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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.2002 - 3 C 39.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1134
BVerwG, 31.01.2002 - 3 C 39.01 (https://dejure.org/2002,1134)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2002 - 3 C 39.01 (https://dejure.org/2002,1134)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 3 C 39.01 (https://dejure.org/2002,1134)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    FeV § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; StVG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 6 Abs. 1 Nr. 2; StVZO § 18 Abs. 2 Nr. 5
    Fahrerlaubnisfreiheit; Kraftfahrzeuge, fahrerlaubnis- bzw. zulassungsfreie -; "motorisierter Krankenfahrstuhl"; Behinderte, körperlich -; Gebrechliche.

  • Judicialis

    FeV § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; StVG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; ; StVG § 6 Abs. 1 Nr. 2; ; StVZO § 18 Abs. 2 Nr. 5

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisfreiheit von 'motorisierten Krankenfahrstühlen" gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FeV gilt auch für nichtbehinderte Fahrzeugführer

  • Wolters Kluwer

    Fahrerlaubnisfreiheit - Kraftfahrzeuge - Motorisierter Krankenfahrstuhl - Schwerbehinderung

  • archive.org

    Berechtgungen - Krankenfahrstühle sind fahrerlaubnisfrei

  • RA Kotz

    Motorisierte Krankenfahrstühle und entsprechende Kraftfahrzeuge, Fahrbarkeit ohne Führerschein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnisfreiheit; Kraftfahrzeuge, fahrerlaubnis- bzw. zulassungsfreie -; "motorisierter Krankenfahrstuhl"; Behinderte, körperlich -; Gebrechliche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rollstühle generell fahrerlaubnisfrei

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    "Motorisierter Krankenfahrstuhl" auch für Gesunde // Nutzung im Straßenverkehr

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Straßenverkehrsrecht; Führen eines motorisierten Krankenfahrstuhls

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2335
  • NVwZ 2003, 112 (Ls.)
  • NZV 2002, 246
  • DVBl 2002, 995 (Ls.)
  • DÖV 2002, 963
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78

    Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative, Abs. 2 Nr. 1 und § …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 3 C 39.01
    Bei § 18 Abs. 2 Nr. 5 StVZO handelt es sich nämlich um eine Vorschrift, die allein und unmittelbar das Kraftfahrzeug selbst betrifft und die - gestützt auf § 6 Abs. 1 Nr. 2 StVG ("Zulassung inländischer und ausländischer Kraftfahrzeuge ... einschließlich Ausnahmen von der Zulassungspflicht") - als Ausnahmevorschrift die Befreiung von der Zulassungspflicht schon aus Gründen der rechtsstaatlichen Normenklarheit (vgl. BVerfGE 51, 60 ) nicht von der Frage abhängig machen darf, ob das zulassungsfreie Fahrzeug von Behinderten oder von Nicht-Behinderten benutzt wird.
  • VG Würzburg, 03.11.1999 - W 6 K 99.673
    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 3 C 39.01
    Seine auf Feststellung gerichtete Klage, dass er auch ohne Vorliegen von körperlicher Gebrechlichkeit oder Behinderungen zum Führen seines Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Straßen keiner Fahrerlaubnis bedürfe, hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 3. November 1999 (NZV 2000, 104) abgewiesen und im Wesentlichen darauf abgestellt, nach dem äußeren Erscheinungsbild und der allgemeinen Verkehrsauffassung - worauf es maßgeblich bei der Abgrenzung eines Kraftfahrzeuges von einem motorisierten Krankenfahrstuhl ankomme - deute alles auf einen Klein-Pkw und nicht auf einen Krankenfahrstuhl ("Stuhl mit Rädern") hin.
  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 C 23.09

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Periode; Zuteilungsperiode; …

    Vor diesem Hintergrund ist das Schweigen des Gesetzgebers zu den offenen Zuteilungsverfahren im Zuteilungsgesetz 2012 als "beredtes Schweigen" zu qualifizieren (…vgl. dazu Urteile vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 3 C 7.02 - Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 1 = juris Rn. 15 und vom 31. Januar 2002 - BVerwG 3 C 39.01 - Buchholz 442.16 § 18 StVZO Nr. 2 = juris Rn. 18; BSG…, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R - juris Rn. 32).
  • VG Saarlouis, 27.05.2010 - 10 K 242/09

    Fahrerlaubnispflicht eines sog. motorisierten Krankenfahrstuhls

    Sie sei daher unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.01.2002 (3 C 39.01) auch ohne körperliche Gebrechlichkeit oder einschlägige Behinderung befugt, ihr Kraftfahrzeug ohne Fahrerlaubnis zu führen.

    Rn. 30 Vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31.01.2002 - 3 C 39.01 -, NJW 2002, 2335.

    Rn. 34 Urteil vom 31.01.2002, 3 C 39.01, a. a. O.,.

  • VG Neustadt, 08.09.2025 - 5 L 971/25

    Vorerst keine gewerblichen E-Scooter-Touren in Bad Dürkheimer Weinbergen

    Ob die in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung - FEV - verwendete Definition für motorisierte Krankenfahrstühle, wonach diese einsitzig sein müssen (vgl. ausführlich zu § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FEV a.F.: BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - 3 C 39/01 -, juris), auch im Rahmen des § 24 Abs. 2 StVO Geltung beansprucht - wofür vieles spricht - und daher solche Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Doppelsitzfläche - wie die offenbar ebenfalls zum Einsatz kommenden Modelle ….

    Unerheblich ist in jedem Fall, ob diese tatsächlich von mobilitätseingeschränkten Personen benutzt werden (zu § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FEV a.F.: BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - 3 C 39/01 -, juris, Rn. 22f.).

  • VGH Bayern, 08.05.2001 - 11 B 99.3454

    Abgrenzung von fahrerlaubnisfreiem Krankenfahrstuhl und fahrerlaubnispflichtigem …

    Anmerkung: Der VGH München hat die Revision zugelassen, über die das Bundesverwaltungsgericht NJW 2002, 2335 f. = NZV 2002, 246 ff. = DAR 2002, 282 ff. = VRS 102, 316 ff. (Urt. v. 31.01.2002 - 3 C 39/01) entgegen der Auffassung des VGH München entschieden hat.
  • VG Oldenburg, 13.11.2002 - 7 B 4564/02

    Amtliche Zulassung; Ausnahme; Ermessen ; Kfz; Kraftfahrzeug; Krankenfahrstuhl; …

    Die Regelungen des § 18 StVZO knüpfen nämlich ausschließlich an die Beschaffenheit des Kraftfahrzeugs, nicht aber an besondere in der Person des Halters liegende Umstände an (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - 3 C 39.01 - Buchholz 442.16 § 18 StVZO Nr. 2, S. 1 ).
  • VG Neustadt, 23.05.2011 - 3 K 46/11

