnungsausgleich! (IBR 2005, 187)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 26.09.2001 - 100 O 64/01
- KG, 12.12.2003 - 4 U 263/01
- BGH, 10.02.2005 - VII ZR 22/04
Papierfundstellen
- BauR 2005, 764 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Stuttgart, 06.03.2012 - 10 U 102/11
VOB-Vertrag: Verständnis einer Skontoklausel für Abschlagszahlungen; Ausnahme vom …
Rn. 37 Der Auftraggeber ist nur dann zum Skontoabzug befugt, wenn er innerhalb der Skontofrist die berechtigte Forderung des Auftragnehmers in vollem Umfang befriedigt, wenn sich nicht aus der Skontovereinbarung etwas anderes ergibt (KG Urt. v. 12.12.2003 - 4 U 263/01; BauR 2005, 764 - Leitsatz;… juris Rn. 37, 45f;… OLG Düsseldorf Urt. v. 19.11.1999 - 22 U 90/99, BauR 2000, 729f, juris Rn. 3ff;… Urt. v. 14.12.1982 - 21 U 102/82 -, BauR 1985, 333;… Locher in Ingenstau/Korbion, 17. Aufl. 2010, VOB/B § 16 Abs. 5 Rn. 8f;… Kandel in Ganten/ Jagenburg/ Motzke VOB/B, 2. Aufl. 2008, § 16 Nr. 5 Rn. 32; Nettesheim BB 1991, 1724ff; Stellmann/Isler ZfBR 2004, 633, 637). - OLG Brandenburg, 16.12.2009 - 4 U 28/08
Bauvertrag: Auslegung einer Skontoabzugsklausel
Der Begriff "eine Rechnung" in Ziffer 1.5 des Vertrages erfasst sowohl eine Zwischen-, Abschlags- oder Teilrechnung als auch die Schlussrechnung (ähnlich für den Begriff der "Zahlungen" KG, Urteil vom 12.12.2003 - 4 U 263/01, Rn. 34 zitiert nach juris). - OLG Karlsruhe, 05.05.2015 - 13 U 181/13
Schadensersatz wegen Bauzeitverzögerung setzt bauablaufbezogene Darstellung …
Denn nach allgemeinem Sprachverständnis kann auch bei der Verwendung nur des Singulars des Wortes "Zahlung" durchaus jede einzelne Zahlung gemeint sein und nicht nur eine einzige Zahlung (vgl. auch KG Berlin, Urteil vom 12.12.2003 - 4 U 263/01 "auf die Zahlungen einen Skontoabzug von 5 % bei Zahlung innerhalb von 14 Werktagen"; KG Berlin, Urteil vom 16.12.2009, 4 U 28/08 "nach Eingang einer prüffähigen Rechnung").
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Rechtsprechung
| BGH, 13.01.2005 - VII ZR 28/04 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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BGB § 648 a a. F.
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB a.F. § 648 a
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schwammbefall von Wohnraum; Vornahme von Holzsanierungsarbeiten; Leistungsverweigerungsrecht gegenüber einer Werklohnforderung; Anschlussrevision der Kläger
- rechtsportal.de
BGB § 648a (a.F.)
Rechtstellung des Bestellers bei Nichtstellung der geforderten Sicherheit - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Keine Sicherheit nach § 648a BGB: Leistungsverweigerungsrecht?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Leistungsverweigerungsrecht ohne Werklohnsicherheit
- IWW (Kurzinformation)
Werkvertrag - Sicherheit nach § 648a BGB und Leistungsverweigerungsrecht
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
648a-Sicherheit nicht gestellt: Verliert Bauherr bei Mängeln Leistungsverweigerungsrecht? (IBR 2005, 198)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 609
- MDR 2005, 748
- NZBau 2005, 280
- WM 2005, 1139
- BauR 2005, 749
- BauR 2005, 764 (Ls.)
- ZfBR 2005, 360
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (8)
- BGH, 17.06.2004 - VII ZR 226/03
Umfang der Revisionszulassung
Auszug aus BGH, 13.01.2005 - VII ZR 28/04
Eine derartige Beschränkung kann sich aus den Entscheidungsgründen ergeben (BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - VII ZR 226/03, BauR 2004, 1650, 1652 = ZfBR 2004, 775).Es ist möglich, die Revision hinsichtlich eines Teils des Streitgegenstands zuzulassen, der Gegenstand eines Teilurteils sein könnte oder auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte (BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - VII ZR 226/03, BauR 2004, 1650, 1652 = ZfBR 2004, 775).
