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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 8 S 218/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1853
VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 8 S 218/99 (https://dejure.org/1999,1853)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.03.1999 - 8 S 218/99 (https://dejure.org/1999,1853)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. März 1999 - 8 S 218/99 (https://dejure.org/1999,1853)
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Abwarten mit der Bauausführung nach Nachbarwiderspruch

§ 62 LBO, Frist wird unterbrochen bei Nachbarwiderspruch gegen die Baugenehmigung, das gilt auch, wenn der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung entfaltet (§ 10 BauGB-MaßnG, jetzt § 212a BauGB)

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    LBO § 62 Abs. 1
    Geltungsdauer einer Baugenehmigung)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie lange gilt Baugenehmigung? (IBR 1999, 432)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 485
  • VBlBW 1999, 269
  • VBlBW 1999, 5 (Ls.)
  • BauR 2000, 714
  • ZfBR 2000, 70 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 11.11.1985 - 2 R 146/84
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 8 S 218/99
    Die in § 62 LBO vorgesehene Rechtsfolge tritt daher nach allgemeiner Meinung nicht ein, wenn der Ausnutzung der Genehmigung Umstände entgegenstehen, die außerhalb des Einwirkungsbereichs des Bauherrn liegen (…vgl. Sauter, LBO, 3. Aufl., § 62 RdNr. 5;… ebenso zu den entsprechenden Vorschriften in den anderen Bundesländern: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.6.1994 - 1 A 11656/93 -, veröffentlicht nur in juris; OVG des Saarlandes, Urt. vom 11.11.1985 - 2 R 146/84 -, BRS 44 Nr. 150; OVG Niedersachsen…, Urt. vom 18.04.1985 - 1 A 114/82 -, BRS 44 Nr. 151;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 6.3.1979 - VII A 240/77 -, BRS 35 Nr. 166;… Gädtke/Böckenförde/Temme/Heinz, BauO Nordrhein-Westfalen, 9. Aufl., § 72 Rdnr. 13).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs kommt dem jedoch keine weitere Bedeutung zu, da die beschriebene Unterbrechung der Frist auch in den Fällen eintreten soll, in denen der Widerspruch des Nachbarn keine aufschiebende Wirkung hat (…Urt. v. 30.11.1978, a.a.O.;… ebenso wohl OVG Koblenz, Urt. v. 23.6.1994; a. M. OVG des Saarlandes, Urt. v. 11.11.1985, a.a.O.; Simon, BayBO, Stand Mai 1996, Art. 85 RdNr. 5a, wonach die sofortige Vollziehbarkeit einer Baugenehmigung ihrer Unanfechtbarkeit im Sinn des Art. 84 Abs. 1 S. 2 BayBO 1994 gleichstehen soll).

  • BVerwG, 22.02.1991 - 4 CB 6.91

    Zeitliche Begrenzung von Baugenehmigungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 8 S 218/99
    Die Regelung und die ihr entsprechenden Vorschriften in den Bauordnungen der anderen Bundesländer bezwecken einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Schutz des Vertrauens, das der Bauherr in die Zulässigkeit seines von der Behörde genehmigten Vorhabens setzen kann, und dem öffentlichen Interesse daran, die Übereinstimmung eines in angemessener Zeit nicht begonnenen oder zu Ende geführten Vorhabens mit den baurechtlichen Zulässigkeitsanforderungen erneut zu überprüfen (BVerwG, Urt. v. 22.2.1991 - 4 C 6.91 -, NVwZ 1991, 984).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.1979 - VII A 240/77
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 8 S 218/99
    Die in § 62 LBO vorgesehene Rechtsfolge tritt daher nach allgemeiner Meinung nicht ein, wenn der Ausnutzung der Genehmigung Umstände entgegenstehen, die außerhalb des Einwirkungsbereichs des Bauherrn liegen (…vgl. Sauter, LBO, 3. Aufl., § 62 RdNr. 5;… ebenso zu den entsprechenden Vorschriften in den anderen Bundesländern: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.6.1994 - 1 A 11656/93 -, veröffentlicht nur in juris; OVG des Saarlandes…, Urt. vom 11.11.1985 - 2 R 146/84 -, BRS 44 Nr. 150; OVG Niedersachsen…, Urt. vom 18.04.1985 - 1 A 114/82 -, BRS 44 Nr. 151; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 6.3.1979 - VII A 240/77 -, BRS 35 Nr. 166;… Gädtke/Böckenförde/Temme/Heinz, BauO Nordrhein-Westfalen, 9. Aufl., § 72 Rdnr. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.09.1980 - 3 S 624/80

    Unterbrechung der Geltungsfrist einer Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 8 S 218/99
    Der Ablauf der mit der Genehmigungserteilung zunächst in Gang gesetzten Frist wird in einem solchen Fall unter Heranziehung des in den §§ 209, 217 BGB zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens unterbrochen (…vgl. Urt. v. 30.11.1978 - III 571/78 -, in BRS 33 Nr. 162 insoweit nicht abgedruckt; Beschl. v. 2.8.1980 - 3 S 1398/80 -, BRS 36 Nr. 172; Beschl. v. 4.9.1980 - 3 S 624/80 -, in NJW 1979, 97 insoweit nicht abgedruckt).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.04.1985 - 1 A 114/82

    Wohnhaus; Einfügen; Stall; Umgebung; Landschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 8 S 218/99
    Die in § 62 LBO vorgesehene Rechtsfolge tritt daher nach allgemeiner Meinung nicht ein, wenn der Ausnutzung der Genehmigung Umstände entgegenstehen, die außerhalb des Einwirkungsbereichs des Bauherrn liegen (…vgl. Sauter, LBO, 3. Aufl., § 62 RdNr. 5;… ebenso zu den entsprechenden Vorschriften in den anderen Bundesländern: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.6.1994 - 1 A 11656/93 -, veröffentlicht nur in juris; OVG des Saarlandes…, Urt. vom 11.11.1985 - 2 R 146/84 -, BRS 44 Nr. 150; OVG Niedersachsen, Urt. vom 18.04.1985 - 1 A 114/82 -, BRS 44 Nr. 151;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 6.3.1979 - VII A 240/77 -, BRS 35 Nr. 166;… Gädtke/Böckenförde/Temme/Heinz, BauO Nordrhein-Westfalen, 9. Aufl., § 72 Rdnr. 13).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.1994 - 1 A 11656/93
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 8 S 218/99
    Die in § 62 LBO vorgesehene Rechtsfolge tritt daher nach allgemeiner Meinung nicht ein, wenn der Ausnutzung der Genehmigung Umstände entgegenstehen, die außerhalb des Einwirkungsbereichs des Bauherrn liegen (…vgl. Sauter, LBO, 3. Aufl., § 62 RdNr. 5; ebenso zu den entsprechenden Vorschriften in den anderen Bundesländern: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.6.1994 - 1 A 11656/93 -, veröffentlicht nur in juris; OVG des Saarlandes…, Urt. vom 11.11.1985 - 2 R 146/84 -, BRS 44 Nr. 150; OVG Niedersachsen…, Urt. vom 18.04.1985 - 1 A 114/82 -, BRS 44 Nr. 151;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 6.3.1979 - VII A 240/77 -, BRS 35 Nr. 166;… Gädtke/Böckenförde/Temme/Heinz, BauO Nordrhein-Westfalen, 9. Aufl., § 72 Rdnr. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.1980 - 3 S 1398/80
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 8 S 218/99
    Der Ablauf der mit der Genehmigungserteilung zunächst in Gang gesetzten Frist wird in einem solchen Fall unter Heranziehung des in den §§ 209, 217 BGB zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens unterbrochen (…vgl. Urt. v. 30.11.1978 - III 571/78 -, in BRS 33 Nr. 162 insoweit nicht abgedruckt; Beschl. v. 2.8.1980 - 3 S 1398/80 -, BRS 36 Nr. 172; Beschl. v. 4.9.1980 - 3 S 624/80 -, in NJW 1979, 97 insoweit nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15

    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer …

    Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass sie aufgrund der Klage der Gemeinde unterbrochen (vgl. VGH Mannheim…, Urteil vom 29. Oktober 2013 - 3 S 2643/11 - juris Rn. 24 unter Hinweis auf VGH Mannheim, Urteil vom 25. März 1999 - 8 S 218/99 - VBlBW 1999, 269) oder zumindest gehemmt worden ist und der Bescheid deshalb noch Rechtswirkungen, insbesondere im Hinblick auf den im Dezember 2012 von den Beigeladenen gestellten Bauantrag, entfalten kann.
  • OVG Sachsen, 09.06.2011 - 1 A 504/09

    Rücksichtnahmegebot umfasst nicht Hochwasserschutz!

    Dies gilt aber dann nicht uneingeschränkt, wenn seitens eines Dritten Widerspruch gegen die Baugenehmigung eingelegt worden ist (…vgl. Jäde, in: Jäde/Dirnberger/Böhme, Bauordnungsrecht Sachsen, Stand Januar 2011, § 73 Rn. 22;… OVG NRW, Beschl. v. 22. Juni 2001 - 7 A 3553 -, Rn. 3, juris …und Urt. v. 3. Dezember 1975, OVGE 31, 267;… OVG LSA, Urt. v. 15. April 1999, VwRR MO 1999, 352, m. w. N.; VGH BW, Urt. v. 25. März 1999, BauR 2000, 714;… HessVGH, Urt. v. 22. Dezember 1971 - IV OE 82/69 - a. A. VG Dresden, Urt. v. 23. Mai 2008 - 4 K 416/06 -, juris Rn. 23).

    Dabei braucht vorliegend nicht entschieden werden, ob bereits Widerspruch und Anfechtungsklage des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung die Frist des § 73 Abs. 1 SächsBO unterbrechen bzw. hemmen können (so OVG NRW, Beschl. v. 22. Juni 2001 a. a. O. und VGH BW, Urt. v. 25. März 1999 a. a. O.) oder ob die vorgenannten Folgen erst dann eintreten, wenn den Rechtsbehelfen nach § 212a Abs. 1 BauGB etwa infolge der Stattgabe eines Antrags der Nachbarn nach § 80 Abs. 5 VwGO keine aufschiebende Wirkung mehr zukommt (…so VG Dresden, Urt. v. 23. Mai 2008 - 4 K 416/06 - a. a. O.).

