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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019

Rechtsprechung
   EuGH, 03.10.2019 - C-272/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,32185
EuGH, 03.10.2019 - C-272/18 (https://dejure.org/2019,32185)
EuGH, Entscheidung vom 03.10.2019 - C-272/18 (https://dejure.org/2019,32185)
EuGH, Entscheidung vom 03. Oktober 2019 - C-272/18 (https://dejure.org/2019,32185)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Verein für Konsumenteninformation

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht - Ausschluss des Gesellschaftsrechts vom Anwendungsbereich des Übereinkommens von Rom ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Verein für Konsumenteninformation

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht - Ausschluss des Gesellschaftsrechts vom Anwendungsbereich des Übereinkommens von Rom ...

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendbares Recht auf einen Treuhandvertrag über die Verwaltung einer Kommanditbeteiligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht - Ausschluss des Gesellschaftsrechts vom Anwendungsbereich des Übereinkommens von Rom ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ausschluss des Gesellschaftsrechts vom Anwendungsbereich des EVÜ und der Rom I-VO ("Verein für Konsumenteninformation")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 2104
  • EuZW 2020, 167
  • WM 2019, 2258
  • BB 2019, 2447
  • NZG 2020, 140
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 08.05.2019 - C-25/18

    Kerr - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …

    Auszug aus EuGH, 03.10.2019 - C-272/18
    Rn. 35 Hierzu hat der Gerichtshof entscheiden, dass der in Art. 1 Abs. 2 Buchst. f der Rom-I-Verordnung vorgesehene Ausschluss von Fragen betreffend das Gesellschaftsrecht, das Vereinsrecht und das Recht der juristischen Personen - wie die Errichtung von Gesellschaften, Vereinen und juristischen Personen durch Eintragung oder auf andere Weise, ihre Rechts- und Handlungsfähigkeit, ihre innere Verfassung und ihre Auflösung - vom Anwendungsbereich der Verordnung ausschließlich die organisatorischen Aspekte dieser Gesellschaften, Vereine und juristischen Personen betrifft (Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr, C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 33).

    Rn. 36 Diese Auslegung wird durch den Bericht über das Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht von Mario Giuliano, Professor an der Universität Mailand, und Paul Lagarde, Professor an der Universität Paris I (…ABl. 1980, C 282, S. 1), bestätigt; demnach gilt der Ausschluss dieser Fragen vom Anwendungsbereich des Übereinkommens von Rom, das zwischen den Mitgliedstaaten durch die Rom-I-Verordnung ersetzt wurde, für all jene sehr komplexen Rechtsakte, die für die Errichtung einer Gesellschaft erforderlich sind oder ihre innere Verfassung oder ihre Auflösung regeln, d. h. für die unter das Gesellschaftsrecht fallenden Rechtshandlungen (Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr, C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 34).

    Rn. 46 Zum einen ist der Begriff "Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen" ebenso wie der Begriff "Dienstleistungsverträge" in Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung und der Begriff "Erbringung von Dienstleistungen" in Art. 5 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 44/2001 so zu verstehen, dass er eine Verpflichtung zur Durchführung einer bestimmten Tätigkeit gegen Entgelt bezeichnet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr, C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 36 bis 41).

  • EuGH, 28.07.2016 - C-191/15

    Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

    Auszug aus EuGH, 03.10.2019 - C-272/18
    Rn. 58 Zwar ist nach Art. 5 Abs. 2 des Übereinkommens von Rom und Art. 6 Abs. 2 der Rom-I-Verordnung eine Rechtswahlklausel grundsätzlich zulässig, doch ist eine solche, in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gewerbetreibenden enthaltene Klausel, die nicht im Einzelnen ausgehandelt wurde und den Verbraucher in die Irre führt, indem sie ihm den Eindruck vermittelt, auf den auf elektronischem Weg geschlossenen Vertrag sei nur das Recht des Mitgliedstaats anzuwenden, in dem der Gewerbetreibende seinen Sitz hat, ohne ihn darüber zu unterrichten, dass er nach Art. 6 Abs. 2 der Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre - was das nationale Gericht im Licht aller relevanten Umstände zu prüfen hat -, missbräuchlich im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 (Urteil vom 28. Juli 2016, Verein für Konsumenteninformation, C-191/15, EU:C:2016:612, Rn. 71).
  • EuGH, 07.04.2016 - C-483/14

