Rechtsprechung
| EuG, 17.05.2013 - T-146/09, T-147/09, T-148/09, T-154/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Marineschläuche - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen festgestellt wird - Festsetzung der Preise, Aufteilung des Markts und Austausch geschäftlich sensibler Informationen - ...
- Europäischer Gerichtshof
Parker Hannifin Manufacturing und Parker-Hannifin / Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Marineschläuche - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen festgestellt wird - Festsetzung der Preise, Aufteilung des Markts und Austausch geschäftlich sensibler Informationen - ...
- EU-Kommission
Parker ITR und Parker-Hannifin / Kommission
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wettbewerb - Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission zu einem Kartell auf dem Markt für Marineschläuche teilweise für nichtig
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 9. April 2009 - Parker ITR und Parker-Hannifin/Kommission
Verfahrensgang
- EuG, 17.05.2013 - T-146/09, T-147/09, T-148/09, T-154/09
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-434/13
- EuGH, 18.12.2014 - C-434/13
- EuG, 14.07.2016 - T-146/09
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (32)
- EuGH, 10.09.2009 - C-97/08
Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 …
Auszug aus EuG, 17.05.2013 - T-146/09
Der Gerichtshof hat nämlich ausgeführt, dass die Verantwortlichkeit für die Begehung einer Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln angesichts von deren Art sowie der Art und des Schweregrads der derentwegen verhängten Sanktionen von persönlicher Natur ist (Urteile Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 85 angeführt, Randnr. 78, und vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission, C-97/08 P, Slg. 2009, I-8237, Randnr. 77).Rn. 173 Nach ständiger Rechtsprechung kann das Verhalten einer Tochtergesellschaft ihrer Muttergesellschaft namentlich dann zugerechnet werden, wenn die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Marktverhalten nicht eigenständig bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt, und zwar vor allem wegen der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Bindungen, die zwischen den beiden Rechtssubjekten bestehen (vgl. Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission, oben in Randnr. 86 angeführt, Randnr. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Weil eine Muttergesellschaft und ihre Tochtergesellschaft ein Unternehmen im Sinne von Art. 81 EG bilden, kann die Kommission demnach eine Entscheidung, mit der Geldbußen verhängt werden, an die Muttergesellschaft richten, ohne dass deren persönliche Beteiligung an der Zuwiderhandlung nachgewiesen werden muss (vgl. Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission, oben in Randnr. 86 angeführt, Randnr. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 175 In dem speziellen Fall, dass eine Muttergesellschaft 100 % des Kapitals ihrer Tochtergesellschaft hält, die gegen die Wettbewerbsregeln der Union verstoßen hat, kann zum einen diese Muttergesellschaft einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten dieser Tochtergesellschaft ausüben und besteht zum anderen eine widerlegliche Vermutung, dass die Muttergesellschaft tatsächlich einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft ausübt (vgl. Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission, oben in Randnr. 86 angeführt, Randnr. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Die Kommission kann in der Folge dem Mutterunternehmen als Gesamtschuldner die Haftung für die Zahlung der gegen dessen Tochterunternehmen verhängten Geldbuße zuweisen, sofern die vom Mutterunternehmen, dem es obliegt, diese Vermutung zu widerlegen, vorgelegten Beweise nicht für den Nachweis ausreichen, dass sein Tochterunternehmen auf dem Markt eigenständig auftritt (vgl. Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission, oben in Randnr. 86 angeführt, Randnr. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 177 Im Übrigen bildet das Marktverhalten der Tochtergesellschaft nicht den einzigen Anknüpfungspunkt, der eine Zurechnung der Verantwortlichkeit an die Muttergesellschaft erlaubt, sondern ist nur ein Indiz für das Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit (Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission, oben in Randnr. 86 angeführt, Randnr. 73).
Rn. 178 Bei der Prüfung der Frage, ob eine Tochtergesellschaft ihr Marktverhalten autonom bestimmt, sind also auch sämtliche im Zusammenhang mit ihren wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Verbindungen zur Muttergesellschaft relevanten Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die von Fall zu Fall variieren und daher nicht abschließend aufgezählt werden können (Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission, oben in Randnr. 86 angeführt, Randnr. 74).
Rn. 181 Im Rahmen dieser Analyse ist zunächst in Erinnerung zu rufen, dass aus dem Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission (oben in Randnr. 86 angeführt) hervorgeht, dass die Autonomie für die gesamte Tochtergesellschaft nachzuweisen ist und nicht nur für eine auf dem Markt, der Gegenstand des Kartells ist, tätige geschäftliche Einheit; beim Nachweis eines autonomen Verhaltens der Tochtergesellschaft geht es nämlich letztlich um den Nachweis, dass die Muttergesellschaft und die Tochtergesellschaft keine wirtschaftliche Einheit bilden, was es rechtfertigen kann, dass die Muttergesellschaft nicht für die von ihrer Tochtergesellschaft begangene Zuwiderhandlung einstehen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil Akzo Nobel u. a./Kommission, oben in Randnr. 86 angeführt, Randnrn.
