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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019

Rechtsprechung
   EuGH, 16.07.2020 - C-610/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,19016
EuGH, 16.07.2020 - C-610/18 (https://dejure.org/2020,19016)
EuGH, Entscheidung vom 16.07.2020 - C-610/18 (https://dejure.org/2020,19016)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - C-610/18 (https://dejure.org/2020,19016)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    AFMB u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wanderarbeitnehmer - Soziale Sicherheit - Anzuwendende Rechtsvorschriften - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 14 Abs. 2 Buchst. a - Begriff "Person, die als Mitglied des fahrenden Personals eines Unternehmens beschäftigt wird" - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    AFMB u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wanderarbeitnehmer - Soziale Sicherheit - Anzuwendende Rechtsvorschriften - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 14 Abs. 2 Buchst. a - Begriff "Person, die als Mitglied des fahrenden Personals eines Unternehmens beschäftigt wird" - ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Arbeitgeber von im internationalen Güterkraftverkehr tätigen Lkw-Fahrern ist das Transportunternehmen, das diesen Fahrern gegenüber tatsächlich weisungsbefugt ist, das ihre Lohnkosten trägt und das tatsächlich befugt ist, sie ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fernfahrer: Keine Trickserei zur Senkung der Sozialabgaben

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitgeberfrage im internationalen Lkw-Verkehr

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber auch im Ausland tätiger Lkw-Fahrer nach tatsächlichen Verhältnissen zu bestimmen - Arbeitgeber auch im Ausland tätiger Lkw-Fahrer nach tatsächlichen Verhältnissen zu bestimmen

  • datev.de (Kurzinformation)

    EuGH klärt Arbeitgeberfrage im internationalen Lkw-Verkehr

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeberstellung bei LKW-Fahrern

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeberstellung bei LKW-Fahrern

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    AFMB u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Bestimmung des anwendbaren Rechts - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 14 Abs. 2 Buchst. a - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Art. 13 Abs. 1 Buchst. b - Internationale Lastkraftwagenfahrer - Gründung einer Gesellschaft in einem anderen ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    AFMB u.a.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 04.10.2012 - C-115/11

    Format Urządzenia i Montaże Przemysłowe - Soziale Sicherheit - …

    Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-610/18
    Rn. 57 Der Gerichtshof hat auch darauf hingewiesen, dass bei der Beurteilung, ob ein Arbeitnehmer unter den Begriff "Person, die gewöhnlich im Gebiet von zwei oder mehr Mitgliedstaaten abhängig beschäftigt ist," im Sinne von Art. 14 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1408/71 - nunmehr Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 883/2004 - fällt, zu berücksichtigen ist, dass möglicherweise eine Diskrepanz zwischen den sich aus den fraglichen Arbeitsverträgen ergebenden Informationen einerseits und der praktischen Erfüllung der Pflichten im Rahmen dieser Verträge andererseits besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2012, Format Urządzenia i Montaże Przemysłowe, C-115/11, EU:C:2012:606, Rn. 41).

    Rn. 58 Der Gerichtshof hat insbesondere ausgeführt, dass der betreffende Träger gegebenenfalls neben dem Wortlaut der Vertragsunterlagen auch Gesichtspunkte wie die praktische Durchführung von Arbeitsverträgen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer in der Vergangenheit, die Umstände beim Abschluss dieser Verträge und ganz allgemein die Merkmale und Modalitäten der von dem betreffenden Unternehmen ausgeübten Tätigkeiten berücksichtigen kann, sofern diese Gesichtspunkte Aufschluss über das tatsächliche Wesen der betreffenden Arbeit geben können (Urteil vom 4. Oktober 2012, Format Urządzenia i Montaże Przemysłowe, C-115/11, EU:C:2012:606, Rn. 45).

    Rn. 59 Der Gerichtshof hat hinzugefügt, dass, wenn sich aus anderen relevanten Gesichtspunkten als den Vertragsunterlagen ergibt, dass die Situation eines Arbeitnehmers tatsächlich von der in diesen Unterlagen beschriebenen abweicht, die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Anwendung der Verordnung Nr. 1408/71 bedeutet, dass es dem betreffenden Träger obliegt, seine Feststellungen ungeachtet des Wortlauts der Vertragsunterlagen auf die tatsächliche Situation des Arbeitnehmers zu stützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2012, Format Urządzenia i Montaże Przemysłowe, C-115/11, EU:C:2012:606, Rn. 46).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-493/04

    Piatkowski - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale Sicherheit - Person, die in …

    Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-610/18
    Rn. 63 Das Ziel der Verordnung Nr. 1408/71 besteht darin, die Freizügigkeit sowohl der Arbeitnehmer als auch der Selbständigen in der Europäischen Union zu gewährleisten und dabei die Eigenheiten der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2006, Piatkowski, C-493/04, EU:C:2006:167, Rn. 19).

