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Rechtsprechung
   EuG, 03.03.2010 - T-429/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2524
EuG, 03.03.2010 - T-429/05 (https://dejure.org/2010,2524)
EuG, Entscheidung vom 03.03.2010 - T-429/05 (https://dejure.org/2010,2524)
EuG, Entscheidung vom 03. März 2010 - T-429/05 (https://dejure.org/2010,2524)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Außervertragliche Haftung - Humanarzneimittel - Entscheidung über die Anordnung der Rücknahme von Genehmigungen für das Inverkehrbringen - Nichtigerklärung der Entscheidung durch ein Urteil des Gerichts - Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Artegodan / Kommission

    Außervertragliche Haftung - Humanarzneimittel - Entscheidung, mit der die Rücknahme von Genehmigungen für das Inverkehrbringen angeordnet wird - Nichtigerklärung der Entscheidung durch ein Urteil des Gerichts - Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, ...

  • EU-Kommission PDF

    Artegodan / Kommission

    Außervertragliche Haftung - Humanarzneimittel - Entscheidung, mit der die Rücknahme von Genehmigungen für das Inverkehrbringen angeordnet wird - Nichtigerklärung der Entscheidung durch ein Urteil des Gerichts - Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, ...

  • EU-Kommission

    Artegodan / Kommission

    Außervertragliche Haftung - Humanarzneimittel - Entscheidung über die Anordnung der Rücknahme von Genehmigungen für das Inverkehrbringen - Nichtigerklärung der Entscheidung durch ein Urteil des Gerichts - Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außervertragliche Haftung bei Entscheidung über die Anordnung der Rücknahme von Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Humanarzneimitteln [Amfepramon, Tenuate retard]; Artegodan GmbH gegen Europäische Kommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Artegodan / Kommission

    Außervertragliche Haftung - Humanarzneimittel - Entscheidung, mit der die Rücknahme von Genehmigungen für das Inverkehrbringen angeordnet wird - Nichtigerklärung der Entscheidung durch ein Urteil des Gerichts - Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, ...

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kein Schadenersatz nach rechtswidrigem Amfepramon-Verbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Außervertragliche Haftung bei Entscheidung über die Anordnung der Rücknahme von Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Humanarzneimitteln [Amfepramon, Tenuate retard]; Artegodan GmbH gegen Europäische Kommission

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 7. Dezember 2005 - Artegodan / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin durch die Entscheidung K(2000) 453 der Kommission vom 9. März 2000 über die Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln, die den Stoff Amfepramon enthalten, entstanden sein soll

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2010, II-491
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (35)

  • EuGH, 19.04.2007 - C-282/05

    Holcim (Deutschland) / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …

    Auszug aus EuG, 03.03.2010 - T-429/05
    Rn. 49 Als Zweites ist darauf hinzuweisen, dass nach gefestigter Rechtsprechung die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Rechtsakts - wie der Rechtswidrigkeit der Entscheidung sowohl wegen Unzuständigkeit der Kommission als auch wegen Verletzung der in Art. 11 der Richtlinie 65/65 aufgestellten Voraussetzungen für die Rücknahme einer Zulassung -, so bedauerlich dieses rechtswidrige Verhalten auch sein mag, nicht für die Annahme genügt, dass diejenige Voraussetzung für eine Haftung der Gemeinschaft erfüllt ist, die die Rechtswidrigkeit des dem betreffenden Gemeinschaftsorgan zur Last gelegten Verhaltens betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 19. April 2007, Holcim [Deutschland]/Kommission, C-282/05 P, Slg. 2007, I-2941, Randnr. 47, mit dem das Urteil des Gerichts vom 21. April 2005, Holcim [Deutschland]/Kommission, T-28/03, Slg. 2005, II-1357, Randnr. 87, bestätigt wurde, sowie Urteile des Gerichts vom 6. März 2003, Dole Fresh Fruit International/Rat und Kommission, T-56/00, Slg. 2003, II-577, Randnrn. 72 bis 75, …und vom 9. September 2008, MyTravel/Kommission, T-212/03, Slg. 2008, II-1967, Randnrn.

    Rn. 52 Für eine Erfüllung derjenigen Voraussetzung für eine außervertragliche Haftung der Gemeinschaft, die die Rechtswidrigkeit des den Organen zur Last gelegten Verhaltens betrifft, ist nach der Rechtsprechung erforderlich, dass ein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm nachgewiesen wird, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen (Urteile des Gerichts vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 42, und vom 19. April 2007, Holcim [Deutschland]/Kommission, Randnr. 47).

    Rn. 53 Das entscheidende Kriterium für die Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzung erfüllt ist, dass der Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht als hinreichend qualifiziert anzusehen ist, besteht darin, dass das betreffende Gemeinschaftsorgan die Grenzen, die seinem Ermessen gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (Urteile Bergaderm und Goupil/Kommission, Randnr. 43, und vom 19. April 2007, Holcim [Deutschland]/Kommission, Randnr. 47).

