Rechtsprechung
| EuGH, 04.05.2016 - C-477/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Europäischer Gerichtshof
Pillbox 38
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2014/40/EU - Art. 20 - Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter - Gültigkeit - Grundsatz der Gleichbehandlung - Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Rechtssicherheit - Subsidiaritätsprinzip - ...
- Europäischer Gerichtshof
Pillbox 38
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2014/40/EU - Art. 20 - Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter - Gültigkeit - Grundsatz der Gleichbehandlung - Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Rechtssicherheit - Subsidiaritätsprinzip - ...
- Wolters Kluwer
Rechtsangleichung unionsrechtlicher Regelungen zum Inverkehrbringen "Elektronischer Zigaretten"; Zulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchen aufgrund vermuteter Entscheidungserheblichkeit; Vorabentscheidungsersuchen des britischen High Court of Justice
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2014/40/EU - Art. 20 - Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter - Gültigkeit - Grundsatz der Gleichbehandlung - Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Rechtssicherheit - Subsidiaritätsprinzip - ...
- rechtsportal.de
Rechtsangleichung unionsrechtlicher Regelungen zum Inverkehrbringen "Elektronischer Zigaretten"; Zulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchen aufgrund vermuteter Entscheidungserheblichkeit; Vorabentscheidungsersuchen des britischen High Court of Justice
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- mueller.legal (Kurzinformation)
Die neue Richtlinie der Europäischen Union über Tabakerzeugnisse ist gültig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbeeinschränkungen der EU-Tabakrichtlinie rechtmäßig
- juve.de (Kurzinformation)
Schockbilder erlaubt: Tabakrichtlinie abgewiesen
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 06.05.2016)
Schockbilder auf Zigarettenpackungen sind erlaubt
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Pillbox 38
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2014/40/EU - Art. 20 - Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter - Gültigkeit - Grundsatz der Gleichbehandlung - Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Rechtssicherheit - Subsidiaritätsprinzip - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-477/14
- EuGH, 04.05.2016 - C-477/14
Papierfundstellen
- EuZW 2016, 582
Wird zitiert von ... (84) Zitiert selbst (18)
- EuGH, 10.12.2002 - C-491/01
British American Tobacco Investments und Imperial Tobacco
Auszug aus EuGH, 04.05.2016 - C-477/14
Da das vorlegende Gericht diesen Streit zu entscheiden hat, ist nicht offensichtlich, dass der Ausgangsrechtsstreit nicht real ist (vgl. entsprechend Urteil British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 36 und 38).Rn. 18 Was zweitens das Vorbringen betrifft, die Klage auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit ("judicial review") der "Absicht und/oder Verpflichtung" der Regierung des Vereinigten Königreichs zur Umsetzung einer Richtlinie stelle ein Mittel zur Umgehung des durch den AEU-Vertrag errichteten Rechtsbehelfssystems dar, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits mehrere die Gültigkeit von Sekundärrechtsakten betreffende Vorabentscheidungsersuchen, die im Rahmen derartiger Klagen vorgelegt worden waren, für zulässig erklärt hat, u. a. in den Rechtssachen, in denen die Urteile British American Tobacco (Investments) und Imperial Tobacco (C-491/01, EU:C:2002:741), Intertanko u. a. (C-308/06, EU:C:2008:312) und Afton Chemical (C-343/09, EU:C:2010:419) ergangen sind.
Diese Voraussetzung ist im Ausgangsrechtsstreit erfüllt, wie sich aus Rn. 17 des vorliegenden Urteils ergibt (vgl. entsprechend Urteile British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 40, und Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 29).
Rn. 48 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt, dass die Handlungen der Unionsorgane zur Erreichung der mit der betreffenden Regelung verfolgten legitimen Ziele geeignet sind und nicht über die Grenzen dessen hinausgehen, was zur Erreichung dieser Ziele erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die dadurch bedingten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 122, ERG u. a., C-379/08 und C-380/08, EU:C:2010:127, Rn. 86, und Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 67 und 91).
Folglich ist eine in diesem Bereich erlassene Maßnahme nur dann rechtswidrig, wenn sie zur Erreichung des Ziels, das die zuständigen Organe verfolgen, offensichtlich ungeeignet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 123).