    Zum Führen eines PKW-ähnlichen Krankenfahrstuhls ohne Fahrerlaubnis oder …

    Die genannten Fahrzeugmerkmale müssen bei der Auslieferung des Fahrzeugs konstruktionsbedingt auf Dauer gewährleistet sein und das Fahrzeug muss in diesem Zustand für die Benutzung durch körperlich behinderte Personen geeignet sein, ohne dass allerdings der Führer des Fahrzeugs zu dem bezeichneten Personenkreis gehören muss (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - 3 C 39/01 -, NJW 2002, 2335 und juris, Rn. 13).
  • VG Oldenburg, 13.11.2002 - 7 A 4564/02
    Die Regelungen des § 18 StVZO knüpfen nämlich ausschließlich an die Beschaffenheit des Kraftfahrzeugs, nicht aber an besondere in der Person des Halters liegende Umstände an (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - 3 C 39.01 - Buchholz 442.16 § 18 StVZO Nr. 2, S. 12).
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dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1853
VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99 (https://dejure.org/2002,1853)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.01.2002 - 5 S 3057/99 (https://dejure.org/2002,1853)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 5 S 3057/99 (https://dejure.org/2002,1853)
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Straßenwerbung Scientology II

§§ 13, 16 StrG, Straßennutzung durch Sekte, Grenzen des (kommunikativen) Gemeingebrauchs bei Fußgängerzonen: diese sind nicht eine Art "Kommunikationsmedium";

§ 16 Abs. 8 Satz 1 StrG und § 8 Abs. 7a S. 1 FStrG erlauben auch ein Verbot von zukünftigen, zu erwartenden unzulässigen Sondernutzungen;

Art. 4 GG, zur Bindung von Sekten an öffentlich-rechtliche Erlaubnispflichten;

Art. 5 Abs. 1 GG steht einem Erlaubnisvorbehalt im Falle eines überraschenden Ansprechens nicht entgegen (Abgrenzung zu BVerfG, «Flugblattverteilung in Fußgängerzone»);

zum gebundenen Ermessen nach § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG (§ 40 VwVfG);

§ 86 VwGO, Nichterweislichkeit einer Tatsache geht stets zulasten der Behörde, die durch Verbote oder Gebote in die Rechtsposition eines Rechtssubjekts eingreift (materielle Beweislast);

§ 20 LVwVG ermächtigt nicht zur Androhung von Zwangsmitteln für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen einen Verwaltungsakt

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sondernutzung: Werbung eines Religionsvereins in Fußgängerzone

  • Judicialis

    GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 2... ; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; StrG § 3 Abs. 2 Nr. 4c; ; StrG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; StrG § 16 Abs. 1 Satz 1; ; StrG § 16 Abs. 2 Satz 1; ; StrG § 16 Abs. 7 Satz 1; ; StrG § 16 Abs. 8 Satz 1; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 130 Abs. 1; ; VwGO § 130 Abs. 2; ; LVwVG § 20

  • rechtsportal.de

    Straßenbenutzung, Anbauverbot - Fußgängerbereiche, verkehrsberuhigte Bereiche, Gemeingebrauch, Sondernutzung, kommunikativer Verkehr, Sondernutzungserlaubnis, Scientology, Buchverkauf, Missionierung, Werbung, Zeitschriftenverteilen, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Untersagung unerlaubter Straßenbenutzung nach § 16 Abs. 8 Satz 1 Straßengesetz (StrG); Gefahr der Wiederholung; Überschreitung des Gemeingebrauchs an Verkehrsflächen durch Vereine; Werbung für die Scientology-Lehre in Fußgängerbereichen und verkehrsberuhigten Bereichen ; ...

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 184 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2003, 238
  • VBlBW 2002, 297
  • DVBl 2002, 995 (Ls.)
  • DVBl 2002. 995
  • DÖV 2003, 213
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 18.10.1991 - 1 BvR 1377/91

    Erlaubnispflicht für das Verteilen von Flugblättern in einer Fußgängerzone

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99
    Nach der Rechtsansicht des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 18.10.1991 - 1 BvR 1377/91 - dürfe der straßenrechtlich gemeinverträglichen Grundrechtsausübung kein Erlaubnisverfahren vorgeschaltet werden, in dem der Behörde ein freies Ermessen eingeräumt sei.

    Selbst wenn man hierfür die Maßstäbe heranzieht, die das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 18.10.1991 - 1 BvR 1377/91 - (NVwZ 1992, 53) im Rahmen des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG zugrunde gelegt hat, ist der Störgrad der in Rede stehenden Verkaufs- und Werbeaktivitäten, d. h. die dadurch drohende Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs, nicht als nur minimal anzusehen.

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht im bereits erwähnten Beschluss vom 18.10.1991 - 1 BvR 1377/91 - (…a.a.O.) entschieden, dass die sachliche Reichweite des Grundrechts der Meinungsäußerungsfreiheit nicht jeder Relativierung durch einfaches Gesetz überlassen werden könne, vielmehr das grundrechtsbeschränkende Gesetz seinerseits im Lichte des beschränkten Grundrechts ausgelegt werden müsse; die Einschränkung des Grundrechts, Meinungen frei zu äußern und zu verbreiten, müsse geeignet sein, den mit dem Erlaubnisvorbehalt erstrebten Schutz zu bewirken, und der Erfolg, der damit erreicht werde, müsse im angemessenen Verhältnis zu den Einbußen stehen, welche die Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit mit sich bringe; danach sei die Meinungsfreiheit mit dem Rechtsgut "Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs" unter Berücksichtigung der konkreten Umstände abzuwägen; der Schutz der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sei nicht generell geeignet, einen Erlaubnisvorbehalt zu rechtfertigen, unabhängig davon, ob es sich um eine Bundesfernstraße oder um innerörtliche Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigte Bereiche handele; bei der gebotenen differenzierenden Betrachtungsweise könne es als nahezu ausgeschlossen gelten, dass die Sicherheit des Verkehrs in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen durch einzelne oder mehrere Flugblattverteiler überhaupt beeinträchtigt oder gar gefährdet werden könnte; Beeinträchtigungen der Leichtigkeit des Fußgängerverkehrs seien demgegenüber zwar in Betracht zu ziehen; in aller Regel werde die Beeinträchtigung aber schon deshalb minimal sein, weil die Passanten, die an einem Flugblatt oder an einer Broschüre kein Interesse hätten, die Möglichkeit hätten, einem Flugblattverteiler aus dem Wege zu gehen; jedenfalls stehe die Behinderung der Ausübung der Meinungsäußerungsfreiheit und Meinungsverbreitungsfreiheit durch das Erfordernis, vor Beginn der Grundrechtsausübung eine Genehmigung einholen zu müssen, außer Verhältnis zu dem mit dem Erlaubnisvorbehalt erstrebten Zweck, die Leichtigkeit des Verkehrs in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen zu gewährleisten.

    Allerdings hat auch hierzu das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 18.10.1991 - 1 BvR 1377/91 - (…a.a.O.) erkannt, dass die Auslegung und Anwendung eines Landesstraßengesetzes, die die Gestattung von Betätigungen der Meinungsäußerungsfreiheit in das freie Ermessen der Verwaltung stelle, mit Art. 5 Abs. 1 GG unvereinbar wäre.

  • BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 23.96

    Straßen- und Wegerecht: Anspruch einer Religionsgemeinschaft auf Erteilung einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99
    Die Ansicht des Verwaltungsgerichts, der Erlaubnisvorbehalt sei ausnahmslos mit Art. 4 und 5 Abs. 1 GG vereinbar, sei daher unzutreffend und widerspreche auch dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.07.1996 (NJW 1997, 406), wonach bloße erwerbswirtschaftliche Motive, die in den konkreten Umständen der Straßennutzung gar nicht hervorträten, bei der Einordnung einer Tätigkeit als Gemeingebrauch oder Sondernutzung belanglos seien.

