Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BGH, 27.04.2017 - I ZR 55/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11929
BGH, 27.04.2017 - I ZR 55/16 (https://dejure.org/2017,11929)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2017 - I ZR 55/16 (https://dejure.org/2017,11929)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2017 - I ZR 55/16 (https://dejure.org/2017,11929)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,11929) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (23)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Preisportal - Die Information, dass der Preisvergleich eines Preisvergleichsportals nur Anbieter erfasst, die sich für den Fall eines Vertragsabschlusses zur Provisionszahlung verpflichtet haben, ist eine wesentliche Information i.S.v. § 5a Abs. 2 UWG

    Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Preisportal

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wettbewerbsverstoß: Vorenthalten einer wesentliche Information bei einem über das Internet erfolgenden Angebot eines Preisvergleichs für Bestattungsdienstleistungen - Preisportal

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 UWG, § 5a Abs 2 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Vorenthalten einer wesentliche Information bei einem über das Internet erfolgenden Angebot eines Preisvergleichs für Bestattungsdienstleistungen - Preisportal

  • IWW

    § 5a Abs. 2 UWG, § ... 3, § 8 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, §§ 3, 8 Abs. 1 UWG, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG, § 3 Absatz 2 UWG, § 5a Abs. 2 Satz 1 UWG, § 5a Abs. 2 Satz 2 UWG, § 5a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 9 UWG, § 5a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UWG, § 563 Abs. 3 ZPO, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JurPC

    Preisportal

  • aufrecht.de

    Preisvergleich für Bestattungen

  • Wolters Kluwer

    Angebot eines Preisvergleichs für Bestattungsdienstleistungen im Internet; Berücksichtigung von Anbietern mit der Pflicht zur Zahlung einer Provision für den Fall eines Vertragsabschlusses gegenüber dem Anbieter des Vergleichsportals; Hinweis auf die ...

  • Betriebs-Berater

    Preisvergleichsportal muss Verbraucher über Provisionspflicht der Anbieter aufklären

  • online-und-recht.de

    Informationspflichten eines Online-Preisvergleichs über etwaige Provisionszahlungen

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Informationspflichten eines Online-Preisvergleichs über etwaige Provisionszahlungen

  • kanzlei.biz

    Preisportal muss über Auswahl der gelisteten Dienstleister informieren

  • rabüro.de

    Preisvergleichsportal muss Verbraucher über Provisionspflicht der Anbieter aufklären

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Geschäftsführerhaftung, Geschäftsführerhaftung bei GmbH, Geschäftsführerhaftung GmbH, Haftung für Wettbewerbsverstöße, Haftung Geschäftsführer, unlauterer Wettbewerb, Unterlassungsanspruch bei Wettbewerbsverstoss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angebot eines Preisvergleichs für Bestattungsdienstleistungen im Internet; Berücksichtigung von Anbietern mit der Pflicht zur Zahlung einer Provision für den Fall eines Vertragsabschlusses gegenüber dem Anbieter des Vergleichsportals; Hinweis auf die ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Preisportal

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverstoß: Vorenthalten einer wesentliche Information bei einem über das Internet erfolgenden Angebot eines Preisvergleichs für Bestattungsdienstleistungen - Preisportal

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Information des Nutzers über Beschränkung des Preisvergleichs eines Internet-Preisvergleichsportals auf provisionspflichtige Anbieter ("Preisportal")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (40)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu Informationspflichten eines Preisvergleichsportals im Internet

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Wesentliche Informationen beim Bestattungspreisvergleich - Preisvergleichsportal muss über Provisionsvereinbarungen aufklären

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Preisvergleichsportale müssen auf Provisionsvereinbarungen hinweisen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Preisvergleichsportal muss über bei Angebot auf Vertragsvorbehalt gegenüber Portalpartnern hinweisen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Preisvergleichsportal im Internet muss über Provisionsvereinbarungen mit den gelisteten Anbietern informieren

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Infopflichten eines Preisvergleichsportals im Internet

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Preisvergleichsportal, das nur Anbieter listet, die eine Provision zahlen, muss Nutzer darüber aufklären

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Vergleichsportale müssen über Provisionen informieren

  • heise.de (Pressebericht, 27.04.2017)

    Preisvergleichsportale müssen auf Lücken im Angebot hinweisen

  • heise.de (Pressebericht)

    Echo Look: Amazons Modeassistent

  • heise.de (Pressebericht)

    Echo Look: Amazons Modeassistent

  • heise.de (Pressebericht)

    Echo Look: Amazons Modeassistent

  • lto.de (Kurzinformation)

    Preisvergleichsportale: Nur mit Hinweis auf Provisionszahlungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Informationspflichten beim Preisvergleichsportal

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Preisvergleichsportale müssen über ausschließliche Berücksichtigung Provision zahlender Anbieter informieren

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Preisvergleichsportal muss Lücken deutlich offenlegen -Bestattungspreisvergleich

  • archive.is (Pressebericht, 27.04.2017)

    Vergleichsportale müssen Verbraucher besser informieren

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Betreiber eines Preisvergleichsportals muss auf Beschränkung auf provisionspflichtige Anbieter hinweisen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zu Informationspflichten von Internet-Preisvergleichsportalen

  • versr.de (Kurzinformation)

    Informationspflichten eines Preisvergleichsportals im Internet

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Informationspflichten eines Preisvergleichsportals im Internet - Bestattungspreisvergleich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Informationspflichten eines Preisvergleichsportals im Internet - Bestattungspreisvergleich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorenthalten einer wesentlichen Information in einem Preisvergleichsportal für Bestattungsleistungen

  • spiegel.de (Pressemeldung, 27.04.2017)

    Bestattungsvergleich.de: Vergleichsportale müssen auf Lücken im Angebot hinweisen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Informationspflichten eines Preisvergleichsportals im Internet

  • dlapiper.com (Kurzinformation)

    Wer als Preisvergleichsportal nur provisionszahlungswillige Anbieter abbildet, muss dies gegenüber den Verbrauchern offenlegen

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Hinweispflicht für Preisvergleiche, die Angebote nur gegen Provision aufnehmen (BGH, Urt. v. 27.04.2017 - I ZR 55/16)

  • juve.de (Kurzinformation)

    Preisvergleiche: Bestatterverband siegt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Preisvergleich muss auf Einschränkungen bei seinen Suchergebnissen hinweisen

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Vergleichsportale: Transparenz erforderlich

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Vergleichsportale als wettbewerbswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlender Hinweis auf Provisionspflicht der im Preisvergleich berücksichtigten Anbieter

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Preisvergleichsportal im Internet muss auf Beschränkung auf provisionswillige Anbieter hinweisen

  • dlapiper.com (Kurzinformation)

    Rein provisionsabhängige Preisvergleichsportale müssen diesen Umstand offenlegen

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Information über Provisionen auf Preisvergleichsportale unverzichtbar

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)
  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Mehr Transparenz in Preisvergleichsportalen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Transparenzanforderungen an Online-Vergleichsportale

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Preisvergleichsportal muss Lücken deutlich offenlegen

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Informationspflichten eines Preisvergleichsportals im Internet

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 215, 12
  • ZIP 2017, 35
  • ZIP 2018, 448
  • MDR 2017, 11
  • MDR 2017, 1436
  • GRUR 2017, 1265
  • NJ 2017, 515
  • VersR 2018, 99
  • MMR 2017, 14
  • MMR 2018, 170
  • MIR 2017, Dok. 048
  • BB 2017, 2641
  • DB 2017, 2670
  • K&R 2017, 791
  • GewArch 2018, 81
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer …

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - I ZR 55/16
    Die Neufassung der Vorschrift, deren Satz 1 mit der Regelung des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken nunmehr nahezu wörtlich übereinstimmt, hat zu keiner für den Streitfall erheblichen Änderung der Rechtslage geführt (…vgl. BGH, GRUR 2016, 403 Rn. 28 - Fressnapf; BGH, Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 26/15, GRUR 2016, 1076 Rn. 18 = WRP 2016, 1221 - LGA tested).

    Rn. 19 bb) Eine Information ist nicht allein schon deshalb wesentlich im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG, weil sie für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von Bedeutung sein kann, sondern nur dann, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers zudem ein erhebliches Gewicht zukommt (vgl. BGH…, Urteil vom 16. Mai 2012 - I ZR 74/11, GRUR 2012, 1275 Rn. 36 = WRP 2013, 57 - Zweigstellenbriefbogen; BGH, GRUR 2016, 1076 Rn. 31 - LGA tested).

    Die Frage, ob eine Information für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von besonderem Gewicht ist, ist nach dem Erwartungs- und Verständnishorizont des Durchschnittsverbrauchers zu beurteilen (…vgl. BGH, GRUR 2014, 584 Rn. 14 - Typenbezeichnung; GRUR 2016, 1076 Rn. 37 - LGA tested).

    Die Einschätzung des Verkehrsverständnisses des Durchschnittsverbrauchers ist in erster Linie Aufgabe des Tatrichters, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht bei seiner Würdigung einen falschen rechtlichen Maßstab angewendet, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BGH, GRUR 2016, 1076 Rn. 37 - LGA tested).

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 116/03

    Brillenwerbung

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - I ZR 55/16
    Bei der Prüfung, ob dies der Fall ist, ist der Senat auch als Revisionsgericht nicht an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts gebunden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - I ZR 116/03, GRUR 2006, 873 Rn. 14 = WRP 2006, 1118 - Brillenwerbung;… Urteil vom 7. Mai 2015 - I ZR 158/14, GRUR 2015, 1240 Rn. 13 = WRP 2015, 1464 - Der Zauber des Nordens).

    Die Tatsachen, aus denen sich die Klagebefugnis ergibt, müssen spätestens im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz vorgelegen haben und im Revisionsverfahren fortbestehen (BGH, GRUR 2006, 873 Rn. 17 - Brillenwerbung; BGH…, Urteil vom 16. November 2006 - I ZR 218/03, GRUR 2007, 610 Rn. 14 = WRP 2007, 778 - Sammelmitgliedschaft V;… Urteil vom 1. März 2007 - I ZR 51/04, GRUR 2007, 809 Rn. 12 = WRP 2007, 1088 - Krankenhauswerbung;… BGH, GRUR 2015, 1240 Rn. 13 - Der Zauber des Nordens).

    Rn. 11 Bei der Prüfung, ob einem Verband eine erhebliche Zahl von Wettbewerbsunternehmen angehört, können auch solche Unternehmer zu berücksichtigen sein, die Mitglied in einem Verband sind, der seinerseits Mitglied des klagenden Verbands ist (BGH, Urteil vom 27. Januar 2005 - I ZR 146/02, GRUR 2005, 689, 690 = WRP 2005, 1007 - Sammelmitgliedschaft III; BGH, GRUR 2006, 873 Rn. 15 - Brillenwerbung).

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers - …

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - I ZR 55/16
    Rn. 29 a) Eine persönliche Haftung des Geschäftsführers für unlautere Wettbewerbshandlungen der von ihm vertretenen Gesellschaft besteht nur, wenn er daran entweder durch positives Tun beteiligt war oder wenn er die Wettbewerbsverstöße aufgrund einer nach allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts begründeten Garantenstellung hätte verhindern müssen (BGH, Urteil vom 18. Juni 2014 - I ZR 242/12, BGHZ 201, 344 Rn. 17 - Geschäftsführerhaftung).

    Eine persönliche Haftung des Geschäftsführers kommt danach in Betracht, wenn der Wettbewerbsverstoß auf einem Verhalten beruht, das nach seinem äußeren Erscheinungsbild und mangels abweichender Feststellungen dem Geschäftsführer anzulasten ist (BGHZ 201, 344 Rn. 19 - Geschäftsführerhaftung).

