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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 09.09.2003 - C-25/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2892
EuGH, 09.09.2003 - C-25/02 (https://dejure.org/2003,2892)
EuGH, Entscheidung vom 09.09.2003 - C-25/02 (https://dejure.org/2003,2892)
EuGH, Entscheidung vom 09. September 2003 - C-25/02 (https://dejure.org/2003,2892)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Richtlinien 86/457/EWG und 93/16/EWG - Erfordernis, im Rahmen einer Teilzeitausbildung in der Allgemeinmedizin einige Abschnitte einer Vollzeitausbildung zu absolvieren

  • Judicialis

    Richtlinie 86/457/EWG des Rates vom 15. September 1986 über eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin Art. 5; ; Richtlinie 93/16/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Erlei... chterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise Art. 34; ; Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg Art. 1

  • Europäischer Gerichtshof

    Rinke

    "Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Richtlinien 86/457/EWG und 93/16/EWG - Erfordernis, im Rahmen einer Teilzeitausbildung in der Allgemeinmedizin einige Abschnitte einer Vollzeitausbildung zu absolvieren"

  • EU-Kommission PDF

    Katharina Rinke gegen Ärztekammer Hamburg.

    1. Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Grundrechte - Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit von Handlungen der Gemeinschaft

  • EU-Kommission

    Katharina Rinke gegen Ärztekammer Hamburg

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge , Sozialvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen in einem Rechtsstreit wegen der Weigerung der Ärztekammer Hamburg, der Klägerin ein Zeugnis über die spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin auszustellen und ihr die Berechtigung zu verleihen, die Bezeichnung praktische Ärztin zu führen; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Richtlinien 86/457/EWG und 93/16/EWG - Erfordernis, im Rahmen einer Teilzeitausbildung in der Allgemeinmedizin einige Abschnitte einer Vollzeitausbildung zu absolvieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesverwaltungsgerichts - Auslegung der Richtlinien 86/457/EWG des Rates vom 15. September 1986 über eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin (ABl. L 267, S. 26) und 93/16/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3399
  • NVwZ 2004, 208 (Ls.)
  • EuZW 2003, 734
  • NZA 2003, 1137
  • DVBl 2003, 1512
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94

    Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und …

    Auszug aus EuGH, 09.09.2003 - C-25/02
    Ferner steht fest, dass die Wahrung der Grundrechte eine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Gemeinschaftshandlungen ist (Gutachten 2/94 vom 28. März 1996, Slg. 1996, I-1759, Randnr. 34, und Urteil vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache C-249/96, Grant, Slg. 1998, I-621, Randnr. 45).
  • EuGH, 30.04.1996 - C-13/94

    P ./. S und Cornwall County Council - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - …

    Auszug aus EuGH, 09.09.2003 - C-25/02
    26 und 27, und vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-13/94, P./S., Slg. 1996, I-2143, Randnr. 19).
  • EuGH, 17.02.1998 - C-249/96

    EINE DISKRIMINIERUNG AUFGRUND DER SEXUELLEN ORIENTIERUNG FÄLLT GEGENWÄRTIG NICHT …

    Auszug aus EuGH, 09.09.2003 - C-25/02
    Ferner steht fest, dass die Wahrung der Grundrechte eine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Gemeinschaftshandlungen ist (Gutachten 2/94 vom 28. März 1996, Slg. 1996, I-1759, Randnr. 34, und Urteil vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache C-249/96, Grant, Slg. 1998, I-621, Randnr. 45).
  • EuGH, 15.06.1978 - 149/77

    Defrenne / Sabena

    Auszug aus EuGH, 09.09.2003 - C-25/02
    Wie alle Beteiligten, die in der vorliegenden Rechtssache Erklärungen abgegeben haben, ausgeführt haben, gehört jedoch die Beseitigung der auf dem Geschlecht beruhenden Diskriminierungen zu den Grundrechten als allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts, deren Einhaltung der Gerichtshof zu sichern hat (Urteile vom 15. Juni 1978 in der Rechtssache 149/77, Defrenne, Slg. 1978, 1365, Randnrn.
  • EuGH, 06.04.2000 - C-226/98

