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   OLG Hamm, 08.05.2000 - 13 U 7/00   

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OLG Hamm, 08.05.2000 - 13 U 7/00 (https://dejure.org/2000,8431)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.05.2000 - 13 U 7/00 (https://dejure.org/2000,8431)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 2000 - 13 U 7/00 (https://dejure.org/2000,8431)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 448; ; ZPO § ... 287; ; ZPO § 511 a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 511 a; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; ZPO § 5; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 840 Abs. 1; ; BGB § 847; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 830 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 254; ; BGB § 830 Abs. 1 S. 2; ; StGB § 227 1. Alt. a.F.; ; StGB § 224 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche Straftat, Körperverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.02.1961 - 1 StR 624/60

    Schuldlose "Beteiligung" an einer Schlägerei - Sinn und Zweck des § 227

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 13 U 7/00
    Eine Schlägerei im Sinne von § 227 1. Alt. StGB a.F. ist der in gegenseitige Tätlichkeiten ausartende Streit, an dem mindestens drei Personen aktiv aber nicht notwendigerweise gleichzeitig (RGSt 59, 107) mitwirken; ob sie durch eigenes Verschulden in den Streit verwickelt wurden, ist dabei ohne Bedeutung (BGHSt 15, 369).

    Dagegen ist Beteiligter, wer zur Abwehr eines Angriffs gegen den Angreifer vorgeht und diesem Körperverletzungen zufügt (BGHSt 15, 369, 371).

  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 211/69

    Anspruch auf Schadensersatz - Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes -

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 13 U 7/00
    Gemeinschaftliche Begehung ist im Sinne der strafrechtlichen Mittäterschaft zu verstehen, setzt also bewußtes und gewolltes Zusammenwirken Mehrerer zur Herbeiführung eines Erfolges voraus (BGH NJW 1972, 40).

    Darauf, ob die Beteiligten auch die konkret herbeigeführten Verletzungen in Kauf genommen haben, kommt es nicht an (BGH NJW 1972, 40, 42).

  • BGH, 02.02.1988 - VI ZR 133/87

    Beteiligung an einer Schlägerei als Schutzgesetz

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 13 U 7/00
    § 227 1. Alt. StGB a.F. ist ein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB (BGHZ 103, 197).
  • BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52

    Hehler und Mittäter

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 13 U 7/00
    Psychische Mittäterschaft genügt (BGHZ 8, 288).
  • BGH, 12.03.1997 - 3 StR 627/96

    Prüfungsumfang bei der Nebenklägerrevision; Beteiligung an einer Schlägerei

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 13 U 7/00
    Zu den aktiv Beteiligten gehört auch der, der sich gegen einen Angriff in "Trutzwehr" wendet (BGH, NJW 1997, 2123).
  • BGH, 28.09.1994 - XII ZR 50/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung des Mieters zur Räumung und Abweisung der

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 13 U 7/00
    Betreffen sie mehrere Ansprüche, sind sie für die Beschwer - abweichend vom Wortlaut des § 5 ZPO - zusammenzurechnen (BGH NJW 1994, 3292).
  • RG, 24.02.1925 - I 61/25

    1. Zum Begriff des von mehreren gemachten Angriffs (§ 227 StGB.). 2. Ist

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 13 U 7/00
    Eine Schlägerei im Sinne von § 227 1. Alt. StGB a.F. ist der in gegenseitige Tätlichkeiten ausartende Streit, an dem mindestens drei Personen aktiv aber nicht notwendigerweise gleichzeitig (RGSt 59, 107) mitwirken; ob sie durch eigenes Verschulden in den Streit verwickelt wurden, ist dabei ohne Bedeutung (BGHSt 15, 369).
  • OLG Schleswig, 16.06.1976 - 4 U 95/75

    Hochtoninnenohrschwerhörigkeit; Schädelprellung; Dauerschaden; Ohrgeräusch;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2000 - 13 U 7/00
    Das gilt auch für den Anspruch auf Schmerzensgeld, soweit dafür die gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung Bemessungsfaktor ist (OLG Schleswig, VersR 77, 183).
  • AG Brandenburg, 26.05.2016 - 34 C 40/15

    Strafanzeige, falsche Verdächtigung, Erstattung Verteidigerkosten, Schmerzensgeld

