Rechtsprechung
| OLG Jena, 16.03.2005 - 4 U 1032/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZGB §§ 371 ff
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Restitutionsgrundstücke und Erbrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erteilung einer Grundstückverkehrsgenehmigung trotz Rückübertragungsantrag; Schutz vor dem Verlust einer angemeldeten Rechtsposition; Erbrechtliche Wirkung eines Restitutionsanspruches; Behandlung eines Restitutionsanspruches wie ein Nachlassgegenstand; Auslegung eines ...
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 25.09.2003 - 3 O 349/02
- OLG Jena, 16.03.2005 - 4 U 1032/03
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- OLG Jena, 19.10.2000 - 1 U 616/99
Ergänzende Auslegung des Testaments im Hinblick auf Restitutionsansprüche
Auszug aus OLG Jena, 16.03.2005 - 4 U 1032/03
Die erbrechtliche Berechtigung der Klägerin stehe aufgrund der Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts vom 19.10.2000 - Az. 1 U 616/99 - verbindlich fest.Die Akten Landgericht Erfurt, Az.:7 O 3757/94 - Thüringer Oberlandesgericht, Az.: 1 U 616/99 und Verwaltungsgericht Gera, Az.: 6 K 756/03 waren zu Informationszwecken beigezogen.
Erst mit dessen Inkrafttreten am 29.09.1990 entstand dieser Anspruch unmittelbar in der Person des Rechtsnachfolgers des verstorbenen Geschädigten, wenn der Betroffene - wie hier - vor dem 29.09.1990 verstorben ist (vgl. BVerwG, VIZ 1999, 215; BGHZ 131, 22; BGHZ 123, 76; BayObLG, VIZ 1995, 723, ThürOLG, Urteil vom 19.10.2000, 1 U 616/99 = OLG-NL 2001, 35;… Säcker, Vermögensrecht, Rn. 15 zu § 2 VermG;… Palandt-Edenhofer, 64. Aufl., Rn. 50 zu § 1922 BGB).
Der nach Sinn und Zweck an die Stelle des verlorenen Nachlasswertes des Erblassers getretene Rückübertragungsanspruch ist als Ersatzforderung im Sinne des § 2041 BGB zu werten (vgl. BVerwG VIZ 1999, 215; BGHZ 123, 76; BayObLG VIZ 1995, 723; ThürOLG, Urteil vom 19.10.2000, 1 U 616/99 = OLG-NL 2001, 35;… Fieberg/Niehaus, VermG, Stand Juli 2004, Rn. 1 zu § 2 a VermG); sein weiteres Schicksal ist deshalb entsprechend den erbrechtlichen Vorschriften des BGB bzw. ZGB zu beurteilen.
Nach den entsprechenden Vorschriften des ZGB ist daher die Auslegung der letztwilligen Verfügungen des W. G. vorzunehmen (so auch ThürOLG, Urteil v. 19.10.2000, 1 U 616/99 = OLG-NL 2001, 35; vgl. auch OLG-Naumburg, OLG-NL 1996, 35; KG Berlin, FamRZ 1995, 762;… Palandt-Edenhofer, a.a.O., Rn. 50 zu § 1922;… Rn. 5 zu Art. 235 § 1 EGBGB).
Gemäß § 372 ZGB, der in seiner Ausrichtung § 2084 BGB entspricht, ist ein Testament, dessen Inhalt verschiedene Auslegungen zulässt, so auszulegen, dass dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Erblassers Geltung verschafft wird (vgl. ThürOLG, Urteil v. 19.10.2000, 1 U 616/99 = OLG-NL 2001, 35; OLG Naumburg, OLG-NL 1996, 35; KG Berlin, DtZ 1995, 417;… Palandt-Edenhofer, a.a.O., Rn. 12 zu § 2084; Lange/Kuchinke, Erbrecht, 5 Aufl., § 34 I 4 a, S. 773).
Wie bereits der mit der Auslegung der letztwilligen Verfügungen des W. G. in anderem Zusammenhang befasste 1. Senat des erkennenden Gerichts (vgl. ThürOLG, Urteil v. 19.10.2000, 1 U 616/99 = OLG-NL 2001, 35) dargelegt hat, erwähnen weder das Testament vom 16.02.1987 noch dessen Ergänzung vom 23.11.1987 Rechte an dem oder auf das streitgegenständliche Grundstück.
Die testamentarische Aufteilung auf die Klägerin einerseits, die gesetzlichen Erben - unter späterem Ausschluss der jüngeren Tochter - andererseits muss daher als Erbeinsetzung der Bedachten, verbunden mit entsprechenden Teilungsanordnungen verstanden werden (…vgl. Palandt-Edenhofer, a.a.O., Rn. 3 zu § 2087 m.w.N.; so auch ThürOLG, Urteil v. 19.10.2000, 1 U 616/99 = OLG-NL 2001, 35).
Dabei war allerdings zu berücksichtigen, dass auch die ergänzende Auslegung im Hinblick auf das Erfordernis einer formgültigen Erklärung (vgl. §§ 370 Abs. 2, 383 ZGB) voraussetzt, dass die so ermittelte Willensrichtung des Erblassers eine - wenn auch unvollkommene - Stütze in der letztwilligen Verfügung selbst finden muss (…vgl. Palandt-Edenhofer, a.a.O., Rn. 9 zu § 2084;… Lange/Kuchinke, a.a.O., § 34 I 4 b, S. 774; KG Berlin, FamRZ 1995, 762; BayObLG, FamRZ 1994, 723; ThürOLG, Urteil v. 19.10.2000, 1 U 616/99 = OLG-NL 2001, 35).
Die aus der Sicht des Erblassers erschöpfende Verteilung seines Vermögens auf die Klägerin einerseits, seine Ehefrau und seine Tochter andererseits lässt keinen zwingenden Rückschluss darauf zu, der Erblasser hätte seine Rechte an dem bzw. auf das streitgegenständliche Grundstück auch einer der Parteien zugewandt und nicht etwa insgesamt anders testiert, wenn er die politische Entwicklung und damit einhergehend die Möglichkeit, das Grundstück Am S. zurückzuerhalten, in seine Überlegungen einbezogen hätte (so auch ThürOLG, Urteil v. 19.10.2000, 1 U 616/99 = OLG-NL 2001, 35).
