Rechtsprechung
| EuG, 05.11.2013 - T-512/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Rusal Armenal / Rat
Dumping - Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit Ursprung in Armenien, Brasilien und China - Beitritt Armeniens zur WTO - Status eines in einer Marktwirtschaft tätigen Unternehmens - Art. 2 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Vereinbarkeit mit dem ...
- EU-Kommission
Rusal Armenal / Rat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 21. Dezember 2009 - Rusal Armenal/Rat
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 09.01.2003 - C-76/00
Petrotub und Republica / Rat - Rechtsmittel - Schutz gegen Dumpingpraktiken - …
Auszug aus EuG, 05.11.2013 - T-512/09
Damit steht fest, dass die Gemeinschaft die Grundverordnung erlassen hat, um ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Antidumping-Übereinkommen nachzukommen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 9. Januar 2003, Petrotub und Republica/Rat, C-76/00 P, Slg. 2003, I-79, Randnrn. - EuG, 03.02.2005 - T-19/01
Chiquita Brands u.a. / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - …
Auszug aus EuG, 05.11.2013 - T-512/09
53 bis 56 und die dort angeführte Rechtsprechung), und dies zur Umsetzung von Art. 18 Abs. 4 des genannten Übereinkommens (Urteil des Gerichts vom 3. Februar 2005, Chiquita Brands u. a./Kommission, T-19/01, Slg. 2005, II-315, Randnr. 160).
- EuG, 25.01.2017 - T-512/09
Rusal Armenal / Rat - Dumping - Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit …
Rn. 26 Mit seinem Urteil vom 5. November 2013, Rusal Armenal/Rat (T-512/09, EU:T:2013:571), gab das Gericht dem ersten Klagegrund statt und erklärte folglich die angefochtene Verordnung, soweit sie die Klägerin betraf, für nichtig.Rn. 27 Mit Rechtsmittelschrift, die am 16. Januar 2014 bei der Kanzlei des Gerichtshofs einging, legte die Kommission ein Rechtsmittel ein, mit dem sie beantragte, das Urteil vom 5. November 2013, Rusal Armenal/Rat (T-512/09, EU:T:2013:571), aufzuheben.
Rn. 30 Mit seinem Urteil vom 16. Juli 2015, Kommission/Rusal Armenal (C-21/14 P, im Folgenden: Rechtsmittelurteil, EU:C:2015:494), gab der Gerichtshof dem zweiten Rechtsmittelgrund statt und hob das Urteil vom 5. November 2013, Rusal Armenal/Rat (T-512/09, EU:T:2013:571), auf.
Rn. 34 Nach Art. 61 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union hob der Gerichtshof das Urteil vom 5. November 2013, Rusal Armenal/Rat (T-512/09, EU:T:2013:571), auf und entschied endgültig über den ersten von der Klägerin geltend gemachten Klagegrund, indem er ihn zurückwies (…Rechtsmittelurteil, Rn. 57 bis 60).
- EuGH, 16.07.2015 - C-21/14
Kommission / Rusal Armenal - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren bestimmter Folien …
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Europäische Kommission, das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 5. November 2013, Rusal Armenal/Rat (T-512/09, EU:T:2013:571, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses die Verordnung (EG) Nr. 925/2009 des Rates vom 24. September 2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit Ursprung in Armenien, Brasilien und der Volksrepublik China (…ABl. L 262, S. 1, im Folgenden: streitige Verordnung) für nichtig erklärt hat, soweit sie die Rusal Armenal ZAO (im Folgenden: Rusal Armenal) betrifft, aufzuheben.Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union Rusal Armenal/Rat (T-512/09, EU:T:2013:571) wird aufgehoben..