    Wer aber - wie hier der Beklagte entsprechend dem Ergebnis der Beweisaufnahme in dem Zivilprozessverfahren - eine falsche Verdächtigung begeht, haftet hierfür nach § 823 Abs. 2 BGB auch für die Schäden, die aus dieser Verletzung entstanden sind ( BGH , NJW 1975, Seite 50; BGH , VersR 1971, Seiten 820 f.; BGH , BGHZ 8, Seiten 288 ff.; BGH , Urteil vom 07.01.1953, Az.: VI ZR 39/52, u.a. in: LM Nr. 3 zu § 823 (Be) BGB = JZ 1953, Seite 184; OLG Hamm , Streit 2014, Seiten 34 ff.; OLG Dresden , FamRZ 2013, Seiten 410 ff.; OLG Koblenz , NJW-RR 2012, Seiten 600 f.; OLG Hamm , VersR 2007, Seiten 512 f.; OLG Koblenz , NJW-RR 2002, Seiten 1539 ff.; OLG Köln , NJW-RR 2002, Seiten 1392 f.; OLG Hamm , Urteil vom 08.05.2000, Az.: 13 U 7/00, u.a. in: "juris"; OLG Brandenburg , NJW 2000, Seiten 3579 f.; OLG Dresden , OLG-Report 2000, Seiten 508 ff.; OLG Celle , OLG-Report 2000, Seiten 195 ff.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 21.09.1999, Az.: 26 U 10/99, u.a. in: "juris"; OLG Karlsruhe , Die Justiz 1999, Seite 445; OLG Karlsruhe , NStZ-RR 1997, Seiten 37 f.; KG Berlin , VersR 1975, Seite 1030; AG Ibbenbüren , DAR 2014, Seiten 330 f.; AG Bremen , NJW-RR 2014, Seiten 207 ff.; AG Hamburg , Urteil vom 13.08.2008, Az.: 7c C 31/07, u.a. in: "juris"; AG Kenzingen , AGS 2003, Seiten 133 f.; AG Hamburg , VersR 1993, Seiten 1363 f. ).
  • AG Brandenburg, 19.12.2022 - 34 C 20/20

    Friseur - Aufklärung und Vorsichtsmaßnahmen: Haare chlorieren

    Wer aber - wie hier die Beklagte entsprechend dem Ergebnis der Beweisaufnahme in dem Zivilprozessverfahren - eine falsche Verdächtigung begeht, haftet hierfür auch nach § 823 Abs. 2 BGB ( BGH , NJW 1975, Seite 50; BGH , VersR 1971, Seiten 820 f.; BGH , BGHZ 8, Seiten 288 ff.; BGH , Urteil vom 07.01.1953, Az.: VI ZR 39/52, u.a. in: LM Nr. 3 zu § 823 (Be) BGB = JZ 1953, Seite 184; OLG Hamm , Streit 2014, Seiten 34 ff.; OLG Dresden , FamRZ 2013, Seiten 410 ff.; OLG Koblenz , NJW-RR 2012, Seiten 600 f.; OLG Hamm , VersR 2007, Seiten 512 f.; OLG Koblenz , NJW-RR 2002, Seiten 1539 ff.; OLG Köln , NJW-RR 2002, Seiten 1392 f.; OLG Hamm , Urteil vom 08.05.2000, Az.: 13 U 7/00, u.a. in: "juris"; OLG Brandenburg , NJW 2000, Seiten 3579 f.; OLG Dresden , OLG-Report 2000, Seiten 508 ff.; OLG Celle , OLG-Report 2000, Seiten 195 ff.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 21.09.1999, Az.: 26 U 10/99, u.a. in: "juris"; OLG Karlsruhe , Die Justiz 1999, Seite 445; OLG Karlsruhe , NStZ-RR 1997, Seiten 37 f.; KG Berlin , VersR 1975, Seite 1030; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 26.05.2016, Az.: 34 C 40/15, u.a. in: ZAP EN-Nr. 554/2016 = NJOZ 2016, Seiten 1035 = BeckRS 2016, Nr. 9705 = "juris"; AG Ibbenbüren , DAR 2014, Seiten 330 f.; AG Bremen , NJW-RR 2014, Seiten 207 ff.; AG Hamburg , Urteil vom 13.08.2008, Az.: 7c C 31/07, u.a. in: "juris"; AG Kenzingen , AGS 2003, Seiten 133 f.; AG Hamburg , VersR 1993, Seiten 1363 f. ).
  • LG Köln, 27.04.2018 - 22 O 444/13

    Materieller und immaterieller Schadensersatzanspruch infolge einer vorsätzlichen

    Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes hat das Gericht neben der Höhe von Schmerzensgeldern, die in im Ansatz vergleichbaren Fällen (OLG Hamm, Urteil vom 08.05.2000, 13 U 7/00; LG Düsseldorf, Schlussurteil v. 1.12.2006 - 15 O 488/05; LAG Niedersachsen, Urt. v. 20.05.2010, 9 Sa 1914/08) ausgeurteilt worden sind, zudem den Hergang des Geschehens berücksichtigt, nämlich dass der Beklagte den Kläger körperlich angegriffen hat, ohne dass dieser ihm Anlass für diese Gewalttätigkeit gegeben hätte sowie das der Kläger noch heute unter der Taubheit im Gesicht zu leiden hat.
  • OLG Stuttgart, 07.07.2020 - 13 W 3/20

