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   EuGH, 30.04.2010 - C-113/09 P(R)   

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https://dejure.org/2010,37468
EuGH, 30.04.2010 - C-113/09 P(R) (https://dejure.org/2010,37468)
EuGH, Entscheidung vom 30.04.2010 - C-113/09 P(R) (https://dejure.org/2010,37468)
EuGH, Entscheidung vom 30. April 2010 - C-113/09 P(R) (https://dejure.org/2010,37468)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ziegler / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Ziegler / Kommission

    Vorläufiger Rechtsschutz - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Antrag - Formerfordernisse - Darstellung der Klagegründe, mit denen die Notwendigkeit der beantragten Maßnahmen glaubhaft gemacht wird (Art. 242 EG und 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2) (vgl. ...

  • EU-Kommission

    Ziegler SA gegen Europäische Kommission.

Sonstiges

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 15.01.2009 - T-199/08

    Ziegler / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.04.2010 - C-113/09
    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 15. Januar, Ziegler/Kommission (T-199/08 R), mit dem dieser den Antrag der Klägerin auf Befreiung von der Verpflichtung, als Voraussetzung für die Abwendung der sofortigen Beitreibung der mit der Entscheidung K(2008) 926 endg.
  • EuGH, 11.07.2013 - C-439/11

    Ziegler / Kommission

    Dieser Antrag wurde mit Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Januar 2009, Ziegler/Kommission (T-199/08 R), abgewiesen; das dagegen eingelegte Rechtsmittel wurde sodann mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 30. April 2010, Ziegler/Kommission (C-113/09 P[R]), zurückgewiesen.
  • EuG, 27.09.2023 - T-367/23

    Amazon Services Europe/ Kommission

    En effet, selon une jurisprudence constante, une demande en référé doit permettre, à elle seule, à la partie défenderesse de préparer ses observations et au juge des référés de statuer sur cette demande, le cas échéant, sans autres informations à l'appui, les éléments essentiels de fait et de droit sur lesquels celle-ci se fonde devant ressortir du texte même de ladite demande [ordonnance du 30 avril 2010, Ziegler/Commission, C-113/09 P(R), non publiée, EU:C:2010:242, point 13 ; voir, également ordonnance du 19 juillet 2012, Akhras/Conseil, C-110/12 P(R), non publiée, EU:C:2012:507, point 55 et jurisprudence citée].
  • EuG, 25.04.2024 - T-106/24

    Corporate & Public Management Consulting International/ Kommission

    Il ressort de la jurisprudence qu'une demande en référé doit être suffisamment claire et précise pour permettre, à elle seule, à la partie défenderesse de préparer ses observations et au juge des référés de statuer sur cette demande, le cas échéant, sans autres informations à l'appui, les éléments essentiels de fait et de droit sur lesquels celle-ci se fonde devant ressortir d'une façon cohérente et compréhensible du texte même de ladite demande [ordonnances du 30 avril 2010, Ziegler/Commission, C-113/09 P(R), non publiée, EU:C:2010:242, point 13, et du 7 mars 2013, EDF/Commission, C-551/12 P(R), EU:C:2013:157, point 39].
  • EuG, 10.06.2014 - T-172/14

    Stahlwerk Bous / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen -

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich aus Gründen der Rechtssicherheit sowie einer geordneten Rechtspflege die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände eines Eilantrags zusammenhängend und verständlich schon aus dem Text der Antragsschrift ergeben müssen, damit der Antragsgegner seine Stellungnahme vorbereiten und der Eilrichter seine Entscheidung, gegebenenfalls ohne weitere Informationen, mit der gebotenen Schnelligkeit treffen kann (Beschluss EDF/Kommission, EU:C:2013:157, Randnr. 39, und Beschluss vom 30. April 2010, Ziegler/Kommission, C-113/09 P[R], EU:C:2010:242, Randnr. 13).

    Diese Interessenübereinstimmung rechtfertigt es insbesondere, dass das finanzielle Überlebensinteresse der Antragstellerin nicht unabhängig von dem Interesse beurteilt wird, das die genannten Personen objektiv an ihrem Fortbestand haben (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse MB System/Kommission, EU:T:2011:297, Randnr. 31, und Ziegler/Kommission, EU:C:2010:242, Randnr. 46).

