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Weitere Entscheidungen unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 | EuGH

Rechtsprechung
   EuGH, 14.07.2022 - C-59/18, C-182/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,17472
EuGH, 14.07.2022 - C-59/18, C-182/18 (https://dejure.org/2022,17472)
EuGH, Entscheidung vom 14.07.2022 - C-59/18, C-182/18 (https://dejure.org/2022,17472)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juli 2022 - C-59/18, C-182/18 (https://dejure.org/2022,17472)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Italien/ Rat (Siège de l'Agence européenne des médicaments)

    Nichtigkeitsklage - Institutionelles Recht - Einrichtungen und sonstige Stellen der Europäischen Union - Europäische Arzneimittelagentur (EMA) - Zuständigkeit für die Festlegung des Sitzes - Art. 341 AEUV - Anwendungsbereich - Am Rande einer Tagung des Rates angenommener ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeitsklage - Institutionelles Recht - Einrichtungen und sonstige Stellen der Europäischen Union - Europäische Arzneimittelagentur (EMA) - Zuständigkeit für die Festlegung des Sitzes - Art. 341 AEUV - Anwendungsbereich - Am Rande einer Tagung des Rates angenommener ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Arzneimittelagentur und Arbeitsbehörde: Unionsgesetzgeber entscheidet über Sitz von Behörden

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Unionsgesetzgeber entscheidet über Sitz von Arzneimittelagentur und Arbeitsbehörde - Unionsgesetzgeber entscheidet über Sitz von Arzneimittelagentur und Arbeitsbehörde

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2022, 784
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 30.06.1993 - C-181/91

    Parlament / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.07.2022 - C-59/18
    Nach Ansicht der Italienischen Republik, die auf Rn. 14 des Urteils vom 30. Juni 1993, Parlament/Rat und Kommission (C-181/91 und C-248/91, EU:C:1993:271), verweist, sei nämlich noch zu prüfen, ob die fragliche Handlung nach ihrem Inhalt und den gesamten Umständen, unter denen sie angenommen worden sei, in Wirklichkeit einen Beschluss des Rates darstelle.

    Daraus folgt u. a., dass Handlungen der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, die nicht als Mitglieder des Rates oder des Europäischen Rates, sondern als Vertreter ihrer Regierungen handeln und auf diese Weise gemeinsam Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten ausüben, vom Unionsrichter nicht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 1993, Parlament/Rat und Kommission, C-181/91 und C-248/91, EU:C:1993:271, Rn. 12, …sowie Beschluss vom 16. Juni 2021, Sharpston/Rat und Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, C-685/20 P, EU:C:2021:485, Rn. 46).

    Vielmehr darf dieser Akt nach seinem Inhalt und den gesamten Umständen, unter denen er erlassen wurde, nicht in Wirklichkeit eine Entscheidung des Rates darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 1993, Parlament/Rat und Kommission, C-181/91 und C-248/91, EU:C:1993:271, Rn. 14).

  • EuGH, 16.06.2021 - C-685/20

    Sharpston/ Rat und les Représentants des Gouvernements des États membres - …

    Auszug aus EuGH, 14.07.2022 - C-59/18
    Daraus folgt u. a., dass Handlungen der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, die nicht als Mitglieder des Rates oder des Europäischen Rates, sondern als Vertreter ihrer Regierungen handeln und auf diese Weise gemeinsam Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten ausüben, vom Unionsrichter nicht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden können (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 1993, Parlament/Rat und Kommission, C-181/91 und C-248/91, EU:C:1993:271, Rn. 12, sowie Beschluss vom 16. Juni 2021, Sharpston/Rat und Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, C-685/20 P, EU:C:2021:485, Rn. 46).

    Rn. 106 Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof, um die Zuständigkeit der Unionsgerichte für die Entscheidung über eine Klage gegen Handlungen der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten auszuschließen, als maßgebliches Kriterium ausschließlich auf den Urheber der Handlungen abgestellt hat, unabhängig von ihren verbindlichen Rechtswirkungen (Beschluss vom 16. Juni 2021, Sharpston/Rat und Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, C-685/20 P, EU:C:2021:485, Rn. 47).