Rn. 58 Angesichts des, wie im 43. Erwägungsgrund der Richtlinie 2014/40 und im Bericht ENDS festgestellt, wachsenden Marktes für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter, sind die nationalen Vorschriften über die Anforderungen, denen diese Produkte entsprechen müssen, in Ermangelung einer unionsweiten Harmonisierung von Natur aus geeignet, den freien Warenverkehr zu behindern (vgl. entsprechend Urteil British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 64).
Rn. 123 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass in einen auf der Grundlage von Art. 114 AEUV erlassenen Unionsrechtsakt Bestimmungen aufgenommen werden können, die die Umgehung von Vorschriften verhindern sollen, die eine Verbesserung der Bedingungen für das Funktionieren des Binnenmarkts zum Ziel haben (vgl. in diesem Sinne Urteile Deutschland/Parlament und Rat, C-376/98, EU:C:2000:544, Rn. 100, sowie British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 82).
Rn. 149 Da es sich im vorliegenden Fall um einen Bereich handelt - die Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts -, der nicht zu den Bereichen gehört, in denen die Union über eine ausschließliche Zuständigkeit verfügt, ist zu prüfen, ob das Ziel der Richtlinie 2014/40 auf Unionsebene besser erreicht werden konnte (vgl. in diesem Sinne Urteil British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 179 und 180).
- EuGH, 22.01.2013 - C-283/11
Die Beschränkung der Kostenerstattung für die Kurzberichterstattung über …
Auszug aus EuGH, 04.05.2016 - C-477/14
Rn. 155 Der durch Art. 16 der Charta gewährte Schutz umfasst die Freiheit, eine Wirtschafts- oder Geschäftstätigkeit auszuüben, die Vertragsfreiheit und den freien Wettbewerb, wie aus den Erläuterungen zu diesem Artikel hervorgeht, die gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 3 EUV und Art. 52 Abs. 7 der Charta für deren Auslegung zu berücksichtigen sind (Urteil Sky Österreich, C-283/11, EU:C:2013:28, Rn. 42).Rn. 157 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs gilt die unternehmerische Freiheit jedoch nicht schrankenlos, sondern ist im Zusammenhang mit ihrer gesellschaftlichen Funktion zu sehen (vgl. in diesem Sinne Urteil Sky Österreich, C-283/11, EU:C:2013:28, Rn. 45).
Rn. 158 Die unternehmerische Freiheit kann somit einer Vielzahl von Eingriffen der öffentlichen Gewalt unterworfen werden, die im allgemeinen Interesse die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit beschränken können (Urteil Sky Österreich, C-283/11, EU:C:2013:28, Rn. 46).
Rn. 159 Dieser Umstand spiegelt sich vor allem darin wider, auf welche Weise nach Art. 52 Abs. 1 der Charta der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu handhaben ist (Urteil Sky Österreich, C-283/11, EU:C:2013:28, Rn. 47).
Rn. 160 Nach dieser Bestimmung muss jede Einschränkung der Ausübung der in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten gesetzlich vorgesehen sein, deren Wesensgehalt achten und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erforderlich sein und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen (Urteil Sky Österreich, C-283/11, EU:C:2013:28, Rn. 48).
- EuGH, 16.06.2015 - C-62/14
Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem …
Auszug aus EuGH, 04.05.2016 - C-477/14
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung oder die Gültigkeit einer unionsrechtlichen Regelung betreffen (Urteil Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 24).Der Gerichtshof kann es nur dann ablehnen, über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts zu befinden, wenn die erbetene Auslegung oder Beurteilung der Gültigkeit einer unionsrechtlichen Regelung offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 25).
Diese Voraussetzung ist im Ausgangsrechtsstreit erfüllt, wie sich aus Rn. 17 des vorliegenden Urteils ergibt (vgl. entsprechend Urteile British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 40, und Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 29).
Rn. 48 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt, dass die Handlungen der Unionsorgane zur Erreichung der mit der betreffenden Regelung verfolgten legitimen Ziele geeignet sind und nicht über die Grenzen dessen hinausgehen, was zur Erreichung dieser Ziele erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die dadurch bedingten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 122, ERG u. a., C-379/08 und C-380/08, EU:C:2010:127, Rn. 86, und Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 67 und 91).