Da somit die Auslegung der letztwilligen Verfügungen des Erblassers allein nicht zum Ziel führt, ist zur Schließung der - wegen der Restitution "lückenhaften" - Erbregelung nach W. G. die Ergänzungsregel des § 375 Abs. 3 ZGB heranzuziehen; das bedeutet, dass hinsichtlich des Grundstücks Am Stadtpark die gesetzliche Erbfolge eintritt (vgl. ThürOLG, Urteil v. 19.10.2000, 1 U 616/99 = OLG-NL 2001, 35;… Kommentar zum ZGB der DDR II, § 375, Rn. 3.1.) und die nur testamentarisch zur Erbin berufene Klägerin an diesem Grundstück nicht partizipiert.
Der vorliegende Fall ist deshalb eher damit vergleichbar, dass ein Erblasser über sein in der ehemaligen DDR belegenes Immobilienvermögen nicht testiert hat (vgl. ThürOLG, Urteil v. 19.10.2000, 1 U 616/99 = OLG-NL 2001, 35; KG Berlin, DtZ 1995, 417; LG Hamburg, FamRZ 1995, 833;… Palandt-Edenhofer, a.a.O., Rn. 1 zu § 2088;… Kommentar zum ZGB der DDR II, § 375, Rn. 3.2.).
- KG, 18.07.1995 - 1 W 7491/93
Testamentsauslegung bei interlokaler Nachlaßspaltung
Auszug aus OLG Jena, 16.03.2005 - 4 U 1032/03
Gemäß § 372 ZGB, der in seiner Ausrichtung § 2084 BGB entspricht, ist ein Testament, dessen Inhalt verschiedene Auslegungen zulässt, so auszulegen, dass dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Erblassers Geltung verschafft wird (vgl. ThürOLG, Urteil v. 19.10.2000, 1 U 616/99 = OLG-NL 2001, 35; OLG Naumburg, OLG-NL 1996, 35; KG Berlin, DtZ 1995, 417;… Palandt-Edenhofer, a.a.O., Rn. 12 zu § 2084; Lange/Kuchinke, Erbrecht, 5 Aufl., § 34 I 4 a, S. 773).Allerdings setzt auch eine Auslegung nach § 372 ZGB voraus, dass der Erblasserwille einen - wenn auch unvollkommenen - Anhalt in dem Testament gefunden hat, indem er dort zumindest vage oder versteckt angedeutet ist (…vgl. Palandt-Edenhofer, a.a.O, Rn. 2, 4 zu § 2084;… Lange/Kuchinke, a.a.O., § 34 I 4 a, S. 773; KG Berlin, DtZ 1995, 417; OLG Oldenburg, DtZ 1992, 291).
Die ergänzende Auslegung hat insbesondere auch in den Fällen Bedeutung erlangt, in denen der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung über einzelne Gegenstände nicht verfügt hat, weil diese in der ehemaligen DDR belegen waren und er von ihrer verhältnismäßigen Wertlosigkeit ausging, von ihrer Existenz keine Kenntnis hatte oder meinte, die Verfügungsmacht über diese Vermögensgegenstände nicht mehr erlangen zu können (…vgl. Palandt-Edenhofer, a.a.O., Rn. 8, 11 zu § 2084;… Lange/Kuchinke, a.a.O., § 34 I 4 b, S. 773 f; KG Berlin, FamRZ 1995, 762; OLG Naumburg, OLG-NL 1996, 35; KG Berlin, DtZ 1995, 417).
Der vorliegende Fall ist deshalb eher damit vergleichbar, dass ein Erblasser über sein in der ehemaligen DDR belegenes Immobilienvermögen nicht testiert hat (vgl. ThürOLG, Urteil v. 19.10.2000, 1 U 616/99 = OLG-NL 2001, 35; KG Berlin, DtZ 1995, 417; LG Hamburg, FamRZ 1995, 833;… Palandt-Edenhofer, a.a.O., Rn. 1 zu § 2088;… Kommentar zum ZGB der DDR II, § 375, Rn. 3.2.).
- KG, 17.11.1994 - 12 U 2775/94
Auslegung und Anfechtung eines Testamentes eines Erblassers mit Wohnsitz in der …
Auszug aus OLG Jena, 16.03.2005 - 4 U 1032/03
Nach den entsprechenden Vorschriften des ZGB ist daher die Auslegung der letztwilligen Verfügungen des W. G. vorzunehmen (so auch ThürOLG, Urteil v. 19.10.2000, 1 U 616/99 = OLG-NL 2001, 35; vgl. auch OLG-Naumburg, OLG-NL 1996, 35; KG Berlin, FamRZ 1995, 762;… Palandt-Edenhofer, a.a.O., Rn. 50 zu § 1922;… Rn. 5 zu Art. 235 § 1 EGBGB).Die ergänzende Auslegung hat insbesondere auch in den Fällen Bedeutung erlangt, in denen der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung über einzelne Gegenstände nicht verfügt hat, weil diese in der ehemaligen DDR belegen waren und er von ihrer verhältnismäßigen Wertlosigkeit ausging, von ihrer Existenz keine Kenntnis hatte oder meinte, die Verfügungsmacht über diese Vermögensgegenstände nicht mehr erlangen zu können (…vgl. Palandt-Edenhofer, a.a.O., Rn. 8, 11 zu § 2084;… Lange/Kuchinke, a.a.O., § 34 I 4 b, S. 773 f; KG Berlin, FamRZ 1995, 762; OLG Naumburg, OLG-NL 1996, 35; KG Berlin, DtZ 1995, 417).
Dabei war allerdings zu berücksichtigen, dass auch die ergänzende Auslegung im Hinblick auf das Erfordernis einer formgültigen Erklärung (vgl. §§ 370 Abs. 2, 383 ZGB) voraussetzt, dass die so ermittelte Willensrichtung des Erblassers eine - wenn auch unvollkommene - Stütze in der letztwilligen Verfügung selbst finden muss (…vgl. Palandt-Edenhofer, a.a.O., Rn. 9 zu § 2084;… Lange/Kuchinke, a.a.O., § 34 I 4 b, S. 774; KG Berlin, FamRZ 1995, 762; BayObLG, FamRZ 1994, 723; ThürOLG, Urteil v. 19.10.2000, 1 U 616/99 = OLG-NL 2001, 35).
