Rechtsprechung
| EuGH, 15.11.2005 - C-392/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der Gemeinschaften - Gesetzlich geschuldete Zölle, die aufgrund eines Irrtums der nationalen Zollbehörden nicht erhoben wurden - Finanzielle Verantwortung der Mitgliedstaaten
- Judicialis
EG Art. 226; ; EG Art. 10; ; EG Art. 240; ; Beschluss 94/728/EG Art. 2; ; Zollkodex Art. 220 Abs. 2 Buchst. b; ; Verordnung Nr. 1552/89 Art. 17
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Dänemark
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der Gemeinschaften - Gesetzlich geschuldete Zölle, die aufgrund eines Irrtums der nationalen Zollbehörden nicht erhoben wurden - Finanzielle Verantwortung der Mitgliedstaaten
- EU-Kommission
Kommission / Dänemark
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der Gemeinschaften - Gesetzlich geschuldete Zölle, die aufgrund eines Irrtums der nationalen Zollbehörden nicht erhoben wurden - Finanzielle Verantwortung der Mitgliedstaaten
- EU-Kommission
Kommission / Dänemark
Freier Warenverkehr , Zollunion , Gemeinsamer Zolltarif , Finanzvorschriften , Eigene Mittel
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Schadensersatzklage wegen Verletzung des Zollkodex; Erfordernis der buchmäßigen Erfassung einer Zollschuld; Entstehungszeitpunkt des Anspruchs der Gemeinschaften auf Eigenmittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der Gemeinschaften - Gesetzlich geschuldete Zölle, die aufgrund eines Irrtums der nationalen Zollbehörden nicht erhoben wurden - Finanzielle Verantwortung der Mitgliedstaaten; Sachgebiete: Freier Warenverkehr, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Kommission / Dänemark
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der Gemeinschaften - Gesetzlich geschuldete Zölle, die aufgrund eines Irrtums der nationalen Zollbehörden nicht erhoben wurden - Finanzielle Verantwortung der Mitgliedstaaten
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Dänemark, eingereicht am 8. November 2002
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EGV Art 10
China; Dänemark; EG; Eigenmittel; Einfuhr; Gefrorene Zuckererbsen; Zuckererbsen - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Artikel 10 sowie gegen die Artikel 2 und 8 des Beschlusses 94/728/EG, Euratom des Rates vom 31. Oktober 1994 über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. L 293 vom 12.11.1994, S. 9) - Finanzielle ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- DVBl 2006, 127 (Ls.)
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 27.06.1991 - C-348/89
Mecanarte-Metalurgica da Lagoa / Alfandega do Porto
Auszug aus EuGH, 15.11.2005 - C-392/02
Diese Vorschrift hat den Zweck, das berechtigte Vertrauen des Abgabenschuldners in die Richtigkeit aller Gesichtspunkte zu schützen, die bei der Entscheidung darüber, ob die Zölle nachträglich buchmäßig erfasst werden, Berücksichtigung gefunden haben (vgl. zu den Bestimmungen des Artikels 5 Absatz 2 der Verordnung [EWG] Nr. 1697/79 des Rates vom 24. Juli 1979 betreffend die Nacherhebung von noch nicht vom Abgabenschuldner angeforderten Eingangs- oder Ausfuhrabgaben für Waren, die zu einem Zollverfahren angemeldet worden sind, das die Verpflichtung zur Zahlung derartiger Abgaben beinhaltet [ABl. L 197, S. 1], die in Artikel 220 Absatz 2 Buchstabe b des Zollkodex übernommen worden sind, Urteile vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache C-348/89, Mecanarte, Slg. 1991, I-3277, Randnr. 19, und vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-251/00, Ilumitrónica, Slg. 2002, I-10433, Randnr. 39).Zielsetzung der Artikel 871 und 873 der Verordnung Nr. 2454/93 ist es nämlich, die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil Mecanarte, Randnr. 33) und zusammen mit Artikel 220 Absatz 2 Buchstabe b des Zollkodex das berechtigte Vertrauen des Abgabenpflichtigen zu schützen (vgl. Randnr. 62 des vorliegenden Urteils).
