Rechtsprechung
| EuGH, 09.12.2020 - C-132/19 P |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Groupe Canal +/ Kommission
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Ausstrahlung im Fernsehen - Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Art. 9 und Art. 16 Abs. 1 - Entscheidung, mit der Verpflichtungszusagen für bindend erklärt werden - Absoluter territorialer Schutz - Ermessensmissbrauch - Vorläufige ...
- Europäischer Gerichtshof
Groupe Canal +/ Kommission
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Ausstrahlung im Fernsehen - Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Art. 9 und Art. 16 Abs. 1 - Entscheidung, mit der Verpflichtungszusagen für bindend erklärt werden - Absoluter territorialer Schutz - Ermessensmissbrauch - Vorläufige ...
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Art. 101 AEUV; Art. 9 VO 1/2003
Rechte Dritter: EuGH kippt Verpflichtungszusagen zum Geoblocking beim Pay-TV - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wettbewerb - Der Gerichtshof erklärt eine Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der Verpflichtungszusagen eines Unternehmens zur Wahrung des Wettbewerbs auf den Märkten für bindend erklärt wurden
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Entscheidung der EU-Kommission zu Geoblocking bei PayTV für nichtig erklärt
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
EU-Kommission durfte Verpflichtungszusagen nicht für bindend erklären - EU-Kommission durfte Verpflichtungszusagen von Paramount nicht für bindend erklären
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zugang zu Pay-TV-Inhalten in der EU
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Nichtige Kommissionsentscheidung zur Erklärung der Verpflichtungszusagen eines Unternehmens zur Wahrung des Wettbewerbs als bindend
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Nichtige Kommissionsentscheidung zur Erklärung der Verpflichtungszusagen eines Unternehmens zur Wahrung des Wettbewerbs als bindend
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Groupe Canal +/ Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Groupe Canal + - Commission
Verfahrensgang
- EuG, 13.07.2017 - T-873/16
- EuG, 12.12.2018 - T-873/16
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2020 - C-132/19
- EuGH, 09.12.2020 - C-132/19 P
Papierfundstellen
- EuZW 2021, 252
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (16)
- EuGH, 04.10.2011 - C-403/08
Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das …
Auszug aus EuGH, 09.12.2020 - C-132/19
Rn. 43 Groupe Canal + macht ferner geltend, dass sich das Gericht in den Rn. 43 bis 50 des angefochtenen Urteils bei der Feststellung, dass die einschlägigen Klauseln geeignet gewesen seien, aufgrund ihres wettbewerbswidrigen Zwecks bei der Kommission Bedenken hervorzurufen, rechtsfehlerhaft auf das Urteil vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a. (C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631), gestützt habe.Rn. 51 Soweit Groupe Canal + rügt, dass sich das Gericht in den Rn. 43 bis 50 des angefochtenen Urteils bei der Feststellung, dass die einschlägigen Klauseln geeignet gewesen seien, aufgrund ihres wettbewerbswidrigen Zwecks bei der Kommission Bedenken hervorzurufen, rechtsfehlerhaft auf das Urteil vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a. (C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631), gestützt habe, ist festzustellen, dass die Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen ist, in der Tat nicht den Filmsektor betraf.
Rn. 52 Zwischen dem Urteil vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a. (C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631), und dem den Filmsektor betreffenden Urteil vom 6. Oktober 1982, Coditel u. a. (262/81, EU:C:1982:334), besteht auch kein Widerspruch.
Rn. 53 Anders als die Rechtssache, in der das Urteil vom 6. Oktober 1982, Coditel u. a. (262/81, EU:C:1982:334), ergangen ist, betraf die Rechtssache, in der das Urteil vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a. (C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631), ergangen ist, gerade zusätzliche Verpflichtungen, mit denen die Einhaltung der räumlichen Beschränkungen für die Nutzung der vom Inhaber eines Rechts des geistigen Eigentums gewährten Lizenzen gewährleistet werden sollte.
