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Rechtsprechung
   BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2763
BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03 (https://dejure.org/2004,2763)
BAG, Entscheidung vom 28.01.2004 - 5 AZR 58/03 (https://dejure.org/2004,2763)
BAG, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - 5 AZR 58/03 (https://dejure.org/2004,2763)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf die Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit auf dem Arbeitszeitkonto; Anspruch auf Zeitgutschrift für Brückentage aus der von der Beklagten und dem Betriebsrat unterschriebenen Mitteilung; Anspruch auf Zeitgutschrift aus der noch nach dem Ende ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit auf dem Arbeitszeitkonto eines Arbeitnehmers, §§ 3, 4 EFZG

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Entgeltfortzahlungsanspruch - Gegenbuchung auf dem Arbeitszeitkonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Auswirkung einer Erkrankung während Betriebsruhe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 656 (Ls.)
  • DB 2004, 1995
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 470/00

    Entgeltfortzahlung - flexible Arbeitszeit - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03
    Gegenstand eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann zwar auch ein Anspruch auf Zeitgutschrift sein, denn ein Arbeitszeitkonto drückt nur in anderer Form den Arbeitsentgeltanspruch des Arbeitnehmers aus (Senat 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - BAGE 100, 256).
  • BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 699/99

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03
    Ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht nach der ständigen Senatsrechtsprechung nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung ist (vgl. Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212; 22. August 2001 - 5 AZR 699/99 - BAGE 98, 375).
  • BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 417/01

    Feiertagsvergütung - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03
    Die Klage ist mit dem in der Revision gestellten Antrag zulässig (vgl. Senat 14. August 2002 - 5 AZR 417/01 - AP EntgeltFG § 2 Nr. 10 = EzA EntgeltfortzG § 2 Nr. 4; 5. November 2003 - 5 AZR 108/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 637/98

    Arbeitsunfähigkeit und Anspruch auf Jahresleistungs- und Punktprämie eines …

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03
    Ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht nach der ständigen Senatsrechtsprechung nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung ist (vgl. Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212; 22. August 2001 - 5 AZR 699/99 - BAGE 98, 375).
  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 108/03

    Tarifauslegung - Arbeitszeitverkürzungstage - Entgeltfortzahlung im …

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03
    Die Klage ist mit dem in der Revision gestellten Antrag zulässig (vgl. Senat 14. August 2002 - 5 AZR 417/01 - AP EntgeltFG § 2 Nr. 10 = EzA EntgeltfortzG § 2 Nr. 4; 5. November 2003 - 5 AZR 108/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Hamm, 30.07.2002 - 4 (11) Sa 1322/01

    Abzug von Arbeitsunfähigkeitstagen auf dem Arbeitszeitkonto im Zusammenhang mit …

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. Juli 2002 - 4 (11) Sa 1322/01 - aufgehoben.
  • LAG Sachsen, 08.09.2023 - 2 Sa 197/22

    Arbeitsentgelt - Schichtplan; Dienstplan; Arbeitsunfähigkeit; billiges Ermessen; …

    Dies widerspreche der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 28.01.2004 (Az. 5 AZR 58/03), wonach es keinen Entgeltfortzahlungsanspruch gebe, wenn die Arbeitspflicht bereits aus einem anderen Grund - z.B. wegen einer zwischen den Betriebspartnern vereinbarten Betriebsruhe - aufgehoben sei.

    Auch die von der Beklagten angezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 28.01.2004 (Az. 5 AZR 58/03, juris), kann der Berufung nicht weitergehend zum Erfolg verhelfen.

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08

    Fachkraft für Arbeitssicherheit - Gemeindeverwaltung

    Im Rahmen des § 264 Nr. 2 ZPO kann dabei auch in der Revisionsinstanz von einer Leistungs- auf eine Feststellungsklage oder umgekehrt übergegangen werden (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 58/03 - zu I der Gründe, AP EntgeltFG § 3 Nr. 21;… GMP/Müller-Glöge ArbGG 7. Aufl. § 74 Rn. 44).
  • BAG, 16.07.2014 - 10 AZR 242/13

    Arbeitszeitkonto - Tarifvertrag - Entgeltfortzahlung

    Da Gutschriften auf einem Arbeitszeitkonto nur eine andere Form von Entgelt sind, das lediglich nicht (sofort) ausgezahlt, sondern verrechnet wird, sind im Krankheitsfall grundsätzlich auch Zeitgutschriften zu gewähren, unabhängig davon, ob das Arbeitsentgelt verstetigt ausgezahlt wird (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 58/03 - zu II 3 der Gründe; 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 256).
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Rechtsprechung
   BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4087
BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02 (https://dejure.org/2004,4087)
BAG, Entscheidung vom 22.04.2004 - 8 AZR 620/02 (https://dejure.org/2004,4087)
BAG, Entscheidung vom 22. April 2004 - 8 AZR 620/02 (https://dejure.org/2004,4087)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Tarifgerechte Eingruppierung und Vergütung einer Diplomlehrerin mit der Befähigung für das Fach Polytechnik; Rechtsverbindliche Zusage einer unveränderten Vergütung unabhängig von der Eingruppierungsrechtslage; Verjährung des Vergütungsanspruches; ...

  • gaius.legal

    Verjährung von Vergütungsansprüchen

  • rechtsportal.de

    Hemmung der Verjährung bei Nichtbetreiben des Verfahrens wegen anhängigem Musterprozess

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 656 (Ls.)
  • DB 2004, 1676
  • JR 2005, 87
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 21.02.1983 - VIII ZR 4/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Anforderungen an die Führung …

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02
    Die Anordnung des Ruhens des Verfahrens nach §§ 251 aF, 251a ZPO beendet nach § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB aF die Unterbrechung der Verjährung, da das Ruhen des Verfahrens primär auf dem Willen der Parteien beruht, auch wenn eine Entscheidung durch das Gericht und damit dessen Mitwirkung erforderlich ist (BGH 21. Februar 1983 - VIII ZR 4/82 - NJW 1983, 2496; 20. Oktober 1987 - VI ZR 104/87 - NJW-RR 1988, 279; 18. Oktober 2000 - XII ZR 85/98 - NJW 2001, 218;… Staudinger/Peters BGB § 211 Rn. 10).

