Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 30.10.2003 - 8 U 136/03 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 437 Nr. 3 BGB; § 281 BGB; § 143 BGB ; § 119 Abs. 1 2. Fall BGB; § 121 Abs. 1 S. 1 BGB ; § 122 Abs. 1 BGB ; § 122 Abs. 2 BGB; § 138 BGB
Schadensersatz statt der Leistung ; Nicht erbrachte Erfüllung aus Kaufvertrag ; Versteigerung bei Online-Auktion; Tippfehler bei Eingabe des Kaufpreises; Wirksame Anfechtung; Irrtum in der Erklärungshandlung - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Onlinehändler kann eBay-Auktion wegen Erklärungsirrtums anfechten
- Judicialis
BGB § 156; ; BGB § 119; ; BGB § 121
- JurPC
- aufrecht.de
Anfechtung einer Ebay Auktion bei Tippfehler
- Prof. Dr. Lorenz
Internetauktion und Erklärungsirrtum, Schadensersatz statt der Leistung bei vollständiger Nichterfüllung
- Kanzlei Flick
Anfechtung einer Internetauktion
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Internetauktion - Widerrufsmöglichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 156; BGB § 119; BGB § 121
Erklärungsirrtum bei Internetauktion - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- heise.de (Pressebericht, 06.02.2004)
Tippfehler bei Internet-Auktionen nicht bindend für Verkäufer
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Chinesische Möbel per Internetauktion - Erfolglose Kaufverhandlungen oder Kaufvertrag per E-Mail?
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
AnfechtungsR bei Online-Auktionen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Anfechtungsrecht bei Online-Auktionen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatz statt der Leistung ; Nicht erbrachte Erfüllung aus Kaufvertrag ; Versteigerung bei Online-Auktion; Tippfehler bei Eingabe des Kaufpreises; Wirksame Anfechtung; Irrtum in der Erklärungshandlung
Verfahrensgang
- LG Aurich, 16.05.2003 - 3 O 226/03
- OLG Oldenburg, 30.10.2003 - 8 U 136/03
Papierfundstellen
- NJW 2004, 168
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01
Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.10.2003 - 8 U 136/03
Für die Entscheidung kann dahinstehen, ob die Parteien - wovon sie rechtlich ausgehen - aufgrund der Internetauktion (vgl. dazu BGH NJW 2002, 363 f.;… Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 156 Rdnr. 3) einen Kaufvertrag über die Möbel zu einem Kaufpreis von 100, 00 EUR geschlossen haben oder ob dies nicht der Fall ist.
- BGH, 28.03.2012 - VIII ZR 244/10
Zur Internetauktion eines Vertu-Handys
Rn. 18 Demgegenüber wird in der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum die Auffassung vertreten, aufgrund der Besonderheiten einer Internetauktion könne nicht bereits aus einem Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung auf das für § 138 BGB erforderliche subjektive Tatbestandsmoment einer verwerflichen Gesinnung geschlossen werden (OLG Oldenburg, NJW 2004, 168, 169; OLG Köln, CR 2007, 598, 600 f.; LG Bonn…, Urteil vom 12. November 2004 - 1 O 307/04, juris Rn. 33 ff.; LG München I…, Urteil vom 7. August 2008 - 34 S 20431/04, juris Rn. 19;… Heckmann in: jurisPK-Internetrecht, 3. Aufl., Kap. 4.3 Rn. 97 ff.;… Spindler/Schuster/Müller, Recht der elektronischen Medien, 2. Aufl., § 138 BGB Rn. 20a; Ernst, CR 2000, 304, 310; Eickelmann, JURA 2011, 451, 454 f.). - AG Frankfurt/Main, 04.08.2022 - 31 C 236/22
Zugfahrschein, Fahrradtageskarte, Anfechtung wegen Erklärungsirrtums, App, …
Der sog. Irrtum in der Erklärungshandlung liegt vor, wenn der äußere Erklärungstatbestand nicht dem Willen des Erklärenden entspricht, etwa beim Verschreiben oder Vertippen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 30.10.2003, Az. 8 U 136/03, auch für ein Internetgeschäft). - OLG Hamm, 30.07.2019 - 24 U 6/18
Rückabwicklung eines notariellen Kaufvertrags nach erklärtem Rücktritt
Insofern ist in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zu ermitteln, nach Ablauf welchen Zeitraums die Anfechtung möglich und zumutbar war; liegen keine besonderen Umstände vor, ist ein Zuwarten von 2 Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes als nicht mehr unverzüglich anzusehen (vgl. OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 30. Oktober 2003 - 8 U 136/03 - NJW 2004, 168;… Armbrüster, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2018, § 121 BGB Rn. 7).
