Rechtsprechung
| BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Vereinsregistersache: Eintragung eines Vereins mit dem Zweck einer verbotenen geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 1 StBerG, § 5 Abs 1 S 1 StBerG, § 6 Nr 2 StBerG, § 60 BGB, § 134 BGB
Vereinsregistersache: Eintragung eines Vereins mit dem Zweck einer verbotenen geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 60; StBerG §§ 2 Abs. 1, 5 Abs. 1
Tax-Law-Clinic: Verstoß gegen das Steuerberatungsgesetz - Wolters Kluwer
Unvereinbarkeit des Vereinszwecks mit dem Steuerberatungsgesetz (StBerG); Erbringung unentgeltlicher Hilfeleistung in Steuersachen durch Studierende unter Anleitung beruflich vorgebildeter und erfahrener Praktiker für Studenten
- Betriebs-Berater
Tax Law Clinic - Keine Register-Eintragung eines Vereins, der unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen durch Studierende erbringt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unvereinbarkeit des Vereinszwecks mit dem Steuerberatungsgesetz ( StBerG ); Erbringung unentgeltlicher Hilfeleistung in Steuersachen durch Studierende unter Anleitung beruflich vorgebildeter und erfahrener Praktiker für Studenten
- datenbank.nwb.de
Vereinsregistersache: Eintragung eines Vereins mit dem Zweck einer verbotenen geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (2)
- abbe-institut.de (Leitsatz)
Verbotene unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen durch Studierende (sog. Tax Law Clinic)
- anwaltsblatt-datenbank.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)
Verbotene unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen durch Studierende (sog. Tax Law Clinic)
Sonstiges
- lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 12.05.2023)
Gesetzentwurf zum StBerG: BMF will studentische Rechtsberatung im Steuerrecht erlauben
Verfahrensgang
- AG Hannover, 26.01.2022 - 81 AR 2047/21
- OLG Celle, 10.03.2022 - 9 W 14/22
- BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22
- BVerfG - 1 BvR 1042/23 (anhängig)
Papierfundstellen
- ZIP 2023, 1179
- MDR 2023, 927
- WM 2023, 1230
- DB 2023, 1592
- AnwBl 2023, 555
- Rpfleger 2023, 509
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (63)
- BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71
Hochschul-Urteil
Auszug aus BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22
Rn. 29 (1) Das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG steht jedem Einzelnen zu, der eigenverantwortlich wissenschaftlich tätig ist oder werden will (BVerfGE 15, 256, 263 f.; BVerfGE 35, 79, 112 f.; BVerfGE 88, 129, 136; BVerfGE 90, 1, 11; BVerfGE 95, 193, 209;… BVerfGE 141, 143 Rn. 48: privatrechtlich organisierte Wissenschaft).Erfasst ist danach jede Tätigkeit, die nach Inhalt und Form als ernsthafter Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist (BVerfGE 35, 79, 113; BVerfGE 47, 327, 367).
Forschung ist die geistige Tätigkeit mit dem Ziel, in methodischer, systematischer und nachprüfbarer Weise neue Erkenntnis zu gewinnen, während Lehre die wissenschaftlich fundierte Übermittlung der durch die Forschung gewonnenen Erkenntnisse ist, wobei das in der Lehre stattfindende wissenschaftliche Gespräch wiederum die Forschungsarbeit befruchtet (BVerfGE 35, 79, 113).
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …
Auszug aus BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22
Für die Eignung im verfassungsrechtlichen Sinn genügt bereits die Möglichkeit, durch die gesetzliche Regelung den Gesetzeszweck zu erreichen (BVerfGE 96, 10, 23;… BVerfGE 152, 68 Rn. 166; BVerfGE 159, 223 Rn. 185 mwN).Bei dieser Beurteilung steht dem Gesetzgeber grundsätzlich ein Einschätzungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 159, 223 Rn. 203 f. mwN).
Voraussetzung dafür ist, dass die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (…vgl. BVerfG, NVwZ 2019, 1432 Rn. 26), wobei dem Gesetzgeber wiederum ein Einschätzungsspielraum zusteht (vgl. BVerfGE 159, 223 Rn. 16 f. mwN).
- BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77
Buchführungsprivileg
Auszug aus BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22
Im Interesse des Steueraufkommens, der Steuermoral sowie zum Schutz gesetzesunkundiger Steuerpflichtiger, die durch Falschberatung unfähiger und ungeeigneter Berater schwere Nachteile erleiden können, soll sichergestellt werden, dass nur solche Berater geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, die dazu die erforderliche sachliche und persönliche Zuverlässigkeit besitzen (BVerfGE 54, 301, 315; BVerfGE 55, 185, 196; BVerfGE 59, 302, 316).Die Regelung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen dient damit der Funktionsfähigkeit der Steuerrechtspflege, die als Teil der gesamten Rechtspflege ein Gemeinwohlbelang von großer Bedeutung darstellt (BVerfGE 21, 173, 179; BVerfGE 54, 301, 315; BVerfGE 55, 185, 196; BVerfGE 59, 302, 316;… BVerfG, NJW 2013, 3357 Rn. 30 mwN).
Rn. 49 Die übrigen Ausnahmeregelungen des § 6 StBerG betreffen mechanische Arbeitsgänge (§ 6 Nr. 3 StBerG) oder Tätigkeiten, für die keine besonderen handels- und steuerrechtlichen Kenntnisse erforderlich sind (§ 6Nr. 4 StBerG; vgl. BVerfGE 54, 301 Rn. 44;… BVerfGE 59, 302 Rn. 48).
- BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80
Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe …
Auszug aus BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22
Im Interesse des Steueraufkommens, der Steuermoral sowie zum Schutz gesetzesunkundiger Steuerpflichtiger, die durch Falschberatung unfähiger und ungeeigneter Berater schwere Nachteile erleiden können, soll sichergestellt werden, dass nur solche Berater geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, die dazu die erforderliche sachliche und persönliche Zuverlässigkeit besitzen (BVerfGE 54, 301, 315; BVerfGE 55, 185, 196; BVerfGE 59, 302, 316).Die Regelung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen dient damit der Funktionsfähigkeit der Steuerrechtspflege, die als Teil der gesamten Rechtspflege ein Gemeinwohlbelang von großer Bedeutung darstellt (BVerfGE 21, 173, 179; BVerfGE 54, 301, 315; BVerfGE 55, 185, 196; BVerfGE 59, 302, 316;… BVerfG, NJW 2013, 3357 Rn. 30 mwN).
Rn. 49 Die übrigen Ausnahmeregelungen des § 6 StBerG betreffen mechanische Arbeitsgänge (§ 6 Nr. 3 StBerG) oder Tätigkeiten, für die keine besonderen handels- und steuerrechtlichen Kenntnisse erforderlich sind (§ 6Nr. 4 StBerG;… vgl. BVerfGE 54, 301 Rn. 44; BVerfGE 59, 302 Rn. 48).
- EuGH, 23.02.2016 - C-179/14
Bestimmte Aspekte der Regelungen der SZÉP-Freizeitkarte und des …
Auszug aus BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22
Wesensmerkmal des Entgelts für eine Dienstleistung ist, dass es eine wirtschaftliche Gegenleistung für die betreffende Leistung darstellt (EuGH, Urteil vom 23. Februar 2016 - C-179/14, ECLI:EU:C:2016:108 = juris Rn. 153 f. - Kommission/Ungarn mwN).Dabei ist allerdings weder erforderlich, dass der Dienstleister mit seiner Dienstleistung einen Gewinn erstrebt, so dass auch "quasi-ehrenamtliche" Tätigkeiten, die auf eine bloße Kostendeckung ausgerichtet sind oder bei denen die Gegenleistung in einer bloßen Aufwandsentschädigung besteht, erfasst werden (EuGH…, Urteil vom 18. Dezember 2007- C-281/06, ECLI:EU:2007:816 = EuZW 2008, 152 Rn. 33 f. - Jundt; Urteil vom 23. Februar 2016 - C-179/14, ECLI:EU:C:2016:108 = juris Rn. 154 - Kommission/Ungarn;… Kluth in Calliess/Ruffert, EZV/AEUV, 6. Aufl., Art. 56, 57 AEUV Rn. 11;… Streinz/Müller-Graf, EUV/AEUV, 3. Aufl., Art. 56 AEUV Rn. 21), noch ist Voraussetzung, dass der Leistungsempfänger die Gegenleistung erbringt (EuGH, Urteil vom 23. Februar 2016 - C-179/14, ECLI:EU:C:2016:108 = juris Rn. 155 - Kommission/Ungarn;… Urteil vom 3. Dezember 2020 - C-62/19, ECLI:EU:C:2020:980 = MMR 2021, 309 - Star Taxi App Rn. 45; jeweils mwN).