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Verteidigung gegen Schmerzensgeldklage;

    Einen Vergleichs- und Orientierungsmaßstab bilden das Urteil des OLG Saarbrücken vom 10.08.2011 - 5 U 56/10, Hacks/Wellner/Häcker a.a.O. Nr. 38822, mit welchem einem Mann 7.000,00 ? Schmerzensgeld zugesprochen wurden, der durch einen Faustschlag ins Gesicht einen Unterkieferbruch erlitt, weswegen er mit der Folge einer verbleibenden, aber nicht entstellenden Narbe zweimal operiert, 5 Tage stationär und anschließend ambulant behandelt werden musste und 3 Wochen krankgeschrieben war, das Urteil des LG Köln vom 27.04.2018 - 22 O 444/13, BeckRS 2018, 9509, mit welchem einem Mann 6.500,00 ? Schmerzensgeld zugesprochen wurden, der infolge eines Kopfstoßes eine zu operierende Jochbeinfraktur mit bleibendem Taubheitsgefühl im Bereich der rechten Gesichtshälfte erlitt, das Urteil des OLG Hamm vom 08.05.2000 - 13 U 7/00, BeckRS 2007, 2179, mit welchem einem Mann 5.000,00 ? Schmerzensgeld zugesprochen wurden, der durch Faustschläge neben zahlreichen Gesichtsplatzwunden und einer bleibenden 5 cm langen Narbe, Schnittwunden an den Ohren sowie einer Gehirnerschütterung und einer Fingerverletzung eine Jochbogenfraktur erlitt, wegen der er operiert und 4 Tage stationär behandelt werden musste, das Urteil des LG Düsseldorf vom 01.12.2006 - 15 O 488/05, BeckRS 2010, 15035, mit welchem einem 18-Jährigen 5.000,00 ? zugesprochen wurden, dem von einem 16-Jährigen durch Faustschläge und einem Kopfstoß ins Gesicht eine Jochbeinfraktur, eine Orbitafraktur mit bleibender 3 cm langer Narbe unter dem linken Auge und eine beidseitige Unterkieferfraktur sowie ein Eckzahnverlust beigebracht worden waren, weswegen der Geschädigte operiert und 18 Tage stationär behandelt werden musste, das Urteil des LG Arnsberg vom 13.03.2001 - 1 O 636/00, Hacks/Wellner/Häcker a.a.O. Nr. 38834, mit welchem einem Fußballer 10.000,00 DM zugesprochen wurden, der während eines Spiels einen Faustschlag ins Gesicht erhielt, wodurch er einen doppelten Unterkieferbruch erlitt, weswegen er zweimal stationär behandelt und operiert werden musste und eine weitere Operation erforderlich werden dürfte, das Urteil des OLG Frankfurt vom 28.10.2011 - 24 U 134/11, BeckRS 2011, 28420, mit welchem einem zu 50 % mithaftenden Rennradfahrer 4.000,00 ? zugesprochen wurden, der infolge eines Sturzes im Straßenverkehr eine Jochbeinfraktur, eine Orbitabodenfraktur und eine Oberkieferfraktur sowie Prellungen, Schürfwunden und für längere Zeit ein Taubheitsgefühl in der linken Gesichtshälfte erlitt, weswegen er 7 Tage stationär behandelt und operiert und zur Metallentfernung nochmals operiert und 3 Tage stationär behandelt werden musste, der Beschluss des OLG Zweibrücken vom 02.08.2013 - 2 UF 30/13, BeckRS 2013, 17563, mit welchem einer Ehefrau 3.000,00 ? zugesprochen wurden, die infolge eines Kopfstoßes ihres Ehemannes ins Gesicht und den dadurch verursachten Sturz großflächige Hämatome im Stirn- und Augenbereich, ein Hämatom am Hinterkopf und Schürfwunden an den Händen erlitt und das Urteil des OLG München vom 09.08.2001 - 19 U 2623/01, Hacks/Wellner/Häcker a.a.O. Nr. 38746, durch welches einem jungen Mann 5.000,00 DM zugesprochen wurden, der durch von ihm provozierte Faustschläge ins Gesicht eine Nasenbeinfraktur mit Platzwunde am Nasenrücken erlitt, weswegen er ambulant behandelt werden musste und 16 Tage arbeitsunfähig war.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.11.2000 - 24 W 63/00   