  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 158/14

    Der Zauber des Nordens - Wettbewerbsverstoß: Unmittelbare Anwendung von …

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - I ZR 55/16
    Bei der Prüfung, ob dies der Fall ist, ist der Senat auch als Revisionsgericht nicht an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts gebunden (vgl. BGH…, Urteil vom 18. Mai 2006 - I ZR 116/03, GRUR 2006, 873 Rn. 14 = WRP 2006, 1118 - Brillenwerbung; Urteil vom 7. Mai 2015 - I ZR 158/14, GRUR 2015, 1240 Rn. 13 = WRP 2015, 1464 - Der Zauber des Nordens).

    Die Tatsachen, aus denen sich die Klagebefugnis ergibt, müssen spätestens im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz vorgelegen haben und im Revisionsverfahren fortbestehen (…BGH, GRUR 2006, 873 Rn. 17 - Brillenwerbung; BGH…, Urteil vom 16. November 2006 - I ZR 218/03, GRUR 2007, 610 Rn. 14 = WRP 2007, 778 - Sammelmitgliedschaft V;… Urteil vom 1. März 2007 - I ZR 51/04, GRUR 2007, 809 Rn. 12 = WRP 2007, 1088 - Krankenhauswerbung; BGH, GRUR 2015, 1240 Rn. 13 - Der Zauber des Nordens).

  • BGH, 19.02.2014 - I ZR 17/13

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für Marken-Elektro-Geräte ohne Angabe der …

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - I ZR 55/16
    Die Beurteilung, ob eine Information im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände als wesentlich anzusehen ist, ist Sache der Gerichte der Mitgliedstaaten (vgl. EuGH…, Urteil vom 12. Mai 2011 - C-122/10, Slg. 2011, I-3903 = GRUR 2011, 930 Rn. 52 und 58 - Ving Sverige; BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - I ZR 17/13, GRUR 2014, 584 Rn. 11 und 22 = WRP 2014, 686 - Typenbezeichnung).

    Die Frage, ob eine Information für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von besonderem Gewicht ist, ist nach dem Erwartungs- und Verständnishorizont des Durchschnittsverbrauchers zu beurteilen (vgl. BGH, GRUR 2014, 584 Rn. 14 - Typenbezeichnung;… GRUR 2016, 1076 Rn. 37 - LGA tested).

  • BGH, 04.02.2016 - I ZR 194/14

    Fressnapf - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Voraussetzungen der …

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - I ZR 55/16
    Rn. 15 a) Da der Unterlassungsanspruch in die Zukunft gerichtet ist, muss das Verhalten der Beklagten sowohl nach dem zur Zeit der beanstandeten Werbung geltenden Recht als auch nach dem zur Zeit der Revisionsentscheidung maßgeblichen Recht wettbewerbswidrig sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Urteil vom 28. Januar 2016 - I ZR 36/14, GRUR 2016, 418 Rn. 13 = WRP 2016, 463 - Feuchtigkeitsspendendes Gel-Reservoir;… Beschluss vom 28. Januar 2016 - I ZR 231/14, GRUR 2016, 399 Rn. 10 = WRP 2016, 459 - MeinPaket.de; Urteil vom 4. Februar 2016 - I ZR 194/14, GRUR 2016, 403 Rn. 9 = WRP 2016, 450 - Fressnapf, jeweils mwN).

    Die Neufassung der Vorschrift, deren Satz 1 mit der Regelung des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken nunmehr nahezu wörtlich übereinstimmt, hat zu keiner für den Streitfall erheblichen Änderung der Rechtslage geführt (vgl. BGH, GRUR 2016, 403 Rn. 28 - Fressnapf; BGH…, Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 26/15, GRUR 2016, 1076 Rn. 18 = WRP 2016, 1221 - LGA tested).

  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - I ZR 55/16
    Zu den Maßnahmen, über die typischerweise auf Geschäftsführungsebene entschieden wird, zählen etwa das allgemeine Konzept der Kundenwerbung eines Unternehmens (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - I ZR 157/10, GRUR 2012, 184 Rn. 1, 32 = WRP 2012, 194 - Branchenbuch Berg), der Inhalt einer Presseerklärung eines Unternehmens, in der der Geschäftsführer selbst zu Wort kommt (vgl. BGH…, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 108/09, GRUR 2011, 1043 Rn. 5, 70 = WRP 2011, 1454 - TÜV II) und der allgemeine Internetauftritt des Unternehmers (vgl. BGH…, Urteil vom 19. April 2012 - I ZR 86/10, GRUR 2012, 1145 Rn. 2, 36 = WRP 2012, 1392 - Pelikan).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - I ZR 55/16
    Zu den Maßnahmen, über die typischerweise auf Geschäftsführungsebene entschieden wird, zählen etwa das allgemeine Konzept der Kundenwerbung eines Unternehmens (vgl. BGH…, Urteil vom 30. Juni 2011 - I ZR 157/10, GRUR 2012, 184 Rn. 1, 32 = WRP 2012, 194 - Branchenbuch Berg), der Inhalt einer Presseerklärung eines Unternehmens, in der der Geschäftsführer selbst zu Wort kommt (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 108/09, GRUR 2011, 1043 Rn. 5, 70 = WRP 2011, 1454 - TÜV II) und der allgemeine Internetauftritt des Unternehmers (vgl. BGH…, Urteil vom 19. April 2012 - I ZR 86/10, GRUR 2012, 1145 Rn. 2, 36 = WRP 2012, 1392 - Pelikan).
  • BGH, 19.04.2012 - I ZR 86/10

    Pelikan

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - I ZR 55/16
    Zu den Maßnahmen, über die typischerweise auf Geschäftsführungsebene entschieden wird, zählen etwa das allgemeine Konzept der Kundenwerbung eines Unternehmens (vgl. BGH…, Urteil vom 30. Juni 2011 - I ZR 157/10, GRUR 2012, 184 Rn. 1, 32 = WRP 2012, 194 - Branchenbuch Berg), der Inhalt einer Presseerklärung eines Unternehmens, in der der Geschäftsführer selbst zu Wort kommt (vgl. BGH…, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 108/09, GRUR 2011, 1043 Rn. 5, 70 = WRP 2011, 1454 - TÜV II) und der allgemeine Internetauftritt des Unternehmers (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2012 - I ZR 86/10, GRUR 2012, 1145 Rn. 2, 36 = WRP 2012, 1392 - Pelikan).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2005/29/EG - Art. 2 …

    Auszug aus BGH, 27.04.2017 - I ZR 55/16
    Die Beurteilung, ob eine Information im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände als wesentlich anzusehen ist, ist Sache der Gerichte der Mitgliedstaaten (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - C-122/10, Slg. 2011, I-3903 = GRUR 2011, 930 Rn. 52 und 58 - Ving Sverige; BGH…, Urteil vom 19. Februar 2014 - I ZR 17/13, GRUR 2014, 584 Rn. 11 und 22 = WRP 2014, 686 - Typenbezeichnung).
  • BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11

    Zweigstellenbriefbogen

  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 36/14

    Feuchtigkeitsspendendes Gel-Reservoir - Wettbewerbsverstoß: Verbot täuschender …

  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 231/14

    Richtlinie 2005/29/EG Art. 7 Abs. 4; UWG § 5a Abs. 2 und 3

  • BGH, 18.03.2010 - I ZR 16/08

    Versandkosten bei Froogle II

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

  • BGH, 27.01.2005 - I ZR 146/02

    Sammelmitgliedschaft III

  • OLG Hamburg, 11.06.2008 - 5 U 95/07

    Irreführende Werbung: Anbieten eines "unabhängigen" Vergleichs privater …

  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 90/20

    Zur Pflicht von Influencerinnen, ihre Instagram-Beiträge als Werbung zu …

    Die Tatsachen, aus denen sich die Klagebefugnis ergibt, müssen spätestens im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz vorgelegen haben und im Revisionsverfahren fortbestehen (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2017 - I ZR 55/16, BGHZ 215, 12 Rn. 10 - Preisportal, mwN).
  • OLG Hamburg, 25.10.2018 - 3 U 66/17

    Datenschutz bei Bestellbögen, Allergenbestellbögen - Wettbewerbsverstoß bei der …

    Rn. 48 a) Die Klagebefugnis muss als Sachurteilsvoraussetzung nicht nur im Zeitpunkt der beanstandeten Wettbewerbshandlung bestanden haben, sondern auch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Berufungsverhandlung noch fortbestehen (BGH, Urt. v. 27.04.2017, I ZR 55/16, BGHZ 215, 12, Rn. 15 - Preisportal).

    Rn. 59 Zwar muss das beanstandete Verhalten der Beklagten, weil der geltend gemachte Unterlassungsanspruch in die Zukunft gerichtet ist, sowohl nach dem zur Zeit des beanstandeten Verhaltens geltenden Recht als auch nach dem zur Zeit der Berufungsverhandlung geltenden Recht wettbewerbswidrig sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, BGHZ 215, 12, Rn. 15 - Preisportal;… GRUR 2016, 1076, Rn. 18 m.w.N. - LGA tested).

  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 125/20

    Influencer II - Wettbewerbsverstoß durch Schleichwerbung in den sozialen Medien: …

    Die Tatsachen, aus denen sich die Klagebefugnis ergibt, müssen spätestens im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz vorgelegen haben und im Revisionsverfahren fortbestehen (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2017 - I ZR 55/16, BGHZ 215, 12 Rn. 10 - Preisportal, mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 05.10.2017 - I ZR 172/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,37442
BGH, 05.10.2017 - I ZR 172/16 (https://dejure.org/2017,37442)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2017 - I ZR 172/16 (https://dejure.org/2017,37442)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2017 - I ZR 172/16 (https://dejure.org/2017,37442)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,37442) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wettbewerbsverstoß: Verzicht eines pharmazeutischen Großhandelsunternehmens auf den Festzuschlag von 70 Cent bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln an Apotheken - Großhandelszuschläge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3a UWG, § 78 Abs 1 S 1 Nr 1 AMG, § 2 Abs 1 S 1 AMPreisV, § 3 Abs 1 AMPreisV, § 3 Abs 2 AMPreisV
    Wettbewerbsverstoß: Verzicht eines pharmazeutischen Großhandelsunternehmens auf den Festzuschlag von 70 Cent bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln an Apotheken - Großhandelszuschläge

  • IWW

    § 8 Abs. 1, 3 Nr. 2, § ... 4 Nr. 11 UWG, §§ 3, 3a UWG, § 78 Abs. 1 AMG, § 2 Abs. 1 Satz 1 AMPreisV, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a HWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 8 Abs. 4 UWG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, §§ 8, 3, 4 Nr. 11 UWG, § 3a UWG, § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AMG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Halbs. 2 HWG, § 2 Abs. 1 AMPreisV, § 2 AMPreisV, § 78 AMG, § 78 Abs. 2 Satz 2 AMG, § 78 Abs. 3 Satz 1 AMG, § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 AMG, § 78 Abs. 1 Satz 3 AMG, 6, 7 AMPreisV, § 78 Abs. 3, Abs. 3a AMG, § 2 Abs. 1 Satz 3 AMPreisV, Art. 8 Nr. 1 AMNOG, § 3 Abs. 1 Satz 1 AMPreisV, § 3 Abs. 2 Nr. 1 AMPreisV, § 1 Abs. 1 Nr. 1 AMPreisV, § 78 Abs. 3 AMG, § 52b Abs. 1 AMG, § 52b Abs. 3 AMG, Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 34 AEUV, Art. 36 AEUV, § 78 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 1 AMG, § 1 Abs. 1, 4, § 3 AMPreisV, Art. 34 bis 36 AEUV, Art. 12 GG, § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG, § 7 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a HWG, § 563 Abs. 3 ZPO, § 91 Abs. 1 Satz 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Preisobergrenze für den pharmazeutischen Großhandel bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln an Apotheken; Gewährung von Rabatten und Skonti bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Apotheken; Ganz oder teilweiser Verzicht des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Preisobergrenze für den pharmazeutischen Großhandel bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln an Apotheken; Gewährung von Rabatten und Skonti bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Apotheken; Ganz oder teilweiser Verzicht des ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Wettbewerbsrecht: Großhandelszuschläge

