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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2012

Rechtsprechung
   EuGH, 26.04.2012 - C-510/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5380
EuGH, 26.04.2012 - C-510/10 (https://dejure.org/2012,5380)
EuGH, Entscheidung vom 26.04.2012 - C-510/10 (https://dejure.org/2012,5380)
EuGH, Entscheidung vom 26. April 2012 - C-510/10 (https://dejure.org/2012,5380)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 5 Abs. 2 Buchst. d - Recht der öffentlichen Wiedergabe von Werken - Ausnahme vom Vervielfältigungsrecht - Ephemere Aufzeichnungen von Werken, die von Sendeunternehmen mit eigenen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    DR und TV2 Danmark

    Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 5 Abs. 2 Buchst. d - Recht der öffentlichen Wiedergabe von Werken - Ausnahme vom Vervielfältigungsrecht - Ephemere Aufzeichnungen von Werken, die von Sendeunternehmen mit eigenen ...

  • EU-Kommission

    DR und TV2 Danmark

    Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 5 Abs. 2 Buchst. d - Recht der öffentlichen Wiedergabe von Werken - Ausnahme vom Vervielfältigungsrecht - Ephemere Aufzeichnungen von Werken, die von Sendeunternehmen mit eigenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfielfältigungsrecht für anstaltsinterne Aufzeichnungen von Werken eines Sendeunternehmen unter Verwendung eigener Mittel und für eigene Sendungen; Haftung des Sendeunternehmens für jede beeinträchtigende Wirkung von Handlungen und Unterlassungen eines Dritten bei mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Østre Landsret (Dänemark), eingereicht am 25. Oktober 2010 - DR; TV2 Danmark A/S/NCB

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Østre Landsret - Auslegung von Art. 5 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 810
  • GRUR Int. 2012, 529
  • EuZW 2012, 635
  • ZUM 2012, 670
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 09.02.2012 - C-277/10

    Luksan - Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung - Geistiges Eigentum - …

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-510/10
    Folglich muss die Union auch Art. 11bis der Berner Übereinkunft nachkommen (vgl. entsprechend Urteil vom 9. Februar 2012, Luksan, C-277/10, Randnr. 59).

    Im Geltungsbereich dieser Richtlinie ist davon auszugehen, dass die Union an die Stelle der Mitgliedstaaten getreten ist, die nicht mehr für die Umsetzung der einschlägigen Vorschriften der Berner Übereinkunft zuständig sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Luksan, Randnr. 64).

  • EuGH, 04.10.2011 - C-403/08

    Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das …

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-510/10
    Rn. 29 Was die Berner Übereinkunft anbelangt, muss sich die Union, obwohl sie nicht Vertragspartei dieser Übereinkunft ist, nach Art. 1 Abs. 4 des WIPO-Urheberrechtsvertrags, dem sie beigetreten ist, der Teil ihrer Rechtsordnung ist und der mit der Richtlinie 2001/29 umgesetzt werden soll, dennoch an die Art. 1 bis 21 der Übereinkunft halten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a., C-403/08 und C-429/08, Slg. 2011, I-9083, Randnr. 189 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-5/08

    Infopaq International - Urheberrechte - Informationsgesellschaft - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-510/10
    Rn. 33 Sodann ist zu beachten, dass nach ständiger Rechtsprechung aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes folgt, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 1984, Ekro, 327/82, Slg. 1984, 107, Randnr. 11, vom 19. September 2000, Linster, C-287/98, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, vom 16. Juli 2009, 1nfopaq International, C-5/08, Slg. 2009, I-6569, Randnr. 27, und vom 18. Oktober 2011, Brüstle, C-34/10, Slg. 2011, I-9821, Randnr. 25).
  • EuGH, 18.10.2011 - C-34/10

    Ein Verfahren, das durch die Entnahme von Stammzellen, die aus einem menschlichen …

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-510/10
    Rn. 33 Sodann ist zu beachten, dass nach ständiger Rechtsprechung aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes folgt, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 1984, Ekro, 327/82, Slg. 1984, 107, Randnr. 11, vom 19. September 2000, Linster, C-287/98, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, vom 16. Juli 2009, 1nfopaq International, C-5/08, Slg. 2009, I-6569, Randnr. 27, und vom 18. Oktober 2011, Brüstle, C-34/10, Slg. 2011, I-9821, Randnr. 25).
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-510/10
    Rn. 45 Weichen die beiden Sprachfassungen eines unionsrechtlichen Textes voneinander ab, muss deshalb die fragliche Vorschrift nach dem Zusammenhang und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 1977, Bouchereau, 30/77, Slg. 1977, 1999, Randnr. 14, vom 7. Dezember 2000, 1talien/Kommission, C-482/98, Slg. 2000, I-10861, Randnr. 49, und vom 1. April 2004, Borgmann, C-1/02, Slg. 2004, I-3219, Randnr. 25).
  • EuGH, 21.10.2010 - C-467/08

    Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von …

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-510/10
    Rn. 36 Daher steht es den Mitgliedstaaten, wie in Randnr. 32 des vorliegenden Urteils erwähnt, zwar frei, in ihren nationalen Rechtsordnungen eine Ausnahme für ephemere Aufzeichnungen einzuführen, doch eine Auslegung, wonach es den Mitgliedstaaten, die von der ihnen durch das Unionsrecht zugestandenen Möglichkeit Gebrauch gemacht und eine solche Ausnahme eingeführt haben, freisteht, deren Parameter insbesondere hinsichtlich der Art der zur Produktion dieser ephemeren Aufzeichnungen verwendeten Mittel nicht harmonisiert auszugestalten, liefe dem in der vorstehenden Randnummer in Erinnerung gerufenen Ziel dieser Richtlinie zuwider, da die Parameter dieser Ausnahme von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat variieren könnten und daher möglicherweise zu Inkohärenzen führen würden (vgl. entsprechend zum Begriff "gerechter Ausgleich" in Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29 Urteil vom 21. Oktober 2010, Padawan, C-467/08, Slg. 2010, I-10055, Randnrn.
  • EuGH, 14.12.2006 - C-217/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE KARTELLVERBOT FINDET AUF EINEN ALLEINVERTRIEBSVERTRAG …

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-510/10
    Rn. 21 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass es im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten nach Art. 267 AEUV allein Sache des mit dem Rechtsstreit befassten nationalen Gerichts ist, in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende gerichtliche Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten der bei ihm anhängigen Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung zum Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof von ihm vorgelegten Fragen zu beurteilen (Urteil vom 14. Dezember 2006, Confederación Española de Empresarios de Estaciones de Servicio, C-217/05, Slg. 2006, I-11987, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.01.1984 - 327/82

    Ekro

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-510/10
    Rn. 33 Sodann ist zu beachten, dass nach ständiger Rechtsprechung aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes folgt, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 1984, Ekro, 327/82, Slg. 1984, 107, Randnr. 11, vom 19. September 2000, Linster, C-287/98, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, vom 16. Juli 2009, 1nfopaq International, C-5/08, Slg. 2009, I-6569, Randnr. 27, und vom 18. Oktober 2011, Brüstle, C-34/10, Slg. 2011, I-9821, Randnr. 25).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-287/98

    Linster

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-510/10
    Rn. 33 Sodann ist zu beachten, dass nach ständiger Rechtsprechung aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes folgt, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 1984, Ekro, 327/82, Slg. 1984, 107, Randnr. 11, vom 19. September 2000, Linster, C-287/98, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, vom 16. Juli 2009, 1nfopaq International, C-5/08, Slg. 2009, I-6569, Randnr. 27, und vom 18. Oktober 2011, Brüstle, C-34/10, Slg. 2011, I-9821, Randnr. 25).
  • EuGH, 01.04.2004 - C-1/02

    Borgmann

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-510/10
    Rn. 45 Weichen die beiden Sprachfassungen eines unionsrechtlichen Textes voneinander ab, muss deshalb die fragliche Vorschrift nach dem Zusammenhang und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 1977, Bouchereau, 30/77, Slg. 1977, 1999, Randnr. 14, vom 7. Dezember 2000, 1talien/Kommission, C-482/98, Slg. 2000, I-10861, Randnr. 49, und vom 1. April 2004, Borgmann, C-1/02, Slg. 2004, I-3219, Randnr. 25).
  • EuGH, 12.09.2006 - C-479/04