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https://dejure.org/2000,2939
OLG Düsseldorf, 17.11.2000 - 24 W 63/00 (https://dejure.org/2000,2939)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.11.2000 - 24 W 63/00 (https://dejure.org/2000,2939)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. November 2000 - 24 W 63/00 (https://dejure.org/2000,2939)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel; Herabsetzung des Streitwerts; Heraufsetzung des Streitwerts ; Selbständiges Beweissicherungsverfahren; Zu sichernder Hauptanspruch

  • Judicialis

    ZPO § 485 ff; ; ZPO § ... 493 Abs. 1 n. F.; ; ZPO § 3 ff; ; ZPO § 9 a. F.; ; ZPO § 287; ; BGB § 581 Abs. 2; ; BGB § 536; ; GKG § 12 Abs. 1 S. 1; ; GKG § 16 ff; ; GKG § 16 Abs. 1; ; GKG § 16 Abs. 2; ; GKG § 25 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Gegenstandswert im selbständigen Beweisverfahren bei Mängeln eines Mietobjekts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 3, 9, 485, 493 ZPO; §§ 12, 16 GKG
    Streitwert selbständiges Beweisverfahren zu Sachmängeln der Pachtsache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 354
  • NZM 2001, 669 (Ls.)
  • ZMR 2001, 270
  • BauR 2001, 1003 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.2000 - XII ZR 314/99

    Wert der Beschwer bei Verurteilung des Vermieters zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2000 - 24 W 63/00
    Dem hat sich jüngst der Bundesgerichtshof für die Bestimmung der Rechtsmittelbeschwer angeschlossen (MDR 2000, 975 m. Nachw. über den Streitstand).
  • OLG Hamburg, 27.06.1995 - 4 W 26/95

    Gegenstandswert bei Instandsetzungsarbeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2000 - 24 W 63/00
    Dem hat das OLG Hamburg (WuM 1995, 595) zu Recht entgegen gehalten, dass die Wertbestimmungen des § 16 GKG nicht analogiefähig seien.
  • LG Hamburg, 17.12.1997 - 307 T 133/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2000 - 24 W 63/00
    Der Senat folgt deshalb der im Vordringen befindlichen Auffassung, dass über die geregelten Fälle hinaus eine analoge Anwendung des § 16 Abs. 1 und 2 GKG zur Bestimmung eines abweichenden Gebührenstreitwerts nicht in Betracht kommt (ebenso Sternel, aaO; Hartmann, Kostengesetze, 19. Aufl., § 16 GKG Rn. 82; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., Anh. zu § 3 ZPO, Stichw. "Mietverhältnis/Mangel der Mietsache"; Andres, Streitwert-ABC, 3. Aufl., Stichw. "Miete und Pacht" Rn. 39; LG Hamburg WuM 1994, 624 und WuM 1998, 171 und 344; LG Berlin ZMR 1999, 556).
  • OLG Hamburg, 20.02.2009 - 4 W 12/09

    Selbständiges Beweisverfahren: Gebührenstreitwert bei einem

    Es erscheint nach dem Inkrafttreten des § 41 Abs. 5 GKG am 1.7.2004 durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nicht mehr vertretbar, den Streitwert mit der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach dem 3, 5-fachen Jahresbetrag einer gedachten möglichen Mietminderung zu bestimmen (zum Streitstand vor der Gesetzesänderung vgl. BGH NZM 2004, 295; NJW-RR 2003, 229; WuM 2000, 427; a. A. LG Detmold WuM 1996, 50, das auf die Kosten zur Mängelbeseitigung abstellte; zum selbständigen Beweisverfahren vgl. Stein/Jonas-Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rn. 48 "Beweisverfahren" m. w. N.; OLG Düsseldorf MDR 2001, 354; LG Frankfurt a. M. NZM 2000, 760; LG Köln WuM 2001, 345: analoge Anwendung von § 16 GKG a. F.: 12-facher Monatsbetrag).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2009 - 24 W 16/09

    Streitwert eines nicht anhängige Streitgegenstände miterledigenden

    Daraus folgt, dass die vom Amtsgericht im Beweissicherungsverfahren vorgenommene Festsetzung des Werts auf 60.000 EUR, die für den vorliegenden Rechtsstreit ohnehin nicht bindend ist, sachlich verfehlt und abzulehnen ist (vgl. BGH aaO; Senat aaO; ebs. schon zum früheren Rechtszustand Senat MDR 2001, 354 = OLGR Düsseldorf 2001, 231 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2007 - 24 W 9/07

    Kosten richten sich nach dem Minderungsbetrag

    Dies entspricht nach der Änderung der §§ 485 ff ZPO durch das Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2847) inzwischen der überwiegenden Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung (Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichw. "Selbständiges Beweisverfahren"; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rn. 4024a; MünchKomm/Lappe, ZPO, 2. Aufl., § 3 Rn. 147 jew. m. zahlr. Rechtsprechungsnachw. auch zur abweichenden Auffassung), der sich der Senat angeschlossen hat (MDR 2001, 354 = OLGR Düsseldorf 2001, 231).

