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Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 13.07.2012 | Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2012

Rechtsprechung
   EuGH, 06.11.2012 - C-286/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33348
EuGH, 06.11.2012 - C-286/12 (https://dejure.org/2012,33348)
EuGH, Entscheidung vom 06.11.2012 - C-286/12 (https://dejure.org/2012,33348)
EuGH, Entscheidung vom 06. November 2012 - C-286/12 (https://dejure.org/2012,33348)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 und 6 Abs. 1 - Nationale Regelung, wonach Richter, Staatsanwälte und Notare bei Erreichen des 62. Lebensjahrs aus dem Berufsleben ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Ungarn

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 und 6 Abs. 1 - Nationale Regelung, wonach Richter, Staatsanwälte und Notare bei Erreichen des 62. Lebensjahrs aus dem Berufsleben ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Ungarn

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 und 6 Abs. 1 - Nationale Regelung, wonach Richter, Staatsanwälte und Notare bei Erreichen des 62. Lebensjahrs aus dem Berufsleben ...

  • Wolters Kluwer

    Altersbenachteiligung durch zwingende Dienstbeendigung von Justizpersonen; Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Ungarn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersbenachteiligung durch zwingende Dienstbeendigung von Justizpersonen; Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Ungarn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Die starke Absenkung des Rentenalters ungarischer Richter stellt eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung aufgrund des Alters dar

  • faz.net (Pressemeldung, 06.11.2012)

    Ungarn: Europäischer Gerichtshof stoppt ungarische Justizreform

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Gleichbehandlung im Beruf - Starke Absenkung des Rentenalters für ungarische Richter diskrimierend

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersdiskriminierung von Richtern

  • spiegel.de (Pressebericht, 06.11.2012)

    Ungarn: Europas oberste Richter rüffeln Orbán

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 06.11.2012)

    Richter stoppen Orbans Umbau der ungarischen Justiz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Diskriminierung ungarischer Richter durch starke Absenkung des Rentenalters - Beabsichtigte Maßnahme zur Vereinheitlichung des Rentenalters verstößt gegen Verpflichtungen aus EU-Richtlinie

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.04.2012)

    Streit um Staatsreform: EU-Kommission verklagt Ungarn

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Grundgesetz Ungarns

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 2 und Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, S. 16) ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs und Köhler - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der …

    Auszug aus EuGH, 06.11.2012 - C-286/12
    Das Argument Ungarns, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 21. Juli 2011, Fuchs und Köhler (C-159/10 und C-160/10, Slg. 2011, I-6919), einen gegenteiligen Standpunkt eingenommen habe, wonach solche Ziele legitim seien, gehe fehl, da dieses Urteil auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar sei.

    Rn. 30 In Bezug auf das zweite Ziel führt die Kommission aus, dass das Argument der Ersetzung älterer Richter durch jüngere Richter und der angeblich daraus entstehenden Verbesserung der Qualität der Rechtspflege nicht nur ein "reiner Allgemeinplatz" sei, den der Gerichtshof im Urteil Fuchs und Köhler zurückgewiesen habe, sondern auch eine Form eines Vorurteils im Zusammenhang mit dem Alter.

    Die Erstgenannten sind jedoch wegen ihres Alters gezwungen, automatisch aus ihrem Dienst auszuscheiden (vgl. entsprechend Urteile Fuchs und Köhler, Randnr. 34, sowie Prigge u. a., Randnr. 44).

    Fehlt es an einer solchen genauen Angabe, müssen allerdings andere aus dem allgemeinen Kontext der betreffenden Maßnahme abgeleitete Anhaltspunkte die Feststellung des hinter dieser Maßnahme stehenden Ziels ermöglichen, damit dessen Rechtmäßigkeit sowie die Angemessenheit und Erforderlichkeit der zu seiner Erreichung eingesetzten Mittel gerichtlich überprüft werden können (vgl. Urteile Fuchs und Köhler, Randnr. 39, sowie Hörnfeldt, Randnr. 24).