- EuGH, 07.09.1999 - C-61/98
De Haan - Zölle - Externes Versandverfahren - Betrug - Entstehung und Erhebung …
Auszug aus EuGH, 15.11.2005 - C-392/02
63 Diese Unterscheidung zwischen den Vorschriften betreffend die Verpflichtung, den Anspruch der Gemeinschaften auf die Eigenmittel festzustellen, und denjenigen betreffend die Befugnis der Mitgliedstaaten, die Abgaben nachzuerheben, hat der Gerichtshof im Urteil vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-61/98 (De Haan, Slg. 1999, I-5003) bereits anerkannt. - EuGH, 14.11.2002 - C-251/00
Ilumitrónica - "Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Einfuhr von Fernsehgeräten mit …
Auszug aus EuGH, 15.11.2005 - C-392/02
Diese Vorschrift hat den Zweck, das berechtigte Vertrauen des Abgabenschuldners in die Richtigkeit aller Gesichtspunkte zu schützen, die bei der Entscheidung darüber, ob die Zölle nachträglich buchmäßig erfasst werden, Berücksichtigung gefunden haben (…vgl. zu den Bestimmungen des Artikels 5 Absatz 2 der Verordnung [EWG] Nr. 1697/79 des Rates vom 24. Juli 1979 betreffend die Nacherhebung von noch nicht vom Abgabenschuldner angeforderten Eingangs- oder Ausfuhrabgaben für Waren, die zu einem Zollverfahren angemeldet worden sind, das die Verpflichtung zur Zahlung derartiger Abgaben beinhaltet [ABl. L 197, S. 1], die in Artikel 220 Absatz 2 Buchstabe b des Zollkodex übernommen worden sind, Urteile vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache C-348/89, Mecanarte, Slg. 1991, I-3277, Randnr. 19, und vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-251/00, Ilumitrónica, Slg. 2002, I-10433, Randnr. 39).
- EuGH, 16.05.1991 - C-96/89
Kommission / Niederlande
Auszug aus EuGH, 15.11.2005 - C-392/02
60 Insoweit ist daran zu erinnern, dass die Mitgliedstaaten zur Feststellung der Eigenmittel der Gemeinschaften verpflichtet sind (vgl. Urteile vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-96/89, Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-2461, Randnr. 38, und Kommission/Deutschland, Randnr. 45). - EuGH, 14.04.2005 - C-460/01
Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnungen …
Auszug aus EuGH, 15.11.2005 - C-392/02
59 Nach den Artikeln 217, 218 und 221 des Zollkodex sind diese Bedingungen erfüllt, wenn die Zollbehörden über die erforderlichen Angaben verfügen und daher in der Lage sind, den sich aus einer Zollschuld ergebenden Abgabenbetrag zu berechnen und den Zollschuldner zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-460/01, Kommission/Niederlande, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 71, und in der Rechtssache C-104/02, Kommission/Deutschland, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 80). - EuGH, 15.06.2000 - C-348/97
Kommission / Deutschland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Handel mit …
Auszug aus EuGH, 15.11.2005 - C-392/02
Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1552/89 ist nämlich dahin auszulegen, dass die Mitgliedstaaten die Feststellung der Forderungen, selbst wenn sie diese bestreiten, nicht unterlassen dürfen, da andernfalls das finanzielle Gleichgewicht der Gemeinschaften durch das Verhalten eines Mitgliedstaats gestört würde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Mai 1991, Kommission/Niederlande, Randnr. 37, und vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-348/97, Kommission/Deutschland, Slg. 2000, I-4429, Randnr. 64).
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-213/19
Kommission/ Vereinigtes Königreich (Lutte contre la fraude à la sous-évaluation) …
{FN:66} C-392/02, EU:C:2005:683.{FN:73} Vgl. z. B. Urteile vom 21. September 1989, Kommission/Griechenland (68/88, EU:C:1989:339), vom 15. November 2005, Kommission/Dänemark (C-392/02, EU:C:2005:683), vom 3. April 2014, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-60/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:219), und aus jüngerer Zeit vom 11. Juli 2019, Kommission/Italien (Eigenmittel - Einziehung einer Zollschuld) (C-304/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:601).
