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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.01.2002 - 13 U 99/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7143
OLG Frankfurt, 30.01.2002 - 13 U 99/98 (https://dejure.org/2002,7143)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.01.2002 - 13 U 99/98 (https://dejure.org/2002,7143)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 13 U 99/98 (https://dejure.org/2002,7143)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 29 Abs 1 S 1 GmbHG, § 29 Abs 2 GmbHG, § 46 Nr 1 GmbHG, § 47 GmbHG, § 243 Abs 1 AktG
    GmbH-Jahresabschluß: Maßgebliches Recht für Beschlußanfechtungsklage; Verletzung der gesellschafterlichen Treuepflicht; Ergebnisverwendungsbeschluß zur Rücklagenbildung; Anfechtungsfrist für Abschlußprüferbestellung

  • Judicialis

    WPO § 49; ; HGB § ... 318; ; HGB § 318 Abs. 3 Satz 2; ; AktG § 243; ; AktG § 256; ; AktG § 246 Abs. 1; ; AktG § 254 Abs. 1; ; EStG § 5; ; KStG § 7; ; KStG § 8; ; GmbHG § 29; ; ZPO § 511; ; ZPO § 511 a; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519 a.F.; ; ZPO § 543 Abs. 1 a.F.

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Anfechtungsklage, Bilanzgewinn, Feststellung, Gewinnausschüttung, Gewinnrücklage, Gewinnverwendungsbeschluss, Jahresabschluss, Thesaurierung, Treuepflicht, Treuepflichtenkontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung ; Nichtigkeit; Gesellschafterbeschluss; Gesellschaftsrechtliche Treuepflicht; Thesaurierung; Gewinnausschüttung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 03.07.1991 - 8 U 11/91

    GmbH: Ermessen bei Rücklagenbildung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2002 - 13 U 99/98
    Wie die Gesellschafter bei der Entscheidung über die Gewinnverwendung nicht frei sind, sondern den gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten unterliegen und insbesondere auch die Minderheitsinteressen angemessen zu berücksichtigen haben (vgl. Urteil des OLG Hamm vom 03.07.1991, abgedruckt in BB 1992 Seite 33), sind sie auch bei ergebnisrelevanten Bewertungsentscheidungen im Rahmen der Feststellung des Jahresergebnisses nicht frei, sondern unterliegen nach Senatsansicht gleichgelagerten Beschränkungen.

    Diese Treuepflicht, auf die oben unter I. 1. im einzelnen eingegangen worden ist, gebietet auch hier Rücksichtnahme (vgl. GmbH-Handbuch Tz 72 zu § 10;… Baumbach-Hueck a. a. O. Rn 29;… Lutter-Hommelhoff a. a. O. Rn 25;… Rowedder a. a. O. Rn 10, jeweils zu § 29; Urteil des OLG Hamm vom 03.07.1991 in BB 1992 Seite 33 sowie Urteil des OLG München vom 09.06.1989 in DB 1990 Seite 368, 369 ­ Revision wurde hier nicht angenommen -).

    Vorherrschend in der Rechtslehre dürfte die Meinung sein, dass der Minderheitenschutz eine sachliche Rechtfertigung der Thesaurierungspolitik verlangt und eine Abwägung zwischen den Interessen der Gesellschaft an einer möglichst umfassenden Rücklagenbildung und dem Gewinnbezugsrecht des Minderheitsgesellschafters geboten ist, so dass vor diesem Hintergrund die Rücklagenbildung kaufmännisch vertretbar ist (vgl. das vorzitierte Urteil des OLG Hamm vom 03.07.1991, abgedruckt in BB 1992 Seite 33;… Scholz a. a. O. Rn 123 und Lutter-Hommelhoff a. a. O. Rn 25 ff., jeweils zu § 29).

  • BFH, 11.12.1991 - I R 152/90

    Zur Frage der Angemessenheit des Geschäftsführergehaltes von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2002 - 13 U 99/98
    Wenn auch nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 11. Dezember 1991 (abgedruckt in DStR 1992 Seite 862) in der Regel es nicht möglich ist, die Angemessenheit des Geschäftsführergehaltes von Gesellschaftergeschäftsführern nach einem bestimmten Prozentsatz des Gewinnes der GmbH vor Abzug von Geschäftsführergehältern zu bemessen, so müssen gemäß dem Anwendungserlass des Bundesministers der Finanzen vom 05.01.1998 (BStBl I 1998 Seite 90) zu den Rechtsprechungsgrundsätzen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Tantiemen an Gesellschaftergeschäftsführern die Gesamtbezüge wenigstens zu 75 % aus einem festen und höchstens zu 25 % aus einem erfolgsabhängigen Bestandteil bestehen.
  • BGH, 29.03.1996 - II ZR 263/94

    Aufstellung der Jahresbilanz in einer KG; Abgrenzung der Verantwortlichkeit der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2002 - 13 U 99/98
    Der oben bereits vorangestellte Rechtssatz, dass Ansatz- und Bewertungswahlrechte sachgerecht auszuüben sind, beinhaltet nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung auch, dass die Ausschüttungsinteressen der einzelnen Gesellschafter gegenüber dem Bedürfnis der Selbstfinanzierung und Zukunftssicherung der Gesellschaft abzuwägen sind, wobei dem Thesaurierungsinteresse der Gesellschaft gegenüber den Ausschüttungs- und Entnahmeinteressen der Gesellschafter kein allgemeiner Vorrang zukommt (vgl. Urteil des II. ZS des BGH vom 29.03.1996, abgedruckt in Bd. 132 Seite 263 ff., 273 ff. der Amtlichen Entscheidungssammlung, auch abgedruckt in DB 1996 Seite 926 ff.).
  • BGH, 06.11.1989 - II ZR 62/89