    Rn. 62 Zum Ziel der Herstellung einer ausgewogeneren Altersstruktur, die den Zugang der jungen Juristen zu den Berufen des Richters, Staatsanwalts oder Notars erleichtern soll, genügt die Feststellung, dass der Gerichtshof bereits zum Ausdruck gebracht hat, dass das Ziel, eine ausgewogene Altersstruktur von jüngeren und älteren Beamten zu schaffen, um die Einstellung und Beförderung jüngerer Beamter zu begünstigen, die Personalplanung zu optimieren und damit etwaigen Rechtsstreitigkeiten über die Fähigkeit des Beschäftigten, seine Tätigkeit über eine bestimmte Altergrenze hinaus auszuüben, vorzubeugen, unter gleichzeitiger Bereitstellung einer leistungsfähigen Justizverwaltung, ein legitimes Ziel der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik darstellen kann (Urteil Fuchs und Köhler, Randnr. 50).

  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer …

    Auszug aus EuGH, 06.11.2012 - C-286/12
    Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie stellt klar, dass eine unmittelbare Diskriminierung im Sinne von Abs. 1 vorliegt, wenn eine Person aus einem der in Art. 1 der Richtlinie genannten Gründe eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person, die sich in einer vergleichbaren Situation befindet (vgl. Urteil vom 13. September 2011, Prigge u. a., C-447/09, Slg. 2011, I-8003, Randnr. 42).

    Die Erstgenannten sind jedoch wegen ihres Alters gezwungen, automatisch aus ihrem Dienst auszuscheiden (vgl. entsprechend Urteile Fuchs und Köhler, Randnr. 34, sowie Prigge u. a., Randnr. 44).

    (Urteile Prigge u. a., Randnr. 77, sowie vom 5. Juli 2012, Hörnfeldt, C-141/11, Randnr. 21).

    Rn. 60 In Bezug auf die Legitimität dieser Ziele ist zweitens darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass die Ziele, die als "legitim" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2000/78 und damit als geeignet angesehen werden können, eine Ausnahme vom Grundsatz des Verbots von Diskriminierungen aus Gründen des Alters zu rechtfertigen, sozialpolitische Ziele wie solche aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt oder berufliche Bildung sind (vgl. Urteile vom 5. März 2009, Age Concern England, C-388/07, Slg. 2009, I-1569, Randnr. 46, vom 18. Juni 2009, Hütter, C-88/08, Slg. 2009, I-5325, Randnr. 41, sowie Prigge u. a., Randnr. 81).

  • EuGH, 05.07.2012 - C-141/11

    Hörnfeldt - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der …

    Auszug aus EuGH, 06.11.2012 - C-286/12
    (Urteile Prigge u. a., Randnr. 77, sowie vom 5. Juli 2012, Hörnfeldt, C-141/11, Randnr. 21).

    Fehlt es an einer solchen genauen Angabe, müssen allerdings andere aus dem allgemeinen Kontext der betreffenden Maßnahme abgeleitete Anhaltspunkte die Feststellung des hinter dieser Maßnahme stehenden Ziels ermöglichen, damit dessen Rechtmäßigkeit sowie die Angemessenheit und Erforderlichkeit der zu seiner Erreichung eingesetzten Mittel gerichtlich überprüft werden können (vgl. Urteile Fuchs und Köhler, Randnr. 39, sowie Hörnfeldt, Randnr. 24).