    Zwar trifft es zu, dass für die straßenrechtlichte Beurteilung bloße erwerbswirtschaftliche Motive, die in den konkreten Umständen der Straßenbenutzung gar nicht hervortreten, keine Rolle spielen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.07.1996 - 11 B 23.96 - NJW 1997, 406).

    Der Zwang, zu diesem Zweck eine Erlaubnis zu beantragen, stellt nur eine geringe und damit keine unverhältnismäßige Belastung für die Klägerin dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.07.1996 - 11 B 23.96 - a.a.O.).

    Ob von der Regel, dass das behördliche Verfahren der Sondernutzungserlaubnis grundsätzlich keine unverhältnismäßige Belastung des Klägers darstellt, dann eine Ausnahme zu machen ist, wenn die konkrete Straßenbenutzung "nur wenig" stört (so wohl BVerwG, Beschl. v. 04.07.1996 - 11 B 23.96 -a.a.O.), kann dahinstehen.

  • BayObLG, 13.06.1997 - 3 ObOWi 21/97

    Straßenwerbung der Scientology-Kirche Deutschland e.V. - Sondernutzungserlaubnis …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99
    Darauf, dass je nach der Art der Tätigkeit eine erlaubnispflichtige Sondernutzung auch dann vorliegen kann, wenn bei einer Straßenwerbung die Passanten nicht bedrängt werden, hat auch das Bayerische Oberste Landesgericht (vgl. Beschl. v. 13.06.1997 - 3 ObOWi 21/97 - NVwZ 1998, 104) hingewiesen.

    Gleiches lässt sich dem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 13.06.1997 - 3 ObOWi 21/97 - (…a.a.O.) entnehmen.

    Das ist - wie dargelegt - bei den nach dem Vortrag des Klägers "unauffällig" agierenden und sich ständig bewegenden Missionierern (vgl. die Beweisanträge Nr. 9 und 11), die Passanten in einem Fußgängerbereich zwecks Verkaufs eines Buchs, des Missionierens oder des Verteilens von Zeitschriften und Zeitungen ansprechen, nicht mehr der Fall (vgl. auch BayObLG, Beschl. v. 13.06.1997 - 3 ObOWi 21/97 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1996 - 5 S 472/96

    Werbung für entgeltliche Leistungen einer Scientology-Kirche als Sondernutzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99
    Die dagegen eingelegte Beschwerde wies der erkennende Senat mit Beschluss vom 12.07.1996 - 5 S 472/96 - (VBlBW 1997, 64) zurück.

    Zu einem weiteren Aufschluss kann auch nicht das im Senatsbeschluss vom 12.07.1996 (- 5 S 472/96 - VBlBW 1997, 64) erwähnte Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 02.08.1995 (- 1 S 438/94 - ESVGH 46, 17 = NJW 1996, 3358) beitragen, mit dem der Klage einer Untergliederung der Scientology Kirche in Stuttgart gegen die Entziehung der Rechtsfähigkeit stattgegeben wurde.

    Auch Fußgängerbereiche und verkehrsberuhigte Bereiche werden primär als Verkehrseinrichtungen für den ungehinderten oder zumindest privilegierten Fußgängerverkehr und nicht als eine Art "Kommunikationsmedium" geschaffen (vgl. Senatsbeschl. v. 12.07.1996 - 5 S 472/96 - NVwZ 1998, 91 = VBlBW 1997, 64).

  • BVerwG, 09.11.1989 - 7 C 81.88

    Kunstfreiheit und straßenrechtliche Behandlung von Straßenkunst

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99
    Denn die bei Annahme einer Sondernutzung durch § 16 Abs. 1 Satz 1 StrG statuierte Erlaubnispflicht stellt keine unzulässige Zensur i. S. des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG, sondern im Hinblick auf die Ausgleichs- und Verteilungsfunktion der Sondernutzungserlaubnis für die verschiedenen grundrechtlich geschützten Belange der Straßenbenutzer (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 09.11.1989 - 7 C 81.88 - BVerwGE 84, 71) ein allgemeines (Schranken-)Gesetz i. S. von Art. 5 Abs. 2 GG dar.

    Auch der Gedanke der Spontaneität einer kommunikativen Straßenbenutzung, der eventuell deren Erlaubnisfreiheit erzwingen könnte, "wenn der Gang zur Erlaubnisbehörde nicht nur eine Lästigkeit wäre", sondern die Ausübung des betreffenden Kommunikationsgrundrechts "praktisch unmöglich" machte (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.11.1989 - 7 C 81.88 - a.a.O.), rechtfertigt keine andere Betrachtungsweise.

  • BVerwG, 26.06.1997 - 1 A 10.95

    Verwaltungsverfahren - Androhung eines Zwangsgeldes "für jeden Fall der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99
    Die Zwangsgeldandrohungen für jeden Fall der Zuwiderhandlung seien rechtswidrig, weil derartige Androhungen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Gerichtsbescheid vom 26.06.1997, NVwZ 1998, 393) nur dann zulässig seien, wenn das jeweilige Vollstreckungsgesetz eine Androhung "auf Vorrat" erlaube; das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz sehe diese Möglichkeit aber nicht vor.

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Gerichtsbesch. v. 26.06.1997 - 1 A 10.95 - NVwZ 1998, 393 = DVBl. 1998, 230), der sich der erkennende Senat anschließt, gibt es keinen allgemeinen Grundsatz, der trotz Fehlens einer solchen Regelung eine dahingehende Auslegung zuließe, weshalb bereits der Verfassungsgrundsatz des Vorbehalts des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) gegen die Zulässigkeit einer derartigen Zwangsmittelandrohung spricht (…vgl. dazu bereits VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.01.1980 - VIII 1543/79 - VBlBW 1980, 71 u. Urt. v. 09.04.1981 - 10 S 2129/80 - VBlBW 82, 97).

  • BVerwG, 06.11.1997 - 1 C 18.95

    Entziehung der Rechtsfähigkeit des Vereins Scientology Neue Brücke e. V.: …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99
    Denn sie erläuterten, was vom Verwaltungsgericht als wahr unterstellt werde, jedem interessierten Passanten die mit dem Ansprechen verbundene Absicht der religiösen Werbung; gegenteilige Feststellungen könnten nicht dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 02.08.1995 - 1 S 438/94 - entnommen werden, weil es durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.11.1997 - 1 C 18.95 - aufgehoben worden sei.

    Denn zum einen wurde dieses Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 06.11.1997 - 1 C 18.95 - BVerwGE 105, 313) aufgehoben, zum anderen enthielt es keine konkreten Feststellungen zu der von dem Kläger bestrittenen Art und Weise der Werbung und des Verkaufs auf öffentlichen Verkehrsflächen.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.1995 - 1 S 438/94

    Entziehung der Rechtsfähigkeit eines eingetragenen Vereins mit religiösem …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99
    Denn sie erläuterten, was vom Verwaltungsgericht als wahr unterstellt werde, jedem interessierten Passanten die mit dem Ansprechen verbundene Absicht der religiösen Werbung; gegenteilige Feststellungen könnten nicht dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 02.08.1995 - 1 S 438/94 - entnommen werden, weil es durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.11.1997 - 1 C 18.95 - aufgehoben worden sei.