- EuGH, 08.07.2010 - C-343/09
Afton Chemical - Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeit - Richtlinie 2009/30/EG …
Auszug aus EuGH, 04.05.2016 - C-477/14
Rn. 18 Was zweitens das Vorbringen betrifft, die Klage auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit ("judicial review") der "Absicht und/oder Verpflichtung" der Regierung des Vereinigten Königreichs zur Umsetzung einer Richtlinie stelle ein Mittel zur Umgehung des durch den AEU-Vertrag errichteten Rechtsbehelfssystems dar, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits mehrere die Gültigkeit von Sekundärrechtsakten betreffende Vorabentscheidungsersuchen, die im Rahmen derartiger Klagen vorgelegt worden waren, für zulässig erklärt hat, u. a. in den Rechtssachen, in denen die Urteile British American Tobacco (Investments) und Imperial Tobacco (C-491/01, EU:C:2002:741), Intertanko u. a. (C-308/06, EU:C:2008:312) und Afton Chemical (C-343/09, EU:C:2010:419) ergangen sind.Rn. 65 Der Gerichtshof hat jedoch insoweit bereits entschieden, dass das Parlament und der Rat durch eine solche Folgenabschätzung nicht gebunden sind (Urteil Afton Chemical, C-343/09, EU:C:2010:419, Rn. 57).
- EuGH, 18.04.2013 - C-368/12
Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung; Vorabentscheidungsersuchen; Staatliche …
Auszug aus EuGH, 04.05.2016 - C-477/14
Rn. 25 Daher ist entscheidend, dass das nationale Gericht insbesondere die genauen Gründe angibt, aus denen ihm die Gültigkeit von Bestimmungen des Unionsrechts fraglich erscheint, und die Gründe angibt, aus denen es sie für ungültig hält (…vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile Greenpeace France u. a., C-6/99, EU:C:2000:148, Rn. 55, sowie Beschluss Adiamix, C-368/12, EU:C:2013:257, Rn. 22).Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass diese Gelegenheit gegeben wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass den Beteiligten aufgrund der genannten Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen - zusammen mit einer Übersetzung in die Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaats - zugestellt werden, nicht aber dem Gerichtshof vom vorlegenden Gericht gegebenenfalls übermittelte nationale Verfahrensakten (…vgl. insbesondere Urteile Holdijk u. a., 141/81 bis 143/81, EU:C:1982:122, Rn. 6, Lehtonen und Castors Braine, C-176/96, EU:C:2000:201, Rn. 23, sowie Beschluss Adiamix, C-368/12, EU:C:2013:257, Rn. 24).
- EuGH, 18.06.2015 - C-508/13
Estland / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2013/34/EU - …
Auszug aus EuGH, 04.05.2016 - C-477/14
Das Protokoll Nr. 2 stellt außerdem in seinem Art. 5 die Leitlinien auf, nach denen zu bestimmen ist, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind (Urteil Estland/Parlament und Rat, C-508/13, EU:C:2015:403, Rn. 44). - EuGH, 05.10.2000 - C-376/98
DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE RICHTLINIE ÜBER WERBUNG UND SPONSORING ZUGUNSTEN VON …
Auszug aus EuGH, 04.05.2016 - C-477/14
Rn. 123 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass in einen auf der Grundlage von Art. 114 AEUV erlassenen Unionsrechtsakt Bestimmungen aufgenommen werden können, die die Umgehung von Vorschriften verhindern sollen, die eine Verbesserung der Bedingungen für das Funktionieren des Binnenmarkts zum Ziel haben (vgl. in diesem Sinne Urteile Deutschland/Parlament und Rat, C-376/98, EU:C:2000:544, Rn. 100, sowie British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 82). - EuGH, 10.01.2006 - C-344/04
DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST …
Auszug aus EuGH, 04.05.2016 - C-477/14
Rn. 24 Zum anderen folgt in Bezug auf die Verpflichtung des vorlegenden Gerichts zur Darstellung der Gründe, aus denen es Zweifel bezüglich der Gültigkeit von Art. 20 der Richtlinie 2014/40 hat, aus dem Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, tatsächlich, dass es unerlässlich ist, dass das nationale Gericht in seiner Vorlageentscheidung die genauen Gründe darlegt, aus denen es eine Beantwortung seiner Fragen nach der Auslegung oder der Gültigkeit bestimmter Vorschriften des Unionsrechts für entscheidungserheblich hält (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile Bertini u. a., 98/85, 162/85 und 258/85, EU:C:1986:246, Rn. 6, ABNA u. a., C-453/03, C-11/04, C-12/04 und C-194/04, EU:C:2005:741, Rn. 46, und IATA und ELFAA, C-344/04, EU:C:2006:10, Rn. 31). - EuGH, 03.06.2008 - C-308/06
