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Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 14.03.2012 | Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2013

Rechtsprechung
   EuGH, 27.06.2013 - C-93/12   

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https://dejure.org/2013,14226
EuGH, 27.06.2013 - C-93/12 (https://dejure.org/2013,14226)
EuGH, Entscheidung vom 27.06.2013 - C-93/12 (https://dejure.org/2013,14226)
EuGH, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - C-93/12 (https://dejure.org/2013,14226)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Landwirtschaft - Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten - Gemeinsame Agrarpolitik - Beihilfen - Prüfung verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten - Bestimmung des zuständigen Gerichts - Nationales Kriterium - Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk die Behörde ihren Sitz hat, ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Agrokonsulting-04

    Landwirtschaft - Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten - Gemeinsame Agrarpolitik - Beihilfen - Prüfung verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten - Bestimmung des zuständigen Gerichts - Nationales Kriterium - Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk die Behörde ihren Sitz hat, ...

  • EU-Kommission

    Agrokonsulting

    Landwirtschaft - Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten - Gemeinsame Agrarpolitik - Beihilfen - Prüfung verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten - Bestimmung des zuständigen Gerichts - Nationales Kriterium - Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk die Behörde ihren Sitz hat, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaft - Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten - Gemeinsame Agrarpolitik - Beihilfen - Prüfung verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten - Bestimmung des zuständigen Gerichts - Nationales Kriterium - Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk die Behörde ihren Sitz hat, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Agrokonsulting-04

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Administrativen sad Sofia-grad - Auslegung der Grundsätze der Effektivität und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf nach Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie des Äquivalenzgrundsatzes - Beihilferegelung der ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (58)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 27.06.2013 - C-93/12
    Rn. 36 Nach dem nunmehr in Art. 4 Abs. 3 EUV verankerten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit dürfen die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nicht weniger günstig ausgestaltet sein als die für entsprechende innerstaatliche Klagen (Grundsatz der Äquivalenz) und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral, 33/76, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5, vom 14. Dezember 1995, Peterbroeck, C-312/93, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12, und vom 15. Januar 2013, Križan u. a., C-416/10, Randnr. 85).

    Rn. 38 Bei der Prüfung der Frage, ob diese Anforderungen erfüllt sind, sind die Stellung der betroffenen Vorschriften im gesamten Verfahren, dessen Ablauf und die Besonderheiten dieser Vorschriften vor den verschiedenen nationalen Stellen zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile Peterbroeck, Randnr. 14, vom 1. Dezember 1998, Levez, C-326/96, Slg. 1998, I-7835, Randnr. 44, und vom 29. Oktober 2009, Pontin, C-63/08, Slg. 2009, I-10467, Randnrn.

    Rn. 48 Zum Effektivitätsgrundsatz ist sodann festzustellen, dass im Rahmen der Analyse, die nach der in Randnr. 38 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung erforderlich ist bei der Beurteilung der Frage, ob eine nationale Verfahrensvorschrift die Ausübung der den Bürgern durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte praktisch unmöglich macht oder übermäßig erschwert, gegebenenfalls Grundsätze zu berücksichtigen sind, die dem betreffenden nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z. B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (vgl. u. a. in diesem Sinne Urteile Peterbroeck, Randnr. 14, und Pontin, Randnr. 47).

  • EuGH, 29.10.2009 - C-63/08

    SCHWANGEREN ARBEITNEHMERINNEN, DENEN GEKÜNDIGT WURDE, MUSS EIN WIRKSAMER …

    Auszug aus EuGH, 27.06.2013 - C-93/12
    Rn. 38 Bei der Prüfung der Frage, ob diese Anforderungen erfüllt sind, sind die Stellung der betroffenen Vorschriften im gesamten Verfahren, dessen Ablauf und die Besonderheiten dieser Vorschriften vor den verschiedenen nationalen Stellen zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile Peterbroeck, Randnr. 14, vom 1. Dezember 1998, Levez, C-326/96, Slg. 1998, I-7835, Randnr. 44, und vom 29. Oktober 2009, Pontin, C-63/08, Slg. 2009, I-10467, Randnrn.