Leistungen, die nicht dem wirtschaftlichen Fortkommen dienen bzw. keinen wirtschaftlichen Charakter haben, namentlich rein unentgeltliche religiöse, karitative, gesellschaftliche, kulturelle oder sportliche Tätigkeiten, sind aber auch hier nicht erfasst (EuGH, Urteil vom 23. Februar 2016 - C-179/14, ECLI:EU:C:2016:108 = juris Rn. 153 f. - Kommission/Ungarn;… vgl. Forsthoff in Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Stand September 2022, Art. 49 AEUV Rn. 20 ff.;… Tiedje in von der Groeben/Schwarze/Hatje, Europäisches Unionsrecht, 7. Aufl., Art. 49 AEUV Rn. 62, 65;… Streinz/Müller-Graff, EUV/AEUV, 3. Aufl., Art. 49 AEUV Rn. 12 f.; Korte in Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 6. Aufl., Art. 49 AEUV Rn. 15 ff.; jeweils mwN).
- BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig
Auszug aus BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22
Dabei gilt nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (BVerfGE 158, 282 Rn. 110 mwN).Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Differenzierungsmerkmale für Einzelne verfügbar sind oder je mehr sie sich denjenigen aus Art. 3 Abs. 3 GG annähern (BVerfGE 158, 282 Rn. 111 mwN).
- BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der …
Auszug aus BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22
Rn. 29 (1) Das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG steht jedem Einzelnen zu, der eigenverantwortlich wissenschaftlich tätig ist oder werden will (BVerfGE 15, 256, 263 f.; BVerfGE 35, 79, 112 f.; BVerfGE 88, 129, 136; BVerfGE 90, 1, 11; BVerfGE 95, 193, 209; BVerfGE 141, 143 Rn. 48: privatrechtlich organisierte Wissenschaft).Die forschungsbasierte Lehre ist als Prozess der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse vom Schutz des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG umfasst (BVerfGE 141, 143 Rn. 49 mwN).
- BGH, 10.12.2020 - I ZR 26/20
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung einer LLP mit Hauptsitz in London und …
Auszug aus BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22
Wird die Hilfeleistung als satzungsmäßige Aufgabe im Rahmen einer Vereinstätigkeit erbracht, ist ebenfalls davon auszugehen, dass eine hinreichende Sachkunde des Hilfeleistenden vorhanden ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2020 - I ZR 26/20, ZIP 2021, 1465 Rn. 34; Mann, DStR 2021, 1900, 1903 f.).Rn. 91 Da der Beteiligte seine Leistungen in stabiler und kontinuierlicher Weise von seinem inländischen Sitz in Hannover aus anbieten möchte, wäre allenfalls der Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) eröffnet (vgl. EuGH…, Urteil vom 10. Mai 2012 - C-357/10 bis C-359/10, ECLI:EU:C:2012:283 = NZBau 2012, 714 Rn. 30 f. - Duomo GPA u.a.; BGH, Urteil vom10. Dezember 2020 - I ZR 26/20, NZG 2021, 988 Rn. 24).
- FG Niedersachsen, 25.07.2019 - 6 K 298/18
Feststellung der Zulässigkeit einer unentgeltlichen Rechtsberatung auf dem Gebiet …
Auszug aus BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22
Die hierfür angeführte besondere Komplexität und Schwierigkeit der rechtlichen Materie (…vgl. etwa BFHE 246, 278 Rn. 111; siehe auch BVerfGE 21, 227, 235 f.) ist in anderen rechtlichen Bereichen ebenfalls gegeben (…vgl. Dux-Wenzel in Deckenbrock/Henssler, RDG, 5. Aufl., § 6 Rn. 7b; Piekenbrock, AnwBl 2011, 848, 850; Deckenbrock, AnwBl 2019, 554, 555; Kilian, DStR 2020, 406, 408; Deckenbrock/Keß, AnwBl Online 2021, 328, 332, 333).Rn. 61 (ccc) Die sogenannten Kramer-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, NJW 2004, 2662; NJW 2006, 1502) geben jedenfalls im vorliegenden Fall keinen Anlass zu einer anderen Beurteilung (aA Deckenbrock, AnwBl 2017, 937, 943 und AnwBl 2019, 554, 555; Kilian, DStR 2020, 406, 408; Deckenbrock/Keß, AnwBl Online 2021, 328, 332;… Dux-Wenzel in Deckenbrock/Henssler, RDG, 5. Aufl., § 6 Rn. 7b;… siehe auch Klein/Rätke, AO, 16. Aufl., § 80 AO Rn. 35;… Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, 244. Lieferung, 9/2017, § 80 AO Rn. 280a).
- BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73
Befreiung von der Steuerberaterprüfung - Beamte der Finanzverwaltung - …
Auszug aus BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22
Im Interesse des Steueraufkommens, der Steuermoral sowie zum Schutz gesetzesunkundiger Steuerpflichtiger, die durch Falschberatung unfähiger und ungeeigneter Berater schwere Nachteile erleiden können, soll sichergestellt werden, dass nur solche Berater geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, die dazu die erforderliche sachliche und persönliche Zuverlässigkeit besitzen (BVerfGE 54, 301, 315; BVerfGE 55, 185, 196; BVerfGE 59, 302, 316).Die Regelung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen dient damit der Funktionsfähigkeit der Steuerrechtspflege, die als Teil der gesamten Rechtspflege ein Gemeinwohlbelang von großer Bedeutung darstellt (BVerfGE 21, 173, 179; BVerfGE 54, 301, 315; BVerfGE 55, 185, 196; BVerfGE 59, 302, 316;… BVerfG, NJW 2013, 3357 Rn. 30 mwN).
- BGH, 11.09.2018 - II ZB 11/17
Eintragungshindernis für das Vereinsregister: Verwaltung des Vereinsvermögens als …
- BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16
Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von …
- EuGH, 04.07.2019 - C-377/17
Verbindliche Honorare mit Mindest- und Höchstsätzen in HOAI für …
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
- BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
- BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11
Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer …
- BVerfG, 05.08.2020 - 2 BvR 1985/19
Verfassungsbeschwerden gegen die Verurteilung wegen Diebstahls nach Entnahme von …
- EuGH, 30.01.2018 - C-360/15
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dienstleistungen im Binnenmarkt - Richtlinie …
- EuGH, 17.12.2015 - C-342/14
X-Steuerberatungsgesellschaft - Vorlage zur Vorabentscheidung - Anerkennung von …
- BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78
G 10
- BGH, 01.07.2022 - V ZR 23/21
Nachbarstreit über grenzüberschreitende Wärmedämmung
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06
Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem …
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
- EuGH, 06.10.2016 - C-318/15
Tecnoedi Costruzioni - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Bauaufträge - …
- BVerfG, 29.07.2004 - 1 BvR 737/00
Zur unentgeltlichen Rechtsberatung durch einen berufserfahrenen Juristen
- BGH, 20.04.2017 - III ZR 470/16
Gaststättenerlaubnisverfahren: Verfassungsmäßigkeit der gaststättenrechtlichen …
- BGH, 15.06.2021 - II ZB 25/17
Fomelle Anforderungen an die elektronische Anmeldeung einer Eintragung ins …
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92
Räumliche Aufenthaltsbeschränkung
- BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87
Jugendgefährdende Schriften III
- EuGH, 27.09.1988 - 263/86
Belgischer Staat / Humbel
- BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 951/04
Allgemeine Handlungsfreiheit; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; …
- BFH, 20.05.2014 - II R 44/12
EuGH-Vorlage: Befugnis einer im EU-Ausland niedergelassenen …
- BVerfG, 09.07.2019 - 2 BvR 547/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der NPD gegen Zahlungsverpflichtungen nach dem …
- BVerfG, 23.08.2013 - 1 BvR 2912/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG (Berufsfreiheit) …
- EuGH, 18.12.2007 - C-281/06
Jundt - Freier Dienstleistungsverkehr - Nebenberufliche Lehrtätigkeit - Begriff …
- BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75
Hessisches Universitätsgesetz
- BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60
Universitäre Selbstverwaltung
- EuGH, 15.11.2016 - C-268/15
Ullens de Schooten - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundfreiheiten - Art. 49, …
- OLG Stuttgart, 16.07.2018 - 8 W 428/15
Vereinsregister: Zwischenverfügung zur Beseitigung eines Eintragungshindernisses; …
- EuGH, 07.12.1993 - C-109/92
Wirth / Landeshauptstadt Hannover
- BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94
DDR-Hochschullehrer
- EuGH, 03.12.2020 - C-62/19
Eine Dienstleistung, die Taxikunden und Taxifahrer mittels einer elektronischen …
- BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62
Berufsbilder
- OLG Düsseldorf, 09.06.2017 - 3 Wx 90/16
Handelsregisterliche Behandlung und Anmeldung des Übergangs einer …
- BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1467/80
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen …
- EuGH, 02.02.2023 - C-372/21
Öffentliche Subventionen für konfessionelle Privatschulen dürfen den im Inland …
- BVerfG, 03.03.1993 - 1 BvR 757/88
Promotionsberechtigung
- EuGH, 10.05.2012 - C-357/10
Das Unionsrecht über die Niederlassungsfreiheit und den freien …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2015 - C-342/14
X-Steuerberatungsgesellschaft - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 AEUV - …
- EuGH, 16.06.2022 - C-577/20
Sosiaali- ja terveysalan lupa- ja valvontavirasto (Psychothérapeutes) - Vorlage …
- BVerfG, 15.03.1967 - 1 BvR 575/62
Verfassungsmäßigkeit des § 17 StBerG hinsichtlich Steuerbevollmächtigter
- BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 17.79
Personalangelegenheiten der Tutoren - Mitbestimmung des Personalrats - …
- OLG Düsseldorf, 20.03.2018 - 3 Wx 50/18
Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Registergerichts
- FG Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 3 K 119/06
Offenbarung von dem Steuergeheimnis unterliegenden Umständen an Bußgeldstelle
- OLG Stuttgart, 12.05.2020 - 8 W 146/20
Zwischenverfügung eines Registergerichts bezüglich der Unterscheidbarkeit einer …
- BGH, 24.02.2021 - VIII ZR 36/20
Kein Widerrufsrecht des Leasingnehmers bei Kilometerleasingverträgen
- BFH, 07.06.2017 - II R 22/15
Buchhalter nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt
- BGH, 21.07.2020 - II ZB 26/19
Zurückweisung einer von sämtlichen Gesellschaftern einer …
- BGH, 17.05.2022 - II ZB 11/21
Sonstige im Interesse eines Dritten liegende Abwicklungsmaßnahmen ohne …
- BGH, 11.06.2013 - II ZR 245/11
Parteifähigkeit einer Gesellschaft mit dem Zweck des eigenständigen Betreibens …
- BFH, 08.10.2010 - II B 111/10
Zurückweisung eines Bevollmächtigten durch FA wegen unbefugter Hilfe in …
- FG Sachsen, 29.09.2010 - 6 V 1310/10
Zurückweisung eines "Rechtsanwalt a.D." als Bevollmächtigter
- FG Köln, 07.08.2025 - 13 K 1624/22
Gemeinnützigkeit - Gemeinnützigkeit einer Tax Law Clinic e.V.
Zudem sei derzeit nicht absehbar, ob und wann das BVerfG über die anhängige Verfassungsbeschwerde unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1042/23 gegen das BGH-Urteil vom 28.03.2022 - II ZB 11/22 (HFR 2023, 811) entscheiden werde.Der Senat schließt sich in dieser Frage sowie der verfassungs- und europarechtlichen Beurteilung uneingeschränkt der Rechtsprechung des BGH an (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - II ZB 11/22, HFR 2023, 811).
Rn. 93 Ist der Zweck eines Vereins auf eine nach dem Steuerberatungsgesetz verbotene geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen gerichtet, hat dies zur Folge, dass die Satzung des Vereins nach § 134 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nichtig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - II ZB 11/22, HFR 2023, 811; BGH, Beschluss vom 11.06.2013 - II ZR 245/11, WM 2013, 1559 zum Verstoß gegen §§ 3, 2 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 RDG;… allgemein zur Unwirksamkeit der Satzung, wenn der Vereinszweck gegen ein gesetzliches Verbot verstößt: MüKoBGB/Leuschner, 10. Aufl. 2025, § 60 Rn. 3;… Schauhoff/Kirchhain Gemeinnützigkeits-HdB/van Randenborgh, 4. Aufl. 2023, § 2 Rn. 33 f.;… MHdB GesR V/Knof, 5. Aufl. 2021, § 18 Rn. 62).
Rn. 102 Eine Ausnahme vom Verbot der geschäftsmäßigen unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen kann jedoch auf § 6 RDG nicht gestützt werden, denn dieser ist im Bereich des Steuerrechts gemäß § 1 Abs. 3 RDG nicht anwendbar (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - II ZB 11/22, HFR 2023, 811).
Rn. 105 Das StBerG enthält eine abschließende spezialgesetzliche Regelung bezüglich der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen; darüber hinaus können aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz keine weitergehenden Befugnisse für den Bereich des Steuerrechts abgeleitet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - II ZB 11/22, HFR 2023, 811 m. w. N.; FG Sachsen, Beschluss vom 29.09.2010 - 6 V 1310/10, juris;… Wolf in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl. 2020, § 1 RDG Rn. 49 f.;… Piekenbrock in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl. 2020, § 6 RDG Rn. 31;… Deckenbrock in Deckenbrock/Henssler, RDG, 5. Aufl. 2021, § 1 Rn. 29, 31a;… Dux-Wenzel in Deckenbrock/Henssler, RDG, 5. Aufl. 2021, § 6 Rn. 7 f.;… Remmertz/Krenzler in Krenzler/Remmertz, RDG, 3. Aufl. 2023, § 1 Rn. 123;… Kramer/K.-M. Schmidt in Krenzler/ Schmidt, RDG, 3. Aufl. 2023, § 6 Rn. 13; Deckenbrock/Keß, AnwBl Online 2021, 328, 330; Dux/Prügel, JuS 2015, 1148, 1152; Remmertz, BRAK-Mitt. 2018, 231, 236; Ring, DStR-Beih.
Denn eine solche analoge Anwendung von § 6 RDG auf die geschäftsmäßige unentgeltliche Beratung im Bereich des Steuerrechts scheitert bereits an der Grundvoraussetzung einer Analogie, dem Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - II ZB 11/22, HFR 2023, 811).
Rn. 109 Für die in der Literatur teilweise vertretenen Annahme, der Gesetzgeber habe bei der Reform des RDG im Jahr 2007 und im Nachgang dazu lediglich vergessen, die Vorschriften des StBerG entsprechend zu ändern oder anzugleichen, bestehen keine hinreichenden Anhaltpunkte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - II ZB 11/22, HFR 2023, 811).
Geschützt ist dabei die wissenschaftliche Lehre, nicht jedoch die bloße Wissensvermittlung oder anwendungsbezogene Ausbildung (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - II ZB 11/22, HFR 2023, 811 m.w.N.).
Rn. 121 (a) Die Beschränkung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen dient nach § 2 Abs. 1 Satz 2 StBerG dem Schutz der Rechtssuchenden, des Rechtsverkehrs und der Rechtsordnung vor unqualifizierter Hilfeleistung in Steuersachen, mithin einem legitimen Zweck (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - II ZB 11/22, HFR 2023, 811).
Das gilt insbesondere auch für die in der Literatur teilweise angeführte Regelung für Lohnsteuerhilfevereine in § 13 StBerG, deren Befugnis sich ausdrücklich nur auf eine Hilfeleistung in dem in § 4 Nr. 11 StBerG umgrenzten sachlichen Bereich erstreckt (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - II ZB 11/22, HFR 2023, 811 m. w. N.; vgl. auch § 23 Abs. 3 StBerG zu den persönlichen Anforderungen an den Leiter einer Beratungsstelle).
Das gilt zumindest für die auch hier zu beurteilende Konstellation, dass die Hilfeleistung durch nicht-qualifizierte Personen erbracht werden soll und lediglich eine Anleitung durch nach §§ 3, 3a, 3d und 4 StBerG qualifizierte Personen vorgesehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - II ZB 11/22, HFR 2023, 811).
Rn. 130 (aaa) Das Risiko einer unentgeltlichen Schlechtberatung in Steuersachen trägt nicht nur der einzelne Steuerverpflichtete, sondern auch der Fiskus und damit die Allgemeinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - II ZB 11/22, HFR 2023, 811).
Rn. 131 (bbb) Zum Schutz dieses Gemeinwohlbelangs reicht eine § 6 Abs. 2 RDG vergleichbare Qualitätssicherung in Form der Leistungserbringung unter Anleitung einer zu entgeltlichen Erbringung dieser Dienstleistung befugten (oder entsprechend qualifizierten) Person nicht aus, da ein hinreichender Schutz des Steueraufkommens damit nicht gewährleistet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - II ZB 11/22, HFR 2023, 811 m. w. N.).
Zu diesem Schutz bedarf es daher aus Sicht des Gesetzgebers auch bei Inanspruchnahme unentgeltlicher steuerrechtlicher Hilfeleistung der gesetzlichen Vorgaben zur Sicherung einer "qualitätsvollen" Beratung (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - II ZB 11/22, HFR 2023, 811).
Rn. 135 (ccc) Die vom Kläger zitierten sogenannten Kramer-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 20.10.2004 - 1 BvR 130/03, WM 2004, 2363, und vom 16.12.2006 - 2 BvR 951/04, NJW 2006, 1502) geben jedenfalls in der vorliegenden Konstellation keinen Anlass zu einer anderen Beurteilung (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - II ZB 11/22, HFR 2023, 811 m. w. N. auch zur Gegenauffassung).
