Rechtsprechung
| BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 10 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 G... G; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 8 EMRK; § 94 StPO; § 98 StPO; § 99 StPO; § 100a StPO; § 110 StPO; § 147 StPO; § 385 Abs. 3 StPO; § 397 Abs. 1 S. 2 StPO; § 406e StPO; § 475 StPO;
Beschlagnahme von E-Mail beim Provider in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Anwendbarkeit der strafprozessualen Beschlagnahmevorschriften); Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses (Abgrenzung zu anderen Grundrechten); Verhältnismäßigkeit; Zitiergebot; ... - lexetius.com
- DFR
Beschlagnahme von E-Mails
- openjur.de
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- IWW
- JurPC
Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers
- aufrecht.de
Eingriff in Fernmeldegeheimnis durch Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers verfassungsrechtlich gerechtfertigt
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit einer Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers auf Grundlage von §§ 94 ff. StPO mit Art. 10 Abs. 1 GG
- kanzlei.biz
Beschlagnahme von Emails eines Nichtbeschuldigten zulässig
- opinioiuris.de
Beschlagnahme von E-Mails beim Provider im Ermittlungsverfahren
- kanzlei.biz
Beschlagnahme von Emails eines Nichtbeschuldigten zulässig
- peter-kehl.de
BVerfG zur Sicherstellung von E-Mails beim Provider
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit einer Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers auf Grundlage von §§ 94 ff. StPO mit Art. 10 Abs. 1 GG
- datenbank.nwb.de
Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers nicht verfassungswidrig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers nicht verfassungswidrig
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Beschlagnahme von E-Mails
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerde gegen Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf Mail-Server erfolglos
- heise.de (Pressebericht)
Ermittlern ist der Zugriff auf E-Mails beim Provider erlaubt
- heise.de (Pressebericht, 03.08.2010)
Beschlagnahme von E-Mails
- heise.de (Pressebericht, 21.03.2007)
Unklare Rechtsgrundlage für behördlichen E-Mail-Zugriff
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Allgemeine eMail-Kontrolle!
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Beschlagnahme von E-Mails GG -konform
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf Provider-Mail-Server verfassungsgemäß
- spiegel.de (Pressebericht, 15.07.2009)
Polizei darf auf E-Mail-Server zugreifen
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Sicherstellung von E-Mails auf dem Mailserver des Providers zulässig
- strafverteidigung-hamburg.com (Zusammenfassung)
Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers nicht verfassungswidrig
- beck.de (Pressemitteilung)
Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers nicht verfassungswidrig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Strafverfahren: Beschlagnahme von E-Mails grundgesetzkonform
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
BVferfG: Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers nicht verfassungswidrig - Verbrechensbekämpfung rechtfertigt Einschränkungen im Fernmeldegeheimnis
- 123recht.net (Kurzinformation)
Beschlagnahme von E-Mails rechtmäßig
Besprechungen u.ä. (5)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Durchsuchung - Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers
- heise.de (Entscheidungsbesprechung)
Lippenbekenntnisse aus Karlsruhe: Ambivalente Entscheidung zum E-Mail-Zugriff bei der Strafverfolgung
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 10, 19 Abs. 1 S. 2, 20 Abs. 3 GG, §§ 94, 98 StPO
Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers - jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
TKÜ - Anwendungsbereich
- th-h.de (Entscheidungsanmerkung)
Beschlagnahme von E-Mails: BVerfG bestätigt BGH
Sonstiges (2)
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
- brak.de
(Schriftsatz aus dem Verfahren)
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur Verfassungsbeschwerde des Herrn J. B.
Verfahrensgang
- AG Braunschweig, 14.03.2006 - 3 Gs 844/05
- AG Braunschweig, 14.03.2006 - 3 Gs 844/06
- AG Braunschweig, 22.03.2006 - 3 Gs 844/06
- LG Braunschweig, 12.04.2006 - 6 Qs 88/06
- LG Braunschweig, 12.04.2006 - 6 Qs 97/06
- BVerfG, 29.06.2006 - 2 BvR 902/06
- BVerfG, 11.12.2006 - 2 BvR 902/06
- BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 902/06
- BVerfG, 29.11.2007 - 2 BvR 902/06
- BVerfG, 29.05.2008 - 2 BvR 902/06
- BVerfG, 13.11.2008 - 2 BvR 902/06
- BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
- BVerfG, 06.05.2009 - 2 BvR 902/06
- BVerfG, 15.06.2009 - 2 BvC 3/07
- BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Papierfundstellen
- BVerfGE 124, 43
- NJW 2009, 2431
- StV 2009, 617
- WM 2009, 1528
- MMR 2009, 673
- DVBl 2009, 1122
- K&R 2009, 559
- DÖV 2009, 770
- JR 2009, 429
Wird zitiert von ... (101) Zitiert selbst (23)
- BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04
Kommunikationsverbindungsdaten
Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Rn. 43 Das Fernmeldegeheimnis schützt die unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mit Hilfe des Telekommunikationsverkehrs (vgl. BVerfGE 115, 166 ; 120, 274 ).Die Reichweite des Grundrechts erstreckt sich ungeachtet der Übermittlungsart (Kabel oder Funk, analoge oder digitale Vermittlung) und Ausdrucksform (Sprache, Bilder, Töne, Zeichen oder sonstige Daten) auf sämtliche Übermittlungen von Informationen mit Hilfe verfügbarer Telekommunikationstechniken (vgl. BVerfGE 106, 28 ; 115, 166 ), auch auf Kommunikationsdienste des Internet (vgl. BVerfGE 120, 274 ).
Rn. 44 Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses umfasst in erster Linie den Kommunikationsinhalt (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 115, 166 ), sei er privater, geschäftlicher, politischer oder sonstiger Natur (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 106, 28 ).
Daneben sind die Kommunikationsumstände vor Kenntnisnahme geschützt (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 115, 166 ; 120, 274 ).
Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses endet insoweit in dem Moment, in dem die E-Mail beim Empfänger angekommen und der Übertragungsvorgang beendet ist (vgl. BVerfGE 115, 166 ; 120, 274 ).
Ob Art. 10 Abs. 1 GG Schutz vor Zugriffen bietet, ist mit Blick auf den Zweck der Freiheitsverbürgung unter Berücksichtigung der spezifischen Gefährdungslage zu bestimmen (vgl. BVerfGE 106, 28 ; 115, 166 ).
In seinem Anwendungsbereich enthält Art. 10 Abs. 1 GG bezogen auf den Fernmeldeverkehr eine spezielle Garantie, die die allgemeine Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung verdrängt (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 115, 166 ).
Rn. 60 aa) Soweit ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis die Erlangung personenbezogener Daten betrifft, sind die Anforderungen, die für Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gelten (vgl. BVerfGE 65, 1 ), grundsätzlich auf Eingriffe in das speziellere Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG zu übertragen (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 115, 166 ).
Rn. 61 bb) Der Senat hat bereits entschieden, dass die §§ 94 ff. StPO diesen Anforderungen hinsichtlich der Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern und den hierauf gespeicherten Daten genügen (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ).
Auf die Ermittlung anderer Lebenssachverhalte und Verhältnisse erstrecken sich die Eingriffsermächtigungen nicht (BVerfGE 113, 29 ; vgl. auch BVerfGE 115, 166 ).
Rn. 68 Die Schwere eines Eingriffs erhöht sich, wenn er heimlich erfolgt (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 115, 166 ; 120, 274 ).
Eine erhöhte Eingriffsintensität ist schließlich dann anzunehmen, wenn der Betroffene über keinerlei Einwirkungsmöglichkeiten auf seinen Datenbestand verfügt (vgl. BVerfGE 115, 166 ).
Das Schritthalten der Strafverfolgungsbehörden mit der technischen Entwicklung kann daher nicht lediglich als sinnvolle Abrundung des Arsenals kriminalistischer Ermittlungsmethoden begriffen werden, die weiterhin wirkungsvolle herkömmliche Ermittlungsmaßnahmen ergänzt, sondern ist vor dem Hintergrund der Verlagerung herkömmlicher Kommunikationsformen hin zum elektronischen Nachrichtenverkehr einschließlich der anschließenden digitalen Verarbeitung und Speicherung zu sehen (vgl. BVerfGE 115, 166 ).
Demgegenüber bieten offene Maßnahmen dem Betroffenen die Möglichkeit, - gegebenenfalls unter Hinzuziehung anwaltlichen Beistands - bereits der Durchführung der Maßnahme entgegen zu treten, wenn es an den gesetzlichen Voraussetzungen fehlt, oder aber zumindest die Einhaltung der im Durchsuchungsbeschluss gezogenen Grenzen einschließlich der für die Beschlagnahme vorgegebenen Richtlinien selbst zu überwachen und Ausuferungen des Vollzugs der richterlichen Anordnungen entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 115, 166 ).
Auch der konkrete Eingriff aufgrund von §§ 94 ff. StPO muss verhältnismäßig sein (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ).
Rn. 79 1. Die Maßnahme muss vor allem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. dazu bereits BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ).
Auf die E-Mails darf nur zugegriffen werden, wenn ein konkret zu beschreibender Tatvorwurf vorliegt, also mehr als nur vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ).
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Rn. 44 Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses umfasst in erster Linie den Kommunikationsinhalt (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 115, 166 ), sei er privater, geschäftlicher, politischer oder sonstiger Natur (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 106, 28 ).Das Fernmeldegeheimnis knüpft an das Kommunikationsmedium an und will jenen Gefahren für die Vertraulichkeit begegnen, die sich gerade aus der Verwendung dieses Mediums ergeben, das einem staatlichem Zugriff leichter ausgesetzt ist als die direkte Kommunikation unter Anwesenden (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
In seinem Anwendungsbereich enthält Art. 10 Abs. 1 GG bezogen auf den Fernmeldeverkehr eine spezielle Garantie, die die allgemeine Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung verdrängt (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 115, 166 ).
Rn. 54 Ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis liegt nicht erst in der Kenntnisnahme staatlicher Stellen vom Inhalt des fernmeldetechnisch vermittelten Kommunikationsvorgangs und in seiner Aufzeichnung, sondern bereits in der Anordnung des Zugriffs (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ).
Der Anlass, der Zweck und die Grenzen des Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch und präzise bestimmt sein (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 110, 33 ).
Die wirksame Strafverfolgung, die Verbrechensbekämpfung und das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren sind legitime Zwecke, die eine Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ).
Der Gesetzgeber muss zwischen Allgemein- und Individualinteressen einen angemessenen Ausgleich herbeiführen (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
Maßgeblich ist unter anderem, wie bedeutsam die Rechtsgüter sind, die mit Hilfe der Maßnahme geschützt werden sollen, und wie wahrscheinlich der Eintritt einer Rechtsgutverletzung ist (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 113, 348 ).
Maßgebend sind insbesondere die Gestaltung der Einschreitschwellen, die Zahl der Betroffenen und die Intensität der Beeinträchtigung (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 113, 348 ).
Rn. 69 bb) Im Bereich der Strafverfolgung sind daher bei heimlichen Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis sowie etwa bei Zugriffen auf umfassende Datenbestände, die verdachtlos vorgehalten werden (…vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 11. März 2008 - 1 BvR 256/08 -, NVwZ 2008, S. 543 ) und auf die die Betroffenen nicht einwirken können, besonders hohe Anforderungen an die Bedeutung der zu verfolgenden Straftat und den für den Zugriff erforderlichen Grad des Tatverdachts zu stellen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ).
Als verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen sind insbesondere Unterrichtungs-, Auskunfts-, Löschungs- und Kennzeichnungspflichten, Teilnahmerechte und Verwertungsverbote anerkannt (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 113, 29 ).
Die Mitteilungspflicht unterliegt allerdings dem Gesetzesvorbehalt des Art. 10 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
Ausnahmen von der Unterrichtungspflicht können geboten sein, wenn die Kenntnis des Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis dazu führen würde, dass dieser seinen Zweck verfehlt (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
Andernfalls könnte er weder die Unrechtmäßigkeit der Erfassung noch etwaige Rechte auf Rückgabe oder Löschung der Daten geltend machen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ).
Rn. 99 4. Der begrenzte Zweck der Datenerhebung gebietet grundsätzlich die Rückgabe oder Löschung aller nicht zur Zweckerreichung benötigten kopierten E-Mails (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 113, 29 ).
Rn. 102 6. Einer Kennzeichnungspflicht - wie sie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zu den Befugnissen des Bundesnachrichtendienstes zur Überwachung, Aufzeichnung und Auswertung des Telekommunikationsverkehrs sowie zur Übermittlung der daraus erlangten Daten an andere Behörden für erforderlich gehalten hat (vgl. BVerfGE 100, 313 ) - bedarf es bei der Sicherstellung und Beschlagnahme von auf dem Mailserver des Providers gespeicherten E-Mails aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht.
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Die Sicherstellung, Beschlagnahme oder Maßnahmen nach § 110 StPO unterfallen, auch wenn sie Resultat einer Wohnungsdurchsuchung sind, nicht mehr dem Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 113, 29 ).Die mit einer Sicherstellung, Beschlagnahme oder Durchsicht verbundene Belastung besteht in der Regel in der Entziehung des Besitzes an den betroffenen Beweisgegenständen und ist daher an Art. 14 GG (vgl. BVerfGK 1, 126 ) und - sofern Daten betroffen sind - am Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 113, 29 ) zu messen.
Rn. 61 bb) Der Senat hat bereits entschieden, dass die §§ 94 ff. StPO diesen Anforderungen hinsichtlich der Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern und den hierauf gespeicherten Daten genügen (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ).
Rn. 63 Die Eingriffsbefugnisse gemäß §§ 94 ff. StPO sind zwar ursprünglich auf körperliche Gegenstände zugeschnitten; der Wortsinn von § 94 StPO gestattet es jedoch, als "Gegenstand" des Zugriffs auch nichtkörperliche Gegenstände zu verstehen (vgl. BVerfGE 113, 29 ).
Die verfahrensbezogenen Konkretisierungen hat von Verfassungs wegen der Ermittlungsrichter im jeweiligen Durchsuchungs- oder Beschlagnahmebeschluss zu leisten (vgl. BVerfGE 113, 29 ).
Auf die Ermittlung anderer Lebenssachverhalte und Verhältnisse erstrecken sich die Eingriffsermächtigungen nicht (BVerfGE 113, 29 ; vgl. auch BVerfGE 115, 166 ).
Auch der konkrete Eingriff aufgrund von §§ 94 ff. StPO muss verhältnismäßig sein (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ).
Rn. 79 1. Die Maßnahme muss vor allem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. dazu bereits BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ).
Rn. 81 Bei dem Vollzug von Durchsuchung und Beschlagnahme - insbesondere beim Zugriff auf umfangreiche elektronisch gespeicherte Datenbestände - sind die verfassungsrechtlichen Grundsätze zu gewährleisten, die der Senat in seinem Beschluss zur Durchsuchung und Beschlagnahme eines umfangreichen elektronischen Datenbestands (vgl. BVerfGE 113, 29 ) entwickelt hat.
Rn. 88 Das Verfahrensstadium der Durchsicht gemäß § 110 StPO ist der endgültigen Entscheidung über den Umfang der Beschlagnahme vorgelagert (vgl. BVerfGE 113, 29 ).
Der effektive Schutz materieller Grundrechte bedarf einer den sachlichen Erfordernissen entsprechenden Ausgestaltung des Verfahrens (vgl. BVerfGE 73, 280 ; 82, 209 ; 113, 29 ).
Als verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen sind insbesondere Unterrichtungs-, Auskunfts-, Löschungs- und Kennzeichnungspflichten, Teilnahmerechte und Verwertungsverbote anerkannt (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 100, 313 ; 113, 29 ).
Konkrete, nachvollziehbare und überprüfbare Angaben vor allem Nichtverdächtiger zur Datenstruktur und zur Relevanz der jeweiligen Daten können deren materielle Zuordnung vereinfachen und den Umfang der sicherzustellenden Daten reduzieren (vgl. BVerfGE 113, 29 ).
Rn. 99 4. Der begrenzte Zweck der Datenerhebung gebietet grundsätzlich die Rückgabe oder Löschung aller nicht zur Zweckerreichung benötigten kopierten E-Mails (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 113, 29 ).
Rn. 101 5. In bestimmten Fällen kann von Verfassungs wegen ein Verwertungsverbot bestehen (vgl. BVerfGE 113, 29 ).
- BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04
Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung
Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Daneben sind die Kommunikationsumstände vor Kenntnisnahme geschützt (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 115, 166 ; 120, 274 ).In seinem Anwendungsbereich enthält Art. 10 Abs. 1 GG bezogen auf den Fernmeldeverkehr eine spezielle Garantie, die die allgemeine Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung verdrängt (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 115, 166 ).
Maßgeblich ist unter anderem, wie bedeutsam die Rechtsgüter sind, die mit Hilfe der Maßnahme geschützt werden sollen, und wie wahrscheinlich der Eintritt einer Rechtsgutverletzung ist (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 113, 348 ).
Maßgebend sind insbesondere die Gestaltung der Einschreitschwellen, die Zahl der Betroffenen und die Intensität der Beeinträchtigung (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 113, 348 ).
Rn. 68 Die Schwere eines Eingriffs erhöht sich, wenn er heimlich erfolgt (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 115, 166 ; 120, 274 ).
Die Möglichkeit einer Verwendung erhobener Daten zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken erhöht ebenfalls die Schwere des Eingriffs schon in der Phase der Erhebung (vgl. BVerfGE 113, 348 ).
Rn. 76 Das besondere Gewicht grundrechtlichen Schutzes gegen heimliche Eingriffe in die Kommunikationsfreiheit beruht darauf, dass heimliche Maßnahmen spezifische Risiken für die Rechte der Betroffenen bergen; diese können sich gegen den Eingriff frühestens dann mit rechtlichen Mitteln wehren, wenn er bereits vollzogen ist, und auch dies nur, wenn sie über die Maßnahme informiert werden oder auf andere Weise Kenntnis erlangen (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 113, 348 ).