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 205/92
Pflichtteilsanspruch infolge Vermögensgesetzes - Berechnung bei …
Auszug aus OLG Jena, 16.03.2005 - 4 U 1032/03
Erst mit dessen Inkrafttreten am 29.09.1990 entstand dieser Anspruch unmittelbar in der Person des Rechtsnachfolgers des verstorbenen Geschädigten, wenn der Betroffene - wie hier - vor dem 29.09.1990 verstorben ist (vgl. BVerwG, VIZ 1999, 215; BGHZ 131, 22; BGHZ 123, 76; BayObLG, VIZ 1995, 723, ThürOLG, Urteil vom 19.10.2000, 1 U 616/99 = OLG-NL 2001, 35;… Säcker, Vermögensrecht, Rn. 15 zu § 2 VermG;… Palandt-Edenhofer, 64. Aufl., Rn. 50 zu § 1922 BGB).Der nach Sinn und Zweck an die Stelle des verlorenen Nachlasswertes des Erblassers getretene Rückübertragungsanspruch ist als Ersatzforderung im Sinne des § 2041 BGB zu werten (vgl. BVerwG VIZ 1999, 215; BGHZ 123, 76; BayObLG VIZ 1995, 723; ThürOLG, Urteil vom 19.10.2000, 1 U 616/99 = OLG-NL 2001, 35;… Fieberg/Niehaus, VermG, Stand Juli 2004, Rn. 1 zu § 2 a VermG); sein weiteres Schicksal ist deshalb entsprechend den erbrechtlichen Vorschriften des BGB bzw. ZGB zu beurteilen.
- BVerwG, 07.09.1998 - 8 B 118.98
Rechtsnachfolge; testamentarischer Erbe als Rechtsnachfolger; Ausschluß des …
Auszug aus OLG Jena, 16.03.2005 - 4 U 1032/03
Erst mit dessen Inkrafttreten am 29.09.1990 entstand dieser Anspruch unmittelbar in der Person des Rechtsnachfolgers des verstorbenen Geschädigten, wenn der Betroffene - wie hier - vor dem 29.09.1990 verstorben ist (vgl. BVerwG, VIZ 1999, 215; BGHZ 131, 22; BGHZ 123, 76; BayObLG, VIZ 1995, 723, ThürOLG, Urteil vom 19.10.2000, 1 U 616/99 = OLG-NL 2001, 35;… Säcker, Vermögensrecht, Rn. 15 zu § 2 VermG;… Palandt-Edenhofer, 64. Aufl., Rn. 50 zu § 1922 BGB).Der nach Sinn und Zweck an die Stelle des verlorenen Nachlasswertes des Erblassers getretene Rückübertragungsanspruch ist als Ersatzforderung im Sinne des § 2041 BGB zu werten (vgl. BVerwG VIZ 1999, 215; BGHZ 123, 76; BayObLG VIZ 1995, 723; ThürOLG, Urteil vom 19.10.2000, 1 U 616/99 = OLG-NL 2001, 35;… Fieberg/Niehaus, VermG, Stand Juli 2004, Rn. 1 zu § 2 a VermG); sein weiteres Schicksal ist deshalb entsprechend den erbrechtlichen Vorschriften des BGB bzw. ZGB zu beurteilen.
- BayObLG, 29.06.1995 - 3Z BR 137/95
Restitutionsanspruch nach § 3 VermG als Nachlassgegenstand
Auszug aus OLG Jena, 16.03.2005 - 4 U 1032/03
Erst mit dessen Inkrafttreten am 29.09.1990 entstand dieser Anspruch unmittelbar in der Person des Rechtsnachfolgers des verstorbenen Geschädigten, wenn der Betroffene - wie hier - vor dem 29.09.1990 verstorben ist (vgl. BVerwG, VIZ 1999, 215; BGHZ 131, 22; BGHZ 123, 76; BayObLG, VIZ 1995, 723, ThürOLG, Urteil vom 19.10.2000, 1 U 616/99 = OLG-NL 2001, 35;… Säcker, Vermögensrecht, Rn. 15 zu § 2 VermG;… Palandt-Edenhofer, 64. Aufl., Rn. 50 zu § 1922 BGB).Der nach Sinn und Zweck an die Stelle des verlorenen Nachlasswertes des Erblassers getretene Rückübertragungsanspruch ist als Ersatzforderung im Sinne des § 2041 BGB zu werten (vgl. BVerwG VIZ 1999, 215; BGHZ 123, 76; BayObLG VIZ 1995, 723; ThürOLG, Urteil vom 19.10.2000, 1 U 616/99 = OLG-NL 2001, 35;… Fieberg/Niehaus, VermG, Stand Juli 2004, Rn. 1 zu § 2 a VermG); sein weiteres Schicksal ist deshalb entsprechend den erbrechtlichen Vorschriften des BGB bzw. ZGB zu beurteilen.
- BayObLG, 09.11.1993 - 1Z BR 91/92
Nachlassspaltung bei im Gebiet der ehemaligen DDR belegenem Grundstück und …
Auszug aus OLG Jena, 16.03.2005 - 4 U 1032/03
Dabei war allerdings zu berücksichtigen, dass auch die ergänzende Auslegung im Hinblick auf das Erfordernis einer formgültigen Erklärung (vgl. §§ 370 Abs. 2, 383 ZGB) voraussetzt, dass die so ermittelte Willensrichtung des Erblassers eine - wenn auch unvollkommene - Stütze in der letztwilligen Verfügung selbst finden muss (…vgl. Palandt-Edenhofer, a.a.O., Rn. 9 zu § 2084;… Lange/Kuchinke, a.a.O., § 34 I 4 b, S. 774; KG Berlin, FamRZ 1995, 762; BayObLG, FamRZ 1994, 723; ThürOLG, Urteil v. 19.10.2000, 1 U 616/99 = OLG-NL 2001, 35). - BezG Magdeburg, 02.07.1992 - 2 S 83/92
Auszug aus OLG Jena, 16.03.2005 - 4 U 1032/03
Allerdings setzt auch eine Auslegung nach § 372 ZGB voraus, dass der Erblasserwille einen - wenn auch unvollkommenen - Anhalt in dem Testament gefunden hat, indem er dort zumindest vage oder versteckt angedeutet ist (…vgl. Palandt-Edenhofer, a.a.O, Rn. 2, 4 zu § 2084;… Lange/Kuchinke, a.a.O., § 34 I 4 a, S. 773; KG Berlin, DtZ 1995, 417; OLG Oldenburg, DtZ 1992, 291). - LG Hamburg, 28.11.1994 - 301 T 124/92
Auszug aus OLG Jena, 16.03.2005 - 4 U 1032/03
Der vorliegende Fall ist deshalb eher damit vergleichbar, dass ein Erblasser über sein in der ehemaligen DDR belegenes Immobilienvermögen nicht testiert hat (vgl. ThürOLG, Urteil v. 19.10.2000, 1 U 616/99 = OLG-NL 2001, 35; KG Berlin, DtZ 1995, 417; LG Hamburg, FamRZ 1995, 833;… Palandt-Edenhofer, a.a.O., Rn. 1 zu § 2088;… Kommentar zum ZGB der DDR II, § 375, Rn. 3.2.). - BGH, 04.10.1995 - IV ZB 5/95
Maßgebliches Recht für die erbrechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in der …
Auszug aus OLG Jena, 16.03.2005 - 4 U 1032/03
Erst mit dessen Inkrafttreten am 29.09.1990 entstand dieser Anspruch unmittelbar in der Person des Rechtsnachfolgers des verstorbenen Geschädigten, wenn der Betroffene - wie hier - vor dem 29.09.1990 verstorben ist (vgl. BVerwG, VIZ 1999, 215; BGHZ 131, 22; BGHZ 123, 76; BayObLG, VIZ 1995, 723, ThürOLG, Urteil vom 19.10.2000, 1 U 616/99 = OLG-NL 2001, 35;… Säcker, Vermögensrecht, Rn. 15 zu § 2 VermG;… Palandt-Edenhofer, 64. Aufl., Rn. 50 zu § 1922 BGB). - BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 3.93
Rückübertragungsansprüche nach Kettenerbausschlagung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 09.09.2004 - 16 UF 126/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 1577 Abs. 2; BGB § 1579 Nr. 7
Unterhaltsrecht: Zur Anrechnung von Einkünften aus überobligatorischer Erwerbstätigkeit - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Frau lebt mit neuem Partner - Ex-Ehemann darf den Unterhalt um ein Drittel kürzen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Prägung der ehelichen Verhältnisse durch überobligationsmäßige Erwerbstätigkeit eines Ehegatten; Berücksichtigung überobligationsmäßiger Tätgkeit nach der Additinosmethode und der Anrechnungsmethode; Anrechnungsfreiheit der hinter dem vollen Unterhalt zurückbleibenden ...