In Anlehnung an diese Entscheidungen könnte möglicherweise die Verfassungsmäßigkeit des Verbots unentgeltlicher Hilfeleistung in Steuersachen durch einen pensionierten Finanzrichter oder -beamten außerhalb des Personenkreises des § 6 Nr. 2 StBerG in Frage gestellt werden, nicht aber die hier zu beurteilende beabsichtigte Hilfeleistung durch Personen ohne entsprechende berufliche Qualifikation (nur) unter Anleitung eines qualifizierten Praktikers (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - II ZB 11/22, HFR 2023, 811).
Rn. 138 Das Eingreifen einer Haftpflichtversicherung nicht nur für dem beratenen Steuerpflichtigen, sondern auch für dem Fiskus entstandene Nachteile würde voraussetzen, dass die mit einer Schlecht- oder Falschberatung einhergehenden finanziellen Nachteile für das Steueraufkommen bei der Steuerfestsetzung auffallen oder aufgedeckt werden, was aber keinesfalls immer oder auch nur in den überwiegenden Fällen zu erwarten sein dürfte (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - II ZB 11/22, HFR 2023, 811).
Anders als bei der von § 6 Nr. 2 StBerG erfassten unentgeltlichen Hilfeleistung für Angehörige im Sinne von § 15 AO kann in der Fallkonstellation der Beratung durch eine Tax Law Clinic weder von einer geringeren Schutzbedürftigkeit der Rechtsuchenden wegen bewusster Inkaufnahme der Risiken eines Rechtsrats aus persönlicher Verbundenheit ausgegangen werden noch ist einer evtl. verfassungsrechtlich geschützten familiären Nähebeziehung Rechnung zu tragen oder aufgrund der Überschaubarkeit des beratenen Personenkreises nur eine geringe finanzielle Tragweite etwaiger unqualifizierter Beratungen für das Steueraufkommen anzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - II ZB 11/22, HFR 2023, 811).
Das besagt jedoch nichts darüber, welche Anforderungen an die Erbringung bzw. Erbringer dieser Beratungsleistungen gestellt werden können oder dass auch die Qualitätsanforderungen bei der Beratung im Steuerrecht denen in anderen Rechtsgebieten entsprechen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - II ZB 11/22, HFR 2023, 811).
Rn. 148 (b) Die Ungleichbehandlung mit den nach §§ 3, 3a, 3d und 4 StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen und Vereinigungen ist dadurch sachlich gerechtfertigt, dass bei diesen aufgrund europarechtlich bestimmter Anforderungen oder aufgrund des in der jeweiligen Vorschrift durch den personellen und inhaltlichen Zuschnitt auf bestimmte Aspekte steuerlicher Hilfeleistung beschränkten Bereichs der Befugnis grundsätzlich von einer hinreichenden Wahrung der Qualitätsanforderungen ausgegangen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - II ZB 11/22, HFR 2023, 811).
Rn. 150 (c) Die Ungleichbehandlung mit der in § 6 Nr. 2 StBerG vom Verbot des § 5 StBerG ausgenommenen unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne von § 15 AO rechtfertigt sich dadurch, dass in diesem eng begrenzten Kreis evtl. familiären Nähebeziehungen Rechnung zu tragen ist und dadurch jedenfalls in der Regel keine erheblichen Auswirkungen einer unqualifizierten Hilfeleistung für das allgemeine Steueraufkommen zu erwarten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - II ZB 11/22, HFR 2023, 811).
Rn. 161 (2) Darüber hinaus gilt Art. 15 Abs. 2 Buchst. d der Dienstleistungsrichtlinie nicht für die in § 5 Abs. 1 Satz 1 StBerG bestimmten Anforderungen für die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - II ZB 11/22, HFR 2023, 811).
Außerdem erfasst auch Art. 49 AEUV - ebenso wie Art. 56 AEUV - nur grenzüberschreitende Vorgänge (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - II ZB 11/22, HFR 2023, 811), welche der Kläger jedoch nicht zu verwirklichen beabsichtigt.