    Laserdisken - Richtlinie 2001/29/EG - Harmonisierung bestimmter Aspekte des …

  • EuGH, 12.11.1998 - C-149/97

    Institute of the Motor Industry - Mehrwertsteuer - Befreiungen - Einrichtungen …

  • EuGH, 03.04.2008 - C-187/07

    Endendijk - Richtlinie 91/629/EWG - Entscheidung 97/182/EG - Kälberhaltung - …

  • EuGH, 07.12.2000 - C-482/98

    Italien / Kommission - "Nichtigkeitsklage - Richtlinie 92/83/EWG des Rates - …

  • EuGH, 03.07.2012 - C-128/11

    Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen, …

    Rn. 39 Nach ständiger Rechtsprechung folgt aus dem Gebot der einheitlichen Anwendung des Rechts der Union wie auch aus dem Gleichheitssatz, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (vgl. u. a. Urteile vom 16. Juli 2009, 1nfopaq International, C-5/08, Slg. 2009, I-6569, Randnr. 27, vom 18. Oktober 2011, Brüstle, C-34/10, Slg. 2011, I-9821, Randnr. 25, sowie vom 26. April 2012, DR und TV2 Danmark, C-510/10, Randnr. 33).
  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17

    Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich …

    Rn. 121 Vorliegend ist die Meinungsfreiheit des durch die Entscheidung belasteten, insoweit grundrechtsberechtigten (vgl. zur Grundrechtsberechtigung vom Staat unabhängiger öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten EuGH, Urteil vom 26. April 2012, DR und TV2 Danmark, C-510/10, EU:C:2012:244, Rn. 12, 57 - für Art. 16 GRCh;… Jarass, in: ders., EU-Grundrechte-Charta, 3. Aufl. 2016, Art. 11 Rn. 19 - für Art. 11 Abs. 2 GRCh; EGMR, RTBF v. Belgien, Urteil vom 29. März 2011, Nr. 50084/06, §§ 5, 94 - für Art. 10 EMRK; so auch BVerfGE 31, 314 ; 59, 231 ; 74, 297 ; 78, 101 ; 107, 299 ) Inhalteanbieters als unmittelbar mitbetroffenes Grundrecht - und nicht nur als zu berücksichtigendes Interesse - in die Abwägung einzubeziehen.
  • EuGH, 13.11.2018 - C-310/17

    Der Geschmack eines Lebensmittels kann keinen Urheberrechtsschutz genießen

    Rn. 38 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sich die Union, obwohl sie nicht Vertragspartei der Berner Übereinkunft ist, nach Art. 1 Abs. 4 des WIPO-Urheberrechtsvertrags, dem sie beigetreten ist und der mit der Richtlinie 2001/29 umgesetzt werden soll, dennoch an die Art. 1 bis 21 der Berner Übereinkunft halten muss (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Februar 2012, Luksan, C-277/10, EU:C:2012:65, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 26. April 2012, DR und TV2 Danmark, C-510/10, EU:C:2012:244, Rn. 29).
  • EuGH, 17.09.2015 - C-257/14

    Luftfahrtunternehmen müssen Fluggästen auch bei Annullierung eines Fluges wegen …

    Rn. 25 Da eine Vorschrift des Unionsrechts aber einheitlich ausgelegt werden muss, ist die betreffende Vorschrift bei Abweichungen zwischen ihren Sprachfassungen nach dem Zusammenhang und dem Zweck der Regelung auszulegen, zu der sie gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile DR und TV2 Danmark, C-510/10, EU:C:2012:244, Rn. 45, sowie Bark, C-89/12, EU:C:2013:276, Rn. 40).
  • EuGH, 24.10.2024 - C-227/23

    Geistiges Eigentum: Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Kunstwerke im Gebiet …

    Somit ist im Anwendungsbereich dieser Richtlinie davon auszugehen, dass die Union an die Stelle der Mitgliedstaaten getreten ist, die nicht mehr für die Umsetzung der einschlägigen Vorschriften der Berner Übereinkunft zuständig sind (Urteil vom 26. April 2012, DR und TV2 Danmark, C-510/10, EU:C:2012:244, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.02.2017 - Gutachten 3/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV …

    Desgleichen verfügen die Mitgliedstaaten beim Gebrauch der Möglichkeit, eine Ausnahme oder Beschränkung zugunsten behinderter Personen vorzusehen, zwar über ein Ermessen, doch geht dieses Ermessen auf die Entscheidung des Unionsgesetzgebers zurück, den Mitgliedstaaten diese Möglichkeit in dem durch die Richtlinie 2001/29 eingeführten harmonisierten rechtlichen Rahmen einzuräumen, mit dem ein hoher und homogener Schutz der Rechte auf Vervielfältigung, auf öffentliche Wiedergabe und auf Verbreitung gewährleistet wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. April 2012, DR und TV2 Danmark, C-510/10, EU:C:2012:244, Rn. 32, …und vom 4. September 2014, Kommission/Rat, C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 79).

