Rechtsprechung
| EuGH, 07.12.2017 - C-598/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Banco Santander
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge - Missbräuchliche Klauseln - Befugnisse des nationalen Gerichts - Wirksamkeit des Verbraucherschutzes - Hypothekenkreditvertrag - Außergerichtliches Verfahren zur Vollstreckung der hypothekarischen ...
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahren zur Vollstreckung einer hypothekarischen Sicherheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Banco Santander
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge - Missbräuchliche Klauseln - Befugnisse des nationalen Gerichts - Wirksamkeit des Verbraucherschutzes - Hypothekenkreditvertrag - Außergerichtliches Verfahren zur Vollstreckung der hypothekarischen ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verfahren zur Vollstreckung einer hypothekarischen Sicherheit (IVR 2018, 37)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Banco Santander
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2017 - C-598/15
- EuGH, 07.12.2017 - C-598/15
Papierfundstellen
- EuZW 2018, 216
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 14.03.2013 - C-415/11
Die spanischen Rechtsvorschriften widersprechen dem Unionsrecht, soweit sie dem …
Auszug aus EuGH, 07.12.2017 - C-598/15
Rn. 37 Fehlt es an einer wirksamen Überprüfung einer die Grundlage des vollstreckbaren Titels bildenden Vertragsklausel auf ihre allfällige Missbräuchlichkeit hin, so kann die Einhaltung der von der Richtlinie 93/13 gewährleisteten Rechte nicht garantiert werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. März 2013, Aziz, C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 59, …und vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC, C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 46).Rn. 46 Zum anderen wurde zwar - u. a. im Zusammenhang mit Verfahren zur Vollstreckung hypothekarischer Sicherheiten - entschieden, dass ohne eine wirksame Überprüfung der allfälligen Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln, die in dem Titel enthalten sind, auf dessen Grundlage diese Vollstreckung durchgeführt wird, die Einhaltung der von der Richtlinie 93/13 gewährleisteten Rechte nicht garantiert werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. März 2013, Aziz, C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 59, …und vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC, C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 46).
- EuGH, 01.10.2015 - C-32/14
ERSTE Bank Hungary - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …
Auszug aus EuGH, 07.12.2017 - C-598/15
Rn. 36 Das mit der Richtlinie 93/13 geschaffene Schutzsystem beruht nämlich auf der Vorstellung, dass sich der Verbraucher gegenüber dem Gewerbetreibenden in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet und einen geringeren Informationsstand besitzt, was dazu führt, dass er den vom Gewerbetreibenden vorformulierten Bedingungen zustimmt, ohne auf deren Inhalt Einfluss nehmen zu können (…Urteile vom 10. September 2014, Kušionová, C-34/13, EU:C:2014:2189, Rn. 48, und vom 1. Oktober 2015, ERSTE Bank Hungary, C-32/14, EU:C:2015:637, Rn. 39).Rn. 38 Was insbesondere ein Verfahren zur Vollstreckung einer hypothekarischen Sicherheit angeht, das vor einem Notar geführt wird, ist darauf hinzuweisen, dass die angemessenen und wirksamen Mittel, die der Verwendung missbräuchlicher Klauseln in Verbraucherverträgen ein Ende setzen sollen, Rechtsvorschriften einschließen müssen, die den Verbrauchern einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz gewährleisten, indem sie es ihnen ermöglichen, den streitigen Vertrag - auch in der Phase, in der aus ihm vollstreckt wird - vor Gericht anzufechten, und dies unter angemessenen verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, so dass für die Ausübung ihrer Rechte keine Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der Fristen oder der Kosten, gelten, die die Ausübung der durch die Richtlinie 93/13 gewährleisteten Rechte übermäßig erschweren oder praktisch unmöglich machen (Urteil vom 1. Oktober 2015, ERSTE Bank Hungary, C-32/14, EU:C:2015:637, Rn. 59).
- EuGH, 18.02.2016 - C-49/14
Finanmadrid EFC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …
Auszug aus EuGH, 07.12.2017 - C-598/15
Rn. 37 Fehlt es an einer wirksamen Überprüfung einer die Grundlage des vollstreckbaren Titels bildenden Vertragsklausel auf ihre allfällige Missbräuchlichkeit hin, so kann die Einhaltung der von der Richtlinie 93/13 gewährleisteten Rechte nicht garantiert werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. März 2013, Aziz, C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 59, und vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC, C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 46).Rn. 46 Zum anderen wurde zwar - u. a. im Zusammenhang mit Verfahren zur Vollstreckung hypothekarischer Sicherheiten - entschieden, dass ohne eine wirksame Überprüfung der allfälligen Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln, die in dem Titel enthalten sind, auf dessen Grundlage diese Vollstreckung durchgeführt wird, die Einhaltung der von der Richtlinie 93/13 gewährleisteten Rechte nicht garantiert werden kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. März 2013, Aziz, C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 59, und vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC, C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 46).