    Der Umfang des angeblichen Schadens einer einzelnen Konzerngesellschaft kann nämlich, wenn sich deren Interessen sowie diejenigen ihrer Anteilseigner und sonstiger Konzerngesellschaften objektiv überschneiden, nicht vom einseitigen Willen der Letztgenannten abhängen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Ziegler/Kommission, EU:C:2010:242, Randnr. 46).

  • EuG, 10.06.2014 - T-183/14

    Schmiedag / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen -

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich aus Gründen der Rechtssicherheit sowie einer geordneten Rechtspflege die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände eines Eilantrags zusammenhängend und verständlich schon aus dem Text der Antragsschrift ergeben müssen, damit der Antragsgegner seine Stellungnahme vorbereiten und der Eilrichter seine Entscheidung, gegebenenfalls ohne weitere Informationen, mit der gebotenen Schnelligkeit treffen kann (Beschluss EDF/Kommission, EU:C:2013:157, Randnr. 39, und Beschluss vom 30. April 2010, Ziegler/Kommission, C-113/09 P[R], EU:C:2010:242, Randnr. 13).

    Diese Interessenübereinstimmung rechtfertigt es insbesondere, dass das finanzielle Überlebensinteresse der Antragstellerin nicht unabhängig von dem Interesse beurteilt wird, das die genannten Personen objektiv an ihrem Fortbestand haben (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse MB System/Kommission, EU:T:2011:297, Randnr. 31, und Ziegler/Kommission, EU:C:2010:242, Randnr. 46).

    Der Umfang des angeblichen Schadens einer einzelnen Konzerngesellschaft kann nämlich, wenn sich deren Interessen sowie diejenigen ihrer Anteilseigner und sonstiger Konzerngesellschaften objektiv überschneiden, nicht vom einseitigen Willen der Letztgenannten abhängen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Ziegler/Kommission, EU:C:2010:242, Randnr. 46).

  • EuG, 10.06.2014 - T-176/14

    Georgsmarienhütte / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich aus Gründen der Rechtssicherheit sowie einer geordneten Rechtspflege die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände eines Eilantrags zusammenhängend und verständlich schon aus dem Text der Antragsschrift ergeben müssen, damit der Antragsgegner seine Stellungnahme vorbereiten und der Eilrichter seine Entscheidung, gegebenenfalls ohne weitere Informationen, mit der gebotenen Schnelligkeit treffen kann (Beschluss EDF/Kommission, EU:C:2013:157, Randnr. 39, und Beschluss vom 30. April 2010, Ziegler/Kommission, C-113/09 P[R], EU:C:2010:242, Randnr. 13).

    Diese Interessenübereinstimmung rechtfertigt es insbesondere, dass das finanzielle Überlebensinteresse der Antragstellerin nicht unabhängig von dem Interesse beurteilt wird, das die genannten Personen objektiv an ihrem Fortbestand haben (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse MB System/Kommission, EU:T:2011:297, Randnr. 31, und Ziegler/Kommission, EU:C:2010:242, Randnr. 46).

    Der Umfang des angeblichen Schadens einer einzelnen Konzerngesellschaft kann nämlich, wenn sich deren Interessen sowie diejenigen ihrer Anteilseigner und sonstiger Konzerngesellschaften objektiv überschneiden, nicht vom einseitigen Willen der Letztgenannten abhängen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Ziegler/Kommission, EU:C:2010:242, Randnr. 46).

  • EuG, 10.06.2014 - T-173/14

    WeserWind / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen -

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich aus Gründen der Rechtssicherheit sowie einer geordneten Rechtspflege die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände eines Eilantrags zusammenhängend und verständlich schon aus dem Text der Antragsschrift ergeben müssen, damit der Antragsgegner seine Stellungnahme vorbereiten und der Eilrichter seine Entscheidung, gegebenenfalls ohne weitere Informationen, mit der gebotenen Schnelligkeit treffen kann (Beschluss EDF/Kommission, EU:C:2013:157, Randnr. 39, und Beschluss vom 30. April 2010, Ziegler/Kommission, C-113/09 P[R], EU:C:2010:242, Randnr. 13).