    Jørgensen - "Richtlinien 76/207/EWG und 86/613/EWG - Gleichbehandlung von Männern …

    Auszug aus EuGH, 09.09.2003 - C-25/02
    Nach ständiger Rechtsprechung enthält eine Bestimmung dann eine mittelbare Diskriminierung weiblicher Arbeitnehmer, wenn sie zwar neutral gefasst ist, jedoch tatsächlich prozentual erheblich mehr Frauen als Männer benachteiligt, es sei denn, dass diese Maßnahme durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. April 2000 in der Rechtssache C-226/98, Jørgensen, Slg. 2000, I-2447, Randnr. 29).
  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 753/13

    Bewerbung - Entschädigung bei Benachteiligung wegen des Geschlechts - Abgrenzung …

    Eine solche verbotene unmittelbare Benachteiligung ist stets vorrangig zu prüfen (…vgl. EuGH 20. Oktober 2011 - C-123/10 - [Brachner] Rn. 55, Slg. 2011, I-10003;… 6. Dezember 2007 - C-300/06 - [Voß] Rn. 26, Slg. 2007, I-10573; 9. September 2003 - C-25/02 - [Rinke] Rn. 32, Slg. 2003, I-8349;… 9. Februar 1999 - C-167/97 - [Seymour-Smith und Perez] Rn. 53, Slg. 1999, I-623).
  • EuGH, 12.10.2004 - C-313/02

    Wippel

    43 Was zweitens die Artikel 2 Absatz 1 und 5 Absatz 1 der Richtlinie 76/207 betrifft, so enthält nach ständiger Rechtsprechung eine nationale Regelung dann eine mittelbare Diskriminierung weiblicher Arbeitnehmer, wenn sie zwar neutral gefasst ist, jedoch tatsächlich prozentual erheblich mehr Frauen als Männer benachteiligt, es sei denn, dass diese Maßnahme durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. u. a. Urteile vom 6. April 2000 in der Rechtssache C-226/98, Jørgensen, Slg. 2000, I-2447, Randnr. 29, vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-322/98, Kachelmann, Slg. 2000, I-7505, Randnr. 23, und vom 9. September 2003 in der Rechtssache C-25/02, Rinke, Slg. 2003, I-8349, Randnr. 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2004 - C-36/02

    GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL IST DER ANSICHT, DASS DAS DEUTSCHE VERBOT DES BETRIEBS …

    {FN:25} - Siehe u. a. das Gutachten 2/94 vom 28. März 1996 (Slg. 1996, I-1759, Randnr. 34) sowie die Urteile vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache C-249/96 (Grant, Slg. 1998, I-621, Randnr. 45) und vom 9. September 2003 in der Rechtssache C-25/02 (Rinke, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 26).

    {FN:40} - Urteile in der Rechtssache C-25/02 (zitiert in Fußnote 25), Randnrn.

  • EuG, 20.09.2011 - T-461/08

    Evropaïki Dynamiki / EIB - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

    Rn. 89 Auch wenn die Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nur Aufträge regeln, die von den Auftraggebern der Mitgliedstaaten vergeben werden und auf die von der Gemeinschaftsverwaltung vergebenen öffentlichen Aufträge nicht unmittelbar anwendbar sind, können die im Zusammenhang mit diesen Richtlinien erlassenen oder entwickelten Regeln oder Grundsätze dieser Verwaltung entgegengehalten werden, wenn sich darin nur die Grundregeln des EG-Vertrags und der allgemeinen Rechtsgrundsätze niederschlagen, die unmittelbar für die Gemeinschaftsverwaltung gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 9. September 2003, Rinke, C-25/02, Slg. 2003, I-8349, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-236/09

    Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott ist es nicht mit den …

    {FN:33} - Urteil vom 9. September 2003, Rinke (C-25/02, Slg. 2003, I-8349, Randnr. 39).
  • EuG, 21.09.2011 - T-325/09

    Adjemian u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete - …

    Folglich kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Bestimmungen dieser Richtlinie als solche den Organen bei der Ausübung ihrer Gesetzgebungs- und Entscheidungsbefugnisse Verpflichtungen auferlegen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile des Gerichtshofs vom 9. September 2003, Rinke, C-25/02, Slg. 2003, I-8349, Randnr. 24, und vom Gericht vom 21. Mai 2008, Belfass/Rat, T-495/04, Slg. 2008, II-781, Randnr. 43).