    Der nationale Richter mit seiner unmittelbaren Kenntnis der anwendbaren Verfahrensmodalitäten hat die Gleichartigkeit der betreffenden Rechtsbehelfe unter dem Gesichtspunkt ihres Gegenstands, ihres Rechtsgrundes und ihrer wesentlichen Merkmale zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteile Pontin, Randnr. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail u. a., C-591/10, Randnr. 31).

    Rn. 48 Zum Effektivitätsgrundsatz ist sodann festzustellen, dass im Rahmen der Analyse, die nach der in Randnr. 38 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung erforderlich ist bei der Beurteilung der Frage, ob eine nationale Verfahrensvorschrift die Ausübung der den Bürgern durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte praktisch unmöglich macht oder übermäßig erschwert, gegebenenfalls Grundsätze zu berücksichtigen sind, die dem betreffenden nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z. B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (vgl. u. a. in diesem Sinne Urteile Peterbroeck, Randnr. 14, und Pontin, Randnr. 47).

  • EuGH, 15.04.2008 - C-268/06

    Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung …

    Auszug aus EuGH, 27.06.2013 - C-93/12
    Rn. 35 In Ermangelung einer einschlägigen Unionsregelung ist es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten jeweils Sache von deren innerstaatlichem Recht, die zuständigen Gerichte zu bestimmen und die Verfahrensmodalitäten für Klagen zu regeln, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, wobei die Mitgliedstaaten allerdings für den wirksamen Schutz dieser Rechte in jedem Einzelfall verantwortlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, Slg. 2003, I-10239, Randnr. 47, vom 15. April 2008, Impact, C-268/06, Slg. 2008, I-2483, Randnrn.

    Rn. 37 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs gelten die sich aus den Grundsätzen der Äquivalenz und Effektivität ergebenden Anforderungen sowohl für die Bestimmung der Gerichte, die für die Entscheidung über auf das Unionsrecht gestützte Klagen zuständig sind, als auch für die Bestimmung der für solche Klagen geltenden Verfahrensmodalitäten (vgl. Urteile Impact, Randnr. 47, und Alassini u. a., Randnr. 49).

  • EuGH, 18.03.2010 - C-317/08

    Alassini u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Grundsatz des effektiven …

    Auszug aus EuGH, 27.06.2013 - C-93/12
    44 und 45, vom 16. Juli 2009, Mono Car Styling, C-12/08, Slg. 2009, I-6653, Randnr. 48, und vom 18. März 2010, Alassini u. a., C-317/08 bis C-320/08, Slg. 2010, I-2213, Randnr. 47).

    Rn. 37 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs gelten die sich aus den Grundsätzen der Äquivalenz und Effektivität ergebenden Anforderungen sowohl für die Bestimmung der Gerichte, die für die Entscheidung über auf das Unionsrecht gestützte Klagen zuständig sind, als auch für die Bestimmung der für solche Klagen geltenden Verfahrensmodalitäten (vgl. Urteile Impact, Randnr. 47, und Alassini u. a., Randnr. 49).

  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM …

    Auszug aus EuGH, 27.06.2013 - C-93/12
    Rn. 35 In Ermangelung einer einschlägigen Unionsregelung ist es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten jeweils Sache von deren innerstaatlichem Recht, die zuständigen Gerichte zu bestimmen und die Verfahrensmodalitäten für Klagen zu regeln, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, wobei die Mitgliedstaaten allerdings für den wirksamen Schutz dieser Rechte in jedem Einzelfall verantwortlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, Slg. 2003, I-10239, Randnr. 47, vom 15. April 2008, Impact, C-268/06, Slg. 2008, I-2483, Randnrn.
  • EuGH, 13.03.2007 - C-432/05

    Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale …

    Auszug aus EuGH, 27.06.2013 - C-93/12
    Rn. 59 Was schließlich Art. 47 der Charta angeht, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass diese Bestimmung den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes bekräftigt - einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts, der sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergibt und der in den Art. 6 und 13 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 15. Mai 1986, Johnston, 222/84, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18, vom 13. März 2007, Unibet, C-432/05, Slg. 2007, I-2271, Randnr. 37, und vom 28. Februar 2013, Arango Jaramillo u. a./EIB, C-334/12 RX-II, Randnr. 40).
  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus EuGH, 27.06.2013 - C-93/12
    Rn. 59 Was schließlich Art. 47 der Charta angeht, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass diese Bestimmung den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes bekräftigt - einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts, der sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergibt und der in den Art. 6 und 13 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 15. Mai 1986, Johnston, 222/84, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18, vom 13. März 2007, Unibet, C-432/05, Slg. 2007, I-2271, Randnr. 37, und vom 28. Februar 2013, Arango Jaramillo u. a./EIB, C-334/12 RX-II, Randnr. 40).
  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus EuGH, 27.06.2013 - C-93/12
    Rn. 36 Nach dem nunmehr in Art. 4 Abs. 3 EUV verankerten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit dürfen die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nicht weniger günstig ausgestaltet sein als die für entsprechende innerstaatliche Klagen (Grundsatz der Äquivalenz) und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral, 33/76, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5, vom 14. Dezember 1995, Peterbroeck, C-312/93, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12, und vom 15. Januar 2013, Križan u. a., C-416/10, Randnr. 85).
  • EuGH, 15.01.2013 - C-416/10

    Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den …

    Auszug aus EuGH, 27.06.2013 - C-93/12
    Rn. 36 Nach dem nunmehr in Art. 4 Abs. 3 EUV verankerten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit dürfen die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nicht weniger günstig ausgestaltet sein als die für entsprechende innerstaatliche Klagen (Grundsatz der Äquivalenz) und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral, 33/76, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5, vom 14. Dezember 1995, Peterbroeck, C-312/93, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12, und vom 15. Januar 2013, Križan u. a., C-416/10, Randnr. 85).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-12/08

    Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und …

    Auszug aus EuGH, 27.06.2013 - C-93/12
    44 und 45, vom 16. Juli 2009, Mono Car Styling, C-12/08, Slg. 2009, I-6653, Randnr. 48, und vom 18. März 2010, Alassini u. a., C-317/08 bis C-320/08, Slg. 2010, I-2213, Randnr. 47).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-591/10

    Littlewoods Retail u.a. - Zweite und Sechste Mehrwertsteuer-Richtlinie - …

  • EuGH, 28.02.2013 - C-334/12

    Réexamen Arango Jaramillo u.a. / EIB - Überprüfung des Urteils T-234/11 P - …

  • EuGH, 01.12.1998 - C-326/96

    Levez / Jennings Ltd - "Sozialpolitik Männliche und weibliche Arbeitnehmer …

  • EuGH, 05.06.2023 - C-204/21

    Rechtsstaatlichkeit: Die polnische Justizreform von Dezember 2019 verstößt gegen …

    Rn. 265 Der Gerichtshof hat insoweit u. a. festgestellt, dass der Umstand, dass eine bestimmte materielle Streitigkeit der ausschließlichen Zuständigkeit eines einzigen Gerichts unterliegt, gegebenenfalls dazu führen kann, dass dieses Gericht eine besondere Fachkompetenz erwirbt und die durchschnittliche Verfahrensdauer auf diese Weise begrenzt wird oder eine einheitliche Praxis im gesamten Staatsgebiet gewährleistet wird und somit zur Rechtssicherheit beigetragen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Juni 2013, Agrokonsulting-04, C-93/12, EU:C:2013:432, Rn. 56).