Rn. 54 Daher ist festzustellen, dass das Gericht in den Rn. 46 bis 50 des angefochtenen Urteils unter Verweis auf das Urteil vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a. (C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631), rechtsfehlerfrei angenommen hat, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs Klauseln von Lizenzvereinbarungen, die wechselseitigen Verpflichtungen begründeten, die darauf gerichtet seien, die grenzüberschreitende Erbringung von Rundfunkdiensten in Bezug auf die vertragsgegenständlichen audiovisuellen Inhalte zu unterbinden, und die folglich jedem Sendeunternehmen einen absoluten Gebietsschutz gewährten, sowohl in Anbetracht der mit ihnen verfolgten Ziele als auch in Anbetracht ihres wirtschaftlichen und rechtlichen Kontexts als Vereinbarungen angesehen werden könnten, die eine Beschränkung des Wettbewerbs im Sinne des Art. 101 Abs. 1 AEUV bezweckten, und dass die einschlägigen Klauseln, da sie solche Verpflichtungen enthielten, vorbehaltlich einer Entscheidung, mit der nach einer vollständigen Prüfung endgültig festgestellt werde, ob ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV vorliege oder nicht, im vorliegenden Fall geeignet seien, bei der Kommission wettbewerbsrechtliche Bedenken hervorzurufen.
- EuGH, 29.06.2010 - C-441/07
Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf und bestätigt die Entscheidung …
Auszug aus EuGH, 09.12.2020 - C-132/19
Rn. 57 Da die Kommission beim Erlass einer Entscheidung gemäß Art. 9 der Verordnung Nr. 1/2003 jedoch von der Verpflichtung freigestellt ist, eine Zuwiderhandlung zu benennen und festzustellen (Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa, C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 40), muss sie dabei nicht endgültig beurteilen, ob eine Vereinbarung, ein Beschluss oder eine abgestimmte Verhaltensweise die Voraussetzungen von Art. 101 Abs. 3 AEUV erfüllt.Das Gericht habe dadurch, dass es den Ansatz der Kommission in Rn. 118 des angefochtenen Urteils gebilligt habe, gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen und die Rechte Dritter verletzt, in Widerspruch zu dem Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 41).
Dabei muss die Kommission allerdings die Interessen der Dritten berücksichtigen (Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa, C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 41).
Rn. 117 Zwar hat der Gerichtshof, worauf das Gericht in Rn. 101 des angefochtenen Urteils hinweist, in seinem Urteil vom 29. Juni 2010, Kommission/Alrosa (C-441/07 P, EU:C:2010:377, Rn. 49), im Zusammenhang mit einem Untersuchungsverfahren, das zwei Unternehmen betraf, die einen Vertrag geschlossen hatten, dessen Inkrafttreten durch die Erlangung eines Negativattests oder einer Freistellung durch die Kommission bedingt war, festgestellt, dass die Tatsache, dass die Einzelzusagen eines Unternehmens von der Kommission für bindend erklärt worden sind, nicht bedeutet, dass anderen Unternehmen die Möglichkeit genommen wird, ihre etwaigen Rechte im Rahmen der Beziehungen mit diesem Unternehmen zu schützen.
- EuGH, 06.10.1982 - 262/81
Coditel / Ciné-Vog Films
Auszug aus EuGH, 09.12.2020 - C-132/19
Dabei habe der Gerichtshof im Urteil vom 6. Oktober 1982, Coditel u. a. (262/81, EU:C:1982:334, Rn. 15 und 16), entschieden, dass die Merkmale, die die Filmindustrie und die Filmmärkte in der Union kennzeichneten, vor allem was die Synchronisation oder das Untertiteln für verschiedensprachige Zuschauergruppen, die Sendemöglichkeiten im Fernsehen und das Finanzierungssystem der Filmproduktion in Europa anbelange, erkennen ließen, dass eine ausschließliche Vorführungslizenz als solche nicht geeignet sei, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder zu verfälschen.Rn. 52 Zwischen dem Urteil vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a. (C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631), und dem den Filmsektor betreffenden Urteil vom 6. Oktober 1982, Coditel u. a. (262/81, EU:C:1982:334), besteht auch kein Widerspruch.
