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Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 09.12.2015

Rechtsprechung
   BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15   

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https://dejure.org/2016,6689
BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15 (https://dejure.org/2016,6689)
BAG, Entscheidung vom 27.01.2016 - 5 AZR 9/15 (https://dejure.org/2016,6689)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 5 AZR 9/15 (https://dejure.org/2016,6689)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückkehrzusage - und der Annahmeverzug des Arbeitnehmers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzug - und das fehlende Arbeitsangebot

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rückkehrzusage und Annahmeverzug

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Obliegenheit zur Annahme von Arbeitsleistung bei rückwirkendem Arbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 154, 100
  • NJW 2016, 1530
  • ZIP 2016, 1407
  • NZA 2016, 691
  • DB 2016, 1323
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (20)

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15
    Daran fehlt es bei einem rückwirkend begründeten Arbeitsverhältnis für den in der Vergangenheit liegenden Zeitraum (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 22).

    Die Fiktion der Angebotserklärung bewirkt sämtliche Rechtsfolgen, die eine im selben Zeitpunkt abgegebene wirksame Willenserklärung mit entsprechendem Inhalt hätte (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 19 f. mwN).

    Der Zeitablauf führte die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung herbei, weil sich in einem Vollzeitarbeitsverhältnis ohne Möglichkeit zur vertragsgerechten Nachholung der Arbeitsleistung der Fixschuldcharakter der Arbeitspflicht umfassend auswirkt (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 23).

    mindestens fahrlässiges Handeln (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 26 ff.).

    Fehlt es hieran, zB weil das Arbeitsverhältnis nicht erfüllbar war (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 24 ff.), ein Fall des § 297 BGB gegeben war (…vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 26) oder der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung entgegen §§ 294 ff. BGB nicht angeboten hatte, kann der Vergütungsanspruch nach § 326 Abs. 2 BGB aufrechterhalten werden, wenn dessen Voraussetzungen (…BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 26) erfüllt sind.

    Die Umstände, die zur Unmöglichkeit der Arbeitsleistung geführt haben, sind identisch mit den Tatsachen, die einen möglichen Verzug der Beklagten mit der Abgabe des Vertragsangebots begründen (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 36).

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit …

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15
    Sie trifft lediglich eine vereinheitlichende Regelung für individualvertragliche Umsetzungsakte (BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - 13. Juni 2012 - 7 AZR 459/10 - Rn. 23;… 19. Oktober 2011 - 7 AZR 471/10 - Rn. 24).

    Das Arbeitsverhältnis konnte in der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden (vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 26 mwN).

    Er hätte vielmehr - was mit der von ihm gewählten Geltendmachung des Rückkehrrechts durch Verlangen (nur) der Abgabe eines Angebots und eine hierauf gerichtete Klage gerade vermieden wird (vgl. BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 20) - unmittelbar die aus dem Arbeitsverhältnis resultierenden Pflichten einhalten müssen.

  • BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13

    Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über …

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15
    Zwar ist ein Vertragsschluss mit Rückwirkung möglich, nicht aber eine rückwirkende tatsächliche Beschäftigung (vgl. BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 15).

    Als der Kläger seine Arbeitsleistung anbot, bestand mangels eines bestehenden Arbeitsverhältnisses keine Obliegenheit der Beklagten, diese anzunehmen (zum fehlenden Anspruch auf Beschäftigung vgl. BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 27, 28).

  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - auflösende Bedingung

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15
    Fehlt es hieran, zB weil das Arbeitsverhältnis nicht erfüllbar war (…vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 24 ff.), ein Fall des § 297 BGB gegeben war (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 26) oder der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung entgegen §§ 294 ff. BGB nicht angeboten hatte, kann der Vergütungsanspruch nach § 326 Abs. 2 BGB aufrechterhalten werden, wenn dessen Voraussetzungen (BAG 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 - Rn. 26) erfüllt sind.
  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99

    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der …

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15
    Auch im Falle des § 151 Satz 1 BGB ist ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers erforderlich, das vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen wirklichen Annahmewillen schließen lässt (…vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 312/10 - Rn. 30, BAGE 139, 52;… 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 56, BAGE 141, 222; BGH 12. Oktober 1999 - XI ZR 24/99 - zu II 2 der Gründe; 14. Oktober 2003 - XI ZR 101/02 - zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15
    Zudem kann ein Angebot der Arbeitsleistung ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Arbeitgeber auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt, insbesondere er durch einseitige Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit auf das Angebot der Arbeitsleistung verzichtet hat (BAG 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14 - Rn. 19).
  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 312/10