Verfahrensgang
- AG Ravensburg, 24.03.2004 - 6 F 408/03
- OLG Stuttgart, 09.09.2004 - 16 UF 126/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1746 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99
Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2004 - 16 UF 126/04
Zwar sind nach der Entscheidung BGH NJW 2001, 2254 auch Einkünfte aus einer nach der Trennung aufgenommenen Erwerbstätigkeit prägend und damit nach der Additionsmethode zu berücksichtigen, soweit sie als Surrogat der Haushaltstätigkeit während der Ehe anzusehen sind. - BGH, 20.03.2002 - XII ZR 159/00
Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2004 - 16 UF 126/04
Rn. 30 Nach der Rechtsprechung des BGH kann ein auf Dauer angelegtes Verhältnis zu einem neuen Partner dann einen Härtegrund i.S.d. § 1579 Ziff. 7 BGB darstellen, wenn sich die Beziehung in einem solchen Maß verfestigt hat, dass dem Unterhaltsschuldner nach dem Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit eine weitere Belastung mit dem (vollen) Unterhalt und dem damit verbundenen Eingriff in seine Handlungsfreiheit und Lebensgestaltung nicht mehr zugemutet werden kann (BGH FamRZ 1989, 487, 490; 1997, 671, 672; 2002, 810, 811). - BGH, 22.01.2003 - XII ZR 186/01
Einbeziehung über obligationsmäßig erzielte Einkommensanteile bei der Berechnung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2004 - 16 UF 126/04
Nach BGH FamRZ 2003, 1002 gilt dies aber nicht für Einkünfte aus überobligationsmäßiger Tätigkeit, welche die ehelichen Verhältnisse weiterhin nicht prägen und deshalb nach der Anrechnungsmethode zu berücksichtigen sind.
- BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95
Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2004 - 16 UF 126/04
Lehnt man mit der Rechtsprechung des BGH einen pauschalierten Mindestbedarf für den geschiedenen Ehegatten ab, weil dieser, anders als unterhaltsberechtigte Kinder, seinen Lebensbedarf zumindest teilweise durch überobligatorische Erwerbstätigkeit selber decken könne (BGH FamRZ 1997, 806, 808), dann muss man ihm ein solches Einkommen zumindest bis zur Deckung des Mindestbedarfs anrechnungsfrei belassen. - BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95
Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2004 - 16 UF 126/04
Rn. 30 Nach der Rechtsprechung des BGH kann ein auf Dauer angelegtes Verhältnis zu einem neuen Partner dann einen Härtegrund i.S.d. § 1579 Ziff. 7 BGB darstellen, wenn sich die Beziehung in einem solchen Maß verfestigt hat, dass dem Unterhaltsschuldner nach dem Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit eine weitere Belastung mit dem (vollen) Unterhalt und dem damit verbundenen Eingriff in seine Handlungsfreiheit und Lebensgestaltung nicht mehr zugemutet werden kann (BGH FamRZ 1989, 487, 490; 1997, 671, 672; 2002, 810, 811). - BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88
Alte Alimente auch bei neuer Liebe
Auszug aus OLG Stuttgart, 09.09.2004 - 16 UF 126/04
Rn. 30 Nach der Rechtsprechung des BGH kann ein auf Dauer angelegtes Verhältnis zu einem neuen Partner dann einen Härtegrund i.S.d. § 1579 Ziff. 7 BGB darstellen, wenn sich die Beziehung in einem solchen Maß verfestigt hat, dass dem Unterhaltsschuldner nach dem Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit eine weitere Belastung mit dem (vollen) Unterhalt und dem damit verbundenen Eingriff in seine Handlungsfreiheit und Lebensgestaltung nicht mehr zugemutet werden kann (BGH FamRZ 1989, 487, 490; 1997, 671, 672; 2002, 810, 811).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 05.01.2005 - 9 WF 4134/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 120 Abs. 4; ZPO § 124 Nr. 4
Mögliche erneute Überprüfung der Bedürftigkeit vor Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung bei entsprechendem Hinweis der in Ratenrückstand geratenen Partei - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen Ratenrückstand; Wegfall der Ratenzahlungspflicht des Antragsgegners mangels Leistungsfähigkeit; Auslegung des Hinweises der Partei auf eine Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage als Antrag auf Abänderung der ...