    Die Nichtaufnahme der Bauarbeiten infolge der Aufhebung einer Baugenehmigung durch die Widerspruchsbehörde hemmt oder unterbricht deshalb die Frist des § 73 Abs. 1 SächsBO (VGH BW, Urt. v. 25. März 1999 a. a. O.; vgl. in diesem Zusammenhang auch SächsOVG; Beschl. v. 2. Oktober 1997 - 1 S 639/96 -, JbSächsOVG 5, 311).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 3 S 2643/11

    Geltungsdauer einer Baugenehmigung; Aufhebung einer Baugenehmigung unter der …

    Er kann daher nicht mittelbar zur Übernahme der genannten Risiken gezwungen werden, indem er nur durch die Aufnahme der Bauarbeiten bei einem sich länger hinziehenden Widerspruchs- oder Klageverfahren das Erlöschen der Baugenehmigung verhindern kann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.3.1999 - 8 S 218/99 - VBlBW 1999, 269).
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dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 8 S 2291/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12764
VGH Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 8 S 2291/99 (https://dejure.org/1999,12764)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.09.1999 - 8 S 2291/99 (https://dejure.org/1999,12764)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. September 1999 - 8 S 2291/99 (https://dejure.org/1999,12764)
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Stellplatzsatzung

§§ 37 Abs. 1, 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO, eine Gemeinde kann die Stellplatzverpflichtung nicht lediglich unter Hinweis auf einen leicht überdurchschnittlichen Pkw-Bestand generell auf 2 Plätze erhöhen

Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen? (IBR 2000, 236)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2000, 113
  • BauR 2000, 1381 (Ls.)
  • ZfBR 2000, 70 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 4 K 7811/17

    Beachtung des Gebietscharakters des Grundstücks bei Berechnung der Tiefe der …

    In diesem Fall wird lediglich eine als unzureichend empfundene gesetzliche Regelung der Stellplatzverpflichtung in § 37 Abs. 1 Satz 1 LBO durch eine für sachgerecht erachtete Erhöhung der erforderlichen Stellplatzzahl ersetzt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.09.1999 - 8 S 2291/99 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710

    Nutzungsuntersagung eines Wettbüros

    Die Klägerin macht insoweit hinsichtlich Wettbüros einen Verstoß gegen das Willkürverbot unter dem Gesichtspunkt der Verhinderung unliebsamer Vorhaben mit Mitteln des Stellplatznachweises und übermäßiger, nicht ausreichend anhand spezifischer örtlicher Gegebenheiten bzw. der jeweiligen besonderen Verkehrssituation (…vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2003 - 14 ZB 03.274 - juris Rn. 2; VGH BW, B.v. 29.9.1999 - 8 S 2291/99 - juris Rn. 2; OVG RhPf, U.v. 7.10.2015 - 8 S 2291/99 - juris Rn. 2 und U.v. 27.6.2001 - 8 C 11919/99 - juris Rn. 16) nachgewiesener Abweichung von den Mindeststandards der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (Garagen- und Stellplatzverordnung - GaStellV) geltend.

    Zu berücksichtigen wäre dabei, dass es sich bei der Beklagten um eine Großstadt handelt, in deren dicht besiedeltem, eng bebauten und intensiv genutztem Innenstadtbereich die von ihr mit "Wildparken" umschriebenen Probleme wohl darüber hinaus keiner vertieften Rechtfertigung der festgesetzten Stellplatzzahl anhand weiterer spezifischer örtlicher Gegebenheiten bzw. der jeweiligen besonderen (Verkehrs-) Situation im Stadtgebiet bedürften (vgl. VGH BW, B.v. 29.9.1999 - 8 S 2291/99 - juris Rn. 2;… OVG Rh-Pf, U.v. 27.6.2001 - 8 C 11919/00 - juris Rn. 16 und U.v. 7.10.2015 - 8 C 10371/15 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 08.05.2024 - 9 B 23.50

    Wettbüro, Umgebungsbebauung überwiegend durch Wohnnutzung geprägt, (kein) …

    Zu berücksichtigen wäre dabei, dass es sich bei der Beklagten um eine Großstadt handelt, in deren dicht besiedeltem, eng bebauten und intensiv genutztem Innenstadtbereich die von ihr mit "Wildparken" umschriebenen Probleme wohl darüber hinaus keiner vertieften Rechtfertigung der festgesetzten Stellplatzzahl anhand weiterer spezifischer örtlicher Gegebenheiten bzw. der jeweiligen besonderen (Verkehrs-) Situation im Stadtgebiet bedürften (vgl. VGH BW, B.v. 29.9.1999 - 8 S 2291/99 - juris Rn. 2;… OVG Rh-Pf, U.v. 27.6.2001 - 8 C 11919/00 - juris Rn. 16 und U.v. 7.10.2015 - 8 C 10371/15 - juris Rn. 20).
  • VG Ansbach, 30.10.2020 - AN 9 K 19.01803

    Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Ladens in ein Pferde- und Sportwettbüro

    Zu berücksichtigen wäre dabei, dass es sich bei der Beklagten um eine Großstadt handelt, in deren dicht besiedeltem, eng bebauten und intensiv genutztem Innenstadtbereich die von ihr mit "Wildparken" umschriebenen Probleme wohl darüber hinaus keiner vertieften Rechtfertigung der festgesetzten Stellplatzzahl anhand weiterer spezifischer örtlicher Gegebenheiten bzw. der jeweiligen besonderen (Verkehrs-) Situation im Stadtgebiet bedürften (vgl. VGH BW, B.v. 29.9.1999 - 8 S 2291/99 - juris Rn. 2;… OVG Rh-Pf, U.v. 27.6.2001 - 8 C 11919/00 - juris Rn. 16 und U.v. 7.10.2015 - 8 C 10371/15 - juris Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2024 - 2 D 51/22
    Rn. 103 Vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29. September 1999 - 8 S 2291/99 -, BRS 62 Nr. 148 = juris Rn. 3; Füßer/Nowak, "Kommunalpolitik zum "ruhenden"Verkehr": Möglichkeiten für gemeindliche Stellplatzsatzungen, SächsVBl 2017, 185 (188) m. w. N.
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dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.10.1998 - 8 S 1848/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1330
VGH Baden-Württemberg, 26.10.1998 - 8 S 1848/98 (https://dejure.org/1998,1330)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.10.1998 - 8 S 1848/98 (https://dejure.org/1998,1330)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Oktober 1998 - 8 S 1848/98 (https://dejure.org/1998,1330)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    LBO §§ 49, 50 Abs. 2, § 50 Anh. Nr. 26
    Errichtung einer Mobilfunk-Basisstation als genehmigungspflichtige Nutzungsänderung)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1999, 218
  • DÖV 2000, 82
  • BauR 2000, 712
  • ZfBR 2000, 70 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1998 - 8 S 1848/98
    Sie ist auch nicht als Nebenanlage i.S.d. § 14 Abs. 1 BauNVO (zur Anwendung kommt im Hinblick auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplans "First" die BauNVO 1968, vgl.: BVerwG, Urt. v. 5.12.1986 - 4 C 31.85 -, DVBl. 1987, 486 = PBauE § 12 BauGB Nr. 7) genehmigungsfähig.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1998 - 8 S 2713/97

    Rechtsirrige Annahme der Baugenehmigungsfreiheit eines Vorhabens und daraus …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1998 - 8 S 1848/98
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 28.4.1998 - 8 S 2713/97; PBauE § 36 BauGB Nr. 9) unterfällt eine derartige Einrichtung dem Begriff der Anlage, die dem Fernmeldewesen dient (Nr. 26 des Anhangs zu § 50 LBO).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 3 S 2655/89

    Zur Zulässigkeit einer 10 m hohen Funkantenne auf Flachdach im reinen Wohngebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1998 - 8 S 1848/98
    Danach ist die Station, wenn man nur ihre Antennen in die Betrachtung einbezieht, wohl verfahrensfrei, weil sie die Höhe von 5 m nicht überschreiten und - jedenfalls nach der bisherigen Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 27.6.1990 - 3 S 2655/89 -, ESVGH 41, 32 = BRS 50 Nr. 189; ebenso: Ruf, LBO, 1996, § 50 RdNr. 3;… Sauter, LBO, 3. Aufl., § 50 RdNr. 106) zur Zehn-Meter-Grenze bei Antennen - die Höhe des Hauses, auf dem sie stehen, außer Betracht bleibt.
  • BVerwG, 23.06.1993 - 4 B 7.93

    Revisionszulassungsgrund auf Grund des Beschwerdevorbringens - Zulässigkeit einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1998 - 8 S 1848/98
    Das unterscheidet, was die Klägerin verkennt, den vorliegenden Fall von demjenigen einer Amateurfunkerantenne (vgl. etwa: BVerwG, Beschluß v. 23.6.1993 - 4 B 7.93 -, Buchholz 406.12 § 14 BauNVO Nr. 8): Wenn ein Hausbewohner eine derartige Antenne anbringt, erweitert er lediglich die Wohnnutzung um eine zuvor nicht vorhandene Variante, die aber als Hobby Ausdrucksform des Wohnens bleibt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2010 - 7 B 985/10

    Nutzungsänderung eines Gebäudes im Falle der Errichtung einer Solarenergieanlage …

    Rn. 5 Vgl. zur ähnlich gelagerten Fallgestaltung der Errichtung einer Mobilfunkanlage auf einem Gebäude OVG NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2002 - 7 B 924/02 -, BRS 65 Nr. 158, und vom 29. April 2002 - 10 B 78/02 -, BRS 65 Nr. 202; insoweit für die vergleichbare Rechtslage in anderen Bundesländern VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26. Oktober 1998 - 8 S 1848/98 -, BRS 62 Nr. 164, und Beschluss vom 8. Februar 2002 - 8 S 2748/01 -, BRS 65 Nr. 157; Nds. OVG, Beschluss vom 31. Januar 2002 - 1 MA 4216/01 -, BRS 65 Nr. 203; Hess. VGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - 4 TG 3629/00 -, BRS 63 Nr. 174.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2003 - 5 S 2726/02

    Mobilfunksendeanlage im allgemeinen Wohngebiet

    Indem der Gesetzgeber in Nr. 30 n.F. nicht mehr nur schlichte Antennenanlagen bis 10 m Höhe für verfahrensfrei erklärt, sondern auch solche einschließlich der Masten und zugehöriger Versorgungseinheiten bis zu einer bestimmten Größe, hat er der Auslegung von Nr. 26 den Boden entzogen, dass Mobilfunksendeanlagen der vorliegenden Art nur dann verfahrensfrei sind, wenn sie als bauliche Anlagen mit einer Grundfläche von bis zu 30 m² Grundfläche und bis zu 5 m Höhe, ausgenommen Gebäude, dem Fernmeldewesen dienen (so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.10.1998 - 8 S 1848/98 - VBlBW 1999, 218 und Beschl. v. 08.02.2002 - 8 S 2748/01 - VBlBW 2002, 260).

    Im Unterschied zu § 14 Abs. 2 BauNVO 1962/68/77 sind aber in § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO 1962/68/77 nur solche Nebenanlagen gemeint, deren (Hilfs-)Funktion sich auf einzelne Baugrundstücke oder auf das konkrete Baugebiet beschränkt (BVerwG, Beschl. v. 01.11.1999 - 4 B 3.99 - Buchholz 406.12 § 14 BauNVO Nr. 15 = VBlBW 2000, 146; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.10.1998 - 8 S 1848/98 - VBlBW 1999, 218 = PBauE § 14 BauNVO Nr. 9).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2002 - 7 B 924/02

    Nutzungsverbot für eine ohne Baugenehmigung auf einem Wohngebäude errichtete …

    Rn. 13 So im Ergebnis auch: VGH BW, Urteil vom 26. Oktober 1998 - 8 S 1848/98 - BRS 62 Nr. 164; HessVGH, Urteil vom 19. Dezember 2000 - 4 TG 3629/00 - BRS 63 Nr. 174; Nieders.