Die Rn. 15 und 16 des Urteils vom 6. Oktober 1982, Coditel u. a. (262/81, EU:C:1982:334), auf die sich Groupe Canal + beruft, stützen nämlich keineswegs deren Vorbringen, dass Klauseln wie die einschlägigen Klauseln als völlig gültig angesehen werden könnten, da sie den Grundpfeiler des Systems der Filmfinanzierung darstellten.
Rn. 53 Anders als die Rechtssache, in der das Urteil vom 6. Oktober 1982, Coditel u. a. (262/81, EU:C:1982:334), ergangen ist, betraf die Rechtssache, in der das Urteil vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a. (C-403/08 und C-429/08, EU:C:2011:631), ergangen ist, gerade zusätzliche Verpflichtungen, mit denen die Einhaltung der räumlichen Beschränkungen für die Nutzung der vom Inhaber eines Rechts des geistigen Eigentums gewährten Lizenzen gewährleistet werden sollte.
- EuGH, 23.11.2017 - C-547/16
Gasorba u.a. - Wettbewerb - Art. 101 AEUV - Vereinbarungen zwischen Unternehmen - …
Auszug aus EuGH, 09.12.2020 - C-132/19
Insoweit ergebe sich aus dem Urteil vom 23. November 2017, Gasorba u. a. (C-547/16, EU:C:2017:891, Rn. 28 und 29), dass die nationalen Gerichte Entscheidungen gemäß Art. 9 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1/2003 nicht ignorieren dürften und dass sie die vorläufigen Beurteilungen der Kommission berücksichtigen und als Indiz oder als Anfangsbeweis für die Wettbewerbswidrigkeit der in Rede stehenden Vereinbarung betrachten müssten.Nach Rn. 29 des Urteils vom 23. November 2017, Gasorba u. a. (C-547/16, EU:C:2017:891), müsse das nationale Gericht die vorläufige Beurteilung der Kommission, wie sie im streitigen Beschluss dargestellt sei, lediglich berücksichtigen und sie als Indiz oder als Anfangsbeweis für die Wettbewerbswidrigkeit der in Rede stehenden Vereinbarung betrachten.
Eine von der Kommission gemäß Art. 9 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1/2003 in Bezug auf bestimmte Vereinbarungen zwischen Unternehmen getroffene Verpflichtungsentscheidung hindert die nationalen Gerichte daher nicht daran, zu prüfen, ob die Vereinbarungen mit den Wettbewerbsregeln vereinbar sind, und gegebenenfalls gemäß Art. 101 Abs. 2 AEUV festzustellen, dass sie nichtig sind (Urteil vom 29. November 2017, Gasorba u. a., C-547/16, EU:C:2017:891, Rn. 30).
- EuG, 13.07.2017 - T-873/16
Groupe Canal + / Kommission
Auszug aus EuGH, 09.12.2020 - C-132/19
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel begehrt die Groupe Canal + SA die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Dezember 2018, Groupe Canal +/Kommission (T-873/16, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2018:904), mit dem ihre Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 26. Juli 2016 in einem Verfahren nach Artikel 101 AEUV und Artikel 53 des EWR-Abkommens (Sache AT.40023 - Grenzübergreifender Zugang zu Pay-TV-Inhalten), der die Verpflichtungszusagen der Paramount Pictures International Ltd und der Viacom Inc.Rn. 7 Mit Beschluss des Präsidenten der Fünften Kammer des Gerichts vom 13. Juli 2017, Groupe Canal +/Kommission (T-873/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:556), wurden das Bureau européen des unions de consommateurs (BEUC) als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Kommission und die Union des producteurs de cinéma (UPC), die European Film Agency Directors - EFADs und die C More Entertainment AB als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge von Groupe Canal + zugelassen.