    Für den Fall des Nichtbetreibens eines Prozesses zum Zwecke des Abwartens des Ausgangs eines Musterprozesses hat der Bundesgerichtshof das Vorliegen eines triftigen Grundes, der ausnahmsweise der Anwendbarkeit des § 211 Abs. 2 BGB aF entgegensteht, allerdings ausdrücklich verneint (21. Februar 1983 - VIII ZR 4/82 - NJW 1983, 2496; 18. Oktober 2000 - XII ZR 85/98 - NJW 2001, 218; 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97 - NJW 1999, 1101).

    Nach § 225 BGB aF könne die Verjährung durch Rechtsgeschäft weder ausgeschlossen noch erschwert werden, dieser Erfolg solle auch nicht auf dem Umweg erreicht werden, dass ein Prozess begonnen, dann aber nicht mehr weiter betrieben werde (21. Februar 1983 - VIII ZR 4/82 - aaO).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Voraussetzungen der Vorschrift seien vielmehr objektive Kriterien, insbesondere, ob der Verfahrensstillstand im Verantwortungsbereich der Parteien liege (21. Februar 1983 - VIII ZR 4/82 - aaO).

  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97

    Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung …

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02
    Für den Fall des Nichtbetreibens eines Prozesses zum Zwecke des Abwartens des Ausgangs eines Musterprozesses hat der Bundesgerichtshof das Vorliegen eines triftigen Grundes, der ausnahmsweise der Anwendbarkeit des § 211 Abs. 2 BGB aF entgegensteht, allerdings ausdrücklich verneint (21. Februar 1983 - VIII ZR 4/82 - NJW 1983, 2496; 18. Oktober 2000 - XII ZR 85/98 - NJW 2001, 218; 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97 - NJW 1999, 1101).

    Denn selbst eine Vereinbarung der Parteien, das Ruhen des Verfahrens herbeizuführen, hat in der Regel nur prozessuale Bedeutung; eine materiell-rechtliche Wirkung im Sinne einer Stundungsvereinbarung oder eines temporären Leistungsverweigerungsrechts ist hierin nicht ohne weiteres zu sehen (BGH 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97 - NJW 1999, 1101 mwN).

    Der Vertrauensschutz reicht zudem nur so weit und gilt nur so lange fort, wie die den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begründenden Umstände fortdauern und den Gläubiger von der rechtzeitigen Klageerhebung abhalten (BGH 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97 - NJW 1999, 1101 mwN; BAG 18. März 1997 - 9 AZR 130/96 - AP BGB § 217 Nr. 1 = EzA BGB § 196 Nr. 10).

  • BGH, 20.10.1987 - VI ZR 104/87

    Begriff des Stillstands und des Weiterbetreibens eines Prozesses

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02
    Die Anordnung des Ruhens des Verfahrens nach §§ 251 aF, 251a ZPO beendet nach § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB aF die Unterbrechung der Verjährung, da das Ruhen des Verfahrens primär auf dem Willen der Parteien beruht, auch wenn eine Entscheidung durch das Gericht und damit dessen Mitwirkung erforderlich ist (BGH 21. Februar 1983 - VIII ZR 4/82 - NJW 1983, 2496; 20. Oktober 1987 - VI ZR 104/87 - NJW-RR 1988, 279; 18. Oktober 2000 - XII ZR 85/98 - NJW 2001, 218;… Staudinger/Peters BGB § 211 Rn. 10).

    Im Interesse der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit komme es weder auf die Motive noch die Absichten der Parteien an noch darauf, ob das Verhalten unter den gegebenen Umständen sinnvoll und prozesswirtschaftlich vernünftig sei, maßgeblich seien vielmehr die nach außen erkennbaren Umstände des Prozessstillstandes (20. Oktober 1987 - VI ZR 104/87 - NJW-RR 1988, 279).

  • BGH, 18.10.2000 - XII ZR 85/98

    Weiterbetreiben des Rechtsstreits

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02
    Die Anordnung des Ruhens des Verfahrens nach §§ 251 aF, 251a ZPO beendet nach § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB aF die Unterbrechung der Verjährung, da das Ruhen des Verfahrens primär auf dem Willen der Parteien beruht, auch wenn eine Entscheidung durch das Gericht und damit dessen Mitwirkung erforderlich ist (BGH 21. Februar 1983 - VIII ZR 4/82 - NJW 1983, 2496; 20. Oktober 1987 - VI ZR 104/87 - NJW-RR 1988, 279; 18. Oktober 2000 - XII ZR 85/98 - NJW 2001, 218;… Staudinger/Peters BGB § 211 Rn. 10).

    Für den Fall des Nichtbetreibens eines Prozesses zum Zwecke des Abwartens des Ausgangs eines Musterprozesses hat der Bundesgerichtshof das Vorliegen eines triftigen Grundes, der ausnahmsweise der Anwendbarkeit des § 211 Abs. 2 BGB aF entgegensteht, allerdings ausdrücklich verneint (21. Februar 1983 - VIII ZR 4/82 - NJW 1983, 2496; 18. Oktober 2000 - XII ZR 85/98 - NJW 2001, 218; 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97 - NJW 1999, 1101).

  • BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 716/95

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin für Staatsbürgerkunde

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02
    III BAT-O ein sonderschulspezifisches Hochschulstudium voraussetzte oder aber ein allgemeines Hochschulstudium mit der Befähigung zum Diplomlehrer ausreichte (7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 62 und 19. Dezember 1996 - 6 AZR 525/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 57).

    Der beklagte Freistaat hat der Klägerin keine Veranlassung zur Annahme gegeben, sie könne bis zum rechtskräftigen Abschluss eines der Musterverfahren im Jahr 2000 zuwarten, auch wenn die Rechtsfrage längst rechtskräftig entschieden sei - wie vorliegend durch die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 7. August 1997 (- 6 AZR 716/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 62) und vom 19. Dezember 1996 (- 6 AZR 525/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 57) -.

  • BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 525/95

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer Sonderschule

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02
    III BAT-O ein sonderschulspezifisches Hochschulstudium voraussetzte oder aber ein allgemeines Hochschulstudium mit der Befähigung zum Diplomlehrer ausreichte (7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 62 und 19. Dezember 1996 - 6 AZR 525/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 57).

    Der beklagte Freistaat hat der Klägerin keine Veranlassung zur Annahme gegeben, sie könne bis zum rechtskräftigen Abschluss eines der Musterverfahren im Jahr 2000 zuwarten, auch wenn die Rechtsfrage längst rechtskräftig entschieden sei - wie vorliegend durch die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 7. August 1997 (- 6 AZR 716/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 62) und vom 19. Dezember 1996 (- 6 AZR 525/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 57) -.