    Zulässigkeit der Aufrechnung des bürgenden Gesellschafters gegen eine Forderung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2002 - 13 U 99/98
    Diese Treuepflicht, auf die oben unter I. 1. im einzelnen eingegangen worden ist, gebietet auch hier Rücksichtnahme (vgl. GmbH-Handbuch Tz 72 zu § 10;… Baumbach-Hueck a. a. O. Rn 29;… Lutter-Hommelhoff a. a. O. Rn 25;… Rowedder a. a. O. Rn 10, jeweils zu § 29; Urteil des OLG Hamm vom 03.07.1991 in BB 1992 Seite 33 sowie Urteil des OLG München vom 09.06.1989 in DB 1990 Seite 368, 369 ­ Revision wurde hier nicht angenommen -).
  • OLG Hamburg, 28.06.1991 - 11 U 148/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2002 - 13 U 99/98
    Wenn auch Gesellschafterbeschlüsse verfahrensgegenständlich sind und die Interessen der Gesellschafter der Beklagten in Widerstreit stehen, mithin in der Sache es letztlich um einen Streit zwischen Gesellschaftern geht, ist gleichwohl nach gesichertem Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Rechtslehre die Gesellschaft selbst, also die Beklagte, für die hier erhobenen Bedenken passivlegitimiert (vgl. u. a. auch Urteil des II. ZS des BGH vom 10.11.1980, abgedruckt in NJW 1981 Seite 1140; Urteil des OLG Hamburg vom 28.06.1991, abgedruckt in ZIP 1991 Seite 1430 ff., 1432;… Lutter-Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl. 2000, Rn 34 Anhang § 47).
  • OLG München, 09.06.1989 - 23 U 6437/88

    Austritt eines GmbH-Gesellschafters bei unzureichenden Ausschüttungen?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.01.2002 - 13 U 99/98
    Die Angemessenheit der Rendite bestimmt sich hierbei nach Senatsansicht nicht allein nach der Höhe des eingesetzten Kapitals, sondern auch nach der Höhe des Verkehrswertes des Geschäftsanteils der Beklagten (vgl. in diesem Sinne wohl auch Urteil des OLG München vom 09.06.1989 in BB 1990 Seite 368, 369).
  • OLG Nürnberg, 09.07.2008 - 12 U 690/07

    GmbH: Anfechtbarkeit von Ergebnisverwendungsbeschlüssen der Gesellschafter; …

    Bei der Entscheidung über die Gewinnverwendung sind die berechtigten Interessen der einzelnen Gesellschafter an einer hohen Ausschüttung gegenüber dem Interesse der Gesellschaft an einer Rücklagenbildung, den Bedürfnissen der Selbstfinanzierung und Zukunftssicherung der Gesellschaft abzuwägen (BGH, Urteil vom 29. März 1996 - II ZR 263/94, BGHZ 132, 263; OLG Hamm GmbHR 1992, 458; OLG Frankfurt OLGR 2002, 154; OLG Düsseldorf NZG 2005, 633; OLG Stuttgart DB 2007, 2587;… Roth/Altmeppen, GmbHG 5. Aufl. § 29 Rn. 20f.;… Baumbach/Hueck/Fastrich a.a.O. § 29 Rn. 29ff.;… Rowedder/Schmidt-Leithoff/Pentz, GmbHG 4. Aufl. § 13 Rn. 35ff., 40, 61, § 29 Rn. 17, S3ff.;… Scholz/Emmerich, GmbHG 10. Aufl. § 29 Rn. 6, 58ff., 70ff.;… Scholz/Karsten Schmidt, GmbHG 10. Aufl. § 46 Rn. 26ff., 28, 31, 33;… Lutter/Hommelhoff, GmbHG 16. Aufl. § 29 Rn. 25ff., 27; vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1997 - II ZR 41/96, BGHZ 134, 364; Urteil vom 15. Januar 2007 - II ZR 245/05, BGHZ 170, 283 "OTTO").
  • OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 13 U 177/02

    GmbH: Stimmrecht bei Abschluss eines Gesellschafter-Geschäftsführervertrages; …

    Vor Rechtskraft des Senatsurteils vom 30. Januar 2002 zu Az. 13 U 99/98 - der II. Zivilsenat des Bundesgerichthofs nahm mit Beschluss vom 12. Januar 2004 die Revision hiergegen nicht an - haben die Beklagten noch die Auffassung vertreten, ein gerichtlicher Eingriff in die Bilanzpolitik der Beklagten zu 1) sei nicht geboten.

    Der Senat nimmt auf die Entscheidungsgründe in dem angefochtenen Urteil Bezug und weist ergänzend auf Folgendes hin: Durch die Nichtannahme der Revision durch den Bundesgerichtshof ist das Senatsurteil vom 30. Januar 2002 zu Aktenzeichen 13 U 99/98 in Rechtskraft erwachsen.