    Rn. 107 Dem Vorbringen der Klägerinnen, wonach im vorliegenden Fall ein weiter Begriff der Urheber der Handlungen, auf die sich Art. 263 AEUV beziehe, d. h. der Organe, der Einrichtungen und der sonstigen Stellen der Union, zugrunde zu legen sei, um den angefochtenen Beschluss als von einem Organ, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der Union im Sinne dieser Vorschrift erlassen anzusehen oder um zumindest die vorliegenden Klagen solchen Klagen gleichzustellen, die gegen einen Beschluss des Rates erhoben werden, kann somit nicht gefolgt werden, ohne den klaren Wortlaut dieser Vorschrift zu missachten (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 16. Juni 2021, Sharpston/Rat und Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, C-685/20 P, EU:C:2021:485, Rn. 48).

  • EuGH, 20.09.2016 - C-8/15

    Der Gerichtshof bestätigt die Abweisung der Nichtigkeitsklagen und weist die …

    Auszug aus EuGH, 14.07.2022 - C-59/18
    Grundsätzlich müssten die Handlungen der internen Gremien des Rates nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs Gegenstand einer Rechtmäßigkeitskontrolle sein können (Urteile vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, sowie vom 20. September 2016, Mallis u. a./Kommission und EZB, C-105/15 P bis C-109/15 P, EU:C:2016:702).

    Der Umstand, dass ein oder mehrere Organe der Union im Rahmen des Verfahrens, das zum Erlass dieses Beschlusses führte, eine bestimmte Rolle spielte, lässt die Natur dieses Beschlusses, der außerhalb der Unionsrechtsordnung steht, unberührt (vgl. entsprechend Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 54).

  • EuGH, 03.06.2021 - C-650/18

    Der Gerichtshof weist die Klage Ungarns ab, die sich gegen die Entschließung des …

    Auszug aus EuGH, 14.07.2022 - C-59/18
    Rn. 59 Die Europäische Union ist eine Rechtsunion, die durch den AEU-Vertrag mit einem umfassenden System von Rechtsbehelfen und Verfahren ausgestattet ist, das dem Gerichtshof die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe zuweist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament, 294/83, EU:C:1986:166, Rn. 23…, vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 281, sowie vom 3. Juni 2021, Ungarn/Parlament, C-650/18, EU:C:2021:426, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 60 Die in Art. 263 AEUV vorgesehene Nichtigkeitsklage ist gegen alle von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union erlassenen Bestimmungen, die Rechtswirkungen entfalten sollen, unabhängig von ihrer Rechtsnatur oder ihrer Form zulässig (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat, 22/70, EU:C:1971:32, Rn. 42, sowie vom 3. Juni 2021, Ungarn/Parlament, C-650/18, EU:C:2021:426, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 02.12.1992 - C-370/89

    SGEEM und Etroy / EIB

    Auszug aus EuGH, 14.07.2022 - C-59/18
    Rn. 74 Denn zwar hat der Gerichtshof entschieden, dass der Begriff "Organe" im Sinne der genannten Bestimmung nicht nur die in Art. 13 Abs. 1 EUV aufgeführten Organe der Union umfasst, sondern auch sämtliche Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, die mit den Verträgen oder kraft der Verträge errichtet wurden und zur Verwirklichung der Ziele der Union beitragen sollen (…Urteil vom 16. Dezember 2020, Rat u. a./K. Chrysostomides & Co. u. a., C-597/18 P, C-598/18 P, C-603/18 P und C-604/18 P, EU:C:2020:1028, Rn. 80 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), jedoch hat er sich bei der Entwicklung dieser Rechtsprechung ausdrücklich auf den Umstand gestützt, dass zum einen die mit den Verträgen oder kraft der Verträge errichteten Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zur Verwirklichung der Ziele der Union beitragen sollen und dass es zum anderen der Absicht der Verfasser der Verträge zuwiderliefe, wenn die Union den Folgen der Bestimmungen der Verträge, die die außervertragliche Haftung der Union regeln, entzogen wäre, soweit sie durch eine Einrichtung oder eine sonstige Stelle handelt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Dezember 1992, SGEEM und Etroy/EIB, C-370/89, EU:C:1992:482, Rn. 13 bis 16).