  • BGH, 29.06.1993 - X ZR 6/93

    Keine Vorschußpflicht ohne Anforderung durch Mahngericht

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02
    "Demnächst" bedeutet innerhalb einer den Umständen nach angemessenen Frist, wenn die Partei oder ihr Bevollmächtigter unter Berücksichtigung der Gesamtsituation alles Zumutbare für die alsbaldige Zustellung getan haben (BGH 29. Juni 1993 - X ZR 6/93 - NJW 1993, 2811).
  • BGH, 01.02.1966 - VI ZR 193/64

    Beschwer bei unbeziffertem (Schmerzensgeld-)Antrag

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02
    Denn eine unbezifferte Zahlungsklage ist nur dann zulässig, wenn die Bestimmung des Betrages von einer gerichtlichen Schätzung nach § 287 ZPO oder vom billigen Ermessen des Gerichts abhängig ist (BGH 1. Februar 1966 - VI ZR 193/64 - BGHZ 45, 91).
  • BGH, 17.11.1988 - III ZR 252/87

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Klage im Nachverfahren nach …

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02
    Dies bedeutet, dass die Klage den wesentlichen Formerfordernissen des § 253 ZPO entsprechen und im Anwaltsprozess von einem bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet sein muss (BGH 17. November 1988 - III ZR 252/87 - NJW-RR 1989, 508).
  • BGH, 01.07.1986 - VI ZR 120/85

    Nichtbetreiben eines Prozesses durch Untätigbleiben der Parteien

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Rechtsprechung den Anwendungsbereich des § 211 Abs. 2 BGB aF dahin eingeschränkt, dass nicht jeder Prozessstillstand ohne Rücksicht auf seinen Entstehungsgrund zu einer Beendigung der Verjährungsunterbrechung führt (7. Dezember 1978 - VII ZR 278/77 - NJW 1979, 810; 1. Juli 1986 - VI ZR 120/85 - WM 1986, 1417; ebenso BAG 29. März 1990 - 2 AZR 520/89 - AP BGB § 196 Nr. 11 = EzA BGB § 211 Nr. 1).
  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 130/96

    Unterbrechung der Verjährung; Rechtsmißbrauch

  • BGH, 07.12.1978 - VII ZR 278/77

    Anforderungen an die Führung des Rechtsstreits zur Erhaltung der …

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 520/89

    Ansprüche aus Annahmeverzug - Verjährung

  • LAG Sachsen, 11.07.2002 - 8 Sa 686/01
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Ein derartiger Klageantrag ist zulässig, wenn die Bestimmung des Betrages von einer gerichtlichen Schätzung oder billigem Ermessen des Gerichts abhängig ist (BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - BAGE 113, 361; 22. April 2004 - 8 AZR 620/02 - AP BGB § 211 Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 204 Nr. 1).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

    Ein derartiger Klageantrag ist zulässig, wenn die Bestimmung des Betrages von einer gerichtlichen Schätzung oder billigem Ermessen des Gerichts abhängig ist (BAG 22. April 2004 - 8 AZR 620/02 - AP BGB § 211 Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 204 Nr. 1).
  • BAG, 20.06.2024 - 8 AZR 253/20

    Datenschutz - Gesundheitsdaten - Verarbeitung durch Arbeitgeber - Medizinischer …

    Denn die Höhe einer dem Kläger - unterstellt - zuzubilligenden Geldentschädigung hängt von einer gerichtlichen Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO ab (zur Zulässigkeit eines unbezifferten Leistungsantrags in einem solchen Fall vgl.: BAG 22. April 2004 - 8 AZR 620/02 - zu II 2 der Gründe;… BGH 21. Januar 2021 - I ZR 207/19 - Rn. 78 mwN).
  • VG Freiburg, 02.02.2018 - 4 K 3025/15

    Verjährung von jugendhilferechtlichen Erstattungsansprüchen - Unterbrechung der …

    Rn. 42 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass durch ein vom Gericht angeordnetes, von beiden Beteiligten beantragtes Ruhen des Verfahrens nach § 251 ZPO ein den Beteiligten zuzurechnender Verfahrensstillstand im Sinne von § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB und damit ein Ende der Hemmung eintritt (vgl. BGH, Urteile vom 18.10.2000 - XII ZR 85/98 -, NJW 2001, 218, und vom 20.10.1987 - VI ZR 104/87 -, NJW-RR 1988, 279; siehe auch BAG, Urteil vom 22.04.2004 - 8 AZR 620/02 -, juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 11.02.2009 - 1 S 91/07 -, juris;… Ellenberger, in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 73. Aufl. 2014, § 204 Rn. 48).

    Das soll auch dann gelten, wenn die Beteiligten lediglich aus prozesswirtschaftlichen Erwägungen den Ausgang eines Musterprozesses abwarteten, weil dadurch allein § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht unanwendbar werde (so - ausdrücklich in Bezug auf § 211 Abs. 2 BGB a. F., der Vorgängerregelung zu § 204 Abs. 2 BGB n. F. - BGH, Urteil vom 27.01.1999 - XII ZR 113-97 -, NJW 1999, 1101 m.w.N.; ebenso BAG, Urteil vom 22.04.2004 - 8 AZR 620/02 -, juris).

  • BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 54/11

    Verfahrensaussetzung wegen Vorgreiflichkeit: Anhängigkeit eines …

    Es genügt nicht, dass die in den genannten Revisionsverfahren zu erwartenden Entscheidungen (lediglich) geeignet sind, einen rein tatsächlichen Einfluss auf die zu treffende Entscheidung zu haben (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. März 2005 - X ZB 26/04, aaO;… vom 25. Januar 2006 - IV ZB 36/03, juris Rn. 2; BAG, NJOZ 2005, 2318, 2324).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 8 U 153/17

    Verjährung des Darlehensrückzahlungsanspruches

    Die Anordnung des Ruhens des Verfahrens nach § 251 Satz 1 ZPO beendet nämlich nach § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB die Unterbrechung der Verjährung, da das Ruhen des Verfahrens primär auf dem Willen der Parteien beruht, auch wenn eine Entscheidung durch das Gericht und damit dessen Mitwirkung erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 20.10.1987 - VI ZR 104/87, NJW-RR 1988, 279; Urteil vom 18.10.2000 - XII ZR 85/98, NJW 2001, 218, 219; BAG, Urteil vom 22.04.2004 - 8 AZR 620/02, AP BGB § 211 Nr. 3;… BSG, Urt. v. 14.10.2014 - B 1 KR 27/13 R, NZS 2015, 136, 140;… Lakkis in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 204 BGB, Rdnr. 158).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2023 - 15 U 78/22