- EuG, 09.11.2022 - T-246/19
Kambodscha und CRF/ Kommission - Schutzmaßnahmen - Reismarkt - Einfuhren von …
Rn. 78 Zweitens ist zur Bestimmung dessen, was unter "gleichartige oder unmittelbar konkurrierende Waren" im Sinne der APS-Verordnung zu verstehen ist, von den Kriterien auszugehen, die für die Bestimmung insbesondere der "gleichartigen Ware" oder der "betroffenen Ware" im Sinne der Antidumping-Verordnung relevant sind, da, ebenso wie im Antidumpingbereich, mit den Kriterien für die Bestimmung im Rahmen einer Schutzmaßnahmenuntersuchung im Wesentlichen sichergestellt werden soll, dass zwischen der betreffenden Ware und der gleichartigen oder unmittelbar konkurrierenden Ware ein ausreichendes Maß an Wettbewerb besteht (vgl. entsprechend Urteil vom 25. Januar 2017, Rusal Armenal/Rat, T-512/09 RENV, EU:T:2017:26, Rn. 150).Die Kommission kann dabei mehrere Faktoren berücksichtigen, wie materielle, technische und chemische Merkmale der Waren, deren Verwendung, deren Austauschbarkeit, die Vorstellung, die sie beim Verbraucher erwecken, Vertriebswege, Herstellungsprozess, Produktionskosten und Qualität (…vgl. entsprechend Urteile vom 11. Juli 2013, Hangzhou Duralamp Electronics/Rat, T-459/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:369, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 25. Januar 2017, Rusal Armenal/Rat, T-512/09 RENV, EU:T:2017:26, Rn. 151 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 12.06.2014 - C-21/14
Kommission / Rusal Armenal - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - Antrag auf …
Rn. 1 Mit ihrem am 16. Januar 2014 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangenen Rechtsmittel hat die Europäische Kommission beantragt, das Urteil des Gerichts der Europäischen Union Rusal Armenal/Rat (T-512/09, EU:T:2013:571, im Folgenden: angefochtenes Urteil) aufzuheben, das die Verordnung (EG) Nr. 925/2009 des Rates vom 24. September 2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit Ursprung in Armenien, Brasilien und der Volksrepublik China (…ABl. L 262, S. 1, im Folgenden: streitige Verordnung) für nichtig erklärt, soweit sie Rusal Armenal ZAO (im Folgenden: Rusal Armenal) betrifft. - Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-226/20
Eurofer/ Kommission - Rechtsmittel - Dumping - Durchführungsverordnung (EU) …
Rn. 52 In diesem Sinne ist meines Erachtens die in dem von Eurofer angeführten Urteil des Gerichts vom 25. Januar 2017, Rusal Armenal/Rat (T-512/09 RENV, EU:T:2017:26), enthaltene Feststellung, dass sich die beiden fraglichen Bestimmungen ergänzen, auszulegen{FN-VERWEIS:22}.{FN:16} Eurofer bezieht sich auf das Urteil vom 25. Januar 2017, Rusal Armenal/Rat (T-512/09 RENV, EU:T:2017:26, Rn. 101 bis 105).
- EuG, 18.10.2023 - T-402/20
Das Gericht erklärt die zusätzlichen Zölle auf bestimmte Feuerzeuge mit Ursprung …
Nach der Rechtsprechung zum Grundsatz der guten Verwaltung kommt der Beachtung der Garantien, die die Unionsrechtsordnung in Verwaltungsverfahren gewährt, in Fällen, in denen die Organe der Union über einen Beurteilungsspielraum verfügen, eine umso grundlegendere Bedeutung zu (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Mai 2012, JBF RAK/Rat, T-555/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:262, Rn. 112 und die dort angeführte Rechtsprechung; vom 25. Januar 2017, Rusal Armenal/Rat, T-512/09 RENV, EU:T:2017:26, Rn. 189 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 12. März 2020, Eurofer/Kommission, T-835/17, EU:T:2020:96, Rn. 143). - Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2015 - C-21/14
Kommission / Rusal Armenal - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren bestimmter Folien …
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 5. November 2013, Rusal Armenal/Rat (T-512/09, EU:T:2013:571), wird aufgehoben.{FN:2} - Urteil Rusal Armenal/Rat (T-512/09, EU:T:2013:571, im Folgenden: angefochtenes Urteil).