    Diese Interessenübereinstimmung rechtfertigt es insbesondere, dass das finanzielle Überlebensinteresse der Antragstellerin nicht unabhängig von dem Interesse beurteilt wird, das die genannten Personen objektiv an ihrem Fortbestand haben (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse MB System/Kommission, EU:T:2011:297, Randnr. 31, und Ziegler/Kommission, EU:C:2010:242, Randnr. 46).

    Der Umfang des angeblichen Schadens einer einzelnen Konzerngesellschaft kann nämlich, wenn sich deren Interessen sowie diejenigen ihrer Anteilseigner und sonstiger Konzerngesellschaften objektiv überschneiden, nicht vom einseitigen Willen der Letztgenannten abhängen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Ziegler/Kommission, EU:C:2010:242, Randnr. 46).

  • EuG, 10.06.2014 - T-179/14

    Schmiedewerke Gröditz / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich aus Gründen der Rechtssicherheit sowie einer geordneten Rechtspflege die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände eines Eilantrags zusammenhängend und verständlich schon aus dem Text der Antragsschrift ergeben müssen, damit der Antragsgegner seine Stellungnahme vorbereiten und der Eilrichter seine Entscheidung, gegebenenfalls ohne weitere Informationen, mit der gebotenen Schnelligkeit treffen kann (Beschluss EDF/Kommission, EU:C:2013:157, Randnr. 39, und Beschluss vom 30. April 2010, Ziegler/Kommission, C-113/09 P[R], EU:C:2010:242, Randnr. 13).

    Diese Interessenübereinstimmung rechtfertigt es insbesondere, dass das finanzielle Überlebensinteresse der Antragstellerin nicht unabhängig von dem Interesse beurteilt wird, das die genannten Personen objektiv an ihrem Fortbestand haben (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse MB System/Kommission, EU:T:2011:297, Randnr. 31, und Ziegler/Kommission, EU:C:2010:242, Randnr. 46).

    Der Umfang des angeblichen Schadens einer einzelnen Konzerngesellschaft kann nämlich, wenn sich deren Interessen sowie diejenigen ihrer Anteilseigner und sonstiger Konzerngesellschaften objektiv überschneiden, nicht vom einseitigen Willen der Letztgenannten abhängen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Ziegler/Kommission, EU:C:2010:242, Randnr. 46).

  • EuG, 10.06.2014 - T-174/14

    Dieckerhoff Guss / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen -

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich aus Gründen der Rechtssicherheit sowie einer geordneten Rechtspflege die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände eines Eilantrags zusammenhängend und verständlich schon aus dem Text der Antragsschrift ergeben müssen, damit der Antragsgegner seine Stellungnahme vorbereiten und der Eilrichter seine Entscheidung, gegebenenfalls ohne weitere Informationen, mit der gebotenen Schnelligkeit treffen kann (Beschluss EDF/Kommission, EU:C:2013:157, Randnr. 39, und Beschluss vom 30. April 2010, Ziegler/Kommission, C-113/09 P[R], EU:C:2010:242, Randnr. 13).

    Diese Interessenübereinstimmung rechtfertigt es insbesondere, dass das finanzielle Überlebensinteresse der Antragstellerin nicht unabhängig von dem Interesse beurteilt wird, das die genannten Personen objektiv an ihrem Fortbestand haben (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse MB System/Kommission, EU:T:2011:297, Randnr. 31, und Ziegler/Kommission, EU:C:2010:242, Randnr. 46).

    Der Umfang des angeblichen Schadens einer einzelnen Konzerngesellschaft kann nämlich, wenn sich deren Interessen sowie diejenigen ihrer Anteilseigner und sonstiger Konzerngesellschaften objektiv überschneiden, nicht vom einseitigen Willen der Letztgenannten abhängen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Ziegler/Kommission, EU:C:2010:242, Randnr. 46).

  • EuG, 10.06.2014 - T-178/14

    Friedrich Wilhelms-Hütte Eisenguss / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich aus Gründen der Rechtssicherheit sowie einer geordneten Rechtspflege die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände eines Eilantrags zusammenhängend und verständlich schon aus dem Text der Antragsschrift ergeben müssen, damit der Antragsgegner seine Stellungnahme vorbereiten und der Eilrichter seine Entscheidung, gegebenenfalls ohne weitere Informationen, mit der gebotenen Schnelligkeit treffen kann (Beschluss EDF/Kommission, EU:C:2013:157, Randnr. 39, und Beschluss vom 30. April 2010, Ziegler/Kommission, C-113/09 P[R], EU:C:2010:242, Randnr. 13).