    Rn. 75 Die weite Auslegung des Begriffs "Organe" durch den Gerichtshof für die Zwecke der Anwendung von Art. 340 Abs. 2 AEUV trägt somit dem durch die in dieser Bestimmung ausdrücklich genannten allgemeinen, den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsamen Grundsätzen gerechtfertigten Bedürfnis Rechnung, zu verhindern, dass sich die Union der Anwendung des Systems der außervertraglichen Haftung nach Art. 268 AEUV in Verbindung mit Art. 340 Abs. 2 AEUV und der sich daraus ergebenden gerichtlichen Kontrolle durch den Gerichtshof entziehen kann, wenn sie durch eine Einrichtung oder eine sonstige Stelle der Union handelt, die von den in Art. 13 Abs. 1 EUV aufgeführten Organen verschieden ist (vgl. entsprechend Urteil vom 2. Dezember 1992, SGEEM und Etroy/EIB, C-370/89, EU:C:1992:482, Rn. 14 und 16).

  • EuG, 08.03.2018 - T-46/18

    Comune di Milano/ Rat

    Auszug aus EuGH, 14.07.2022 - C-59/18
    Rn. 26 Mit Klageschrift, die am 30. Januar 2018 bei der Kanzlei des Gerichts der Europäischen Union einging und unter dem Aktenzeichen T-46/18 registriert wurde, erhob die Comune di Milano Klage gegen den angefochtenen Beschluss.

    Mit Beschluss vom 8. März 2018, Comune di Milano/Rat (T-46/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:131), der gemäß Art. 54 Abs. 3 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und Art. 128 der Verfahrensordnung des Gerichts erlassen wurde, hat das Gericht sich in der Rechtssache T-46/18 für nicht zuständig erklärt, damit der Gerichtshof über die Klage in dieser Rechtssache entscheiden kann, die unter dem Aktenzeichen C-182/18 registriert worden ist.

  • EuGH, 10.12.2018 - C-621/18

    Wightman u.a. - Einseitige Rücknahme der EU-Austrittserklärung möglich

    Auszug aus EuGH, 14.07.2022 - C-59/18
    Auch die Entstehungsgeschichte einer Vorschrift des Unionsrechts kann relevante Anhaltspunkte für deren Auslegung liefern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a., C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE …

    Auszug aus EuGH, 14.07.2022 - C-59/18
    Rn. 59 Die Europäische Union ist eine Rechtsunion, die durch den AEU-Vertrag mit einem umfassenden System von Rechtsbehelfen und Verfahren ausgestattet ist, das dem Gerichtshof die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe zuweist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament, 294/83, EU:C:1986:166, Rn. 23, vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 281, …sowie vom 3. Juni 2021, Ungarn/Parlament, C-650/18, EU:C:2021:426, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.11.2012 - C-370/12

    Pringle - Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro …

    Auszug aus EuGH, 14.07.2022 - C-59/18
    Unter Bezugnahme auf das Urteil vom 27. November 2012, Pringle (C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 155 bis 159), macht das Königreich der Niederlande außerdem geltend, dass die Mitgliedstaaten den Organen Aufgaben übertragen könnten, sofern diese die Zuständigkeiten der Union und ihrer Organe beachteten.
  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 14.07.2022 - C-59/18
    Rn. 60 Die in Art. 263 AEUV vorgesehene Nichtigkeitsklage ist gegen alle von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union erlassenen Bestimmungen, die Rechtswirkungen entfalten sollen, unabhängig von ihrer Rechtsnatur oder ihrer Form zulässig (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat, 22/70, EU:C:1971:32, Rn. 42, …sowie vom 3. Juni 2021, Ungarn/Parlament, C-650/18, EU:C:2021:426, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

