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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 08.05.2003 - C-349/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4732
EuGH, 08.05.2003 - C-349/97 (https://dejure.org/2003,4732)
EuGH, Entscheidung vom 08.05.2003 - C-349/97 (https://dejure.org/2003,4732)
EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - C-349/97 (https://dejure.org/2003,4732)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • EU-Kommission PDF

    Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1993

  • EU-Kommission

    Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Landwirtschaft , EAGFL , Fette

  • Wolters Kluwer

    Nichtigerklärung der Entscheidung 97/608/EG zur Änderung der Entscheidung 97/333/EG über den Rechnungsabschluss für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft , Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 1993 finanzierten Ausgaben, soweit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung 97/608/EG
    1. Landwirtschaft - EAGFL - Rechnungsabschluss - Ablehnung der Übernahme von Ausgaben, die durch Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung der Gemeinschaftsregelung veranlasst wurden - Beanstandung durch den betroffenen Mitgliedstaat - Beweislast - Verteilung zwischen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung 97/608/EG der Kommission vom 30. Juli 1997 zur Änderung der Entscheidung 97/333/EG über den Rechnungsabschluß der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, im ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 12.06.1990 - 8/88

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-349/97
    Folglich muss die Kommission ihre Entscheidung rechtfertigen, mit der sie feststellt, dass der betroffene Mitgliedstaat keine oder mangelhafte Kontrollen durchgeführt hat (vgl. Urteil vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88, Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnr. 23).

    Die Kommission braucht jedoch die Unzulänglichkeit der Kontrollen der nationalen Verwaltungen oder die Unrichtigkeit der von ihnen vorgelegten Zahlen nicht erschöpfend darzutun, sondern muss lediglich ein Beweismittel für die ernsthaften und vernünftigen Zweifel vorlegen, die sie hinsichtlich dieser Kontrollen oder dieser Zahlen hegt (vgl. Urteile vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-54/95, Deutschland/Kommission, Slg. 1999, I-35, Randnr. 35, und vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-28/94, Niederlande/Kommission, Slg. 1999, I-1973, Randnr. 40).

    Diese Erleichterung der Beweislast der Kommission beruht darauf, dass der Mitgliedstaat am besten in der Lage ist, die für den Rechnungsabschluss des EAGFL erforderlichen Angaben beizubringen und zu überprüfen, und dass es infolgedessen ihm obliegt, die Vornahme der Kontrollen und die Richtigkeit seiner Zahlen eingehend und vollständig nachzuweisen und gegebenenfalls die Fehlerhaftigkeit der Feststellungen der Kommission darzutun (Urteile vom 21. Januar 1999, Deutschland/Kommission, Randnr. 35, und vom 22. April 1999, Niederlande/Kommission, Randnr. 41).

  • EuGH, 06.03.2001 - C-278/98

    Niederlande / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1994 - …

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-349/97
    Einleitend ist festzustellen, dass der EAGFL lediglich Interventionen finanziert, die gemäß den im Rahmen der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte anwendbaren Vorschriften des Gemeinschaftsrechts vorgenommen wurden (vgl. u. a. Urteile vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-278/98, Niederlande/Kommission, Slg. 2001, I-1501, Randnr. 38, und vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-263/98, Belgien/Kommission, Slg. 2001, I-6063, Randnr. 35).

    Die Kommission braucht jedoch die Unzulänglichkeit der Kontrollen der nationalen Verwaltungen oder die Unrichtigkeit der von ihnen vorgelegten Zahlen nicht erschöpfend darzutun, sondern muss lediglich ein Beweismittel für die ernsthaften und vernünftigen Zweifel vorlegen, die sie hinsichtlich dieser Kontrollen oder dieser Zahlen hegt (vgl. Urteile vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-54/95, Deutschland/Kommission, Slg. 1999, I-35, Randnr. 35, und vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-28/94, Niederlande/Kommission, Slg. 1999, I-1973, Randnr. 40).