    Einem solchen System wohnt inne, dass weiterhin Unterschiede zwischen den Systemen der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten - u. a. hinsichtlich der Höhe der für die Ausübung einer Tätigkeit zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge - bestehen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 1986, Pinna, 41/84, EU:C:1986:1, Rn. 20, sowie vom 9. März 2006, Piatkowski, C-493/04, EU:C:2006:167, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 25.10.2018 - C-451/17

    Walltopia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EG) …

    Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-610/18
    Mit diesen Vorschriften sollen nämlich nicht nur die gleichzeitige Anwendung von Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten und die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben können, vermieden werden, sondern sie sollen auch verhindern, dass Personen, die in den Geltungsbereich einer dieser Verordnungen fallen, der Schutz auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit vorenthalten wird, weil keine nationalen Rechtsvorschriften auf sie anwendbar sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Februar 2017, Tolley, C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 58, und vom 25. Oktober 2018, Walltopia, C-451/17, EU:C:2018:861, Rn. 41).

    Rn. 41 Wenn eine Person in den jeweils in Art. 2 der Verordnung Nr. 1408/71 und der Verordnung Nr. 883/2004 definierten persönlichen Geltungsbereich einer dieser Verordnungen fällt, ist somit die in Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71 und Art. 11 Abs. 1 der Verordnung Nr. 883/2004 aufgestellte Regel der Einheitlichkeit grundsätzlich anwendbar, und die anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften bestimmen sich nach den Vorschriften des Titels II einer dieser Verordnungen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Februar 2017, Tolley, C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 59, und vom 25. Oktober 2018, Walltopia, C-451/17, EU:C:2018:861, Rn. 42).

  • EuGH, 13.09.2017 - C-570/15

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit …

    Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-610/18
    In der Tat könnte die ausnahmslose Anwendung dieses Grundsatzes in bestimmten Sonderfällen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber und die Sozialversicherungseinrichtungen zur Schaffung statt zur Vermeidung administrativer Schwierigkeiten führen, die eine Beeinträchtigung der Freizügigkeit der Personen bewirken würden, die unter diese Verordnungen fallen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. September 2017, X, C-570/15, EU:C:2017:674, Rn. 16, …sowie vom 6. Februar 2018, Altun u. a., C-359/16, EU:C:2018:63, Rn. 31).

    Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang klargestellt, dass eine Person nur dann unter Art. 13 fallen kann, wenn sie gewohnheitsmäßig nennenswerte Tätigkeiten im Gebiet von zwei oder mehr Mitgliedstaaten verrichtet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2017, X, C-570/15, EU:C:2017:674, Rn. 18 und 19).

  • EuGH, 01.02.2017 - C-430/15

    Tolley - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) …

    Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-610/18
    Mit diesen Vorschriften sollen nämlich nicht nur die gleichzeitige Anwendung von Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten und die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben können, vermieden werden, sondern sie sollen auch verhindern, dass Personen, die in den Geltungsbereich einer dieser Verordnungen fallen, der Schutz auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit vorenthalten wird, weil keine nationalen Rechtsvorschriften auf sie anwendbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Februar 2017, Tolley, C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 58, …und vom 25. Oktober 2018, Walltopia, C-451/17, EU:C:2018:861, Rn. 41).

    Rn. 41 Wenn eine Person in den jeweils in Art. 2 der Verordnung Nr. 1408/71 und der Verordnung Nr. 883/2004 definierten persönlichen Geltungsbereich einer dieser Verordnungen fällt, ist somit die in Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1408/71 und Art. 11 Abs. 1 der Verordnung Nr. 883/2004 aufgestellte Regel der Einheitlichkeit grundsätzlich anwendbar, und die anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften bestimmen sich nach den Vorschriften des Titels II einer dieser Verordnungen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Februar 2017, Tolley, C-430/15, EU:C:2017:74, Rn. 59, …und vom 25. Oktober 2018, Walltopia, C-451/17, EU:C:2018:861, Rn. 42).