Ob eine personenbezogene Kommunikation diesem Kernbereich zuzuordnen ist, hängt davon ab, ob sie nach ihrem Inhalt höchstpersönlichen Charakters ist und in welcher Art und Intensität sie aus sich heraus die Sphäre anderer oder Belange der Gemeinschaft berührt (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ).
Nicht zu diesem Kernbereich gehören Kommunikationsinhalte, die in unmittelbarem Bezug zu konkreten strafbaren Handlungen stehen, wie etwa Angaben über die Planung bevorstehender oder Berichte über begangene Straftaten (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ).
Bestehen im konkreten Fall tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme, dass ein Zugriff auf gespeicherte Telekommunikation Inhalte erfasst, die zu diesem Kernbereich zählen, ist er insoweit nicht zu rechtfertigen und hat insoweit zu unterbleiben (vgl. BVerfGE 113, 348 ).
Es muss sichergestellt werden, dass Kommunikationsinhalte des höchstpersönlichen Bereichs nicht gespeichert und verwertet werden, sondern unverzüglich gelöscht werden, wenn es ausnahmsweise zu ihrer Erhebung gekommen ist (vgl. BVerfGE 113, 348 ).
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Die Schwere eines Eingriffs erhöht sich, wenn er heimlich erfolgt (vgl. BVerfGE 107, 299, 321; 120, 274, 325, 342).Ein längerfristiger Eingriff in einen laufenden Telekommunikationsvorgang wiegt schwerer als eine einmalige und punktuelle Datenerhebung, da Umfang und Vielfältigkeit des Datenbestands erheblich größer sind (vgl. BVerfGE 120, 274, 323 f.).
Rn. 43 Das Fernmeldegeheimnis schützt die unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mit Hilfe des Telekommunikationsverkehrs (vgl. BVerfGE 115, 166 ; 120, 274 ).
Die Reichweite des Grundrechts erstreckt sich ungeachtet der Übermittlungsart (Kabel oder Funk, analoge oder digitale Vermittlung) und Ausdrucksform (Sprache, Bilder, Töne, Zeichen oder sonstige Daten) auf sämtliche Übermittlungen von Informationen mit Hilfe verfügbarer Telekommunikationstechniken (vgl. BVerfGE 106, 28 ; 115, 166 ), auch auf Kommunikationsdienste des Internet (vgl. BVerfGE 120, 274 ).
Daneben sind die Kommunikationsumstände vor Kenntnisnahme geschützt (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 115, 166 ; 120, 274 ).
Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses endet insoweit in dem Moment, in dem die E-Mail beim Empfänger angekommen und der Übertragungsvorgang beendet ist (vgl. BVerfGE 115, 166 ; 120, 274 ).
Rn. 46 Demgegenüber ist der zugangsgesicherte Kommunikationsinhalt in einem E-Mail-Postfach, auf das der Nutzer nur über eine Internetverbindung zugreifen kann, durch Art. 10 Abs. 1 GG geschützt (vgl. auch BVerfGE 120, 274 ).
Dieses schützt vor Eingriffen in informationstechnische Systeme nur, soweit der Schutz nicht durch andere Grundrechte, insbesondere Art. 10 oder Art. 13 GG, sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 120, 274 ;… Hoffmann-Riem, JZ 2008, S. 1009 ).
Rn. 68 Die Schwere eines Eingriffs erhöht sich, wenn er heimlich erfolgt (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 115, 166 ; 120, 274 ).
Ein längerfristiger Eingriff in einen laufenden Telekommunikationsvorgang wiegt schwerer als eine einmalige und punktuelle Datenerhebung, da Umfang und Vielfältigkeit des Datenbestands erheblich größer sind (vgl. BVerfGE 120, 274 ).
- BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96
Journalistische Verbindungsdaten
Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Die Schwere eines Eingriffs erhöht sich, wenn er heimlich erfolgt (vgl. BVerfGE 107, 299, 321; 120, 274, 325, 342).Rn. 44 Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses umfasst in erster Linie den Kommunikationsinhalt (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 115, 166 ), sei er privater, geschäftlicher, politischer oder sonstiger Natur (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 106, 28 ).
In seinem Anwendungsbereich enthält Art. 10 Abs. 1 GG bezogen auf den Fernmeldeverkehr eine spezielle Garantie, die die allgemeine Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung verdrängt (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 115, 166 ).
Rn. 54 Ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis liegt nicht erst in der Kenntnisnahme staatlicher Stellen vom Inhalt des fernmeldetechnisch vermittelten Kommunikationsvorgangs und in seiner Aufzeichnung, sondern bereits in der Anordnung des Zugriffs (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ).
Die wirksame Strafverfolgung, die Verbrechensbekämpfung und das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren sind legitime Zwecke, die eine Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ).
Rn. 68 Die Schwere eines Eingriffs erhöht sich, wenn er heimlich erfolgt (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 115, 166 ; 120, 274 ).
Rn. 69 bb) Im Bereich der Strafverfolgung sind daher bei heimlichen Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis sowie etwa bei Zugriffen auf umfassende Datenbestände, die verdachtlos vorgehalten werden (…vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 11. März 2008 - 1 BvR 256/08 -, NVwZ 2008, S. 543 ) und auf die die Betroffenen nicht einwirken können, besonders hohe Anforderungen an die Bedeutung der zu verfolgenden Straftat und den für den Zugriff erforderlichen Grad des Tatverdachts zu stellen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ).
Rn. 75 (b) Soweit das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung von Einzelmaßnahmen, die auf Erlangung der bei einem Telekommunikationsmittler gespeicherten Verbindungsdaten gerichtet waren, eine Beschränkung auf Ermittlungen betreffend Straftaten von erheblicher Bedeutung für notwendig gehalten hat (vgl. BVerfGE 107, 299 ), kann dies auf die Sicherstellung und Beschlagnahme der beim Provider gespeicherten E-Mails nicht übertragen werden.
Rn. 76 Das besondere Gewicht grundrechtlichen Schutzes gegen heimliche Eingriffe in die Kommunikationsfreiheit beruht darauf, dass heimliche Maßnahmen spezifische Risiken für die Rechte der Betroffenen bergen; diese können sich gegen den Eingriff frühestens dann mit rechtlichen Mitteln wehren, wenn er bereits vollzogen ist, und auch dies nur, wenn sie über die Maßnahme informiert werden oder auf andere Weise Kenntnis erlangen (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 113, 348 ).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Rn. 73 (a) Eine Straftat von erheblicher Bedeutung liegt vor, wenn sie mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 103, 21 ; 109, 279 ;… BT-Drucks 16/5846, S. 40).Ob eine personenbezogene Kommunikation diesem Kernbereich zuzuordnen ist, hängt davon ab, ob sie nach ihrem Inhalt höchstpersönlichen Charakters ist und in welcher Art und Intensität sie aus sich heraus die Sphäre anderer oder Belange der Gemeinschaft berührt (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ).
Maßgebend sind die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ).
Nicht zu diesem Kernbereich gehören Kommunikationsinhalte, die in unmittelbarem Bezug zu konkreten strafbaren Handlungen stehen, wie etwa Angaben über die Planung bevorstehender oder Berichte über begangene Straftaten (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ).
Andernfalls könnte er weder die Unrechtmäßigkeit der Erfassung noch etwaige Rechte auf Rückgabe oder Löschung der Daten geltend machen (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92
Zollkriminalamt
Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
In seinem Anwendungsbereich enthält Art. 10 Abs. 1 GG bezogen auf den Fernmeldeverkehr eine spezielle Garantie, die die allgemeine Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung verdrängt (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 115, 166 ).Rn. 60 aa) Soweit ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis die Erlangung personenbezogener Daten betrifft, sind die Anforderungen, die für Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gelten (vgl. BVerfGE 65, 1 ), grundsätzlich auf Eingriffe in das speziellere Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG zu übertragen (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 115, 166 ).
Der Anlass, der Zweck und die Grenzen des Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch und präzise bestimmt sein (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 110, 33 ).
Rn. 68 Die Schwere eines Eingriffs erhöht sich, wenn er heimlich erfolgt (vgl. BVerfGE 107, 299 ; 110, 33 ; 113, 348 ; 115, 166 ; 120, 274 ).
- BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87
Tagebuch
Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Ob eine personenbezogene Kommunikation diesem Kernbereich zuzuordnen ist, hängt davon ab, ob sie nach ihrem Inhalt höchstpersönlichen Charakters ist und in welcher Art und Intensität sie aus sich heraus die Sphäre anderer oder Belange der Gemeinschaft berührt (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ).Maßgebend sind die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ).
Nicht zu diesem Kernbereich gehören Kommunikationsinhalte, die in unmittelbarem Bezug zu konkreten strafbaren Handlungen stehen, wie etwa Angaben über die Planung bevorstehender oder Berichte über begangene Straftaten (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ).
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
Auszug aus BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Die Reichweite des Grundrechts erstreckt sich ungeachtet der Übermittlungsart (Kabel oder Funk, analoge oder digitale Vermittlung) und Ausdrucksform (Sprache, Bilder, Töne, Zeichen oder sonstige Daten) auf sämtliche Übermittlungen von Informationen mit Hilfe verfügbarer Telekommunikationstechniken (vgl. BVerfGE 106, 28 ; 115, 166 ), auch auf Kommunikationsdienste des Internet (vgl. BVerfGE 120, 274 ).Rn. 44 Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses umfasst in erster Linie den Kommunikationsinhalt (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 107, 299 ; 115, 166 ), sei er privater, geschäftlicher, politischer oder sonstiger Natur (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 106, 28 ).
Ob Art. 10 Abs. 1 GG Schutz vor Zugriffen bietet, ist mit Blick auf den Zweck der Freiheitsverbürgung unter Berücksichtigung der spezifischen Gefährdungslage zu bestimmen (vgl. BVerfGE 106, 28 ; 115, 166 ).
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
- BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses; Erschöpfung des …
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
Fangschaltungen
- BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
- BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
- BGH, 31.03.2009 - 1 StR 76/09
Beschlagnahme und Herausgabe von E-Mails
- BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86
Krankenhausfinanzierungsgesetz
- BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
Notarstellen
- LG Hamburg, 08.01.2008 - 619 Qs 1/08
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Überwachung von E-Mail-Accounts auf …
- BVerfG, 10.02.1953 - 1 BvR 787/52
Geltungsumfang des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG
- LG Ravensburg, 09.12.2002 - 2 Qs 153/02
Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß gegen Provider - Analoge Anwendung von § …
- BVerfG, 22.08.2006 - 2 BvR 1345/03
IMSI-Catcher
- BGH, 13.03.2025 - 2 StR 232/24
StPO: Zwangsweises Auflegen des Finger eines Beschuldigten auf Mobiltelefon …
Zwar erfolgt der Zugriff bei zwangsweisem Entsperren des Mobiltelefons mittels Fingerabdruck als offene Maßnahme, was es dem Beschuldigten ermöglicht, diesem entgegenzutreten und - etwa durch die Anrufung von Gerichten - zu überwachen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06 , BVerfGE 124, 43, 62, 65 f.; vgl. auch Neuhaus,StV 2020, 489 f.).Dass strafprozessuale Eingriffsbefugnisse auch auf Maßnahmen angewendet werden, die nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der jeweiligen Normierung noch nicht denkbar waren, ist überdies keine Besonderheit der hier in Rede stehenden Maßnahme, sondern auch mit Blick auf andere Normen von der Rechtsprechung gebilligte Praxis (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06 , BVerfGE 124, 43, 60 f. zur Beschlagnahme von Daten nach § 94 StPO , obwohl die Beschlagnahmevorschriften ursprünglich nur auf körperliche Gegenstände zugeschnitten waren).
Darüber hinaus ist der auf §§ 94 ff. , §§ 102 ff. StPO gestützte staatliche Zugriff auf Datenträger durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 , BVerfGE 113, 29, 51 ff., und vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06 , BVerfGE 124, 43, 61 ff.).
Zwar erfolgt der Zugriff bei zwangsweisem Entsperren des Mobiltelefons mittels Fingerabdruck als offene Maßnahme, was es dem Beschuldigten ermöglicht, diesem entgegenzutreten und - etwa durch die Anrufung von Gerichten - zu überwachen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06 , BVerfGE 124, 43, 62, 65 f.; vgl. auch Neuhaus,StV 2020, 489 f.).
Dass strafprozessuale Eingriffsbefugnisse auch auf Maßnahmen angewendet werden, die nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der jeweiligen Normierung noch nicht denkbar waren, ist überdies keine Besonderheit der hier in Rede stehenden Maßnahme, sondern auch mit Blick auf andere Normen von der Rechtsprechung gebilligte Praxis (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06 , BVerfGE 124, 43, 60 f. zur Beschlagnahme von Daten nach § 94 StPO , obwohl die Beschlagnahmevorschriften ursprünglich nur auf körperliche Gegenstände zugeschnitten waren).
Darüber hinaus ist der auf §§ 94 ff. , §§ 102 ff. StPO gestützte staatliche Zugriff auf Datenträger durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 , BVerfGE 113, 29, 51 ff., und vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06 , BVerfGE 124, 43, 61 ff.).
Zwar erfolgt der Zugriff bei zwangsweisem Entsperren des Mobiltelefons mittels Fingerabdruck als offene Maßnahme, was es dem Beschuldigten ermöglicht, diesem entgegenzutreten und - etwa durch die Anrufung von Gerichten - zu überwachen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06 , BVerfGE 124, 43, 62, 65 f.; vgl. auch Neuhaus,StV 2020, 489 f.).
Dass strafprozessuale Eingriffsbefugnisse auch auf Maßnahmen angewendet werden, die nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der jeweiligen Normierung noch nicht denkbar waren, ist überdies keine Besonderheit der hier in Rede stehenden Maßnahme, sondern auch mit Blick auf andere Normen von der Rechtsprechung gebilligte Praxis (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06 , BVerfGE 124, 43, 60 f. zur Beschlagnahme von Daten nach § 94 StPO , obwohl die Beschlagnahmevorschriften ursprünglich nur auf körperliche Gegenstände zugeschnitten waren).
Darüber hinaus ist der auf §§ 94 ff. , §§ 102 ff. StPO gestützte staatliche Zugriff auf Datenträger durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 , BVerfGE 113, 29, 51 ff., und vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06 , BVerfGE 124, 43, 61 ff.).
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
a) Aus Art. 1 Abs. 1 GG ergibt sich, dass ein Kernbereich privater Lebensgestaltung als absolut unantastbar geschützt ist (vgl. BVerfGE 119, 1 ; 120, 274 ; 124, 43 ).Ob eine Information dem Kernbereich zuzuordnen ist, hängt davon ab, in welcher Art und Intensität sie aus sich heraus die Sphäre anderer oder Belange der Gemeinschaft berührt (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ; 124, 43 ).
Maßgebend sind die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 124, 43 ).
Allerdings gehören nicht zum Kernbereich Äußerungen, die in unmittelbarem Bezug zu konkreten strafbaren Handlungen stehen, wie etwa Angaben über die Planung bevorstehender oder Berichte über begangene Straftaten (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; 113, 348 ; 124, 43 ).
Sie kann auch durch den Regelungszusammenhang gewährleistet sein, in dem die Vorschrift steht (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 92, 191 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 120, 351 ; 124, 43 ).
Nach §§ 155, 264 StPO erfolgt die Informationsverwertung allein zur Sachverhaltsaufklärung und -feststellung, soweit dies im Rahmen der angeklagten prozessualen Tat für die richterliche Entscheidungsfindung erforderlich ist (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ; 124, 43 ).
Außerdem muss bei jeder strafprozessualen Eingriffsmaßnahme im Einzelfall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein (vgl. zur Zeugenvernehmung BVerfGE 33, 367 ; 38, 312 ; zur Beschlagnahme BVerfGE 34, 238 ; 44, 353 ; zur Wohnungsdurchsuchung BVerfGE 96, 44 ; 113, 29 ; 115, 166 ; 124, 43 ; zu körperlichen Untersuchungen BVerfGE 16, 194 ; 17, 108 ; 27, 211 ; zur Auskunft über Telekommunikationsverkehrsdaten BVerfGE 107, 299 ; zur Kombination verschiedener verdeckter Ermittlungsmaßnahmen BVerfGE 112, 304 ).
- LG Berlin, 17.12.2015 - 20 O 172/15
Vererbbarkeit eines Facebook-Accounts: Zugangsberechtigung der erbberechtigten …
Wenn zum Teil vertreten wird, in der Mailbox ruhende E-Mails seien demnach nicht geschützt (vgl. Hoeren, NJW 2005, 2113, 2115), ist dem aber nicht zu folgen, sondern eine verfassungskonforme Auslegung von § 88 Abs. 3 TKG vorzunehmen: Nach Art. 10 Abs. 1 GG sind alle E-Mails geschützt, solange sie beim Provider gespeichert sind, da sie dort nicht dem Herrschaftsbereich der Kommunikationsteilnehmer unterliegen (vgl. BVerfG, NJW 2009, 2431, 2432 f.; Deutsch, ZEV 2014, 2, 5).
- KG, 31.05.2017 - 21 U 9/16
Kein Zugriff der Mutter auf den Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter
Nach der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 124, 43) erstreckt sich der Grundrechtsschutz zwar nicht auf die außerhalb eines laufenden Kommunikationsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherten Inhalte und Umstände der Kommunikation. - BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13
Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig
Vage Anhaltspunkte oder Vermutungen reichen demgegenüber nicht aus (vgl. BVerfGE 115, 166 ; 124, 43 ).Rn. 193 Demgegenüber kann zwar der mit einer Abfrage von Zugangsdaten erstrebte Zugriff auf die Inhalte externer Speichereinrichtungen, soweit diese wie etwa Voice-Mailboxen oder gegebenenfalls E-Mail-Postfächer (vgl. aber zu webbasierten E-Mail-Diensten EuGH, Urteil vom 13. Juni 2019, Gmail, C-193/18, EU:C:2019:498) dem Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes unterfallen, auch durch eine unmittelbare Inanspruchnahme der Diensteanbieter auf Herausgabe (Durchsuchung, Sicherstellung und Beschlagnahme) oder auf Überwachung der laufenden Kommunikation (Telekommunikationsüberwachung, Onlinedurchsuchung) erreicht werden (vgl. BVerfGE 124, 43 ).
