Rechtsprechung
| EuGH, 21.12.2023 - C-340/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Cofidis
Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Einführung einer Steuer auf die Verbindlichkeiten von Kreditinstituten zur Finanzierung des nationalen Systems der sozialen Sicherheit - Behauptete Diskriminierung von ...
- datenbank.nwb.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Einführung einer Steuer auf die Verbindlichkeiten von Kreditinstituten zur Finanzierung des nationalen Systems der sozialen Sicherheit - Behauptete Diskriminierung von ...
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Cofidis
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
AEUV Art 49 ; EURL 59/2014 ; EUV 575/2013 ; EUV 648/2012
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Cofidis
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-340/22
- EuGH, 21.12.2023 - C-340/22
Papierfundstellen
- WM 2024, 389
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (19)
- EuGH, 27.04.2023 - C-537/20
L Fund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 63 AEUV - Freier Kapitalverkehr - …
Auszug aus EuGH, 21.12.2023 - C-340/22
Rn. 55 Nach ständiger Rechtsprechung greift eine solche Rechtfertigung jedoch nur, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem betreffenden steuerlichen Vorteil und dessen Ausgleich durch eine bestimmte steuerliche Belastung besteht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Juni 2018, Bevola und Jens W. Trock, C-650/16, EU:C:2018:424, Rn. 45, und vom 27. April 2023, L Fund, C-537/20, EU:C:2023:339, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 59 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass eine derartige Rechtfertigung u. a. dann anerkannt werden kann, wenn die betreffende Regelung bezweckt, Verhaltensweisen vorzubeugen, die das Recht eines Mitgliedstaats beeinträchtigen könnten, seine Besteuerungsbefugnis in Bezug auf Tätigkeiten in seinem Hoheitsgebiet auszuüben (Urteil vom 27. April 2023, L Fund, C-537/20, EU:C:2023:339, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 61 Wenn sich allerdings ein Mitgliedstaat dafür entschieden hat, die in seinem Hoheitsgebiet ansässigen Unternehmen im Hinblick auf derartige Einkünfte nicht zu besteuern, kann er sich nicht auf die Notwendigkeit berufen, eine ausgewogene Aufteilung der Steuerhoheit zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen, um die Besteuerung von in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen zu rechtfertigen (…vgl. entsprechend Urteile vom 18. Juni 2009, Aberdeen Property Fininvest Alpha, C-303/07, EU:C:2009:377, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 27. April 2023, L Fund, C-537/20, EU:C:2023:339, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 11.05.2023 - C-407/22
Manitou BF - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuer - Art. 49 AEUV - …
Auszug aus EuGH, 21.12.2023 - C-340/22
Rn. 40 Nach ständiger Rechtsprechung sind als Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit alle Maßnahmen anzusehen, die die Ausübung der in Art. 49 AEUV garantierten Freiheit unterbinden, behindern oder weniger attraktiv machen (Urteil vom 11. Mai 2023, Manitou BF und Bricolage Investissement France, C-407/22 und C-408/22, EU:C:2023:392, Rn. 20 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 48 Eine solche unterschiedliche Behandlung ist nur dann mit den Bestimmungen des AEU-Vertrags über die Niederlassungsfreiheit vereinbar, wenn sie Situationen betrifft, die nicht objektiv miteinander vergleichbar sind, oder durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist (Urteil vom 11. Mai 2023, Manitou BF und Bricolage Investissement France, C-407/22 und C-408/22, EU:C:2023:392, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 06.09.2012 - C-18/11