{FN:74} Urteil vom 15. November 2005 (C-392/02, EU:C:2005:683, Rn. 31 bis 34).
{FN:204} Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind nämlich die Mitgliedstaaten zwar zur Feststellung eines Anspruchs der Gemeinschaften auf die Eigenmittel verpflichtet, sobald ihre Zollbehörden in der Lage sind, den sich aus einer Zollschuld ergebenden Abgabenbetrag zu berechnen und den Abgabenpflichtigen zu bestimmen (…Urteile vom 23. Februar 2006, Kommission/Spanien, C-546/03, nicht veröffentlicht, EU:C:2006:132, Rn. 29, vom 15. November 2005, Kommission/Dänemark, C-392/02, EU:C:2005:683, Rn. 59 und 61…, vom 17. Juni 2010, Kommission/Italien, C-423/08, EU:C:2010:347, Rn. 40, …und vom 17. März 2011, Kommission/Portugal, C-23/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:160, Rn. 59), doch ist es nicht erforderlich, dass die buchmäßige Erfassung tatsächlich erfolgt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. November 2005, Kommission/Dänemark, C-392/02, EU:C:2005:683, Rn. 58), was bedeutet, dass es sich um zwei verschiedene rechtliche Regelungen handelt.
Vgl. auch Urteile vom 15. November 2005, Kommission/Dänemark (C-392/02, EU:C:2005:683, Rn. 54 und 60), und vom 7. April 2011, Kommission/Finnland (…C-405/09, EU:C:2011:220, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:266} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. November 2005, Kommission/Dänemark (C-392/02, EU:C:2005:683, Rn. 68), vom 18. Oktober 2007, Kommission/Dänemark (…C-19/05, EU:C:2007:606, Rn. 32), und vom 3. April 2014, Kommission/Vereinigtes Königreich (…C-60/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:219, Rn. 50).
- EuGH, 18.10.2007 - C-19/05
Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der …
Insoweit beruft sie sich auf das Urteil vom 15. November 2005, Kommission/Dänemark (C-392/02, Slg. 2005, I-9811).Rn. 25 Die Kommission betont, die Mitgliedstaaten seien gehalten, Eigenmittel der Gemeinschaft festzustellen, selbst wenn sie die Ansprüche der Gemeinschaft in Abrede stellten (Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 60).
Rn. 27 Für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 1994 und dem 31. Dezember 1997 meint die Kommission, dass die Umstände in der vorliegenden Rechtssache sich nicht von denjenigen unterschieden, die dem oben angeführten Urteil Kommission/Dänemark zugrunde gelegen hätten.
Trotz dieses Irrtums ist Dänemark der Ansicht, dass sich die vorliegende Rechtssache von derjenigen, in der das oben angeführte Urteil Kommission/Dänemark ergangen sei, in einem fundamentalen Punkt unterscheide.
Rn. 29 Das Königreich Dänemark erinnert daran, dass die Prüfung des Gerichtshofs in dem genannten Urteil auf dem Grundsatz des Haushaltsgleichgewichts beruht habe, wonach fehlende Einnahmen entweder durch andere Eigenmittel ausgeglichen werden oder zu einer Anpassung der Ausgaben führen müssten (Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 54).
Demnach verstößt ein Mitgliedstaat, der es unterlässt, den Anspruch der Gemeinschaften auf Eigenmittel festzustellen und den entsprechenden Betrag der Kommission zur Verfügung zu stellen, ohne dass eine der in Art. 17 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1552/89 vorgesehenen Bedingungen erfüllt ist, gegen seine Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht und insbesondere aus den Art. 2 und 8 des Beschlusses 94/728 (Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 68).