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-31/22
Atlas Copco Airpower und Atlas Copco/ Magnetrol International und Kommission - …
{FN:14} Vgl. u. a. Urteile vom 24. September 2019, Xinyi PV Products (Anhui) Holdings/Kommission (T-586/14 RENV, EU:T:2019:668), vom 14. Dezember 2018, Hamas/Rat (T-400/10 RENV, EU:T:2018:966), vom 21. November 2018, Stichting Greenpeace Nederland und PAN Europe/Kommission (T-545/11 RENV, EU:T:2018:817), vom 25. Januar 2017, Rusal Armenal/Rat (T-512/09 RENV, EU:T:2017:26), vom 15. Dezember 2016, DEI/Kommission, T-169/08 RENV, EU:T:2016:733, vom 2. Juli 2015, Frankreich und Orange/Kommission (T-425/04 RENV und T-444/04 RENV, EU:T:2015:450), sowie vom 14. April 2015, Ayadi/Kommission (T-527/09 RENV, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:205). - FG München, 24.10.2013 - 14 K 3714/12
Festsetzung von Antidumpingzoll auf die Einfuhr von Schuhen mit Oberteil aus …
Wenn die Gemeinschaft allerdings eine bestimmte, im Rahmen der WTO übernommene Verpflichtung umsetzt oder wenn die Gemeinschaftshandlung ausdrücklich auf spezielle Bestimmungen der Übereinkünfte und Vereinbarungen in den Anhängen des WTO-Übereinkommens verweist, ist es Sache des Gerichtshofs, die Rechtmäßigkeit der fraglichen Gemeinschaftshandlung anhand der Vorschriften der WTO zu prüfen (EuGH-Urteil vom 9. Januar 2003 Rs. C-76/00 P, Slg. 2003, I-00079; EuG-Urteil vom 24. September 2008 Rs. T-45/06, Slg. 2008, II-02399; EuG-Urteil vom 5. November 2013 Rs. T-512/09, Urteil bisher nur über EUR-Lex verfügbar). - EuG, 19.11.2025 - T-94/23
Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Boscalid - Antrag auf Erneuerung der Genehmigung …
Die Entstehungsgeschichte einer Bestimmung des Unionsrechts kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (…vgl. Urteile vom 2. September 2021, CRCAM, C-337/20, EU:C:2021:671, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 25. Januar 2017, Rusal Armenal/Rat, T-512/09 RENV, EU:T:2017:26, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung). - FG München, 10.03.2014 - 14 K 3714/12
Festsetzung von Antidumpingzoll auf die Einfuhr von Schuhen mit Oberteil aus …
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Rechtsprechung
| EuG, 25.01.2017 - T-512/09 RENV |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Rusal Armenal / Rat
Dumping - Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit Ursprung in Armenien, Brasilien und China - Endgültiger Antidumpingzoll - Status eines unter marktwirtschaftlichen Bedingungen tätigen Unternehmens - Art. 2 Abs. 7 Buchst. b und c zweiter Gedankenstrich der ...
- ra.de
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Rusal Armenal / Rat
Dumping - Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit Ursprung in Armenien, Brasilien und China - Endgültiger Antidumpingzoll - Status eines unter marktwirtschaftlichen Bedingungen tätigen Unternehmens - Art. 2 Abs. 7 Buchst. b und Buchst. c zweiter Gedankenstrich der ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rusal Armenal / Rat
Dumping - Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit Ursprung in Armenien, Brasilien und China - Endgültiger Antidumpingzoll - Status eines unter marktwirtschaftlichen Bedingungen tätigen Unternehmens - Art. 2 Abs. 7 Buchst. b und c zweiter Gedankenstrich der ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (20)
- EuG, 18.03.2009 - T-299/05
Shanghai Excell M&E Enterprise und Shanghai Adeptech Precision / Rat - Dumping - …
Auszug aus EuG, 25.01.2017 - T-512/09
Rn. 43 Da zum einen die in Art. 2 Abs. 7 Buchst. c der Grundverordnung genannten Bedingungen kumulativer Art sind (Urteil vom 18. März 2009, Shanghai Excell M&E Enterprise und Shanghai Adeptech Precision/Rat, T-299/05, EU:T:2009:72, Rn. 76) und die Klägerin zum anderen mit den zwei Teilen ihres Klagegrundes die Feststellungen zum zweiten und zum dritten Gedankenstrich dieses Art. 2 Abs. 7 Buchst. c beanstandet, ist festzustellen, dass die Zurückweisung eines dieser Teile ausreicht, um den Klagegrund insgesamt zurückzuweisen.Rn. 79 Vorab stellt das Gericht fest, dass die vorliegende Rüge die Anwendung von Art. 2 Abs. 7 Buchst. c zweiter Gedankenstrich der Grundverordnung auf die Umstände des vorliegenden Falls betrifft und dass der Umfang der ausgeübten Kontrolle dem den Organen im Bereich handelspolitischer Schutzmaßnahmen wegen der Komplexität der von ihnen zu prüfenden wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Situationen zuerkannten weiten Ermessen Rechnung zu tragen hat (vgl. Urteil vom 18. März 2009, Shanghai Excell M&E Enterprise und Shanghai Adeptech Precision/Rat, T-299/05, EU:T:2009:72, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 80 Die Nachprüfung der Beurteilungen der Organe durch den Unionsrichter ist demnach auf die Prüfung der Frage zu beschränken, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob der Sachverhalt, der der beanstandeten Entscheidung zugrunde gelegt wurde, zutreffend festgestellt worden ist und ob keine offensichtlich fehlerhafte Beurteilung dieses Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (vgl. Urteil vom 18. März 2009, Shanghai Excell M&E Enterprise und Shanghai Adeptech Precision/Rat, T-299/05, EU:T:2009:72, Rn. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Dagegen ist es Sache der Unionsorgane, zu beurteilen, ob das von dem ausführenden Hersteller vorgelegte Material als Beweis dafür ausreicht, dass die Bedingungen von Art. 2 Abs. 7 Buchst. c der Grundverordnung erfüllt sind, und Sache des Unionsrichters, zu prüfen, ob diese Beurteilung einen offensichtlichen Fehler enthält (vgl. Urteil vom 18. März 2009, Shanghai Excell M&E Enterprise und Shanghai Adeptech Precision/Rat, T-299/05, EU:T:2009:72, Rn. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 05.11.2013 - T-512/09
Rusal Armenal / Rat - Dumping - Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit …
Auszug aus EuG, 25.01.2017 - T-512/09
Rn. 26 Mit seinem Urteil vom 5. November 2013, Rusal Armenal/Rat (T-512/09, EU:T:2013:571), gab das Gericht dem ersten Klagegrund statt und erklärte folglich die angefochtene Verordnung, soweit sie die Klägerin betraf, für nichtig.Rn. 27 Mit Rechtsmittelschrift, die am 16. Januar 2014 bei der Kanzlei des Gerichtshofs einging, legte die Kommission ein Rechtsmittel ein, mit dem sie beantragte, das Urteil vom 5. November 2013, Rusal Armenal/Rat (T-512/09, EU:T:2013:571), aufzuheben.
Rn. 30 Mit seinem Urteil vom 16. Juli 2015, Kommission/Rusal Armenal (C-21/14 P, im Folgenden: Rechtsmittelurteil, EU:C:2015:494), gab der Gerichtshof dem zweiten Rechtsmittelgrund statt und hob das Urteil vom 5. November 2013, Rusal Armenal/Rat (T-512/09, EU:T:2013:571), auf.
Rn. 34 Nach Art. 61 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union hob der Gerichtshof das Urteil vom 5. November 2013, Rusal Armenal/Rat (T-512/09, EU:T:2013:571), auf und entschied endgültig über den ersten von der Klägerin geltend gemachten Klagegrund, indem er ihn zurückwies (…Rechtsmittelurteil, Rn. 57 bis 60).
- EuG, 10.10.2012 - T-172/09
Gem-Year Industrial Co. Ltd und Jinn-Well Auto-Parts (Zhejiang) Co. Ltd gegen Rat …
Auszug aus EuG, 25.01.2017 - T-512/09
Nach ständiger Rechtsprechung sind Befreiungen oder Ausnahmen von einer allgemeinen Regel eng auszulegen (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2012, Gem-Year und Jinn-Well Auto-Parts [Zhejiang]/Rat, T-172/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:532, Rn. 118 und die dort angeführte Rechtsprechung).Die Organe können dabei mehrere Faktoren berücksichtigen, wie materielle, technische und chemische Merkmale der Waren, deren Verwendung, deren Austauschbarkeit, die Vorstellung, die sie beim Verbraucher erwecken, Vertriebswege, Herstellungsprozess, Produktionskosten und Qualität (Urteil vom 10. Oktober 2012, Gem-Year und Jinn-Well Auto-Parts [Zhejiang]/Rat, T-172/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:532, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 159 Hierzu ist zu bemerken, dass das Gericht bereits Gelegenheit hatte, bei der Bestimmung der gleichartigen Ware nicht nur die Nachfragesubstituierbarkeit, sondern auch die Angebotssubstituierbarkeit, unter dem Blickwinkel der Möglichkeit, die Produktion von Waren einer bestimmten Qualität auf die Herstellung von Waren einer anderen Qualität umzuorientieren, zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Oktober 2012, Gem-Year und Jinn-Well Auto-Parts [Zhejiang]/Rat, T-172/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:532, Rn. 75).