- AG Bremen, 20.12.2018 - 4 C 107/18
Im Internet geschlossener Flugbeförderungsvertrag
Klassisches Beispiel ist das Verschreiben oder Vertippen (vgl. OLG Oldenburg, Urt. v. 30.10.2003, Az.: 8 U 136/03, NJW 2004, 168 auch für ein Internetgeschäft). - LG Hamburg, 09.07.2004 - 317 S 130/03
Internethandel – Eingangsbestätigung oder Annahmeerklärung?
Davon ist auch das OLG Oldenburg in seinem Urteil vom 30.10.2003 - 8 U 136/03, zitiert nach juris - ausgegangen. - LG Stuttgart, 21.12.2007 - 24 O 317/07
Vertragschluss im Internet-Handel: Fehlende Einigung über den Kaufpreis bei einer …
Rn. 28 Unabhängig von der Frage, welche Rechtswirkungen die allgemein zugänglichen Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen der Auktionsplattform eBay inter partes entfalten (dazu BGHZ 149, 129; OLG Köln MMR 2007, 446), hat die Rechtsprechung die Anfechtbarkeit von Willenserklärungen gemäß § 119 Abs. 1 BGB bejaht, die im Rahmen einer Internetauktion abgegeben wurden, etwa wenn der Erklärende sich verschrieben (OLG Oldenburg NJW-RR 2007, 268; NJW 2004, 168), falsch eingegebene Daten weitergeleitet (OLG Hamm NJW 1993, 2321; LG Kiel SchlHA 2004, 308) oder die Sofortkauf-Option versehentlich anstelle einer anderen, eigentlich beabsichtigten Funktion aktiviert hatte (AG Bremen…, Urt. vom 25.05.2007 -9 C 142/07-). - AG Steinfurt, 24.06.2025 - 21 C 908/24
Rückzahlung des Flugpreises nach Irrtumsanfechtung wegen Verklickens bei der …
Auch der Fall des "Verklickens" mit der Maustaste bei elektronischen Willenserklärungen stellt einen solchen Erklärungsirrtum dar (st. Rspr., auch für Internetgeschäfte, s. etwa OLG Hamm, Urteil vom 08.01.1993 - 20 U 249/92; OLG Oldenburg, Urteil vom 30.10.2003 - 8 U 136/03; LG Berlin, Urteil vom 15.05.2007 - 31 O 270/05; AG Frankfurt, Urteil vom 04.08.2022 - 31 C 236/22; vgl. ferner BGH, Urteil vom 26.01.2005 - VIII ZR 79/04). - LG Essen, 21.10.2019 - 16 O 136/19
Abgasrückführungssystem, Abschalteinrichtung
- OLG Saarbrücken, 26.08.2021 - 4 U 95/20
Kündigung eines Sparvertrages (S-Prämiensparen flexibel) aufgrund des …
Generell wird angenommen, dass ein Zuwarten von mehr als zwei Wochen zwischen Kenntniserlangung vom Anfechtungsgrund und Anfechtung als nicht mehr unverzüglich anzusehen ist, wenn keine besonderen Umstände vorliegen (OLG Oldenburg NJW 2004, 168, 169; OLG Hamm NJW-RR 1990, 523;… MünchKomm-BGB/Armbrüster, 8. Aufl. 2018, § 121 Rn. 7;… Palandt/Ellenberger, BGB, 80. Aufl. 2021, § 121 Rn. 3). - OLG Frankfurt, 06.12.2017 - 3 U 196/16
Irrtumsanfechtung einer vereinbarten Honorarhöhe für die Vertretung einer …
Auch insoweit hat das Landgericht richtig entschieden, dass die Beklagte nach positiver Kenntnis des Irrtums durch Lesen der Rechnung und Abgleich mit dem Vertrag am 19.02.2016 zunächst hat Rechtsrat einholen dürfen, wobei ihr nach der Rechtsprechung die dafür benötigte Zeit bis zum 01.03.2016 zustand, die noch innerhalb der Höchstfrist von zwei Wochen nach Kenntnis der maßgebenden Tatsachen liegt (OLG Oldenburg, Urteil vom 30.10.2003, Az. 8 U 136/03, Rn. 19, zitiert nach juris; OLG Hamm…, Urteil vom 09.01.1990, Az. 26 U 21/89, Rn. 7, zitiert nach juris). - OLG Köln, 20.01.2023 - 3 U 111/22