- EuGH, 11.12.2007 - C-280/06
DIE VERANTWORTLICHKEIT FÜR EINE ZUWIDERHANDLUNG GEGEN DIE WETTBEWERBSREGELN KANN …
Auszug aus EuG, 17.05.2013 - T-146/09
Rn. 68 Aus der Rechtsprechung (Urteil des Gerichtshofs vom 11. Dezember 2007, ETI u. a., C-280/06, Slg. 2007, I-10893) ergebe sich ferner, dass für die wirtschaftliche Nachfolge die Umstände zum Zeitpunkt der Übertragung der Aktiva maßgeblich seien und dass ein späterer Verkauf einer Tochtergesellschaft an ein neues Unternehmen nichts an der wirtschaftlichen Nachfolge ändere.Rn. 89 Einer natürlichen oder juristischen Person können, obwohl sie nicht Urheberin der Zuwiderhandlung ist, dennoch dafür Sanktionen auferlegt werden, wenn die natürliche oder juristische Person, die die Zuwiderhandlung begangen hat, rechtlich oder wirtschaftlich nicht mehr besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile ETI u. a., oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 40, und ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, oben in Randnr. 85 angeführt, Randnr. 144), um zu verhindern, dass ein Unternehmen Sanktionen einfach dadurch entgehen könnte, dass durch Umstrukturierungen, Übertragungen oder sonstige Änderungen rechtlicher oder organisatorischer Art seine Identität geändert worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil ETI u. a., oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
356 bis 359, und ETI u. a., oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 42).
356 bis 359, und ETI u. a., oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 48; Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Jungbunzlauer/Kommission, T-43/02, Slg. 2006, II-3435, Randnr. 132).
356 bis 359, und ETI u. a., oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 49).
Rn. 96 Mit dem Begriff der wirtschaftlichen Kontinuität soll jedoch nicht ermöglicht werden, ein anderes Unternehmen als dasjenige, das - gegebenenfalls über die juristischen Personen, aus denen es besteht - die Zuwiderhandlung begangen hat, für diese haftbar zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteil ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, oben in Randnr. 85 angeführt, Randnr. 145), es sei denn, dass zwischen diesen beiden Unternehmen selbst auf wirtschaftlicher und organisatorischer Ebene strukturelle Bindungen bestehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 83 angeführt, Randnr. 359, und ETI u. a., oben in Randnr. 68 angeführt, Randnr. 49) oder die juristische Person, die die Zuwiderhandlung begangen hat, zu missbräuchlichen, d. h. nicht marktgerechten, Bedingungen auf einen Dritten übertragen wurde, in der Absicht, den kartellrechtlichen Sanktionen zu entgehen (Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache ETI u. a., oben in Randnr. 68 angeführt, Slg. 2007, I-10896, Nrn. 82 und 83).
- EuG, 30.09.2009 - T-161/05
DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN HOECHST WEGEN IHRES WETTBEWERBSWIDRIGEN VERHALTENS …
Auszug aus EuG, 17.05.2013 - T-146/09
Rn. 75 Im Übrigen teilt die Kommission nicht die von den Klägerinnen vorgenommene Analyse des Urteils des Gerichts vom 30. September 2009, Hoechst/Kommission (T-161/05, Slg. 2009, II-3555); ihrer Auffassung nach ist der Sachverhalt nicht mit dem der vorliegenden Rechtssache vergleichbar.Rn. 100 Es ist nämlich entschieden worden, dass der Grundsatz der persönlichen Verantwortlichkeit nicht durch den der wirtschaftlichen Kontinuität in Frage gestellt wird; in dem betreffenden Fall hatte ein Unternehmen einen Teil seines Geschäfts, das am Kartell beteiligt war, mittels der Übertragung einer hierzu gegründeten Tochtergesellschaft an einen unabhängigen Dritten veräußert, und zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Betreiber bestand keine strukturelle Verbindung, was es rechtfertigte, das übertragende Unternehmen für die Zeit der Zuwiderhandlung vor der Übertragung und das Unternehmen, an das übertragen wurde, für die nachfolgende Zeit der Zuwiderhandlung mit einer Sanktion zu belegen (vgl. in diesem Sinne Urteil Hoechst/Kommission, oben in Randnr. 75 angeführt, Randnrn. 28 und 61).
Rn. 101 Daraus folgt ferner, dass die übertragene juristische Person nach dem Grundsatz der persönlichen Verantwortlichkeit ab dem Zeitpunkt ihrer Gründung für den Zeitraum der Zuwiderhandlung, während dem sie selbst an der Zuwiderhandlung teilgenommen hat, mit einer Sanktion belegt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Hoechst/Kommission, oben in Randnr. 75 angeführt, Randnrn. 28, 61, 66 und 67), da sie ab diesem Zeitpunkt persönlich für die Zuwiderhandlung haftbar gemacht werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 24. September 2009, Erste Group Bank u. a./Kommission, C-125/07 P, C-133/07 P, C-135/07 P und C-137/07 P, Slg. 2009, I-8681, Randnrn.
Da ITR mit Vertrag vom 5. Dezember 2001, der durch die Übertragung sämtlicher Anteile an die Erwerberin am 31. Januar 2002 durchgeführt wurde, sämtliche Anteile an ITR Rubber an Parker-Hannifin verkaufte, ist unstreitig, dass die von ITR vorgenommene Umwandlung des Geschäftsbereichs Kautschukschläuche in eine Tochtergesellschaft ganz klar mit dem Ziel erfolgte, die Anteile Letzterer an ein drittes Unternehmen zu verkaufen (vgl. in diesem Sinne Urteil Hoechst/Kommission, oben in Randnr. 75 angeführt, Randnr. 60).
Rn. 120 Das ist im Übrigen die Lösung, die die Kommission selbst in der Rechtssache, in der das Urteil Hoechst/Kommission (oben in Randnr. 75 angeführt) ergangen ist, in Anwendung des Grundsatzes der persönlichen Verantwortlichkeit gewählt hat und die vom Gericht gebilligt wurde.
- EuG, 15.06.2005 - T-71/03
DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION IN BEZUG AUF EIN …
Auszug aus EuG, 17.05.2013 - T-146/09
81 bis 84, und Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2006, Raiffeisen Zentralbank Österreich u. a./Kommission, T-259/02 bis T-264/02 und T-271/02, Slg. 2006, II-5169, Randnr. 331), oder beiden als Gesamtschuldner (Urteile des Gerichts vom 15. Juni 2005, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.Erst wenn sich in einem zweiten Schritt herausstellt, dass mehrere Adressaten das "Unternehmen" im Sinne der für die geahndete Zuwiderhandlung verantwortlichen wirtschaftlichen Einheit darstellen, und dies auch noch zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Entscheidung gilt, kann die Obergrenze anhand des Gesamtumsatzes dieses Unternehmens, d. h. aller seiner Bestandteile, berechnet werden (Urteil Tokai Carbon u. a./Kommission, oben in Randnr. 125 angeführt, Randnr. 390).
- EuGH, 07.06.1983 - 100/80
Musique Diffusion française / Kommission
Auszug aus EuG, 17.05.2013 - T-146/09
Rn. 151 Um einem Unternehmen eine Zuwiderhandlung gegen Art. 85 EG zurechnen zu können, bedarf es nach ständiger Rechtsprechung keiner Handlung und nicht einmal einer Kenntnis der Inhaber oder Geschäftsführer des betreffenden Unternehmens von der Zuwiderhandlung, sondern es genügt die Handlung einer Person, die berechtigt ist, für das Unternehmen tätig zu werden (vgl., hinsichtlich des EG-Vertrags, Urteil des Gerichtshofs vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, Slg. 1983, 1825, Randnr. 97, und Urteil des Gerichts vom 20. März 2002, Brugg Rohrsysteme/Kommission, T-15/99, Slg. 2002, II-1613, Randnr. 58). - EuGH, 28.03.1984 - 29/83
CRAM / Kommission
Auszug aus EuG, 17.05.2013 - T-146/09
Rn. 90 Nach ständiger Rechtsprechung wird nämlich durch die Änderung der Rechtsform und des Namens eines Unternehmens kein neues Unternehmen geschaffen, das von der Haftung für die wettbewerbswidrigen Handlungen des alten Unternehmens befreit wäre, sofern die beiden Unternehmen wirtschaftlich gesehen identisch sind (Urteile des Gerichtshofs vom 28. März 1984, Compagnie royale asturienne des mines und Rheinzink/Kommission, 29/83 und 30/83, Slg. 1984, 1679, Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 83 angeführt, Randnrn. - EuGH, 24.09.2009 - C-125/07
Erste Group Bank u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung von …
Auszug aus EuG, 17.05.2013 - T-146/09
Rn. 101 Daraus folgt ferner, dass die übertragene juristische Person nach dem Grundsatz der persönlichen Verantwortlichkeit ab dem Zeitpunkt ihrer Gründung für den Zeitraum der Zuwiderhandlung, während dem sie selbst an der Zuwiderhandlung teilgenommen hat, mit einer Sanktion belegt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Hoechst/Kommission, oben in Randnr. 75 angeführt, Randnrn. 28, 61, 66 und 67), da sie ab diesem Zeitpunkt persönlich für die Zuwiderhandlung haftbar gemacht werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 24. September 2009, Erste Group Bank u. a./Kommission, C-125/07 P, C-133/07 P, C-135/07 P und C-137/07 P, Slg. 2009, I-8681, Randnrn. - EuG, 23.02.2006 - T-282/02
Cementbouw Handel & Industrie / Kommission - Wettbewerb - Kontrolle von …
Auszug aus EuG, 17.05.2013 - T-146/09
Überdies können nur solche Zusicherungen ein berechtigtes Vertrauen entstehen lassen, die den anwendbaren Rechtsnormen entsprechen (Urteile des Gerichts vom 30. Juni 2005, Branco/Kommission, T-347/03, Slg. 2005, II-2555, Randnr. 102, vom 23. Februar 2006, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission, T-282/02, Slg. 2006, II-319, Randnr. 77, und vom 19. November 2009, Denka International/Kommission, T-334/07, Slg. 2009, II-4205, Randnr. 132). - EuGH, 22.06.2006 - C-182/03
DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG, …
Auszug aus EuG, 17.05.2013 - T-146/09
Dagegen kann niemand eine Verletzung dieses Grundsatzes geltend machen, dem die Verwaltung keine bestimmten Zusicherungen gegeben hat (Urteile des Gerichtshofs vom 24. November 2005, Deutschland/Kommission, C-506/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 58, und vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479, Randnr. 147). - EuG, 14.12.2006 - T-259/02
DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER …
Auszug aus EuG, 17.05.2013 - T-146/09
81 bis 84, und Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2006, Raiffeisen Zentralbank Österreich u. a./Kommission, T-259/02 bis T-264/02 und T-271/02, Slg. 2006, II-5169, Randnr. 331), oder beiden als Gesamtschuldner (Urteile des Gerichts vom 15. Juni 2005, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. - EuGH, 08.02.2007 - C-3/06
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM EIN …
- EuG, 27.09.2006 - T-43/02
Jungbunzlauer / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - Artikel 81 …
- EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
Chalkor / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuG, 12.10.2007 - T-474/04
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG FÜR NICHTIG, MIT DER DIE VERTRAULICHE …
- EuGH, 16.11.2000 - C-248/98
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER ZEHN RECHTSMITTEL VON UNTERNEHMEN GEGEN DIE …
- EuGH, 15.07.2004 - C-37/02
Dilexport
- EuG, 11.03.1999 - T-156/94
Aristrain / Kommission
- EuG, 06.10.2005 - T-22/02
Sumitomo Chemical / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der …
- EuG, 14.05.1998 - T-309/94
NV Koninklijke KNP BT gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuG, 17.12.1998 - T-203/96
Embassy Limousines & Services gegen Europäisches Parlament. - Schiedsklausel - …
- EuGH, 25.05.2000 - C-82/98
Kögler / Gerichtshof - "Rechtsmittel - Beamtenklage - Auf das Ruhegehalt …
- EuG, 20.03.2002 - T-15/99
Brugg Rohrsysteme / Kommission
- EuG, 19.11.2009 - T-334/07
Denka International / Kommission - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Dichlorvos - …
- EuGH, 24.11.2005 - C-506/03
Deutschland / Kommission - Zuschuss - Machbarkeitsstudie - Vertrag über die …
- EuG, 30.06.2005 - T-347/03
Branco / Kommission - Europäischer Sozialfonds - Kürzung des Zuschusses - Vergabe …
- EuGH, 08.07.1999 - C-49/92
Kommission / Anic Partecipazioni - "Rechtsmittel - Geschäftsordnung der …
- EuGH, 07.01.2004 - C-204/00
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …
- EuG, 15.09.2005 - T-325/01
DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE VON 71,825 AUF 9,8 MILLIONEN EURO HERAB, DIE DIE …
- EuGH, 12.07.1984 - 170/83
Hydrotherm
- EuGH, 16.11.2000 - C-279/98
Cascades / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 …
- EuG, 11.12.2003 - T-66/99
Minoan Lines / Kommission
- EuGH, 16.11.2000 - C-297/98
SCA Holding / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 …
- EuGH, 18.12.2014 - C-434/13
Kommission / Parker Hannifin Manufacturing und Parker-Hannifin - Rechtsmittel - …
Rn. 1 Mit seinem Rechtsmittel beantragt die Europäische Kommission die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union Parker ITR und Parker Hannifin/Kommission (T-146/09, EU:T:2013:258, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die Entscheidung K(2009) 428 endg.Die Nrn. 1 bis 3 des Tenors des Urteils des Gerichts der Europäischen Union Parker ITR und Parker-Hannifin/Kommission (T-146/09, EU:T:2013:258) werden aufgehoben..
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-434/13
Kommission / Parker Hannifin Manufacturing und Parker-Hannifin - Rechtsmittel - …
- das Urteil des Gerichts der Europäischen Union Parker ITR und Parker-Hannifin/Kommission (T-146/09, EU:T:2013:258) aufzuheben, soweit darin entschieden wurde, dass die Anwendung des Grundsatzes der wirtschaftlichen Kontinuität im vorliegenden Fall ausgeschlossen war, und soweit darin die Erhöhung der gegen die Parker ITR Srl verhängten Geldbuße zurückgewiesen wurde, die die Europäische Kommission wegen der Rolle als Anführerin, die ihr in dem Kartell zugekommen war, bei der Festsetzung der Geldbuße vorgenommen hatte;.{FN:2} - T-146/09, EU:T:2013:258, im Folgenden: angefochtenes Urteil.
- EuG, 29.09.2021 - T-342/18
Das Gericht erhält die Geldbußen aufrecht, die von der Kommission gegen mehrere …
Folglich schreiben die Leitlinien weder vor, die im EWR gelieferten Umsätze zu berücksichtigen, noch stehen sie dem entgegen, dass die Kommission bei der Ermittlung der von jedem Unternehmen innerhalb des EWR erzielten Umsätze die im EWR in Rechnung gestellten Umsätze heranzieht (Urteil vom 17. Mai 2013, Parker ITR und Parker-Hannifin/Kommission, T-146/09, EU:T:2013:258, Rn. 210).Rn. 485 Zum anderen ergibt sich zwar aus der Rechtsprechung, dass die im EWR in Rechnung gestellten Umsätze nur herangezogen werden können, wenn dieses Kriterium die Realität des Marktes widerspiegelt, d. h. am geeignetsten ist, um die Auswirkungen des Kartells auf den Wettbewerb im EWR zu erfassen (Urteil vom 17. Mai 2013, Parker ITR und Parker-Hannifin/Kommission, T-146/09, EU:T:2013:258, Rn. 211).
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2013 - C-231/11
Kommission / Siemens Österreich u.a. et Siemens Transmission & Distribution u.a. …
{FN:76} - Neben dem angefochtenen Urteil kann z. B. jüngst das Urteil vom 17. Mai 2013, Parker u. a./Kommission (T-146/09, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2014 - C-580/12
Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - …
Wie die Kommission in ihren Schriftsätzen geltend macht, ohne dass die Klägerinnen dagegen Argumente oder Beweise vorbringen, konnten die für die Verkäufe von Produkten an die Großhändler geltenden Bruttopreislisten, die Gegenstand einer Koordinierung waren, von den Badezimmerausstattungsherstellern beim Verkauf ihrer nicht für den dreistufigen Vertrieb bestimmten Produkte an Großhändler als Referenzpreislisten herangezogen werden." Vgl. auch Urteile Keramag Keramische Werke u. a./Kommission (T-379/10 und T-381/10, EU:T:2013:457), Rubinetteria Cisal/Kommission (T-368/10, EU:T:2013:460) ("Badezimmerausstattungen") sowie Parker ITR und Parker-Hannifin/Kommission (T-146/09, EU:T:2013:258) ("Marineschläuche"). - EuG, 14.07.2016 - T-146/09
Parker Hannifin Manufacturing und Parker-Hannifin / Kommission - Wettbewerb - …
Rn. 7 In seinem Urteil vom 17. Mai 2013, Parker ITR und Parker-Hannifin/Kommission (T-146/09, im Folgenden: Urteil des Gerichts, EU:T:2013:258), stellte das Gericht fest, dass der Grundsatz der wirtschaftlichen Kontinuität in Situationen wie der vorliegenden nicht anwendbar sei und dass der Grundsatz der persönlichen Verantwortlichkeit angewandt werden müsse. - EuG, 08.06.2009 - T-173/09
Z / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Einsicht eines Drittbetroffenen in …
Rn. 26 Die namentliche Nennung der nach Ansicht der Kommission in ein Kartell implizierten Unternehmensvertreter und -mitarbeiter stellt vor allem deshalb ein legitimes Mittel zur Beweisführung dar, weil damit zu rechnen ist, dass gegen die entsprechende Wettbewerbsentscheidung - wie im vorliegenden Fall tatsächlich geschehen (Rechtssachen T-146/09, T-147/09, T-148/09 und T-154/09) - Klage vor dem Gericht erster Instanz erhoben wird.
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Rechtsprechung
| EuG, 14.07.2016 - T-146/09 RENV |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Parker Hannifin Manufacturing und Parker-Hannifin / Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Marineschläuche - Vereinbarungen über die Festsetzung der Preise, die Aufteilung der Märkte und den Austausch geschäftlich sensibler Informationen - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Grundsatz der wirtschaftlichen ...
- Europäischer Gerichtshof
Parker Hannifin Manufacturing und Parker-Hannifin / Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Marineschläuche - Vereinbarungen über die Festsetzung der Preise, die Aufteilung der Märkte und den Austausch geschäftlich sensibler Informationen - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Grundsatz der wirtschaftlichen ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuG, 17.05.2013 - T-146/09
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-434/13
- EuGH, 18.12.2014 - C-434/13
- EuG, 14.07.2016 - T-146/09 RENV
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (29)
- EuGH, 04.09.2014 - C-408/12
YKK u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse, …
Auszug aus EuG, 14.07.2016 - T-146/09
Rn. 144 Insbesondere kann eine Gesellschaft nicht für Zuwiderhandlungen verantwortlich gemacht werden, die von ihren Tochtergesellschaften eigenständig vor dem Zeitpunkt ihres Erwerbs begangen wurden, da diese selbst für ihre Zuwiderhandlungen vor ihrem Erwerb einstehen müssen, ohne dass die Gesellschaft, die sie erworben hat, dafür verantwortlich gemacht werden kann (…Urteile vom 16. November 2000, Cascades/Kommission, C-279/98 P, EU:C:2000:626, Rn. 77 bis 79, und vom 4. September 2014, YKK u. a./Kommission, C-408/12 P, EU:C:2014:2153, Rn. 65).Rn. 160 Darüber hinaus ist u. a. auf die Rechtsprechung im Urteil vom 4. September 2014, YKK u. a./Kommission (C-408/12 P, EU:C:2014:2153), hinzuweisen.
Rn. 161 Des Weiteren hat der Gerichtshof in den Rn. 63 und 64 des Urteils vom 4. September 2014, YKK u. a./Kommission (C-408/12 P, EU:C:2014:2153), festgestellt:.
Rn. 166 Wie die Klägerinnen aber zu Recht geltend machen, hat die Kommission einen Fehler bei der Anwendung von Art. 23 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 begangen, da die Obergrenze hinsichtlich des Teils der Geldbuße, der ausschließlich Parker ITR auferlegt wurde, was zwangsläufig die Zeit vor dem 1. Januar 2002 einschließt, nicht allein auf der Grundlage des Umsatzes von Parker ITR berechnet wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. September 2014, YKK u. a./Kommission, C-408/12 P, EU:C:2014:2153, Rn. 64).
Rn. 174 Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung, insbesondere dem Urteil vom 4. September 2014, YKK u. a./Kommission (C-408/12 P, EU:C:2014:2153), dass für die Anwendung der in Art. 23 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 vorgesehenen Obergrenze der Umsatz der betreffenden Tochtergesellschaft zu berücksichtigen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. September 2014, YKK u. a./Kommission (C-408/12 P, EU:C:2014:2153, Rn. 97).
- EuG, 15.03.2006 - T-15/02
BASF / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte - …
Auszug aus EuG, 14.07.2016 - T-146/09
Das Vorliegen dieses Umstands ergibt sich u. a. daraus, dass das Unternehmen dem Kartell durch punktuelle Initiativen spontan einen grundlegenden Impuls gegeben hat, oder aus einer Gesamtheit von Indizien, die das Bestreben des Unternehmens zeigen, die Stabilität und den Erfolg des Kartells zu sichern (Urteile vom 15. März 2006, BASF/Kommission, T-15/02, EU:T:2006:74, Rn. 299, 300, 351, 370 bis 375 und 427, …und vom 27. September 2012, Shell Petroleum u. a./Kommission, T-343/06, EU:T:2012:478, Rn. 198).Rn. 101 Dieser Fall liegt vor, wenn das Unternehmen an den Treffen des Kartells im Namen eines anderen Unternehmens teilgenommen hat, das dabei nicht anwesend war, und dieses von den Ergebnissen dieser Treffen unterrichtet hat (Urteil vom 15. März 2006, BASF/Kommission, T-15/02, EU:T:2006:74, Rn. 439).
Rn. 102 Schließlich kann zwei und sogar mehr Unternehmen gleichzeitig die Eigenschaft des Anführers zugeschrieben werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. März 2006, BASF/Kommission, T-15/02, EU:T:2006:74, Rn. 439 und 440, …und vom 26. April 2007, Bolloré u. a./Kommission, T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02, EU:T:2007:115, Rn. 561).
- EuGH, 10.04.2014 - C-247/11
Areva u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für …
Auszug aus EuG, 14.07.2016 - T-146/09
Unter diesen Umständen kann die Kommission anschließend die Muttergesellschaft als Gesamtschuldnerin für die von ihrer Tochtergesellschaft in der fraglichen Zeit begangene Zuwiderhandlung und damit für die ihrer Tochtergesellschaft auferlegte Geldbuße haftbar machen (vgl. Urteil vom 10. April 2014, Areva u. a./Kommission, C-247/11 P und C-253/11 P, EU:C:2014:257, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 143 Eine Konfiguration der gesamtschuldnerischen Haftung, die es der Kommission ermöglicht, von einer der Muttergesellschaften die Zahlung einer Geldbuße zu verlangen, mit der Zuwiderhandlungen geahndet werden, die in Bezug auf einen anderen Teil des Zeitraums der Zuwiderhandlung einem Unternehmen vorgeworfen werden, zu dem diese Muttergesellschaft niemals gehört hat, verstößt jedoch gegen den Grundsatz der individuellen Zumessung von Strafen und Sanktionen (Urteil vom 10. April 2014, Areva u. a./Kommission, C-247/11 P und C-253/11 P, EU:C:2014:257, Rn. 126 bis 133).
- EuG, 03.03.2011 - T-110/07
Das Gericht setzt die Geldbußen einiger Mitglieder des Kartells über isolierte …
Auszug aus EuG, 14.07.2016 - T-146/09
Rn. 125 Insoweit geht aus der Rechtsprechung hervor, dass die Tatsache, dass sich ein Unternehmen als Anführer eines Kartells betätigt hat, impliziert, dass es eine im Vergleich zu den übrigen Unternehmen besondere Verantwortung zu tragen hat (Urteil vom 3. März 2011, Siemens/Kommission, T-110/07, EU:T:2011:68, Rn. 367).Denn nach ständiger Rechtsprechung muss die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung oder des Diskriminierungsverbots mit der Beachtung des Gebots rechtmäßigen Handelns in Einklang gebracht werden, wonach sich niemand zu seinem Vorteil auf eine zugunsten eines anderen begangene Rechtsverletzung berufen kann (vgl. Urteil vom 3. März 2011, Siemens/Kommission, T-110/07, EU:T:2011:68, Rn. 358 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 14.09.2010 - C-550/07
Im Bereich des Wettbewerbsrechts ist der unternehmensinterne Schriftwechsel mit …
Auszug aus EuG, 14.07.2016 - T-146/09
Rn. 88 Was den Vorwurf der Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung durch die Anwendung des Grundsatzes der wirtschaftlichen Kontinuität gegenüber ITR Rubber und nicht gegenüber DOM betrifft, obwohl sich DOM nach Auffassung der Klägerinnen in einer sehr ähnlichen Lage befand, verlangt dieser Grundsatz nach ständiger Rechtsprechung, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden dürfen, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. Urteil vom 14. September 2010, Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals/Kommission, C-550/07 P, EU:C:2010:512, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 10.04.2014 - C-231/11
Der Gerichtshof gibt den Rechtsmitteln in den das Kartell auf dem Markt für …
Auszug aus EuG, 14.07.2016 - T-146/09
Rn. 142 Nach der Rechtsprechung gelten außerdem für die Kommission im Rahmen der Bestimmung der gesamtschuldnerischen Haftung im Außenverhältnis, d. h. des Verhältnisses zwischen ihr und den einzelnen Personen des Unternehmens, von denen sie verlangen kann, die gesamte diesem Unternehmen auferlegte Geldbuße zu zahlen, bestimmte Zwänge, insbesondere die Pflicht, den Grundsatz der individuellen Zumessung von Strafen und Sanktionen zu beachten, der gebietet, dass bei der Festsetzung der Höhe der gemäß Art. 23 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1/2003 gesamtschuldnerisch zu zahlenden Geldbuße sowohl die Schwere der Zuwiderhandlung als auch deren Dauer zu berücksichtigen sind (Urteil vom 10. April 2014, Kommission u. a./Siemens Österreich u. a., C-231/11 P bis C-233/11 P, EU:C:2014:256, Rn. 52). - EuGH, 08.02.2007 - C-3/06
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM EIN …
Auszug aus EuG, 14.07.2016 - T-146/09
Folglich kann der Unionsrichter seine Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung ausüben, wenn ihm die Frage nach der Höhe der Geldbuße zur Beurteilung vorgelegt worden ist, und diese Befugnis kann sowohl zur Herabsetzung als auch zur Erhöhung dieses Betrags ausgeübt werden (Urteil vom 8. Februar 2007, Groupe Danone/Kommission, C-3/06 P, EU:C:2007:88, Rn. 61 und 62). - EuG, 26.04.2007 - T-109/02
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER …
Auszug aus EuG, 14.07.2016 - T-146/09
Rn. 102 Schließlich kann zwei und sogar mehr Unternehmen gleichzeitig die Eigenschaft des Anführers zugeschrieben werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. März 2006, BASF/Kommission, T-15/02, EU:T:2006:74, Rn. 439 und 440, und vom 26. April 2007, Bolloré u. a./Kommission, T-109/02, T-118/02, T-122/02, T-125/02, T-126/02, T-128/02, T-129/02, T-132/02 und T-136/02, EU:T:2007:115, Rn. 561). - EuGH, 16.11.2000 - C-279/98
Cascades / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 …
Auszug aus EuG, 14.07.2016 - T-146/09
Rn. 144 Insbesondere kann eine Gesellschaft nicht für Zuwiderhandlungen verantwortlich gemacht werden, die von ihren Tochtergesellschaften eigenständig vor dem Zeitpunkt ihres Erwerbs begangen wurden, da diese selbst für ihre Zuwiderhandlungen vor ihrem Erwerb einstehen müssen, ohne dass die Gesellschaft, die sie erworben hat, dafür verantwortlich gemacht werden kann (Urteile vom 16. November 2000, Cascades/Kommission, C-279/98 P, EU:C:2000:626, Rn. 77 bis 79, …und vom 4. September 2014, YKK u. a./Kommission, C-408/12 P, EU:C:2014:2153, Rn. 65). - EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
Chalkor / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
Auszug aus EuG, 14.07.2016 - T-146/09
Rn. 175 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Festsetzung der Höhe der Geldbußen die Dauer der Zuwiderhandlungen sowie sämtliche Faktoren zu berücksichtigen, die für die Beurteilung der Schwere dieser Zuwiderhandlungen eine Rolle spielen, wie u. a. das Verhalten jedes einzelnen Unternehmens und die Rolle, die jedes Unternehmen bei der Abstimmung der Verhaltensweisen gespielt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2011, Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 14.05.1998 - T-352/94
Mo Och Domsjö AB gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
- EuG, 11.07.2014 - T-541/08
Sasol u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse - …
- EuG, 27.09.2012 - T-343/06
Shell Petroleum u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer …
- EuG, 05.10.2011 - T-11/06
Romana Tabacchi / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Italienischer Markt für …
- EuG, 06.04.1995 - T-150/89
G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
- EuG, 13.07.2011 - T-59/07
Polimeri Europa / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuG, 27.09.2012 - T-357/06
Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuGH, 10.09.2009 - C-97/08
Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 …
- EuGH, 18.07.2013 - C-501/11
Der Gerichtshof bestätigt die gegen die Schindler-Gruppe wegen ihrer Beteiligung …
- EuGH, 11.12.2007 - C-280/06
DIE VERANTWORTLICHKEIT FÜR EINE ZUWIDERHANDLUNG GEGEN DIE WETTBEWERBSREGELN KANN …
- EuGH, 01.07.2008 - C-341/06
Chronopost und La Poste / UFEX u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des …
- EuGH, 02.04.1998 - C-367/95
Kommission / Sytraval und Brink's France - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 08.05.2013 - C-508/11
Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts zum Kartell auf den Märkten für …
- EuGH, 18.12.2014 - C-434/13
Kommission / Parker Hannifin Manufacturing und Parker-Hannifin - Rechtsmittel - …
- EuG, 17.05.2013 - T-146/09
Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission zu einem Kartell auf dem …
- EuGH, 30.09.2003 - C-301/96
Deutschland / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Entscheidung 96/666/EG - …
- EuGH, 22.06.2004 - C-42/01
Portugal / Kommission
- EuG, 14.09.2011 - T-236/02
Öffentlicher Dienst - Aufhebung der Entscheidung der Kommission über die …
- EuG, 28.04.2010 - T-456/05
Gütermann und Zwicky / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt …
- EuG, 08.03.2018 - T-45/13
Schiedsklausel - Siebtes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung …
Rn. 45 S'agissant de l'affaire T-45/13 RENV, il y a lieu de rappeler la jurisprudence selon laquelle, à la suite de l'annulation par la Cour et du renvoi de l'affaire devant le Tribunal, celui-ci est saisi, en application de l'article 215 du règlement de procédure, par l'arrêt de la Cour et doit se prononcer une nouvelle fois sur l'ensemble des moyens soulevés par le requérant, à l'exclusion des éléments du dispositif non annulés par la Cour ainsi que des considérations qui constituent le fondement nécessaire desdits éléments, ceux-ci étant passés en force de chose jugée (arrêt du 14 juillet 2016, Parker Hannifin Manufacturing et Parker-Hannifin/Commission, T-146/09 RENV, EU:T:2016:411, point 22).
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