DIE RICHTLINIE ÜBER DIE MEERESVERSCHMUTZUNG DURCH SCHIFFE, DIE UNTER ANDEREM IM …
Auszug aus EuGH, 04.05.2016 - C-477/14
Rn. 18 Was zweitens das Vorbringen betrifft, die Klage auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit ("judicial review") der "Absicht und/oder Verpflichtung" der Regierung des Vereinigten Königreichs zur Umsetzung einer Richtlinie stelle ein Mittel zur Umgehung des durch den AEU-Vertrag errichteten Rechtsbehelfssystems dar, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits mehrere die Gültigkeit von Sekundärrechtsakten betreffende Vorabentscheidungsersuchen, die im Rahmen derartiger Klagen vorgelegt worden waren, für zulässig erklärt hat, u. a. in den Rechtssachen, in denen die Urteile British American Tobacco (Investments) und Imperial Tobacco (C-491/01, EU:C:2002:741), Intertanko u. a. (C-308/06, EU:C:2008:312) und Afton Chemical (C-343/09, EU:C:2010:419) ergangen sind. - EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
EINE REGELUNG, DIE BERUFSSPORTLER AN DER TEILNAHME AN WETTKÄMPFEN HINDERT, WENN …
Auszug aus EuGH, 04.05.2016 - C-477/14
Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass diese Gelegenheit gegeben wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass den Beteiligten aufgrund der genannten Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen - zusammen mit einer Übersetzung in die Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaats - zugestellt werden, nicht aber dem Gerichtshof vom vorlegenden Gericht gegebenenfalls übermittelte nationale Verfahrensakten (vgl. insbesondere Urteile Holdijk u. a., 141/81 bis 143/81, EU:C:1982:122, Rn. 6, Lehtonen und Castors Braine, C-176/96, EU:C:2000:201, Rn. 23, …sowie Beschluss Adiamix, C-368/12, EU:C:2013:257, Rn. 24). - EuGH, 06.12.2005 - C-453/03
ABNA u.a. - Gesundheitspolizei - Mischfuttermittel - Genaue Angabe der …
- EuGH, 03.09.2015 - C-398/13
Der Gerichtshof bestätigt die Gültigkeit der Verordnung über den Handel mit …
- EuGH, 17.12.2015 - C-157/14
Der Natriumgehalt natürlicher Mineralwässer ist auf der Grundlage nicht nur des …
- EuGH, 09.03.2010 - C-379/08
ERG u.a. - Verursacherprinzip - Richtlinie 2004/35/EG - Umwelthaftung - Zeitliche …
- EuGH, 21.03.2000 - C-6/99
DER GRUNDSATZ DER VORSORGE WIRD DURCH DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ÜBER DIE FREISETZUNG …
- EuGH, 04.06.2015 - C-579/13
Die Mitgliedstaaten dürfen langfristig aufenthaltsberechtigte …
- EuGH, 01.04.1982 - 141/81
Holdijk
- EuGH, 12.06.1986 - 98/85
Bertini / Regione Lazio
- EuGH, 21.03.2024 - C-61/22
Die Verpflichtung zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken im Personalausweis ist …
Rn. 102 Folglich ist der Umstand, dass der Unionsgesetzgeber eine andere, gegebenenfalls belastendere Maßnahme als die nach der Folgenabschätzung empfohlene getroffen hat, für sich genommen kein geeigneter Beweis dafür, dass er die Grenzen dessen überschritten hat, was zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich war (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 65). - EuGH, 20.12.2017 - C-434/15
Asociación Profesional Elite Taxi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV …
Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass diese Möglichkeit besteht, wobei zu berücksichtigen ist, dass den Beteiligten aufgrund der genannten Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen - zusammen mit einer Übersetzung in die Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaats - zugestellt werden, nicht aber die dem Gerichtshof vom vorlegenden Gericht gegebenenfalls übermittelten nationalen Verfahrensakten (Urteil vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 30.01.2019 - C-220/17
Das unionsweite schrittweise Verbot von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen, …
Rn. 32 Es ist jedoch nicht erforderlich, dass ein Gesetzgebungsakt selbst Angaben technischer Natur enthält, und es steht dem Unionsgesetzgeber frei, einen allgemeinen Rechtsrahmen zu schaffen, der gegebenenfalls später konkretisiert wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 78 und 139).Sofern es an einer Regelung auf Unionsebene fehlt, ist es nämlich Sache der Mitgliedstaaten oder gegebenenfalls der Hersteller selbst, eine zuverlässige Methode festzulegen, mit der die Einhaltung der Anforderung, die sich aus dieser Vorschrift ergibt, sichergestellt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 101).