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.03.2002 - 19 U 182/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6096
OLG Köln, 01.03.2002 - 19 U 182/01 (https://dejure.org/2002,6096)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.03.2002 - 19 U 182/01 (https://dejure.org/2002,6096)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. März 2002 - 19 U 182/01 (https://dejure.org/2002,6096)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • rechtsportal.de

    BGB § 242; HGB §§ 84 ff.; UStG § 29
    Anspruch des gekündigten Vertragshändlers auf Rückkauf des Ersatzteillagers; Änderung des Mehrwertsteuersatzes

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Ausübung des Rückkaufsrechts; Anforderungen an die Verwirkung des Rückkaufsrechts; Anwendbarkeit des § 29 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) auf den Ausgleichsanspruch nach § 89 b des Handelsgesetzbuchs (HGB)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Händlerverträge - Rückkauf des Ersatzteillagers nach der Kündigung

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Anspruch des VH auf Rücknahme des Ersatzteillagers, Ersatzteile, Depotabrede, Änderung des Umsatzsteuersatzes, zuständiges Gericht, Rechtsweg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 886
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 91/99

    Rücktrittsfrist; Verwirkung von Gestaltungsrechten

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2002 - 19 U 182/01
    Das wäre nur dann der Fall, wenn sich die Beklagte vorliegend wegen der Nichtausübung des Rückkaufsrecht seitens der Klägerin in der Zeit seit dem 01.01.1998 bei objektiver Beurteilung darauf einrichten durfte (und auch eingerichtet hat), die Klägerin werde ihr Recht nicht mehr geltend machen (siehe hierzu BGH BGHR 2002, 140, m. w. N.).
  • BGH, 23.11.1994 - VIII ZR 254/93

    Formularmäßige Vereinbarung hinsichtlich einer Rückkaufpflicht für das …

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2002 - 19 U 182/01
    Ergänzend weist der Senat noch auf folgendes hin: Da - wie das Landgericht in Übereinstimmung mit der Entscheidung des BGH (NJW 1995, 524 ff.) entschieden hat - die in Ziffer 19 des gekündigten Vertrages (GA 27) enthaltene 3-Monats-Frist für die Geltendmachung des Rückkaufsanspruchs wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam ist, andererseits eine neue vertragliche Regelung (= 6 Monate) nicht zustande gekommen ist, wäre die Ausübung des Rückkaufsrechts durch die Klägerin, das auch bei fehlender vertraglicher Regelung aufgrund einer nachvertraglichen Treuepflicht des Herstellers besteht (… BGH a.a.O.), nur dann ausgeschlossen, wenn, wie die Beklagte meint, die Klägerin ihr Recht, den Rückkauf der Ersatzteile zu verlangen, verwirkt hätte (§ 242 BGB).
  • BGH, 28.06.1973 - VII ZR 3/71

    Bemessung der Provision; Umsatzsteuerpflicht des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2002 - 19 U 182/01
    Zwar hat das Landgericht entgegen der von der Klägerin vertretenen Ansicht den Ausgleichsanspruch gemäß § 89 b HGB als am 31.12.1997 fälligen Bruttobetrag zutreffend unter Einbeziehung des zu diesem Zeitpunkt geltenden Mehrwertsteuersatzes von 15 % berechnet (BGH NJW 1973, 1744).
  • LG Duisburg, 28.05.1997 - 2 (20) O 106/94

    Handelsvertreterausgleichsanspruch; Berücksichtigung der Erhöhung der …

    Auszug aus OLG Köln, 01.03.2002 - 19 U 182/01
    Hierbei handelt es sich um ein zivilrechtlichen Anspruch, für den die ordentliche Gerichte zuständig sind (…BGH a. a. O.; LG Duisburg Urteil vom 28.05.1997 - 2 (20) O 106/94 - Rau/Dürrwächter, UStG 1980, § 29 Rn. 85).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.10.2001 - 16 Wx 180/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3302
OLG Köln, 29.10.2001 - 16 Wx 180/01 (https://dejure.org/2001,3302)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.10.2001 - 16 Wx 180/01 (https://dejure.org/2001,3302)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Oktober 2001 - 16 Wx 180/01 (https://dejure.org/2001,3302)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    WEG §§ 10 15 Abs. 3
    Nutzungsänderung mit Zustimmung des Verwalters

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Unterlassungsanspruch; Zulässigkeit; Begründetheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 29
  • ZMR 2002, 467
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus OLG Köln, 29.10.2001 - 16 Wx 180/01
    Eine Änderung durch abändernden Mehrheitsbeschluss wird jedoch dann für wirksam erachtet, wenn die Gemeinschaftsordnung eine solche Möglichkeit ausdrücklich vorsieht, wobei eine Abänderung nur zulässig ist, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem bis dahin bestehenden Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (vgl. BGHZ 95, 137 ff., 139 ff. m.w.N.;… Staudinger-Kreuzer, 12. Aufl., § 10 WEG Rz. 92, 93 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 20 W 284/03

    Wohnungseigentum: Zustimmung zu der Nutzung eines Teiles einer Eigentumswohnung …

    Richtig ist allerdings, dass die hier einschlägige Teilungserklärung - insoweit entgegen der Formulierung in einer Vielzahl anderer Vereinbarungen bzw. Teilungserklärungen (vgl. etwa die Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts in NJW-RR 1991, 849; WE 1997, 319; des Oberlandesgerichts Zweibrücken WE 1997, 473; und des Oberlandesgerichts Köln NZM 2002, 29) - eine Einschränkung der Versagungsmöglichkeit auf wichtige Gründe nicht enthält.
  • OLG Köln, 12.02.2003 - 16 Wx 204/02