Philips Electronics UK - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - …
Auszug aus EuGH, 21.12.2023 - C-340/22
Rn. 38 Da Art. 49 Abs. 1 Satz 2 AEUV den Wirtschaftsteilnehmern ausdrücklich die Möglichkeit lässt, die geeignete Rechtsform für die Ausübung ihrer Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat frei zu wählen, darf diese freie Wahl nicht durch diskriminierende Steuerbestimmungen eingeschränkt werden (…Urteile vom 23. Februar 2006, CLT-UFA, C-253/03, EU:C:2006:129, Rn. 14, vom 6. September 2012, Philips Electronics UK, C-18/11, EU:C:2012:532, Rn. 13, …und vom 17. Mai 2017, X, C-68/15, EU:C:2017:379, Rn. 40).Rn. 39 Die Freiheit, die geeignete Rechtsform für die Ausübung von Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat zu wählen, hat insbesondere zum Ziel, es den Gesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat zu ermöglichen, eine Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat zu eröffnen, um ihre Tätigkeiten dort unter den gleichen Bedingungen auszuüben, wie sie für Tochtergesellschaften gelten (…Urteile vom 23. Februar 2006, CLT-UFA, C-253/03, EU:C:2006:129, Rn. 15, und vom 6. September 2012, Philips Electronics UK, C-18/11, EU:C:2012:532, Rn. 14 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 23.02.2006 - C-253/03
CLT-UFA - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Steuern auf die Gewinne von …
Auszug aus EuGH, 21.12.2023 - C-340/22
Rn. 38 Da Art. 49 Abs. 1 Satz 2 AEUV den Wirtschaftsteilnehmern ausdrücklich die Möglichkeit lässt, die geeignete Rechtsform für die Ausübung ihrer Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat frei zu wählen, darf diese freie Wahl nicht durch diskriminierende Steuerbestimmungen eingeschränkt werden (Urteile vom 23. Februar 2006, CLT-UFA, C-253/03, EU:C:2006:129, Rn. 14…, vom 6. September 2012, Philips Electronics UK, C-18/11, EU:C:2012:532, Rn. 13, …und vom 17. Mai 2017, X, C-68/15, EU:C:2017:379, Rn. 40).Rn. 39 Die Freiheit, die geeignete Rechtsform für die Ausübung von Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat zu wählen, hat insbesondere zum Ziel, es den Gesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat zu ermöglichen, eine Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat zu eröffnen, um ihre Tätigkeiten dort unter den gleichen Bedingungen auszuüben, wie sie für Tochtergesellschaften gelten (Urteile vom 23. Februar 2006, CLT-UFA, C-253/03, EU:C:2006:129, Rn. 15, …und vom 6. September 2012, Philips Electronics UK, C-18/11, EU:C:2012:532, Rn. 14 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 17.05.2017 - C-68/15
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - …
Auszug aus EuGH, 21.12.2023 - C-340/22
Somit betrifft die Anwendung einer nationalen Steuerregelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden auf eine gebietsansässige Gesellschaft, einschließlich einer gebietsansässigen Tochtergesellschaft einer gebietsfremden Gesellschaft auf der einen und auf die Zweigniederlassung einer gebietsfremden Gesellschaft auf der anderen Seite die steuerliche Behandlung einer gebietsansässigen Gesellschaft und die einer gebietsfremden Gesellschaft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Mai 2017, X, C-68/15, EU:C:2017:379, Rn. 35 und 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 38 Da Art. 49 Abs. 1 Satz 2 AEUV den Wirtschaftsteilnehmern ausdrücklich die Möglichkeit lässt, die geeignete Rechtsform für die Ausübung ihrer Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat frei zu wählen, darf diese freie Wahl nicht durch diskriminierende Steuerbestimmungen eingeschränkt werden (…Urteile vom 23. Februar 2006, CLT-UFA, C-253/03, EU:C:2006:129, Rn. 14…, vom 6. September 2012, Philips Electronics UK, C-18/11, EU:C:2012:532, Rn. 13, und vom 17. Mai 2017, X, C-68/15, EU:C:2017:379, Rn. 40).