  • EuGH, 15.01.1986 - 41/84

    Pinna / Caisse d'allocations familiales de la Savoie

    Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-610/18
    Einem solchen System wohnt inne, dass weiterhin Unterschiede zwischen den Systemen der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten - u. a. hinsichtlich der Höhe der für die Ausübung einer Tätigkeit zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge - bestehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 1986, Pinna, 41/84, EU:C:1986:1, Rn. 20, …sowie vom 9. März 2006, Piatkowski, C-493/04, EU:C:2006:167, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.07.2017 - C-89/16

    Szoja - Vorlage zur Vorabentscheidung - Anwendung der Systeme der sozialen …

    Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-610/18
    Ebenso soll die Verordnung Nr. 883/2004, wie u. a. aus ihren Erwägungsgründen 1 und 45 hervorgeht, eine Koordinierung zwischen den nationalen Systemen der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten gewährleisten, um sicherzustellen, dass das Recht auf Freizügigkeit wirksam ausgeübt werden kann, und um so zur Verbesserung des Lebensstandards und der Arbeitsbedingungen der Personen beizutragen, die innerhalb der Union zu- und abwandern (Urteil vom 13. Juli 2017, Szoja, C-89/16, EU:C:2017:538, Rn. 34).
  • EuGH, 06.06.2019 - C-33/18

    V - Vorlage zur Vorabentscheidung - Koordinierung der Systeme der sozialen …

    Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-610/18
    Mit dieser Verordnung wurden nämlich die Vorschriften der Verordnung Nr. 1408/71 aktualisiert und vereinfacht, dabei jedoch das Ziel der letztgenannten Verordnung beibehalten (Urteil vom 6. Juni 2019, V, C-33/18, EU:C:2019:470, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.09.2014 - C-201/13

    Wenn eine Parodie eine diskriminierende Aussage vermittelt, kann der Inhaber der …

    Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-610/18
    Rn. 52 Was zunächst den Wortlaut betrifft, ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, da in der Richtlinie Nr. 1408/71 oder der Richtlinie Nr. 883/2004 die entsprechenden Begriffe "Person, die als Mitglied des … Personals eines Unternehmens beschäftigt wird", im Sinne von Art. 14 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 1408/71 und "Arbeitgeber" im Sinne von Art. 13 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i der Verordnung Nr. 883/2004 nicht definiert sind, auf ihren Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch abzustellen (vgl. entsprechend Urteil vom 3. September 2014, Deckmyn und Vrijheidsfonds, C-201/13, EU:C:2014:2132, Rn. 19 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.02.2018 - C-359/16

    Die nationalen Gerichte dürfen im Fall eines Betrugs die …

    Auszug aus EuGH, 16.07.2020 - C-610/18
    In der Tat könnte die ausnahmslose Anwendung dieses Grundsatzes in bestimmten Sonderfällen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber und die Sozialversicherungseinrichtungen zur Schaffung statt zur Vermeidung administrativer Schwierigkeiten führen, die eine Beeinträchtigung der Freizügigkeit der Personen bewirken würden, die unter diese Verordnungen fallen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. September 2017, X, C-570/15, EU:C:2017:674, Rn. 16, sowie vom 6. Februar 2018, Altun u. a., C-359/16, EU:C:2018:63, Rn. 31).
  • EuGH, 10.02.2000 - C-202/97

    DIE VON EINEM ZEITARBEITSUNTERNEHMEN IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT ENTSANDTEN …

  • EuGH, 05.12.1967 - 19/67

    Soziale Verzekeringsbank / Van Der Vecht

  • EuGH, 17.12.1970 - 35/70

    Manpower / Caisse primaire d'assurance maladie de Strasbourg

  • EuGH, 04.06.2015 - C-543/13

    Fischer-Lintjens - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der …

  • EuGH, 19.03.2020 - C-45/19

    Compañía de Tranvías de La Coruña - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung …

  • EuGH, 26.01.2021 - C-422/19

    Ein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets kann seine Verwaltung zur Annahme von …

    Rn. 45 Da Art. 128 Abs. 1 AEUV für die Ermittlung des Sinnes und der Tragweite des in ihm enthaltenen Begriffs "gesetzliches Zahlungsmittel" nicht auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, handelt es sich hierbei um einen unionsrechtlichen Begriff, der in der gesamten Union autonom und einheitlich auszulegen ist, wobei nicht nur der Wortlaut der Bestimmungen, in denen er vorkommt, sondern auch der Kontext dieser Bestimmungen und das mit ihnen verfolgte Ziel zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, AFMB, C-610/18, EU:C:2020:565, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.10.2020 - C-529/19

    Möbel Kraft - Kein Widerrufsrecht bei Anfertigung der Ware nach …

    Rn. 21 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind unionsrechtliche Vorschriften, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweisen, in der gesamten Union autonom und einheitlich auszulegen, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts der Vorschrift, sondern auch ihres Regelungszusammenhangs und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Zwecks zu erfolgen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, AFMB, C-610/18, EU:C:2020:565, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.06.2021 - C-784/19

    Um als in einem Mitgliedstaat "gewöhnlich tätig" angesehen werden zu können, muss …