  • EuGH, 12.10.2010 - C-45/09

    Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des …

    Auszug aus EuGH, 06.11.2012 - C-286/12
    Rn. 66 Um zu prüfen, ob die in Rede stehende Regelung über das zur Erreichung dieses Ziels Erforderliche hinausgeht und die Interessen der Betroffenen übermäßig beeinträchtigt, ist sie in dem Regelungskontext zu betrachten, in den sie sich einfügt, wobei sowohl die Nachteile, die sie für die Betroffenen bewirken kann, als auch die Vorteile zu berücksichtigen sind, die sie für die Gesellschaft im Allgemeinen und die diese bildenden Individuen bedeutet (vgl. Urteil vom 12. Oktober 2010, Rosenbladt, C-45/09, Slg. 2010, I-9391, Randnr. 73).
  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit …

    Auszug aus EuGH, 06.11.2012 - C-286/12
    Solche Bestimmungen führen daher zu einer unmittelbar auf dem Alter beruhenden Ungleichbehandlung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78 (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Oktober 2007, Palacios de la Villa, C-411/05, Slg. 2007, I-8531, Randnr. 51).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - …

    Auszug aus EuGH, 06.11.2012 - C-286/12
    Rn. 60 In Bezug auf die Legitimität dieser Ziele ist zweitens darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass die Ziele, die als "legitim" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2000/78 und damit als geeignet angesehen werden können, eine Ausnahme vom Grundsatz des Verbots von Diskriminierungen aus Gründen des Alters zu rechtfertigen, sozialpolitische Ziele wie solche aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt oder berufliche Bildung sind (vgl. Urteile vom 5. März 2009, Age Concern England, C-388/07, Slg. 2009, I-1569, Randnr. 46, vom 18. Juni 2009, Hütter, C-88/08, Slg. 2009, I-5325, Randnr. 41, sowie Prigge u. a., Randnr. 81).
  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN …

    Auszug aus EuGH, 06.11.2012 - C-286/12
    Rn. 60 In Bezug auf die Legitimität dieser Ziele ist zweitens darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass die Ziele, die als "legitim" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2000/78 und damit als geeignet angesehen werden können, eine Ausnahme vom Grundsatz des Verbots von Diskriminierungen aus Gründen des Alters zu rechtfertigen, sozialpolitische Ziele wie solche aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt oder berufliche Bildung sind (vgl. Urteile vom 5. März 2009, Age Concern England, C-388/07, Slg. 2009, I-1569, Randnr. 46, vom 18. Juni 2009, Hütter, C-88/08, Slg. 2009, I-5325, Randnr. 41, sowie Prigge u. a., Randnr. 81).
  • EuGH, 29.01.2004 - C-209/02

    Kommission / Österreich

    Auszug aus EuGH, 06.11.2012 - C-286/12
    Rn. 41 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen ist, in der sich der betreffende Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. u. a. Urteile vom 29. Januar 2004, Kommission/Österreich, C-209/02, Slg. 2004, I-1211, Randnr. 16, und vom 19. Juli 2012, Kommission/Italien, C-565/10, Randnr. 22).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-565/10

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 06.11.2012 - C-286/12
    Rn. 41 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen ist, in der sich der betreffende Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. u. a. Urteile vom 29. Januar 2004, Kommission/Österreich, C-209/02, Slg. 2004, I-1211, Randnr. 16, und vom 19. Juli 2012, Kommission/Italien, C-565/10, Randnr. 22).
  • EuGH, 24.06.2019 - C-619/18

    Die polnischen Rechtsvorschriften über die Herabsetzung des Ruhestandsalters für …

    Rn. 30 Insoweit genügt der Hinweis, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung nach ständiger Rechtsprechung anhand der Situation zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme festgesetzt worden war, und später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. u. a. Urteil vom 6. November 2012, Kommission/Ungarn, C-286/12, EU:C:2012:687' Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich muss der Gerichtshof über die vorliegende Klage entscheiden, und zwar ungeachtet des Umstands, dass das Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des neuen Gesetzes über das Oberste Gericht vom 21. November 2018 möglicherweise zur Folge hat, dass alle Wirkungen der von der Kommission beanstandeten nationalen Vorschriften rückwirkend beseitigt worden sind; denn ein solches Ereignis kann keine Berücksichtigung finden, da es nach dem Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist eingetreten ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. November 2012, Kommission/Ungarn, C-286/12, EU:C:2012:687' Rn. 45).