    Sinn dieser Regelung ist, was die Beschwerdeführer übersehen, die (oft hohen) Mangelbeseitigungskosten als Maßstab für die Bewertung des Erfüllungsinteresses des Mieters auszuschließen (BGH aaO; ebs. schon zum früheren Rechtszustand Senat MDR 2001, 354 = OLGR Düsseldorf 2001, 231 m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2005 - 24 W 33/05

    Bestimmung des Streitwertes für die Durchsetzung von Konkurrenzschutz im Wege der

    Das entspricht seinem Erfüllungsinteresse aus § 535 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB (vgl. BGH NJW 2000, 3142; Senat MDR 2001, 354 = OLGR Düsseldorf 2001, 231).

    bb) Der Beschwerdeführer verkennt aber vor allem, dass der Maßstab des § 9 Satz 1 ZPO, nachdem der Wert eines Rechts auf wiederkehrende Nutzungen und Leistungen von unbestimmter Dauer grundsätzlich mit dem 3, 5-fachen Jahresbetrag des Bezugsrechts bewertet wird und der in geeigneten Fällen analog als Bewertungsrichtlinie herangezogen werden kann (vgl. BGH NJW 2000, 3142; Senat MDR 2001, 354 = OLGR Düsseldorf 2001, 231), dann zu keiner interessengerechten Bewertung der geforderten Leistung im Sinne des hier maßgeblichen § 3 ZPO führt, wenn es sich um ein durch den Vertragsgegner ordentlich kündbares Dauerschuldverhältnis handelt.

  • LG Dessau-Roßlau, 03.01.2012 - 1 T 264/11

    Selbstständiges Beweisverfahren: Streitwertbemessung bei Feststellung von

    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in seiner Entscheidung vom 20.02.2009 (4 W 12/09; zitiert nach juris) ausgeführt: "(...) Es erscheint nach dem Inkrafttreten des § 41 Abs. 5 GKG am 1.7.2004 durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nicht mehr vertretbar, den Streitwert mit der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach dem 3, 5-fachen Jahresbetrag einer gedachten möglichen Mietminderung zu bestimmen (zum Streitstand vor der Gesetzesänderung vgl. BGH NZM 2004, 295; NJW-RR 2003, 229; WuM 2000, 427; a. A. LG Detmold WuM 1996, 50, das auf die Kosten zur Mängelbeseitigung abstellte; zum selbständigen Beweisverfahren vgl. Stein/Jonas-Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rn. 48 "Beweisverfahren" m. w. N.; OLG Düsseldorf MDR 2001, 354; LG Frankfurt a. M. NZM 2000, 760; LG Köln WuM 2001, 345: analoge Anwendung von § 16 GKG a. F.: 12-facher Monatsbetrag).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.08.2000 - 27 U 55/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6610
OLG Hamm, 10.08.2000 - 27 U 55/00 (https://dejure.org/2000,6610)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.08.2000 - 27 U 55/00 (https://dejure.org/2000,6610)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. August 2000 - 27 U 55/00 (https://dejure.org/2000,6610)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 141; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; GmbHG § 15 Abs. 3; ; BGB § 178 Abs. 1; ; BGB § 139

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Teilwirksamkeit des Vertrages nach Teilgenehmigung durch vollmachtlosen Vertreter - Verkauf von Geschäftsanteilen - Kaufpreisanspruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2002, 266
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.09.1996 - VIII ZR 172/95

    Form der Genehmigung eines durch einen Vertreter abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2000 - 27 U 55/00
    Daß diese lediglich notariell beglaubigt war, ist nicht weiter von Belang, weil die Zustimmung nicht der für das Rechtsgeschäft bestimmten Form bedarf (§ 182 Abs. 2 BGB; vgl. BGH GmbHR 1996, 919; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl., § 15 Rdn. 19).
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Rechtsprechung
   OLG München, 12.03.2001 - 7 W 811/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7246
OLG München, 12.03.2001 - 7 W 811/01 (https://dejure.org/2001,7246)
OLG München, Entscheidung vom 12.03.2001 - 7 W 811/01 (https://dejure.org/2001,7246)
OLG München, Entscheidung vom 12. März 2001 - 7 W 811/01 (https://dejure.org/2001,7246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Scheidungsfolgenvereinbarung; Nachehelicher Unterhalt; Unterhaltstitel; Unterhaltsverzicht; Zwangsvollstreckung