    Diese Erleichterung der Beweislast der Kommission beruht darauf, dass der Mitgliedstaat am besten in der Lage ist, die für den Rechnungsabschluss des EAGFL erforderlichen Angaben beizubringen und zu überprüfen, und dass es infolgedessen ihm obliegt, die Vornahme der Kontrollen und die Richtigkeit seiner Zahlen eingehend und vollständig nachzuweisen und gegebenenfalls die Fehlerhaftigkeit der Feststellungen der Kommission darzutun (Urteile vom 21. Januar 1999, Deutschland/Kommission, Randnr. 35, und vom 22. April 1999, Niederlande/Kommission, Randnr. 41).

  • EuGH, 13.09.2001 - C-374/99

    Spanien / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1995 - …

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-349/97
    Dazu ist festzustellen, dass der Umstand, dass die Kommission in einem bestimmten Haushaltsjahr Mängel feststellt, daraus aber keine finanziellen Konsequenzen zieht, ihr nicht die Befugnis nimmt, diese in späteren Haushaltsjahren zu ziehen, vor allem wenn diese Mängel weiter bestehen; bei der Bestimmung der Höhe der pauschalen Berichtigung können auch erstmals festgestellte Mängel berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 21. Oktober 1999 in der Rechtssache C-44/97, Deutschland/Kommission, Slg. 1999, I-7177, Randnr. 14, und vom 13. September 2001 in der Rechtssache C-374/99, Spanien/Kommission, Slg. 2001, I-5943, Randnr. 26).

    Aus der Randnummer 52 des Urteils vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-45/97 (Spanien/Kommission, Slg. 2000, I-5333), die Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung Nr. 2677/85 in seiner ursprünglichen Fassung betrifft, ergibt sich, dass die zuständige Behörde, die die Schwere des Verstoßes berücksichtigen muss, schon deswegen verpflichtet ist, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten.

  • EuGH, 18.05.2000 - C-242/97

    Belgien / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahr 1993 - Getreide …

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-349/97
    Dazu genügt der Hinweis, dass die Kommission, was den Umfang der finanziellen Berichtigung betrifft, nach ständiger Rechtsprechung sogar die Übernahme sämtlicher Ausgaben durch den EAGFL ablehnen kann, wenn sie feststellt, dass es keine ausreichenden Kontrollmechanismen gibt (vgl. Urteil vom 18. Mai 2000 in der Rechtssache C-242/97, Belgien/Kommission, Slg. 2000, I-3421, Randnr. 122).
  • EuGH, 06.07.2000 - C-45/97

    Spanien / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahre 1992 und 1993"

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-349/97
    Aus der Randnummer 52 des Urteils vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-45/97 (Spanien/Kommission, Slg. 2000, I-5333), die Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung Nr. 2677/85 in seiner ursprünglichen Fassung betrifft, ergibt sich, dass die zuständige Behörde, die die Schwere des Verstoßes berücksichtigen muss, schon deswegen verpflichtet ist, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten.
  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal - "Öffentliche Dienstleistungs- und Lieferaufträge Richtlinien 92/50/EWG …

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-349/97
    Die Grenzen dieser Ausnahme sind insbesondere in den Urteilen vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-107/98 (Teckal, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 50) und vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-94/99 (ARGE Gewässerschutz, Slg. 2000, I-11037, Randnr. 40) dargelegt.
  • EuGH, 07.12.2000 - C-94/99

    RECHT - DIE TEILNAHME VON EINRICHTUNGEN, DIE ÖFFENTLICHE ZUWENDUNGEN ERHALTEN, AN …

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-349/97
    Die Grenzen dieser Ausnahme sind insbesondere in den Urteilen vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-107/98 (Teckal, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 50) und vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-94/99 (ARGE Gewässerschutz, Slg. 2000, I-11037, Randnr. 40) dargelegt.
  • EuGH, 21.01.1999 - C-54/95