Erlöschen von Schadensersatzansprüchen aus einem Unfallereignis durch …
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 15.01.2004 - 15 W 106/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de
WEG § 23 Abs. 4; InsO § 80
Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist im Insolvenzverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anfechtungsantrag durch Insolvenzschuldner fristwahrend?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit eines Wechsels in der Besetzung des Beschwerdegerichts; Zulässigkeit der Stellung eines Beschlussanfechtungsantrags durch Wohnungseigentümer mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Übergang seiner Verwaltungsbefugnise und Verfügungsbefugnisse über das ...
Verfahrensgang
- AG Lüdenscheid - 3 II 1/02
- LG Hagen, 24.01.2003 - 3 T 663/02
- OLG Hamm, 15.01.2004 - 15 W 106/03
Papierfundstellen
- NZI 2004, 464 (Ls.)
- NZM 2004, 586 (Ls.)
- FGPrax 2004, 106
- ZMR 2004, 773
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98
Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2004 - 15 W 106/03
Die Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 S. 2 WEG ist keine Verfahrensvoraussetzung, sondern eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist (BGHZ 139, 305 = NJW 1998, 3648; BayObLG NJW-RR 1990, 210). - BayObLG, 23.01.2001 - 2Z BR 116/00
Vorschriften über Abstandsflächen in Privatrecht und öffentlichem Recht, mit …
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2004 - 15 W 106/03
Es ist daher nicht erforderlich, dass die Entscheidung von den Richtern getroffen wird, die an der mündlichen Verhandlung teilgenommen haben (BayObLG ZMR 2001, 472; BayOblGReport 2002, 119f;… Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9.Aufl., § 44 Rdn. 26). - BayObLG, 27.10.1989 - BReg. 2 Z 75/89
Vorgehen gegen einen Eigentümerbeschluss zur Sanierung einer Wohnanlage, wenn …
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2004 - 15 W 106/03
Die Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 S. 2 WEG ist keine Verfahrensvoraussetzung, sondern eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist (BGHZ 139, 305 = NJW 1998, 3648; BayObLG NJW-RR 1990, 210). - KG, 05.05.1993 - 24 W 3913/92
Antragsbefugnis in Wohnungseigentumssachen; Zustimmung der Mitglieder der …
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2004 - 15 W 106/03
§ 309 ZPO ist im Wohnungseigentumsverfahren weder direkt noch entsprechend anwendbar (KG NJW-RR 1994, 278). - BayObLG, 07.09.1994 - 2Z BR 65/94
Beurteilung der Glaubwürdigkeit eine Beteiligten oder Zeugen durch das …
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2004 - 15 W 106/03
Darauf kam es vorliegend nicht an, weil die Entscheidung nicht Ergebnis einer aus dem unmittelbaren Eindruck von Zeugen oder Beteiligten getroffenen Beweiswürdigung ist (vgl. BayObLG WuM 1994, 640 [642]).