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverstoß: Verzicht eines pharmazeutischen Großhandelsunternehmens auf den Festzuschlag von 70 Cent bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln an Apotheken - Großhandelszuschläge

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Rabatten und Skonti im pharmazeutischen Großhandel bei Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheken

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Arzneimittelgroßhändler müssen keinen Mindestpreis für Pharmazeutika einhalten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Rabatte und Skonti im pharmazeutischen Großhandel bei Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheken zulässig

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Rabatten und Skonti bei Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheken

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rabatte im pharmazeutischen Großhandel

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Pharmazeutische Großhändler müssen bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Apotheken keinen Mindestpreis erheben

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    BGH gestattet Pharma-Großhandel Rabatte bei Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheken - BGH gestattet Pharma-Großhandel Rabatte bei Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheken

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Preisbildung für Arzneimittel im Großhandel und im Wiederverkauf

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Rabatten im pharmazeutischen Großhandel

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Skonti des pharmazeutischen Großhandels sind zulässig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 06.10.2017)

    Skonto und Rabatt: Pharmahändler dürfen kräftig zubuttern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Mindestpreis im pharmazeutischen Großhandel bei Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel

  • juve.de (Kurzinformation)

    Skonto-Urteil: Apothekengroßhändler erfolgreich

  • noerr.com (Kurzinformation)

    BGH erweitert Spielraum für Preisgestaltung pharmazeutischer Großhändler

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung eines Mindestpreises von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Apotheken

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 80 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | BGH: Großhandelszuschläge als Preisobergrenze

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 106
  • ZIP 2017, 81
  • MDR 2017, 14
  • MDR 2018, 46
  • GRUR 2017, 1281
  • GewArch 2018, 81
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt …

    Auszug aus BGH, 05.10.2017 - I ZR 172/16
    Rn. 43 (1) Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Oktober 2016 (C-148/15, GRUR 2016, 1312 = WRP 2017, 36 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale) wäre für diese Frage allerdings ohne Bedeutung.

    Eine solche Regelung stelle eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne von Art. 34 AEUV dar (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 26 f. - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale).

    Außerdem hat der Gerichtshof der Europäischen Union angenommen, dass das deutsche Arzneimittelpreisrecht, das für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel einheitliche Apothekenabgabepreise festsetzt, nicht mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen im Sinne von Art. 36 AEUV gerechtfertigt werden könne, da es nicht geeignet sei, die angestrebten Ziele zu erreichen (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 46 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale; hierzu auch BGH…, Urteil vom 24. November 2016 - I ZR 163/15, GRUR 2017, 635 Rn. 45 ff. = WRP 2017, 694 - Freunde werben Freunde).

  • LG Aschaffenburg, 22.10.2015 - 1 HKO 24/15

    Skontigewährung für Apotheker

    Auszug aus BGH, 05.10.2017 - I ZR 172/16
    Rn. 8 Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Aschaffenburg, PharmR 2016, 56).

    Rn. 31 Soweit die Regelung des § 2 Abs. 1 Satz 1 AMPreisV einen "Festzuschlag" und die "Umsatzsteuer" als solche Zuschläge nennt, die der Unternehmer erheben "darf", ergibt sich hieraus nichts anderes (Zwenke/Hoßbach, MPR 2016, 130, 131; aA OLG München…, Urteil vom 23. Februar 2017 - 29 U 2934/16, juris Rn. 46; Meyer, PharmR 2016, 56, 61 f.).

    Hamburg 2012, S. 62; Mand, A&R 2014, 147; Czettritz/Thewes, PharmR 2014, 450, 462; Meyer, PharmR 2016, 56, 62; zweifelnd Grau/Volkwein, A&R 2016, 64, 67, 70).

  • OLG München, 23.02.2017 - 29 U 2934/16

    Preisnachlässe und Zuwendungen an Apotheken bei Abgaben von Importarzneimitteln

    Auszug aus BGH, 05.10.2017 - I ZR 172/16
    Rn. 31 Soweit die Regelung des § 2 Abs. 1 Satz 1 AMPreisV einen "Festzuschlag" und die "Umsatzsteuer" als solche Zuschläge nennt, die der Unternehmer erheben "darf", ergibt sich hieraus nichts anderes (Zwenke/Hoßbach, MPR 2016, 130, 131; aA OLG München, Urteil vom 23. Februar 2017 - 29 U 2934/16, juris Rn. 46; Meyer, PharmR 2016, 56, 61 f.).

    Rn. 35 (3) Allerdings wird im Hinblick auf den aus den Gesetzgebungsmaterialien ersichtlichen Willen der am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten und dem mit der Einführung des Festzuschlags verfolgten Zweck in der Rechtsprechung und im Schrifttum die Auffassung vertreten, § 2 Abs. 1 Satz 1 AMPreisV begründe eine Verpflichtung des Großhandels, auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers einen Festzuschlag von 70 Cent und die Umsatzsteuer zu erheben (OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2017, 80, 82; OLG München, Urteil vom 23. Februar 2017 - 29 U 2934/16, juris Rn. 46; Kutlu in Spickhoff, Medizinrecht, 2. Aufl., § 2 AMPreisV Rn. 4; Mand in Gröning/Mand/Reinhart, Heilmittelwerberecht, Stand 1. Januar 2015, § 7 HWG Rn. 205; Mand in Prütting, Medizinrecht, 4. Aufl., § 7 HWG Rn. 80b; Rektorschek, Preisregulierung und Rabattverbote für Arzneimittel, Diss.

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BGH, 05.10.2017 - I ZR 172/16
    Derartige Regelungen müssen aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit das verbotene Handeln unzweideutig beschreiben (vgl. BVerfGE 76, 171, 187 f.).
  • EuGH, 19.01.2017 - C-282/15

    Queisser Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 34 …

    Auszug aus BGH, 05.10.2017 - I ZR 172/16
    Der Streitfall betrifft damit zum einen einen rein innerstaatlichen Sachverhalt ohne grenzüberschreitenden Bezug, in dem nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Art. 34 bis 36 AEUV nicht zur Anwendung gelangen (EuGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - C-282/15, GRUR Int. 2017, 259 Rn. 38 ff. = WRP 2017, 288 - Queisser Pharma/Bundesrepublik Deutschland).
  • BGH, 24.11.2016 - I ZR 163/15

    Freunde werben Freunde - Wettbewerbsverstoß: Ausloben und Gewähren von …

    Auszug aus BGH, 05.10.2017 - I ZR 172/16
    Außerdem hat der Gerichtshof der Europäischen Union angenommen, dass das deutsche Arzneimittelpreisrecht, das für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel einheitliche Apothekenabgabepreise festsetzt, nicht mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen im Sinne von Art. 36 AEUV gerechtfertigt werden könne, da es nicht geeignet sei, die angestrebten Ziele zu erreichen (…EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 46 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale; hierzu auch BGH, Urteil vom 24. November 2016 - I ZR 163/15, GRUR 2017, 635 Rn. 45 ff. = WRP 2017, 694 - Freunde werben Freunde).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12

    Empfehlungs-E-Mail

    Auszug aus BGH, 05.10.2017 - I ZR 172/16
    Bei einem Klageantrag handelt es sich um eine Prozesserklärung, die das Revisionsgericht selbständig auslegen kann (BGH…, Urteil vom 3. April 2008 - I ZR 49/05, GRUR 2008, 1002 Rn. 16 = WRP 2008, 1434 - Schuhpark;… Urteil vom 22. Juli 2010 - I ZR 139/08, GRUR 2011, 152 Rn. 23 bis 25 = WRP 2011, 223 - Kinderhochstühle im Internet I; Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, GRUR 2013, 1259 Rn. 13 = WRP 2013, 1579 - Empfehlungs-E-Mail).
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines …

    Auszug aus BGH, 05.10.2017 - I ZR 172/16
    Bei einem Klageantrag handelt es sich um eine Prozesserklärung, die das Revisionsgericht selbständig auslegen kann (BGH…, Urteil vom 3. April 2008 - I ZR 49/05, GRUR 2008, 1002 Rn. 16 = WRP 2008, 1434 - Schuhpark; Urteil vom 22. Juli 2010 - I ZR 139/08, GRUR 2011, 152 Rn. 23 bis 25 = WRP 2011, 223 - Kinderhochstühle im Internet I;… Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, GRUR 2013, 1259 Rn. 13 = WRP 2013, 1579 - Empfehlungs-E-Mail).
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus BGH, 05.10.2017 - I ZR 172/16
    Die vorrangig am objektiven Sinn und Zweck des Gesetzes zu orientierende Auslegung kann durch Motive, die im Gesetzgebungsverfahren dargelegt wurden, im Gesetzeswortlaut aber keinen Ausdruck gefunden haben, nicht gebunden werden (BGH, Beschluss vom 21. Februar 1995 - KVR 4/94, BGHZ 129, 38, 50 - Weiterverteiler; Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, BGHZ 188, 200 Rn. 20 - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr I;… Beschluss vom 19. April 2012 - I ZB 80/11, BGHZ 195, 257 Rn. 30 - Alles kann besser werden;… Beschluss vom 19. April 2012 - I ZB 77/11, ZUM-RD 2012, 587 Rn. 29; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. April 1983 - VII ZR 199/82, BGHZ 87, 191, 194 ff.;… Beschluss vom 25. Juni 2008 - II ZB 39/07, BGHZ 177, 131 Rn. 17).
  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11

    Alles kann besser werden

    Auszug aus BGH, 05.10.2017 - I ZR 172/16
    Die vorrangig am objektiven Sinn und Zweck des Gesetzes zu orientierende Auslegung kann durch Motive, die im Gesetzgebungsverfahren dargelegt wurden, im Gesetzeswortlaut aber keinen Ausdruck gefunden haben, nicht gebunden werden (BGH, Beschluss vom 21. Februar 1995 - KVR 4/94, BGHZ 129, 38, 50 - Weiterverteiler;… Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, BGHZ 188, 200 Rn. 20 - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr I; Beschluss vom 19. April 2012 - I ZB 80/11, BGHZ 195, 257 Rn. 30 - Alles kann besser werden;… Beschluss vom 19. April 2012 - I ZB 77/11, ZUM-RD 2012, 587 Rn. 29; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. April 1983 - VII ZR 199/82, BGHZ 87, 191, 194 ff.;… Beschluss vom 25. Juni 2008 - II ZB 39/07, BGHZ 177, 131 Rn. 17).
  • BGH, 06.11.2014 - I ZR 26/13

    Zur Zulässigkeit der Werbung mit einer kostenlosen Zweitbrille

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 98/08

    Bonuspunkte

  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

  • BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53

    Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 148/10

    Glücksspielverband

  • BGH, 25.06.2008 - II ZB 39/07

    Spruchverfahren - Allein die Stellung als Aktionär ist fristgerecht darzulegen

  • OLG Bamberg, 29.06.2016 - 3 U 216/15

    Abgabepreis des Pharmagroßhandels von Fertigarzneimitteln an Apotheken

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von …

  • OLG Saarbrücken, 31.08.2016 - 1 U 150/15

    Clever + Partnerprogramm - Wettbewerbsverstoß: Gewähren von Preisnachlässen und …