    Ein Verstoß gegen die genannte Anforderung auf dieser Ebene ist nämlich - ebenso wie deren Nichtbeachtung auf der Ebene der Festlegung der Verfahrensmodalitäten - geeignet, den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes zu beeinträchtigen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. April 2008, Impact, C-268/06, EU:C:2008:223, Rn. 44 bis 48, vom 27. Juni 2013, Agrokonsulting-04, C-93/12, EU:C:2013:432, Rn. 35 bis 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 24. Oktober 2018, XC u. a., C-234/17, EU:C:2018:853, Rn. 22 und 23).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-414/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev unterliegen berufliche Anforderungen, die …

    Vgl. aus jüngerer Zeit z. B. Urteil vom 27. Juni 2013, Agrokonsulting-04 (C-93/12, EU:C:2013:432, Rn. 59).
  • EuGH, 24.10.2018 - C-234/17

    XC u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts - Loyale …

    Rn. 22 Nach dem in Art. 4 Abs. 3 EUV verankerten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit dürfen nämlich die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nicht weniger günstig ausgestaltet sein als für entsprechende innerstaatliche Klagen (Grundsatz der Äquivalenz), und sie dürfen die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe-Zentralfinanz und Rewe-Zentral, 33/76, EU:C:1976:188, Rn. 5…, vom 14. Dezember 1995, Peterbroeck, C-312/93, EU:C:1995:437, Rn. 12…, vom 15. April 2008, Impact, C-268/06, EU:C:2008:223, Rn. 46, sowie vom 27. Juni 2013, Agrokonsulting-04, C-93/12, EU:C:2013:432, Rn. 36).

    Rn. 23 Die Anforderungen, die sich aus diesen Grundsätzen ergeben, gelten sowohl für die Bestimmung der für die Entscheidung über Klagen, die auf das Unionsrecht gestützt werden, zuständigen Gerichte als auch für die Bestimmung der für solche Klagen geltenden Verfahrensmodalitäten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. April 2008, Impact, C-268/06, EU:C:2008:223, Rn. 47, und vom 27. Juni 2013, Agrokonsulting-04, C-93/12, EU:C:2013:432, Rn. 37).

    Rn. 24 Die Einhaltung der genannten Anforderungen ist unter Berücksichtigung der Stellung der betreffenden Vorschriften im gesamten Verfahren, von dessen Ablauf und der Besonderheiten dieser Vorschriften vor den verschiedenen nationalen Stellen zu prüfen (Urteil vom 27. Juni 2013, Agrokonsulting-04, C-93/12, EU:C:2013:432, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 27 Daher ist unter Berücksichtigung des Gegenstands dieses Rechtsbehelfs, seines Rechtsgrundes und seiner wesentlichen Merkmale zu prüfen, ob er mit Rechtsbehelfen vergleichbar ist, die den Schutz der aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte, insbesondere der im Unionsrecht verankerten Grundrechte, gewährleisten sollen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Juni 2013, Agrokonsulting-04, C-93/12, EU:C:2013:432, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

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   EuGH, 14.03.2012 - C-93/12   

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EuGH, 14.03.2012 - C-93/12 (https://dejure.org/2012,83522)
EuGH, Entscheidung vom 14.03.2012 - C-93/12 (https://dejure.org/2012,83522)
EuGH, Entscheidung vom 14. März 2012 - C-93/12 (https://dejure.org/2012,83522)
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   Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2013 - C-93/12   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Agrokonsulting-04

    Gemeinsame Agrarpolitik - Gerichtliche Prüfung verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten - Bestimmung des zuständigen Gerichts - Zulässigkeit im Hinblick auf die Grundsätze der Effektivität und der Äquivalenz und auf das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf

  • EU-Kommission

    "Agrokonsulting"

    Gemeinsame Agrarpolitik - Gerichtliche Prüfung verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten - Bestimmung des zuständigen Gerichts - Zulässigkeit im Hinblick auf die Grundsätze der Effektivität und der Äquivalenz und auf das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf“

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2013 - C-93/12
    Vgl. auch Urteil vom 30. September 2003, Köbler (C-224/01, Slg. 2003, I-10239, Randnr. 46).