    Zu einem weiteren Aufschluss kann auch nicht das im Senatsbeschluss vom 12.07.1996 (- 5 S 472/96 - VBlBW 1997, 64) erwähnte Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 02.08.1995 (- 1 S 438/94 - ESVGH 46, 17 = NJW 1996, 3358) beitragen, mit dem der Klage einer Untergliederung der Scientology Kirche in Stuttgart gegen die Entziehung der Rechtsfähigkeit stattgegeben wurde.

  • BVerwG, 16.02.1995 - 1 B 205.93

    Sektenveranstaltungen - § 14 GewO, Art. 4 GG, Einbindung in den …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99
    Die Absicht der Gewinnerzielung mag neben anderen Faktoren konstitutives Kriterium dafür sein, ob der Kläger ein Gewerbe im Sinne des Gewerberechts betreibt (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 16.02.1995 - 1 B 205.93 - NVwZ 1995, 473).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1999 - 5 S 2051/98

    Sondernutzungserlaubnis für Verkaufsstand in Fußgängerbereich - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99
    Zu den zulässigen Aspekten bzw. Überlegungen einer sachgerechten Ermessensbetätigung nach diesen Vorschriften hat sich der Senat wiederholt geäußert und ist dabei mit der Forderung nach "straßengrundbezogenen" Erwägungen einer Ausuferung im Sinne eines - unzulässigen - "freien" Ermessens entgegengetreten (vgl. Urt. v. 01.08.1996 - 5 S 3300/95 - NVwZ-RR 1997, 677, Beschl. v. 14.10.1996 - 5 S 1775/96 - u. Urt. v. 09.12.1999 - 5 S 2051/98 - VBlBW 2000, 281).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1996 - 5 S 1775/96

    Keine allgemeinen ökologischen Erwägungen bei Entscheidung über Sondernutzung

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - 5 S 3300/95

    Sondernutzungserlaubnis für Imbißstand in Fußgängerzone - Ablehnung aus …

  • OVG Hamburg, 14.12.1995 - Bf II 1/93

    Sondernutzungsgebühr; Verkehrsbegriff; Kommunikative Tätigkeit; Gemeingebrauch; …

  • OLG Stuttgart, 07.07.1995 - 1 Ss 218/95

    Verteilen von Flugblättern in einer Fußgängerzone als Gemeingebrauch

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1980 - VIII 1543/79

    Vollstreckungsverfahren - gestaffelte Zwangsgeldandrohung

  • VG Gera, 03.05.2016 - 3 K 649/14

    Klage gegen die Untersagung des Verkaufs von Speisen und Getränken über den Zaun …

    Diese Vorschrift erlaubt der Straßenbaubehörde nicht nur eine ständige, und derzeit andauernde unerlaubte Sondernutzung zu beenden, sondern auch gegen solche unerlaubte Sondernutzungen einzuschreiten, die zwar nur zeitweise und ggf. nicht aktuell erfolgen, aber deren weitere Wiederholung geplant bzw. beabsichtigt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Januar 2002 - 5 S 3057/99 - VBlBW 2002, 297 [298]; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 23 B 2966/95 - zitiert nach juris, Rdnr. 23 zu § 22 StrWG NW).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2023 - 1 S 1365/23

    Eilantrag gegen das Verbot des Betriebs von Tonwiedergabegeräten und …

    Allerdings unterfällt der kommunikative Verkehr auch auf dem Fußgängerverkehr gewidmeten Straßen nur dann dem Gemeingebrauch, wenn der Hauptzweck der Nutzung die Ortsveränderung ist (…st. Rspr., VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.04.1992 - 14 S 3212/89 - BWGZ 1995, 68, juris Rn. 17;… Beschl. v. 22.05.2019 - 5 S 2592/18 - VBlBW 2020, 120 , juris Rn. 6 ; Urt. v. 31.01.2002 - 5 S 3057/99 - VBlBW 2002, 297, juris Rn. 41;… Senat, Urt. v. 26.06.1986 - 1 S 2448/85 - NJW 1987, 1839, 1841).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 5 S 2592/18

    Tarotkartenlegen auf einer öffentlichen Straße; Sondernutzung

    Allerdings unterfällt der "kommunikative Verkehr" nur dann dem Gemeingebraucht, wenn der Hauptzweck der Nutzung der Ortsveränderung dient (vgl. Senatsurteil vom 31.1.2002 - 5 S 3057/99 - VBlBW 2002, 297, juris Rn. 41;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.4.1992 - 14 S 3212/89 - BWGZ 1995, 68, juris Rn. 17; Urteil vom 26.6.1986 - 1 S 2448/85 - NJW 1987, 1839 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 5 S 2497/05

    Abgeschleppter und in Verwahrung genommener PKW; Aufwendungsersatz; …

    Zuständig war die Beklagte auch für den Erlass des ebenfalls auf § 16 Abs. 8 StrG gestützten Widerspruchsbescheids (vgl. § 48 Abs. 2 Satz 1 StrG, § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VwGO und § 8 Abs. 1 AGVwGO; vgl. auch Senatsurt. v. 31.01.2002 - 5 S 3057/99 - VBlBW 2002, 297).

    Denn die Ausführung dieser straßenrechtlichen Befugnisse ist - ungeachtet des materiell polizeirechtlichen Gehalts der Vorschrift - keine staatliche, sondern eine kommunale Aufgabe (vgl. Senatsurt. v. 31.01.2002 - 5 S 3057/99 - a.a.O.).

    Die Beklagte hat die Abschleppmaßnahme nicht etwa auch auf Vorschriften des Polizeigesetzes (vgl. §§ 1, 3, 8, 32, 33 PolG) gestützt, sondern allein auf § 16 Abs. 8 StrG (zur Maßgeblichkeit der Begründung der Entscheidung insoweit für Fälle, in denen ein Einschreiten sowohl auf der Grundlage von Straßenrecht als auch auf der Grundlage von Polizeirecht möglich ist, vgl. Senatsurt. v. 31.01.2002 - 5 S 3057/99 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 BV 10.182

    Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis; Auflage; Spendensammelverbot

    Denn diese Straßen und Plätze sind nicht nur zur reinen Fortbewegung von Menschen und Sachen bestimmt, sondern dienen traditionell auch dem Austausch von Meinungen in Wort und Schrift (vgl. VGH Bad.-Württ. vom 31.1.2002 VBlBW 2002, 297/299; Wiget in Zeitler, BayStrWG, Art. 14 RdNr. 39).

    Denn diese Straßen und Plätze sind nicht nur zur reinen Fortbewegung von Menschen und Sachen bestimmt, sondern dienen traditionell auch dem Austausch von Meinungen in Wort und Schrift (vgl. VGH Bad.-Württ. vom 31.1.2002 VBlBW 2002, 297/299; Wiget in Zeitler, BayStrWG, RdNr. 39 zu Art. 14).