    Rn. 81 Hierzu ist als Erstes zu bemerken, dass der Gerichtshof zwar anerkannt hat, dass Ziele aus dem Bereich der Beschäftigungspolitik, wie z. B. die Vereinheitlichung der Altersgrenzen für das zwingende Ausscheiden aus dem Dienst im Rahmen der zum öffentlichen Dienst gehörenden Berufe oder das Bemühen um die Herstellung einer ausgewogeneren Altersstruktur, um jungen Menschen den Zugang u. a. zum Richterberuf zu erleichtern, legitim sein können (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juli 2011, Fuchs und Köhler, C-159/10 und C-160/10, EU:C:2011:508' Rn. 50, und vom 6. November 2012, Kommission/Ungarn, C-286/12, EU:C:2012:687' Rn. 61 und 62).

    Rn. 91 Als Drittes ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Bezug auf das Ziel einer Vereinheitlichung des Ruhestandsalters bereits entschieden hat, dass nationale Rechtsvorschriften, mit denen die Altersgrenze für das zwingende Ausscheiden aus dem Richterdienst plötzlich und erheblich gesenkt wird, ohne Übergangsmaßnahmen vorzusehen, die geeignet sind, das berechtigte Vertrauen der Betroffenen, die bei Inkrafttreten dieser Vorschriften im Amt waren, zu schützen, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht wahren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. November 2012, Kommission/Ungarn, C-286/12, EU:C:2012:687, Rn. 68 und 80).

  • EuGH, 05.11.2019 - C-192/18

    Die polnischen Vorschriften über das Ruhestandsalter von Richtern und …

    Rn. 45 Ohne dass zu prüfen wäre, ob die von der Republik Polen angeführten Gesetzesänderungen die beanstandeten Vertragsverletzungen ganz oder teilweise beendet haben könnten, genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen ist, in der sich der betreffende Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (Urteil vom 6. November 2012, Kommission/Ungarn, C-286/12, EU:C:2012:687, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2019 - C-619/18

    Generalanwalt Tanchev: Der Gerichtshof sollte entscheiden, dass die Bestimmungen …

    Rn. 80 Insbesondere im Urteil Kommission/Ungarn{FN-VERWEIS:56} ging es um ein Vertragsverletzungsverfahren wegen eines Verstoßes Ungarns gegen die Art. 2 und 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 durch Erlass von Maßnahmen, mit denen das Ruhestandsalter von Richtern, Staatsanwälten und Notaren von 70 auf 62 Jahre gesenkt wurde.

    Rn. 81 Demgegenüber betraf das Urteil Kommission/Ungarn{FN-VERWEIS:58} einen Verstoß gegen die Richtlinie 95/46/EG{FN-VERWEIS:59} auf der Grundlage, dass Ungarn die Amtszeit seines Datenschutzbeauftragten vorzeitig beendigt und damit unter Verstoß gegen Art. 28 Abs. 1 dieser Richtlinie dessen Unabhängigkeit beeinträchtigt habe.

    Im Urteil Kommission/Ungarn{FN-VERWEIS:61}, bei dem es um die vorzeitige Ablösung eines Datenschutzbeauftragten ging, ließ er eine Beeinträchtigung der Unabhängigkeit nationaler Kontrollstellen nach Unionsrecht aufgrund derartiger Ziele nicht zu.

    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 6. November 2012, Kommission/Ungarn (C-286/12, EU:C:2012:687), zwar zur Frage der Vereinbarkeit von Maßnahmen zur Absenkung des Ruhestandsalters von Richtern, Staatsanwälten und Notaren mit dem Unionsrecht geurteilt hat, jedoch auf der Grundlage eines Verstoßes gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters gemäß der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (…ABl. 2000, L 303, S. 16).

    {FN:12} Urteile vom 21. Juli 2011, Fuchs und Köhler (C-159/10 und C-160/10, EU:C:2011:508), sowie vom 6. November 2012, Kommission/Ungarn (C-286/12, EU:C:2012:687).

