Rechtsprechung
| EuGH, 24.11.2020 - C-510/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Openbaar Ministerie (Faux en écritures)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 6 Abs. 2 - Begriff "vollstreckende Justizbehörde" - Art. 27 Abs. 2 - Grundsatz der Spezialität - Art. 27 Abs. 3 ...
- Europäischer Gerichtshof
Openbaar Ministerie (Faux en écritures)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 6 Abs. 2 - Begriff "vollstreckende Justizbehörde" - Art. 27 Abs. 2 - Grundsatz der Spezialität - Art. 27 Abs. 3 ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen; Europäischer Haftbefehl; Rahmenbeschluss 2002/584/JI; Art. 6 Abs. 2; Begriff vollstreckende Justizbehörde; Art. 27 Abs. 2; Grundsatz der Spezialität; Art. 27 Abs. 3 Buchst. g und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Die Staatsanwälte in den Niederlanden sind keine "vollstreckende Justizbehörde" im Rahmen der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls, da sie Einzelweisungen seitens des niederländischen Justizministers unterworfen ...
- lto.de (Pressebericht, 30.11.2020)
EuGH-Urteil hat Auswirkungen auf Deutschland: Immer wieder Ärger mit dem Europäischen Haftbefehl
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Niederländische Staatsanwälte keine - Niederländischer Staatsanwalt keine "vollstreckende Justizbehörde" für EU-Haftbefehl
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Openbaar Ministerie
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Openbaar Ministerie
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-510/19
- EuGH, 24.11.2020 - C-510/19
Wird zitiert von ... (98) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 27.05.2019 - C-508/18
Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für …
Auszug aus EuGH, 24.11.2020 - C-510/19
Rn. 40 Zum Begriff "ausstellende Justizbehörde" in Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584 hat der Gerichtshof entschieden, dass die Mitgliedstaaten zwar im Einklang mit dem Grundsatz der Verfahrensautonomie in ihrem nationalen Recht die für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls zuständige "Justizbehörde" bestimmen können, doch dürfen Bedeutung und Tragweite dieses Begriffs nicht der Beurteilung durch jeden Mitgliedstaat überlassen bleiben, da er in der gesamten Union einer autonomen und einheitlichen Auslegung bedarf, die unter Berücksichtigung sowohl des Wortlauts von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses als auch des Kontexts, in den er sich einfügt, und des mit dem Rahmenbeschluss verfolgten Ziels zu ermitteln ist (Urteile vom 27. Mai 2019, 0G und PI [Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau], C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, Rn. 48 und 49, …sowie vom 12. Dezember 2019, Parquet général du Grand-Duché de Luxembourg und Openbaar Ministerie [Staatsanwaltschaften Lyon und Tours], C-566/19 PPU und C-626/19 PPU, EU:C:2019:1077, Rn. 51).Rn. 42 In Bezug auf die Kriterien, anhand deren der Inhalt dieses Begriffs zu bestimmen ist, ist erstens festzustellen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass sich der in Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584 verwendete Begriff "Justizbehörde" nicht allein auf die Richter oder Gerichte eines Mitgliedstaats beschränkt, sondern so zu verstehen ist, dass er darüber hinaus die Behörden erfasst, die in diesem Mitgliedstaat an der Strafrechtspflege mitwirken, im Unterschied insbesondere zu Ministerien oder Polizeibehörden, die zur Exekutive gehören (Urteile vom 27. Mai 2019, 0G und PI [Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau], C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, Rn. 50, …sowie vom 27. Mai 2019, PF [Generalstaatsanwalt von Litauen], C-509/18, EU:C:2019:457, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 43 Die Staatsanwaltschaften wirken an der Strafrechtspflege im betreffenden Mitgliedstaat mit (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 27. Mai 2019, 0G und PI [Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau], C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, Rn. 63, …und vom 12. Dezember 2019, Parquet général du Grand-Duché de Luxembourg und Openbaar Ministerie [Staatsanwaltschaften Lyon und Tours], C-566/19 PPU und C-626/19 PPU, EU:C:2019:1077, Rn. 53).
Diese Unabhängigkeit verlangt, dass es Rechts- und Organisationsvorschriften gibt, die zu gewährleisten vermögen, dass die ausstellende Justizbehörde, wenn sie die Entscheidung trifft, einen solchen Haftbefehl auszustellen, nicht der Gefahr ausgesetzt ist, etwa einer Einzelweisung seitens der Exekutive unterworfen zu werden (Urteile vom 27. Mai 2019, 0G und PI [Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau], C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, Rn. 73 und 74, …sowie vom 27. Mai 2019, PF [Generalstaatsanwalt von Litauen], C-509/18, EU:C:2019:457, Rn. 51 und 52).
Rn. 45 Außerdem müssen, wenn nach dem Recht des Ausstellungsmitgliedstaats für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls eine Behörde zuständig ist, die in diesem Mitgliedstaat an der Rechtspflege mitwirkt, aber selbst kein Gericht ist, die Entscheidung über die Ausstellung eines solchen Haftbefehls und insbesondere ihre Verhältnismäßigkeit in diesem Mitgliedstaat in einer Weise gerichtlich überprüfbar sein, die den Erfordernissen eines wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes voll und ganz genügt (Urteile vom 27. Mai 2019, 0G und PI [Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau], C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, Rn. 75, …und vom 27. Mai 2019, PF [Generalstaatsanwalt von Litauen], C-509/18, EU:C:2019:457, Rn. 53).
