Rechtsprechung
| EuGH, 14.03.2019 - C-724/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Europäischer Gerichtshof
Skanska Industrial Solutions u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - Ersatz des durch ein nach diesem Artikel verbotenen Kartell entstandenen Schadens - Bestimmung der Schadensersatzpflichtigen - Nachfolge rechtlicher Einheiten - Begriff des Unternehmens - Kriterium der ...
- Europäischer Gerichtshof
Skanska Industrial Solutions u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - Ersatz des durch ein nach diesem Artikel verbotenen Kartell entstandenen Schadens - Bestimmung der Schadensersatzpflichtigen - Nachfolge rechtlicher Einheiten - Begriff des Unternehmens - Kriterium der ...
- Wolters Kluwer
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 14. März 2019. Vantaan kaupunki gegen Skanska Industrial Solutions Oy u. a. Vorabentscheidungsersuchen des Korkein oikeus. Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - Ersatz des durch ein nach diesem Artikel ...
- Betriebs-Berater
Schadensersatz wegen verbotenen Kartells - Nachfolge rechtlicher Einheiten
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Schadensersatz wegen Verstoßes gegen EU-Wettbewerbsrecht
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Art. 101, 267 AEUV
Unternehmensbegriff: Haftung der Rechtsnachfolger bei Wettbewerbsverstoß der Rechtsvorgänger - Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - Ersatz des durch ein nach diesem Artikel verbotenen Kartell entstandenen Schadens - Bestimmung der Schadensersatzpflichtigen - Nachfolge rechtlicher Einheiten - Begriff des Unternehmens - Kriterium der ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kartellrecht: Vantaan kaupunki/Skanska Industrial Solutions u. a.
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Nachfolgehaftung des Erwerbers einer an Kartell beteiligten AG ("Skanska Industrial Solutions u. a.")
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Kartellschadensersatz kann auch gegen Nachfolgesellschaft bestehen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Schadensersatz wegen verbotenen Kartells - Nachfolge rechtlicher Einheiten
- die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)
Konzernhaftung für Kartellverstöße, Auslegung von EU-Kartellrecht
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Schadensersatzhaftung trifft alle Unternehmen im kartellrechtlichen Sinne
- d-kart.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Skanska Industrial: EuGH-Vorlage zum Unternehmensbegriff
Besprechungen u.ä. (3)
- d-kart.de (Entscheidungsbesprechung)
Skanska: Das Unternehmen ist passivlegitimiert im Kartellschadensersatzrecht!
- haufe.de (Entscheidungsbesprechung)
Unternehmenskauf: Rechtsnachfolgehaftung des Erwerbers für Kartellschadensersatz
- fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)
Kartellrecht beim Unternehmenskauf: Rechtsnachfolgehaftung des Erwerbers für Kartellschadensersatz
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Skanska Industrial Solutions u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - Ersatz des durch ein nach diesem Artikel verbotenes Kartell entstandenen Schadens - Bestimmung der Schadensersatzpflichtigen - Nachfolge rechtlicher Einheiten - Begriff des Unternehmens - Kriterium der ...
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-724/17
- EuGH, 14.03.2019 - C-724/17
Papierfundstellen
- NJW 2019, 1197
- ZIP 2019, 1087
- GRUR Int. 2019, 603
- EuZW 2019, 374
- WM 2019, 1306
- BB 2019, 1166
- NZG 2019, 760
Wird zitiert von ... (69) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 05.06.2014 - C-557/12
Führt ein Kartell dazu, dass die Wettbewerber sich veranlasst sehen, ihre Preise …
Auszug aus EuGH, 14.03.2019 - C-724/17
Rn. 24 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass Art. 101 Abs. 1 und Art. 102 AEUV in den Beziehungen zwischen Einzelnen unmittelbare Wirkungen erzeugen und unmittelbar in deren Person Rechte entstehen lassen, die die nationalen Gerichte zu wahren haben (Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a., C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 25 Nach ständiger Rechtsprechung wären die volle Wirksamkeit des Art. 101 AEUV und insbesondere die praktische Wirksamkeit des in seinem Abs. 1 ausgesprochenen Verbots beeinträchtigt, wenn nicht jedermann Ersatz des Schadens verlangen könnte, der ihm durch einen Vertrag, der den Wettbewerb beschränken oder verfälschen kann, oder durch ein entsprechendes Verhalten entstanden ist (Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a., C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 26 Daher kann jedermann Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen, wenn zwischen dem Schaden und einem nach Art. 101 AEUV verbotenen Kartell oder Verhalten ein ursächlicher Zusammenhang besteht (Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a., C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 27 In Ermangelung einer einschlägigen Unionsregelung ist die Regelung der Modalitäten für die Ausübung des Rechts, Ersatz des sich aus einem nach Art. 101 AEUV verbotenen Kartell oder Verhalten ergebenden Schadens zu verlangen, zwar Aufgabe der innerstaatlichen Rechtsordnung des einzelnen Mitgliedstaats, wobei der Äquivalenz- und der Effektivitätsgrundsatz zu beachten sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a., C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 44 Denn dieses Recht erhöht die Durchsetzungskraft der Wettbewerbsregeln der Union und ist geeignet, Unternehmen von - oft verschleierten - Vereinbarungen oder Verhaltensweisen abzuhalten, die den Wettbewerb beschränken oder verfälschen können; damit trägt es zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs in der Europäischen Union bei (Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a., C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 11.12.2007 - C-280/06
DIE VERANTWORTLICHKEIT FÜR EINE ZUWIDERHANDLUNG GEGEN DIE WETTBEWERBSREGELN KANN …
Auszug aus EuGH, 14.03.2019 - C-724/17
Rn. 30 Ferner betrifft das Wettbewerbsrecht der Union nach ständiger Rechtsprechung die Tätigkeit von Unternehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 2007, ETI u. a., C-280/06, EU:C:2007:775, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 18. Dezember 2014, Kommission/Parker Hannifin Manufacturing und Parker-Hannifin, C-434/13 P, EU:C:2014:2456, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 36 Dies vorausgeschickt, ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff "Unternehmen" im Sinne von Art. 101 AEUV jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einrichtung unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung umfasst (Urteil vom 11. Dezember 2007, ETI u. a., C-280/06, EU:C:2007:775, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 38 Bei einer Umstrukturierung eines Unternehmens wie der im Ausgangsverfahren, bei der die Einheit, die gegen das Wettbewerbsrecht der Union verstoßen hat, nicht mehr besteht, ist daran zu erinnern, dass eine rechtliche oder organisatorische Änderung einer Einheit, die einen solchen Verstoß begangen hat, nicht zwingend zur Folge hat, dass ein neues, von der Haftung für wettbewerbswidrige Handlungen seines Vorgängers befreites Unternehmen entsteht, sofern diese und die neue Einheit wirtschaftlich gesehen identisch sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 2007, ETI u. a., C-280/06, EU:C:2007:775, Rn. 42…, vom 5. Dezember 2013, SNIA/Kommission, C-448/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:801, Rn. 22, …sowie vom 18. Dezember 2014, Kommission/Parker Hannifin Manufacturing und Parker-Hannifin, C-434/13 P, EU:C:2014:2456, Rn. 40).
Rn. 46 Wenn die Unternehmen, die für den Schaden, der durch den Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln der Union verursacht wurde, verantwortlich sind, ihrer Verantwortlichkeit einfach dadurch entgehen könnten, dass ihre Identität durch Umstrukturierungen, Übertragungen oder sonstige Änderungen rechtlicher oder organisatorischer Art geändert wird, wären der mit diesem System verfolgte Zweck und die praktische Wirksamkeit dieser Vorschriften beeinträchtigt (vgl. entsprechend Urteil vom 11. Dezember 2007, ETI u. a., C-280/06, EU:C:2007:775, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 22.09.2016 - C-110/15
Nokia Italia u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Geistiges …
Auszug aus EuGH, 14.03.2019 - C-724/17
Daraus folgt, dass die Gerichte die Vorschrift in dieser Auslegung auch auf Rechtsverhältnisse, die vor Erlass des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind, anwenden können und müssen, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung dieser Vorschrift betreffenden Streit vorliegen (Urteil vom 22. September 2016, Microsoft Mobile Sales International u. a., C-110/15, EU:C:2016:717, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).Eine solche Beschränkung ist nur dann zulässig, wenn zwei grundlegende Kriterien erfüllt sind, nämlich guter Glaube der Betroffenen und die Gefahr schwerwiegender Störungen (Urteil vom 22. September 2016, Microsoft Mobile Sales International u. a., C-110/15, EU:C:2016:717, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 57 Der Gerichtshof hat auf diese Lösung nur unter ganz bestimmten Umständen zurückgegriffen, namentlich, wenn eine Gefahr schwerwiegender wirtschaftlicher Auswirkungen bestand, die insbesondere mit der großen Zahl von Rechtsverhältnissen zusammenhingen, die gutgläubig auf der Grundlage der als gültig betrachteten Regelung eingegangen worden waren, und wenn sich herausstellte, dass die Einzelnen und die nationalen Behörden zu einem mit dem Unionsrecht unvereinbaren Verhalten veranlasst worden waren, weil eine objektive, bedeutende Unsicherheit hinsichtlich der Tragweite der Unionsbestimmungen bestand, zu der eventuell auch das Verhalten anderer Mitgliedstaaten oder der Kommission beigetragen hatte (Urteil vom 22. September 2016, Microsoft Mobile Sales International u. a., C-110/15, EU:C:2016:717, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 05.12.2013 - C-448/11