- AG Heidelberg, 09.04.2009 - 45 C 73/08
Beauftragung eines RA ist von § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG gedeckt
Dies genügt für die Dauer des Insolvenzverfahrens, da alle Verfügungs- und Verwaltungsbefugnisse solange beim Insolvenzverwalter liegen (OLG Hamm, B. v. 15.01.2004 - 15 W 106/03). - LG Düsseldorf, 05.04.2012 - 19 S 119/11
Eigentümer insolvent: Kann er WEG-Beschluss anfechten?
Dies wiederum hat zur Folge, dass der Beschlussanfechtungsantrag von dem Berechtigten nicht innerhalb der materiell-rechtlichen Ausschlussfrist des § 23 Abs. 4 WEG bei Gericht eingereicht worden ist und demzufolge auch die Zustellung nicht demnächst im Sinne des § 167 ZPO erfolgen kann (vgl. zum Ganzen auch OLG Hamm, Urt. v. 15.01.2004, 15 W 106/03, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| OLG München, 17.09.2003 - 21 U 1790/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
Zulässigkeit von Äußerungen über einen Hauptdarsteller bei den Oberammergauer Passionsspielen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit von Äußerungen in dem Buch "Bist Du der König der Juden?"; Unterlassungsanspruch bei der Verbreitung ehrenrühriger Behauptungen; Grundrecht auf Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Wissenschafts- und Kunstfreiheit; Postmortales Persönlichkeitsrecht eines ...
Verfahrensgang
- LG München I, 18.12.2002 - 9 O 3496/01
- OLG München, 17.09.2003 - 21 U 1790/03
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus OLG München, 17.09.2003 - 21 U 1790/03
Als eine derart eigene Behauptung gilt es auch, wenn eine Sachdarstellung in der Form einer eingehenden Wiedergabe einer Zeugenaussage gegeben wird, jedenfalls dann, wenn der Leser aber der Gesamtdarstellung den Eindruck entnimmt, Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Behauptung hätten sich nicht ergeben (BGHZ 132, 13 = NJW 1996, 1131 - Der Lohnkiller;… vgl. Soehring, a.a.O., Rn. 16.4 und Senat AfP 1997, 636 = NJW 1996, 1487 - Sex-Papst, zu LS 2). - OLG München, 26.01.1994 - 21 U 5534/93
Zeitliche Begrenzung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes
Auszug aus OLG München, 17.09.2003 - 21 U 1790/03
Dieses Recht des Verstorbenen steht den streitgegenständlichen Äußerungen auch heute, 14 Jahre nach seinem Tode, entgegen (vgl. Senat NJW-RR 1994, 925 - Schreckliches Mädchen). - OLG München, 17.11.1995 - 21 U 3032/95
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch einen Fernsehbericht - "Sex-Papst"
Auszug aus OLG München, 17.09.2003 - 21 U 1790/03
Als eine derart eigene Behauptung gilt es auch, wenn eine Sachdarstellung in der Form einer eingehenden Wiedergabe einer Zeugenaussage gegeben wird, jedenfalls dann, wenn der Leser aber der Gesamtdarstellung den Eindruck entnimmt, Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Behauptung hätten sich nicht ergeben (BGHZ 132, 13 = NJW 1996, 1131 - Der Lohnkiller; vgl. Soehring, a.a.O., Rn. 16.4 und Senat AfP 1997, 636 = NJW 1996, 1487 - Sex-Papst, zu LS 2).