    Zulässigkeit der Einheit von zunächst unbezifferter Stufenklage mit verbundener …

    Ferner ist die Ausübung eines Rechts in der Regel missbräuchlich, wenn der Berechtigte es gerade durch ein gesetz-, sitten- oder vertragswidriges Verhalten erworben hat (…Grüneberg, a.a.O., Rz. 43 m.w.N.) oder der Gläubiger aus dem gesamten Verhalten des Schuldners für diesen erkennbar das Vertrauen schöpfte und schöpfen durfte, dass der Schuldner die Verjährungseinrede nicht erheben, sondern sich auf sachliche Einwände beschränken werde (BAG, Urt. v. 22. April 2004, Az. 8 AZR 620/02, NJOZ 2005, 2318 - Verjährung von Vergütungsansprüchen).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.08.2019 - 6 Sa 379/18

    Schadensersatz, Compliance, Korruption, Pflichtverletzung, Schaden

    Ein Feststellungsantrag genügt dem Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn er das Rechtsverhältnis, dessen Bestehen festgestellt werden soll, so genau bezeichnet, dass über die Identität und den Umfang der Rechtskraft des begehrten Feststellungsausspruchs keinerlei Ungewissheit bestehen kann (vgl. z. B. BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 557/06 - BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02 -).
  • OLG Stuttgart, 14.07.2011 - 10 U 59/10

    VOB-Generalunternehmervertrag: Klage auf Zahlung des Saldos aus einer …

    Das Ruhen des Verfahrens nach § 251 ZPO a.F. stellt keinen rechtlichen, sondern vielmehr einen tatsächlich bedingten Stillstand des Verfahrens infolge Nichtbetreibens durch die Parteien dar und beruht primär auf dem Willen der Parteien, auch wenn eine Entscheidung durch das Gericht und damit dessen Mitwirkung erforderlich ist (BAG, Urteil vom 22.04.2004, Az. 8 AZR 620/02, juris Rn. 29 f).
  • BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 55/11

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens gemäß § 148 ZPO bei bloßer …

    Es genügt nicht, dass die in den genannten Revisionsverfahren zu erwartenden Entscheidungen (lediglich) geeignet sind, einen rein tatsächlichen Einfluss auf die im vorliegenden Fall zu treffende Entscheidung zu haben (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. März 2005 - X ZB 26/04, aaO;… vom 25. Januar 2006 - IV ZB 36/03, juris Rn. 2; BAG, NJOZ 2005, 2318, 2324).
  • VG Cottbus, 28.05.2015 - 5 K 737/11

    Besoldung und Versorgung

  • LAG Hamm, 15.11.2023 - 2 Sa 861/23

    Differenzentgeltansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Insolvenzverwalter

  • OLG Frankfurt, 30.04.2018 - 8 U 153/17

    Mehrere Hemmungsgründe: Keine Addition der Hemmungszeiträume!

  • BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 66/11

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens gem. § 148 ZPO analog wegen …

  • BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 96/11

    Notwendigkeit der Vorgreiflichkeit der in dem anderen Rechtsstreit zu treffenden …

  • LAG Düsseldorf, 14.02.2008 - 11 Sa 1939/07

    Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung im Bewerbungsverfahren

  • LAG Berlin, 09.03.2006 - 5 Sa 1794/05

    Entschädigungsanspruch: Benachteiligung wegen der Behinderung bei der Begründung …

  • BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 82/11

    Notwendigkeit des Vorliegens der Vorgreiflichkeit der in einem anderen …

  • BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 64/11

    Notwendigkeit des Vorliegens der Vorgreiflichkeit der in einem anderen …

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2007 - 10 Sa 1986/06

    Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und Verjährung von Ansprüchen auf …

  • LAG Hamm, 16.12.2005 - 15 Sa 1698/05

    Entschädigung wegen Benachteiligung eines schwerbehinderten Menschen bei der …

  • BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 76/11

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens gem. § 148 ZPO analog wegen …

  • BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 68/11

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens gem. § 148 ZPO analog wegen …

  • BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 75/11

    Aussetzung des Berufungsverfahrens analog § 148 ZPO bis zur Entscheidung der beim …

  • BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 77/11

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens gem. § 148 ZPO analog wegen …

  • BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 58/11

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens analog § 148 ZPO wegen Einordnung …

  • BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 72/11

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens gem. § 148 ZPO analog wegen …

  • BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 87/11

    Notwendigkeit der Vorgreiflichkeit der in dem anderen Rechtsstreit zu treffenden …

  • BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 100/11

    Aussetzung eines Verfahrens wegen des Befassens eines Spruchkörpers mit einer …

  • BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 56/11

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens gemäß § 148 ZPO analog wegen …

  • BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 63/11

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens gem. § 148 ZPO analog wegen …

  • BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 60/11

    Berechtigung von Gaspreiserhöhungen bzgl. der Zahlung eines restlichen Entgelts …

  • BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 65/11

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens gem. § 148 ZPO analog wegen …

  • BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 73/11

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens gem. § 148 ZPO analog wegen …

  • BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 83/11

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens analog § 148 ZPO als Teil eines …

  • BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 61/11

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens gem. § 148 ZPO analog wegen …

  • BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 97/11

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens analog § 148 ZPO als Teil eines …

  • BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 69/11

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens gem. § 148 ZPO analog wegen …

  • BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 71/11

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens gem. § 148 ZPO analog wegen …

  • LAG Hessen, 30.06.2017 - 10 Sa 1354/16

    Zugehörigkeit eines Fertiggaragen aus Beton herstellenden Betriebes zum …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2017 - 8 Sa 1404/16

    Anspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Sonderzahlungen im Rahmen der an die …

  • BSG, 19.04.2023 - B 6 KA 3/22 BH

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …

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Rechtsprechung
   BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 279/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1436
BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 279/01 (https://dejure.org/2005,1436)
BAG, Entscheidung vom 12.01.2005 - 5 AZR 279/01 (https://dejure.org/2005,1436)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 5 AZR 279/01 (https://dejure.org/2005,1436)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Bürgenhaftung bei Arbeitnehmerentsendung

  • Judicialis

    AEntG § 1a; ; GG Art. 12; ; SGB III § 187

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bürgenhaftung bei Arbeitnehmerentsendung

  • Wolters Kluwer

    Einstellung der Arbeitsleistungen wegen unterbliebener Lohnzahlungen; Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts des Arbeitnehmers bei Nichtzahlung des Lohnes; Verfall von Lohnansprüchen bei Nichtgeltendmachung innerhalb von 2 Monaten nach Fälligkeit; Haftung des ...

