Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 10.04.2003 - C-276/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1499
EuGH, 10.04.2003 - C-276/01 (https://dejure.org/2003,1499)
EuGH, Entscheidung vom 10.04.2003 - C-276/01 (https://dejure.org/2003,1499)
EuGH, Entscheidung vom 10. April 2003 - C-276/01 (https://dejure.org/2003,1499)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,1499) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 6 Abs. 2 EUV; Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 89/397/EWG
    Recht auf ein faires Verfahren; Beweisrecht (Modifikation zur Durchsetzung der Grundfreiheiten; Vorrang des Gemeinschaftsrechts; Ausschluss von Beweisen; Beweisverwertungsverbot); Gemeinschaftsrechtsvollzug (Äquivalenzgrundsatz; Effektivitätsgrundsatz); Richtlinie ...

  • lexetius.com

    Richtlinie 89/397/EWG - Amtliche Lebensmittelüberwachung - Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 2 - Analysen von Proben - Recht auf Gegengutachten - Unmittelbare Wirkung - Zulässigkeit der Analyseergebnisse als Beweismittel im Fall der Verletzung des Rechts auf Gegengutachten

  • Judicialis

    Richtlinie 89/397/EWG; ; EMRK Art. 6 Abs. 1

  • Europäischer Gerichtshof

    Steffensen

    "Richtlinie 89/397/EWG - Amtliche Lebensmittelüberwachung - Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 2 - Analysen von Proben - Recht auf Gegengutachten - Unmittelbare Wirkung - Zulässigkeit der Analyseergebnisse als Beweismittel im Fall der Verletzung des Rechts auf ...

  • EU-Kommission PDF

    Joachim Steffensen.

    1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Unmittelbare Wirkung

  • EU-Kommission

    Joachim Steffensen

    Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 89/397/EWG über die amtliche Lebensmittelüberwachung; Umfang der Prüfung des nationalen Gerichtes; Für Hersteller eines Erzeugnisses ein unmittelbar anwendbares Recht auf Einholung eines Gegengutachtens; Faires ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 89/397/EWG; EMRK Art. 6 Abs. 1
    1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Unmittelbare Wirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 21 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Grundrechtsbindung der EU-Mitgliedsstaaten

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung des Artikels 7 Absatz 1 der Richtlinie 89/397/EWG des Rates vom 14. Juni 1989 über die amtliche Lebensmittelüberwachung - Analyse - Recht auf Einholung eines Gegengutachtens - Folge der Unmöglichkeit, ein Gegengutachten einzuholen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 1363 (Ls.)
  • EuZW 2003, 666
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (61)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 22.10.2002 - C-94/00

    Roquette Frères - "Wettbewerbsrecht - Artikel 14 Absätze 3 und 6 der Verordnung …

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-276/01
    Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass die Grundrechte nach ständiger Rechtsprechung zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehören, deren Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat (vgl. insbesondere Urteile vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 5/88, Wachauf, Slg. 1989, 2609, Randnr. 17, vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-274/99 P, Connolly/Kommission, Slg. 2001, I-1611, Randnr. 37, und vom 22. Oktober 2002 in der Rechtssache C-94/00, Roquette Frères, Slg. 2002, I-9011, Randnr. 23).

    Nach seiner Rechtsprechung hat der Gerichtshof in Vorabentscheidungsverfahren, wenn eine nationale Regelung in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fällt, dem vorlegenden Gericht alle Auslegungshinweise zu geben, die es benötigt, um die Vereinbarkeit dieser Regelung mit den Grundrechten beurteilen zu können, deren Wahrung der Gerichtshof sichert und die sich insbesondere aus der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: EMRK) ergeben (vgl. insbesondere Urteile vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-299/95, Kremzow, Slg. 1997, I-2629, Randnr. 15, und Roquette Frères, Randnr. 25).

  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-276/01
    Wie die deutsche Regierung festgestellt hat, ist es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes mangels einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung Sache des innerstaatlichen Rechts der einzelnen Mitgliedstaaten, die zuständigen Gerichte zu bestimmen und die Verfahrensmodalitäten für Klagen zu regeln, die den Schutz der dem Bürger aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, sofern diese Modalitäten nicht weniger günstig ausgestaltet sind als die entsprechender innerstaatlicher Klagen (Äquivalenzgrundsatz) und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (siehe u. a. Urteile vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-453/99, Courage und Crehan, Slg. 2001, I-6297, Randnr. 29, und vom 24. September 2002 in der Rechtssache C-255/00, Grundig Italiana, Slg. 2002, I-8003, Randnr. 33).
  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-276/01
    Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass die Grundrechte nach ständiger Rechtsprechung zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehören, deren Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat (vgl. insbesondere Urteile vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 5/88, Wachauf, Slg. 1989, 2609, Randnr. 17, vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-274/99 P, Connolly/Kommission, Slg. 2001, I-1611, Randnr. 37, und vom 22. Oktober 2002 in der Rechtssache C-94/00, Roquette Frères, Slg. 2002, I-9011, Randnr. 23).
  • EuGH, 06.03.2001 - C-274/99