Rn. 36 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der allgemeine unionsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (Urteil vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 35).
Rn. 96 Nach der letztgenannten Bestimmung muss jede Einschränkung der Ausübung der in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten gesetzlich vorgesehen sein, deren Wesensgehalt achten, unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erforderlich sein und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen (Urteil vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 160).
- EuGH, 29.05.2018 - C-426/16
Der Gerichtshof bestätigt, dass rituelle Schlachtungen ohne Betäubung nur in …
Infolgedessen ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über eine ihm vorgelegte Frage zu befinden, wenn sie die Auslegung oder die Gültigkeit einer unionsrechtlichen Regelung betrifft (…Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 24, sowie vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 15). - Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2018 - C-151/17
Generalanwalt Saugmandsgaard Øe schlägt dem Gerichtshof vor, das …
{FN:18} Urteile vom 10. Dezember 2002, British American Tobacco (Investments) und Imperial Tobacco (…C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 123), vom 4. Mai 2016, Polen/Parlament und Rat, (…C-358/14, EU:C:2016:323, Rn. 79), und vom 4. Mai 2016, Pillbox 38 (C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 49).{FN:20} Vgl. namentlich Urteil vom 4. Mai 2016, Pillbox 38 (C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:30} Vgl. u. a. Urteile vom 10. April 2014, Acino/Kommission (…C-269/13 P, EU:C:2014:255, Rn. 58), vom 17. Dezember 2015, Neptune Distribution (…C-157/14, EU:C:2015:823, Rn. 82), und vom 4. Mai 2016, Pillbox 38 (C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 55).
{FN:47} Urteil vom 4. Mai 2016 (C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 50 bis 55 und 60).
{FN:54} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2016, Pillbox 38 (C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 96).
{FN:61} Urteil vom 4. Mai 2016 (C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 51 und 52).
{FN:70} Urteil vom 4. Mai 2016 (C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 36 bis 42).
- EuGH, 07.03.2017 - C-390/15
Der Grundsatz der Gleichbehandlung steht dem Ausschluss auf elektronischem Weg …
Rn. 41 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt, vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich zu behandeln, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (…Urteile vom 12. November 2014, Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission, C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 51, und vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 35). - EuGH, 07.02.2018 - C-304/16
Ein Drei-Parteien-Verfahren, das einen Co-Branding-Partner oder Vertreter …
Da das vorlegende Gericht über diesen Streit zu entscheiden hat und es der Auffassung ist, dass zwischen den Parteien des Ausgangsverfahrens eine wirkliche Streitigkeit in Bezug auf die Auslegung und die Gültigkeit der betreffenden Bestimmungen der Verordnung besteht, ist nicht offensichtlich, dass der Ausgangsrechtsstreit nicht real ist (…vgl. entsprechend Urteile vom 10. Dezember 2002, British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 36 und 38, und vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 17).Rn. 39 Was zum anderen die Frage betrifft, ob das vorlegende Gericht hinreichend dargelegt hat, aus welchen Gründen ihm die Auslegung und die Gültigkeit der im Ausgangsverfahren fraglichen Bestimmungen zweifelhaft erscheinen, so ist es im Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, tatsächlich unerlässlich, dass das nationale Gericht in seiner Vorlageentscheidung die genauen Gründe darlegt, aus denen es eine Beantwortung seiner Fragen nach der Auslegung oder der Gültigkeit bestimmter Vorschriften des Unionsrechts für entscheidungserheblich hält (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Dieses Erfordernis ergibt sich auch aus Art. 94 Buchst. c der Verfahrensordnung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 43 Was drittens das Argument anbelangt, die Erhebung der Klage des Ausgangsverfahrens auf richterliche Überprüfung der "Absicht und/oder Verpflichtung" der Lords Commissioners, die Verordnung 2015/751 anzuwenden oder durchzuführen, stelle ein Mittel zur Umgehung des durch den AEU-Vertrag errichteten Rechtsbehelfssystems dar, und insbesondere die Auffassung des Parlaments, wonach im vorliegenden Fall von den Lords Commissioners gegen Amex keine Maßnahme ergriffen worden sei, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits mehrere die Auslegung und/oder Gültigkeit von Sekundärrechtsakten betreffende Vorabentscheidungsersuchen, die im Rahmen von Klagen auf richterliche Überprüfung vorgelegt worden waren, für zulässig erklärt hat, so u. a. in den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 10. Dezember 2002, British American Tobacco (Investments) und Imperial Tobacco (C-491/01, EU:C:2002:741), vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a. (C-308/06, EU:C:2008:312), vom 8. Juli 2010, Afton Chemical (C-343/09, EU:C:2010:419), vom 4. Mai 2016, Pillbox 38 (C-477/14, EU:C:2016:324), und vom 4. Mai 2016, Philip Morris Brands u. a. (C-547/14, EU:C:2016:325), ergangen sind.
