Rechtsprechung
| EuGH, 29.10.2009 - C-63/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Sozialpolitik - Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Richtlinie 92/85/EWG - Art. 10 und 12 - Verbot der Kündigung während der Zeit vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs - ...
- Judicialis
Richtlinie 92/85/EWG Art. 10; ; Richtlinie 92/85/EWG Art. 12; ; Richtlinie 76/207/EWG Art. 2
- Europäischer Gerichtshof
Pontin
Sozialpolitik - Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Richtlinie 92/85/EWG - Art. 10 und 12 - Verbot der Kündigung während der Zeit vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs - ...
- EU-Kommission
Pontin
Sozialpolitik - Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Richtlinie 92/85/EWG - Art. 10 und 12 - Verbot der Kündigung während der Zeit vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs - ...
- EU-Kommission
Pontin
Sozialpolitik - Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Richtlinie 92/85/EWG - Art. 10 und 12 - Verbot der Kündigung während der Zeit vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs - ...
- Wolters Kluwer
Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit einer innerstaatlichen Regelung über besondere Rechtsbehelfe bei Kündigung von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen; Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung des Ausschlusses ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit einer innerstaatlichen Regelung über besondere Rechtsbehelfe bei Kündigung von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen; Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung des Ausschlusses ...
- datenbank.nwb.de
Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Sozialpolitik - SCHWANGEREN ARBEITNEHMERINNEN, DENEN GEKÜNDIGT WURDE, MUSS EIN WIRKSAMER GERICHTLICHER SCHUTZ DER IHNEN AUS DEM GEMEINSCHAFTSRECHT ERWACHSENDEN RECHTE ZUR VERFÜGUNG STEHEN
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Pontin
Sozialpolitik - Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Richtlinie 92/85/EWG - Art. 10 und 12 - Verbot der Kündigung während der Zeit vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs - ...
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
EU-rechtlicher Kündigungsschutz für Schwangere
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
EuGH zum Kündigungsschutz schwangerer Arbeitnehmerinnen - Wirksamer gerichtlicher Schutz aus Gemeinschaftsrecht darf bei Klagen auf Nichtigerklärung einer Kündigung nicht durch unangemessen kurze Fristen erschwert werden
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal du Travail de et à Esch-sur-Alzette (Luxemburg) eingereicht am 18. Februar 2008 - Virginie Pontin / T-COMALUX S.A.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Tribunal du travail d"Esch-sur-Alzette (Großherzogtum Luxemburg) - Auslegung der Art. 10 und 12 der Richtlinie 92/85/EWG vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-63/08
- EuGH, 29.10.2009 - C-63/08
Papierfundstellen
- EuZW 2010, 190
- NZA 2009, 1327
Wird zitiert von ... (66) Zitiert selbst (16)
- EuGH, 15.04.2008 - C-268/06
Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung …
Auszug aus EuGH, 29.10.2009 - C-63/08
Rn. 43 Was den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Schutzes der den Einzelnen durch das Gemeinschaftsrecht verliehenen Rechte betrifft, dürfen nach ständiger Rechtsprechung die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nicht weniger günstig ausgestaltet sein als die für entsprechende innerstaatliche Klagen (Grundsatz der Äquivalenz) und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (vgl. u. a. Urteil vom 15. April 2008, Impact, C-268/06, Slg. 2008, I-2483, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).Sie gelten sowohl für die Bestimmung der Gerichte, die für die Entscheidung über auf dieses Recht gestützte Klagen zuständig sind, als auch für die Bestimmung der Verfahrensmodalitäten (vgl. Urteil Impact, Randnrn.
Rn. 53 Die Mitgliedstaaten sind jedoch dafür verantwortlich, in jedem Einzelfall einen wirksamen Schutz der den Einzelnen aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte zu gewährleisten (vgl. u. a. Urteil Impact, Randnr. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung), wobei die Modalitäten einer entsprechenden Klage den in den Randnrn.
Rn. 75 Falls das vorlegende Gericht daher einen solchen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 76/207 feststellen sollte, muss es die innerstaatlichen Zuständigkeitsregeln so weit wie möglich dahin auslegen, dass sie zur Erreichung des Ziels beitragen, einen effektiven gerichtlichen Schutz der Rechte zu gewährleisten, die schwangeren Frauen aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsen (vgl. entsprechend Urteile vom 15. Mai 1986, Johnston, 222/84, Slg. 1986, 1651, Randnr. 17, vom 22. September 1998, Coote, C-185/97, Slg. 1998, I-5199, Randnr. 18, und Impact, Randnr. 54).
- EuGH, 16.05.2000 - C-78/98
Preston u.a. - "Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches …
Auszug aus EuGH, 29.10.2009 - C-63/08
39 und 43, und vom 16. Mai 2000, Preston u. a., C-78/98, Slg. 2000, I-3201, Randnr. 49).Zu diesem Zweck hat das nationale Gericht die Gleichartigkeit der betreffenden Klagen unter dem Gesichtspunkt ihres Gegenstands, ihres Rechtsgrundes und ihrer wesentlichen Merkmale zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil Preston u. a., Randnr. 57).
Rn. 46 Nach der Rechtsprechung muss das nationale Gericht bei der Entscheidung über die Gleichartigkeit der Verfahrensvorschriften objektiv und abstrakt prüfen, ob die fraglichen Vorschriften unter dem Gesichtspunkt ihrer Stellung im gesamten Verfahren, des Ablaufs dieses Verfahrens und der Besonderheiten der Vorschriften gleichartig sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Preston u. a., Randnrn.