Rechtsmittel; Kartelle; Europäischer Markt für Wasserstoffperoxid und …
Auszug aus EuGH, 14.03.2019 - C-724/17
Rn. 38 Bei einer Umstrukturierung eines Unternehmens wie der im Ausgangsverfahren, bei der die Einheit, die gegen das Wettbewerbsrecht der Union verstoßen hat, nicht mehr besteht, ist daran zu erinnern, dass eine rechtliche oder organisatorische Änderung einer Einheit, die einen solchen Verstoß begangen hat, nicht zwingend zur Folge hat, dass ein neues, von der Haftung für wettbewerbswidrige Handlungen seines Vorgängers befreites Unternehmen entsteht, sofern diese und die neue Einheit wirtschaftlich gesehen identisch sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 2007, ETI u. a., C-280/06, EU:C:2007:775, Rn. 42, vom 5. Dezember 2013, SNIA/Kommission, C-448/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:801, Rn. 22, …sowie vom 18. Dezember 2014, Kommission/Parker Hannifin Manufacturing und Parker-Hannifin, C-434/13 P, EU:C:2014:2456, Rn. 40).Rn. 39 Es ist nicht mit dem Grundsatz persönlicher Verantwortlichkeit unvereinbar, einer Gesellschaft in ihrer Eigenschaft als übernehmender Gesellschaft der Gesellschaft, die eine Zuwiderhandlung begangen hat, deren Verantwortlichkeit zuzurechnen, wenn letztere nicht mehr besteht (Urteil vom 5. Dezember 2013, SNIA/Kommission, C-448/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:801, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 40 Ferner hat der Gerichtshof festgestellt, dass es sich, um die Effizienz der Umsetzung der Wettbewerbsregeln der Union zu gewährleisten, als erforderlich erweisen kann, dem Erwerber eines Unternehmens die Verantwortlichkeit für eine Zuwiderhandlung gegen diese Regeln durch dieses Unternehmen zuzurechnen, wenn letzteres Unternehmen nicht mehr besteht, weil es von diesem Erwerber übernommen wurde, und auf jene als übernehmende Gesellschaft dessen Aktiva und Passiva einschließlich seiner Verantwortung für Zuwiderhandlungen gegen das Unionsrecht übergehen (Urteil vom 5. Dezember 2013, SNIA/Kommission, C-448/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:801, Rn. 25).
- EuGH, 27.04.2017 - C-516/15
Akzo Nobel u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäische Märkte für …
Auszug aus EuGH, 14.03.2019 - C-724/17
Rn. 29 Aus dem Wortlaut des Art. 101 Abs. 1 AEUV ergibt sich nämlich, dass sich die Verfasser der Verträge dafür entschieden haben, den Begriff des "Unternehmens" zu verwenden, um den Urheber einer Zuwiderhandlung gegen das in dieser Bestimmung aufgestellte Verbot zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. April 2017, Akzo Nobel u. a./Kommission, C-516/15 P, EU:C:2017:314, Rn. 46).Rn. 37 In diesem Zusammenhang ist unter diesem Begriff eine wirtschaftliche Einheit zu verstehen, selbst wenn diese wirtschaftliche Einheit rechtlich aus mehreren natürlichen oder juristischen Personen besteht (Urteil vom 27. April 2017, Akzo Nobel u. a./Kommission, C-516/15 P, EU:C:2017:314, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 18.12.2014 - C-434/13
Kommission / Parker Hannifin Manufacturing und Parker-Hannifin - Rechtsmittel - …
Auszug aus EuGH, 14.03.2019 - C-724/17
Rn. 30 Ferner betrifft das Wettbewerbsrecht der Union nach ständiger Rechtsprechung die Tätigkeit von Unternehmen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 2007, ETI u. a., C-280/06, EU:C:2007:775, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 18. Dezember 2014, Kommission/Parker Hannifin Manufacturing und Parker-Hannifin, C-434/13 P, EU:C:2014:2456, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 38 Bei einer Umstrukturierung eines Unternehmens wie der im Ausgangsverfahren, bei der die Einheit, die gegen das Wettbewerbsrecht der Union verstoßen hat, nicht mehr besteht, ist daran zu erinnern, dass eine rechtliche oder organisatorische Änderung einer Einheit, die einen solchen Verstoß begangen hat, nicht zwingend zur Folge hat, dass ein neues, von der Haftung für wettbewerbswidrige Handlungen seines Vorgängers befreites Unternehmen entsteht, sofern diese und die neue Einheit wirtschaftlich gesehen identisch sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 2007, ETI u. a., C-280/06, EU:C:2007:775, Rn. 42…, vom 5. Dezember 2013, SNIA/Kommission, C-448/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:801, Rn. 22, sowie vom 18. Dezember 2014, Kommission/Parker Hannifin Manufacturing und Parker-Hannifin, C-434/13 P, EU:C:2014:2456, Rn. 40).