    Teilungserklärungsändernde Vereinbarung im gerichtlichen Vergleich

    Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass - worauf der Senat in seinem Beschluss vom 4.9.2002 - 16 Wx 114/02 - die Beteiligten schon hingewiesen hat -ein sachlicher Grund dafür vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem bestehenden Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (ebenso Senat in ZMR 2002, 467 mwN).
  • OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02

    Gerichtliche Bestellung eines WEG -Notverwalters

    Mit dieser Stimmenmehrheit wäre also eine Abänderung möglich, wenn hierfür - wie der Senat unlängst entschieden hat - ein sachlicher Grund vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem bis dahin bestehenden Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (Senat ZMR 2002, 467 mwN).
  • BayObLG, 25.09.2003 - 2Z BR 137/03

    Zustimmungserfordernis bei Nutzungsänderung

    Gegen die Wirksamkeit einer solchen Regelung bestehen keine Bedenken (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 17 f.; OLG Köln NZM 2002, 29).
  • BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 132/03

    Ermächtigung des Verwalters zur individuellen Festsetzung der Instandhaltungs- …

    Auch wenn die Anwendung der Klausel durch den Verwalter nicht zu einer auf Dauer angelegten Änderung des vorgegebenen Kostenverteilungsmaßstabs führt, bewirkt sie im Einzelfall eine Abweichung und setzt deshalb ähnlich einer Öffnungsklausel voraus, dass hierfür ein sachlicher Grund besteht und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem bislang bestehenden Verteilungsmaßstab nicht unbillig benachteiligt werden (BGHZ 95, 137/140 ff.; OLG Köln ZMR 2002, 467).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.10.2001 - 16 Wx 192/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3991
OLG Köln, 24.10.2001 - 16 Wx 192/01 (https://dejure.org/2001,3991)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.10.2001 - 16 Wx 192/01 (https://dejure.org/2001,3991)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 16 Wx 192/01 (https://dejure.org/2001,3991)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    WEG § 24
    Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Zulässigkeit; Begründetheit

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 1141 (Ls.)
  • ZMR 2002, 466
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 16.08.2000 - 16 Wx 87/00

    Folgen der Weigerung, über ein Rauchverbot in der Wohnungseigentümerversammlung …

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2001 - 16 Wx 192/01
    Der Mangel wirkt sich nicht nur auf den Abstimmungsvorgang als solchen aus, sondern kann bereits Einfluss auf die vorangegangene Willensbildung der Wohnungseigentümer haben ( vgl. Rspr. des Senats, Beschluss v. 16.8.00, 16 Wx 87/00,NJW-RR 01, 88= NZM 00, 1017; Senat OLGR Köln 98, 311; ebenso BayObLG, BayObLGR 99, 75).
  • BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90

    Wirksamkeit der Bestellung zum Verwalter durch Eigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2001 - 16 Wx 192/01
    Der Senat folgt der überwiegenden Meinung, wonach, obwohl der Verwalter zum Zeitpunkt des Einberufungsschreibens in solchen Fällen nicht wirksam bestellt war, gleichwohl die von dem Verwalter vorgenommenen Einberufungen wirksam bleiben ( vgl. OLG Hamm, WE 92, 314; BayObLG, NJW-RR 91, 531;… ebenso Bärmann/ Merle, WEG, 8. Aufl., § 24, Rz. 26 m.w.N. ).
  • LG Frankfurt/Main, 20.09.2017 - 13 S 9/15

    WEG - fristlose Kündigung des Verwaltervertrages

    Dies gilt insbesondere für Beschlüsse von Wohnungseigentümergemeinschaften (vgl. OLG Köln ZMR 2002, 466 zu § 32 FGG a.F.).
  • OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 71/04

    Wohnungseigentumsrecht: Erleichterungen hinsichtlich der Herbeiführung eines …

    Hieran würde sich selbst dann nichts ändern, wenn die Verwalterbestellung im Nachhinein für unwirksam erklärt werden sollte (vgl. BayObLG NJW-RR 1991 S. 531ff; Senat OLGR 1992 S. 194f = NJW-RR 1992 S. 722; OLG Köln OLGR 2002 S. 53f = ZMR 2002 S. 466f).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 4 U 131/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4404
OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 4 U 131/00 (https://dejure.org/2001,4404)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.12.2001 - 4 U 131/00 (https://dejure.org/2001,4404)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 4 U 131/00 (https://dejure.org/2001,4404)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG §§ 30, 31, 32a Abs. 2, 3 Satz 2, § 32b Abs. 1 Satz 2; BGB § 765; AGBG a. F. §§ 3, 9
    Haftung des bürgenden Gesellschafters nach Eigenkapitalersatzregeln

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftung des bürgenden Gesellschafters ; Regeln über Eigenkapital ersetzende Gesellschaftersicherheiten; Berufung auf Anlassrechtsprechung ; Umfang der Haftung aus Formularbürgschaft ; Fehlen der Gesellschafter- oder Geschäftsführerstellung ; Kenntnis von Art und Umfang ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1037
  • WM 2003, 290
  • NZG 2002, 975
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.07.1999 - IX ZR 243/98

    Umfang der Bürgenhaftung eines Gesellschafters einer GmbH; Haftung der Bürgschaft …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 4 U 131/00
    Sie ist vielmehr in der Form aufrechtzuerhalten, dass die Bürgschaft alle bestehenden und künftigen, auch bedingten und befristeten Forderungen des Gläubigers gegen den Hauptschuldner aus dem Kreditverhältnis sichert, wie es bei Abgabe der Bürgschaftserklärungen bestand (vgl. zu alledem etwa BGH NJW 1995, 2553; BGH NJW 1998, 3708; BGH WM 1999, 1761, jew. m.w.N.).