- EuGH, 12.06.2018 - C-650/16
Bevola und Jens W. Trock - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - …
Auszug aus EuGH, 21.12.2023 - C-340/22
Rn. 55 Nach ständiger Rechtsprechung greift eine solche Rechtfertigung jedoch nur, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem betreffenden steuerlichen Vorteil und dessen Ausgleich durch eine bestimmte steuerliche Belastung besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Juni 2018, Bevola und Jens W. Trock, C-650/16, EU:C:2018:424, Rn. 45, …und vom 27. April 2023, L Fund, C-537/20, EU:C:2023:339, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 03.03.2020 - C-75/18
Die in Ungarn auf den Umsatz von Telekommunikations- und Einzelhandelsunternehmen …
Auszug aus EuGH, 21.12.2023 - C-340/22
Rn. 42 Insbesondere ist eine Pflichtabgabe, die an ein scheinbar objektives Unterscheidungskriterium anknüpft, aber aufgrund ihrer Merkmale in den meisten Fällen Gesellschaften benachteiligt, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat haben und sich in einer vergleichbaren Situation wie die Gesellschaften mit Sitz in dem die Abgabe erhebenden Mitgliedstaat befinden, eine nach den Art. 49 und 54 AEUV verbotene mittelbare Diskriminierung aufgrund des Sitzes der Gesellschaften (Urteile vom 3. März 2020, Vodafone Magyarország, C-75/18, EU:C:2020:139, Rn. 43, …und vom 3. März 2020, Tesco-Global Áruházak, C323/18, EU:C:2020:140, Rn. 63 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 03.03.2020 - C-323/18
Die in Ungarn auf den Umsatz von Telekommunikations- und Einzelhandelsunternehmen …
Auszug aus EuGH, 21.12.2023 - C-340/22
Rn. 42 Insbesondere ist eine Pflichtabgabe, die an ein scheinbar objektives Unterscheidungskriterium anknüpft, aber aufgrund ihrer Merkmale in den meisten Fällen Gesellschaften benachteiligt, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat haben und sich in einer vergleichbaren Situation wie die Gesellschaften mit Sitz in dem die Abgabe erhebenden Mitgliedstaat befinden, eine nach den Art. 49 und 54 AEUV verbotene mittelbare Diskriminierung aufgrund des Sitzes der Gesellschaften (…Urteile vom 3. März 2020, Vodafone Magyarország, C-75/18, EU:C:2020:139, Rn. 43, und vom 3. März 2020, Tesco-Global Áruházak, C323/18, EU:C:2020:140, Rn. 63 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 18.06.2009 - C-303/07
Aberdeen Property Fininvest Alpha - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 21.12.2023 - C-340/22
Rn. 61 Wenn sich allerdings ein Mitgliedstaat dafür entschieden hat, die in seinem Hoheitsgebiet ansässigen Unternehmen im Hinblick auf derartige Einkünfte nicht zu besteuern, kann er sich nicht auf die Notwendigkeit berufen, eine ausgewogene Aufteilung der Steuerhoheit zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen, um die Besteuerung von in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen zu rechtfertigen (vgl. entsprechend Urteile vom 18. Juni 2009, Aberdeen Property Fininvest Alpha, C-303/07, EU:C:2009:377, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 27. April 2023, L Fund, C-537/20, EU:C:2023:339, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 17.03.2022 - C-545/19
AllianzGI-Fonds AEVN
Auszug aus EuGH, 21.12.2023 - C-340/22
Rn. 49 Erstens ist bei der Prüfung der Vergleichbarkeit eines grenzüberschreitenden Sachverhalts mit einem innerstaatlichen Sachverhalt des betreffenden Mitgliedstaats das mit den fraglichen nationalen Bestimmungen verfolgte Ziel sowie deren Zweck und Inhalt zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. März 2022, AllianzGI-Fonds AEVN, C-545/19, EU:C:2022:193, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.07.2013 - C-350/11
Argenta Spaarbank - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Abzug für Risikokapital - …
- EuGH, 06.10.2022 - C-433/21
Contship Italia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - …
- EuGH, 16.07.2020 - C-311/18
EU-US-Datenschutzschild genügt nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig
- EuGH, 22.09.2022 - C-538/20
W (Déductibilité des pertes définitives d'un établissement stable non-résident) - …
- EuGH, 08.06.2023 - C-50/21
Die Begrenzung der Anzahl von Lizenzen für die Dienstleistung der …
- EuGH, 15.07.2021 - C-584/20
Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses über die Berechnung der …
- EuGH, 16.03.2023 - C-351/21
Beobank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Zahlungsdienste im …
- EuGH, 16.02.2023 - C-707/20
Gallaher - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - …
- EuGH, 21.09.2023 - C-568/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Carte diplomatique) - Vorlage zur …
- EuGH, 13.11.2025 - C-142/24