    Rn. 21 - für andere Bundesländer vgl. die Sachverhalte in: VGH BW, Urteil vom 26. Oktober 1998 - 8 S 1848/98 - BRS 62 Nr. 164; Nieders.

    Rn. 39 Vgl.: VGH BW, Urteil vom 26. Oktober 1998 - 8 S 1848/98 - BRS 62 Nr. 164; HessVGH, Urteil vom 19. Dezember 2000 - 4 TG 3629/00 - BRS 63 Nr. 174; Nieders.

  • VGH Bayern, 09.08.2007 - 25 B 05.3055

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Mobilfunk-Sendeanlage in einem reinen …

    In dieser Festsetzung kommt auch das planerische Grundanliegen der Beklagten zum Ausdruck, das reine Wohngebiet kompromisslos von allen gewerblichen und sonstigen Nutzungen freizuhalten, die die Wohnruhe beeinträchtigen könnten (ähnlich VGH BW vom 26.10.1998 DÖV 2000, 82/83; bestätigt durch BVerwG vom 1.11.1999 NVwZ 2000, 680/681).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01

    Anhörung; Baugenehmigung; Baugenehmigungspflicht; Gebäude; Grundverwaltungsakt; …

    Es tritt zu der bisherigen Nutzung eine gewerbliche Nutzung hinzu, welche mit der bislang ausgeübten und möglicherweise genehmigten Nutzung nicht in einem inhaltlichen Zusammenhang steht, sondern sich von der bisherigen Nutzung so unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen ist oder zumindest in einer die Genehmigungspflicht auslösenden Weise sein kann (vgl. vor allem Hess. VGH, Beschl. v. 19.12.2000 - 4 TG 3639/00 -, NVwZ-RR 2001, 429 unter Hinw. auf Hess. VGH, BauR 1980, 251 und BW VGH, DÖV 2000, 82 = BWVBl. 1999, 218).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2002 - 8 S 2748/01

    Genehmigung einer Mobilfunk-Basisstation auf Wohngebäude

    Die Errichtung einer Mobilfunk-Basisstation eines gewerblichen Netzbetreibers auf und in einem bisher ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Gebäude stellt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar (Bestätigung des Senatsurteils vom 26.10.1998 - 8 S 1848/98 - PBauE § 14 BauNVO Nr. 9).

    Der Senat hat - wie der Klägerin bekannt ist - in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass die Errichtung einer Mobilfunkstation in und auf einem Wohnhaus eine Nutzungsänderung darstelle, weil sie der bisher vorhandenen ausschließlich dem Wohnen dienenden Nutzungsart eine neue hinzufüge, die die Variationsbreite individueller Gestaltungen einer Wohnnutzung überschreite (Urteil vom 26.10.1998 - 8 S 1848/98 - VBlBW 1999, 218 = PBauE § 14 BauNVO Nr. 9; dem folgend: HessVGH, Urteil vom 19.12.2000 - 4 TG 3629/00 - ZfBR 2001, 414).

  • VG Freiburg, 15.10.2003 - 7 K 2169/02

    Mobilfunkantenne an Feuerwehrhaus rechtmäßig

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt.v. 26.10.1998 - 8 S 1848/98 -, VBlBW 1999, 218) fügt die Anbringung einer Mobilfunkantenne der bisherigen Nutzungsart nämlich eine neue hinzu; zwar ist diese Entscheidung zur Errichtung einer Mobilfunkantenne an einem Wohngebäude ergangen, sie ist jedoch auf die vorliegende Fallgestaltung übertragbar.

    Abgesehen davon gelten im Hinblick auf die Installationen im Betriebsraum (Betriebscontainer) weitergehende brandschutzrechtliche Anforderungen (zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.1998, a. a. O.).

    Zwar hat der VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 26.10.1998 (- 8 S 1848/98 -) die Auffassung vertreten, dass die dortige Entscheidung des Satzungsgebers, in einem reinen Wohngebiet Läden, Handwerks- und Beherbergungsbetriebe auszuschließen und darüber hinaus (auf der Grundlage des § 111 Abs. 1 Nr. 3 und 4 LBO a.F.) eine Sammelantenne vorzuschreiben, zu den Grundzügen der Planung gehören kann.

  • VGH Hessen, 29.07.1999 - 4 TG 2118/99

    Nachbarschutz gegen eine ortsfeste Sendefunkanlage - Gefahr schädlicher Wirkungen …

    Die Baugenehmigungspflicht ist auch danach zu beurteilen, ob mit einer weiteren Hauptnutzung des Gebäudes, an dem die Antennenanlage angebracht wird, dessen bisherige Art der baulichen Nutzung durch Hinzufügung einer neuen Nutzungsart rechtserheblich geändert wird (VGH Bad.- Württ., U. v. 26.10.1998 -- 8 S 1848/98 -- in VBlBW 1999, 218).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2004 - 8 S 243/04

    1. Grenzwerte nach § 2 der 26. BImSchV verstoßen nicht gegen Art 2 Abs 2 S 1 GG. …

    Ebenso kann dahingestellt bleiben, ob die Angabe des Sendebereichs nach der Neufassung des § 14 Abs. 2 BauNVO 1990 bauplanungsrechtlich überhaupt noch relevant ist (zur bauplanungsrechtlichen Bedeutung des Sendebereichs nach der Vorschrift des § 14 Abs. 1 BauNVO 1968 vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.11.1999 - 4 O 3.97 [richtig: 4 B 3.99 - d. Red.] -, NVwZ 2000, 680; Senatsbeschl. v. 26.10.1998 - 8 S 1848/98 -, VBlBW 1999, 218).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.09.2002 - 5 S 1280/02

    Einwendungsausschluss trotz mangelhafter Bauvorlage

    Nur am Rande bemerkt der Senat, dass Bauvorlagen für Anlagen der vorliegenden Art möglicherweise auch hinreichend bestimmte Angaben über das Sendegebiet enthalten müssen (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 1 LBOVVO), weil diese Angaben für die bauplanungsrechtliche Beurteilung von Bedeutung sein können (etwa nach § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO 1968; vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.10.1998 - 8 S 1848/98 -, VBlBW 1999, 218, vgl. auch, die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückweisend, BVerwG, Beschl. v. 1.11.1999 - 4 B 3.99 -, Buchholz 406.12 § 14 BauNVO Nr. 15 = NVwZ 2000, 680).
  • VGH Hessen, 19.12.2000 - 4 TG 3629/00

    Baugenehmigungspflicht einer Mobilfunkstation - Nutzungsänderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2002 - 10 B 78/02

    Baugenehmigungspflicht der Errichtung einer Mobilfunkantennenanlage eines …

  • VG Stuttgart, 24.10.2001 - 16 K 735/01

    Mobilfunkanlage; zur Baugenehmigungspflicht

  • VG Sigmaringen, 16.10.2001 - 2 K 697/01

    Mobilfunksendemast im Außenbereich

  • VG Hamburg, 01.07.2003 - 4 VG 4640/02

    Mobilfunkanlage in einem Wohngebiet

  • VG Gießen, 29.08.2000 - 1 G 2224/00

    MOBILFUNKSENDEANLAGE; BAUGENEHMIGUNGSFREIHEIT; VORLAGE EINES BAUANTRAGES; …

  • VG Neustadt, 30.04.2008 - 3 K 1384/07

    Genehmigungspflicht baulicher Änderungen - hier: zusätzliche Mobilfunkantenne

  • VG Gelsenkirchen, 06.05.2002 - 10 L 680/02

    Mobilfunkanlage genehmigungsfrei

  • VG Düsseldorf, 28.08.2001 - 9 L 1021/01

    Vorläufige Untersagung der Fortführung von Bauarbeiten an einer Mobilfunkanlage …

  • VG Sigmaringen, 25.04.2001 - 7 K 1173/00

    Mobilfunksendemast

  • VG Düsseldorf, 20.12.2001 - 4 L 3208/01

    Anforderungen an die Substantiierung eines Verstoßes gegen materielles …

  • VG Frankfurt/Main, 29.04.2003 - 6 G 1171/03

    Nutzungsänderung durch Anbringung einer Mobilfunkanlage an einem Wohngebäude

  • VG Schleswig, 09.05.2003 - 5 A 157/02
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 12.05.1999 - 8 S 963/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13178
VGH Baden-Württemberg, 12.05.1999 - 8 S 963/99 (https://dejure.org/1999,13178)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.05.1999 - 8 S 963/99 (https://dejure.org/1999,13178)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Mai 1999 - 8 S 963/99 (https://dejure.org/1999,13178)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1999, 308
  • BauR 2000, 864
  • ZfBR 2000, 70 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1987 - 8 S 588/87

    Beschwerde gegen Nachbarwiderspruch bei ungewissem Ausgang des Hauptverfahrens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.1999 - 8 S 963/99
    Standsicherheit im Sinn des § 13 Abs. 1 S. 1 LBO ist dementsprechend nur dann gegeben, wenn die Anlage und ihre sämtlichen Teile die dem Verwendungszweck entsprechenden und nach menschlichen Ermessen üblicherweise zu erwartenden Belastungen des Standvermögens ohne Beeinträchtigung aushalten (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.8.1987 - 8 S 588/87;… Urt. v. 28.5.1968 - III 192/67 -, BRS 20, 293;… Sauter, LBO, 3. Aufl., § 13 LBO, Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2018 - 5 S 272/18

    Nachbarschutz durch örtliche Bauvorschriften; Stützmauern und Einfriedungen; …

    Rn. 52 Standsicherheit im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 1 LBO ist nur gegeben, wenn die Anlage und ihre sämtlichen Teile die dem Verwendungszweck entsprechenden und nach menschlichem Ermessen üblicherweise zu erwartenden Belastungen des Standvermögens ohne Beeinträchtigungen aushalten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.5.1999 - 8 S 963/99 - VBlBW 1999, 308, juris Rn. 3).
  • VG Düsseldorf, 08.09.2023 - 4 L 1597/23

    Einsturzgefährdetes Nachbargebäude

    Rn. 37 Vgl. VG Aachen, Urteil vom 13. August 2018 - 3 K 110/14 -, juris Rn. 42, und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12. Mai 1999 - 8 S 963/99 -, juris Rn. 3, wonach Anordnungen zur Wiederherstellung der Standsicherheit von der bauaufsichtlichen Generalklausel gedeckt sind.