- EuGH, 28.10.2020 - C-321/19
Die Kosten der Verkehrspolizei dürfen bei der Berechnung der Mautgebühren für die …
Daraus folgt, dass die Gerichte die Vorschrift in dieser Auslegung auch auf Rechtsverhältnisse, die vor Erlass des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind, anwenden können und müssen, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung dieser Vorschrift betreffenden Streit vorliegen (Urteil vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a., C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).Eine solche Beschränkung ist nur dann zulässig, wenn zwei grundlegende Kriterien erfüllt sind, nämlich guter Glaube der Betroffenen und die Gefahr schwerwiegender Störungen (Urteil vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a., C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 56 Der Gerichtshof hat auf diese Lösung nur unter ganz bestimmten Umständen zurückgegriffen, namentlich, wenn eine Gefahr schwerwiegender wirtschaftlicher Auswirkungen bestand, die insbesondere mit der großen Zahl von Rechtsverhältnissen zusammenhingen, die gutgläubig auf der Grundlage der als gültig betrachteten Regelung eingegangen worden waren, und wenn sich herausstellte, dass die Einzelnen und die nationalen Behörden zu einem mit dem Unionsrecht unvereinbaren Verhalten veranlasst worden waren, weil eine objektive, bedeutende Unsicherheit hinsichtlich der Tragweite der Unionsbestimmungen bestand, zu der eventuell auch das Verhalten anderer Mitgliedstaaten oder der Kommission beigetragen hatte (Urteil vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a., C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 06.10.2021 - C-882/19
Das Opfer einer von einer Muttergesellschaft begangenen Zuwiderhandlung gegen das …
Rn. 32 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Art. 101 Abs. 1 AEUV in den Beziehungen zwischen Einzelnen unmittelbare Wirkungen erzeugt und in deren Person Rechte entstehen lässt, die die nationalen Gerichte zu wahren haben (…Urteile vom 30. Januar 1974, BRT und Société belge des auteurs, compositeurs et éditeurs, 127/73, EU:C:1974:6, Rn. 16, und vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a., C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 33 Die volle Wirksamkeit von Art. 101 AEUV und insbesondere die praktische Wirksamkeit des in seinem Abs. 1 ausgesprochenen Verbots wären beeinträchtigt, wenn nicht jedermann Ersatz des Schadens verlangen könnte, der ihm durch einen Vertrag, der den Wettbewerb beschränken oder verfälschen kann, oder durch ein entsprechendes Verhalten entstanden ist (…Urteile vom 20. September 2001, Courage und Crehan, C-453/99, EU:C:2001:465, Rn. 26, und vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a., C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 25).
Rn. 34 So kann jedermann Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen, wenn zwischen dem Schaden und einem nach Art. 101 AEUV verbotenen Kartell oder Verhalten ein ursächlicher Zusammenhang besteht (…Urteile vom 13. Juli 2006, Manfredi u. a., C-295/04 bis C-298/04, EU:C:2006:461, Rn. 61, sowie vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a., C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung), wobei die Bestimmung der zum Ersatz des durch eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV verursachten Schadens verpflichteten Einheit unmittelbar durch das Unionsrecht geregelt wird (Urteil vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a., C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 28).
Rn. 35 Dieses jedermann zustehende Recht auf Ersatz eines solchen Schadens erhöht die Durchsetzungskraft der Wettbewerbsregeln der Union und ist geeignet, von - oft verschleierten - Vereinbarungen oder Verhaltensweisen abzuhalten, die den Wettbewerb beschränken oder verfälschen können; damit trägt es zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs in der Europäischen Union bei (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2001, Courage und Crehan, C-453/99, EU:C:2001:465, Rn. 27, sowie vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a., C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 37 Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass ebenso wie die Durchführung der Wettbewerbsregeln der Union durch die Behörden (public enforcement) die Schadensersatzklagen wegen Verstoßes gegen diese Regeln (private enforcement) einen integralen Bestandteil des Systems zur Durchführung dieser Vorschriften bilden, das darauf abzielt, wettbewerbswidriges Verhalten der Unternehmen zu ahnden und diese von der Beteiligung an solchem Verhalten abzuhalten (Urteil vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a., C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 45).
Rn. 38 Daraus folgt, dass der Begriff "Unternehmen" im Sinne von Art. 101 AEUV, der einen autonomen Begriff des Unionsrechts darstellt, im Zusammenhang mit der Verhängung von Geldbußen durch die Kommission nach Art. 23 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 keine andere Bedeutung als bei Schadensersatzansprüchen wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln der Union haben kann (Urteil vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a., C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 47).
- BGH, 29.11.2022 - KZR 42/20
Schaden für Schlecker durch Drogeriekartell?
Andernfalls fehlte es an einem ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Schaden und dem nach Art. 101 AEVU verbotenen Verhalten, welcher nach ständiger Rechtsprechung des Unionsgerichtshofs Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist (…vgl. EuGH, Urteile vom 13. Juli 2006 - C-295/04, EuZW 2006, 529 Rn. 61, 91 - Manfredi; vom 14. März 2019 - C-724/17, WuW 2019, 253 Rn. 26 - Skanska;… vom 12. Dezember 2019 - C-435/18, WuW 2020, 83 Rn. 30 - Otis u.a./Land Oberösterreich;… vgl. auch BGHZ 224, 281 Rn. 24 - Schienenkartell II).
- BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17
Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei …
Allerdings sind - wenn wie hier ein Verstoß gegen Art. 101 AEUV in Rede steht - die Vorgaben des Unionsrechts zu berücksichtigen, denen sowohl der Kreis der Anspruchsberechtigten (EuGH…, Urteil vom 13. Juli 2006 - C-295/04, EuZW 2006, 529 Rn. 61, 91 - Manfredi) und die Person des Ersatzpflichtigen (EuGH, Urteil vom 14. März 2019 - C-724/17, WuW 2019, 253 = NZKart 2019, 217 Rn. 28 - Skanska) als auch der Begriff des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem nach Art. 101 AEUV verbotenen Verhalten und dem geltend gemachten Schaden (EuGH…, Urteil vom 12. Dezember 2019 - C-435/18, WuW 2020, 83 = NZKart 2020, 30 Rn. 23 - Otis u.a./Land Oberösterreich) zu entnehmen sind.Rn. 24 Um die Durchsetzungskraft der Wettbewerbsregeln der Union zu erhöhen und Unternehmen von - oft verschleierten - wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen oder Verhaltensweisen abzuhalten, kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union jedermann Ersatz des Schadens verlangen, soweit nur zwischen dem Schaden und dem nach Art. 101 AEUV verbotenen Verhalten ein ursächlicher Zusammenhang besteht (EuGH…, Urteil vom 13. Juli 2006 - C-295/04, EuZW 2006, 529 Rn. 61, 91 - Manfredi; Urteil vom 14. März 2019 - C-724/17, NZKart 2019, 217 Rn. 26 - Skanska;… Urteil vom 12. Dezember 2019 - C-435/18, NZKart 2020, 30 Rn. 27 ff. - Otis u.a./Land Oberösterreich).
- EuGH, 21.12.2023 - C-124/21
Wettbewerb
Denn auch wenn solche Klagen dazu beitragen könnten, den gerichtlichen Rechtsschutz der durch einen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln geschädigten Personen ex post zu gewährleisten sowie die Wirksamkeit dieser Regeln zu stärken (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 2001, Courage und Crehan, C-453/99, EU:C:2001:465, und vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a., C-724/17, EU:C:2019:204), könnten sie nicht das Fehlen eines Rechtsbehelfs ausgleichen, mit dem die Betroffenen ex ante wirksamen Rechtsschutz erlangen könnten.Rn. 192 Insoweit hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Art. 101 und 102 AEUV Bestimmungen mit unmittelbarer Wirkung sind, die unmittelbar in der Person des Einzelnen Rechte entstehen lassen, die die nationalen Gerichte zu wahren haben (…Urteile vom 30. Januar 1974, BRT und Société belge des auteurs, compositeurs et éditeurs, 127/73, EU:C:1974:6, Rn. 16, und vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a., C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 24), und die zur öffentlichen Ordnung der Union gehören (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Juni 1999, Eco Swiss, C-126/97, EU:C:1999:269, Rn. 36 und 39).
Rn. 201 So bedeutsam es auch sein mag (…vgl. insoweit Urteile vom 20. September 2001, Courage und Crehan, C-453/99, EU:C:2001:465, Rn. 26 und 27, sowie vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a., C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 25, 43 und 44), dass eine Person die Möglichkeit hat, den Ersatz des Schadens zu verlangen, der ihr durch ein Verhalten entstanden ist, das geeignet ist, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder zu verfälschen, kann dieser Umstand nämlich nicht das Fehlen eines Rechtsbehelfs ausgleichen, mit dem sich diese Person an das zuständige nationale Gericht wenden kann, um, gegebenenfalls nach Anordnung von Sicherungsmaßnahmen, zu erreichen, dass dieses Verhalten oder, wenn es in einer Handlung besteht, diese Handlung überprüft und aufgehoben wird, gegebenenfalls am Ende eines vorherigen Schlichtungsverfahrens, das gemäß einer Vereinbarung stattfindet, die seine Durchführung vorsieht.
- LG Dortmund, 30.09.2020 - 8 O 115/14
Freie Schätzung von Kartellschäden
Rn. 80 Der BGH hat in seiner Entscheidung "Schienenkartell II" (KZR 24/17 Tz 23 ff.) selber ausgeführt, dass der Kreis derjenigen, die berechtigt sind, einen Schadensersatzanspruch wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften des § 1 GWB sowie des Art. 101 AEUV geltend zu machen, sich im Ausgangspunkt nach den Vorschriften des GWB richte, allerdings - wenn ein Verstoß gegen Art. 101 AEUV in Rede stehe - die Vorgaben des Unionsrechts zu berücksichtigen seien, denen sowohl der Kreis der Anspruchsberechtigten und die Person des Ersatzpflichtigen als auch der Begriff des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem nach Art. 101 AEUV verbotenen Verhalten und dem geltend gemachten Schaden zu entnehmen sein sollen (…BGH, KZR 24/17, Tz 23 unter Verweis auf EuGH, C-295/04, EuZW 2006, 529 Rn. 61, 91 - Manfredi; EuGH, C-724/17, NJW 2019, 1197 Rn. 26 - Skanska;… EuGH, C-435/18, EuZW 2020, 198 Rn. 27 ff. - Otis). - OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 11 U 98/18
Kartellschadensersatzansprüche als Folge eines Informationsaustauschs auf …
Dies folge aus unionsrechtlicher Rechtsprechung (EuGH, Urt. v. 14.03.2019 - C 724/17 - Skanska). - OLG Stuttgart, 20.11.2025 - 2 U 263/21
Praktiker Baumarkt: Insolvenzverwalter erstreitet 2.900.000 Euro Schadenersatz …
Die praktische Wirksamkeit des gemeinschaftsrechtlichen Kartellverbotes erfordert, dass jedermann Ersatz des Schadens verlangen kann, der ihm durch einen Vertrag, der den Wettbewerb beschränkt oder verfälscht, oder durch ein entsprechendes Verhalten entstanden ist (BGH…, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, juris Rn. 15 - ORWI; EuGH…, Urteil vom 20. September 2001 - C-453/99, Rn. 26 - Courage; EuGH…, Urteil vom 13. Juli 2006 - C-295/04 bis C-298/04, Rn. 60 - Manfredi; EuGH…, Urteil vom 05. Juni 2014 - C-557/12, Rn. 22 - Kone; EuGH, Urteil vom 14. März 2019 - C-724/17, Rn. 26 - Skanska; EuGH…, Urteil vom 12. Dezember 2019 - C-435/18, Rn. 27 - Otis). - EuGH, 12.12.2019 - C-435/18
Personen, die nicht als Anbieter oder Nachfrager auf dem von einem Kartell …