- EuG, 10.03.2009 - T-249/06
Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP / Rat - Dumping - Einfuhren bestimmter …
Auszug aus EuG, 25.01.2017 - T-512/09
Rn. 176 Das Gericht hat bereits darauf hingewiesen, dass aus Art. 8 Abs. 3 der Grundverordnung folgt, dass die Unionsorgane bei der Beurteilung des Verpflichtungsangebots tatsächliche Umstände jeder Art berücksichtigen können (Urteil vom 10. März 2009, 1nterpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat, T-249/06, EU:T:2009:62, Rn. 224).Es ergibt sich aus dieser Verordnung vielmehr, dass die Organe im Rahmen ihres Ermessens darüber befinden, ob solche Verpflichtungen annehmbar sind (vgl. Urteil vom 10. März 2009, 1nterpipe Niko Tube und Interpipe NTRP/Rat, T-249/06, EU:T:2009:62, Rn. 225 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 11.07.2013 - T-459/07
Hangzhou Duralamp Electronics / Rat
Auszug aus EuG, 25.01.2017 - T-512/09
Rn. 139 Nach ständiger Rechtsprechung muss die nach Art. 296 AEUV erforderliche Begründung die Überlegungen des Unionsorgans, das den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen zur Wahrnehmung ihrer Rechte die Gründe für die getroffene Maßnahme erfahren können und der Unionsrichter seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. Urteil vom 11. Juli 2013, Hangzhou Duralamp Electronics/Rat, T-459/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:369, Rn. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung).Es reicht aus, dass der Rat die Tatsachen und rechtlichen Erwägungen anführt, denen nach dem Aufbau der Verordnung eine wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. Urteil vom 11. Juli 2013, Hangzhou Duralamp Electronics/Rat, T-459/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:369, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 17.12.2008 - T-462/04
HEG und Graphite India / Rat - Gemeinsame Handelspolitik - Antidumpingzölle - …
Auszug aus EuG, 25.01.2017 - T-512/09
Rn. 129 Das Gericht hat bereits darauf hingewiesen, dass die Festlegung eines Untersuchungszeitraums und das Verbot der Berücksichtigung späterer Gegebenheiten gewährleisten sollen, dass die Untersuchungsergebnisse repräsentativ und verlässlich sind, indem sie sicherstellen, dass die Umstände, die der Feststellung des Dumpings und der Schädigung zugrunde liegen, nicht durch das Verhalten der betroffenen Hersteller nach der Einleitung des Antidumpingverfahrens beeinflusst werden und dass der am Ende des Verfahrens eingeführte endgültige Zoll somit geeignet ist, der sich aus dem Dumping ergebenden Schädigung tatsächlich abzuhelfen (vgl. Urteil vom 17. Dezember 2008, HEG und Graphite India/Rat, T-462/04, EU:T:2008:586, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).Wenn dagegen Umstände aus einem Zeitraum nach dem Untersuchungszeitraum die Einführung oder Erhöhung eines Antidumpingzolls rechtfertigen, weil sie das gegenwärtige Verhalten der betroffenen Unternehmen widerspiegeln, dann ist aufgrund der vorstehenden Erwägungen festzustellen, dass die Organe befugt oder sogar verpflichtet sind, diese Umstände zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 17. Dezember 2008, HEG und Graphite India/Rat, T-462/04, EU:T:2008:586, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 21.11.1991 - C-269/90
Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte
Auszug aus EuG, 25.01.2017 - T-512/09
Zu diesen Garantien gehört insbesondere die Verpflichtung des zuständigen Organs, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen (Urteile vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, EU:C:1991:438, Rn. 14, …und vom 10. Oktober 2012, Ningbo Yonghong Fasteners/Rat, T-150/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:529, Rn. 77). - EuGH, 07.05.1991 - C-69/89