    In diesem Zusammenhang ist noch hinzuzufügen, dass von dem Ermessen, über das die Mitgliedstaaten verfügen, innerhalb der vom Unionsrecht gezogenen Grenzen Gebrauch zu machen ist (…vgl. entsprechend Urteil vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 104), was bedeutet, dass es den Mitgliedstaaten nicht freisteht, die gesamten Parameter der Ausnahme oder Beschränkung zugunsten der behinderten Personen nicht harmonisiert festzulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 26. April 2012, DR und TV2 Danmark, C-510/10, EU:C:2012:244, Rn. 36).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-18/20

    Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Demande ultérieure de protection …

    Eine solche Vorgehensweise wäre mit dem Erfordernis einer einheitlichen Anwendung des Unionsrechts unvereinbar (vgl. Urteil vom 26. April 2012, DR und TV2 Danmark, C-510/10, EU:C:2012:244, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Weichen die Sprachfassungen eines unionsrechtlichen Textes voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach dem Zusammenhang und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. Urteil vom 26. April 2012, DR und TV2 Danmark, C-510/10, EU:C:2012:244, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 01.10.2015 - C-432/14

    O - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Grundsatz der …

    Rn. 18 Jedenfalls ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof nach seiner ständigen Rechtsprechung grundsätzlich gehalten ist, über die von einem nationalen Gericht vorgelegten Fragen zu befinden, sofern diese die Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts betreffen, es sei denn, er soll durch das Vorabentscheidungsersuchen in Wirklichkeit offenkundig dazu veranlasst werden, über einen konstruierten Rechtsstreit zu entscheiden oder Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben, die begehrte Auslegung des Unionsrechts steht in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Rechtsstreits oder der Gerichtshof verfügt nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil DR und TV2 Danmark, C-510/10, EU:C:2012:244, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2020 - C-265/19

    Recorded Artists Actors Performers - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Rn. 135 Ebenso wie der Gerichtshof diese sehr weite Auffassung in beiden Urteilen abgelehnt hat - und ungeachtet der wörtlichen Feststellungen in Rn. 31 des Urteils vom 26. April 2012, DR und TV2 Danmark (C-510/10, EU:C:2012:244), die meines Erachtens auf die vorliegende Rechtssache entsprechend übertragen werden sollten -, sollte der Gerichtshof meines Erachtens darauf erkennen, dass der betreffende Bereich nicht, ganz allgemein, als derjenige des Besitzstands der Union im Bereich des geistigen Eigentums zu definieren ist.

    {FN:21} Urteil vom 26. April 2012, DR und TV2 Danmark (C-510/10, EU:C:2012:244, Rn. 31).

  • EuGH, 05.02.2026 - C-364/24

    Landwirtschaft: Die Mitgliedstaaten können unter bestimmten Voraussetzungen den …

    Rn. 30 In diesem Rahmen ist ein Vorabentscheidungsersuchen insbesondere dann zurückzuweisen, wenn offensichtlich ist, dass das Verfahren des Art. 267 AEUV zweckwidrig angewendet wurde und in Wirklichkeit der Gerichtshof mittels eines konstruierten Rechtsstreits zu einer Entscheidung veranlasst werden soll (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 1990, Gmurzynska-Bscher, C-231/89, EU:C:1990:386, Rn. 23, und vom 26. April 2012, DR und TV2 Danmark, C-510/10, EU:C:2012:244, Rn. 22).

    Rn. 32 Aus den dem Gerichtshof vorliegenden Informationen geht jedoch nicht deutlich hervor, dass sich die Parteien der Ausgangsverfahren vorher abgestimmt hätten, um den Gerichtshof mittels eines konstruierten Rechtsstreits zu einer Entscheidung zu veranlassen, anders als in der Rechtssache, in der das Urteil vom 16. Dezember 1981, Foglia (244/80, EU:C:1981:302), ergangen ist (…vgl. entsprechend Urteile vom 13. Juli 2000, 1déal tourisme, C-36/99, EU:C:2000:405, Rn. 22, und vom 26. April 2012, DR und TV2 Danmark, C-510/10, EU:C:2012:244, Rn. 22).