- EuGH, 08.03.2022 - C-213/19
Das Vereinigte Königreich hat dadurch gegen seine Verpflichtungen in Bezug auf …
Rn. 175 Die vorliegende Rechtssache unterscheide sich im Übrigen von der, zu der das Urteil vom 15. November 2005, Kommission/Dänemark (C-392/02, EU:C:2005:683), ergangen sei.Rn. 185 Die Zulässigkeit eines solchen Antrags steht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zum Bereich der Eigenmittel, in deren Rahmen es auch um derartige Anträge ging, außer Frage (vgl. u. a. Urteile vom 15. November 2005, Kommission/Dänemark, C-392/02, EU:C:2005:683, Rn. 30 bis 34…, vom 3. April 2014, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-60/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:219, Rn. 37 bis 62, …und vom 11. Juli 2019, Kommission/Italien [Eigenmittel - Einziehung einer Zollschuld] , C-304/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:601, Rn. 48 bis 77).
Rn. 193 Insoweit ist ferner darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs eine Klage, mit der die Kommission einem Mitgliedstaat vorwirft, ihr unter Verstoß gegen das Unionsrecht einen bestimmten Betrag an Eigenmitteln zuzüglich entsprechender Verzugszinsen nicht zur Verfügung gestellt zu haben, keine - in den Verträgen nicht vorgesehene - Schadensersatzklage darstellt, da die Kommission mit einer solchen Klage die Feststellung begehrt, dass der betreffende Mitgliedstaat gegen eine seiner unionsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen hat, und nicht die Verurteilung dieses Mitgliedstaats zur Zahlung von Schadensersatz (Urteil vom 15. November 2005, Kommission/Dänemark, C-392/02, EU:C:2005:683, Rn. 31 bis 34).
- EuG, 14.09.2015 - T-585/14
Slowenien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Eigenmittel der Union - Finanzielle …
Rn. 29 Wie sich aus Art. 8 Abs. 1 des Beschlusses 2007/436 ergibt, werden die Eigenmittel der Union gemäß Art. 2 Abs. 1 Buchst. a dieses Beschlusses von den Mitgliedstaaten erhoben, die verpflichtet sind, die genannten Mittel der Kommission zur Verfügung zu stellen (vgl. entsprechend Urteile vom 15. November 2005, Kommission/Dänemark, C-392/02, Slg, EU:C:2005:683, Rn. 55, …und vom 8. Juli 2010, Kommission/Italien, C-334/08, Slg, EU:C:2010:414, Rn. 40).Art. 2 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1150/2000 ist nämlich dahin auszulegen, dass die Mitgliedstaaten die Feststellung der Forderungen, selbst wenn sie diese bestreiten, nicht unterlassen dürfen, da andernfalls das finanzielle Gleichgewicht der Union, und sei es auch nur vorübergehend, durch das Verhalten eines Mitgliedstaats gestört würde (Urteil vom 17. März 2011, Kommission/Portugal, C-23/10, EU:C:2011:160, Rn. 58, vgl. auch entsprechend Urteil Kommission/Dänemark, oben in Rn. 29 angeführt, EU:C:2005:683, Rn. 60).
Hieraus folgt, dass zwischen dem Fall, dass ein Mitgliedstaat die Eigenmittel festgestellt hat, ohne sie abzuführen, und dem Fall, dass er es zu Unrecht unterlassen hat, die Mittel festzustellen, selbst bei Fehlen einer zwingenden Frist kein Unterschied zu machen ist (Urteile vom 16. Mai 1991, Kommission/Niederlande, C-96/89, Slg, EU:C:1991:213, Rn. 38, und Kommission/Dänemark, oben in Rn. 29 angeführt, EU:C:2005:683, Rn. 67).
Rn. 59 Die Unterscheidung zwischen den Vorschriften betreffend die Verpflichtung, den Anspruch der Union auf die Eigenmittel festzustellen, und denjenigen betreffend die Befugnis der Mitgliedstaaten, die Abgaben nachzuerheben, hat der Gerichtshof, wie er in Rn. 63 des Urteils Kommission/Dänemark (oben in Rn. 29 angeführt, EU:C:2005:683) ausgeführt hat, bereits im Urteil vom 7. September 1999, De Haan (C-61/98, Slg, EU:C:1999:393), anerkannt.