    KA Finanz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Übereinkommen von Rom - Anwendbares …

    Auszug aus EuGH, 03.10.2019 - C-272/18
    Rn. 38 Der Gerichtshof hat im Zusammenhang mit Verpflichtungen aufgrund eines von einer Gesellschaft vor ihrer Aufnahme im Zuge einer grenzüberschreitenden Verschmelzung abgeschlossenen Anleihevertrags, der vor der Verschmelzung durch Aufnahme in den Anwendungsbereich des Übereinkommens von Rom fiel, ferner entschieden, dass das Recht, das vor der Verschmelzung auf die Auslegung und Erfüllung dieser Verpflichtungen anzuwenden war, auch nach der Verschmelzung auf sie anwendbar blieb (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2016, KA Finanz, C-483/14, EU:C:2016:205, Rn. 52 bis 58).
  • BGH, 15.05.2024 - VIII ZR 226/22

    Widerrufsrecht eines in Deutschland wohnhaften Verbrauchers bei Abschluss von …

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden: Gerichtshof) ist in den Fällen, in denen der Ort der körperlichen Erbringung der Dienstleistung in einem anderen Staat als in demjenigen liegt, in welchem der Verbraucher in ihren Genuss kommt, davon auszugehen, dass Dienstleistungen nur dann ausschließlich außerhalb des Mitgliedstaats erbracht werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn er keine Möglichkeit hat, sie in seinem Aufenthaltsstaat in Anspruch zu nehmen, und sich zu diesem Zweck ins Ausland begeben muss (EuGH, C-272/18, WM 2019, 2258 Rn. 52 - Verein für Konsumenteninformation / TVP).

    Das Berufungsgericht hat in Anwendung der vom Gerichtshof aufgestellten Kriterien, die gegen eine Ausschließlichkeit im vorgenannten Sinne sprechen (EuGH, C-272/18, aaO Rn. 53 - Verein für Konsumenteninformation / TVP), und von der Revision nicht angegriffen darauf abgestellt, dass die Beklagte nach Ziffer 12.3 der AGB jährliche Berichte über die Aktivitäten auf den Plantagen sowie gemäß Ziffer 12.1 der AGB nach jeder kommerziellen Ausforstung eine detaillierte Auflistung über die Anzahl der ausgeforsteten Bäume, das daraus resultierende Holzvolumen, die Höhe des erzielten Bruttoverkaufspreises und die Ausbezahlung an den Kunden schuldet und dass diese Leistungen am Wohnort des Klägers in Deutschland erbracht werden.

    Rn. 44 Der Gerichtshof hat Rechtswahlklauseln ohne die entsprechende Information des Verbrauchers mehrfach wegen Irreführung desselben als missbräuchlich im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95 S. 29; Klauselrichtlinie) angesehen (…EuGH, C-821/21, NJW 2024, 569 Rn. 70 ff. - Club La Costa u.a.; C-272/18, WM 2019, 2258 Rn. 58 f. - Verein für Konsumenteninformation / TVP, C-191/15, NJW 2016, 2727 Rn. 71 - Verein für Konsumenteninformation / Amazon EU).

  • EuGH, 15.01.2026 - C-77/24

    Online-Glücksspiele: Ein Spieler kann sich in der Regel auf das Recht seines …

    Rn. 23 Die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) (…ABl. 2008, L 177, S. 6) enthält in ihrem Art. 1 Abs. 2 Buchst. f eine entsprechende Ausnahme, zu der der Gerichtshof entschieden hat, dass sie ausschließlich die organisatorischen Aspekte von Gesellschaften, Vereinen und juristischen Personen betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2019, Verein für Konsumenteninformation, C-272/18, EU:C:2019:827, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-440/23

    European Lotto and Betting und Deutsche Lotto- und Sportwetten - Vorlage zur …

    Schließlich findet die Ausnahme nach Art. 6 Abs. 4 für "Verträge …, wenn die dem Verbraucher geschuldeten Dienstleistungen ausschließlich in einem anderen als dem Staat erbracht werden müssen, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat", hier keine Anwendung, da die beklagten Unternehmen die in Deutschland vereinbarten Dienstleistungen über ihre Website erbracht haben (siehe unten, Nr. 31, und vgl. entsprechend Urteil vom 3. Oktober 2019, Verein für Konsumenteninformation, C-272/18, EU:C:2019:827, Rn. 52 und 53).