    Mit diesen Vorschriften sollen nicht nur die gleichzeitige Anwendung von Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten und die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben können, vermieden werden, sondern sie sollen auch verhindern, dass Personen, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, der Schutz auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit vorenthalten wird, weil keine nationalen Rechtsvorschriften auf sie anwendbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, AFMB u. a., C-610/18, EU:C:2020:565, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 33 Wenn eine Person in den in Art. 2 der Verordnung Nr. 883/2004 definierten persönlichen Geltungsbereich dieser Verordnung fällt, ist somit die in Art. 11 Abs. 1 der Verordnung Nr. 883/2004 aufgestellte Regel der Einheitlichkeit grundsätzlich anwendbar, und die anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften bestimmen sich nach den Vorschriften des Titels II dieser Verordnung (Urteil vom 16. Juli 2020, AFMB u. a., C-610/18, EU:C:2020:565, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 34 Zu diesem Zweck stellt Art. 11 Abs. 3 Buchst. a der Verordnung Nr. 883/2004 den Grundsatz auf, dass eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaats abhängig beschäftigt ist, den Rechtsvorschriften dieses Staates unterliegt (Urteil vom 16. Juli 2020, AFMB u. a., C-610/18, EU:C:2020:565, Rn 42).

    In der Tat könnte die ausnahmslose Anwendung des in Art. 11 Abs. 3 Buchst. a dieser Verordnung aufgestellten allgemeinen Grundsatzes in bestimmten Sonderfällen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber und die Sozialversicherungseinrichtungen zur Schaffung statt zur Vermeidung administrativer Schwierigkeiten führen, die eine Beeinträchtigung der Freizügigkeit der Personen bewirken würden, die unter die genannte Verordnung fallen (Urteil vom 16. Juli 2020, AFMB u. a., C-610/18, EU:C:2020:565, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 58 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Verordnung Nr. 883/2004, deren Durchführungsmodalitäten die Verordnung Nr. 987/2009 regelt, wie aus ihren Erwägungsgründen 1 und 45 sowie Art. 42 EG (jetzt Art. 48 AEUV), auf dessen Grundlage sie u. a. erlassen wurde, hervorgeht, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der Europäischen Union unter Berücksichtigung der Eigenheiten der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit sicherstellen und die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit in den Mitgliedstaaten koordinieren soll, um die tatsächliche Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu gewährleisten und damit zur Verbesserung des Lebensstandards und der Arbeitsbedingungen der Personen beizutragen, die innerhalb der Union zu- und abwandern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, AFMB u. a., C-610/18, EU:C:2020:565, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Einem solchen System ist inhärent, dass weiterhin Unterschiede zwischen den Systemen der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten u. a. hinsichtlich der Höhe der für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge bestehen (Urteil vom 16. Juli 2020, AFMB u. a., C-610/18, EU:C:2020:565, Rn. 68 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 11.11.2021 - C-388/20

    Dr. August Oetker Nahrungsmittel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung …

    Rn. 20 Die Auslegung dieser Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, hat unter Berücksichtigung nicht nur des Wortlauts der Bestimmung, sondern auch ihres Regelungszusammenhangs und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Zwecks zu erfolgen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, AFMB u. a., C-610/18, EU:C:2020:565, Rn. 50).
  • EuGH, 04.09.2025 - C-203/24

    Hakamp - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Wanderarbeitnehmer …

    Zugleich sollen die Vorschriften der Verordnung Nr. 1408/71 aktualisiert und vereinfacht werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, AFMB u. a., C-610/18, EU:C:2020:565, Rn. 63).

    Rn. 40 Zudem stellt dieser Art. 11 in seinem Abs. 3 Buchst. a den Grundsatz auf, dass eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaats eine Beschäftigung ausübt, den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats unterliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, AFMB u. a., C-610/18, EU:C:2020:565, Rn. 42).

    Rn. 41 Dieser Grundsatz gilt jedoch "[v]orbehaltlich der Artikel 12 bis 16" der Verordnung Nr. 883/2004, da die ausnahmslose Anwendung dieses Grundsatzes in bestimmten Sonderfällen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber und die Sozialversicherungseinrichtungen zur Schaffung statt zur Vermeidung administrativer Schwierigkeiten führen könnte, die eine Beeinträchtigung der Freizügigkeit der unter diese Verordnung fallenden Personen bewirken würden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, AFMB u. a., C-610/18, EU:C:2020:565, Rn. 43).

    Rn. 45 Art. 13 Abs. 1 Buchst. a und b der Verordnung Nr. 883/2004 steht mit dem in den Rn. 37 und 38 des vorliegenden Urteils angeführten Ziel in Einklang, indem er - unter Vereinfachung der mit der früheren Regelung eingeführten Regeln - von der in Art. 11 Abs. 3 Buchst. a dieser Verordnung enthaltenen Regel des Beschäftigungsmitgliedstaats abweichende Regeln vorsieht, um genau die Komplikationen zu vermeiden, die sich sonst aus der Anwendung der letztgenannten Regel auf Situationen ergeben könnten, die die Ausübung von Tätigkeiten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, AFMB u. a., C-610/18, EU:C:2020:565, Rn. 64).