Diese Bedingung ist jedoch im Ausgangsrechtsstreit erfüllt, wie sich aus den Rn. 21, 33, 34, 41 und 42 des vorliegenden Urteils ergibt (…vgl. entsprechend Urteile vom 10. Dezember 2002, British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 40…, vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 29, vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 19, …und vom 4. Mai 2016, Philip Morris Brands u. a., C-547/14, EU:C:2016:325, Rn. 35).
- EuGH, 07.02.2018 - C-643/16
American Express - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie (EU) 2015/2366 - …
Da das vorlegende Gericht über diesen Streit zu entscheiden hat und es der Auffassung ist, dass zwischen den Parteien des Ausgangsverfahrens eine wirkliche Streitigkeit in Bezug auf die Auslegung und die Gültigkeit der betreffenden Bestimmungen der Richtlinie besteht, ist nicht offensichtlich, dass der Ausgangsrechtsstreit nicht real ist (…vgl. entsprechend Urteile vom 10. Dezember 2002, British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 36 und 38, und vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 17).Rn. 25 Was zum anderen die Frage betrifft, ob das vorlegende Gericht hinreichend dargelegt hat, aus welchen Gründen ihm die Auslegung und die Gültigkeit der im Ausgangsverfahren fraglichen Bestimmungen zweifelhaft erscheinen, so ist es im Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, tatsächlich unerlässlich, dass das nationale Gericht in seiner Vorlageentscheidung die genauen Gründe darlegt, aus denen es eine Beantwortung seiner Fragen nach der Auslegung oder der Gültigkeit bestimmter Vorschriften des Unionsrechts für entscheidungserheblich hält (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Dieses Erfordernis ergibt sich auch aus Art. 94 Buchst. c der Verfahrensordnung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 29 Was drittens das Argument anbelangt, die Erhebung der Klage des Ausgangsverfahrens auf richterliche Überprüfung der "Absicht und/oder Verpflichtung" der Lords Commissioners, die Richtlinie 2015/2366 anzuwenden oder durchzuführen, stelle - unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, in denen die Lords Commissioners gegen Amex keine Maßnahme ergriffen und sich auf das Vorbringen beschränkt hätten, sich der Erhebung der Klage im Ausgangsverfahren nicht entgegenzustellen - ein Mittel zur Umgehung des durch den AEU-Vertrag errichteten Rechtsbehelfssystems dar, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits mehrere die Auslegung und/oder Gültigkeit von Sekundärrechtsakten betreffende Vorabentscheidungsersuchen, die im Rahmen von Klagen auf richterliche Überprüfung vorgelegt worden waren, für zulässig erklärt hat, so u. a. in den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 10. Dezember 2002, British American Tobacco (Investments) und Imperial Tobacco (C-491/01, EU:C:2002:741), vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a. (C-308/06, EU:C:2008:312), vom 8. Juli 2010, Afton Chemical (C-343/09, EU:C:2010:419), vom 4. Mai 2016, Pillbox 38 (C-477/14, EU:C:2016:324), und vom 4. Mai 2016, Philip Morris Brands u. a. (C-547/14, EU:C:2016:325), ergangen sind.
Diese Bedingung ist jedoch im Ausgangsrechtsstreit erfüllt, wie sich aus den Rn. 14, 19, 20, 27 und 28 des vorliegenden Urteils ergibt (…vgl. entsprechend Urteile vom 10. Dezember 2002, British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 40…, vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 29, vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 19, …und vom 4. Mai 2016, Philip Morris Brands u. a., C-547/14, EU:C:2016:325, Rn. 35).
- Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2018 - C-621/18
Brexit: Einseitige Rücknahme möglich
{FN:19} Urteile vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a. (…C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 24 und 25), vom 4. Mai 2016, Pillbox 38 (C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 15 und 16), vom 5. Juli 2016, 0gnyanov (…C-614/14, EU:C:2016:514, Rn. 19), vom 15. November 2016, Ullens de Schooten (…C-268/15, EU:C:2016:874, Rn. 54), vom 28. März 2017, Rosneft (…C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 50 und 155), und vom 7. Februar 2018, American Express (…C-304/16, EU:C:2017:524, Rn. 31 und 32).{FN:23} Der Gerichtshof hat schon mehrere die Auslegung des Unionsrechts oder die Gültigkeit von Handlungen der Organe betreffende Vorabentscheidungsersuchen für zulässig erklärt, die ihm aufgrund von Klagen, die auf die Überprüfung der Rechtmäßigkeit ("judicial review") gerichtet waren, vorgelegt wurden, insbesondere in den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 10. Dezember 2002, British American Tobacco (Investments) und Imperial Tobacco (C-491/01, EU:C:2002:741), vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a. (C-308/06, EU:C:2008:312), vom 8. Juli 2010, Afton Chemical (C-343/09, EU:C:2010:419), vom 4. Mai 2016, Pillbox 38 (C-477/14, EU:C:2016:324), und Philip Morris Brands u. a. (C-547/14, EU:C:2016:325), und vom 7. Februar 2018, American Express (C-304/16, EU:C:2018:66), ergingen.
- EuGH, 01.10.2019 - C-616/17
Es gibt nichts, was die Gültigkeit der Verordnung über das Inverkehrbringen von …
Rn. 42 Es obliegt somit dem Unionsgesetzgeber, beim Erlass von Vorschriften zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln wie den in der Verordnung Nr. 1107/2009 enthaltenen das Vorsorgeprinzip zu befolgen, u. a. um gemäß Art. 35 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 9 sowie Art. 168 Abs. 1 AEUV ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324' Rn. 116). - VG Berlin, 21.04.2017 - 14 K 172.16
EuGH soll die Vereinbarkeit der Tabakrichtlinie mit höherrangigem EU-Recht …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20
Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail) - Nichtigkeitsklage - …
- EuGH, 24.09.2020 - C-223/19
YS (Betriebspensionen leitender Angestellter) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 22.11.2018 - C-151/17
Swedish Match - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Herstellung, …
- EuGH, 22.02.2022 - C-160/20
Filterzigaretten: Das von der ISO zur Bestimmung der Emissionshöchstwerte für …
- EuG, 19.12.2019 - T-211/18
Vanda Pharmaceuticals/ Kommission - Humanarzneimittel - Antrag auf Genehmigung …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-390/15
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist der Ausschluss elektronisch …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2017 - C-304/16
American Express - Verordnung (EU) 2015/751 - Kartengebundene Zahlungsvorgänge - …
- EuGH, 15.06.2017 - C-349/16
T.KUP - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dumping - Verordnung (EG) Nr. 1472/2006 - …
- EuGH, 11.06.2020 - C-378/19
Die Tatsache, dass in der Slowakei die Befugnis zur Ernennung und Entlassung des …
- EuG, 24.01.2024 - T-347/21
Hypo Vorarlberg Bank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2020 - C-119/19
Kommission/ Carreras Sequeros u.a. - Rechtsmittel - Beamtenrecht - Reform des …
- EuGH, 15.09.2016 - C-439/14
Star Storage - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 89/665/EWG und …
- EuG, 30.04.2025 - T-400/18
Landesbank Baden-Württemberg/ SRB (Contributions ex ante 2018) - Wirtschafts- und …
- EuG, 09.04.2025 - T-336/20
Hypo Vorarlberg Bank/ SRB (Contributions ex ante 2016) - Wirtschafts- und …
- EuG, 24.01.2024 - T-348/21
Volkskreditbank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …
- EuG, 20.12.2023 - T-389/21
Landesbank Baden-Württemberg/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2017 - C-5/16
Polen/ Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss (EU) 2015/1814 - …
- EuG, 17.07.2024 - T-142/22
Landesbank Baden-Württemberg/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion …
- EuG, 10.06.2025 - T-414/18
Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …
- EuG, 17.07.2024 - T-396/21
Deutsche Bank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …
- EuG, 20.03.2024 - T-404/21
DZ Bank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …
- EuG, 20.03.2024 - T-392/21
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - …
- EuG, 20.03.2024 - T-391/21
Deutsche Kreditbank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …
- EuG, 08.07.2026 - T-1079/23
Digitale Dienste: Das Gericht weist die Klagen von Apple gegen ihre Benennung als …
- EuG, 10.06.2025 - T-480/19
Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …
- EuG, 10.06.2025 - T-479/19
Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …
- EuG, 20.03.2024 - T-394/21
Bayerische Landesbank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …
- EuG, 20.03.2024 - T-395/21
DZ Hyp/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …
- EuG, 20.03.2024 - T-390/21