    {FN:21} Vgl. entsprechend meine Schlussanträge in der Rechtssache NM und OU (C-77/24, EU:C:2025:432, Nrn. 65 und 66), sowie Urteile vom 3. Oktober 2019, Verein für Konsumenteninformation (C-272/18, EU:C:2019:827, Rn. 53), und vom 28. November 2024, VariusSystems digital solutions (…C-526/23, EU:C:2024:985, Rn. 22).

  • BAG, 19.03.2026 - 2 AZR 53/25

    Kündigung - Rechtswahl - Klauselkontrolle

    Rn. 31 (2) Insoweit bedarf es keiner Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV, da in dessen Rechtsprechung geklärt ist (…acte éclairé, vgl. BVerfG 9. Mai 2018 - 2 BvR 37/18 - Rn. 29;… grundlegend EuGH 6. Oktober 1982 - C-283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Rn. 21), dass die Rom I-VO die Klauselkontrolle einer Rechtswahlklausel - jedenfalls hinsichtlich deren Transparenz - nicht ausschließt (…vgl. EuGH 14. September 2023 - C-821/21 - [Club La Costa ua.] Rn. 72; 3. Oktober 2019 - C-272/18 - [Verein für Konsumenteninformation] Rn. 60;… 28. Juli 2016 - C-191/15 - [Amazon EU Sàrl] Rn. 71).

    Diese Rechtsprechung hat der Gerichtshof der Europäischen Union in der Folgezeit mehrfach bestätigt (…vgl. EuGH 14. September 2023 - C-821/21 - [Club La Costa ua.] Rn. 72; 3. Oktober 2019 - C-272/18 - [Verein für Konsumenteninformation] Rn. 60).

    Rn. 37 cc) Im Sinn einer - wegen der bewusst überschießenden Umsetzung der Klausel-RL für Arbeitsverträge - nach dem nationalen Recht gebotenen Klausel-RL-konformen Auslegung des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB nach Maßgabe der zitierten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Rechtswahlklauseln (EuGH 14. September 2023 - C-821/21 - [Club La Costa ua.]; 3. Oktober 2019 - C-272/18 - [Verein für Konsumenteninformation]; 28. Juli 2016 - C-191/15 - [Amazon EU Sàrl]), ist die gemäß den Art. 3 Abs. 5, Art. 10 Abs. 1 Rom I-VO nach deutschem Recht zu beurteilende Wahl deutschen Rechts unwirksam.

  • BAG, 23.01.2024 - 9 AZR 115/23

    AGB-Recht als international zwingendes Recht - Rückzahlungsklausel bei …

    Es könnte allerdings einiges dafür sprechen, dass eine Rechtswahlklausel wie die vorliegende, die geeignet ist, den Arbeitnehmer in die Irre zu führen, indem sie ihm den unzutreffenden Eindruck vermittelt, auf den Vertrag sei nur das Recht des gewählten Mitgliedstaats anwendbar, ohne ihn darüber zu unterrichten, dass er nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 Rom I-VO - auch - den Schutz der zwingenden Bestimmungen des objektiven Rechts genießt, ihn entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt und deshalb gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist (vgl. zu Verbraucherverträgen iSd. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Rom I-VO EuGH 3. Oktober 2019 - C-272/18 - Rn. 58, unter Bezugnahme auf EuGH 28. Juli 2016 - C-191/15 -).
  • BGH, 02.03.2023 - III ZR 108/22

    Anlagebedingungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einbeziehung in …