    Rn. 46 Vor diesem Hintergrund sollen die abweichenden Regeln, die mit den in Rn. 43 des vorliegenden Urteils genannten Bestimmungen eingeführt wurden, sicherstellen, dass gemäß der in Rn. 39 dieses Urteils genannten Regel der Einheitlichkeit die Arbeitnehmer, die in zwei oder mehr Mitgliedstaaten tätig sind, den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats unterliegen, indem sie zu diesem Zweck Anknüpfungskriterien festlegen, die die objektive Situation dieser Arbeitnehmer berücksichtigen, um ihre Freizügigkeit zu erleichtern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, AFMB u. a., C-610/18, EU:C:2020:565, Rn. 65).

  • EuGH, 16.10.2025 - C-282/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2014/24/EU - …

    Rn. 20 Da auch keine andere Bestimmung dieser Richtlinie eine solche Definition enthält, sind Bedeutung und Tragweite dieses Ausdrucks entsprechend seinem üblichen Sinn nach dem allgemeinen Sprachgebrauch zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 2020, AFMB u. a., C-610/18, EU:C:2020:565, Rn. 52, …sowie vom 19. Juni 2025, CeramTec, C-17/24, EU:C:2025:455, Rn. 53).
  • EuGH, 11.12.2025 - C-743/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft …

    Rn. 34 Dieser Grundsatz gilt jedoch "[v]orbehaltlich der Artikel 12 bis 16" der Verordnung Nr. 883/2004 in geänderter Fassung, da die ausnahmslose Anwendung dieses Grundsatzes in bestimmten Sonderfällen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber und die Sozialversicherungseinrichtungen zur Schaffung statt zur Vermeidung administrativer Schwierigkeiten führen könnte, die eine Beeinträchtigung der Freizügigkeit der unter diese Verordnung fallenden Personen bewirken würden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, AFMB u. a., C-610/18, EU:C:2020:565, Rn. 43).

    Ergibt sich aus anderen relevanten Gesichtspunkten als den Vertragsunterlagen, dass die Situation eines Arbeitnehmers tatsächlich von der in diesen Unterlagen beschriebenen abweicht, obliegt es für die ordnungsgemäße Anwendung der Verordnung Nr. 883/2004 dem betreffenden Träger, seine Feststellungen ungeachtet des Wortlauts der Vertragsunterlagen auf die tatsächliche Situation des Arbeitnehmers zu stützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, AFMB u. a., C-610/18, EU:C:2020:565, Rn. 57 und 59 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.09.2022 - C-58/21

    Rechtsanwaltskammer Wien - Vorlage zur Vorabentscheidung - Koordinierung der …

    Rn. 43 Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass mit der Verordnung Nr. 883/2004 und der Verordnung Nr. 1408/71 eine Koordinierungsregelung geschaffen wurde, die sich u. a. mit der Bestimmung der Rechtsvorschriften befasst, die auf Arbeitnehmer und Selbständige anzuwenden sind, die unter verschiedenen Umständen von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. April 2008, Derouin, C-103/06, EU:C:2008:185, Rn. 20…, vom 26. Oktober 2016, Hoogstad, C-269/15, EU:C:2016:802, Rn. 33, sowie vom 16. Juli 2020, AFMB u. a., C-610/18, EU:C:2020:565, Rn. 40).

    Rn. 44 Nach den in dieser Koordinierungsregelung vorgesehenen Vorschriften unterliegen die betroffenen Personen den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats, damit die Komplikationen, die sich aus der gleichzeitigen Anwendung von Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten ergeben können, vermieden und die Ungleichbehandlungen ausgeschlossen werden, die für innerhalb der Union zu- und abwandernde Personen aus einer teilweisen oder vollständigen Kumulierung der anwendbaren Rechtsvorschriften folgen würden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Februar 2015, de Ruyter, C-623/13, EU:C:2015:123, Rn. 36 und 37…, vom 26. Oktober 2016, Hoogstad, C-269/15, EU:C:2016:802, Rn. 35 und 36, sowie vom 16. Juli 2020, AFMB u. a., C-610/18, EU:C:2020:565, Rn. 40).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2022 - C-713/20