  • EuGH, 06.05.2008 - C-133/06

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE ÜBER DIE …

  • EuGH, 16.12.2020 - C-597/18

    Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts, soweit es die …

  • EuGH, 20.09.2016 - C-105/15

    EZB/ Malli - Rechtsmittel - Stabilitätshilfeprogramm Republik Zypern - Erklärung …

  • EuGH, 02.10.2018 - C-73/17

    Das Europäische Parlament kann einen Teil seiner Haushaltsbefugnisse in Brüssel …

  • EuGH, 07.09.2016 - C-113/14

    Deutschland / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Wahl der Rechtsgrundlage - …

  • EuGH, 13.12.2012 - C-237/11

    Der Gerichtshof erklärt die Beschlüsse des Europäischen Parlaments über den …

  • EuGH, 01.10.1997 - C-345/95

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT IST VERPFLICHTET, ZWÖLF ORDENTLICHE PLENARTAGUNGEN IN …

  • EuGH, 22.03.1990 - C-201/89

    Le Pen und Front National / Puhl u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2016 - C-113/14

    Deutschland / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Wahl der Rechtsgrundlage - …

  • EuGH, 21.09.2011 - C-238/11

    Frankreich / Parlament

  • EuGH, 02.07.2018 - C-182/18

    Comune di Milano/ Rat - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung der …

  • EuGH, 19.11.2024 - C-808/21

    Unionsbürgerschaft: Es verstößt gegen das Unionsrecht, Unionsbürgern mit Wohnsitz …

    Die Entstehungsgeschichte einer Bestimmung des Unionsrechts kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (Urteil vom 14. Juli 2022, 1talien und Comune di Milano/Rat [Sitz der Europäischen Arzneimittel-Agentur], C-59/18 und C-182/18, EU:C:2022:567, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.11.2024 - C-814/21

    Unionsbürgerschaft: Es verstößt gegen das Unionsrecht, Unionsbürgern mit Wohnsitz …

    Die Entstehungsgeschichte einer Bestimmung des Unionsrechts kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (Urteil vom 14. Juli 2022, 1talien und Comune di Milano/Rat [Sitz der Europäischen Arzneimittel-Agentur], C-59/18 und C-182/18, EU:C:2022:567, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.01.2023 - C-632/20

    Der Gerichtshof erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem die Beteiligung des …

    Rn. 42 Die Bestimmungen des Unionsrechts müssen indessen im Licht der Fassungen in allen Sprachen der Union einheitlich ausgelegt und angewandt werden; weichen diese verschiedenen Fassungen voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Januar 2021, Hessischer Rundfunk, C-422/19 und C-423/19, EU:C:2021:63, Rn. 65 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 14. Juli 2022, 1talien und Comune di Milano/Rat [Sitz der Europäischen Arzneimittel-Agentur], C-59/18 und C-182/18, EU:C:2022:567, Rn. 67 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2026 - C-555/24

    und Resilienzfazilität gebilligt wurden

    {FN:85} That has been clear ever since the judgment of 23 April 1986, Les Verts v Parliament (294/83, EU:C:1986:166, paragraph 23); see, more recently, for example, judgment of 14 July 2022, Italy and Comune di Milano v Council (Seat of the European Medicines Agency) (C-59/18 and C-182/18, EU:C:2022:567, paragraph 59).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-59/18, C-182/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,40237
Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-59/18, C-182/18 (https://dejure.org/2021,40237)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.10.2021 - C-59/18, C-182/18 (https://dejure.org/2021,40237)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2021 - C-59/18, C-182/18 (https://dejure.org/2021,40237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Italien/ Rat (Siège de l'Agence européenne des médicaments)

    Nichtigkeitsklage - Agenturen der Union - Europäische Arzneimittel-Agentur und Europäische Arbeitsbehörde - Sitze - Geltungsbereich von Art. 341 AEUV - Zuständigkeit für die Entscheidung über den Sitz von Agenturen - Von den Vertretern der Mitgliedstaaten am Rande von ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Italien/ Rat (Siège de l'Agence européenne des médicaments)

    Nichtigkeitsklage - Agenturen der Union - Europäische Arzneimittel-Agentur und Europäische Arbeitsbehörde - Sitze - Geltungsbereich von Art. 341 AEUV - Zuständigkeit für die Entscheidung über den Sitz von Agenturen - Von den Vertretern der Mitgliedstaaten am Rande von ...