    Connolly / Kommission - "Rechtsmittel - Beamte - Disziplinarverfahren - Artikel …

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-276/01
    Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass die Grundrechte nach ständiger Rechtsprechung zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehören, deren Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat (vgl. insbesondere Urteile vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 5/88, Wachauf, Slg. 1989, 2609, Randnr. 17, vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-274/99 P, Connolly/Kommission, Slg. 2001, I-1611, Randnr. 37, und vom 22. Oktober 2002 in der Rechtssache C-94/00, Roquette Frères, Slg. 2002, I-9011, Randnr. 23).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Nationale Regelung, die …

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-276/01
    Nach ständiger Rechtsprechung kann sich der Einzelne in allen Fällen, in denen Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor einem nationalen Gericht gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen, wenn dieser die Richtlinie nicht fristgemäß oder nur unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt hat (vgl. u. a. Urteil vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-62/00, Marks & Spencer, Slg. 2002, I-6325, Randnr. 25, und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-276/01
    Was den Effektivitätsgrundsatz angeht, so ist jeder Fall, in dem sich die Frage stellt, ob eine nationale Verfahrensvorschrift die Anwendung des Gemeinschaftsrechts unmöglich macht oder übermäßig erschwert, unter Berücksichtigung der Stellung dieser Vorschrift im gesamten Verfahren, des Verfahrensablaufs und der Besonderheiten des Verfahrens vor den verschiedenen nationalen Stellen zu prüfen; dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z. B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-312/93, Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 14).
  • EuGH, 29.05.1997 - C-299/95

    Kremzow / Republik Österreich

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-276/01
    Nach seiner Rechtsprechung hat der Gerichtshof in Vorabentscheidungsverfahren, wenn eine nationale Regelung in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fällt, dem vorlegenden Gericht alle Auslegungshinweise zu geben, die es benötigt, um die Vereinbarkeit dieser Regelung mit den Grundrechten beurteilen zu können, deren Wahrung der Gerichtshof sichert und die sich insbesondere aus der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: EMRK) ergeben (vgl. insbesondere Urteile vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-299/95, Kremzow, Slg. 1997, I-2629, Randnr. 15, und Roquette Frères, Randnr. 25).
  • EuGH, 24.09.2002 - C-255/00

    Grundig Italiana - "Dem Gemeinschaftsrecht zuwiderlaufende nationale Abgaben - …

    Auszug aus EuGH, 10.04.2003 - C-276/01
    Wie die deutsche Regierung festgestellt hat, ist es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes mangels einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung Sache des innerstaatlichen Rechts der einzelnen Mitgliedstaaten, die zuständigen Gerichte zu bestimmen und die Verfahrensmodalitäten für Klagen zu regeln, die den Schutz der dem Bürger aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, sofern diese Modalitäten nicht weniger günstig ausgestaltet sind als die entsprechender innerstaatlicher Klagen (Äquivalenzgrundsatz) und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (siehe u. a. Urteile vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-453/99, Courage und Crehan, Slg. 2001, I-6297, Randnr. 29, und vom 24. September 2002 in der Rechtssache C-255/00, Grundig Italiana, Slg. 2002, I-8003, Randnr. 33).
  • EuGH, 06.10.2020 - C-511/18

    La Quadrature du Net u.a. - Vorratsdatenspeicherung kann zulässig sein

    Rn. 226 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist das Erfordernis, Informationen und Beweise auszuschließen, die unter Verstoß gegen unionsrechtliche Vorschriften erlangt wurden, insbesondere anhand der Gefahr zu beurteilen, die mit der Zulässigkeit solcher Informationen und Beweise für die Wahrung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens und damit für das Recht auf ein faires Verfahren verbunden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. April 2003, Steffensen, C-276/01, EU:C:2003:228, Rn. 76 und 77).