    Raad van bestuur van de Sociale verzekeringsbank ( ) - Vorlage zur …

    {FN:13} Vgl. Urteile vom 3. Juni 2021, TEAM POWER EUROPE (…C-784/19, EU:C:2021:427, Rn. 32), und vom 16. Juli 2020, AFMB (C-610/18, EU:C:2020:565, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:17} Vgl. Urteile vom 3. Juni 2021, TEAM POWER EUROPE (…C-784/19, EU:C:2021:427, Rn. 33), und vom 16. Juli 2020, AFMB (C-610/18, EU:C:2020:565, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Pikamäe in der Rechtssache AFMB (C-610/18, EU:C:2019:1010, Nr. 29).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2025 - C-743/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Wanderarbeitnehmer - Soziale Sicherheit - …

    {FN:14} Vgl. Urteil vom 16. Juli 2020, AFMB u. a. (C-610/18, EU:C:2020:565, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:16} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, AFMB u. a. (C-610/18, EU:C:2020:565, Rn. 54 und 60 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.06.2021 - C-279/19

    Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Agent innocent) - Vorlage …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2023 - C-422/22

    Zakład Ubezpieczeń Społecznych Oddział w Toruniu - Vorlage …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2020 - C-784/19

    TEAM POWER EUROPE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Entsendung von Arbeitnehmern …

  • EuGH, 20.11.2025 - C-195/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2025 - C-151/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/98/EU - Rechte von …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-388/20

    Dr. August Oetker Nahrungsmittel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2025 - C-315/24

    Nestlé Sverige (Étiquetage des denrées alimentaires destinées à des fins …

  • EuGH, 22.12.2022 - C-20/22

    Les Entreprises du Médicament - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel …

  • SG Magdeburg, 28.11.2023 - S 46 BA 45/21

    Voraussetzungen einer rechtswirksamen Arbeitnehmerüberlassung - …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-610/18   

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https://dejure.org/2019,40190
Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-610/18 (https://dejure.org/2019,40190)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.11.2019 - C-610/18 (https://dejure.org/2019,40190)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. November 2019 - C-610/18 (https://dejure.org/2019,40190)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    AFMB u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Bestimmung des anwendbaren Rechts - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 14 Abs. 2 Buchst. a - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Art. 13 Abs. 1 Buchst. b - Internationale Lastkraftwagenfahrer - Gründung einer Gesellschaft in einem anderen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    AFMB u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Bestimmung des anwendbaren Rechts - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 14 Abs. 2 Buchst. a - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Art. 13 Abs. 1 Buchst. b - Internationale Lastkraftwagenfahrer - Gründung einer Gesellschaft in einem anderen ...

  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Nach Auffassung von Generalanwalt Pikamäe ist Arbeitgeber von abhängig beschäftigten Lastkraftwagenfahrern im internationalen Straßentransport das Transportunternehmen, das sie auf unbestimmte Zeit eingestellt hat, eine ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (32)

  • EuGH, 28.07.2016 - C-423/15

    Kratzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-610/18
    {FN:71} Vgl. Urteile vom 21. Februar 2006, Halifax u. a. (…C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 68), und vom 28. Juli 2016, Kratzer (C-423/15, EU:C:2016:604, Rn. 37).

    {FN:73} Vgl. Urteil vom 28. Juli 2016, Kratzer (C-423/15, EU:C:2016:604, Rn. 38).

    {FN:74} Vgl. Urteil vom 28. Juli 2016, Kratzer (C-423/15, EU:C:2016:604, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:75} Vgl. Urteil vom 28. Juli 2016, Kratzer (C-423/15, EU:C:2016:604, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:77} Vgl. Urteil vom 28. Juli 2016, Kratzer (C-423/15, EU:C:2016:604, Rn. 41 und 42 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:83} Vgl. Urteil vom 28. Juli 2016, Kratzer (C-423/15, EU:C:2016:604, Rn. 41 und 42 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.09.2017 - C-168/16

    Mitglieder des Flugpersonals können in Rechtsstreitigkeiten über ihre …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-610/18
    {FN:46} C-168/16 und C-169/16, EU:C:2017:688.

    {FN:48} Urteil vom 14. September 2017, Nogueira u. a. (C-168/16 und C-169/16, EU:C:2017:688, Rn. 59 und 60).

    {FN:49} Urteil vom 14. September 2017, Nogueira u. a. (C-168/16 und C-169/16, EU:C:2017:688, Rn. 62).

    {FN:50} Urteil vom 14. September 2017, Nogueira u. a. (C-168/16 und C-169/16, EU:C:2017:688, Rn. 62).

  • EuGH, 10.02.2000 - C-202/97

    DIE VON EINEM ZEITARBEITSUNTERNEHMEN IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT ENTSANDTEN …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-610/18
    {FN:62} Urteil vom 10. Februar 2000, FTS (C-202/97, EU:C:2000:75).