- EuGH, 01.12.1998 - C-326/96
Levez / Jennings Ltd - "Sozialpolitik Männliche und weibliche Arbeitnehmer …
Auszug aus EuGH, 29.10.2009 - C-63/08
Rn. 45 Die Wahrung des Grundsatzes der Äquivalenz setzt voraus, dass die streitige Regelung in gleicher Weise für Klagen gilt, die auf die Verletzung des Gemeinschaftsrechts gestützt sind, wie für solche, die auf die Verletzung des innerstaatlichen Rechts gestützt sind, sofern diese Klagen einen ähnlichen Gegenstand und Rechtsgrund haben (Urteil vom 1. Dezember 1998, Levez, C-326/96, Slg. 1998, I-7835, Randnr. 41).Dieser Grundsatz darf jedoch nicht so verstanden werden, dass er einen Mitgliedstaat verpflichtet, die günstigste innerstaatliche Regelung auf alle Klagen zu erstrecken, die im Bereich des Arbeitsrechts erhoben werden (vgl. Urteil Levez, Randnr. 42).
Um festzustellen, ob der Grundsatz der Äquivalenz gewahrt ist, hat das nationale Gericht, das allein eine unmittelbare Kenntnis der Verfahrensmodalitäten für Klagen im Bereich des innerstaatlichen Rechts besitzt, zu untersuchen, ob die Verfahrensmodalitäten, die im innerstaatlichen Recht den Schutz der Rechte gewährleisten sollen, den die Bürger aufgrund des Gemeinschaftsrechts genießen, diesem Grundsatz entsprechen, und sowohl den Gegenstand als auch die wesentlichen Merkmale der angeblich vergleichbaren Klagen, die das innerstaatliche Recht betreffen, zu prüfen (vgl. Urteile Levez, Randnrn.
- EuGH, 23.04.2009 - C-378/07
Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der …
Auszug aus EuGH, 29.10.2009 - C-63/08
Daher muss die Prüfung des vorliegenden Vorabentscheidungsersuchens - unbeschadet der Kritik der luxemburgischen Regierung an der vom vorlegenden Gericht vorgenommenen Auslegung des nationalen Rechts - in Ansehung der von diesem Gericht vorgenommenen Auslegung dieses Rechts erfolgen (vgl. entsprechend Urteile vom 9. November 2006, Chateignier, C-346/05, Slg. 2006, I-10951, Randnr. 22, und vom 23. April 2009, Angelidaki u. a., C-378/07 bis C-380/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 51).Rn. 49 Schließlich kommt es dem Gerichtshof nach seiner ständigen Rechtsprechung nicht zu, sich zur Auslegung innerstaatlichen Rechts zu äußern, da diese Aufgabe ausschließlich Sache des vorlegenden Gerichts ist, das in diesem Fall prüfen muss, ob die einschlägige nationale Regelung den Erfordernissen in Bezug auf die Äquivalenz und die Effektivität genügt (vgl. Urteil Angelidaki u. a., Randnr. 163).
- EuGH, 11.10.2007 - C-460/06
Paquay - Sozialpolitik - Schutz von Schwangeren - Richtlinie 92/85/EWG - Art. 10 …
Auszug aus EuGH, 29.10.2009 - C-63/08
Art. 10 Nr. 3 der Richtlinie 92/85 sieht insbesondere vor, dass die Mitgliedstaaten die Maßnahmen zu treffen haben, die erforderlich sind, um schwangere Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillende Arbeitnehmerinnen vor den Folgen einer nach Nr. 1 dieser Vorschrift widerrechtlichen Kündigung zu schützen (vgl. Urteil vom 11. Oktober 2007, Paquay, C-460/06, Slg. 2007, I-8511, Randnr. 47).Rn. 42 Der Rechtsprechung zufolge sind die Mitgliedstaaten darüber hinaus zwar aufgrund von Art. 12 der Richtlinie 92/85 nicht verpflichtet, eine bestimmte Maßnahme zu ergreifen; doch muss die gewählte Maßnahme geeignet sein, einen tatsächlichen und wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz sicherzustellen, eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber haben und auf jeden Fall in angemessenem Verhältnis zu dem erlittenen Schaden stehen (vgl. Urteil Paquay, Randnrn. 45 und 49).
- EuGH, 15.05.1986 - 222/84
Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary
Auszug aus EuGH, 29.10.2009 - C-63/08
Rn. 75 Falls das vorlegende Gericht daher einen solchen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 76/207 feststellen sollte, muss es die innerstaatlichen Zuständigkeitsregeln so weit wie möglich dahin auslegen, dass sie zur Erreichung des Ziels beitragen, einen effektiven gerichtlichen Schutz der Rechte zu gewährleisten, die schwangeren Frauen aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsen (vgl. entsprechend Urteile vom 15. Mai 1986, Johnston, 222/84, Slg. 1986, 1651, Randnr. 17, vom 22. September 1998, Coote, C-185/97, Slg. 1998, I-5199, Randnr. 18, und Impact, Randnr. 54). - EuGH, 07.09.2006 - C-53/04
Marrosu und Sardino - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 1 Buchstabe b und 5 der …
Auszug aus EuGH, 29.10.2009 - C-63/08
Der Gerichtshof kann jedoch, wenn er im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens entscheidet, gegebenenfalls Klarstellungen vornehmen, um dem nationalen Gericht eine Leitlinie für seine Auslegung zu geben (vgl. Urteile vom 7. September 2006, Marrosu und Sardino, C-53/04, Slg. 2006, I-7213, Randnr. 54, Vassallo, C-180/04, Slg. 2006, I-7251, Randnr. 39, und Beschluss vom 12. Juni 2008, Vassilakis u. a., C-364/07, Randnr. 143). - EuGH, 12.06.2008 - C-364/07
Vassilakis u.a.