    Rn. 8 Die Vorinstanzen sind übereinstimmend von der Zulässigkeit der Klage und insbesondere der Zuständigkeit des angerufenen Amtsgerichts am Wohnsitz der Klägerin nach Art. 17 Abs. 1c, Art. 18 Abs. 1 EuGVVO - der die im Verwaltungsreglement enthaltene abweichende Gerichtsstandsbestimmung nach Art. 19 EuGVVO nicht entgegenstehe - sowie unter Verweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 3. Oktober 2019 (C-272/18, WM 2019, 2258) zur Unwirksamkeit von Rechtswahlklauseln in Treuhandverträgen mit Verbrauchern über die Verwaltung von Kommanditbeteiligungen von der Anwendbarkeit deutschen Rechts ausgegangen.
  • BGH, 25.01.2022 - II ZR 215/20

    Tatrichterliche Ermittlung des in einem anderen Staat geltenden Rechts; …

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die die gleichlautende Vorschrift in Art. 1 Abs. 2 Buchst. f) Rom-I-VO für den Bereich der vertraglichen Schuldverhältnisse im Sinne des Art. 1 Abs. 1 Rom-I-VO betraf und die zur Auslegung des Art. 1 Abs. 2 Buchst. d) Rom-II-VO nach allgemeiner Ansicht heranzuziehen ist (…vgl.MünchKommBGB/Junker, 8. Aufl., Art. 1 Rom-II-VO Rn. 37;… BeckOGK BGB/J. Schmidt, Stand: 1. Dezember 2021, Art. 1 Rom-II-VO Rn. 45), betrifft der dort vorgesehene Ausschluss ausschließlich die organisatorischen Aspekte der dort genannten Gesellschaften, Vereine und juristischen Personen (EuGH…, Urteil vom 8. Mai 2019 - C-25/18, ECLI:EU:C:2019:376 = RIW 2019, 364 Rn. 33 - Kerr; Urteil vom 3. Oktober 2019 - C-272/18, ECLI:EU:C:2019:827 = ZIP 2019, 2104 Rn. 35 - Verein für Konsumenteninformation).

    Der Ausschluss dieser Fragen vom Anwendungsbereich der Rom-I-VO und der Rom-II-VO gilt für all jene sehr komplexen Rechtsakte, die für die Errichtung der Gesellschaft erforderlich sind oder ihre innere Verfassung oder ihre Auflösung regeln, d.h. für die unter das Gesellschaftsrecht fallenden Rechtshandlungen (EuGH, Urteil vom 8. Mai 2019- C-25/18, ECLI:EU:C:2019:376 = RIW 2019, 364 Rn. 33 f. - Kerr; Urteil vom 3. Oktober 2019 - C-272/18, ECLI:EU:C:2019:827 = ZIP 2019, 2104 Rn. 35 f. - Verein für Konsumenteninformation; jeweils unter Bezugnahme auf den Bericht von Giuliano/Lagarde, ABl.

  • BAG, 18.06.2025 - 2 AZR 91/24

    Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl

    Insoweit weist der Senat ergänzend jedoch zum einen darauf hin, dass die dort zitierten Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union (3. Oktober 2019 - C-272/18 - Rn. 58 iVm. 28. Juli 2016 - C-191/15 - Rn. 71) allein Verbraucherverträge betreffen.
  • EuGH, 10.03.2022 - C-498/20

    BMA Nederland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Rn. 52 Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Bezug auf den entsprechenden in Art. 1 Abs. 2 Buchst. f der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) (…ABl. 2008, L 177, S. 6) vorgesehenen Ausschluss von Fragen betreffend das Gesellschaftsrecht, das Vereinsrecht und das Recht der juristischen Personen vom Anwendungsbereich dieser Verordnung entschieden hat, dass er ausschließlich deren organisatorische Aspekte betrifft (Urteil vom 3. Oktober 2019, Verein für Konsumenteninformation, C-272/18, EU:C:2019:827, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Stuttgart, 27.02.2026 - 5 U 410/24

    Anspruch des Spielers auf Rückzahlung von Spielverlusten gegen Online …

    Rn. 53 Zum einen ist der Begriff "Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen" ebenso wie der Begriff "Dienstleistungsverträge" in Art. 4 Abs. 1 lit. b der Verordnung und der Begriff "Erbringung von Dienstleistungen" in Art. 5 Abs. 1 lit. b der Verordnung Nr. 44/2001 so zu verstehen, dass er eine Verpflichtung zur Durchführung einer bestimmten Tätigkeit gegen Entgelt bezeichnet (vgl. EuGH, Urteil vom 03.10.2019 - C-272/18, BeckRS 2019, 23104 Rn. 46).