Diese Maßnahmen sind aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig auch auf bestimmte Zeiträume (etwa in § 100a, § 100e Abs. 1 Satz 4 und 5 StPO, § 100b, § 100e Abs. 2 Satz 4 und 5 StPO) oder auf bestimmte zeitlich oder sonst abgrenzbare Inhalte zu begrenzen (zur Beschlagnahme von Datenbeständen BVerfGE 113, 29 ; 124, 43 ) und gewähren insoweit begrenztere Informationen als der durch Übermittlung des Zugangscodes verschaffte Zugang zu einer Speichereinrichtung (…vgl. auch BTDrucks 19/17741, S. 38).
- BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09
Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug
Rn. 62 b) Aus den Grundrechten ergeben sich Anforderungen in Bezug auf das Verfahren der Behörden und Gerichte (vgl. BVerfGE 52, 380 ; 101, 106 ; 124, 43 ; stRspr).Rn. 68 dd) Art. 2 Abs. 2 GG fordert darüber hinaus spezielle verfahrensmäßige Sicherungen gegen die besonderen situationsbedingten Grundrechtsgefährdungen, die sich ergeben, wenn über die Anordnung einer Zwangsbehandlung außerhalb akuter Notfälle allein die jeweilige Unterbringungseinrichtung entscheidet (vgl. BVerfGE 52, 391 ; 53, 30 ; 113, 29 ; 124, 43 ; stRspr).
- LG Berlin, 01.07.2021 - 525 KLs 10/21
Krypto-Telefon EncroChat - Überwachung von über 30.000 Personen: …
Damit soll den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen werden, wonach bei einem heimlichen Zugriff auf personenbezogene Telekommunikationsdaten wegen der besonderen Schwere der damit verbundenen Eingriffe in Art. 10 GG bzw. in das Grundrecht auf IT-Sicherheit erhöhte Anforderungen sowohl an die Bedeutung der aufzuklärenden Straftat als auch an den Verdachtsgrad zu stellen sind (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06 -, "E-Mail-Beschlagnahme", juris Rn. 75, 79 ; grundlegend zu der entsprechenden Frage im präventiven Bereich: BVerfG…, Urteil vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07 -"Online- Durchsuchung", juris Rn. 250 f.). - BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07
Antiterrordatei ist in ihren Grundstrukturen mit dem Grundgesetz vereinbar, nicht …
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden, dass die Weiterverwendung von Daten, die aus Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis herrühren, nur für Zwecke verfassungsmäßig ist, die auch als Rechtfertigung für die ursprüngliche Erhebung ausgereicht hätten (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 109, 279 ; 110, 33 ), und hat zur Gewährleistung dieser Anforderungen verfahrensrechtliche Sicherungen wie Kennzeichnungs- und Protokollierungspflichten für erforderlich gehalten (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 124, 43 ). - BGH, 22.03.2012 - 1 StR 359/11
Winnenden-Urteil wegen eines Verfahrensfehlers teilweise aufgehoben
Selbst eine fahrlässige Körperverletzung kann nach den Umständen des Einzelfalls noch ausreichen (vgl. BVerfG NJW 2009, 2431;… vgl. auch Rieß, GA 2004, 623, 638 ff. mwN). - OLG Hamburg, 29.01.2021 - 1 Ws 2/21
Vorliegen eines Verwertungsverbots bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
Rn. 90 (aaa) Bei der Prüfung konkreter Anhaltspunkte für Verstöße gegen Kerngewährleistungen des Rechtsstaatsprinzips hat der Senat bedacht, dass bei der Durchsuchung von Datenträgern bzw. größerer Datenmengen aufgrund des das Rechtsstaatsprinzip essentiell prägenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Rahmen des Vertretbaren unbedingt dafür Sorge zu tragen ist, dass kein überschießender Zugriff auf unbedeutende Informationen erfolgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, BVerfGE 113, 29; Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06 -, BVerfGE 124, 43; BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - StB 48/09 (a) -, NJW 2010, 1297, 1298 zur Durchsuchung von Datenträgern) und dass eine Zugriffsmöglichkeit von den Ermittlungsbehörden nicht über den eigentlichen Zweck hinaus dazu missbraucht wird, gezielt nach Zufallsfunden zu suchen oder solche ohne Notwendigkeit zu ermöglichen. - BVerfG, 15.08.2014 - 2 BvR 969/14
Verfassungsbeschwerde und Eilrechtsschutzantrag des ehemaligen …
- BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08
TKÜ-Neuregelung
- BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung …
- BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19
Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger …
- LAG Hessen, 21.09.2018 - 10 Sa 601/18
Ist der Sendevorgang abgeschlossen, kommt ein Verwertungsverbot von E-Mails nach …
- BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 708/18
Auswertung sichergestellter Datenträger (Verdacht des Besitzes …
- BVerfG, 21.05.2026 - 2 BvR 1096/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das strafbewehrte Verbot des …
- BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Übermittlung von …
- LG Berlin, 19.10.2022 - 525 KLs 8/22
EncroChat; Vorabentscheidungsverfahren; Telekommunikationsüberwachung …
- BVerfG, 24.06.2025 - 1 BvR 2466/19
Trojaner I - Landespolizeirechtliche Ermächtigungen zur …
- BVerfG, 24.06.2025 - 1 BvR 180/23
Teilweise Verfassungswidrigkeit der strafprozessualen Ermächtigungen zur …
- BVerfG, 06.07.2016 - 2 BvR 1454/13
Überwachung der Internetnutzung im Ermittlungsverfahren (Begriff der …
- BVerfG, 01.10.2024 - 1 BvR 1160/19
Bundeskriminalamtgesetz - Datenplattformen
- BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen des …
- BGH, 14.10.2020 - 5 StR 229/19
Einziehung von Taterträgen bei Marktmanipulation (erlangtes Etwas; informations- …
- VGH Baden-Württemberg, 02.04.2019 - 1 S 982/18
Durchsicht eines Datenträgers; Fund in einem gegen andere Personen gerichteten …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.02.2014 - VGH B 26/13
Verwertbarkeit der vom Land Rheinland-Pfalz angekauften Steuerdaten-CD im …
- BGH, 20.02.2019 - StB 51/18
Keine Rechtsgrundlage für Auskunft über retrograde Postdaten (Vorbehalt des …
- BVerwG, 30.05.2018 - 6 A 3.16
Klage der DE-CIX Management GmbH erfolglos
- BVerfG, 30.11.2021 - 2 BvR 2038/18
Vorläufige Sicherstellung von Datenträgern und Unterlagen zum Zwecke der …
- BGH, 07.08.2013 - 1 StR 156/13
Vortäuschen einer Straftat als Straftat von auch im Einzelfall erheblicher …
- BGH, 26.01.2017 - StB 26/14
Nachträglicher Rechtsschutz gegen erledigte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen …
- LG Erfurt, 28.04.2021 - 1 HKO 43/20
Darf der Arbeitnehmer auf E-Mails des Arbeitgebers zugreifen?
- VG Karlsruhe, 27.05.2013 - 2 K 3249/12
Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten
- BVerfG, 13.11.2010 - 2 BvR 1124/10
Auskunftsanspruch von Strafverfolgungsbehörden bei IP-Adressen
- BVerfG, 01.10.2025 - 1 BvR 2428/20
BVerfGE; erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung …
- BVerfG, 17.07.2024 - 1 BvR 2133/22
Hessisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
- LAG Köln, 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18
Rechtstellung des Betriebsrats hinsichtlich der Einsichtnahme in die …
- LAG Hamm, 10.07.2012 - 14 Sa 1711/10
Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus der Auswertung des Arbeitsplatzrechners …
- BVerwG, 09.02.2022 - 2 WDB 12.21
Erfolglose Beschwerde gegen truppendienstrichterliche Durchsuchungsanordnung
- BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12
Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem …
- BVerfG, 14.11.2024 - 1 BvL 3/22
PolG NRW - Observation - Längerfristige Observation unter Anfertigung von …
- BGH, 24.11.2009 - StB 48/09
Überwachung der Telekommunikation; Beschlagnahme von E-Mails beim Provider …
- BGH, Ermittlungsrichter, 09.07.2020 - 2 BGs 468/20
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- OLG Koblenz, 30.03.2021 - 5 Ws 16/21
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Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelner Vorschriften aus dem Sächsischen …
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Alkoholverbotsverordnung der Landeshauptstadt Magdeburg unwirksam
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Durchsuchungsanordnung; Beschlagnahmeanordnung; hinreichende Bestimmtheit; …
- BVerfG, 21.03.2023 - 2 BvR 626/20
Verletzung des Fernmeldegeheimnisses durch Telekommunikationsüberwachung beim …
- BVerfG, 25.09.2023 - 1 BvR 2219/20
Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung eines Universitätslehrstuhls zur …
- BVerfG, 29.01.2015 - 2 BvR 497/12
Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Ermittlungsverfahren gegen einen …
- VerfGH Bayern, 26.01.2011 - 129-VI-09
Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei
- VerfGH Saarland, 22.04.2022 - Lv 1/21
Dynamische Verweisung auf Bundesgesetz; Anforderungen an …
- OVG Hamburg, 03.07.2012 - 12 Bf 58/12
Disziplinarrechtliche Durchsuchung und Beschlagnahme sowie vorläufige …
- OLG Jena, 14.09.2021 - 7 U 521/21
Zulässigkeit eines Zugriffs eines Arbeitgebers auf ein dienstliches …
- VG Hamburg, 02.10.2012 - 5 K 1236/11
Verdachtsunabhängige Identitätskontrolle und Durchsuchung in sog. …
- BVerfG, 21.07.2025 - 1 BvR 398/24
Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (besonderer Schutz von …
- BFH, 23.04.2025 - I B 51/22
Verwertungsverbot für von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Festplatte im …
- VGH Hessen, 28.07.2026 - 8 E 1814/26
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im vereinsrechtlichen Verbotsverfahren
- OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09
Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG
- VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1298/20
Disziplinarrecht der Landesbeamten
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.2009 - 11 S 1622/07
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei Straftaten von erheblicher …
- VGH Baden-Württemberg, 07.08.2015 - 1 S 1239/15
Beweiserhebungsrecht von Untersuchungsausschüssen - Informationen mit rein …
- AG Reutlingen, 31.10.2011 - 5 Ds 43 Js 18155/10
Beschlagnahme eines Nutzerkontos bei Facebook
- OLG Celle, 09.07.2024 - 3 Ws 55/24
Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Auswirkung der …
- KG, 23.12.2021 - 5 Ws 261/21
Durchsicht eines im Haftraum eines Untersuchungshäftlings befindlichen, zu …
- BVerwG, 04.12.2024 - 2 WDB 7.24
Teilweise erfolgreiche Beschwerde gegen richterliche Durchsuchung
- OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09
Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw. …
- BVerwG, 02.09.2022 - 2 WDB 6.22
Teilweise begründete Beschwerde gegen truppendienstrichterliche …
- VG Karlsruhe, 22.09.2017 - 3 K 12552/17
Beschlagnahme eines E-Mail-Accounts wegen Vereinsverbots
- VGH Hessen, 10.12.2025 - 28 A 369/22
Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung
- OVG Bremen, 19.11.2015 - 1 B 349/14
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung aus Anlass eines Vereinsverbots …
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2013 - 7 F 10930/13
Rechtsgrundlage für verdeckten Zugriff der Polizei auf den Inhalt von E Mails …
- VG München, 16.08.2023 - M 13L DA 23.3850
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im Disziplinarverfahren (hier: Verdacht …
- VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 121-IV-18
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der …
- LG Bonn, 23.08.2011 - 27 Qs 17/11
Anwesenheitsrecht bei der Durchsicht von sichergestellten IT-Asservaten
- VG München, 18.09.2023 - M 30 X 23.4359
Richterliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen im Rahmen des …
- VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1301/21
Disziplinarrecht der Landesbeamten
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.12.2017 - 7 F 11959/17
Herausgabe von Kommunikationsinhalten eines Dating-Portals zur …
- OLG München, 30.03.2016 - 1 Ws 160/16
Sofortige Beschwerde gegen Erledigterklärung einer Unterbringung in einem …
- OVG Sachsen, 07.06.2024 - 12 A 254/22
Disziplinarklage; Datenabfrage; Polizeibeamter; Maßnahmeverbot; Stufenvertretung; …
- VerfG Brandenburg, 18.02.2022 - VfGBbg 26/21
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, unzulässig; Nicht erreichbares …
- VG Karlsruhe, 22.08.2017 - 3 K 11220/17
Vereinsverbot; Sicherstellung von bei einem E-Mail-Provider gespeicherte E-Mails; …
- BVerwG, 01.11.2024 - 2 WDB 10.24
Durchsuchung elektronischer Kommunikationsmittel; Verfassungstreuepflicht
- KG, 26.08.2021 - 5 Ws 169/21
Nachholung des rechtlichen Gehörs, Rechtsmittel, Verletzung des rechtlichen …
- BVerwG, 28.01.2025 - 2 WDB 14.24
Unzulässige Beschwerde gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung wegen …
- BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 6.19
E-Mail-Beschlagnahme zum Zwecke der Ermittlung im Vereinsverbotsverfahren und zur …
- VG Greifswald, 26.09.2022 - 11 A 1077/21
Öffentliches Dienstrecht: Zurückstufung eines Polizeivollzugsbeamten wegen …
- VG München, 23.01.2019 - M 13B DA 19.160
Durchsuchungsanordnung wegen Verdachts der Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung
- OLG Schleswig, 14.12.2021 - 11 U 19/21
Schadensersatz wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen von Beamten einer …
- LG Landshut, 21.05.2012 - 6 Qs 82/12
Auskunft des Postdienstleisters über Bezugsquellen bei Verdacht der Versendung …
- LG Köln, 05.05.2010 - 28 O 826/09
Der Rechteinhaber eines Werkes hat nur zum Teil einen Auskunftsanspruch gegen den …
- LG Köln, 15.07.2020 - 118 Qs 7/20
- LG Ingolstadt, 13.02.2018 - 2 Qs 4/18
Unzulässige Beschwerde wegen fehlender Beschwerdebefugnis
- BayObLG, 16.03.2023 - 204 VAs 494/22
Anspruch auf Löschung von in einer Auslieferungssache erhobenen Daten
- OLG Schleswig, 20.01.2022 - 11 U 19/21
- VG Stuttgart, 03.08.2010 - 8 K 1285/10
Zu § 25 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe b) AufenthG: Eine Wiederholungsgefahr ist nicht …
- LG Kiel, 02.07.2025 - 6 Qs 10/25
- LG Mannheim, 12.10.2010 - 24 Qs 2/10
Zur Verwertbarkeit von E-Mails nach Überwachung von E-Mail-Accounts über einen …
- VG Stuttgart, 03.08.2010 - 6 K 1285/10
Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Straftat, …
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Rechtsprechung
| BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- aufrecht.de
Berichterstattung über verurteilten Sexualstraftäter, Bundesverfassungsgericht
- Kanzlei Prof. Schweizer
Bericht über Sexualstraftäter mit Namensnennung
- Wolters Kluwer
Eingriff der Berichterstattung über Entstehung, Ausführung und Verfolgung einer Straftat unter Namensnennung, Abbildung und Darstellung des Straftäters in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht - Öffentliches Bekanntmachen des strafrechtlichen Fehlverhaltens - ...
- kanzlei.biz
Individualisierende Berichterstattung erlaubt
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der individualisierenden Berichterstattung über eine Straftat in den Medien
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten verfassungsgemäß
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Bundesverfassungsgericht erklärt individualisierende Berichterstattung über Sexualstraftäter für zulässig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Individualisierende Medienberichterstattung bei Sexualstraftaten
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wegen Vergewaltigung verurteilt - Verfassungsbeschwerde eines Ex-Fußballprofis gegen Berichterstattung scheitert
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten verfassungsgemäß
- beck.de (Pressemitteilung)
Individualisierende Medienberichterstattung bei Sexualstraftaten verfassungsgemäß
- juraforum.de (Pressemitteilung)
Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten zulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten verfassungsgemäß - Kein absoluter Schutz des Persönlichkeitsrechts bei Sexualstraftätern – Infomationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt
Verfahrensgang
- OLG München, 07.04.2009 - 18 U 1695/09
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Papierfundstellen
- NJW 2009, 3357
- MMR 2009, 683
- DVBl 2009, 1122
- ZUM 2010, 243
- afp 2009, 365
Wird zitiert von ... (216) Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Ihr kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, da die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt sind (vgl. BVerfGE 27, 344 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 35, 202 ; 80, 367 ; 97, 391 ; 109, 279 ; 119, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 1999 - 1 BvR 348/98 u.a. -, NJW 2000, S. 1859 ff.).Die Berichterstattung über Entstehung, Ausführung und Verfolgung einer Straftat unter Namensnennung, Abbildung und Darstellung des Straftäters greift zwangsläufig in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht ein, weil sie sein Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten von vornherein negativ qualifiziert (vgl. BVerfGE 35, 202 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 172/93 -, NJW 1993, S. 1463 ;… 13. Juni 2006 - 1 BvR 565/06 -, NJW 2006, S. 2835).
Rn. 18 Auf der anderen Seite sprechen erhebliche Erwägungen für eine auch die Person des Täters einbeziehende vollständige Information der Öffentlichkeit über vorgefallene Straftaten und die zu ihrer Entstehung führenden Vorgänge (vgl. BVerfGE 35, 202 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 172/93 -, NJW 1993, S. 1463 ;… 13. Juni 2006 - 1 BvR 565/06 -, NJW 2006, S. 2835).
Bei schweren Gewaltverbrechen ist daher ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Informationsinteresse an näherer Information über die Tat und ihren Hergang, über die Person des Täters und seine Motive sowie über die Strafverfolgung anzuerkennen (vgl. BVerfGE 35, 202 ).