  • rechtsportal.de

    AEntG § 1a; GG Art. 12; SGB III § 187
    Bürgenhaftung für Arbeitnehmerentgelte bei Arbeitnehmerentsendung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Bürgenhaftung bei Arbeitnehmerentsendung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Bürgenhaftung für das Mindestentgelt im Baugewerbe

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Spezialfall Bauwirtschaft - So vermeiden Arbeitgeber die Haftung für Mindestlöhne und Urlaubskassenbeiträge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sog. Bürgenhaftung: Generalunternehmer muss mit Inanspruchnahme durch NU-Arbeitnehmer rechnen! (IBR 2005, 406)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 656 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 279/01
    Dies gilt entsprechend für die Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele (BVerfG 6. Oktober 1987 - 1 BvR 1086/82 ua. - BVerfGE 77, 84).

    Bei Regelungen, die den Teilarbeitsmarkt des Baugewerbes betreffen, ist bei der verfassungsrechtlichen Nachprüfung nach Auffassung des BVerfG besondere Zurückhaltung geboten, weil der Gesetzgeber bei der Wiederherstellung einer gestörten Ordnung in diesem Bereich auf besonders komplexe, schwer überschaubare und im Einzelnen unklare Verhältnisse einwirken müsse (vgl. BVerfG 6. Oktober 1987 - 1 BvR 1086/82 ua. - aaO, S. 107).

    Darüber hinaus darf der Gesetzgeber das Interesse an der Stärkung der Effektivität tariflicher Normsetzung berücksichtigen (BVerfG 6. Oktober 1987 - 1 BvR 1086/82 ua. - BVerfGE 77, 84, 107).

  • BVerfG, 11.02.2003 - 1 BvR 1972/00

    Impfstoffversand

    Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 279/01
    Erforderlich ist, dass die in das Grundrecht eingreifende Norm kompetenzgemäß erlassen worden ist, durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BVerfG 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 und 1 BvL 48/87 - BVerfGE 81, 156, 188 f.; 10. November 1998 - 1 BvR 2296/96 und 1 BvR 1081/97 - BVerfGE 99, 202; 11. Februar 2003 - 1 BvR 1972/00 und 1 BvR 70/01 - BVerfGE 107, 186).

    Steht dagegen die grundrechtliche Beschränkung nur in einem entfernten Zusammenhang zum Gemeinschaftsgut, so kann dieses nicht generell Vorrang vor der Berufsausübungsfreiheit beanspruchen (BVerfG 11. Februar 2003 - 1 BvR 1972/00 und 1 BvR 70/01 - BVerfGE 107, 186).

    Die gesetzlich angeordnete Maßnahme muss dabei einen hinreichenden Bezug zum geschützten Gemeinschaftsgut haben (BVerfG 11. Februar 2003 - 1 BvR 1972/00 und 1 BvR 70/01 - BVerfGE 107, 186).

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Approbation

    Auszug aus BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 279/01
    aa) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist gewahrt, wenn die Beeinträchtigung der Berufsfreiheit geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne ist, die mit dem Gesetz verfolgten Ziele zu erreichen (BVerfG 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 und 1 BvR 174/84 - BVerfGE 80, 1).

    Erforderlich ist ein Eingriff in die Berufsfreiheit nur dann, wenn ein anderes, gleich wirksames, aber die Berufsfreiheit weniger fühlbar einschränkendes Mittel fehlt (vgl. BVerfG 5. Mai 1987 - 1 BvR 724/81 ua. - BVerfGE 75, 246, 269; 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 und 1 BvR 174/84 - aaO).

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 617/01

    Bürgenhaftung bei Arbeitnehmerentsendung

    Die Ansprüche auf Annahmeverzugslohn gehören nicht hierzu (Senat 12. Januar 2005 - 5 AZR 279/01 -).

    Die Bürgenhaftung bezieht sich allein auf den Mindestlohnanspruch nach § 1 Abs. 1 AEntG (zu Annahmeverzugsansprüchen vgl. Senat 12. Januar 2005 - 5 AZR 279/01 -).

  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 495/14

    Mindestlohn - Entgeltfortzahlung

    Nicht zu den international zwingenden Rechtsnormen iSv. Art. 34 EGBGB gehören demgegenüber § 2 EFZG und § 615 BGB (…BAG 18. April 2012 - 10 AZR 200/11 - Rn. 13, BAGE 141, 129; 12. Januar 2005 - 5 AZR 279/01 - zu IX 1 der Gründe).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten setzt sich der Senat damit nicht in Widerspruch zu den Entscheidungen des Fünften Senats vom 12. Januar 2005 (- 5 AZR 279/01 - zu IX der Gründe und - 5 AZR 617/01 - zu VIII und IX der Gründe, BAGE 113, 149).

  • LAG Baden-Württemberg, 18.01.2010 - 4 Sa 14/09

    Bürgenhaftung nach § 1a AEntG - Insolvenz des Nachunternehmers - …

    § 187 SGB III ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass die Aufwendungen für das Insolvenzgeld von den am Umlageverfahren nach § 358 ff. SGB III beteiligten Unternehmen zu tragen sind (Abweichung von BAG 12.01.2005 - 5 AZR 279/01 - AP AEntG § 1 a Nr. 2).