Auszug aus EuGH, 29.10.2009 - C-63/08
Der Gerichtshof kann jedoch, wenn er im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens entscheidet, gegebenenfalls Klarstellungen vornehmen, um dem nationalen Gericht eine Leitlinie für seine Auslegung zu geben (vgl. Urteile vom 7. September 2006, Marrosu und Sardino, C-53/04, Slg. 2006, I-7213, Randnr. 54, Vassallo, C-180/04, Slg. 2006, I-7251, Randnr. 39, und Beschluss vom 12. Juni 2008, Vassilakis u. a., C-364/07, Randnr. 143). - EuGH, 22.09.1998 - C-185/97
Coote / Granada Hospitality - Richtlinie 76/207/EWG des Rates - Weigerung eines …
Auszug aus EuGH, 29.10.2009 - C-63/08
Rn. 75 Falls das vorlegende Gericht daher einen solchen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 76/207 feststellen sollte, muss es die innerstaatlichen Zuständigkeitsregeln so weit wie möglich dahin auslegen, dass sie zur Erreichung des Ziels beitragen, einen effektiven gerichtlichen Schutz der Rechte zu gewährleisten, die schwangeren Frauen aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsen (vgl. entsprechend Urteile vom 15. Mai 1986, Johnston, 222/84, Slg. 1986, 1651, Randnr. 17, vom 22. September 1998, Coote, C-185/97, Slg. 1998, I-5199, Randnr. 18, und Impact, Randnr. 54). - EuGH, 07.09.2006 - C-180/04
Vassallo - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 1 Buchstabe b und 5 der …
Auszug aus EuGH, 29.10.2009 - C-63/08
Der Gerichtshof kann jedoch, wenn er im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens entscheidet, gegebenenfalls Klarstellungen vornehmen, um dem nationalen Gericht eine Leitlinie für seine Auslegung zu geben (vgl. Urteile vom 7. September 2006, Marrosu und Sardino, C-53/04, Slg. 2006, I-7213, Randnr. 54, Vassallo, C-180/04, Slg. 2006, I-7251, Randnr. 39, und Beschluss vom 12. Juni 2008, Vassilakis u. a., C-364/07, Randnr. 143). - EuGH, 12.02.2008 - C-2/06
Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige …
- EuGH, 21.02.2008 - C-426/05
Tele2 Telecommunication - Elektronische Kommunikation - Netze und Dienste - …
- EuGH, 18.12.2008 - C-349/07
Sopropé - Zollkodex der Gemeinschaften - Grundsatz der Wahrung der …
- EuGH, 24.09.2002 - C-255/00
Grundig Italiana - "Dem Gemeinschaftsrecht zuwiderlaufende nationale Abgaben - …
- EuGH, 04.12.2008 - C-330/07
Jobra - Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - …
- EuGH, 09.11.2006 - C-346/05
Chateignier - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 39 EG sowie Artikel 3 und 67 …
- EuGH, 27.06.2024 - C-284/23
Einer schwangeren Arbeitnehmerin muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, …
Das vorlegende Gericht hat jedoch Zweifel an deren Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht, insbesondere im Hinblick auf das Urteil vom 29. Oktober 2009, Pontin (C-63/08, im Folgenden: Urteil Pontin, EU:C:2009:666), in dem der Gerichtshof entschieden habe, dass die Klagemöglichkeiten für eine Schwangere in Einklang mit dem Effektivitätsgrundsatz geregelt sein müssten.Rn. 30 Diese Vorschriften und insbesondere Art. 12 der Richtlinie 92/85 sind im Kontext der Richtlinie spezifischer Ausdruck des Grundsatzes des effektiven gerichtlichen Schutzes der den Einzelnen durch das Unionsrecht verliehenen Rechte (Urteil Pontin, Rn. 41).
Rn. 31 Der Rechtsprechung zufolge sind die Mitgliedstaaten darüber hinaus zwar aufgrund von Art. 12 der Richtlinie 92/85 nicht verpflichtet, eine bestimmte Maßnahme zu ergreifen; doch muss die gewählte Maßnahme geeignet sein, einen tatsächlichen und wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz sicherzustellen, eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber haben und in jedem Fall in angemessenem Verhältnis zu dem erlittenen Schaden stehen (Urteil Pontin, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 32 Was den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Schutzes der den Einzelnen durch das Unionsrecht verliehenen Rechte betrifft, dürfen nach ständiger Rechtsprechung die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nicht weniger günstig ausgestaltet sein als die für entsprechende innerstaatliche Klagen (Grundsatz der Äquivalenz) und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (Urteil Pontin, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Der Gerichtshof hat zu Ausschlussfristen auch entschieden, dass es Sache der Mitgliedstaaten ist, für nationale Regelungen, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen, Fristen festzulegen, die insbesondere der Bedeutung der zu treffenden Entscheidungen für die Betroffenen, der Komplexität der Verfahren und der anzuwendenden Rechtsvorschriften, der Zahl der potenziell Betroffenen und den anderen zu berücksichtigenden öffentlichen oder privaten Belangen entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteil Pontin, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und Urteil vom 27. Februar 2020, Land Sachsen-Anhalt [Besoldung der Beamten und Richter], C-773/18 bis C-775/18, EU:C:2020:125, Rn. 69).