Verfahrensgang
- AG Weiden/Oberpfalz, 28.10.2004 - 2 F 700/03
- OLG Nürnberg, 05.01.2005 - 9 WF 4134/04
Papierfundstellen
- MDR 2005, 646
- FamRZ 2005, 1265
- Rpfleger 2005, 268
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 06.10.2026 - 2 WF 144/26
Aufhebung Verfahrenskostenhilfebewilligung wegen Ratenrückstands
Ein solcher Hinweis eines Beteiligten auf die Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Lage im Aufhebungsverfahren ist nach §§ 133, 157 BGB als Abänderungsantrag auszulegen (vgl. OLG Brandenburg JurBüro 2020, 493; OLG Saarbrücken FamRZ 2009, 1616; OLG Nürnberg FamRZ 2005, 1265;… Schultzky in: Zöller, aaO., Rn. 23). - OLG Brandenburg, 23.07.2007 - 10 WF 183/07
Prozeßkostenhilfe: Beginn der Ratenzahlungspflicht; nachträgliche Abänderung der …
Im Aufhebungsverfahren nach § 124 Nr. 4 ZPO kann ein Hinweis der Partei auf die Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage als Abänderungsantrag gemäß § 120 Abs. 4 ZPO zu deuten sein (Senat, FamRZ 2001, 633; OLG Nürnberg, FamRZ 2005, 1265;… Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 124, Rz. 19 a;… Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Gutjahr, § 1, Rz. 299). - OLG Brandenburg, 23.07.2013 - 3 WF 73/13
Änderung der Zahlungsbestimmung im Rahmen der Prozesskostenhilfe bei …
Im Aufhebungsverfahren kann ein Hinweis des Beteiligten auf die Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Lage als Abänderungsantrag gemäß § 120 Abs. 4 ZPO zu deuten sein (OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, FamRZ 2006, 1854; OLG Nürnberg, FamRZ 2005, 1265;… Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf-/Gutjahr, 2. Aufl., § 1 Rn. 226). - OLG Frankfurt, 27.01.2023 - 4 WF 171/22
Voraussetzungen der Aufhebung bewillligter Verfahrenskostenhilfe für taubstumme …
Weiter gilt, dass der im Abhilfeverfahren erfolgte Hinweis der Antragstellerin auf die Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage als Abänderungsantrag auszulegen ist (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2020, 1572 und FamRZ 2019, 300; OLG Nürnberg FamRZ 2005, 1265).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 21.09.2004 - 2 Wx 93/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
WEG § 1 Abs. 6; ; WEG § 18 Abs. 1; ; WEG § 18 Abs. 4; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 22; ; FGG § 27; ; FGG § 29
- rechtsportal.de
Wohnungseigentumsrecht: Auslegung einer Teilungserklärung - Beteiligung von Teileigentümern u. a. an den Kosten für das gemeinschaftliche Eigentum
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auslegung einer Teilungserklärung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht; Auslegung einer Teilungserklärung; Anforderungen an eine, von der gesetzlichen Regelung über die Kostenverteilung beim Wohnungseigentum abweichende Vorschrift
Papierfundstellen
- ZMR 2005, 69
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2004 - 2 Wx 93/03
Durch die frühere Handhabung nebst entsprechender Beschlussfassung der Wohnungseigentümerversammlung konnte die Teilungserklärung mangels Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer (vgl. BGH Beschluss vom 20.9.2000, ZMR 2000, 771) nicht wirksam geändert werden. - BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92
Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung
Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2004 - 2 Wx 93/03
Allerdings hat das Rechtsbeschwerdegericht die in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Regelungen über die Verpflichtung der Wohnungs- und Teileigentümer zur Tragung der Kosten des Gemeinschaftseigentums selbstständig auszulegen (BGHZ 121, 236, 239 m.w.N.), da davon auszugehen ist, dass eine Grundbucheintragung gemäß den nach § 17 der Teilungserklärung vom 6.4.1993 vorgesehenen Grundbuchanträgen bezüglich der §§ 1 - 16 der Teilungserklärung erfolgt ist. - BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94
Mindestinhalt der Eintragungsbewilligung für den Rangvorbehalt des verzinslichen …
Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2004 - 2 Wx 93/03
Der das Grundbuchrecht beherrschende Bestimmtheitsgrundsatz erfordert dabei, dass eine von der gesetzlichen Regelung über die Kostenverteilung beim Wohnungseigentum (§ 16 Abs. 2 WEG) abweichende Vorschrift klar und eindeutig ihrem Inhalt nach feststellbar ist (…BayObLG a.a.O.; vgl. auch für andere Grundbucheintragungen BGHZ 129, 1, 4). - KG, 28.04.2004 - 24 W 313/01
Wohnungseigentumsverfahren: Wegfall der Befugnis des Zwangsverwalters zur Führung …
Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2004 - 2 Wx 93/03
Die Auslegung der Teilungserklärung und die Auseinandersetzung über den Streitstoff ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Antragsgegner jahrelang während der Tätigkeit des früheren Verwalters der Anlage nicht mit dererlei Kosten belastet worden sind (KG Beschluss vom 28.4.2004, 24 W 313/01, zitiert nach Briesemeister/Kingreen ZMR 2004, 643 "Kostenverteilungsschlüssel"; LG Hannover ZMR 2004, 625).
- OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06
WEG : Zur Rechtmäßigkeit von Gemeinschaftsbeschlüssen - Auslegung der …
Unerheblich ist daher auch, ob die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung in der Vergangenheit von den Wohnungseigentümern und früheren Verwaltern anders verstanden worden und dementsprechend anders als nach ihrem maßgeblichen Wortlaut umgesetzt worden ist (vgl. Senat ZWE 2006, 433 = DNotZ 2006, 692; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.09.2006 - 20 W 241/05 -, zitiert nach Juris; Hans.OLG Hamburg ZMR 2004, 614 = OLGR 2004, 495; ZMR 2005, 69 = OLGR 2005, 127; ZMR 2005, 72 = OLGR 2005, 151). - LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23
Wohnungseigentümerversammlung, Anfechtungsklage, Beschlussanfechtung, …
Rn. 67 Ein Entlastungsbeschluss widerspricht nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung und ist deshalb anfechtbar, wenn die Jahresabrechnung nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, weil sie zur Anfechtung oder Ergänzung berechtigende Fehler enthält (…vgl. Bärmann/Becker, 15. Aufl. 2023, WEG § 28 Rn. 295; BayObLG WE 1994, 184 (185); WE 1995, 32; NJW-RR 2002, 1095; NJW-RR 2004, 1090; OLG Zweibrücken ZMR 2005, 909 f.; BayObLG 2006, 22; OLG München ZMR 2005, 69). - LG Dessau-Roßlau, 29.10.2009 - 5 S 89/09
Neuer Verteilungsschlüssel durch langjährige Übung?