    Rn. 43 Die mit der Bürgenhaftung geltend gemachten Ansprüche umfassen entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 12.01.2005 - 5 AZR 279/01 - NZA 2005, 656) nur die Arbeitsvergütung für tatsächlich geleistete Arbeit.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinen Entscheidungen vom 06.11.2002 (…a.a.O., Rn 77 und 92) und vom 12.01.2005 (5 AZR 279/01 - NZA 2005, 656 Rn 43, 59 und 5 AZR 617/01 - AP AEntG § 1 a Nr. 2 Rn 53, 69) die Auffassung vertreten, § 1 a AEntG ermögliche nicht nur den Arbeitnehmern, im Falle der Insolvenz oder wirtschaftlicher Schwierigkeiten ihres Arbeitgebers die Nettovergütungsansprüche beim Generalunternehmer durchzusetzen, sondern bewirke zugleich eine Entlastung der Bundesagentur für Arbeit, die sich - soweit sie Insolvenzgeld leiste - beim Generalunternehmer schadlos halten könne.

    Das Mittel der Bürgenhaftung ist auch erforderlich und verhältnismäßig und im Hinblick auf das Grundrecht der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich unbedenklich (BAG 06.11.2002, a.a.O., Rn 64 ff. und 12.01.2005, a.a.O., Rn 46 ff.;… BVerfG 20.03.2007, a.a.O., Rn 32 ff.;… Koberski/Asshoff/Hold, a.a.O., Rn 4 ff.;… Däubler/Lakies, a.a.O., Rn 6; a.A. Badura, FS für Söllner, S. 111; von Dannwitz, RdA 1999, 322, 326; Seifert, SAE 2007, 386).

  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 335/14

    Mindestlohn - Entgeltfortzahlung

    Nicht zu den international zwingenden Rechtsnormen iSv. Art. 34 EGBGB gehören demgegenüber § 2 EFZG und § 615 BGB (…BAG 18. April 2012 - 10 AZR 200/11 - Rn. 13, BAGE 141, 129; 12. Januar 2005 - 5 AZR 279/01 - zu IX 1 der Gründe).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten setzt sich der Senat damit nicht in Widerspruch zu den Entscheidungen des Fünften Senats vom 12. Januar 2005 (- 5 AZR 279/01 - zu IX der Gründe und - 5 AZR 617/01 - zu VIII und IX der Gründe, BAGE 113, 149).

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.06.2009 - 6 Ta 81/09

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten, …

    Hierdurch ging nach § 187 SGB III der rückständige Lohnanspruch der Klägerin auf die Agentur für Arbeit über (BSG 17.07.1979 - 12 RAr 15/78 - BSGE 48, 269; BAG 12.01.2005 - 5 AZR 279/01 - zitiert nach Juris).

    Der Anspruch fällt aber erst dann an den Arbeitnehmer zurück, wenn der ablehnende Bescheid bestandskräftig geworden ist (BAG 12.01.2005 - 5 AZR 279/01 - zitiert nach Juris;… Erfurter Kommentar/Müller-Glöge, 8. Auflage, InsO Einführung Rdn. 56).

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Rechtsprechung
   BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 96/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3512
BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 96/04 (https://dejure.org/2004,3512)
BAG, Entscheidung vom 04.11.2004 - 2 AZR 96/04 (https://dejure.org/2004,3512)
BAG, Entscheidung vom 04. November 2004 - 2 AZR 96/04 (https://dejure.org/2004,3512)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Wahlinitiatoren - Anwendbarkeit von § 15 Abs. 4 KSchG

  • Judicialis

    KSchG § 15 Abs. 3a; ; KSchG § 15 Abs. 4

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung von Wahlinitiatoren - Zulässigkeit einer Kündigung gegenüber dem Einladenden der Betriebsratswahl bei Betriebsstilllegung - Gesetzliche Ausgestaltung des Kündigungsschutzes der Betriebsratmitglieder und des Wahlvorstands

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 Abs. 2 § 15 Abs. 3a, Abs. 4, 5
    Sonderkündigungsschutz nach § 15 KSchG - Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung; Nach § 15 Abs. 3a KSchG geschützter Einladender zur Wahlversammlung; Wahlinitiator; Frage der Anwendbarkeit von § 15 Abs. 4 und § 15 Abs. 5 KSchG auf Wahlinitiatoren; Abgrenzung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1615
  • NZA 2005, 656 (Ls.)
  • DB 2005, 1227
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 577/03

    Anhörung des Betriebsrats des Hauptbetriebs zur Kündigung eines Arbeitnehmers der …

    Auszug aus BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 96/04
    a) Fraglich erscheint bereits, ob der Kläger, der selbst zum Betriebsrat in B gewählt worden ist, im Rahmen des § 15 Abs. 5 KSchG geltend machen kann, der Betriebsbegriff sei bei der - nicht angefochtenen - Betriebsratswahl verkannt worden (vgl. Senat 3. Juni 2004 - 2 AZR 577/03 -).
  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt …

    Auszug aus BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 96/04
    Die Ausübung eines etwaigen Restmandates (§ 21b BetrVG) erfordert nicht den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über den Stilllegungszeitpunkt hinaus (BAG 14. Oktober 1982 - 2 AZR 568/80 - BAGE 41, 72;… HaKo-Fiebig 2. Aufl. § 15 KSchG Rn. 134).
  • BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 22/92

    Kündigung einer Betriebsobfrau wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 96/04
    Ein freier Arbeitsplatz war, wie das Landesarbeitsgericht für den Senat bindend festgestellt hat, nicht vorhanden (vgl. zur Weiterbeschäftigungspflicht auf einem freien Arbeitsplatz auch in einem anderen Betrieb: Senat 13. August 1992 - 2 AZR 22/92 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 32 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 39;… KR-Etzel 7. Aufl. § 15 KSchG Rn. 126).
  • LAG Nürnberg, 29.01.2004 - 5 Sa 607/03

    Besonderer Kündigungsschutz der Initiatoren einer Betriebsratswahl - Stilllegung …

    Auszug aus BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 96/04
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 29. Januar 2004 - 5 Sa 607/03 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 38/19

    Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied

    Rn. 21 a) Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nach § 15 Abs. 1 bis Abs. 3a KSchG geschützten Person (die Nichterwähnung von § 15 Abs. 3a KSchG beruht auf einem Redaktionsversehen, BAG 4. November 2004 - 2 AZR 96/04 - zu B I 2 der Gründe) ist gemäß § 15 Abs. 4 KSchG ohne besondere Voraussetzungen zulässig, wenn "der Betrieb" stillgelegt wird.

    Rn. 34 cc) Entgegen Mückl (DB 2010, 2615, 2618) lässt sich aus einem Senatsurteil vom 4. November 2004 (- 2 AZR 96/04 - zu B II 2 b der Gründe) nicht folgern, der zweite Zweck von § 15 KSchG verlange, stets auf die Einheit abzustellen, für die ein Betriebsrat gewählt wurde.