Denn sowohl die schwangeren Arbeitnehmerinnen, denen gekündigt worden ist, als auch die Arbeitgeber können aus Gründen der Rechtssicherheit ein Interesse daran haben, dass eine solche Klagemöglichkeit zeitlich beschränkt ist, insbesondere wegen der Folgen dieser Wiedereinstellung für alle Beteiligten, wenn diese erst nach erheblicher Zeit erfolgt (vgl. in diesem Sinne Urteil Pontin, Rn. 60 und 61).
Rn. 37 Allerdings hat der Gerichtshof zu einer nationalen Regelung, die für eine Klage auf Nichtigerklärung einer Kündigung eine Ausschlussfrist von 15 Tagen vorsieht, zum einen entschieden, dass in Anbetracht insbesondere der Situation, in der sich eine Frau zu Beginn der Schwangerschaft befindet, eine solche Frist als besonders kurz anzusehen ist, und zum anderen, dass es für eine Arbeitnehmerin, der während ihrer Schwangerschaft gekündigt worden ist, sehr schwierig ist, sich unter Einhaltung dieser Frist sachgerecht beraten zu lassen sowie gegebenenfalls eine Klage abzufassen und einzureichen (Urteil Pontin, Rn. 62 und 65).
Rn. 38 Der Gerichtshof hat ferner im Hinblick auf die nationale Regelung, die Gegenstand der Rechtssache war, in der das Urteil Pontin ergangen ist, darauf hingewiesen, dass eine schwangere Arbeitnehmerin, die, aus welchem Grund auch immer, diese Fünfzehntagesfrist hat verstreichen lassen, ihre aus der Kündigung resultierenden Rechte nicht mehr mit einer Klage geltend machen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Pontin, Rn. 66).
Rn. 39 Insbesondere auf der Grundlage dieser Feststellungen hat der Gerichtshof entschieden, dass Verfahrensmodalitäten wie diejenigen, die diese nationale Regelung kennzeichnen, dadurch, dass sie Verfahrensnachteile mit sich bringen, die es schwangeren Frauen übermäßig erschweren können, ihre Rechte aus Art. 10 der Richtlinie 92/85 durchzusetzen, den Erfordernissen in Bezug auf den Grundsatz der Effektivität nicht genügen, wobei die entsprechende Prüfung jedoch vom vorlegenden Gericht vorzunehmen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Pontin, Rn. 67 und 69).
Rn. 47 Erstens ist jedoch darauf hinzuweisen, dass dieser Antrag auf Zulassung der verspäteten Klage innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses für die Klageerhebung zu stellen ist, was nach Auffassung des Gerichtshofs in Anbetracht insbesondere der Situation, in der sich eine Frau zu Beginn der Schwangerschaft befindet, eine besonders kurze Frist darstellt (Urteil Pontin, Rn. 62).
- BAG, 27.01.2022 - 6 AZR 155/21
Massenentlassung - Zweck des § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG
Ob eine nationale Regelung den Erfordernissen in Bezug auf die Äquivalenz und die Effektivität genügt, haben die nationalen Gerichte in eigener Zuständigkeit festzustellen (EuGH 29. Oktober 2009 - C-63/08 - [Pontin] Rn. 49;… 23. April 2009 - C-378/07 bis C-380/07 - [Angelidaki ua.] Rn. 163, 158 ff.). - BAG, 03.04.2025 - 2 AZR 156/24
Sonderkündigungsschutz für Schwangere - Vereinbarkeit mit Unionsrecht - …
Art. 10 Nr. 3 Mutterschutzrichtlinie sieht insbesondere vor, dass die Mitgliedstaaten die Maßnahmen zu treffen haben, die erforderlich sind, um ua. schwangere Arbeitnehmerinnen vor den Folgen einer nach Nr. 1 dieser Vorschrift widerrechtlichen Kündigung zu schützen (…EuGH 27. Juni 2024 - C-284/23 - [Haus Jacobus] Rn. 28 f.; 29. Oktober 2009 - C-63/08 - [Pontin] Rn. 39 f.).Zwar sind die Mitgliedstaaten aufgrund von Art. 12 Mutterschutzrichtlinie nicht verpflichtet, eine bestimmte Maßnahme zu ergreifen; doch muss die gewählte Maßnahme geeignet sein, einen tatsächlichen und wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz sicherzustellen, eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber haben und auf jeden Fall in angemessenem Verhältnis zu dem erlittenen Schaden stehen (…EuGH 27. Juni 2024 - C-284/23 - [Haus Jacobus] Rn. 31; 29. Oktober 2009 - C-63/08 - [Pontin] Rn. 42).
Rn. 20 (4) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat allerdings auch entschieden, dass die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Rechtsverfolgung im Interesse der Rechtssicherheit mit dem Unionsrecht vereinbar ist, da solche Fristen nicht geeignet sind, die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte praktisch unmöglich zu machen oder übermäßig zu erschweren (…EuGH 27. Juni 2024 - C-284/23 - [Haus Jacobus] Rn. 35; 29. Oktober 2009 - C-63/08 - [Pontin] Rn. 48).