  • OVG Niedersachsen, 28.10.2010 - 13 ME 86/10

    Ermächtigungsgrundlage für die Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer …

    Diese Auffassung wurde in der Rechtsprechung der Obergerichte verschiedener Bundesländer aufgegriffen und demgemäß einerseits die Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln "für jeden Fall der Zuwiderhandlung" als unzulässig betrachtet, wenn im Verwaltungsvollstreckungsrecht des Landes eine ausdrückliche Regelung dazu fehlt (vgl. etwa VGH Mannheim, Urt. v. 31.01.2002 - 5 S 3057/99 -, juris Rdnr. 65); anderseits wurde dies bei Vorhandensein einer expliziten Regelung für zulässig erachtet (vgl. etwa OVG Münster, Beschl. v. 13.01.2010 - 4 B 1749/08 -, juris Rdnrn. 50 ff.).
  • VG Aachen, 17.06.2008 - 6 L 252/08

    Verbot des Abstellens von Altpapiertonnen im öffentlichen Straßenraum

    Rn. 54 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 23 B 2966/95 -, juris Rn. 23; VGH B.-W., Urteil vom 31. Januar 2002 - 5 S 3057/99 -, NVwZ-RR 2003, 238 = juris; Sauthoff, Straße und Anlieger, 2003, Rn. 747; anderer Ansicht wohl BayVGH, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 8 B 03.3360 -, UPR 2006, 317 = juris Rn. 15 ff. zu der allerdings etwas anders als § 22 Satz 1 StrWG NRW formulierten Eingriffsgrundlage des § 18 a Abs. 1 Satz 1 BayStrWG, was zur Anwendung der ordnungsbehördlichen Generalklausel führte.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2014 - 5 S 1775/13

    Vorgehen gegen unbefugtes Aufstellen von Altkleidercontainern auf Straßen

    Dies hat der Senat bereits mit Urteil vom 31.02.2002 (- 5 S 3057/99 -, VBlBW 2002, 297) entschieden.
  • VG Karlsruhe, 10.10.2022 - 3 K 3722/21

    Leinenzwanganordnung durch Polizei bei Eilzuständigkeit

    Rn. 61 Ein Zwangsgeld darf nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg nicht "für jeden Fall der Zuwiderhandlung" angedroht werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.01.2002 - 5 S 3057/99 -, juris Rn. 65;… zum Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz des Bundes vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 26.06.1997 - 1 A 10.95 -, juris Rn. 34; ferner etwa BVerwG…, Beschluss vom 22.02.2022 - 4 A 8.21 -, juris Rn. 6;… Sadler/Tillmanns, in: Sadler/Tillmanns, VwVG/VwZG, 10. Aufl. 2020, § 13 Androhung der Zwangsmittel, Rn. 80 ff.).

    Jedenfalls wäre die verbleibende Androhung aber nicht hinreichend besT.mt, da Ziffer 1 der Verfügung vom 06.07.2021 mehrere Anordnungen enthält (…vgl. dazu BVerwG, Gerichtsbescheid vom 26.06.1997 - 1 A 10.95 -, juris Rn. 35; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.01.2002 - 5 S 3057/99 -, juris Rn. 65; anders VG Freiburg…, Beschluss vom 20.04.2018 - 1 K 2099/18 -, juris Rn. 19 ;… Urteil vom 26.09.2006 - 4 K 2761/04 -, juris Rn. 31).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 5 S 2625/01

    Verkehrsrechtliche Anordnung - Radwegebenutzungspflicht für Liegerad

    Dies ist jedoch nicht der Fall und wäre im Übrigen auch unzulässig (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.01.2002 - 5 S 3057/99 - VBlBW 2002, 297 im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 26.06.1997 - 1 A 10.95 - Buchholz 452.00 § 93 VAG Nr. 1 = NVwZ 1998, 393).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2003 - 1 S 1972/00

    Scientology-Untergliederung - kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2006 - 5 S 2599/05

    Sondernutzungserlaubnis bei Gemeingebrauchsbeeinträchtigung durch nicht im …

  • VGH Bayern, 06.02.2014 - 8 ZB 12.2096

    Zur Unzulässigkeit eines "Gedenkgottesdienstes" für Rudolf Heß im öffentlichen …

  • VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 B 10.970

    Fortsetzungsfeststellungsantrag; Wiederholungsgefahr; Sondernutzungserlaubnis; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2005 - 11 A 2420/04

    Bewilligung einer erweiterten Sondernutzungserlaubnis für einen Betreiber einer …

  • VG Freiburg, 28.02.2018 - 4 K 4267/17

    Sonntagsöffnung eines von einem islamischen Gemeindezentrum betriebenen …

  • VG Stuttgart, 07.11.2005 - 11 K 5593/03

    Anspruch der Church of Scientology International (CSI) auf Erlass einer …

  • VG Stuttgart, 07.11.2005 - 11 K 5594/03

    Voraussetzungen für die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr im Rahmen der …

  • VG Gelsenkirchen, 18.02.2004 - 14 L 359/04

    Auswirkung einer politischen Partei als Antragstellerin auf die Erlaubnispflicht …

  • LG Bonn, 04.06.2013 - 8 S 309/12

    Städtisches Eigentum, Gemeingebrauch, Unterlassungsanspruch

  • VG Augsburg, 09.12.2009 - Au 6 K 09.1058

    Sondernutzungserlaubnis; keine Heilung der unterbliebenen Anhörung bei Erledigung …

  • VG Augsburg, 09.12.2009 - Au 6 K 09.1374

    Sondernutzungserlaubnis; Informationsstand; keine Heilung der unterbliebenen …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1144
BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01 (https://dejure.org/2002,1144)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.2002 - 3 C 33.01 (https://dejure.org/2002,1144)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 3 C 33.01 (https://dejure.org/2002,1144)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    StVO § 38; StVZO § 52 Abs. 3, § 70 Abs. 1 Nr. 1
    Blaulicht-Berechtigung für Bluttransporte; Bluttransporte, Blaulicht-Berechtigung für -; Verbotsvorschrift, Dispensierung von -; Ausnahmegenehmigung, von Verbotsvorschrift.

  • Judicialis

    StVO § 38; ; StVZO § 52 Abs. 3; ; StVZO § 70 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Blaulicht-Berechtigung für Bluttransporte - Verbotsvorschrift - Dispensierung - Ausnahmegenehmigung

  • emergency-management.net PDF
  • rechtsportal.de

    StVO § 38; StVZO § 52 Abs. 3 § 70 Abs. 1 Nr. 1
    Blaulicht-Berechtigung für Bluttransporte; Bluttransporte, Blaulicht-Berechtigung für -; Verbotsvorschrift, Dispensierung von -; Ausnahmegenehmigung, von Verbotsvorschrift.

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 426
  • DVBl 2002, 995 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (61)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.10.1999 - 3 C 40.98

    Blutspendedienst; Beförderung von Blutkonserven; "Blaulicht"; Kraftfahrzeuge des …

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01
    Dies ist notwendig, um - erstens - die Wirkung blauer Blinklichter nicht dadurch zu beeinträchtigen, dass die mit einer Inflationierung von Fahrzeugen mit Blaulichtgebrauch, ohne dass dessen Notwendigkeit am Erscheinungsbild der Fahrzeuge erkennbar wäre, verbundene verminderte Akzeptanz von Blaulichteinsätzen in der Bevölkerung in der Tendenz sogar noch verstärkt wird, und weil - zweitens - mit jedem genehmigten Vorhandensein einer Blaulichtanlage die Gefahr des Fehl- und sogar des Missbrauchs und damit die Gefahr schwerster Unfälle vergrößert wird (vgl. hierzu Urteil vom 19. Oktober 1999 - BVerwG 3 C 40.98 - Buchholz 442.16 § 52 StVZO Nr. 1 S. 3); hierauf weist zu Recht auch der Vertreter des Bundesinteresses hin.

    Aus dem gleichen Grund ist es auch nicht entscheidend, ob und inwieweit das einschlägige Landesrecht den Regeltransport von Blutpräparaten zum Rettungsdienst rechnet (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1999 a.a.O., S. 3 f.), weil es auch insoweit nur auf die Notfall-Bewältigung sowie -Berechtigung ankommt.