    Rn. 42 Vgl. auch Boeddinghaus/Hahn/Schulte u.a., Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Stand: Februar 2023, § 3 Rn. 1; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12. Mai 1999 - 8 S 963/99 -, juris Rn. 3.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2021 - 2 M 114/20

    Bauordnungsrechtliche Anordnung einer Gebäudesicherung; Lebensgefahr

    Standsicherheit im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 BauO LSA ist dementsprechend nur dann gegeben, wenn die Anlage und ihre sämtlichen Teile die dem Verwendungszweck entsprechenden und nach menschlichen Ermessen üblicherweise zu erwartenden Belastungen des Standvermögens ohne Beeinträchtigung aushalten (vgl. VGH BW, Beschluss vom 12. Mai 1999 - 8 S 963/99 - juris Rn. 3, m.w.N.).

    Rn. 12 Ist die Standsicherheit einer baulichen Anlage nicht gewährleistet, kann die Bauaufsichtsbehörde auch dann Maßnahmen zur Wiederherstellung der Standsicherheit anordnen, wenn keine akute Gefahr eines Einsturzes besteht (vgl. VGH BW, Beschluss vom 12. Mai 1999, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 26.08.2020 - 1 K 6126/19

    Normenkonkurrenz zwischen § 47 Abs. 1 BauO BW und § 7 Abs. 1 Satz 1 DSchG BW; …

    Standsicherheit ist nur dann gegeben, wenn die Anlage und ihre sämtlichen Teile die dem Verwendungszweck entsprechenden und nach menschlichem Ermessen üblicherweise zu erwartenden Belastungen ohne Beeinträchtigung aushalten (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.05.1999 - 8 S 963/99 -, juris Rn. 3 m.w.N.; VG Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 11.02.2015 - 5 K 271/13 -).
  • VG Augsburg, 17.10.2014 - Au 4 K 13.42

    Sicherheitsrechtliche Anordnungen; Berliner Verbau; Ablauf der Nutzungsdauer von …

    Dazu zählen insbesondere auch Maßnahmen zur Gewährleistung der Standsicherheit (…vgl. Dirnberger in Simon/Busse, a.a.O., Art. 54 Rn. 52;… Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Eisenreich, a.a.O., Art. 54 Rn. 61; BayVGH, B.v. 12.5.1999 - 8 S 963/99 - BRS 62 Nr. 201 = juris Rn. 3), wozu im vorliegenden Fall auch die Standsicherheit der zur Errichtung des Bauwerks ausgehobenen und erforderlichen Baugrube gehört.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2024 - 2 M 106/24

    Abrissverfügung; dauerhafte Standsicherheit eines Gebäudes

    Standsicherheit im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 BauO LSA ist gegeben, wenn die Anlage und ihre sämtlichen Teile die dem Verwendungszweck entsprechenden und nach menschlichen Ermessen üblicherweise zu erwartenden Belastungen des Standvermögens ohne Beeinträchtigung aushalten (…Beschluss des Senats vom 15. Januar 2021 - 2 M 114/20 - juris Rn. 10 ; VGH BW, Beschluss vom 12. Mai 1999 - 8 S 963/99 - juris Rn. 3| m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 07.10.2020 - 4 B 331/20

    Sofortvollzug einer Abrissverfügung wegen Einsturzgefährdung; Beseitigung des …

    Standsicherheit ist dementsprechend nur dann gegeben, wenn die Anlage und ihre sämtlichen Teile die dem Verwendungszweck entsprechenden und nach menschlichem Ermessen üblicherweise zu erwartenden Belastungen des Standvermögens ohne Beeinträchtigung aushalten (vgl. VGH BW, Beschluss vom 12.05.1999 - 8 S 963/99 -, juris Rn. 3).
  • VG Gelsenkirchen, 16.07.2024 - 6 L 961/24

    Ordnungsverfügung; Standsicherheit; Gefahrenabwehr; Stützmauer; …

    Rn. 11 Vgl. in dem Zusammenhang VGH BW, Beschluss vom 12. Mai 1999 - 8 S 963/99 -, juris Rn. 3; VG Düsseldorf, Beschluss vom 8. September 2023 - 4 L 1597/23 -, juris Rn. 38, mit weiteren Nachweisen; Johlen, in: Gädtke et al., BauO NRW, 14. Aufl. 2023, § 12 Rn. 28.
  • VG Schwerin, 12.11.2024 - 2 B 2115/24

    Aufforderung zur Beibringung eines Standsicherheitsgutachtens für ein …

    Unerheblich ist, ob eine akute Einsturzgefahr des Gebäudes gegeben ist (vgl. VG Schwerin, Beschluss vom 12. März 2015 - 2 B 826/15 - amtl. Umdruck S. 5 ff. mit Hinweis auf VGH Mannheim, Beschluss vom 12. Mai 1999 - 8 S 963/99 - juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99   

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BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99 (https://dejure.org/1999,4254)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1999 - 4 B 10.99 (https://dejure.org/1999,4254)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1999 - 4 B 10.99 (https://dejure.org/1999,4254)
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Bauvorbescheid für Hotelanlage

Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zu einer Erschließungspflicht (hier verneint)

Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauvorbescheid erteilt: Verdichtet sich die Erschließungslast der Gemeinde? (IBR 2000, 183)

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 247
  • ZfBR 2000, 70 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99
    Eine Gemeinde, die einen qualifizierten Bebauungsplan erlassen hat, handelt gegebenenfalls dem Gebot der Wahrung von Treu und Glauben zuwider, wenn sie die Rechtswirkungen des § 30 BauGB dadurch vereitelt, daß sie die Erschließung hintertreibt (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 5.76 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 8, und vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 46.91 - BVerwGE 92, 8 ).

    Erfüllt sie die Erschließungsaufgaben nicht selbst, so verstößt sie unter Umständen gegen Treu und Glauben, wenn sie das Erschließungsangebot eines Dritten ablehnt, dessen Annahme ihr nach den gesamten Umständen des Einzelfalles zumutbar ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 46.91 - a.a.O., und vom 17. Juni 1993 - BVerwG 4 C 7.91 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 30; Beschluß vom 18. Mai 1993 - BVerwG 4 B 65.93 - Buchholz 406.11 § 30 BauGB Nr. 33).

    Ebensowenig wie ein rechtlich unbeachtliches Erschließungsangebot geeignet ist, eine gemeindliche Erschließungspflicht zu begründen, muß eine Gemeinde den Erlaß eines qualifizierten Bebauungsplans als ersten Schritt zur Verdichtung ihrer Erschließungsaufgabe gegen sich gelten lassen, wenn dieser Plan nichtig und deshalb Rechtens gar nicht ausführbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 46.91 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach bestätigt hat, wirkt der Erlaß eines qualifizierten Bebauungsplans selbst dann, wenn bauliche Anlagen bereits vorhanden sind, für sich genommen nicht derart auf die Erschließungsaufgabe der Gemeinde ein, daß daraus eine Pflicht zur Erschließung hervorgeht (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - BVerwGE 64, 186, vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 44.84 - a.a.O., …und vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 4.86 - a.a.O.).

    Von einer Sperrwirkung in diesem Sinne kann nur dort die Rede sein, wo ein nach Maßgabe des § 34 oder des § 35 BauGB bebaubares Grundstück durch die Festsetzungen des Bebauungsplans einen Qualitätsverlust erleidet, weil es, bedingt durch die Untätigkeit der Gemeinde mangels hinreichender Erschließung nicht in der im Plan vorgesehenen Weise bebaut werden darf (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - a.a.O., vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 C 10.83 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 25, …und vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 77.89 - a.a.O.).

  • BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 4.86

    Erschließungsaufgabe und Erschließungspflicht hinsichtlich bestehender Bauwerke

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99
    Sind Unzuträglichkeiten die Folge, denen nur durch Erschließungsmaßnahmen abgeholfen werden kann, so ist es der hierfür mitverantwortlichen Gemeinde gegebenenfalls verwehrt, sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, daß es allein Sache des Betroffenen sei, das Erschließungsproblem zu lösen (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 44.84 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 29, vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 4.86 - BVerwGE 78, 266 , und vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 77.89 - BVerwGE 88, 166 ).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach bestätigt hat, wirkt der Erlaß eines qualifizierten Bebauungsplans selbst dann, wenn bauliche Anlagen bereits vorhanden sind, für sich genommen nicht derart auf die Erschließungsaufgabe der Gemeinde ein, daß daraus eine Pflicht zur Erschließung hervorgeht (…vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - BVerwGE 64, 186, vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 44.84 - a.a.O., und vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 4.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89

    Erschließungsrecht: Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99
    Sind Unzuträglichkeiten die Folge, denen nur durch Erschließungsmaßnahmen abgeholfen werden kann, so ist es der hierfür mitverantwortlichen Gemeinde gegebenenfalls verwehrt, sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, daß es allein Sache des Betroffenen sei, das Erschließungsproblem zu lösen (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 44.84 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 29, vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 4.86 - BVerwGE 78, 266 , und vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 77.89 - BVerwGE 88, 166 ).

    Von einer Sperrwirkung in diesem Sinne kann nur dort die Rede sein, wo ein nach Maßgabe des § 34 oder des § 35 BauGB bebaubares Grundstück durch die Festsetzungen des Bebauungsplans einen Qualitätsverlust erleidet, weil es, bedingt durch die Untätigkeit der Gemeinde mangels hinreichender Erschließung nicht in der im Plan vorgesehenen Weise bebaut werden darf (…vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - a.a.O., vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 C 10.83 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 25, und vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 77.89 - a.a.O.).