    Dies gilt jedenfalls bei körperlich zu erbringenden Dienstleistungen (EuGH, Urteil vom 03.10.2019 - C-272/18, BeckRS 2019, 23104 Rn. 52).

  • BAG, 18.06.2025 - 2 AZR 102/24

    Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2025 - C-279/24

    Liechtensteinische Landesbank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

  • LAG Hamm, 13.02.2025 - 15 SLa 176/24
  • OLG Hamm, 29.06.2021 - 34 U 128/20

    Widerruf und Anfechtung eines Baumkaufvertrages Schadensersatz aus einem …

  • OLG Stuttgart, 27.02.2026 - 5 U 23/25

    Rückzahlungsanspruch des Spielers gegen Veranstalterin von rechtswidrigen …

  • OLG Stuttgart, 27.02.2026 - 5 U 142/25

    Anspruch des Spielers auf Rückzahlung von Spielverlusten gegen Online …

  • OLG Stuttgart, 20.02.2026 - 5 U 199/25

    Anspruch des Klägers auf Rückzahlung verlustiger Spieleinsätze gegen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2025 - C-77/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …

  • OLG Stuttgart, 27.02.2026 - 5 U 299/25

    Anspruch des Spielers auf Rückzahlung von Spielverlusten gegen Online …

  • OLG Köln, 22.09.2022 - 24 U 2/22

    Widerrufsrecht des Verbrauchers im Hinblick auf geschlossene Kauf- und …

  • LAG Hamm, 31.10.2024 - 15 SLa 176/24

    Ordentliche Kündigung; Wirksamkeit einer Rechtswahlklausel; anwendbare …

  • AG Wiesbaden, 16.12.2019 - 93 C 1385/19

    Rückzahlung von Verwaltungskosten für die Verwaltung internationaler Fonds

  • LG Köln, 30.11.2021 - 21 O 345/20
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-498/20

    BMA Nederland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

  • OLG Dresden, 26.05.2021 - 5 U 2119/20
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2026 - C-176/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …

  • LG Köln, 13.10.2021 - 26 O 77/20
  • OLG Frankfurt, 14.09.2021 - 9 U 89/20

    Anwendung deutschen Rechts auf Vertrag zum Erwerb von Bäumen in Brasilien

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2026 - C-63/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen …

  • OLG Frankfurt, 14.09.2021 - 9 U 77/19

    Erwerb von Bäumen in Brasilien

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   Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-272/18   

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https://dejure.org/2019,27949
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Verein für Konsumenteninformation

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Anwendbares Recht - Zwischen einem Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Staat und einem Unternehmer mit Sitz in einem zweiten Staat ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Verein für Konsumenteninformation

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Anwendbares Recht - Zwischen einem Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Staat und einem Unternehmer mit Sitz in einem zweiten Staat ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Anwendbares Recht - Zwischen einem Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Staat und einem Unternehmer mit Sitz in einem zweiten Staat ...

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 28.07.2016 - C-191/15

    Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-272/18
    Insbesondere bezog sich das Berufungsgericht auf das Urteil VKI/Amazon und entschied, dass die Prüfung der Gültigkeit der streitigen Rechtswahlklausel zwar nach deutschem Recht zu erfolgen habe, aber auch nach diesem Recht eine solche Klausel missbräuchlich sei, sofern sie den Verbraucher in die Irre führe, indem sie ihm den Eindruck vermittle, auf den Vertrag sei nur deutsches Recht anwendbar, ohne ihn darüber zu unterrichten, dass er nach dem Übereinkommen von Rom und der Rom-I-Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts genieße, im vorliegenden Fall des österreichischen Rechts.