    {FN:56} Urteil vom 6. November 2012 (C-286/12, EU:C:2012:687, Rn. 54 bis 81).

    {FN:60} Urteil vom 6. November 2012 (C-286/12, EU:C:2012:687, Rn. 54 bis 81).

  • EuGH, 13.11.2014 - C-416/13

    Das Gesetz der Autonomen Gemeinschaft Asturien, das für die Einstellung örtlicher …

    Fehlt es an einer solchen genauen Angabe, müssen andere aus dem allgemeinen Kontext der betreffenden Maßnahme abgeleitete Anhaltspunkte die Feststellung des hinter dieser Maßnahme stehenden Ziels ermöglichen, damit dessen Rechtmäßigkeit sowie die Angemessenheit und Erforderlichkeit der zu seiner Erreichung eingesetzten Mittel gerichtlich überprüft werden können (Urteile Palacios de la Villa, C-411/05, EU:C:2007:604, Rn. 56 und 57, sowie Kommission/Ungarn, C-286/12, EU:C:2012:687, Rn. 58).
  • EuGH, 03.06.2021 - C-914/19

    Ministero della Giustizia (Notaires) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Das nationale Gericht hat in diesem Zusammenhang nicht nur die Befähigung dieser Personen zur Ausübung dieses Berufs zu berücksichtigen, sondern auch die Nachteile, die diese Maßnahme für die Betroffenen bewirken kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. November 2012, Kommission/Ungarn, C-286/12, EU:C:2012:687, Rn. 66).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2014 - 4 S 21.14

    Landesbeamter; Eintritt in den Ruhestand; einstweilige Anordnung auf weitere …

    Die auf Art. 4 Abs. 1 RL 2000/78/EG bezogene Argumentation der Beschwerde geht schon deswegen fehl, weil die Zulässigkeit gesetzlicher Altersgrenzen nach dem Maßstab des Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG zu beurteilen ist (vgl. EuGH…, Urteil vom 21. Juli 2011, a.a.O. Rn. 33 ff.; Urteil vom 6. November 2012 - C-286/12, Kommission/Ungarn -, juris Rn. 55 ff.).

    Dementsprechend hat der Europäische Gerichtshof in einem vergleichbaren Fall zur Feststellung der Ziele einer Regelung auch an das Vorbringen der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren angeknüpft (vgl. Urteil vom 6. November 2012, a.a.O. Rn. 59).

    Die Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung für alle Personen des öffentlichen Dienstes stellt ein legitimes beschäftigungspolitisches Ziel dar (vgl. EuGH, Urteil vom 6. November 2012, a.a.O. Rn. 61).

    Die vorgenommene Abstufung des Eintritts in den Ruhestand schützt das berechtigte Vertrauen der Betroffenen (vgl. zu Übergangsmaßnahmen durch zeitliche Staffelung bei Veränderung von Altersgrenzen EuGH, Urteil vom 6. November 2012, a.a.O. Rn. 68, 73) und dient dem gerechten Ausgleich widerstreitender Interessen.

    Ein legitimes Ziel ergibt sich zudem aus der Erwägung, durch ein gestaffeltes Umsetzen der neuen Regelaltersgrenzen auch in der Übergangszeit Beförderungen und ggfs. Einstellungen jüngerer Bewerber zu ermöglichen (vgl. zu diesen Aspekten EuGH, Urteil vom 6. November 2012, a.a.O. Rn. 62).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2015 - 4 S 46.14

    Verfassungsmäßigkeit der absoluten Ruhealtersgrenze für vor 1950 geborene …

    Demgemäß hat der Europäische Gerichtshof in einem vergleichbaren Fall ausgeführt, Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG lasse sich nicht entnehmen, dass eine nationale Regelung, die das angestrebte Ziel nicht genau angebe, automatisch von einer Rechtfertigung nach dieser Bestimmung ausgeschlossen sei, und zur Feststellung der Ziele dieser Regelung an das Vorbringen der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren angeknüpft (vgl. EuGH, Urteil vom 6. November 2012 - C-286/12 -, Kommission/Ungarn -, juris Rn. 58 f.).".