- OLG München, 12.07.1996 - 21 U 4775/95
Persönlichkeitsrecht eines Vereins - Abgrenzung zwischen der Wiedergabe fremder …
Auszug aus OLG München, 17.09.2003 - 21 U 1790/03
Angegriffen ist die konkrete Verletzungsform (vgl. BGH GRUR 1968, 200 - Acrylglas; OLG Hamburg ArchPR 1977, 56 - Wie Y, liebt und leidet; Senat OLGR 1996, 217 - Ich klage an; AfP 2000, 174 = ZUM 1999, 331 - Undercover), die Anträge greifen die Äußerungen in ihrem Wortlaut auf. - BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64
Acrylglas
Auszug aus OLG München, 17.09.2003 - 21 U 1790/03
Angegriffen ist die konkrete Verletzungsform (vgl. BGH GRUR 1968, 200 - Acrylglas; OLG Hamburg ArchPR 1977, 56 - Wie Y, liebt und leidet; Senat OLGR 1996, 217 - Ich klage an; AfP 2000, 174 = ZUM 1999, 331 - Undercover), die Anträge greifen die Äußerungen in ihrem Wortlaut auf. - OLG München, 15.01.1999 - 21 U 6056/98
Auszug aus OLG München, 17.09.2003 - 21 U 1790/03
Angegriffen ist die konkrete Verletzungsform (vgl. BGH GRUR 1968, 200 - Acrylglas; OLG Hamburg ArchPR 1977, 56 - Wie Y, liebt und leidet; Senat OLGR 1996, 217 - Ich klage an; AfP 2000, 174 = ZUM 1999, 331 - Undercover), die Anträge greifen die Äußerungen in ihrem Wortlaut auf.
- OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19
Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.
Rn. 360 Ungeachtet dessen hat das Landgericht - der Senat hat diese Frage in den Vorverfahren offen lassen können (…Senat v. 29.05.2018 - 15 U 65/17, BeckRS 2018, 10541 Rn. 454;… v. 29.05.2018 - 15 U 64/17, BeckRS 2018, 17910 Rn. 475), sich aber bereits in den Urteilen vom 22.06.2022 (15 U 65/17 (n.v.) und 15 U 135/22 (n.v.)) entsprechend positioniert - zu Recht im Ausgangspunkt der Klägerin die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen unwahrer Tatsachenbehauptungen über den Erblasser und damit auch für etwaige Fehlzitate außerhalb des nicht eröffneten Bereichs des § 186 StGB (zu einem solchen Fall postmortaler Beeinträchtigung OLG München v. 17.09.2003 - 21 U 1790/03, juris Rn. 27 f. zu Behauptung antisemitischer Angriffe im Anschluss an die Progromnacht) bzw. postmortal wohl folgerichtig eher nur des § 189 StGB auferlegt.Soweit das Oberlandesgericht München im Urteil vom 17.09.2003 (21 U 1790/03, juris Rn. 27) in bestimmten Fällen nach dem Ausfall sämtlicher direkter Zeugen zu einem Vorfall mit potentiellen Auswirkungen auf den postmortalen Achtungsanspruch des Betroffenen weitergehende Darlegungslasten angenommen hat, weil man den Angehörigen keinen Negativbeweis auferlegen dürfe, kann die Berechtigung einer so weitgehenden Rückausnahme dahinstehen.