    Rn. 27 Im Urteil VKI/Amazon hat der Gerichtshof im Wesentlichen entschieden, dass das auf eine Unterlassungsklage, die sich gegen die Verwendung vermeintlich unzulässiger Vertragsklauseln durch ein in einem Mitgliedstaat ansässiges Unternehmen richtet, das Verträge mit Verbrauchern abschließt, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind, anzuwendende Recht nach Art. 6 Abs. 1 der Rom-II-Verordnung zu bestimmen ist{FN-VERWEIS:13}.

    Im Urteil VKI/Amazon habe der Gerichtshof nämlich entschieden, dass eine solche Klausel geeignet sei, den Verbraucher in die Irre zu führen, sofern sie ihn nicht darüber unterrichte, dass er nach den Schutzbestimmungen im Bereich der Verbraucherverträge nach der Rom-I-Verordnung ungeachtet des gewählten Rechts den Schutz genieße, den ihm die zwingenden Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährten{FN-VERWEIS:15}.

    Rn. 88 Der Gerichtshof hat im Urteil VKI/Amazon entschieden, dass eine in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gewerbetreibenden enthaltene Klausel, die nicht im Einzelnen ausgehandelt wurde und nach der auf einen auf elektronischem Weg mit einem Verbraucher geschlossenen Vertrag das Recht des Mitgliedstaats anzuwenden ist, in dem der Gewerbetreibende seinen Sitz hat, missbräuchlich im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Klauselrichtlinie ist, sofern sie den Verbraucher in die Irre führt, indem sie ihm den Eindruck vermittelt, auf den Vertrag sei nur das Recht dieses Mitgliedstaats anwendbar, ohne ihn darüber zu unterrichten, dass er nach Art. 6 Abs. 2 der Rom-I-Verordnung (oder gegebenenfalls Art. 5 Abs. 2 des Übereinkommens von Rom) auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts genießt{FN-VERWEIS:62}.

    {FN:4} Urteil vom 28. Juli 2016 (C-191/15, im Folgenden: Urteil VKI/Amazon, EU:C:2016:612).

    Im Urteil VKI/Amazon (…Rn. 42) hat der Gerichtshof festgestellt, dass unter den Begriff "unlauterer Wettbewerb" im Sinne dieser Bestimmung die Verwendung missbräuchlicher Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen fällt, sofern dadurch die kollektiven Interessen der Verbraucher als Gruppe beeinträchtigt und damit die Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt beeinflusst werden können.

    {FN:14} Vgl. in diesem Sinne Urteil VKI/Amazon, Rn. 35 bis 60.

    Vgl. auch Urteil VKI/Amazon und die Unterscheidung, die der Gerichtshof zwischen dem auf die von einer solchen Unterlassungsklage aufgeworfenen Hauptfrage anwendbaren Recht (das daher nach Art. 6 Abs. 1 der Rom-II-Verordnung zu bestimmen war) und dem auf die Vorfrage der Missbräuchlichkeit der streitigen Klauseln anwendbaren Recht, die unter das Vertragsstatut und die Rom-I-Verordnung fällt, vornimmt (siehe Nr. 27 der vorliegenden Schlussanträge).

    {FN:61} Vgl. zu diesem Begriff meine Schlussanträge in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation (C-191/15, EU:C:2016:388, Nrn. 99 bis 101).

    {FN:62} Vgl. Urteil VKI/Amazon, Rn. 72 bis 81.

    {FN:63} Vgl. Urteil VKI/Amazon, Rn. 68 und 69.

    {FN:64} Vgl. für weitere Ausführungen meine Schlussanträge in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation (C-191/15, EU:C:2016:388, Nrn. 95 bis 104) und für eine Erörterung dieser Rechtsprechung Mankowski, P., "Just how free is a free choice of law in contract in the EU", Journal of Private international Law, 2017, 13:2, S. 231 bis 258, insbesondere S. 235 bis 241; Müller, M. F., "Amazon and Data Protection Law - The End of the Private/Public Divide in EU conflict of laws?", EuCML, 2016, Nr. 5, S. 215 ff., sowie Schlussanträge von Generalanwalt Hogan in der Rechtssache Lovasné Tóth (C-34/18, EU:C:2019:245, Nrn. 87 bis 89 und 95 bis 108).