  • Judicialis

    BGB § 1585 c; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 766 Abs. 1; ; ZPO § 750 Abs. 2; ; ZPO § 795; ; ZPO § 726 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 3; ; RPflG § 20 Nr. 12; ; RPflG § 8 Abs. 4 u. 5

  • rechtsportal.de

    Unterhaltspflicht - vollstreckbare Scheidungsfolgenvereinbarung - "zwei Jahre lang" - Überprüfung nach Fristablauf

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 20 T 22334/00
  • OLG München, 12.03.2001 - 7 W 811/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 405
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 02.04.1987 - 15 W 81/87
    Auszug aus OLG München, 12.03.2001 - 7 W 811/01
    Die gleichwohl vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erteilte Klausel ist nach herrschender Meinung, der auch der Senat folgt, unwirksam (OLG München a.a.O., OLG Hamm RPfleger 87, 509 und 89, 466; OLG Frankfurt a. Main Rpfleger 91, 12; KG JurBüro 99, 601; a. M. OLG Zweibrücken NJW-RR 97, 882).
  • OLG Frankfurt, 24.09.1990 - 5 W 12/90

    Qualifizierte Vollstreckungsklausel; Urkundsbeamter der Geschäftsstelle;

    Auszug aus OLG München, 12.03.2001 - 7 W 811/01
    Die gleichwohl vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erteilte Klausel ist nach herrschender Meinung, der auch der Senat folgt, unwirksam (OLG München a.a.O., OLG Hamm RPfleger 87, 509 und 89, 466; OLG Frankfurt a. Main Rpfleger 91, 12; KG JurBüro 99, 601; a. M. OLG Zweibrücken NJW-RR 97, 882).
  • OLG Zweibrücken, 17.03.1997 - 3 W 33/97
    Auszug aus OLG München, 12.03.2001 - 7 W 811/01
    Die gleichwohl vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erteilte Klausel ist nach herrschender Meinung, der auch der Senat folgt, unwirksam (OLG München a.a.O., OLG Hamm RPfleger 87, 509 und 89, 466; OLG Frankfurt a. Main Rpfleger 91, 12; KG JurBüro 99, 601; a. M. OLG Zweibrücken NJW-RR 97, 882).
  • OLG Hamm, 30.05.1989 - 14 W 56/89
    Auszug aus OLG München, 12.03.2001 - 7 W 811/01
    Die gleichwohl vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erteilte Klausel ist nach herrschender Meinung, der auch der Senat folgt, unwirksam (OLG München a.a.O., OLG Hamm RPfleger 87, 509 und 89, 466; OLG Frankfurt a. Main Rpfleger 91, 12; KG JurBüro 99, 601; a. M. OLG Zweibrücken NJW-RR 97, 882).
  • BGH, 12.01.2012 - VII ZB 71/09

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckungserinnerung gegen die Erteilung einer

    aa) Allerdings wird in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass eine Vollstreckungsklausel, die entgegen § 726 Abs. 1 ZPO, § 20 Nr. 12 RPflG nicht vom Rechtspfleger, sondern vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (§ 724 Abs. 2 ZPO) erteilt wird, unwirksam ist und - was bei der Vollstreckung zu berücksichtigen wäre - nicht Grundlage für eine ordnungsgemäße Vollstreckung sein kann (OLG Hamm, MDR 1987, 682; KG, JurBüro 1999, 601, 602; OLG München, JurBüro 2001, 438, 439; LG Detmold, Rpfleger 1996, 19; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 726 Rn. 7; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 32. Aufl., § 724 Rn. 5; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Aufl., § 726 Rn. 3; Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 9. Aufl., Rn. 106).
  • OLG Saarbrücken, 24.05.2004 - 5 W 99/04

    Zuständigkeit für Erteilung der Vollstreckungsklausel bei Widerrufsvergleichen;

    Demgegenüber beruft sich die Gegenauffassung (OLG München JurBüro 2001, 438; OLG Hamm NJW-RR 1987, 957; Zöller/Stöber, aaO, § 726 Rdn. 7), die für eine Unwirksamkeit der unter Verstoß gegen die gesetzliche Zuständigkeitsregel erteilten Klausel eintritt, auf § 8 Abs. 4 und 5 RpflG und schließt im Umkehrschluss aus der fehlenden Regelung zur Kompetenzüberschreitung des Rechtspflegers zu Lasten des Urkundsbeamten, dass es dem Willen des Gesetzgebers entspreche, einem vom Urkundsbeamten anstelle des Rechtspflegers wahrgenommenen Geschäft die Wirksamkeit vorzuenthalten.
  • OLG Stuttgart, 30.03.2004 - 8 W 108/04

    Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen: Vollstreckung aus einem nicht widerrufenen

    Für den dort entschiedenen Fall der Abhängigkeit der Vollstreckbarkeit eines Unterhaltsvergleichs von der Rechtskraft des Scheidungsurteils ist seither ganz überwiegend die gegenteilige Auffassung befürwortet worden (zB OLG München RPfl 1984, 106; JurBüro 2001, 438 = FamRZ 2002, 405; KG InVo 2001, 63; vgl. auch Blomeyer RPfl 1972, 385; 1973, 80 und Hornung RPfl 1973, 77).

    Zwar wird überwiegend angenommen, dass eine durch den Urkundsbeamten erteilte Klausel, deren Erteilung gemäß § 726 ZPO dem Rechtspfleger vorbehalten ist, unwirksam ist (BAG aaO; OLG München FamRZ 2002, 405(406)), während umgekehrt § 8 Abs. 5 RPflG gilt.

  • OLG Hamm, 01.04.2011 - 15 W 19/11

    Rechtsfolgen der Erteilung einer qualifizierten Vollstreckungsklausel durch den

    Wegen dieses Verstoßes gegen die funktionelle Zuständigkeit und mit Rücksicht auf die gesetzliche Wertung in § 8 Abs. 4 und 5 RPflG ist die von dem Urkundsbeamten erteilte Klausel unwirksam; dies ist vom Vollstreckungsorgan von Amts wegen zu beachten (Senat NJW-RR 1987, 957 = Rpfleger 1987, 509; OLG Hamm, 14. Zivilsenat, Rpfleger 1989, 466; KG FGPrax 1999, 189; OLG Frankfurt Rpfleger 1991, 12; OLG München FamRZ 2002, 405; LG Detmold Rpfleger 1996, 19; Baumbach/Hartmann, ZPO, 67. Auflage, § 726 Rn 3; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Auflage, § 726 Rn 7; Thomas/Putzo, ZPO, 31. Auflage, § 724 Rn 5; Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, 12. Auflage, § 8 RPflG Rn 5; Stein/Jonas/ Münzberg, ZPO, 21. Auflage, § 726 Rn 22; a.A. OLG Koblenz NJW 1992, 378; OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 882; AG Oldenburg DGVZ 1989, 142; Musielak/Lackmann, ZPO, 7. Aufl., § 724 Rn 4; MünchKommZPO/Wolfsteiner § 724 Rn 17, wonach eine vom sachlich, örtlich oder funktionell unzuständigen Organ erteilte Vollstreckungsklausel jedenfalls dann nicht unwirksam sei, wenn dieses Organ überhaupt für die Erteilung einer Vollstreckungsklausel zuständig sein könne).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.05.2001 - 9 U 18/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5702
OLG Stuttgart, 09.05.2001 - 9 U 18/01 (https://dejure.org/2001,5702)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.05.2001 - 9 U 18/01 (https://dejure.org/2001,5702)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Mai 2001 - 9 U 18/01 (https://dejure.org/2001,5702)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Telefonsexgespräche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 697
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.06.1998 - XI ZR 192/97

    Förderung von Telefonsex durch den Vertrieb von Telefonkarten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.05.2001 - 9 U 18/01
    Der Senat hält im Anschluß an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.06.1998 (NJW 1998, 2895 = MDR 1998, 1195) daran fest, daß ein Telefonsexvertrag sittenwidrig ist (OLGR Stuttgart 1999, 225; OLGR Stuttgart 1999, 421).
  • BGH, 15.03.1990 - III ZR 248/88

    Sittenwidrigkeit eines Darlehensgeschäfts zur Finanzierung eines Bordellbetriebes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.05.2001 - 9 U 18/01
    Ebenso hat er bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts über den Betrieb eines Bordells darauf abgestellt, ob dadurch die Ausübung der Prostitution durch Maßnahmen gefördert wird, die über das bloße Gewähren von Wohnung, Unterkunft oder Aufenthalt und damit verbundene Nebenleistungen hinausgehen (BGH NJW-RR 1988, 1379; vgl. auch BGH WM 1990, 799 "Schwimmendes Bordell").
  • BGH, 17.04.1970 - I ZR 124/68