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 85/19

    Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied

    Rn. 19 a) Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nach § 15 Abs. 1 bis Abs. 3a KSchG geschützten Person (die Nichterwähnung von § 15 Abs. 3a KSchG beruht auf einem Redaktionsversehen, BAG 4. November 2004 - 2 AZR 96/04 - zu B I 2 der Gründe) ist gemäß § 15 Abs. 4 KSchG ohne besondere Voraussetzungen zulässig, wenn "der Betrieb" stillgelegt wird.

    Rn. 32 cc) Entgegen Mückl (DB 2010, 2615, 2618) lässt sich aus einem Senatsurteil vom 4. November 2004 (- 2 AZR 96/04 - zu B II 2 b der Gründe) nicht folgern, der zweite Zweck von § 15 KSchG verlange, stets auf die Einheit abzustellen, für die ein Betriebsrat gewählt wurde.

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 47/08

    Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber - Änderungskündigung

    Auch die in § 15 Abs. 3a KSchG aufgeführten Personen sind einbezogen (Senat 4. November 2004 - 2 AZR 96/04 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 57 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 58).
  • ArbG Frankfurt/Main, 17.03.2010 - 7 Ca 8989/09
    Der in § 15 Abs. 1 bis Abs. 3 KSchG vorgesehene Schutz sollte durch § 15 Abs. 3a Satz 1 KSchG in zeitlicher und persönlicher Hinsicht ergänzt werden, weil er für die Zeit vor Bildung eines Wahlvorstands als lückenhaft angesehen wurde (BAG vom 04.11.2004 - 2 AZR 96/04, AP Nr. 57 zu § 15 KSchG 1969).

    Zwar geltend diese Vorschriften nach der Rechtsprechung des BAG auch entgegen des Wortlauts im Rahmen von § 15 Abs. 3a KSchG, da die Nichterwähnung von Abs. 3a insofern ein Redaktionsversehen ist (BAG vom 04.11.2004 - 2 AZR 96/04, AP Nr. 57 zu § 15 KSchG 1969).

  • LAG Köln, 04.05.2023 - 6 Sa 684/22

    Betriebsratsmitglied; Kündigung; Betriebsabteilung; Outsourcing; freie Mitarbeit

    Sind Betriebsabteilungen ihrerseits Betriebsteile im Sinne des § 4 S. 1 BetrVG, die als selbständige Betriebe gelten und deshalb auch einen eigenen Betriebsrat gewählt haben, ist bei Stilllegung einer solchen Abteilung § 15 Abs. 4 KSchG anwendbar und nicht § 15 Abs. 5 KSchG (BAG 04.11.2004 - 2 AZR 96/04 - KR/Kreft KSchG § 15 Rn. 148).
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Rechtsprechung
   BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5473
BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03 (https://dejure.org/2004,5473)
BAG, Entscheidung vom 24.06.2004 - 8 AZR 22/03 (https://dejure.org/2004,5473)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 8 AZR 22/03 (https://dejure.org/2004,5473)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Leiterin einer Sonderschule in Mecklenburg-Vorpommern bei Absinken der Schülerzahlen - Änderungskündigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung zur Zurückführung der Vergütung einer Schulleiterin; Absinken der Schülerzahlen nach Umsetzung eines Schulentwicklungsplans; Umfang der Mitteilungspflicht im personalvertretungsrechtlichen Anhörungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung von Lehrern; öffentlicher Dienst - Eingruppierung einer Leiterin einer Sonderschule in Mecklenburg-Vorpommern bei Absinken der Schülerzahlen; Änderungskündigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 656 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03
    Demgegenüber führt eine "überflüssige" Änderungskündigung bei Annahme des mit der Änderungskündigung verbundenen Angebots unter Vorbehalt nicht zur Unwirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 36 = EzA KSchG § 2 Nr. 22; 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 233 = EzA KSchG § 2 Nr. 27).

    Unverhältnismäßig kann danach allenfalls das Element der Kündigung sein, nicht dagegen das mit der Kündigung verbundene Änderungsangebot (BAG 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - aaO).

    Die Frage, ob die im Änderungsangebot des Arbeitgebers enthaltenen Arbeitsbedingungen gerade infolge der mit der Änderungskündigung angebotenen Vertragsänderung gelten, ob es also zu einer Herbeiführung der Änderungen der Änderungskündigung bedurfte oder ob die angebotenen Arbeitsbedingungen ohnehin Grundlage des Arbeitsverhältnisses sind, wird daher nur als ein Element der Begründetheitsprüfung angesehen (BAG 21. Februar 1991 - 2 AZR 432/90 - mwN) mit der Folge, dass es einer sozialen Rechtfertigung nicht bedarf, wenn die angebotenen Arbeitsbedingungen zB wegen einer Änderung des Tarifvertrages bereits unabhängig hiervon eingetreten waren (BAG 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - aaO).

  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 515/02

    Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03
    Das gilt nur dann nicht, wenn die betreffenden Tatsachen der Erläuterung der mitgeteilten Kündigungsgründe dienen, den Kündigungsgrund als solchen aber unberührt lassen (BAG 27. März 2003 - 2 AZR 699/01 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 81; 8. April 2003 - 2 AZR 515/02 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 133 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 3).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der …

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03
    Demgegenüber führt eine "überflüssige" Änderungskündigung bei Annahme des mit der Änderungskündigung verbundenen Angebots unter Vorbehalt nicht zur Unwirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 36 = EzA KSchG § 2 Nr. 22; 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 233 = EzA KSchG § 2 Nr. 27).
  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine "überflüssige" Änderungskündigung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung unverhältnismäßig mit der Folge der Unwirksamkeit (BAG 9. Februar 1989 - 6 AZR 16/87 - 21. Januar 1988 - 2 AZR 533/87 - 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - BAGE 38, 348 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 3 = EzA KSchG § 2 Nr. 4), wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht angenommen hat.
  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01

    Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen …

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03
    Es kann dahinstehen, ob die Änderungskündigung im Streitfall im Hinblick auf das Urteil des Senats vom 5. September 2002 (- 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93) überflüssig war.
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 699/01