- EuGH, 08.07.2010 - C-334/08
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der …
Die Mitgliedstaaten sind hierzu nur dann nicht verpflichtet, wenn diese Beträge aus Gründen höherer Gewalt nicht erhoben werden konnten oder wenn sich erweist, dass die Einziehung aus nicht von ihnen zu vertretenden Gründen auf Dauer unmöglich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. November 2005, Kommission/Dänemark, C-392/02, Slg. 2005, I-9811, Randnr. 66).Rn. 50 Was schließlich die Verpflichtung der Italienischen Republik angeht, den den festgestellten Abgaben entsprechenden Betrag der Kommission zur Verfügung zu stellen, ist darauf hinzuweisen, dass nach gefestigter Rechtsprechung, wenn ein von den Zollbehörden eines Mitgliedstaats begangener Fehler dazu führt, dass der Abgabenpflichtige den Betrag der betreffenden Abgaben nicht entrichten muss, dies nicht die Verpflichtung des fraglichen Mitgliedstaats in Frage stellen kann, die festgestellten Abgaben und Verzugszinsen abzuführen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Dänemark, Randnr. 63, und vom 19. März 2009, Kommission/Italien, C-275/07, Slg. 2009, I-2005, Randnr. 100).
Rn. 75 Was den ebenfalls von der Kommission gerügten Verstoß gegen Art. 10 EG angeht, genügt der Hinweis, dass kein Verstoß gegen die allgemeinen Verpflichtungen aus diesem Artikel festzustellen ist, der sich von dem festgestellten Verstoß gegen die spezifischeren Gemeinschaftsverpflichtungen unterschiede, die die Italienische Republik gemäß Art. 8 des Beschlusses 2000/597 sowie den Art. 2, 6, 10, 11 und 17 der Verordnung Nr. 1150/2000 einzuhalten hatte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Oktober 2007, Kommission/Dänemark, Randnr. 36).
- EuGH, 19.03.2009 - C-275/07
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Externes …
Die Mitteilung an den Abgabenschuldner hat zu erfolgen, sobald die zuständigen Zollbehörden in der Lage sind, den sich aus einer Zollschuld ergebenden Abgabenbetrag zu berechnen und den Abgabenpflichtigen zu bestimmen (Urteil vom 15. November 2005, Kommission/Dänemark, C-392/02, Slg. 2005, I-9811, Randnr. 61).Rn. 100 Drittens schließlich hat der Gerichtshof zwar eingeräumt, dass, wenn ein von den Zollbehörden eines Mitgliedstaats begangener Fehler dazu führt, dass der Abgabenpflichtige den Betrag der betreffenden Abgaben nicht entrichten muss, dies nicht die Verpflichtung des fraglichen Mitgliedstaats berühren kann, Verzugszinsen sowie die Abgaben abzuführen, die im Rahmen der Zurverfügungstellung der Eigenmittel hätten festgestellt werden müssen (Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 63).
Rn. 101 Die vorliegende Rechtssache unterscheidet sich jedoch von der Rechtssache, in der das genannte Urteil Kommission/Dänemark ergangen ist, da sich später erwiesen hat, dass die Sendungen von der Bestimmungsstelle rechtzeitig gestellt worden sind, so dass die Zollschulden nicht mehr bestehen.
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-391/17
Kommission/ Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
{FN:18} Vgl. entsprechend Urteil vom 15. November 2005, Kommission/Dänemark (C-392/02, EU:C:2005:683, Rn. 33), wo anerkannt wird, dass solche Begehren in Vertragsverletzungsverfahren ausgeschlossen sind: vgl. Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland (…C-104/02, EU:C:2005:219, Rn. 49), und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland (…C-105/02, EU:C:2006:637, Rn. 44 und 45).{FN:48} Urteil vom 15. November 2005, Kommission/Dänemark (C-392/02, EU:C:2005:683, Rn. 68).
{FN:50} Angeführt werden von der Kommission insbesondere die Urteile vom 16. Mai 1991, Kommission/Niederlande (…C-96/89, EU:C:1991:213, Rn. 37), vom 15. Juni 2000, Kommission/Deutschland (…C-348/97, EU:C:2000:317, Rn. 64), vom 15. November 2005, Kommission/Dänemark (C-392/02, EU:C:2005:683, Rn. 60), und vom 17. März 2011, Kommission/Portugal (…C-23/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:160, Rn. 60).