    Die Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung für alle Personen des öffentlichen Dienstes stellt ein legitimes beschäftigungspolitisches Ziel dar (vgl. EuGH, Urteil vom 6. November 2012, a.a.O. Rn. 61).

    Die vorgenommene Abstufung des Eintritts in den Ruhestand schützt das berechtigte Vertrauen der Betroffenen (vgl. zu Übergangsmaßnahmen durch zeitliche Staffelung bei Veränderung von Altersgrenzen EuGH, Urteil vom 6. November 2012, a.a.O. Rn. 68, 73) und dient dem gerechten Ausgleich widerstreitender Interessen.

    Ein legitimes Ziel ergibt sich zudem aus der Erwägung, durch ein gestaffeltes Umsetzen der neuen Regelaltersgrenzen auch in der Übergangszeit Beförderungen und ggfs. Einstellungen jüngerer Bewerber zu ermöglichen (vgl. zu diesen Aspekten EuGH, Urteil vom 6. November 2012, a.a.O. Rn. 62).

  • BVerfG, 27.06.2014 - 1 BvR 1313/14

    Nichtannahmebeschluss: Erlöschen des Notaramts mit Vollendung des 70. …

    Das gilt auch vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 6. November 2012 - C-286/12 -, EuGRZ 2012, S. 752).

    Sozialpolitische Ziele, beispielsweise aus den Bereichen der Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt oder berufliche Bildung, stellen in ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union solche legitimen Ziele dar (vgl. EuGH, Urteil vom 6. November 2012 - C-286/12 -, a.a.O. m.w.N.).

    Ein legitimes Ziel der Arbeits- und Beschäftigungspolitik kann insbesondere das Herbeiführen einer ausgewogenen Altersstruktur sein, um die Möglichkeiten für Neueinstellungen und den beruflichen Aufstieg jüngerer Amtsträger zu verbessern; hinzu kommt die Optimierung der Personalplanung, um so etwaigen Rechtsstreitigkeiten über die Fähigkeit eines Beschäftigten vorzubeugen, der seine Tätigkeit über eine bestimmte Altersgrenze hinaus ausüben will (EuGH, Urteil vom 6. November 2012 - C-286/12 -, a.a.O.).

  • BGH, 20.07.2015 - NotZ(Brfg) 13/14

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Erbringung von notariellen Dienstleistungen …

    Diese Grundsätze hat der Gerichtshof etwa in seinem Urteil vom 6. November 2012 (C-286/12 Rn. 60 ff.) bestätigt.
  • BGH, 28.10.2025 - II ZR 41/24

    Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung des Anstellungsvertrags …

    Rn. 62 So können, wie der Gerichtshof der Europäischen Union für den öffentlichen Dienst entschieden hat, sowohl die Vereinheitlichung der Altersgrenzen für das zwingende Ausscheiden aus dem Dienst als auch die Herstellung einer ausgewogeneren Altersstruktur ein legitimes Ziel der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik darstellen (EuGH, Urteil vom 6. November 2012 - C-286/12, ECLI:EU:C:2012:687, juris Rn. 61 ff. - Kommission/Ungarn).
  • BGH, 24.11.2014 - NotZ(Brfg) 5/14

    Erlöschen des Notaramts wegen Erreichens der Altersgrenze

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-416/13

    Nach Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi verstößt es gegen Unionsrecht, dass …

  • BGH, 27.05.2019 - NotZ(Brfg) 7/18

    Diskriminierung durch Altersgrenze für erstmalige Bestellung zum Notar

  • VG Frankfurt/Main, 16.05.2013 - 9 L 1393/13

    Verbot der Diskriminierung wegen des Alters nach Gemeinschaftsrecht: Zulässigkeit …