- EuGH, 10.09.2014 - C-34/13
Der Gerichtshof nimmt eine Klarstellung des Umfangs des Verbraucherschutzes im …
Auszug aus EuGH, 07.12.2017 - C-598/15
Rn. 36 Das mit der Richtlinie 93/13 geschaffene Schutzsystem beruht nämlich auf der Vorstellung, dass sich der Verbraucher gegenüber dem Gewerbetreibenden in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet und einen geringeren Informationsstand besitzt, was dazu führt, dass er den vom Gewerbetreibenden vorformulierten Bedingungen zustimmt, ohne auf deren Inhalt Einfluss nehmen zu können (Urteile vom 10. September 2014, Kušionová, C-34/13, EU:C:2014:2189, Rn. 48, …und vom 1. Oktober 2015, ERSTE Bank Hungary, C-32/14, EU:C:2015:637, Rn. 39).
- EuGH, 24.06.2025 - C-351/23
Der Verbraucherschutz und das Erfordernis eines wirksamen gerichtlichen …
Rn. 37 Als Viertes stellt das vorlegende Gericht fest, dass es erhebliche Unterschiede zwischen der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Situation und der Situation in der Rechtssache gebe, in der das Urteil vom 7. Dezember 2017, Banco Santander (C-598/15, EU:C:2017:945), ergangen sei.Rn. 63 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich, dass für die Feststellung, ob in einem Verfahren, das bei einem nationalen Gericht anhängig ist, eine Berufung auf die Richtlinie 93/13 durchgreifen kann, der Gegenstand dieses Verfahrens und die Besonderheiten des Rechtsstreits, in dem es geführt wird, zu prüfen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Dezember 2017, Banco Santander, C-598/15, EU:C:2017:945, Rn. 39, 42 und 49).
Rn. 64 Des Weiteren folgt aus dieser Rechtsprechung, dass eine Berufung auf die Bestimmungen der Richtlinie 93/13 nicht durchgreifen kann, wenn es an übereinstimmenden Anhaltspunkten für das mögliche Vorhandensein einer potenziell missbräuchlichen Klausel in dem Hypothekenkreditvertrag fehlt, der Gegenstand eines Verfahrens zur außergerichtlichen Vollstreckung war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Dezember 2017, Banco Santander, C-598/15, EU:C:2017:945, Rn. 48).
Rn. 65 Was als Erstes den Gegenstand des Verfahrens betrifft, hat der Gerichtshof entschieden, dass eine Berufung auf Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 grundsätzlich nicht in einem Rechtsstreit durchgreifen kann, der nicht das Verfahren der Zwangsvollstreckung aus der hypothekarischen Sicherheit, die in dem zwischen einem Verbraucher und einem Gewerbetreibenden geschlossenen Darlehensvertrag vorgesehen ist, sondern den Schutz der dinglichen Rechte betrifft, die mit dem Eigentum verbunden sind, das der Gewerbetreibende im Wege der Versteigerung rechtmäßig erworben hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Dezember 2017, Banco Santander, C-598/15, EU:C:2017:945, Rn. 44 und 47).
Rn. 66 Unter solchen Umständen könnte nämlich die Rechtssicherheit bestehender Eigentumsverhältnisse beeinträchtigt werden, wenn es dem Schuldner, der eine Hypothek an einer Immobilie bestellt hat, ermöglicht würde, deren Erwerber Einwendungen aus dem Hypothekenkreditvertrag entgegenzuhalten, obgleich diesem Erwerber im Hinblick auf diesen Vertrag die Eigenschaft eines Dritten zukommen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Dezember 2017, Banco Santander, C-598/15, EU:C:2017:945, Rn. 45).
Rn. 70 Folglich geht es im Ausgangsrechtsstreit im Unterschied zu dem Rechtsstreit in der Rechtssache, in der das Urteil vom 7. Dezember 2017, Banco Santander (C-598/15, EU:C:2017:945), ergangen ist, nicht nur um den Schutz der dinglichen Eigentumsrechte, die infolge des Verkaufs einer Immobilie im Wege der Versteigerung erworben wurden, sondern auch um die Voraussetzungen, unter denen das Verfahren der Zwangsvollstreckung aus der an dieser Immobilie bestellten hypothekarischen Sicherheit zur Übertragung dieser Rechte auf die Gesellschaft, die den Zuschlag erhalten hat, führen konnte.