- BGH, 23.04.2026 - I ZR 41/24
Der Schatz von Oggersheim - Keine Gewinnherausgabe wegen des Buchs "Vermächtnis - …
Soweit es sich ergänzend auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München (ZUM-RD 2003, 577) bezogen hat, liegt darin keine unzulässige Verengung des Anwendungsbereichs von § 186 StGB auf Tatsachenbehauptungen, die ähnlich gravierend sind wie die Behauptung der Teilnahme an antisemitischen Übergriffen. - LG Berlin, 29.11.2022 - 27 O 339/21
Fussballerfrau - Unterlassungsanspruch aus postmortalem Persönlichkeitsschutz …
Den Wahrheitsgehalt einer zu seiner Verzerrung führenden Tatsachenbehauptung hat hingegen unter Heranziehung der Wertung des § 186 StGB der sich Äußernde zu beweisen (ebenso OLG München, Urteil vom 17.09.2003, Az. 21 U 1790/03, Rn. 27). - LG Ellwangen/Jagst, 03.07.2025 - 6 O 125/25
Unterlassung von Äußerungen im Rahmen einer Presseberichterstattung, insbesondere …
Jedenfalls aus dem Gesamtkontext nämlich geht hervor, dass gerade nicht jede Einzelheit der konkreten wiedergegebenen Äußerung, sondern nur die konkrete Äußerung in ihrer Formulierung im Kontext mit dem zu verbietenden Kern nach Auffassung des Verfügungsklägers nicht wiederholt werden darf (vgl. OLG München, Urteil vom 17. September 2003 - 21 U 1790/03, Rn. 31, zit. nach juris).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 10.09.2003 - 16 WF 156/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 78; ZPO § 137; ZPO § 269
Zur Wirksamkeit der Rücknahme des Scheidungsantrags bei fehlender Einwilligung des Antragsgegners - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Scheidungsantrag zurücknehmen?
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Postulationsfähigkeit in Ehesachen; Rücknahme eines Scheidungsantrags ohne prozesswirksame Einwilligung des Gegners
Verfahrensgang
- AG Bad Saulgau, 07.08.0200 - 31 F 11/03
- AG Bad Saulgau, 07.08.2003 - 31 F 11/03
- OLG Stuttgart, 10.09.2003 - 16 WF 156/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 957
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.06.1993 - X ZR 25/86
Rücknahme der Patentnichtigkeitsklage - Hartschaumplatten
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.09.2003 - 16 WF 156/03
Nach der klaren gesetzlichen Regelung bedarf es somit keiner Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung, auch wenn die Wirksamkeit der Klagrücknahme streitig ist (BGH, NJW-RR 1993, 1470;… a.M. Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 269 Rdnr. 19 b).
- BGH, 23.06.2004 - XII ZB 212/01
Zustimmungsbedürftigkeit der Rücknahme des Scheidungsantrags; Ehezeitende bei …
b) Daraus folgt zwangsläufig auch, daß der Antragsteller seinen Scheidungsantrag - sogar bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils - zurücknehmen kann, wenn der Antragsgegner in der mündlichen Verhandlung nicht anwaltlich vertreten war (…so auch Johannsen/Henrich/Jaeger Eherecht 4. Aufl. § 1564 BGB Rdn. 34;… Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber Eherecht aaO § 626 ZPO Rdn. 2;… Bamberger/Roth BGB [2003] § 1564 Rdn. 16;… Musielak/Foerste ZPO 3. Aufl. § 269 Rdn. 8;… Zöller/Greger ZPO 24. Aufl. § 269 Rdn. 14;… Stein/Jonas/ Schumann ZPO 21. Aufl. § 269 Rdn. 9;… Baumbach/Hartmann ZPO 62. Aufl. § 269 Rdn. 14;… Thomas/Putzo/Reichold ZPO 25. Aufl. § 269 Rdn. 9;… MünchKomm/Lüke ZPO [2000] § 269 Rdn. 24;… MünchKomm/Finger aaO § 626 Rdn. 3;… MünchKomm/Wolf BGB 4. Aufl. § 1564 Rdn. 51; OLG Stuttgart OLGR Stuttgart 2004, 159; OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 833; OLG Köln FamRZ 1985, 1060; OLG Karlsruhe FamRZ 1979, 63). - OLG Rostock, 18.03.2021 - 10 WF 27/21
Wirksamkeit einer Antragsrücknahme in Familienstreitsache; Auslegung einer …