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Dezember 2018, Groupe Canal +/Kommission (T-873/16, EU:T:2018:904), wird aufgehoben..
- EuG, 12.12.2018 - T-873/16
Groupe Canal +/ Kommission
Auszug aus EuGH, 09.12.2020 - C-132/19
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel begehrt die Groupe Canal + SA die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Dezember 2018, Groupe Canal +/Kommission (T-873/16, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2018:904), mit dem ihre Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 26. Juli 2016 in einem Verfahren nach Artikel 101 AEUV und Artikel 53 des EWR-Abkommens (Sache AT.40023 - Grenzübergreifender Zugang zu Pay-TV-Inhalten), der die Verpflichtungszusagen der Paramount Pictures International Ltd und der Viacom Inc.Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 12. Dezember 2018, Groupe Canal +/Kommission (T-873/16, EU:T:2018:904), wird aufgehoben..
- EuGH, 11.12.2018 - C-493/17
Das Programm PSPP der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen an den Sekundärmärkten …
Auszug aus EuGH, 09.12.2020 - C-132/19
Rn. 104 Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass die Handlungen der Unionsorgane zur Erreichung der mit einer Regelung verfolgten legitimen Ziele geeignet sind und nicht über die Grenzen dessen hinausgehen, was zur Erreichung dieser Ziele erforderlich ist (Urteil vom 11. Dezember 2018, Weiss u. a., C-493/17, EU:C:2018:1000, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 14.12.2000 - C-344/98
Masterfoods und HB - "Wettbewerb - Artikel 85 und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 …
Auszug aus EuGH, 09.12.2020 - C-132/19
Rn. 112 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteil vom 14. Dezember 2000, Masterfoods und HB, C-344/98, EU:C:2000:689, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung), die nunmehr in Art. 16 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung Nr. 1/2003 kodifiziert ist, gebieten die einheitliche Anwendung der Wettbewerbsregeln und der allgemeine Grundsatz der Rechtssicherheit, dass die nationalen Gerichte, wenn sie über Vereinbarungen oder Verhaltensweisen befinden, zu denen noch eine Entscheidung der Kommission ergehen kann, es vermeiden, Entscheidungen zu erlassen, die Entscheidungen zuwiderlaufen, die die Kommission zur Anwendung von Art. 101 Abs. 1 und Art. 102 AEUV sowie von Art. 101 Abs. 3 AEUV zu treffen beabsichtigt. - EuGH, 07.02.2013 - C-68/12
Eine Kartellabsprache mit dem Ziel, einen Konkurrenten auszuschließen, verstößt …
Auszug aus EuGH, 09.12.2020 - C-132/19
Rn. 56 Denn wie das Gericht in Rn. 62 des angefochtenen Urteils zutreffend ausgeführt hat, kommt Art. 101 Abs. 3 AEUV nur dann zum Tragen, wenn zuvor ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV festgestellt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Februar 2013, Slovenská sporitelňa, C-68/12, EU:C:2013:71, Rn. 30). - EuGH, 14.09.2016 - C-519/15
Trafilerie Meridionali / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
Auszug aus EuGH, 09.12.2020 - C-132/19
Die Begründung kann daher implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe zu erfahren, auf denen das angefochtene Urteil beruht, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben liefert, damit er seine Kontrollaufgabe im Rahmen eines Rechtsmittels wahrnehmen kann (Urteil vom 14. September 2016, Trafilerie Meridionali/Kommission, C-519/15 P, EU:C:2016:682, Rn. 41). - EuGH, 19.12.2019 - C-741/18