  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 77/11

    Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider bei …

  • KG, 11.09.2012 - 5 U 57/11

    aut idem-Substitution - Wettbewerbswidrigkeit eines Partnerprogramms: …

  • BGH, 22.02.1984 - I ZR 13/82

    Begriff des geltenden Herstellerabgabepreises

  • BGH, 14.04.1983 - VII ZR 199/82

    Haftungsausschluß des Reiseveranstalters

  • BGH, 18.06.2019 - XI ZR 768/17

    Entgelte für Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankschalter

    Ein lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch, wie er hier verfolgt wird, weist allerdings bereits dann hinreichende Bestimmtheit auf, wenn eine Bezugnahme auf die konkrete Verletzungshandlung antragsgegenständlich ist und der Klageantrag zumindest unter Heranziehung des Klagevortrags unzweideutig erkennen lässt, welche Umstände den Wettbewerbsverstoß und damit das Unterlassungsgebot begründen sollen (vgl. BGH, Urteile vom 5. Oktober 2017 - I ZR 172/16, NJW-RR 2018, 106 Rn. 19 …und vom 22. März 2018 - I ZR 118/16, NJW-RR 2019, 159 Rn. 16 mwN).
  • OLG München, 10.01.2019 - 29 U 1091/18

    Unzulässigkeit des Angebots eines "Dash Buttons" für Bestellungen bei Amazon

    Denn die Auslegung des entsprechenden Klageantrags, zu der das klägerische Vorbringen heranzuziehen ist (…st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2018, 196 - Eigenbetrieb Friedhöfe Rn. 18; GRUR 2017, 1281 - Großhandelszuschläge Rn. 19;… GRUR 2017, 922 - Komplettküchen Rn. 11;… GRUR 2017, 918 - Wettbewerbsbezug Rn. 28; jeweils m. w. N.) ergibt, dass die Klägerin mit der Verwendung des Begriffs Schaltfläche in ihrem Antrag diesen nicht in dem rechtlichen Sinn verstanden wissen will, in dem er in § 312j Abs. 3 Satz 2 BGB verwendet wird, sondern lediglich zur Beschreibung des physischen Druckschalters des Dash Buttons.
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 206/17

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

    Auf ihn sind die Regelungen der Art. 34 bis 36 AEUV nicht anwendbar (EuGH…, Urteil vom 19. Januar 2017 - C-282/15, GRUR Int. 2017, 259 Rn. 38 bis 43 = WRP 2017, 288 - Queisser Pharma; BGH, Urteil vom 5. Oktober 2017 - I ZR 172/16, GRUR 2017, 1281 Rn. 44 = WRP 2018, 60 - Großhandelszuschläge;… BGH, GRUR 2019, 203 Rn. 34 - Versandapotheke).
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 67/18

    Erfolgshonorar für Versicherungsberater - Vereinbarung eines beratungsrechtlichen …

    Die vorrangig am objektiven Sinn und Zweck des Gesetzes zu orientierende Auslegung kann durch Motive, die im Gesetzgebungsverfahren dargelegt wurden, im Gesetzeswortlaut aber keinen Ausdruck gefunden haben, nicht gebunden werden (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2017 - I ZR 172/16, GRUR 2017, 1281 Rn. 40 = WRP 2018, 60 - Großhandelszuschläge, mwN).
  • OLG Brandenburg, 06.06.2023 - 6 U 86/21

    Verhängung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft; Zulässigkeit der Gewährung von …

    Dies ergebe sich aus dem Wortlaut der Norm, der Begründung des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Gesundheit zum Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) vom 23.07.2018 (S. 57, 141), der Äußerung der SPD-Fraktion im Gesetzgebungsverfahren (…BT-Drs 19/8351, S. 170f.) und unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05.10.2017 - I ZR 172/16 - Großhandelszuschläge.

    Ein entsprechendes Verbot lasse sich auch nicht auf § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 AMPreisV stützen, denn auch diese Norm enthalte keine Regelung betreffend Skonti, sondern bezeichne - in Reaktion auf die Entscheidung des BGH vom 05.10.2017 - I ZR 172/16 - Großhandelszuschläge - einen Mindestpreis, zusammengesetzt aus Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers, dem zwingend zu erhebenden Festzuschlag von 0, 70 EUR und der obligatorischen Umsatzsteuer.

    § 78 Abs. 1 AMG und § 2 AMPreisV stellen Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG dar, weil sie nach ihrem Zweck dazu bestimmt sind, den Preiswettbewerb unter den Pharmagroßhändlern zu regeln (BGH, Urteil vom 05.10.2017 - I ZR 172/16 - Großhandelszuschläge, juris Rn. 22;… Urteil vom 09.09.2010 - I ZR 98/08 - Bonus-Taler GRUR 2010, 1133 Rn. 20;… Urteil vom 06.11.2014 - I ZR 26/13 - Kostenlose Zweitbrille, GRUR 2015, 504 Rn. 9).

    Durch die Wendung im Imperativ, dass auf einen bestimmten Preis ein Festzuschlag "zu erheben" ist, kommt zum Ausdruck, dass ein preislicher Spielraum nicht besteht (vgl. BGH, Urteil vom 05.10.2017 - I ZR 172/16 Rn. 33 zu § 3 AMPreisV).

    Die Beratungsunterlagen zum TSVG, durch das die maßgebliche Änderung des § 3 Abs. 2 Satz 1 AMPreisV in Reaktion auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 05.10.2017 - I ZR 172/16 - Großhandelszuschläge - vorgenommen worden sind, sind im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Skontierung widersprüchlich: So heißt es in der Begründung zum Referentenentwurf zum TSVG vom 23.07.2018 (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen//GuS/T/TSVGRefE.pdf, S. 57): "Es wird gesetzlich klargestellt, dass der pharmazeutische Großhandel bei der Arzneimittelabgabe den Festzuschlag von 70 Cent auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers nach der Arzneimittelpreisverordnung zwingend aufschlagen muss und auf diesen Betrag keine Rabatte oder Skonti gewähren darf".

    Die Entstehungsgeschichte einer Vorschrift hat für deren Auslegung nur insofern Bedeutung, als sie die Richtigkeit einer nach den angegebenen Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die auf diesem Weg allein nicht ausgeräumt werden (BGH, Urteil vom 05.10.2017 - I ZR 172/16 - Großhandelszuschläge, Rn. 40 m.w.N.); sie kann vorliegend eine Auslegung über den Wortlaut hinaus, wie sie die Beklagte vorträgt, nicht rechtfertigen.

    Daraus lässt sich allerdings bereits deshalb nichts für die Auslegung des § 2 Abs. 1 Satz 1 AMPreisV i.d.F. vom 06.05.2019 herleiten, weil die aufgrund des vorgenannten Gesetzgebungsverfahrens verabschiedete Regelung anders als die hier zu beurteilende Fassung gerade keine Preisuntergrenze festgelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 05.10.2017 - I ZR 172/16 - Großhandelszuschläge).

  • BGH, 08.02.2024 - I ZR 91/23

    Großhandelszuschläge II - Wettbewerbswidrige Preisgestaltung durch Gewährung von …

    Rn. 14 2. Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass es sich bei § 78 Abs. 1 AMG und § 2 AMPreisV um Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG handelt, weil sie nach ihrem Zweck dazu bestimmt sind, den (Preis-)Wettbewerb unter den Pharmagroßhändlern zu regeln (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2017 - I ZR 172/16, GRUR 2017, 1281 [juris Rn. 22] = WRP 2018, 60 - Großhandelszuschläge I, mwN; allgemein zu den arzneimittelpreisrechtlichen Regelungen vgl. BGH…, Urteil vom 18. November 2021 - I ZR 214/18, GRUR 2022, 391 [juris Rn. 61] = WRP 2022, 434 - Gewinnspielwerbung II).

    Für die Festlegung eines Mindestpreises hätte der Gesetzgeber Begriffe verwenden müssen, aus denen sich ergibt, dass der Großhandel auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers "mindestens" den genannten Festzuschlag aufschlagen "muss" (vgl. BGH, GRUR 2017, 1281 [juris Rn. 29] - Großhandelszuschläge I).

    Durch die Formulierung im Imperativ, dass bestimmte Zuschläge "zu erheben sind" oder ein Festzuschlag "zu erheben ist", wird deutlich, dass die Apotheken bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln keinen preislichen Spielraum haben (vgl. BGH, GRUR 2017, 1281 [juris Rn. 33] - Großhandelszuschläge I).

    Rn. 27 (1) Bei der Änderung des § 2 AMPreisV mit Wirkung ab dem 11. Mai 2019 handelt es sich um eine Reaktion auf die Senatsentscheidung "Großhandelszuschläge I", nach der § 2 Abs. 1 Satz 1 AMPreisV aF den Großhandel nicht hindert, auf den Festzuschlag von 70 Cent zu verzichten (BGH, GRUR 2017, 1281 [juris Rn. 23] - Großhandelszuschläge I).

  • BGH, 29.11.2018 - I ZR 237/16

    Versandapotheke - Wettbewerbsverstoß durch inländische Versandapotheke: Werbung …

    Auf ihn sind die Regelungen der Art. 34 bis 36 AEUV nicht anwendbar (EuGH…, Urteil vom 19. Januar 2017 - C-282/15, GRUR Int. 2017, 259 Rn. 38 bis 43 = WRP 2017, 288 - Queisser Pharma; BGH, Urteil vom 5. Oktober 2017 - I ZR 172/16, GRUR 2017, 1281 Rn. 44 = WRP 2018, 60 - Großhandelszuschläge).
  • OLG Celle, 19.12.2019 - 13 U 87/18

    Unterschreitung des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers durch …

    Rn. 31 2. Vergleichbar § 78 Abs. 1 AMG (dazu: BGH, Urteil vom 5. Oktober 2017 - I ZR 172/16, juris Rn. 22) handelt es sich bei der Bestimmung des § 78 Abs. 3 S. 1 Halbsatz 1 AMG um eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG, weil sie nach ihrem Zweck dazu bestimmt ist, den (Preis-) Wettbewerb unter pharmazeutischen Unternehmen zu regeln (vgl. dazu BT-Drs. 16/3100, Seite 199).

    Diese bezog sich sowohl nach der dort vorgenommenen Auslegung des Klageantrages (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2017 - I ZR 172/16, juris Rn. 19) als auch nach der inhaltlichen Begründung (…a.a.O. Rn. 27 ff.) nur darauf, ob der nach § 2 Abs. 1 S. 1 AMPreisV a.F. geregelte Festzuschlag rabattfähig ist, ob es mithin zulässig ist, Rabatte und Skonti zu gewähren, die zu einer Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Apotheken ohne diesen Festzuschlag führen (…a.a.O. Rn. 19 a.E.).

    Rn. 42 aa) Ohnehin hat die entsprechende Erwägung des Gesetzgebers keinen Ausdruck im Gesetzestext gefunden (zu diesem Gesichtspunkt allgemein: BGH, Urteil vom 5. Oktober 2017 - I ZR 172/16, juris Rn. 39 f.).