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01
    Zwar legt das Berufungsgericht zutreffend dar, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts regelmäßig Konkurrenzschutzgesichtspunkte bei entsprechenden Abwägungen nicht berücksichtigt werden dürfen (vgl. lediglich BVerfGE 7, 377, 408; 11, 168, 188 f.; 97, 12, 31).
  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01
    Zwar legt das Berufungsgericht zutreffend dar, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts regelmäßig Konkurrenzschutzgesichtspunkte bei entsprechenden Abwägungen nicht berücksichtigt werden dürfen (vgl. lediglich BVerfGE 7, 377, 408; 11, 168, 188 f.; 97, 12, 31).
  • BVerwG, 13.03.1997 - 3 C 2.97

    Ausnahmegenehmigung für Autorennen auf öffentlichen Straßen nicht nur bei …

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01
    a) In inhaltlicher Übereinstimmung mit früherer Rechtsprechung anderer Senate des Bundesverwaltungsgerichts hat der erkennende Senat im Urteil vom 13. März 1997 - BVerwG 3 C 2.97 - (Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 11 S. 12) den Zweck entsprechender Ausnahme-Vorschriften darin erblickt, besonderen Ausnahmesituationen Rechnung tragen zu können, die bei strikter Anwendung der Bestimmungen nicht hinreichend berücksichtigt werden könnten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2000 - 8 A 2698/99

    Ausnahmegenehmigung für Ärztetransporte bei Organtransplantationen

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01
    Deshalb kommt es auch nicht darauf an, ob ein Rettungsfahrzeug des anerkannten Rettungsdienstes im Sinne des § 52 Abs. 3 Nr. 4 i.V.m. Nr. 2 StVZO eine Aufgabe des Rettungsdienstes (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urteil vom 26. November 1998 - 12 L 4158/97 - DVBl 1999, 630 = NZV 1999, 440, jeweils nur Leitsatz; OVG Münster, Urteil vom 12. Mai 2000 - 8 A 2698/99 - NZV 2000, 514) wahrnimmt oder nicht, wenn es in einem solchen Notfall Blutpräparate transportiert.
  • OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 L 4158/97

    Rettungsdienst; Krankenwagen; Kraftfahrzeug; Straßenverkehr; Blaulicht

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01
    Deshalb kommt es auch nicht darauf an, ob ein Rettungsfahrzeug des anerkannten Rettungsdienstes im Sinne des § 52 Abs. 3 Nr. 4 i.V.m. Nr. 2 StVZO eine Aufgabe des Rettungsdienstes (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Urteil vom 26. November 1998 - 12 L 4158/97 - DVBl 1999, 630 = NZV 1999, 440, jeweils nur Leitsatz; OVG Münster, Urteil vom 12. Mai 2000 - 8 A 2698/99 - NZV 2000, 514) wahrnimmt oder nicht, wenn es in einem solchen Notfall Blutpräparate transportiert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2009 - 8 A 1531/09

    Kein Blaulicht für Fahrzeuge eines Kommunalen Ordnungsdienstes

    insoweit BVerwG, Urteile vom 19.10.1999 - 3 C 40.98 -, DÖV 2000, 779 = juris, Rn. 20 f., und vom 21.2.2002 - 3 C 33.01 -, NZV 2002, 426 = juris, Rn. 21; OVG NRW, Urteile vom 8.3.2006 - 8 A 1117/05 -, VRS 110, 455 = juris, Rn. 48, und vom 1.4.2008 - 8 A 4304/06 -, NWVBl. 2008, 427 = juris, Rn. 32.

    BVerwG, Urteil vom 21.2.2002 - 3 C 33.01 -, NZV 2002, 426 = juris, Rn. 18 und 21; OVG NRW, Urteile vom 12.5.2000 - 8 A 2698/99 -, NZV 2000, 514 = juris, Rn. 27, vom 8.3.2006 - 8 A 1117/05 -, VRS 110, 455 = juris, Rn. 48, und vom 1.4.2008 - 8 A 4304/06 -, a. a. O.

    BVerwG, Urteil vom 21.2.2002 - 3 C 33.01 -, NZV 2002, 426 = juris, Rn. 20; OVG NRW, Urteile vom 12.5.2000 - 8 A 2698/99 -, NZV 2000, 514 = juris, Rn. 18, 24, 26 f. und 32, vom 8.3.2006 - 8 A 1117/05 -, VRS 110, 455 = juris, Rn. 46, und vom 1.4.2008 - 8 A 4304/06 -, NWVBl. 2008, 427 = juris, Rn. 30.

    Eine Ausnahmegenehmigung ist danach zu erteilen, wenn dies geboten ist, um ansonsten nicht beherrschbaren Gefahren begegnen zu können, vgl. BVerwG, Urteil vom 21.2.2002 - 3 C 33.01 -, NZV 2002, 426 = juris, Rn. 21 f.; OVG NRW, Urteile vom 8.3.2006 - 8 A 1117/05 -, VRS 110, 455 = juris, Rn. 48, und vom 1.4.2008 - 8 A 4304/06 -, NWVBl. 2008, 427 = juris, Rn. 32, oder wenn es sich um einen atypischen Sonderfall handelt, dem nur durch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung Rechnung getragen werden kann.

  • VG Düsseldorf, 28.05.2009 - 14 K 2548/08

    Kein Blaulicht für die Einsatzfahrzeuge des Ordnungsamts

    BVerwG, Urteil vom 21.02.2002 - 3 C 33.01 -, NZV 2002, 426.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2025 - 4 LA 41/23

    Keine Blaulichtberechtigung für Transport von Granulozyten

    Als Folge der Streichung des § 52 Abs. 3 Nr. 5 StVZO ist § 52 Abs. 3 StVZO über seine Funktion als Befugnisnorm hinaus als Verbot zu verstehen, andere Fahrzeuge als die dort aufgeführten mit einer Blaulicht-Einrichtung zu versehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2002 - 3 C 33.01 -, juris Rn. 17 f.).

    Dies ist notwendig, um - erstens - die Wirkung blauer Blinklichter nicht dadurch zu beeinträchtigen, dass die mit einer Inflationierung von Fahrzeugen mit Blaulichtgebrauch, ohne dass dessen Notwendigkeit am Erscheinungsbild der Fahrzeuge erkennbar wäre, verbundene verminderte Akzeptanz von Blaulichteinsätzen in der Bevölkerung in der Tendenz sogar noch verstärkt wird, und weil - zweitens - mit jedem genehmigten Vorhandensein einer Blaulichtanlage die Gefahr des Fehl- und sogar des Missbrauchs und damit die Gefahr schwerster Unfälle vergrößert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2002 - 3 C 33.01 -, juris Rn. 21).

    Zur Begründung der Streichung von § 52 Abs. 3 Nr. 5 StVZO hat der Verordnungsgeber ausgeführt, dass Transporte, die keine "Regeltransporte" seien, "in der Regel von bereits nach § 52 Abs. 3 anerkannten Kraftfahrzeugen wahrgenommen" würden (VkBl 2000 S. 366 unten; vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2002 - 3 C 33.01 -, juris Rn. 18).

    Rn. 7 Von diesem Verbot darf allerdings gemäß § 70 Abs. 1 Nr. 1 StVZO dispensiert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2002 - 3 C 33.01 -, juris Rn. 17 f.).