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 44.84

    Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur Erschließungspflicht bei …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99
    Sind Unzuträglichkeiten die Folge, denen nur durch Erschließungsmaßnahmen abgeholfen werden kann, so ist es der hierfür mitverantwortlichen Gemeinde gegebenenfalls verwehrt, sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, daß es allein Sache des Betroffenen sei, das Erschließungsproblem zu lösen (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 44.84 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 29, vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 4.86 - BVerwGE 78, 266 , und vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 77.89 - BVerwGE 88, 166 ).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach bestätigt hat, wirkt der Erlaß eines qualifizierten Bebauungsplans selbst dann, wenn bauliche Anlagen bereits vorhanden sind, für sich genommen nicht derart auf die Erschließungsaufgabe der Gemeinde ein, daß daraus eine Pflicht zur Erschließung hervorgeht (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - BVerwGE 64, 186, vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 44.84 - a.a.O., …und vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 4.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84

    Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99
    § 133 BGB gehört zwar dem revisiblen Recht an (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 28.84 - BVerwGE 74, 15 , und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 8.97 - BVerwGE 106, 129 ).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99
    Denn die Entscheidung über die Erschließung ist der Gemeinde nicht nur aus Kostengründen, sondern auch deshalb überlassen, weil ihr damit ein Instrument an die Hand gegeben ist, das es ihr ermöglicht, die städtebauliche Entwicklung zu lenken und den Außenbereich vor einem unerwünschten Siedlungsdruck zu bewahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 ).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 23.94

    Rechtsschutzinteresse für eine Nachbarklage; Verhältnis Bauvorbescheid - …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99
    Der Bauvorbescheid ist auch in der Form der Bebauungsgenehmigung ein bauordnungsrechtliches Instrument, dessen Reichweite sich nach dem irrevisiblen Landesrecht bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1995 - BVerwG 4 C 23.94 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 213).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 8.97

    Einstellung als Beamter auf Probe, Zusage der Freihaltung einer freigewordenen …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99
    § 133 BGB gehört zwar dem revisiblen Recht an (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 28.84 - BVerwGE 74, 15 , und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 8.97 - BVerwGE 106, 129 ).
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 10.83

    Voraussetzungen für die Annahme einer gesicherten Erschließung rückwärtiger …

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1999 - 4 B 10.99
    Von einer Sperrwirkung in diesem Sinne kann nur dort die Rede sein, wo ein nach Maßgabe des § 34 oder des § 35 BauGB bebaubares Grundstück durch die Festsetzungen des Bebauungsplans einen Qualitätsverlust erleidet, weil es, bedingt durch die Untätigkeit der Gemeinde mangels hinreichender Erschließung nicht in der im Plan vorgesehenen Weise bebaut werden darf (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - a.a.O., vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 C 10.83 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 25, …und vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 77.89 - a.a.O.).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91

    Vorhaben - Erschließung - Bebauungsplan - Funktionslosigkeit

  • BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren

  • BVerwG, 18.05.1993 - 4 B 65.93

    Fehlendes Erschließungsangebot als Grund für die Versagung einer Baugenehmigung

  • VG Aachen, 04.02.2014 - 6 K 1892/11

    Straßenrecht; Feststellung; Öffentlichkeit; alter Weg; Widmungstheorie; …

    Rn. 71 Vgl. BVerwG, ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 4. Oktober 1974 - IV C 59.72 -, juris Rn. 34 ff.; vgl. u.a. Urteile vom 28. Oktober 1981 - 8 C 4.81 -, juris Rn. 20 ff., vom 6. Februar 1985 - 8 C 44.84 -, juris Rn. 10 ff., vom 11. November 1987 - 8 C 4.86 -, juris Rn. 19 ff., vom 3. Mai 1991 - 8 C 77.89 -, juris Rn. 23 f., und vom 22. Januar 1993 - 8 C 46.91 -, juris Rn. 17 ff., sowie Beschlüsse vom 22. März 1999 - 4 B 10.99 -, juris Rn. 4, und vom 6. August 2007 - 9 B 5.07 -, juris Rn. 4 ff.

    Rn. 78 Vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Oktober 1974 - IV C 59.72 -, juris Rn. 34, vom 28. Oktober 1981 - 8 C 4.81 -, juris Rn. 20, vom 6. Februar 1985 - 8 C 44.84 -, juris Rn. 15, und vom 11. November 1987 - 8 C 4.86 -, juris Rn. 19, sowie Beschluss vom 22. März 1999 - 4 B 10.99 -, juris Rn. 4; Hofmann-Hoeppel, Die Verdichtung der gemeindlichen Erschließungslast zur Erschließungspflicht, BauR 1993, 520 ff., 534 ff.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 A 10803/11

    Begründetheit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigter …

    Rn. 30 2. Da das Grundstück des Klägers ohne den Bebauungsplan im Außenbereich läge (§§ 30, 35 BauGB), kann die Frage der Wirksamkeit des Bebauungsplans entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht dahinstehen, da bei Unwirksamkeit ein verdichteter Erschließungsanspruch im Hinblick auf diese Außenbereichslage des Grundstücks und in Ermangelung anderer Anspruchsgrundlagen von vornherein nicht besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.03.1999, 4 B 10.99, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2004 - 7 A 3368/02

    Bauleitplanung: Darstellung einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen, …

    Rn. 102 Vgl. zusammenfassend: BVerwG, Beschluss vom 22. März 1999 - 4 B 10.99 - BRS 62 Nr. 173 m.w.N.
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 1 ME 83/08

    Umfang des Anspruchs auf Erschließung; Verpflichtung einer Gemeinde zur …

    Kommt es infolgedessen zu Unzuträglichkeiten, denen nur durch Erschließungsmaßnahmen abgeholfen werden kann, ist es der mitverantwortlichen Gemeinde verwehrt, sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, es sei allein Sache des Betroffenen, das Problem der Erschließung zu lösen (BVerwG, Urteile v. 6.2.1985 - 8 C 44.84 - DVBl 1985, 623 = BauR 1985, 310 = KStZ 1985, 152; v. 11.11.1987 - 8 C 4.86 - BVerwGE 78, 266 = DÖV 1988, 379 = KStZ 1988, 92 = NSt-N 1988, 139; v. 3.5.1991 - 8 C 77.89 - BVerwGE 88, 166 = DVBl 1991, 1304 = NVwZ 1991, 1086 = ZfBR 1991, 227; u. v. 22.3.1999 - 4 B 10.99 - BRS 62 Nr. 173 = ZfBR 2000, 70 = BauR 2000, 247; Urt. d. Sen. v. 22.1.1999 - 9 L 6980/96 - NVwZ-RR 2000, 486 = NdsRpfl 1999, 273 = NSt-N 1999, 143).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2006 - 10 B 2.06

    Zurückweisung der Berufung; (kein) Anspruch auf Erschließung; …

    Die in der Rechtsprechung entwickelte Fallkonstellation "Erteilung einer rechtswidrigen Baugenehmigung" wurzelt im Rechtsgedanken der Folgenbeseitigung und findet ihre Rechtfertigung in der Erwägung, dass eine ohne hinreichend gesicherte Erschließung erteilte Baugenehmigung nach Verwirklichung des Vorhabens zum Entstehen eines rechtswidrigen Zustands führt (BVerwG, Beschluss vom 22. März 1999 - 4 B 10.99 -, BRS 62 Nr. 173 ; Urteil vom 3. Mai 1991 - 8 C 77.89 -, BVerwGE 88, 166 ; Urteil vom 11. November 1987 - 8 C 4.86 -, BVerwGE 78, 266 ; VGH München, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 4 B 01.722 - ).
  • VG Cottbus, 11.05.2017 - 6 K 607/14

    Anschluss- und Benutzungszwang

    Rn. 27 Ein solches Verhalten läge mit Blick auf den Rechtsgedanken der Folgenbeseitigung u.a. darin, dass eine Baugenehmigung bzw. das Einvernehmen hierzu (§ 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB) ohne "gesicherte Erschließung" (vgl. § 30 Abs. 1 BauGB) und damit rechtswidrig erteilt worden wäre.Das Anknüpfen einer Verdichtungswirkung an die Erteilung einer rechtswidrigen Baugenehmigung findet seine Rechtfertigung in der Erwägung, dass es der mitverantwortlichen Gemeinde verwehrt ist, es bei dem rechtswidrigen Zustand bewenden zu lassen, der sich daraus ergibt, dass eine Baugenehmigung ohne hinreichend gesicherte Erschließung erteilt wurde und sich daraus Unzuträglichkeiten ergeben, denen nur durch Erschließungsmaßnahmen abgeholfen werden kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 6. Februar 1985, a.a.O.;… Urteil vom 11. November 1987, a.a.O.; Beschluss vom 22. März 1999 - 4 B 10/99 -, BRS 62 Nr. 173; OVG Niedersachsen…, Urteil vom 22. Januar 1999, a.a.O., Rn. 7; VG Neustadt (Weinstraße)…, Urteil vom 20. Februar 2006 - 3 K 731/05 -, zit. nach juris, Rn. 21).
  • VG Neustadt, 20.02.2006 - 3 K 731/05

    Marienkapelle bei Petersberg darf gebaut werden

    Würden durch die Ausführung des trotz fehlender Erschließung genehmigten Bauvorhabens nämlich Unzuträglichkeiten entstehen, die nur durch Erschließungsmaßnahmen abgestellt werden könnten, so wäre es der Gemeinde verwehrt, den Betroffenen auf private Erschließungsmaßnahmen zu verweisen (BVerwG, Beschluss vom 22. März 1999 - 4 B 10/99 -, BRS 62 Nr. 173 und juris) und ihr entstünden durch die dann notwendig werdenden Maßnahmen zur Erschließung finanzielle Ausgaben.
  • VG Gera, 27.04.2006 - 4 K 621/05

    Bebauungsplan; Nichtigkeit; Verdichtung der gemeindlichen Erschließungspflicht; …

    Von einer Sperrwirkung in diesem Sinne ist nur dann auszugehen, wenn ein nach Maßgabe der §§ 34 oder 35 BauGB bebaubares Grundstück durch die Festsetzung des Bebauungsplanes insoweit Einschränkungen erleidet, weil es wegen mangelnder Erschließung nicht in der in dem Plan vorgesehenen Weise bebaut werden darf (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. März 1999, 4 B 10/99, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.03.1999 - 8 S 2877/98   

Zitiervorschläge
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VGH Baden-Württemberg, 09.03.1999 - 8 S 2877/98 (https://dejure.org/1999,3571)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.03.1999 - 8 S 2877/98 (https://dejure.org/1999,3571)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. März 1999 - 8 S 2877/98 (https://dejure.org/1999,3571)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VwVfG § 60 Abs. 1 ; LBO § 37 Abs. 5
    Geschäftsgrundlage eines Ablösungsvertrags)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 206
  • BauR 2000, 716
  • ZfBR 2000, 70 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.1999 - 8 S 2877/98
    Unter ihnen sind die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, aber bei Vertragsschluß zu Tage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Vertragspartner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände zu verstehen, auf denen der Geschäftswille der Parteien aufbaut (vgl. etwa BGH, Urt. v. 1.6.1979 - V ZR 80/77 -, BGHZ 70, 370, 372f.;… weitere Nachweise bei Palandt-Heinrichs, BGB, 57. Auflage, § 242 Rdnr. 116).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1998 - 8 S 2581/98

    Wie wird ein Ablösungsvertrag nach Änderung der Stellplatzverpflichtung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.03.1999 - 8 S 2877/98
    Die Geschäftsgrundlage des von den Beteiligten geschlossenen Vertrags wird vielmehr maßgebend durch die gemeinsame Vorstellung der Beteiligten gebildet, daß das Bauvorhaben der Klägerin den Nachweis von insgesamt 23 Stellplätzen erforderlich mache, die Klägerin diese Stellplätze aber weder auf dem Baugrundstück noch in zumutbarer Entfernung davon auf einem anderen Grundstück herstellen könne (vgl. hierzu bereits den Beschluß des Senats vom 10.11.1998 - 8 S 2581/98).
  • VG Stuttgart, 07.05.2024 - 13 K 9542/16

    Vertragliche Vereinbarung zusätzlicher Beiträge zur Finanzierung der Mehrkosten …

    Rn. 967 Da die auch für öffentlich-rechtliche Verträge geltenden Grundsätze vom Fehlen und Wegfall der Geschäftsgrundlage und der clausula rebus sic stantibus in der gesetzlichen Regelung des § 60 LVwVfG aufgegangen sind, stimmen die "für die Festsetzung des Vertragsinhalts maßgebenden Verhältnisse" mit dem überein, was in der Rechtsprechung der Zivilgerichte als "Geschäftsgrundlage eines Vertrags" bezeichnet wird (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 09. März 1999 - 8 S 2877/98 -, juris, Rn. 38).