    Diese Interessenübereinstimmung rechtfertigt es insbesondere, dass das finanzielle Überlebensinteresse der Antragstellerin nicht unabhängig von dem Interesse beurteilt wird, das die genannten Personen objektiv an ihrem Fortbestand haben (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse MB System/Kommission, EU:T:2011:297, Randnr. 31, und Ziegler/Kommission, EU:C:2010:242, Randnr. 46).

    Der Umfang des angeblichen Schadens einer einzelnen Konzerngesellschaft kann nämlich, wenn sich deren Interessen sowie diejenigen ihrer Anteilseigner und sonstiger Konzerngesellschaften objektiv überschneiden, nicht vom einseitigen Willen der Letztgenannten abhängen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Ziegler/Kommission, EU:C:2010:242, Randnr. 46).

  • EuGH, 19.07.2012 - C-110/12

    Akhras / Rat

  • EuG, 06.04.2016 - T-10/16

    GABO:mi / Kommission

  • EuG, 16.06.2011 - T-199/08

    Ziegler / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für internationale

  • EuG, 05.06.2013 - T-201/13

    Rubinum / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Zulassung von

  • EuGH, 07.03.2013 - C-551/12

    EDF / Kommission

  • EuG, 08.01.2014 - T-505/13

    Stichting Sona und Nao / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-439/11

    Ziegler / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 Abs. 1 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2016 - C-449/14

    DTS Distribuidora de Televisión Digital / Kommission

  • EuG, 07.04.2016 - T-644/14

    ADR Center / Kommission

  • EuG, 23.11.2018 - T-733/17

    GMPO/ Kommission

  • EuG, 26.09.2013 - T-397/13

    Tilly-Sabco / Kommission

  • EuG, 11.03.2013 - T-110/12

    Iranian Offshore Engineering & Construction / Rat - Vorläufiger Rechtsschutz -

  • EuG, 04.12.2015 - T-671/15

    E-Control / ACER

  • EuG, 25.02.2015 - T-812/14

    BPC Lux 2 u.a. / Kommission

  • EuG, 17.07.2015 - T-321/15

    GSA und SGI / Parlament

  • EuG, 23.10.2014 - T-706/14

    Holistic Innovation Institute / REA

  • EuG, 11.03.2013 - T-4/13

    Communicaid Group / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Ausschreibung

  • EuG, 07.04.2016 - T-364/15

    ADR Center / Kommission

  • EuG, 20.08.2014 - T-215/14

    Gmina Miasto Gdynia und Port Lotniczy Gdynia Kosakowo / Kommission

  • EuGöD, 14.06.2012 - F-38/12

    BP / FRA

  • EuG, 20.08.2014 - T-217/14

    Gmina Kosakowo / Kommission

  • EuG, 12.12.2011 - T-402/11

    Preparados Alimenticios del Sur / Kommission

  • EuG, 14.03.2017 - T-48/17

    ADDE / Parlament - Vorläufiger Rechtsschutz - Finanzierung einer politischen

  • EuG, 01.09.2015 - T-368/15

    Alcimos Consulting / EZB

  • EuG, 04.07.2017 - T-118/17

    Institute for Direct Democracy in Europe / Parlament

  • EuG, 21.09.2015 - T-437/15

    Eden Green Vivai Piante di Verdesca Giuseppe u.a. / Kommission

  • EuG, 21.09.2015 - T-436/15

    Consorzio Vivaisti viticoli pugliesi und Negro / Kommission

  • EuG, 20.05.2015 - T-155/15

    Kaddour / Rat

  • EuG, 20.05.2015 - T-154/15

    Jaber / Rat

  • EuG, 13.02.2014 - T-578/13

    Luxembourg Pamol (Cyprus) und Luxembourg Industries / Kommission

  • EuG, 24.04.2015 - T-45/15

    Hydrex / Kommission

  • EuG, 19.05.2015 - T-197/15

    Costa / Parlament

  • EuG, 20.05.2015 - T-153/15

    Hamcho und Hamcho International / Rat

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