    Rechtliche Bewertung der Einnahmen aus Zimmervermietung an Prostituierte -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.05.2001 - 9 U 18/01
    Beim Mietvertrag mit einer Prostituierten hat es der Bundesgerichtshof für maßgeblich angesehen, ob bei einer Rechtswirksamkeit des Vertrags "die Unzucht gefördert" oder "eher Mißstände vermieden werden" (BGH NJW 1970, 1179 = MDR 1970, 742).
  • BGH, 16.05.1988 - II ZR 316/87

    Anfechtung eines Teilhaberschaftsvertrages - Bestätigung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.05.2001 - 9 U 18/01
    Ebenso hat er bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts über den Betrieb eines Bordells darauf abgestellt, ob dadurch die Ausübung der Prostitution durch Maßnahmen gefördert wird, die über das bloße Gewähren von Wohnung, Unterkunft oder Aufenthalt und damit verbundene Nebenleistungen hinausgehen (BGH NJW-RR 1988, 1379; vgl. auch BGH WM 1990, 799 "Schwimmendes Bordell").
  • OLG Stuttgart, 21.04.1999 - 9 U 252/98

    Sittenwirdrigkeit eines Telefonsexvertrags, 0190-Nummer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.05.2001 - 9 U 18/01
    Dabei wird die Annahme unterschiedlicher Vertragspartner auf § 3 TDG (OLG Celle, a.a.O.) oder auf § 5 Abs. 3 TDG (Jürgen Hoffmann, MMR 1999, 673, 675) gestützt, ohne die Frage zu erörtern, ob das Teledienstgesetz bei sogenannten Erotik-Mehrwertdiensten mit Rücksicht auf den Vorrang des Telekommunikationsgesetzes vom 25.07.1999 (BGBl. I, 1120) überhaupt anwendbar ist (§ 5 Abs. 4 Nr. 1 TDG, vgl. zur Differenzierung von Telefondienstleistungen: Piepenbrock/Müller, MMR-Beilage 12 aus 1999).
  • BGH, 22.01.1987 - III ZR 1/86

    Wirksamkeit von Lieferverträgen an ein Bordell

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.05.2001 - 9 U 18/01
    (BGH WM 1987, 1106 = MDR 1987, 1005).
  • OLG Stuttgart, 27.07.1999 - 14 U 3/99

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.05.2001 - 9 U 18/01
    Der Senat hält im Anschluß an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.06.1998 (NJW 1998, 2895 = MDR 1998, 1195) daran fest, daß ein Telefonsexvertrag sittenwidrig ist (OLGR Stuttgart 1999, 225; OLGR Stuttgart 1999, 421).
  • BGH, 22.11.2001 - III ZR 5/01

    Telefonentgelte bei Anwahl von 0190-Sondernummern (Telefonsex)

    Angesichts dieser klaren gesetzlichen Trennung der Verantwortungsbereiche geht es nicht an, unter Hinweis darauf, daß Telefonsex ohne Telefonverbindung nicht denkbar sei und der Netzbetreiber ebenfalls von der (sittenwidrigen) Leistung des Diensteanbieters profitiere (so vor allem OLG Stuttgart, OLG-Report 2001, 231, 232; OLG Düsseldorf aaO), dem Netzbetreiber gleichwohl den sittenwidrigen Charakter der angebotenen Mehrwertdienste entgegenzuhalten.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.04.2000 - 4 U 129/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21335
OLG Brandenburg, 28.04.2000 - 4 U 129/99 (https://dejure.org/2000,21335)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.04.2000 - 4 U 129/99 (https://dejure.org/2000,21335)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. April 2000 - 4 U 129/99 (https://dejure.org/2000,21335)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    LPGG -DDR; BesitzwechselVO-DDR
    Begriff des Volkseigentums

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Oder - 18 O 477/98
  • OLG Brandenburg, 28.04.2000 - 4 U 129/99
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Dresden, 07.02.2001 - 6 U 2513/00

    Ansprüche des Landesfiskus auf Grundstücke aus der Bodenreform

    Selbst das Oberste Gericht der DDR sah mit Urteil vom 20.11.1962 (Az.: 2 Zz 20/62, NJ 1962, 287, 288) die Übertragung des Eigentums an einer Bodenreformwirtschaft auf eine LPG im Wege des Besitzwechsels für zweifelsfrei zulässig an (BGH, NJ 2000, 203, 204; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 28.04.2000, Az.: 4 U 129/99, OLGR Brandenburg 2000, 280, 282).
  • LSG Bayern, 16.05.2000 - L 5 AR 38/00

    Gesuch über die Ablehnung eines Richters wegen dem Besorgnis der Befangenheit im

    Nicht terminiert waren die Sachen S 4 U 2/99 und S 4 U 129/99.
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