    {FN:12} - Vgl. in diesem Sinne Urteil Köbler (Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.04.2008 - C-268/06

    Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2013 - C-93/12
    {FN:5} - Vgl. Urteil vom 15. April 2008, Impact (C-268/06, Slg. 2008, I-2483, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:11} - Vgl. Urteil Impact (Randnrn. 47 und 48).

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2013 - C-93/12
    Vgl. für eine Bestätigung dieser Auslegung schließlich Urteil vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson (C-617/10, Randnrn.
  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2013 - C-93/12
    Angeführt werden u. a. die Urteile vom 13. Juli 1989, Wachauf (5/88, Slg. 1989, 2609), vom 18. Juni 1991, ERT/DEP (C-260/89, Slg. 1991, I-2925), und vom 18. Dezember 1997, Annibaldi (C-309/96, Slg. 1997, I-7493).
  • EuGH, 18.06.1991 - C-260/89

    ERT / DEP - Fernsehmonopol verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2013 - C-93/12
    Angeführt werden u. a. die Urteile vom 13. Juli 1989, Wachauf (5/88, Slg. 1989, 2609), vom 18. Juni 1991, ERT/DEP (C-260/89, Slg. 1991, I-2925), und vom 18. Dezember 1997, Annibaldi (C-309/96, Slg. 1997, I-7493).
  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2013 - C-93/12
    Ich verweise auch auf die Nrn. 116 bis 120 meiner Schlussanträge vom 5. April 2011 in der Rechtssache Scattolon (Urteil vom 6. September 2011, C-108/10, Slg. 2011, I-7491).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-279/09

    DEB - Effektiver gerichtlicher Schutz der Rechte aus dem Unionsrecht - Recht auf …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2013 - C-93/12
    {FN:6} - Vgl. Urteil vom 22. Dezember 2010, DEB (C-279/09, Slg. 2010, I-13849, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.11.2012 - C-199/11

    Die Grundrechtecharta hindert die Kommission nicht daran, im Namen der Union vor …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2013 - C-93/12
    {FN:8} - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. November 2012, 0tis u. a. (C-199/11, Randnrn.
  • EuGH, 29.10.2009 - C-63/08

    SCHWANGEREN ARBEITNEHMERINNEN, DENEN GEKÜNDIGT WURDE, MUSS EIN WIRKSAMER …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2013 - C-93/12
    {FN:7} - Vgl. Urteil vom 29. Oktober 2009, Pontin (C-63/08, Slg. 2009, I-10467, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-309/96

    Annibaldi / Sindaco del Comune di Guidonia und Presidente Regione Lazio - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2013 - C-93/12
    Angeführt werden u. a. die Urteile vom 13. Juli 1989, Wachauf (5/88, Slg. 1989, 2609), vom 18. Juni 1991, ERT/DEP (C-260/89, Slg. 1991, I-2925), und vom 18. Dezember 1997, Annibaldi (C-309/96, Slg. 1997, I-7493).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2015 - C-61/14

    Orizzonte Salute - Öffentlicher Auftrag - Richtlinie 89/665 EWG - Regelungen, die …

    {FN:15} - Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Liivimaa Lihaveis (C-562/12, EU:C:2014:155) sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Agrokonsulting (C-93/12, EU:C:2013:172).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2014 - C-510/13

    E.ON Földgáz Trade - Erdgasbinnenmarkt - Richtlinie 2003/55 - Richtlinie …

    Generalanwalt Bot hat dies in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Agrokonsulting (C-93/12, EU:C:2013:172, Nr. 36) ebenso wie Generalanwalt Jääskinen in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Liivimaa Lihaveis (C-562/12, EU:C:2014:155, Nr. 47) zum Ausdruck gebracht.
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