    Betriebsübergang - Aufhebungsvertrag mit dem Betriebsveräußerer - endgültiges …

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15
    Auch im Falle des § 151 Satz 1 BGB ist ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers erforderlich, das vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen wirklichen Annahmewillen schließen lässt (vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 312/10 - Rn. 30, BAGE 139, 52;… 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 56, BAGE 141, 222; BGH 12. Oktober 1999 - XI ZR 24/99 - zu II 2 der Gründe; 14. Oktober 2003 - XI ZR 101/02 - zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15
    Nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO kann gewonnene Überzeugung des Berufungsgerichts von der Kausalität im Sinne einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO mit dem Prozessstoff unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 26 ff.;… 27. März 2014 - 6 AZR 989/12 - Rn. 37).
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15
    Auch im Falle des § 151 Satz 1 BGB ist ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers erforderlich, das vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen wirklichen Annahmewillen schließen lässt (…vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 312/10 - Rn. 30, BAGE 139, 52; 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 56, BAGE 141, 222; BGH 12. Oktober 1999 - XI ZR 24/99 - zu II 2 der Gründe; 14. Oktober 2003 - XI ZR 101/02 - zu II 2 a der Gründe).
  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 101/02

    Entbehrlichkeit des Zugangs der Annahmeerklärung

    Auszug aus BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15
    Auch im Falle des § 151 Satz 1 BGB ist ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers erforderlich, das vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen wirklichen Annahmewillen schließen lässt (…vgl. BAG 18. August 2011 - 8 AZR 312/10 - Rn. 30, BAGE 139, 52;… 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 56, BAGE 141, 222; BGH 12. Oktober 1999 - XI ZR 24/99 - zu II 2 der Gründe; 14. Oktober 2003 - XI ZR 101/02 - zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 672/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe eines Angebots - Anspruch …

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 989/12

    Vorsatzanfechtung der verspäteten Zahlung von Arbeitsvergütung vor der Insolvenz …

  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 573/04

    Schadensersatz wegen Nichtübernahme von Auszubildenden

  • BAG, 14.05.1997 - 7 AZR 159/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen …

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 459/10

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - …

  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 471/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Antragsauslegung - unterlassene Klage auf Abgabe …

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 688/12

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • LAG Sachsen, 28.11.2014 - 3 Sa 232/14
  • BAG, 23.08.2023 - 5 AZR 349/22

    Direktionsrecht des Arbeitgebers - Annahmeverzugsvergütung - Schadensersatz wegen …

    Fehlt es hieran, zB weil der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung entgegen §§ 294 ff. BGB nicht angeboten hatte, kann der Vergütungsanspruch nach § 326 Abs. 2 BGB aufrechterhalten werden, wenn dessen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. BAG 27. Januar 2016 - 5 AZR 9/15 - Rn. 25, BAGE 154, 100).
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16

    Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als …

    Anders als ein Arbeitnehmer (vgl. BAG 27. Januar 2016 - 5 AZR 9/15 - Rn. 22, BAGE 154, 100) ist die Klägerin darüber hinaus dem Grundsatz nach verpflichtet, ausgefallenen Unterricht nachzuholen (§ 6 Abs. 1 des Honorarvertrags).
  • BAG, 19.02.2025 - 10 AZR 57/24

    Verspätete Zielvorgabe - Schadensersatz

    Rn. 20 aa) Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung für in der Vergangenheit liegende Zeiträume nicht mehr nachholen (vgl. BAG 27. Januar 2016 - 5 AZR 9/15 - Rn. 22, BAGE 154, 100) und deren Schwerpunkte nicht rückwirkend an später vorgegebenen Zielen orientieren kann.

    Zudem wären - wollte man von einem Angebot der Beklagten ausgehen - weder die Erklärung der Annahme noch - nach § 151 BGB - deren Zugang entbehrlich gewesen (vgl. zu den Voraussetzungen im Einzelnen BAG 27. Januar 2016 - 5 AZR 9/15 - Rn. 37, BAGE 154, 100).