  • EuGH, 04.09.2014 - C-575/12

    Drittstaatsangehörige können auch dann in das Hoheitsgebiet der Union einreisen, …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-16/16

    Belgien/ Kommission - Rechtsmittel - Schutz von Verbrauchern - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - Gutachten 3/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Abschluss internationaler …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-306/16

    Maio Marques da Rosa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Sicherheit und …

  • EuG, 27.02.2014 - T-256/11

    Ezz u.a. / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2018 - C-239/17

    Teglgaard und Fløjstrupgård - Gemeinsame Agrarpolitik - Stützungsregelungen für …

  • EuGH, 04.09.2014 - C-192/13

    Spanien / Kommission - Rechtsmittel - Kohäsionsfonds - Kürzung des Zuschusses - …

  • EuGH, 04.09.2014 - C-197/13

    Spanien / Kommission - Rechtsmittel - Kohäsionsfonds - Kürzung des Zuschusses - …

  • EuG, 27.10.2015 - T-721/14

    Belgien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Online-Glücksspieldienstleistungen - …

  • EuGH, 26.02.2015 - C-41/14

    Die Folgerechtsvergütung, die anlässlich jeder Weiterveräußerung eines Kunstwerks …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-227/23

    Kwantum Nederland und Kwantum België - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 12.09.2019 - C-709/17

    Kommission/ Kolachi Raj Industrial - Rechtsmittel - Dumping - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2014 - C-435/12

    ACI Adam u.a. - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-414/17

    AREX CZ - Vorabentscheidungsverfahren - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-275/15

    ITV Broadcasting u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierung bestimmter …

  • EuGH, 07.06.2018 - C-554/16

    EP Agrarhandel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik - …

  • EuGH, 25.04.2013 - C-89/12

    Bark - Gemeinsame Unternehmen - Verträge mit den Bediensteten - Geltende Regelung …

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.01.2012 - C-510/10 (https://dejure.org/2012,172)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - C-510/10 (https://dejure.org/2012,172)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    DR und TV2 Danmark

    Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 5 Abs. 2 Buchst. d - Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Vervielfältigungsrecht - Ephemere Aufzeichnungen von Werken, die von Sendeunternehmen mit eigenen Mitteln und für ihre eigenen Sendungen ...

  • EU-Kommission PDF
  • EU-Kommission

    DR und TV2 Danmark

    Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 5 Abs. 2 Buchst. d - Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Vervielfältigungsrecht - Ephemere Aufzeichnungen von Werken, die von Sendeunternehmen mit eigenen Mitteln und für ihre eigenen Sendungen ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 19.04.2007 - C-63/06

    Profisa - Richtlinie 92/83/EWG - Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2012 - C-510/10
    {FN:21} - Vgl. zum besonders extremen Fall des Abweichens einer einzigen Sprachfassung Urteil des Gerichtshofs vom 19. April 2007, Profisa (C-63/06, Slg. 2007, I-3239, Randnrn. 13 und 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:25} - Urteil Profisa (Fn. 21), Randnr. 13, sowie jüngst Urteil des Gerichtshofs vom 7. Juli 2011, 1MC Securities (C-445/09, Slg. 2011, I-5917, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:33} - Urteile Profisa (Fn. 21), Randnr. 14, Bouchereau (Fn. 24), Randnr. 14, vom 7. Dezember 2000, 1talien/Kommission (C-482/98, Slg. 2000, I-10861, Randnr. 49), und vom 1. April 2004, Borgmann (C-1/02, Slg. 2004, I-3219, Randnr. 25).

  • EuGH, 18.10.2011 - C-34/10

    Ein Verfahren, das durch die Entnahme von Stammzellen, die aus einem menschlichen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2012 - C-510/10
    Insoweit lässt sich entsprechend auf die Ausführungen im jüngst ergangenen Urteil Brüstle und im Urteil Padawan{FN-VERWEIS:17} verweisen.

    {FN:16} - So jüngst Urteil des Gerichtshofs vom 18. Oktober 2011, Brüstle (C-34/10, Slg. 2011, I-9821, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung); zur autonom-einheitlichen Auslegung des Begriffs des "gerechten Ausgleichs" in Art. Art. 5 Abs. 2 der InfoSoc-Richtlinie vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 21. Oktober 2010, Padawan (C-467/08, Slg. 2010, I-10055, Randnrn.

    {FN:17} - Vgl. zum Begriff "Embryo" und zur Auslegung der Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen Urteil Brüstle (Fn. 16), Randnrn.

  • EuGH, 04.10.2011 - C-403/08

    Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2012 - C-510/10
    {FN:18} - So jüngst Urteil des Gerichtshofs vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a. (C-403/08 und C-429/08, Slg. 2011, I-9083, Randnr. 189 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:32} - Urteil Football Association Premier League u. a. (Fn. 18), Randnr. 189.