Rn. 72 Was als Zweites die Besonderheiten des Rechtsstreits, in dem das Verfahren geführt wird, betrifft, ist aus der Rechtsprechung ersichtlich, dass seitens des Gerichtshofs bereits der Umstand Berücksichtigung gefunden hat, dass der betreffende Verbraucher im Verfahren der Zwangsvollstreckung aus einer hypothekarischen Sicherheit die Möglichkeit hatte, diesem Verfahren unter Berufung auf eine missbräuchliche Klausel des Darlehensvertrags, auf den sich diese Sicherheit bezog, entgegenzutreten oder die Aussetzung des Verfahrens zu beantragen, und ob der Verbraucher von derartigen Rechtsschutzmöglichkeiten Gebrauch gemacht hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Dezember 2017, Banco Santander, C-598/15, EU:C:2017:945, Rn. 49).
Rn. 73 Insoweit hat der Gerichtshof befunden, dass Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 in einem Rechtsstreit, in dem es um den Schutz dinglicher Rechte geht, die von einem Ersteigerer einer Immobilie rechtmäßig erworben wurden, nicht anwendbar sind, wenn diese Rechte übertragen wurden, ohne dass der Verbraucher von den in diesem Zusammenhang vorgesehenen Rechtsbehelfen Gebrauch gemacht hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Dezember 2017, Banco Santander, C-598/15, EU:C:2017:945, Rn. 50).
Rn. 80 Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass die Beklagten des Ausgangsverfahrens im Unterschied zu der Rechtssache, in der das Urteil vom 7. Dezember 2017, Banco Santander (C-598/15, EU:C:2017:945), ergangen ist, im Rahmen des außergerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahrens nicht untätig blieben, sondern vielmehr von den in der slowakischen Regelung vorgesehenen Rechtsschutzmöglichkeiten Gebrauch machten, um dieser Vollstreckung entgegenzutreten, und gleichzeitig die in die Vollstreckung involvierten Personen über ihr Vorgehen informierten.
Rn. 82 Aus den vorstehenden Ausführungen folgt nämlich, dass unter solchen Umständen der Schutz der Rechtssicherheit der bereits erfolgten Eigentumsübertragung auf einen Dritten, auf den der Gerichtshof im Kontext der Rechtssachen abgestellt hat, in denen die Urteile vom 7. Dezember 2017, Banco Santander (C-598/15, EU:C:2017:945), und vom 17. Mai 2022, 1bercaja Banco (C-600/19, EU:C:2022:394), ergangen sind, nicht als absolut angesehen werden kann.
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-600/19
Ibercaja Banco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …
{FN:6} Das vorlegende Gericht verweist auf die Urteile vom 14. März 2013, Aziz (C-415/11, EU:C:2013:164), und vom 7. Dezember 2017, Banco Santander (C-598/15, EU:C:2017:945).{FN:8} C-598/15, EU:C:2017:945 (im Folgenden: Urteil in der Rechtssache Banco Santander).
{FN:9} Urteil vom 7. Dezember 2017 (C-598/15, EU:C:2017:945).
{FN:12} Urteil vom 7. Dezember 2017 (C-598/15, EU:C:2017:945).
{FN:45} Urteil vom 7. Dezember 2017 (C-598/15, EU:C:2017:945).
{FN:46} Vgl. Urteil vom 7. Dezember 2017, Banco Santander (C-598/15, EU:C:2017:945, Rn. 39 bis 50).
- Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-176/17
Profi Credit Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
{FN:19} Urteile vom 7. Dezember 2017, Banco Santander (C-598/15, EU:C:2017:945, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito (…C-618/10, EU:C:2012:349, Rn. 39), und vom 27. Juni 2000, 0céano Grupo Editorial und Salvat Editores (…C-240/98 bis C-244/98, EU:C:2000:346, Rn. 25).{FN:20} Urteile vom 7. Dezember 2017, Banco Santander (C-598/15, EU:C:2017:945, Rn. 38), und vom 1. Oktober 2015, ERSTE Bank Hungary (…C-32/14, EU:C:2015:637, Rn. 59).