OPS Újpest/ Kommission - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des …
- EuGH, 14.10.2010 - C-280/08
Der Gerichtshof bestätigt die von der Kommission gegen die Deutsche Telekom wegen …
- EuGH, 04.07.2000 - C-352/98
Bergaderm und Goupil / Kommission - "Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …
- EuGH, 31.01.2019 - C-225/17
Islamic Republic of Iran Shipping Lines u.a./ Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame …
- EuGH, 28.02.2019 - C-14/18
Alfamicro/ Kommission - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Art. 272 AEUV - Begriff …
- EuGH, 03.09.2019 - C-317/19
ND und OE/ Kommission - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des …
- EuGH, 10.09.2024 - C-48/22
Geldbuße von 2,4 Mrd EURO der EU-Kommission gegen Alphabet / Google
Ein Argument, das im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht wurde, ist jedoch dann kein neues, im Rechtsmittelverfahren unzulässiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel, wenn es lediglich eine Erweiterung eines bereits vor dem Gericht geltend gemachten Arguments darstellt (Urteil vom 9. Dezember 2020, Groupe Canal +/Kommission, C-132/19 P, EU:C:2020:1007, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - OLG Stuttgart, 15.08.2024 - 2 U 30/22
Rundholzkartell - Sammelklage-Inkasso bei Kartellschadensansprüchen; …
Rn. 164 Soweit hinsichtlich der Parallelbestimmung des Art. 9 VO 1/2003 eine Bindungswirkung der nationalen Gerichte nach Art. 16 VO 1/2003 diskutiert wird (…vgl. die Nachweise bei Bornkamm/Tolkmitt in Bunte, aaO., § 32b GWB, Rn. 28), ergibt sich bereits aus dem 13. Erwägungsgrund der VO 1/2003, dass Entscheidungen gem. Art. 9 VO 1/2003 die Befugnisse der Gerichte der Mitgliedstaaten, das Vorliegen einer Zuwiderhandlung gegen die Art. 101 und 102 AEUV festzustellen und über den Fall zu entscheiden, unberührt lassen (EuGH, Urteil vom 19.12.2020, C-132/19, Rn. 108). - EuG, 02.02.2022 - T-616/18
Das Gericht weist die Klage gegen den Beschluss der Kommission ab, mit dem die …
Bei dieser Prüfung muss die Kommission die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen, d. h. insbesondere die Interessen Dritter und den Umfang der festgestellten Bedenken (…vgl. in diesem Sinne Urteil Alrosa, Rn. 40 und 41, Urteil vom 9. Dezember 2020, Groupe Canal +/Kommission, C-132/19 P, EU:C:2020:1007, Rn. 105, …und Urteil Morningstar, Rn. 45).Ein solcher Ansatz wäre mit der Natur eines Verpflichtungsverfahrens nicht vereinbar, da nach Art. 9 der Verordnung Nr. 1/2003 in Verbindung mit deren 13. Erwägungsgrund eine Entscheidung bezüglich Verpflichtungszusagen nicht die Frage beantwortet, ob eine Zuwiderhandlung vorgelegen hat oder noch vorliegt, und die Befugnisse der Wettbewerbsbehörden und der Gerichte der Mitgliedstaaten, das Vorliegen einer Zuwiderhandlung festzustellen, unberührt lässt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. November 2017, Gasorba u. a., C-547/16, EU:C:2017:891, Rn. 26 und 30, und vom 9. Dezember 2020, Groupe Canal +/Kommission, C-132/19 P, EU:C:2020:1007, Rn. 108).
Rn. 420 Daraus folgt, dass die Kommission bei einem Verfahren nach Art. 9 der Verordnung Nr. 1/2003 im Rahmen ihrer vorläufigen Beurteilung insbesondere Ziele berücksichtigen könnte, die mit anderen Bestimmungen des Vertrags verfolgt werden, um vorläufig zu dem Schluss zu gelangen, dass keine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Dezember 2020, Groupe Canal +/Kommission, C-132/19 P, EU:C:2020:1007, Rn. 46 bis 54).