    Rn. 974 Bereits aus diesen beiden Gründen ist in Bezug auf die "weiteren Kostensteigerungen" für die Annahme eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG kein Raum (im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württ. Urteil vom 9. März 1999 - 8 S 2877/98 -, juris, Rn. 32).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2001 - 8 S 2257/00

    Stellplatzberechnung für Hotel - Bonus für günstige Anbindung an ÖPNV

    Wird diese aufgehoben, fällt die Geschäftsgrundlage weg und die Kläger können die Aufhebung dieses Vertrages verlangen (vgl. § 60 Abs. 1 LVwVfG; vgl. auch Senatsurteil vom 9.3.1999 - 8 S 2877/98 - NVwZ-RR 2000, 206 und Senatsbeschluss vom 26.10.1998 - 8 S 2581/98 - VBlBW 1999, 140, die andere Konstellationen betreffen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.11.2003 - 8 A 10878/03

    Stellplatz; Stellplatzablösung; Vertrag; öffentlichrechtlicher Vertrag; …

    Vielmehr erstreckt sie sich bei lebensnaher Betrachtungsweise regelmäßig auch auf die gemeinsame Vorstellung der Beteiligten über den Umfang der mit dem Vorhaben zusammenhängenden Stellplatzbaupflicht und darauf, dass der Bauherr diese nicht gemäß § 47 Abs. 1 und 3 LBauO erfüllen kann (s. auch Bad.-Württemb. VGH, Urteil vom 09. März 1999, BRS 62 Nr. 153).
  • VG Stuttgart, 22.06.2022 - 9 K 3154/22

    Anspruch auf Weiterbetreuung in einer KiTa; Wirksamkeit der Kündigung eines …

    Vertragsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen der Vertragspartner oder die für die Vertragspartner erkennbaren und von ihnen nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Vertragsparteien auf dieser Vorstellung aufbaut (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.03.1999 - 8 S 2877/98 -, juris Rn. 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 4 S 308/03

    Vertragsanpassung - Leistungsklage; Rückforderung überzahlter Anwärterbezüge

    Die Geschäftsgrundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrags wird gebildet durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, beim Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien - oder durch die dem Vertragspartner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei - über das Vorhandensein bestimmter Umstände, auf denen der Geschäftswille aufbaut (…VGH Bad.-Württ., Urteile vom 08.10.1996, a.a.O., und vom 09.03.1999, NVwZ-RR 2000, 206f.; BGH, Urteil vom 23.02.1995, NJW 1995, 1425, 1428; VG Gera, Urteil vom 21.11.2002 - 4 K 1149/00 ;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, a.a.O., RdNr 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2000 - 10 A 1966/99

    Rückforderung zur Ablösung der Stellplatzpflicht geleisteter Beiträge bei …

    Rn. 16 Vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. November 1998 - 8 S 2581/98 - VBl.BW 1999, 140 und Urteil vom 9. März 1999 - 8 S 2877/98 - NVwZ-RR 2000, 206 in Konkretisierung der auch von der Beklagten angesprochenen Beurteilung in seinem Beschluss vom 11. Juli 1990 - 5 S 357/90 - BRS 50 Nr. 132.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2003 - 9 A 3137/00

    Gebührenpflichtigkeit einer Standortbescheinigung für Mobilfunkanlagen; …

    VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.3.1999 - 8 S 2877/98 -, NVwZ-RR 2000, 206 f., Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 60 Rdn. 1 ff.; Kopp-Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl. 2003, § 60 Rdn. 2.
  • VG Gera, 21.11.2002 - 4 K 1149/00

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Stellplatzablöse; …

    Eine Unzumutbarkeit in diesem Sinne scheidet aus, wenn ein Partner der Vereinbarung die Veränderung der Verhältnisse und der Umstände, unter denen er den Vertrag abgeschlossen hat, selbst zu vertreten hat oder wenn er die Möglichkeit hatte, ein für ihn unzumutbares Ergebnis zu vermeiden (vergleiche hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. März 1999, 8 S 2877/98, zitiert nach Juris;… Henneke in Knack, Kommentar zum VwVfG, 7. Auflage Köln 2000, § 60 Rn. 9 m.w.N.).
  • VG Potsdam, 06.11.2020 - 8 K 4052/17
    Das Kündigungs- und Anpassungsrecht des § 60 VwVfG setzt voraus, dass die Änderung der bei Vertragsschluss obwaltenden Umstände nicht in die Risikosphäre des nun Nachteile erleidenden Vertragspartners fällt (VGH Mannheim, Urteil vom 9. März 1999 - 8 S 2877/98 -, juris, Rz. 40;… Bonk/Neumann/Siegel, a.a.O., Rz. 26;… Fehling, a.a.O., Rz. 15;… Spieth in BeckOK VwVfG, Bader/Ronellenfitsch, Stand: 1. Juli 2020, Rz. 12 zu § 60).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 8 A 10846/04

    Vertragliche Stellplatzverpflichtung der Gemeinde

    Damit hat die Beklagte im öffentlichen Interesse an der Sanierung des Altstadtbereichs das Risiko der Ungewissheit der notwendigen Baukosten bewusst übernommen, so dass insoweit eine wesentliche Änderung der Geschäftsgrundlage nicht vorliegt (…s. Kopp/Ramsauer, a.a.O., Ihn. 12; VGH BW, Urteil vom. 9. März 1999, NVwZ-RR 2000, 206 - 207 - Ziekow/Siegel, Verwaltungsarchiv 95. Band, 2004., 573 - 576 - m.w.N.).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 04.02.1999 - 8 S 39/99   

Zitiervorschläge
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VGH Baden-Württemberg, 04.02.1999 - 8 S 39/99 (https://dejure.org/1999,5481)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.02.1999 - 8 S 39/99 (https://dejure.org/1999,5481)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Steht Veränderungssperre bislang genehmigungsfähigem Vorhaben entgegen? (IBR 1999, 496)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1999, 266
  • DÖV 2000, 434 (Ls.)
  • BauR 2000, 1159
  • ZfBR 2000, 70 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.1999 - 8 S 39/99
    Dem ist schon deshalb nicht zu folgen, weil es dem mit der Berufungszulassung verfolgten gesetzgeberischen Zweck zuwider liefe, einen Zulassungsgrund aus Umständen herzuleiten, die erst nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingetreten sind (BVerwG, Beschl. v. 23.4.1998 - 4 B 40.98 -, NVwZ 1998, 1179; siehe auch Berkemann, Verwaltungsprozeßrecht auf neuen Wegen, DVBl. 1998, 446, 455).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.1999 - 8 S 39/99
    Der Zweck der Regelung in § 36 Abs. 1 S. 1 bis 3 BauGB besteht vielmehr (auch) gerade darin, der Gemeinde die Möglichkeit zu geben, aus Anlaß eines konkreten Bauvorhabens die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens noch zu verändern, um eine - aus ihrer Sicht - sich abzeichnende Fehlentwicklung zu verhindern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 NB 8.90 -, NVwZ 1991, 875 = PBauE § 1 Abs. 3 Nr. 3; Beschl. v. 23.6.1992 - 4 B 55.92 -, NVwZ-RR 1993, 456).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.1999 - 8 S 39/99
    Bei der Bestimmung der individuellen Geltungsdauer einer Veränderungssperre ist jedoch die nach § 17 Abs. 1 S. 3 BauGB bestehende Möglichkeit einer Verlängerung der Sperrfrist um ein Jahr regelmäßig mit einzurechnen (BVerwG, Beschl. v. 27.7.1990 - 4 B 156.89 -, NVwZ 1991, 62 = PBauE § 17 Abs. 1 BauGB Nr. 2).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.1999 - 8 S 39/99
    Rn. 3 a) Wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, setzt der Erlaß einer Veränderungssperre voraus, daß die von ihr zu sichernde Planung ein Mindestmaß dessen erkennen läßt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 5.2.1990 - 4 B 191.89 -, NVwZ 1991, 558 = PBauE § 15 BauGB Nr. 1; Beschl. v. 17.12.1993 - 4 B 200.93 -, NVwZ 1994, 685).
  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.1999 - 8 S 39/99
    Rn. 3 a) Wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, setzt der Erlaß einer Veränderungssperre voraus, daß die von ihr zu sichernde Planung ein Mindestmaß dessen erkennen läßt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 5.2.1990 - 4 B 191.89 -, NVwZ 1991, 558 = PBauE § 15 BauGB Nr. 1; Beschl. v. 17.12.1993 - 4 B 200.93 -, NVwZ 1994, 685).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.1999 - 8 S 39/99
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten, wie etwa die unterlassene Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (BVerwG, Urt. v. 23.5.1986 - 8 C 10.84 -, BVerwGE 74, 222, 223).
  • BVerwG, 23.06.1992 - 4 B 55.92

    Bauplanungsrecht: Festsetzung eines "Sondergebiets Fremdenverkehr" in einem …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.1999 - 8 S 39/99
    Der Zweck der Regelung in § 36 Abs. 1 S. 1 bis 3 BauGB besteht vielmehr (auch) gerade darin, der Gemeinde die Möglichkeit zu geben, aus Anlaß eines konkreten Bauvorhabens die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens noch zu verändern, um eine - aus ihrer Sicht - sich abzeichnende Fehlentwicklung zu verhindern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 NB 8.90 -, NVwZ 1991, 875 = PBauE § 1 Abs. 3 Nr. 3; Beschl. v. 23.6.1992 - 4 B 55.92 -, NVwZ-RR 1993, 456).
  • BVerwG, 17.12.1993 - 4 B 200.93

    Planfeststellungsverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.1999 - 8 S 39/99
    Rn. 3 a) Wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, setzt der Erlaß einer Veränderungssperre voraus, daß die von ihr zu sichernde Planung ein Mindestmaß dessen erkennen läßt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 5.2.1990 - 4 B 191.89 -, NVwZ 1991, 558 = PBauE § 15 BauGB Nr. 1; Beschl. v. 17.12.1993 - 4 B 200.93 -, NVwZ 1994, 685).
  • BVerwG, 11.12.1967 - IV B 25.67

    "Nachträgliche" Verhängung einer Veränderungssperre - Bevorzugung von vor dem …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.1999 - 8 S 39/99
    Vorhaben, die vor diesem Zeitpunkt lediglich hätten genehmigt werden müssen oder deren Genehmigung der Bauherr aus sonstigen Gründen berechtigterweise erwarten konnte, sind daher nicht in gleicher Weise geschützt (BVerwG, Beschl. v. 11.12.1967 - IV B 25.67 -, BRS 18 Nr. 60).
  • OLG Dresden, 27.04.2018 - 1 U 1701/16