{FN:21} Urteile vom 7. Dezember 2017, Banco Santander (C-598/15, EU:C:2017:945, Rn. 38), vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC (…C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 40), und vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito (…C-618/10, EU:C:2012:349, Rn. 46).
{FN:27} Urteile vom 7. Dezember 2017, Banco Santander (C-598/15, EU:C:2017:945, Rn. 49), vom 10. September 2014, Kušionová (C-34/13, EU:C:2014:2189, Rn.66), und vom 14. März 2013, Aziz (…C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 59).
- EuGH, 17.05.2022 - C-600/19
Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen: Nationale Verfahrensgrundsätze …
Rn. 54 Der Gerichtshof hat in Rn. 50 des Urteils vom 7. Dezember 2017, Banco Santander (C-598/15, EU:C:2017:945), für Recht erkannt, dass Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 in einem Verfahren nicht anzuwenden sind, das von der Person eingeleitet wurde, der im Rahmen einer außergerichtlichen Vollstreckung einer von einem Verbraucher zugunsten eines gewerblichen Gläubigers bestellten hypothekarischen Sicherheit an einer Immobilie der Zuschlag für diese Immobilie erteilt wurde, und das auf den Schutz der von diesem Zuschlagsempfänger rechtmäßig erworbenen dinglichen Rechte abzielt; denn dieses Verfahren ist zum einen von der rechtlichen Beziehung zwischen dem gewerblichen Gläubiger und dem Verbraucher unabhängig, und zum anderen hat die Vollstreckung aus der hypothekarischen Sicherheit stattgefunden, die Immobilie ist verkauft worden, und die damit verbundenen dinglichen Rechte sind übertragen worden, ohne dass der Verbraucher von den in diesem Zusammenhang vorgesehenen Rechtsbehelfen Gebrauch gemacht hätte. - EuGH, 16.03.2023 - C-6/22
M.B. u.a. (Effets de l'invalidation d'un contrat) - Vorlage zur Vorabentscheidung …
Rn. 37 Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass das mit der Richtlinie 93/13 geschaffene System zum Schutz des Verbrauchers auf dem Gedanken beruht, dass sich der Verbraucher gegenüber dem Gewerbetreibenden in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet und einen geringeren Informationsstand besitzt, was dazu führt, dass er den vom Gewerbetreibenden vorformulierten Bedingungen zustimmt, ohne auf deren Inhalt Einfluss nehmen zu können (Urteil vom 7. Dezember 2017, Banco Santander, C-598/15, EU:C:2017:945, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 17.05.2018 - C-147/16
Die Unionsrichtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen kann …
Rn. 26 Für die Beantwortung der Vorlagefrage ist darauf hinzuweisen, dass das mit der Richtlinie 93/13 geschaffene Schutzsystem nach ständiger Rechtsprechung auf der Vorstellung beruht, dass sich der Verbraucher gegenüber dem Gewerbetreibenden in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet und einen geringeren Informationsstand besitzt, was dazu führt, dass er den vom Gewerbetreibenden vorformulierten Bedingungen zustimmt, ohne auf deren Inhalt Einfluss nehmen zu können (…Urteile vom 9. November 2010, VB Pénzügyi Lízing, C-137/08, EU:C:2010:659, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 21. Februar 2013, Banif Plus Bank, C-472/11, EU:C:2013:88, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 7. Dezember 2017, Banco Santander, C-598/15, EU:C:2017:945, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 13.09.2018 - C-176/17
Profi Credit Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
Rn. 62 Ohne eine wirksame Überprüfung der allfälligen Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln, die in dem betreffenden Vertrag enthalten sind, kann nämlich die Einhaltung der von der Richtlinie 93/13 gewährleisteten Rechte nicht garantiert werden (Urteil vom 7. Dezember 2017, Banco Santander, C-598/15, EU:C:2017:945, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2024 - C-351/23
GR REAL - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - …
{FN:52} Urteil vom 7. Dezember 2017 (C-598/15, EU:C:2017:945, im Folgenden: Urteil Banco Santander, Rn. 50).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2017 - C-598/15 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Banco Santander
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherkreditverträgen - Befugnis des nationalen Gerichts, die Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel eines Hypothekenkreditvertrags im Rahmen eines mündlichen Verfahrens der Anerkennung ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2017 - C-598/15
- EuGH, 07.12.2017 - C-598/15
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (18)
- EuGH, 01.10.2015 - C-32/14
ERSTE Bank Hungary - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2017 - C-598/15
{FN:9} Vgl. insbesondere Urteile vom 10. September 2014, Kušionová (…C-34/13, EU:C:2014:2189, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 1. Oktober 2015, ERSTE Bank Hungary (C-32/14, EU:C:2015:637, Rn. 39).{FN:12} Vgl. insbesondere Urteile vom 10. September 2014, Kušionová (…C-34/13, EU:C:2014:2189, Rn. 49), und vom 1. Oktober 2015, ERSTE Bank Hungary (C-32/14, EU:C:2015:637, Rn. 48).