Rn. 506 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs bei einer Rechtshandlung nur dann ein Befugnismissbrauch vorliegt, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag in der konkreten Sachlage speziell vorsieht (…Urteile vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, C-407/04 P, EU:C:2007:53, Rn. 99, und vom 9. Dezember 2020, Groupe Canal +/Kommission, C-132/19 P, EU:C:2020:1007, Rn. 31).
- EuGH, 09.03.2023 - C-119/21
PlasticsEurope/ ECHA - Rechtsmittel - Erstellung eines Verzeichnisses der …
Die Begründung kann daher implizit erfolgen, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe zu erfahren, auf denen das angefochtene Urteil beruht, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben liefert, damit er seine Kontrollaufgabe im Rahmen eines Rechtsmittels wahrnehmen kann (Urteil vom 9. Dezember 2020, Groupe Canal +/Kommission, C-132/19 P, EU:C:2020:1007, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 01.10.2026 - C-845/24
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Art. 11 Abs. …
Rn. 68 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Rechtshandlung nur dann ermessensmissbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (…Urteile vom 25. Februar 1987, Banner/Parlament, 52/86, EU:C:1987:106, Rn. 6, und vom 9. Dezember 2020, Groupe Canal +/Kommission, C-132/19 P, EU:C:2020:1007, Rn. 31). - EuG, 13.07.2022 - T-227/21
The General Court upholds the decisions of the Commission accepting a referral …
Rn. 168 Nach diesem Grundsatz dürfen die Handlungen der Unionsorgane insbesondere nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet und erforderlich ist, wobei zu beachten ist, dass dann, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die dadurch bedingten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen müssen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Januar 2017, Spanien/Rat, C-128/15, EU:C:2017:3, Rn. 71, vom 9. Dezember 2020, Groupe Canal +/Kommission, C-132/19 P, EU:C:2020:1007, Rn. 104, …und vom 20. Juni 2018, České dráhy/Kommission, T-325/16, EU:T:2018:368, Rn. 113). - EuGH, 24.03.2022 - C-656/20
Hermann Albers/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Begriff der …
Ein solches Rechtsmittel zielt nämlich in Wirklichkeit nur auf eine erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage ab, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fällt (Urteil vom 9. Dezember 2020, Groupe Canal +/Kommission, C-132/19 P, EU:C:2020:1007, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).Könnte nämlich ein Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Klagegründe und Argumente stützen, würde dies dem Rechtsmittelverfahren einen Teil seiner Bedeutung nehmen (Urteil vom 9. Dezember 2020, Groupe Canal +/Kommission, C-132/19 P, EU:C:2020:1007, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 39 Das Vorbringen von Hermann Albers zu einem Gleichlauf zwischen Vergabe- und Beihilfenrecht ist als zulässige Erweiterung des ersten in der Klageschrift formulierten Nichtigkeitsgrundes und insbesondere des Vorbringens von Hermann Albers, die kommunalen Aufgabenträger müssten wegen ihrer Anteile an den Transportunternehmen selbst als "Unternehmen" eingestuft werden, anzusehen (vgl. entsprechend Urteil vom 9. Dezember 2020, Groupe Canal +/Kommission, C-132/19 P, EU:C:2020:1007, Rn. 28 und 29).