Die Rechte der Klägerin aus ihrem Sicherheitsverlangen nach § 648 a BGB und die Gewährleistungsansprüche, mit denen die Beklagten nach Abnahme wegen Mängeln hilfsweise ein Zurückbehaltungsrecht und äußerst hilfsweise die Aufrechnung mit einem Vorschußanspruch wegen durchzuführender Mängelbeseitigungsarbeiten geltend gemacht haben, können unabhängig von dem Werklohn verfolgt werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - VII ZR 226/03, BauR 2004, 1650, 1652 = ZfBR 2004, 775).
- BGH, 22.01.2004 - VII ZR 183/02
Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung
Auszug aus BGH, 13.01.2005 - VII ZR 28/04
Der Besteller verliert sein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber einer Werklohnforderung des Unternehmers nicht, wenn er die nach § 648 a BGB geforderte Sicherheit nicht stellt (im Anschluß an BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 183/02, BGHZ 157, 335).a) Nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2004 (VII ZR 183/02, BGHZ 157, 335, VII ZR 267/02, BauR 2004, 834 = NZBau 2004, 264 und VII ZR 68/03, BauR 2004, 830 = NZBau 2004, 261), die erst nach Erlaß des Berufungsurteils ergangen sind, hat der Unternehmer auch nach Abnahme die Möglichkeit, die Leistung zu verweigern, wenn die zu Recht beanspruchte Sicherheit nicht gestellt wird.
- BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02
Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher …
Auszug aus BGH, 13.01.2005 - VII ZR 28/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Anschlußrevision gemäß § 554 Abs. 2 Satz 1 ZPO auch dann statthaft, wenn die Zulassung der Revision selbst auf Teile des Streitgegenstandes beschränkt ist und die Anschließung nicht denselben Streitstoff betrifft, auf den sich die Zulassung der Revision des Rechtsmittelgegners bezieht (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/02, BGHZ 155, 189, 191 f.; Urteil vom 30. September 2003 - XI ZR 232/02, NJW-RR 2004, 45, 46).
- BGH, 21.01.1999 - VII ZR 398/97
Abweichung von der vereinbarten Wohnfläche als Mangel
Auszug aus BGH, 13.01.2005 - VII ZR 28/04
Diese Angaben genügten den Anforderungen an die Substantiierung des Sachvortrags (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. Januar 1999 - VII ZR 398/97, BauR 1999, 648, 649 = ZfBR 1999, 194). - BGH, 30.09.2003 - XI ZR 232/02
Mitverschulden des Kontoinhabers bei Schadensersatzansprüchen gegen die Bank …
Auszug aus BGH, 13.01.2005 - VII ZR 28/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Anschlußrevision gemäß § 554 Abs. 2 Satz 1 ZPO auch dann statthaft, wenn die Zulassung der Revision selbst auf Teile des Streitgegenstandes beschränkt ist und die Anschließung nicht denselben Streitstoff betrifft, auf den sich die Zulassung der Revision des Rechtsmittelgegners bezieht (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/02, BGHZ 155, 189, 191 f.; Urteil vom 30. September 2003 - XI ZR 232/02, NJW-RR 2004, 45, 46). - BGH, 22.01.2004 - VII ZR 267/02
Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung
Auszug aus BGH, 13.01.2005 - VII ZR 28/04
a) Nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2004 (VII ZR 183/02, BGHZ 157, 335, VII ZR 267/02, BauR 2004, 834 = NZBau 2004, 264 und VII ZR 68/03, BauR 2004, 830 = NZBau 2004, 261), die erst nach Erlaß des Berufungsurteils ergangen sind, hat der Unternehmer auch nach Abnahme die Möglichkeit, die Leistung zu verweigern, wenn die zu Recht beanspruchte Sicherheit nicht gestellt wird. - BGH, 22.01.2004 - VII ZR 68/03
Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung
Auszug aus BGH, 13.01.2005 - VII ZR 28/04
a) Nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2004 (VII ZR 183/02, BGHZ 157, 335, VII ZR 267/02, BauR 2004, 834 = NZBau 2004, 264 und VII ZR 68/03, BauR 2004, 830 = NZBau 2004, 261), die erst nach Erlaß des Berufungsurteils ergangen sind, hat der Unternehmer auch nach Abnahme die Möglichkeit, die Leistung zu verweigern, wenn die zu Recht beanspruchte Sicherheit nicht gestellt wird. - BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 337/00
Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung eines Zeugen; Umfang des …
Auszug aus BGH, 13.01.2005 - VII ZR 28/04
Ein Fall, in dem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 337/00, NJW-RR 2002, 1500) eine erneute Vernehmung eines Zeugen geboten ist, lag nicht vor.
- LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 644/19
Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Die Wiederholung der Zeugenvernehmung ist demgegenüber nicht anzuordnen, wenn das Berufungsgericht trotz Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der erstinstanzlichen Beweiswürdigung allein aufgrund des in der Akte schriftlich fixierten Beweisergebnisses zum gleichen Ergebnis kommt wie das Erstgericht (BGH, Urteil vom 13. Januar 2005 - VII ZR 28/04, Rn. 37, juris). - BGH, 08.12.2005 - VII ZR 138/04
Rechtsfolgen einer Vereinbarung zwischen Bauherr und Architekt über den Abschluss …
Es ist möglich, die Revision hinsichtlich eines Teils des Streitgegenstandes zuzulassen, der Gegenstand eines Teilurteils sein könnte oder auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte (BGH, Urteil vom 13. Januar 2005 - VII ZR 28/04, BauR 2005, 749 = ZfBR 2005, 363 = NZBau 2005, 280).Bei dieser Sachlage bestimmt der gesamte Vergütungsanspruch den maßgeblichen Streitstoff (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2005 - VII ZR 28/04, BauR 2005, 749 = ZfBR 2005, 363 = NZBau 2005, 280).
- LAG Köln, 22.05.2020 - 4 Sa 5/20
Außerordentliche Verdachtskündigung; öffentlicher Dienst; Vorteilsnahme; Anhörung …
Die Wiederholung der Zeugenvernehmung ist demgegenüber nicht anzuordnen, wenn das Berufungsgericht trotz Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der erstinstanzlichen Beweiswürdigung allein aufgrund des in der Akte schriftlich fixierten Beweisergebnisses zum gleichen Ergebnis kommt wie das Erstgericht (BGH, Urteil vom 13. Januar 2005 - VII ZR 28/04, Rn. 37, juris).
- BGH, 23.07.2009 - VII ZB 103/08
Berücksichtigung von Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem konkreten Bedarf …
Die Beschränkung der Zulassung in den Entscheidungsgründen der angefochtenen Entscheidung ist möglich (BGH, Urteile vom 13. Januar 2005 - VII ZR 28/04, BauR 2005, 749 = NZBau 2005, 280 und vom 17. Juni 2004 - VII ZR 226/03, BauR 2004, 1650 = ZfBR 2004, 775 ). - BGH, 22.09.2005 - VII ZR 152/05
Anforderungen an die Leistung der Sicherheit
Vielmehr kann sie zunächst, auch wenn sie die geforderte Sicherheit nicht geleistet hat, dem von der Klägerin geltend gemachten Anspruch ihr gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht entgegenhalten (BGH, Urteile vom 13. Januar 2005 - VII ZR 28/04, BauR 2005, 749 = ZfBR 2005, 360 = NZBau 2005, 280 …und vom 22. Januar 2004 - VII ZR 183/02 aaO). - BGH, 10.09.2009 - VII ZR 153/08
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision und teilweise Zulassung
Eine Beschränkung der Revision durch den Revisionskläger auf die Abweisung der Ansprüche, mit denen die Aufrechnung erklärt worden ist, ist wirksam (…BGH, Urteile vom 8. Dezember 2005 - VII ZR 138/04, aaO; vom 13. Januar 2005 - VII ZR 28/04, BauR 2005, 749 = NZBau 2005, 280; vom 13. Juni 2001 - VIII ZR 294/99, WM 2001, 2023). - LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 655/19
Fristlose Tatkündigung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort; Zerstörung …
Die Wiederholung der Zeugenvernehmung ist demgegenüber nicht anzuordnen, wenn das Berufungsgericht trotz Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der erstinstanzlichen Beweiswürdigung allein aufgrund des in der Akte schriftlich fixierten Beweisergebnisses zum gleichen Ergebnis kommt wie das Erstgericht (BGH, Urteil vom 13. Januar 2005 - VII ZR 28/04, Rn. 37, juris). - BGH, 23.07.2009 - VII ZB 105/08
Höhe des pfändungsfreien Betrages bei der Zwangsvollstreckung aus einem …
Die Beschränkung der Zulassung in den Entscheidungsgründen der angefochtenen Entscheidung ist möglich (BGH, Urteile vom 13. Januar 2005 - VII ZR 28/04, BauR 2005, 749 = NZBau 2005, 280 und vom 17. Juni 2004 - VII ZR 226/03, BauR 2004, 1650 = ZfBR 2004, 775 ). - BGH, 23.07.2009 - VII ZB 104/08