    Die Natur der Handlung ist nämlich für die Bestimmung der Grenzen des Ermessens des betreffenden Organs nicht entscheidend (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs Bergaderm/Kommission, Randnr. 46, vom 10. Dezember 2002, Kommission/Camar und Tico, C-312/00 P, Slg. 2002, I-11355, Randnr. 55, vom 10. Juli 2003, Kommission/Fresh Marine, C-472/00 P, Slg. 2003, I-7541, Randnr. 27, und vom 19. April 2007, Holcim [Deutschland]/Kommission, Randnr. 48; Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2001, Dieckmann & Hansen/Kommission, T-155/99, Slg. 2001, II-3143, Randnr. 45).

    Dazu hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass das von ihm nach Art. 288 Abs. 2 EG entwickelte System daneben u. a. der Komplexität der zu regelnden Sachverhalte und den Schwierigkeiten bei der Anwendung oder Auslegung der Vorschriften Rechnung trägt (Urteile Bergaderm und Goupil/Kommission, Randnr. 40, Kommission/Camar und Tico, Randnr. 52, Kommission/CEVA und Pfizer, Randnr. 62, vom 19. April 2007, Holcim [Deutschland]/Kommission, Randnr. 50, Schneider Electric/Kommission, Randnr. 116, und MyTravel/Kommission, Randnr. 38).

    Rn. 61 Der Gerichtshof hat namentlich in Fällen, in denen der Wertungsspielraum der Kommission verringert (Urteil vom 21. April 2005, Holcim [Deutschland]/Kommission, Randnr. 100) oder erheblich verringert oder gar auf null reduziert war (Urteil Kommission/Schneider Electric, Randnr. 166), die Richtigkeit der Prüfung des Gerichts bestätigt, bei der dieses die Komplexität der zu regelnden Sachverhalte im Hinblick auf die Beurteilung der Frage gewürdigt hat, ob der behauptete Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht hinreichend qualifiziert war (Urteil vom 19. April 2007, Holcim [Deutschland]/Kommission, Randnr. 51, und Urteil Kommission/Schneider Electric, Randnr. 161).

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission - "Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …

    Auszug aus EuG, 03.03.2010 - T-429/05
    Rn. 52 Für eine Erfüllung derjenigen Voraussetzung für eine außervertragliche Haftung der Gemeinschaft, die die Rechtswidrigkeit des den Organen zur Last gelegten Verhaltens betrifft, ist nach der Rechtsprechung erforderlich, dass ein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm nachgewiesen wird, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen (Urteile des Gerichts vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 42, und vom 19. April 2007, Holcim [Deutschland]/Kommission, Randnr. 47).

    Rn. 53 Das entscheidende Kriterium für die Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzung erfüllt ist, dass der Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht als hinreichend qualifiziert anzusehen ist, besteht darin, dass das betreffende Gemeinschaftsorgan die Grenzen, die seinem Ermessen gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (Urteile Bergaderm und Goupil/Kommission, Randnr. 43, und vom 19. April 2007, Holcim [Deutschland]/Kommission, Randnr. 47).

    Rn. 58 Zwar ergibt sich, wie die Klägerin zu Recht hervorhebt, aus den Rechtsprechungskriterien, dass eine bloße Verletzung des Gemeinschaftsrechts in dem Fall, dass das betreffende Organ nur über einen erheblich verringerten oder gar auf null reduzierten Wertungsspielraum verfügt, für die Annahme eines hinreichend qualifizierten Verstoßes ausreichen kann (Urteile Bergaderm und Goupil/Kommission, Randnr. 44, Kommission/Camar und Tico, Randnr. 54, und Kommission/Schneider Electric, Randnr. 160; Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2001, Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission, T-198/95, T-171/96, T-230/97, T-174/98 und T-225/99, Slg. 2001, II-1975, Randnr. 134).

    Dazu hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass das von ihm nach Art. 288 Abs. 2 EG entwickelte System daneben u. a. der Komplexität der zu regelnden Sachverhalte und den Schwierigkeiten bei der Anwendung oder Auslegung der Vorschriften Rechnung trägt (Urteile Bergaderm und Goupil/Kommission, Randnr. 40, Kommission/Camar und Tico, Randnr. 52, Kommission/CEVA und Pfizer, Randnr. 62, vom 19. April 2007, Holcim [Deutschland]/Kommission, Randnr. 50, Schneider Electric/Kommission, Randnr. 116, und MyTravel/Kommission, Randnr. 38).