Rn. 48 Erstens dient der Rahmenbeschluss 2002/584 nämlich, wie in Rn. 28 des vorliegenden Urteils ausgeführt, zur Schaffung eines vereinfachten Systems der unmittelbaren Übergabe zwischen Justizbehörden, das an die Stelle eines mit einem Eingriff und einer Beurteilung durch die politische Gewalt verbundenen Systems der klassischen Kooperation zwischen souveränen Staaten treten soll, um im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts den freien Verkehr strafrechtlicher justizieller Entscheidungen sicherzustellen (Urteile vom 27. Mai 2019, 0G und PI [Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau], C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, Rn. 65…, vom 27. Mai 2019, PF [Generalstaatsanwalt von Litauen], C-509/18, EU:C:2019:457, Rn. 43, …und vom 9. Oktober 2019, NJ [Staatsanwaltschaft Wien], C-489/19 PPU, EU:C:2019:849, Rn. 32).
Rn. 52 Drittens ist darauf hinzuweisen, dass das System des Europäischen Haftbefehls im Verfahren der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls zur Strafverfolgung einen zweistufigen Schutz der Verfahrensrechte und der Grundrechte, über die die gesuchte Person verfügen muss, gewährleistet; dies impliziert zum einen, dass zumindest auf einer der beiden Stufen des Schutzes eine Entscheidung erlassen wird, die den einem wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz innewohnenden Anforderungen genügt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Mai 2019, 0G und PI [Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau], C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, Rn. 68, …und vom 12. Dezember 2019, Parquet général du Grand-Duché de Luxembourg und Openbaar Ministerie [Staatsanwaltschaften Lyon und Tours], C-566/19 PPU und C-626/19 PPU, EU:C:2019:1077, Rn. 60), und zum anderen, dass die "ausstellende Justizbehörde" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584, d. h. die Stelle, die letztlich die Entscheidung trifft, den Europäischen Haftbefehl auszustellen, bei der Ausübung ihrer der Ausstellung dieses Europäischen Haftbefehls innewohnenden Aufgaben in objektiver und unabhängiger Weise handeln kann, und zwar auch dann, wenn er auf einer nationalen Entscheidung beruht, die von einem Richter oder einem Gericht getroffen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Mai 2019, 0G und PI [Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau], C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, Rn. 71 bis 74, …und vom 9. Oktober 2019, NJ [Staatsanwaltschaft Wien], C-489/19 PPU, EU:C:2019:849, Rn. 37 und 38).
Rn. 69 In Anbetracht der Angaben der niederländischen Regierung dürfte die Existenz dieses Rechtsbehelfs als solche nämlich nicht geeignet sein, den Staatsanwalt bei der Bezirksstaatsanwaltschaft Amsterdam vor der Gefahr zu bewahren, dass seine Entscheidung über die Zustimmung gemäß Art. 27 Abs. 4 des Rahmenbeschlusses 2002/584 einer Einzelweisung des niederländischen Justizministers unterworfen wird (vgl. entsprechend Urteil vom 27. Mai 2019, 0G und PI [Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau], C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, Rn. 86).
Es hat dazu ausgeführt, bis zum Erlass des Urteils vom 27. Mai 2019, 0G und PI (Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau) (C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456), habe kein Anlass zu Zweifeln an der Vereinbarkeit des Tätigwerdens eines Staatsanwalts mit den Bestimmungen dieses Rahmenbeschlusses bestanden.
- EuGH, 12.12.2019 - C-566/19
Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass die französische, die schwedische und …
Auszug aus EuGH, 24.11.2020 - C-510/19
Rn. 29 Die Wirksamkeit und die Funktionstüchtigkeit dieses vereinfachten Systems der Übergabe von Personen, die wegen einer Straftat verurteilt worden sind oder einer Straftat verdächtigt werden, beruhen auf der Einhaltung bestimmter im Rahmenbeschluss 2002/584 festgelegter Anforderungen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 2019, Parquet général du Grand-Duché de Luxembourg und Openbaar Ministerie [Staatsanwaltschaften Lyon und Tours], C-566/19 PPU und C-626/19 PPU, EU:C:2019:1077, Rn. 46).Rn. 40 Zum Begriff "ausstellende Justizbehörde" in Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584 hat der Gerichtshof entschieden, dass die Mitgliedstaaten zwar im Einklang mit dem Grundsatz der Verfahrensautonomie in ihrem nationalen Recht die für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls zuständige "Justizbehörde" bestimmen können, doch dürfen Bedeutung und Tragweite dieses Begriffs nicht der Beurteilung durch jeden Mitgliedstaat überlassen bleiben, da er in der gesamten Union einer autonomen und einheitlichen Auslegung bedarf, die unter Berücksichtigung sowohl des Wortlauts von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses als auch des Kontexts, in den er sich einfügt, und des mit dem Rahmenbeschluss verfolgten Ziels zu ermitteln ist (…Urteile vom 27. Mai 2019, 0G und PI [Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau], C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, Rn. 48 und 49, sowie vom 12. Dezember 2019, Parquet général du Grand-Duché de Luxembourg und Openbaar Ministerie [Staatsanwaltschaften Lyon und Tours], C-566/19 PPU und C-626/19 PPU, EU:C:2019:1077, Rn. 51).
Rn. 43 Die Staatsanwaltschaften wirken an der Strafrechtspflege im betreffenden Mitgliedstaat mit (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 27. Mai 2019, 0G und PI [Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau], C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, Rn. 63, und vom 12. Dezember 2019, Parquet général du Grand-Duché de Luxembourg und Openbaar Ministerie [Staatsanwaltschaften Lyon und Tours], C-566/19 PPU und C-626/19 PPU, EU:C:2019:1077, Rn. 53).