  • EuGH, 08.05.2019 - C-25/18

    Kerr - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-272/18
    Vgl. u. a. Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr (C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 34).

    {FN:24} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr (C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 33).

    {FN:42} Vgl. in diesem Sinne 17. Erwägungsgrund der Rom-I-Verordnung und Urteil vom 8. Mai 2019, Kerr (C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 39 bis 41).

    {FN:43} Vgl. Urteile vom 23. April 2009, Falco Privatstiftung und Rabitsch (…C-533/07, EU:C:2009:257, Rn. 29), vom 10. September 2015, Holterman Ferho Exploitatie u. a. (…C-47/14, EU:C:2015:574, Rn. 57), sowie vom 8. Mai 2019, Kerr (C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 39).

  • EuGH, 07.04.2016 - C-483/14

    KA Finanz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Übereinkommen von Rom - Anwendbares …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-272/18
    Rn. 52 In der Rechtssache, in der das Urteil KA Finanz{FN-VERWEIS:30} ergangen ist, das gerade den Ausschluss der "Fragen betreffend das Gesellschaftsrecht" [in seiner Fassung in Art. 1 Abs. 2 Buchst. e des Übereinkommens von Rom] betraf, ging es z. B. um die Frage, welches Recht nach einer grenzüberschreitenden Verschmelzung durch Aufnahme auf die Auslegung, die Erfüllung der Verpflichtungen und die Arten des Erlöschens eines von der übertragenden Gesellschaft vor dieser Verschmelzung geschlossenen Anleihevertrags anzuwenden ist.

    {FN:30} Urteil vom 7. April 2016 (C-483/14, EU:C:2016:205).

    {FN:31} Vgl. Urteil vom 7. April 2016, KA Finanz (C-483/14, EU:C:2016:205, Rn. 52 bis 58).

  • EuGH, 21.01.2016 - C-359/14

    ERGO Insurance - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-272/18
    Vgl. Urteil vom 21. Januar 2016, ERGO Insurance und Gjensidige Baltic (C-359/14 und C-475/14, EU:C:2016:40, Rn. 44).

    Vgl. für eine ebensolche differenzierende Qualifikation Urteil vom 21. Januar 2016, ERGO Insurance und Gjensidige Baltic (C-359/14 und C-475/14, EU:C:2016:40, Rn. 50 bis 62).

  • EuGH, 23.04.2009 - C-533/07

    Falco Privatstiftung und Rabitsch - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-272/18
    {FN:43} Vgl. Urteile vom 23. April 2009, Falco Privatstiftung und Rabitsch (C-533/07, EU:C:2009:257, Rn. 29), vom 10. September 2015, Holterman Ferho Exploitatie u. a. (…C-47/14, EU:C:2015:574, Rn. 57), sowie vom 8. Mai 2019, Kerr (…C-25/18, EU:C:2019:376, Rn. 39).

    Im Rahmen von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b dieser Verordnung betreffend die Kaufverträge und Dienstleistungsverträge definiert der Gerichtshof den Erfüllungsort des Vertrags in seiner Gesamtheit autonom und faktisch und misst den vertraglichen Vereinbarungen überwiegende Bedeutung bei (vgl. u. a. Urteile vom 3. Mai 2007, Color Drack, C-386/05, EU:C:2007:262, vom 23. April 2009, Falco Privatstiftung und Rabitsch, C-533/07, EU:C:2009:257, und vom 25. Februar 2010, Car Trim, C-381/08, EU:C:2010:90).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-191/15

    Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-272/18
    {FN:61} Vgl. zu diesem Begriff meine Schlussanträge in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation (C-191/15, EU:C:2016:388, Nrn. 99 bis 101).