Rn. 21 (5) In der Sache "Pontin" hat der Gerichtshof angenommen, dass eine Frist von 15 Tagen für eine Wiedereinstellungsklage einer gekündigten schwangeren Arbeitnehmerin in Anbetracht ua. der Lage, in der sich eine Frau zu Beginn der Schwangerschaft befindet, als besonders kurz anzusehen sei (EuGH 29. Oktober 2009 - C-63/08 - Rn. 62).
Im dortigen Fall konnten allerdings gegebenenfalls mehrere Tage vergehen, die in die Fünfzehntagesfrist eingerechnet werden, bevor die schwangere Frau das Kündigungsschreiben erhält und so von ihrer Kündigung erfährt (EuGH 29. Oktober 2009 - C-63/08 - Rn. 63).
Selbst unter diesen Umständen hat der Gerichtshof gemeint, dass die Beurteilung, ob das nationale Recht dem Grundsatz der Effektivität genüge, letztlich vom vorlegenden Gericht vorzunehmen sei (EuGH 29. Oktober 2009 - C-63/08 - Rn. 69).
- BAG, 18.05.2017 - 8 AZR 74/16
Benachteiligung und Belästigung iSd. AGG - Ausschlussfrist
Mit diesem Vorbehalt ist es den Mitgliedstaaten unbenommen, mehr oder weniger lange Fristen vorzusehen (…ua. EuGH 21. Dezember 2016 - C-327/15 - [TDC] Rn. 98 mwN;… 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 36 mwN, Slg. 2010, I-7003; 29. Oktober 2009 - C-63/08 - [Pontin] Rn. 48 mwN, Slg. 2009, I-10467), soweit der Fristlauf mit dem Zeitpunkt beginnt, zu dem der Arbeitnehmer von der behaupteten Diskriminierung Kenntnis erlangt (…EuGH 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 41, aaO). - EuGH, 08.07.2010 - C-246/09
Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur …
Rn. 26 Die Wahrung des Grundsatzes der Äquivalenz setzt voraus, dass die streitige Regelung in gleicher Weise für Klagen gilt, die auf die Verletzung des Unionsrechts gestützt sind, wie für solche, die auf die Verletzung des innerstaatlichen Rechts gestützt sind, sofern diese Klagen einen ähnlichen Gegenstand und Rechtsgrund haben (vgl. Urteile vom 1. Dezember 1998, Levez, C-326/96, Slg. 1998, I-7835, Randnr. 41, vom 16. Mai 2000, Preston u. a., C-78/98, Slg. 2000, I-3201, Randnr. 55, sowie vom 29. Oktober 2009, Pontin, C-63/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 45).Rn. 27 Dieser Grundsatz darf jedoch nicht so verstanden werden, dass er einen Mitgliedstaat verpflichtet, die günstigste innerstaatliche Regelung auf alle Klagen zu erstrecken, die, wie im Ausgangsverfahren, im Bereich des Arbeitsrechts erhoben werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Levez, Randnr. 42 und Pontin, Randnr. 45).
Rn. 28 Um festzustellen, ob der Grundsatz der Äquivalenz im Ausgangsverfahren gewahrt ist, hat das nationale Gericht, das allein eine unmittelbare Kenntnis der Verfahrensmodalitäten für Klagen im Bereich des Arbeitsrechts besitzt, sowohl den Gegenstand als auch die wesentlichen Merkmale der als vergleichbar dargestellten Klagen des innerstaatlichen Rechts zu prüfen (vgl. Urteile Levez, Randnr. 43, Preston u. a., Randnr. 56, sowie Pontin, Randnr. 45).
Rn. 29 Zudem ist jeder Fall, in dem sich die Frage stellt, ob eine nationale Verfahrensvorschrift weniger günstig ist als die für vergleichbare Klagen des innerstaatlichen Rechts geltende, unter Berücksichtigung der Stellung dieser Vorschrift im gesamten Verfahren, des Verfahrensablaufs und der Besonderheiten des Verfahrens vor den verschiedenen nationalen Stellen zu prüfen (vgl. Urteile Levez, Randnr. 44, Preston u. a., Randnr. 61, sowie Pontin, Randnr. 46).
Sollte sich herausstellen, dass eine oder mehrere der in der Vorlageentscheidung genannten Klagearten oder auch andere Klagearten, die im Verfahren vor dem Gerichtshof nicht erwähnt worden sind, einer Entschädigungsklage, die infolge einer Diskriminierung erhoben wird, vergleichbar sind, wird das vorlegende Gericht ferner zu prüfen haben, ob die erstgenannten Klagearten günstigere Verfahrensmodalitäten aufweisen (vgl. entsprechend Urteil Pontin, Randnr. 56).
Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z. B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (vgl. Urteile vom 14. Dezember 1995, Peterbroeck, C-312/93, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 14, Unibet, Randnr. 54, vom 6. Oktober 2009, Asturcom Telecomunicaciones, C-40/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 39, und Pontin, Randnr. 47).
Denn derartige Fristen sind nicht geeignet, die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte praktisch unmöglich zu machen oder übermäßig zu erschweren (vgl. Urteile Grundig Italiana, Randnr. 34, Kempter, Randnr. 58, und Pontin, Randnr. 48).
Der Gerichtshof hat zu Ausschlussfristen außerdem entschieden, dass es Sache der Mitgliedstaaten ist, für nationale Regelungen, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen, Fristen festzulegen, die insbesondere der Bedeutung der zu treffenden Entscheidungen für die Betroffenen, der Komplexität der Verfahren und der anzuwendenden Rechtsvorschriften, der Zahl der potenziell Betroffenen und den anderen zu berücksichtigenden öffentlichen oder privaten Belangen entsprechen (vgl. Urteil Pontin, Randnr. 48).