Höhe des pfändungsfreien Betrages bei der Zwangsvollstreckung aus einem …
Die Beschränkung der Zulassung in den Entscheidungsgründen der angefochtenen Entscheidung ist möglich (BGH, Urteile vom 13. Januar 2005 - VII ZR 28/04, BauR 2005, 749 = NZBau 2005, 280 und vom 17. Juni 2004 - VII ZR 226/03, BauR 2004, 1650 = ZfBR 2004, 775). - OLG Naumburg, 25.09.2014 - 9 U 139/10
Werklohnklage aus Bauvertrag: Wirksamkeit einer Abnahme in Form einer …
Rn. 175 Dabei kann allerdings die Beklagte aufgrund der nicht gestellten Sicherheitsleistung nicht mehr ein Zurückbehaltungsrecht in dreifacher Höhe geltend machen, sondern die Werklohnforderung der Klägerin kann allenfalls um den Betrag der für die Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten gekürzt werden (BGH, NJW-RR 2005, 609). - OLG München, 01.08.2006 - 13 U 4425/02
Zahlungsverweigerung des Auftraggebers treuwidrig?
- LG Kleve, 07.08.2013 - 2 O 68/09
- OLG Köln, 24.05.2005 - 24 U 44/05
Selbstvornahme trotz berechtigter Leistungsverweigerung durch AN?
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Rechtsprechung
| BGH, 27.01.2005 - VII ZR 276/03 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
BGB § 254
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 254 Dc
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Schadensersatzforderung wegen verzögerter Fertigstellung einer Eigentumswohnung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadenersatz wegen verzögerter Fertigstellung einer Eigentumswohnung; Vermietung zur Schadensminderung; Vorübergehende Gebrauchsbeeinträchtigung
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 254
Pflicht des Auftraggebers zur Schadensminderung bei Verzug mit der Herstellung einer Wochenend- und Ferienwohnung - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Schadensminderungspflicht des Bestellers
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Eigentumswohnung zu spät fertig - Schadensersatz!
- advogarant.de (Kurzinformation)
Bei Verzug einer Baufirma können sich auch Mietausfallansprüche wegen eines anderen Objektes ergeben
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Fristversäumnis
- bank-kritik.de (Kurzinformation)
Bauunternehmer muss haften
- bank-kritik.de (Kurzinformation)
Bauunternehmer muss für Verzögerung haften
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Schadensminderungspflicht: Verzicht auf Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung? (IBR 2005, 209)
Papierfundstellen
- MDR 2005, 746
- NZM 2005, 315
- WM 2005, 1278
- DB 2005, 1056 (Ls.)
- BauR 2005, 764 (Ls.)
- BauR 2005, 869
- ZfBR 2005, 364
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 17.02.2017 - 22 U 187/13
Architekt muss über verschiedene technisch machbare Varianten beraten!
Auch unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht müsse er - der Kläger- sich nicht darauf verweisen lassen, Änderungen an seinem von der Planung nicht betroffenen, insoweit "vertragsfremden" Eigentum (Garten) hinzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2005, VII ZR 276/03; OLG Dresden, Urteil vom 13.04.2006, 1o U 886/04).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 128/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB a.F. § 326; ; BGB a.F. § 346 S. 1; ; BGB a.F. § 327; ; BGB a.F. § 282; ; BGB § 254; ; BGB § 649 S. 2; ; BGB § 326
- rechtsportal.de
Werkvertrag: Schadensersatzanspruch des Bestellers wegen Erfüllungsverweigerung durch den Hersteller
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Minderung einer Schadensersatzforderung wegen Mitverschuldens; Beginn von Lieferungsfristen und Ausführungsfristen; Vertragskündigung auf Grund ernsthafter und endgültige Erfüllungsverweigerung vor Fälligkeit der Leistung; Anforderungen an die Annahme eines Schadens ...