Rn. 19 Wägt man dieses Interesse mit der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts, die mit der identifizierenden Berichterstattung über Verfehlungen des Betroffenen verbunden ist, ab, verdient für die tagesaktuelle Berichterstattung über Straftaten das Informationsinteresse im Allgemeinen den Vorrang (vgl. BVerfGE 35, 202 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 172/93 -, NJW 1993, S. 1463 ;… 13. Juni 2006 - 1 BvR 565/06 -, NJW 2006, S. 2835).
Wer den Rechtsfrieden bricht, durch diese Tat und ihre Folgen Mitmenschen angreift oder verletzt, muss sich nicht nur den hierfür verhängten strafrechtlichen Sanktionen beugen, sondern er muss auch dulden, dass das von ihm selbst erregte Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf den dafür üblichen Wegen befriedigt wird (vgl. BVerfGE 35, 202 ).
Die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts muss ferner im angemessenen Verhältnis zur Schwere des Fehlverhaltens und seiner sonstigen Bedeutung für die Öffentlichkeit stehen (vgl. BVerfGE 35, 202 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 172/93 -, NJW 1993, S. 1463 ;… 13. Juni 2006 - 1 BvR 565/06 -, NJW 2006, S. 2835).
Danach ist die Namensnennung, Abbildung oder sonstige Identifizierung des Täters keineswegs immer zulässig; insbesondere in Fällen der kleinen Kriminalität oder bei jugendlichen Straftätern wird dies nicht der Fall sein (vgl. BVerfGE 35, 202 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 172/93 -, NJW 1993, S. 1463 ).
Handelt es sich im Übrigen um ein noch laufendes Ermittlungsverfahren, so ist im Rahmen der Abwägung auch die zugunsten des Betroffenen streitende, aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Unschuldsvermutung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 35, 202 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 565/06 -, NJW 2006, S. 2835).
Das Persönlichkeitsrecht bietet Schutz vor einer zeitlich uneingeschränkten Befassung der Medien mit der Person des Straftäters und seiner Privatsphäre (vgl. BVerfGE 35, 202 ).
Hat die das öffentliche Interesse veranlassende Tat mit der Strafverfolgung und Verurteilung die gebotene rechtliche Sanktion erfahren und ist die Öffentlichkeit hierüber hinreichend informiert worden, so lassen sich fortgesetzte oder wiederholte Eingriffe in den Persönlichkeitsbereich des Täters mit Blick auf sein Interesse an der Wiedereingliederung in die Gemeinschaft nicht ohne Weiteres rechtfertigen (vgl. BVerfGE 35, 202 ).
In der Regel stellt eine Fernsehberichterstattung einen weitaus stärkeren Eingriff in die Privatsphäre dar als eine Wortberichterstattung (vgl. BVerfGE 35, 202 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 172/93 -, NJW 1993, S. 1463 ).
Die genaue Grenze einer verantwortungsvollen Berichterstattung mit Blick auf eine mögliche Prangerwirkung lässt sich nur im Einzelfall bestimmen (vgl. BVerfGE 35, 202 ).
Der Wunsch, allein gelassen zu werden, gewinnt mit der zeitlichen Distanz zur Straftat und zum Strafverfahren zunehmende Bedeutung (vgl. BVerfGE 35, 202 ), steht aber der Befriedigung des vom Täter selbst erweckten Informationsinteresses durch tagesaktuelle Berichterstattung über die Tat und über die hierfür verhängte Sanktion nicht entgegen.
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06
Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten
Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Die Berichterstattung über Entstehung, Ausführung und Verfolgung einer Straftat unter Namensnennung, Abbildung und Darstellung des Straftäters greift zwangsläufig in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht ein, weil sie sein Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten von vornherein negativ qualifiziert (vgl. BVerfGE 35, 202 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 172/93 -, NJW 1993, S. 1463 ; 13. Juni 2006 - 1 BvR 565/06 -, NJW 2006, S. 2835).Rn. 18 Auf der anderen Seite sprechen erhebliche Erwägungen für eine auch die Person des Täters einbeziehende vollständige Information der Öffentlichkeit über vorgefallene Straftaten und die zu ihrer Entstehung führenden Vorgänge (vgl. BVerfGE 35, 202 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 172/93 -, NJW 1993, S. 1463 ; 13. Juni 2006 - 1 BvR 565/06 -, NJW 2006, S. 2835).
Rn. 19 Wägt man dieses Interesse mit der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts, die mit der identifizierenden Berichterstattung über Verfehlungen des Betroffenen verbunden ist, ab, verdient für die tagesaktuelle Berichterstattung über Straftaten das Informationsinteresse im Allgemeinen den Vorrang (vgl. BVerfGE 35, 202 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 172/93 -, NJW 1993, S. 1463 ; 13. Juni 2006 - 1 BvR 565/06 -, NJW 2006, S. 2835).
Die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts muss ferner im angemessenen Verhältnis zur Schwere des Fehlverhaltens und seiner sonstigen Bedeutung für die Öffentlichkeit stehen (vgl. BVerfGE 35, 202 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 172/93 -, NJW 1993, S. 1463 ; 13. Juni 2006 - 1 BvR 565/06 -, NJW 2006, S. 2835).
Ein an sich geringeres Interesse der Öffentlichkeit über leichte Verfehlungen kann im Einzelfall indes durch Besonderheiten etwa in der Person des Täters oder des Tathergangs aufgewogen werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 565/06 -, NJW 2006, S. 2835).
Handelt es sich im Übrigen um ein noch laufendes Ermittlungsverfahren, so ist im Rahmen der Abwägung auch die zugunsten des Betroffenen streitende, aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Unschuldsvermutung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 35, 202 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 565/06 -, NJW 2006, S. 2835).
- BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 172/93
Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht - Getilgte Vorstrafe
Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Die Berichterstattung über Entstehung, Ausführung und Verfolgung einer Straftat unter Namensnennung, Abbildung und Darstellung des Straftäters greift zwangsläufig in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht ein, weil sie sein Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten von vornherein negativ qualifiziert (vgl. BVerfGE 35, 202 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 172/93 -, NJW 1993, S. 1463 ;… 13. Juni 2006 - 1 BvR 565/06 -, NJW 2006, S. 2835).Rn. 18 Auf der anderen Seite sprechen erhebliche Erwägungen für eine auch die Person des Täters einbeziehende vollständige Information der Öffentlichkeit über vorgefallene Straftaten und die zu ihrer Entstehung führenden Vorgänge (vgl. BVerfGE 35, 202 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 172/93 -, NJW 1993, S. 1463 ;… 13. Juni 2006 - 1 BvR 565/06 -, NJW 2006, S. 2835).
Rn. 19 Wägt man dieses Interesse mit der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts, die mit der identifizierenden Berichterstattung über Verfehlungen des Betroffenen verbunden ist, ab, verdient für die tagesaktuelle Berichterstattung über Straftaten das Informationsinteresse im Allgemeinen den Vorrang (vgl. BVerfGE 35, 202 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 172/93 -, NJW 1993, S. 1463 ;… 13. Juni 2006 - 1 BvR 565/06 -, NJW 2006, S. 2835).
Die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts muss ferner im angemessenen Verhältnis zur Schwere des Fehlverhaltens und seiner sonstigen Bedeutung für die Öffentlichkeit stehen (vgl. BVerfGE 35, 202 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 172/93 -, NJW 1993, S. 1463 ;… 13. Juni 2006 - 1 BvR 565/06 -, NJW 2006, S. 2835).
Danach ist die Namensnennung, Abbildung oder sonstige Identifizierung des Täters keineswegs immer zulässig; insbesondere in Fällen der kleinen Kriminalität oder bei jugendlichen Straftätern wird dies nicht der Fall sein (vgl. BVerfGE 35, 202 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 172/93 -, NJW 1993, S. 1463 ).
In der Regel stellt eine Fernsehberichterstattung einen weitaus stärkeren Eingriff in die Privatsphäre dar als eine Wortberichterstattung (vgl. BVerfGE 35, 202 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 172/93 -, NJW 1993, S. 1463 ).
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Dies verlangt in der Regel eine Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange, die im Rahmen der auslegungsfähigen Tatbestandsmerkmale des einfachen Rechts vorzunehmen ist und die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen hat (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 114, 339 ).In der Rechtsprechung ist allerdings eine Reihe von Gesichtspunkten entwickelt worden, die Leitlinien für die konkrete Abwägung vorgeben (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 99, 185 ).
So müssen wahre Tatsachenbehauptungen in der Regel hingenommen werden, unwahre dagegen nicht (vgl. BVerfGE 94, 1 ; 97, 391 ; 99, 185 ).
Jedoch können auch wahre Berichte das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dann verletzen, wenn die Darstellung einen Persönlichkeitsschaden anzurichten droht, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (vgl. BVerfGE 97, 391 ; 99, 185 ).
- BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Ihr kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, da die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt sind (vgl. BVerfGE 27, 344 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 35, 202 ; 80, 367 ; 97, 391 ; 109, 279 ; 119, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 1999 - 1 BvR 348/98 u.a. -, NJW 2000, S. 1859 ff.).So müssen wahre Tatsachenbehauptungen in der Regel hingenommen werden, unwahre dagegen nicht (vgl. BVerfGE 94, 1 ; 97, 391 ; 99, 185 ).
Jedoch können auch wahre Berichte das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dann verletzen, wenn die Darstellung einen Persönlichkeitsschaden anzurichten droht, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (vgl. BVerfGE 97, 391 ; 99, 185 ).
Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen, obschon sie wahr sind, geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (vgl. BVerfGE 97, 391 ).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Ihr kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, da die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt sind (vgl. BVerfGE 27, 344 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 35, 202 ; 80, 367 ; 97, 391 ; 109, 279 ; 119, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 1999 - 1 BvR 348/98 u.a. -, NJW 2000, S. 1859 ff.).Wegen seiner besonderen Nähe zur Menschenwürde ist der Kernbereich privater Lebensgestaltung absolut geschützt (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 27, 344 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 89, 69 ; 119, 1 ), ohne dass dieser Schutz einer Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zugänglich ist (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ; 109, 279 ).
Im Übrigen hängt die Beurteilung, ob ein Sachverhalt diesem Kernbereich zuzuordnen ist, davon ab, ob der Betroffene ihn geheim halten will, ob er nach seinem Inhalt höchstpersönlichen Charakters ist und in welcher Art und Intensität er aus sich heraus die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ).
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Roman Esra
Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Ihr kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, da die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt sind (vgl. BVerfGE 27, 344 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 35, 202 ; 80, 367 ; 97, 391 ; 109, 279 ; 119, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 1999 - 1 BvR 348/98 u.a. -, NJW 2000, S. 1859 ff.).Wegen seiner besonderen Nähe zur Menschenwürde ist der Kernbereich privater Lebensgestaltung absolut geschützt (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 27, 344 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 89, 69 ; 119, 1 ), ohne dass dieser Schutz einer Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zugänglich ist (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ; 109, 279 ).
Diesem Kernbereich gehören insbesondere Ausdrucksformen der Sexualität an (vgl. BVerfGE 119, 1 ).
- BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87
Tagebuch
Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Ihr kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, da die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt sind (vgl. BVerfGE 27, 344 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 35, 202 ; 80, 367 ; 97, 391 ; 109, 279 ; 119, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 1999 - 1 BvR 348/98 u.a. -, NJW 2000, S. 1859 ff.).Wegen seiner besonderen Nähe zur Menschenwürde ist der Kernbereich privater Lebensgestaltung absolut geschützt (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 27, 344 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 89, 69 ; 119, 1 ), ohne dass dieser Schutz einer Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zugänglich ist (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ; 109, 279 ).
Im Übrigen hängt die Beurteilung, ob ein Sachverhalt diesem Kernbereich zuzuordnen ist, davon ab, ob der Betroffene ihn geheim halten will, ob er nach seinem Inhalt höchstpersönlichen Charakters ist und in welcher Art und Intensität er aus sich heraus die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ).
- BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98
Lebach II
Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Ihr kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, da die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt sind (vgl. BVerfGE 27, 344 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 35, 202 ; 80, 367 ; 97, 391 ; 109, 279 ; 119, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 1999 - 1 BvR 348/98 u.a. -, NJW 2000, S. 1859 ff.).Das allgemeine Persönlichkeitsrecht vermittelt Straftätern keinen Anspruch darauf, in der Öffentlichkeit überhaupt nicht mit ihrer Tat konfrontiert zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 1999 - 1 BvR 348/98 u.a. -, NJW 2000, S. 1859 ).
Maßgeblich ist vielmehr stets, in welchem Ausmaß das Persönlichkeitsrecht einschließlich des Resozialisierungsinteresses des Straftäters von der Berichterstattung unter den konkreten Umständen beeinträchtigt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 1999 - 1 BvR 348/98 u.a. -, NJW 2000, S. 1859 ).
- BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71
Tonband
Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09
Ihr kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, da die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt sind (vgl. BVerfGE 27, 344 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 35, 202 ; 80, 367 ; 97, 391 ; 109, 279 ; 119, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 1999 - 1 BvR 348/98 u.a. -, NJW 2000, S. 1859 ff.).Wegen seiner besonderen Nähe zur Menschenwürde ist der Kernbereich privater Lebensgestaltung absolut geschützt (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 27, 344 ; 32, 373 ; 34, 238 ; 89, 69 ; 119, 1 ), ohne dass dieser Schutz einer Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zugänglich ist (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ; 109, 279 ).
- BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71
Ärztliche Schweigepflicht
- BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68
Ehescheidungsakten
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
- BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
Haschischkonsum
- BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08
Rundfunkfreiheit (Bildberichterstattung über ein Strafverfahren; "Prangerwirkung" …
- BVerfG, 03.04.2009 - 1 BvR 654/09
"Koma-Saufen"
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
- BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen
- BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte …
Rn. 99 Diese Maßstäbe wurden wiederholt zur Geltung gebracht und ausgebaut (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Mai 2009 - VI ZR 191/08 -, juris, Rn. 19;… Urteil vom 30. Oktober 2012 - VI ZR 4/12 -, juris, Rn. 15;… Urteil vom 18. Dezember 2018 - VI ZR 439/17 -, juris, Rn. 16;… Urteil vom 18. Juni 2019 - VI ZR 80/18 -, juris, Rn. 22; BFH…, Urteil vom 14. April 2016 - VI R 61/13 -, juris, Rn. 21 f.;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 1993 - 1 BvR 172/93 -, juris, Rn. 14;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 1999 - 1 BvR 348/98 -, Rn. 38;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2007 - 1 BvR 1913/07 -, juris, Rn. 29 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 1107/09 -, Rn. 21). - BGH, 13.10.2015 - VI ZR 271/14
Anspruch auf Löschung intimer Bilder nach Beziehungsende
Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ist einer Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht zugänglich (BVerfG AfP 2009, 365 Rn. 25).Rn. 34 Wie bereits dargelegt gewährt das Grundgesetz dem Einzelnen im Kernbereich höchstpersönlicher, privater Lebensgestaltung einen unantastbaren Bereich zur Entfaltung der Persönlichkeit, der wegen seiner besonderen Nähe zur Menschenwürde absolut geschützt und einer Einschränkung durch Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht zugänglich ist (…Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09, VersR 2012, 66 Rn. 11; vgl. auch BVerfGE 80, 367, 373; 120, 224, 239; 130, 1, 22; BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 25).
Die Beurteilung, ob ein Sachverhalt diesem Kernbereich zuzuordnen ist, hängt davon ab, ob der Betroffene ihn geheim halten will, ob er nach seinem Inhalt höchstpersönlichen Charakters ist und in welcher Art und Intensität er aus sich heraus die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (…Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09, aaO; vgl. auch BVerfGE 80, 367, 374; 120, 224, 239; 130, 1, 22; BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 25).
Rn. 36 (4) Der Schutz des Persönlichkeitsrechts kann allerdings entfallen oder zumindest im Rahmen der Abwägung zurücktreten, wenn der Grundrechtsträger den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung von sich aus öffnet, bestimmte, an sich dem unantastbaren Kernbereich zuzurechnende Angelegenheiten der Öffentlichkeit zugänglich macht und damit zugleich die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (…vgl. Senatsurteile vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09, aaO Rn. 12 mwN; vgl. auch BVerfGE 80, 367, 374; 101, 361, 385; BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 25).
- BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …
Rn. 17 Anders als das Berufungsgericht beiläufig meint, ist die absolut geschützte Intimsphäre des Klägers dagegen nicht betroffen (…vgl. zur Intimsphäre: Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09, AfP 2012, 47 Rn. 11; BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 25 f.).Mit ihnen geht ein Übergriff in die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers einher, so dass ihre Begehung nicht als Ausdruck der von Art. 2 Abs. 1 GG geschützten freien Entfaltung der Persönlichkeit des Täters angesehen werden kann (…vgl. Senatsurteil vom 19. März 2013 - VI ZR 93/12, AfP 2013, 250 Rn. 24; BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 26).
- BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12
Autocomplete
Rn. 21 bb) Es bedarf aber wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts einer Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange, bei der die besonderen Umstände des Einzelfalles sowie die betroffenen Grundrechte und Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (vgl. Senatsurteile vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 373/02, VersR 2004, 522, 523;… vom 11. März 2008 - VI ZR 189/06, VersR 2008, 695 Rn. 13 und - VI ZR 7/07, VersR 2008, 793 Rn. 12;… vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07, VersR 2009, 555 Rn. 17;… vom 22. September 2009 - VI ZR 19/08, VersR 2009, 1545 Rn. 16;… vom 20. April 2010 - VI ZR 245/08, NJW 2010, 2728 Rn. 12; BVerfGE 114, 339, 348 mwN; 120, 180, 200 f.; BVerfG, NJW 2009, 3357 Rn. 17;… AfP 2009, 480 Rn. 61). - BGH, 18.06.2019 - VI ZR 80/18
Strafverfahrensbegleitende identifizierende Wort- und Bildberichterstattung: …
Denn die den Beschuldigten identifizierende Berichterstattung über ein Ermittlungsverfahren beeinträchtigt zwangsläufig dessen Recht auf Schutz seiner Persönlichkeit und seines guten Rufes, weil sie sein mögliches Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten negativ qualifiziert (…Senatsurteile vom 18. Dezember 2018 - VI ZR 439/17, juris Rn. 9;… vom 16. Februar 2016 - VI ZR 367/15, NJW-RR 2017, 31 Rn. 15;… vom 18. November 2014 - VI ZR 76/14, BGHZ 203, 239 Rn. 31; jeweils mwN; BVerfG, NJW 2009, 3357 Rn. 15 mwN).Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussage geeignet ist, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten oder eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden droht (…Senatsurteile vom 18. Dezember 2018 - VI ZR 439/17, juris Rn. 12;… vom 19. März 2013 - VI ZR 93/12, NJW 2013, 1681 Rn. 29, 32;… vom 8. Mai 2012 - VI ZR 217/08, NJW 2012, 2197 Rn. 37;… vom 9. Februar 2010 - VI ZR 243/08, NJW 2010, 2432 Rn. 16; jeweils mwN; BVerfG, NJW 2009, 3357 Rn. 17).