  • EuG, 11.07.2007 - T-351/03

    DER SCHNEIDER AUFGRUND DER RECHTSWIDRIGEN UNTERSAGUNG IHRES ZUSAMMENSCHLUSSES MIT …

    Auszug aus EuG, 03.03.2010 - T-429/05
    Rn. 38 Nach gefestigter Rechtsprechung ist die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft im Sinne von Art. 288 Abs. 2 EG an das Zusammentreffen mehrerer Voraussetzungen geknüpft: Das den Gemeinschaftsorganen vorgeworfene Verhalten muss rechtswidrig sein, es muss ein Schaden eingetreten sein, und zwischen dem Verhalten und dem behaupteten Schaden muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 9. September 2008, FIAMM und FIAMM Technologies/Rat und Kommission, C-120/06 P und C-121/06 P, Slg. 2008, I-6513, Randnr. 106 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil des Gerichts vom 11. Juli 2007, Schneider Electric/Kommission, T-351/03, Slg. 2007, II-2237, Randnr. 113).

    Rn. 39 Wegen des kumulativen Charakters dieser Voraussetzungen ist eine Schadensersatzklage dann, wenn eine von ihnen nicht erfüllt ist, insgesamt abzuweisen, ohne dass die übrigen Voraussetzungen geprüft zu werden brauchen (Urteil des Gerichtshofs vom 8. Mai 2003, T. Port/Kommission, C-122/01 P, Slg. 2003, I-4261, Randnr. 30, und Urteil Schneider Electric/Kommission, Randnr. 120).

    Rn. 55 Insoweit ist daran zu erinnern, dass mit dem Erfordernis eines hinreichend qualifizierten Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht im Sinne des Urteils Bergaderm und Goupil/Kommission unabhängig von der Natur der beanstandeten rechtswidrigen Handlung verhindert werden soll, dass durch das Risiko, die von den betroffenen Unternehmen behaupteten Schäden tragen zu müssen, die Fähigkeit des fraglichen Organs eingeschränkt wird, seine Befugnisse im Rahmen seiner normativen oder seiner wirtschaftliche Entscheidungen einschließenden Tätigkeit wie auch in der Sphäre seiner Verwaltungszuständigkeit in vollem Umfang im Allgemeininteresse auszuüben, ohne dass dabei allerdings die Folgen offenkundiger und unentschuldbarer Pflichtverletzungen Dritten aufgebürdet werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Schneider Electric/Kommission, Randnr. 125, und MyTravel/Kommission, Randnr. 42).

    Dazu hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass das von ihm nach Art. 288 Abs. 2 EG entwickelte System daneben u. a. der Komplexität der zu regelnden Sachverhalte und den Schwierigkeiten bei der Anwendung oder Auslegung der Vorschriften Rechnung trägt (Urteile Bergaderm und Goupil/Kommission, Randnr. 40, Kommission/Camar und Tico, Randnr. 52, Kommission/CEVA und Pfizer, Randnr. 62, vom 19. April 2007, Holcim [Deutschland]/Kommission, Randnr. 50, Schneider Electric/Kommission, Randnr. 116, und MyTravel/Kommission, Randnr. 38).

  • EuG, 09.09.2008 - T-212/03

    DAS GERICHT WEIST DIE VON MYTRAVEL ERHOBENE KLAGE AUF SCHADENSERSATZ AB

    Auszug aus EuG, 03.03.2010 - T-429/05
    Rn. 49 Als Zweites ist darauf hinzuweisen, dass nach gefestigter Rechtsprechung die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Rechtsakts - wie der Rechtswidrigkeit der Entscheidung sowohl wegen Unzuständigkeit der Kommission als auch wegen Verletzung der in Art. 11 der Richtlinie 65/65 aufgestellten Voraussetzungen für die Rücknahme einer Zulassung -, so bedauerlich dieses rechtswidrige Verhalten auch sein mag, nicht für die Annahme genügt, dass diejenige Voraussetzung für eine Haftung der Gemeinschaft erfüllt ist, die die Rechtswidrigkeit des dem betreffenden Gemeinschaftsorgan zur Last gelegten Verhaltens betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 19. April 2007, Holcim [Deutschland]/Kommission, C-282/05 P, Slg. 2007, I-2941, Randnr. 47, mit dem das Urteil des Gerichts vom 21. April 2005, Holcim [Deutschland]/Kommission, T-28/03, Slg. 2005, II-1357, Randnr. 87, bestätigt wurde, sowie Urteile des Gerichts vom 6. März 2003, Dole Fresh Fruit International/Rat und Kommission, T-56/00, Slg. 2003, II-577, Randnrn. 72 bis 75, und vom 9. September 2008, MyTravel/Kommission, T-212/03, Slg. 2008, II-1967, Randnrn.