    {FN:63} Urteile vom 10. Februar 2000, FTS (C-202/97, EU:C:2000:75, Rn. 21 bis 24), und vom 6. Februar 2018, Altun u. a. (…C-359/16, EU:C:2018:63, Rn. 34).

    {FN:64} Urteil vom 10. Februar 2000, FTS (C-202/97, EU:C:2000:75, Rn. 24).

    {FN:67} Urteil vom 10. Februar 2000, FTS (C-202/97, EU:C:2000:75, Rn. 40).

  • EuGH, 10.09.2014 - C-270/13

    Haralambidis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-610/18
    Rn. 50 Was schließlich das Unterordnungsverhältnis betrifft, dass jedes Arbeitsverhältnis kennzeichnet, ist das Urteil Haralambidis{FN-VERWEIS:37} anzuführen, in dem es darum ging, ob der Präsident einer Hafenbehörde "Arbeitnehmer" im Sinne von Art. 45 Abs. 1 AEUV ist.

    {FN:37} Urteil vom 10. September 2014, Haralambidis (C-270/13, EU:C:2014:2185).

    {FN:38} Urteil vom 10. September 2014, Haralambidis (C-270/13, EU:C:2014:2185, Rn. 30).

    {FN:39} Urteil vom 10. September 2014, Haralambidis (C-270/13, EU:C:2014:2185, Rn. 40).

  • EuGH, 11.11.2010 - C-232/09

    Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-610/18
    {FN:29} Urteil vom 11. November 2010, Danosa (C-232/09, EU:C:2010:674).

    {FN:32} Urteil vom 11. November 2010, Danosa (C-232/09, EU:C:2010:674, Rn. 46 und 47).

    {FN:33} Urteil vom 11. November 2010, Danosa (C-232/09, EU:C:2010:674, Rn. 39 und 40).

  • EuGH, 06.02.2018 - C-359/16

    Die nationalen Gerichte dürfen im Fall eines Betrugs die …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-610/18
    {FN:63} Urteile vom 10. Februar 2000, FTS (…C-202/97, EU:C:2000:75, Rn. 21 bis 24), und vom 6. Februar 2018, Altun u. a. (C-359/16, EU:C:2018:63, Rn. 34).

    {FN:82} Wie der Gerichtshof im Urteil vom 6. Februar 2018, Altun u. a. (C-359/16, EU:C:2018:63, Rn. 51), ausgeführt hat, besteht das objektive Element in der Nichterfüllung der Voraussetzungen für den Erhalt und die Geltendmachung einer Bescheinigung E 101.

    {FN:84} Vgl. Urteil vom 6. Februar 2018, Altun u. a. (C-359/16, EU:C:2018:63, Rn. 52), wonach das subjektive Tatbestandsmerkmal normalerweise erfüllt ist, wenn der Betreffende die Absicht hat, die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Bescheinigung E 101 zu umgehen, um den damit verbundenen Vorteil zu erlangen.

  • EuGH, 15.03.2011 - C-29/10

    Übt ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten aus, findet auf …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-610/18
    {FN:43} Urteil vom 15. März 2011, Koelzsch (C-29/10, EU:C:2011:151).

    {FN:44} Urteil vom 15. März 2011, Koelzsch (C-29/10, EU:C:2011:151, Rn. 49).

    {FN:45} Urteil vom 15. März 2011, Koelzsch (C-29/10, EU:C:2011:151, Rn. 49).

  • EuGH, 21.10.2010 - C-242/09

    Albron Catering - Sozialpolitik - Übergang von Unternehmen - Richtlinie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-610/18
    Rn. 49 Zu nennen ist auch das Urteil Albron Catering{FN-VERWEIS:34} zur Auslegung der Richtlinie 2001/23/EG{FN-VERWEIS:35}, in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass Arbeitgeber auch das Unternehmen sein kann, bei dem die Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt sind, und zwar "auch bei Fehlen vertraglicher Beziehungen zu diesen Arbeitnehmern"{FN-VERWEIS:36}.

    {FN:34} Urteil vom 21. Oktober 2010, Albron Catering (C-242/09, EU:C:2010:625).

    {FN:36} Urteil vom 21. Oktober 2010, Albron Catering (C-242/09, EU:C:2010:625, Rn. 21 und 31).

  • EuGH, 14.10.2010 - C-345/09

    van Delft u.a. (Fokkens) - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-610/18
    {FN:5} Urteil vom 14. Oktober 2010, van Delft u. a. (C-345/09, EU:C:2010:610, Rn. 84).

    {FN:24} Vgl. Urteil vom 14. Oktober 2010, van Delft u. a. (C-345/09, EU:C:2010:2010, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 16. Mai 2013, Wencel (…C-589/10, EU:C:2013:303, Rn. 52).