    Rn. 49 4. Nach der Neufassung von § 2 Abs. 1 S. 1 AMPreisV mit Wirkung ab dem 11. Mai 2019 ist der angebotene Preisnachlass - anders als nach der bis dahin geltenden Rechtslage (dazu: BGH, Urteil vom 5. Oktober 2017 - I ZR 172/16, juris) - aus den vorstehend bezeichneten Gründen auch insoweit nach § 78 Abs. 3 S. 1 Halbsatz 1 AMG unzulässig, als er allein den sog. Festzuschlag nach § 2 Abs. 1 S. 1 AMPreisV reduziert, der letztlich zu zahlende Preis aber auch unter seiner Berücksichtigung immer noch über dem ApU liegt.

    Die grundsätzliche Zulässigkeit von Preisnachlässen ist auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 2017 (a.a.O.) hinreichend geklärt.

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 60/18

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

    Rn. 32 b) Diese Entscheidung hat jedoch keine unmittelbare Bedeutung für den Streitfall, da dieser einen rein innerstaatlichen Sachverhalt betrifft, auf den die Regelungen der Art. 34 bis 36 AEUV nicht anwendbar sind (vgl. EuGH…, Urteil vom 19. Januar 2017 - C-282/15, GRUR Int. 2017, 259 Rn. 38 bis 43 = WRP 2017, 288 - Queisser Pharma; BGH, Urteil vom 5. Oktober 2017 - I ZR 172/16, GRUR 2017, 1281 Rn. 44 = WRP 2018, 60 - Großhandelszuschläge;… BGH, GRUR 2019, 203 Rn. 34 - Versandapotheke).
  • OLG Frankfurt, 04.02.2021 - 6 U 269/19

    Unzulässige Gesamtpreisangabe für Fitnessstudio-Verträge ohne Einbeziehung einer …

    Es ist grundsätzlich nicht missbräuchlich, wenn der anspruchsberechtigte Verband nur gegen einen oder einzelne von mehreren Verletzer vorgeht, denn es steht selbst dem Verletzer frei, seinerseits gegen andere Verletzer vorzugehen, bzw. darf ein Verband, der eine Rechtsfrage höchstrichterlich klären lassen will, zunächst gegen einen Dritten vorgehen und muss nicht auch ein eigenes Mitglied in Anspruch nehmen (BGH WRP 1999, 424, 426 - Bonusmeilen; BGH GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand an Ärzte; BGH GRUR 2012, 411 Rn 19 - Glücksspielverband; BGH GRUR 2017, 1281 Rn 15 - Großhandelszuschläge).
  • OLG Köln, 30.10.2019 - 6 U 100/19

    Sicherheitslücken bei Smartphones

  • BGH, 02.10.2019 - I ZR 19/19

    Unterlassung des Angebots von Rechtsdienstleistungen eines Versicherungsberaters …

  • LG Stade, 07.06.2018 - 8 O 103/17

    Skonto; verschreibungspflichtige Arzneimittel; Wettbewerbsverstoß

  • OLG Köln, 21.06.2019 - 6 U 181/18

    "Kinderwunsch-Tee" - Förderung der Empfängnis muss wissenschaftlich nachweisbar …

  • OLG Hamburg, 07.09.2023 - 5 U 65/22

    So geht Positionierung! - Lauterkeitsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der …

  • OLG Brandenburg, 19.07.2022 - 6 U 41/21

    Zahlungsanspruch aus einer Vertragsstrafe; Verstoß gegen eine …

  • OLG Frankfurt, 17.03.2022 - 6 U 51/21

    Kein Verstoß gegne Marktverhaltensregelung § 9 GOZ bei Anpreisung eines …

  • OLG Köln, 09.09.2022 - 6 U 92/22

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Matratze durch Gegenüberstellung des …

  • LG Cottbus, 07.10.2021 - 11 O 3/20

    Wettbewerbsrecht: Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel

  • OLG Frankfurt, 27.04.2023 - 26 Sch 14/22

    Anforderungen an einem Vermerk nach § 1054 Abs. 1 Satz 2 ZPO

  • OLG Köln, 12.01.2024 - 6 U 65/23

    Beteiligung eines Apothekers an einem auch sonntags tätigen Lieferdienst für …

  • OLG Karlsruhe, 27.08.2025 - 6 U 12/25

    Stromtarif-Vergleichsportal - Kennzeichnungspflicht bezahlter Werbung auf …

  • LG Bamberg, 21.02.2025 - 1 HKO 27/24

    Fitneßstudiovertrag, Zusatzgebühr, Fitnessvertrag, Gesamtpreis, Elektronisches …

  • LG Hamburg, 25.04.2024 - 312 O 336/20

    Wettbewerbsrecht: "Hamburg"

  • OLG Hamm, 03.07.2020 - 31 U 17/20

    Widerruf eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Fahrzeugs Wirksamkeit …

  • OLG München, 28.11.2024 - 6 U 2305/24

    Antragsgegner, Lebensmittelinformationsverordnung, Rechtsmißbrauch, Spürbarkeit, …

  • OLG Bamberg, 27.11.2024 - 3 UKl 7/24

    Unberechtigte außerordentliche Kündigung eines Telekommunikationsvertrags durch …

  • OLG Hamm, 17.05.2022 - 4 U 84/21
  • LG Mannheim, 20.10.2023 - 14 O 14/23

    Keine Werbung mit zurückgezogenem Test der Stiftung Warentest!

  • BGH, 28.08.2018 - X ZR 41/16

    Wirkungslosigkeit des Urteils eines Patentgerichts aufgrund übereinstimmender …

  • OLG München, 31.01.2019 - 29 U 1385/18

    Darlegungs- und Beweislast, Sachverständiger, Rechtsmissbräuchliches Verhalten, …

  • OLG Hamm, 23.03.2021 - 4 U 130/20

    Wettbewerbswidrige Bewerbung von Tierfuttermittel; Klagebefugnis von …

  • OLG Hamm, 24.05.2022 - 4 U 21/22

    Ansprüche aufgrund eines Vertragsstrafeversprechens

  • LG Köln, 17.01.2024 - 84 O 104/22
  • OLG Frankfurt, 06.12.2019 - 6 U 196/19

    § 47 Abs. 1 und Abs. 2 PBefG enthält das Verbot, sich außerhalb behördlich …

  • OLG Celle, 25.02.2025 - 13 U 4/22

    Unterlassung und Vertragsstrafe wegen Wettbewerbsverstößen bei Angeboten von …

  • OLG Celle, 25.02.2025 - 13 U 28/22

    Unterlassungsklage wegen Wettbewerbsverstößen bei Angeboten von Kosmetik- und …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 07.11.2017 - 7 ME 91/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,44335
OVG Niedersachsen, 07.11.2017 - 7 ME 91/17 (https://dejure.org/2017,44335)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.11.2017 - 7 ME 91/17 (https://dejure.org/2017,44335)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. November 2017 - 7 ME 91/17 (https://dejure.org/2017,44335)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,44335) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 2 S. 1 GewO; § 33i GewO; § 24 GlüStV; § 25 Abs. 2 GlüStV
    Befreiung von dem Verbot von Verbundspielhallen; Abhängigkeit des Betriebs einer Spielhalle von einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

  • rechtsportal.de

    Verbundspielhallen: Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Schließungsverfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 229
  • GewArch 2018, 81
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (15)

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 206/17

    Abstandsgebot; Bundestreue; Dienstleistungsfreiheit; Geldspielgerät; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.11.2017 - 7 ME 91/17
    Rn. 8 Soweit die Antragstellerin aus einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts - gemeint ist wohl der Beschluss des 11. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 04. September 2017 (Az. 11 ME 206/17, juris) - ableiten will, dass § 15 Abs. 2 GewO nicht herangezogen werden könne, wenn die Behörde ihre Verfügung auf eine fehlende Erlaubnis nach § 24 GlüStV stützen wolle, da die Regelungsbereiche der GewO und des GlüStV vollständig getrennt zu betrachten seien, missversteht sie die Entscheidung des 11. Senats.

    Rn. 15 Im Übrigen folgt der Senat der differenzierten Rechtsprechung des für das Glücksspielrecht zuständigen 11. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, die zwischen der Konstellation der Verbundspielhallen desselben Betreibers (vgl. dazu Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 04.09.2017 - 11 ME 206/17 -, juris) und der Konstellation konkurrierender Spielhallen unterschiedlicher Betreiber aufgrund des Mindestabstandsgebots (vgl. dazu Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 04.09.2017 - 11 ME 330/17 -, juris) unterscheidet.

    Dies hat bereits der für das Glücksspielrecht zuständige 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 04. September 2017 (Az. 11 ME 206/17, juris) unter Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07. März 2017 (Az. 1 BvR 1314/12 u. a., juris) festgestellt.

    - 1 BvR 1314/12 u. a. -, juris), des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 04.09.2017 - 11 ME 206/17 -, juris).

    Wird geltend gemacht, eine Ablehnung der Befreiung führe zu einer Vernichtung der gewerblichen Existenz, reicht dieser Vortrag für sich genommen nicht aus, um eine Härte anzuerkennen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 04.09.2017 - 11 ME 206/17 -, juris, m. w. N.).

    Mit der Frage einer etwaigen Inkohärenz der glücksspielrechtlichen Regelungen hat sich bereits umfassend der für das Glücksspielrecht zuständige 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 04. September 2017 (Az. 11 ME 206/17, juris) - u. a. unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs - beschäftigt.

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.11.2017 - 7 ME 91/17
    Dies hat bereits der für das Glücksspielrecht zuständige 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 04. September 2017 (Az. 11 ME 206/17, juris) unter Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07. März 2017 (Az. 1 BvR 1314/12 u. a., juris) festgestellt.

    - 1 BvR 1314/12 u. a. -, juris), des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 04.09.2017 - 11 ME 206/17 -, juris).

    Weder der Gesetzgeber noch die zuständigen Behörden haben die Spielhallenbetreiber zu bestimmten Dispositionen veranlasst, diese erfolgten vielmehr auf eigenes unternehmerisches Risiko (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, juris).

    Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u. a.-, juris, m. w. N.) und das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris, m. w. N.) haben festgestellt, dass es sich bei der Vermeidung und Abwehr der vom Glücksspiel in Spielhallen ausgehenden Suchtgefahren um ein besonders wichtiges Gemeinwohlziel handelt, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffen, ihre Familien und die Gemeinschaft führen kann.

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.11.2017 - 7 ME 91/17
    - 8 C 6.15 -, juris).

    - 1 BvR 1314/12 u. a. -, juris), des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 04.09.2017 - 11 ME 206/17 -, juris).

    Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u. a.-, juris, m. w. N.) und das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris, m. w. N.) haben festgestellt, dass es sich bei der Vermeidung und Abwehr der vom Glücksspiel in Spielhallen ausgehenden Suchtgefahren um ein besonders wichtiges Gemeinwohlziel handelt, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffen, ihre Familien und die Gemeinschaft führen kann.

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 330/17

    Abstandsgebot; Auswahlverfahren; Berufsfreiheit; Gesetzesvorbehalt; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.11.2017 - 7 ME 91/17
    Rn. 13 (1) Die Antragstellerin trägt vor, dass das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - gemeint ist wohl der Beschluss des 11. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 04. September 2017 (Az. 11 ME 330/17, juris) - festgestellt habe, dass wesentliche Teile des Erlaubnisverfahrens derzeit verfassungswidrig seien.

    Der 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat in seinem Beschluss vom 04. September 2017 (Az. 11 ME 330/17, juris) explizit entschieden, dass der durch die Auswahlentscheidung bewirkte Eingriff in die Berufsfreiheit der dortigen Antragstellerin wegen der Verletzung des Grundsatzes des Gesetzesvorbehalts rechtswidrig sei.