- BAG, 14.12.2023 - 6 AZR 157/22
Massenentlassung - Sanktion für Fehler im Anzeigeverfahren
- BAG, 24.11.2022 - 2 AZR 11/22
Schwangerschaft - Beginn des Kündigungsverbots
Rn. 44 bb) Diese Sichtweise entspricht dem unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz, wonach es schwangeren Arbeitnehmerinnen nicht übermäßig erschwert werden darf, ihre Rechte aus Art. 10 Mutterschutzrichtlinie durchzusetzen (vgl. zu Klagefristen: EuGH 29. Oktober 2009 - C-63/08 - [Pontin] Rn. 39 f., 67). - BGH, 21.03.2018 - IV ZR 353/16
Fondsgebundene Lebensversicherung: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach …
Die Auslegung des innerstaatlichen Rechts ist hierbei ausschließlich Sache der Gerichte der Mitgliedstaaten, die prüfen müssen, ob eine einschlägige nationale Regelung dem Erfordernis der Effektivität genügt (EuGH EuZW 2010, 190 Rn. 49 m.w.N.). - BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 742/12
Benachteiligung wegen des Geschlechts - Schwangerschaft - Kündigung - …
Diese sich nach Ausspruch einer an sich diskriminierungsfreien Kündigung herausstellende Unzulässigkeit der Kündigung wegen bestehender Schwangerschaft entspricht der Europäischen Rechtslage, die in Art. 10 der Richtlinie 92/85 ebenfalls allein auf die Tatsache der Schwangerschaft und nicht auf die Kenntnis des Kündigenden von dieser abstellt (vgl. EuGH 29. Oktober 2009 - C-63/08 - [Pontin] Rn. 27, 37 bis 48, Slg. 2009, I-10467). - EuGH, 25.11.2010 - C-429/09
Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - …
Rn. 72 In dieser Hinsicht ist, wie sich aus der in Randnr. 62 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung ergibt, zu beachten, dass es in Ermangelung entsprechender unionsrechtlicher Bestimmungen Sache der Mitgliedstaaten ist, die Verfahrensmodalitäten für Klagen festzulegen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, sofern diese Modalitäten den Äquivalenz- und den Effektivitätsgrundsatz wahren (vgl. Urteile vom 14. Dezember 1995, Peterbroeck, C-312/93, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12, Impact, Randnr. 46, und vom 29. Oktober 2009, Pontin, C-63/08, Slg. 2009, I-10467, Randnr. 43). - BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11
Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist
- BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 121/22
Luftfahrt - Wet Lease - Betriebsübergang
- EuGH, 21.06.2016 - C-15/15
Die mit der Androhung der Nichtigkeit verbundene Verpflichtung, …
- BGH, 17.09.2013 - XI ZR 332/12
Bankenhaftung aus Anlageberatung: Aufklärungspflicht über eigene Gewinnspanne bei …
- BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11
Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist
- BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 1409/10
Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen …
- BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18
Ausschlussfrist - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch
- EuGH, 26.11.2014 - C-22/13
Die italienische Regelung über befristete Arbeitsverträge im Schulbereich …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2017 - C-103/16
Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston ist eine Massenentlassung nicht immer …
- EuGH, 18.03.2010 - C-317/08
Alassini u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Grundsatz des effektiven …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2015 - C-8/14
BBVA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbräuchliche Klauseln in …
- EuGH, 27.06.2013 - C-93/12
Agrokonsulting-04 - Landwirtschaft - Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten - …
- EuGH, 19.07.2012 - C-591/10
Littlewoods Retail u.a. - Zweite und Sechste Mehrwertsteuer-Richtlinie - …
- EuGH, 13.12.2012 - C-379/11
Die luxemburgische Regelung über Einstellungsbeihilfen läuft möglicherweise der …
- EuGH, 04.10.2012 - C-249/11
Byankov - Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im …
- EuGH, 26.01.2010 - C-118/08
Transportes Urbanos y Servicios Generales - Verfahrensautonomie der …
- LAG Sachsen, 22.04.2024 - 2 Sa 88/23
Wirksamkeit einer Kündigung insbesondere vor dem Hintergrund einer verspäteten …
- LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09
Tariflicher Ausschluss von Urlaubsabgeltungsansprüchen; Ausschluss des …
- EuGH, 07.03.2018 - C-494/16
Santoro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Befristete …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-15/15
Nach Auffassung von Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe verstößt die in einem …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-234/17
XC u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts - …
- EuGH, 27.02.2014 - C-470/12
Pohotovosť - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherkreditvertrag - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2017 - C-572/16
INEOS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/87/EG - Umwelt - System …
- OLG München, 20.02.2017 - 31 Wx 321/15
Streitigkeit im Rahmen eines Statusverfahrens - Zusammensetzung von Aufsichtsrat
- VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3904/20
Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher …
- VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 349/09
Diskriminierende Besoldung bei gleicher Dienstzeit, aber unterschiedlichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2017 - C-494/16
Santoro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Befristete …
- VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3905/20
Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher …
- EuGH, 27.11.2019 - C-402/18
Tedeschi und Consorzio Stabile Istant Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 63/10