    Rn. 55 Insoweit ist daran zu erinnern, dass mit dem Erfordernis eines hinreichend qualifizierten Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht im Sinne des Urteils Bergaderm und Goupil/Kommission unabhängig von der Natur der beanstandeten rechtswidrigen Handlung verhindert werden soll, dass durch das Risiko, die von den betroffenen Unternehmen behaupteten Schäden tragen zu müssen, die Fähigkeit des fraglichen Organs eingeschränkt wird, seine Befugnisse im Rahmen seiner normativen oder seiner wirtschaftliche Entscheidungen einschließenden Tätigkeit wie auch in der Sphäre seiner Verwaltungszuständigkeit in vollem Umfang im Allgemeininteresse auszuüben, ohne dass dabei allerdings die Folgen offenkundiger und unentschuldbarer Pflichtverletzungen Dritten aufgebürdet werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Schneider Electric/Kommission, Randnr. 125, und MyTravel/Kommission, Randnr. 42).

    Dazu hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass das von ihm nach Art. 288 Abs. 2 EG entwickelte System daneben u. a. der Komplexität der zu regelnden Sachverhalte und den Schwierigkeiten bei der Anwendung oder Auslegung der Vorschriften Rechnung trägt (Urteile Bergaderm und Goupil/Kommission, Randnr. 40, Kommission/Camar und Tico, Randnr. 52, Kommission/CEVA und Pfizer, Randnr. 62, vom 19. April 2007, Holcim [Deutschland]/Kommission, Randnr. 50, Schneider Electric/Kommission, Randnr. 116, und MyTravel/Kommission, Randnr. 38).

    Rn. 141 Entgegen der Auffassung der Klägerin wird diese Bewertung nicht durch die kumulative Wirkung dieser Unregelmäßigkeiten in Frage gestellt (vgl. in diesem Sinne Urteil MyTravel/Kommission, Randnr. 94).

  • EuGH, 24.07.2003 - C-39/03

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE NICHTIGERKLÄRUNG VON ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION, …

    Auszug aus EuG, 03.03.2010 - T-429/05
    Der Präsident des Gerichtshofs beschloss, die Rechtssache einem beschleunigten Verfahren zu unterwerfen, und wies den Antrag auf Aussetzung der Durchführung mit Beschluss vom 8. Mai 2003, Kommission/Artegodan u. a. (C-39/03 P-R, Slg. 2003, I-4485), zurück.

    Rn. 26 Mit Urteil vom 24. Juli 2003, Kommission/Artegodan u. a. (C-39/03 P, Slg. 2003, I-7885), wies der Gerichtshof das Rechtsmittel mit der Begründung zurück, es sei, ohne dass zum übrigen Vorbringen der Kommission Stellung genommen werden müsse, festzustellen, dass das Gericht der Kommission zu Recht die Zuständigkeit für den Erlass u. a. der Entscheidung abgesprochen und diese infolgedessen für nichtig erklärt habe.

  • EuGH, 09.09.2008 - C-120/06

    DIE GEMEINSCHAFT IST NICHT ZUM ERSATZ DER SCHÄDEN VERPFLICHTET, DIE AUF DEN …

    Auszug aus EuG, 03.03.2010 - T-429/05
    Rn. 38 Nach gefestigter Rechtsprechung ist die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft im Sinne von Art. 288 Abs. 2 EG an das Zusammentreffen mehrerer Voraussetzungen geknüpft: Das den Gemeinschaftsorganen vorgeworfene Verhalten muss rechtswidrig sein, es muss ein Schaden eingetreten sein, und zwischen dem Verhalten und dem behaupteten Schaden muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 9. September 2008, FIAMM und FIAMM Technologies/Rat und Kommission, C-120/06 P und C-121/06 P, Slg. 2008, I-6513, Randnr. 106 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil des Gerichts vom 11. Juli 2007, Schneider Electric/Kommission, T-351/03, Slg. 2007, II-2237, Randnr. 113).
  • EuGH, 04.07.2000 - C-424/97

    Haim - "Haftung eines Mitgliedstaats bei Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht - …

    Auszug aus EuG, 03.03.2010 - T-429/05
    79 und 87; vgl. entsprechend zur außervertraglichen Haftung eines Mitgliedstaats wegen Verletzung von Gemeinschaftsrecht auch Urteil des Gerichtshofs vom 4. Juli 2000, Haim, C-424/97, Slg. 2000, I-5123, Randnrn.
  • EuGH, 12.07.2005 - C-198/03

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS AUF, MIT DEM EINE RECHTSWIDRIGE …

    Auszug aus EuG, 03.03.2010 - T-429/05
    Entscheidend für die Feststellung, ob ein solcher Verstoß vorliegt, ist somit der Wertungsspielraum des fraglichen Organs (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juli 2005, Kommission/CEVA und Pfizer, C-198/03 P, Slg. 2005, I-6357, Randnr. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-440/07

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS AUF, MIT DEM DIE GEMEINSCHAFT ZUM …