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-349/97
    Die Kommission braucht jedoch die Unzulänglichkeit der Kontrollen der nationalen Verwaltungen oder die Unrichtigkeit der von ihnen vorgelegten Zahlen nicht erschöpfend darzutun, sondern muss lediglich ein Beweismittel für die ernsthaften und vernünftigen Zweifel vorlegen, die sie hinsichtlich dieser Kontrollen oder dieser Zahlen hegt (vgl. Urteile vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-54/95, Deutschland/Kommission, Slg. 1999, I-35, Randnr. 35, und vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-28/94, Niederlande/Kommission, Slg. 1999, I-1973, Randnr. 40).
  • EuGH, 19.02.1991 - C-281/89

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-349/97
    In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass es der Kommission obliegt, einen Verstoß gegen die Regeln der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte nachzuweisen (vgl. Urteile vom 19. Februar 1991 in der Rechtssache C-281/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-347, Randnr. 19, vom 6. Oktober 1993 in der Rechtssache C-55/91, Italien/Kommission, Slg. 1993, I-4813, Randnr. 13, und vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-253/97, Italien/Kommission, Slg. 1999, I-7529, Randnr. 6).
  • EuGH, 28.10.1999 - C-253/97

    Italien / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahr 1993"

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-349/97
    In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass es der Kommission obliegt, einen Verstoß gegen die Regeln der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte nachzuweisen (vgl. Urteile vom 19. Februar 1991 in der Rechtssache C-281/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-347, Randnr. 19, vom 6. Oktober 1993 in der Rechtssache C-55/91, Italien/Kommission, Slg. 1993, I-4813, Randnr. 13, und vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-253/97, Italien/Kommission, Slg. 1999, I-7529, Randnr. 6).
  • EuGH, 22.04.1999 - C-28/94

    Niederlande / Kommission - EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahr 1990 - …

  • EuGH, 06.10.1993 - C-55/91

    Italien / Kommission

  • EuGH, 20.09.2001 - C-263/98

    Belgien / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1994 - …

  • EuGH, 01.10.1998 - C-238/96

    Irland / Kommission - EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahre 1992 und 1993 - …

  • EuGH, 21.10.1999 - C-44/97

    Deutschland / Kommission - "Rechnungsabschluß - EAGFL - Nichtanerkennung von …

  • EuGH, 19.04.2007 - C-295/05

    Asociación Nacional de Empresas Forestales - Vorabentscheidungsersuchen - …

    Rn. 23 Unter Hinweis darauf, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. Mai 2003, Spanien/Kommission (C-349/97, Slg. 2003, I-3851), in Bezug auf die Tragsa entschieden habe, dass diese Gesellschaft als eine Form des unmittelbaren Handelns der Verwaltung anzusehen sei, führt das vorlegende Gericht weiter aus, dass in der bei ihm anhängigen Rechtssache tatsächliche Umstände vorlägen, die in diesem Urteil nicht berücksichtigt worden seien, wie z. B. die starke Beteiligung der öffentlichen Hand am Markt für Arbeiten in der Landwirtschaft, die auf diesem Markt zu einer erheblichen Verzerrung führe, selbst wenn dieses Unternehmen de iure außerhalb des Marktes tätig sei, weil rechtlich gesehen die Verwaltung handele.

    Sind die Feststellungen im Urteil Spanien/Kommission auch dann in jedem Fall auf die Tragsa und ihre Tochtergesellschaften anwendbar, wenn man die übrige Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt und in Erwägung zieht, dass die Verwaltung die Tragsa und ihre Tochtergesellschaften mit einer großen Zahl von Arbeiten beauftragt, die dem System des freien Wettbewerbs entzogen bleiben, und dieser Umstand auf eine erhebliche Verzerrung des Wettbewerbs auf dem betreffenden Markt schließen lassen könnte?.

  • EuGH, 24.02.2005 - C-300/02

    Griechenland / Kommission - EAGFL - Ackerkulturen - Verordnung (EWG) Nr. 729/70 - …

    32 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der EAGFL nur die nach Gemeinschaftsvorschriften vorgenommenen Interventionen im Rahmen der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte finanziert (vgl. u. a. Urteile vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-278/98, Niederlande/Kommission, Slg. 2001, I-1501, Randnr. 38, und vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-349/97, Spanien/Kommission, Slg. 2003, I-3851, Randnr. 45).