Wiederholt genehmigte Jahresabrechnungen nach einem der Teilungserklärung widersprechenden Maßstab rechtfertigen keine Beibehaltung dieser Praxis für die Zukunft (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 21.09.2004, 2 Wx 93/03, hier zitiert nach juris; veröffentlicht u.a.: ZMR 2005, 69).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 28.06.2004 - 1 Verg 8/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- oeffentliche-auftraege.de
Anwaltlicher Bevollmächtigter: notwendige Hinzuziehung für den öffentlichen Auftraggeber (Beurteilungszeitpunkt)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de
GWB § 128; VwVfG Sachsen-Anhalt
Zur Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren; Ausnahmen - ibr-online
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts auf Seiten der Vergabestelle
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Kostenerstattung für Vergabestelle
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Anwalts auf Seiten der Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts auf Seiten der Vergabestelle regelmäßig notwendig! (IBR 2004, 458)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZfBR 2004, 621 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (18)
- OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00
Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren
Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2004 - 1 Verg 8/04
Zur Begründung beruft sie sich auf zwei Beschlüsse des Vergabesenates des Oberlandesgerichts Dresden (Beschl. v. 02.02.2004, WVerg 17/03, und v. 07.02.2003, WVerg 21/02), sowie auf ältere Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Beschl. v. 20.07.2000, Verg 1/00) und des OLG Koblenz (Beschl. v. 21.09.2000, 1 Verg 3/00).Eine Entscheidung der Vergabekammer kann auch lediglich im Kostenpunkt gem. § 116 Abs. 1 S.1 GWB angegriffen werden (…vgl. Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB/ A und B, 10. Aufl., § 116 Rz. 5; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626; NZBau 2001, 165, 166; Senatsbeschl. v. 22.09.2003, 1 Verg 10/03, u. v. 28.09.2001, 1 Verg 9/01, VergabeR 2002, 200, 201; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.03.2004, 1 Verg 3/04).
Aus all diesen Gründen ist es nicht angebracht, die zum verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren bestehende restriktive Rechtspraxis zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten auf das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zu übertragen (…vgl. BayObLG, a.a.O. und NZBau 2000, 481, 486; OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 486 ff.; OLG Stuttgart, NZBau 2000, 543, 544; so auch OLG Dresden, Beschl. v. 02.02.2004, 1 WVerg 17/03).
Der Senat hält es daher in Übereinstimmung mit anderen Vergabesenaten für sachgerecht, die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren auch auf Seiten der Vergabestelle regelmäßig anzuerkennen und Ausnahmen hiervon nur dann anzunehmen, wenn im Einzelfall lediglich über erkennbar einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen zu entscheiden war (ständige Rechtsprechung des Senats seit Beschl. v. 29.05.2001, 1 Verg 5/01, zuletzt Beschl. v. 09.06.2004, 1 Verg 4/04 und 1 Verg 6/04;… so jüngst auch OLG Saarbrücken, a.a.O.;… vgl. ferner: OLG Stuttgart, a.a.O. und NZBau 2000, 597, 598; für eine differenzierte Betrachtungsweise: OLG Frankfurt, Beschluss v. 05.03.2002, 11 Verg 2/01, VergabeR 2002, 394, 396; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626, 1628 und NZBau 2000, 486, 487; OLG Dresden, Beschl. v. 02.02.2004, WVerg 17/03).
Eine Einschränkung auf ,,in besonderem Maße schwierige und bedeutsame Nachprüfungsverfahren" (vgl. OLG Celle, Beschl.v. 17.05.2001,13 Verg 6/01, OLGR Celle 2001, 256) erscheint weder geboten noch praktisch brauchbar, weil sich eine Grenze für die besondere Schwierigkeit oder Bedeutung solcher Verfahren kaum angeben lässt und auch im Interesse einer unverzüglichen und sachgerechten Erfüllung von verfahrensrechtlichen Mitwirkungspflichten der Vergabestellen die Beurteilung der Notwendigkeit im Einzelfall nicht zu streng ausfallen darf (…so auch OLG Saarbrücken, a.a.O.; vgl. auch BayObLG, VergabeR 2004, 259, 260 und OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626).
- OLG Dresden, 02.02.2004 - WVerg 17/03
Wann müssen der Vergabestelle die Anwaltskosten erstattet werden?
Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2004 - 1 Verg 8/04
Zur Begründung beruft sie sich auf zwei Beschlüsse des Vergabesenates des Oberlandesgerichts Dresden (Beschl. v. 02.02.2004, WVerg 17/03, und v. 07.02.2003, WVerg 21/02), sowie auf ältere Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Beschl. v. 20.07.2000, Verg 1/00) und des OLG Koblenz (Beschl. v. 21.09.2000, 1 Verg 3/00).Aus all diesen Gründen ist es nicht angebracht, die zum verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren bestehende restriktive Rechtspraxis zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten auf das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zu übertragen (…vgl. BayObLG, a.a.O. und NZBau 2000, 481, 486; OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 486 ff.; OLG Stuttgart, NZBau 2000, 543, 544; so auch OLG Dresden, Beschl. v. 02.02.2004, 1 WVerg 17/03).
Der Senat hält es daher in Übereinstimmung mit anderen Vergabesenaten für sachgerecht, die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren auch auf Seiten der Vergabestelle regelmäßig anzuerkennen und Ausnahmen hiervon nur dann anzunehmen, wenn im Einzelfall lediglich über erkennbar einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen zu entscheiden war (ständige Rechtsprechung des Senats seit Beschl. v. 29.05.2001, 1 Verg 5/01, zuletzt Beschl. v. 09.06.2004, 1 Verg 4/04 und 1 Verg 6/04;… so jüngst auch OLG Saarbrücken, a.a.O.;… vgl. ferner: OLG Stuttgart, a.a.O. und NZBau 2000, 597, 598; für eine differenzierte Betrachtungsweise: OLG Frankfurt, Beschluss v. 05.03.2002, 11 Verg 2/01, VergabeR 2002, 394, 396; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626, 1628 und NZBau 2000, 486, 487; OLG Dresden, Beschl. v. 02.02.2004, WVerg 17/03).