    Nach den Regeln der Anlassrechtsprechung wäre der Beklagte zu 2) somit dann von seiner Bürgschaftsverpflichtung freigeworden, wenn der Kredit später getilgt, erhöht oder in seiner Laufzeit verändert worden ist (vgl. BGH WM 1996, 766, 769; BGH WM 1999, 1761, 1762 f.).

  • BGH, 19.09.1996 - IX ZR 249/95

    Eigenkapitalersetzender Charakter einer Darlehensgewährung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 4 U 131/00
    Mit der endgültigen Überschuldung war der Zeitpunkt eingetreten, zu dem der Kredit bzw. die dafür gegebenen Gesellschaftersicherheiten zum Ersatz für haftendes Eigenkapital wurden (vgl. dazu BGHZ 109, 55, 59 f.; BGH WM 1996, 1983, 1984, jew. m.w.N.).

    Auch in diesen Fällen behält seine Finanzierungshilfe ihren kapitalersetzenden Charakter (vgl. BGH WM 1996, 1983, 1985 m.w.N.).

  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 17/97

    Darlegungs- und Beweislast für Kenntnis der Krise; Frist für Entscheidung über …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 4 U 131/00
    Dies geht zu Lasten der Beklagten, die dafür die Darlegungs- und Beweislast tragen (…vgl. BGH WM 1994 aaO S. 2285; BGH NJW 1998, 3200, 3201, jew. m.w.N.).
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 4 U 131/00
    Sie ist vielmehr in der Form aufrechtzuerhalten, dass die Bürgschaft alle bestehenden und künftigen, auch bedingten und befristeten Forderungen des Gläubigers gegen den Hauptschuldner aus dem Kreditverhältnis sichert, wie es bei Abgabe der Bürgschaftserklärungen bestand (vgl. zu alledem etwa BGH NJW 1995, 2553; BGH NJW 1998, 3708; BGH WM 1999, 1761, jew. m.w.N.).
  • BGH, 07.11.1994 - II ZR 270/93

    Umqualifizierung einer Kredithilfe in Eigenkapitalersatz

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 4 U 131/00
    Dabei ist dem Gesellschafter grundsätzlich eine angemessene Überlegungszeit für die Entscheidung zuzubilligen, ob er die Gesellschaft liquidieren oder weiterführen will (vgl. dazu etwa BGH WM 1994, 2280, 2283; BGH WM 1996, 259, 260, jew. m.w.N.).
  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 36/98

    Umfang einer Blankobürgschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 4 U 131/00
    Die Regeln der Anlassrechtsprechung finden auf ihn aber deshalb keine Anwendung, weil er auch zu den Zeiten, zu denen er nicht Gesellschafter der Gemeinschuldnerin war, Art und Umfang der von ihm verbürgten künftigen Kredite kannte und zudem in tatsächlicher Hinsicht im Stande war, den Umfang der Kreditaufnahme zu bestimmen (vgl. dazu BGH NJW 2000, 1179, 1182 m.w.N.).
  • BGH, 16.10.1989 - II ZR 307/88

    Kapitalersatz bei Vermietung von Wirtschaftsgütern an die GmbH

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 4 U 131/00
    Mit der endgültigen Überschuldung war der Zeitpunkt eingetreten, zu dem der Kredit bzw. die dafür gegebenen Gesellschaftersicherheiten zum Ersatz für haftendes Eigenkapital wurden (vgl. dazu BGHZ 109, 55, 59 f.; BGH WM 1996, 1983, 1984, jew. m.w.N.).
  • BGH, 24.09.1998 - IX ZR 425/97

    Formularmäßige Ausdehnung einer Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 4 U 131/00
    Sie ist vielmehr in der Form aufrechtzuerhalten, dass die Bürgschaft alle bestehenden und künftigen, auch bedingten und befristeten Forderungen des Gläubigers gegen den Hauptschuldner aus dem Kreditverhältnis sichert, wie es bei Abgabe der Bürgschaftserklärungen bestand (vgl. zu alledem etwa BGH NJW 1995, 2553; BGH NJW 1998, 3708; BGH WM 1999, 1761, jew. m.w.N.).
  • BGH, 07.03.1996 - IX ZR 43/95

    Formularmäßige Erstreckung einer Höchstbetragsbürgschaft auf zukünftige Ansprüche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 4 U 131/00
    Nach den Regeln der Anlassrechtsprechung wäre der Beklagte zu 2) somit dann von seiner Bürgschaftsverpflichtung freigeworden, wenn der Kredit später getilgt, erhöht oder in seiner Laufzeit verändert worden ist (vgl. BGH WM 1996, 766, 769; BGH WM 1999, 1761, 1762 f.).
  • BGH, 09.12.1991 - II ZR 43/91

    Freistellungsanspruch der GmbH bei kapitalersetzender Sicherheitsleistung eines …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 4 U 131/00
    Im Hinblick darauf ist die Rückzahlungspflicht auch aus §§ 30, 31 Abs. 1 GmbHG begründet (vgl. zu alledem etwa BGH NJW 1992, 1166; BGH WM 1997, 116, 117, jew. m.w.N.).
  • BGH, 18.11.1996 - II ZR 207/95

    Eigenkapitalersetzendes Darlehen des Komplementärs der Gesellschafterin einer …

  • BGH, 11.12.1995 - II ZR 128/94

    Eigenkapitalersetzende Funktion von Gesellschafterbürgschaften; Feststellung der …