Dann aber ist auch über einen Streit über die Wirksamkeit einer Antragsrücknahme in einer Familienstreitsache - wenn das Familiengericht die Wirksamkeit bejaht - nicht durch eine mit der Beschwerde nach §§ 58 ff., 117 FamFG anfechtbare Endentscheidung, sondern durch einen nach § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. § 269 Abs. 5 Satz 1 ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbaren Beschluss zu entscheiden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.09.2003, 16 WF 156/03, juris). - OLG Stuttgart, 19.07.2004 - 17 WF 106/04
Ehescheidungsverfahren: Antragsrücknahme ohne Zustimmung des Antragsgegners
Äußerungen des anwaltlich nicht vertretenen Antragsgegners nach § 613 ZPO sind noch keine Verhandlung im Sinne des § 269, so dass der Antrag ohne seine Einwilligung zurückgenommen werden kann (Johannes/Henrich, Eherecht, 4. Aufl. § 617 ZPO Rn. 5, OLG Stuttgart, FamRZ 2004, 957).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 17.12.2003 - 16 W 28/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de
ZPO § 888
Einwand der Erfüllung und der Unmöglichkeit im Vollstreckungsverfahren - Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Erwirkung einer durch Urteil titulierten Verpflichtung; Durchgreifen eines Erfüllungseinwandes gegen die Festsetzung von Zwangsgeld bei nur teilweiser Erfüllung von titulierten Verpflichtungen; Hinreichende ...
- ibr-online
Verfahrensrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 17.07.2003 - 3 O 477/97
- OLG Köln, 17.12.2003 - 16 W 28/03
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 07.06.1999 - 7 W 22/99
Vollstreckung einer unmöglichen Verpflichtung
Auszug aus OLG Köln, 17.12.2003 - 16 W 28/03
Voraussetzung ist allerdings, dass der Schuldner die Tatsachen, aus denen sich die Unmöglichkeit der Vornahme der unvertretbaren Handlung ergeben soll, in einer für den Gläubiger überprüfbaren und substantiierten Weise darlegt, wobei der Maßstab der Anforderungen an eine solche Substantiierung umso strenger ist, je mehr der Einwand des Schuldners, die Vornahme der Handlung sei ihm unmöglich, der Lebenserfahrung widerspricht (…vgl. Schuschke/Walker, a.a.O., § 888 Rz. 19 ; OLG Düsseldorf vom 7.6.1999, NJW-RR 2001, 48).
- OLG Celle, 31.10.2012 - 13 W 87/12
Anforderungen an die Darlegung der Unmöglichkeit der durch das Zwangsmittel zu …
Auf der Grundlage solcher Darlegungen muss sich der Gläubiger dann darüber schlüssig werden, ob er diese Gründe entkräften und die Beweise widerlegen kann (OLG Celle…, Beschluss vom 26. November 1997 - 4 W 253/97, juris Rn. 8; vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 10 WF 149/06, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 7. Juni 1999 - 7 W 22/99, juris Rn. 3; OLG Hamm…, Beschluss vom 18. Februar 1988 - 14 W 147/87, juris Rn. 17; OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2003 - 16 W 28/03, juris Rn. 3). - OLG Köln, 03.08.2011 - 16 W 1/11
Antrag auf Verhängung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung der Entfernung eines …
Dabei sind an die Substantiierung durch den Schuldner hohe Anforderungen zu stellen (OLG Köln Beschl. v. 17.12.2003 - 16 W 28/03 - zit. nach juris). - LG Mannheim, 16.11.2007 - 2 O 220/06
Markenlöschung Zwangsmittel Auskunftserteilung
Selbst wenn dies zuträfe, was die Schuldnerin zu 2 allerdings nicht in einer für den Gläubiger überprüfbaren und substantiierten Weise darlegt hat - etwa durch Vorlage eines Anstellungsvertrags - (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung der Unmöglichkeit im Zwangsmittelverfahren OLG Köln OLGR 2004, 159), würde dieses Vorbringen den Einwand der Unmöglichkeit nicht schlüssig ausfüllen. - LG Mannheim, 16.01.2008 - 2 O 220/06
Antrag, die Vollziehung des Zwangsmittelbeschlusses auszusetzen