- OLG Dresden, 07.02.2003 - WVerg 21/02
Vergabenachprüfungsverfahren; Rechtsanwaltskosten
Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2004 - 1 Verg 8/04
Zur Begründung beruft sie sich auf zwei Beschlüsse des Vergabesenates des Oberlandesgerichts Dresden (Beschl. v. 02.02.2004, WVerg 17/03, und v. 07.02.2003, WVerg 21/02), sowie auf ältere Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Beschl. v. 20.07.2000, Verg 1/00) und des OLG Koblenz (Beschl. v. 21.09.2000, 1 Verg 3/00).3. Aber selbst wenn man die - geringfügig strengere - Rechtssprechung des OLG Dresden (seit Beschl. v. 07.02.2003, WVerg 21/02) heranziehen wollte, auf die sich die Antragstellerin beruft, müsste ihrer Beschwerde gleichwohl der Erfolg versagt werden.
- BayObLG, 19.09.2003 - Verg 11/03
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Verfahren vor der …
Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2004 - 1 Verg 8/04
Im Unterschied zum verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren nach § 80 VwVfG handelt es sich um ein gerichtsähnliches kontradiktorisches Verfahren, bei dem auch der Gedanke der Waffengleichheit mit dem anwaltlich vertretenen Antragsteller nicht von vornherein gänzlich unberücksichtigt zu bleiben hat (vgl. BayObLG, VergabeR 2004, 259, 260).Eine Einschränkung auf ,,in besonderem Maße schwierige und bedeutsame Nachprüfungsverfahren" (vgl. OLG Celle, Beschl.v. 17.05.2001,13 Verg 6/01, OLGR Celle 2001, 256) erscheint weder geboten noch praktisch brauchbar, weil sich eine Grenze für die besondere Schwierigkeit oder Bedeutung solcher Verfahren kaum angeben lässt und auch im Interesse einer unverzüglichen und sachgerechten Erfüllung von verfahrensrechtlichen Mitwirkungspflichten der Vergabestellen die Beurteilung der Notwendigkeit im Einzelfall nicht zu streng ausfallen darf (…so auch OLG Saarbrücken, a.a.O.; vgl. auch BayObLG, VergabeR 2004, 259, 260 und OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626).
- BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens
- OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99
Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im …
Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2004 - 1 Verg 8/04
Eine Entscheidung der Vergabekammer kann auch lediglich im Kostenpunkt gem. § 116 Abs. 1 S.1 GWB angegriffen werden (…vgl. Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB/ A und B, 10. Aufl., § 116 Rz. 5; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626; NZBau 2001, 165, 166; Senatsbeschl. v. 22.09.2003, 1 Verg 10/03, u. v. 28.09.2001, 1 Verg 9/01, VergabeR 2002, 200, 201; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.03.2004, 1 Verg 3/04). - BayObLG, 12.04.2000 - Verg 1/00
Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahren
Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2004 - 1 Verg 8/04
Aus all diesen Gründen ist es nicht angebracht, die zum verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren bestehende restriktive Rechtspraxis zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten auf das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zu übertragen (vgl. BayObLG, a.a.O. und NZBau 2000, 481, 486; OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 486 ff.; OLG Stuttgart, NZBau 2000, 543, 544; so auch OLG Dresden, Beschl. v. 02.02.2004, 1 WVerg 17/03). - OLG Stuttgart, 19.07.2000 - 2 Verg 4/00
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der …
Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2004 - 1 Verg 8/04
Aus all diesen Gründen ist es nicht angebracht, die zum verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren bestehende restriktive Rechtspraxis zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten auf das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zu übertragen (…vgl. BayObLG, a.a.O. und NZBau 2000, 481, 486; OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 486 ff.; OLG Stuttgart, NZBau 2000, 543, 544; so auch OLG Dresden, Beschl. v. 02.02.2004, 1 WVerg 17/03). - OLG Frankfurt, 05.03.2002 - 11 Verg 2/01
Keine Antragsbefugnis ohne schlüssige Schadensdarlegung!
Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2004 - 1 Verg 8/04
Der Senat hält es daher in Übereinstimmung mit anderen Vergabesenaten für sachgerecht, die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren auch auf Seiten der Vergabestelle regelmäßig anzuerkennen und Ausnahmen hiervon nur dann anzunehmen, wenn im Einzelfall lediglich über erkennbar einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen zu entscheiden war (ständige Rechtsprechung des Senats seit Beschl. v. 29.05.2001, 1 Verg 5/01, zuletzt Beschl. v. 09.06.2004, 1 Verg 4/04 und 1 Verg 6/04;… so jüngst auch OLG Saarbrücken, a.a.O.;… vgl. ferner: OLG Stuttgart, a.a.O. und NZBau 2000, 597, 598; für eine differenzierte Betrachtungsweise: OLG Frankfurt, Beschluss v. 05.03.2002, 11 Verg 2/01, VergabeR 2002, 394, 396; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626, 1628 und NZBau 2000, 486, 487; OLG Dresden, Beschl. v. 02.02.2004, WVerg 17/03). - OLG Koblenz, 21.09.2000 - 1 Verg 3/00
Anwaltskosten der Vergabestelle
Auszug aus OLG Naumburg, 28.06.2004 - 1 Verg 8/04
Zur Begründung beruft sie sich auf zwei Beschlüsse des Vergabesenates des Oberlandesgerichts Dresden (Beschl. v. 02.02.2004, WVerg 17/03, und v. 07.02.2003, WVerg 21/02), sowie auf ältere Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Beschl. v. 20.07.2000, Verg 1/00) und des OLG Koblenz (Beschl. v. 21.09.2000, 1 Verg 3/00). - OLG Naumburg, 29.05.2001 - 1 Verg 5/01
Notwendige Hinzuziehung Rechtsanwalt für öffentlichen Auftraggeber
- OLG Stuttgart, 11.09.2000 - 2 Verg 2/99
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Vergabenachprüfungsverfahren
- OLG Naumburg, 28.09.2001 - 1 Verg 9/01
Vergabestelle als Mitunterlegene im Vergabenachprüfungsverfahren - …
- OLG Naumburg, 22.09.2003 - 1 Verg 10/03
Gebührenfestsetzung nach einer Tabelle auch bei sog. Ausreißern?