    Auszug aus EuG, 03.03.2010 - T-429/05
    Rn. 48 Nachdem der Gerichtshof das von der Kommission gegen das Urteil Artegodan u. a./Kommission eingelegte Rechtsmittel mit dem Urteil Kommission/Artegodan u. a. zurückgewiesen hatte, erwuchs dieses Urteil nämlich hinsichtlich aller Tatsachen- und Rechtsfragen, die tatsächlich oder notwendigerweise vom Gericht entschieden worden waren, in Rechtskraft (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 30. April 2009, CAS Succhi di Frutta/Kommission, C-497/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 16. Juli 2009, Kommission/Schneider Electric, C-440/07 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 102).
  • EuGH, 10.12.2002 - C-312/00

    Kommission / Camar und Tico - "Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - …

    Auszug aus EuG, 03.03.2010 - T-429/05
    Die Natur der Handlung ist nämlich für die Bestimmung der Grenzen des Ermessens des betreffenden Organs nicht entscheidend (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs Bergaderm/Kommission, Randnr. 46, vom 10. Dezember 2002, Kommission/Camar und Tico, C-312/00 P, Slg. 2002, I-11355, Randnr. 55, vom 10. Juli 2003, Kommission/Fresh Marine, C-472/00 P, Slg. 2003, I-7541, Randnr. 27, und vom 19. April 2007, Holcim [Deutschland]/Kommission, Randnr. 48; Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2001, Dieckmann & Hansen/Kommission, T-155/99, Slg. 2001, II-3143, Randnr. 45).
  • EuGH, 10.07.2003 - C-472/00

    Kommission / Fresh Marine - "Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …

  • EuGH, 04.10.1979 - 238/78

    Ireks-Arkady / Rat und Kommission

  • EuGH, 26.02.1986 - 175/84

    Krohn / Kommission

  • EuGH, 17.12.1981 - 197/80

    Ludwigshafener Walzmühle / Rat und Kommission

  • EuGH, 08.05.2003 - C-39/03

    Cambridge Healthcare Supplies / Kommission - "Rechtsmittel -Humanarzneimittel - …

  • EuGH, 08.05.2003 - C-122/01

    T. Port / Kommission - "Rechtsmittel - Bananen - Gemeinsame Marktorganisation - …

  • EuG, 27.11.2007 - T-3/00

    Pitsiorlas / Rat und EZB - Zugang zu Dokumenten - Basel/Nyborg-Vereinbarung - …

  • EuG, 21.04.2005 - T-28/03

    Holcim (Deutschland) / Kommission - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG) - …

  • EuG, 12.07.2001 - T-198/95

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission

  • EuGH, 13.03.1992 - C-282/90

    Vreugdenhil / Kommission

  • EuGH, 30.04.2009 - C-497/06

    Rechtsmittel-Zurückweisung

  • EuG, 26.01.2006 - T-364/03

    Medici Grimm / Rat - Dumping - Einfuhren von Handtaschen aus Leder mit Ursprung …

  • EuG, 23.10.2001 - T-155/99

    Dieckmann & Hansen / Kommission

  • EuG, 28.04.2009 - T-95/09

    United Phosphorus / Kommission

  • EuG, 06.03.2003 - T-56/00

    Dole Fresh Fruit International / Rat und Kommission

  • EuG, 26.11.2002 - T-74/00

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DENEN DIE …

  • EuGH, 14.02.2002 - C-440/01

    Kommission / Artegodan - "Rechtsmittel - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes …

  • EuGH, 11.04.2001 - C-471/00

    Kommission / Cambridge Healthcare Supplies - "Rechtsmittel - Beschluss des …

  • EuGH, 11.04.2001 - C-459/00

    Kommission / Trenker - "Rechtsmittel - Beschluss des Präsidenten des Gerichts …

  • EuGH, 11.04.2001 - C-474/00

    Kommission / Bruno - "Rechtsmittel - Beschluss des Präsidenten des Gerichts …

  • EuGH, 11.04.2001 - C-476/00

    Kommission / Schuck - "Rechtsmittel - Beschluss des Präsidenten des Gerichts …

  • EuGH, 11.04.2001 - C-478/00

    Kommission / Roussel und Roussel Iberica - "Rechtsmittel - Beschluss des …

  • EuGH, 11.04.2001 - C-477/00

    Kommission / Roussel und Roussel Diamant - "Rechtsmittel - Beschluss des …

  • EuGH, 11.04.2001 - C-479/00

    Kommission / Gerot Pharmazeutika - "Rechtsmittel - Beschluss des Präsidenten des …

  • EuG, 31.10.2000 - T-84/00

    Roussel und Roussel Diamant / Kommission - "Verfahren des vorläufigen …

  • EuG, 08.01.2025 - T-354/22

    Das Gericht verurteilt die Kommission, einem Besucher der Website der Konferenz …

    Jedoch wird damit kein automatischer Zusammenhang zwischen dem fehlenden Ermessen des betreffenden Organs und der Qualifikation der Zuwiderhandlung als hinreichend qualifizierten Verstoß gegen das Unionsrecht hergestellt (Urteil vom 3. März 2010, Artegodan/Kommission, T-429/05, EU:T:2010:60, Rn. 59).