Die Schuldnerin zu 2 hat nicht mit Substanz vorgetragen, dass sie alle ihr möglichen Anstrengungen unternommen hat, ihrer Auskunftsverpflichtung zumindest teilweise nachzukommen (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung der Unmöglichkeit im Zwangsmittelverfahren OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 48; OLG Köln, OLGR 2004, 159).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 12.01.2004 - 15 W 24/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de
WEG § 10; HeizkostenVO § 3; HeizkostenVO § 10
Auslegung der Vorschrift einer Teilungserklärung über den Kostenverteilungsschlüssel, Heizkosten - ibr-online
Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verteilung der Kosten des Betriebs einer zentralen Heizungs- und Warmwasseranlage; Anfechtung der Beschlüsse einer Eigentümerversammlung; Keine einwandfreie Ermittlung von Warmwasser- und Wärmekosten allein auf Grund von Messvorrichtungen
Verfahrensgang
- AG Lübbecke - 7 II 3/02
- LG Bielefeld, 10.12.2003 - 23 T 327/02
- OLG Hamm, 12.01.2004 - 15 W 24/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1604
- NZM 2004, 657
- ZMR 2005, 73
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 22.12.2005 - 15 W 375/04
Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss
Es entspricht insbesondere der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass sich allein aus einer bestimmten Handhabung in der Vergangenheit keine konkludente Vereinbarung herleiten lässt, die Bindungswirkung für die Zukunft haben könnte (Senat NJW-RR 2004, 1604f). - LG Schwerin, 30.09.2009 - 6 T 48/09
Wohnungseigentum: Wohnfläche als Abrechnungsmaßstab für verbrauchsunabhängige …
Sie hat gem. § 2 HKV Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen und ist gem. § 3 HKV auch auf das Wohnungseigentum anzuwenden, und zwar unabhängig davon, ob durch eine Vereinbarung oder einen Beschluss der Wohnungseigentümer abweichende Bestimmungen über die Verteilung der Kosten mit Wärme und Warmwasser getroffen worden sind (OLG Hamm, Beschluss vom 12.01.2004, 15 W 24/03, Rdn. 12, zitiert nach juris, sowie Palandt/Bassenge, WEG, 68. Aufl., § 16 Rdn. 22 a).Abrechnungsbeschlüsse als solche stellen noch keine rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Wohnungseigentümer dar (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 12.01.2004, 15 W 24/03, Rdn. 25, zitiert nach juris).
- OLG Hamburg, 07.11.2006 - 2 Wx 105/06
Anforderungen an die Form einer von der Teilungserklärung abweichenden …
§ 3 Satz 2 HeizkostenVO enthält aber die Ermächtigung, den in einer Gemeinschaftsordnung festgelegten Kostenverteilungsschlüssel durch Mehrheitsbeschluss zu ändern (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 145 f nach juris ), jedenfalls für den Fall, dass - wie vorliegend wegen § 12 Abs. Abs. 2 der Teilungserklärung - keine mit der Heizkostenverordnung in Einklang stehende Regelung über den Verteilungsschlüssel für Heiz- und Warmwasserkosten besteht ( vgl. OLG Hamm ZMR 2005, 73 nach juris ). - OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 5 Wx 47/07
Kostentragung bei Ausbaurecht
Danach ist nicht auf den Willen des Verfassers der Teilungserklärung abzustellen, sondern allein auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGH NJW 1998, 3713; NJW 2004, 3413; BayObLG NZM 2004, 106; OLG Hamm NZM 2004, 657). - OLG Hamm, 02.12.2008 - 15 Wx 268/08
Bildung von Untergemeinschaften in einer WEG nur durch Vereinbarung möglich
Allein aus der einvernehmlichen Handhabung in der e Vergangenheit kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (NJW-RR 2004, 1604f; ZWE 2006, 228f) eine konkludente Vereinbarung nicht ab geleitet werden.
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