Ein solches Erfordernis fällt nicht unter die Rechts- und Organisationsvorschriften dieser Behörde, sondern betrifft das Verfahren der Ausstellung eines solchen Haftbefehls, das den Anforderungen an einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz genügen muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2019, Parquet général du Grand-Duché de Luxembourg und Openbaar Ministerie [Staatsanwaltschaften Lyon und Tours], C-566/19 PPU und C-626/19 PPU, EU:C:2019:1077, Rn. 48 und 63, …sowie vom 12. Dezember 2019, 0penbaar Ministerie [Staatsanwaltschaft Schweden], C-625/19 PPU, EU:C:2019:1078, Rn. 30 und 53).
Rn. 52 Drittens ist darauf hinzuweisen, dass das System des Europäischen Haftbefehls im Verfahren der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls zur Strafverfolgung einen zweistufigen Schutz der Verfahrensrechte und der Grundrechte, über die die gesuchte Person verfügen muss, gewährleistet; dies impliziert zum einen, dass zumindest auf einer der beiden Stufen des Schutzes eine Entscheidung erlassen wird, die den einem wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz innewohnenden Anforderungen genügt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Mai 2019, 0G und PI [Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau], C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, Rn. 68, und vom 12. Dezember 2019, Parquet général du Grand-Duché de Luxembourg und Openbaar Ministerie [Staatsanwaltschaften Lyon und Tours], C-566/19 PPU und C-626/19 PPU, EU:C:2019:1077, Rn. 60), und zum anderen, dass die "ausstellende Justizbehörde" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584, d. h. die Stelle, die letztlich die Entscheidung trifft, den Europäischen Haftbefehl auszustellen, bei der Ausübung ihrer der Ausstellung dieses Europäischen Haftbefehls innewohnenden Aufgaben in objektiver und unabhängiger Weise handeln kann, und zwar auch dann, wenn er auf einer nationalen Entscheidung beruht, die von einem Richter oder einem Gericht getroffen wurde (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Mai 2019, 0G und PI [Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau], C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, Rn. 71 bis 74, …und vom 9. Oktober 2019, NJ [Staatsanwaltschaft Wien], C-489/19 PPU, EU:C:2019:849, Rn. 37 und 38).
Rn. 55 Es ist Sache der Mitgliedstaaten, darauf zu achten, dass ihre Rechtsordnung das Rechtsschutzniveau, wie es vom Rahmenbeschluss 2002/584 in seiner Auslegung durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs gefordert wird, mittels von ihnen umgesetzter Verfahrensregeln, die von System zu System unterschiedlich sein können, wirksam garantiert (vgl. entsprechend Urteil vom 12. Dezember 2019, Parquet général du Grand-Duché de Luxembourg und Openbaar Ministerie [Staatsanwaltschaften Lyon und Tours], C-566/19 PPU und C-626/19 PPU, EU:C:2019:1077, Rn. 64).
- EuGH, 27.05.2019 - C-509/18
PF (Generalstaatsanwalt von Litauen) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 24.11.2020 - C-510/19
Rn. 42 In Bezug auf die Kriterien, anhand deren der Inhalt dieses Begriffs zu bestimmen ist, ist erstens festzustellen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass sich der in Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584 verwendete Begriff "Justizbehörde" nicht allein auf die Richter oder Gerichte eines Mitgliedstaats beschränkt, sondern so zu verstehen ist, dass er darüber hinaus die Behörden erfasst, die in diesem Mitgliedstaat an der Strafrechtspflege mitwirken, im Unterschied insbesondere zu Ministerien oder Polizeibehörden, die zur Exekutive gehören (…Urteile vom 27. Mai 2019, 0G und PI [Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau], C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, Rn. 50, sowie vom 27. Mai 2019, PF [Generalstaatsanwalt von Litauen], C-509/18, EU:C:2019:457, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).Diese Unabhängigkeit verlangt, dass es Rechts- und Organisationsvorschriften gibt, die zu gewährleisten vermögen, dass die ausstellende Justizbehörde, wenn sie die Entscheidung trifft, einen solchen Haftbefehl auszustellen, nicht der Gefahr ausgesetzt ist, etwa einer Einzelweisung seitens der Exekutive unterworfen zu werden (…Urteile vom 27. Mai 2019, 0G und PI [Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau], C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, Rn. 73 und 74, sowie vom 27. Mai 2019, PF [Generalstaatsanwalt von Litauen], C-509/18, EU:C:2019:457, Rn. 51 und 52).
Rn. 45 Außerdem müssen, wenn nach dem Recht des Ausstellungsmitgliedstaats für die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls eine Behörde zuständig ist, die in diesem Mitgliedstaat an der Rechtspflege mitwirkt, aber selbst kein Gericht ist, die Entscheidung über die Ausstellung eines solchen Haftbefehls und insbesondere ihre Verhältnismäßigkeit in diesem Mitgliedstaat in einer Weise gerichtlich überprüfbar sein, die den Erfordernissen eines wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes voll und ganz genügt (…Urteile vom 27. Mai 2019, 0G und PI [Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau], C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, Rn. 75, und vom 27. Mai 2019, PF [Generalstaatsanwalt von Litauen], C-509/18, EU:C:2019:457, Rn. 53).
Rn. 48 Erstens dient der Rahmenbeschluss 2002/584 nämlich, wie in Rn. 28 des vorliegenden Urteils ausgeführt, zur Schaffung eines vereinfachten Systems der unmittelbaren Übergabe zwischen Justizbehörden, das an die Stelle eines mit einem Eingriff und einer Beurteilung durch die politische Gewalt verbundenen Systems der klassischen Kooperation zwischen souveränen Staaten treten soll, um im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts den freien Verkehr strafrechtlicher justizieller Entscheidungen sicherzustellen (…Urteile vom 27. Mai 2019, 0G und PI [Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau], C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, Rn. 65, vom 27. Mai 2019, PF [Generalstaatsanwalt von Litauen], C-509/18, EU:C:2019:457, Rn. 43, …und vom 9. Oktober 2019, NJ [Staatsanwaltschaft Wien], C-489/19 PPU, EU:C:2019:849, Rn. 32).