    Rn. 15 Im Übrigen folgt der Senat der differenzierten Rechtsprechung des für das Glücksspielrecht zuständigen 11. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, die zwischen der Konstellation der Verbundspielhallen desselben Betreibers (vgl. dazu Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 04.09.2017 - 11 ME 206/17 -, juris) und der Konstellation konkurrierender Spielhallen unterschiedlicher Betreiber aufgrund des Mindestabstandsgebots (vgl. dazu Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 04.09.2017 - 11 ME 330/17 -, juris) unterscheidet.

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13

    Anordnung einer sofortigen Vollziehung der Schließung einer nach neuem …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.11.2017 - 7 ME 91/17
    Das Erfordernis einer einzelfallbezogenen Begründung schließt nämlich nicht aus, dass für spezielle Fallgruppen, die sich in typischen Interessenlagen gleichen, auch stärker typisierende Argumentationsmuster verwendet werden (vgl. Beschluss des Senats vom 15.04.2014 - 7 ME 121/13 -, juris, m. w. N.).

    Der GlüStV zielt damit erkennbar auf eine beschleunigte Schließung der Spielhallen nach Ablauf der Übergangsfrist ab (vgl. Beschluss des Senats vom 15.04.2014 - 7 ME 121/13 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2017 - 7 ME 70/17

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; unbillige Härte; formelle Illegalität; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.11.2017 - 7 ME 91/17
    Das gilt jedenfalls dann, wenn die materielle Genehmigungsfähigkeit des Betriebes im Zeitpunkt der Entscheidung der Untersagungsbehörde nicht offensichtlich und ohne weitere Prüfung erkennbar ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 06.09.2017 - 7 ME 70/17 -, juris und - 7 ME 63/17 -, juris, jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 40.12 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 06.04.2000 - 3 BS 816/99 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 23.09.1996 - 14 TG 4192/95 -, juris).

    Grundsätzlich reicht die formelle Illegalität aus (vgl. Beschluss des Senats vom 06.09.2017 - 7 ME 70/17 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6 …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.11.2017 - 7 ME 91/17
    Rn. 3 Die Beschwerdebegründung, auf deren Prüfung das Beschwerdegericht - hinsichtlich der gegen die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sprechenden Gründe (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.2004 - 8 S 1870/04 -, NVwZ-RR 2006, 75) - nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, rechtfertigt es nicht, den angefochtenen Beschluss zu ändern.

    Es besteht keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts in Bezug auf die Gründe, die für die Ergebnisrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sprechen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.2004, a. a. O.).

  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.11.2017 - 7 ME 91/17
    Der Erlaubnisvorbehalt selbst ist mit der Verfassung vereinbar (vgl. dazu bereits BVerwG, Urteil vom 05.04.2017 - 8 C 16.16 -, juris).
  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.11.2017 - 7 ME 91/17
    Bei der Spezialvorschrift kann es sich auch um eine solche des Landesrechts handeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.06.2006 - 6 C 19.06 -, juris).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 40.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.11.2017 - 7 ME 91/17
    Das gilt jedenfalls dann, wenn die materielle Genehmigungsfähigkeit des Betriebes im Zeitpunkt der Entscheidung der Untersagungsbehörde nicht offensichtlich und ohne weitere Prüfung erkennbar ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 06.09.2017 - 7 ME 70/17 -, juris und - 7 ME 63/17 -, juris, jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 40.12 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 06.04.2000 - 3 BS 816/99 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 23.09.1996 - 14 TG 4192/95 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02

    Erschwerung des Zugangs zu einer Beschwerdeentscheidung durch § 146 Abs. 4 Satz 6 …

  • VGH Bayern, 21.05.2003 - 1 CS 03.60

    Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs, …

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2017 - 7 ME 63/17

    Formelle Illegalität; Schließungsverfügung; Spielhalle; Verbundspielhalle

  • VGH Hessen, 23.09.1996 - 14 TG 4192/95

    Gaststättenbetrieb: Betriebseinstellungsanordnung bei formeller Illegalität

  • OVG Sachsen, 06.04.2000 - 3 BS 816/99
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2018 - 7 ME 15/18

    Unbillige Härte; formelle Illegalität; materielle Illegalität; …

    Es kann daher auf § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO zurückgegriffen werden (vgl. Beschluss des Senats vom 07.11.2017 - 7 ME 91/17 -, juris).

    Hinsichtlich der Untersagungsverfügung scheidet eine solche unzulässige Mischlage bereits deshalb aus, weil der GlüStV - wie dargelegt - insoweit keine eigene Regelung für Spielhallen enthält (vgl. Beschluss des Senats vom 07.11.2017 - 7 ME 91/17 -, juris).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die materielle Genehmigungsfähigkeit des Betriebes im Zeitpunkt der Entscheidung der Untersagungsbehörde nicht offensichtlich und ohne weitere Prüfung erkennbar ist, d. h. wenn die materielle Genehmigungsfähigkeit nicht auf der Hand liegt (vgl. Beschluss des Senats vom 07.11.2017 - 7 ME 91/17 -, juris; Beschlüsse des Senats vom 06.09.2017 - 7 ME 70/17 -, juris und - 7 ME 63/17 -, juris, jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 40.12 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 06.04.2000 - 3 BS 816/99 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 23.09.1996 - 14 TG 4192/95 -, juris).

    Nur eine solche offensichtliche, d. h. auf der Hand liegende materielle Genehmigungsfähigkeit ist aber nach der bereits zitierten Rechtsprechung des Senats im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die auf der Grundlage des § 15 Abs. 2 GewO erlassene Schließungsverfügung relevant (vgl. Beschluss des Senats vom 07.11.2017 - 7 ME 91/17 -, juris).

  • VG Potsdam, 17.01.2020 - 8 L 950/19
    Es ist dem Antragsgegner unter dem Gesichtspunkt der formellen Rechtmäßigkeit der Vollzugsanordnung auch nicht verwehrt, bei einer für die Vorschrift des § 61 Abs. 1c S. 2 AufenthG typischen Interessenlage allgemeine, typisierende Argumentationsmuster heranzuziehen, solange der Einzelfallbezug erkennbar bleibt und sich die Begründung nicht in formelhaften Wendungen erschöpft (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 07. November 2017 - 7 ME 91/17 -, juris, Rn. 34;… Puttler, in: Sodan/Ziekow, 5. Aufl. 2018, VwGO § 80 Rn. 97).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2018 - 7 ME 32/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die gewerberechtliche Verpflichtung zur Schließung …

    Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Wortlaut des § 15 Abs. 2 GewO bereits das Fehlen der erforderlichen Erlaubnis, d. h. die formelle Illegalität für den Erlass der Schließungsverfügung ausreichen lässt, jedenfalls dann, wenn die materielle Genehmigungsfähigkeit des Betriebes im Zeitpunkt der Entscheidung der Untersagungsbehörde nicht offensichtlich und ohne weitere Prüfung erkennbar ist, d. h. wenn die materielle Genehmigungsfähigkeit nicht auf der Hand liegt (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 04.04.2018 - 7 ME 15/18 -, juris Rn. 13, vom 07.11.2017 - 7 ME 91/17 -, juris Rn. 10…, vom 06.09.2017 - 7 ME 70/17 -, juris Rn. 7 und - 7 ME 63/17 -, juris Rn. 5, jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG…, Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 40.12 -, juris Rn. 52).

    Rn. 36 Der Senat hat bereits mehrfach (…Beschluss vom 04.04.2018 - 7 ME 15/18 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 07.11.2017 - 7 ME 91/17 -, juris Rn. 27;… Beschluss vom 06.09.2017 - 7 ME 63/17 -, juris Rn. 14) entschieden, dass die Frage, ob ein Spielhallenbetreiber einen Anspruch auf eine derartige härtefallbezogene Befreiung - hier vom Verbot von Mehrfachkonzessionen (§ 25 Abs. 1 GlüStV i.V.m. § 10 Abs. 2 NGlüSpG) bzw. dem Verbot von Verbundspielhallen (§ 25 Abs. 2 GlüStV) - hätte, grundsätzlich nicht im Verfahren gegen die auf § 15 Abs. 2 GewO gestützte Schließungsverfügung zu prüfen ist, für deren Erlass allein die formelle Illegalität der gewerblichen Betätigung ausreichend ist, sofern die materielle Genehmigungsfähigkeit des Betriebes nicht auf der Hand liegt.

  • OVG Niedersachsen, 03.07.2019 - 7 ME 27/19

    Nutzungsberechtigung; Telekommunikationslinie; Werbeplakat

    Das Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist demgemäß erfüllt, wenn eine auf die Umstände des konkreten Falles bezogene Darstellung des Interesses an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts gegeben ist, aus der sich ergibt, dass und warum die Verwaltungsbehörde in diesem konkreten Fall dem Vollzugsinteresse Vorrang vor dem Aufschubinteresse des Betroffenen einräumt (Beschluss des Senats vom 07.11.2017 - 7 ME 91/17 -, juris).
  • OVG Saarland, 26.07.2023 - 1 B 30/23

    Widerruf einer Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3 GewO und Rückforderung …

    Gerade dann, wenn (wie hier) wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und erkennbar zu machen, dass nach ihrer Auffassung diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt.[vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8.2.2021 - 9 S 3951/20 - juris Rn. 13 (Lebensmittelrecht); OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7.11.2017- 7 ME 91/17 - juris Rn. 34 (Untersagung des Betriebs einer Spielhalle)][vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8.2.2021 - 9 S 3951/20 - juris Rn. 13 (Lebensmittelrecht); OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7.11.2017- 7 ME 91/17 - juris Rn. 34 (Untersagung des Betriebs einer Spielhalle)].
  • OVG Hamburg, 25.04.2023 - 4 Bs 144/22

    Keine durchgreifenden Bedenken gegen die Vereinbarkeit einer landesgesetzlichen …

    Ob das nach dem spätestens zum 31. Dezember 2022 eingetretenen Ablauf der "Ersterlaubnisse", die im Verfahren nach § 8 Abs. 12 HmbGlüStVAG erteilt wurden, nunmehr anzuwendende Verfahren, wie die Antragstellerin und die Beigeladene vortragen, Zweifeln im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht begegnet, kann vorliegend offen bleiben, da es zumindest grundsätzlich für private Wettvermittler möglich ist, eine Erlaubnis zu erhalten und die Erlaubnisfähigkeit des Antrages der Antragstellerin an hiervon unabhängigen Gründen (vgl. hierzu im Verfahren die Erlaubnis für das Betreiben einer Spielhalle betreffend, OVG Lüneburg, Beschl. v. 7.11.2017, 7 ME 91/17, juris Rn. 14), nämlich an der Belegenheit der Betriebsstätte in einem Wohngebiet gemäß § 8 Abs. 6 Satz 4 HmbGlüStvAG i.V.m. § 10 Abs. 4 BPVO, scheitert und dadurch eine etwaige Fehlerhaftigkeit des Erlaubnisverfahrens die Rechte der Antragstellerin nicht betreffen dürfte.
  • VG Kassel, 07.07.2020 - 3 L 1247/20

    Schließung einer Spielhalle

    Der Wortlaut des § 15 Abs. 2 GewO lässt bereits das Fehlen der erforderlichen Erlaubnis, d.h. die formelle lllegalität für den Erlass der Schließungsverfügung ausreichen, jedenfalls dann, wenn die materielle Genehmigungsfähigkeit des Betriebs nicht offensichtlich und ohne weitere Prüfung erkennbar ist, d.h. wenn die Genehmigungsfähigkeit nicht auf der Hand liegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 40/12 -, BeckRS 2013, 54140; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. April 2018 - 7 ME 15/18 -, NVwZ-RR 2018, 229).
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2018 - 7 ME 14/18