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/2000, 7 U 189/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5039
OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/2000, 7 U 189/00 (https://dejure.org/2001,5039)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.09.2001 - 7 U 189/2000, 7 U 189/00 (https://dejure.org/2001,5039)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. September 2001 - 7 U 189/2000, 7 U 189/00 (https://dejure.org/2001,5039)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    VVG § 61; ZPO § 543 § 97 § 708 Nr. 10 § 713

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Vollkaskoversicherung; Leistungsfreiheit; Alkoholtypischer Fahrfehler ; Unfall; Alkoholisierung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 603
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 25.11.1982 - 5 U 102/82

    Schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalles; Leistungsbefreiung des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/00
    Der Senat folgt der Ansicht, dass die insoweit theoretisch in Betracht kommenden Umstände, dass auch einem Nüchternen ein vergleichbarer Unfall hätte unterlaufen können, so mannigfaltig sind, dass es die Beklagte überfordern würde, ihr daher nicht zumutbar ist, hierzu ohne entsprechendes Vorbringen des Klägers vorzutragen und Beweis anzutreten (vgl. auch OLG Oldenburg, Recht und Schaden 1995, 331 (332); OLG Köln, VersR 1983, 575;… Bruck/Möller, "VVG", 8. Aufl. § 61 VVG Anm. 49;… Baumgärtl, Handbuch der Beweislast § 61 VVG Rdn. 18).
  • BGH, 24.02.1976 - VI ZR 61/75

    Ursachenzusammenhang - Erster Anschein - Trunkenheit - Fußgänger - Beteiligung an …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/00
    Soweit der Kläger zu bedenken gegeben hat, dass auch einem Nüchternen der Unfall hätte unterlaufen können, ist davon auszugehen, dass im allgemeinen ein nüchterner Fahrzeugführer eine solche Verkehrslage zu meistern imstande ist, wenn er das übliche Maß an Aufmerksamkeit und Sorgfalt beachtet, während sie gerade einem unter Alkohol Stehendem zum Verhängnis wird, weil er in seinem Reaktionsund Koordinationsvermögen gestört ist (vgl. auch BGH VersR 1976, 729 (730); BGH VersR 1957, 509; BGH VersR 1986, 141; OLG Oldenburg, Recht und Schaden 1995, 331).
  • BGH, 24.02.1988 - IVa ZR 193/86

    Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/00
    Dass die Alkoholisierung des Klägers zu Ausfallerscheinungen geführt hat, läßt sich dem ihm vorzuwerfenden unfallursächlichen Fahrfehler entnehmen, so dass sich hieraus ein Anscheinsbeweis der Ursächlichkeit der Fahruntüchtigkeit für den Unfall entnehmen läßt (vgl. auch BGH VersR 1988, 733; BGH VersR 1990, 1343; OLG Hamm, ZFS 1993, 313; OLG Hamm, Recht und Schaden 1995, 374; OLG Karlsruhe, ZFS 1986, 209; OLG Köln, VersR 1989, 139).
  • BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 10/84

    Entfallen des Versicherungsschutzes wegen relativer Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/00
    Soweit der Kläger zu bedenken gegeben hat, dass auch einem Nüchternen der Unfall hätte unterlaufen können, ist davon auszugehen, dass im allgemeinen ein nüchterner Fahrzeugführer eine solche Verkehrslage zu meistern imstande ist, wenn er das übliche Maß an Aufmerksamkeit und Sorgfalt beachtet, während sie gerade einem unter Alkohol Stehendem zum Verhängnis wird, weil er in seinem Reaktionsund Koordinationsvermögen gestört ist (vgl. auch BGH VersR 1976, 729 (730); BGH VersR 1957, 509; BGH VersR 1986, 141; OLG Oldenburg, Recht und Schaden 1995, 331).
  • BGH, 10.10.1990 - IV ZR 231/89

    Ausschluß des Versicherungsschutzes - Alkoholbedingte Bewußtseinsstörung - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/00
    Dass die Alkoholisierung des Klägers zu Ausfallerscheinungen geführt hat, läßt sich dem ihm vorzuwerfenden unfallursächlichen Fahrfehler entnehmen, so dass sich hieraus ein Anscheinsbeweis der Ursächlichkeit der Fahruntüchtigkeit für den Unfall entnehmen läßt (vgl. auch BGH VersR 1988, 733; BGH VersR 1990, 1343; OLG Hamm, ZFS 1993, 313; OLG Hamm, Recht und Schaden 1995, 374; OLG Karlsruhe, ZFS 1986, 209; OLG Köln, VersR 1989, 139).
  • BGH, 08.07.1957 - II ZR 177/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/00
    Soweit der Kläger zu bedenken gegeben hat, dass auch einem Nüchternen der Unfall hätte unterlaufen können, ist davon auszugehen, dass im allgemeinen ein nüchterner Fahrzeugführer eine solche Verkehrslage zu meistern imstande ist, wenn er das übliche Maß an Aufmerksamkeit und Sorgfalt beachtet, während sie gerade einem unter Alkohol Stehendem zum Verhängnis wird, weil er in seinem Reaktionsund Koordinationsvermögen gestört ist (vgl. auch BGH VersR 1976, 729 (730); BGH VersR 1957, 509; BGH VersR 1986, 141; OLG Oldenburg, Recht und Schaden 1995, 331).
  • OLG Hamm, 27.10.1993 - 20 U 197/93