- EuGH, 10.11.2016 - C-477/16
Kovalkovas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - …
Auszug aus EuGH, 24.11.2020 - C-510/19
Dies bedeutet, dass nicht nur die Entscheidung über die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls, sondern auch die Entscheidung über die Vollstreckung eines solchen Haftbefehls von einer Justizbehörde zu treffen ist, die den mit einem wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz einhergehenden Anforderungen - u. a. der Unabhängigkeitsgarantie - genügt, damit das gesamte im Rahmenbeschluss vorgesehene Verfahren der Übergabe zwischen Mitgliedstaaten unter justizieller Kontrolle stattfindet (Urteile vom 10. November 2016, Kovalkovas, C-477/16 PPU, EU:C:2016:861, Rn. 37, …und vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 56).Daraus folgt, dass die Gerichte die Vorschrift in dieser Auslegung auch auf Rechtsverhältnisse anwenden können und müssen, die vor dem Erlass des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung der Vorschrift betreffenden Streit vorliegen (Urteil vom 10. November 2016, Kovalkovas, C-477/16 PPU, EU:C:2016:861, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Eine solche Beschränkung ist nur dann zulässig, wenn zwei grundlegende Kriterien erfüllt sind, nämlich guter Glaube der Betroffenen und die Gefahr schwerwiegender Störungen (Urteil vom 10. November 2016, Kovalkovas, C-477/16 PPU, EU:C:2016:861, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 09.10.2019 - C-489/19
NJ (Parquet de Vienne) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 24.11.2020 - C-510/19
Rn. 48 Erstens dient der Rahmenbeschluss 2002/584 nämlich, wie in Rn. 28 des vorliegenden Urteils ausgeführt, zur Schaffung eines vereinfachten Systems der unmittelbaren Übergabe zwischen Justizbehörden, das an die Stelle eines mit einem Eingriff und einer Beurteilung durch die politische Gewalt verbundenen Systems der klassischen Kooperation zwischen souveränen Staaten treten soll, um im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts den freien Verkehr strafrechtlicher justizieller Entscheidungen sicherzustellen (…Urteile vom 27. Mai 2019, 0G und PI [Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau], C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, Rn. 65…, vom 27. Mai 2019, PF [Generalstaatsanwalt von Litauen], C-509/18, EU:C:2019:457, Rn. 43, und vom 9. Oktober 2019, NJ [Staatsanwaltschaft Wien], C-489/19 PPU, EU:C:2019:849, Rn. 32).Rn. 52 Drittens ist darauf hinzuweisen, dass das System des Europäischen Haftbefehls im Verfahren der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls zur Strafverfolgung einen zweistufigen Schutz der Verfahrensrechte und der Grundrechte, über die die gesuchte Person verfügen muss, gewährleistet; dies impliziert zum einen, dass zumindest auf einer der beiden Stufen des Schutzes eine Entscheidung erlassen wird, die den einem wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz innewohnenden Anforderungen genügt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Mai 2019, 0G und PI [Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau], C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, Rn. 68, …und vom 12. Dezember 2019, Parquet général du Grand-Duché de Luxembourg und Openbaar Ministerie [Staatsanwaltschaften Lyon und Tours], C-566/19 PPU und C-626/19 PPU, EU:C:2019:1077, Rn. 60), und zum anderen, dass die "ausstellende Justizbehörde" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584, d. h. die Stelle, die letztlich die Entscheidung trifft, den Europäischen Haftbefehl auszustellen, bei der Ausübung ihrer der Ausstellung dieses Europäischen Haftbefehls innewohnenden Aufgaben in objektiver und unabhängiger Weise handeln kann, und zwar auch dann, wenn er auf einer nationalen Entscheidung beruht, die von einem Richter oder einem Gericht getroffen wurde (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Mai 2019, 0G und PI [Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau], C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, Rn. 71 bis 74, und vom 9. Oktober 2019, NJ [Staatsanwaltschaft Wien], C-489/19 PPU, EU:C:2019:849, Rn. 37 und 38).
- EuGH, 04.12.2018 - C-378/17
Minister for Justice and Equality und Commissioner of the Garda Síochána - …
Auszug aus EuGH, 24.11.2020 - C-510/19
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über die ihm vorgelegten Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 4. Dezember 2018, Minister for Justice and Equality und Commissioner of An Garda Síochána, C-378/17, EU:C:2018:979, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 4. Dezember 2018, Minister for Justice and Equality und Commissioner of An Garda Síochána, C-378/17, EU:C:2018:979, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 25.07.2018 - C-216/18
Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls …
Auszug aus EuGH, 24.11.2020 - C-510/19
Dies bedeutet, dass nicht nur die Entscheidung über die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls, sondern auch die Entscheidung über die Vollstreckung eines solchen Haftbefehls von einer Justizbehörde zu treffen ist, die den mit einem wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz einhergehenden Anforderungen - u. a. der Unabhängigkeitsgarantie - genügt, damit das gesamte im Rahmenbeschluss vorgesehene Verfahren der Übergabe zwischen Mitgliedstaaten unter justizieller Kontrolle stattfindet (…Urteile vom 10. November 2016, Kovalkovas, C-477/16 PPU, EU:C:2016:861, Rn. 37, und vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 56). - EuGH, 12.12.2019 - C-625/19
Openbaar Ministerie (Staatsanwaltschaft Schweden) - Vorlage zur Vorabentscheidung …
Auszug aus EuGH, 24.11.2020 - C-510/19
Ein solches Erfordernis fällt nicht unter die Rechts- und Organisationsvorschriften dieser Behörde, sondern betrifft das Verfahren der Ausstellung eines solchen Haftbefehls, das den Anforderungen an einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz genügen muss (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2019, Parquet général du Grand-Duché de Luxembourg und Openbaar Ministerie [Staatsanwaltschaften Lyon und Tours], C-566/19 PPU und C-626/19 PPU, EU:C:2019:1077, Rn. 48 und 63, sowie vom 12. Dezember 2019, 0penbaar Ministerie [Staatsanwaltschaft Schweden], C-625/19 PPU, EU:C:2019:1078, Rn. 30 und 53). - EuGH, 26.03.2020 - C-558/18
Der Gerichtshof erklärt zwei Vorabentscheidungsersuchen zu den polnischen …
Auszug aus EuGH, 24.11.2020 - C-510/19
Das Vorabentscheidungsverfahren setzt daher insbesondere voraus, dass bei den nationalen Gerichten tatsächlich ein Rechtsstreit anhängig ist, in dem sie eine Entscheidung erlassen müssen, bei der das im Vorabentscheidungsverfahren ergangene Urteil berücksichtigt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 45 und 46 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 17.07.2008 - C-66/08
Kozłowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …
Auszug aus EuGH, 24.11.2020 - C-510/19
Rn. 28 Im vorliegenden Fall ist darauf hinzuweisen, dass der Rahmenbeschluss 2002/584, wie insbesondere aus seinem Art. 1 Abs. 1 und 2 sowie aus seinen Erwägungsgründen 5 und 7 hervorgeht, das multilaterale System der Auslieferung zwischen Mitgliedstaaten durch ein auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung beruhendes System der Übergabe verurteilter oder verdächtiger Personen zwischen Justizbehörden zur Vollstreckung von Urteilen oder zur Strafverfolgung ersetzen soll (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 2008, Kozłowski, C-66/08, EU:C:2008:437, Rn. 31, …und vom 23. Januar 2018, Piotrowski, C-367/16, EU:C:2018:27, Rn. 46). - EuGH, 23.01.2018 - C-367/16
Piotrowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle …
- EuGH, 17.12.2020 - C-693/18
Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH
Betreffen die vorgelegten Fragen die Auslegung des Unionsrechts, ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteil vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung], C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung], C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 21.03.2023 - C-100/21
Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat …
Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung], C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.10.2024 - C-200/23
Agentsia po vpisvaniyata - Datenschutz - Veröffentlichung eines …
Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung], C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 14.07.2022 - C-134/20
Volkswagen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) …
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über die ihm vorgelegten Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung], C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung], C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 05.06.2023 - C-204/21
Rechtsstaatlichkeit: Die polnische Justizreform von Dezember 2019 verstößt gegen …
Rn. 141 Erstens ergab sich insoweit eindeutig aus dem kurz vor Erlass des Änderungsgesetzes verkündeten Urteil A. K. u. a., insbesondere aus dessen Rn. 134, 139 und 149 sowie dem Urteilstenor, dass das vorlegende Gericht in den verbundenen Rechtssachen, in denen jenes Urteil ergangen ist, und, angesichts der Wirkung erga omnes der gemäß Art. 267 AEUV ergangenen Auslegungsurteile des Gerichtshofs (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juni 1987, X, 14/86, EU:C:1987:275, Rn. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung], C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 6. Oktober 2021, Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi, C-561/19, EU:C:2021:799, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung), alle anderen nationalen Gerichte, die später über entsprechende Rechtssachen zu entscheiden haben, nach dem Unionsrecht verpflichtet sein könnten, zum einen zu entscheiden, ob eine Einrichtung wie die Disziplinarkammer geeignet ist, über Rechtssachen zu entscheiden, die dem Unionsrecht unterliegen, und dabei die Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Ernennung der Mitglieder der Disziplinarkammer erfolgte, und zum anderen über die Unabhängigkeit der KRS als Einrichtung, die am Verfahren zur Ernennung von Richtern zu beteiligen ist, zu entscheiden. - EuGH, 18.05.2021 - C-83/19
Wegen möglicher politischer Einflussnahme: EuGH besorgt über rumänische …
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über die ihm vorgelegten Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung], C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung], C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Das Vorabentscheidungsverfahren setzt daher insbesondere voraus, dass bei den nationalen Gerichten tatsächlich ein Rechtsstreit anhängig ist, in dem sie eine Entscheidung erlassen müssen, bei der das im Vorabentscheidungsverfahren ergangene Urteil berücksichtigt werden kann (Urteil vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung], C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 25.11.2021 - C-233/20
job-medium
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über die ihm vorgelegten Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung], C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 25).Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung], C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 26).
- EuGH, 01.08.2022 - C-588/20
Daimler (Ententes - Camions à ordures ménagères) - Vorlage zur Vorabentscheidung …
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung], C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 25).Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung], C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 26).
Das Vorabentscheidungsverfahren setzt daher insbesondere voraus, dass bei den nationalen Gerichten tatsächlich ein Rechtsstreit anhängig ist, in dem sie eine Entscheidung erlassen müssen, bei der das im Vorabentscheidungsverfahren ergangene Urteil berücksichtigt werden kann (Urteil vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung], C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 27).
- EuGH, 24.03.2022 - C-245/20
Autoriteit Persoonsgegevens - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher …
Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn der Gerichtshof nicht über die rechtlichen und tatsächlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind, oder wenn das Problem hypothetischer Natur ist (vgl. Urteil vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung], C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 15.07.2021 - C-709/20
The UK legislation on Universal Credit, which deprives of that benefit Union …
Rn. 55 Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die Auslegung des Unionsrechts, um die er ersucht wird, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung], C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.12.2023 - C-281/22
Europäische Staatsanwaltschaft: Der Gerichtshof erläutert die Ausübung …
- EuGH, 02.09.2021 - C-741/19
République de Moldavie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über die …
- EuGH, 16.03.2023 - C-449/21
Wettbewerb
- EuGH, 23.11.2021 - C-564/19
Es ist mit dem Unionsrecht unvereinbar, dass ein Höchstgericht eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2022 - C-492/22
CJ (Décision de remise différée en raison de poursuites pénales) - Vorlage zur …
- EuGH, 11.03.2021 - C-802/19
Firma Z - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …
- EuGH, 16.11.2021 - C-748/19
Die in Polen geltende Regelung, nach der der Justizminister, der gleichzeitig …
- EuGH, 02.09.2021 - C-790/19
LG und MH (Autoblanchiment) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der …
- EuGH, 26.10.2021 - C-428/21
Openbaar Ministerie (Droit d'être entendu par l'autorité judiciaire d'exécution) …
- EuGH, 24.02.2022 - C-536/20
Tiketa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/83/EU - …
- EuGH, 06.07.2023 - C-142/22
Minister for Justice and Equality (Demande de consentement - Effets du mandat …
- OLG Celle, 07.05.2021 - 2 AR (Ausl) 26/21
Darf über die Zulässigkeit der Auslieferung auch im Falle der beabsichtigten …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-763/22
Procureur de la République () und d'une demande d'extradition) - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-804/21
C und CD (Obstacles juridiques à l'exécution d'une décision de remise) - …
- OLG Hamburg, 16.02.2021 - Ausl 35/20
Rechtsanwaltsvergütung im Auslieferungsverfahren: Terminsgebühr für Teilnahme an …
- EuGH, 16.06.2022 - C-572/20
ACC Silicones - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2021 - C-428/21
Openbaar Ministerie (Droit d'être entendu par l'autorité judiciaire d'exécution) …
- EuGH, 28.04.2022 - C-804/21
Der Begriff der höheren Gewalt, die die Vollstreckung eines Europäischen …
- OLG Karlsruhe, 04.12.2020 - Ausl 301 AR 173/20
Auslieferung eines Verfolgten an einen Mitgliedstaat der EU: Gerichtliche …
- EuGH, 11.06.2026 - C-81/24
Bankdienstleistungen: Die Eintragung in eine Sanktionsliste der USA reicht für …
- EuGH, 29.04.2021 - C-383/19
Der Abschluss eines Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrags ist …
- EuGH, 09.09.2021 - C-208/20
Toplofikatsia Sofia u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 20 Abs. 2 Buchst. …
- EuGH, 15.04.2021 - C-194/19
Ein Asylbewerber muss Umstände, die nach dem Erlass einer …
- EuGH, 08.12.2022 - C-492/22
CJ (Décision de remise différée en raison de poursuites pénales) - Vorlage zur …
- EuGH, 06.03.2025 - C-647/21
Richterliche Unabhängigkeit: Die Entscheidung, einem Richter seine Rechtssachen …
- EuGH, 13.07.2023 - C-265/22
Variabler Zinssatz auf der Grundlage der Referenzindexe für Hypothekendarlehen …
- EuGH, 13.01.2021 - C-414/20
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle …
- OLG Brandenburg, 07.07.2021 - 1 AR 13/21
Zulässigkeit der Auslieferung eines polnischen Staatsangehörigen zum Zwecke der …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-132/20
Generalanwalt Bobek: Die vom Obersten Gericht Polens geschilderten Umstände sind …
- EuGH, 18.11.2021 - C-413/20
Belgischer Staat (Formation de pilotes) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- OLG Celle, 16.07.2026 - 2 OAus 49/26
Auslieferung eines Verfolgten an die polnischen Justizbehörden zur …
- OLG Brandenburg, 22.01.2021 - 1 AR 2/21
- OLG Braunschweig, 12.10.2021 - 1 AR (Ausl) 6/18
Rechtmäßigkeit der Auslieferungshaft als Überhaft; Keine gerichtliche Überprüfung …
- EuGH, 24.02.2022 - C-463/20
Namur-Est Environnement - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-142/22
Minister for Justice and Equality (Demande de consentement - Effets du mandat …
- OLG Celle, 21.07.2021 - 2 AR (Ausl) 40/21
Zulässige Auslieferung nach Ungarn nach Beseitigung dortiger …
- OLG Frankfurt, 10.03.2021 - 1 AuslA 213/20
Kein Rechtsschutzbedürfnis für (Un-)Zulässigkeitsentscheidung (§ 29 IRG) bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-158/21
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
- EuGH, 20.03.2025 - C-763/22
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …
- OLG Frankfurt, 21.12.2020 - 2 AuslA 175/20
Voraussetzungen bei der vereinfachten Auslieferung; Unabhängigkeit der …
- OLG Celle, 23.06.2021 - 2 AR (Ausl) 12/21
Zulässige Auslieferung nach Polen mit Fortdauer der Auslieferungshaft; …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-400/22
Conny - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2023 - C-266/22
CRRC Qingdao Sifang u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …
- OLG Celle, 22.02.2023 - 2 AR (Ausl) 45/22
Auslieferung; Zulässigkeitshindernis; beiderseitige Strafbarkeit; …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-233/20
job-medium - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Sicherheit und …
- EuGH, 18.04.2024 - C-634/22
OT u. a. (Suppression d'un Tribunal) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Werte und …
- OLG Brandenburg, 20.09.2021 - 1 AR 21/21
Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Lettland zur Strafvollstreckung …
- OLG Braunschweig, 11.02.2021 - 1 AR (Ausl) 17/20
Ohne behördliche Vorabentscheidung keine gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-647/21
D. K. (Dessaisissement d'un juge) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- OLG Brandenburg, 15.01.2024 - 1 OAus 2/24
- Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-711/21
Belgischer Staat (Éléments postérieurs à la décision de retour) - Vorlage zur …
- OLG Celle, 01.04.2022 - 2 Ws 36/22
Anforderungen an Terminsmitteilung für ordnungsgemäße Bekanntgabe des …
- OLG Brandenburg, 13.12.2021 - 1 AR 34/21
Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Polen zur Vollstreckung einer …
- OLG Brandenburg, 30.09.2024 - 1 OAus 34/24
- OLG Brandenburg, 07.12.2022 - 1 AR 27/22
Auslieferung eines Verfolgten zum Zwecke der Strafvollstreckung in Rumänien …
- OLG Celle, 22.02.2022 - 2 Ws 6/22
Höhe der im Zuge der Vollstreckungsübernahme aus einem EU-Mitgliedstaat aus einer …
- OLG Brandenburg, 21.03.2025 - 1 OAus 7/25
Auslieferung eines Verfolgten an Polen zur Strafvollstreckung
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-28/23
NFŠ - Vorabentscheidungsverfahren - Richtlinie 2014/24/EU - Öffentliche …
- OLG Saarbrücken, 11.05.2023 - 1 Ausl 23/23
Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts anhand des ständigen Wohnsitzes; …
- OLG Braunschweig, 16.09.2022 - 1 AR (Ausl) 18/22
Auslegung des § 83c Abs. 4 S. 2 und 3 IRG nach EuGH-Urteil; Verantwortlichkeit …
- OLG Celle, 21.02.2022 - 2 AR (Ausl) 67/21
Erstattung notwendiger Auslagen im Auslieferungsverfahren bei zulässiger …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-910/19
Bankia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/71/EG - Gesellschaften - …
- OLG Brandenburg, 15.09.2022 - 1 AR 35/22
Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Polen zum Zweck der Vollstreckung …
- OLG Brandenburg, 25.04.2022 - 2 AR 17/22
Unzulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Polen zum Zwecke …
- OLG Brandenburg, 24.11.2025 - 1 OAus 44/25
Entscheidung über die Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls in …
- OLG Celle, 29.01.2025 - 2 OAus 86/24
Auslieferung; Übergabefrist; Fristberechnung; Tagesfrist; Berechnung der …
- OLG Brandenburg, 15.01.2024 - 1 O Aus 2/24
- OLG Brandenburg, 07.08.2023 - 1 OAus 1/23
- OLG Zweibrücken, 05.04.2023 - 1 Ws 74/23
Auslieferungsrecht: Erlass und Vollzug eines weiteren nationalen Haftbefehls …
- OLG Brandenburg, 01.03.2023 - 1 OAus 1/23
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-648/20
Svishtov Regional Prosecutor's Office - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-568/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Carte diplomatique) - Vorlage zur …
- OLG Hamm, 12.06.2025 - 2 OAus 80/25
Auslieferungsverfahren; Zulässigkeit der Auslieferung nach bereits abgelehnter …
- OLG Brandenburg, 07.10.2024 - 1 OAus 33/24
Zulässigerklärung einer Auslieferung zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe; …
- OLG Celle, 13.11.2023 - 2 OAus 66/23
Auslieferung zum Zweck der Strafverfolgung nach Griechenland bei Androhung …
- OLG Brandenburg, 07.04.2021 - 1 AR 7/21
Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgen nach Polen Gerichtliche Überprüfung …
- OLG Brandenburg, 17.05.2024 - 1 OAus 19/24
- OLG Bamberg, 18.12.2020 - 1 AuslA R 55/20
Zuständigkeit der Oberlandesgerichte zur Überprüfung der Einverständniserklärung …
- OLG Dresden, 12.05.2025 - OAus 8/25
Auslieferung, Unzulässigkeit der Auslieferung, Annahme eines …
- OLG Brandenburg, 04.11.2024 - 1 OAus 39/24
Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Polen zur Vollstreckung einer …
- OLG Brandenburg, 29.08.2022 - 1 AR 25/22
Ablehnung der Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Polen auf Grundlage …
- OLG Brandenburg, 16.02.2022 - 1 AR 8/22
Unzulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Polen zum Zwecke …
- OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 1 AR 26/21
Auslieferung des Verfolgten an die Republik Polen aufgrund eines in seiner …
- OLG Brandenburg, 30.05.2024 - 1 OAus 25/24
- OLG Brandenburg, 08.05.2024 - 1 OAus 5/23
Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls
- OLG Brandenburg, 16.04.2024 - 1 OAus 13/24
Voraussetzungen des vereinfachten Auslieferungsverfahrens zur Überstellung des …
- OLG Frankfurt, 06.04.2021 - 2 AuslA 263/20
Antrag auf Erklärung der Unzulässigkeit der Auslieferung
- OLG Brandenburg, 25.01.2021 - 1 AR 8/20
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-510/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Openbaar Ministerie (Faux en écritures)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 6 Abs. 2 - Begriff der vollstreckenden Justizbehörde - Art. 27 Abs. 3 Buchst. g und Abs. 4 - Ersuchen um ergänzende ...
- Europäischer Gerichtshof
Openbaar Ministerie (Faux en écritures)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer Haftbefehl - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Art. 6 Abs. 2 - Begriff der vollstreckenden Justizbehörde - Art. 27 Abs. 3 Buchst. g und Abs. 4 - Ersuchen um ergänzende ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-510/19
- EuGH, 24.11.2020 - C-510/19
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- EuGH, 01.12.2008 - C-388/08
Leymann und Pustovarov - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-510/19
{FN:7} Urteil vom 1. Dezember 2008, Leymann und Pustovarov (C-388/08 PPU, EU:C:2008:669, im Folgenden: Urteil Leymann und Pustovarov, Rn. 44).Der Gerichtshof lässt Änderungen zu, die nicht die Art der ursprünglichen Straftat verändern und keine Gründe für das Absehen von der Vollstreckung zur Folge haben (Urteil Leymann und Pustovarov, Rn. 57).
- EuGH, 10.11.2016 - C-477/16
Kovalkovas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-510/19
{FN:15} Urteil vom 10. November 2016, Kovalkovas (C-477/16 PPU, EU:C:2016:861, im Folgenden: Urteil Kovalkovas, Rn. 27): Der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens und der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung ermöglichen "die Schaffung und Aufrechterhaltung eines Raums ohne Binnengrenzen ... Konkret verlangt der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens, namentlich in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, von jedem Mitgliedstaat, dass er, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, davon ausgeht, dass alle anderen Mitgliedstaaten das Unionsrecht und insbesondere die dort anerkannten Grundrechte beachten".{FN:30} Urteil Kovalkovas, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung.
- EuGH, 01.06.2016 - C-241/15
Bob-Dogi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-510/19
{FN:23} Urteil vom 1. Juni 2016, Bob-Dogi (C-241/15, EU:C:2016:385, Rn. 55 bis 57).
- EuGH, 28.06.2012 - C-192/12
West - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-510/19
{FN:27} Andernfalls wäre das Modell des Rahmenbeschlusses als ein System der Übergabe zwischen Justizbehörden ohne Beteiligung der Regierungsbehörden (außerhalb eines rein instrumentellen und administrativen Rahmens) nicht mehr wiederzuerkennen (Urteil vom 28. Juni 2012, West, C-192/12 PPU, EU:C:2012:404, Rn. 54). - EuGH, 27.05.2019 - C-508/18
Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-510/19
{FN:12} Urteil vom 27. Mai 2019, 0G und PI (Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau) (C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, im Folgenden: Urteil Staatsanwaltschaften Lübeck und Zwickau, Rn. 52); Hervorhebung nur hier. - EuGH, 10.11.2016 - C-452/16
Poltorak - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-510/19
{FN:11} Urteil vom 10. November 2016, Poltorak (C-452/16 PPU, EU:C:2016:858, im Folgenden: Urteil Poltorak, Rn. 33). - EuGH, 12.12.2019 - C-566/19
Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass die französische, die schwedische und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-510/19
{FN:3} Vgl. statt aller Urteil vom 12. Dezember 2019, Parquet général du Grand-Duché de Luxembourg und Openbaar Ministerie (Staatsanwaltschaften Lyon und Tours) (C-566/19 PPU und C-626/19 PPU, EU:C:2019:1077, im Folgenden: Urteil Staatsanwaltschaften Lyon und Tours), und die dort angeführte Rechtsprechung. - EuGH, 27.05.2019 - C-509/18
PF (Generalstaatsanwalt von Litauen) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-510/19
{FN:10} Vgl. statt aller Urteil vom 27. Mai 2019, PF (Generalstaatsanwalt von Litauen), (C-509/18, EU:C:2019:457, im Folgenden: Urteil Generalstaatsanwalt von Litauen, Rn. 28). - EuGH, 09.10.2019 - C-489/19
NJ (Parquet de Vienne) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-510/19
{FN:20} In seinem Urteil vom 9. Oktober 2019, NJ (Staatsanwaltschaft Wien) (C-489/19 PPU, EU:C:2019:849), hat der Gerichtshof zugelassen, dass ein Gericht einen von einer der Exekutive untergeordneten Staatsanwaltschaft ausgestellten EHB "bewilligt". - EuGH, 12.12.2019 - C-627/19
Openbaar Ministerie (Prokurator des Königs Brüssel) - Vorlage zur …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-510/19
Urteil vom 12. Dezember 2019, 0penbaar Ministerie (Staatsanwaltschaft Brüssel) (C-627/19 PPU, EU:C:2019:1079, im Folgenden: Urteil Staatsanwaltschaft Brüssel, Rn. 39).
- Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2021 - C-428/21
Openbaar Ministerie (Droit d'être entendu par l'autorité judiciaire d'exécution) …
{FN:5} Insoweit verweist das vorlegende Gericht auf die Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Openbaar Ministerie (Urkundenfälschung) (C-510/19, EU:C:2020:494, Nr. 87).{FN:6} Während Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Openbaar Ministerie (Urkundenfälschung) (C-510/19, EU:C:2020:494, Nrn. 84 bis 89) dieses Recht im Rahmen von Hilfserwägungen bejaht hat, ist der Gerichtshof im Urteil vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie (Urkundenfälschung) (C-510/19, EU:C:2020:953), nicht auf diese Frage eingegangen.
{FN:15} Aus denselben Gründen denke ich, dass die von Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Openbaar Ministerie (Urkundenfälschung) (C-510/19, EU:C:2020:494, Nr. 90) geäußerte Erwägung, dass die Verteidigungsrechte im Rahmen eines Ersuchens um ergänzende Zustimmung entweder dadurch gewahrt werden könnten, dass im Verfahren nach Art. 27 des Rahmenbeschlusses 2002/584 eine Vernehmung im Ausstellungsmitgliedstaat vorgenommen werde, oder dadurch, dass die Möglichkeit eingeräumt werde, bei der ausstellenden Justizbehörde vorab Widerspruch gegen die Erweiterung der Straftaten einzulegen, bevor die ausstellende Justizbehörde das Ersuchen um Erweiterung an die vollstreckende Justizbehörde richte, so zu verstehen ist, dass das Recht der übergebenen Person auf Anhörung nicht einfach vor den zuständigen Behörden des Ausstellungsmitgliedstaats ausgeübt werden kann, sondern zumindest eine Beteiligung der vollstreckenden Justizbehörde erfordert, da diese Behörde auch für das Verfahren zur Erteilung der ergänzenden Zustimmung zuständig ist.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".