Nakajima All Precision / Rat
Auszug aus EuG, 25.01.2017 - T-512/09
Rn. 120 Aus der Rechtsprechung geht weiter hervor, dass der Rat die Schädigung der Gemeinschaftsindustrie für einen längeren Zeitraum feststellen kann als den, auf den sich die Untersuchung des Vorliegens von Dumpingpraktiken bezieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Mai 1991, Nakajima/Rat, C-69/89, EU:C:1991:186, Rn. 87); dies erfolgt aufgrund der Untersuchung der für die Schadensanalyse relevanten Entwicklungen im Rahmen des Bezugszeitraums. - EuGH, 03.10.2000 - C-458/98
Industrie des poudres sphériques / Rat - "Rechtsmittel - Antidumping - Verordnung …
Auszug aus EuG, 25.01.2017 - T-512/09
Rn. 119 Der Rechtsprechung zufolge ist die Untersuchung, um die Antidumpingzölle festsetzen zu können, die der Schutz der Gemeinschaftsindustrie gegen Dumpingpraktiken erfordert, auf der Grundlage möglichst aktueller Daten durchzuführen (Urteile vom 3. Oktober 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Rat, C-458/98 P, EU:C:2000:531, Rn. 92, …und vom 28. Januar 2016, CM Eurologistik und GLS, C-283/14 und C-284/14, EU:C:2016:57, Rn. 66). - EuG, 14.04.2011 - T-461/07
Das Gericht bestätigt die Geldbuße in Höhe von 10,2 Millionen Euro, die gegen …
Auszug aus EuG, 25.01.2017 - T-512/09
Ohne dass geprüft werden müsste, ob sich die Einfuhren aus Russland und Armenien in einer vergleichbaren Lage befinden, genügt der Hinweis, dass die Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung mit der Beachtung des Gebots rechtmäßigen Handelns in Einklang gebracht werden muss, woraus sich ergibt, dass sich niemand darauf berufen kann, das Recht sei zugunsten eines anderen fehlerhaft angewandt worden (vgl. Urteil vom 14. April 2011, Visa Europe und Visa International Service/Kommission, T-461/07, EU:T:2011:181, Rn. 219 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 28.01.2016 - C-283/14
CM Eurologistik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 158/2013 - …
- EuG, 28.10.2004 - T-35/01
Shanghai Teraoka Electronic / Rat
- EuG, 29.01.2014 - T-528/09
Hubei Xinyegang Steel / Rat - Dumping - Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus …
- EuG, 29.06.2012 - T-370/09
GDF Suez / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Deutscher und französischer …
- EuG, 12.12.2014 - T-643/11
Crown Equipment (Suzhou) und Crown Gabelstapler / Rat - Dumping - Einfuhren …
- EuG, 10.10.2012 - T-150/09
Ningbo Yonghong Fasteners / Rat
- EuG, 16.12.2015 - T-108/13
VTZ u.a. / Rat
- EuGH, 15.03.2012 - C-135/10
SCF - Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Privatpraxis wiedergibt, …
- EuGH, 07.06.2005 - C-17/03
ERHÄLT EIN FRÜHERER MONOPOLIST ZUR ERFÜLLUNG VON VOR DER LIBERALISIERUNG DES …
- EuGH, 16.07.2015 - C-21/14
Kommission / Rusal Armenal - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren bestimmter Folien …
- EuG, 12.03.2020 - T-835/17
Eurofer/ Kommission - Dumping - Einfuhr warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, …