- OLG Naumburg, 09.06.2004 - 1 Verg 4/04
Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten im Nachprüfungsverfahren
- OLG Celle, 17.05.2001 - 13 Verg 6/01
Vergabeverfahren: Erstattung der Anwaltskosten des Auftraggebers durch den …
- OLG Saarbrücken, 26.03.2004 - 1 Verg 3/04
Anfechtbarkeit der Kosten durch sofortige Beschwerde
- OLG Naumburg, 09.06.2004 - 1 Verg 6/04
Ausschreibung von Planungsleistungen für die Erschließung eines Gewerbegebiets; …
- OLG Naumburg, 14.12.2004 - 1 Verg 17/04
"Erschließungsstraße"; Anforderungen an Form und Inhalt einer Rüge
Der Senat hält es in Übereinstimmung mit anderen Vergabesenaten (vgl. BayObLG, VergabeR 2004, 259, 260 und NZBau 2000, 481, 486; OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 486 ff.; OLG Stuttgart, NZBau 2000, 543, 544; so auch OLG Dresden, Beschl. v. 02.02.2004, 1 WVerg 17/03) für sachgerecht, die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren auch auf Seiten der Vergabestelle gemäß § 128 Abs. 4 Satz 2 und 3 GWB, § 80 Abs. 2 VwVfG-LSA regelmäßig anzuerkennen und Ausnahmen hiervon nur dann anzunehmen, wenn im Einzelfall lediglich über erkennbar einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen zu entscheiden war (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschl. v. 28.06.2004, 1 Verg 8/04, Beschl. v. 09.06.2004, 1 Verg 4/04 und 1 Verg 6/04; so jüngst auch OLG Saarbrücken, Beschl. v. 26.03.2004, 1 Verg 3/04;… vgl. ferner: OLG Stuttgart, a.a.O. und NZBau 2000, 597, 598; für eine differenzierte Betrachtungsweise: OLG Frankfurt, Beschluss v. 05.03.2002, 11 Verg 2/01, VergabeR 2002, 394, 396; OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1626, 1628 und NZBau 2000, 486, 487; OLG Dresden, Beschl. v. 02.02.2004, WVerg 17/03). - OLG Naumburg, 21.03.2013 - 2 Verg 1/13
Anwaltskosten - Kostenerstattung im Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendigkeit …
Das betrifft insbesondere den Umstand, dass es sich bei einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 102 ff. GWB um ein gerichtsähnliches kontradiktorisches Verfahren handelt, dessen Ergebnisse teilweise nach § 124 Abs. 1 GWB Bindungswirkung in nachfolgenden Rechtsstreitigkeiten vor einem ordentlichen Gericht entfalten können (vgl. nur OLG Naumburg, Beschluss v. 28.06.2004, 1 Verg 8/04 "Anwalt der Vergabestelle IV", JurBüro 2005, 89 m.w.N.). - OLG Naumburg, 29.10.2013 - 2 Verg 3/13
Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Erfüllung der …
Das betrifft insbesondere den Umstand, dass es sich bei einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 102 ff. GWB um ein gerichtsähnliches kontradiktorisches Verfahren handelt, dessen Ergebnisse teilweise nach § 124 Abs. 1 GWB Bindungswirkung in nachfolgenden Rechtsstreitigkeiten vor einem ordentlichen Gericht entfalten können (vgl. nur OLG Naumburg, Beschluss v. 28.06.2004, 1 Verg 8/04 "Anwalt der Vergabestelle IV", JurBüro 2005, 89 m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 30.06.2004 - 1 W 35/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BGB § 247; ; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 91 Abs. 2 S. 1, 2. Hs.; ; ZPO § 278 Abs. 6; ; BRAGO § 28; ; BRAGO § 53; ; BRAO §§ 18 ff.
- rechtsportal.de
Zur Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten für die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten am Gerichtsort bei überörtlich tätiger Sozietät
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Rechtsschutz gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattung von Reisekosten im Rahmen der Beauftragung eines Unterbevollmächtigten; Unterbevollmächtigung als Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung; Festsetzung fiktiver Fahrtkosten
- ibr-online
Abrechnung von Reisekosten und Prozesskostensparsamkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg, 26.02.2004 - 1 HKO 33/03
- OLG Bamberg, 30.06.2004 - 1 W 35/04
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus OLG Bamberg, 30.06.2004 - 1 W 35/04
den am Wohnort der Partei ansässigen Rechtsanwalt der Partei Termine beim Prozessgericht wahrnimmt, sind notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung i.S. von § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, soweit durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten, nämlich Tage- und Abwesenheitsgeld sowie Fahrtkosten nach § 28 BRAGO erspart werden, die ansonsten bei der Wahrnehmung des Termins durch den Hauptbevollmächtigten entstanden wären (vgl. BGH, Beschluss vom 16.10.2002, VIII Z? 30/02 = MDR 2003, 233-236 = JurBüro 2003, 202-205). - OLG München, 08.03.2002 - 11 W 927/02
Rechtsanwaltsvergütung: Reiseauslagen eines auswärtigen Mitglieds einer …
Auszug aus OLG Bamberg, 30.06.2004 - 1 W 35/04
Deshalb sind keine Reisekosten einer überörtlichen Sozietät erstattungsfähig, wenn am Gerichtssitz Anwälte der Kanzlei residieren (…vgl. Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 91 RdNr. 13, Stichwort "Reisekosten des Anwalts"; OLG München, Beschluss vom 08.03.2002, OLG Report 2002, S. 155-196, NJW 2002, 1435; OLG Hamburg…, Beschluss vom 03.07.2002, OLG Report 2003, S. 152).
- BGH, 16.04.2008 - XII ZB 214/04
Erstattugsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der …
Es greift bereits zu kurz, die Erstattung der mit der Terminswahrnehmung verbundenen Reisekosten des am Wohnsitz der Klägerin ansässigen Prozessbevollmächtigten allein mit dem Hinweis auf das formale, mit den am Gerichtsort niedergelassenen Sozien bestehende Mandatsverhältnis abzulehnen (so aber mit dem Beschwerdegericht die wohl h.M., vgl. OLG Hamburg OLGR 2003, 152; OLG Bamberg OLGR 2005, 127 f.; OLG Brandenburg MDR 2007, 245; OLG Nürnberg MDR 2007, 56 f.; OLG Köln OLG-Report 2007, 66 f.; OLG München FamRZ 2002, 1129;… Zöller/Herget ZPO 26. Aufl. § 91 Rdn. 13 Stichwort: Reisekosten des Anwalts;… Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 28. Aufl. § 91 Rdn. 42 a;… Musielak/Wolst ZPO 5. Aufl. § 91 Rdn. 19). - OLG Brandenburg, 08.06.2006 - 6 W 147/05
Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Mitglieds …
Rn. 15 Da auf Grund dieses Mandates alle Rechtsanwälte der Sozietät die Termine wahrnehmen konnten, war die Anreise des weiter vom Prozessgericht entfernt ansässigen Rechtsanwaltes zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig (KG NJW-RR 2005, 655; OLG München JurBüro 2004, 599; OLG München NJW 2002, 1435; OLG Hamburg OLG-Report 2003, 152).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".