    Rn. 56 Selbst wenn die Bestimmungen der Richtlinie 1999/70, die die Rahmenvereinbarung umsetzen, als solche keine Verpflichtungen des Rates oder der Kommission bei der Ausübung ihrer Gesetzgebungs- und Entscheidungsbefugnisse im Hinblick auf die Regelung der Beziehungen der Europäischen Gemeinschaften mit ihren Bediensteten und ebenso wenig eine Einrede der Rechtswidrigkeit des Art. 88 der BSB oder des Beschlusses vom 28. April 2004 begründen können (vgl. oben, Randnr. 52), können die in dieser Richtlinie erlassenen oder entwickelten Regeln oder Grundsätze diesen Organen entgegengehalten werden, wenn sich darin nur die Grundregeln des EG-Vertrags und der allgemeinen Rechtsgrundsätze niederschlagen, die unmittelbar für diese Organe gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil Rinke, oben in Randnr. 51 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 13.12.2016 - T-713/14

    IPSO / EZB - EZB - Personal der EZB - Leiharbeitnehmer - Begrenzung der …

    Rn. 104 Sodann ist festzustellen, dass, wie die EZB geltend macht, nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Richtlinie 2002/14 als solche den Organen Verpflichtungen in ihren Beziehungen zu ihrem Personal auferlegt, da nach ständiger Rechtsprechung Richtlinien an die Mitgliedstaaten und nicht an die Organe oder Einrichtungen der Union gerichtet sind (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 9. September 2003, Rinke, C-25/02, EU:C:2003:435, Rn. 24, …und vom 21. Mai 2008, Belfass/Rat, T-495/04, EU:T:2008:160, Rn. 43).

    Die Organe müssen die Regeln des AEU-Vertrags und die für sie geltenden allgemeinen Rechtsgrundsätze daher in gleicher Weise anwenden wie alle anderen Rechtssubjekte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2003, Rinke, C-25/02, EU:C:2003:435, Rn. 25 bis 28, …und vom 21. September 2011, Adjemian u. a./Kommission, T-325/09 P, EU:T:2011:506, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.09.2013 - C-579/12

    Réexamen Commission / Strack - Überprüfung des Urteils des Gerichts in der …

    42 Der Umstand, dass eine Richtlinie als solche die Organe nicht bindet und keine Einrede der Rechtswidrigkeit einer Bestimmung des Statuts begründen kann, schließt gleichwohl nicht aus, dass die in dieser Richtlinie aufgestellten Regeln oder Grundsätze den Organen entgegengehalten werden können, wenn sie selbst nur als spezifischer Ausdruck von Grundregeln des [EG-]Vertrags und allgemeinen Grundsätzen erscheinen, die unmittelbar für die Organe gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 9. September 2003, Rinke, C-25/02, Slg. 2003, I-8349, Randnrn.
  • EuGöD, 30.04.2009 - F-65/07

    Aayhan u.a. / Parlament - Öffentlicher Dienst - Hilfskräfte für Sitzungen des …

    Demzufolge legen die Bestimmungen der Richtlinie 1999/70 und der im Anhang befindlichen Rahmenvereinbarung als solche den Organen in ihren Beziehungen zu ihren Beschäftigten keine Verpflichtungen auf (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 9. September 2003, Rinke, C-25/02, Slg. 2003, I-8349, Randnr. 24, Urteil des Gerichts erster Instanz vom 21. Mai 2008, Belfass/Rat, T-495/04, Slg. 2008, II-781, Randnr. 43).

    Rn. 113 Erstens können die Bestimmungen einer Richtlinie ein Organ nämlich indirekt verpflichten, wenn sie Ausdruck eines allgemeinen Grundsatzes des Gemeinschaftsrechts sind, der als solcher vom Organ anzuwenden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Rinke, Randnrn.