    Folglich muss die Kommission ihre Entscheidung rechtfertigen, mit der sie feststellt, dass der betroffene Mitgliedstaat keine oder mangelhafte Kontrollen durchgeführt hat (vgl. Urteil Spanien/Kommission, Randnr. 46).

    Die Kommission ist nicht verpflichtet, das Bestehen eines Schadens nachzuweisen, sondern kann sich darauf beschränken, ernsthafte Indizien hierfür anzugeben (Urteil Spanien/Kommission, Randnr. 146).

    74 Aus der Rechtsprechung geht hervor, dass der Begriff "Schätzung" der Ausgaben in Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1663/95, wie seine Entsprechungen in den verschiedenen Sprachfassungen, so auszulegen ist, dass eine Bezifferung des Betrages der entsprechenden Ausgaben nicht notwendig ist und dass es genügt, die Einzelheiten anzugeben, die die Berechnung dieses Betrages zumindest annähernd ermöglichen (vgl. u. a. Urteil vom 13. September 2001 in der Rechtssache C-375/99, Spanien/Kommission, Slg. 2001, I-5983, Randnr. 16).

  • EuG, 12.05.2016 - T-384/14

    Italien / Kommission - EAGFL - Abteilung Garantie - EGFL und ELER - Von der …

    Rn. 28 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der EAGFL, der EGFL und der ELER (EGFL und ELER im Folgenden zusammen: der Fonds) nur Ausgaben finanzieren, die im Einklang mit dem Unionsrecht im Rahmen der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte getätigt wurden (Urteile vom 8. Mai 2003, Spanien/Kommission, C-349/97, Slg, EU:C:2003:251, Rn. 45…, vom 24. Februar 2005, Griechenland/Kommission, C-300/02, Slg, EU:C:2005:103, Rn. 32, …und vom 12. September 2012, Griechenland/Kommission, T-356/08, EU:T:2012:418, Rn. 12).

    Rn. 30 Nach der Rechtsprechung kann sich außerdem selbst dann, wenn die einschlägige Regelung über die Gewährung von Prämien den Mitgliedstaaten nicht ausdrücklich vorschreibt, Überwachungsmaßnahmen und Kontrollmodalitäten wie die von der Kommission im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschluss des EAGFL und des Fonds genannten einzuführen, eine derartige Verpflichtung trotzdem - gegebenenfalls implizit - daraus ergeben, dass die Mitgliedstaaten aufgrund der Vorschriften über den EAGFL und den Fonds verpflichtet sind, ein wirksames Kontroll- und Überwachungssystem einzurichten (Urteile Spanien/Kommission, oben in Rn. 29 angeführt, EU:C:2005:221, Rn. 35…, vom 24. April 2008, Belgien/Kommission, C-418/06 P, Slg, EU:C:2008:247, Rn. 70, …und vom 4. September 2009, Österreich/Kommission, T-368/05, EU:T:2009:305, Rn. 76).

    Gelingt dem Mitgliedstaat nicht der Nachweis, dass die Feststellungen der Kommission unzutreffend sind, so können diese Feststellungen ernsthafte Zweifel begründen, ob ein angemessenes und wirksames System von Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle eingeführt worden ist (Urteile vom 28. Oktober 1999, 1talien/Kommission, C-253/97, Slg, EU:C:1999:527, Rn. 7, Spanien/Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:C:2003:251, Rn. 48…, vom 12. Juli 2011, Slowenien/Kommission, T-197/09, EU:T:2011:348, Rn. 40, und Griechenland/Kommission, oben in Rn. 28 angeführt, EU:C:2005:103, Rn. 35).