    Das so gewonnene Merkmal einer Ausnahmesituation ist sodann unverzichtbarer Bestandteil der einheitlich zu treffenden Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2002 - 3 C 33.01 -, juris Rn. 20).

    Eine Ausnahmegenehmigung ist demnach (nur) geboten, um ansonsten nicht beherrschbaren Gefahren begegnen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2002 - 3 C 33.01 -, juris Rn. 22), mithin, wenn anderenfalls Menschenleben nicht gerettet oder schwere gesundheitliche Schäden nicht abgewendet werden können (vgl. OVG Bautzen…, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 3 B 228/16 -, juris Rn. 16).

    Rn. 17 Nach Auffassung des Senats ist der im Rahmen der Legaldefinition nicht eigens erwähnte Fall des Transports von Granulozytenkonzentraten im seltenen Fall einer akuten Lebensgefahr bei Ausbleiben eines Transports durch den Rettungsdienst bei dem verfassungsrechtlich gebotenen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) extensiven Verständnis auch Bestandteil der Notfallrettung (vgl. auch Hanitzsch, in: dies./Neumann/Rahder/Corzillius, SHRDG, Stand November 2024, § 1 Nr. 8.3, die insofern einen Annex zur Aufgabe der Notfallrettung sieht; vgl. zudem BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2002 - 3 C 33.01 -, juris Rn. 26, wonach nicht entscheidend ist, ob und inwieweit das einschlägige Landesrecht den Regeltransport von Blutpräparaten zum Rettungsdienst rechnet, weil es auch insoweit nur auf die Notfall-Bewältigung sowie -Berechtigung ankommt).

    Rn. 19 Fahrzeuge des Rettungsdienstes könnten eilige Transporte im Notfall mit Blaulicht begleiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2002 - 3 C 33.01 -, juris Rn. 23).

    Mit dem Verwaltungsgericht ist zudem davon auszugehen, dass im nicht anders zu bewältigenden Notfall dem hinzugezogenen Rettungsdienst die Transportbox mit den Granulozytenkonzentraten für die zügige Vollendung des Transports übergeben und bei Erforderlichkeit die Fahrt des Rettungsdienstes durch einen geschulten Mitarbeiter bzw. Kurier der Klägerin begleitet werden könnte (UA S. 11 f.) und so den Anforderungen aus § 17 Abs. 1 TFG entsprochen werden kann (zur Übernahme des Transports ebenfalls siehe BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2002 - 3 C 33.01 -, juris Rn. 23).

    Es ist höchstrichterlich entschieden, dass der Zweck der Ausnahmevorschrift aus § 70 Abs. 1 Nr. 1 StVZO darin liegt, besonderen Ausnahmesituationen Rechnung tragen zu können, die bei strikter Anwendung der Bestimmungen nicht hinreichend berücksichtigt werden könnten sowie, dass eine Ausnahmegenehmigung (nur) geboten ist, um ansonsten nicht beherrschbaren Gefahren begegnen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2002 - 3 C 33.01 -, juris Rn. 20 ff.).

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 LB 2171/01   

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OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 LB 2171/01 (https://dejure.org/2002,6907)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.03.2002 - 2 LB 2171/01 (https://dejure.org/2002,6907)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. März 2002 - 2 LB 2171/01 (https://dejure.org/2002,6907)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beamter; Ernennung; Eignung; Tragen eines Kopftuches im staatlichen Schuldienst

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 4 Abs 1 GG; Art 6 Abs 2 GG; Art ... 7 Abs 1 GG; Art 33 Abs 3 GG; § 6 Abs 1 Nr 3 BG ND; § 7 Abs 1 Nr 1 BG ND; § 8 Abs 1 S 1 BG ND; § 61 BG ND; Art 3 Abs 3 S 1 GG; Art 140 GG; Art 136 WRV; Art 137 WRV; § 2 SchulG ND; § 3 SchulG ND; § 50 Abs 1 SchulG ND; § 52 Abs 5 SchulG ND
    Auswahl; Beamter; Bekleidung; Bekleidungsvorschrift; Bildungsauftrag; Eignung; Einstellung; Ernennung; Grundschule; Hauptschule; Islam; Kopfbedeckung; Kopftuch; Lehrer; Neutralitätsgebot; Schule; Unterricht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Kopftuch im niedersächsischen Schuldienst verboten //gegen religiöse Neutralitätspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 658
  • DVBl 2002, 995 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 LB 2171/01
    Die vom Bundesverfassungsgericht im sogenannten Kruzifixbeschluss (BVerfG, Beschl. v. 16.5.1995 - 1 BvR 1087/91 -, BVerfGE 93, 1, 22) gefundenen Grundsätze seien im vorliegenden Fall nur bedingt heranzuziehen.

    Der Grundsatz fordert, dass nicht eine der wiederstreitenden Rechtspositionen bevorzugt und maximal behauptet wird, sondern alle einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren (BVerfG, Beschl. v. 26.5.1970 - 1 BvR 83, 244 u. 345/69 -, BVerfGE 28, 243, 260; BVerfG, Beschl. v. 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 -, BVerfGE 93, 1, 21 "Kruzifix").

    Die Pflicht zur Neutralität des Staates in Fragen der Religion und des Glaubens ist nicht als eine distanzierende, abweisende Neutralität im Sinne der laizistischen Nichtidentifikation mit Religionen und Weltanschauungen, sondern als eine respektierende, vorsorgende Neutralität zu verstehen (BVerfG, Beschl. v. 16.5.1995, aaO;… BVerwG, Urt. v. 21.04.1999 - 6 C 18/98 - BVerwGE 109, 40, 46 ff.;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.06.2001 - 4 S 1439/00 -).

    Insofern entfaltet Art. 4 Abs. 1 GG seine Freiheit sichernde Wirkung gerade in Lebensbereichen, die nicht der gesellschaftlichen Selbstorganisation überlassen, sondern vom Staat in Vorsorge genommen worden sind (BVerfG, Beschl. v. 16.05.1995, aaO).

    Dem entspricht das Recht, die Kinder von Glaubensüberzeugungen fern zu halten, die den Eltern falsch oder schädlich erscheinen (BVerfG, Beschl. v. 16.05.1995, aaO, S. 17).

    Wenn der Einfluss der Religion nicht auf ein "unerlässliches Minimum an Zwangselementen" (BVerfG, Beschl. v. 16.05.1995, aaO, S. 23) beschränkt wird, verstößt der Lehrer bzw. die Lehrerin gegen dieses Elternrecht.

  • VG Lüneburg, 11.01.2000 - 1 B 100/99

    Einstellung als Beamtin auf Probe im Schuldienst im Wege des vorläufigen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 LB 2171/01
    Am 6. Oktober 1999 stellte die Klägerin bei dem Verwaltungsgericht einen einstweiligen Rechtsschutzantrag (1 B 100/99).

    Mit Beschluss vom 11. Januar 2000 (1 B 100/99) lehnte es das Verwaltungsgericht ab, die Beklagte im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, die Klägerin bis zum bestands- bzw. rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zum Schuldienst zuzulassen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakten, auch des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens des Verwaltungsgerichts (1 B 100/99), und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 50.88

    Lehrer - Schuldienst - Plakette - Gebot der Zurückhaltung bei politischer …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 LB 2171/01
    Insoweit wird das Vertrauen der Elternschaft in die Objektivität der Einrichtung Schule und die Verpflichtung des Dienstherrn zu vermeiden, dass ihm bestimmte Äußerungen zugerechnet werden, als Grund für die gebotene Zurückhaltung angeführt (BVerwG, Urt. 25.01.90 - 2 C 50/88 - BVerwGE 89, 292, 298 "Anti-Atomkraft-Plakette").