Stufenaufstieg nach Lebensalter verstößt gegen Verbot der Altersdiskriminierung
- EuGH, 20.10.2016 - C-429/15
Danqua - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2011 - 4 B 13.11
Feuerwehr; Zuvielarbeit; 55-Stunden-Dienst; europarechtliche/ unionsrechtliche …
- BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 110/18
Tarifliche Ausschlussfrist - Geltendmachung iSd. § 37 TVöD-V - unionsrechtlicher …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2012 - C-618/10
Banco Español de Crédito - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 6 Abs. …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2010 - C-279/09
DEB - Effektiver gerichtlicher Schutz der Rechte aus dem Unionsrecht - Recht auf …
- VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3906/20
Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher …
- EuGH, 09.09.2020 - C-651/19
Commissaire général aux réfugiés und aux apatrides (Ablehnung eines Folgeantrags …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2013 - C-536/11
Donau Chemie u.a. - Wettbewerb - Schadensersatzklage - Beweismittel - …
- VG Frankfurt/Main, 21.12.2009 - 9 L 3763/09
Einsteiliger Rechtsschutz gegen den Einbehalt eines Teils der Besoldung nach …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2011 - C-262/09
Meilicke u.a. - Kapitalverkehrsfreiheit - Vermeidung von Doppelbesteuerung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-360/09
Pfleiderer - Wettbewerb - Kartell - Zivilrechtliche Schadensersatzklage - Antrag …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-418/11
Texdata Software - Gesellschaftsrecht - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 AEUV und …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2010 - C-31/09
Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston gewährt die Richtlinie 2004/83 …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2012 - C-591/10
Littlewoods Retail u.a. - Rückerstattung unionsrechtswidrig erhobener …
- VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 72/10
Altersdiskriminierung durch § 28 BBesG -Besoldungsdienstalter
- VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 65/10
Nachträgliche höhere Besoldung wegen Altersdiskriminierung
- VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 64/10
Altersdiskriminierung durch Besoldung nach Besoldungsdienstalter
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2018 - C-378/17
Minister for Justice and Equality und Commissioner of the Garda Síochána - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-163/09
Repertoire Culinaire - Indirekte Steuern - Verbrauchsteuer auf Alkohol und …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2011 - C-187/10
Unal - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2014 - C-562/12
Liivimaa Lihaveis - Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 - Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-243/16
Miravitlles Ciurana u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2012/30/EU …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-632/15
Popescu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Straßenverkehr - Führerschein …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2013 - C-93/12
Agrokonsulting-04 - Gemeinsame Agrarpolitik - Gerichtliche Prüfung …
- VG Regensburg, 17.10.2012 - RO 1 K 12.685
Zur Frage des Erfordernisses zeitnaher Geltendmachung eines Anspruchs auf höhere …
- VG Regensburg, 17.03.2025 - RN 5 K 20.822
Subventionskürzungen bei Verstoß gegen CC-Vorschriften, Unmöglichkeit des …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-63/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Pontin
Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Verbot der Kündigung schwangerer Arbeitnehmerinnen - Richtlinie ...
- EU-Kommission
Pontin
Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Verbot der Kündigung schwangerer Arbeitnehmerinnen - Richtlinie ...
- EU-Kommission
Pontin
Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz - Verbot der Kündigung schwangerer Arbeitnehmerinnen - Richtlinie ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-63/08
- EuGH, 29.10.2009 - C-63/08
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (25)
- EuGH, 02.08.1993 - C-271/91
Marshall / Southampton und South West Hampshire Area Health Authority
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-63/08
Jedoch seien Fristen wie die beiden vorliegend im nationalen Recht vorgesehenen angesichts dessen, dass das in der Richtlinie vorgegebene Ziel effektiv zu gewährleisten sei, was insbesondere aus dem Urteil Marshall hervorgehe{FN-VERWEIS:13}, zu kurz.{FN:13} - Urteil vom 2. August 1993, Marshall (C-271/91, Slg. 1993, I-4367).
{FN:33} - Vgl. Urteile Marshall (oben Fn. 13, Randnr. 22) und Paquay (oben Fn. 16, Randnr. 43).
{FN:34} - Vgl. Urteile Marshall (oben Fn. 13, Randnr. 24) und Paquay (oben Fn. 16, Randnr. 45).
{FN:38} - Vgl. Urteile Marshall (oben Fn. 13, Randnr. 24) und Paquay (oben Fn. 16, Randnrn. 45 und 49).
- EuGH, 11.10.2007 - C-460/06
Paquay - Sozialpolitik - Schutz von Schwangeren - Richtlinie 92/85/EWG - Art. 10 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-63/08
{FN:16} - Urteil vom 11. Oktober 2007, Paquay (C-460/06, Slg. 2007, I-8511, Randnr. 52).Vgl. dazu auch Urteil Paquay (oben Fn. 16, Randnr. 29).
{FN:37} - Vgl. auch Urteil Paquay (oben Fn. 16, Randnr. 47).
Generell gilt, dass die jeweilige Maßnahme eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber haben sowie in jedem Fall in angemessenem Verhältnis zu dem erlittenen Schaden stehen muss, um das Ziel der Schaffung tatsächlicher Chancengleichheit zu erreichen, vgl. Urteil Paquay (oben Fn. 16, Randnrn. 45 und 49).
{FN:63} - Urteil Paquay (oben Fn. 16, Randnr. 29).