- ibr-online
Kündigung des Bestellers nach endgültiger Erfüllungsverweigerung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Sofortige Kündigung, wenn AN Baubeginn von Anerkenntnis eines unberechtigten Nachtrags abhängig macht! (IBR 2005, 302)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 08.07.2004 - 3 O 257/01
- OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 128/04
Papierfundstellen
- BauR 2005, 764 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 22 U 21/13
Anforderungen an die Anordnung im Sinne des § 2 Nr. 5 VOB/B; Grundlagen für die …
Gleiches gilt schließlich auch, wenn der Auftragnehmer die Ausführung von Vertragsleistungen davon abhängig macht, dass der Auftraggeber einen unberechtigten Nachtrag bzw. Mehrpreis anerkennt, und insoweit zu Unrecht die Vertragserfüllung ernsthaft und endgültig verweigert (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 09.02.2005, 4 U 128/04, IBR 2005, 302 mit Anm. Biebelheimer;… vgl. auch Werner/Pastor, a.a.O., Rn 1757 mit Rechtsprechungsübersicht;… Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 2443 ff. mwN;… Ingenstau/Korbion-Joussen/Vygen, a.a.O., § 8 Abs. 3 VOB/B, Rn 19 mwN;… Ingenstau/Korbion-Keldungs, a.a.O., § 2 Abs. 5, Rn 52 a.E.; vgl. auch BGH, Urteil vom 23.05.1996, VII ZR 140/95, Baur 1996, 704 mwN). - OLG Düsseldorf, 19.07.2013 - 22 U 211/12
Anforderungen an das Sicherheitsverlangen nach § 648a BGB
Dies gilt insbesondere bei unberechtigter Einstellung der Werkleistungen (vgl. OLG Franfurt, Urteil vom 21.09.2011, 1 U 154/10, BauR 2012, 262; OLG Hamm, Urteil vom 22.12.2011, I-21 U 111/10, IBR 2012, 321 mit Anm. Bolz = BauR 2012, 1403; OLG Stuttgart, Urteil vom 23.11.2006, 13 U 53/06, IBR 2007, 416) bzw. unberechtigtem Beharren auf einer Vertragsaufhebung bzw. unberechtigter Kündigung (BGH, Urteil vom 01.12.1993, VIII ZR 129/92, NJW 1994, 443; BGH, Urteil vom 14.11.1996, VII ZR 112/64, NJW 1967, 248) und erst recht, wenn der Auftragnehmer diese Verhaltensweisen mit unberechtigten Forderungen verknüpft (vgl. BGH, Urteil vom 23.05.1996, VII ZR 140/95, BauR 1996, 704; OLG Brandenburg, Urteil vom 07.05.2002, 11 U 77/01, BauR 2003, 1734; OLG Frankfurt, Urteil vom 11.03.1986, 5 U 35/83, BauR 1988, 599; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.08.1996, 21 U 225/94, NJW-RR 1996, 1170; OLG Düsseldorf - Senat - , Urteil vom 03.12.1993, 22 U 117/93, BauR 1994, 521; OLG Brandenburg, Urteil vom 09.02.2005, 4 U 128/04, IBR 2005, 302 mit Anm. Biebelheimer). - OLG Bamberg, 30.01.2018 - 8 U 171/17
Strenge Anforderungen an eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung
Rn. 3 Der Kläger vertritt in seiner Stellungnahme vom 17.01.2018 die Ansicht, der Senat weiche mit seiner im Hinweisbeschluss zur Frage der "endgültigen Leistungsverweigerung" dargelegten Rechtsauffassung von der im Urteil vom 09.02.2005, Az.: 4 U 128/04, vertretenen Rechtsauffassung des OLG Brandenburg ab.