{FN:13} Vgl. insbesondere Urteile vom 14. März 2013, Aziz (…C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 1. Oktober 2015, ERSTE Bank Hungary (C-32/14, EU:C:2015:637, Rn. 49).
{FN:17} Vgl. insbesondere Urteil vom 1. Oktober 2015, ERSTE Bank Hungary (C-32/14, EU:C:2015:637, Rn. 57 und 60).
{FN:18} Vgl. Urteil vom 1. Oktober 2015, ERSTE Bank Hungary (C-32/14, EU:C:2015:637, Rn. 47).
{FN:20} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2015, ERSTE Bank Hungary (C-32/14, EU:C:2015:637, Rn. 59 bis 61).
{FN:21} Vgl. Urteil vom 1. Oktober 2015, ERSTE Bank Hungary (C-32/14, EU:C:2015:637, Rn. 52).
- EuGH, 14.03.2013 - C-415/11
Die spanischen Rechtsvorschriften widersprechen dem Unionsrecht, soweit sie dem …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2017 - C-598/15
Rn. 56 So hatte in der Rechtssache, die zum Urteil Aziz{FN-VERWEIS:22} geführt hat, der Übergang des Eigentums an der betreffenden Immobilie noch nicht stattgefunden, weil die Immobilie, obwohl sie versteigert werden sollte, keinen Käufer gefunden hatte und Herr Aziz kurz vor der Entscheidung, mit der ihm aufgetragen wurde, die Wohnung zu räumen, beim zuständigen nationalen Gericht eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer Klausel des Darlehensvertrags erhoben hatte.{FN:3} Vgl. insbesondere Urteile vom 14. März 2013, Aziz (C-415/11, EU:C:2013:164), vom 30. April 2014, Barclays Bank (C-280/13, EU:C:2014:279), vom 17. Juli 2014, Sánchez Morcillo und Abril García (C-169/14, EU:C:2014:2099), vom 21. Januar 2015, Unicaja Banco und Caixabank (C-482/13, C-484/13, C-485/13 und C-487/13, EU:C:2015:21); Beschluss vom 16. Juli 2015, Sánchez Morcillo und Abril García (C-539/14, EU:C:2015:508); Urteile vom 29. Oktober 2015, BBVA (C-8/14, EU:C:2015:731), sowie vom 26. Januar 2017, Banco Primus (C-421/14, EU:C:2017:60).
{FN:11} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. März 2013, Aziz (C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 21. Dezember 2016, Gutiérrez Naranjo u. a. (…C-154/15, C-307/15 und C-308/15, EU:C:2016:980, Rn. 58).
{FN:13} Vgl. insbesondere Urteile vom 14. März 2013, Aziz (C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 1. Oktober 2015, ERSTE Bank Hungary (…C-32/14, EU:C:2015:637, Rn. 49).
{FN:15} Vgl. insbesondere Urteile vom 14. März 2013, Aziz (C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 59), und vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC (…C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 46).
{FN:22} Urteil vom 14. März 2013, Aziz (C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 26 und 27).
{FN:24} Urteil vom 14. März 2013, Aziz (C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 65 ff.).
- EuGH, 10.09.2014 - C-34/13
Der Gerichtshof nimmt eine Klarstellung des Umfangs des Verbraucherschutzes im …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2017 - C-598/15
{FN:9} Vgl. insbesondere Urteile vom 10. September 2014, Kušionová (C-34/13, EU:C:2014:2189, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 1. Oktober 2015, ERSTE Bank Hungary (…C-32/14, EU:C:2015:637, Rn. 39).{FN:12} Vgl. insbesondere Urteile vom 10. September 2014, Kušionová (C-34/13, EU:C:2014:2189, Rn. 49), und vom 1. Oktober 2015, ERSTE Bank Hungary (…C-32/14, EU:C:2015:637, Rn. 48).
{FN:16} Vgl. insbesondere Urteil vom 10. September 2014, Kušionová (C-34/13, EU:C:2014:2189, Rn. 60 und 68).