    Kommt ein Gericht zu dem Ergebnis, dass eine Partei nicht in der Lage ist, sachgerecht zu einem Beweismittel Stellung zu nehmen, das einem Bereich entstammt, in dem das Gericht nicht über Sachkenntnis verfügt, und geeignet ist, die Würdigung der Tatsachen maßgeblich zu beeinflussen, muss es eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren feststellen und dieses Beweismittel ausschließen, um eine solche Verletzung zu verhindern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. April 2003, Steffensen, C-276/01, EU:C:2003:228, Rn. 78 und 79).

  • KG, 30.08.2021 - 2 Ws 79/21

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Betäubungsmitteldelikt: Verwertbarkeit der …

    Bei der Anwendung des innerstaatlichen Rechts müssen der Äquivalenz- und der Effektivitätsgrundsatz eingehalten werden, die nationalen Beweisregeln müssen dem Grundrecht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 Abs. 1 EMRK genügen (vgl. EuGH…, Urteil vom 6. Oktober 2010 - C-511/18 -, juris, Rn. 221ff., La Quadrature du Net u.a., zu einem Fall unionsrechtswidriger Vorratsdatenspeicherung; EuGH, Urteil vom 10. April 2003 - C-276/01 -, juris, Steffensen).
  • EuGH, 21.06.2017 - C-621/15

    Der Fehler eines Impfstoffs und der ursächliche Zusammenhang zwischen diesem …

    Rn. 26 Der Grundsatz der Effektivität erfordert hinsichtlich der Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der dem Bürger aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, dass diese Modalitäten die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 10. April 2003, Steffensen, C-276/01, EU:C:2003:228, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2002 - C-276/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21061
Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2002 - C-276/01 (https://dejure.org/2002,21061)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.10.2002 - C-276/01 (https://dejure.org/2002,21061)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - C-276/01 (https://dejure.org/2002,21061)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,21061) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2002 - C-276/01
    Wie der Gerichtshof bereits in den Urteilen Johnston und Heylens dazu festgestellt hat(20), ist dieser Grundsatz "auch in den Artikeln 6 und 13 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 verankert" und "sind die leitenden Grundsätze dieser Konvention im Rahmen des Gemeinschaftsrechts zu berücksichtigen".

    L 186, S. 23.3: - Vgl. die Urteile vom 12. Juni 1980 in der Rechtssache 1/80 (Fonds National de Retraite, Slg. 1980, 1937, Randnr. 6) sowie vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84 (Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 11).

    13: - Vgl. das diesbezüglich übertragbare Urteil Johnston (zitiert in Fußnote 3), Randnrn.

    31 f.) sowie vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-228/98 (zitiert in Fußnote 15), Randnr. 70.18: - Urteile vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-312/93 (Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 14) sowie in den verbundenen Rechtssachen C-430/93 und C-431/93 (zitiert in Fußnote 16), Randnr. 19.19: - Siehe oben, Nr. 41.20: - Urteile vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84 (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 18) und vom 15. Oktober 1987 in der Rechtssache 222/86 (Heylens u. a., Slg. 1987, 4097, Randnr. 14).

  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2002 - C-276/01
    6: - Vgl. insbesondere die Urteile vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81 (Becker, Slg. 1982, 53, Randnr. 25) und vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 103/88 (Fratelli Costanzo, Slg. 1989, 1839, Randnr. 29).

    11: - Vgl. entsprechend die Urteile vom 10. Juni 1999 in der Rechtssache C-346/97 (Braathens, Slg. 1999, I-3419, Randnr. 30) sowie in der Rechtssache 8/81 (zitiert in Fußnote 6), Randnr. 25.12: - "Member States shall take the necessary steps to ensure that those subject to inspection may apply for a second opinion." bzw. "Les États membres prennent les dispositions nécessaires afin d'assurer aux assujettis le bénéfice d'une éventuelle contre-expertise".

  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2002 - C-276/01
    Es sei hier auf die Feststellungen des Gerichtshofes im Urteil Simmenthal erinnert, dass jedenfalls "die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts ihre volle Wirkung einheitlich in sämtlichen Mitgliedstaaten vom Zeitpunkt ihres Inkrafttretens an und während der gesamten Dauer ihrer Gültigkeit entfalten müssen" und "jeder im Rahmen seiner Zuständigkeit angerufene staatliche Richter verpflichtet ist, das Gemeinschaftsrecht uneingeschränkt anzuwenden und die Rechte, die es Einzelnen verleiht, zu schützen"(4).

    4: - Urteil vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77 (Simmenthal, Slg. 1978, 629, Randnrn. 14/16 sowie 21/23).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht