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Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.10.2014

Rechtsprechung
   BGH, 13.05.2015 - V ZB 196/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13961
BGH, 13.05.2015 - V ZB 196/13 (https://dejure.org/2015,13961)
BGH, Entscheidung vom 13.05.2015 - V ZB 196/13 (https://dejure.org/2015,13961)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - V ZB 196/13 (https://dejure.org/2015,13961)
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Volltextveröffentlichungen (14)

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Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notarkosten - ihre Verjährung und das mißachtete Zitiergebot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1207
  • DNotZ 2016, 595
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.10.2005 - V ZB 121/05

    Unterbrechung der Verjährung von Kostenforderungen eines Notars durch Stundung

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - V ZB 196/13
    Denn dieser Neubeginn setzte voraus, dass die Kostenrechnung den gesetzlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Kostenanforderung durch den Notar in § 154 Abs. 2 KostO entspricht (Senat, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - V ZB 121/05, BGHZ 164, 355, 359 f.).

    Rn. 27 a) Nach der Rechtsprechung des Senats zu dem inzwischen außer Kraft getretenen § 17 Abs. 3 Satz 2 KostO trat ein Neubeginn der Verjährung durch die Aufforderung zur Zahlung der Notarkosten oder durch eine von dem Notar dem Kostenschuldner mitgeteilte Stundung nur ein, wenn eine der Vorschrift des § 154 Abs. 2 KostO genügende Kostenrechnung vorlag (Beschluss vom 25. Oktober 2005 - V ZB 121/05, BGHZ 164, 355, 360; siehe aber zum neuen Recht § 19 Abs. 5 GNotKG).

    In materieller Hinsicht folgt dies daraus, dass eine solche Kostenberechnung als Grundlage für die Einforderung der Kosten ausscheidet (Senat, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - V ZB 121/05, BGHZ 164, 355, 359).

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 24 U 8/02

    Zur Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs durch Berufungsgericht - Rechtsweg …

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - V ZB 196/13
    Verfahrensrechtlich kommt zum Tragen, dass der Kostenschuldner Einwände gegen die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der vollstreckbaren Ausfertigung der Kostenrechnung nicht im Wege der Klauselerinnerung (§ 732 ZPO), der Klauselgegenklage (§ 768 ZPO), der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO oder der Titelklage analog § 767 ZPO, sondern ausschließlich in dem Verfahren nach § 156 KostO geltend machen kann (OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 415 f.; OLG Oldenburg, NJW-RR 1998, 72).
  • OLG Oldenburg, 17.09.1996 - 5 U 82/96

    Zulässigkeit der Vollestreckungsgegenklage; Rechtsbehelf für die Geltenmachung …

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - V ZB 196/13
    Verfahrensrechtlich kommt zum Tragen, dass der Kostenschuldner Einwände gegen die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der vollstreckbaren Ausfertigung der Kostenrechnung nicht im Wege der Klauselerinnerung (§ 732 ZPO), der Klauselgegenklage (§ 768 ZPO), der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO oder der Titelklage analog § 767 ZPO, sondern ausschließlich in dem Verfahren nach § 156 KostO geltend machen kann (OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 415 f.; OLG Oldenburg, NJW-RR 1998, 72).
  • OLG Saarbrücken, 17.08.2005 - 1 U 621/04

    Werkvertrag und Verjährung: Hemmung der Verjährung durch den Antrag eines …

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - V ZB 196/13
    Verbleibt nach dem Ende der Hemmung - wie hier - noch eine Verjährungsfrist von mehr als drei Monaten, findet die Vorschrift keine Anwendung (…Palandt/Ellenberger, BGB, 74. Aufl., § 203 Rn. 5; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2006, 163, 164).
  • BGH, 23.10.2008 - V ZB 89/08

    Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften der Wohnungseigentümer …

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - V ZB 196/13
    Dazu gehören die Bestimmungen, nach denen der Notar den Geschäftswert ermittelt hat; dies gilt selbst dann, wenn der in der Kostenrechnung angesetzte Wert aus der notariellen Urkunde ersichtlich oder nachvollziehbar berechnet ist (Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - V ZB 89/08, NJW-RR 2009, 228 Rn. 25).
  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 64/84

    Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache bei einseitiger …

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - V ZB 196/13
    Aus diesem Grund steht der Auslegung auch nicht die von dem Notar angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs entgegen (Urteil vom 6. Dezember 1984 - VII ZR 64/84, NJW 1986, 588, 589), wonach kein Anlass besteht, der Prozesshandlung einer anwaltschaftlich vertretenen Partei, die sich ausdrücklich auf ein nicht verwechselbares prozessrechtliches Prozessinstitut bezieht, einen anderen Sinn beizumessen, als sie nach ihrem Wortlaut hat.
  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 115/91

    Verjährungsunterbrechung bei einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - V ZB 196/13
    Richtig ist ferner, dass der Neubeginn der Verjährung gemäß § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB unabhängig davon eintritt, ob die Vollstreckungsmaßnahme zulässig ist (BGH, Urteil vom 29. April 1993 - III ZR 115/91, BGHZ 122, 287, 295;… Erman/Schmidt- Räntsch, BGB, 14. Aufl., § 212 Rn. 16).
  • BGH, 30.04.2003 - V ZB 71/02

    Auslegung einer "selbständigen Anschlussberufung"

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - V ZB 196/13
    Sie entspricht dem Grundsatz, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (siehe nur Senat…, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - V ZB 132/13, juris Rn. 3; Senat, Beschluss vom 30. April 2003 - V ZB 71/02, NJW 2003, 2388).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 52/11

    Einwendung gegen Notarkostenrechnung aus der Zeit vor der Gesetzesänderung: …

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - V ZB 196/13
    Allein auf diesen Zeitpunkt kommt es für die Bestimmung des in zeitlicher Hinsicht anwendbaren Verfahrensrechts an (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 52/11, NJW-RR 2012, 209 Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 10 W 54/00

    Anforderungen an die Berechnung der Notarkosten; Unterbrechung der Verjährung von …

    Auszug aus BGH, 13.05.2015 - V ZB 196/13
    Denn es stellte einen Wertungswiderspruch dar, es dem Notar einerseits zu verwehren, mittels einer Zahlungsaufforderung oder Stundung aufgrund einer den Anforderungen des § 154 Abs. 2 KostO nicht entsprechenden Kostenrechnung den Neubeginn der Verjährung herbeizuführen, ihm jedoch andererseits die Möglichkeit einzuräumen, einen solchen Neubeginn durch die Beantragung und anschließende Durchführung einer Vollstreckungshandlung aufgrund einer solchen Kostenrechnung - versehen mit einer von ihm erteilten Vollstreckungsklausel - zu erreichen (im Ergebnis ebenso OLG Hamm, OLGR 2003, 190, 191; OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 146, 150;… Bengel/Tiedtke in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 18. Aufl., § 154a Rn. 14;… Rohs/Wedewer, Kostenordnung, Stand Juni 2013, § 155 Rn. 2 und § 156 Rn. 13; Tiedtke, ZNotP 2004, 166, 167;… Tiedtke/ Heitzer/Strauß, Streifzug durch die Kostenordnung, 9. Aufl., Rn. 744; siehe auch BT-Drucks. 17/11471 (neu) S. 158).
  • BGH, 10.10.2013 - V ZB 132/13

    Vorliegen eines Verstosses gegen den Auslegungsgrundsatz i. R. der Auslegung …

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2004 - 10 W 86/04

    Zur rückwirkenden Änderung einer rechtsfehlerfrei getroffenen Entscheidung durch …

  • OLG Hamm, 13.01.2003 - 15 W 479/02

    Folgen einer nicht ordnungsgemäßen notariellen Kostenberechnung

  • BGH, 23.05.2022 - V ZB 9/21

    Notarkostenprüfungsverfahren: Zulässigkeit des Einwands eines …

    Das Verfahren nach § 127 GNotKG stellt gegenüber der Vollstreckungsgegenklage den spezielleren Rechtsbehelf dar (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2015 - V ZB 196/13, NJW-RR 2015, 1207 Rn. 29; OLG Oldenburg, NJW-RR 1998, 72; OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 1580).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 31/14

    Erweiterung der Patentverletzungsklage auf weitere Ausführungsformen in der …

    Prozesshandlungen einer anwaltlich vertretenen Partei, die sich ausdrücklich auf ein nicht verwechselbares Prozessinstitut beziehen, sind regelmäßig nicht abweichend auslegungsfähig (BGH, NJW 1986, 588 (589); BGH, BeckRS 2015, 10768).
  • LG Bremen, 09.03.2018 - 4 T 679/16

    Beendigung der gebührengegenständlichen Amtshandlung des Notars als maßgeblich …

    Soweit sie in einer Beurkundung besteht, endet sie mit der Unterzeichnung der Niederschrift ( BGH, Beschluss vom 13.05.2015, Az.: V ZB 196/13 , zit. n. juris;… Bengel/Tiedtke in Korintenberg u.a., KO/18.Aufl, §§ 142, 143 Rdz. 6).

    Soweit die Antragsgegnerseite sich im Zusammenhang mit den Abreden anlässlich der Besprechung mit dem Antragsteller am 03.10.2013 auf Stundung beruft, hat sie nach den gegenüber den Regelungen des BGB vorgängigen und insoweit abschließenden Regelungen der §§ 17 Abs. 3, Satz 2, 141 KostO keine verjährungsunterbrechende Wirkung, weil ihr eine Kostenberechnung nicht vorausgegangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.05.2015, Az.: V ZB 196/13 , juris;… Bengel/Tiedtke in Korintenberg u.a., a.a.O., §§ 142 143 Rdz. 6, 7a).

    Denn die Kostenberechnung vom 09.11.2016 war nicht geeignet, eine noch laufende Verjährung neu beginnen zu lassen, da sie in Ermangelung der Angabe der Vorschrift der §§ 20 Abs. 1, 30 Abs. 1 KostO nicht dem Zitiergebot des § 154 Abs. 2 KostO entsprach und deshalb verjährungsrechtlich keine Wirkung zu entfalten vermochte (vgl. BGH, Beschluss vom 13.05.2015, Az.: V ZB 196/13 , juris).

  • LG Bremen, 09.03.2018 - 4 T 43/17

    Beendigung der gebührengegenständlichen Amtshandlung des Notars als maßgeblich …

    Soweit sie in einer Beurkundung besteht, endet sie mit der Unterzeichnung der Niederschrift (BGH, Beschluss vom 13.05.2015, Az.:V ZB 196/13, juris;… Bengel/Tiedtke in Korintenberg u.a., KO/18.Aufl, §§ 142, 143 Rdz. 6).

    Soweit die Antragsgegnerseite sich auf Stundung beruft, hat sie nach den gegenüber den Regelungen des BGB vorgängigen und insoweit abschließenden Regelungen der §§ 17 Abs. 3, Satz 2, 141 KostO keine verjährungsunterbrechende Wirkung, weil ihr eine Kostenberechnung nicht vorausgegangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.05.2015, Az.: V ZB 196/13 , juris;… Bengel/Tiedtke in Korintenberg u.a., a.a.O., §§ 142 143 Rdz. 6, 7 a).

  • LG Münster, 18.05.2020 - 5 OH 1/19
    Es geht nicht an, einer mangelhaft aufgestellten Kostenberechnung auf dem Umweg über den Neubeginn der Verjährung doch eine beschränkte Wirksamkeit zuzubilligen (…Waldner, in: Rohs/Wedewer GNotKG, Stand: Dez. 2019, § 6 Rz. 28; ebenso bzgl. Neubeginn durch Übersendung einer Rechnung oder Stundung der Forderung noch zur KostO: BGH v. 13.05.2015, V ZB 196/13, Rz. 18, zitiert über Juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.2014 - V ZB 196/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,36780
BGH, 30.10.2014 - V ZB 196/13 (https://dejure.org/2014,36780)
BGH, Entscheidung vom 30.10.2014 - V ZB 196/13 (https://dejure.org/2014,36780)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - V ZB 196/13 (https://dejure.org/2014,36780)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Ablehnung eines Richters im Notarkostenverfahren: Besorgnis der Befangenheit bei früherem Kontakt des Richters mit dem Kostengläubiger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 Abs 2 ZPO
    Ablehnung eines Richters im Notarkostenverfahren: Besorgnis der Befangenheit bei früherem Kontakt des Richters mit dem Kostengläubiger

  • IWW

    § 6 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 48 Alt. 1 ZPO, § 45 Abs. 1, § 46 Abs. 1 ZPO, § 42 Abs. 2 ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit bei Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FamFG § 6 Abs. 1 S. 1
    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit bei Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 50
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite …

    Auszug aus BGH, 30.10.2014 - V ZB 196/13
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht einer Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10 mwN).

    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, aaO).

  • OLG Brandenburg, 27.11.2008 - 1 U 14/08

    Selbstablehnung eines Richters: Beurteilungsmaßstab; Begründungserfordernis; …

    Auszug aus BGH, 30.10.2014 - V ZB 196/13
    Rn. 7 b) Bei dieser Sachlage liefe die Bejahung einer Besorgnis der Befangenheit auf die Entziehung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) hinaus (vgl. OLG Brandenburg, OLGR 2009, 307, 308).
  • BGH, 19.11.2020 - V ZB 59/20

    Besorgnis der Befangenheit durch Bestehen einer engen langjährigen Freundschaft …

    Dafür genügt es, dass die Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben, da es bei den Vorschriften der Befangenheit von Richtern darum geht, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (st. Rspr., vgl. Senat…, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; Beschluss vom 30. Oktober 2014 - V ZB 196/13, MDR 2015, 50 Rn. 4; jeweils mwN).

    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung zu geben (vgl. Senat…, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; Beschluss vom 30. Oktober 2014 - V ZB 196/13, MDR 2015, 50 Rn. 4; jeweils mwN).

  • BFH, 05.09.2018 - XI R 45/17

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht einer Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 15. März 2012 V ZB 102/11, NJW 2012, 1890; vom 20. August 2014 AnwZ 3/13, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2014, 1465; vom 30. Oktober 2014 V ZB 196/13, MDR 2015, 50, jeweils m.w.N.).

    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, einem Beteiligten Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben (vgl. z.B. BGH-Beschlüsse in NJW 2012, 1890; in MDR 2015, 50).

    Rn. 14 c) Bei dieser Sachlage liefe die Bejahung einer Besorgnis der Befangenheit auf die Entziehung des nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes gewährleisteten Rechts auf den gesetzlichen Richter hinaus (vgl. dazu BGH-Beschluss in MDR 2015, 50, m.w.N.).

  • BGH, 25.03.2021 - III ZB 57/20

    Richterablehnung im Schadensersatzprozess eines Kraftfahrzeugkäufers wegen …

    Insofern bestehen erhebliche Unterschiede zu der Fallgestaltung, die dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. Oktober 2014 (V ZB 196/13, MDR 2015, 50) zugrunde lag; zudem haben dort alle Beteiligten erklärt, sie sähen in dem 15 Jahre zurückliegenden Streit keinen Anlass für eine Befangenheit der Richterin (…BGH aaO Rn. 6).
  • OLG Stuttgart, 10.03.2025 - 3 W 10/25

    Ablehnung einer Videoverhandlung als Befangenheitsgrund

    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (BGH, Beschluss vom 30.10.2014 - V ZB 196/13 = MDR 2015, 50).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2019 - 3d A 1533/15

    Rechtsschutz gegen eine Disziplinarverfügung wegen eines Dienstvergehens in Form …

    Rn. 114 Vgl. BGH, Beschluss vom 30.10.2014 - V ZB 196/13 -, juris Rn. 4.
  • BGH, 04.12.2023 - VIa ZB 17/23

    Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers auf Schadenersatz wegen der Verwendung …

    Gleichzeitig ist ein Richter im Fall der Interessenparallelität nicht dauerhaft von solchen Verfahren ausgeschlossen, sondern nach der Geschäftsverteilung zuständig, wenn die Bejahung einer Besorgnis der Befangenheit auf die Entziehung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) hinausliefe (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - V ZB 196/13, MDR 2015, 50 Rn. 7).
  • OLG Brandenburg, 12.05.2016 - 10 WF 61/16

    Selbstablehnung eines Richters in einer Kindschaftssache: Besorgnis der …

    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, dem betroffenen Beteiligten Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (…BGH, NJW-RR 2015, 445 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 30.10.2014 - V ZB 196/13, BeckRS 2014, 22136;… BGH, NJW 2012, 1890 Rn. 10).
  • BGH, 09.04.2024 - VIa ZB 22/23

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …

    Gleichzeitig ist ein Richter im Fall der Interessenparallelität nicht dauerhaft von solchen Verfahren ausgeschlossen, sondern nach der Geschäftsverteilung zuständig, wenn die Bejahung einer Besorgnis der Befangenheit auf die Entziehung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) hinausliefe (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2014 - V ZB 196/13, MDR 2015, 50 Rn. 7).
  • OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15

    Sofortige Beschwerde, Beschwerdeverfahren, Streitwertfestsetzung, Beweisaufnahme, …

    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (BVerfG, Beschluss v. 12.12.2012, 2 BvR 1750/12, juris; BGH, Beschluss v. 30.10.2014, V ZB 196/13, juris; BGH, Beschluss v. 08.01.2014, VII ZR 148/13, juris; BGH, Beschluss v. 15.03.2012, V ZB 102/11, juris;… Zöller-Vollkommer, ZPO, § 42, Rn. 8 f;… Vossler in Beck-OK, ZPO, § 42, Rn. 5;… MüKo-Gehrlein, ZPO, § 42, Rn. 4 f).
  • OLG Rostock, 24.01.2022 - 3 W 144/21

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters nach dessen Strafanzeige und …

    Wenn schon aktuelle Streitigkeiten zwischen Partei und abgelehntem Richter nicht zwingend den Vorwurf der Voreingenommenheit begründen können (s.o.), dann gilt dies erst Recht für Vorgänge aus der Vergangenheit, zumal nicht vorgetragen worden ist, dass es hiernach zu weiteren persönlichen Diskrepanzen zwischen Partei und abgelehntem Richter gekommen ist, selbst wenn es an einer ausdrücklichen Erklärung beider Parteien fehlt, dies dem jeweils anderen nicht mehr vorzuhalten (vgl. hierzu auch: BGH, Beschluss v. 30.10.2014 - V ZB 196/13 -, zit.n. juris, Rn. 4).
  • BGH, 09.04.2024 - VIa ZB 27/23
  • BGH, 09.04.2024 - VIa ZB 21/23

    Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers wegen der Verwendung unzulässiger …

  • BGH, 09.04.2024 - VIa ZB 23/23

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Neufahrzeugs gegen den Hersteller …

  • OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21

    Terminverlegungsantrag abgelehnt: Nur ausnahmsweise ein Befangenheitsgrund!

  • BGH, 09.04.2024 - VIa ZB 19/23

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen den …

  • BGH, 09.04.2024 - VIa ZB 26/23
  • BGH, 09.04.2024 - VIa ZB 25/23

    Inanspruchnahme des Fahrzeugherstellers wegen der Verwendung unzulässiger …

  • BGH, 09.04.2024 - VIa ZB 24/23

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