  • rechtsportal.de

    Nichtigkeitsklage - Agenturen der Union - Europäische Arzneimittel-Agentur und Europäische Arbeitsbehörde - Sitze - Geltungsbereich von Art. 341 AEUV - Zuständigkeit für die Entscheidung über den Sitz von Agenturen - Von den Vertretern der Mitgliedstaaten am Rande von ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (47)

  • EuGH, 16.06.2021 - C-684/20

    The Court of Justice confirms the dismissal of two actions for annulment brought …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-59/18
    {FN:38} Vgl. Beschlüsse des Gerichtshofs vom 16. Juni 2021, Sharpston/Rat und Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten (C-684/20 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:486, Rn. 39), und Sharpston/Rat und Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten (…C-685/20 P, EU:C:2021:485, Rn. 39).

    {FN:39} Vgl. Beschluss des Gerichtshofs vom 16. Juni 2021, Sharpston/Rat und Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten (C-684/20 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:486, Rn. 40).

    {FN:41} Vgl. im letztgenannten Sinne Beschluss des Gerichtshofs vom 16. Juni 2021, Sharpston/Rat und Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten (C-684/20 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:486, Rn. 41 und 42).

    {FN:52} Vgl. Beschlüsse des Gerichtshofs vom 16. Juni 2021, Sharpston/Rat und Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten (C-684/20 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:486), und Sharpston/Rat und Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten (C-685/20 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:485).

    {FN:105} Vgl. Beschlüsse des Gerichtshofs vom 16. Juni 2021, Sharpston/Rat und Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten (C-684/20 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:486, Rn. 44), und Sharpston/Rat und Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten (…C-685/20 P, EU:C:2021:485, Rn. 50).

  • EuGH - C-232/19 (anhängig)

    Comune di Milano/ Parlament und Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-59/18
    Gegen diese Verordnung wurden zwei Klagen der Italienischen Republik (C-106/19) bzw. der Comune di Milano (C-232/19) erhoben.

    Die vorgenannte mündliche Verhandlung ist für die verbundenen Rechtssachen C-59/18 und C-182/18, die verbundenen Rechtssachen C-106/19 und C-232/19 (Verfahren EMA II) sowie für die Rechtssache C-743/19, Parlament/Rat (Sitz der ELA) zusammen durchgeführt worden.

    Die vorgenannte mündliche Verhandlung ist für die vorliegende Rechtssache C-743/19, die verbundenen Rechtssachen C-59/18 und C-182/18 (EMA-Verfahren) sowie die verbundenen Rechtssachen C-106/19 und C-232/19 (Verfahren EMA II) zusammen durchgeführt worden.

    {FN:3} Schlussanträge in der Rechtssache Italienische Republik und Comune di Milano/Rat und Parlament (im Folgenden: Verfahren EMA II) (verbundene Rechtssachen C-106/19 und C-232/19).

    {FN:107} Vgl. die parallelen Schlussanträge in der Rechtssache Italienische Republik und Comune di Milano/Rat und Parlament (Verfahren EMA II) (verbundene Rechtssachen C-106/19 und C-232/19).

  • EuGH, 27.11.2012 - C-370/12

    Pringle - Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-59/18
    Vgl. z. B. entsprechend für Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten den 16. Erwägungsgrund und Art. 37 Abs. 3 des Vertrags zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus sowie Urteil vom 27. November 2012, Pringle (C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 170 bis 176).