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-494/22
Kommission/ Tschechische Republik (Briquets de poche) - Rechtsmittel - …
Vgl. z. B. Urteile vom 15. November 2005, Kommission/Dänemark (C-392/02, EU:C:2005:683, Rn. 68), und vom 9. Juli 2020, Tschechische Republik/Kommission (…C-575/18 P, EU:C:2020:530, Rn. 67).{FN:31} Vgl. z. B. Urteile vom 15. November 2005, Kommission/Dänemark (C-392/02, EU:C:2005:683, Rn. 58 bis 61 und 68), und vom 1. Juli 2010, Kommission/Deutschland (…C-442/08, EU:C:2010:390, Rn. 76).
{FN:34} Vgl. z. B. Urteile vom 15. November 2005, Kommission/Dänemark (C-392/02, EU:C:2005:683, Rn. 63), vom 19. März 2009, Kommission/Italien (…C-275/07, EU:C:2009:169, Rn. 100), vom 17. März 2011, Kommission/Portugal (…C-23/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:160, Rn. 60), und vom 3. April 2014, Kommission/Vereinigtes Königreich (…C-60/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:219, Rn. 45).
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-284/05
DER GENERALANWALT SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, FESTZUSTELLEN, DASS SECHS …
{FN:64} - Urteile des Gerichtshofs vom 16. Mai 1991, Kommission /Niederlande (C-96/89, Slg. 1991, I-2461, Randnr. 37), vom 15. Juni 2000, Kommission/Deutschland (C-348/97, Slg. 2000, I-4429, Randnr. 64), vom 15. November 2005, Kommission/Dänemark (C-392/02, Slg. 2005, I-9811, Randnr. 60), und vom 23. Februar 2006, Kommission/Spanien (C-546/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 28).{FN:65} - Dieses Argument kommt klar in den Schlussanträgen von Generalanwalt Geelhoed vom 10. März 2005 in der Rechtssache Kommission/Dänemark, in der das Urteil des Gerichtshofs vom 15. November 2005 (C-392/02) ergangen ist, zum Ausdruck.
- EuGH, 05.10.2006 - C-275/04
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Externes …
Ebenso hat der Gerichtshof entschieden, dass Artikel 2 der Verordnung Nr. 1552/89 in der Fassung der Verordnung Nr. 1355/96, der als Artikel 2 in die Verordnung Nr. 1150/2000 übernommen wurde, dahin auszulegen ist, dass die Mitgliedstaaten zur Feststellung eines Anspruchs der Gemeinschaften auf die Eigenmittel verpflichtet sind, sobald ihre Zollbehörden in der Lage sind, den sich aus einer Zollschuld ergebenden Abgabenbetrag zu berechnen und den Abgabenschuldner zu bestimmen (Urteil vom 15. November 2005 in der Rechtssache C-392/02, Kommission/Dänemark, Slg. 2005, I-9811, Randnr. 61).Die Mitgliedstaaten dürfen die Feststellung der Forderungen, selbst wenn sie diese bestreiten, nicht unterlassen, da andernfalls das finanzielle Gleichgewicht der Gemeinschaften durch das Verhalten eines Mitgliedstaats gestört würde (Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 60).
63 Die Mitgliedstaaten sind daher zur Feststellung eines Anspruchs der Gemeinschaften auf die Eigenmittel verpflichtet, sobald ihre Zollbehörden in der Lage sind, den sich aus einer Zollschuld ergebenden Abgabenbetrag zu berechnen und den Abgabenschuldner zu bestimmen (Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 61) und damit die betreffenden Ansprüche gemäß Artikel 6 der Verordnung Nr. 1150/2000 in die Buchführung aufzunehmen.
- EuGH, 09.07.2020 - C-575/18
Tschechische Republik/ Kommission - Rechtsmittel - Eigenmittel der Europäischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2020 - C-575/18
Tschechische Republik/ Kommission - Rechtsmittel - Eigenmittel der Europäischen …
- EuGH, 17.06.2010 - C-423/08
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel - …
- EuGH, 05.10.2006 - C-105/02
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel …
- EuGH, 31.10.2019 - C-395/17
Kommission/ Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel - …
- EuGH, 01.07.2010 - C-442/08
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- EuGH, 31.10.2019 - C-391/17
Kommission/ Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- EuGH, 05.09.2024 - C-494/22
Kommission/ Tschechische Republik (Briquets de poche) - Rechtsmittel - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2022 - C-159/20
Nach Auffassung von Generalanwältin Capeta hat Dänemark dadurch, dass es …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2011 - C-113/10
Zuckerfabrik Jülich u.a. - Zucker - Festsetzung von Produktionsabgaben - …
- EuGH, 05.10.2006 - C-377/03
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-372/05
Kommission / Deutschland
- EuGH, 17.07.2014 - C-335/12
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel - …
- EuG, 11.05.2022 - T-151/20
The General Court upholds in part the Czech Republic's action based on the unjust …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-395/17
Kommission/ Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2011 - C-539/09
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258 …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-19/05
Kommission / Dänemark - Art. 226 EG - Vertragsverletzungsverfahren - Eigenmittel …
- EuGH, 21.06.2007 - C-163/06
Finnland / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2008 - C-275/07
Kommission / Italien - Art. 226 EG - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- EuGH, 05.10.2006 - C-312/04
Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-360/18
Cargill Deutschland - Vorabentscheidungsersuchen - Landwirtschaft - Gemeinsame …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2010 - C-442/08
Kommission / Deutschland - Art. 226 EG - Vertragsverletzungsverfahren - …
- EuG, 09.04.2025 - T-329/23
Tschechische Republik / Kommission - Eigenmittel der Union - Finanzielle …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-392/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Dänemark
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der Gemeinschaften - Gesetzlich geschuldete Zölle, die aufgrund eines Irrtums der nationalen Zollbehörden nicht erhoben wurden - Finanzielle Verantwortung der Mitgliedstaaten
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark
Freier Warenverkehr , Zollunion , Gemeinsamer Zolltarif , Finanzvorschriften , Eigene Mittel
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 07.03.2002 - S 10 KR 99/01
- SG Augsburg, 16.03.2004 - S 10 KR 22/04
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-392/02
- EuGH, 15.11.2005 - C-392/02
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 21.09.1989 - 68/88
Kommission / Griechenland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-392/02
Diese Rechtsprechung wurde später in den Urteilen Kommission/Griechenland (19) und Kommission/Niederlande (20) bestätigt.{FN:19} - Urteil vom 21. September 1989 in der Rechtssache 68/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 2965, Randnr. 14).
{FN:21} - Vgl. Urteile in der Rechtssache 303/84 (zitiert in Fußnote 11, Randnr. 11), in der Rechtssache 68/88 (zitiert in Fußnote 19, Randnr. 17) und in der Rechtssache C-96/89 (zitiert in Fußnote 15, Randnr. 38).
- EuGH, 05.05.1977 - 110/76
Pretore di Cento / X
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-392/02
Die Kommission führt in diesem Zusammenhang die Urteile in der Rechtssache 110/76 (Pretore di Cento/X) (14) und in der Rechtssache C-96/89 (Kommission/Niederlande) (15) an.{FN:14} - Urteil vom 5. Mai 1977 in der Rechtssache 110/76 (Pretore di Cento/X, Slg. 1977, 851).
{FN:23} - So bereits der Gerichtshof im Urteil Pretore di Cento/X (zitiert in Fußnote 14, Randnrn. 4 bis 6).
- EuGH, 20.03.1986 - 303/84
Kommission / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-392/02
{FN:11} - Urteil vom 20. März 1986 in der Rechtssache 303/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 1171, Randnrn. 17 bis 19).{FN:18} - Urteil Kommission/Deutschland, zitiert in Fußnote 11, Randnr. 17.
- EuGH, 07.09.1999 - C-61/98
De Haan - Zölle - Externes Versandverfahren - Betrug - Entstehung und Erhebung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-392/02
Vgl. u. a. die Urteile vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-61/98 (De Haan, Slg. 1999, I-5003, Randnrn. - EuGH, 14.11.2002 - C-112/01
SPKR - "Verordnungen (EWG) Nrn. 2913/92 und 2454/93 - Externes gemeinschaftliches …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-392/02
34 und 35) und vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-112/01 (SPKR, Slg. 2002, I-10655, Randnr. 34). - EuGH, 16.05.1991 - C-96/89
Kommission / Niederlande
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-392/02
{FN:15} - Urteil vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-96/89 (Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-2461).
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2006 - C-377/03
Kommission / Belgien - Vertragsverletzungsverfahren - Eigenmittel der …
{FN:16} - So auch beispielsweise die Schlussanträge von Generalanwalt Geelhoed vom 10. März 2005 in der Rechtssache C-392/02 (Kommission/Dänemark, Urteil vom 15. November 2005, Slg. 2005, I-0000, Nr. 47).{FN:19} - Siehe dazu zuletzt das Urteil in der Rechtssache C-392/02 (zitiert in Fußnote 16), Randnr. 67.
{FN:27} - Vgl. die Urteile in der Rechtssache C-96/89 (zitiert in Fußnote 18), Randnr. 45, vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-348/97 (Kommission/Deutschland, Slg. 2000, I-4429, Randnr. 64) und in der Rechtssache C-392/02 (zitiert in Fußnote 16), Randnr. 60.
{FN:28} - Vgl. in diesem Sinne die Urteile in der Rechtssache C-460/01 (zitiert in Fußnote 22), Randnr. 71, und in der Rechtssache C-104/02 (zitiert in Fußnote 15), Randnr. 80, sowie das Urteil in der Rechtssache C-392/02 (zitiert in Fußnote 16), Randnr. 59.
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-494/22
Kommission/ Tschechische Republik (Briquets de poche) - Rechtsmittel - …
{FN:10} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache Kommission/Dänemark (C-392/02, EU:C:2005:142, Nr. 11).{FN:32} Vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache Kommission/Dänemark (C-392/02, EU:C:2005:142, Nr. 58).
Zum Überblick über die Rechtsprechung zu dieser Frage vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache Kommission/Dänemark (C-392/02, EU:C:2005:142, insbesondere Nrn. 53 bis 59).
{FN:36} Auch Generalanwalt Geelhoed hat in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Kommission/Dänemark (C-392/02, EU:C:2005:142, Nr. 56) darauf hingewiesen, dass die Zugrundelegung des Zeitpunkts, zu dem die Ansprüche tatsächlich festgestellt wurden, und nicht des Zeitpunkts, zu dem sie hätten festgestellt werden müssen, mit dem Eigenmittelsystem der Union unvereinbar wäre.
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-213/19
Kommission/ Vereinigtes Königreich (Lutte contre la fraude à la sous-évaluation) …
{FN:102} Nach der Rechtsprechung besteht ein unlösbarer Zusammenhang zwischen der Verpflichtung zur Feststellung des Bestehens der Zollschuld und der Verpflichtung zur Gutschrift auf dem Konto der Kommission innerhalb der gesetzten Frist, eventuell zuzüglich Verzugszinsen, der mit der Feststellung der Eigenmittel steht und fällt und nicht vom willkürlichen oder säumigen Verhalten eines Mitgliedstaats abhängigen darf, wie Generalanwalt Geelhoed in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Kommission/Dänemark (C-392/02, EU:C:2005:142, Nr. 57) ausgeführt hat. - Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-391/17
Kommission/ Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
{FN:51} Vgl. dagegen Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache Kommission/Dänemark (C-392/02, EU:C:2005:142, Nrn. 46 und 47). - Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-105/02
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Eigenmittel der …
{FN:24} - Schlussanträge von Generalanwalt Geelhoed vom 10. März 2005 in der Rechtssache C-392/02 (Kommission/Dänemark, Urteil vom 15. November 2005, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nrn. 62 und 63 sowie Fußnote 24).
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