Nur in dem Fall, dass sich aus den Prozessakten ergibt, dass die Tatsachenfeststellungen des Gerichts tatsächlich falsch sind oder die dafür vorgelegten Beweismittel verfälscht wurden, stellen die Tatsachenfeststellungen und die Beweiswürdigung Rechtsfragen dar, die der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterliegen (Urteil vom 9. Dezember 2020, Groupe Canal +/Kommission, C-132/19 P, EU:C:2020:1007, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 03.09.2026 - C-60/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Art. 101 Abs. 2 AEUV - …
Rn. 41 Diese nunmehr in Art. 16 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1/2003 kodifizierte Rechtsprechung (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. November 2012, 0tis u. a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 50, …sowie vom 11. November 2021, Stichting Cartel Compensation und Equilib Netherlands, C-819/19, EU:C:2021:904, Rn. 57) findet ihre Grundlage in der einheitlichen Anwendung der Wettbewerbsregeln und dem allgemeinen Grundsatz der Rechtssicherheit (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Februar 1991, Delimitis, C-234/89, EU:C:1991:91, Rn. 47…, vom 14. Dezember 2000, Masterfoods und HB, C-344/98, EU:C:2000:689, Rn. 51, sowie vom 9. Dezember 2020, Groupe Canal +/Kommission, C-132/19 P, EU:C:2020:1007, Rn. 112). - EuG, 21.02.2024 - T-536/22
Pflanzenschutzmittel: Die Ermittlung gewisser Risiken, die mit der Verwendung von …
Rn. 46 Zum anderen kann ein Argument, das im Stadium des Überprüfungsantrags nicht geltend gemacht wurde, dann nicht als neu und als im Stadium der Klage vor dem Gericht unzulässig angesehen werden, wenn es lediglich eine Erweiterung eines bereits im Rahmen dieses Überprüfungsantrags geltend gemachten Vorbringens darstellt (…vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 3. März 2016, Spanien/Kommission, C-26/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:132, Rn. 84…, vom 13. Juli 2017, Saint-Gobain Glass Deutschland/Kommission, C-60/15 P, EU:C:2017:540, Rn. 51, und vom 9. Dezember 2020, Groupe Canal +/Kommission, C-132/19 P, EU:C:2020:1007, Rn. 28). - Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-57/21
RegioJet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerbswidrige Praktiken - …
{FN:20} Satz 1 des 22. Erwägungsgrundes der Verordnung Nr. 1/2003 lautet: "In einem System paralleler Zuständigkeiten müssen im Interesse der Rechtssicherheit und der einheitlichen Anwendung der Wettbewerbsregeln der [Union] einander widersprechende Entscheidungen vermieden werden." Vgl. auch Urteil vom 14. Dezember 2000, Masterfoods und HB (…C-344/98, EU:C:2000:689, Rn. 51), das nunmehr in Art. 16 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung Nr. 1/2003 kodifiziert ist (Urteil vom 9. Dezember 2020, Groupe Canal +/Kommission [C-132/19 P, EU:C:2020:1007, Rn. 112], in dem der Gerichtshof auf "die einheitliche Anwendung der Wettbewerbsregeln und [den] allgemeine[n] Grundsatz der Rechtssicherheit" Bezug nimmt).{FN:24} Urteil vom 9. Dezember 2020 (C-132/19 P, EU:C:2020:1007, Rn. 113).
- EuGH, 11.11.2021 - C-819/19
Stichting Cartel Compensation und Equilib Netherlands - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2025 - C-457/23
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Deutscher Luftverkehrsmarkt - Von der …
- EuGH, 26.09.2024 - C-255/22
Orlen/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Gasmärkte in Mittel- und …
- EuGH, 04.10.2024 - C-31/23
Ferriere Nord/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2021 - C-174/19
Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland/ Kommission - Rechtsmittel - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-255/22
Orlen/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - Art. 54 des …
- EuGH, 21.12.2021 - C-586/20
P. Krücken Organic/ Kommission - Rechtsmittel - Institutionelles Recht - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-650/19
Vialto Consulting/ Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - …
- EuG, 10.12.2025 - T-219/23
Wettbewerb - Kartelle - Komponenten für Drehgestelle - Beschluss, mit dem eine …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-494/22
Kommission/ Tschechische Republik (Briquets de poche) - Rechtsmittel - …
- EuGH, 15.07.2021 - C-851/19
DK/ EAD - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Disziplinarverfahren - …
- EuG, 10.12.2025 - T-82/25
Unionsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes …
- EuG, 10.12.2025 - T-81/25
Unionsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2021 - C-235/20
ViaSat/ Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. …
- EuG, 22.10.2025 - T-1148/23
PAN Europe / Kommission
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".