    Die Unionsgerichte haben daher zu prüfen, ob das betreffende Organ über ein Ermessen verfügt hat, und die Komplexität der zu regelnden Sachverhalte, die Schwierigkeiten bei der Anwendung oder Auslegung der Vorschriften, das Maß an Klarheit und Genauigkeit der verletzten Vorschrift und die Frage zu berücksichtigen, ob der Rechtsfehler vorsätzlich begangen wurde oder unentschuldbar ist (Urteil vom 3. März 2010, Artegodan/Kommission, T-429/05, EU:T:2010:60, Rn. 62).

  • EuG, 23.11.2011 - T-341/07

    und Sicherheitspolitik - Das Gericht weist den von Jose Maria Sison nach dem …

    Die Haftungsklage soll somit nicht den Ersatz des durch jedwede Rechtswidrigkeit verursachten Schadens sicherstellen (Urteil des Gerichts vom 3. März 2010, Artegodan/Kommission, T-429/05, Slg. 2010, II-491, Randnr. 51).

    Rn. 34 Mit diesem Erfordernis eines hinreichend qualifizierten Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht im Sinne des Urteils Bergaderm und Goupil/Kommission (oben in Randnr. 33 angeführt) soll unabhängig von der Natur der beanstandeten rechtswidrigen Handlung verhindert werden, dass durch das Risiko, die von den Betroffenen behaupteten Schäden tragen zu müssen, die Fähigkeit des fraglichen Organs eingeschränkt wird, seine Befugnisse im Rahmen seiner normativen oder seiner wirtschaftliche Entscheidungen einschließenden Tätigkeit wie auch in der Sphäre seiner Verwaltungszuständigkeit in vollem Umfang im Allgemeininteresse auszuüben, ohne dass dabei allerdings die Folgen offenkundiger und unentschuldbarer Pflichtverletzungen Dritten aufgebürdet werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Schneider Electric/Kommission, oben in Randnr. 28 angeführt, Randnr. 125, MyTravel/Kommission, oben in Randnr. 31 angeführt, Randnr. 42, und Artegodan/Kommission, oben in Randnr. 32 angeführt, Randnr. 55).

    Rn. 36 Jedoch wird in dieser Rechtsprechung kein automatischer Zusammenhang zwischen dem mangelnden Ermessen des betreffenden Organs und der Einstufung der Zuwiderhandlung als hinreichend qualifizierter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht hergestellt (Urteil Artegodan/Kommission, oben in Randnr. 32 angeführt, Randnr. 59).

    Rn. 39 Daraus folgt, dass nur die Feststellung einer Unregelmäßigkeit, die eine durchschnittlich umsichtige und sorgfältige Verwaltung unter ähnlichen Umständen nicht begangen hätte, die Haftung der Gemeinschaft auslösen kann (Urteil Artegodan/Kommission, oben in Randnr. 32 angeführt, Randnr. 62).

    Rn. 47 Der Rechtsprechung ist dazu zu entnehmen, dass diese Voraussetzung erfüllt ist, wenn die verletzte Rechtsnorm zwar im Kern allgemeine Interessen schützen soll, jedoch auch den Schutz der Individualinteressen der betroffenen Personen gewährleistet (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 14. Juli 1967, Kampffmeyer u. a./Kommission, 5/66, 7/66 und 13/66 bis 24/66, Slg. 1967, 332, 354 f.; Urteile des Gerichts vom 10. April 2002, Lamberts/Bürgerbeauftragter, T-209/00, Slg. 2002, II-2203, Randnr. 87, und Artegodan/Kommission, oben in Randnr. 32 angeführt, Randnr. 72).

    Rn. 80 Da die behauptete Verletzung der Grundrechte des Klägers mit dieser Rechtswidrigkeit untrennbar verbunden ist und allein auf dieser beruht, ist daher zu folgern, dass sie ebenso wenig hinreichend qualifiziert ist, um unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falles die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft begründen zu können (vgl. entsprechend Urteil Artegodan/Kommission, oben in Randnr. 32 angeführt, Randnrn. 131, 132 und 136).

  • LG Ravensburg, 27.10.2023 - 2 O 331/19

    Diesel-Problematik: Vorlage an den EuGH zum unvermeidbaren Verbotsirrtum bei …

    Dagegen verlangt der Gerichtshof im Urteil vom 09.12.2010 (…Rechtssache C-568/08 - Combinatie Spijker, Rn. 86 f.), dass der Verstoß des öffentlichen Auftraggebers hinreichend qualifiziert sein muss.Hinreichend qualifiziert bedeutet aber, dass nur die Feststellung einer Unregelmäßigkeit, die eine durchschnittlich umsichtige und sorgfältige Person unter ähnlichen Umständen nicht begangen hätte, die Haftung auslösen kann (EuGH, Urteil vom 03.03.2010,T-429/05 - Artegodan GmbH, Rn. 62).
  • EuG, 16.12.2020 - T-635/18

    Industrial Química del Nalón/ Kommission - Außervertragliche Haftung - Umwelt - …

    Die Haftungsklage soll nicht den Ersatz des durch jedwede Rechtswidrigkeit verursachten Schadens sicherstellen (Urteil vom 3. März 2010, Artegodan/Kommission, T-429/05, EU:T:2010:60, Rn. 51).