DZ Bank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-75/18
Vodafone Magyarország - Vorabentscheidungsersuchen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-499/18
Bayer CropScience und Bayer/ Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. …
- EuGH, 13.03.2019 - C-128/17
Polen/ Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie (EU) 2016/2284 - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2025 - C-448/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raad van State (Staatsrat, Belgien) - Auslegung …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-370/20
Pro Rauchfrei - Richtlinie 2014/40/EU - Gesundheitsbezogene Warnhinweise, die auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-246/16
Di Maura - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuerrecht - Beschränkung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-724/18
Nach Auffassung von Generalanwalt Bobek ist die Dienstleistungsrichtlinie auf die …
- FG Nürnberg, 27.02.2024 - 2 K 1354/20
Besteuerung von Spielbanken, Neutralitätsgrundsatz und Umsatzsteuer
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-233/16
ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2019 - C-26/18
Federal Express Corporation Deutsche Niederlassung - Vorabentscheidungsersuchen - …
- EuG, 25.06.2025 - T-95/23
RWE Supply & Trading/ ACER - Energie - Elektrizitätsbinnenmarkt - Verordnung (EU) …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2018 - C-220/17
Generalanwalt Saugmandsgaard Øe schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass …
- EuG, 31.01.2024 - T-745/20
Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff: Das Gericht bestätigt das Verbot des …
- FG Bremen, 04.09.2024 - 2 K 89/23
Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Bremischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-236/16
ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-234/16
ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe …
- FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2024 - 5 K 5138/22
EuGH-Vorlage: Gilt für Sudoku-Rätselhefte der ermäßigte Umsatzsteuersatz?
- EuG, 04.04.2019 - T-108/17
ClientEarth/ Kommission - REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2017 - C-521/15
Spanien/ Rat - Anfechtung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/1289 des Rates …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2020 - C-517/19
Alvarez y Bejarano u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Statut …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2018 - C-216/17
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - Antitrust und Coopservice - …
- FG Bremen, 04.09.2024 - 2 K 88/23
Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Bremischen …
- EuG, 25.06.2025 - T-96/23
Uniper Global Commodities/ ACER - Energie - Elektrizitätsbinnenmarkt - Verordnung …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2018 - C-487/17
Verlezza u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie 2008/98/EG - …
- EuGH, 11.01.2024 - C-330/22
Friends of the Irish Environment (Possibilités de pêche supérieures à zéro) - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2019 - C-291/18
Grup Servicii Petroliere - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2018 - C-561/16
Saras Energía - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2012/27/EU - Förderung …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-226/22
Nexive Commerce u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Postdienste in der …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2025 - C-759/23
PJ Carroll und Nicoventures Trading - Vorlage zur Vorabentscheidung - Binnenmarkt …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2019 - C-58/18
Schyns - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 2008/48/EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2019 - C-697/17
Telecom Italia - Vorabentscheidungsverfahren - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
- Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer Den Haag, 19.11.2024 - App_52709/24
- Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer München, 23.04.2024 - App_11431/24
- Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer München, 23.04.2024 - App_11835/24
- Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer München, 23.04.2024 - App_11444/24
- Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer München, 23.04.2024 - App_11454/24
- Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer München, 23.04.2024 - App_11833/24
- Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer München, 23.04.2024 - App_11453/24
- Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer München, 23.04.2024 - App_11456/24
- Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer München, 23.04.2024 - App_11732/24
- Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer München, 23.04.2024 - App_11434/24
- Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer Den Haag, 13.02.2024 - App_586761/23
- Einheitliches Patentgericht, Zentralkammer München, 30.10.2023 - UPC_CFI_252/23
- Einheitliches Patentgericht, Zentralkammer München, 30.10.2023 - ORD_574057/23
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".