Zudem hat das Gericht im Urteil vom 25. Januar 2017, Rusal Armenal/Rat (T-512/09 RENV, EU:T:2017:26, Rn. 104 und 105), im Zusammenhang mit Einfuhren mit einem Marktanteil von 5, 26 % festgestellt, dass diese Vorschrift gerade die Umstände konkretisieren soll, unter denen der Anteil der Einfuhren am Unionsverbrauch zu gering ist, um als Ursache eines Dumpings angesehen werden zu können, und dass diese Vorschrift und Art. 3 Abs. 4 Buchst. a dieser Verordnung einander demzufolge ergänzen.Rn. 98 Was die Rüge einer Verletzung von Art. 296 AEUV anlangt, muss nach ständiger Rechtsprechung die nach dieser Vorschrift erforderliche Begründung die Überlegungen des Unionsorgans, das den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen zur Wahrnehmung ihrer Rechte die Gründe für die getroffene Maßnahme erfahren können und der Unionsrichter seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. Urteil vom 25. Januar 2017, Rusal Armenal/Rat, T-512/09 RENV, EU:T:2017:26, Rn. 139 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Es reicht aus, dass der Urheber des Rechtsakts die Tatsachen und rechtlichen Erwägungen anführt, denen nach dem Aufbau der Verordnung eine wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Januar 2017, Rusal Armenal/Rat, T-512/09 RENV, EU:T:2017:26, Rn. 140 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 100 Insbesondere sind die Organe nicht verpflichtet, sich zu allen Argumenten zu äußern, die die Betroffenen ihnen gegenüber vorbringen; es genügt, die Tatsachen und rechtlichen Erwägungen anzuführen, denen nach dem Aufbau der Entscheidung wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. Urteil vom 25. Januar 2017, Rusal Armenal/Rat, T-512/09 RENV, EU:T:2017:26, Rn. 141 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Zu diesen Garantien gehört insbesondere die Verpflichtung des zuständigen Organs, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Januar 2017, Rusal Armenal/Rat, T-512/09 RENV, EU:T:2017:26, Rn. 189 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 09.11.2022 - T-246/19
Kambodscha und CRF/ Kommission - Schutzmaßnahmen - Reismarkt - Einfuhren von …
Rn. 78 Zweitens ist zur Bestimmung dessen, was unter "gleichartige oder unmittelbar konkurrierende Waren" im Sinne der APS-Verordnung zu verstehen ist, von den Kriterien auszugehen, die für die Bestimmung insbesondere der "gleichartigen Ware" oder der "betroffenen Ware" im Sinne der Antidumping-Verordnung relevant sind, da, ebenso wie im Antidumpingbereich, mit den Kriterien für die Bestimmung im Rahmen einer Schutzmaßnahmenuntersuchung im Wesentlichen sichergestellt werden soll, dass zwischen der betreffenden Ware und der gleichartigen oder unmittelbar konkurrierenden Ware ein ausreichendes Maß an Wettbewerb besteht (vgl. entsprechend Urteil vom 25. Januar 2017, Rusal Armenal/Rat, T-512/09 RENV, EU:T:2017:26, Rn. 150).Die Kommission kann dabei mehrere Faktoren berücksichtigen, wie materielle, technische und chemische Merkmale der Waren, deren Verwendung, deren Austauschbarkeit, die Vorstellung, die sie beim Verbraucher erwecken, Vertriebswege, Herstellungsprozess, Produktionskosten und Qualität (…vgl. entsprechend Urteile vom 11. Juli 2013, Hangzhou Duralamp Electronics/Rat, T-459/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:369, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 25. Januar 2017, Rusal Armenal/Rat, T-512/09 RENV, EU:T:2017:26, Rn. 151 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-226/20
Eurofer/ Kommission - Rechtsmittel - Dumping - Durchführungsverordnung (EU) …
Rn. 52 In diesem Sinne ist meines Erachtens die in dem von Eurofer angeführten Urteil des Gerichts vom 25. Januar 2017, Rusal Armenal/Rat (T-512/09 RENV, EU:T:2017:26), enthaltene Feststellung, dass sich die beiden fraglichen Bestimmungen ergänzen, auszulegen{FN-VERWEIS:22}.{FN:16} Eurofer bezieht sich auf das Urteil vom 25. Januar 2017, Rusal Armenal/Rat (T-512/09 RENV, EU:T:2017:26, Rn. 101 bis 105).