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Rechtsprechung
| VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 3140/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 BauGB, § 1a Abs 2 Nr 2 BauGB, § 41 BImSchG, § 50 BImSchG
Gemeinde; Straßenplanung; Bebauungsplan; Naturschutz; Verzicht auf Vollkompensation - Judicialis
BImSchG § 41; ; BImSchG § 50; ; BauGB § 1 Abs. 5 S. 2; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 1a Abs. 2 Nr. 2; ; BauGB § 1a Abs. 3 S. 2; ; StVO § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
- rechtsportal.de
Baurecht; Straßenplanung durch Bebauungsplan - Ausgleichsmaßnahmen, Abwägungsgebot, Bebauungsplan, Eingriffsregelung, Friedhofserweiterung, Lärmbewältigung, Straßenplanung, Verkehrslärmschutz, Vollkompensation
- ibr-online
Straßenplanung: Vermeidung von Lärmbelästigungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Verletzung des Abwägungsgebots; Berücksichtigung von Lärmbelastungen bei der Planung von Straßen; Notwendigkeit eines Ausgleichs des Eingriffs in Natur und Landschaft
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 769
- DÖV 2005, 128 (Ls.)
- BauR 2005, 764 (Ls.)
- ZfBR 2004, 807 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86
Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im …
Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 3140/02
Abgesehen davon, dass unter Berücksichtigung der Ergebnisse der eingeholten gutachterlichen Stellungnahmen zur zukünftigen Verkehrsentwicklung und den Lärmimmissionen derzeit kein unbewältigter Konflikt ersichtlich ist, ist darauf hinzuweisen, dass das Gebot der Konfliktbewältigung es zulässt, dass ein Bebauungsplan ein Vorhaben ermöglicht, aber zum Schutz betroffener Nutzungen vor Belästigungen durch den vorhabenbedingten Verkehr lediglich Festsetzungen enthält, die straßenbauliche oder verkehrslenkende Maßnahmen ermöglichen, deren Durchführung selbst aber künftigem Verwaltungshandeln überlassen bleibt (…vgl. insoweit Urteil des Senats vom 5. Mai 2003 - 9 N 640/00 -, a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 1987 - BVerwG 4 N 1.86 -, NVwZ 1988, 351).Denn sie haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Vorkehrungen gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 1.86 -, NVwZ 1988, 351).
- VGH Hessen, 05.05.2003 - 9 N 640/00
Bebauungsplan: Bürgerbeteiligung - Auslegung; Landschaftsschutzgebiet - Ausnahmen …
Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 3140/02
Es ist zwar davon auszugehen, dass das Gebot der Konfliktbewältigung, das seine Wurzeln im Abwägungsgebot des § 1 Abs. 6 BauGB hat, verlangt, dass alle der Planung zuzurechnenden Konflikte in der Bauleitplanung möglichst einer umfassenden Lösung zugeführt werden (vgl. Urteil des Senats vom 5. Mai 2003 - 9 N 640/00 -, NuR 2004, 47 = VRS 105, 386 = HSGZ 2003, 399).Abgesehen davon, dass unter Berücksichtigung der Ergebnisse der eingeholten gutachterlichen Stellungnahmen zur zukünftigen Verkehrsentwicklung und den Lärmimmissionen derzeit kein unbewältigter Konflikt ersichtlich ist, ist darauf hinzuweisen, dass das Gebot der Konfliktbewältigung es zulässt, dass ein Bebauungsplan ein Vorhaben ermöglicht, aber zum Schutz betroffener Nutzungen vor Belästigungen durch den vorhabenbedingten Verkehr lediglich Festsetzungen enthält, die straßenbauliche oder verkehrslenkende Maßnahmen ermöglichen, deren Durchführung selbst aber künftigem Verwaltungshandeln überlassen bleibt (vgl. insoweit Urteil des Senats vom 5. Mai 2003 - 9 N 640/00 -, a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 1987 - BVerwG 4 N 1.86 -, NVwZ 1988, 351).
- BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84
Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der …
Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 3140/02
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 4. Juni 1986 - BVerwG 7 C 76.84 -, BVerwGE 74, 234, ausgeführt, dass bei der Frage, ob der Anlieger einen Anspruch auf verkehrslenkende Maßnahmen zur Reduzierung unzumutbarer Lärm- und Abgasimmissionen hat, maßgeblich auch darauf abzustellen ist, ob beispielsweise eine Ortserschließungsstraße entgegen ihrer eigentlichen Funktion zunehmend vom überörtlichen Verkehr als so genannter "Schleichweg" in Anspruch genommen werde und damit Lärmbelästigungen ausgelöst würden, die von den Anliegern reiner Wohnstraßen üblicherweise nicht hingenommen werden müssten.
- BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96
Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der …
Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 3140/02
Dies gilt nach Auffassung des Senats auch in Ansehung des Umstandes, dass gegenüber anderen öffentlichen, beispielhaft in § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB benannten Belangen die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege eine herausgehobene Bedeutung haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1997 - BVerwG 4 NB 27.96 -, BVerwGE 104, 68). - BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98
Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung; …
Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 3140/02
Andererseits kann der gesetzlich gebotene Abwägungsvorgang gerade in solchen Fällen auch zu dem rechtlich nicht zu beanstandenden Ergebnis führen, dass die Erhöhung der Lärmbelastung unter Berücksichtigung des Gewichts anderer Belange, denen durch die Planung gerade Rechnung getragen werden soll, hinzunehmen ist (vgl. zum Vorstehenden Urteil des Senats vom 19. November 2003 - 9 N 2846/02 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 18. März 1994 - BVerwG 4 NB 24.93 -, DVBl. 1994, 701 = DÖV 1994, 873 = BauR 1994, 490 und Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 CN 5.98 -, BVerwGE 108, 248). - BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94
Bauplanungsrecht: Ungültigkeit eines Bebauungsplan bei Verlagerung der …
Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 3140/02
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Gemeinde hinreichend sicher darauf vertrauen darf, dass die durch die Planung aufgeworfenen Probleme in dem nachfolgenden Verwaltungsverfahren gelöst werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 1994 - BVerwG 4 NB 25.94 -, NVwZ-RR 1995, 130). - BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93
Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S. …
Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 3140/02
Andererseits kann der gesetzlich gebotene Abwägungsvorgang gerade in solchen Fällen auch zu dem rechtlich nicht zu beanstandenden Ergebnis führen, dass die Erhöhung der Lärmbelastung unter Berücksichtigung des Gewichts anderer Belange, denen durch die Planung gerade Rechnung getragen werden soll, hinzunehmen ist (vgl. zum Vorstehenden Urteil des Senats vom 19. November 2003 - 9 N 2846/02 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 18. März 1994 - BVerwG 4 NB 24.93 -, DVBl. 1994, 701 = DÖV 1994, 873 = BauR 1994, 490 und Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 CN 5.98 -, BVerwGE 108, 248). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.1998 - 7a B 374/98
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Beeinträchtigung von Natur und Landschaft; …
Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 3140/02
Ob auf Grund dieser Regelungen und insbesondere auf Grund des § 1 a Abs. 3 Satz 2 BauGB, wonach Darstellungen und Festsetzungen zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs erfolgen können, soweit dies mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist, die Gemeinden dazu verpflichtet sind, das gesamte Gemeindegebiet daraufhin zu überprüfen, ob geeignete Ausgleichsflächen zur Verfügung stehen (so wohl OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. März 1998 - 7 a B 374/98.NE -, NVwZ-RR 1999, 113 = BauR 1998, 1195), oder ob § 1 a Abs. 3 Satz 2 BauGB die Gemeinden allein ermächtigt, aber nicht verpflichtet, unter Abkehr von der strikten räumlichen Bindung des Ausgleichs an den Eingriff geeignete Flächen für Ausgleichsmaßnahmen auszuweisen (…so Schrödter, Baugesetzbuch, 6. Aufl., München 1998, § 1 a Rdnrn. 71, 76), bedarf hier keiner Entscheidung. - VGH Hessen, 18.05.1982 - II OE 108/78
Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 3140/02
Demgemäß hätten die Straßenverkehrsbehörden u. a. darauf hinzuwirken, dass vom Durchgangsverkehr in erster Linie die dafür gewidmeten überörtlichen Straßen und nicht die örtlichen Erschließungsstraßen von Wohngebieten benutzt würden (ebenso Hess. VGH, Urteil vom 18. Mai 1982 - II OE 108/78 - VerkMitt. 1983, 24). - BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VGH Hessen, 12.07.2004 - 9 N 3140/02