    Unfall; Alkoholisierter Fahrer; Typische alkoholbedinge Fahrfehler; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/00
    Es beruht gerade auf den Ausfallerscheinungen eines angetrunkenen Kraftfahrers, dass er aufgrund seines dadurch eingeschränkten Blickfeldes und seiner stark eingeschränkten Möglichkeiten, das Geschehen scharf wahrzunehmen, in Verbindung mit einer verminderten Reaktionszeit den Verlauf einer Kurve falsch einschätzt und deshalb im weiteren Verlauf der Kurve aus dieser herausgetragen wird (vgl. auch OLG Hamm, ZFS 1994, 134).
  • OLG Hamm, 03.02.1993 - 20 U 285/92

    Bewußtseinsstörung; Nachtrunk; Ausfallerscheinungen bei der Blutentnahme; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/00
    Dass die Alkoholisierung des Klägers zu Ausfallerscheinungen geführt hat, läßt sich dem ihm vorzuwerfenden unfallursächlichen Fahrfehler entnehmen, so dass sich hieraus ein Anscheinsbeweis der Ursächlichkeit der Fahruntüchtigkeit für den Unfall entnehmen läßt (vgl. auch BGH VersR 1988, 733; BGH VersR 1990, 1343; OLG Hamm, ZFS 1993, 313; OLG Hamm, Recht und Schaden 1995, 374; OLG Karlsruhe, ZFS 1986, 209; OLG Köln, VersR 1989, 139).
  • OLG Köln, 17.11.1988 - 5 U 71/88

    Rückgriff des Versicherers auf den Versicherungsnehmer bei vorsätzlich oder grob …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2001 - 7 U 189/00
    Dass die Alkoholisierung des Klägers zu Ausfallerscheinungen geführt hat, läßt sich dem ihm vorzuwerfenden unfallursächlichen Fahrfehler entnehmen, so dass sich hieraus ein Anscheinsbeweis der Ursächlichkeit der Fahruntüchtigkeit für den Unfall entnehmen läßt (vgl. auch BGH VersR 1988, 733; BGH VersR 1990, 1343; OLG Hamm, ZFS 1993, 313; OLG Hamm, Recht und Schaden 1995, 374; OLG Karlsruhe, ZFS 1986, 209; OLG Köln, VersR 1989, 139).
  • OLG Jena, 27.11.2002 - 4 U 621/02

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit bei einer festgestellten …

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 07.11.2001 - 1 U 504/01 - 115   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8041
OLG Saarbrücken, 07.11.2001 - 1 U 504/01 - 115 (https://dejure.org/2001,8041)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.11.2001 - 1 U 504/01 - 115 (https://dejure.org/2001,8041)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. November 2001 - 1 U 504/01 - 115 (https://dejure.org/2001,8041)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    GWB § 18 Abs. 1 Nr. 2 a.F.; ; GWB § 34 a.F.; ; ZPO § 91; ; ZPO § 704 Abs. 1; ; ZPO § 745 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    GWB § 18 Abs. 1 Nr. 2 (a.F.); GWB § 34 (a.F.)
    Schriftformerfordernis für Mietverträge, die Ausschließlichkeits- und Konkurrenzklauseln beinhalten

  • rechtsportal.de

    GWB § 34 ; BGB § 535
    Voraussetzungen und Form einer Verpflichtung des Mieters zum Bezug von Waren von dem Vermieter

  • Wolters Kluwer

    Vertragliche Vereinbarung über den Bezug von Metzgereierzeugnissen zwischen Mieter und Vermieter; Anspruch auf Unterlassung des Bezuges von Fleischwaren bei Drittanbietern; Verstoß gegen das Schriftformgebot

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.02.1999 - KZR 51/97

    Coverdisk

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.11.2001 - 1 U 504/01
    Denn die Gültigkeit eines Rechtsgeschäfts beschränkt sich nach den Formvorschriften, die bei seiner Vornahme galten ("tempus regit actum"; BGH NJW-RR 1999, 689; BGH NJW-RR 1999, 1199; Senat OLGR-Saarbrücken 2000, 267 f.).
  • BGH, 09.03.1999 - KZR 23/97

    Markant

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.11.2001 - 1 U 504/01
    Denn die Gültigkeit eines Rechtsgeschäfts beschränkt sich nach den Formvorschriften, die bei seiner Vornahme galten ("tempus regit actum"; BGH NJW-RR 1999, 689; BGH NJW-RR 1999, 1199; Senat OLGR-Saarbrücken 2000, 267 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.08.2011 - L 6 VS 5183/09
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten erster und zweiter Instanz sowie die vom Beklagten vorgelegten Verwaltungsakten und die beigezogenen Akten L 8 SB 387/04, L 9 RJ 1758/09, L 1 U 504/01, L 8 SB 387/04, L 8 U 5592/05, L 9 U 2223/08, und L 8 U 2281/10 verwiesen.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2011 - L 8 U 2281/10
    Klage und Berufung des Klägers blieben erfolglos (Urteil des Sozialgerichts vom 26.09.2000 - S 2 U 2088/98 -, Urteil des Landessozialgerichts vom 27.05.2003 - L 1 U 504/01 -).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 05.11.2001 - 5 U 667/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13008
OLG Jena, 05.11.2001 - 5 U 667/00 (https://dejure.org/2001,13008)
OLG Jena, Entscheidung vom 05.11.2001 - 5 U 667/00 (https://dejure.org/2001,13008)
OLG Jena, Entscheidung vom 05. November 2001 - 5 U 667/00 (https://dejure.org/2001,13008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 515 Abs. 3
    Streitwert: Hilfsaufrechnung in der Berufungsinstanz bei Rücknahme des Rechtsmittels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Meiningen - 1 O 1121/99
  • OLG Jena, 05.11.2001 - 5 U 667/00

