Rechtsprechung
| EuGH, 10.07.2018 - C-25/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Europäischer Gerichtshof
Jehovan todistajat
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Anwendungsbereich dieser Richtlinie - Art. 3 - Erhebung personenbezogener Daten durch Mitglieder einer Religionsgemeinschaft im Rahmen ihrer ...
- Europäischer Gerichtshof
Jehovan todistajat
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Anwendungsbereich dieser Richtlinie - Art. 3 - Erhebung personenbezogener Daten durch Mitglieder einer Religionsgemeinschaft im Rahmen ihrer ...
- Europäischer Gerichtshof
Jehovan todistajat
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Anwendungsbereich dieser Richtlinie - Art. 3 - Erhebung personenbezogener Daten durch Mitglieder einer Religionsgemeinschaft im Rahmen ihrer ...
- Wolters Kluwer
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 10. Juli 2018. Verfahren auf Betreiben des Tietosuojavaltuutettu. Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus. Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - ...
- doev.de
Zeugen Jehovas - Erhebung personenbezogener Daten durch Mitglieder einer Religionsgemeinschaft im Rahmen ihrer von Tür zur Tür durchgeführten Verkündigungstätigkeit
- ra.de
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Datenschutzrecht: Jehovan todistajat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
PDON - Eine Religionsgemeinschaft wie die der Zeugen Jehovas ist gemeinsam mit ihren als Verkündiger tätigen Mitgliedern für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich, die im Rahmen einer von Tür zu Tür durchgeführten Verkündigungstätigkeit erhoben ...
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Datenschutzrechtliche Vorgaben gelten auch für Religionsgemeinschaften die personenbezogene Daten Im Rahmen der Verkündigungstätigkeit von Tür zu Tür erhalten
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Jehovan todistajat
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Anwendungsbereich dieser Richtlinie - Art. 3 - Erhebung personenbezogener Daten durch Mitglieder einer Religionsgemeinschaft im Rahmen ihrer ...
- lto.de (Kurzinformation)
Datenschutz bei Zeugen Jehovas: Erst EU-Recht, dann der liebe Gott
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Zeugen Jehovas müssen bei "Hausbesuchen" EU-Datenschutzrecht einhalten
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- spiegel.de (Pressemeldung, 10.07.2018)
Zeugen Jehovas müssen bei Hausbesuchen auf Datenschutz achten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Datenschutz-Bestimmungen gelten auch für Zeugen Jehovas
Besprechungen u.ä. (2)
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Die Zeugen Jehovas und das Datenschutzrecht
- weka.de (Entscheidungsbesprechung)
Gemeinsame Verantwortlichkeit: Datenschutz bei den Zeugen Jehovas
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Jehovan todistajat
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Anwendungsbereich dieser Richtlinie - Art. 3 - Erhebung personenbezogener Daten durch Mitglieder einer Religionsgemeinschaft im Rahmen ihrer ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2018 - C-25/17
- EuGH, 10.07.2018 - C-25/17
Papierfundstellen
- NJW 2019, 285
- NVwZ 2018, 1787
- EuZW 2018, 897
- NZA 2018, 991
- ZD 2018, 469
Wird zitiert von ... (68) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 05.06.2018 - C-210/16
Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die …
Auszug aus EuGH, 10.07.2018 - C-25/17
Rn. 35 Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 95/46, wie sich aus ihrem Art. 1 Abs. 1 und ihrem zehnten Erwägungsgrund ergibt, darauf abzielt, ein hohes Niveau des Schutzes der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen, insbesondere ihrer Privatsphäre, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten (…Urteile vom 13. Mai 2014, Google Spain und Google, C-131/12, EU:C:2014:317, Rn. 66, sowie vom 5. Juni 2018, Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, C-210/16, EU:C:2018:388, Rn. 26).Demnach bezieht sich dieser Begriff nicht zwingend auf eine einzige natürliche oder juristische Person, sondern kann mehrere an dieser Verarbeitung beteiligte Akteure betreffen, wobei dann jeder von ihnen den Datenschutzvorschriften unterliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2018, Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, C-210/16, EU:C:2018:388, Rn. 29).
Vielmehr können diese Akteure in die Verarbeitung personenbezogener Daten in verschiedenen Phasen und in unterschiedlichem Ausmaß einbezogen sein, so dass der Grad der Verantwortlichkeit eines jeden von ihnen unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2018, Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, C-210/16, EU:C:2018:388, Rn. 28, 43 und 44).
Rn. 69 Im Übrigen setzt die gemeinsame Verantwortlichkeit mehrerer Akteure für dieselbe Verarbeitung nach dieser Bestimmung nicht voraus, dass jeder von ihnen Zugang zu den betreffenden personenbezogenen Daten hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2018, Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, C-210/16, EU:C:2018:388, Rn. 38).
- EuGH, 11.12.2014 - C-212/13
Die Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten ist auf die Videoaufzeichnung …
Auszug aus EuGH, 10.07.2018 - C-25/17
Rn. 37 In seinem zweiten Absatz sieht dieser Artikel jedoch zwei Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie vor, die eng auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 2014, Ryneš, C-212/13, EU:C:2014:2428, Rn. 29, …und vom 27. September 2017, Puškár, C-73/16, EU:C:2017:725, Rn. 38).Rn. 40 Was zweitens die Ausnahme nach Art. 3 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 95/46 betrifft, so nimmt diese Bestimmung vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie die Datenverarbeitung aus, die zur Ausübung von Tätigkeiten vorgenommen wird, von denen es nicht einfach heißt, dass sie persönlich und familiär sein müssen, sondern dass sie "ausschließlich" persönlich oder familiär sein müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2014, Ryneš, C-212/13, EU:C:2014:2428, Rn. 30).
Rn. 41 Die Ausdrücke "persönlich" und "familiär" im Sinne dieser Bestimmung beziehen sich auf die Tätigkeit der Person, die personenbezogene Daten verarbeitet, und nicht auf die Person, deren Daten verarbeitet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2014, Ryneš, C-212/13, EU:C:2014:2428, Rn. 31 und 33).
Insofern kann eine Tätigkeit nicht als ausschließlich persönlich oder familiär im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden, wenn sie zum Gegenstand hat, personenbezogene Daten einer unbegrenzten Zahl von Personen zugänglich zu machen, oder wenn sie sich auch nur teilweise auf den öffentlichen Raum erstreckt und dadurch auf einen Bereich außerhalb der privaten Sphäre desjenigen gerichtet ist, der die Daten verarbeitet (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. November 2003, Lindqvist, C-101/01, EU:C:2003:596, Rn. 47…, vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 44, sowie vom 11. Dezember 2014, Ryneš, C-212/13, EU:C:2014:2428, Rn. 31 und 33).
- EuGH, 16.12.2008 - C-73/07
Der Gerichtshof präzisiert das Verhältnis zwischen Datenschutz und Pressefreiheit
Auszug aus EuGH, 10.07.2018 - C-25/17
Im Übrigen sieht die Richtlinie 95/46 keine weitere Einschränkung ihres Anwendungsbereichs vor (Urteil vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 46).Mit Hilfe dieser Tätigkeiten soll die Reichweite der in dieser Vorschrift geregelten Ausnahme festgelegt werden, so dass diese nur für Tätigkeiten gilt, die entweder dort ausdrücklich genannt sind oder derselben Kategorie zugeordnet werden können (…Urteile vom 6. November 2003, Lindqvist, C-101/01, EU:C:2003:596, Rn. 43 und 44, vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 41, …sowie vom 27. September 2017, Puškár, C-73/16, EU:C:2017:725, Rn. 36 und 37).
Insofern kann eine Tätigkeit nicht als ausschließlich persönlich oder familiär im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden, wenn sie zum Gegenstand hat, personenbezogene Daten einer unbegrenzten Zahl von Personen zugänglich zu machen, oder wenn sie sich auch nur teilweise auf den öffentlichen Raum erstreckt und dadurch auf einen Bereich außerhalb der privaten Sphäre desjenigen gerichtet ist, der die Daten verarbeitet (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. November 2003, Lindqvist, C-101/01, EU:C:2003:596, Rn. 47, vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 44, …sowie vom 11. Dezember 2014, Ryneš, C-212/13, EU:C:2014:2428, Rn. 31 und 33).
- EuGH, 06.11.2003 - C-101/01
Bodil Lindqvist - Verwendung personenbezogener Daten im Internet
Auszug aus EuGH, 10.07.2018 - C-25/17
Mit Hilfe dieser Tätigkeiten soll die Reichweite der in dieser Vorschrift geregelten Ausnahme festgelegt werden, so dass diese nur für Tätigkeiten gilt, die entweder dort ausdrücklich genannt sind oder derselben Kategorie zugeordnet werden können (Urteile vom 6. November 2003, Lindqvist, C-101/01, EU:C:2003:596, Rn. 43 und 44…, vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 41, …sowie vom 27. September 2017, Puškár, C-73/16, EU:C:2017:725, Rn. 36 und 37).Insofern kann eine Tätigkeit nicht als ausschließlich persönlich oder familiär im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden, wenn sie zum Gegenstand hat, personenbezogene Daten einer unbegrenzten Zahl von Personen zugänglich zu machen, oder wenn sie sich auch nur teilweise auf den öffentlichen Raum erstreckt und dadurch auf einen Bereich außerhalb der privaten Sphäre desjenigen gerichtet ist, der die Daten verarbeitet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. November 2003, Lindqvist, C-101/01, EU:C:2003:596, Rn. 47…, vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 44, …sowie vom 11. Dezember 2014, Ryneš, C-212/13, EU:C:2014:2428, Rn. 31 und 33).
- EuGH, 27.09.2017 - C-73/16
Puškár - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der …
Auszug aus EuGH, 10.07.2018 - C-25/17
Rn. 37 In seinem zweiten Absatz sieht dieser Artikel jedoch zwei Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie vor, die eng auszulegen sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 2014, Ryneš, C-212/13, EU:C:2014:2428, Rn. 29, und vom 27. September 2017, Puškár, C-73/16, EU:C:2017:725, Rn. 38).Mit Hilfe dieser Tätigkeiten soll die Reichweite der in dieser Vorschrift geregelten Ausnahme festgelegt werden, so dass diese nur für Tätigkeiten gilt, die entweder dort ausdrücklich genannt sind oder derselben Kategorie zugeordnet werden können (…Urteile vom 6. November 2003, Lindqvist, C-101/01, EU:C:2003:596, Rn. 43 und 44…, vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 41, sowie vom 27. September 2017, Puškár, C-73/16, EU:C:2017:725, Rn. 36 und 37).
- EuGH, 13.05.2014 - C-131/12
Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf …
Auszug aus EuGH, 10.07.2018 - C-25/17
Die aus dem Urteil vom 13. Mai 2014, Google Spain und Google (C-131/12, EU:C:2014:317), hervorgegangene Rechtsprechung des Gerichtshofs lege den Begriff "für die Verarbeitung Verantwortlicher" weit aus.Rn. 35 Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 95/46, wie sich aus ihrem Art. 1 Abs. 1 und ihrem zehnten Erwägungsgrund ergibt, darauf abzielt, ein hohes Niveau des Schutzes der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen, insbesondere ihrer Privatsphäre, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten (Urteile vom 13. Mai 2014, Google Spain und Google, C-131/12, EU:C:2014:317, Rn. 66, …sowie vom 5. Juni 2018, Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, C-210/16, EU:C:2018:388, Rn. 26).
- EuGH, 17.04.2018 - C-414/16
Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer …
Auszug aus EuGH, 10.07.2018 - C-25/17
Die für jedermann geltende Pflicht, die Vorschriften des Unionsrechts über den Schutz personenbezogener Daten einzuhalten, kann nämlich nicht als Eingriff in die organisatorische Autonomie der Religionsgemeinschaften angesehen werden (vgl. entsprechend Urteil vom 17. April 2018, Egenberger, C-414/16, EU:C:2018:257, Rn. 58). - EuGH, 27.06.2017 - C-74/16
Die Steuerbefreiungen, in deren Genuss die katholische Kirche in Spanien kommt, …
Auszug aus EuGH, 10.07.2018 - C-25/17
Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania, C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 24 und 25 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EGMR, 25.05.1993 - 14307/88
Kokkinakis ./. Griechenland
Auszug aus EuGH, 10.07.2018 - C-25/17
Rn. 48 Da die Freiheit, seine Religion einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat zu bekennen, verschiedene Formen wie Unterricht, Bräuche oder Riten annehmen kann, umfasst sie auch das Recht auf den Versuch, andere Personen beispielsweise im Wege der Verkündigung zu überzeugen (EGMR, 25. Mai 1993, Kokkinakis/Griechenland, CE:ECHR:1993:0525JUD001430788, § 31, sowie EGMR, 8. November 2007, Perry/Lettland, CE:ECHR:2007:1108JUD003027303, § 52). - EuGH, 29.05.2018 - C-426/16
Der Gerichtshof bestätigt, dass rituelle Schlachtungen ohne Betäubung nur in …
Auszug aus EuGH, 10.07.2018 - C-25/17
Rn. 47 Die Charta legt dem in dieser Bestimmung genannten Begriff "Religion" eine weite Bedeutung bei, die sowohl das forum internum, d. h. den Umstand, Überzeugungen zu haben, als auch das forum externum, d. h. die Bekundung des religiösen Glaubens in der Öffentlichkeit, umfassen kann (Urteil vom 29. Mai 2018, Liga van Moskeeën en Islamitische Organisaties Provincie Antwerpen u. a., C-426/16, EU:C:2018:335, Rn. 44 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 26.06.2008 - C-284/06
Burda - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 90/435/EWG - …
- EGMR, 08.11.2007 - 30273/03
PERRY c. LETTONIE
- EuGH, 16.07.2020 - C-311/18
EU-US-Datenschutzschild genügt nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig
Rn. 84 Was die Frage anbelangt, ob ein solcher Vorgang gemäß Art. 2 Abs. 2 der DSGVO als vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen angesehen werden kann, ist darauf hinzuweisen, dass diese Vorschrift Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Verordnung - wie in deren Art. 2 Abs. 1 definiert - vorsieht, die eng auszulegen sind (vgl. entsprechend, zu Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 95/46, Urteil vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat, C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).Sie fällt auch nicht unter die in Art. 2 Abs. 2 Buchst. a, b und d der DSGVO genannten Ausnahmen, da die Tätigkeiten, die in dieser Vorschrift beispielhaft aufgeführt sind, allesamt spezifische Tätigkeiten des Staates oder staatlicher Stellen sind, die mit den Tätigkeitsbereichen von Privatpersonen nichts zu tun haben (vgl. entsprechend, zu Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 95/46, Urteil vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat, C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 29.07.2019 - C-40/17
Der Betreiber einer Website, in der der "Gefällt mir"-Button von Facebook …
Rn. 67 Zudem verweist der Begriff des "für die Verarbeitung Verantwortlichen", da er sich, wie Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 95/46 ausdrücklich vorsieht, auf die Stelle bezieht, die "allein oder gemeinsam mit anderen" über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, nicht zwingend auf eine einzige Stelle und kann mehrere an dieser Verarbeitung beteiligte Akteure betreffen, wobei dann jeder von ihnen den Datenschutzvorschriften unterliegt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juni 2018, Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, C-210/16, EU:C:2018:388, Rn. 29, und vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat, C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 65).Rn. 68 Der Gerichtshof hat auch entschieden, dass eine natürliche oder juristische Person, die aus Eigeninteresse auf die Verarbeitung personenbezogener Daten Einfluss nimmt und damit an der Entscheidung über die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung mitwirkt, als für die Verarbeitung Verantwortlicher im Sinne von Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 95/46 angesehen werden kann (Urteil vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat, C-25/17, EU:C:2018:551' Rn. 68).
Rn. 69 Im Übrigen setzt die gemeinsame Verantwortlichkeit mehrerer Akteure für dieselbe Verarbeitung nach dieser Bestimmung nicht voraus, dass jeder von ihnen Zugang zu den betreffenden personenbezogenen Daten hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juni 2018, Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, C-210/16, EU:C:2018:388, Rn. 38, und vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat, C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 69).
Vielmehr können diese Akteure in die Verarbeitung personenbezogener Daten in verschiedenen Phasen und in unterschiedlichem Ausmaß einbezogen sein, so dass der Grad der Verantwortlichkeit eines jeden von ihnen unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat, C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 66).
- EuGH, 11.12.2018 - C-493/17
Das Programm PSPP der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen an den Sekundärmärkten …
Rn. 165 Insoweit spricht nach ständiger Rechtsprechung zwar eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit von Vorlagefragen, die das Unionsrecht betreffen, der Gerichtshof muss die Entscheidung über eine vom nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage jedoch verweigern, wenn die erbetene Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts oder die erbetene Beurteilung ihrer Gültigkeit offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der Frage erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat, C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- LG Rostock, 15.09.2020 - 3 O 762/19
Voreingestelltes Cookie-Banner
Der EuGH sieht denjenigen als Verantwortlichen an, der aus Eigeninteresse die Datenverarbeitung beeinflusst (EuGH NZA 2018, 991 - Zeugen Jehovas). - VG Gelsenkirchen, 27.04.2020 - 20 K 6392/18
Datenschutz-Grundverordnung, Auskunft, Kopie, unentgeltlich, kostenlos, Klausuren
Auch der Europäische Gerichtshof lege in seiner neuesten Rechtsprechung zur Reichweite des sachlichen Anwendungsbereichs des Datenschutzrechts - die noch nach der Datenschutzrichtlinie (DSRL) zu bewerten war -, ein extensives Verständnis der "Datei" zugrunde (vgl. Urteil vom 10. Juli 2018, Rs. C-25/17 - Zeugen Jehovas). Der Begriff der "Datei" nach Art. 2 lit. c) Richtlinie 95/46/EG sei im Wesentlichen inhaltsgleich mit dem Begriff des "Dateisystems" in Art. 4 Nr. 6 DS-GVO.Rn. 116 Vgl. Schild, in: Wolff/Brink (Hrsg.), BeckOK Datenschutzrecht, 31. Edition (Stand: 1. Februar 2020), Art. 4 DS-GVO Rn. 83, mit Hinweis auf EuGH, Urteil vom 10. Juli 2018, Rs. C-25/17 - Zeugen Jehowas (noch zum im Wesentlichen inhaltsgleichen Begriff der "Datei" gemäß Art. 2 lit. c der Richtlinie 95/46/EG).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2021 - 16 A 1582/20
Anspruch auf unentgeltliche Kopie der eigenen Examensklausuren
Rn. 81 Vgl. in diesem Zusammenhang zu der inhaltsgleichen Regelung in Art. 2 Buchstabe c) der - durch § 94 Abs. 1 DSGVO aufgehobenen - RL 95/46/EG EuGH, Urteil vom 10. Juli 2018 - C-25/17 -, Zeugen Jehovas, Rn. 56. - EuGH, 05.12.2023 - C-807/21
Nur ein schuldhafter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann zur …
Rn. 41 Des Weiteren hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine natürliche oder juristische Person, die aus Eigeninteresse auf die Verarbeitung personenbezogener Daten Einfluss nimmt und damit an der Entscheidung über die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung mitwirkt, als Verantwortlicher angesehen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat, C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 68). - VG Wiesbaden, 01.12.2021 - 6 L 738/21
Einstweilige Untersagung der Nutzung eines Cookiedienstes auf einer Webseite
Für die Verantwortlichkeit eines Akteurs, insbesondere im Rahmen gemeinsamer Verantwortlichkeit, kommt es dabei nach der Rechtsprechung des EuGH auch nicht darauf an, dass jeder Verantwortliche Zugang zu den betreffenden personenbezogenen Daten hat (EuGH, Urt. v. 10.7.2018 - C-25/17 - Zeugen Jehovas, Rn. 69). - EuGH, 02.12.2025 - C-492/23
Russmedia Digital und Inform Media Press - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …
Vielmehr können diese Akteure in die Verarbeitung personenbezogener Daten in verschiedenen Phasen und in unterschiedlichem Ausmaß in der Weise einbezogen sein, dass der Grad der Verantwortlichkeit eines jeden von ihnen unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat, C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenės sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 42). - EuGH, 14.02.2019 - C-345/17
Buivids - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verarbeitung personenbezogener Daten - …
Rn. 41 Da die in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 95/46 vorgesehenen Ausnahmen zur Unanwendbarkeit der Regelung zum Schutz personenbezogener Daten führen, die die Richtlinie vorsieht, und damit von dem ihr zugrunde liegenden Ziel, den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - wie das durch Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) garantierte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie das durch Art. 8 der Charta garantierte Recht auf Schutz personenbezogener Daten - sicherzustellen, abweichen, müssen sie eng ausgelegt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. September 2017, Puškár, C-73/16, EU:C:2017:725, Rn. 38, und vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat, C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 37).Rn. 43 Zum anderen erfolgte die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund dessen, dass Herr Buivids das in Rede stehende Video ohne Zugangsbeschränkung auf einer Video-Website veröffentlicht hat, auf der die Nutzer Videos versenden, anschauen und teilen können, wodurch personenbezogene Daten einer unbestimmten Zahl von Personen zugänglich gemacht wurden, nicht im Rahmen der Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten (…vgl. entsprechend Urteile vom 6. November 2003, Lindqvist, C-101/01, EU:C:2003:596, Rn. 47…, vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 44…, vom 11. Dezember 2014, Ryneš, C-212/13, EU:C:2014:2428, Rn. 31 und 33, und vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat, C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 42).
- EuGH, 05.12.2023 - C-683/21
Nur ein schuldhafter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann zur …
- EuGH, 07.03.2024 - C-604/22
Versteigerung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke: der Gerichtshof stellt …
- AG Mannheim, 11.09.2019 - 5 C 1733/19
Gemeinsame Verantwortlichkeit von Wohnungseigentümern und Verwalter - …
- VG Hannover, 19.03.2025 - 10 A 5385/22
Cookie-Banner; Cookies; Einwilligungsbanner; personenbezogene Daten
- BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 7/19 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sozialdatenschutz - Sammlung …
- OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2021 - 4 LB 20/13
Wirtschaftsakademie ist wegen datenschutzrechtlicher Verstöße verpflichtet, …
- EuGH, 22.06.2021 - C-439/19
Das Recht der Union über den Datenschutz steht der lettischen Regelung entgegen, …
- VG Köln, 17.07.2025 - 13 K 1419/23
Bundesregierung darf Facebook-Fanpage zur Öffentlichkeitsarbeit weiterbetreiben
- BGH, 17.09.2026 - I ZR 256/25
BGH legt Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur sogenannten …
- BGH, 17.09.2026 - I ZR 289/25
BGH legt Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur sogenannten …
- EuGH, 07.03.2024 - C-740/22
Endemol Shine Finland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener …
- BVerwG, 02.03.2022 - 6 C 7.20
Anspruch auf Berichtigung des Geburtsdatums im Melderegister (verneint)
- BFH, 12.03.2024 - IX R 35/21
Anwendung der DSGVO im Bereich der Steuerverwaltung; Voraussetzungen und …
- BGH, 21.05.2026 - V ZB 90/25
Anspruch des Klägers auf Akteneinsicht in Zwangsvollstreckungakte ohne …
- EuGH, 02.10.2018 - C-207/16
Zugang zu Telekommunikationsdaten auch bei Diebstahlsverdacht vom SIM-Karten
- OLG Dresden, 03.02.2026 - 4 U 292/25
Meta Business Tools: Immaterieller Schadenersatz in Höhe von 1.500,- EUR
- FG München, 04.11.2021 - 15 K 118/20
Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung gegenüber dem Finanzamt
- AG Wiesbaden, 26.04.2021 - 93 C 2338/20
Datenauskunftsanspruch gegen Vermieter
- OLG Naumburg, 05.02.2026 - 9 U 124/24
Meta Business Tools - und der Schadensersatz wegen unerlaubter Datenverarbeitung
- OLG Frankfurt, 27.11.2025 - 6 U 361/24
Nichtanwendbarkeit der DSGVO bei Weiterleitung privater Chatnachrichten
- FG München, 05.05.2022 - 15 K 193/20
Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO
- FG München, 03.02.2022 - 15 K 1212/19
Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO
- BGH, 15.07.2021 - V ZB 53/20
A) Die Bearbeitung eines Antrags des Schuldners an den Zwangsverwalter auf …
- EuGH, 04.10.2018 - C-56/17
Fathi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2026 - C-12/25
Recht auf Löschung nach der DSGVO kann grundsätzlich auch für personenbezogene …
- EuGH, 11.07.2019 - C-697/17
Telecom Italia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vergabe öffentlicher Liefer- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19
Generalanwalt Bobek: Die Datenschutzbehörde des Staates, in dem sich die …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-245/20
Autoriteit Persoonsgegevens - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-439/19
Latvijas Republikas Saeima (Points de pénalité) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-683/21
Nacionalinis visuomenės sveikatos centras - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-37/20
Luxembourg Business Registers - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der …
- VG Berlin, 14.10.2025 - 1 K 74.24
Keine gemeinsame Verantwortlichkeit nach der DSGVO von Adresshändler und …
- LG Ellwangen/Jagst, 03.09.2024 - 6 O 65/24
Auskunftserteilung nach der DS-GVO - Stufenklage auf Auskunfterteilung zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-231/22
Belgischer Staat (Données traitées par un journal officiel) - Vorlage zur …
- FG München, 04.11.2021 - 15 K 2687/19
Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO
- FG München, 19.05.2022 - 15 K 2067/18
Verarbeitung personenbezogener Daten
- VG Wiesbaden, 31.01.2022 - 6 K 2249/18
Vorlage zum Europäischen Gerichtshof zur Einmeldung von Negativ-Merkmalen und …
- FG München, 05.05.2022 - 15 K 194/20
Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO
- SG Stuttgart, 27.01.2022 - S 24 KA 166/20
Vertragsärztliche Versorgung - Honorarkürzung wegen Nichtanschluss an die …
- BFH, 11.03.2025 - IX R 34/21
Klage gegen Ablehnung der Akteneinsicht erst nach Vorverfahren
- Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-175/20
Valsts ieņēmumu dienests (Traitement des données personnelles à des …
- LG Ellwangen/Jagst, 05.12.2025 - 6 O 80/25
Nutzung von Tracking-Tools - Ansprüche auf Auskunft, Löschung, Unterlassung und …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2026 - C-185/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) …
- EuGH, 22.11.2018 - C-625/17
Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 …
- OLG Naumburg, 05.02.2026 - 9 U 44/25
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-372/21
Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2026 - C-205/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung …
- OLG Dresden, 31.03.2026 - 4 U 834/25
- LG Freiburg, 29.05.2026 - 8 O 203/24
Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch als Wegbereiter für zivilrechtliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2019 - C-26/18
Federal Express Corporation Deutsche Niederlassung - Vorabentscheidungsersuchen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-268/21
Norra Stockholm Bygg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) 2016/679 - …
- EGMR, 09.05.2023 - 31172/19
JEHOVAN TODISTAJAT v. FINLAND
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-243/19
Veselības ministrija - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - …
- OLG Brandenburg, 26.05.2023 - 7 U 166/22
Haftung für Verarbeitung unrichtiger Daten Negativeintrag als unzulässige …
- LSG Bayern, 30.01.2025 - L 17 U 103/21
Kein Anspruch auf Entfernung oder Löschung von Dokumenten aus Art. 17 Abs. 1 und …
- LG Berlin, 07.09.2023 - 16 O 49/23
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 09.11.2022 - 135/4-2020
- Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2019 - C-697/17
Telecom Italia - Vorabentscheidungsverfahren - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".