Rn. 21 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass Art. 101 Abs. 1 AEUV in den Beziehungen zwischen Einzelnen unmittelbare Wirkungen erzeugt und in deren Person Rechte entstehen lässt, die die nationalen Gerichte zu wahren haben (…Urteile vom 20. September 2001, Courage und Crehan, C-453/99, EU:C:2001:465, Rn. 23, und vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a., C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 22 Die volle Wirksamkeit von Art. 101 AEUV und insbesondere die praktische Wirksamkeit des in seinem Abs. 1 ausgesprochenen Verbots wären beeinträchtigt, wenn nicht jedermann Ersatz des Schadens verlangen könnte, der ihm durch einen Vertrag, der den Wettbewerb beschränken oder verfälschen kann, oder durch ein entsprechendes Verhalten entstanden ist (…Urteile vom 20. September 2001, Courage und Crehan, C-453/99, EU:C:2001:465, Rn. 26, und vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a., C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 23 Daher kann jedermann Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen, wenn zwischen dem Schaden und einem nach Art. 101 AEUV verbotenen Kartell oder Verhalten ein ursächlicher Zusammenhang besteht (…Urteile vom 13. Juli 2006, Manfredi u. a., C-295/04 bis C-298/04, EU:C:2006:461, Rn. 61, sowie vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a., C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BGH, 24.02.2026 - KZR 51/22
Wikingerhof/Booking.com II
Voraussetzung ist nur, dass zwischen dem Schaden und dem nach Art. 101 AEUV verbotenen Verhalten ein ursächlicher Zusammenhang besteht (…vgl. EuGH, Urteile vom 13. Juli 2006 - C-295/04, EuZW 2006, 529 Rn. 61, 91 - Manfredi; vom 14. März 2019 - C-724/17, NZKart 2019, 217 Rn. 26 - Skanska;… vom 12. Dezember 2019 - C-435/18, NZKart 2020, 30 Rn. 27 ff. - Otis u.a./Land Oberösterreich). - BGH, 17.09.2024 - KRB 101/23
Verjährungsbeginn bei verbotenen Submissionsabsprachen
- LG Berlin II, 13.11.2025 - 16 O 275/24
Schadensersatz wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt …
- EuGH, 10.07.2019 - C-210/18
WESTbahn Management - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Einheitlicher …
- LG Dortmund, 13.03.2023 - 8 O 7/20
- LG Berlin II, 13.11.2025 - 16 O 195/19
Schadensersatz wegen Missbrauch marktbeherrschender Stellung auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-435/18
Otis u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Kartellrecht - Private …
- EuGH, 16.04.2026 - C-672/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und …
- EuGH, 25.03.2021 - C-152/19
Die von der Slovak Telekom a.s. und der Deutschen Telekom AG gegen die Urteile …
- LG Frankfurt/Main, 25.09.2019 - 6 O 649/12
- Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2026 - C-347/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - Von der nationalen …
- EuGH, 13.02.2025 - C-393/23
Athenian Brewery und Heineken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- EuGH, 16.03.2023 - C-449/21
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- LG Berlin, 02.03.2023 - 16 O 21/19
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- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-267/20
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- EuGH, 20.04.2023 - C-25/21
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- OLG Düsseldorf, 03.06.2020 - U (Kart) 16/19
- EuGH, 03.09.2026 - C-60/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Art. 101 Abs. 2 AEUV - …
- BGH, 03.12.2019 - KZR 27/17
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- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-882/19
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- EuGH, 18.01.2024 - C-128/21
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- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-30/20
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- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-672/23
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- BGH, 03.12.2019 - KZR 25/17
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- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-308/19
Whiteland Import Export - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Kartelle - …
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- OLG Düsseldorf, 20.01.2026 - 6 U 3/23
- EuGH, 11.11.2021 - C-819/19
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- OLG Dresden, 25.11.2020 - U 4/18
- Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-449/21
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- Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-312/21
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- OLG Frankfurt, 01.12.2020 - 11 U 157/19
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- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2025 - C-21/24
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- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2021 - C-819/19
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- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-407/19
Katoen Natie Bulk Terminals und General Services Antwerp - …
- LG Stuttgart, 09.01.2020 - 30 O 120/18
Haftung eines Automobilkonzerns für eine Beteiligung am Lkw-Kartell
- Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2024 - C-425/22
MOL - Ersuchen um Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-60/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Vereinbarungen, Beschlüsse und …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-128/21
Lietuvos notarų rūmai u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- LG Stuttgart, 19.12.2019 - 30 O 8/18
LKW-Kartell - Lkw-Kartell: Voraussetzungen des Kartellschadensersatzanspruchs …
- LG Stuttgart, 31.03.2022 - 30 O 303/17
Ansprüche eine Möbelhandelsunternehmens auf Schadensersatz wegen eines von der …
- LG Stuttgart, 17.12.2020 - 30 O 217/17
Schadenersatz aufgrund des von der Europäischen Kommission festgestellten sog. …
- LG Stuttgart, 19.12.2019 - 30 O 89/18
Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Tatsächliche …
- LG Stuttgart, 28.11.2019 - 30 O 269/17
Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Voraussetzungen …
- LG Stuttgart, 17.12.2020 - 30 O 122/18
Voraussetzungen des Kartellschadensersatzanspruchs aufgrund des sog. Lkw-Kartells …
- OLG München, 14.10.2021 - 21 U 3234/21
Klagepartei, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Nutzungsentschädigung, Beweis des …
- EGMR, 01.10.2019 - 37858/14
CARREFOUR FRANCE c. FRANCE
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-724/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Skanska Industrial Solutions u.a.
Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 101 AEUV - Zivilrechtliche Durchsetzung des Wettbewerbsrechts - Zivilrechtliche Haftung - Schadensersatzklage - Ersatz des Schadens, der durch ein Verhalten verursacht worden ist, das gegen das Wettbewerbsrecht der Union verstößt - ...
- Europäischer Gerichtshof
Skanska Industrial Solutions u.a.
Vorabentscheidungsersuchen - Art. 101 AEUV - Zivilrechtliche Durchsetzung des Wettbewerbsrechts - Zivilrechtliche Haftung - Schadensersatzklage - Ersatz des Schadens, der durch ein Verhalten verursacht worden ist, das gegen das Wettbewerbsrecht der Union verstößt - ...
- Wolters Kluwer
Schlussanträge des Generalanwalts N. Wahl vom 6. Februar 2019.
- rechtsportal.de
Vorabentscheidungsersuchen - Art. 101 AEUV - Zivilrechtliche Durchsetzung des Wettbewerbsrechts - Zivilrechtliche Haftung - Schadensersatzklage - Ersatz des Schadens, der durch ein Verhalten verursacht worden ist, das gegen das Wettbewerbsrecht der Union verstößt - ...
Besprechungen u.ä.
- d-kart.de (Entscheidungsbesprechung)
Skanska Industrial
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-724/17
- EuGH, 14.03.2019 - C-724/17
Wird zitiert von ... (7)
- Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-435/18
Otis u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Kartellrecht - Private …
{FN:28} Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Skanska Industrial Solutions u. a. (C-724/17, EU:C:2019:100, Nr. 39).{FN:29} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 2001, Courage und Crehan (…C-453/99, EU:C:2001:465, Rn. 23 bis 26), vom 13. Juli 2006, Manfredi u. a. (…C-295/04 bis C-298/04, EU:C:2006:461, Rn. 58 bis 61 und 63), vom 5. Juni 2014, Kone u. a. (…C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 20 bis 22), und vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a. (C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 24 bis 26), sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache Kone u. a. (C-557/12, EU:C:2014:45, Nr. 26).
{FN:30} Vgl. Urteile vom 20. September 2001, Courage und Crehan (…C-453/99, EU:C:2001:465, Rn. 29), vom 13. Juli 2006, Manfredi u. a. (…C-295/04 bis C-298/04, EU:C:2006:461, Rn. 62 und 64), vom 5. Juni 2014, Kone u. a. (…C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 24 bis 26), sowie vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a. (C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 27).
{FN:32} So Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Skanska Industrial Solutions u. a. (C-724/17, EU:C:2019:100, Nr. 33): "Welche Komponenten einer Schadensersatzklage unterliegen nun aber dem Unionsrecht[,] und welche regelt das nationale Recht der Mitgliedstaaten?".
{FN:34} Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Skanska Industrial Solutions u. a. (C-724/17, EU:C:2019:100, Nrn. 40 und 41).
{FN:35} Urteil vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a. (C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 28, mit Verweis auf die Nrn. 60 bis 62 der Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in dieser Rechtssache [EU:C:2019:100]).
{FN:43} Vgl. Urteil vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a. (C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 28, mit Verweis auf die Nrn. 60 bis 62 der Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in dieser Rechtssache [EU:C:2019:100]).
{FN:45} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Skanska Industrial Solutions u. a. (C-724/17, EU:C:2019:100, Nr. 37 und Fn. 20) sowie Urteil vom 5. Juni 2014, Kone u. a. (…C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 27 ff. und insbesondere Rn. 34 und 37).
Vgl. zu den beiden Funktionen des Rechts auf Kartellschadensersatz auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Kone u. a. (C-557/12, EU:C:2014:45, Nrn. 59, 60 und 71) sowie Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Skanska Industrial Solutions u. a. (C-724/17, EU:C:2019:100, Nr. 28).