    Formelle Illegalität; Glücksspielstaatsvertrag; Schließungsverfügung; sofortige …

    Der Glücksspielstaatsvertrag zielt damit erkennbar auf eine beschleunigte Schließung der Spielhallen nach Ablauf der Übergangsfrist ab (vgl. Beschlüsse des Senats v. 15.04.2014 - 7 ME 121/13 - und v. 07.11.2017 - 7 ME 91/17-, jeweils veröffentlicht in juris).
  • VG Lüneburg, 16.12.2020 - 3 B 33/20

    Planaufstellung; Straßenbaulast, Übernahme der; Vorarbeiten

    Rn. 33 Das Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist erfüllt, wenn eine auf die Umstände des konkreten Falles bezogene Darstellung des Interesses an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts erfolgt ist, aus der sich ergibt, dass und warum die Verwaltungsbehörde in diesem Fall dem Vollzugsinteresse Vorrang vor dem Aussetzungsinteresse des Betroffenen einräumt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 07.11.2017 - 7 ME 91/17 -, juris Rn. 34).
  • VG Schleswig, 29.03.2023 - 11 B 43/23
    Es ist der Antragsgegnerin unter dem Gesichtspunkt der formellen Rechtmäßigkeit der Vollzugsanordnung dabei nicht verwehrt, bei einer für die Vorschrift des § 61 Abs. 1f AufenthG typischen Interessenlage allgemeine, typisierende Argumentationsmuster heranzuziehen, solange der Einzelfallbezug erkennbar bleibt und sich die Begründung nicht in formelhaften Wendungen erschöpft (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.11.2017 - 7 ME 91/17 -, juris, Rn. 34; zu § 61 Abs. 1c AufenthG: VG Potsdam…, Beschluss vom 17.01.2020 - 8 L 950/19 -, juris, Rn. 5;… Puttler, in: Sodan/Ziekow, 5. Aufl. 2018, VwGO § 80 Rn. 97).
  • OVG Saarland, 07.08.2023 - 1 B 56/23

    Widerruf einer Geeignetheitsbestätigung (Aufstellen von Geldspielgeräten)

  • OVG Niedersachsen, 28.07.2023 - 7 ME 51/23

    Begründungsdefizit; Gemeinschaftslizenz; Güterkraftverkehr; sofortige …

  • VG Düsseldorf, 22.05.2018 - 3 L 1205/18
  • VG Düsseldorf, 07.08.2018 - 3 K 19754/17
  • VG Potsdam, 06.12.2024 - 8 L 61/24

    Anschlusszwang, Befreiungsantrag, Fernwärme, Unvermögen, Vollstreckungshindernis, …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Niedersachsen

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 17.11.2017 - 11 ME 461/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,45130
OVG Niedersachsen, 17.11.2017 - 11 ME 461/17 (https://dejure.org/2017,45130)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.11.2017 - 11 ME 461/17 (https://dejure.org/2017,45130)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. November 2017 - 11 ME 461/17 (https://dejure.org/2017,45130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,45130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 24 Abs. 1 GlüStV; § 25 Abs. 2 GlüStV; § 29 Abs. 4 S. 2, 4 GlüStV; § 33i GewO; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 12 Abs. 1 GG; § 10 Abs. 2 S. 1, 2 NGlüSpG
    Vorliegen einer sog. unechten Konkurrenzsituation von Verbundspielhallen durch den Betrieb von mehreren formal eigenständigen Gesellschaften als "wirtschaftliche Schicksalsgemeinschaft" durch die Organstruktur von Muttergesellschaften und Tochtergesellschaften; Erteilung ...

  • vdai.de PDF

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots des Verbundes mehrerer Spielhallen, des Abstandsgebots und der Übergangsregelungen in §§ 24, 25 GlüStV; keine Bedenken bezüglich der Regelung des Mindestabstandes von 100m in § 10 Abs. 2 NGlüSpG; Rechtmäßigkeit der durch Losverfahren ...

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer Verbundspielhalle; Durchführung eines Losverfahrens bei sog. Organgesellschaften; unechte Konkurrenz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 187
  • DÖV 2018, 121
  • GewArch 2018, 81
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2017 - 11 ME 461/17
    Rn. 9 aa) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 7. März 2017 (- 1 BvR 1314/12 u.a. -, NVwZ 2017, 1111, juris) festgestellt, dass das Verbot des Verbundes mehrerer Spielhallen, das Abstandsgebot und die Übergangsregelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht zur formellen Verfassungsmäßigkeit des § 25 Abs. 1 und 2 GlüStV sowie zu den Mindestabstandsgeboten in § 2 Abs. 1 Satz 3 Spielhallengesetz Berlin und in § 3 Abs. 2 Nr. 2 Saarländisches Spielhallengesetz entschieden, dass diese Regelungen dem Recht der Spielhallen zuzuordnen sind, das gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG aus der konkurrierenden Kompetenz des Bundes herausgenommen worden ist, und auch nicht aufgrund der Sperrwirkung der Gesetzgebung des Bundes im Bereich des Bodenrechts (Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG) formell verfassungswidrig sind (Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris, Rn. 97 ff.).

    Rn. 11 Der Niedersächsische Landesgesetzgeber hat anders als in den vom Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris) bewerteten Länderregelungen nicht einen einheitlichen neuen Erlaubnistatbestand für Spielhallen geschaffen, durch den die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33 i GewO ersetzt und um weitere Anforderungen nach dem GlüStV ergänzt worden ist (vgl. § 8 Abs. 1 Satz 1 Spielhallengesetz Berlin, § 12 Abs. 1 Satz 1 Saarländisches Spielhallengesetz).

    Mit dem Verbundverbot und dem Abstandsgebot werde das Ziel der Spielsuchtbekämpfung durch eine Beschränkung des insgesamt verfügbaren Spielhallenangebots verfolgt (BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, a.a.O., juris, Rn. 131 ff.).

    Das Verbundverbot und die Abstandsgebote seien auch angemessen (BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, a.a.O., juris, Rn. 142 und Rn. 148 ff.).

    Die Eigentumsfreiheit des Art. 14 Abs. 1 GG führe - soweit ihr Schutzbereich überhaupt eröffnet sei - hinsichtlich der beruflichen Nutzung des Eigentums jedenfalls nicht zu einem weitergehenden Schutz der Spielhallenbetreiber als die Berufsfreiheit (BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, a.a.O., juris, Rn. 169).

    Gerade die hohen Anteile der Spieler an Geldspielgeräten an der Gesamtzahl der pathologischen Spieler sowie der hohe Marktanteil und das erhebliche Wachstum des Spiels in Spielhallen über die letzten Jahre rechtfertigen die Annahme nachweisbarer schwerer Gefahren für die spielsüchtigen oder von Spielsucht bedrohten Personen, ihre Familien und die Gemeinschaft (BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, a.a.O., juris, Rn. 140).

    Eine verlustfreie Abwicklung ihrer zu schließenden Spielhallen können die Spielhallenbetreiber nicht verlangen (BVerfG, Urt. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 -, a.a.O., Rn. 193).

    Spielhallenbetreiber mussten deshalb bereits seit diesem Urteil damit rechnen, dass der Landesgesetzgeber den Betrieb von Spielhallen strenger regulieren würde (BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, a.a.O., Rn. 190).

    Es gilt der Grundsatz, dass die für die Spielhalle genutzten Räumlichkeiten und die Betriebsmittel, wie Spielgeräte und andere Einrichtungsgegenstände, auch anderweitig nutzbar sind (BVerfG, Urt. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, a.a.O., Rn. 194).

    Im Übrigen sind föderal unterschiedliche und sogar konkurrierende Lösungswege im Bundesstaat strukturell angelegt (BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, a.a.O., juris, Rn. 123).

  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2017 - 11 ME 461/17
    Es wird lediglich der mit einer gewerberechtlichen Erlaubnis verbundene Freigabeeffekt bei Altspielhallen durch das Hinzutreten eines weiteren Erlaubnisvorbehalts eingeschränkt (BVerwG, Urt. v. 5.4.2017 - BVerwG 8 C 16.16 -, juris, Rn. 29).

    Rn. 27 Dagegen spricht nicht, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Übergangsregelung des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV spielhallen- und nicht betreiberbezogen auszulegen ist (BVerwG, Urt. v. 5.4.2017 - BVerwG 8 C 16.16 -, juris, Rn. 42 ff.;… so auch Nds. OVG, Beschl. v. 18.1.2017 - 7 ME 3/17 -, juris, Rn. 6 m.w.N.).

    Dieser Investitionsschutz soll bei einem Betreiberwechsel während des Übergangszeitraums nicht entfallen (BVerwG, Urt. v. 5.4.2017 - BVerwG 8 C 16.16 -, juris, Rn. 48).

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 206/17

    Abstandsgebot; Bundestreue; Dienstleistungsfreiheit; Geldspielgerät; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2017 - 11 ME 461/17
    Eine sog. unechte Konkurrenzsituation liegt auch dann vor, wenn Verbundspielhallen von mehreren, formal eigenständigen Gesellschaften betrieben werden, diese aber durch die Organstruktur von Mutter- und Tochtergesellschaften faktisch, gesellschafts- und steuerrechtlich derart eng miteinander verbunden sind, dass sie eine "wirtschaftliche Schicksalsgemeinschaft" darstellen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Beschl. v. 4.9.2017 - 11 ME 206/17 -, juris).

    Rn. 15 Soweit die Antragstellerin im Hinblick auf die von dem Senat in dem Verfahren 11 ME 206/17 getroffene Entscheidung (Beschl. v. 4.9.2017, juris) einwendet, dass es eine "relative Verfassungswidrigkeit von Gesetzen" nicht gebe, hält der Senat in dem vorliegenden Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes daran fest, dass die im vorliegenden Rechtsstreit maßgeblichen glücksspielrechtlichen Regelungen verfassungsgemäß sind.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2017 - 11 ME 461/17
    Dabei ist zudem die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 28. März 2006 (- 1 BvR 1054/01 -, BVerfGE 115, 276, juris, Rn. 100) in den Blick zu nehmen, wonach dem Spiel an Geldspielgeräten das höchste Suchtpotenzial aller Glücksspielformen zukommt.
  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1282/11

    Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2017 - 11 ME 461/17
    Hieraus wird insbesondere abgeleitet, dass die Länder bei der Wahrnehmung eigener Gesetzgebungskompetenzen das gesamtstaatliche Interesse des Bundes und die Interessen der anderen Länder in den Blick nehmen müssen (BVerfG, Beschl. v. 30.6.2015 - 2 BvR 1282/11 -, BVerfGE 139, 321, juris, Rn. 101).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2017 - 11 ME 461/17
    Auf der Grundlage von § 28 Satz 2 GlüStV können Spielhallen in den Ländern strengeren Anforderungen unterworfen werden (BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - BVerwG 8 C 6.15 -, juris, Rn. 82).
  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung von Nachzahlungszinsen und der Ablehnung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2017 - 11 ME 461/17
    Ebenso wenig vermögen typische, den gesetzgeberischen Vorstellungen von einer gesetzlichen Regelung entsprechende Folgen eine sachliche Unbilligkeit zu begründen (BVerfG, Beschl. der 1. Kammer - 1 BvR 2539/07 -, NVwZ 2010, 902, juris, Rn. 30 ff., zu § 227 AO).
  • BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2017 - 11 ME 461/17
    Da sich ein Spielhallenbetreiber nach Ablauf der Übergangsfrist auf eine Schließung seines Gewerbetriebes einstellen musste, bedarf es der substanziellen Darlegung, welche konkreten Schritte er unternommen hat, um den Eintritt eines Härtefalls abzuwenden (vgl. BVerfG, Beschl. der 3. Kammer v. 5.8.2015 - 2 BvR 2190/14 -, juris, Rn. 26).
  • BVerfG, 28.02.2017 - 1 BvR 1103/15