Bei schweren Gewaltverbrechen ist in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse an näherer Information über die Tat und ihren Hergang, über die Person des Täters und seine Motive sowie über die Strafverfolgung anzuerkennen (…vgl. Senatsurteile vom 19. März 2013 - VI ZR 93/12, NJW 2013, 1681 Rn. 18 mwN;… vom 8. Mai 2012 - VI ZR 217/08, NJW 2012, 2197 Rn. 38;… vom 9. Februar 2010 - VI ZR 243/08, NJW 2010, 2432 Rn. 17;… vom 15. Dezember 2009 - VI ZR 227/08, BGHZ 183, 353 Rn. 14; BVerfG NJW 2009, 3357 Rn. 18; jeweils mwN).
Denn wer den Rechtsfrieden bricht, durch diese Tat und ihre Folgen Mitmenschen angreift oder verletzt, muss sich nicht nur den hierfür verhängten strafrechtlichen Sanktionen beugen, sondern er muss auch dulden, dass das von ihm selbst erregte Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf den dafür üblichen Wegen befriedigt wird (…Senatsurteile vom 18. Dezember 2018 - VI ZR 439/17, juris Rn. 14;… vom 8. Mai 2012 - VI ZR 217/08, NJW 2012, 2197 Rn. 39;… vom 9. Februar 2010 - VI ZR 243/08, NJW 2010, 2432 Rn. 18; BVerfG, NJW 2009, 3357 Rn. 19).
Dies schließt eine Namensnennung, Abbildung oder sonstige Identifizierung des verurteilten Täters dann ein, wenn die damit verbundene Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts im angemessenen Verhältnis zur Schwere des Fehlverhaltens oder zu seiner sonstigen Bedeutung für die Öffentlichkeit steht; letztere kann sich unterhalb der Schwelle der Schwerkriminalität auch aus den Besonderheiten in der Person oder Stellung des Täters, der Art der Tat oder des Tathergangs ergeben (…vgl. Senatsurteile vom 30. Oktober 2012 - VI ZR 4/12, NJW 2013, 229 Rn. 19;… vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04, NJW 2006, 599 Rn. 16 mwN; BVerfG, NJW 2009, 3357 Rn. 20).
Maßgeblich ist vielmehr stets, in welchem Ausmaß das Persönlichkeitsrecht einschließlich des Resozialisierungsinteresses des Straftäters von der Berichterstattung unter den konkreten Umständen beeinträchtigt wird (…Senatsurteile vom 18. Dezember 2018 - VI ZR 439/17, juris Rn. 16;… vom 8. Mai 2012 - VI ZR 217/08, NJW 2012, 2197 Rn. 40;… vom 9. Februar 2010 - VI ZR 243/08, NJW 2010, 2432 Rn. 19; BVerfG NJW 2009, 3357 Rn. 21).
Auch hier kommt es maßgeblich auf die Bedeutung der Straftat für die Öffentlichkeit an, die sich aus der Schwere oder Art der Tat, den Besonderheiten des Tathergangs oder der Person oder Stellung des Täters ergeben kann (…vgl. Senatsurteile vom 28. Oktober 2008 - VI ZR 307/07, BGHZ 178, 213 Rn. 22; BVerfG, NJW 2009, 3357 Rn. 20;… NJW 2009, 350 Rn. 11).
Mag oftmals bis zu einem erstinstanzlichen Schuldspruch das Recht auf Schutz der Persönlichkeit das Interesse an einer Abbildung des Straftäters überwiegen (vgl. BVerfG, NJW 2009, 3357 Rn. 20), kann schon mit dem erstinstanzlichen Urteil - auch vor Eintritt der Rechtskraft - dem Informationsinteresse der Vorrang gebühren (…Senatsurteil vom 7. Juni 2011 - VI ZR 108/10, BGHZ 190, 52 Rn. 25).
So ist in der Rechtsprechung des Senats, des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anerkannt, dass für die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein noch laufendes Strafverfahren im Rahmen der Abwägung auch die für den Beschuldigten streitende Unschuldsvermutung zu berücksichtigen ist (…Senatsurteile vom 18. Dezember 2018 - VI ZR 439/17, juris Rn. 15;… vom 19. März 2013 - VI ZR 93/12, NJW 2013, 1681 Rn. 19;… vom 30. Oktober 2012 - VI ZR 4/12, NJW 2013, 229 Rn. 14; BVerfG, AfP 2006, 354, 355; NJW 2009, 3357 Rn. 20; EGMR, NJW 2017, 3501 Rn. 51-55 - Bédat gg.
Oftmals kann im Hinblick auf die Unschuldsvermutung bis zu einem erstinstanzlichen (nicht notwendig rechtskräftigen) Schuldspruch das Recht des Beschuldigten auf Schutz der Persönlichkeit das Interesse an einer identifizierenden Wortberichterstattung überwiegen (BVerfG, NJW 2009, 3357 Rn. 20;… vgl. auch Senatsurteil vom 19. März 2013 - VI ZR 93/12, NJW 2013, 1681 Rn. 19).
Auch hier wird oftmals bis zu einem erstinstanzlichen (nicht notwendig rechtskräftigen) Schuldspruch das Recht des Beschuldigten auf Schutz der Persönlichkeit das Interesse an einer identifizierenden Bildberichterstattung überwiegen (Senatsurteil vom 7. Juni 2011 - VI ZR 108/10, BGHZ 190, 52 Rn. 25
; BVerfG, NJW 2009, 3357 Rn. 20).Bei schweren Gewaltverbrechen ist in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse der Öffentlichkeit an näherer Information auch über den Hergang der Tat anzuerkennen (Senatsurteile vom 19. März 2013 - VI ZR 93/12, NJW 2013, 1681 Rn. 18;… vom 8. Mai 2012 - VI ZR 217/08, NJW 2012, 2197 Rn. 38; jeweils mwN; BVerfG, NJW 2009, 3357 Rn. 18).
Denn es handelt sich insoweit um eine Verteidigung gegen einen Vergewaltigungsvorwurf;… die Begehung einer Sexualstraftat zählt aber nicht zur Intimsphäre des Täters (vgl. nur Senatsurteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, BGHZ 199, 237 Rn. 17; BVerfG, NJW 2009, 3357 Rn. 26).
- BGH, 08.05.2012 - VI ZR 217/08
Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch …
Denn die Berichterstattung über eine Straftat unter namentlicher Nennung des Straftäters beeinträchtigt zwangsläufig dessen Recht auf Schutz seiner Persönlichkeit und Achtung seines Privatlebens, weil sie sein Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten von vornherein negativ qualifiziert (…vgl. Senatsurteile vom 15. Dezember 2009 - VI ZR 227/08, BGHZ 183, 353 Rn. 10 - Online-Archiv I mit NA-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2010 - 1 BvR 535/10; vom 9. Februar 2010 - VI ZR 243/08 - Online-Archiv II mit NA-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2010 - 1 BvR 923/10;… vom 20. April 2010 - VI ZR 245/08, AfP 2010, 261 Rn. 11 mit NA-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2010 - 1 BvR 1316/10;… vom 22. Februar 2011 - VI ZR 346/09, AfP 2011, 180 Rn. 10 - Internetportal faz.net; BVerfGE 35, 202, 226;… BVerfG, NJW 2006, 2835 Rn. 10; AfP 2009, 365 Rn. 15).Dies gilt nicht nur bei aktiver Informationsübermittlung durch die Medien, wie es im Rahmen der herkömmlichen Berichterstattung in Tagespresse, Rundfunk oder Fernsehen geschieht, sondern auch dann, wenn - wie im Streitfall - den Täter identifizierende Inhalte lediglich auf einer passiven Darstellungsplattform im Internet zum Abruf bereitgehalten werden (vgl. BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 17).
Rn. 37 (1) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind verschiedene Kriterien entwickelt worden, die Leitlinien für den konkreten Abwägungsvorgang vorgeben (vgl. BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 17;… AfP 2009, 480 Rn. 61 f., jeweils mwN).
Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (vgl. BVerfGE 97, 391, 404 f.; BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 17).
Bei schweren Gewaltverbrechen ist in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse an näherer Information über die Tat und ihren Hergang, über die Person des Täters und seine Motive sowie über die Strafverfolgung anzuerkennen (vgl. BVerfGE 35, 202, 230 f.; BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 18; vgl. auch Senatsurteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99, BGHZ 143, 199, 204).
Denn wer den Rechtsfrieden bricht und durch diese Tat und ihre Folgen Mitmenschen angreift oder verletzt, muss sich nicht nur den hierfür verhängten strafrechtlichen Sanktionen beugen, sondern er muss auch dulden, dass das von ihm selbst erregte Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf den dafür üblichen Wegen befriedigt wird (vgl. BVerfGE 35, 202, 231 f.; BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 19; vgl. auch Senatsurteile vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99, BGHZ 143, 199, 204;… vom 28. Oktober 2008 - VI ZR 307/07, BGHZ 178, 213 Rn. 22 f.;… vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04, VersR 2006, 274 Rn. 14).
Das Persönlichkeitsrecht bietet Schutz vor einer zeitlich uneingeschränkten Befassung der Medien mit der Person des Straftäters und seiner Privatsphäre (vgl. BVerfGE 35, 202, 233; BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 21).
Maßgeblich ist vielmehr stets, in welchem Ausmaß das Persönlichkeitsrecht einschließlich des Resozialisierungsinteresses des Straftäters von der Berichterstattung unter den konkreten Umständen des Einzelfalls beeinträchtigt wird (…vgl. Senatsurteile vom 15. Dezember 2009 - VI ZR 227/08, aaO Rn. 16 - Online-Archiv I mit NA-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2010 - 1 BvR 535/10;… vom 9. Februar 2010 - VI ZR 243/08, aaO Rn. 19 - Online-Archiv II mit NA-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2010 - 1 BvR 923/10;… vom 20. April 2010 - VI ZR 245/08, AfP 2010, 261 Rn. 17 mit NA-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2010 - 1 BvR 1316/10;… vom 1. Februar 2011 - VI ZR 345/09, VersR 2011, 634 Rn. 17; BVerfG, NJW 2000, 1859, 1860; AfP 2009, 365 Rn. 21; EGMR, Urteil vom 7. Dezember 2006 - Beschwerde Nr. 35841/02, - Österreichischer Rundfunk gegen Österreich, Nr. 68, ÖJZ 2007, 472, 473, jeweils mwN).
So stellt eine Fernsehberichterstattung in der Regel einen weitaus stärkeren Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen dar als eine Wortberichterstattung (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1859, 1860 und AfP 2009, 365 Rn. 21, jeweils mwN).
Hierauf hat der Täter aber keinen Anspruch (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1859, 1860; AfP 2009, 365 Rn. 21).
- BGH, 19.03.2013 - VI ZR 93/12
Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren
Bei schweren Gewaltverbrechen ist in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse an näherer Information über die Tat und ihren Hergang, über die Person des Täters und seine Motive sowie über die Strafverfolgung anzuerkennen (vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99, BGHZ 143, 199, 204;… vom 15. Dezember 2009 - VI ZR 227/08, BGHZ 183, 353 Rn. 14;… vom 8. Mai 2012 - VI ZR 217/08, aaO Rn. 38; BVerfGE 35, 202, 230 f.; BVerfG NJW 2009, 3357 Rn. 18).Rn. 19 Handelt es sich um die Berichterstattung über ein noch nicht abgeschlossenes Strafverfahren, so ist im Rahmen der Abwägung allerdings auch die zugunsten des Betroffenen sprechende, aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgende und in Art. 6 Abs. 2 EMRK anerkannte Unschuldsvermutung zu berücksichtigen (…vgl. Senatsurteil vom 30. Oktober 2012 - VI ZR 4/12, VersR 2013, 63 Rn. 14; BVerfGE 35, 202, 232;… BVerfG, NJW 2009, 350 Rn. 14; NJW 2009, 3357 Rn. 20).
Im Hinblick darauf kann bis zu einem erstinstanzlichen Freispruch oftmals das Recht auf Schutz der Persönlichkeit und Achtung des Privatlebens gegenüber der Freiheit der Berichterstattung überwiegen (BVerfG, NJW 2009, 3357 Rn. 20;… Senatsurteil vom 7. Juni 2011 - VI ZR 108/10, BGHZ 190, 52 Rn. 25).
Rn. 23 Ob ein Sachverhalt dem Kernbereich höchstpersönlicher, privater Lebensgestaltung angehört, hängt davon ab, ob der Betroffene ihn geheim halten will, ob er nach seinem Inhalt höchstpersönlichen Charakters ist und in welcher Art und Intensität er aus sich heraus die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (…Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09, VersR 2012, 66 Rn. 11; BVerfGE 80, 367, 374; BVerfG, NJW 2009, 3357 Rn. 25).
Dem unantastbaren Kernbereich gehören grundsätzlich Ausdrucksformen der Sexualität an (…vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09, aaO; BVerfGE 119, 1, 29 f.; BVerfG, NJW 2009, 3357 Rn. 25 f.).
Wegen seiner Prominenz berührt das Verhalten des Klägers die Belange der Gemeinschaft noch stärker, wenn der Vorwurf der Begehung einer Straftat im Raum steht, als dies bei nicht prominenten Personen der Fall wäre (vgl. BVerfG, NJW 2009, 3357 Rn. 28).
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht garantiert grundsätzlich, die eigenen Ausdrucksformen der Sexualität für sich zu behalten und sie in einem dem Zugriff anderer entzogenen Freiraum zu erleben (…vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09, VersR 2012, 66 Rn. 12; BVerfG, NJW 2009, 3357 Rn. 26).
Allein von der tagesaktuellen Berichterstattung, die mit dem Abschluss des Verfahrens ein Ende findet, geht indes keine derart schwerwiegende Stigmatisierung in einer solchen Breitenwirkung aus, dass eine dauerhafte oder lang anhaltende soziale Ausgrenzung zu befürchten wäre, die hier in der Abwägung das Berichterstattungsinteresse überwiegen müsste (vgl. BVerfG, NJW 2009, 3357 Rn. 29).
- BGH, 15.12.2009 - VI ZR 227/08
Sedlmayr-Mörder I - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt
Denn die Berichterstattung über eine Straftat unter Namensnennung des Straftäters beeinträchtigt zwangsläufig dessen Recht auf Schutz seiner Persönlichkeit und Achtung seines Privatlebens, weil sie sein Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten von vornherein negativ qualifiziert (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 199, 202 f.;… 178, 231 Rn. 33; vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - VersR 2006, 274; BVerfGE 35, 202, 226; BVerfG NJW 2006, 2835; AfP 2009, 365 Rn. 15).Dies gilt nicht nur bei aktiver Informationsübermittlung durch die Medien, wie es im Rahmen der herkömmlichen Berichterstattung in Tagespresse, Rundfunk oder Fernsehen geschieht, sondern auch dann, wenn - wie im Streitfall - den Täter identifizierende Inhalte lediglich auf einer passiven Darstellungsplattform im Internet zum Abruf bereitgehalten werden (vgl. BVerfG AfP 2009, 365 Rn. 17).
Denn wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss erst durch eine Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange bestimmt werden, bei der die besonderen Umstände des Einzelfalles sowie die betroffenen Grundrechte und Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (vgl. Senatsurteile vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 373/02 - VersR 2004, 522, 523;… vom 11. März 2008 - VI ZR 189/06 - VersR 2008, 695 Rn. 13;… vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07 - VersR 2008, 793 Rn. 12;… vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07 - VersR 2009, 555 Rn. 17;… vom 22. September 2009 - VI ZR 19/08 - VersR 2009, 1545 Rn. 16; BVerfGE 114, 339, 348 m. w. N.; 120, 180, 200 f.; AfP 2009, 365 Rn. 17;… AfP 2009, 480 Rn. 61).
aa) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind verschiedene Kriterien entwickelt worden, die Leitlinien für den konkreten Abwägungsvorgang vorgeben (vgl. BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 17;… AfP 2009, 480 Rn. 61 f., jeweils m. w. N.).
Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (vgl. BVerfGE 97, 391, 404 f.; BVerfG AfP 2009, 365 Rn. 17).
Bei schweren Gewaltverbrechen ist in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse an näherer Information über die Tat und ihren Hergang, über die Person des Täters und seine Motive sowie über die Strafverfolgung anzuerkennen (vgl. BVerfGE 35, 202, 231; BVerfG AfP 2009, 365 Rn. 18; vgl. auch BGHZ 143, 199, 204).
Denn wer den Rechtsfrieden bricht und durch diese Tat und ihre Folgen Mitmenschen angreift oder verletzt, muss sich nicht nur den hierfür verhängten strafrechtlichen Sanktionen beugen, sondern er muss auch dulden, dass das von ihm selbst erregte Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf den dafür üblichen Wegen befriedigt wird (vgl. BVerfGE 35, 202, 231 f.; BVerfG AfP 2009, 365 Rn. 19; vgl. auch Senatsurteile BGHZ 143, 199, 204;… 178, 213 Rn. 22 f.;… vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - VersR 2006, 274 Rn. 14).
Das Persönlichkeitsrecht bietet Schutz vor einer zeitlich uneingeschränkten Befassung der Medien mit der Person des Straftäters und seiner Privatsphäre (vgl. BVerfGE 35, 202, 233; BVerfG AfP 2009, 365 Rn. 21).
Maßgeblich ist vielmehr stets, in welchem Ausmaß das Persönlichkeitsrecht einschließlich des Resozialisierungsinteresses des Straftäters von der Berichterstattung unter den konkreten Umständen des Einzelfalls beeinträchtigt wird (vgl. BVerfG NJW 2000, 1859, 1860; AfP 2009, 365 Rn. 21; EGMR, Urteil vom 7. Dezember 2006 - Beschwerde Nr. 35841/02, - Österreichischer Rundfunk gegen Österreich, Nr. 68, ÖJZ 2007, 472, 473, jeweils m. w. N.).
So stellt eine Fernsehberichterstattung in der Regel einen weitaus stärkeren Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen dar als eine Wortberichterstattung (vgl. BVerfG NJW 2000, 1859, 1860 und AfP 2009, 365 Rn. 21, jeweils m. w. N.).
Hierauf hat der Täter aber keinen Anspruch (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1859, 1860; AfP 2009, 365 Rn. 21).
- BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08
Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven
Denn die Berichterstattung über eine Straftat unter Nennung des Namens des Straftäters beeinträchtigt zwangsläufig dessen Recht auf Schutz seiner Persönlichkeit und Achtung seines Privatlebens, weil sie sein Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten von vornherein negativ qualifiziert (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 199, 202 f.;… 178, 231 Rn. 33; vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - VersR 2006, 274; BVerfGE 35, 202, 226; BVerfG NJW 2006, 2835; AfP 2009, 365 Rn. 15).Dies gilt nicht nur bei aktiver Informationsübermittlung durch die Medien, wie es im Rahmen der herkömmlichen Berichterstattung in Tagespresse, Rundfunk oder Fernsehen geschieht, sondern auch dann, wenn - wie im Streitfall - den Täter identifizierende Inhalte lediglich auf einer passiven Darstellungsplattform im Internet zum Abruf bereitgehalten werden (vgl. BVerfG AfP 2009, 365 Rn. 17).
Denn wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss erst durch eine Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange bestimmt werden, bei der die besonderen Umstände des Einzelfalles sowie die betroffenen Grundrechte und Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (vgl. Senatsurteile vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 373/02 - VersR 2004, 522, 523;… vom 11. März 2008 - VI ZR 189/06 - VersR 2008, 695 Rn. 13;… vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07 - VersR 2008, 793 Rn. 12;… vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07 - VersR 2009, 555 Rn. 17;… vom 22. September 2009 - VI ZR 19/08 - VersR 2009, 1545 Rn. 16; BVerfGE 114, 339, 348 m.w.N.; 120, 180, 200 f.; AfP 2009, 365 Rn. 17;… AfP 2009, 480 Rn. 61).
Rn. 16 aa) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind verschiedene Kriterien entwickelt worden, die Leitlinien für den konkreten Abwägungsvorgang vorgeben (vgl. BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 17;… AfP 2009, 480 Rn. 61 f., jeweils m.w.N.).
Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (vgl. BVerfGE 97, 391, 404 f.; BVerfG AfP 2009, 365 Rn. 17).
Bei schweren Gewaltverbrechen ist in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse an näherer Information über die Tat und ihren Hergang, über die Person des Täters und seine Motive sowie über die Strafverfolgung anzuerkennen (vgl. BVerfGE 35, 202, 231; BVerfG AfP 2009, 365 Rn. 18; vgl. auch BGHZ 143, 199, 204).
Denn wer den Rechtsfrieden bricht und durch diese Tat und ihre Folgen Mitmenschen angreift oder verletzt, muss sich nicht nur den hierfür verhängten strafrechtlichen Sanktionen beugen, sondern er muss auch dulden, dass das von ihm selbst erregte Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf den dafür üblichen Wegen befriedigt wird (vgl. BVerfGE 35, 202, 231 f.; BVerfG AfP 2009, 365 Rn. 19; vgl. auch Senatsurteile BGHZ 143, 199, 204;… 178, 213 Rn. 22 f.;… vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - VersR 2006, 274 Rn. 14).
Das Persönlichkeitsrecht bietet Schutz vor einer zeitlich uneingeschränkten Befassung der Medien mit der Person des Straftäters und seiner Privatsphäre (vgl. BVerfGE 35, 202, 233; BVerfG AfP 2009, 365 Rn. 21).
Maßgeblich ist vielmehr stets, in welchem Ausmaß das Persönlichkeitsrecht einschließlich des Resozialisierungsinteresses des Straftäters von der Berichterstattung unter den konkreten Umständen des Einzelfalls beeinträchtigt wird (vgl. BVerfG NJW 2000, 1859, 1860; AfP 2009, 365 Rn. 21; EGMR, Urteil vom 7. Dezember 2006 - Beschwerde Nr. 35841/02 -, Österreichischer Rundfunk gegen Österreich, Nr. 68, ÖJZ 2007, 472, 473, jeweils m.w.N.).
So stellt eine Fernsehberichterstattung in der Regel einen weitaus stärkeren Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen dar als eine Wortberichterstattung (vgl. BVerfG NJW 2000, 1859, 1860 und AfP 2009, 365 Rn. 21, jeweils m.w.N.).
Hierauf hat der Täter aber keinen Anspruch (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1859, 1860; AfP 2009, 365 Rn. 21).
- BGH, 16.02.2016 - VI ZR 367/15
Rechtmäßigkeit der Abrufbarkeit von Altmeldungen im Online-Archiv einer …
Wäre eine Sexualstraftat begangen worden, fiele sie nicht in den unantastbaren Kernbereich höchstpersönlicher, privater Lebensgestaltung (…vgl. Senatsurteile vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, BGHZ 199, 237 Rn. 17;… vom 19. März 2013 - VI ZR 93/12, AfP 2013, 250 Rn. 21 ff. mwN; BVerfG, AfP 2009, 365 Rn. 26).Dies gilt auch für die Berichterstattung über eine Straftat, da diese zum Zeitgeschehen gehört und die Verletzung der Rechtsordnung und die Beeinträchtigung von Rechtsgütern der betroffenen Bürger oder der Gemeinschaft ein anzuerkennendes Interesse der Öffentlichkeit an näherer Information über Tat und Täter begründen kann (…vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99, aaO, 204;… vom 15. Dezember 2009 - VI ZR 227/08, aaO Rn. 14;… vom 7. Juni 2011 - VI ZR 108/10, BGHZ 190, 52 Rn. 19;… vom 30. Oktober 2012 - VI ZR 4/12, aaO Rn. 13;… BVerfG, AfP 2009, 46 Rn. 11; AfP 2009, 365 Rn. 18;… EGMR, EuGRZ 2012, 294 Rn. 96; jeweils mwN).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2021 - 4 B 1380/20
Amtsgericht Düsseldorf durfte Pressemitteilung zu Strafverfahren nicht mit …
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09
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Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das strafbewehrte Verbot des …
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- BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12
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- BGH, 30.09.2014 - VI ZR 490/12
Verwertung rechtswidrig beschaffter E-Mails zum Zwecke der …
- BGH, 13.11.2012 - VI ZR 330/11
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Zurverfügungstellung eines Artikel über einen …
- BGH, 09.02.2010 - VI ZR 244/08
Sedlmayr-Mörder IV - Löschung aus dem Online-Archiv eines Nachrichtenmagazins
- BGH, 16.11.2021 - VI ZR 1241/20
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen …
- BGH, 29.11.2016 - VI ZR 382/15
Schutz der Privatsphäre: Presseberichterstattung über den Gesundheitszustand …
- BGH, 18.12.2018 - VI ZR 439/17
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- BGH, 22.02.2022 - VI ZR 1175/20
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Voraussetzungen …
- BGH, 15.12.2009 - VI ZR 228/08
Sedlmayr-Mörder II - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt
- BGH, 17.12.2019 - VI ZR 249/18
Erkennbarmachung des Beschuldigten durch Wortberichterstattung über ein …
- BGH, 01.02.2011 - VI ZR 345/09
Sedlmayr-Mord - Berichte im Online-Archiv des KStA
- LG Frankenthal, 22.05.2023 - 6 O 18/23
Unterlassung einer Online-Bewertung
- BGH, 07.06.2011 - VI ZR 108/10
Bildveröffentlichung und sitzungspolizeiliche Verfügung
- VG Düsseldorf, 14.09.2020 - 20 L 1781/20
Pressemitteilung des Amtsgerichts Düsseldorf vom 4.9.2020 darf weiter verbreitet …
- OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 175/15
395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den …
- BGH, 17.12.2019 - VI ZR 504/18
Anspruch auf Unterlassung einer identifizierenden Bildberichterstattung über ein …
- OLG Hamburg, 01.11.2011 - 7 U 49/11
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung der …
- LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14
Kachelmann gegen Springer
- BGH, 22.02.2011 - VI ZR 114/09
Persönlichkeitsschutz im Internet: Bereithalten von Kurzmeldungen mit Hinweis auf …
- BGH, 22.02.2011 - VI ZR 346/09
Persönlichkeitsschutz im Internet: Bereithalten von Altmeldungen über einen …
- BGH, 12.06.2018 - VI ZR 284/17
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Internet-Presseberichterstattung: …
- BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und …
- BGH, 22.02.2011 - VI ZR 115/09
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes eines Mörders durch …
- BGH, 01.02.2011 - VI ZR 347/09
Unterlassung der individualisierenden Berichterstattung über eine Straftat; …
- BGH, 20.04.2010 - VI ZR 246/08
Unterlassungsanspruch aufgrund auf ältere Veröffentlichungen hinweisende Teaser …
- BGH, 31.05.2022 - VI ZR 95/21
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen …
- OLG Karlsruhe, 10.06.2020 - 6 U 129/18
Artikel in Magazin "M" - Datenschutzgrundverordnung: Anspruch auf Entfernung …
- BGH, 20.06.2023 - VI ZR 262/21
Anspruch auf Unterlassung unzulässiger Verdachtsberichterstattungen
- LG Hamburg, 07.05.2026 - 324 O 149/26
Ulmen ./. SPIEGEL-Verlag: Verfügungsantrag überwiegend zurückgewiesen
- OLG Stuttgart, 02.10.2013 - 4 U 78/13
Haftung von Wikipedia bei Verdachtsberichterstattung
- OLG Düsseldorf, 10.06.2016 - 16 U 89/15
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Berichterstattung der …
- LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 3 O 320/17
Zur Reichweite der Selbstöffnung im Presserecht
- LG Frankfurt/Main, 21.12.2017 - 3 O 130/17
Zur Veröffentlichung von intimen Details aus einer Beziehung
- BGH, 18.09.2012 - VI ZR 291/10
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Wort- und Bildberichterstattung über die …
- OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 176/15
395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den …
- BGH, 30.04.2019 - VI ZR 360/18
Zulässigkeit einer Presseberichterstattung über die in erpresserischer Absicht …
- BGH, 14.12.2021 - VI ZR 403/19
Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch einen das Sexualleben …
- BGH, 17.12.2024 - VI ZR 311/23
Haftung der Quelle einer Veröffentlichung als mittelbarer Störer für die …
- VGH Baden-Württemberg, 04.08.2017 - 1 S 1307/17
Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber der Staatsanwaltschaft bei …
- LG Berlin, 15.08.2013 - 27 O 183/13
TAZ darf Äußerungen über Thilo Sarrazin nicht wiederholen
- OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 16 U 120/15
Zulässigkeit einer identifizierenden, den vollen Namen des Betroffenen nennenden …
- BGH, 17.10.2023 - VI ZR 192/22
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Interessenabwägung bei identifizierender …
- LG Berlin II, 22.04.2025 - 27 O 169/23
Zulässigkeit der Berichterstattung über eine Straftat und der Bereithaltung des …
- OLG Düsseldorf, 12.03.2020 - 16 U 67/19
Unterlassung einer bereits gelöschten Berichterstattung im Internet …
- KG, 05.07.2018 - 10 U 4/18
Unterlassungsanspruch gegen Internetberichterstattung bei überwiegendem …
- LG Berlin II, 06.01.2026 - 27 O 412/25
Zulässigkeit identifizierender Verdachtsberichterstattung über Rechtsanwalt und …
- LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 261/16
Veröffentlichung der Kohl-Zitate
- BVerfG, 03.11.2025 - 1 BvR 573/25
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL zur …
- LG Hamburg, 01.04.2016 - 324 O 736/14
Allgemeine Persönlichkeitsrechtsverletzung: Haftung eines Suchmaschinenbetreibers …
- AG Brandenburg, 24.06.2016 - 34 C 39/16
- BGH, 27.05.2025 - VI ZR 337/22
Bebilderte identifizierende Verdachtsberichterstattung über Wirecard-Prozess …
- BVerfG, 10.11.2023 - 1 BvR 2036/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Presseunternehmens gegen eine in einem …
- VG München, 03.05.2023 - M 10 E 23.1929
Vorläufiger Rechtsschutz gegen beabsichtigte Herausgabe eines rechtskräftigen …
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt …
- LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14
Kachelmann gegen Springer
- OLG Karlsruhe, 08.10.2014 - 6 U 145/13
Fußmodel - Recht am eigenen Bild: Zuordnung der Abbildung eines Unbekannten zum …
- LG München I, 28.12.2021 - 5 HKO 19057/18
Äußerungen und aktienrechtliche Treuepflicht
- LG Frankfurt/Main, 30.07.2015 - 3 O 455/14
Offenbarung der Aufnahme einer Nebentätigkeit als Escort-Dame stellt …
- VG Schleswig, 05.08.2025 - 6 B 20/25
Behörden entscheiden über Presseanfragen durch Verwaltungsakt
- BGH, 16.12.2025 - VI ZR 142/24
Identifizierenden Presseberichterstattung über eine länger zurückliegende …
- LG Berlin II, 31.03.2026 - 27 O 102/26
Identifizierende Berichterstattung über Politikeräußerungen zu engem Mitarbeiter
- OVG Hamburg, 07.04.2025 - 3 Bs 20/25
Zu dem Begehren eines Presseunternehmens auf Auskunft zu dem Namen des …
- KG, 06.04.2010 - 9 U 45/09
Sitzungspolizeiwidrige Abbildung - Recht am eigenen Bild: Einfluss einer …
- OLG Köln, 07.01.2014 - 15 U 86/13
Grenzen der Medienberichterstattung über prominente Personen
- OLG München, 09.01.2018 - 18 U 778/17
Identifizierende Verdachtsberichterstattung bei Vergewaltigungsvorwurf
- OLG Stuttgart, 02.04.2014 - 4 U 174/13
Gepixeltes Bild - Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: …
- OLG Köln, 06.11.2012 - 15 U 97/12
Jörg Kachelmann obsiegt im Rechtsstreit gegen seine ehemalige Lebensgefährtin
- BGH, 19.11.2024 - VI ZR 87/24
Zulässigkeit identifizierender Berichterstattung über Schlagstockeinsatz eines …
- LG Saarbrücken, 14.02.2014 - 13 S 4/14
Veröffentlichung einer "virtuellen Grabstätte" im Internet: Löschungsanspruch der …
- VG Weimar, 19.08.2020 - 8 E 1203/20
Auskunftsanspruch in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren; unklare …
- OLG Frankfurt, 24.10.2019 - 16 U 235/18
Unzulässigkeit identifizierender Bildberichtersattung im Zusammenhang mit …
- OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 132/18
- LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 956/10
Berichterstattung über einen Vergewaltigungsprozess ist bei gleichzeitiger …
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2022 - 3 O 66/22
Polizeiliche Verlautbarung über ein strafrechtlich relevantes Ereignis
- LG Hamburg, 19.02.2026 - 324 O 2/26
Unterlassungsanspruch wegen Video-Berichterstattung über laufendes Strafverfahren
- VG Schleswig, 24.03.2026 - 6 B 27/25
Presserechtlicher Auskunftsanspruch über ein staatsanwaltschaftliches …
- OLG Stuttgart, 11.04.2013 - 2 U 111/12
AGG-Warndatei: Entschädigungsanspruch wegen Weitergabe von Informationen über …
- LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 954/10
Unterlassung der Veröffentlichung von Inhalten aus einer Ermittlungsakte i.R.e. …
- OVG Hamburg, 23.04.2014 - 3 Bs 75/14
Zum Unterlassungsanspruch auf Veröffentlichung des Untersuchungsberichts des …
- VGH Bayern, 20.08.2025 - 7 CE 25.1263
Keine Auskunft an die Presse über den Namen eines Strafverteidigers in einem …
- LG Frankfurt/Main, 02.09.2020 - 34 O 47/20
Keine identifizierende Berichterstattung über Vorwurf des Subventionsbetrugs …
- OVG Bremen, 30.10.2019 - 1 LB 118/19
Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Auskunftsanspruch; Auskunftsanspruch, …
- LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 951/11
Veröffentlichungen von privaten Informationen über das Sexleben bestimmter …
- LG Berlin II, 30.06.2026 - 27 O 221/26
"Recht auf Vergessen" begründet Unterlassungsanspruch gegen erstmalige …
- OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 182/09
Zweckfremde Veröffentlichung durch Akteneinsicht erlangter Daten: …
- OLG Köln, 18.02.2021 - 15 U 44/20
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch identifizierende …
- OLG Saarbrücken, 30.06.2017 - 5 U 17/16
Hasspost-Prozess: taz gewinnt gegen "8x9 mm"-Mann
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 125/11
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt …
- LG Berlin II, 14.07.2026 - 27 O 237/26
Block-Prozess - Mitangeklagter Familienanwalt musste nicht verpixelt werden
- LG Köln, 13.05.2020 - 28 O 333/19
- OLG Brandenburg, 07.04.2020 - 1 U 7/19
- OLG Köln, 21.07.2016 - 15 W 42/16