{FN:19} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2009, Asturcom Telecomunicaciones (…C-40/08, EU:C:2009:615, Rn. 47), und vom 10. September 2014, Kušionová (C-34/13, EU:C:2014:2189, Rn. 56).
- EuGH, 18.02.2016 - C-49/14
Finanmadrid EFC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2017 - C-598/15
{FN:15} Vgl. insbesondere Urteile vom 14. März 2013, Aziz (…C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 59), und vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC (C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 46).{FN:25} Urteil vom 18. Februar 2016, Finanmadrid EFC (C-49/14, EU:C:2016:98, Rn. 22).
- EuGH, 26.01.2017 - C-421/14
Banco Primus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Verträge …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2017 - C-598/15
{FN:3} Vgl. insbesondere Urteile vom 14. März 2013, Aziz (C-415/11, EU:C:2013:164), vom 30. April 2014, Barclays Bank (C-280/13, EU:C:2014:279), vom 17. Juli 2014, Sánchez Morcillo und Abril García (C-169/14, EU:C:2014:2099), vom 21. Januar 2015, Unicaja Banco und Caixabank (C-482/13, C-484/13, C-485/13 und C-487/13, EU:C:2015:21); Beschluss vom 16. Juli 2015, Sánchez Morcillo und Abril García (C-539/14, EU:C:2015:508); Urteile vom 29. Oktober 2015, BBVA (C-8/14, EU:C:2015:731), sowie vom 26. Januar 2017, Banco Primus (C-421/14, EU:C:2017:60).{FN:10} Vgl. insbesondere Urteile vom 26. Oktober 2006, Mostaza Claro (…C-168/05, EU:C:2006:675, Rn. 36), und vom 26. Januar 2017, Banco Primus (C-421/14, EU:C:2017:60, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 14.06.2012 - C-618/10
Das nationale Gericht darf eine missbräuchliche Klausel eines Vertrags zwischen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2017 - C-598/15
{FN:23} Urteil vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito (C-618/10, EU:C:2012:349, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.06.2009 - C-243/08
DAS NATIONALE GERICHT MUSS DIE MISSBRÄUCHLICHKEIT EINER KLAUSEL IN EINEM VERTRAG …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2017 - C-598/15
{FN:26} Vgl. insbesondere Urteil vom 4. Juni 2009, Pannon GSM (C-243/08, EU:C:2009:350, Rn. 32). - EuGH, 06.10.2009 - C-40/08
Asturcom Telecomunicaciones - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2017 - C-598/15
{FN:19} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2009, Asturcom Telecomunicaciones (C-40/08, EU:C:2009:615, Rn. 47), und vom 10. September 2014, Kušionová (…C-34/13, EU:C:2014:2189, Rn. 56). - EuGH, 21.02.2013 - C-472/11
Banif Plus Bank - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2017 - C-598/15
{FN:27} Vgl. insbesondere Urteile vom 21. Februar 2013, Banif Plus Bank (C-472/11, EU:C:2013:88, Rn. 35), sowie vom 14. April 2016, Sales Sinués und Drame Ba (…C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:252, Rn. 25). - EuGH, 14.04.2016 - C-381/14
Sales Sinués - Vorlagen zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Verträge …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2017 - C-598/15
{FN:27} Vgl. insbesondere Urteile vom 21. Februar 2013, Banif Plus Bank (…C-472/11, EU:C:2013:88, Rn. 35), sowie vom 14. April 2016, Sales Sinués und Drame Ba (C-381/14 und C-385/14, EU:C:2016:252, Rn. 25). - EuGH, 21.12.2016 - C-154/15
Die spanische Rechtsprechung, mit der die Wirkungen der Nichtigkeit von …
- EuGH, 26.10.2006 - C-168/05
Mostaza Claro - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in …
- EuGH, 21.01.2015 - C-482/13
Die spanischen Rechtsvorschriften, wonach die nationalen Gerichte verpflichtet …
- EuGH, 29.10.2015 - C-8/14
Die Frist für einen Einspruch gegen die Vollstreckung von Hypotheken, die in …
- EuGH, 05.03.2015 - C-667/13
Banco Privado Português und Massa Insolvente do Banco Privado Português - Vorlage …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-169/14
Sánchez Morcillo und Abril García - Vorabentscheidungsersuchen - …
- EuGH, 30.04.2014 - C-280/13
Barclays Bank - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 93/13/EWG - 13. …
- EuGH, 16.07.2015 - C-539/14
Sánchez Morcillo und Abril García - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 99 …
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