    Berufungsverhandlung im Streit um das Bauprojekt "Marina Garden" in Dresden

    Ob der praktisch wichtigste öffentliche Belang, nämlich die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der beabsichtigten Planung, beeinträchtigt ist, kann aber nur beurteilt werden, wenn die planerischen Vorstellungen der Gemeinde nicht noch völlig offen sind (…vgl. zu alledem: BVerwG, Urt. v. 19.2.2004, Az.: 4 CN 16.03, NVwZ 2004, 858, Beschl. v. 19.5.2004, Az.: 4 BN 22.04, juris; jeweils m.w.N.;… VGH Mannheim, Urt. v. 03.03.2005, Az.: 3 S 1524/04, juris; Beschl. v. 04.02.1999, Az.: 8 S 39/99, VBlBW 1999, 266).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 3 S 1524/04

    Nutzungsausschlüsse im Kerngebiet; Sicherung durch Veränderungssperre

    Ob der praktisch wichtigste öffentliche Belang, nämlich die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der beabsichtigten Planung, beeinträchtigt ist, kann aber nur beurteilt werden, wenn die planerischen Vorstellungen der Gemeinde nicht noch völlig offen sind (…vgl. zu alledem: BVerwG, Urt. v. 19.2.2004 - 4 CN 16.03 -, NVwZ 2004 S. 858, und Beschl. v. 19.5.2004 - 4 BN 22.04 -, ; jeweils m.w.N.;… vgl. zudem VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.11.2004 - 3 S 1091/04 - und Beschl. v. 4.2.1999 - 8 S 39/99 -, VBlBW 1999 S. 266).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2001 - 3 S 605/01

    Veränderungssperre - notwendige Konkretisierung der Planungsziele

    Voraussetzung für eine Veränderungssperre ist, dass bei ihrem Erlass die Planung einen Stand erreicht hat, der ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (BVerwG, Urteil vom 10.9.1976 - 4 C 39.74 -, BVerwGE 51, 121 = PBauE § 14 Abs. 1 BauGB Nr. 1; Beschlüsse vom 5.2.1990 - 4 B 191.89 -, NVwZ 1990, 558 = Buchholz 406.11 § 15 BBauG/BauGB Nr. 6 = PBauE § 15 BauGB Nr. 1 und vom 27.4.1992 - 4 NB 11.92 -, Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 5; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4.2.1999 - 8 S 39/99 -, VBlBW 1999, 266 = PBauE § 14 Abs. 3 BauGB Nr. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2002 - 5 S 1601/01

    Negativplanung

    Als Sicherungsmittel ungeeignet ist eine Veränderungssperre deshalb nur dann, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche, hinreichend konkretisierte Planungsziel im Wege planerischer Festsetzung nicht erreichen lässt, wenn der beabsichtigte Bebauungsplan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind, oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -, Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 23 = NVwZ 1994, 685 = PBauE § 1 Abs. 5 BauGB Nr. 2;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 16.12.1988 - 4 C 48.86 -, BVerwGE 81, 111 = PBauE § 38 BauGB Nr. 3; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.02.1999 - 8 S 39/99 -, VBlBW 1999, 266 = PBauE § 14 Abs. 3 BauGB Nr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - 7 A 3663/99
    Rn. 81 Vgl. auch Senatsbeschluss vom 10. Februar 1999 - 7 B 974/98 -, BRS 62 Nr. 123.
  • VG Stuttgart, 15.10.2009 - 6 K 2490/09

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die sofort vollziehbare Zurückstellung eines …

    Als Sicherungsmittel ungeeignet ist eine Veränderungssperre deshalb nur dann, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche, hinreichend konkretisierte Planungsziel im Wege planerischer Festsetzung nicht erreichen lässt, wenn der beabsichtigte Bebauungsplan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind, oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -, Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 23 = NVwZ 1994, 685; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.02.1999 - 8 S 39/99 -, VBlBW 1999, 266;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.07.2002, a. a. O.).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.06.1999 - 1 M 2042/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5903
OVG Niedersachsen, 16.06.1999 - 1 M 2042/99 (https://dejure.org/1999,5903)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.06.1999 - 1 M 2042/99 (https://dejure.org/1999,5903)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - 1 M 2042/99 (https://dejure.org/1999,5903)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Androhung eines Zwangsgeldes; Zwangsgeld; Nachbarschutz; Aussetzung der Vollziehung; Beschwer durch Zwangsgeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Androhung eines Zwangsgeldes; Zwangsgeld; Nachbarschutz; Aussetzung der Vollziehung; Beschwer durch Zwangsgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 62
  • ZfBR 2000, 70 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.06.1998 - 2 B 32.98

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Fehlerfreie Auswahlentscheidung für …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.1999 - 1 M 2042/99
    Mit weiterem Beschluss vom 3. November 1998 - 2 B 32/98 - gab es dem Beigeladenen auf, die Nutzung dieses Stalles bis zum 15. Januar 1999 einzustellen; der dagegen gestellte Zulassungsantrag hatte keinen Erfolg (Senatsbeschluss vom 3.12.1998 1 M 5241/98 ).

    Es handelt sich vielmehr um eine Maßnahme, welche sich auf eine entsprechende Anwendung des § 172 VwGO stützt und der Vollstreckung seines Eilbeschlusses vom 3. November 1998 - 2 B 32/98 - dienen soll (…vgl. Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, RdNr. 568).

  • BVerwG, 28.05.1999 - 2 B 8.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Pflicht des …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.1999 - 1 M 2042/99
    Mit der Begründung, die bisherige Nutzung werde - möglicherweise wegen der zwischenzeitlich erteilten Baugenehmigung vom 5. Januar 1999 (deren Vollziehbarkeit ist Gegenstand des zwischen den gleichen Beteiligten schwebenden Parallelverfahrens 2 B 8/99 - 1 M 2040/99) - fortgesetzt, hat der Antragsteller nunmehr begehrt, entweder den Antragsgegner zu verpflichten, diese Nutzung durch Zwangsmittel sofort zu beenden, hilfsweise, unmittelbar gegen den Beigeladenen ein Zwangsgeld von 2.000,-- DM anzudrohen.
  • BVerwG, 24.09.1987 - 2 B 82.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.1999 - 1 M 2042/99
    Das Verwaltungsgericht stellte durch Beschluss vom 18. Februar 1998 - 2 B 82/87 - indes die aufschiebende Wirkung des hiergegen vom Antragsteller eingelegten Widerspruchs u.a. hinsichtlich des Stalles Nr. 3 wieder her.
  • OVG Niedersachsen, 16.06.1999 - 1 M 2040/99

    Bindungswirkung eines Aussetzungsbeschlusses;; Aussetzungsbeschluß, Bindung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.06.1999 - 1 M 2042/99
    Mit der Begründung, die bisherige Nutzung werde - möglicherweise wegen der zwischenzeitlich erteilten Baugenehmigung vom 5. Januar 1999 (deren Vollziehbarkeit ist Gegenstand des zwischen den gleichen Beteiligten schwebenden Parallelverfahrens 2 B 8/99 - 1 M 2040/99) - fortgesetzt, hat der Antragsteller nunmehr begehrt, entweder den Antragsgegner zu verpflichten, diese Nutzung durch Zwangsmittel sofort zu beenden, hilfsweise, unmittelbar gegen den Beigeladenen ein Zwangsgeld von 2.000,-- DM anzudrohen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2011 - 2 O 97/10

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Vollstreckungsantrags nach §§ 167 ff. VwGO

    Entgegen der in der Literatur unter Bezugnahme auf den Beschluss des OVG Lüneburg vom 16. Juni 1999 (- 1 M 2042/99 -, zit. nach juris) vertretenen Auffassung (…vgl. Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, 3. Aufl. 2010, § 146 Rn 54;… Himstedt/Kautz, in: Hk-VerwR, 2. Aufl. 2010, § 146 Rn. 17;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 146 Rn 31) unterliegt die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Ablehnung eines Vollstreckungsantrags nach den §§ 167 ff. VwGO auch dem erhöhten Begründungserfordernis des § 146 Abs. 4 Satz 4 und Satz 6 VwGO.

    Das Argument der gegenteiligen Auffassung, es handele sich insoweit nicht um eine Maßnahme des gerichtlichen Eilrechtsschutzes, sondern um eine solche, die auf einer entsprechenden Anwendung des § 172 VwGO beruht (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 16. Juni 1999 - 1 M 2042/99 -, a.a.O.), vermag nicht zu überzeugen.

  • OVG Hamburg, 07.07.2016 - 5 So 110/15

    Androhung eines Ordnungsgeldes zur Einleitung der Vollstreckung aus einer auf …

    Es kann hier offen bleiben, ob es sich bei solchen Verfahren gleichwohl um "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes" nach § 123 VwGO im Sinne des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO handelt, weil sie lediglich Annexcharakter zum eigentlichen Eilverfahren haben könnten (…vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 4.7.2011, NVwZ-RR 2011, 997, juris Rn. 4) und § 123 Abs. 3 VwGO auch auf die von der Antragstellerin herausgehobene Bestimmung des § 929 Abs. 2 ZPO verweist, oder ob eine entsprechende Anwendung des § 146 Abs. 4 VwGO in solchen Fällen wegen dessen Ausnahmecharakter und des Grundsatzes der Rechtsmittelklarheit verfehlt ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. 16.6.1999, NVwZ-RR 2000, 62, juris Rn. 4;… Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 146 Rn. 31;… Guckelberger in: Sodan/Ziekow, VwGO 4. Aufl. 2014, § 146 Rn. 54).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2023 - 11 OB 41/23

    Beiladung; Interessenwahrung; Rechtskrafterstreckung; übertragener Wirkungskreis; …

    Auf die materielle Beschwer soll demgegenüber nur und erst dann abzustellen sein, wenn eine formelle Beschwer fehlt, weil die ablehnende Entscheidung nicht aufgrund eines Sachantrags des Beteiligten ergangen ist, wie dies beispielsweise im Hinblick auf den Beklagten der Fall ist, wenn dem Kläger Prozesskostenhilfe gewährt wird, oder bei der Beschwerde eines Beigeladenen, der in der ersten Instanz keinen Sachantrag gestellt hat (…vgl. Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: März 2023, Vorbemerkung § 124 Rn. 40 f.;… Guckelberger, in: NK-VwGO, 5. Aufl. 2018, VwGO § 146 Rn. 41;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, Vorb. § 124 Rn. 40;… HessVGH, Beschl. v. 22.6.2016 - 4 B 1516/15 - juris Rn. 8; vgl. auch NdsOVG, Beschl. v. 16.6.1999 - 1 M 2042/99 - juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 09.09.1999 - 1 B 303/99   

Zitiervorschläge
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OVG Bremen, 09.09.1999 - 1 B 303/99 (https://dejure.org/1999,17739)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09.09.1999 - 1 B 303/99 (https://dejure.org/1999,17739)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09. September 1999 - 1 B 303/99 (https://dejure.org/1999,17739)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)

    § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2 LBauO.

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Vorliegen einer nachbarschützenden Norm bei Erteilung einer Baugenehmigung; Voraussetzungen der Verletzung der Rechte Dritter durch Gehwegüberdachung; Voraussetzung der Verletzung des Rücksichtnahmegebots; Bauordnungsrechtliche Einordnung eines überdachten Gehwegs; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 204
  • ZfBR 2000, 70 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.06.1991 - 4 B 138.90

    Flachdachgebäude gegenüber Villa - Bauordnungsrechtliches Verunstaltungsverbot …

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.1999 - 1 B 303/99
    Auf die von ihm zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (B. v. 27.6.91, NVwZ 91, 983) kann er sich zur Begründung eines solchen Anspruch nicht berufen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.1996 - 10 B 248/96

    Baustop für "Neue Welle Oberhausen"

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.1999 - 1 B 303/99
    Der vom OVG Nordrhein-Westfalen (B. v. 16.02.1996 NVwZ-RR 97, 274) entschiedene Fall lag anders: Das OVG ging für den Fall der Anwendbarkeit des Baurechts davon aus, die Bauerlaubnis sei rechtswidrig und verletze den Nachbarn in seinen Rechten, deshalb müsse dieser - für den Fall der Nichtanwendbarkeit des Baurechts - auch den Anschein einer rechtsbeständigen Bauerlaubnis nicht hinnehmen.
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 19.05.1999 - 2 Bs 229/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14548
OVG Hamburg, 19.05.1999 - 2 Bs 229/98 (https://dejure.org/1999,14548)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 19.05.1999 - 2 Bs 229/98 (https://dejure.org/1999,14548)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 19. Mai 1999 - 2 Bs 229/98 (https://dejure.org/1999,14548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Ausgleichsbetrag für einen Stellplatz als öffentliche Abgabe i.S.v. § 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Festsetzung einer Stellplatzabgabe; Entfall des Suspensiveffekts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 106
  • ZfBR 2000, 70 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 C 30.90

    Kommunalabgaben: Sanierungsausgleichsbetrag als sonstige öffentliche Abgabe

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.05.1999 - 2 Bs 229/98
    Bei dem gebotenen weiten Verständnis des Begriffs sind darüber hinaus alle Geldforderungen in den Regelungsbereich des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO einzubeziehen, mit denen der jeweilige Hoheitsträger seine öffentliche Aufgaben finanziert (vgl.: BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1992, NVwZ 1993 S. 1112; OVG Münster, Urteil vom 3. November 1997, NVwZ-RR 1998 S. 515; VGH Kassel, Beschluß vom 9. Oktober 1996, NVwZ-RR 1997 S. 651; OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Juni 1996, NVwZ-RR 1997 S. 655).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 10 M 944/96

    Rückforderung von Finanzausgleichsleistungen;; Abgabe, öffentliche; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.05.1999 - 2 Bs 229/98
    Bei dem gebotenen weiten Verständnis des Begriffs sind darüber hinaus alle Geldforderungen in den Regelungsbereich des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO einzubeziehen, mit denen der jeweilige Hoheitsträger seine öffentliche Aufgaben finanziert (vgl.: BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1992, NVwZ 1993 S. 1112; OVG Münster, Urteil vom 3. November 1997, NVwZ-RR 1998 S. 515; VGH Kassel, Beschluß vom 9. Oktober 1996, NVwZ-RR 1997 S. 651; OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Juni 1996, NVwZ-RR 1997 S. 655).
  • VGH Hessen, 09.10.1996 - 7 TG 1496/96

    Beiträge gemäß WHG § 4 Abs 2 Nr 3 gehören nicht zu den öffentlichen Abgaben und …

    Auszug aus OVG Hamburg, 19.05.1999 - 2 Bs 229/98
    Bei dem gebotenen weiten Verständnis des Begriffs sind darüber hinaus alle Geldforderungen in den Regelungsbereich des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO einzubeziehen, mit denen der jeweilige Hoheitsträger seine öffentliche Aufgaben finanziert (vgl.: BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1992, NVwZ 1993 S. 1112; OVG Münster, Urteil vom 3. November 1997, NVwZ-RR 1998 S. 515; VGH Kassel, Beschluß vom 9. Oktober 1996, NVwZ-RR 1997 S. 651; OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Juni 1996, NVwZ-RR 1997 S. 655).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.1997 - 4 B 156/97
    Auszug aus OVG Hamburg, 19.05.1999 - 2 Bs 229/98
    Bei dem gebotenen weiten Verständnis des Begriffs sind darüber hinaus alle Geldforderungen in den Regelungsbereich des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO einzubeziehen, mit denen der jeweilige Hoheitsträger seine öffentliche Aufgaben finanziert (vgl.: BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1992, NVwZ 1993 S. 1112; OVG Münster, Urteil vom 3. November 1997, NVwZ-RR 1998 S. 515; VGH Kassel, Beschluß vom 9. Oktober 1996, NVwZ-RR 1997 S. 651; OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Juni 1996, NVwZ-RR 1997 S. 655).
  • OVG Hamburg, 12.06.2003 - 2 Bf 430/99

    Stellplatzabgaben verfassungsrechtlich unbedenklich

    Soweit das Berufungsgericht in seinem Beschluss vom 19. Mai 1999 (NordÖR 1999, 377) unter Hinweis auf die Systematik des Gesetzes die Finanzierungsfunktion für öffentliche Aufgaben entgegen dem eindeutig erklärten Willen des Gesetzgebers verneint habe, stehe dies mit allgemeinen Auslegungsgrundsätzen nicht im Einklang.

    Nach der Systematik des Gesetzes wird der Ausgleichsbetrag nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBauO nicht erhoben, um Finanzierungsmittel für die in § 49 Abs. 2 HBauO aufgelisteten Maßnahmen aufzubringen (vgl. bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 19.5.1999, NordÖR 1999, 377).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2004 - 3 M 147/03

    Welche Funktion und Charakter hat die Stellplatzablöse?

    Für die Ablösung der Stellplatzpflicht entspricht dies im Ergebnis der h. M. in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 19.05.1999 - 2 Bs 229/98 -, NordÖR 1999, 377; OVG Münster, Beschl. v. 22.01.1985 - 11 B 2567/84 -, NVwZ 1987, 62;… Schoch, a.a.O., Rn. 116 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 04.05.2000 - 3 Bs 422/98

    Ersatzfähigkeit von Abschiebungskosten; Bestimmung des richtigen Antrags im …

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  • VG Göttingen, 17.01.2002 - 2 A 2258/97

    Rücknahme einer Baugenehmigung und deren Ersetzung durch eine um eine …

    Rn. 28 Der Sache nach hat der Beklagte die Baugenehmigung vom 10. April/15. August 1989 nicht zur Gänze aufgehoben und danach in modifizierter Form vollständig neu erlassen, sondern lediglich nachträglich mit einer Nebenbestimmung in Gestalt einer rechtmäßigen Auflage (für diese Qualifikation einer vergleichbaren Nebenbestimmung: OVG Hamburg. Beschl. v. 19.05.1999 - 2 Bs 229/98 -, NVwZ-RR 2000, 106 f;… Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 6. Auflage 1996, § 47, Rn. 16, § 47 a, Rn. 10) über die notwendigen Einstellplätze für das Vorhaben des Klägers bzw. deren Ablösung versehen und damit die vordem insoweit uneingeschränkte und deshalb rechtswidrige Baugenehmigung teilweise zurückgenommen (…vgl. dazu allgemein: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Auflage 2000, § 36, Rn. 56 ff, Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, a.a.O., § 75, Rn. 76;… dies., § 47, Rn. 13 zur Teilaufhebung einer Baugenehmigung wegen fehlender Einstellplätze).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.06.1999 - 8 S 1320/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15894
VGH Baden-Württemberg, 08.06.1999 - 8 S 1320/99 (https://dejure.org/1999,15894)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.06.1999 - 8 S 1320/99 (https://dejure.org/1999,15894)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juni 1999 - 8 S 1320/99 (https://dejure.org/1999,15894)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1999, 461
  • BauR 2000, 1238
  • ZfBR 2000, 70 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1995 - 5 S 71/95

    Androhung eines einheitlichen Zwangsgeldes bei einer Vielzahl unterschiedlicher …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.1999 - 8 S 1320/99
    Rn. 3 Der Antragsteller rügt des weiteren, das Verwaltungsgericht sei von dem Beschluß des VGH Baden-Württemberg v. 17.8.1995 (5 S 71/95, VBlBW 1996, 65 = NVwZ-RR 1996, 612) abgewichen, weil es nicht geprüft habe, ob die Vollstreckung von der Grundverfügung gedeckt sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 8 S 483/97

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren: Zulassung der Beschwerde - Zulassungsgrund der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.1999 - 8 S 1320/99
    Die von ihm aufgeworfene Frage, wie ein Bordell von einem bordellartigen Betrieb abzugrenzen sei, könnte allenfalls in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden, und kann deshalb nicht die Zulassung des Beschwerdeverfahrens rechtfertigen (vgl. den Beschluß des Senats v. 21.2.1997 - 8 S 483/97 -, NVwZ-RR 1997, 758 = VBlBW 1997, 262).
  • VG Schleswig, 06.12.2001 - 5 B 93/01

    Nutzungsuntersagung, Swinger-Club, Vergnügungsstätte, Mischgebiet, Verein, …

    Letztendlich stellt die Umwandlung des ursprünglich als Gewerbe angemeldeten Swinger-Clubs und die Fortführung der gleichartigen Betätigung als Verein einen untauglichen Versuch dar, das einer in jedem Fall gewerblich betriebenen entsprechenden Einrichtung drohende Verbot der Nutzung durch eine andere Bezeichnung zu umgehen (vgl. zu einem ähnlichen Fall: VGH Baden-Württemberg vom 08.06.1999, BRS 62 Nr. 74, in dem ein Bordellbetrieb als "Verein für zwischenmenschliche Beziehungen" geführt wurde, dessen dort tätige Prostituierte als sog. Wochenmitglieder und deren Freier als Tagesmitglieder behandelt werden sollten).
  • VG Dresden, 30.03.2012 - 7 L 61/12

    Wohngebäude in Görlitz darf nicht zur Prostitution genutzt werden

    Aufgrund dieser Erklärung besteht kein Anlass, die Annahme der Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt und somit eine unter Prostitution zu subsumierende Tätigkeit zu verneinen (vgl. zur Annahme eines Bordellbetriebs bei einem "Verein für zwischenmenschliche Beziehungen" mit sog. "Tagesmitgliedern": VGH Mannheim, Beschl. v. 08.06.1999 - 8 S 1320/99 -, juris;… auch VG Ansbach, Urt. v. 16.06.2004 - AN 3 K 03.00455 -, juris Rn. 31).
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