  • EuGH, 17.10.2024 - C-349/23

    Zetschek - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2025 - C-769/22

    Werte der Union: Nach Auffassung von Generalanwältin Capeta hat Ungarn gegen das …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2013 - C-501/12

    Specht u.a. - Sozialpolitik - Diskriminierungen von Arbeitnehmern wegen des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2019 - C-585/18

    Generalanwalt Tanchev kommt zu dem Ergebnis, dass die neu geschaffene …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2019 - C-192/18

    Generalanwalt Tanchev schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass die neuen …

  • VG Frankfurt/Main, 27.01.2014 - 9 K 1523/13

    Versetzung in den Ruhestand

  • BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 11/13

    Erlöschen des Notaramtes wegen Erreichens der Altersgrenze

  • EuGH, 26.09.2024 - C-790/21

    Covestro Deutschland/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

  • VG München, 23.06.2020 - M 5 K 19.2836

    Hinausschieben des Ruhestands bei Hochschullehrern

  • BVerwG, 23.02.2017 - 2 B 14.15

    Reichweite des Vorbehalts des Parlamentsgesetzes beim Beamtenrecht

  • LSG Bayern, 11.02.2015 - L 19 R 117/14

    Altersrente für langjährig Versicherte

  • EuGH, 26.09.2024 - C-792/21

    AZ/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung …

  • VG Würzburg, 23.01.2014 - W 1 E 13.1167

    Hinausschieben des Ruhestandseintritts auf Antrag; Gymnasiallehrer …

  • VG Würzburg, 07.02.2014 - W 1 E 14.38

    Hinausschieben des Ruhestandseintritts auf Antrag; Lehrer an staatlicher …

  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 22.12

    Praktikum im Ausland; Auslandspraktikum; Durchführung eines Praktikums im …

  • EuGH, 26.09.2024 - C-794/21

    Deutschland/ Infineon Technologies Dresden u. a. - Rechtsmittel - Staatliche …

  • EuGH, 21.01.2015 - C-529/13

    Felber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - …

  • EGMR, 27.11.2018 - 45434/12

    J.B. AND OTHERS v. HUNGARY

  • EuGH, 11.07.2019 - C-619/18

    Berichtigungsbeschluss

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2013 - C-292/11

    Kommission / Portugal - Rechtsmittel - Art. 258 AEUV - Durchführung eines Urteils …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2020 - C-658/18

    Governo della Repubblica italiana (Status der italienischen Friedensrichter) - …

  • EuGH, 24.10.2013 - C-151/12

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2012 - C-335/11

    HK Danmark - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG …

  • BVerwG, 29.01.2016 - 10 B 10.15

    Altersgrenze als Erlöschensgrund für das Amt Öffentlich bestellter …

  • BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 12/13

    Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze für Notare

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-460/18

    HK/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Versorgungsbezüge - …

  • VG Karlsruhe, 24.04.2023 - 12 K 2386/22
  • EuG, 14.12.2018 - T-750/16

    FV/ Rat - Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 42c des Statuts - Versetzung in den …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2015 - 6 A 455/15

    Anspruch eines Ministerialrats auf Weiterbeschäftigung über die in § 31 Abs. 2 …

  • EuG, 07.02.2019 - T-11/17

    RK/ Rat - Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 42c des Statuts - Versetzung in …

  • VGH Bayern, 01.07.2014 - 6 CE 14.1024

    Richterrecht; Regelaltersgrenze; Altersdiskriminierung

  • VG Berlin, 05.04.2019 - 26 K 70.19

    Hinausschieben der Altersgrenze; gerichtliche Nachprüfung des unbestimmten …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2016 - C-258/15

    Salaberria Sorondo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung in …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2014 - C-237/12

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung - Richtlinie 91/676/EWG - Schutz der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-151/12

    Kommission / Spanien - Richtlinie 2000/60/EG - Wasserpolitik der Union - …

  • EuGH, 18.07.2013 - C-313/11

    Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EG) …

  • VG München, 17.04.2014 - M 5 E 14.1292

    Kein Anspruch auf Hinausschieben des Zeitpunktes des Eintritts in den Ruhestand; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.08.2015 - 4 S 17.15