  • EuG, 15.09.2016 - T-456/14

    TAO-AFI und SFIE-PE / Parlament und Rat - Dienst- und Versorgungsbezüge der …

    Folglich kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Bestimmungen der genannten Richtlinie als solche den Organen Verpflichtungen in ihren Beziehungen zu ihrem Personal auferlegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2003, Rinke, C-25/02, EU:C:2003:435, Rn. 24, …und vom 21. Mai 2008, Belfass/Rat, T-495/04, EU:T:2008:160, Rn. 43).

    Rn. 73 Wie bereits entschieden worden ist, schließt der Umstand, dass eine Richtlinie als solche die Organe nicht bindet, gleichwohl nicht aus, dass die in dieser Richtlinie aufgestellten Regeln oder Grundsätze den Organen entgegengehalten werden können, wenn sie selbst nur als spezifischer Ausdruck von Grundregeln des Vertrags und allgemeinen Grundsätzen erscheinen, die unmittelbar für die Organe gelten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2003, Rinke, C-25/02, EU:C:2003:435, Rn. 25 bis 28…, vom 21. September 2011, Adjemian u. a./Kommission, T-325/09 P, EU:T:2011:506, Rn. 56, …und vom 30. April 2009, Aayhan u. a./Parlament, F-65/07, EU:F:2009:43, Rn. 113).

  • EuG, 26.09.2017 - T-562/16

    Hanschmann/ Europol - Öffentlicher Dienst - Europol - Nichtverlängerung eines …

  • EuG, 26.09.2017 - T-563/16

    Knöll/ Europol - Öffentlicher Dienst - Europol - Nichtverlängerung eines Vertrags …

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2007 - 8 LA 177/06

    Möglichkeit einer "ganztägigen und hauptberuflichen" Weiterbildung i.S.v. § 38 …

  • EuG, 08.11.2012 - T-268/11

    Kommission / Strack - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Urlaub - …

  • LAG Thüringen, 12.01.2016 - 1 Sa 252/15

    Nichtberücksichtigung von Mitarbeiterin in Elternzeit bei Schließungskonzept

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2013 - C-579/12

    Réexamen Commission / Strack - Überprüfung - Öffentlicher Dienst - Beamte - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2011 - C-123/10

    Brachner - Sozialpolitik - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 - Gleichbehandlung von …

  • EuG, 16.07.2014 - T-59/11

    Isotis / Kommission - Schiedsklausel - Sechstes Rahmenprogramm im Bereich der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-443/07

    Centeno Mediavilla u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Beamte - Ernennung von …

  • EuGöD, 04.06.2009 - F-134/07

    Adjemian u.a. / Kommission

  • EuG, 14.12.2018 - T-750/16

    FV/ Rat - Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 42c des Statuts - Versetzung in den …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2018 - C-43/17

    Jenkinson/ Rat u.a. - Rechtsmittel - Personal der internationalen Missionen der …

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.04.2019 - 9 K 9035/19

    Familienleistungsausgleich Juni bis August 2014 für das Kind Eda Dilba

  • EuGöD, 04.05.2010 - F-47/09

    Fries Guggenheim / Cedefop

  • VG Münster, 30.07.2009 - 8 K 169/09

    Flüchtlingsschutz, Qualifikationsrichtlinie, Familiennachzug

  • EuG, 07.02.2019 - T-11/17

    RK/ Rat - Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 42c des Statuts - Versetzung in …

  • VG Magdeburg, 20.05.2014 - 3 A 145/12

    Zulassung zur Prüfung für die Anerkennung einer Facharztbezeichnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2008 - C-537/07

    Gómez-Limón Sánchez-Camacho - Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern …

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2004 - C-10/02

    Fascicolo u.a.

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  • EU-Kommission PDF

    Katharina Rinke gegen Ärztekammer Hamburg.

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Richtlinien 86/457/EWG und 93/16/EWG - Erfordernis, im Rahmen einer Teilzeitausbildung in der Allgemeinmedizin einige Abschnitte einer Vollzeitausbildung zu absolvieren

  • EU-Kommission

    Katharina Rinke gegen Ärztekammer Hamburg

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge , Sozialvorschriften

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