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-308/19
Whiteland Import Export - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Kartelle - …
{FN:24} Vgl. Urteil vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a. (C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 45).{FN:27} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Skanska Industrial Solutions u. a. (C-724/17, EU:C:2019:100, Nr. 76), in denen es heißt, dass "die öffentlich-rechtliche und die zivilrechtliche Durchsetzung des Wettbewerbsrechts der Union zusammen … ein vollständiges Rechtsdurchsetzungssystem [bilden], das aus zwei zusammengehörigen Teilen besteht".
{FN:29} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Skanska Industrial Solutions u. a. (C-724/17, EU:C:2019:100, Nr. 47), in denen es heißt, dass "die zivilrechtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen … eine zusätzliche Abschreckungswirkung gegen wettbewerbswidriges Verhalten [bietet], die allein durch die öffentlich-rechtliche Rechtsdurchsetzung nicht erzielt werden kann".
Noch klarer hat der Gerichtshof, unter spezifischer Bezugnahme auf Art. 101 AEUV, im Urteil vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a. (C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 43), ausgeführt, dass "das Recht eines jeden, Ersatz des durch ein Kartell oder durch ein nach Art. 101 AEUV verbotenes Verhalten [verursachten Schadens] zu verlangen, die volle Wirksamkeit dieses Artikels [garantiert], insbesondere die praktische Wirksamkeit des in seinem Abs. 1 genannten Verbots" (Hervorhebung nur hier).
{FN:31} "[Ö]ffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung ergänzen [sich] und [bilden] zusammengehörige Teile eines Ganzen", so die Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Skanska Industrial Solutions u. a. (C-724/17, EU:C:2019:100, Nr. 80).
- LG Dortmund, 13.03.2023 - 8 O 7/20 Die private Kartellrechtsdurchsetzung trägt zur "Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs in der Europäischen Union" bei (st. Rspr.; EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2021, Rs. C-882/19, ECLI:EU:C:2021:800 Rn. 35-37 - Sumal; EuGH, Urteil vom 12. Dezember 2019, Rs. C-435/18, ECLI:EU:C:2019:1069 Rn. 24, 26 - Otis; EuGH, Urteil vom 20. September 2001, Rs. C-453/99, ECLI:EU:C:2001:465 Rn. 26 ff. - Courage; EuGH, Urteil vom 6. Juni 2013, Rs. C-536/11, ECLI:EU:C:2013:366 Rn. 23 f. - Donau Chemie; EuGH, Urteil vom 14. März 2019, Rs. C-724/17, ECLI:EU:C:2019:204 Rn. 43 ff. - Skanska; EuGH, Urteil vom 28. März 2019, Rs. C-637/17, ECLI:EU:C:2019:263 Rn. 41 - Cogeco; EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2021, Rs. C-882/19, ECLI:EU:C:2021:800 Rn. 37 - Sumal; GA Pitruzzella, Schlussanträge vom 15. April 2021, Rs. C-882/19, ECLI:EU:C:2021:293 Rn. 67 - Sumal; GA Jääskinen, Schlussanträge vom 11. Dezember 2014, Rs. C-352/13, ECLI:EU:C:2014:2443 Rn. 124 - CDC; GA Wahl, Schlussanträge vom 6. Februar 2019, Rs. C724/17, ECLI:EU:C:2019:100 Rn. 50 - Skanska; EuG, Urteil vom 28. Januar 2015, Rs. T-345/12, ECLI:EU:T:2015:50 Rn. 84; s.a. EuGH, Urteil vom 17. September 2002, Rs. C-253/00, ECLI:EU:C:2002:497Rn.
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-882/19
Nach Ansicht von Generalanwalt Pitruzzella kann ein nationales Gericht eine …
{FN:72} Vgl. Urteil vom 14. März 2019, Skanska Industrial Solutions u. a. (C-724/17, EU:C:2019:204, Rn. 45, im Folgenden: Urteil Skanska).{FN:79} Zur Bedeutung der Abschreckungswirkung von Schadensersatzklagen vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Skanska Industrial Solutions u. a. (C-724/17, EU:C:2019:100, Nrn. 46 bis 50).
- Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2026 - C-347/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - Von der nationalen …
{FN:9} Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kone u. a. (C-557/12, EU:C:2014:45, Nr. 28) und in der Rechtssache Otis Gesellschaft u. a. (C-435/18, EU:C:2019:651, Nr. 44) sowie des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Skanska Industrial Solutions u. a. (C-724/17, EU:C:2019:100, Nr. 59). - Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2024 - C-253/23
ASG 2 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Schadensersatzklagen wegen …
{FN:32} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in den Rechtssachen Kone u. a. (C-557/12, EU:C:2014:45, Nr. 23) und Otis Gesellschaft u. a. (C-435/18, EU:C:2019:651, Nr. 44) sowie Schlussanträge von Generalanwalt Wahl in der Rechtssache Skanska Industrial Solutions u. a. (C-724/17, EU:C:2019:100, Nr. 40 und 41). - Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-312/21
Tráficos Manuel Ferrer - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - …
{FN:23} Vgl. Urteile vom 20. September 2001, Courage und Crehan (…C-453/99, EU:C:2001:465, Rn. 26 und 27), und vom 6. Oktober 2021, Sumal (…C-882/19, EU:C:2021:800, Rn. 36), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Skanska Industrial Solutions u. a. (C-724/17, EU:C:2019:100, Nrn. 27 bis 31).
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