Beschwerde gegen Spielfilm über Gladbecker Geiseldrama ohne Erfolg
- OLG Köln, 16.09.2014 - 15 U 28/14
Unterlassungsansprüche hinsichtlich der Behauptung, die Tragetaschen der …
- LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 487/13
Verletzung der Intimsphäre und des Rechts auf Anonymität durch Veröffentlichung …
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt …
- OVG Niedersachsen, 20.05.2026 - 10 ME 174/26
Gesteigertes öffentliches Interesse; vorläufiger Rechtsschutz; einstweilige …
- LG Köln, 19.02.2014 - 28 O 393/12
Unterlassung der Veröffentlichung und Verbreitung von Äußerungen im Internet …
- BVerfG, 09.12.2025 - 1 BvR 584/25
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL zur …
- VG München, 21.05.2024 - M 10 E 24.2210
Einstweilige Anordnung, Presserechtliche Auskunft des Amtsgerichts ... zur …
- OLG Frankfurt, 24.10.2019 - 16 U 236/18
Zulässigkeit identifizierender Bildberichterstattung über G20-Gipfel 2017
- LG Hamburg, 31.07.2009 - 324 O 33/09
- LG München I, 27.11.2025 - 26 O 14257/25
Verdachtsberichterstattung, Unschuldsvermutung, Prangerwirkung, identifizierende …
- LG Karlsruhe, 09.10.2024 - 22 O 6/24
Unterlassungsanspruch gegen einen privaten Fernsehsender: Veröffentlichung eines …
- VG München, 28.02.2018 - M 10 E 18.741
Erfolgloser Antrag auf Unterlassung der Erteilung von Informationen gegenüber …
- OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 60/11
Grenzen der zulässigen Berichterstattung in Strafverfahren
- OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 16 W 50/24
Berichterstattung über laufendes Strafverfahren setzt vorausgehende Konfrontation …
- KG, 17.09.2010 - 9 U 178/09
Abbildung einer Person im Rahmen eines gegen sie geführten Strafverfahrens: …
- OLG Karlsruhe, 28.03.2025 - 10 U 91/24
Unterlassung der Veröffentlichung eines Portraitfotos im Rahmen der …
- LG Frankfurt/Main, 02.07.2020 - 3 O 392/19
Trauer als Teil der Privatsphäre
- LG München I, 16.12.2020 - 9 O 15459/20
Unzulässige Verdachtsberichterstattung über eine Wirtschaftsstraftat
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 703/11
Verbot der Herabwürdigung oder Missachtung des Arbeitnehmers durch Arbeitgeber - …
- LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 392/10
Zeitschrift verletzt mit Ausführungen zum Geschlechtsverkehr das …
- LG München I, 14.05.2021 - 25 O 9320/20
Anwalt durfte Bericht über Strafverfahren gegen Münchner Arzt veröffentlichen
- OLG München, 23.10.2012 - 18 U 2334/12
Gabriele Pauli
- LG Köln, 28.08.2019 - 28 O 505/18
Anforderungen der Verdachtsberichterstattung zu Dieselskandal: Bericht wegen …
- LG Köln, 01.06.2016 - 28 O 84/16
Kein Unterlassungsanspruch gegen Veröffentlichung eines Buches über …
- LG Tübingen, 18.07.2012 - 7 O 525/10
Kein Unterlassungsanspruch eines Universitäts-Professors gegen Wikimedia …
- OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - 15 U 79/10
Pflicht zur Ergänzung von Onlineberichten nach Abschluss eines …
- LG Hamburg, 12.08.2011 - 324 O 203/11
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Verdachtsberichterstattung …
- OLG Frankfurt, 24.05.2018 - 16 U 108/17
Zu Umfang und Grenzen der indentifizierenden Berichterstattung …
- LG Berlin II, 24.09.2024 - 27 O 229/24
Zulässigkeit identifizierender Berichterstattung über Influencerin und ihren …
- LG Frankfurt/Main, 17.04.2019 - 3 O 118/18
Wann bin ich durch einen Pressebericht überhaupt erkennbar/identifizierbar …
- OVG Hamburg, 05.06.2026 - 3 Bs 70/26
- OLG München, 31.03.2026 - 18 U 3853/25
Persönlichkeitsrecht, Verdachtsberichterstattung, Namensnennung, …
- LG Köln, 01.06.2012 - 28 O 792/11
Wer einverstanden ist, dass als privat geltende Angelegenheiten öffentlich …
- LG Berlin II, 18.12.2025 - 27 O 393/25
Zulässigkeit einer strafprozessbegleitenden Verdachtsberichterstattung über …
- VG Köln, 13.09.2024 - 9 K 2971/22
- OLG München, 07.06.2022 - 18 U 2993/22
Interessenabwägung bei identifizierender Verdachtsberichterstattung
- LG München I, 22.04.2022 - 26 O 4091/22
Zulässige identifizierende Bildberichterstattung über Kronzeuge aus …
- OLG Köln, 11.02.2016 - 15 U 114/15
Grenzen der Presseberichterstattung über Zeugenaussagen in einem …
- LG Köln, 05.06.2013 - 28 O 530/12
Unterlassungsanspruch gegen Wortberichterstattung über Flirt einer Prominenten in …
- LG Berlin, 03.12.2015 - 27 O 430/15
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Presserechtlicher Unterlassungsanspruch; …
- OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 5 U 53/18
Geldentschädigung wegen einer identifizierenden Berichterstattung über einen …
- LG Münster, 22.07.2015 - 12 O 374/14
Entschädigungsanspruch wegen Veröffentlichung eines intimen Bildes im Internet …
- AG Düsseldorf, 01.10.2013 - 51 C 9184/13
Herabsetzende Äußerungen in einem Internetforum
- LG Berlin II, 28.01.2025 - 27 O 35/24
Strafverfahrensbegleitende Verdachtsberichtserstattung über einen Prominenten
- LG Köln, 28.10.2011 - 28 O 510/11
Lebensgefährtin eines bekannten Schauspielers muss Berichterstattung über ihre …
- OLG Dresden, 17.09.2025 - 4 W 273/25
- LG Köln, 31.10.2012 - 28 O 160/12
Die Berichterstattung über intime Details einer angeblichen Affäre verletzt das …
- OLG Dresden, 08.09.2011 - 4 U 459/11
Umfang der Wirkung eines Vergleichs über die Unterlassung von Äußerungen in einem …
- LG Berlin, 11.02.2021 - 27 O 714/19
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bildberichterstattung über Prominente in …
- LG Köln, 14.05.2014 - 28 O 463/13
- LG Köln, 18.07.2018 - 28 O 355/17
Beeinträchtigen des Schutzes der Persönlichkeit und des guten Rufs des …
- VG Köln, 13.09.2024 - 9 K 2938/22
- OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 16 U 281/20
- KG, 25.09.2017 - 10 U 110/16
Unterlassungsanspruch eines Steuerberaters auf das Vorhalten einer …
- LG Köln, 17.12.2014 - 28 O 220/14
Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch Bereithalten der Artikel zum Abruf im …
- OLG Hamburg, 11.08.2009 - 7 U 37/09
Recht am eigenen Bild: Unterlassungsanspruch gegen eine identifizierende …
- OLG Dresden, 17.09.2025 - 4 U 1664/24
Zulässigkeit von Äußerungen über einen Rechtsanwalt
- LG Köln, 08.06.2022 - 28 O 295/21
Berichterstattung der Bildzeitung im Zusammenhang mit Kardinal Woelki
- OLG Köln, 11.09.2012 - 15 U 62/12
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen auf Unterlassung …
- OLG Koblenz, 15.12.2009 - 4 U 1546/08
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Medienberichterstattung: …
- VGH Bayern, 08.11.2021 - 7 CE 21.1531
Zum presserechtlichen Auskunftsanspruch
- LG Köln, 21.06.2017 - 28 O 357/16
Medien haben Stellungnahmen in angemessenen Umfang wiederzugeben
- OLG Köln, 04.05.2017 - 15 U 153/16
Zulässigkeit einer identifizierenden Bildberichterstattung über einen sog. …
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 3 M 100/12
Versammlungen vor dem Wohnhaus ehemaliger Strafgefangener
- OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 20/10
Persönlichkeitsrechtsverletzung in einem Sachbuch: Identifizierende Beschreibung …
- OLG Köln, 18.02.2014 - 15 U 110/13
Grenzen der Berichterstattung über das Privatleben und den Vergewaltigungsprozess …
- BGH, 28.03.2011 - VI ZR 275/09
Erfordernis von Gründen für eine Revisionszulassung
- LG München I, 20.04.2022 - 9 O 11679/20
Bericht über Wirecard-Kronzeuge: Bild-Zeitung missachtete Unschuldsvermutung
- LG Hamburg, 23.10.2009 - 324 O 120/09
Identifizierende Berichterstattung vor Verurteilung verletzt …
- VG München, 26.04.2021 - M 10 E 21.868
Erfolgloser Eilantrag auf zukünftige Unterlassung polizeilicher Presseauskünfte …
- LG Köln, 10.01.2018 - 28 O 301/17
Persönlichkeitsrecht: Zum Anspruch auf Unterlassung der in identifizierender Art …
- OLG München, 23.04.2010 - 18 W 688/10
Tatsachenbehauptungen über Call-in-Shows
- OVG Sachsen, 17.11.2025 - 5 B 217/25
Presserechtlicher Auskunftsanspruch; strafrechtliches Ermittlungsverfahren
- OLG Frankfurt, 06.07.2023 - 16 U 9/22
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Abmahnung
- VGH Bayern, 28.02.2023 - 7 CE 23.27
Interessenabwägung bei presserechtlichem Auskunftsanspruch
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2020 - 4 A 289/20
- LG Mönchengladbach, 24.10.2018 - 6 O 365/16
- LG Aachen, 24.05.2016 - 8 O 168/16
ARD-Film über Gladbecker Geiseldrama zulässig
- OVG Sachsen, 17.11.2025 - 5 B 230/25
Presserechtlicher Auskunftsanspruch; strafrechtliches Ermittlungsverfahren
- LG Köln, 01.09.2021 - 28 O 67/20
- VGH Bayern, 24.08.2021 - 7 CE 21.1531
Vergleichsvorschlag in einem Verfahren mit dem Ziel der Unterlassung von …
- LG Köln, 11.03.2020 - 28 O 412/19
- VG Düsseldorf, 21.03.2018 - 20 L 6077/17
Angreifbarkeit des Abschlussberichts eines Untersuchungsausschusses des Landes …
- OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 37/08
Schadensersatz wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die …
- LG Wiesbaden, 09.08.2016 - 4 O 7/15
- LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 403/10
Unterlassungsklage eines wegen des Verdachts der Vergewaltigung festgenommenen …
- LG Köln, 16.03.2011 - 28 O 497/10
Verbot der auszugsweisen Verbreitung der privat gesendeten E-Mail eines …
- LG Köln, 10.07.2013 - 28 O 439/12
Freigesprochener Moderator muss unzulässige Verdachtsberichterstattung nicht …
- OVG Sachsen, 17.11.2025 - 5 B 216/25
Presserechtlicher Auskunftsanspruch; strafrechtliches Ermittlungsverfahren
- OLG Köln, 21.10.2014 - 15 U 56/14
Grenzen der Presseberichterstattung über das Privatleben und den …
- LG Düsseldorf, 19.12.2012 - 12 O 512/12
Persönlichkeitsverletzung bei einer Verdachtsberichterstattung
- OVG Sachsen, 17.11.2025 - 5 B 218/25
Presserechtlicher Auskunftsanspruch; strafrechtliches Ermittlungsverfahren
- LG Berlin II, 24.06.2025 - 27 O 88/25
Unterlassungsanspruch gegen eine Wortberichterstattung mit Bezugnahme auf in der …
- OLG München, 09.09.2022 - 18 U 4534/22
Bildberichterstattung, Verdachtsberichterstattung, Abgestuftes Schutzkonzept, …
- LG Köln, 11.03.2020 - 28 O 344/19
- VG München, 12.02.2026 - M 10 E 26.778
Einstweilige Anordnung, Presserechtlicher Auskunftsanspruch, Auskunftsrecht aus …
- VG Köln, 16.10.2019 - 6 L 1958/19
- LG Hamburg, 29.12.2017 - 324 O 22/17
Anspruch auf Unterlassung der Anzeige von Suchergebnissen und Verlinkungen nach …
- LG Lübeck, 19.06.2025 - 15 O 37/25
- LG Köln, 29.06.2022 - 28 O 470/20
- LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 566/14
Unterlassung von Äußerungen im Internet über den Privatbereich und Intimbereich …
- LG Hamburg, 29.01.2010 - 324 O 371/09
Vorwurf der sexuellen Nötigung bei namentlicher Nennung in Zeitung rechtswidrig
- LG Hamburg, 06.11.2009 - 324 O 243/07
- OLG Frankfurt, 16.12.2021 - 16 U 34/21
Unzulässige identifizierende Bildberichterstattung
- OLG München, 08.04.2011 - 18 W 539/11
- LG Berlin, 24.08.2010 - 27 O 353/10
Geldentschädigung bei Zeitungsartikel über "schamlose Sexenthüllung"
- LG Köln, 11.03.2020 - 28 O 365/19
- LG Hamburg, 09.04.2010 - 324 O 166/09
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Vorhaltung einer Presseberichterstattung über …
- LG Hamburg, 16.10.2009 - 324 O 153/09
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Rechtsprechung
| BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 825/08, 1 BvR 831/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; VAG § 12 Abs. 1b; ; VVG § 193 Abs. 5; ; VVG § 206 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Faktisches Verbot der reinen Standesversicherung durch die Vorschriften über den Kontrahierungszwang im Basistarif; Privatrechtlicher Anspruch auf Abschluss eines Vertrages im Basistarif mit einem privaten Krankenversicherungsunternehmen; Vereinbarkeit des absoluten ...
- rechtsportal.de
Verfassungsmäßigkeit des Kontrahierungszwangs für Krankenversicherungen nach Einführung des Basistarifs
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Kein Kontrahierungszwang im Basistarif für kleinere private Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit bei Nichtmitgliedern
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kein Basistarif bei allen Krankenversicherern
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Ausnahme für kleinere private Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- krankenkassen-direkt.de (Kurzinformation)
Kein genereller Kontrahierungszwang im Basistarif für kleinere Krankenversicherer
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Aufnahmezwang für kleinere private Versicherungsvereine - Pflicht zur Aufnahme von Personen in den Basistarif, die nicht zu der von der Versicherung üblicherweise versicherten speziellen Berufsgruppe gehören, stellt Verletzung der Vereinigungsfreiheit dar ...
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 124, 25
- VersR 2009, 1057
- DVBl 2009, 1122
- DÖV 2009, 769
Wird zitiert von ... (39) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75
Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über …
Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 825/08
Dabei können gerade die systematische Stellung einer Vorschrift im Gesetz und ihr sachlich-logischer Zusammenhang mit anderen Vorschriften diesen Sinn und Zweck freilegen (vgl. BVerfGE 48, 246 m.w.N.).Denn es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber sachlich Zusammenhängendes so geregelt hat, dass die gesamte Regelung einen durchgehenden, verständlichen Sinn ergibt (vgl. BVerfGE 48, 246 ).
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68
Vereinsname
Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 825/08
Das setzt aber in jedem Fall voraus, dass die Interessen des Gemeinwohls, die der Staat beim Schutz anderer verfassungskräftiger Rechtsgüter wahrnimmt, die Intensität des Eingriffs in die Vereinsfreiheit rechtfertigen (vgl. BVerfGE 30, 227 ; 84, 372 ).Rn. 54 b) Dieser Eingriff ist jedoch auch bei kleineren Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit in gleichem Maße wie bei großen Versicherern grundsätzlich zum Schutz anderer Schutzgüter mit Verfassungsrang aus Gründen des gemeinen Wohls gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 30, 227 ; 84, 372 ).
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 397/87
Lohnsteuerhilfeverein
Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 825/08
Das setzt aber in jedem Fall voraus, dass die Interessen des Gemeinwohls, die der Staat beim Schutz anderer verfassungskräftiger Rechtsgüter wahrnimmt, die Intensität des Eingriffs in die Vereinsfreiheit rechtfertigen (vgl. BVerfGE 30, 227 ; 84, 372 ).Rn. 54 b) Dieser Eingriff ist jedoch auch bei kleineren Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit in gleichem Maße wie bei großen Versicherern grundsätzlich zum Schutz anderer Schutzgüter mit Verfassungsrang aus Gründen des gemeinen Wohls gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 30, 227 ; 84, 372 ).
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 825/08
Gesetzliche und private Krankenversicherung sollen als jeweils eigene Säule für die ihnen zugewiesenen Personenkreise einen dauerhaften und ausreichenden Versicherungsschutz gegen das Risiko der Krankheit auch in sozialen Bedarfssituationen sicherstellen (vgl. zu den Einzelheiten Urteil des Ersten Senats vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 706/08 u.a.).Rn. 29 Der Sachvortrag der Beschwerdeführer stimmt weitgehend mit dem Vorbringen überein, welches dem Urteil des Ersten Senats vom 10. Juni 2009 (1 BvR 706/08 u.a.) zugrunde lag.
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 825/08
Denn im Unterschied zu dem Typus der Vereinigungen, die das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit seiner Geschichte und seiner heutigen Geltung nach primär schützen will, tritt bei diesen Gesellschaften das personale Element bis hin zur Bedeutungslosigkeit zurück (vgl. BVerfGE 50, 290 ). - BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 825/08
Ein Normverständnis, welches mit dem Gesetzeswortlaut nicht mehr in Einklang zu bringen ist, kann durch verfassungskonforme Auslegung ebenso wenig gewonnen werden wie ein solches, das in Widerspruch zu dem klar erkennbaren Willen des Gesetzes treten würde (vgl. BVerfGE 95, 64 m.w.N.). - BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
Vereinsverbot
Auszug aus BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 825/08
Der persönliche Schutzbereich erfasst dabei nicht nur die natürlichen Personen, welche sich zu einem Verein zusammenschließen, sondern auch den Verband selbst in seinem Recht auf Selbstbestimmung über die eigene Organisation, das Verfahren der Willensbildung und die Führung der Geschäfte sowie das Recht auf Entstehen und Bestehen (vgl. BVerfGE 80, 244 stRspr).
- BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13
Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung?
Dabei können gerade die systematische Stellung einer Vorschrift im Gesetz und ihr sachlich-logischer Zusammenhang mit anderen Vorschriften diesen Sinn und Zweck freilegen (…vgl. BVerfG 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 - Rn. 66, BVerfGE 133, 168; 10. Juni 2009 - 1 BvR 825/08, 1 BvR 831/08 - Rn. 48, BVerfGE 124, 25). - BVerfG, 09.04.2024 - 1 BvR 2017/21
Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind …
Rn. 105 Der verfassungskonformen Auslegung werden durch den Wortlaut (vgl. BVerfGE 124, 25 ; stRspr), die Entstehungsgeschichte und den Gesetzeszweck Grenzen gezogen. - BGH, 07.12.2011 - IV ZR 50/11
Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine …
Ergänzend hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 10. Juni 2009 entschieden, dass diese Grundsätze auch auf kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Anwendung fänden (BVerfGE 124, 25, 42 f.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2019 - 10 B 9.18
OVG bestätigt Vorkaufsrecht im Bereich von Erhaltungssatzungen in Berlin
Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber sachlich Zusammenhängendes so geregelt hat, dass die gesamte Regelung einen durchgehenden, verständlichen Sinn ergibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 825/08 -, juris Rn. 50;… Jarass/Pieroth, GG, 15. Aufl. 2018, Art. 20 Rn. 62a). - BSG, 03.04.2014 - B 5 R 25/13 R
Rückforderung überzahlter Geldleistungen nach dem Tod des Rentenberechtigten - …
Rn. 26 Für einen weiten, ebenso die Erben des Verfügenden erfassenden, Erbenbegriff spricht schließlich das Gebot der verfassungskonformen Auslegung, nach dem von mehreren Auslegungsmöglichkeiten diejenige den Vorrang hat, bei der die Rechtsnorm mit der Verfassung in Einklang steht (vgl zB BVerfGE 48, 40, 45; 110, 226, 267; 112, 164, 182 f; 124, 25, 39;… BSGE 94, 192 RdNr 34 = SozR 4-2500 § 37 Nr. 3 RdNr 31). - BVerfG, 26.11.2024 - 1 BvL 1/24
Krankenhausvorbehalt - Krankenhausvorbehalt bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen …
Durch den Wortlaut des Gesetzes (vgl. BVerfGE 122, 39 ; 124, 25 ; 159, 183 ), den Gesamtzusammenhang des Gesetzes (vgl. BVerfGE 83, 201 ; 88, 145 ), seine Entstehungsgeschichte und seinen Sinn und Zweck (vgl. BVerfGE 88, 145 ; 112, 164 ; 122, 39 ) werden der verfassungskonformen Auslegung Grenzen gezogen. - BVerfG, 29.11.2023 - 2 BvF 1/21
Das Bundeswahlrecht 2020 ist verfassungsgemäß
Rn. 102 (aa) Bei der systematischen Auslegung ist darauf abzustellen, dass einzelne Rechtssätze, die der Gesetzgeber in einen sachlichen Zusammenhang gestellt hat, grundsätzlich so zu interpretieren sind, dass sie logisch miteinander vereinbar sind; es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber sachlich Zusammenhängendes so geregelt hat, dass die gesamte Regelung einen durchgehenden, verständlichen und widerspruchsfreien Sinn ergibt (vgl. BVerfGE 48, 246 ; 124, 25 ). - BGH, 07.12.2011 - IV ZR 105/11
Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine …
Ergänzend hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 10. Juni 2009 entschieden, dass diese Grundsätze auch auf kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Anwendung fänden (BVerfGE 124, 25, 42 f.). - BVerfG, 06.05.2014 - 2 BvR 1139/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Weinabgaben auf Bundes- und Landesebene
Dem Prinzip freier sozialer Gruppenbildung, von dem her der Schutzbereich des Art. 9 Abs. 1 GG zu bestimmen ist (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 123, 186 ; 124, 25 ), läuft nicht jeder mit einer Mitgliedschaft in privatrechtlichen Verbänden von Rechts wegen verknüpfte Vorteil zuwider. - BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14
Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung
Dabei können gerade die systematische Stellung einer Vorschrift im Tarifvertrag und ihr sachlich-logischer Zusammenhang mit anderen Vorschriften diesen Sinn und Zweck freilegen (…vgl. zur Ermittlung eines Gesetzeszwecks: BVerfG 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 - Rn. 66, BVerfGE 133, 168; 10. Juni 2009 - 1 BvR 825/08, 1 BvR 831/08 - Rn. 48, BVerfGE 124, 25;… BAG 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 - Rn. 23 f., BAGE 149, 125). - LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - L 19 AS 787/17
SGB-II -Leistungen; Tilgung eines Mietkautionsdarlehens durch eine Aufrechnung; …
- BGH, 20.06.2023 - VI ZR 207/22
Rechtschutzbedürfnis für Ehrschutzklagen gegen Äußerungen, die der …
- BVerfG, 02.02.2023 - 1 BvR 187/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss aus einem Sportverein wegen …
- OVG Bremen, 03.09.2026 - 2 B 158/26
Ausweisung, 2 B 158/26, Beschluss vom 03.09.2026 - Ausweisung; …
- StGH Hessen, 06.03.2025 - P.St. 2920
Nur Verstoß gegen Zitiergebot: Hessisches Versammlungsgesetz ist weitgehend …
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2014 - 10 A 8.10
Brandenburger Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg …
- VG Hamburg, 15.01.2024 - 12 K 2905/21
Aufstockung eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses um ein Staffelgeschoss
- VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 63/15
Keine Verletzung des Konnexitätsprinzips (Art 97 Abs 3 LV ) idF vom 07.04.1999 …
- BVerwG, 28.02.2024 - 2 WDB 10.23
Erfolgreiche Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung
- OLG Hamburg, 01.08.2019 - 3 U 176/17
Entziehung der Lizenz zur berufsmäßigen Ausübung des Boxsports aus …
- VerfG Brandenburg, 20.06.2025 - VfGBbg 45/20
- StGH Bremen, 16.12.2024 - St 5/23
Bremer Ausbildungsabgabe verfassungskonform
- OLG Hamm, 10.03.2025 - 31 U 64/24
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts; UKlaG ; Vertragsstrafe
- VG Aachen, 18.11.2021 - 8 K 2835/18
Ausweisung; Örtliche Zuständigkeit; Wiederholungsgefahr; Spezial- und …
- VG Aachen, 15.05.2019 - 4 K 967/17
- KG, 29.06.2015 - 2 Ws 132/15
Strafvollzug: Arbeitsverhältnis zwischen Gefangenen und der Anstalt; …
- VG Düsseldorf, 06.11.2012 - 27 K 2548/11
Ausweisung assoziationsberechtigt türkisch Türkei Betäubungsmittel Menschenhandel …
- OLG Oldenburg, 08.08.2011 - 5 U 100/11
Kündigung der privaten Krankenversicherung durch einen beihilfeberechtigten …
- VG Düsseldorf, 28.06.2022 - 27 K 6757/20
Polnischer Staatsangehöriger, Verlustfeststellung, Totschlag, …
- FG Hamburg, 07.12.2016 - 6 K 66/16
Keine Verfassungswidrigkeit des § 8 Nr. 1a GewStG - Keine sachliche Unbilligkeit …
- VG Freiburg, 22.05.2026 - 3 K 1729/26
Angelegenheit nach der Landesbauordnung; Widerspruchsverfahren; Zwangsgeld
- VG München, 03.07.2020 - M 26 E 20.2789
Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Gebots kontaktfreier Sportausübung
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.06.2011 - L 15 AY 14/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2018 - 15 A 713/17
Landesdurchschnitt als das arithmetische Mittel aus der Gesamtheit der …
- VG Würzburg, 27.10.2009 - W 1 K 09.176
Art. 86 Abs. 2 Satz 5 BayBG a.F. ist verfassungskonform auszulegen. Die hierin …
- VG Hamburg, 22.04.2021 - 13 E 1560/21
Zur Behandlung von juristischen Personen als "Betroffene" im Sinne des Gesetzes …
- BSG, 17.01.2017 - B 5 R 286/16 B
- VG Arnsberg, 20.06.2017 - 5 L 1763/17
Unzureichende Belehrung über die Folgen eines Terminversäumnisses im Rahmen einer …
- SG Nürnberg, 18.02.2023 - S 8 KR 182/22
Klagezulässigkeit, Verwaltungsakt, Prozessvoraussetzung, Überprüfungsantrag, …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 02.07.2009 - 7 B 9.09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
VwGO § 137 Abs. 1; LUIG BW § 3 Abs. 1; UIG § 3 Abs. 2, § 9 Abs. 2
Revision; revisibles Recht; Bundesrecht; Landesrecht; Verweis auf Bundesrecht; Umweltinformationsgesetz. - Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 137 Abs. 1
Bundesrecht; Landesrecht; Revision; Umweltinformationsgesetz; Verweis auf Bundesrecht; revisibles Recht
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Konsequenzen einer fehlenden landesrechtlichen Vollregelung des Umweltinformationsrechts durch Bestimmung der Geltung der Bundesregelungen im Landesgesetz; Anwendbarkeit des Umweltinformationsgesetzes des Bundes als irreversibles Landesrecht in Baden-Württemberg; ...
- rechtsportal.de
UIG § 3 Abs. 1; UIG § 3 Abs. 2; UIG § 9 Abs. 2
Konsequenzen einer fehlenden landesrechtlichen Vollregelung des Umweltinformationsrechts durch Bestimmung der Geltung der Bundesregelungen im Landesgesetz; Anwendbarkeit des Umweltinformationsgesetzes des Bundes als irreversibles Landesrecht in Baden-Württemberg; ... - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 13.06.2006 - 8 K 887/04
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.2008 - 10 S 2702/06
- BVerwG, 02.07.2009 - 7 B 9.09
Papierfundstellen
- NVwZ 2009, 1037
- DVBl 2009, 1122
- AnwBl 2009, 238
- DÖV 2009, 823
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.08.2007 - 9 B 19.07
Möglichkeit der Verjährung von Kostenforderungen der Feuerwehr im Bereich der …
Auszug aus BVerwG, 02.07.2009 - 7 B 9.09
Irrevisibles Landesrecht liegt vor, wenn eine Vorschrift des Bundesrechts nicht kraft Gesetzesbefehls des Bundesgesetzgebers, sondern nur kraft der Bezugnahme im Landesrecht und damit aufgrund einer gesetzgeberischen Entscheidung des Landes Geltung beansprucht (Beschlüsse vom 7. Juni 2002 - BVerwG 9 B 30.02 - [...]; und vom 10. August 2007 - BVerwG 9 B 19.07 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 29). - BVerwG, 07.06.2002 - 9 B 30.02
Auszug aus BVerwG, 02.07.2009 - 7 B 9.09
Irrevisibles Landesrecht liegt vor, wenn eine Vorschrift des Bundesrechts nicht kraft Gesetzesbefehls des Bundesgesetzgebers, sondern nur kraft der Bezugnahme im Landesrecht und damit aufgrund einer gesetzgeberischen Entscheidung des Landes Geltung beansprucht (Beschlüsse vom 7. Juni 2002 - BVerwG 9 B 30.02 - [...]; und vom 10. August 2007 - BVerwG 9 B 19.07 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 29).
- BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 1.18
Antragsunterlagen; Erstveröffentlichungsrecht; Gutachten; Immissionsschutzrecht; …
Rn. 14 Die Bezugnahme in § 2 Satz 3 UIG NRW auf das Umweltinformationsgesetz des Bundes ändert zwar nichts daran, dass es sich insoweit um die Anwendung von Landesrecht handelt; denn die bundesrechtlichen Bestimmungen gelten in diesem Regelungszusammenhang kraft des Normsetzungsbefehls des Landesgesetzgebers (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2009 - 7 B 9.09 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 36 Rn. 6 …und Urteil vom 21. Februar 2013 - 7 C 4.12 - Buchholz 406.27 § 149 BBergG Nr. 3 Rn. 15). - BVerwG, 26.04.2023 - 6 C 8.21
BVerwGE; Verbot eines Wahlplakats (Meinungsfreiheit: Kontexte des Wahlkampfs und …
Denn typischerweise erlangt Bundesrecht durch Rezeption in den Sachbereichen, die der Gesetzgebungskompetenz der Länder unterliegen, nur durch den Anwendungsbefehl des Landesgesetzgebers Geltung (BVerwG, Urteile vom 4. November 1976 - 5 C 73.74 - BVerwGE 51, 268 und vom 24. September 1992 - 3 C 64.89 - BVerwGE 91, 77 ; Beschlüsse vom 24. März 1986 - 7 B 35.86 - NVwZ 1986, 739 und vom 2. Juli 2009 - 7 B 9.09 - NVwZ 2009, 1037 Rn. 6). - BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 36.14
Untersagung der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet; Sachsen-Anhalt
Irrevisibles Landesrecht liegt dagegen vor, wenn eine Vorschrift des Bundesrechts nicht kraft Gesetzesbefehls des Bundesgesetzgebers, sondern nur kraft der Bezugnahme im Landesrecht und damit aufgrund einer gesetzgeberischen Entscheidung des Landes für den betreffenden Streitfall Geltung beansprucht (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juni 2002 - 9 B 30.02 - juris, vom 10. August 2007 - 9 B 19.07 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 29 und vom 2. Juli 2009 - 7 B 9.09 - DVBl 2009, 1122).
- VGH Bayern, 26.03.2018 - 12 BV 17.1765
Teilweise unzulässige
Rn. 146 Irrevisibles Landesrecht liegt insbesondere (auch) dann vor, wenn - wie hier - Landesrecht in der Gestalt kommunalen Satzungsrechts (vgl. Art. 1, 2 ZwEWG i.V.m. § 3 Abs. 3 Nr. 4 ZeS) auf bundesrechtliche Vorschriften (des Bauplanungsrechts) verweist, die Normen des Bundesrechts aber nicht kraft eines Gesetzesbefehls des Bundesgesetzgebers Geltung beanspruchen, sondern kraft Bezugnahme im Landesrecht, d.h. infolge eines Anwendungsbefehls des Landesgesetzgebers bzw. des kommunalen Satzungsgebers zu beachten sind (vgl. BVerwG, B.v. 2.7.2009 - 7 B 9/08 -, NVwZ 2009, 1037; B.v. 28.03.2007 - 10 B 43.06 -, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 50). - BVerwG, 12.04.2011 - 4 B 52.10
Schicksal städtebaulicher Sanierungssatzungen; Überschreitung der Grenze der …
Denn wenn eine Vorschrift des Bundesrechts ausschließlich kraft eines Gesetzesbefehls des Landesgesetzgebers anzuwenden ist, liegt insoweit irrevisibles Landesrecht vor, weil diese Vorschrift des Bundesrechts nicht kraft Gesetzesbefehls des Bundesgesetzgebers, sondern nur kraft der Bezugnahme im Landesrecht und damit aufgrund einer gesetzgeberischen Entscheidung des Landes Geltung beansprucht (Beschluss vom 2. Juli 2009 - BVerwG 7 B 9.09 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 36 S. 10 m.w.N.). - BVerwG, 18.11.2010 - 7 B 23.10
Fragen des auslaufenden Rechts und Zulassung der Grundsatzrevision; …
Damit wird diese bundesrechtliche Norm aber nicht im Sinne einer echten Verweisung in der Weise landesrechtlich rezipiert, dass ihr sachlicher Anwendungsbereich erweitert wird und sie insoweit nur aufgrund des Normanwendungsbefehls des Landesgesetzgebers und folglich als irrevisibles Landesrecht gilt (vgl. etwa Beschlüsse vom 2. Juli 2009 - BVerwG 7 B 9.09 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 36 und vom 13. Juni 2009 - BVerwG 9 B 2.09 - Buchholz 445.4 § 3 WHG Nr. 6). - BVerwG, 15.07.2025 - 6 B 1.25 Durch Rezeption in Sachbereichen, die der Gesetzgebungskompetenz der Länder unterliegen, erlangt Bundesrecht grundsätzlich nur durch den Anwendungsbefehl des Landesgesetzgebers Geltung (BVerwG, Urteile vom 4. November 1976 - 5 C 73.74 - BVerwGE 51, 268 und vom 24. September 1992 - 3 C 64.89 - BVerwGE 91, 77 ; Beschlüsse vom 24. März 1986 - 7 B 35.86 - NVwZ 1986, 739 und vom 2. Juli 2009 - 7 B 9.09 - NVwZ 2009, 1037 Rn. 6).
- BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 22.11
Umbruchverbot für Dauergrünlandflächen; Begriffsdefinition; Wechsel von Kleegras …
Zwar ist der Begriff in einer landesrechtlichen Verordnung enthalten und wird nicht dadurch zu revisionsgerichtlich überprüfbarem Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO), dass die Verordnung ihrerseits zur Definition von Dauergrünland auf eine Bestimmung des Unionsrechts verweist (Beschluss vom 2. Juli 2009 - BVerwG 7 B 9.09 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 36 = NVwZ 2009, 1037). - BVerwG, 09.10.2025 - 4 B 3.25 Demgegenüber ist der Normsetzungsbefehl des Landes maßgeblich, wenn die Verweisung auf das Bundesrecht dessen sachlichen Anwendungsbereich, wie der Bundesgesetzgeber ihn bestimmen konnte und wollte, erweitert (…vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Februar 2013 - 7 C 4.12 - Buchholz 406.27 § 149 BBergG Nr. 3 Rn. 14 und vom 18. Juni 2020 - 3 C 2.19 - VRS 139, 94 ; Beschlüsse vom 16. April 2003 - 9 B 81.02 - NVwZ 2003, 995 , vom 2. Juli 2009 - 7 B 9.09 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 36 Rn. 6 …und vom 20. August 2014 - 9 B 7.14 - a. a. O.).
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