    Rn. 81 Insoweit ist daran zu erinnern, dass mit dem Erfordernis eines hinreichend qualifizierten Verstoßes unabhängig von der Natur der beanstandeten rechtswidrigen Handlung verhindert werden soll, dass durch das Risiko, die von den betroffenen Unternehmen behaupteten Schäden tragen zu müssen, die Fähigkeit des fraglichen Organs eingeschränkt wird, seine Befugnisse im Rahmen seiner normativen oder seiner wirtschaftliche Entscheidungen einschließenden Tätigkeit wie auch in der Sphäre seiner Verwaltungszuständigkeit in vollem Umfang im Allgemeininteresse auszuüben, ohne dass dabei allerdings die Folgen offenkundiger und unentschuldbarer Pflichtverletzungen Dritten aufgebürdet werden (vgl. Urteil vom 3. März 2010, Artegodan/Kommission, T-429/05, EU:T:2010:60, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 84 Jedoch wird in dieser Rechtsprechung kein automatischer Zusammenhang zwischen dem mangelnden Ermessen des betreffenden Organs und der Qualifikation der Zuwiderhandlung als hinreichend qualifizierten Verstoß gegen das Unionsrecht hergestellt (vgl. Urteil vom 3. März 2010, Artegodan/Kommission, T-429/05, EU:T:2010:60, Rn. 59).

    Rn. 86 Daraus folgt, dass nur die Feststellung einer Unregelmäßigkeit, die eine durchschnittlich umsichtige und sorgfältige Verwaltung unter ähnlichen Umständen nicht begangen hätte, die Haftung der Union auslösen kann (vgl. Urteil vom 3. März 2010, Artegodan/Kommission, T-429/05, EU:T:2010:60, Rn. 62).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2023 - C-122/22

    Generalanwältin Capeta: Der Verstoß der Kommission gegen die Richtlinie über die …

    {FN:43} Die Kommission stützt ihre Ansicht u. a. auf die Urteile vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission (C-352/98 P, EU:C:2000:361), vom 26. Januar 2006, Medici Grimm/Rat (T-364/03, EU:T:2006:28), vom 3. März 2010, Artegodan/Kommission (T-429/05, EU:T:2010:60), und vom 23. November 2011, Sison/Rat (T-341/07, EU:T:2011:687).

    {FN:63} Vgl. z. B. Urteile vom 12. Juli 2001, Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission (…T-198/95, T-171/96, T-230/97, T-174/98 und T-225/99, EU:T:2001:184, Rn. 137 bis 150), vom 21. April 2005, Holcim (Deutschland)/Kommission (…T-28/03, EU:T:2005:139, Rn. 100 bis 116) (…im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil vom 19. April 2007, Holcim [Deutschland]/Kommission, C-282/05 P, EU:C:2007:226, Rn. 51), vom 26. Januar 2006, Medici Grimm/Rat (…T-364/03, EU:T:2006:28, Rn. 82 bis 98), vom 3. März 2010, Artegodan/Kommission (T-429/05, EU:T:2010:60, Rn. 104 bis 112) (…im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil vom 19. April 2012, Artegodan/Kommission, C-221/10 P, EU:C:2012:216, Rn. 108 und 109), und vom 23. November 2011, Sison/Rat (…T-341/07, EU:T:2011:687, Rn. 57 bis 74).

    Vgl. z. B. Urteile vom 10. September 2019, HTTS/Rat (…C-123/18 P, EU:C:2019:694, Rn. 43), vom 24. Oktober 2000, Fresh Marine/Kommission (…T-178/98, EU:T:2000:240, insbesondere Rn. 61), vom 3. März 2010, Artegodan/Kommission (T-429/05, EU:T:2010:60, Rn. 62), und vom 23. Februar 2022, United Parcel Service/Kommission (…T-834/17, EU:T:2022:84, Rn. 88) (Rechtsmittel anhängig in der Rechtssache C-297/22 P).