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.12.2015 - 8 S 1542/14   

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https://dejure.org/2015,39238
VGH Baden-Württemberg, 09.12.2015 - 8 S 1542/14 (https://dejure.org/2015,39238)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.12.2015 - 8 S 1542/14 (https://dejure.org/2015,39238)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 8 S 1542/14 (https://dejure.org/2015,39238)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigen für das Vorverfahren

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 161 Abs 2 S 1 VwGO, § 162 Abs 2 S 2 VwGO
    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigen für das Vorverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigen für das Vorverfahren; Auferlegung der Verfahrenskosten nach Erledigung des Rechtsstreits durch eine entscheidungserhebliche Änderung der Rechtslage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigen für das Vorverfahren; Auferlegung der Verfahrenskosten nach Erledigung des Rechtsstreits durch eine entscheidungserhebliche Änderung der Rechtslage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1530
  • NVwZ-RR 2016, 279
  • DÖV 2016, 312
  • DÖV 2016, 312 RVGreport 2016, 152 (Leitsatz, Kurzwiedergabe) NJW 2016, 1530 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2013 - 8 S 2504/12

    Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren - Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.2015 - 8 S 1542/14
    Vor Inkrafttreten der genannten Änderungen des Baugesetzbuchs war die Klage sehr wahrscheinlich begründet, weil die erteilte Baugenehmigung die Kläger wohl in eigenen Rechten verletzte (Senatsbeschlüsse vom 14.03.2013 - 8 S 2504/12 - und von 17.12.2013 - 8 S 2350/13).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 40.91

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Vorliegen einer selbstständigen, …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.2015 - 8 S 1542/14
    Denn das Prozessrecht kennt keine zeitliche Grenze für den Übergang zur Erledigungserklärung und auch keine Pflicht zur unverzüglichen Reaktion auf den Eintritt eines erledigenden Ereignisses (BVerwG, Urteil vom 22.01.1993 - 8 C 40.91 - NVwZ 1993, 979).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 7 LA 73/13

    Gewerberechtlichen Abgrenzung von Reisegewerbe und stehendem Gewerbe; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.2015 - 8 S 1542/14
    Dabei orientiert sich der Senat in Anwendung des Rechtsgedankens des § 71 Abs. 1 GKG an Nr. 11 9.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2004 (NVwZ 2004, 1327) - und nicht am Streitwertkatalog 2013 (NVwZ-Beilage 2013, 57), weil die Klage vor dem 01.01.2014 erhoben worden ist (vgl auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.01.2015 - 15 C 14.508 -juris und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 15.09.2014 - 7 LA 73/13 -juris).
  • BVerwG, 28.04.1967 - VII C 128.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.2015 - 8 S 1542/14
    Dadurch wird er aber nicht materieller Bestandteil des Urteils (BVerwG, Urteil vom 28.04.1967 - 7 C 128.66 - BVerwGE 27, 39).
  • VG Stuttgart, 22.07.2014 - 11 K 3170/13

    Nutzungsänderung zur Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.2015 - 8 S 1542/14
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 22. Juli 2014 - 11 K 3170/13 - ist - mit Ausnahme des Ausspruchs der Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren durch die Kläger - unwirksam.
  • VGH Bayern, 23.01.2015 - 15 C 14.508

    Streitwert für baurechtlichen Vorbescheid

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.2015 - 8 S 1542/14
    Dabei orientiert sich der Senat in Anwendung des Rechtsgedankens des § 71 Abs. 1 GKG an Nr. 11 9.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2004 (NVwZ 2004, 1327) - und nicht am Streitwertkatalog 2013 (NVwZ-Beilage 2013, 57), weil die Klage vor dem 01.01.2014 erhoben worden ist (vgl auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 23.01.2015 - 15 C 14.508 -juris und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 15.09.2014 - 7 LA 73/13 -juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2013 - 8 S 2350/13

    Fellbach: Keine Änderung der Eilentscheidung des VGH zur Asylbewerberunterkunft …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.2015 - 8 S 1542/14
    Vor Inkrafttreten der genannten Änderungen des Baugesetzbuchs war die Klage sehr wahrscheinlich begründet, weil die erteilte Baugenehmigung die Kläger wohl in eigenen Rechten verletzte (Senatsbeschlüsse vom 14.03.2013 - 8 S 2504/12 - und von 17.12.2013 - 8 S 2350/13).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1994 - 10 S 1603/94

    Zur Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache infolge einer Rechtsänderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.2015 - 8 S 1542/14
    Wenn das erledigende Ereignis eine entscheidungserhebliche Änderung der Rechtslage ist, kommt es darauf an, wie der Rechtsstreit ohne die Rechtsänderung voraussichtlich entschieden worden wäre (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.12.1994 - 10 S 1603/94 -juris;… Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 161 Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.1988 - 8 S 2479/88