  • EuGH, 15.09.2011 - C-483/09

    Das Unionsrecht verbietet es nicht, dass in allen Fällen häuslicher Gewalt selbst …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2012 - C-510/10
    {FN:12} - Zu einem vergleichbaren Zulässigkeitsproblem - allerdings bei der Auslegung eines Rahmenbeschlusses - jüngst Urteil des Gerichtshofs vom 15. September 2011, Gueye (C-483/09 und C-1/10, Slg. 2011, I-8263, Randnrn.

    {FN:13} - Urteil Gueye (Fn. 12), Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung.

  • EuGH, 16.07.2009 - C-5/08

    Infopaq International - Urheberrechte - Informationsgesellschaft - Richtlinie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2012 - C-510/10
    {FN:38} - Vgl. etwa Urteile des Gerichtshofs vom 16. Juli 2009, 1nfopaq International (C-5/08, Slg. 2009, I-6569, Randnrn.
  • EuGH, 01.12.2011 - C-145/10

    Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2012 - C-510/10
    56 bis 59), und vom 1. Dezember 2011, Painer (C-145/10, Slg. 2011, I-12533, Randnrn.
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2012 - C-510/10
    {FN:24} - Vgl. hierzu Urteile vom 27. Oktober 1977, Bouchereau (C-30/77, Slg. 1977, 1999, Randnr. 14), und vom 7. Dezember 1995, Rockfon (C-449/93, Slg. 1995, I-4291, Randnr. 28), sowie meine Schlussanträge vom 8. März 2003 in der Rechtssache C-466/03, Albert Reiss Beteiligungsgesellschaft, Nr. 62 und Fn. 32; zu Auslegungsproblemen des Unionsrechts vgl. Stotz, R., "Die Rechtsprechung des EuGH" in Riesenhuber, K., Europäische Methodenlehre, 2. Aufl., Walter de Gruyter 2010, § 22, Randnrn.
  • EuGH, 07.12.1995 - C-449/93

    Rockfon / Specialarbejderforbundet i Danmark, acting on behalf of Søren Nielsen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2012 - C-510/10
    {FN:24} - Vgl. hierzu Urteile vom 27. Oktober 1977, Bouchereau (C-30/77, Slg. 1977, 1999, Randnr. 14), und vom 7. Dezember 1995, Rockfon (C-449/93, Slg. 1995, I-4291, Randnr. 28), sowie meine Schlussanträge vom 8. März 2003 in der Rechtssache C-466/03, Albert Reiss Beteiligungsgesellschaft, Nr. 62 und Fn. 32; zu Auslegungsproblemen des Unionsrechts vgl. Stotz, R., "Die Rechtsprechung des EuGH" in Riesenhuber, K., Europäische Methodenlehre, 2. Aufl., Walter de Gruyter 2010, § 22, Randnrn.
  • EuGH, 01.04.2004 - C-1/02

    Borgmann

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2012 - C-510/10
    {FN:33} - Urteile Profisa (Fn. 21), Randnr. 14, Bouchereau (Fn. 24), Randnr. 14, vom 7. Dezember 2000, 1talien/Kommission (C-482/98, Slg. 2000, I-10861, Randnr. 49), und vom 1. April 2004, Borgmann (C-1/02, Slg. 2004, I-3219, Randnr. 25).
  • EuGH, 07.07.2011 - C-445/09

    IMC Securities - Richtlinie 2003/6/EG - Marktmanipulation - Beeinflussung des …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2012 - C-510/10
    {FN:25} - Urteil Profisa (Fn. 21), Randnr. 13, sowie jüngst Urteil des Gerichtshofs vom 7. Juli 2011, 1MC Securities (C-445/09, Slg. 2011, I-5917, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.12.2000 - C-482/98

    Italien / Kommission - "Nichtigkeitsklage - Richtlinie 92/83/EWG des Rates - …

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein …

  • EuGH, 17.04.2008 - C-404/06

    Ein Verbraucher ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer eines mangelhaften …

  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit …

  • EuGH, 07.12.2006 - C-306/05

    DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2012 - C-92/11

    RWE Vertrieb - Preiserhöhungsklauseln in Gasversorgungsverträgen - Begriff der …

    {FN:12} - Vgl. meine Schlussanträge vom 17. Januar 2012 in der Rechtssache DR und TV2 Danmark (C-510/10, Urteil vom 5. Juli 2012, Nrn. 41 und 49).
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