    Zu dieser Frage kann sich das Gericht aus eigener Sachkunde der allgemeinen Lebenserfahrung folgend ein Bild machen (vgl. ebenso zu einem erziehungswissenschaftlichen Gutachten bzgl. der Wirkung einer Anti-Atomkraft-Plakette auf die Schüler: BVerwG, Urt. v. 25.01.1990 - 2 C 50/88 - BVerwGE 89, 292, 296).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 4 S 1439/00

    Abgelehnte Lehramtsbewerberin wegen Tragens eines Kopftuchs im Unterricht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 LB 2171/01
    Die Pflicht zur Neutralität des Staates in Fragen der Religion und des Glaubens ist nicht als eine distanzierende, abweisende Neutralität im Sinne der laizistischen Nichtidentifikation mit Religionen und Weltanschauungen, sondern als eine respektierende, vorsorgende Neutralität zu verstehen (…BVerfG, Beschl. v. 16.5.1995, aaO;… BVerwG, Urt. v. 21.04.1999 - 6 C 18/98 - BVerwGE 109, 40, 46 ff.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.06.2001 - 4 S 1439/00 -).

    Ob das Kopftuch von der Rechtsprechung als "deutlich sichtbares religiöses Symbol" (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.06.2001, aaO) oder sogar als "starkes religiöses Symbol" (…Schweizerisches Bundesgericht, Urt. v. 12.11.1997, BGE 123 I, 296) bezeichnet wird, ist nicht entscheidend.

  • OVG Hamburg, 26.11.1984 - Bs I 171/84
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 LB 2171/01
    Der religiöse Charakter ist vom Empfängerhorizont aus zu bewerten (so auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.6.01, aaO, S. 25 UA, OVG Hamburg, Beschl. v. 26.11.1984 - Bs I 171/84 - NVwZ 1986, 406, 408 "Bhagwan").

    Das Gebot weltanschaulich-religiöser Neutralität ist nicht erst dann verletzt, wenn eine religiöse Handlung unterstützt wird, wie es in den sogenannten Bhagwan-Fällen von der Rechtsprechung angenommen wurde (vgl. Meditation als religiöse Handlung BVerwG, Beschl. v. 08.03.1988 - 2 B 92/87 - NVwZ 1988, 937, Bay. VGH, Beschl. v. 03.09.1985, Beschl. v. 9.9.1985 - 3 CS 85 A/1338 - NVwZ 1986, 405, OVG Hamburg, Beschl. v. 26.11.1984, - Bs I 171/84 - NVwZ 1986, 406).

  • EuGH, 23.01.1986 - 171/84

    Soma / Kommission

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 LB 2171/01
    Der religiöse Charakter ist vom Empfängerhorizont aus zu bewerten (so auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.6.01, aaO, S. 25 UA, OVG Hamburg, Beschl. v. 26.11.1984 - Bs I 171/84 - NVwZ 1986, 406, 408 "Bhagwan").

    Das Gebot weltanschaulich-religiöser Neutralität ist nicht erst dann verletzt, wenn eine religiöse Handlung unterstützt wird, wie es in den sogenannten Bhagwan-Fällen von der Rechtsprechung angenommen wurde (vgl. Meditation als religiöse Handlung BVerwG, Beschl. v. 08.03.1988 - 2 B 92/87 - NVwZ 1988, 937, Bay. VGH, Beschl. v. 03.09.1985, Beschl. v. 9.9.1985 - 3 CS 85 A/1338 - NVwZ 1986, 405, OVG Hamburg, Beschl. v. 26.11.1984, - Bs I 171/84 - NVwZ 1986, 406).

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 LB 2171/01
    Die Glaubensfreiheit darf eingeschränkt werden, wenn kollidierenden Grundrechten Dritter oder anderen verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgütern nach einer Abwägung der Vorrang einzuräumen ist (BVerfG, Beschl. v. 16.10.1979 - 1 BvR 647/70 u. 7/74 -, BVerfGE 52, 223, 246 ff.;… BVerwG, Urt. v. 21.12.2000 - 3 C 20/00 - NJW 2001, 1365;… Einschränkung auch durch einfaches Gesetz wegen Art. 140 GG iVm Art. 136 WRV: BVerwG, Urt. v. 23.11.2000 - 3 C 40/99 - DVBl. 2001, 485).

    Anders als beim Schulgebet können die Eltern ihre Kinder dem Kopftuch nicht entziehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.10.1979 - 1 BvR 647/70 u. 7/74 -, BVerfGE 52, 223, 241).

  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 LB 2171/01
    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Anwendung des Tierschutzgesetzes beim Schlachten ohne Betäubung (Urt. v. 15.1.2002 - 1 BvR 1783/99 - "Schächten") enthält keine Hinweise, die hier bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Eignung in § 8 Abs. 1 S. 1 NBG eine andere Entscheidung gebieten.
  • EGMR, 15.02.2001 - 42393/98

    Verbot des Tragens eines islamischen Kopftuches während des Unterrichtens an …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 LB 2171/01
    Dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Entscheidung vom 15. Februar 2001 in dem Verbot, bei der Ausübung der Lehrtätigkeit ein islamisches Kopftuch zu tragen, keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK gesehen hat, streitet für die hier gefundene verfassungsrechtliche Bewertung, bedarf aber keiner vertiefenden Betrachtung (zu einer Maßnahme in einem Schweizer Kanton, vgl. NJW 2001, 2871).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 LB 2171/01
    Die weltanschaulich-religiöse Neutralität der Schule wird dadurch aber nicht in Frage gestellt, denn das Christentum ist insoweit nur als prägender Kultur- und Bildungsfaktor (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.12.1975 - 1 BvR 63/68 - BVerfGE 41, 29, 52 zu christlichen Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg) zu verstehen.
  • BVerwG, 21.04.1999 - 6 C 18.98

    Erfolgreicher Widerspruch gegen Kruzifix im Klassenraum

  • BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64

    Teilung einer Kirchengemeinde

  • BVerwG, 08.03.1988 - 2 B 92.87

    Lehrer mit 'Baghwan-Kleidung' - Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 GG, positive - negative …

  • VGH Bayern, 23.03.2000 - 24 CS 00.12

    Iran, D (A), Iraner, Flüchtlingsfrauen, Abgelehnte Asylbewerber, Passbeschaffung, …

  • VGH Bayern, 09.09.1985 - 3 CS 85 A.1338
  • BVerwG, 21.12.2000 - 3 C 20.00

    Religionsfreiheit; Religionsausübungsfreiheit; Cannabisprodukte; Marihuana; …

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist …

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

  • BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 40.99

    Schächten; betäubungsloses Schlachten; Religionsgemeinschaft; zwingende …

  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen …

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95

    Parteilehrer

  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 25.82

    Revision - Vertretungsbefugnis - Beiladung

  • BVerfG, 05.10.1955 - 1 BvR 103/52

    Versetzung in den Ruhestand nach Art. 132 GG

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67

    Rechtsmittel

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