Familienstiftung - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - …
Rn. 68 Insoweit kann die Berufung auf eine solche Rechtfertigung nur dann durchgreifen, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem betreffenden steuerlichen Vorteil und dessen Ausgleich durch eine bestimmte steuerliche Belastung dargetan ist, wobei die Unmittelbarkeit dieses Zusammenhangs im Hinblick auf das mit der betreffenden Regelung verfolgte Ziel beurteilt werden muss (…Urteile vom 21. Dezember 2021, Finanzamt V [Erbschaften - Teilfreibetrag und Abzug von Pflichtteilsansprüchen], C-394/20, EU:C:2021:1044, Rn. 46, und vom 21. Dezember 2023, Cofidis, C-340/22, EU:C:2023:1019, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 25.04.2024 - C-207/23
Finanzamt X () und transmission d'un bien à titre gratuit) - Vorlage zur …
Rn. 31 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur deren Wortlaut, sondern auch der Zusammenhang, in dem sie steht, sowie die Zwecke und Ziele zu berücksichtigen, die mit dem Rechtsakt, zu dem sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 21. Dezember 2023, Cofidis, C-340/22, EU:C:2023:1019, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 12.12.2024 - C-436/23
Volvo Group Belgium - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - Art. …
Somit betrifft die Anwendung einer nationalen Steuerregelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden auf eine gebietsansässige Gesellschaft, einschließlich einer gebietsansässigen Tochtergesellschaft einer gebietsfremden Gesellschaft, auf der einen und auf eine Zweigniederlassung oder Betriebsstätte einer gebietsfremden Gesellschaft auf der anderen Seite zum einen die steuerliche Behandlung einer gebietsansässigen Gesellschaft und zum anderen die einer gebietsfremden Gesellschaft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2023, Cofidis, C-340/22, EU:C:2023:1019, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).Diese freie Wahl darf nicht durch diskriminierende Steuerbestimmungen eingeschränkt werden (Urteil vom 21. Dezember 2023, Cofidis, C-340/22, EU:C:2023:1019, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 23 Die Freiheit, die geeignete Rechtsform für die Ausübung von Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat zu wählen, hat somit insbesondere zum Ziel, es den Gesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat zu ermöglichen, eine Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat zu eröffnen, um ihre Tätigkeiten dort unter den gleichen Bedingungen auszuüben, wie sie für Tochtergesellschaften gelten (…Urteile vom 23. Februar 2006, CLT-UFA, C-253/03, EU:C:2006:129, Rn. 15…, vom 6. September 2012, Philips Electronics UK, C-18/11, EU:C:2012:532, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 21. Dezember 2023, Cofidis, C-340/22, EU:C:2023:1019, Rn. 39).
Rn. 28 Eine Ungleichbehandlung, die geeignet ist, die freie Wahl der geeigneten Rechtsform für die Ausübung einer Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat im Sinne der in Rn. 22 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung einzuschränken, kann eine Beschränkung der in den Art. 49 und 54 AEUV garantierten Niederlassungsfreiheit darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2023, Cofidis, C-340/22, EU:C:2023:1019, Rn. 47).
Rn. 29 Diese Ungleichbehandlung ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann mit den Vertragsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit vereinbar, wenn sie Situationen betrifft, die nicht objektiv vergleichbar sind, oder durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist (Urteile vom 21. Dezember 2023, Cofidis, C-340/22, EU:C:2023:1019, Rn. 48, …und vom 2. September 2015, Groupe Steria, C-386/14, EU:C:2015:524, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 04.10.2024 - C-585/22
Bekämpfung von Steuerhinterziehung: Eine nationale Regelung, die den Abzug der …
Rn. 38 Insbesondere stellt eine Steuerregelung, die an ein scheinbar objektives Unterscheidungskriterium anknüpft, aber aufgrund ihrer Merkmale in den meisten Fällen Gesellschaften benachteiligt, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat haben und sich in einer vergleichbaren Situation wie die Gesellschaften mit Sitz in dem die Abgabe erhebenden Mitgliedstaat befinden, eine nach den Art. 49 und 54 AEUV verbotene mittelbare Diskriminierung aufgrund des Sitzes der Gesellschaften dar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2023, Cofidis, C-340/22, EU:C:2023:1019, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 29.07.2024 - C-112/22
Sozialhilfe: Der Zugang langfristig aufenthaltsberechtigter …