    {FN:64} Vgl. für weitere Ausführungen meine Schlussanträge in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation (C-191/15, EU:C:2016:388, Nrn. 95 bis 104) und für eine Erörterung dieser Rechtsprechung Mankowski, P., "Just how free is a free choice of law in contract in the EU", Journal of Private international Law, 2017, 13:2, S. 231 bis 258, insbesondere S. 235 bis 241; Müller, M. F., "Amazon and Data Protection Law - The End of the Private/Public Divide in EU conflict of laws?", EuCML, 2016, Nr. 5, S. 215 ff., sowie Schlussanträge von Generalanwalt Hogan in der Rechtssache Lovasné Tóth (C-34/18, EU:C:2019:245, Nrn. 87 bis 89 und 95 bis 108).

  • EuGH, 15.04.2010 - C-215/08

    E. Friz - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-272/18
    Diese Form der Fonds ist vor allem in Deutschland verbreitet (vgl. zu dieser Problematik Schlussanträge von Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache E. Friz, C-215/08, EU:C:2009:522, Nrn. 33, 42 und 43 sowie die dort angeführten Verweise).

    Vgl. insoweit zur Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft im deutschen Recht Urteil vom 15. April 2010, E. Friz (C-215/08, EU:C:2010:186).

  • EuGH, 05.11.2002 - C-208/00

    Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-272/18
    Vgl. zu dieser Frage Urteile vom 9. März 1999, Centros (C-212/97, EU:C:1999:126), vom 5. November 2002, Überseering (C-208/00, EU:C:2002:632), und vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo (C-106/16, EU:C:2017:804).
  • EuGH, 25.10.2017 - C-106/16

    Die Mitgliedstaaten können Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz in …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-272/18
    Vgl. zu dieser Frage Urteile vom 9. März 1999, Centros (C-212/97, EU:C:1999:126), vom 5. November 2002, Überseering (C-208/00, EU:C:2002:632), und vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo (C-106/16, EU:C:2017:804).
  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros - "Niederlassungsfreiheit - Errichtung einer Zweigniederlassung durch …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-272/18
    Vgl. zu dieser Frage Urteile vom 9. März 1999, Centros (C-212/97, EU:C:1999:126), vom 5. November 2002, Überseering (C-208/00, EU:C:2002:632), und vom 25. Oktober 2017, Polbud - Wykonawstwo (C-106/16, EU:C:2017:804).
  • EuGH, 25.02.2010 - C-381/08

    Car Trim - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung …

  • EuGH, 10.09.2015 - C-47/14

    Holterman Ferho Exploitatie u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

  • EuGH, 03.05.2007 - C-386/05

    Color Drack - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von …

  • EuGH, 06.10.1976 - 14/76

    De Bloos / Bouyer

  • EuGH, 22.02.1979 - 133/78

    Gourdain / Nadler

  • EuGH, 14.11.2002 - C-271/00

    Baten - "Brüsseler Übereinkommen - Anwendungsbereich - Rückgriffsklage, die auf …

  • EuGH, 03.10.2013 - C-386/12

    Schneider - Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2019 - C-34/18

    Lovasné Tóth - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Missbräuchliche …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08

    E. Friz - Richtlinie 85/577 - Verbraucherschutz bei außerhalb von Geschäftsräumen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-59/19

    Wikingerhof - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

    Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation (C-272/18, EU:C:2019:679, Nr. 51).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2023 - C-276/22

    Edil Work 2 und S.T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - …

    Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation (C-272/18, EU:C:2019:679) zum Ausschluss und zur Definition des Gesellschaftsstatuts (lex societatis) im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. f der Rom-I-Verordnung.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-242/20

    HRVATSKE ŠUME - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …

    In allen unklaren Fällen muss die Einstufung Vorrang haben, die der Zielsetzung und dem System dieser Verordnung am ehesten entspricht (vgl. entsprechend meine Schlussanträge in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation, C-272/18, EU:C:2019:679, Nr. 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-498/20

    BMA Nederland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    {FN:22} In seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Verein für Konsumenteninformation (C-272/18, EU:C:2019:679, Rn. 47) hat Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ausgeführt, dass es "[i]n Ermangelung einheitlicher und vollständiger Regelungen, die im Unionsrecht für Gesellschaften gelten, … schwierig oder sogar unmöglich [ist], erschöpfend zu definieren, was eine unter das Gesellschaftsrecht und das Gesellschaftsstatut fallende Frage darstellt.
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