- EuG, 08.07.2020 - T-110/17
Jiangsu Seraphim Solar System/ Kommission - Dumping - Einfuhren von …
Rn. 99 Schließlich ist nach der Rechtsprechung eine angemessene Kontrolle der Verpflichtungen sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Januar 2017, Rusal Armenal/Rat, T-512/09 RENV, EU:T:2017:26, Rn. 178). - EuG, 18.10.2023 - T-402/20
Das Gericht erklärt die zusätzlichen Zölle auf bestimmte Feuerzeuge mit Ursprung …
Nach der Rechtsprechung zum Grundsatz der guten Verwaltung kommt der Beachtung der Garantien, die die Unionsrechtsordnung in Verwaltungsverfahren gewährt, in Fällen, in denen die Organe der Union über einen Beurteilungsspielraum verfügen, eine umso grundlegendere Bedeutung zu (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Mai 2012, JBF RAK/Rat, T-555/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:262, Rn. 112 und die dort angeführte Rechtsprechung; vom 25. Januar 2017, Rusal Armenal/Rat, T-512/09 RENV, EU:T:2017:26, Rn. 189 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 12. März 2020, Eurofer/Kommission, T-835/17, EU:T:2020:96, Rn. 143). - EuG, 19.11.2025 - T-412/22
Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Dimoxystrobin - Antrag auf Erneuerung der …
Die Entstehungsgeschichte einer Bestimmung des Unionsrechts kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (…vgl. Urteile vom 2. September 2021, CRCAM, C-337/20, EU:C:2021:671, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 25. Januar 2017, Rusal Armenal/Rat, T-512/09 RENV, EU:T:2017:26, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-31/22
Atlas Copco Airpower und Atlas Copco/ Magnetrol International und Kommission - …
{FN:14} Vgl. u. a. Urteile vom 24. September 2019, Xinyi PV Products (Anhui) Holdings/Kommission (T-586/14 RENV, EU:T:2019:668), vom 14. Dezember 2018, Hamas/Rat (T-400/10 RENV, EU:T:2018:966), vom 21. November 2018, Stichting Greenpeace Nederland und PAN Europe/Kommission (T-545/11 RENV, EU:T:2018:817), vom 25. Januar 2017, Rusal Armenal/Rat (T-512/09 RENV, EU:T:2017:26), vom 15. Dezember 2016, DEI/Kommission, T-169/08 RENV, EU:T:2016:733, vom 2. Juli 2015, Frankreich und Orange/Kommission (T-425/04 RENV und T-444/04 RENV, EU:T:2015:450), sowie vom 14. April 2015, Ayadi/Kommission (T-527/09 RENV, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:205). - EuG, 19.09.2019 - T-228/17
Zhejiang Jndia Pipeline Industry/ Kommission - Dumping - Einfuhren bestimmter …
Rn. 155 Nach der Rechtsprechung ist die Untersuchung, um die Antidumpingzölle festsetzen zu können, die der Schutz der Industrie der Union gegen Dumpingpraktiken erfordert, auf der Grundlage möglichst aktueller Daten durchzuführen (…Urteile vom 3. Oktober 2000, 1ndustrie des poudres sphériques/Rat, C-458/98 P, EU:C:2000:531, Rn. 92…, vom 28. Januar 2016, CM Eurologistik und GLS, C-283/14 und C-284/14, EU:C:2016:57, Rn. 66, und vom 25. Januar 2017, Rusal Armenal/Rat, T-512/09 RENV, EU:T:2017:26, Rn. 119). - EuG, 19.11.2025 - T-94/23
Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Boscalid - Antrag auf Erneuerung der Genehmigung …
Die Entstehungsgeschichte einer Bestimmung des Unionsrechts kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (…vgl. Urteile vom 2. September 2021, CRCAM, C-337/20, EU:C:2021:671, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 25. Januar 2017, Rusal Armenal/Rat, T-512/09 RENV, EU:T:2017:26, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 24.02.2022 - C-226/20
Eurofer/ Kommission - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren bestimmter warmgewalzter …
Rn. 37 Als Erstes bestätige die aus dem Urteil vom 25. Januar 2017, Rusal Armenal/Rat (T-512/09 RENV, EU:T:2017:26, Rn. 101 bis 105), hervorgegangene Rechtsprechung des Gerichts, dass sich Art. 3 Abs. 4 Buchst. a und Art. 5 Abs. 7 der Verordnung 2016/1036 einander ergänzten. - EuG, 15.03.2018 - T-211/16
Caviro Distillerie u.a./ Kommission - Dumping - Einfuhr von Weinsäure mit …
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Rechtsprechung
| EuG, 29.11.2013 - T-512/09 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Rusal Armenal / Rat
Verfahrensgang
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