Daher muss die Prüfung der Vorlagefragen - unbeschadet der Kritik der Regierung eines Mitgliedstaats an der vom vorlegenden Gericht vorgenommenen Auslegung des nationalen Rechts - in Ansehung dieser Auslegung erfolgen, und es ist nicht Sache des Gerichtshofs, ihre Richtigkeit zu prüfen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juni 2016, New Valmar, C-15/15, EU:C:2016:464, Rn. 25, und vom 21. Dezember 2023, Cofidis, C-340/22, EU:C:2023:1019, Rn. 31). - EuGH, 19.12.2024 - C-601/23
Credit Suisse Securities (Europe) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 63 AEUV …
Rn. 80 Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Argument, das auf die Notwendigkeit, die Kohärenz des nationalen Steuersystems zu wahren, gestützt wird, nur dann Erfolg haben, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem betreffenden steuerlichen Vorteil und dessen Ausgleich durch eine bestimmte steuerliche Belastung besteht (Urteil vom 21. Dezember 2023, Cofidis, C-340/22, EU:C:2023:1019, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.10.2024 - C-242/23
Tecno*37 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - …
Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung ersichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 21. Dezember 2023, Cofidis, C-340/22, EU:C:2023:1019, Rn. 18). - Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2024 - C-585/22
Staatssecretaris van Financiën (Intérêts relatifs à un emprunt intragroupe) …
{FN:10} Urteil vom 21. Dezember 2023, Cofidis (C-340/22, EU:C:2023:1019, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2025 - C-144/24
Kommission/ Ungarn (Redevance minière supplémentaire) - Vertragsverletzung eines …
{FN:20} Vgl. Urteil vom 21. Dezember 2023, Cofidis (C-340/22, EU:C:2023:1019, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2025 - C-489/23
Casa Judeţeană de Asigurări de Sănătate Mureș u.a. …
{FN:34} Der Gerichtshof hat bereits eine nationale Regelung, die, auch wenn sie für inländische Wirtschaftsteilnehmer oder Dienstleister in gleicher Weise gilt wie für Wirtschaftsteilnehmer oder Dienstleister anderer Mitgliedstaaten, dazu führt, dass sich Dienstleister eines anderen Mitgliedstaats gegenüber inländischen Dienstleistern in einer weniger vorteilhaften Lage befinden, als Hindernis für die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr gewertet (…vgl. u. a. Urteile vom 13. Dezember 2007, Kommission/Italien, C-465/05, EU:C:2007:781, Rn. 46 bis 48, und vom 21. Dezember 2023, Cofidis, C-340/22, EU:C:2023:1019, Rn. 40 und 41). - EuG, 17.01.2025 - T-413/18
Portigon/ SRB (Contributions ex ante 2018) - Wirtschafts- und Währungsunion - …
- EuG, 17.01.2025 - T-481/19
Portigon/ SRB (Contributions ex ante 2019) - Wirtschafts- und Währungsunion - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2026 - C-430/25
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-340/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Cofidis
Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - Art. 49 AEUV - Abgabe zu Lasten von Kreditinstituten zur Finanzierung der sozialen Sicherheit - Abzüge von der Besteuerungsgrundlage, die Körperschaften mit Rechtspersönlichkeit offen stehen - Rechtfertigung - ...
- Betriebs-Berater
Abzüge von der Besteuerungsgrundlage, die Körperschaften mit Rechtspersönlichkeit offen stehen - Rechtfertigung - ausgewogene Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-340/22
- EuGH, 21.12.2023 - C-340/22
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (25)
- EuGH, 17.05.2017 - C-68/15
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-340/22
Rn. 35 Diese Gleichwertigkeit wird in Rn. 44 des Urteils Saint-Gobain ZN{FN-VERWEIS:12} vom Gerichtshof folgendermaßen noch deutlicher zum Ausdruck gebracht: "Die unterschiedliche Behandlung der Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften und der inländischen Gesellschaften sowie die Einschränkung der freien Wahl der Form des Zweigbetriebs sind somit als ein einheitlicher Verstoß gegen die Artikel [49 und 54 AEUV] anzusehen."{FN-VERWEIS:13} In jüngerer Zeit wurde in Rn. 36 des Urteils vom 17. Mai 2017, X (C-68/15, EU:C:2017:379) ausgeführt, dass "die Anwendung einer nationalen Steuerregelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden auf eine gebietsansässige Tochtergesellschaft einer gebietsfremden Gesellschaft auf der einen und auf eine gebietsansässige Betriebsstätte einer gebietsfremden Gesellschaft{FN-VERWEIS:14} auf der anderen Seite zum einen die steuerliche Behandlung einer gebietsansässigen Gesellschaft und zum anderen die einer gebietsfremden Gesellschaft betrifft.".{FN:11} Vgl. hierzu Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache X (C-68/15, EU:C:2016:886, Nrn. 24 und 25).
Vgl. dazu Urteil vom 17. Mai 2017, X (C-68/15, EU:C:2017:379, Rn. 44).