    Beschwerde gegen Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.2015 - 8 S 1542/14
    Insbesondere kann er - vorbehaltlich des Erreichens der Beschwerdegegenstandswerts aus § 146 Abs. 3 VwGO selbstständig mit der Beschwerde angefochten werden (vgl. Senatsbeschluss vom 22.08.1988 - 8 S 2479/88 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2015 - 8 S 1531/14

    Bauteile und Wände als eigenständige Wandabschnitte; Bestimmung der Länge dieser …

    Einer Berücksichtigung des Streitwertkatalogs 2013 für das Berufungsverfahren steht § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG entgegen (siehe auch Senatsbeschluss vom 09.12.2015 - 8 S 1542/14 - juris).
  • VG Karlsruhe, 28.03.2023 - 8 K 3182/22

    Fortbildungspflicht für Kindertagespflegepersonen; Ungeeignetheit der …

    Rn. 128 Die Entscheidung nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren ist auch dann, wenn sie im Urteilstenor - wie hier im vorab unterschriebenen Tenorblatt - aufgeführt ist, ein selbständiger Beschluss (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9.12.2015 - 8 S 1542/14 - NVwZ-RR 2016, 279 ;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 16. Aufl., § 162 Rn. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 8 S 1531/14

    Einhaltung von erforderlichen Abstandsflächentiefen der Bauteile und Wände als …

    Einer Berücksichtigung des Streitwertkatalogs 2013 für das Berufungsverfahren steht § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG entgegen (siehe auch Senatsbeschluss vom 09.12.2015 - 8 S 1542/14 - [...]).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2025 - 12 S 647/24

    Streitwertbemessung, Inkrafttreten des neuen Streitwertkatalogs der …

    Damit kommt eine Anwendung des Streitwertkatalogs 2025 regelmäßig allein für Verfahren in Betracht, die nach seiner Bekanntgabe - also ab dem 02.07.2025 - in der Ausgangsinstanz anhängig gemacht worden sind (auf die erstinstanzliche Anhängigkeit zur Anwendung des Streitwertkatalogs aus dem Jahr 2013 stellen insbesondere ab: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.12.2015 - 8 S 1542/14 -, juris Rn. 7 ; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 23.01.2015 - 15 C 14.508 -, juris Rn. 5;… Kunze in: BeckOK VwGO, § 162 VwGO Rn. 16 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.2026 - 10 A 11579/25

    Minister dürfen Stadtratsmitglieder sein

    Rn. 52 Die Entscheidung über die Festsetzung des Streitwerts für das Zulassungsverfahren folgt aus § 47 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, § 52 Abs. 1 Gerichtskostengesetz - GKG - in Anlehnung an Ziffer 22.1.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (LKRZ 2014, 169; vgl. weiter zur Anwendbarkeit des Streitwertkatalogs in seiner bei Klageeingang geltenden Fassung VGH BW, Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 8 S 1542/14 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2025 - 11 S 1653/24

    Anwendbarkeit des neu gefassten Streitwertkatalogs für die …

    Rn. 3 Eine Anwendung des Streitwertkatalogs 2025 kommt regelmäßig allein für Verfahren in Betracht, die nach seiner Bekanntgabe - also ab dem 02.07.2025 - in der Ausgangsinstanz anhängig gemacht worden sind (vgl. für die Anwendbarkeit des Streitwertkatalogs 2013: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 09.12.2015 - 8 S 1542/14 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2020 - 13 E 678/20
    Rn. 6 Vgl. zur Frage, ob die Beschwerde dem Beschwerdewert nach § 146 Abs. 3 VwGO unterliegt, verneinend: OVG M.-V. Beschluss vom 30. September 2009 - 2 O 84/09 -, juris, Rn. 2; bejahend: OVG NRW, Beschluss vom 18. Juli 2006 - 13 E 705/06 -, juris, Rn. 5 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 8 S 1542/14 -, juris, Rn. 6.
  • OVG Sachsen, 31.07.2025 - 7 E 32/25

    Zuziehung, ; Bevollmächtigter, ; Vorverfahren, ; juristische Person

    Der für die Zulässigkeit der Beschwerde nach § 146 Abs. 3 VwGO auch hier erforderliche (…SächsOVG a. a. O.;… OVG NRW, Beschl. v. 18. Juli 2006 - 13 E 705/06 -, juris Rn. 5; VGH BW, Beschl. v. 9. Dezember 2015 - 8 S 1542/14 -, juris Rn. 6) Beschwerdewert von 200 Euro ist überschritten.
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