    {FN:96} Vgl. z. B. Urteil vom 27. November 2012, Pringle (C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 158 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:110} Vgl. in diesem Sinne z. B. Urteile vom 27. November 2012, Pringle (C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 163 und 164), zum Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus, insbesondere im Hinblick auf die Zuständigkeiten der Union; und vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (…C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 67), zu Memoranda of Understanding zwischen einem Mitgliedstaat und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus.

  • EuGH, 14.07.2022 - C-106/19

    Italien/ Rat und Parlament (Siège de l'Agence européenne des médicaments) - …

    Rn. 114 Was zweitens den Zusammenhang betrifft, in den sich Art. 341 AEUV einfügt, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass, wie Generalanwalt Bobek in Nr. 94 seiner Schlussanträge in den Rechtssachen Italien/Rat (Sitz der Europäischen Arzneimittel-Agentur), Comune di Milano/Rat (Sitz der Europäischen Arzneimittel-Agentur) und Parlament/Rat (Sitz der Europäischen Arbeitsbehörde) (C-59/18, C-182/18 und C-743/19, EU:C:2021:812) ausgeführt hat, eine Reihe von Bestimmungen der Verträge durch den Vertrag von Lissabon geändert wurden, um einen ausdrücklichen Verweis auf die "Einrichtungen und [die] sonstigen Stellen der Union" aufzunehmen, was zur Folge hatte, dass explizit eine Unterscheidung zwischen den in Art. 13 Abs. 1 EUV ausdrücklich genannten Organen der Union einerseits sowie den Einrichtungen und den sonstigen Stellen der Union andererseits getroffen wurde.

    Wie Generalanwalt Bobek in Nr. 98 seiner Schlussanträge in den Rechtssachen Italien/Rat (Sitz der Europäischen Arzneimittel-Agentur), Comune di Milano/Rat (Sitz der Europäischen Arzneimittel-Agentur) und Parlament/Rat (Sitz der Europäischen Arbeitsbehörde) (C-59/18, C-182/18 und C-743/19, EU:C:2021:812) ausgeführt hat, ist der Begriff "Organe" im Sinne der letztgenannten Vorschrift nämlich nicht zwingend dahin auszulegen, dass er die Einrichtungen und die sonstigen Stellen der Union umfasst, da sich die Sprachenregelung einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der Union von der Regelung unterscheiden kann, die in den Organen der Union gilt.

    Rn. 123 Wie Generalanwalt Bobek in Nr. 112 seiner Schlussanträge in den Rechtssachen Italien/Rat (Sitz der Europäischen Arzneimittel-Agentur), Comune di Milano/Rat (Sitz der Europäischen Arzneimittel-Agentur) und Parlament/Rat (Sitz der Europäischen Arbeitsbehörde) (C-59/18, C-182/18 und C-743/19, EU:C:2021:812) ausgeführt hat, zeugt die Annahme eines speziellen Protokolls vielmehr davon, dass die Mitgliedstaaten der Ansicht waren, dass ihre kollektive Entscheidung bezüglich der Festlegung des Sitzes bestimmter abschließend aufgezählter Einrichtungen und sonstiger Stellen der Union speziell in das Primärrecht aufgenommen werden müsse, um Rechtswirkungen im Unionsrecht zu entfalten.

    Entgegen der vom Rat in der mündlichen Verhandlung vertretenen Auffassung kann eine Auslegung dieser Vorschrift dahin, dass er auf Einrichtungen und sonstige Stellen der Union nicht anwendbar ist, nicht dazu führen, ihm jede praktische Wirksamkeit zu nehmen, wie Generalanwalt Bobek in Nr. 138 seiner Schlussanträge in den Rechtssachen Italien/Rat (Sitz der Europäischen Arzneimittel-Agentur), Comune di Milano/Rat (Sitz der Europäischen Arzneimittel-Agentur) und Parlament/Rat (Sitz der Europäischen Arbeitsbehörde) (C-59/18, C-182/18 und C-743/19, EU:C:2021:812) ausgeführt hat.

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Rechtsprechung
   EuGH - C-59/18   

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Verfahrensgang

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