    Nichtannahmebeschluss: Zur Vereinbarkeit der Versagung einer Billigkeitsmaßnahme …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2017 - 11 ME 461/17
    Härten, die dem Gesetzeszweck entsprechen und die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestandes bewusst in Kauf genommen hat, können eine Befreiung aus Billigkeitsgründen nicht rechtfertigen (BVerfG, Beschl. der 2. Kammer v. 28.2.2017 - 1 BvR 1103/15 -, juris, Rn. 12, zu §§ 163, 227 AO).
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 330/17

    Abstandsgebot; Auswahlverfahren; Berufsfreiheit; Gesetzesvorbehalt; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.11.2017 - 11 ME 461/17
    Rn. 19 Entgegen der Auffassung der Antragstellerin lässt sich die von dem Senat in dem Verfahren 11 ME 330/17 (Beschl. v. 4.9.2017, juris) getroffene Entscheidung auch nicht auf den Fall der Antragstellerin übertragen.
  • BVerwG, 04.09.2012 - 5 B 8.12

    Ausbildungsförderung; Anrechnung von Vermögen; Vermeidung unbilliger Härten

  • BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 11.12

    Aufklärungsrüge; Ausschlussfrist; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; …

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2014 - 3 S 784/14

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für Hochwasserschutzmaßnahmen - …

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2017 - 7 ME 3/17

    Betreiberwechsel; Spielhalle; Spielhallenerlaubnis; Übergangsregelung; Verzicht

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 568/15

    Nichtannahmebeschluss: Regelungen des Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsgesetzes …

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 6 S 1765/15

    Abstand zwischen zwei Spielhallen nach GlSpielG BW

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2018 - 11 LC 400/17

    Versagung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine …

    Macht er von der Möglichkeit der Auswahl keinen Gebrauch, bedarf die Durchführung eines Losverfahrens ebenfalls keiner gesetzlichen Grundlage (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Beschl. v. 4.9.2017 - 11 ME 206/17 -, juris, Beschl. v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 -, juris, Beschl. v. 23.4.2018 - 11 ME 552/17 -, juris, Beschl. v. 20.6.2018 - 11 ME 136/17 -, juris).

    Eine sog. unechte Konkurrenzsituation liegt auch dann vor, wenn Verbundspielhallen von mehreren, formal eigenständigen Gesellschaften betrieben werden, diese aber durch die Organstruktur von Mutter- und Tochtergesellschaften faktisch, gesellschafts- und steuerrechtlich derart eng miteinander verbunden sind, dass sie eine "wirtschaftliche Schicksalsgemeinschaft" darstellen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Beschl. v. 4.9.2017 - 11 ME 206/17 -, juris, Beschl. v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 -, juris).

    Auch wenn es vorliegend um eine Auswahl zwischen Spielhallen von rechtlich getrennten Gesellschaften - und damit formal um mehrere "Betreiber" - geht, handelt es sich gleichwohl um eine sog. unechte Konkurrenzsituation (Senatsbeschl. v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 -, juris, Rn. 17, v. 23.4.2018 - 11 ME 552/17 -, juris, Rn. 21, und v. 20.6.2018 - 11 ME 136/18 -, juris, Rn. 37).

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 11 ME 136/18

    Versagung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine …

    Wenn innerhalb des einzuhaltenden Mindestabstands mehrere zur einer Muttergesellschaft gehörende Organgesellschaften angesiedelt sind, die sowohl untereinander als auch mit der Muttergesellschaft faktisch, gesellschafts- und steuerrechtlich derart eng miteinander verbunden sind, dass sie eine "wirtschaftliche Schicksalsgemeinschaft" darstellen, handelt es sich um eine sog. unechte Konkurrenzsituation (Fortführung der Senatsrspr., Beschl. v. 4.9.2017 - 11 ME 206/17 -, juris, Rn.17, u. v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 -, juris, Rn. 17).

    Denn entgegen ihrer Ansicht besteht zwischen der von ihr betriebenen Spielhalle und den am "H.-Ring 31" befindlichen Spielhallen keine echte, sondern lediglich eine sog. unechte Konkurrenz (vgl. zu diesen Begriffen Senatsbeschl. v. 4.9.2017 - 11 ME 206/17 -, a.a.O., juris, Rn. 32, und v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 - ZfWG 2018, 40, juris, Rn. 17).

    Dies ergibt sich zunächst aus einem von der N.-Firmengruppe erstellten Dokument zum "Organkreis N.", welches die Antragsgegnerin vorliegend mit Schriftsatz vom 30. Mai 2018 übersandt hat und welches dem Senat im Übrigen aus Verfahren anderer N.-Gesellschaften bekannt ist (siehe z.B. Senatsbeschl. v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 -, a.a.O., juris, Rn. 17, und v. 23.4.2018 - 11 ME 552/17 -, juris, Rn. 21).

    In einer derartigen Situation ist es der Firmengruppe als "wirtschaftlicher Schicksalsgemeinschaft" möglich und zumutbar, eine gemeinsame Auswahlentscheidung zu treffen und diese nach außen einheitlich zu kommunizieren (so bereits für Verbundspielhallen verschiedener Schwestergesellschaften: Senatsbeschl. v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 -, a.a.O., juris, Rn. 17 und v. 23.4.2018 - 11 ME 552/17 -, juris, Rn. 21).

  • OVG Hamburg, 09.07.2018 - 4 Bs 12/18

    Abstandsgebot für Spielhallenstandorte - Befreiung wegen unbilliger Härte

    Spätestens seit dem in § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV, § 9 Abs. 1 Satz 1 HmbSpielhG genannten Stichtag mussten sich Spielhallenbetreiber auf zu erwartende Schließungen einstellen und durften daher nicht darauf vertrauen, ihre Spielhallen nach Ablauf des gesetzlich festgelegten Übergangszeitraums weiterbetreiben zu können (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.11.2017, 11 ME 461/17, juris Rn. 22 ff.;… OVG Bautzen, Beschl. v. 5.1.2018, 3 B 315/17, juris Rn. 14 ff.;… Beschl. v. 7.12.2017, 3 B 303/17, juris Rn. 18 ff.;… OVG Weimar, Beschl. v. 23.3.2018, 3 EO 640/17, juris Rn. 36 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2017 - 11 ME 458/17

    Abstandsgebot; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; glücksspielrechtliche Erlaubnis; …

    Eine sog. unechte Konkurrenzsituation liegt auch dann vor, wenn Verbundspielhallen von Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschaftszweck der gemeinsame Spielhallenbetrieb ist, betrieben werden (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Beschl. v. 4.9.2017 - 11 ME 206/17 -, juris, Beschl. v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 -).

    Wie der Senat bereits entschieden hat liegt eine sog. unechte Konkurrenzsituation dann vor, wenn Verbundspielhallen von mehreren, formal eigenständigen Gesellschaften betrieben werden, diese aber durch die Organstruktur von Mutter- und Tochtergesellschaften faktisch, gesellschafts- und steuerrechtlich derart eng miteinander verbunden sind, dass sie eine "wirtschaftliche Schicksalsgemeinschaft" darstellen (Beschl. v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 -, juris, Rn. 17).

  • OVG Hamburg, 02.07.2018 - 4 Bs 50/18

    Vorläufiger Betrieb von Spielhallen ohne behördliche Genehmigung nach neuer …

    Spätestens seit diesem in § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV, § 9 Abs. 1 Satz 1 HmbSpielhG genannten Stichtag mussten sich Spielhallenbetreiber auf zu erwartende Schließungen einstellen und durften daher nicht darauf vertrauen, ihre Spielhallen nach Ablauf des gesetzlich festgelegten Übergangszeitraums weiterbetreiben zu können (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.11.2017, 11 ME 461/17, juris Rn. 22 ff.;… OVG Bautzen, Beschl. v. 5.1.2018, 3 B 315/17, juris Rn. 14 ff.;… Beschl. v. 7.12.2017, 3 B 303/17, juris Rn. 18 ff.;… OVG Weimar, Beschl. v. 23.3.2018, 3 EO 640/17, juris Rn. 36 ff.).
  • VG Freiburg, 29.11.2017 - 1 K 2506/15

    Härtefall für einen Spielhallenbetreiber; Anwendbarkeit der Härtefallregelung bei …

    Werden Spielhallen in einem Verbund von derselben Betreiberin betrieben, ist diese verpflichtet, die Auswahlentscheidung, für welche der Spielhallen sie eine Erlaubnis begehrt, selbst zu treffen (im Anschluss an OVG Niedersachsen, Beschl. v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 -, ZfWG 2018, 40).

    Daher ist die Klägerin verpflichtet, die entsprechende Auswahlentscheidung, für welche der beiden Spielhallen sie eine Erlaubnis begehrt, selbst zu treffen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 -, juris Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 11 ME 552/17

    Erlaubnisvorbehalt; Gesetzesvorbehalt; unechte Konkurrenz; Losverfahren; …

    Macht er von der Möglichkeit der Auswahl keinen Gebrauch, bedarf die Durchführung eines Losverfahrens ebenfalls keiner gesetzlichen Grundlage (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Beschl. v. 4.9.2017 - 11 ME 206/17 -, juris, Beschl. v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 -, juris).

    Rn. 12 Dieser auf die Rechtslage in Sachsen bezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schließt sich der Senat weiterhin ausdrücklich an (vgl. Senatsbeschl v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 -, juris, Rn. 11;… siehe auch OVG Sachsen, Beschl. v. 5.1.2018 - 3 B 315/17 -, juris, Rn. 8).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2018 - 4 B 1375/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Schließung einer Spielhalle; …

    Rn. 12 Vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, BVerwGE 157, 127 = juris, Rn. 55; Nds. OVG, Beschluss vom 17.11.2017 - 11 ME 461/17 -, juris, Rn. 17, letzterer bezogen auf faktisch eng verbundene, formal getrennte Betreiber.
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2018 - 7 ME 32/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die gewerberechtliche Verpflichtung zur Schließung …

    Rn. 26 Dieser auf die Rechtslage in Sachsen bezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schließt sich der Senat weiterhin ausdrücklich an (vgl. Senatsbeschl v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 -, juris, Rn. 11;… siehe auch OVG Sachsen, Beschl. v. 5.1.2018 - 3 B 315/17 -, juris, Rn. 8).
  • VG Gießen, 29.01.2018 - 4 L 9704/17

    Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb von Spielhallen

    Wirtschaftliche Gründe können aber in der Regel eine unbillige Härte nicht begründen, da diesen bereits durch die fünfjährige Übergangsfrist Rechnung getragen wird (OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.11.2017, 11 ME 461/17, Rn. 24; VG Lüneburg…, Urteil vom 10.05.2017, 5 A 104/16, Rn. 41 - jeweils juris).
  • VG Bremen, 03.12.2020 - 5 K 420/19

    Erteilung einer Spielhallenerlaubnis, Urteil vom 03.12.2020 - Betreiberwechsel; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2018 - 4 B 1376/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Schließung einer Spielhalle; …

  • VG Göttingen, 02.07.2018 - 1 B 188/17

    Ausnahmeregel; enge Auslegung; Glaubhaftmachung; Glücksspielstaatsvertrag; …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Niedersachsen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht