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   EuG, 15.07.1993 - T-17/90, T-28/91 und T-17/92   

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EuG, 15.07.1993 - T-17/90, T-28/91 und T-17/92 (https://dejure.org/1993,3144)
EuG, Entscheidung vom 15.07.1993 - T-17/90, T-28/91 und T-17/92 (https://dejure.org/1993,3144)
EuG, Entscheidung vom 15. Juli 1993 - T-17/90, T-28/91 und T-17/92 (https://dejure.org/1993,3144)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    E. Camara Alloisio und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Unzulässigkeit - Beschwerende Maßnahme - Zusammensetzung des Prüfungsausschusses für ein Auswahlverfahren.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage eines Beamten vor dem Gericht erster Instanz auf Nichtigerklärung einer Personalentscheidung des Direktors für Personal und Zulassung zu einem Auswahlverfahren ; Antrag auf Feststellung und Beschluss auf Zubilligung einer Rückwirkung zu Sicherung von Vorteilen und ...

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 90 Abs. 2; ; VerO EuG Art. 82 § 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 13.02.1979 - 24/78

    Martin / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.07.1993 - T-17/90
    Zu der von der Beklagten angeführten Rechtsprechung des Gerichtshofes weisen die Kläger darauf hin, daß das Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 24/78 (Martin/Kommission, Slg. 1979, 603) den Fall der Abwesenheit eines Mitglieds des Prüfungsausschusses betreffe.

    Unter Hinweis auf das Urteil Martin/Kommission legt die Kommission dar, daß die genannten Gründe eine Ausnahme vom Grundsatz der Gleichbehandlung der Bewerber innerhalb eines Auswahlverfahrens rechtfertigten, weil es unmöglich gewesen sei, die Aufgabenerfuellung durch den Prüfungsausschuß anders sicherzustellen.

  • EuGH, 11.03.1986 - 294/84

    Adams / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.07.1993 - T-17/90
    2 Mit zwei Urteilen vom 11. März 1986 in der Rechtssache 293/84 (Sorani u. a./Kommission, Slg. 1986, 967) und in der Rechtssache 294/84 (Adams u. a./Kommission, Slg. 1986, 977) hob der Gerichtshof diese Entscheidungen mit der Begründung auf, die Kläger hätten keine Gelegenheit gehabt, zu den Äusserungen, die ihre Vorgesetzten über sie gegenüber dem Prüfungsausschuß abgegeben hätten, Stellung zu nehmen.

    6) die Beklagte zu verurteilen, Zinsen in Höhe von 8 % auf den Schadensersatzbetrag seit der ersten Beschwerde in dem Verfahren der Rechtssache 294/84 zu zahlen;.

  • EuGH, 28.02.1989 - 100/87

    Basch u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.07.1993 - T-17/90
    4 Durch Urteil vom 28. Februar 1989 in den verbundenen Rechtssachen 100/87, 146/87 und 153/87 (Basch u. a./Kommission, Slg. 1989, 447) hob der Gerichtshof die Entscheidungen des Prüfungsausschusses, die Kläger nicht zu den Prüfungen zuzulassen, wegen unzureichender Begründung und Rechtswidrigkeit des vom Prüfungsausschuß angewandten Verfahrens auf.

    "Betrifft: Wiederholung des Auswahlverfahrens KOM2/82 in Durchführung des Urteils des Gerichtshofes vom 28. Februar 1989 in den verbundenen Rechtssachen 100/87, 146/87 und 153/87 für die obsiegenden Kläger.

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.07.1993 - T-17/90
    39 Insoweit ist festzustellen, daß nach einer im Rahmen des Artikels 173 EWG-Vertrag entwickelten ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts Handlungen oder Entscheidungen, die mit einer Anfechtungsklage angefochten werden können, nur solche Maßnahmen sind, die zwingende Rechtsfolgen haben, die die Interessen des Klägers beeinträchtigen können, indem sie dessen Rechtsstellung in qualifizierter Weise ändern (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, und Urteil des Gerichts vom 22. Juni 1990 in den verbundenen Rechtssachen T-32/89 und T-39/89, Marcopoulos/Gerichtshof, Slg. 1990, II-281).
  • EuGH, 14.02.1989 - 346/87

    Bossi / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.07.1993 - T-17/90
    Darüber hinaus entspricht es bei Beamtenklagen ebenfalls einer ständigen Rechtsprechung, daß die eine Entscheidung vorbereitenden Maßnahmen nicht im Sinne des Artikels 90 Absatz 2 des Statuts beschweren und folglich nur inzident, d. h. im Rahmen einer Klage gegen aufhebbare Maßnahmen, angefochten werden können (vgl. z. B. Urteile des Gerichtshofes vom 7. April 1965 in der Rechtssache 11/64, Weighardt/Kommission der EAG, Slg. 1965, 366, und vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 346/87, Bossi/Kommission, Slg. 1989, 303).
  • EuG, 24.01.1991 - T-27/90

    Edward Patrick Latham gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Auszug aus EuG, 15.07.1993 - T-17/90
    46 Was die Zulässigkeit einer Schadensersatzklage betrifft, so ergibt sich ferner aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie das Gericht sie analysiert und verdeutlicht hat (vgl. Urteile des Gerichts vom 24. Januar 1991 in der Rechtssache T-27/90, Latham/Kommission, Slg. 1991, II-35, Randnr. 38, und vom 25. September 1991 in der Rechtssache T-5/90, Marcato/Kommission, Slg. 1991, II-731, Randnr. 49), daß nur dann, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen einer Anfechtungsklage und einer Schadensersatzklage besteht, die letztgenannte Klage als Zusatz zur Anfechtungsklage zulässig ist, ohne daß ihr notwendigerweise sowohl ein Antrag an die Anstellungsbehörde auf Ersatz der angeblichen Schäden als auch eine Beschwerde gegen die Begründetheit der stillschweigenden oder ausdrücklichen Ablehnung des Antrags vorausgegangen sein müssen.
  • EuG, 22.06.1990 - T-32/89

    Georges Marcopoulos gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 15.07.1993 - T-17/90
    39 Insoweit ist festzustellen, daß nach einer im Rahmen des Artikels 173 EWG-Vertrag entwickelten ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts Handlungen oder Entscheidungen, die mit einer Anfechtungsklage angefochten werden können, nur solche Maßnahmen sind, die zwingende Rechtsfolgen haben, die die Interessen des Klägers beeinträchtigen können, indem sie dessen Rechtsstellung in qualifizierter Weise ändern (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, und Urteil des Gerichts vom 22. Juni 1990 in den verbundenen Rechtssachen T-32/89 und T-39/89, Marcopoulos/Gerichtshof, Slg. 1990, II-281).
  • EuG, 15.07.1993 - T-27/92

    Maria Camera-Lampitelli und andere gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 15.07.1993 - T-17/90
    Mit Beschluß vom 28. April 1993 hat das Gericht die Rechtssachen T-17/90, T-28/91 und T-17/92 einerseits und die Rechtssache T-27/92 andererseits zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung verbunden.
  • EuGH, 23.10.1986 - 142/85

    Schwiering / Rechnungshof

    Auszug aus EuG, 15.07.1993 - T-17/90
    Das vorgerichtliche Verfahren nach Artikel 90 des Statuts soll insgesamt eine gütliche Regelung des Streites zwischen dem Beamten und der Verwaltung ermöglichen und fördern (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 142/85, Schwiering/Rechnungshof, Slg. 1986, 3177, Randnr. 11).
  • EuG, 25.09.1991 - T-5/90

    Antonio Marcato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 15.07.1993 - T-17/90
    46 Was die Zulässigkeit einer Schadensersatzklage betrifft, so ergibt sich ferner aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie das Gericht sie analysiert und verdeutlicht hat (vgl. Urteile des Gerichts vom 24. Januar 1991 in der Rechtssache T-27/90, Latham/Kommission, Slg. 1991, II-35, Randnr. 38, und vom 25. September 1991 in der Rechtssache T-5/90, Marcato/Kommission, Slg. 1991, II-731, Randnr. 49), daß nur dann, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen einer Anfechtungsklage und einer Schadensersatzklage besteht, die letztgenannte Klage als Zusatz zur Anfechtungsklage zulässig ist, ohne daß ihr notwendigerweise sowohl ein Antrag an die Anstellungsbehörde auf Ersatz der angeblichen Schäden als auch eine Beschwerde gegen die Begründetheit der stillschweigenden oder ausdrücklichen Ablehnung des Antrags vorausgegangen sein müssen.
  • EuGH, 26.05.1971 - 45/70

    Bode / Kommission

  • EuGH, 21.10.1980 - 101/79

    Vecchioli / Kommission

  • EuGH, 17.05.1973 - 58/72

    Perinciolo / Rat

  • EuGH, 09.10.1974 - 112/73

    Campogrande / Kommission

  • EuGH, 26.02.1981 - 34/80

    Authié / Kommission

  • EuG, 06.02.1992 - T-29/91

    Claudia Castelletti und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 28.01.1993 - T-53/92

    Mireille Piette de Stachelski gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 07.04.1965 - 11/64

    Weighardt / Kommission EAG

  • EuGH, 11.03.1986 - 293/84

    Sorani / Kommission

  • EuG, 06.02.1992 - T-29/91

    Claudia Castelletti und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    11 Diese Entscheidung ist Gegenstand der am 9. April 1990 erhobenen Klage T-17/90.

    1) das vorliegende Verfahren sowie die Verfahren, auf die sie Bezug nehmen, mit der Klage in der Rechtssache T-17/90 zu verbinden, da sie miteinander in Zusammenhang stehen;.

    4) die Beklagte zu verurteilen, für die Schadensersatzleistungen Zinsen in Höhe von 8 % seit Einlegung der dem Verfahren T-17/90 vorausgegangenen Beschwerden zu zahlen;.

    - die Verbindung der Rechtssachen T-17/90 (Camara Alloisio u. a.), T-28/91 (Blieschies u. a.) und T-29/91 (Castelletti u. a.) zu beschließen, da sie miteinander in Zusammenhang stehen.

    18 Die Kommission macht in erster Linie geltend, da der Gegenstand der vorliegenden Klage in dem der Klage T-17/90 vollständig enthalten sei und da beide Klagen auf dieselben Gründe gestützt seien, stehe der Zulässigkeit der Klage die Einrede der Rechtshängigkeit entgegen.

    Folglich hätte die vorliegende Klage, mit der lediglich bestimmte der in der Klage T-17/90 enthaltenen Anträge bekräftigt würden, nur gegen die Zurückweisung einer Beschwerde gerichtet werden können, die innerhalb von drei Monaten nach der Entscheidung vom 22. Dezember 1989 hätte eingelegt werden müssen, mit der die Kommission die ursprünglichen, in den Beschwerden R/225/89 bis R/249/89 vom 18. September 1989 enthaltenen Anträge abgelehnt habe.

    21 Die Klägerinnen tragen ausserdem vor, da sie in der Rechtssache T-17/90 noch nicht einmal ihre Erwiderung eingereicht hätten, sei das Gericht über ihr Vorbringen in dieser Rechtssache nicht vollständig informiert und könne somit derzeit keine Entscheidung treffen.

    26 Zu der von der Beklagten in erster Linie erhobenen Einrede der Unzulässigkeit, die von ihr als Einrede der "Rechtshängigkeit" bezeichnet wird, ist festzustellen, daß das Verfahren zwischen denselben Parteien aufgrund der Klage, die unter dem Aktenzeichen T-17/90 in das Register der Kanzlei des Gerichts eingetragen ist, nicht abgeschlossen ist und daß somit im gegenwärtigen Verfahrensstadium der vorliegenden Rechtssache über diese Einrede der Unzulässigkeit nicht zu entscheiden ist.

    33 Folglich ist die Klage abzuweisen, ohne daß über den Antrag der Klägerinnen auf Verbindung der Rechtssachen T-17/90, T-28/91 und T-29/91 entschieden werden müsste.

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

    Nach Artikel 176 EG-Vertrag sei zur Durchführung eines Urteils die Lagewiederherzustellen, wie sie vor Eintritt der vom Gerichtshof beanstandetenUmstände bestanden habe (Urteil des Gerichts vom 15. Juli 1993 in denRechtssachen T-17/90, T-28/91 und T-17/92, Camara Alloisio u. a./Kommission, Slg.1993, II-841, Randnr. 79).
  • EuGöD, 13.12.2012 - F-42/11

    Honnefelder / Kommission - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren -

    Das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften habe zwar im Urteil vom 15. Juli 1993, Camara Alloisio u. a./Kommission (T-17/90, T-28/91 und T-17/92), befunden, dass eine Entscheidung, die hinsichtlich eines Bewerbers ein Auswahlverfahren wiedereröffne und die mit dieser Wiedereröffnung unmittelbar zusammenhängenden Modalitäten erläutere, eine vorbereitende Maßnahme und keine beschwerende Entscheidung sei; dies erkläre sich jedoch dadurch, dass das EPSO und der Prüfungsausschuss in dieser Rechtssache keine andere Wahl gehabt hätten, als das Auswahlverfahren wiederzueröffnen.

    Das Urteil Camara Alloisio u. a./Kommission bestätige, dass jeder Kläger Beschwerde einlegen müsse, um eine Maßnahme - auch einredeweise - anzugreifen, wenn einer der Urheber dieser Maßnahme in seiner Eigenschaft als Anstellungsbehörde handele.

    Mit der im Urteil Camara Alloisio u. a./Kommission entwickelten Lösung wird auf den speziellen Kontext der Wiedereröffnung eines Auswahlverfahrens die ständige Rechtsprechung übertragen, wonach ein Kläger berechtigt ist, Unregelmäßigkeiten betreffend die Durchführungsmodalitäten des Auswahlverfahrens im Rahmen einer Klage gegen die individuelle Entscheidung, mit der seine Bewerbung zurückgewiesen wird, geltend zu machen, und zwar ohne dass ihm entgegengehalten werden könnte, gegen die Entscheidung, mit der die Durchführungsmodalitäten des Auswahlverfahrens festgelegt werden, weder fristgemäß Beschwerde noch fristgemäß Klage erhoben zu haben (vgl. u. a. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 11. August 1995, Kommission/Noonan, C-448/93 P, Randnrn. 17 bis 19, mit dem das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 16. September 1993, Noonan/Kommission, T-60/92, Randnr. 21, bestätigt wird).

    Folglich kann die im Urteil Camara Alloisio u. a./Kommission gefundene Lösung auf den vorliegenden Fall übertragen werden.

  • EuGöD, 21.03.2013 - F-94/11

    Brune / Kommission - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren -

    Eine Entscheidung, die den Bewerber, der zu Unrecht von einem Auswahlverfahren ausgeschlossen wurde, darauf hinweist, dass das Auswahlverfahren wiedereröffnet ist, und die mit dieser Wiederholung des Auswahlverfahrens unmittelbar zusammenhängenden Modalitäten angibt, ist keine beschwerende Maßnahme, sondern eine Maßnahme zur Vorbereitung der am Ende des Verfahrens zu treffenden Entscheidung, ob der Bewerber in die Reserveliste des Auswahlverfahrens aufgenommen wird (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 15. Juli 1993, Camara Alloisio u. a./Kommission, T-17/90, T-28/91 und T-17/92, Randnr. 42).

    Mit der im Urteil Camara Alloisio u. a./Kommission entwickelten Lösung wird auf den speziellen Kontext der Wiedereröffnung eines Auswahlverfahrens die ständige Rechtsprechung übertragen, wonach ein Kläger berechtigt ist, Unregelmäßigkeiten betreffend die Durchführungsmodalitäten des Auswahlverfahrens im Rahmen einer Klage gegen die individuelle Entscheidung, mit der seine Bewerbung zurückgewiesen wird, geltend zu machen, und zwar ohne dass ihm entgegengehalten werden könnte, gegen die Entscheidung, mit der die Durchführungsmodalitäten des Auswahlverfahrens festgelegt werden, weder fristgemäß Beschwerde noch fristgemäß Klage erhoben zu haben (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil des Gerichtshofs vom 11. August 1995, Kommission/Noonan, C-448/93 P, Randnrn. 17 bis 19).

    Was zweitens den Antrag des Klägers auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ladung vom 14. Januar 2011 zur mündlichen Prüfung betrifft, ist in Anbetracht der Entscheidung im Urteil Camara Alloisio u. a./Kommission festzustellen, dass dieser Antrag unzulässig ist, weil er gegen eine Maßnahme zur Vorbereitung der endgültigen Entscheidung über die Aufnahme in die Reserveliste gerichtet ist.

  • EuG, 15.10.1998 - T-2/95

    Industrie des poudres sphériques / Rat

    Die Nichtigerklärung einer Handlung, die ein Verwaltungsverfahren abschließt, das mehrere Phasen umfaßt, hat nicht notwendig und unabhängig von den materiellen oder formellen Gründen des Nichtigkeitsurteils die Nichtigkeit des gesamten Verfahrens zur Folge, auf dem die angefochtene Handlung beruht (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes Asteris u. a./Kommission, Randnr. 30, und vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 34; Urteile des Gerichts vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache T-38/89, Hochbaum/Kommission, Slg. 1990, II-43, Randnr. 13, und vom 15. Juli 1993 in den Rechtssachen T-17/90, T-28/91 und T-17/92, Camara Alloisio u. a./Kommission, Slg. 1993, II-841, Randnr. 79).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-62/01

    Campogrande / Kommission

    Die Klageabweisung wird in den Randnummern 66 bis 72 des angefochtenen Urteils wie folgt begründet: "66 Zunächst ist festzustellen, dass, soweit die Klägerin den Ersatz des durch die behaupteten Repressalien, denen sie nach Einlegung ihrer Beschwerde ausgesetzt gewesen sei, verursachten Schadens begehrt, ihr Klageantrag auf Schadensersatz unzulässig ist, da es an einem ordnungsgemäßen vorgerichtlichen Verfahren fehlt (Urteil des Gerichts vom 15. Juli 1993 in den Rechtssachen T-17/90, T-28/91 und T-17/92, Camara Alloisio u. a./Kommission, Slg. 1993, II-841).

    Der zweite Rechtsmittelgrund richtet sich gegen folgende Randnummer 66 des angefochtenen Urteils: "Zunächst ist festzustellen, dass, soweit die Klägerin den Ersatz des durch die behaupteten Repressalien, denen sie nach Einlegung ihrer Beschwerde ausgesetzt gewesen sei, verursachten Schadens begehrt, ihr Klageantrag auf Schadensersatz unzulässig ist, da es an einem ordnungsgemäßen vorgerichtlichen Verfahren fehlt (Urteil des Gerichts vom 15. Juli 1993 in den Rechtssachen T-17/90, T-28/91 und T-17/92, Camara Alloisio u. a./Kommission, Slg. 1993, II-841).

  • EuGöD, 09.12.2008 - F-52/05

    Q / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Mobbing - Beistandspflicht der

    Besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen einer Anfechtungsklage und einer Schadensersatzklage, ist die Schadensersatzklage als Zusatz zur Anfechtungsklage zulässig, ohne dass ihr notwendigerweise ein Antrag an die Anstellungsbehörde auf Ersatz des behaupteten Schadens und eine Beschwerde vorausgegangen sein müssen, mit der die Richtigkeit der stillschweigenden oder ausdrücklichen Ablehnung des Antrags bestritten wird (Urteile des Gerichts erster Instanz vom 15. Juli 1993, Camara Alloisio u. a./Kommission, T-17/90, T-28/91 und T-17/92, Slg. 1993, II-841, Randnr. 46, und Y/Gerichtshof, Randnr. 66).
  • EuGöD, 13.12.2006 - F-17/05

    de Brito Sequeira Carvalho / Kommission

    145 Il ressort de la jurisprudence de la Cour, telle qu'elle a été analysée et précisée par le Tribunal de première instance (voir les arrêts du Tribunal de première instance du 24 janvier 1991, Latham/Commission, T-27/90, Rec. p. II-35, point 38 ; du 25 septembre 1991, Marcato/Commission, T-5/90, Rec. p. II-731, point 49, et du 15 juillet 1993, Camara Alloisio e.a./Commission T-17/90, T-28/91 et T-17/92, Rec.
  • EuG, 28.05.1998 - T-78/96

    W / Kommission

    Toutefois, lorsqu'il existe un lien direct entre un recours en annulation et une action en indemnisation, cette dernière est recevable en tant qu'accessoire du recours en annulation, sans qu'elle doive nécessairement être précédée d'une demande invitant l'AIPN à réparer le préjudice prétendument subi et d'une réclamation contestant le bien-fondé du rejet implicite ou explicite de la demande, (arrêts du Tribunal du 15 juillet 1993, Cámara Alloisio e.a./Commission, T-17/90, T-28/91 et T-17/92, Rec.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2011 - C-463/10

    Deutsche Post / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Von den

    21 - Vgl. in Bezug auf die Entscheidung über die Ernennung der Mitglieder des Prüfungsausschusses für ein allgemeines Auswahlverfahren Urteile des Gerichts vom 22. Juni 1990, Marcopoulos/Gerichtshof (T-32/89 und T-39/89, Slg. 1990, II-281, Randnr. 21), und vom 15. Juli 1993, Camara Alloisio u. a./Kommission (T-17/90, T-28/91 und T-17/92, Slg. 1993, II-841, Randnr. 39).
  • EuG, 15.07.1993 - T-28/91

    Klage eines Beamten vor dem Gericht erster Instanz auf Nichtigerklärung einer

  • EuG, 15.07.1993 - T-17/92

    Klage eines Beamten vor dem Gericht erster Instanz auf Nichtigerklärung einer

  • EuG, 12.12.2002 - T-338/00

    Morello / Kommission

  • EuG, 05.12.2000 - T-136/98

    Campogrande / Kommission

  • EuG, 20.05.2010 - T-261/09

    Kommission / Violetti u.a.

  • EuG, 03.10.2000 - T-187/98

    Cubero Vermurie / Kommission

  • EuG, 01.12.2021 - T-804/19

    HC / Kommission

  • EuG, 13.12.2012 - T-595/11

    A / Kommission

  • EuG, 12.12.2002 - T-135/00

    Morello / Kommission

  • EuG, 25.10.1996 - T-26/96

    Orlando Lopes gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 12.12.2002 - T-181/00

    Morello / Kommission

  • EuG, 12.12.2002 - T-164/00

    Morello / Kommission

  • EuG, 12.12.2002 - T-136/00

    Morello / Kommission

  • EuG, 12.12.2002 - T-378/00

    Morello / Kommission

  • EuG, 07.06.2005 - T-375/02

    Cavallaro / Kommission

  • EuG, 17.12.2003 - T-324/02

    McAuley / Rat

  • EuG, 19.03.2003 - T-188/01

    Tsarnavas / Kommission

  • EuG, 23.01.2003 - T-53/00

    Angioli / Kommission

  • EuG, 15.09.1998 - T-94/96

    Hagleitner / Kommission

  • EuG, 24.10.2018 - T-162/17

    Fernández González / Kommission

  • EuG, 20.05.2003 - T-80/01

    Diehl-Leistner / Kommission

  • EuG, 17.12.1997 - T-159/95

    Luigia Dricot und 29 weitere Kläger gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2019 - C-243/18

    Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy/ Galocha - Rechtsmittel - Öffentlicher

  • EuG, 17.12.1997 - T-225/95

    Fotini Chiou gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 10.07.1997 - T-81/96

    Christos Apostolidis und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 16.01.1996 - T-108/94

    Elena Candiotte gegen Rat der Europäischen Union. - Künstlerwettbewerb -

  • EuG, 10.06.2004 - T-153/01

    Alvarez Moreno / Kommission

  • EuG, 25.06.2003 - T-72/01

    Pyres / Kommission

  • EuG, 13.12.2000 - T-110/99

    F / Parlament

  • EuG, 19.05.1999 - T-214/96

    Connolly / Kommission

  • EuG, 21.05.1996 - T-153/95

    Raymond Kaps gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 15.07.1993 - T-27/92

    Maria Camera-Lampitelli und andere gegen Kommission der Europäischen

  • EuGöD, 25.03.2010 - F-47/08

    Buschak / FEACVT

  • EuG, 13.07.2000 - T-87/99

    Hendrickx / Cedefop

  • EuG, 01.12.1994 - T-79/92

    Kuno Ditterich gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 27.10.1994 - T-64/92

    Bernard Chavane de Dalmassy und andere gegen Kommission der Europäischen

  • EuGöD, 13.04.2011 - F-32/10

    Wilk / Kommission

  • EuG, 01.12.1994 - T-54/92

    Johann Schneider gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 10.06.2004 - T-275/01

    Alvarez Moreno / Parlament

  • EuG, 28.01.2003 - T-138/01

    F / Rechnungshof

  • EuG, 26.05.1998 - T-177/96

    Costacurta / Kommission

  • EuG, 06.11.1997 - T-71/96

    Sonja Edith Berlingieri Vinzek gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 06.11.1997 - T-101/96

    Maria Elisabeth Wolf gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 01.12.1994 - T-46/93

    Fotini Michaël-Chiou gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 15.06.1994 - T-6/93

    Fernando Pérez Jiménez gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

  • EuG, 15.05.2000 - T-101/00

    Miguel Ángel Martín de Pablos gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 09.11.1999 - T-102/98

    Papadeas / Ausschuss der Regionen

  • EuG, 17.12.1997 - T-217/95

    Lucia Passera gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 11.06.1996 - T-110/94

    Beatriz Sánchez Mateo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

  • EuG, 10.06.2004 - T-276/01

    Garroni / Parlament

  • EuG, 09.09.2003 - T-293/02

    Vranckx / Kommission

  • EuG, 05.12.2002 - T-119/99

    Paul Edwin Hoyer gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Bedienstete

  • EuG, 13.06.2002 - T-74/01

    Ferrer de Moncada / Kommission

  • EuG, 02.02.2001 - T-97/00

    Vakalopoulou / Kommission

  • EuG, 17.12.1997 - T-216/95

    Ana María Moles García Ortúzar gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 11.07.1996 - T-170/95

    Paolo Carrer gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 11.06.1996 - T-111/94

    Giovanni Ouzounoff Popoff gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 08.10.1993 - T-507/93

    Antrag auf einstweilige Anordnung ; Beförderungsfähigkeit eines Beamten

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