- BGH, 05.12.2023 - KZR 101/20
Fernwärmenetz Stuttgart
Weiter ist für eine Analogie erforderlich, dass die Interessenlage des gesetzlich geregelten Falls mit der des zu entscheidenden Falls übereinstimmt sowie die Wertungsgrundlage und die gesetzgeberische Interessenbewertung der Gesetzesnorm auf den zu entscheidenden Fall zutreffen (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschluss vom 28. März 2023 - II ZB 11/22, WM 2023, 1230 Rn. 22 mwN). - BGH, 26.09.2023 - KZR 73/21
"Die Freien Brauer": Branchenverbände dürfen ihre Mitglieder rechtlich beraten
Rn. 11 aa) Eine Analogie ist nur zulässig, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand, den der Gesetzgeber geregelt hat, vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (st. Rspr.; siehe nur BGH…, Urteil vom 2. Juli 2018 - AnwZ(Brfg) 49/17, NJW 2018, 3100 Rn. 59 mwN; Beschluss vom 28. März 2023 - II ZB 11/22, WM 2023, 1230 Rn. 22 mwN).Entgegen der in der mündlichen Verhandlung unter Hinweis auf § 4 StBerG und die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. März 2023 (II ZB 11/22, WM 2023, 1230 Rn. 45) geäußerten Ansicht der Beklagten ist insbesondere nicht erforderlich, dass die Vereinigung mit den (konkret) erbrachten Rechtsdienstleistungen ständig befasst ist.
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2026 - 13 S 2096/25
Rechtmäßigkeit eines straßenverkehrsrechtlichen Durchfahrtsverbots; …
Rn. 125 Eine Zurechnung des verkehrserheblichen Verhaltens der Gesellschafter gegenüber der Klägerin über eine analoge Anwendung einer der vorstehend genannten Vorschriften kommt nicht in Betracht (zu den Voraussetzungen einer Analogie vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - II ZB 11/22 - juris Rn. 22; BVerwG…, Beschluss vom 01.06.2022 - 3 B 29.21 - juris Rn. 16). - BFH, 16.04.2024 - VII R 22/21
Untersagung der unerlaubten Hilfeleistung in Steuersachen
Rn. 48 (c) Nach Maßgabe der zitierten Rechtsprechung des BVerfG ist zu unterscheiden zwischen der Steuerberatung einerseits, die einem grundsätzlichen Verbot der unbefugten Hilfeleistung unterliegt, und den von diesem Verbot auszunehmenden Tätigkeiten andererseits, die keine besonderen handels- und steuerrechtlichen Kenntnisse erfordern und bei denen qualitätssichernde Vorgaben nicht oder nur eingeschränkt geboten erscheinen (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 28.03.2023 - II ZB 11/22, Rz 49; BGH-Urteil vom 02.05.2019 - IX ZR 11/18, Rz 19 ff.). - BGH, 19.09.2023 - II ZB 15/22
Eintragung der Vereinigung von Sparkassen in Handelsregister
Rn. 9 a) Der Erlass einer Zwischenverfügung setzt nach § 382 Abs. 4 Satz 1 FamFG das Vorliegen einer unvollständigen Registeranmeldung oder ein anderes durch den Antragsteller behebbares Eintragungshindernis voraus (BGH…, Beschluss vom 15. Juni 2021 - II ZB 25/17, ZIP 2021, 1488 Rn. 11; Beschluss vom 28. März 2023 - II ZB 11/22, ZIP 2023, 1179 Rn. 35). - BVerfG - 1 BvR 1042/23 (anhängig)
Verwaltungsrecht (Verfassungsbeschwerde betrifft die unentgeltliche …
Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 28. März 2023 - II ZB 11/22 -, des Oberlandesgerichts Celle vom 10. März 2022 - 9 W 14/22 - und des Amtsgerichts Hannover vom 26. Januar 2022 - 81 AR 2047/21 - sowie mittelbar gegen § 2 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Satz 1 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). - OLG Karlsruhe, 25.04.2025 - 14 W 92/24
Vereinsregister: Eintragung einer Anbauvereinigung für Konsumcannabis als …
Der Beteiligte ist insbesondere beschwerdeberechtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - II ZB 11/22, Rn. 8 f., juris). - OLG Düsseldorf, 30.01.2025 - 3 W 2/25
KCanG, Anbauverein, Eintragung eines nichtwirtschaftlichen Vereins, …
Der Beteiligte ist beschwerdeberechtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 28.3.2023, II ZB 11/22). - FG Hamburg, 19.03.2024 - 5 K 113/23
Zurückweisung einer niederländischen BV als Bevollmächtigte gemäß § 80 Abs. 7 …
Geschäftsmäßigkeit liegt vor, wenn jemand ausdrücklich oder erkennbar die Absicht verfolgt, die Tätigkeit in gleicher Art zu wiederholen und zu einem wiederkehrenden oder dauernden Bestandteil seiner selbständigen Beschäftigung zu machen (BGH, Beschluss vom 28. März 2023, II ZB 11/22, DB 2023, 1592; BFH…, Beschluss vom 8. Oktober 2010, II B 111/10, BFH/NV 2011, 73).
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