- EuGH, 20.12.2017 - C-504/16
Deister Holding - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-340/22
{FN:18} Urteil vom 20. Dezember 2017, Deister Holding und Juhler Holding (C-504/16 und C-613/16, EU:C:2017:1009, Rn. 91 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:23} Urteil vom 20. Dezember 2017, Deister Holding und Juhler Holding (C-504/16 und C-613/16, EU:C:2017:1009, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 18.07.2007 - C-231/05
Oy AA - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuerrecht - Abzugsfähigkeit von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-340/22
{FN:25} Urteil vom 18. Juli 2007, Oy AA (C-231/05, EU:C:2007:439, im Folgenden: Urteil Oy AA, Rn. 52).{FN:27} Vgl. in diesem Sinne Urteil Oy AA, Rn. 56, und Urteil vom 15. Mai 2008, Lidl Belgium (…C-414/06, EU:C:2008:278, Rn. 34).
- EuGH, 13.12.2005 - C-446/03
EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT, …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-340/22
{FN:24} Urteil vom 13. Dezember 2005 (C-446/03, EU:C:2005:763). - EuGH, 15.05.2008 - C-414/06
Lidl Belgium - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Berücksichtigung …
- EuGH, 12.06.2018 - C-650/16
Bevola und Jens W. Trock - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-340/22
{FN:21} Urteil vom 12. Juni 2018, Bevola und Jens W. Trock (C-650/16, EU:C:2018:424, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 28.02.2008 - C-293/06
Deutsche Shell - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Monetäre Wirkungen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-340/22
{FN:15} Der Gerichtshof hat außerdem darauf hingewiesen, dass diese Schlussfolgerung nicht im Widerspruch zu der im Urteil vom 28. Februar 2008, Deutsche Shell (C-293/06, EU:C:2008:129) steht, in dem er im Wesentlichen festgestellt hatte, dass die deutschen Rechtsvorschriften die Niederlassungsfreiheit beschränkten, da sie die Abzugsfähigkeit von Währungsverlusten ausschlossen, die einem im deutschen Hoheitsgebiet ansässigem Unternehmen aus der Rückführung des Dotationskapitals, das es seiner in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte gewährt hatte, entstanden sind. - EuGH, 21.09.1999 - C-307/97
Saint-Gobain ZN - Niederlassungsfreiheit - Besteuerung der Einkünfte einer …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-340/22
{FN:12} Urteil vom 21. September 1999 (C-307/97, EU:C:1999:438). - EuGH, 18.06.2009 - C-303/07
Aberdeen Property Fininvest Alpha - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-340/22
{FN:28} Vgl. u. a. Urteile vom 8. November 2007, Amurta (…C-379/05, EU:C:2007:655, Rn. 58 und 59), und vom 18. Juni 2009, Aberdeen Property Fininvest Alpha (C-303/07, EU:C:2009:377, Rn. 67). - EuGH, 08.11.2007 - C-379/05
Amurta - Art. 56 EG und 58 EG - Freier Kapitalverkehr - Nationale …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-340/22
{FN:28} Vgl. u. a. Urteile vom 8. November 2007, Amurta (C-379/05, EU:C:2007:655, Rn. 58 und 59), und vom 18. Juni 2009, Aberdeen Property Fininvest Alpha (…C-303/07, EU:C:2009:377, Rn. 67). - EuGH, 13.10.2022 - C-431/21
Finanzamt Bremen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit und …
- EuGH, 02.06.2016 - C-252/14
Pensioenfonds Metaal en Techniek - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier …
- EuGH, 19.07.2012 - C-48/11
A - Direkte Besteuerung - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - …
- EuGH, 25.02.2021 - C-712/19
Novo Banco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Freier …
- EuGH, 27.10.2022 - C-411/21
Instituto do Cinema e do Audiovisual - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2016 - C-68/15
X - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Art. 4 Abs. 3 und Art. 5 der …
- EuGH, 05.03.2019 - C-349/17
Eesti Pagar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung …
- EuGH, 28.01.1986 - 270/83
Kommission / Frankreich
- EuGH, 06.09.2012 - C-18/11
Philips Electronics UK - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - …
- EuGH, 03.03.2020 - C-75/18
Die in Ungarn auf den Umsatz von Telekommunikations- und Einzelhandelsunternehmen …
- EuGH, 10.06.2015 - C-686/13
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - …
- EuGH, 23.02.2006 - C-253/03
CLT-UFA - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Steuern auf die Gewinne von …
- EuGH, 16.02.2023 - C-707/20
Gallaher - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - …
- EuGH, 06.10.2022 - C-433/21
Contship Italia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - …
- EuGH, 11.05.2023 - C-407/22
Manitou BF - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuer - Art. 49 AEUV - …
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