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03
    Das gilt nur dann nicht, wenn die betreffenden Tatsachen der Erläuterung der mitgeteilten Kündigungsgründe dienen, den Kündigungsgrund als solchen aber unberührt lassen (BAG 27. März 2003 - 2 AZR 699/01 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 81; 8. April 2003 - 2 AZR 515/02 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 133 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 3).
  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 432/90
    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03
    Die Frage, ob die im Änderungsangebot des Arbeitgebers enthaltenen Arbeitsbedingungen gerade infolge der mit der Änderungskündigung angebotenen Vertragsänderung gelten, ob es also zu einer Herbeiführung der Änderungen der Änderungskündigung bedurfte oder ob die angebotenen Arbeitsbedingungen ohnehin Grundlage des Arbeitsverhältnisses sind, wird daher nur als ein Element der Begründetheitsprüfung angesehen (BAG 21. Februar 1991 - 2 AZR 432/90 - mwN) mit der Folge, dass es einer sozialen Rechtfertigung nicht bedarf, wenn die angebotenen Arbeitsbedingungen zB wegen einer Änderung des Tarifvertrages bereits unabhängig hiervon eingetreten waren (…BAG 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - aaO).
  • BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 16/87
    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine "überflüssige" Änderungskündigung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung unverhältnismäßig mit der Folge der Unwirksamkeit (BAG 9. Februar 1989 - 6 AZR 16/87 - 21. Januar 1988 - 2 AZR 533/87 - 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - BAGE 38, 348 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 3 = EzA KSchG § 2 Nr. 4), wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht angenommen hat.
  • BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 533/87

    Auslegung eines Klageantrags bei fristloser und hilfsweise erklärter ordentlicher …

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine "überflüssige" Änderungskündigung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung unverhältnismäßig mit der Folge der Unwirksamkeit (BAG 9. Februar 1989 - 6 AZR 16/87 - 21. Januar 1988 - 2 AZR 533/87 - 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - BAGE 38, 348 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 3 = EzA KSchG § 2 Nr. 4), wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht angenommen hat.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2002 - 5 Sa 277/01
    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 7. November 2002 - 5 Sa 277/01 - aufgehoben.
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 509/15

    Ordentliche Änderungskündigung - Verhältnismäßigkeit

    Rn. 10 1. Eine Änderungskündigung ist wegen der mit ihr verbundenen Bestandsgefährdung unverhältnismäßig, wenn die erstrebte Änderung der Beschäftigungsbedingungen durch Ausübung des Weisungsrechts des Arbeitsgebers gemäß § 106 GewO möglich ist (…BAG 6. September 2007 - 2 AZR 368/06 - Rn. 19; 24. Juni 2004 - 8 AZR 22/03 - zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 368/06

    Änderungskündigung - Ablehnung des Änderungsangebotes - Direktionsrecht

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine "überflüssige" Änderungskündigung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung unverhältnismäßig mit der Folge der Unwirksamkeit (24. Juni 2004 - 8 AZR 22/03 -ZTR 2004, 579; 9. Februar 1989 - 6 AZR 16/87 - 21. Januar 1988 - 2 AZR 533/87 - 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - BAGE 38, 348), wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht angenommen hat.
  • LAG Düsseldorf, 06.03.2007 - 8 Sa 1245/06

    Tarifautomatik und Unkündbarkeit

    Im Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht ist zunächst nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon auszugehen, dass eine "überflüssige" Änderungskündigung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung unverhältnismäßig ist mit der Folge der Unwirksamkeit (so BAG, Urteil vom 24.06.2004 - 8 AZR 22/03 - NZA 2005, 656 m. w. N.).

    Die Frage, ob die im Änderungsangebot des Arbeitgebers enthaltenen Arbeitsbedingungen gerade infolge der mit der Änderungskündigung angebotenen Vertragsänderung gelten, ob es also zu einer Herbeiführung der Änderung der Änderungskündigung bedurfte oder ob die angebotenen Arbeitsbedingungen ohnehin Grundlage des Arbeitsverhältnisses sind, wird daher nur als ein Element der Begründetheitsprüfung angesehen mit der Folge, dass es einer sozialen Rechtfertigung nicht bedarf, wenn die angebotenen Arbeitsbedingungen z. B. wegen einer Änderung des Tarifvertrages bereits unabhängig hiervon eingetreten waren (so BAG, a. a. O. , NZA 2005, 656).

  • LAG Köln, 01.08.2007 - 3 Sa 906/06

    Änderungskündigung; Versetzung; Direktionsrecht; Verhältnismäßigkeit; …

    Sobald der Arbeitnehmer die Änderungskündigung unter Vorbehalt annimmt, sieht das BAG lediglich die inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses als streitbefangen an und meint, unverhältnismäßig könne dementsprechend allenfalls das Element der Kündigung sein, nicht dagegen das mit der Kündigung verbundene Änderungsangebot (BAG, Urteil vom 26.01.1995 - 2 AZR 371/94 - , NZA 1995, 626, 627; BAG, Urteil vom 09.07.1997 - 4 AZR 635/95 - , NZA 1998, 494, 496; BAG, Urteil vom 24.06.2004 - 8 AZR 22/03 - , NZA 2005, 656 ebenso wohl auch BAG, Urteil vom 24.08.2004 - 1 AZR 419/03 - , NZA 2005, 51, 52 f. ).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2010 - 2 Sa 285/09

    Änderungstarifvertrag

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.06.2004 - 8 AZR 22/03 - betrifft einen Sonderfall, in der der öffentliche Arbeitgeber selbst dass Absinken der Schülerzahlen durch Umsetzung eines Schulentwicklungsplanes herbeigeführt hat.
  • LAG Köln, 10.12.2015 - 7 TaBV 52/15

    Auslegung eines Interessenausgleichs hinsichtlich der Erforderlichkeit einer …

    Dementsprechend gilt eine Änderungskündigung zur Vornahme einer Versetzung nach ständiger Rechtsprechung des BAG wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz grundsätzlich als rechtsunwirksam, wenn die angestrebte Rechtsfolge, z. B. eine Änderung des Arbeitsortes, nach der arbeitsvertraglichen Situation des betroffenen Arbeitnehmers auch im Wege des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts herbeigeführt werden könnte (BAG vom 24.06.2004, NZA 2005, 656; BAG vom 24.08.2004, AP § 2 KSchG Nr. 77; BAG vom 24.08.2008, AP § 2 KSchG Nr. 139; APS/Künzl, § 2 KSchG Rz.118).
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