    Folglich kann sich die Italienische Republik nicht darauf berufen, dass ihre alternative Methode ebenso wirksam sei, Betrug verhindern könne oder für den Betriebsinhaber vorteilhafter sei (vgl. in diesem Sinne Urteile Spanien/Kommission, oben in Rn. 44 angeführt, EU:C:2002:192, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 28. März 2007, Spanien/Kommission, T-220/04, EU:T:2007:97, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 03.04.2017 - T-28/16

    Deutschland/ Kommission - EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene …

    Mit anderen Worten muss die Kommission ihre Entscheidung rechtfertigen, mit der sie feststellt, dass der betroffene Mitgliedstaat keine oder mangelhafte Kontrollen durchgeführt hat (Urteil vom 8. Mai 2003, Spanien/Kommission, C-349/97, EU:C:2003:251, Rn. 46).

    Rn. 32 Die Kommission braucht die Unzulänglichkeit der Kontrollen der nationalen Verwaltungen oder die Unrichtigkeit der vorgelegten Zahlen nicht erschöpfend darzutun, muss aber einen Beweis für die ernsthaften und vernünftigen Zweifel vorlegen, die sie hinsichtlich dieser Kontrollen oder dieser Angaben hegt (…Urteile vom 20. September 2001, Belgien/Kommission, C-263/98, EU:C:2001:455, Rn. 36, und vom 8. Mai 2003, Spanien/Kommission, C-349/97, EU:C:2003:251, Rn. 47).

    Gelingt dem Mitgliedstaat nicht der Nachweis, dass die Feststellungen der Kommission unzutreffend sind, so können diese Feststellungen ernsthafte Zweifel begründen, ob ein angemessenes und wirksames System von Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle eingeführt worden ist (…Urteile vom 28. Oktober 1999, 1talien/Kommission, C-253/97, EU:C:1999:527, Rn. 7, und vom 8. Mai 2003, Spanien/Kommission, C-349/97, EU:C:2003:251, Rn. 48).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-295/05

    Asociación Nacional de Empresas Forestales - Auslegung von Artikel 86 Absatz 1 EG …

    Sind die Feststellungen im Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 8. Mai 2003 (Rechtssache C-349/97, Spanien/Kommission) auch dann auf jedem Fall auf die TRAGSA und ihre Tochtergesellschaften anwendbar, wenn man die übrige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt und in Erwägung zieht, dass die Verwaltung die TRAGSA und ihre Tochtergesellschaften mit einer großen Zahl von Arbeiten beauftragt, die dem System des freien Wettbewerbs entzogen bleiben, und dieser Umstand auf eine erhebliche Verzerrung des Wettbewerbs auf dem betreffenden Markt schließen lassen könnte?.

    Zuweilen ist die TRAGSA auch in die Durchführung bestimmter Bereiche der Gemeinsamen Agrarpolitik eingebunden, wie sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-349/97 (Spanien/Kommission){FN-VERWEIS:12} ergibt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2006 - C-220/05

    Auroux u.a. - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 93/37/EG - Begriff des …

    {FN:50} - Urteile Teckal (zitiert in Fußnote 46, Randnr. 50, zweiter Satz), vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-349/97 (Spanien/Kommission, Slg. 2003, I-3851, Randnr. 204, vierter Satz), Stadt Halle und RPL Lochau (zitiert in Fußnote 33, Randnr. 49, zweiter Satz), Kommission/Spanien vom 13. Januar 2005 (zitiert in Fußnote 46, Randnr. 38), vom 10. November 2005 in der Rechtssache C-29/04 (Kommission/Österreich, Slg. 2005, I-9705, Randnr. 34) und Carbotermo (zitiert in Fußnote 31, Randnr. 33); vgl. auch - für Sachverhalte außerhalb des Anwendungsbereichs der vergaberechtlichen Richtlinien - die Urteile Parking Brixen (zitiert in Fußnote 39, Randnrn. 58, 59 und 62) und vom 6. April 2006 in der Rechtssache C-410/04 (ANAV, Slg. 2006, I-0000, Randnrn. 24 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-337/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …

    {FN:33} - Mit der Kommission halte ich es für angebracht, insoweit an die Schlussanträge von Generalanwalt Léger in der Rechtssache Spanien/Kommission (C-349/97, Urteil vom 8. Mai 2003, Slg. 2003, I-3851), Nrn. 249 bis 257, zu erinnern, in denen er zu dem Ergebnis kommt, dass Vertraulichkeitsbelange es nicht rechtfertigen könnten, einen öffentlichen Auftrag dem Wettbewerb zu entziehen.
  • EuGH, 07.10.2004 - C-153/01

    Spanien / Kommission

    58 Sie stützt sich erstens auf ihre Stellungnahme in den Rechtssachen, die zu den Urteilen vom 21. März 2002 und vom 8. Mai 2003, Spanien/Kommission (C-130/99, Slg. 2002, I-3005, und C-349/97, Slg. 2003, I-3851) geführt haben und die Haushaltsjahre 1993, 1995 und 1996 betrafen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-417/12

    Dänemark / Kommission - Rechtsmittel - Unzulässigkeit - EAGFL - "Abteilung …

    {FN:43} - Urteil Spanien/Kommission (C-349/97, EU:C:2003:251, Rn. 273).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2004 - C-5/03

    Griechenland / Kommission

    {FN:7} - Vgl. insbesondere Urteile vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88 (Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnr. 23), vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-278/98 (Niederlande/Kommission, Slg. 2001, I-1501, Randnr. 39) und vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-349/97 (Spanien/Kommission, Slg. 2003, I-3851, Randnr. 46).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-344/01

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 23.09.2004 - C-297/02

    Italien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2013 - C-3/12

    Syndicat OP 84 - Landwirtschaft - Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds …

  • EuG, 06.03.2012 - T-230/10

    Spanien / Kommission - EAGFL - Abteilung "Garantie" - Von der Finanzierung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-153/01

    Spanien / Kommission

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-349/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,24783
Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-349/97 (https://dejure.org/2002,24783)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1993

  • EU-Kommission

    Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

Verfahrensgang

 
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  • EuGH, 22.06.1993 - C-54/91

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-349/97
    97: - Urteil vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-54/91 (Deutschland/Kommission, Slg. 1993, I-3399, Randnr. 13).

    Siehe als zusätzliches Beispiel auch das Urteil vom 18. März 1999 in der Rechtssache C-59/97 (Italien/Kommission, Slg. 1999, I-1683, Randnr. 37) und schließlich das Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache 413/92 (Deutschland/Kommission, Slg. 1994, I-3781, Randnrn.

    120: - Randnr. 52.121: - A. a. O., Randnr. 54.122: - A. a. O., Randnr. 55.123: - Urteile vom 12. Juni 1990 in der Rechtssache C-8/88 (Deutschland/Kommission, Slg. 1990, I-2321, Randnr. 42) …und vom 13.September 2001 (Spanien/Kommission, a. a. O., Randnr. 16).

  • EuGH, 06.03.2001 - C-278/98

    Niederlande / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1994 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-349/97
    42: - Zehnte Begründungserwägung der Verordnung Nr. 2261/84.43: - Siehe z.B. die Urteile vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-278/98 (Niederlande/Kommission, Slg. 2001, I-1501, Randnr. 38) und vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-263/98 (Belgien/Kommission, Slg. 2001, I-6063, Randnr. 16).

    47: - Siehe z.B. die Urteile vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 238/86 (Niederlande/Kommission, Slg. 1988, 1191, Randnr. 25) und vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-28/94 (Niederlande/Kommission, Slg. 1999, I-1973, Randnr. 50).

  • EuGH, 29.05.1997 - C-69/94

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-349/97
    45: - Siehe insbesondere die Urteile vom 22. Januar 1986 in der Rechtssache 266/84 (Denkavit France, Slg. 1986, 149, Randnr. 17), vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-69/94 (Frankreich/Kommission, Slg. 1997, I-2599, Randnr. 38) und vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-356/97 (Molkereigenossenschaft Wiedergeltingen, Slg. 2000, I-5461, Randnrn.

    151: - Siehe als jüngeres Beispiel einer ständigen Rechtsprechung das Urteil vom 1.Oktober 1998 in der Rechtssache C-232/96 (Frankreich/Kommission, Slg. 1998, I-5699).

  • EuGH, 13.09.2001 - C-374/99

    Spanien / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1995 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-349/97
    50: - Urteil vom 13. September 2001 in der Rechtssache C-374/99 (Spanien/Kommission, Slg. 2001, I-5943, Randnr. 26).

    L 63, S. 19.119: - Der Gerichtshof hat bereits in seinem Urteil vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-45/97 (Spanien/Kommission, Slg. 2000, I-5333) über die bei den dreizehn übrigen Betrieben vorgenommenen finanziellen Berichtigungen entschieden.

  • EuGH, 20.09.2001 - C-263/98

    Belgien / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 1994 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-349/97
    42: - Zehnte Begründungserwägung der Verordnung Nr. 2261/84.43: - Siehe z.B. die Urteile vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-278/98 (Niederlande/Kommission, Slg. 2001, I-1501, Randnr. 38) und vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-263/98 (Belgien/Kommission, Slg. 2001, I-6063, Randnr. 16).
  • EuGH, 01.10.1998 - C-232/96

    Frankreich / Kommission - EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahre 1992 und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-349/97
    151: - Siehe als jüngeres Beispiel einer ständigen Rechtsprechung das Urteil vom 1.Oktober 1998 in der Rechtssache C-232/96 (Frankreich/Kommission, Slg. 1998, I-5699).
  • EuGH, 18.03.1999 - C-59/97

    Italien / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahr 1992"

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-349/97
    Siehe als zusätzliches Beispiel auch das Urteil vom 18. März 1999 in der Rechtssache C-59/97 (Italien/Kommission, Slg. 1999, I-1683, Randnr. 37) und schließlich das Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache 413/92 (Deutschland/Kommission, Slg. 1994, I-3781, Randnrn.
  • EuGH, 25.05.1993 - C-197/91

    Frutticoltori Associati Cuneesi / Associazione tra Produttori Ortofrutticoli …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-349/97
    44: - Urteil vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-197/91 (FAC, Slg. 1993, I-2639, Randnr. 16).
  • EuGH, 09.08.1994 - C-413/92

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-349/97
    Siehe als zusätzliches Beispiel auch das Urteil vom 18. März 1999 in der Rechtssache C-59/97 (Italien/Kommission, Slg. 1999, I-1683, Randnr. 37) und schließlich das Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache 413/92 (Deutschland/Kommission, Slg. 1994, I-3781, Randnrn.
  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal - "Öffentliche Dienstleistungs- und Lieferaufträge Richtlinien 92/50/EWG …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-349/97
    Hierzu erinnere ich an die Ausführungen Ihres Urteils vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-107/98 (Teckal, Slg. 1999, I-8121), anhand dessen sich die Ausnahme besser umgrenzen lässt.
  • EuGH, 07.12.2000 - C-94/99

    RECHT - DIE TEILNAHME VON EINRICHTUNGEN, DIE ÖFFENTLICHE ZUWENDUNGEN ERHALTEN, AN …

  • EuGH, 05.12.1989 - 3/88

    Kommission / Italien

  • EuGH, 12.06.1990 - 8/88

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 17.11.1993 - C-71/92

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 06.07.2000 - C-356/97

    Molkereigenossenschaft Wiedergeltingen - "Zusatzabgabe auf Milch - Jährliche …

  • EuGH, 22.01.1986 - 266/84

    Denkavit France / FORMA

  • EuGH, 22.04.1999 - C-28/94

    Niederlande / Kommission - EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahr 1990 - …

  • EuGH, 01.10.1998 - C-238/96

    Irland / Kommission - EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahre 1992 und 1993 - …

  • EuGH, 06.07.2000 - C-45/97

    Spanien / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahre 1992 und 1993"

  • EuGH, 25.02.1988 - 238/86

    Niederlande / Kommission

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