Innerhalb des beschriebenen Rahmens ist das Vorziehen oder Zurücksetzen bestimmter Belange, wie es das Bundesverwaltungsgericht formuliert, kein nachvollziehbarer Vorgang der Abwägung, sondern eine geradezu elementare planerische Entscheidung, die zum Ausdruck bringt, wie und in welche Richtung sich eine Gemeinde städtebaulich geordnet fortentwickeln will (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. beispielsweise Urteil vom 11. Februar 2003 - 9 N 1756/99 - BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 -, BRS 22 Nr. 4). - BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85
Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II
- BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81
Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz …
- BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76
Startbahn West
- BVerwG, 22.04.1997 - 4 BN 1.97
Bauplanungsrecht - Verkehrsplanung durch eine Gemeinde
- VGH Hessen, 25.02.2004 - 9 N 3123/01
Erschließungsstraße; Verkehrsbelastung; Biotopwertverfahren
- VGH Hessen, 06.11.2000 - 9 N 2265/99
Genehmigung von Bebauungsplänen - Nichtdurchführung des Anzeigeverfahrens; …
- BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 97.76
Berücksichtigung von während eines Verwaltungsstreitverfahrens eintretenden …
- VGH Hessen, 21.03.2005 - 9 N 1630/01
Bebauungsplan; Entwicklungsgebot; Verbindungsstraße; Wohnbaufläche; Lärmschutz
Auch Gemeinden können ein mit erheblichen Lärmimmissionen verbundenes Verkehrsvorhaben nicht planen, ohne dass sie in Anwendung der insoweit maßgeblichen §§ 41 ff. BImSchG ein geeignetes Lärmschutzkonzept entwickeln (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 19. November 2003 - 9 N 2846/02 - und vom 12. Juli 2004 - 9 N 3140/02 -). - VGH Hessen, 25.09.2006 - 9 N 844/06
Ziele der Raumordnung und großflächiger Einzelhandel
Ein Antragsteller genügt seiner diesbezüglichen Darlegungspflicht, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans in eigenen Rechten verletzt wird (vgl. z. B. Urteile des Senats vom 6. November 2000 - 9 N 2265/99 -, HSGZ 2001, 441, und 12. Juli 2004 - 9 N 3140/02 -). - VG Darmstadt, 02.02.2022 - 4 K 1205/15
Klagebefugnis bei der Widmung einer Straße
Nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.07.2004 (- 9 N 3140/02 - NVwZ-RR 2005, 769) obliegt es einer planenden Gemeinde grundsätzlich, bei der Planung von Straßen im Rahmen der Abwägung auch solche Erhöhungen der Lärmbelästigungen zu berücksichtigen und gegebenenfalls planerisch zu bewältigen, die unterhalb der Schwelle schädlicher, insbesondere gesundheitsbeeinträchtigender Auswirkungen im Sinne des § 41 BImSchG blieben.
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Rechtsprechung
| LG Oldenburg, 27.04.2004 - 1 O 3426/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 280 BGB; § 309 Nr. 8 b BGB; § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB; § 323 Abs. 1 BGB; § 346 Abs. 1 BGB; § 346 Abs. 2 BGB; § 437 BGB; § 440 BGB; § 631 Abs. 1 BGB; § 634 BGB; § 636 BGB
Sanierungspflichten am Gemeinschaftseigentum; Rücktritt wegen behaupteter erheblicher Mängel der Sanierungsarbeiten; Wirksamkeit eines im notariellen Vertrag vereinbarten Rücktrittsverbots; Im Rahmen eines Bauträgervertrages erbrachte Leistungen als Bauleistungen; ... - Wolters Kluwer
Sanierungspflichten am Gemeinschaftseigentum; Rücktritt wegen behaupteter erheblicher Mängel der Sanierungsarbeiten; Wirksamkeit eines im notariellen Vertrag vereinbarten Rücktrittsverbots; Im Rahmen eines Bauträgervertrages erbrachte Leistungen als Bauleistungen; ...
- ibr-online
Auschluss des Rücktritts in AGB unwirksam!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 27.04.2004 - 1 O 3426/03
- OLG Oldenburg, 19.08.2004 - 12 U 64/04
Papierfundstellen
- BauR 2004, 1950
- BauR 2005, 764 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.11.2001 - VII ZR 373/99
Formularmäßiger Ausschluß der Wandelung in Bauträgerverträgen
Auszug aus LG Oldenburg, 27.04.2004 - 1 O 3426/03
Nach ständiger Rechtssprechung sind die im Rahmen eines Bauträgervertrages erbrachten Leistungen keine Bauleistungen, vgl. BGH NJW 2002 Seite 511 ff. mwN, so dass die Beklagte grundsätzlich vom Vertrag zurücktreten konnte.
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