  • EuGH, 19.04.2012 - C-221/10

    Artegodan / Kommission - Rechtsmittel - Art. 288 Abs. 2 EG - Außervertragliche …

    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Artegodan GmbH (im Folgenden: Artegodan) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 3. März 2010, Artegodan/Kommission (T-429/05, Slg. 2010, II-491, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage nach Art. 235 EG und Art. 288 Abs. 2 EG auf Ersatz des Schadens, der ihr durch den Erlass der Entscheidung K (2000) 453 der Kommission vom 9. März 2000 über die Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln, die den Stoff Amfepramon enthalten (im Folgenden: streitige Entscheidung), entstanden sein soll, abgewiesen hat.
  • LG Ravensburg, 27.10.2023 - 2 O 232/20

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der …

    Hinreichend qualifiziert bedeutet aber, dass nur die Feststellung einer Unregelmäßigkeit, die eine durchschnittlich umsichtige und sorgfältige Person unter ähnlichen Umständen nicht begangen hätte, die Haftung auslösen kann (EuGH, Urteil vom 03.03.2010, T-429/05 - Artegodan GmbH, Rn. 62).
  • LG Ravensburg, 27.10.2023 - 2 O 229/20

    Diesel-Problematik: Vorlage an den EuGH zum unvermeidbaren Verbotsirrtum bei …

    Hinreichend qualifiziert bedeutet aber, dass nur die Feststellung einer Unregelmäßigkeit, die eine durchschnittlich umsichtige und sorgfältige Person unter ähnlichen Umständen nicht begangen hätte, die Haftung auslösen kann (EuGH, Urteil vom 03.03.2010, T-429/05 - Artegodan GmbH, Rn. 62).
  • EuG, 16.09.2013 - T-333/10

    ATC u.a. / Kommission - Außervertragliche Haftung - Tierseuchenrecht - …

    Es ist daher Sache des Unionsrichters, zunächst zu prüfen, ob das betreffende Organ über einen Wertungsspielraum verfügt hat, und sodann die Komplexität der zu regelnden Sachverhalte, die Schwierigkeiten bei der Anwendung oder Auslegung der Vorschriften, das Maß an Klarheit und Genauigkeit der verletzten Vorschrift und die Frage zu berücksichtigen, ob der Rechtsfehler vorsätzlich begangen wurde oder unentschuldbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 3. März 2010, Artegodan/Kommission, T-429/05, Slg. 2010, II-491, Randnrn. 59 bis 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 65 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass mit dem Erfordernis eines hinreichend qualifizierten Verstoßes gegen das Unionsrecht unabhängig von der Natur der beanstandeten rechtswidrigen Handlung verhindert werden soll, dass durch das Risiko, die von den betroffenen Unternehmen behaupteten Schäden tragen zu müssen, die Fähigkeit des fraglichen Organs eingeschränkt wird, seine Befugnisse im Rahmen seiner normativen oder seiner wirtschaftliche Entscheidungen einschließenden Tätigkeit wie auch in der Sphäre seiner Verwaltungszuständigkeit in vollem Umfang im Allgemeininteresse auszuüben, ohne dass dabei allerdings die Folgen offenkundiger und unentschuldbarer Pflichtverletzungen Dritten aufgebürdet werden (vgl. Urteil Artegodan/Kommission, oben in Randnr. 63 angeführt, Randnr. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-145/24

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe der italienischen Behörden …

    Mit dem Erfordernis eines hinreichend qualifizierten Verstoßes gegen das Unionsrecht soll unabhängig von der Natur der beanstandeten rechtswidrigen Handlung verhindert werden, dass durch das Risiko, die von den betroffenen Einzelnen behaupteten Schäden tragen zu müssen, die Fähigkeit des fraglichen Organs eingeschränkt wird, seine Befugnisse im Rahmen seiner normativen oder seiner wirtschaftliche Entscheidungen einschließenden Tätigkeit wie auch in der Sphäre seiner Verwaltungszuständigkeit in vollem Umfang im Allgemeininteresse auszuüben, ohne dass dabei allerdings die Folgen offenkundiger und unentschuldbarer Pflichtverletzungen Dritten aufgebürdet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 3. März 2010, Artegodan/Kommission, T-429/05, EU:T:2010:60, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Denn der Umfang des Ermessens des betreffenden Organs ist zwar von entscheidender Bedeutung, stellt aber kein ausschließliches Kriterium dar (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 3. März 2010, Artegodan/Kommission, T-429/05, EU:T:2010:60, Rn. 59 und 60 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 07.10.2015 - T-79/13

    Der Schaden, den die privaten Inhaber griechischer Schuldtitel im Jahr 2012 im …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-221/10

    Artegodan / Kommission - Rechtsmittel - Art. 288 Abs. 2 EG - Außervertragliche …

  • EuG, 05.06.2024 - T-134/21

    Außervertragliche Haftung der Union: Das Gericht weist die Schadensersatzklage …

  • EuG, 01.06.2022 - T-523/17

    Eleveté Invest Group u.a./ Kommission und SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - …

  • EuG, 19.12.2019 - T-211/18

    Vanda Pharmaceuticals/ Kommission - Humanarzneimittel - Antrag auf Genehmigung …

  • EuG, 05.06.2013 - T-201/13

    Rubinum / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Zulassung von …

  • LG Ravensburg, 05.04.2025 - 2 O 210/21
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