- EuGH, 18.09.2003 - C-125/01
Pflücke - "Arbeitnehmerschutz - Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-63/08
{FN:77} - Vgl. insbesondere Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral (33/76, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5), vom 10. Juli 1997, Palmisani (C-261/95, Slg. 1997, I-4025, Randnr. 28), vom 16. Mai 2000, Preston u. a. (C-78/98, Slg. 2000, I-3201, Randnr. 33), und vom 18. September 2003, Pflücke (C-125/01, Slg. 2003, I-9375, Randnr. 33).Ebenso, konkret auf Ausschlussfristen bezogen, Urteil Pflücke (oben Fn. 77, Randnr. 34).
{FN:79} - Vgl. Urteile Pflücke (oben Fn. 77, Randnr. 34) und Preston u. a. (oben Fn. 77, Randnr. 34).
- EuGH, 16.12.1976 - 33/76
Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-63/08
{FN:54} - Vgl. nur Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral (33/76, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5), sowie Impact (oben Fn. 36, Randnr. 44 mit weiteren Nachweisen zur ständigen Rechtsprechung).{FN:77} - Vgl. insbesondere Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral (33/76, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5), vom 10. Juli 1997, Palmisani (C-261/95, Slg. 1997, I-4025, Randnr. 28), vom 16. Mai 2000, Preston u. a. (C-78/98, Slg. 2000, I-3201, Randnr. 33), und vom 18. September 2003, Pflücke (C-125/01, Slg. 2003, I-9375, Randnr. 33).
- EuGH, 15.04.2008 - C-268/06
Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-63/08
{FN:36} - In diesem Sinne Urteile vom 10. April 1984, von Colson und Kamann (14/83, Slg. 1984, 1891, Randnr. 15), und vom 15. April 2008, Impact (C-268/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 40).{FN:66} - Vgl. Urteil Impact (oben Fn. 36, Randnr. 46 mit weiteren Nachweisen zur ständigen Rechtsprechung).
- EuGH, 16.05.2000 - C-78/98
Preston u.a. - "Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-63/08
{FN:14} - Urteil vom 16. Mai 2000, Preston u. a. (C-78/98, Slg. 2000, I-3201).{FN:77} - Vgl. insbesondere Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral (33/76, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5), vom 10. Juli 1997, Palmisani (C-261/95, Slg. 1997, I-4025, Randnr. 28), vom 16. Mai 2000, Preston u. a. (C-78/98, Slg. 2000, I-3201, Randnr. 33), und vom 18. September 2003, Pflücke (C-125/01, Slg. 2003, I-9375, Randnr. 33).
- EuGH, 05.10.2004 - C-397/01
BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-63/08
{FN:41} - Urteile vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a. (C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835, Randnr. 111), und Impact (oben Fn. 36, Randnr. 42). - EuGH, 10.04.1984 - 14/83
Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-63/08
{FN:36} - In diesem Sinne Urteile vom 10. April 1984, von Colson und Kamann (14/83, Slg. 1984, 1891, Randnr. 15), und vom 15. April 2008, Impact (C-268/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 40). - EuGH, 04.10.2001 - C-109/00
Tele Danmark - Kündigungsschutz von Schwangeren, Verschweigen der Schwangerschaft
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-63/08
Beispiele dafür bieten die Urteile vom 4. Oktober 2001, Tele Danmark (C-109/00, Slg. 2001, I-6993, Randnr. 28), und vom 27. Februar 2003, Busch (C-320/01, Slg. 2003, I-2041, Randnrn. - EuGH, 21.09.1989 - 68/88
Kommission / Griechenland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-63/08
{FN:68} - Vgl. Urteile vom 21. September 1989, Kommission/Griechenland (68/88, Slg. 1989, 2965, Randnr. 24), Kommission/Irland (oben Fn. 68, Randnr. 46), vom 22. April 1997, Draehmpaehl (C-180/95, Slg. 1997, I-2195, Randnr. 29), und Paquay (oben Fußnote 16, Randnr. 52). - EuGH, 22.04.1997 - C-180/95
SOZIALPOLITIK
- EuGH, 08.11.1990 - 177/88
Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen - …
- EuGH, 26.06.2001 - C-381/99
Brunnhofer - "Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Voraussetzungen für die …
- EuGH, 04.10.2001 - C-438/99
DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT SEINE RECHTSPRECHUNG ZUM VERBOT DER ENTLASSUNG …
- EuGH, 17.09.1997 - C-54/96
GESELLSCHAFTSRECHT
- EuGH, 27.02.2003 - C-320/01
Busch - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Artikel 2 Absatz 1 der …
- EuGH, 10.07.1997 - C-261/95
Palmisani
- EuGH, 30.03.2000 - C-236/98
JämO - "Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt …
- EuGH, 07.09.2006 - C-81/05
Cordero Alonso - Sozialpolitik - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit …
- EuGH, 18.10.2001 - C-354/99
Kommission / Irland - "Vertragsverletzung - Richtlinie 86/609/EWG - …
- EuGH, 26.02.2008 - C-506/06
EINE KÜNDIGUNG, DIE HAUPTSÄCHLICH AUS DEM GRUND ERFOLGT, DASS SICH EINE …
- EuGH, 01.12.1998 - C-326/96
Levez / Jennings Ltd - "Sozialpolitik Männliche und weibliche Arbeitnehmer …
- EuGH, 01.02.2005 - C-203/03
Kommission / Österreich
- EuGH, 30.06.1998 - C-394/96
Brown / Rentokil - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Entlassung einer …
- EuGH, 08.11.1990 - 179/88
Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund / Dansk Arbejdsgiverforening
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