    Richter; Eintritt in den Ruhestand; Abänderungsantrag; einstweilige Anordnung auf …

  • VG Kassel, 01.04.2019 - 1 K 2462/15

    Vertrauensschutz bei Versorgungsabschlag

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   EuGH, 13.07.2012 - C-286/12   

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EuGH, 13.07.2012 - C-286/12 (https://dejure.org/2012,20457)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.2012 - C-286/12 (https://dejure.org/2012,20457)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 2012 - C-286/12 (https://dejure.org/2012,20457)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2012 - C-286/12   

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Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2012 - C-286/12 (https://dejure.org/2012,33465)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.10.2012 - C-286/12 (https://dejure.org/2012,33465)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - C-286/12 (https://dejure.org/2012,33465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Ungarn

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Ungleichbehandlung wegen des Alters - Zwangsweise Versetzung von Richtern, Staatsanwälten und Notaren in den Ruhestand mit Vollendung des 62. ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Ungarn

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Ungleichbehandlung wegen des Alters - Zwangsweise Versetzung von Richtern, Staatsanwälten und Notaren in den Ruhestand mit Vollendung des 62. ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (37)

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs und Köhler - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2012 - C-286/12
    Rn. 2 Während es im Urteil Fuchs und Köhler{FN-VERWEIS:3} noch darum ging, ob es überhaupt eine zwingende Altersgrenze geben darf, betrifft das vorliegende Vertragsverletzungsverfahren die Absenkung der Altersgrenze für Richter, Staatsanwälte und Notare von 70 Jahren auf 62 Jahre.

    {FN:3} - Vgl. das Urteil vom 21. Juli 2011, Fuchs und Köhler (C-159/10 und C-160/10, Slg. 2011, I-6919).

    {FN:7} - Vgl. das Urteil Fuchs und Köhler (zitiert in Fn. 3, Randnr. 34).

    {FN:15} - Urteile Fuchs und Köhler (zitiert in Fn. 3, Randnr. 39, und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie Hörnfeldt (zitiert in Fn. 8, Randnr. 24).

    {FN:16} - Urteil Fuchs und Köhler (zitiert in Fn. 3, Randnr. 40).

    {FN:20} - Urteil Fuchs und Köhler (zitiert in Fn. 3, Randnr. 50).

    {FN:21} - Urteil Fuchs und Köhler (zitiert in Fn. 3, Randnr. 50).

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2012 - C-286/12
    {FN:11} - Urteile vom 16. Oktober 2007, Palacios de la Villa (C-411/05, Slg. 2007, I-8531, Randnr. 68), und Rosenbladt (zitiert in Fn. 8, Randnr. 41).

    {FN:12} - Siehe die Urteile Palacios de la Villa (zitiert in Fn. 11, Randnr. 72), Rosenbladt (zitiert in Fn. 8, Randnrn. 41 und 69), sowie Hörnfeldt (zitiert in Fn. 8, Randnr. 32).

    {FN:34} - Urteile Palacios de la Villa (zitiert in Fn. 11, Randnr. 73), vom 12. Oktober 2010, Andersen (C-499/08, Slg. 2010, I-9343, Randnrn.

    {FN:37} - Urteile Palacios de la Villa (zitiert in Fn. 11, Randnr. 73) und Fuchs und Köhler (zitiert in Fn. 3, Randnr. 66).

  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2012 - C-286/12
    {FN:17} - Urteil vom 5. März 2009, Age Concern England (C-388/07, Slg. 2009, I-1569, Randnr. 43), und vom 13. September 2011, Prigge u. a. (C-447/09, Slg. 2011, I-8003, Randnr. 80).

    {FN:27} - Vgl. zu Wertungswidersprüchen bei den Altersgrenzen für Piloten das Urteil Prigge u. a. (zitiert in Fn. 17, Randnrn. 73 bis 75).

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