    {FN:86} Vgl. Urteile vom 14. Oktober 2010, van Delft u. a. (C-345/09, EU:C:2010:610), und vom 13. Juli 2017, Szoja (…C-89/16, EU:C:2017:538, Rn. 42).

  • EuGH, 17.12.2015 - C-419/14

    Die Übertragung des Know-hows, durch das der Betrieb der Erotik-Website …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-610/18
    {FN:78} Vgl. Urteile vom 17. Dezember 2015, WebMindLicenses (C-419/14, EU:C:2015:832, Rn. 34), und vom 22. November 2017, Cussens u. a. (…C-251/16, EU:C:2017:881, Rn. 59).

    {FN:80} Vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 17. Dezember 2015, WebMindLicenses (C-419/14, EU:C:2015:832, Rn. 50), wo der Gerichtshof missbräuchliche Praktiken ablehnt und als Beispiel den Abschluss von Verträgen anführt, die eine rein künstliche Gestaltung darstellen, durch die die Identität des Erbringers einer Dienstleistung verschleiert wird.

  • EuGH, 15.12.2011 - C-384/10

    Voogsgeerd - Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse …

  • EuGH, 11.04.2019 - C-603/17

    Bosworth und Hurley - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …

  • EuGH, 17.12.1970 - 35/70

    Manpower / Caisse primaire d'assurance maladie de Strasbourg

  • EuGH, 04.10.2012 - C-115/11

    Format Urządzenia i Montaże Przemysłowe - Soziale Sicherheit - …

  • EuGH, 06.09.2018 - C-527/16

    Ein entsandter Arbeitnehmer fällt, wenn er einen anderen entsandten Arbeitnehmer …

  • EuGH, 13.07.2017 - C-89/16

    Szoja - Vorlage zur Vorabentscheidung - Anwendung der Systeme der sozialen …

  • EuGH, 18.10.2016 - C-135/15

    Nikiforidis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN …

  • EuGH, 04.12.2014 - C-413/13

    FNV Kunsten Informatie en Media - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - …

  • EuGH, 25.10.2018 - C-413/17

    Roche Lietuva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge über die …

  • EuGH, 22.11.2017 - C-251/16

    Das Verbot missbräuchlicher Praktiken im Mehrwertsteuerbereich ist unabhängig von …

  • EuGH, 16.05.2013 - C-589/10

    Wencel - Art. 45 AEUV - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 10 - Leistungen bei …

  • EuGH, 06.10.2011 - C-506/10

    Graf und Engel - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren …

  • EuGH, 14.09.2017 - C-503/16

    Delgado Mendes - Vorlage zur Vorabentscheidung - Obligatorische …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-255/02

    Halifax u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer 1, 4 Absätze 1 …

  • EuGH, 15.06.1999 - C-321/97

    Andersson und Wåkerås-Andersson - "Artikel 234 EG (früher Artikel 177) …

  • EuGH, 09.11.2006 - C-346/05

    Chateignier - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 39 EG sowie Artikel 3 und 67 …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2012 - C-300/10

    Marques Almeida - Richtlinien 72/166/EWG, 84/5/EWG und 90/232/EWG - …

  • EFTA-Gerichtshof, 03.10.2012 - E-15/11

    Arcade Drilling AS v Staten v/Skatt Vest - Freedom of establishment - Articles 31 …

  • EFTA-Gerichtshof, 13.09.2017 - E-15/16

    Yara International ASA and the Norwegian Government, represented by the Ministry …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-189/14

    Chain

  • EuGH, 09.03.2006 - C-493/04

    Piatkowski - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale Sicherheit - Person, die in …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-674/18

    TMD Friction - Vorlagen zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie …

    Zu einer jüngeren Analyse über Missbrauch des Unionsrechts siehe Schlussanträge des Generalanwalts Pikamäe in der Rechtssache AFMB (C-610/18, EU:C:2019:1010, Nrn. 72 bis 82) (anhängiges Verfahren), sowie Leczykiewicz, D., "Prohibition of abusive practices as a 'general principle' of EU law", in: Common Market Law Review, Bd. 56, 2019, S. 703.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-604/20

    ROI Land Investments - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …

    {FN:19} Vgl. für eine aktuelle Darstellung der verschiedenen Kriterien, auf die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs in den Bereichen soziale Sicherheit, Arbeitsverhältnisse und internationales Privatrecht abgestellt worden ist, auch Schlussanträge des Generalanwalts Pikamäe in der Rechtssache AFMB u. a. (C-610/18, EU:C:2019:1010, Nrn. 41 bis 55).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2022 - C-713/20

    Raad van bestuur van de Sociale verzekeringsbank ( ) - Vorlage zur …

    Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Pikamäe in der Rechtssache AFMB (C-610/18, EU:C:2019:1010, Nr. 29).
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