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 480
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 23.11.2009 - 8 U 49/09

    Streitwert im Berufungsverfahren: Fallenlassen der in erster Instanz erfolglos …

    Gestützt auf diese Auffassung ist in der Rechtsprechung für den Gebührenstreitwert der Berufung eine Zusammenrechnung abgelehnt worden in Fällen, in denen die Berufung des Beklagten - nach für ihn negativer Sachentscheidung über die Hilfsaufrechnungsforderung in erster Instanz - zurückgenommen (vgl. KG, Beschluss vom 19. Oktober 1984 zu 1 W 5058/83, JurBüro 1985, 913; OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2006 zu 13 U 135/05, juris; OLG Celle, Beschluss vom 29. November 1984 zu 9 U 127/84, JurBüro 1985, 911; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. November 1997 zu 10 U 38/97, OLGR 1998, 142; OLG Jena, Beschluss vom 5. November 2001 zu 5 U 667/00, MDR 2002, 480; OLG Köln, Beschluss vom 8. August 1994 zu 18 U 234/93, JurBüro 1995, 144; OLG Köln, Beschluss vom 22. August 1994 zu 13 U 32/94, VersR 1996, 125; OLG München, Beschluss vom 18. September 1989 zu 25 U 5725/88, JurBüro 1990, 1337; OLG Schleswig, Beschluss vom 10. August 1982 zu 9 U 21/82, JurBüro 1982, 1863; OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. November 2004 zu 13 U 93/04, NJW-RR 2005, 507), als unzulässig verworfen (vgl. KG, Beschluss vom 31. Oktober 1989 zu 1 W 3230/89, MDR 1990, 259; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. September 1996 zu 16 U 181/93, OLGR 1996, 236) oder durch Versäumnisurteil zurückgewiesen (vgl. KG, Beschluss vom 30. Juli 2008 zu 2 U 110/04, KGR 2008, 1008) worden ist oder die Klage in zweiter Instanz unabhängig von der Hilfsaufrechnung abgewiesen worden ist (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20. Dezember 1979 zu 4 W 16/79, JurBüro 1980, 897).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2008 - 24 U 80/08

    Gebühr des Rechtsanwalts: Gebührenstreitwert einer ohne Begründung eingereichten …

    Auch das OLG Jena (Beschluss vom 5.11.2001, MDR 2002, 480f.) stellt auf die formelle Beschwer als Obergrenze des Gebührenstreitwertes ab, und dies auch für dessen Bestimmung nach Rücknahme bei fehlender Begründung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 GKG a. F. (entspricht dem jetzigen § 47 Abs. 1 Satz 2 GKG n. F.).
  • OLG Stuttgart, 04.11.2004 - 13 U 93/04

    Streitwert der Berufungsinstanz: Verneinung einer Streitwerterhöhung durch …

    Gemeint ist dabei nicht die materielle, sondern die formelle Beschwer, hier also allein der Betrag, zu dessen Bezahlung der Beklagte verurteilt worden ist und nicht auch der Wert der mitentschiedenen Hilfsaufrechnung (vgl. dazu ausführlich Thüringer Oberlandesgericht OLG-Report Jena 2002, 53).
  • OLG Karlsruhe, 14.11.2014 - 12 U 256/14

    Streitwertbemessung: Minderung des Streitwerts eines Freistellungsanspruchs bei …

    Dabei kommt es auf die formelle Beschwer des Rechtsmittelklägers an (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 05.11.2001 - 5 U 667/00 -, juris Orientierungssatz), die sich danach richtet, in welchem Umfang die untere Instanz von seinen Anträgen abgewichen ist (BGH NJW 1999, 1339).
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dejure.org Übersicht OLG Jena

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 25.07.2001 - 3 U 97/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21693
OLG Bamberg, 25.07.2001 - 3 U 97/00 (https://dejure.org/2001,21693)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.07.2001 - 3 U 97/00 (https://dejure.org/2001,21693)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. Juli 2001 - 3 U 97/00 (https://dejure.org/2001,21693)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    UWG § 3
    Angabe der Typenbezeichnung eines Geräts der Unterhaltungselektronik

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • KG, 07.06.1983 - 5 U 1983/82
    Auszug aus OLG Bamberg, 25.07.2001 - 3 U 97/00
    Es kann dahinstehen, ob es bei Elektroartikeln der Unterhaltungsbranche geboten ist oder sein kann, die Typenbezeichnung des beworbenen Artikels in der Werbung anzugeben, wenn es mehrere Geräte unterschiedlicher Preisklassen gibt, die unter die globale Umschreibung fallen (…vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21.Aufl., § 3 UWG , Rdn. 278; die herrschende Meinung verneint eine Verpflichtung zur Angabe der Typenbezeichnung und lässt zur näheren Konkretisierung des Artikels jedenfalls auch die Beschreibung der technischen Ausstattung des Gerätes ausreichen [vgl. OLG Stuttgart, WRP 1984, 356; KG, GRUR 1984, 135; OLG Koblenz, WRP 1982, 657; OLG Hamm, WRP 1982, 41 u. 43; OLG Frankfurt, WRP 1982, 98; OLG Köln, WRP 1984, 107; a.A. OLG Köln, WRP 1981, 118]).
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